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ID0417021500

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    Deutscher Bundestag 170. Sitzung Bonn, den 10. März 1965 Inhalt: Nachruf auf den Präsidenten der Bundesre- publik Osterreich Dr. Adolf Schärf . . 8503 A Erweiterung der Tagesordnung 8504 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Busch 8516 B Fragestunde (Drucksachen IV/3152, IV/3160) Frage des Abg. Dr. Kohut: Entscheidungen der Bundesregierung ohne Anhörung des Parlaments . . . 8504 B Frage des Abg. Fritsch: Förderungswürdiges Gebiet Dr. Langer, Staatssekretär . . . 8504 C Fritsch (SPD) 8504 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) 8504 C Frage des Abg. Fritsch: Ausländisches Zellstoffwerk im bayerischen Grenzland Dr. Langer, Staatssekretär . . . 8504 D Fritsch (SPD) 8505 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 8505 C Frage des Abg. Regling: Befreiung von Altenheimen usw. von Ton- und Fernsehrundfunkgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 8505 C Regling (SPD) ... . . . . . . . 8505 D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Inbetriebnahme von Fernsehfrequenzumsetzern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8506 A Dröscher (SPD) 8506 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Hilfe für junge Familien Dr. Heck, Bundesminister . . . . 8506 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Ferienverschickungsaktion Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8506 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8507 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Lehrer an deutschen Schulen in Argentinien Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8507 B Kahn-Ackermann (SPD) 8507 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Begrüßung Ulbrichts durch Schiffe der Bundesrepublik im Hafen von Alexandria Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8507 D Dr. Mommer (SPD) 8507 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 Frage des Abg. Dr. Kohut: Hallstein-Doktrin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8508 A Dr. Kohut (FDP) 8508 B Vogt (CDU/CSU) 8508 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Anspruch der Bundesregierung auf Alleinvertretung des deutschen Volkes Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8508 D Dr. Kohut (FDP) 8509 A Frage des Abg. Unertl: Eigene Fahrpraxis von Richtern in Verkehrsstrafsachen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8509 B Unertl (CDU/CSU) 8509 C Frage des Abg. Kaffka: Feststellungsgesetz Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8509 D Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 8510 A Frage des Abg. Dr. Wahl: Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8510 A Fragen des Abg. Langebeck: Gefährdung des Waldbestandes und des Wasserhaushalts im Gebiet um Schweinfurt Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8510 B Langebeck (SPD) . . . . . . . 8510 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wahlmöglichkeit von steuerpflichtigen Vertriebenen bei der Wiederbeschaffung von Hausrat Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8511 A Frage des Abg. Schultz: Prämienberechtigte Bausparverträge Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8511 B Schultz (FDP) 8511 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8512 A Strohmayr (SPD) 8512 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Einheitliche . Bewertung halbfertiger Bauten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8512 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) . 8512 C Frage des Abg. Unertl: Zollbehandlung privater Warensendungen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8513 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 8513 B Fragen des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Erweiterung der dänischen Hoheitsgewässer — Regelung für Krabbenfischer Schwarz, Bundesminister . . . . . 8513 D Frage des Abg. Varelmann: Arzthonorare und Krankenhauspflegesätze 8514 A Frage des Abg. Folger: Arbeitskräftepolitik als Mittel zur Förderung des Wirtschaftswachstums . . 8514 B Frage des Abg. Fritsch: Einmalige Sonderzuwendungen an über 90 Jahre alte Rentenempfänger Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8514 C Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8514 C Fragen des Abg. Dr. Hauser: Bekämpfung der Raubüberfälle auf Kreditinstitute 8514 D Frage des Abg. Dröscher: Verzögerung bei der Neuberechnung der Berufsschadensrente Dr, Claussen, Staatssekretär . . . 8514 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8515 A Frage des Abg. Kaffka: Zunahme der Berufsdermatozoen in der metallverarbeitenden Industrie Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8515 B Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 8515 C Fragen des Abg. Deneke: Förderung der beruflichen Fortbildung der Angehörigen freier Berufe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8516 A Bericht des Bundesministers der Justiz über die Verfolgung nationalsozialistischer Straftaten (Drucksache IV/3124) ; in Verbindung mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Abg. Benda, Dr. Wilhelmi, Stingl u. Gen. (Drucksache IV/2965 [neu]) — Erste Beratung —; mit Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 III Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 102 a in das Grundgesetz (SPD) (Drucksache IV/3161) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/3162) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8516 C Benda (CDU/CSU) 8519 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 8523 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . 8526 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 8530 C Jahn (SPD) . . . . . . . . . 8537 C Dr. Dehler (FDP) . . . . . . 8541 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 8545 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 8547 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 8553 B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8553 C Metzger (SPD) . . . . . . . 8556 A Memmel (CDU/CSU) . . . . . 8558 B Busse (FDP) . . . . . . . . 8562 C Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 8564 C Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 8566 B Erler (SPD) . . . . . . . . 8568 D Antrag betr. Bildung eines Sonderausschusses „Parteiengesetz" (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3164) Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 8571 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . • . 8572 A Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2853) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (SPD) (Drucksache IV/3112) — Erste Beratung — Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 8572 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8578 B Schoettle, Vizepräsident 8583 C Dr. Zimmermann (München) (CDU/ CSU) 8583 D Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . 