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    Deutscher Bundestag 165. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1965 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/3067) Fragen des Abg. Baier (Mosbach) : „Selbstkontrolle der Illustrierten" Höcherl, Bundesminister . . . . . 8163 B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8163 C Frage des Abg. Dorn: Tiefgarage auf dem Bonner Münsterplatz Höcherl, Bundesminister . . . . 8163 D Dorn (FDP) 8163 D Fragen des Abg. Hirsch: Verlegung bzw. Stationierung einer Bundesgrenzschutzeinheit im Raum Hof/Bayreuth Höcherl, Bundesminister 8164 B Hirsch (SPD) 8164 C Frage des Abg Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Beschleunigung der Interzonenzüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8165 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8165 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 8165 C Eichelbaum (CDU/CSU) 8165 D Fragen des Abg. Frehsee: Verkehrsverhältnisse am Bahnhofsvorplatz in Hameln 8166 A Fragen des Abg. Dr. Götz: Ortsumgehung Wirtheim Kr. Gelnhausen (B 40) Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8166 B Flämig (SPD) . . . . . . . . . 8166 B Frage des Abg. Brück: Leitlinien auf der Autobahn Köln—Bonn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8166 D Brück (CDU/CSU) 8167 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Erneuerung und Ausbau der B 270 zwischen Kaiserslautern und Lauterecken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8167 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 8167 C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Leitplanken auf der Autobahn Mannheim—Kaiserslautern—Saarbrücken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8168 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 8168 B Fragen des Abg. Strohmayr: Beteiligung der Länder am Vermögen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8168 D Strohmayr (SPD) 8169 B Cramer (SPD) 8170 C Spies (CDU/CU) 8170 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 8171 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Ausbau der B 31 von Breisach bis Autobahnzubringer Freiburg-Mitte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8171 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 8171 C Frage des Abg. Lemper: Auflösung von Dienststellen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8172 A Lemper (SPD) 8172 A Brück (CDU/CSU) 8172 A Spies (CDU/CSU) 8172 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8172 D Frage des Abg. Lemper: Einschränkungen des Schienen-Personenverkehrs Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8173 A Lemper (SPD) 8173 A Frage des Abg. Lemper: Ersetzung des Bundesbahn-Schienenverkehrs durch Bundesbahn-Straßenbusse Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8173 B Frage des Abg. Matthöfer: Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eines fremden Staatsoberhauptes Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8173 C Matthöfer (SPD) 8173 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 8173 D Frage des Abg. Matthöfer: Ermittlungsverfahren gegen die Vorsitzenden eines Kölner Jugendverbandes Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8174 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8174 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 8174 D Fragen des Abg. Vogt: Verfahren wegen Mordes gegen den Zonenminister für Staatssicherheit Erich Mielke Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8175 A Fragen des Abg. Moersch: EWG-Qualitätsnormen für Knoblauch Schwarz, Bundesminister 8175 B Moersch (FDP) . . . . . . . 8175 C Frage des Abg. Bauer (Wasserburg) : EWG-Vorschlag betr. Gewährung einer Produktionserstattung für Grob- und Feingrieß zur Verwendung in der Brauereiindustrie Schwarz, Bundesminister . . . . . 8175 D Krug (CDU/CSU) . . .. . . . . 8175 D Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 8176 A Frage des Abg. Bauer (Wasserburg) : EWG-Vorschlag betr. Chester- bzw. Cheddarproduktion Schwarz, Bundesminister . . . . . 8176 B Krug (CDU/CSU) . . . . . . . . 8176 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2906, zu IV/2906) ; in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksache IV/2930) Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 8176 D Wellmann (SPD) . . . . . . . . 8178 A Höcherl, Bundesminister . . . . . 8179 A Seidl (Fürth) (SPD) . . . . . . 8182 B Kubitza (FDP) 8182 D Mengelkamp (CDU/CSU) . . . . 8184 A Dorn (FDP) 8184 B Sänger (SPD) 8184 C Moersch (FDP) . . . . . . . 8186 A Schwabe (SPD) 8187 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 8189 C Windelen (CDU/CSU) 8194 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8196 D Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/2907) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8199 A Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 8199 D Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8200 D Dr.. Emde (FDP) 8201 C Dürr (FDP) 8201 C Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 8201 D Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache IV/2908) 8202 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 III Verspätete Entschuldigungen Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 8199 A Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/2909) ; dazu: Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag betr. Betriebsberatung, Gewerbeförderung (Abg. Wieninger, Burgemeister, Gewandt, Riedel [Frankfurt], Dr. Imle, Opitz, Dr. Mälzig und Gen.) (Drucksachen IV/2363, IV/3064) Müller (Ravensburg) (SPD) . . . 8202 C Kurlbaum (SPD) 8203 C Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 8207 C Schmücker, Bundesminister . . . 8208 D, 8230 C Gewandt (CDU/CSU) 8216 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 8218 A Dr. Luda (CDU/CSU) 8219 A Schultz (FDP) 8221 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 8222 C Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2910, Ergänzung zu IV/2910, zu IV/2910); in Verbindung mit Fortsetzung der Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990) Frehsee (SPD) 8224 B Reichmann (FDP) 8227 C Weber (Georgenau) (FDP) . . . 8230 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . 8233 B Leukert (CDU/CSU) . . . . . . 8235 A Hermsdorf (SPD) 8235 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 8236 C Gewandt (CDU/CSU) . . . . . . 8236 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 8237 B Schwarz, Bundesminister . . . . . 8237 C Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/2911, zu IV/2911) Büttner (SPD) . . . . . . . . . 8240 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8242 D Vizepräsident Schoettle . . . . . 8244 A Killat (SPD) . . . . . . . . . 8244 .0 Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8246 A Dr. Schäfer (SPD) zur GO . . . 8247 C Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2916) 8247 D Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Druck- sache IV/2917) . . . . . . . . . . 8248 A Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/2923) 8248 A Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache IV/2927) 8248 A Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache IV/2928) 8248 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/2929) 8248 C Nächste Sitzung 8248 D Anlagen 8249 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8163 165. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr.
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 161. Sitzung Seite 7926 D Zeile 10 von unten statt „Ermittlung": Errichtung; 164. Sitzung Seite 8118 D letzte Zeile statt „Arrangement": Engagement. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner 19.2. Arendt (Wattenscheid) 19.2. Dr. Aschoff 19.2. Dr. Atzenroth 19.2. Dr. Dr. h. c. Baade 28.2. Bading * 19.2. Bauer (Wasserburg) 19.2. Bazille 22. 2. Berlin 19. 2. Blachstein 27. 2. Fürst von Bismarck 20. 2. Dr. h. c. Brauer 19.2. Brünen 19.2. Dr. Burgbacher * 18. 2. Burgemeister 19. 2. Dr. Dörinkel 26. 2. Eisenmann 20. 2. Dr. Franz 19.2. Frau Geisendörfer 18.2. Herold 18. 2. Frau Dr. Heuser 19. 2. Dr. h. c. Jaksch 26. 2. Klinker * 19.2. Dr. Kopf 24. 2. Kriedemann* 18. 2. Kulawig 31.3. Leber 19. 2. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lücker (München) * 19. 2. Maier (Mannheim) 19.2. Mattick 19.2. Merten 19.2. Michels 19.2. Peters (Norden) 20. 2. Frau Dr. Probst 26. 2. Reichhardt 19.2. Richarts * 18. 2. Scheuren 19. 2. Schlick 26. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 2. Frau Seppi 19.2. Seuffert 19.2. Dr. Starke 19.2. Steinhoff 28. 2. Storch * 19. 2. Frau Strobel * 18.2. Unertl 27. 2. Wehner 28. 2. Weinkamm 28. 2. Wienand 7.3. Wilhelm 26. 2. Zühlke 21.2. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 564 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 06 - Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2906). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - In Tit. 987 - Kassenhilfe an die „Deutsche Welle" und den „Deutschlandfunk" für die Inbetriebnahme, Einrichtung und Verwaltung - (Drucksache IV/2500 Anlage S. 43) wird in den Erläuterungen der Betrag von 66 188 900 DM wie folgt aufgeteilt: „Deutsche Welle 39 591 200 DM Deutschlandfunk 26 597 700 DM." Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 565 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 06 - Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2906). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 612 - Sondermittel für Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes - (Drucksache IV/2500 Anlage S. 26) - wird der Ansatz von 38 000 000 DM um 18 000 000 DM auf 20 000 000 DM vermindert. 2. In Tit. 973 - Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten - (Drucksache IV/2906 S. 3) wird der Ansatz von 36 000 000 DM um 14 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 - Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln - 3. In Tit. 300 - Für Zwecke der Verfassungsschutzes - (Drucksache IV/2500 Anlage S. 112) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerkes folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion 8250 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 Anlage 4 Umdruck 575 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/ 2500 Anlage, IV/2906). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit 987 — Kassenhilfe an die „Deutsche Welle" und den Deutschlandfunk" für die Inbetriebnahme, Einrichtung und Verwaltung — werden die Erläuterungen über die Aufteilung der Mittel gestrichen. Der Haushaltsausschuß wird beauftragt, eine endgültige Festlegung nach weiterer Prüfung vorzunehmen. Bonn, den 18. Februar 1965 Moersch Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 566 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2930). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Maßnahmen der zivilen Verteidigung im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 1. In Tit. 609 — Zuwendungen zur Errichtung von öffentlichen Schutzraumbauten in Verbindung mit unterirdischen Verkehrsanlagen und Tiefgaragen — (Drucksache IV/2930 S. 4) wird der Ansatz von 30 600 000 DM um 10 000 000 DM auf 40 600 000 DM erhöht. 