- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
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Die Bundesregierung kann sich erst dann über ,die Verwendung des UFI-Vermögens äußern, wenn feststeht, ob und in welcher Höhe Mittel aus der Abwicklung der Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens tatsächlich zur Verfügung stehen. Zur Zeit ist eine Ausschüttung auch von Teilen des Liquidationserlöses nicht möglich, weil die UFI-Gesellschaften noch in eine Anzahl von Prozessen verstrickt sind.