8585 D Dorn (FDP) 8588 D Nächste Sitzung 8592 Anlagen 8593 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8503 170. Sitzung Bonn, den 10. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 169. Sitzung Seite 8474 A Zeile 1 statt „würden": können; Zeile 3 statt „Es empfiehlt" : Ich empfehle. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8593 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading * 12. 3. Bazille 12. 3. Berlin 19. 3. Berkhan 12. 3. Blachstein 10. 4. Biechele 15. 3. Dr. Bieringer 12. 3. Dr. Birrenbach 10. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 15. 3. Felder 12. 3. Dr. Franz 12. 3. Gaßmann 12. 3. Gräfin vom Hagen 12. 3. Hammersen 12. 3. Dr. Kempfler 13. 3. Dr. Kliesing (Honnef) * 12. 3. Klinker * 11. 3. Kriedemann * 12. 3. Dr. Krümmer 12. 3. Krug 10. 3. Kulawig 15. 4. Kuntscher 12. 3. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Leukert 12. 3. Dr. Löhr * 11.3. Lücker (München) * 10. 3. Dr. Löbe 12. 3. Maier (Mannheim) 12. 3. Mauk * 12. 3. Mick 12. 3. Müller (Worms) 12. 3. Dr. Preiß 10. 3. Sander 10. 3. Seidl (München) ' 11. 3. Schlick 12. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 3. Dr. Schwörer 12. 3. Dr. Starke 12. 3. Strauß 12. 3. Weber (Georgenau) 10. 3. Wehner 20. 3. Weinkamm 13. 3. Wienand 12. 3. b) Urlaubsanträge Dr.-Ing. Balke 31. 3. Bäumer 3. 4. Dr. Dr. Heinemann 26. 3. Marx 26. 3. Ritzel 23. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Stoltenberg 15. 3. Wilhelm 10. 4. t) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlamentes Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift 53 Bonn a. Rh., 5. März 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 279. Sitzung am 5. März 1965 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 10. Februar 1965 verabschiedeten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat begrüßt, daß die Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld in Familien mit mehr als zwei Kindern nach diesem Gesetz entfallen wird. Er hält es jedoch für sozialpolitisch unbefriedigend, daß die Einkommensgrenze für den Bezug von Zweitkindergeld für Familien mit zwei Kindern nur unzureichend angehoben wird. Besonders unbefriedigend erscheinen ihm die in der Novelle gesetzten sozialpolitischen Akzente: Einerseits begnügt sich das Gesetz mit einer unzureichenden Anhebung der Einkommensgrenze auf 7800 DM, während andererseits die Ausbildungszulage von monatlich 40 DM ohne Rücksicht auf Einkommensgrenzen gezahlt werden soll. Die weitere Anhebung der Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld ist vor allem auch deshalb als Sofortmaßnahme erforderlich, weil Familien mit einem niedrigen Einkommen in der Regel ihre Kinder nur mit Ausbildungshilfen weiterführende Schulen, Fachschulen oder Hochschulen besuchen lassen können. Für viele dieser Familien bringt die Ausbildungszulage nach § 14 a des Gesetzes keine nennenswerte Verbesserung, weil diese Ausbildungszulage auf die Ausbildungsbeihilfen z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Lastenausgleichsgesetz oder dem Honnefer Modell angerechnet werden muß. Wirtschaftlich besser gestellten Familien jedoch, die für die Ausbildung ihrer Kinder nicht auf Ausbildungsbeihilfen öffentlich-rechtlicher Träger angewiesen sind, werden nach diesem Gesetz für jedes in Ausbildung befindliche Kind zusätzlich monatlich 40 DM gezahlt. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, das Ausmaß dieser Anrechnungen zu prüfen und in einer Novelle zum Bundeskindergeldgesetz im Rahmen der an anderer Stelle eingesparten Beträge eine weitere Anhebung der Einkommensgrenze für das 8594 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 Zweitkindergeld in Familien mit zwei Kindern einzuleiten." Dr. Lemke Vizepräsident Bonn, den 5. März 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 12. Februar 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 4. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache IV/3101, Fragen VI/1 und VI/2) : Welche Staaten haben bisher das Brüsseler Abkommen über blinde Passagiere vom 10. Oktober 1957 ratifiziert? Beabsichtigt die Bundesregierung dem in Frage VI/1 genannten Abkommen beizutreten? Nach Fühlungnahme mit dem Auswärtigen Amt und dem Herrn Bundesminister für Verkehr, Abteilung Seeverkehr, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1. Das internationale Übereinkommen über blinde Passagiere vom 10. Oktober 1957 ist von folgenden Staaten ratifiziert worden: Peru am 23. November 1961, Norwegen am 24. Mai 1962, Schweden am 27. Juni 1962, Italien am 24. Mai 1963, Dänemark am 16. Dezember 1963. Außerdem ist das Königreich Marokko dem Abkommen am 22. Januar 1959 beigetreten. 2. Die Bundesregierung hat ebenso wie eine Reihe anderer Staaten das Abkommen lediglich mit dem Vorbehalt „ad referendum" gezeichnet und damit Bedenken gegen einige Bestimmungen des Abkommens zum Ausdruck gebracht. Zum Inkrafttreten des Abkommens sind 10 Ratifikationen erforderlich. Bislang haben jedoch nur 5 Staaten das Abkommen ratifiziert. Einige der großen Schiffahrt treibenden Nationen haben sich bislang nicht zur Ratifikation entschlossen. Bei dieser Sachlage halte ich es nicht für angebracht, z. Z. dem Bundestag ein Zustimmungsgesetz zum Abkommen vorzulegen. M. E. sollten zunächst die Entschließungen der Mehrzahl der anderen Signatarstaaten abgewartet werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 3. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache IV/3101, Frage XI/9) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, mit der Automobil industrie die obligatorische Ausstattung aller neu zu liefernder Personenkraftwagen zu besprechen? Es werden bereits mit der Automobilindustrie Verhandlungen geführt, die darauf abzielen, alle neu zu liefernden Personenkraftwagen mit den Halterungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten für alle Sitzplätze auszurüsten. Eine gesetzliche Pflicht zur Benutzung von Sicherheitsgurten in Personenkraftwagen ist nicht vorgesehen. Anlage 5 Schriftliche 'Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 5. