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    1000. vorgebracht;: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 165. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1965 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/3067) Fragen des Abg. Baier (Mosbach) : „Selbstkontrolle der Illustrierten" Höcherl, Bundesminister . . . . . 8163 B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8163 C Frage des Abg. Dorn: Tiefgarage auf dem Bonner Münsterplatz Höcherl, Bundesminister . . . . 8163 D Dorn (FDP) 8163 D Fragen des Abg. Hirsch: Verlegung bzw. Stationierung einer Bundesgrenzschutzeinheit im Raum Hof/Bayreuth Höcherl, Bundesminister 8164 B Hirsch (SPD) 8164 C Frage des Abg Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Beschleunigung der Interzonenzüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8165 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8165 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 8165 C Eichelbaum (CDU/CSU) 8165 D Fragen des Abg. Frehsee: Verkehrsverhältnisse am Bahnhofsvorplatz in Hameln 8166 A Fragen des Abg. Dr. Götz: Ortsumgehung Wirtheim Kr. Gelnhausen (B 40) Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8166 B Flämig (SPD) . . . . . . . . . 8166 B Frage des Abg. Brück: Leitlinien auf der Autobahn Köln—Bonn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8166 D Brück (CDU/CSU) 8167 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Erneuerung und Ausbau der B 270 zwischen Kaiserslautern und Lauterecken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8167 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 8167 C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Leitplanken auf der Autobahn Mannheim—Kaiserslautern—Saarbrücken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8168 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 8168 B Fragen des Abg. Strohmayr: Beteiligung der Länder am Vermögen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8168 D Strohmayr (SPD) 8169 B Cramer (SPD) 8170 C Spies (CDU/CU) 8170 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 8171 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Ausbau der B 31 von Breisach bis Autobahnzubringer Freiburg-Mitte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8171 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 8171 C Frage des Abg. Lemper: Auflösung von Dienststellen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8172 A Lemper (SPD) 8172 A Brück (CDU/CSU) 8172 A Spies (CDU/CSU) 8172 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8172 D Frage des Abg. Lemper: Einschränkungen des Schienen-Personenverkehrs Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8173 A Lemper (SPD) 8173 A Frage des Abg. Lemper: Ersetzung des Bundesbahn-Schienenverkehrs durch Bundesbahn-Straßenbusse Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8173 B Frage des Abg. Matthöfer: Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eines fremden Staatsoberhauptes Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8173 C Matthöfer (SPD) 8173 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 8173 D Frage des Abg. Matthöfer: Ermittlungsverfahren gegen die Vorsitzenden eines Kölner Jugendverbandes Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8174 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8174 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 8174 D Fragen des Abg. Vogt: Verfahren wegen Mordes gegen den Zonenminister für Staatssicherheit Erich Mielke Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8175 A Fragen des Abg. Moersch: EWG-Qualitätsnormen für Knoblauch Schwarz, Bundesminister 8175 B Moersch (FDP) . . . . . . . 8175 C Frage des Abg. Bauer (Wasserburg) : EWG-Vorschlag betr. Gewährung einer Produktionserstattung für Grob- und Feingrieß zur Verwendung in der Brauereiindustrie Schwarz, Bundesminister . . . . . 8175 D Krug (CDU/CSU) . . .. . . . . 8175 D Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 8176 A Frage des Abg. Bauer (Wasserburg) : EWG-Vorschlag betr. Chester- bzw. Cheddarproduktion Schwarz, Bundesminister . . . . . 8176 B Krug (CDU/CSU) . . . . . . . . 