2. In Tit. 714 — Instandsetzung von Schutzbunkern und Schutzstollen, Errichtung neuer Schutzraumbauten sowie Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke und für abzugeltende Investitionen, 10. Teilbetrag — (Drucksache IV/2930 S. 4) wird zur Wiederherstellung der Regierungsvorlage der Ansatz von 19 500 000 DM um 15 000 000 DM auf 34 500 000 DM erhöht. 3. In Tit. 950 — Beschaffung der Ausrüstung für den Luftschutzhilfsdienst, 11. Teilbetrag — (Drucksache IV/2930 S. 4) wird der Ansatz von 76 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 51 000 000 DM vermindert. Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 557 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Jahn, Dr. h. c. Güde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 07 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2907). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 07 Oil Tit. 308 — Kosten der Vorbereitung der Strafverfahrensreform, der Strafvollzugsreform sowie des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und der weiteren Durchführung der Strafrechtsreform — (Drucksache IV/2500 Anlage S. 16) wird der Ansatz von 70 000 DM um 50 000 DM auf 120 000 DM erhöht. Bonn, den 16. Februar 1965 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Jahn Dr. h. c. Güde Dr. Arndt (Berlin) Bühler Busse Deneke Dr. Hellige Dr. Hoven Dr. Kanka Dr. Krümmer Dr. Müller-Emmert Frau Dr. Pannhoff Frau Pitz-Savelsberg Dr. Reischl Schmidt (Kempten) Dr. Winter Anlage 7 Schriftliche Ergänzung der mündlichen Ausführungen des Bundesministers Schmücker zum Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/2909). . (BMWi) Bonn, 11. 2. 65. — Im Auftrage des Bundeskanzlers hatte der Bundesminister für Wirtschaft, Kurt Schmücker, am 10. Februar 1965 eine eingehende Aussprache mit den Mitgliedern des Sachverständigenrates. Der Bundesminister für Wirtschaft dankte namens der Bundesregierung den Mitgliedern des Sachverständigenrates Professor Dr. Bauer, Staatssekretär a. D. Dr. Binder, Professor Dr. Giersch, Staatsminister a. D. Dr. Koch und Professor Dr. Meyer für ihre mühevolle Arbeit und sprach die Anerkennung für das Gutachten aus. In dem Gespräch wurden die Stellung des Sachverständigenrates zur Bundesregierung und die künftige Arbeit erörtert. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8251 Das Ergebnis wurde in folgenden Punkten festgehalten: 1. Das Jahresgutachten 1964/65 entspricht dem gesetzlichen Auftrag. 2. Maßgebend für die Gutachten sind nur die im Gesetz ausdrücklich genannten Ziele: Stabilität des Preisnivaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Der Sachverständigenrat hat keine Möglichkeit, von diesem gesetzlichen Auftrag zugunsten anderer Zielvorstellungen abzuweichen. 3. Die Bundesregierung hat bei ihren Stellungnahmen die nationalen und internationalen Verpflichtungen, politische Gegebenheiten und Zielvorstellungen zu berücksichtigen. 4. Die Gründe, die den Sachverständigenrat veranlaßt haben, keine Alternativrechnung in der konzisen Form volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen vorzulegen und die Prognose auf einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr zu beschränken, werden anerkannt. 5. Die geeignete Form für die Veröffentlichung des nächsten Gutachtens und für die Veröffentlichung der Stellungnahme der Bundesregierung wird zwischen den Beteiligten rechtzeitig vereinbart werden. Sachverständigenrat und Bundesregierung bekräftigen angesichts der gegenwärtigen Situation ihre Überzeugung, daß die Preisstabilität absoluten Vorrang genießen muß. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn alle Beteiligten, Öffentliche Hand, Arbeitnehmer und Unternehmer, mitwirken und wenn Preisauftriebstendenzen, die aus den außenwirtschaftlichen Beziehungen herrühren, ausgeschaltet werden können. Anlage 8 Umdruck 554 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. für die Aufstellung der Grünen Berichte die Richtsätze für den Lohnanspruch der landwirtschaftlichen Betriebsleiter und ihrer mithelfenden Familienangehörigen nach den folgenden Grundsätzen zu berichtigen: a) Der Lohnanspruch der Betriebsleiter und seiner mithelfenden Familienangehörigen ist auf der Grundlage der Effektivlöhne nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes vom September eines jeden Jahres zu berechnen. Dabei sind die Löhne der Spezialarbeiter zugrunde zu legen. b) Der Lohnanspruch der Betriebsleiter ist nicht um den halben Alterskassenbeitrag (72 DM), sondern um den bundesdurchschnittlichen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu erhöhen (11,5 °/o des Bruttolohnes). c) Diese Berichtigungen sind auch bei der Effektivrechnung zu berücksichtigen; 2. dem Bundestag zu berichten, wie sich die Berichtigungen nach Nummer 1 bei dem Grünen Bericht 1965 auswirken; 3. dem Bundestag entsprechend der Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes zu berichten, wie sich der Ansatz des gewerblichen Vergleichslohnes anstelle der bisherigen Ansätze für die Lohnansprüche der familieneigenen Arbeitskräfte bei den Grünen Berichten auswirkt. Bonn, den 16. Februar 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 9 Schriftliche Ergänzung der mündlichen Ausführungen des Abgeordneten Weber (Georgenau) zum Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache IV/2910). Beweisführung zur Ertragslage in der Landwirtschaft 1. Beweis: Als Modell soll die Lage des strukturgesunden Großbetriebes an Hand einer einfachen Kalkulation nach kaufmännischen Grundsätzen im 50-100-haBetrieb aufgezeigt werden. Aus der Betrachtung scheiden aus die viehlosen Getreidefarmen, weil nur in einer Verbindung mit Veredelungswirtschaft die Bodenfruchtbarkeit durch den natürlichen Kreislauf erhalten und die Marktchancen genutzt werden können. Die Kalkulation geht wie gewöhnlich vom Neuwert aus und ist auf 1 ha landwirtschaftliche Nutzfläche umgerechnet. a) Gebäudekapital: Die Baukosten unserer 20-25-ha-Betriebe bei der Aussiedlung belaufen sich durchschnittlich auf 250 000 DM, d. h. 10 000-12 000 DM je ha. Die Kosten des Wohnhauses werden selbstverständlich bei der Unzertrennbarkeit des bäuerlichen Lebens miteinbezogen und dafür der Wohnwert als Betriebsleistung in Ansatz gebracht. In Schweden hatte ich vor 2 Jahren auf Großbetrieben mit über 1000 ha 8252 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 landwirtschaftliche Nutzfläche festgestellt, daß man dort für eine Kuh mit Baukosten von 8000 schwedischen Kronen, also über 6000 DM rechnet. Wer also bei uns mit der Hälfte der Baukosten unserer Aussiedlerhöfe auskommen will, der muß mindestens einen 50-100 ha großen Betrieb haben. Dieselben Annahmen gelten bei den beiden anderen Kapitalfaktoren: Maschinengerätekapital und Viehkapital. Die folgenden Ansätze entsprechen eher einem gekürzten Durchschnitt: jährliche Belastung je ha 6000 DM Gebäudekapital 3 % Verzinsung (setzt schon Zinsverbilligung voraus) = 300 DM 2 % Amortisation zusammen 5% 2000 DM Maschinen- und Gerätekapital 5% Verzinsung für das kurzfristige Kapital 10 % Abschreibung = 15% = 300 DM 1000 DM Viehkapital bei bundesdurchschnittlichem Viehbesatz von 0,8-1 Großvieheinheiten je ha 5 % Verzinsung und Amortisation = 50 DM Dazu die Sachausgaben ohne Futterzukauf, ohne Ersatzbeschaffung und Nettoinvestitionen (nach Grünem Bericht 1964, Durchschnitt von 10 Betrieben 50 bzw. 100 ha der Getreide-Futterbau- und der Getreide-Hackfruchtgruppen) = 646,80 DM = 1 296,80 DM Dieser kalkulatorische Aufwand in Höhe von 1296,80 DM ergibt bei einem Getreidedurchschnittsertrag von 30 dz eine Belastung je dz von 43,20 DM; dies ohne Löhne und Soziallasten und ohne Bewertung des Bodenkapitals, also nur aus den drei Kapitalfaktoren Gebäude, Maschinen und Viehbesatz. Wenn man den in Brüssel ausgehandelten Getreidepreis von je t Weizen = 425 DM, je t Roggen = 380 DM und je t Gerste = 360 DM zugrunde legt, so würde dies einem Durchschnittsgetreidepreis von rund 39 DM je dz entsprechen und bestünde somit schon bei dieser Kalkulation eine Unterbilanz von 4 DM je dz bzw. 120 DM je ha. 2. Beweis: Die Forschungsstelle für bäuerliche Familienwirtschaft, deren wissenschaftlicher Leiter Herr Professor Dr. Hermann Priebe ist, veröffentlichte im November 1964 im Heft 8 „Förderung bäuerlicher Selbsthilfe bei der Verbesserung der Agrarstruktur" folgendes Ergebnis als Beispiel aus den Betrieben mit optimalen Ergebnissen. Einführend ist folgende Feststellung niedergelegt: „Der Erfolg des Betriebes ist im wesentlichen auf die unternehmerische Fähigkeit des Betriebsleiters zurückzuführen." Betriebsgrundlage und Größe: nach der Vor der Aussiedlung Aussiedlung 1960/61 Landwirtschaftliche Nutzfläche 25,00 ha 21,88 ha Eigenbesitz 17,51 ha 15,88 ha davon Pacht 7,49 ha 6,00 ha Arbeitskräfte = AK 3,3 1,70 davon ständige Familien- eigene 1,3 1,3 familienfremde ständige AK 1,3 nicht ständig familienfremde 0,7 0,4 Aktivkapital 120 700 DM 146 600 DM Dieses setzt sich wie folgt zusammen: Wirtschaftsgebäudekapital 30 500 DM 50 000 DM Maschinenkapital 15 700 DM 19 200 DM Viehkapital 18 100 DM 26 200 DM Umlaufkapital 16 700 DM 16 400 DM Bodenkapital 39 700 DM 34 800 DM Produktivität und Rentabilität: Rohertrag 34 000 DM (nach Aussiedlung 1960/61)= 45 700 DM Bereinigter Rohertrag 30 100 DM (d. h. ohne landwirtschaftlichen Zukauf) = 39 200 DM Reinertrag 500 DM= 13 000 DM V Verzinsung des Aktivkapitals 0,4 % Reinertrag des Aktivkapitals in%) 8,9% Dieser Betrag ergibt sich aus: Betriebsleistungen in DM Einnahmen pflanzliche Erzeugung 18 270 DM 10 140 DM Einnahmen tierische Erzeugung 12 130 DM 31 760 DM Unbare Leistungen 3 620 DM (wahrscheinlich Wohnwert und Sachbezüge) 3 810 DM Betriebsleistungen insgesamt 34 020 DM 45 710 DM Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8253 Betriebsausgaben in DM Zukäufe landwirtschaftlicher Herkunft 3 890 DM 6 500 DM Arbeitshilfsmittel 8 310 DM 10 480 DM Handelsdünger 2 780 DM 3 560 DM Sonstiger Sachaufwand 4 000 DM 4 340 DM Gesamter Sachaufwand 18 980 DM 24 880 DM Dazu Kapitaldienst für die Aussiedlung 3 025 DM 27 905 DM Betriebseinkommen 15 040 DM 17 805 DM Professor Priebe hatte 15 000 DM 20 800 DM Dieses Betriebseinkommen stellt bei einwandfreier Berechnung den erzielten Lohn einschließlich des Fremdlohnes und die erreichte Verzinsung des Aktivkapitals dar. Bei einer gründlichen Prüfung ist folgendes festzustellen: 1. Der geleistete Kapitaldienst wurde für die B) Aussiedlung in Höhe von 3025 DM nicht als Betriebsausgabe abgesetzt. In Wirklichkeit stellt er höchstens eine Verzinsung von 1,5% der gemachten Baukosten dar. Denn diese Baukosten haben für einen Aussiedlungshof in der Größe von 22 ha mindestens 250 000 DM betragen. 2. Ganz offen ist die Frage, wo denn die notwendige Amortisation des gesamten Gebäudeaufwandes seine Anrechnung findet; denn es ist doch nicht anzunehmen, daß, wenn der Aussiedlungshof in seiner ersten Bauausführung einen Ersatz beansprucht, derselbe wieder aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Es müßten also nach den gültigen Abschreibungsgrundsätzen 2 % von 250 000 DM = 5000 DM in Absetzung gebracht werden. 