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Börner (Drucksache IV/3101, Fragen XI/10, XI/11 und XI/12): Kann die Bundesregierung die Vorwürfe entkräften, die in dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache?" in der Zeitschrift „Kristall", Heft 4 1965, gegen die Flugsicherung in der Bundesrepublik erhoben worden sind? Sind die in dem in Frage XI/10 erwähnten Artikel gemachten Angaben über die Besetzung der Radarkontrollen Frankfurt (Main), Hannover und München richtig? Was ist unternommen worden, um ähnliche Vorfälle, wie sie am Schluß des in Frage XI/10 erwähnten Artikels im Hinblick auf Gefährdung von Passagierflugzeugen durch Militärflugzeuge geschildert werden, künftig zu verhindern? Herr Kollege Börner, bevor ich auf die Vorwürfe gegen die Flugsicherung in *dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache" in Nr. 4 der Illustrierten „Kristall" eingehe, erscheint mir ein Hinweis auf die Aufmachung der Bildseite vor dem Textteil dieses Artikels wichtig. Sie zeigt unter der Überschrift „Die Flugsicherung ist ihrer Aufgabe nicht gewachsen" drei unbesetzte Radar-Arbeitsplätze der Flugsicherung in Frankfurt und darüber, jedem leeren Radarschirm zugeordnet, eine Phase eines Flugzeugzusammenstoßes. Daß diese Radargeräte im Zeitpunkt der Aufnahme unbesetzt waren, bestreite ich nicht; sie waren nämlich, wie die Abbildung bei näherem Hinsehen zeigt, noch im Aufbau. Diese unsachliche und dazu wahrheitswidrige Montage ist meiner Auffassung nach für den anschließenden Textteil kennzeichnend. Inzwischen habe ich die neue Anflugkontrolle Frankfurt, zu der diese Geräte gehören und die mit den modernsten Einrichtungen ausgestattet ist, am 12. November 1964 dem Betrieb übergeben — und seit dem 2. Dezem- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8595 ber 1964 sind diese Geräte besetzt. Die Entwicklung der Flugsicherung ist also bereits über die gezeigte Darstellung hinweggegangen. Das gleiche gilt auch für den anschließenden Bericht über das angebliche Chaos am deutschen Himmel. Die einzelnen Vorwürfe gegen die Flugsicherung in dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache" sind genau die gleichen wie in dem Artikel „Ist Fliegen bei uns gefährlich", den die „Frankfurter Rundschau" am 21. April 1964 gebracht hat. Ich habe seinerzeit ausführlich im Bulletin der Bundesregierung vom 29. April 1964 dazu Stellung genommen. Auch in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 29. April 1964 zu den Behauptungen in dem gleichen Artikel habe ich die Lage der Flugsicherung eingehend dargelegt. Ich darf dazu auf Bundestagsdrucksache IV/2264 verweisen. Schließlich habe ich in der Fragestunde in der 128. Sitzung dieses Hohen Hauses am 4. Juni 1964 Fragen zu Vorwürfen beantwortet, die in dem vorliegenden Artikel wiederholt werden. In dem Artikel werden u. a. auch Differenzen mit der DAG erwähnt. Diese sind in einem vor mir mit Herrn Spaethen am 19. August 1964 geführten Gespräche bereinigt. Der Inhalt des Artikels ist also veraltet. Ich habe auch die Frage der Radar-Besetzungszeiten in der Vergangenheit bereits mehrfach beantwortet. Bei geringem Verkehrsanfall bzw. zur Nachtzeit, wenn nur wenige Luftfahrzeuge das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland überfliegen, das von den drei Bezirkskontrollstellen Frankfurt, Hannover und München kontrolliert wird, ist die Besetzung sämtlicher Radar-Arbeitsplätze betrieblich nicht notwendig. Zu diesen Zeiten geringer Verkehrsdichte ist die erforderliche Flugsicherheit durch Anwendung der herkömmlichen Kontrollverfahren ebenso gewährleistet. Die technische Wartung der Anlagen erfolgt planmäßig in den betriebsschwachen Zeiten. Um den oft gegensätzlichen Forderungen des zivilen und des militärischen Luftverkehrs zu genügen, wurde das Konzept einer gemeinsamen zivil/ militärischen Luftraumnutzung entwickelt, wobei die Verkehrskontrolle bei der Bundesanstalt für Flugsicherung liegt. Heute wird bereits die Anflugkontrolle von mehr als 1/3 der militärischen Flugplätze von der Bundesanstalt für Flugsicherung wahrgenommen. Die Integrierung schreitet in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland planmäßig fort. Sie wird noch in diesem Jahre für den süddeutschen Raum durch Inbetriebnahme einer im Aufbau befindlichen integrierten Anflugkontrolle in München verwirklicht. Die bei der Bundesanstalt für Flugsicherung errichtete Verbindungsstelle der Bundeswehr hat bei der Planung und Durchführung der zivil/militärischen Integrierung erfolgreich mitgewirkt und sich hervorragend bewährt. In der Zwischenzeit ist von allen dazu berufenen Stellen hart gearbeitet worden, um die deutsche Flugsicherung auf allen ihren Teilgebieten fortzuentwickeln und zu verbessern. Die Bundesanstalt für Flugsicherung hat in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr einen 10-Jahresplan für den weiteren Ausbau der Flugsicherung aufgestellt, der von mir in Kürze dem Kabinett vorgelegt werden wird. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 5. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/3101, Frage XII/4) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß trotz des Rundschreibens des Bundeswohnungsbauministeriums vom 28. März 1963 betreffend die Anwendung des § 35 des Bundesbaugesetzes an die zuständigen Länderminister die Bautätigkeit im niederbayerischen Raum durch die häufig zu enge Auslegung des Bundesbaugesetzes erheblich eingeschränkt wird? Dem Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ist nicht bekannt, daß die Bautätigkeit in Niederbayern auch heute noch durch eine zu enge Auslegung der Vorschrift des § 35 des Bundesbaugesetzes behindert wird. Nach den vorliegenden Berichten sind sowohl durch mein Rundschreiben vom 28. März 1963 als auch durch die von mehreren Ländern, auch von Bayern, veröffentlichten Runderlasse die anfänglich verschiedentlich aufgetretenen Schwierigkeiten immer mehr verringert worden. Das gilt nach Auskunft der Bayerischen Obersten Baubehörde auch für Niederbayern. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 26. Februar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache IV/3101, Frage XIII/4): Wie hoch sind die haushaltsmäßigen Belastungen, die auf den Bund zukommen, wenn alle Forderungen erfüllt werden müssen, die die Stadt Bonn in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkauf des Gronau-Stadions für die geplanten Parlamentsneubauten genannt hat? Die Frage kann ich heute noch nicht beantworten. Die vom Bundesschatzministerium im letzten Jahr mit der Stadt Bonn im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bürogebäudes für den Deutschen Bundestag in der Gronau geführten Verhandlungen wurden durch die Kommunalwahlen des vergangenen Herbstes und den Wechsel im Amt des Oberstadtdirektors unterbrochen. Sie sollen nunmehr wieder aufgenommen werden. Auf Wunsch des Herrn Oberstadtdirektors Dr. Hesse habe ich den Herrn Bundesminister der Finanzen und den Herrn Bundesminister des Innern zu einem Gespräch eingeladen, bei dem Oberstadtdirektor Dr. Hesse selbst die Bedingungen darlegen will, unter denen die Stadt Bonn zum Verkauf des vom Bund in der Gronau benötigten Baugeländes bereit ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ferdinand Friedensburg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich sehe keinen Anlaß, ,das zu überprüfen. Aber wenn Sie glauben, daß da noch irgendeine Unklarheit besteht — ich habe nicht den Eindruck —, kann das selbstverständlich noch einmal geprüft werden. In dieser ernsten und wichtigen Frage kann man nicht gewissenhaft genug sein. Aber ich würde meinen, das Wort in dieser Sache ist beim Herrn Bundesjustizminister bzw. bei der .Bundesregierung, die uns ja diese Stellungnahme schuldig geblieben ist.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der Mitte.)