8176 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2906, zu IV/2906) ; in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksache IV/2930) Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 8176 D Wellmann (SPD) . . . . . . . . 8178 A Höcherl, Bundesminister . . . . . 8179 A Seidl (Fürth) (SPD) . . . . . . 8182 B Kubitza (FDP) 8182 D Mengelkamp (CDU/CSU) . . . . 8184 A Dorn (FDP) 8184 B Sänger (SPD) 8184 C Moersch (FDP) . . . . . . . 8186 A Schwabe (SPD) 8187 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 8189 C Windelen (CDU/CSU) 8194 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8196 D Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/2907) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8199 A Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 8199 D Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8200 D Dr.. Emde (FDP) 8201 C Dürr (FDP) 8201 C Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 8201 D Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache IV/2908) 8202 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 III Verspätete Entschuldigungen Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 8199 A Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/2909) ; dazu: Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag betr. Betriebsberatung, Gewerbeförderung (Abg. Wieninger, Burgemeister, Gewandt, Riedel [Frankfurt], Dr. Imle, Opitz, Dr. Mälzig und Gen.) (Drucksachen IV/2363, IV/3064) Müller (Ravensburg) (SPD) . . . 8202 C Kurlbaum (SPD) 8203 C Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 8207 C Schmücker, Bundesminister . . . 8208 D, 8230 C Gewandt (CDU/CSU) 8216 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 8218 A Dr. Luda (CDU/CSU) 8219 A Schultz (FDP) 8221 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 8222 C Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2910, Ergänzung zu IV/2910, zu IV/2910); in Verbindung mit Fortsetzung der Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990) Frehsee (SPD) 8224 B Reichmann (FDP) 8227 C Weber (Georgenau) (FDP) . . . 8230 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . 8233 B Leukert (CDU/CSU) . . . . . . 8235 A Hermsdorf (SPD) 8235 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 8236 C Gewandt (CDU/CSU) . . . . . . 8236 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 8237 B Schwarz, Bundesminister . . . . . 8237 C Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/2911, zu IV/2911) Büttner (SPD) . . . . . . . . . 8240 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8242 D Vizepräsident Schoettle . . . . . 8244 A Killat (SPD) . . . . . . . . . 8244 .0 Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8246 A Dr. Schäfer (SPD) zur GO . . . 8247 C Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2916) 8247 D Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Druck- sache IV/2917) . . . . . . . . . . 8248 A Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/2923) 8248 A Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache IV/2927) 8248 A Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache IV/2928) 8248 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/2929) 8248 C Nächste Sitzung 8248 D Anlagen 8249 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8163 165. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr.
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 161. Sitzung Seite 7926 D Zeile 10 von unten statt „Ermittlung": Errichtung; 164. Sitzung Seite 8118 D letzte Zeile statt „Arrangement": Engagement. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner 19.2. Arendt (Wattenscheid) 19.2. Dr. Aschoff 19.2. Dr. Atzenroth 19.2. Dr. Dr. h. c. Baade 28.2. Bading * 19.2. Bauer (Wasserburg) 19.2. Bazille 22. 2. Berlin 19. 2. Blachstein 27. 2. Fürst von Bismarck 20. 2. Dr. h. c. Brauer 19.2. Brünen 19.2. Dr. Burgbacher * 18. 2. Burgemeister 19. 2. Dr. Dörinkel 26. 2. Eisenmann 20. 2. Dr. Franz 19.2. Frau Geisendörfer 18.2. Herold 18. 2. Frau Dr. Heuser 19. 2. Dr. h. c. Jaksch 26. 2. Klinker * 19.2. Dr. Kopf 24. 2. Kriedemann* 18. 2. Kulawig 31.3. Leber 19. 2. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lücker (München) * 19. 2. Maier (Mannheim) 19.2. Mattick 19.2. Merten 19.2. Michels 19.2. Peters (Norden) 20. 2. Frau Dr. Probst 26. 2. Reichhardt 19.2. Richarts * 18. 2. Scheuren 19. 