3. Der Lohnanspruch der im Beispiel angegebenen 1,7 AK mit einem Vergleichslohn des Jahres 1960/61 von 5100 DM je Arbeitskraft würde einen Lohnanspruch von 8670 DM ergeben. Nicht berücksichtigt ist die Tatsache, daß die 1,3 ständig vorhandenen Familienarbeitskräfte, also der Bauer und die Bäuerin, im ausgesiedelten Betrieb den um 50 % erhöhten Viehbestand 365 Tage lang im Normaljahr zu versorgen haben. Der Anspruch an Urlaub und teilweise auch Ersatz für freie Feiertage müßte nämlich auch jetzt in Ansatz gebracht werden, da nicht mehr wie vor der Aussiedlung genausoviel (1,3 AK) ständige fremde Arbeitskräfte zu einer Ablösung vorhanden sind. Der Betriebsleiterzuschlag für die geleistete Mehrarbeit der reinen Aufgaben als Betriebsleiter müßte ebenfalls in Ansatz gebracht werden. Somit ergeben sich folgende Positionen: a) Lohnasnpruch der 1,7 AK = 8 670 DM I b) Ersatzstellung für 24 freie Sonn- und Feiertage sowie 18 Urlaubstage einschließlich der dazu gehörenden Sonntage = 42 Tage je AK ergibt für 1,3 ständige AK einen Kostenaufwand, der minimal mit 1000 DM für 54 Ersatztage einzusetzen wäre = 1 000 DM Dazu Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, der ebenfalls zum Bruttogesamtlohn mit 12% dazugehört — 1 040 DM Betriebsleiterzuschlag (nach Grünem Bericht 60 DM je ha) für 21,88 ha 1 310 DM Lohnanspruch insgesamt 12 020 DM Dieser Lohnannspruch sieht in der realen Wirklichkeit wie folgt aus: Für 0,4 nichtständige AK = mindestens 1000 Tagelöhnerstunden à 2 DM ergibt einen Betrag von 2000 DM Dazu die erhaltenen und eingesetzten unbaren Leistungen in Höhe von 3810 DM 5810 DM ergibt einen Barlohn für einen Bauern und eine Bäuerin von DM 12 020 abzüglich 5810 DM = 6210 DM Als Folge dieser Vergessens-Rechnungs-Posten ergibt sich ein zusätzlicher Gesamtaufwand für Löhne und Amortisation für Gebäude in Höhe von 17 020 DM. Meiner Überprüfung entzieht sich die Frage, ob auch für das vorhandene Maschinenkapital eine Amortisation in Anrechnung gebracht wurde. Ich gehe also von der Voraussetzung aus, daß in dem gesamten Sachaufwand die gemachten Ersatzbeschaffungen diesen Posten in etwa entsprechen. Dem Betriebseinkommen von 17 805 DM steht ein Kostenfaktor von 17 020 DM für Löhne und Abschreibungen gegenüber. Somit verbleibt ein Betrag von 800 DM als Verzinsung eines Aktivkapitals in Höhe von 146 600 DM. Dies entspricht einer Verzinsung von rund 0,5 %. Es ist mir völlig unverständlich, wie in dieser Darstellung eine Verzinsung von 8,9 % (des Aktivkapitals) errechnet wurde. Es hat sich eigentlich gegenüber der Feststellung vor der Aussiedlung keine wesentliche Veränderung ergeben (0,4 %). Eine Überprüfung der Berechnung vor der Aussiedlung wir mir deshalb nicht möglich, weil die zugrunde liegenden Berechnungsjahre und die näheren Umstände nicht ersichtlich waren. 8254 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 Als letzter und 3. Beweis: Die Rechnung im Rahmen der gesamten Volkswirtschaft. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (laut Statistischem Jahrbuch 1964) Beschäftigte der Industrie 1963 8 264 000 Umsatz in Milliarden DM 1963 315 Mrd. DM Umsatz je Beschäftigten 1963 38 100 DM Beschäftigte des Handwerks 1963 3 724 000 Umsatz in Milliarden (bereinigter Umsatz) 1963 73,001 Mrd. DM Umsatz je Beschäftigten 1963 20 000 DM Beschäftigte in der Landwirtschaft 1963 a) ständige Familien-AK 2 866 000 b) fremde ständige AK 274 000 zusammen = 3 140 000 ständige AK (ohne Anrechnung der nichtständigen AK) Umsatz der Landwirtschaft Verkaufserlöse = 22 735 Mrd. DM Wohnwert und Eigenverbrauch der 2866 Millionen ständigen Familien-AK 1200 DM= 3,440 Mrd. DM = 26,175 Mrd. DM Gesamtleistung = Umsatz je ständig Beschäftigten in der Landwirtschaft 8330 DM (Laut Grünen Bericht hatte die Deutsche Landwirtschaft in diesem Jahr 1963 laufende Betriebsausgaben ohne Nettoinvestitionen in Höhe von 15,460 Milliarden DM getätigt.) Somit verbleibt für die 2,866 Millionen ständigen Familien-AK ein Betrag von 3740 DM je AK, in dem 1200 DM Anrechnung für Wohnwert und Sachbezüge beinhaltet sind und ebenso die Nettoinvestitionen (Neuanschaffungen) von 1,188 Milliarden DM je AK = 400 DM getätigt wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Kapitaleinsatz in der Landwirtschaft das 11/2- bis 2fache gegenüber dem Durchschnitt der Industrie beträgt. Richtsätze für den Lohnanspruch des Betriebsleiters und seiner mithelfenden Familienangehörigen 1963/64 I. Betriebsleiter(in) Einheitswert des Lohnanspruch landw. Betriebes einschließlich (einschl. Wald) Betriebsleiterzuschlag DM DM (von bis unter) 7 500 5 530 7 500 10 000 5 665 10 000 15 000 5 935 15 000 20 000 6 205 20 000 25 000 6 475 25 000 30 000 6 745 30000 35000 7015 35 000 40 000 7 285 40 000 50 000 7 825 50 000 60 000 8 365 60 000 70 000 8 905 70 000 80 000 9 445 80 000' 90 000 9 985 90 000 100 000 10 525 je 10 000 DM Einheitswert um weitere 540 DM erhöht II. Sonstige mithelfende Familienmitglieder Lohnanspruch DM je Vollarbeitskraft männlich weiblich 5370 4550 Abschrift IV B 5 VI/7 Bonn, den 13. März 1964 Berechnung des Lohnanspruchs der Familienarbeitskräfte (Wirtschaftsjahr 1963/64) Landwirtschaft Landw. Bar-Monatslöhne Ø Bundesgebiet DM Spezialarbeiter 325 Angelernte Arbeiter (Landarbeiter) 291 50 v. H. 274 (abgerundet) Hilfsarbeiter 258 50 v. H. Angelernte Arbeiterinnen 233 75 v. H. 206 Hilfsarbeiterinnen 213 25 v. H. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8255 Berechnung der Richtzahlen Betriebs- Mithelfende leiter männlich weiblich DM DM DM Barlohn/Monat 325 274 228 Barlohn/Jahr 3 900 3 288 2 736 Zuschlag für Effektivlohn (Lohnerhebung Sept. 1963) männlich 5,5 % 215 181 weiblich 0% — — — Wert der Kosten und Wohnung (112 DM/Monat) 1 344 1 344 1 344 Zusammen 5 459 4 813 4080 Arbeitgeberanteil zur Renten- und Krankenversicherung (7 4,5%) — 553 469 bzw. 50% des Beitrags zur landw. Alterskasse (144 DM/Jahr) 72 — — Lohnanspruch insgesamt DM/Jahr 5 531 5 366 4 549 abgerundet 5 530 5 370 4 550 Anlage 10 Umdruck 559 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2910). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 Tit. 585 — Förderung der Fischerei b) 2. Fangprämie zur Qualitätsförderung für die Große Hochsee-, Große Herings-, Kleine Hochsee-und Küstenfischerei — (Drucksache IV/2910 S. 3). Der Ansatz ist um 3 000 000 DM auf 12 000 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 560 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/ 2910). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 03 Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr-und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstelle für Zucker — (Drucksache IV/2910 S. 4). Der Ansatz ist um 3 000 000 DM zu kürzen. Bonn, den 17. Februar 1965. Erler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 561 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2500 Anlage, Ergänzung zu IV/2910). Der Bundestag wolle beschließen: Kap. 10 02 Tit. 959 (Ergänzung zur Drucksache IV/ 2910 S. 13) erhält folgende Fassung: „Tit. 959 Investitionshilfe für landwirtschaftliche Betriebe und Verbesserung der Marktstruktur (Anpassungshilfe 1965) 380 000 000 DM Diese Mittel sind dem Zweckvermögen der landwirtschaftlichen Rentenbank zuzuführen. Zu Tit. 959: Im Rahmen der zusätzlichen Anpassungshilfen, die die Bundesregierung 1965 für die Landwirtschaft zur Verfügung stellt, um ihre Startbedingungen für den Gemeinsamen Markt in der Endphase weiter zu verbessern (vgl. Vorbemerkung zu Kap. 10 02 sowie Kap. 10 02 Tit. 608, 673 f und 679 c), wird ein Betrag in Höhe von 380 000 000 DM als Investitionshilfe für landwirtschaftliche Betriebe und Verbesserung der Marktstruktur bereitgestellt. Die Mittel sind gesperrt. Über ihre Freigabe entscheidet nach Vorschlag der Bundesregierung der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages im Benehmen mit dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages." Bonn, den 17. Februar 1965. Erler und Fraktion 8256 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 Anlage 13 Umdruck 555 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung und den Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis und stellt mit Genugtuung eine weitere Verbeserung der Lage gegenüber dem vorhergehenden Wirtschaftsjahr fest. Eine gleich erfreuliche Entwicklung wird im laufenden Wirtschaftsjahr kaum zu erwarten sein, zumal die Kostensteigerung im gewerblichen Bereich sich auswirken wird. Der Bundestag stimmt dem Grünen Plan 1965 in Verbindung mit der Anpassungshilfe in Höhe von 770 000 000 DM zu und erwartet, daß die bisher mit gutem Erfolg durchgeführten wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen fortgesetzt werden und daß die in diesem Wirtschaftsjahr eingeleiteten Anpassungsmaßnahmen konsequent durchgeführt und weiter entwickelt werden. Die Bundesregierung muß ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen regionaler Entwicklungsprogramme verstärkt fortsetzen und dabei den Kapitaldienst den veränderten Verhältnissen anpassen. Die im Grünen Plan wie die für die Landeskultur vorgesehenen Baumaßnahmen dürfen in der praktischen Handhabung bei der zügigen Durchführung nicht durch die 20%ige Bausperre eingeengt werden. Im Marktsektor bleiben moderne Erfassungs- und Absatzeinrichtungen die Voraussetzung für die Behauptung des Marktanteils der deutschen Landwirtschaft. Dabei ist vorauszusetzen, daß die gleichen Einrichtungen geschaffen werden, wie sie in den Partnerländern der EWG bereits bestehen. Bonn, den 17. Februar 1965 Struve und Fraktion Anlage 14 Umdruck 556 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag nimmt den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1963/64 und die Erklärung über die gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes von ihr vorgeschlagenen Hilfs- und Förderungsmaßnahmen zur Kenntnis. Der Bundestag begrüßt die Verbesserung der Einkommenslage der in der Landwirtschaft Tätigen, die zu einer Verringerung des durchschnittlichen Einkommensabstandes zur gewerblichen Wirtschaft auf 21 % geführt hat. Er ist jedoch darüber besorgt, daß im laufenden Wirtschaftsjahr wieder mit einer erheblichen Vergrößerung des Einkommensabstandes gerechnet werden muß und daß innerhalb der Landwirtschaft in den einzelnen Betriebsgrößenklassen stärkere Einkommensunterschiede bestehen als gegenüber der gewerblichen Wirtschaft. Der Einkommensabstand ist in den Betrieben unter 10 ha mehr als doppelt so groß wie in den Betrieben mit mehr als 10 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Er ist in den kleinen und mittleren Betrieben trotz neun Grüner Pläne und ständig steigender Gesamtzuwendungen nicht verringert worden. Diesem Tatbestand und der Notwendigkeit, die verbleibende Übergangszeit zum Gemeinsamen Markt zu einer entscheidenden Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu nutzen, entsprechen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht. Es wird auch verschleiert, daß die Kürzungen im Landwirtschaftshaushalt und im Grünen Plan und die 20%ige Sperre bei den landwirtschaftlichen Bauten den gezielten Strukturmaßnahmen 426 Mio DM entziehen. Die zusätzlich versprochenen 380 Mio DM gleichen diese Kürzungen weder aus noch wird die vorgeschlagene Verteilung der differenzierten Lage der landwirtschaftlichen Betriebe und der Notwendigkeit gezielter Förderungsmaßnahmen gerecht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in diesem Sinne ein konkretes geschlossenes Anpassungs- und Investitionsprogramm vorzulegen. Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bemühen, der Geschäftsordnung des Hauses nachzukommen. Ich habe den Antrag der FDP auf Umdruck 554 *) zu begründen, der einigen Sprengstoff enthält. Ich möchte vorausschicken, daß ich mich dabei bemühen werde, die Agrardebatte auch in diesem Teil zu versachlichen.