    Um einen Augenblick bei diesem Punkt zu verweilen: Es handelt sich hier ja nicht um irgendeine formale oder formalistische Frage, sondern der Gedanke, daß Verjährung und Strafbarkeit nichts miteinander zu tun haben, ist doch ein Bestandteil unseres Rechtsbewußtseins. Ich bin in der nationalsozialistischen Zeit zweimal bestraft worden, einmal nach dem Gesetz für die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und das andere Mal wegen angeblichen fahrlässigen Landesverrats. In 'beiden Fällen handelte es sich um Bestimmungen, die bis



    Dr. Dr. h. c. Friedensburg
    dahin, als ich mich im Sinne der nationalsozialistischen Machthalber strafbar machte, noch nicht gegolten hatten. Aber ich habe nicht einen Augenblick gedacht, daß der Einwand, daß diese Vorschriften nachträglich erlassen waren, wichtig war. Wichtig war der Unrechtsgehalt dieser Gesetze, nicht jene formale Frage.
    Der Grundsatz „nulla poena sine lege", keine Strafe ohne Gesetz, hat doch nicht den Sinn, die Verjährungsfrist festzulegen oder zu zementieren. Vielmehr bedeutet er, daß der Täter nicht wegen eines Tatbestandes bestraft werden sollte, den er noch gar nicht für strafbar halten konnte.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es kann doch nicht jemand deswegen von der Bestrafung ausgenommen werden, weil er seinerzeit noch nicht gewußt hat, ob die Verjährung nach 20 oder 30 Jahren eintritt. Ein anderes Denken wäre überspitzt und doktrinär; wir könnten es nicht akzeptieren.
    Wenn es etwa formelle Bedenken geben sollte, dann sind wir berufen, deren Ursache zu beseitigen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dafür sind wir hier zusammen. Im einzelnen wird sich dann der Rechtsausschuß damit zu befassen haben.