2. Schlick 26. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 2. Frau Seppi 19.2. Seuffert 19.2. Dr. Starke 19.2. Steinhoff 28. 2. Storch * 19. 2. Frau Strobel * 18.2. Unertl 27. 2. Wehner 28. 2. Weinkamm 28. 2. Wienand 7.3. Wilhelm 26. 2. Zühlke 21.2. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 564 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 06 - Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2906). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - In Tit. 987 - Kassenhilfe an die „Deutsche Welle" und den „Deutschlandfunk" für die Inbetriebnahme, Einrichtung und Verwaltung - (Drucksache IV/2500 Anlage S. 43) wird in den Erläuterungen der Betrag von 66 188 900 DM wie folgt aufgeteilt: „Deutsche Welle 39 591 200 DM Deutschlandfunk 26 597 700 DM." Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 565 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 06 - Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2906). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 612 - Sondermittel für Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes - (Drucksache IV/2500 Anlage S. 26) - wird der Ansatz von 38 000 000 DM um 18 000 000 DM auf 20 000 000 DM vermindert. 2. In Tit. 973 - Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten - (Drucksache IV/2906 S. 3) wird der Ansatz von 36 000 000 DM um 14 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 - Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln - 3. In Tit. 300 - Für Zwecke der Verfassungsschutzes - (Drucksache IV/2500 Anlage S. 112) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerkes folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion 8250 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 Anlage 4 Umdruck 575 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/ 2500 Anlage, IV/2906). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit 987 — Kassenhilfe an die „Deutsche Welle" und den Deutschlandfunk" für die Inbetriebnahme, Einrichtung und Verwaltung — werden die Erläuterungen über die Aufteilung der Mittel gestrichen. Der Haushaltsausschuß wird beauftragt, eine endgültige Festlegung nach weiterer Prüfung vorzunehmen. Bonn, den 18. Februar 1965 Moersch Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 566 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2930). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Maßnahmen der zivilen Verteidigung im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 1. In Tit. 609 — Zuwendungen zur Errichtung von öffentlichen Schutzraumbauten in Verbindung mit unterirdischen Verkehrsanlagen und Tiefgaragen — (Drucksache IV/2930 S. 4) wird der Ansatz von 30 600 000 DM um 10 000 000 DM auf 40 600 000 DM erhöht. 2. In Tit. 714 — Instandsetzung von Schutzbunkern und Schutzstollen, Errichtung neuer Schutzraumbauten sowie Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke und für abzugeltende Investitionen, 10. Teilbetrag — (Drucksache IV/2930 S. 4) wird zur Wiederherstellung der Regierungsvorlage der Ansatz von 19 500 000 DM um 15 000 000 DM auf 34 500 000 DM erhöht. 3. In Tit. 950 — Beschaffung der Ausrüstung für den Luftschutzhilfsdienst, 11. Teilbetrag — (Drucksache IV/2930 S. 4) wird der Ansatz von 76 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 51 000 000 DM vermindert. Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 557 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Jahn, Dr. h. c. Güde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 07 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2907). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 07 Oil Tit. 308 — Kosten der Vorbereitung der Strafverfahrensreform, der Strafvollzugsreform sowie des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und der weiteren Durchführung der Strafrechtsreform — (Drucksache IV/2500 Anlage S. 16) wird der Ansatz von 70 000 DM um 50 000 DM auf 120 000 DM erhöht. Bonn, den 16. Februar 1965 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Jahn Dr. h. c. Güde Dr. Arndt (Berlin) Bühler Busse Deneke Dr. Hellige Dr. Hoven Dr. Kanka Dr. Krümmer Dr. Müller-Emmert Frau Dr. Pannhoff Frau Pitz-Savelsberg Dr. Reischl Schmidt (Kempten) Dr. Winter Anlage 7 Schriftliche Ergänzung der mündlichen Ausführungen des Bundesministers Schmücker zum Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/2909). . (BMWi) Bonn, 11. 