    (Abg. Struve: Alte Kamellen!)

    — Warten Sie nur, ob es alte Kamellen sind, Herr Kollege Struve.
    Ich möchte noch eines vorausschicken. Dem Dank, der hier allen Mitarbeitern ausgesprochen wurde, die den Grünen Bericht erarbeitet und erstellt haben, möchte ich mich vollinhaltlich anschließen.
    Einen Teil muß ich jetzt allerdings kritisieren. Ich muß bitten, daß das Parlament seine Aufgabe wahrnimmt, darüber zu wachen, daß das Landwirtschaftgesetz richtig .gehandhabt wird. Es handelt sich um eine Streitfrage, die schon im ersten Grünen Bericht als die Frage des Ansatzes des Lohnanspruchs des Bauern und seiner mitarbeitenden Familienangehörigen bezeichnet wurde. Es heißt dort: „Aus Gründen, die in der Sache selbst liegen und mit Fehlerquellen belastet sind, bleibt nur übrig, auf Grund der Ergebnisse der amtlichen Lohnstatistik einen Jahreseffektivverdienst zu fixieren." Dazu dieser Antrag!
    Ich bin deshalb hinter die Unstimmigkeiten gekommen, weil ich in der letzten sitzungsfreien Woche als buchführender praktischer Landwirt die Betriebsbesprechung mit dem Leiter meiner Buchstelle hatte und feststellen mußte, daß der Ansatz
    *) siehe Anlage 8