    (Beifall bei der SPD und Abgeordneten in der Mitte.)

    Vieles ist gesagt, und ich will die Geduld des Hauses nicht über Gebühr beanspruchen. Aber ein Punkt muß noch behandelt werden. Die öffentliche Meinung steht in dieser Frage sehr stark unter dem Druck der Auffassung, daß nun endlich mal Ruhe herrschen müsse; es müsse endlich einmal Schluß sein. Man dürfe diese schreckliche Last, die nun einmal auf unserem Volke ruhe, nicht auf unbegrenzte Zeit fortführen. Ich glaube, ich täusche mich nicht, daß ein gut Teil der Kritik und der Opposition gegen unsere Auffassungen und gegen unsere Vorhaben hier ihren Ursprung hat.
    Wer so denkt, unterliegt der verhängnisvollen Illusion, als wenn man durch eine Verjährungsfrist mit diesen leidigen Dingen Schluß machen könne. Das ist eine Verwechslung von Amnestie und Verjährung, die völlig unzulässig ist. Ein gut Teil dessen, was Kollege Dehler ausgeführt hat, beruht allein auf dieser Verwechslung. Wir könen eine solche Forderung doch nicht deshalb aufstellen, weil es heute schwer ist, Straftaten noch in allen Einzelheiten aufzuklären. Herr Kollege Dehler, es tut mir leid, ich halbe Sie so verstehen müssen, und ich konnte Sie auch nur so verstehen. Ihre Auffassung beruht auf der Verwechslung von Amnestie- und Verjährung. Wir haben doch einen großen, leider entsetzlich reichen Komplex von Straftaten, bei denen die Verjährungsfrist längst unterbrochen worden ist und wo wir die Prozesse in den nächsten Jahren noch abrollen sehen werden. Da steht der Richter vor all den Schwierigkeiten, die Sie so anschaulich -geschildert haben. Wenn das richtig ist, was Sie ausgeführt haben, Herr Kollege Dehler,
    dann müßten wir eine Amnestie beschließen. Dann l müßten wir sagen: es kann überhaupt nicht mehr verfolgt werden. Aber nur deshalb jemanden herauszulassen, weil wir angesichts der ganz besonderen Ausnahmeumstände unserer politischen Situation zur Strafverfolgung bisher nicht halben ansetzen können, das scheint mir gegen ein Urprinzip des Rechtsstaates zu verstoßen, und das können wir nicht hinnehmen.
    Ich wiederhole: verfallen wir nicht in die Illusion, daß wir uns durch die Anerkennung der Verjährungsfrist Ruhe verschaffen werden. Ich liebe es nicht, zu prophezeien. Aber wenn die Verjährungsfrist tatsächlich am 8. Mai eintreten sollte, möchte ich mit einer gewissen Sicherheit voraussagen, daß der Professor Norden in Oslberlin für diesen Fall seine Dokumentensammlung schon bereit -hat. Dann werden wir alle halbe Jahre, wohl gezielt und mit schön präparierten Dokumenten in Pressekonferenzen, an denen sich bekanntlich auch immer die westliche Zeitungswelt zu beteiligen pflegt, neue Schandtaten vorgeführt bekommen. Dann stehen wir vor der noch viel schwierigeren Frage, wie wir uns damit abfinden sollen. Heute ist ja schon einmal angedeutet worden: glauben Sie wirklich, daß die Leute, die dann gegen Strafverfolgung gesichert sind, sich bescheiden und taktvoll zurückhalten werden? Wer garantiert uns, daß sich nicht irgendein Massenkommunikationsmittel findet, das das dann noch ausschlachtet, weil das so sensationell ist und die Leute das eben gern lesen. Der Betreffende braucht sich dann nur noch zu tarnen als jemand, der es bereut, es aber um so eifriger bekräftigt. Dann haben wir eine noch viel mehr beunruhigende Entwicklung in unserem Lande.

    (Zuruf von der FDP.)

    Dann dürfen wir nicht sagen: das haben wir nicht vorausgesehen.

    (Abg. Dorn: Das können Sie mit dem Antrag Benda doch nicht ausschalten!)

    — Verzeihung, ich habe das nicht verstanden.
    Ich will jedenfalls sagen, daß wir nur durch eine Verlängerung der Verjährungsfrist wenigstens eine gewisse Beruhigung in unsere Entwicklung hineinbringen. Damit können wir dann den einsetzenden Angriffen, die im Ausland — auch in dem mit uns befreundeten und uns nahestehenden Ausland — ihre Wirkung nicht verfehlen werden, mit einem guten Gewissen gegenübertreten.
    Wir stehen vor einem Problem — ich will das in aller Bescheidenheit sagen —, für das es eine Patentlösung überhaupt nicht gibt. Wir haben hier ein weiteres Glied der entsetzlichen Erblast vor uns, die uns die Hitlerzeit hinterlassen hat. Wir können — darüber sind wir uns klar — nur einen Teil davon einigermaßen ordnen und regeln. Wir brauchen dazu selbstverständlich die Unterstützung der Bundesregierung. Aber es bedarf auch eines Zusammenwirkens von uns allen. Ich freue mich, daß das heute doch in überraschendem Umfange zutage getreten ist. Wir dürfen uns nicht von unseren Enkeln und von unseren Freunden im Ausland den Vorwurf