2. 65. — Im Auftrage des Bundeskanzlers hatte der Bundesminister für Wirtschaft, Kurt Schmücker, am 10. Februar 1965 eine eingehende Aussprache mit den Mitgliedern des Sachverständigenrates. Der Bundesminister für Wirtschaft dankte namens der Bundesregierung den Mitgliedern des Sachverständigenrates Professor Dr. Bauer, Staatssekretär a. D. Dr. Binder, Professor Dr. Giersch, Staatsminister a. D. Dr. Koch und Professor Dr. Meyer für ihre mühevolle Arbeit und sprach die Anerkennung für das Gutachten aus. In dem Gespräch wurden die Stellung des Sachverständigenrates zur Bundesregierung und die künftige Arbeit erörtert. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8251 Das Ergebnis wurde in folgenden Punkten festgehalten: 1. Das Jahresgutachten 1964/65 entspricht dem gesetzlichen Auftrag. 2. Maßgebend für die Gutachten sind nur die im Gesetz ausdrücklich genannten Ziele: Stabilität des Preisnivaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Der Sachverständigenrat hat keine Möglichkeit, von diesem gesetzlichen Auftrag zugunsten anderer Zielvorstellungen abzuweichen. 3. Die Bundesregierung hat bei ihren Stellungnahmen die nationalen und internationalen Verpflichtungen, politische Gegebenheiten und Zielvorstellungen zu berücksichtigen. 4. Die Gründe, die den Sachverständigenrat veranlaßt haben, keine Alternativrechnung in der konzisen Form volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen vorzulegen und die Prognose auf einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr zu beschränken, werden anerkannt. 5. Die geeignete Form für die Veröffentlichung des nächsten Gutachtens und für die Veröffentlichung der Stellungnahme der Bundesregierung wird zwischen den Beteiligten rechtzeitig vereinbart werden. Sachverständigenrat und Bundesregierung bekräftigen angesichts der gegenwärtigen Situation ihre Überzeugung, daß die Preisstabilität absoluten Vorrang genießen muß. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn alle Beteiligten, Öffentliche Hand, Arbeitnehmer und Unternehmer, mitwirken und wenn Preisauftriebstendenzen, die aus den außenwirtschaftlichen Beziehungen herrühren, ausgeschaltet werden können. Anlage 8 Umdruck 554 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. für die Aufstellung der Grünen Berichte die Richtsätze für den Lohnanspruch der landwirtschaftlichen Betriebsleiter und ihrer mithelfenden Familienangehörigen nach den folgenden Grundsätzen zu berichtigen: a) Der Lohnanspruch der Betriebsleiter und seiner mithelfenden Familienangehörigen ist auf der Grundlage der Effektivlöhne nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes vom September eines jeden Jahres zu berechnen. Dabei sind die Löhne der Spezialarbeiter zugrunde zu legen. b) Der Lohnanspruch der Betriebsleiter ist nicht um den halben Alterskassenbeitrag (72 DM), sondern um den bundesdurchschnittlichen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu erhöhen (11,5 °/o des Bruttolohnes). c) Diese Berichtigungen sind auch bei der Effektivrechnung zu berücksichtigen; 2. dem Bundestag zu berichten, wie sich die Berichtigungen nach Nummer 1 bei dem Grünen Bericht 1965 auswirken; 3. dem Bundestag entsprechend der Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes zu berichten, wie sich der Ansatz des gewerblichen Vergleichslohnes anstelle der bisherigen Ansätze für die Lohnansprüche der familieneigenen Arbeitskräfte bei den Grünen Berichten auswirkt. Bonn, den 16. Februar 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 9 Schriftliche Ergänzung der mündlichen Ausführungen des Abgeordneten Weber (Georgenau) zum Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache IV/2910). Beweisführung zur Ertragslage in der Landwirtschaft 1. Beweis: Als Modell soll die Lage des strukturgesunden Großbetriebes an Hand einer einfachen Kalkulation nach kaufmännischen Grundsätzen im 50-100-haBetrieb aufgezeigt werden. Aus der Betrachtung scheiden aus die viehlosen Getreidefarmen, weil nur in einer Verbindung mit Veredelungswirtschaft die Bodenfruchtbarkeit durch den natürlichen Kreislauf erhalten und die Marktchancen genutzt werden können. Die