    Weber (Georgenau)

    des Lohns für die eigenen Familienarbeitskräfte und für den Bauern nirgends im Grünen Plan zu lesen ist. Vielmehr sind es Richtlinien, die vom Ministerium herausgegeben wurden. Ich bin dabei auf folgende Differenz gekommen. Die Richtlinien stimmen erstens nicht überein mit der vom Bundesamt für Statistik herausgegebenen Lohnstatistik für die landwirtschaftlichen Arbeitskräfte. Dort ist eine Differenz. Ich möchte meinen Vorwurf in die Frageform kleiden, in die Form einer Frage an den Wissenschaftlichen Beirat: Nach welchen Grundsätzen hat man den Lohnanspruch der bäuerlichen Familienarbeitskraft gewertet? Ich konnte jedenfalls nur feststellen, daß die Ansätze um 15 bis 18 % zu niedrig sind.
    Zweitens ist ein Rechenfehler, und zwar ein Systemfehler, in der Berechnung enthalten, die ich mir vor acht Tagen im Bundesernährungsministerium holte. Ich mußte feststellen, daß wohl bei den mithelfenden Familienangehörigen der Arbeitgeberbeitrag eingesetzt wurde, daß aber dieser Teil bei den Betriebsleitern nicht eingesetzt wurde. Aus unbegreiflichen und unsystematischen Gründen hatte man die Hälfte des Beitrags zu der Alterskasse, nämlich 72 DM, eingesetzt. Das bedeutet, daß sich hier ein Fehlbetrag von 550 DM ergibt. Das bedeutet für die Summe der landwirtschaftlichen Betriebsführer ein Fehlen von einer halben Milliarde DM, — beim Lohnanspruch der Betriebsleiter, was in der ganzen Effektivrechnung wieder die Grundlage für die Ertragsberechnung abgibt, mit allen Auswirkungen, auch für das Bewertungsgesetz!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich mußte dazu weiter feststellen, daß in der ersten Stufe der Betriebsleiter — bis 7500 DM Einheitswert — überhaupt kein Zuschlag gemacht wurde für den Betriebsleiterzuschlag von 60,— DM je Hektar. Ich möchte fragen, wo eigentlich die Begründung dafür ist.
    Im zweiten Punkt wird die Bundesregierung .gebeten, dem 'Bundestag zu berichten, wie sich die vorgenannten Berichtigungen nach Nr. 1, die ich eben vorgetragen habe, in bezug auf den Grünen Bericht 1965 auswirken.
    Der dritte Punkt stellt eine Forderung dar. Herr Kollege Bauknecht, Sie haben in Ihrer Rede gestern die Frage in den Raum gestellt, ob wir den Ansatz des Lohnes für die im Betrieb mithelfenden Familienangehörigen nicht in die Rechnung einsetzen sollten. Herr Kollege Bauknecht, nach meiner Auffassung geht es mit den zwei Systemen, die dem Grünen Bericht zugrunde liegen, nicht, denn so würde man diese beiden Berechnungsarten durcheinandermischen. Es geht nicht an, in der Vergleichsrechnung so zu verfahren.
    Eine andere Frage, Herr Kollege Bauknecht — ich möchte mich auch an den Herrn Kollegen Frehsee wenden —, ist, ob man nicht den gewerblichen Vergleichslohn, der im Grünen Bericht in diesem Jahr mit 8063 DM im Bundesdurchschnitt ausgewiesen ist, an Stelle des jetzigen Effektivlohns einsetzen sollte. Ich denke an die bäuerlichen Familienmitglieder, den Bauern, seine 'Söhne und Töchter.
    Das würde gegenüber dem, was jetzt als Lohnansatz genommen ist — nämlich beim Bauern selbst 5530 DM und bei den männlichen Familienmitgliedern 5370 DM einschließlich Arbeitgeberanteil, einschließlich Kost und Wohnung —, ein Fehlen von rund 2500 DM je Arbeitskraft bedeuten. Das sind bei 2 Millionen Vollarbeitskräften, wie sie der Grüne Bericht nennt, nach Adam Riese 41/2 bis 5 Milliarden DM, die in der Rechnung fehlen würden.
    Meine Damen und Herren, dieser Antrag geht 'davon aus, daß diese Dinge im Ausschuß — wir haben die Bitte, dieses Antrag dem Ausschuß zu überweisen — in Zusammenarbeit mit dem Ministerium und wohl auch mit dem Wissenschaftlichen Beirat geklärt werden. Denn solange es einen Grünen Bericht gibt, ist es eine Streitfrage, wie der Lohn angesetzt werden soll, welches Verfahren, welches Modell dafür angewendet werden soll.
    Das ist letzten Endes auch wieder eine Entlastung für die an der Berechnung Beteiligten. Denn ohne Zweifel ist es für den Wissenschaftlichen Beirat nicht leicht, diese Dinge zu entscheiden. Vielleicht muß das Hohe Haus entscheiden. Vielleicht muß es darüber befinden, ob denn ein Lohnanspruch mit Arbeitgeberanteil von 5500 DM und von 5370 DM für die Bauernsöhne der richtige Lohn ist. Man muß eines wissen: daß das Modelldenken sowieso immer mit allen Fehlerquellen belastet ist und nie mit dem praktischen Leben übereinstimmt. Man muß darüber befinden, ob ein solcher Lohnanspruch die Größe hat, die der ganzen gesellschaftlichen und sozialen Stellung des Bauern entspricht.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist die Frage, wie man die Landwirtschaft, wie man das Bauerntum und auch die mitarbeitenden Familienangehörigen und den Landarbeiter in seiner sozialen, in seiner gesellschaftlichen Stellung letzten Endes wertet.
    Es gibt gar 'keinen Zweifel, daß diese Fragen einer sehr eingehenden Beratung bedürfen. Ich möchte als praktischer Landwirt hier noch eines sagen. Vielleicht wäre es auch gut, Herr Minister, wenn man in Zukunft im Wissenschaftlichen Beirat noch mehr praktische Landwirte hätte, damit dort, wo Entscheidungen über die Agrarwirtschaft getroffen werden, nicht allzu einseitige wissenschaftliche Theorien in den Raum gestellt werden.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ich sage 'das mit aller Deutlichkeit im Hinblick auf die agrarpolitische Diskussion, so wie sie gerade in den letzten Monaten verlaufen ist.
    Ich möchte hier einen Gegenbeweis- gegen das Modell anführen, das der Effektivrechnung zugrunde liegt, welches wieder der ganzen Reinertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde liegt. Nach dem Gesetzesbefehl des Bewertungsgesetzes bedeutet das Modell: schuldenfreier Betrieb, mit fremden Arbeitskräften bewirtschaftet. Nun bewirtschaften Sie einmal mit fremden Arbeitskräften die deutschen Bauernhöfe, wenn Sie den Lohnanspruch an dem Lohn der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer von heute messen! Als ob die 270 000 Arbeitnehmer