    Dr. Dr. h. c. Friedensburg
    machen lassen, daß wir sehenden Auges weiter Unrecht in unserem Lande ungesühnt gelassen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Metzger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ludwig Metzger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe das Bedürfnis, zunächst einmal dem Kollegen Benda sehr herzlich zu danken. Ich möchte das, was er gesagt hat, Wort für Wort unterstreichen. Ich finde es besonders erfreulich, daß es ihm, dem jungen Kollegen, gelungen ist, bei all der Leidenschaft, die man gespürt hat, mit verhaltener Leidenschaft zu sprechen. Ich gestehe offen, daß mir das nicht 'so leichtfällt. Ich neige eher dazu, auch einmal die Leidenschaft losgehen zu lassen. Vielleicht ist es ganz gut, daß ein Mann wie unser Kollege Arndt mit offener Leidenschaft gesprochen hat. In beiden Fällen spüren 'wir, was dahintersteht. Niemand von uns, der unser Volk ernst nimmt und der unsere Geschichte ernst nimmt, kann über diese Dinge nachdenken und reden und handeln, ohne daß er wirklich von Leidenschaft erfüllt ist.
    Ich will nicht das wiederholen, was hier gesagt worden ist. Es ist viel von der Rechtsstaatlichkeit die Rede gewesen. Ich bin der Meinung, daß wir alle Veranlassung haben, uns zu der Rechtsstaatlichkeit zu bekennen. Aber ich habe manchmal Sorge, daß wir die Rechtsstaatlichkeit in einer Weise auslegen, in der das Instrument der Rechtsstaatlichkeit, nämlich der Staat selbst, darunter Not leidet. Bei der Rechtsstaatlichkeit geht es nicht nur darum, daß der einzelne Bürger seine Garantien hat, sondern es geht auch darum, daß dieses Instrument der Rechtsstaatlichkeit diese Garantien ausüben kann.
    Ich habe auch da manchmal die 'Befürchtung, daß die Frage der Rechtsgleichheit in einer so formalen Weise ausgelegt wird, daß unser Staat, der ja unser aller Schützer sein soll, der kein Ungetüm ist, kein Abstraktum, wie es hier zum Teil dargestellt worden ist, nicht mehr fähig sein wird, die notwendigen Dinge 'zu tun. Wir, die wir noch, wenn auch als junge Menschen, die Weimarer Zeit miterlebt haben, können uns von manchen Sorgen einfach nicht lösen. Ich will Ihnen ein 'Beispiel erzählen, wie in der Weimarer Zeit die Rechtsgleichheit 'behandelt worden ist. Da sind die Uniformen verboten worden, und da 'hat man schlechthin alle Uniformen verboten, Was war das Ergebnis? Ich habe es selber miterlebt. Da sind den SA-Leuten die Uniformen ausgezogen worden, und da sind den Leuten vom Reichsbanner die Uniformen ausgezogen worden. Im Reichsbanner waren nicht nur Sozialdemokraten, da waren Zentrumsleute, da waren Demokraten, kurzum alles Leute, die die Weimarer Republik retten wollten. Was hat die Weimarer Republik getan? Sie hat die SA-Leute so behandelt wie die Reichsbanner-Leute und die Reichsbanner-Leute so wie die SA-Leute, — weil sie den Tick der Rechtsgleichheit hatte, weil sie geglaubt hat, sie müsse den einen genauso behandeln wie den anderen. Da hat sie den Staatsfeind genauso behandelt wie den, der für diesen Staat
    eingetreten ist. Unter diesen Umständen konnte ein
    Staat nicht existieren. Da war etwas im Grunde faul.
    Meine lieben Freunde — ich spreche Sie als Freunde an, weil wir hier alle an einem Strang ziehen —, es ist nun einfach die Frage, ob wir diesen unseren Staat — er mag uns mehr oder weniger behagen; manches an ihm behagt mir gar nicht — erhalten und die Möglichkeit schaffen, daß er weiterhin unsere Freiheit schützen kann. Wir können das Gegenteil tun. Auch bei der Frage der Verjährung spielt das eine Rolle.
    Ich will nicht wiederholen, was zur Begründung für die Verlängerung der Verjährungsfrist schon gesagt worden ist. Dazu will ich in Klammern sagen, daß ich persönlich der Meinung bin, daß die Verlängerung der Verjährungsfrist ohne eine Änderung der Verfassung möglich ist. Wenn allerdings mit einer Änderung der Verfassung Bedenken bei einigen ausgeräumt werden können, die dann mit uns ziehen können, dann soll mir das recht sein.
    Aber, wie gesagt, bei der Frage der Verlängerung der Verjährungsfrist spielt doch eben auch die Frage eine Rolle, ob wir es nicht nur zulassen wollen, daß die Gerechtigkeit verwirklicht wird, auch die Gerechtigkeit zwischen den Mördern, die ja auch eine Rolle spielt, sondern ob wir es auch zulassen oder verhindern wollen, daß Mörder, die Feinde dieses Staates sind, die es bis heute geblieben sind, die sich nicht geändert haben, frei ausgehen und dann hier herumlaufen und sich nicht nur brüsten, sondern auch wieder tätig werden können.
    Meine Damen und Herren, unterschätzen wir das nicht! Hier ist von der Nationalzeitung die Rede gewesen. Darin sind die Elemente schon enthalten. Wenn diese Elemente, die straffrei ausgehen können, die sich lustig über uns machen können, gestärkt werden, glauben Sie, daß das dann eine Stärkung unseres Staates sei? Glauben Sie, daß das eine Stärkung der Rechtsgarantien sei, von denen Herr Dehler und andere gesprochen haben und die nur dann existieren können, wenn die Menschen da sind, die den Staat tragen, und die nicht existieren können, wenn die Menschen den Staat von neuem unterhöhlen können? Wir sollten die Dinge auch einmal von diesem Standpunkt aus sehen.
    Ich will dem, was der Kollege Arndt von der Nationalzeitung gesagt hat, gar nichts hinzufügen. Aber ich möchte eines doch noch zu bedenken geben: ob wir hier als Bundestag nicht auch die Verpflichtung haben, uns einmal Gedanken darüber zu machen, wie lange wir dieses Treiben zulassen wollen, ob wir nicht rechtliche Vorkehrungen treffen müssen — trotz Pressefreiheit usw. —, damit diese Schweinereien bei uns einfach nicht mehr möglich sind. Denn auch das ist für uns doch einfach eine Schande. Was diese Elemente im Ausland an Schaden anrichten, darüber brauchen wir ja nicht zu reden.
    Ich möchte also sagen: der Staat ist keine Abstraktion, der Staat ist kein Ungeheuer, der Staat ist genau das, was wir selbst sind. Es ist die Frage, was wir aus dem Staat machen. Es ist auch die Frage, was wir uns in diesem Staat gefallen lassen.



