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Als erstes, Herr Abgeordneter, muß ich feststellen, daß die Gaspreise in der Bundesrepublik preisrechtlichen Vorschriften nicht mehr unterliegen und die Bundesregierung daher keine ins einzelne gehende Verantwortung für die Preisgestaltung hat. Die Gaspreise konnten mit Rücksicht auf den starken Wettbewerb, dem das Gas ausgesetzt ist, im Jahre 1959 aus der Preisbindung entlassen werden. Außerdem liegen die wichtigsten Erdgaslagerstätten der Bundesrepublik gerade in den von Ihnen erwähnten Gebieten Niedersachsens. Auch die umfangreichen niederländischen Erdgasvorkommen werden in unmittelbarer Nachbarschaft zu diesem Raum erschlossen. Daher ist zu erwarten, daß auch der Transportkostenvorteil hier in besonders preisgerechten Offerten zum Ausdruck kommt und seinen Niederschlag finden wird. Das in Nordwest-Niedersachsen verfügbare Erdgas dürfte deshalb die Voraussetzungen für die Industrieansiedlung in diesem Gebiet verbessern. Dadurch werden nicht zuletzt auch die Bemühungen der Bundesregierung erleichtert, die wirtschaftliche Entwicklung der ins Regionale Förderungsprogramm einbezogenen Teile Nordwest-Niedersachsens zu begünstigen.