    Weber (Georgenau)

    noch in der Lage wären, die 2,7 Millionen Familienmitglieder abzulösen! Das hat mit „effektiv", mit Wirklichkeit, nichts zu tun. Ich glaube, der Vorschlag, anders zu verfahren und dafür die gewerblichen Vergleichslöhne einzusetzen, ist vollauf berechtigt.
    Ich möchte deshalb auch noch etwas zu der öffentlichen Diskussion sagen, die in letzter Zeit die Landwirtschaft in ein etwas eigenartiges Licht gestellt hat. Auch der Zwischenruf, den gestern der Herr Kollege Ritzel machte, hatte so etwas den Beigeschmack: Grüner Bericht, Grüner Plan — Subventionen, unberechtigte Almosen. Gerade im Hinblick auf die Entscheidung, die in Brüssel gefällt wurde und die der Herr Bundeswirtschaftsminister heute hier vertreten hat, ist die Frage an die Bundesregierung, an den Herrn Bundeskanzler, an den Herrn Bundeswirtschaftsminister, an alle zu richten, ob sie das Opfer, das in Brüssel der deutschen Landwirtschaft abgefordert wurde, dahingehend honorieren, daß sie auch gewillt sind, in der Öffentlichkeit vor die deutschen Bauern zu treten und eine Aufklärung zu geben, wie die Dinge in Wirklichkeit liegen, und die Angriffe abzuwehren, die von vielen Seiten kommen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Als Gegenbeweis, daß man im Modelldenken auch anders verfahren kann, möchte ich folgendes sagen. Das gegenwärtige Modell besagt: „schuldenfreier Betrieb, mit fremden Arbeitskräften bewirtschaftet". Was darüber hinaus verdient wird, ist Reinertrag. Das bedeutet, daß alle Zinslasten des Betriebes, daß die ganze Ablösung im Erbgang, in der Generationenfolge, daß dies alles aus dem Reinertrag und, soweit keiner vorhanden ist — und das ist bei einem großen Teil der deutschen Landwirtschaft, überhaupt bei den Futterbaubetrieben der Fall —, aus dem eigenen Lohnanspruch bezahlt werden muß. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
    In der Öffentlichkeit und vor allen Dingen auch von den Damen und Herren der SPD — denn ich will hier die Dinge politisch werten — wurde immer eine Meinung unterstützt, als wäre des Rätsels Lösung in der Agrarpolitik: der Strukturwandel. Niemand, auch ich nicht, will im geringsten den Wert und die Notwendigkeit der agrarstrukturellen Aufgaben herabsetzen oder in Zweifel ziehen. Aber man muß die Wirkung und deren Ausmaß kennen.
    Diese Wirkung hat in letzter Zeit in einsichtiger Form Herr Professor Priebe in aller Öffentlichkeit dargelegt. Herr Professor Priebe hat darüber hinaus in Heft 8 der Schriftenreihe „Selbsthilfe zur Verbesserung der Agrarstruktur" das optimale Ergebnis an Hand eines Beispielbetriebes gezeigt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte diese Berechnungen und diese Widerlegung mit der Berechnung des Lohnanspruchs zu Protokoll geben. Ich will die Sitzung heute abend nicht verlängern. Ich will zweitens als Beweis auch eine Kalkulation für einen Großbetrieb — als Modellrechnung — zu Protokoll geben, die nach Grundsätzen aufgestellt ist, wie sie im gewerblichen Bereich üblich sind. Ich werde noch einen dritten Beweis antreten, indem ich die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung anführe. Diese ergibt eines ganz klar: Nach dem !ahrbuch des Statistischen Bundesamtes hatte die deutsche Industrie im vergangenen Jahr einen Umsatz von 36 000 DM je Arbeitskraft, das deutsche Handwerk einen Umsatz von 20 000 DM je Beschäftigten und die deutsche Landwirtschaft mit der dort angegebenen Zahl der ständigen Arbeitskräfte — die nichtständigen gar nicht gerechnet — einen Umsatz von 8330 DM je Arbeitskraft. Er liegt nur um 240 DM höher als der Vergleichslohn, und alle Ausgaben sind daraus zu bestreiten.
    Ich will zum Schluß noch eines sagen, was als politische Klärung hier in die Diskussion getragen werden muß. Die FDP wurde in der Öffentlichkeit angegriffen, und ich möchte sagen, sie wurde nicht verstanden. Sie hat in den zurückliegenden Jahren in der Frage der Agrarpolitik und in den Verhandlungen in Brüssel einen anderen Standpunkt als gerade die SPD und als Teile der CDU vertreten. Sie, die diesen anderen Standpunkt vertreten haben, befinden sich in guter Gesellschaft, meine Damen und Herren. Denselben Standpunkt hat fast die ganze deutsche Öffentlichkeit vertreten, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Industrie- und Handelstag, die Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft, fast die ganze deutsche Presse. Und was meinen Sie eigentlich, was denn der richtige Weg ist, was die neue Agrarpolitik sein soll, die auch von der SPD verkündet wird, nämlich die Loslösung von der traditionellen deutschen Agrarpolitik, die Loslösung von der bodengebundenen Produktion?
    Wir Liberale fallen hier in einen falschen Verdacht. Es sind andere Gesichtspunkte, meine sehr verehrten Damen und Herren, die hier maßgebend sind. Wenn wir den anderen Standpunkt vertreten haben, dann nicht deshalb weil wir unseren liberalen Ideen untreu geworden wären. Waren denn überhaupt liberale Grundsätze maßgebend, wenn man versucht hat, in Paris, in Brüssel, in der EWG-Politik und in der Weltagrarpolitik, insbesondere in der EWG, den Preis als Maßstab zu nehmen, eine Waffe, die nicht mehr schneidet, die stumpf ist, weil die Preisbildung vom Weltmarkt her verfälscht ist?
    Das ganze Geschehen auf dem Agrarweltmarkt
    ist kein rein ökonomisches Geschehen, vollzieht sich nicht nach wirtschaftlich-ökonomischen Gesichtspunkten, sondern in erster Linie nach kommerziellen Gesichtspunkten. — Lachen Sie ruhig; ich werde es Ihnen beweisen. — Es ist das Wesen des Welt-Agrarmarktes, daß alle Agrarüberschüsse dorthin fließen, wo die Industrieexportstaaten harte Währung haben. Wenn Sie ruhig nachdenken, vergeht Ihnen das Lachen; dann müssen Sie feststellen, daß es wahr ist. Denn in die unterentwickelten Gebiete, wo gehungert wird, fließen sie nicht von selbst; dorthin kann man sie nur verschenken, es sei denn, man kreditiert vorher.
    Aus diesen Gründen glaubten wir, daß wir den anderen Maßstab so lange halten müßten. Wenn wir dem, was man uns immer als Vorbild vorgezeichnet hat, nämlich dem Beispiel von Holland und von Dänemark, einer Veredelungsproduktion auf fremder Futterbasis, die von der Bodenproduktion