    Metzger
    Und es ist die Frage, wie wir in diesem Staat die einen oder anderen gewähren lassen oder nicht gewähren lassen. Von daher, glaube ich, müssen wir den Staat sehen. Wir dürfen ihn nicht abstrakt, nicht blutleer, sondern müssen ihn, blutvoll sehen.
    Nun noch ein Wort zum Herrn Bundesjustizminister. Er hat uns eine lange Rede darüber gehalten, welche Schwierigkeiten es gibt, wenn auch in Zukunft die NS-Verbrechen verfolgt werden müßten, und daß die Gefahr bestünde, daß auch einige Freisprüche herauskämen und die Sache dann schlechter sei, als wenn wir überhaupt nicht verfolgen.

    (Vorsitz : Vizepräsident Dr. Schmid.)

    Ich habe manchmal ein bißchen den Eindruck gehabt, daß Herr Bucher dabei ein Rückzugsgefecht geliefert hat. Ich möchte es beinahe hoffen. Ich kenne ihn ja aus langen Jahren der Zusammenarbeit im Rechtsausschuß, und ich gestehe ganz offen: Ich habe menschlich eine hohe Meinung von ihm und schätze ihn. Ich bin eigentlich ein bißchen traurig darüber, daß er heute seine Stellung so schwach begründet hat. Was er in bezug auf die Unzulänglichkeit künftiger Prozesse sagte, ist ja alles richtig; das wissen wir selbst, das braucht er uns nicht zu sagen. Wir wissen, daß es auch Freisprüche geben kann. Aber, meine Damen und Herren, werden wir deswegen die Justiz abschaffen, weil es auch Freisprüche gibt, nicht aus erwiesener Unschuld, sondern weil man nicht genügend nachweisen kann? Kein Mensch denkt daran. Es ist doch unmöglich, deswegen zu sagen: Jetzt werden wir das nicht tun, was notwendig ist.
    Ich möchte aber noch etwas anderes betonen. Das hängt wiederum mit der Existenz dieses unseres konkreten Staates zusammen. Es hätte dem Justizminister gut angestanden, wenn er nicht nur darüber gejammert hätte, daß da nun weitere Prozesse kommen — sie kommen ja ohnedies, auch wenn die Verjährungsfrist nicht verlängert wird —, die vielleicht unzulänglich geführt werden können, sondern wenn er auch etwas von der Verantwortung gesagt hätte. Wir wollen hier unsere Verantwortung als Parlamentarier, als Gesetzgeber wahrnehmen. Es gibt eine andere Macht in unserem Staat, das ist die Justiz; die hat ihre Verantwortung. Ich hätte den Wunsch gehabt, daß der Herr Justizminister, gar nicht um leichte Kritik zu üben, sondern um den Staat und seine Elemente zu stärken, auch von dieser Verantwortung etwas gesagt hätte.
    Wir wissen, im Strafprozeß gilt das Prinzip der freien Beweiswürdigung. Die freie Beweiswürdigung bedeutet eine ganz besonders große Verantwortung. Wer Richter war oder wer wie ich als Strafverteidiger oft genug die Möglichkeit hatte, Gerichte zu erleben, der wird nicht bestreiten können, daß die freie Beweiswürdigung bei aller höchstrichterlichen Rechtsprechung doch sehr verschieden gehandhabt wird. Manchmal hat man erlebt, daß man in kleinen Fällen bei der freien Beweiswürdigung sehr viel großzügiger ist als z. B. bei den Fällen, die jetzt zur Debatte stehen. Auch das muß doch einmal klipp und klar gesagt werden.
    Unsere Gerichte werden in Zukunft eine schwere Arbeit haben, und wir müssen Achtung vor dem haben, was getan wird. Aber ich glaube, wir haben auch die Verpflichtung, von diesem Hause .aus zu mahnen, daß Verantwortung wahrgenommen werden muß. Ich muß Ihnen offen gestehen: wenn der Rechtsberater des Herrn Eichmann vor Gericht steht und wenn man dann auf Grund der freien Beweiswürdigung zu dem Ergebnis kommt, daß die letzten Beweise fehlen, ist mir nicht wohl dabei zu Mute. Der Nichtjurist fängt schon ganz und gar an zu stutzen. Aber .auch der Jurist hat das Recht, sich da einige Gedanken zu machen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß einer, wenn er Rechtsberater des Herrn Eichmann war, wenn er also all die Dinge, die dieser getan hat, rechtlich untermauert, wenn er Herrn Eichmann beraten hat, so ausgehen kann, daß man sagt: Es ist zwar bedauerlich, aber nachweisen kann man ihm nichts. Daß hier bei dem Gericht etwas nicht in Ordnung ist, sehen wir ja auch daran, daß der andere Kumpan, bei ,dem man ,die Tat als erwiesen angesehen hat, mit einer sehr gelinden Strafe davongekommen ist.
