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Herr Abgeordneter, mit dem zitierten „Marmeladen-Erlaß", der sicher ganz erheiternd ist, hat es folgende Bewandtnis.
Aus der Truppe sind Beschwerden eingegangen, daß die Marmelade auf Suppentellern aufgetragen wird.
Es wurde die Beschaffung besonderer Marmeladengefäße vorgeschlagen. Um die damit verbundenen Ausgaben zu sparen, erschien es dem zuständigen Referenten im Ministerium einfacher und wirtschaftlicher, daß die bereits vorhandenen Tunkenschüsseln für Marmelade mit benutzt werden. Diese Tunkenschusseln gehören nämlich zu dem Geschirrsatz, der vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Referent hat nun diesen Vorschlag den Wehrbereichsverwaltungen gemacht, nicht der Truppe, und die Wehrbereichsverwaltungen haben diesen Erlaß auch nicht an die Truppe, sondern an die Standortverwaltungen weitergegeben. Ich meine, im großen und ganzen wäre das ein ganz vernünftiges Verfahren gewesen.