    Weber (Georgenau)

    losgebunden ist, mit der Energie nachgestrebt hätten — wie wir es vielleicht jetzt müssen —, wäre eines eingetreten: wir hätten in kürzester Zeit die Holländer mit ihrem eigenen System, mit einer Überproduktion, zugedeckt. Und das steht fest, daß der EWG-Agrarmarkt bei den Veredelungsprodukten am ehesten Gefahr läuft, überzulaufen. Dieses Überlaufen des EWG-Veredelungsagrarmarktes bedeutet, meine Damen und Herren, insbesondere meine Damen und Herren von der SPD, daß die EWG nicht nur Industrieexport-, sondern auch Agrarexportland würde. Amerika hat auf dem Gebiet des Zahlungsausgleichs mit diesen Schwierigkeiten zu kämpfen. Wir sind nicht so reich; ich glaube, bei uns würde es wesentlich schwieriger werden.

    (Zurufe.)

    — Diesen guten Rat, mich kurz zu fassen, werde ich befolgen.

    (Weitere Zurufe.)

    — Selbstverständlich. Ich werde das Maß halten, auch hier. — Ich habe versucht, noch einmal die Dinge aufzuzeigen. Meine Damen und Herren, prüfen Sie von der SPD sich selbst.

    (Lachen bei der SPD.)

    Sind Ihre Auffassungen, genauso wie der reine Getreideschutzzollgedanke, längst überholte Begriffe, welche Sie sich als Maßstab setzten?

    (Anhaltende Zurufe von der SPD.)

    Haben Sie von der SPD nicht mit Ihrer Haltung uns selbst, die Bundesrepublik, auf die Anklagebank in Straßburg und in Brüssel gesetzt, wo kein Anlaß dazu bestand? Das ist die Frage, und ich glaube, wenn wir diese Dinge mit aller Nüchternheit und aller Sachlichkeit durchdenken, dann dürfte der Standpunkt, den die FDP hier vertreten hat, nicht agrarwirtschaftlichen Grundsätzen, nicht den eigenen Interessen und auch nicht den Belangen der Integration der EWG widersprechen. Denn je klarer man mit den Freunden die Dinge von vornherein sachlich aushandelt, um so besser wird man mit ihnen nachher auch für die Zukunft Freund bleiben können.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Rehs.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Rehs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz der vorgerückten Stunde kann ich es Ihnen nicht ersparen, einige Ausführungen zu einem Fragenbereich entgegenzunehmen, dessen Bewältigung von dem früheren Bundeskanzler auf dem Ersten Ostdeutschen Bauerntag als eine Sache der nationalen Ehre bezeichnet worden ist.
    Wir haben nach langen Zweifeln und Kämpfen vor mehr als einem Jahr einen zweiten Fünfjahresplan zur Eingliederung der heimatvertriebenen und geflüchteten Bauern von der Bundesregierung vorgelegt bekommen. Der Bundestag hat davon zustimmend Kenntnis genommen. Alle, die sich vorher mit diesem Problem beschäftigt hatten, und alle Betroffenen haben damals etwas erleichtert aufgeatmet. Damit droht es jetzt durch die Regelung zu dem Tit. 571 des Einzelplans 10 wieder vorbei zu sein.
    Nach dem zweiten Fünfjahresplan sollten in den Jahren 1964 bis ,1968 40 000 neue Stellen für die vertriebenen und geflüchteten Bauern geschaffen werden, und es sollte besonderer Wert auf die Erhaltung bereits übernommener vollbäuerlicher Betriebe gelegt werden. Noch in dem Leistungsbericht der Bundesregierung für 1964 heißt es, daß allein für diese Zwecke jährlich 575 Millionen DM, insgesamt bei diesem Titel 700 Millionen DM bereitgestellt werden sollen.
    Jedermann hat bei der Verkündung des zweiten Fünfjahresplans natürlich gewußt, daß ohne Anhebung dieses Titels in den späteren Jahren der beabsichtigte Gesamteffekt — 40 000 Stellen — nie erreicht werden kann, und jedermann hat auch gewußt, daß selbst bei einer solchen Leistung nur ein Teil des Problems gelöst werden könnte, wenn man berücksichtigt, daß nach der Erhebung der Agrarsozialen Gesellschaft noch rund 140 000 bis 160 000 Angehörige des vertriebenen und geflüchteten Landvolkes auf ihre bäuerliche Eingliederung warten.
    Wir alle erleben den stetigen Anstieg der Bau-und Bodenkosten, der Einrichtungskosten usw. Die Klage wächst, daß die Sätze für die Aufschließungskosten nicht mehr ausreichen. Und trotz alledem, der Plan und die proklamierte jährliche Summe waren ein Mindestfundament. Es war damit ein Anfang geschaffen. Von gewissen Schwierigkeiten technischer Art will ich absehen. Meine Fraktionsfreunde und ich haben mit Rücksicht auf die Haushaltslage von Anträgen auf eine an sich notwendige Aufstockung dieses Titels abgesehen.
    Mit der heute vorliegenden Gestalt des Siedlungstitels zeichnet sich nun aber eine erneute Wendung in der Behandlung des Problems und der Einstellung zu ihm bei den Regierungsparteien ab, die bestürzen muß. Die Hoffnung, daß mit dem zweiten Fünfjahresplan der grundsätzliche Kampf in dieser Frage ein für allemal ausgetragen sein würde, ist mit der jetzigen Regelung dieses Titels im Haushalt in Frage gestellt worden.
    Das Vertrauen darauf, daß an ,dem finanziellen Volumen, zu dem sich die Regierung verpflichtet und und Bundestag bekannt hat, für die vorgesehenen fünf Jahre nicht mehr gerüttelt werden würde, wird schwer erschüttert. Dieser Titel wird jetzt in dreifacher Weise angegangen: mit der globalen Kürzung um 7 %, mit der 20%igen Sperre nach § 9 des Haushaltsgesetzes und mit 'der Verweisung der Mitteldeckung in Höhe von 50 Millionen DM auf den Kapitalmarkt.
    Zu der globalen Kürzung darf ich den Herrn Minister daran erinnern, daß der Ansatz in Tit. 571 auf zwei Gesetzen beruht: dem Bundesvertriebenengesetz und dem Siedlungsförderungsgesetz, und daß es bisher gang und gäbe war, Ausgab enverpflichtungen, die auf Gesetzen beruhen, nicht unter die globale Kürzung fallen zu lassen. Das ist bisher stets so gehandhabt worden. Dieses Prinzip wird nun bei