    Da muß ich mir sagen: Was ist bei :dem Gericht eigentlich los gewesen? Was hat man sich gedacht? Wie haben z. B. die Berufsrichter die Laienrichter belehrt? Es ist vorhin gesagt worden, die Laienrichter seien oft ausschlaggebend. Aber wer einmal in einem Gericht gesessen hat, der weiß .ganz genau, wie stark es auf die Berufsrichter ankommt, wieviel Möglichkeiten die haben, ,die Laienrichter nach der einen oder nach der anderen Seite zu beeinflussen. Auch das gehört dazu. Es ist nicht so, daß man sich selbst eine Rechtsmeinung bildet und dann sagt: „So, jetzt sollen die Laienrichter einmal sehen, wie sie einig werden", und, wenn sie zu einem Freispruch kommen, vielleicht ganz befriedigt ist, sondern dann muß man ja dafür sorgen; daß eine Überzeugung, die man sich als Richter selbst geschaffen hat, auch zum Durchbruch kommt.
    Noch ein anderes Problem — es ist vorhin schon einmal angesprochen worden — soll hier angeschnitten werden: das Problem der Haupttäter und der Gehilfen. Meine Damen und Herren, was hier an Rechtsprechung geleistet wird, ist meines Erachtens teilweise nicht zu verantworten. Der Gehilfe ist derjenige, ,der eine Tat als fremde Tat, als nicht eigene Tat tut; der Haupttäter will eine Tat als eigene Tat. Natürlich ist es so, daß die Kerle, die im KZ Kinderköpfe an die Wand geworfen haben usw., zunächst einmal einen Befehl hatten. Aber wer solche Exzesse begeht, der will doch die Tat als eigene. Ich finde es einfach unverständlich, daß man da noch sagen kann: Hier liegt nur Gehilfenschaft vor, ,der wird als Gehilfe und dementsprechend milde bestraft, — auch dann, wenn er einen Auftrag zur Tat hat, wenn er die Tat aber mit Wollust ausführt, wenn er sich noch überlegt, wie er diese Tat besonders sadistisch ausgestalten kann. Dafür haben wir Beispiele über Beispiele. Ein solcher Mann kann doch nicht in Anspruch nehmen, als Gehilfe bestraft zu werden.
    Da müßten sich doch die Richter sehr viel mehr Gedanken machen. Ich kann mir nicht helfen: Gerichte, die hier zu dem Ergebnis kommen, es liegt



    Metzger
    1 Gehilfenschaft vor, haben die Dinge entweder nicht genügend klar durchdacht, oder es war ihnen auch ganz recht, daß sie diese Eselsbrücke hatten. Ich möchte sagen — wiederum ohne irgendein Kollektivurteil zu fällen —: ich weiß, wie verschieden da auch die Richter denken. Ich will gar nicht anklagen, sondern ich möchte helfen, daß auch hier bei unserer Rechtsprechung eine Gerechtigkeit waltet, die vertreten werden kann.
    Ich möchte zu gleicher Zeit auch an unsere Rechtslehrer appellieren. Unsere Rechtslehrer sollten sich einmal mit dem Problem „Haupttäter und Gehilfen" gerade anhand der Rechtsprechung, die 'bis jetzt vorliegt, beschäftigen, und sie sollten helfen, daß unseren Richtern das Gewissen geschärft wird.
    Und, Herr Justizminister, es tut mir leid: ich bin der Meinung, es wäre Ihre Aufgabe gewesen, unseren Richtern das Gewissen zu schärfen und nicht darüber zu jammern, daß das alles so schwer ist und daß dann zum Schluß Freisprüche herauskommen und daß man deswegen am besten überhaupt nichts tut.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich glaube, so kann ein verantwortlicher Justizminister einfach nicht auftreten. Er sollte sich darüber im klaren sein, daß er eine Verantwortung hat auch durch das, was er sagt, auch durch das, was er an Ermahnungen ausspricht.
    Ebenso wir hier im Bundestag! Ich habe es für notwendig gehalten — da die anderen Dinge ja alle gesagt sind —, diese Punkte herauszugreifen, um auch hier das Gewissen von uns allen so zu schärfen, daß wir wirklich ein Rechtsstaat 'sind, daß wir wirklich ein Staat sind, in dem die Gerechtigkeit, soweit sie irgend verwirklicht werden kann, herrscht, und daß wir ein Staat bleiben, der in der Lage ist, diese Gerechtigkeit zu verwirklichen.

    (Beifall bei der SPD.)