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    diesem Haushalt erstmalig verlassen. Es ist nicht einzusehen, weshalb man jetzt diesen Weg glaubt gehen zu können.
    Zur Anwendung der Sperre nach § 9 des Haushaltsgesetzes 'darf ich darauf verweisen, daß in den früheren Haushalten diese Sperre auf die landwirtschaftliche Siedlung und die Strukturverbesserung nicht angewendet worden ist. Es besteht auch jetzt keine Veranlassung dazu. Eine Überhitzung der Baukonjunktur liegt insbesondere in den ländlichen Räumen nicht vor.
    Der Vertriebenenausschuß des Bundestages hat sich mit diesem ganzen Problemkreis beschäftigt. Wir haben uns übereinstimmend, quer durch alle Fraktionen — das möchte ich ausdrücklich hervorheben —, dazu entschlossen, an die Fraktionen eine Darstellung der Problematik und unserer Sorgen zu richten. Leider ist sie ohne Erfolg geblieben.
    Wir haben daraus hingewiesen, daß es den bewährten Grundsätzen der Siedlungsfinanzierung widerspricht, die Mittel für die Siedlung aus Anleihen zu decken und nicht aus öffentlichen Haushalten. 40 Jahre hindurch ist dieses Verfahren angewendet worden. Wenn man jetzt erstmalig davon abgeht, so stellt sich die Frage, welcher Weg damit beschritten werden soll. Es muß jedermann einleuchten, daß eine Hereinnahme von Kapitalmarktmitteln die Kosten erheblich erhöht. Anleihekosten sind nicht unbeträchtlich und müssen natürlich zu einer Schmälerung des Finanzierungsvolumens führen. Sie stellen selbstverständlich auch eine Vorausbelastung des kommenden Haushalts dar. Wenn man diese Anleihemittel mit den Haushaltsmitteln mischt, dann wird natürlich der Betrag der Annuitäten und damit die Belastung z. B. für die Nebenerwerbssiedler beträchtlich erhöht.
    Wir alle, die wir uns mit den Fragen beschäftigen, wissen, daß gerade das Problem des Eigenkapitalanteils für die minderbemittelten, aber durchaus voll bewerbungsberechtigten, tüchtigen Anwärter außerordentlich prekär ist. Deshalb ist es verständlich, daß sich bei denjenigen, die von der jetzigen Regelung, nämlich der Verweisung auf den Kapitalmarkt, die, bis auf ein oder zwei Fälle, wo es sich um wasserwirtschaftliche Maßnahmen handelt, auch bei Einzelplan 10, von allen sonstigen Handhabungen abweicht, der Eindruck einstellen muß, daß diese Maßnahme nur aus einer völligen Nichtachtung ihres höchstpersönlichen menschlichen, sozialen und politischen Problems zu erklären ist. Sie haben den Eindruck — und das wird ihnen niemand verargen können —, daß hier eben im zweiten Fünfjahresplan eingegangene Verpflichtungen nicht respektiert werden, während auf der anderen Seite keine Hemmungen bestehen, einen finanziellen „Landregen" — wie es unlängst genannt worden ist — auszuschütten, der das Vielfache dessen beträgt, worum es sich bei der beabsichtigten Einsparung in dem Siedlungstitel handelt.
    Wenn Sie sich daher, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, nicht dazu entschließen können, in dieser Sache selber die alte Vorlage der Regierung wiederherzustellen, möchte ich an Sie appellieren, sich die Situation in den drei Punkten
    noch einmal zu überlegen. Erstens meine ich, daß das frühere Verfahren bei der globalen Kürzung von 7 % wieder eingeführt werden muß, daß also die 7%ige Globalkürzung auf diesen Titel keine Anwendung finden kann. Zweitens meine ich, daß die Sperre nach § 9 des Haushaltsgesetzes auf diesen Titel aus den angeführten Gründen ebenfalls keine Anwendung finden kann.

    (Zuruf von der Mitte: Wie ist das in anderen Bereichen?)

    Drittens sollten die Regierung und die Regierungsparteien ebenso wie in diesen Punkten auch hinsichtlich der Zuhilfenahme des Kapitalmarkts prüfen, wie sie den bevorstehenden Schaden wenn schon nicht reparieren, so jedenfalls einschränken können.

    (Zuruf von der Mitte: Warum Schaden?)

    Ich meine, daß dazu folgendes nötig ist. Erstens muß ganz eindeutig klargestellt werden, daß die Mehrkosten aus der Zuhilfenahme des Kapitalmarkts nicht zu Lasten des Siedlungsfonds gehen dürfen.

    (Abg. Leicht: Das ist doch schon im Haushalt drin!)

    — Aber meine Herren, das, was Sie in dieser Hinsicht gemacht haben, reicht doch nicht aus; darum geht es doch.

    (Abg. Leicht: Selbstverständlich!)

    Zweitens muß eindeutig klargestellt werden, daß der kommende Haushalt mit den 50 Millionen DM, die Sie jetzt aus dem Kapitalmarkt nehmen, nicht belastet werden darf und daß es sich bei der Zuhilfenahme des Kapitalmarkts um eine einmalige Ausnahme handelt, die sich bei den kommenden Haushalten nicht wiederholen darf.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie stellen Sie sich das vor?)

    Meine Damen und Herren, das, was Sie in dieser Hinsicht getan haben, reicht in keiner Weise aus, um den psychologischen Sachverhalt, den Sie draußen mit den angeführten Maßnahmen geschaffen haben, aus der Welt zu schaffen.

    (Zuruf von der Mitte.)

    — Nein, nein. So wie ich die Sachlage dargestellt habe, ist sie. Sie können nicht verhindern, daß die vertriebenen und verdrängten Bauern sich das Obligo vergegenwärtigen, das der zweite Fünfjahresplan geschaffen hat, daß er heute angeknabbert und ausgehölt wird, indem das Volumen in mehrfacher Hinsicht reduziert wird.

    (Abg. Leicht: Das ist nicht wahr!)

    — Sie werden es sich sagen lassen. Sie haben auch früher bei der Beratung dieses Titels nicht auf meine Mahnungen gehört; Sie halben hinterher die Quittung bekommen, meine Herren. Ich sage es Ihnen jetzt in aller Ruhe. Sie haben es in der Hand, zu verhindern, daß die Welle der Enttäuschung und Erbitterung die sich bei den Betroffenen ankündigt, zu groß wird. Sie sollten, statt jetzt hier zu versuchen zu retuschieren, meinen Appell in der genannten Richtung lieber beherzigen.

    (Beifall bei der SPD.)