Kalkulation geht wie gewöhnlich vom Neuwert aus und ist auf 1 ha landwirtschaftliche Nutzfläche umgerechnet. a) Gebäudekapital: Die Baukosten unserer 20-25-ha-Betriebe bei der Aussiedlung belaufen sich durchschnittlich auf 250 000 DM, d. h. 10 000-12 000 DM je ha. Die Kosten des Wohnhauses werden selbstverständlich bei der Unzertrennbarkeit des bäuerlichen Lebens miteinbezogen und dafür der Wohnwert als Betriebsleistung in Ansatz gebracht. In Schweden hatte ich vor 2 Jahren auf Großbetrieben mit über 1000 ha 8252 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 landwirtschaftliche Nutzfläche festgestellt, daß man dort für eine Kuh mit Baukosten von 8000 schwedischen Kronen, also über 6000 DM rechnet. Wer also bei uns mit der Hälfte der Baukosten unserer Aussiedlerhöfe auskommen will, der muß mindestens einen 50-100 ha großen Betrieb haben. Dieselben Annahmen gelten bei den beiden anderen Kapitalfaktoren: Maschinengerätekapital und Viehkapital. Die folgenden Ansätze entsprechen eher einem gekürzten Durchschnitt: jährliche Belastung je ha 6000 DM Gebäudekapital 3 % Verzinsung (setzt schon Zinsverbilligung voraus) = 300 DM 2 % Amortisation zusammen 5% 2000 DM Maschinen- und Gerätekapital 5% Verzinsung für das kurzfristige Kapital 10 % Abschreibung = 15% = 300 DM 1000 DM Viehkapital bei bundesdurchschnittlichem Viehbesatz von 0,8-1 Großvieheinheiten je ha 5 % Verzinsung und Amortisation = 50 DM Dazu die Sachausgaben ohne Futterzukauf, ohne Ersatzbeschaffung und Nettoinvestitionen (nach Grünem Bericht 1964, Durchschnitt von 10 Betrieben 50 bzw. 100 ha der Getreide-Futterbau- und der Getreide-Hackfruchtgruppen) = 646,80 DM = 1 296,80 DM Dieser kalkulatorische Aufwand in Höhe von 1296,80 DM ergibt bei einem Getreidedurchschnittsertrag von 30 dz eine Belastung je dz von 43,20 DM; dies ohne Löhne und Soziallasten und ohne Bewertung des Bodenkapitals, also nur aus den drei Kapitalfaktoren Gebäude, Maschinen und Viehbesatz. Wenn man den in Brüssel ausgehandelten Getreidepreis von je t Weizen = 425 DM, je t Roggen = 380 DM und je t Gerste = 360 DM zugrunde legt, so würde dies einem Durchschnittsgetreidepreis von rund 39 DM je dz entsprechen und bestünde somit schon bei dieser Kalkulation eine Unterbilanz von 4 DM je dz bzw. 120 DM je ha. 2. Beweis: Die Forschungsstelle für bäuerliche Familienwirtschaft, deren wissenschaftlicher Leiter Herr Professor Dr. Hermann Priebe ist, veröffentlichte im November 1964 im Heft 8 „Förderung bäuerlicher Selbsthilfe bei der Verbesserung der Agrarstruktur" folgendes Ergebnis als Beispiel aus den Betrieben mit optimalen Ergebnissen. Einführend ist folgende Feststellung niedergelegt: „Der Erfolg des Betriebes ist im wesentlichen auf die unternehmerische Fähigkeit des Betriebsleiters zurückzuführen." Betriebsgrundlage und Größe: nach der Vor der Aussiedlung Aussiedlung 1960/61 Landwirtschaftliche Nutzfläche 25,00 ha 21,88 ha Eigenbesitz 17,51 ha 15,88 ha davon Pacht 7,49 ha 6,00 ha Arbeitskräfte = AK 3,3 1,70 davon ständige Familien- eigene 1,3 1,3 familienfremde ständige AK 1,3 nicht ständig familienfremde 0,7 0,4 Aktivkapital 120 700 DM 146 600 DM Dieses setzt sich wie folgt zusammen: Wirtschaftsgebäudekapital 30 500 DM 50 000 DM Maschinenkapital 15 700 DM 19 200 DM Viehkapital 18 100 DM 26 200 DM Umlaufkapital 16 700 DM 16 400 DM Bodenkapital 39 700 DM 34 800 DM Produktivität und Rentabilität: Rohertrag 34 000 DM (nach Aussiedlung 1960/61)= 45 700 DM Bereinigter Rohertrag 30 100 DM (d. h. ohne landwirtschaftlichen Zukauf) = 39 200 DM Reinertrag 500 DM= 13 000 DM V Verzinsung des Aktivkapitals 0,4 % Reinertrag des Aktivkapitals in%) 8,9% Dieser Betrag ergibt sich aus: Betriebsleistungen in DM Einnahmen pflanzliche Erzeugung 18 270 DM 10 140 DM Einnahmen tierische Erzeugung 12 130 DM 31 760 DM Unbare Leistungen 3 620 DM (wahrscheinlich Wohnwert und Sachbezüge) 3 810 DM Betriebsleistungen insgesamt 34 020 DM 45 710 DM Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8253 Betriebsausgaben in DM Zukäufe landwirtschaftlicher Herkunft 3 890 DM 6 500 DM Arbeitshilfsmittel 8 310 DM 10 480 DM Handelsdünger 2 780 DM 3 560 DM Sonstiger Sachaufwand 4 000 DM 4 340 DM Gesamter Sachaufwand 18 980 DM 24 880 DM Dazu Kapitaldienst für die Aussiedlung 3 025 DM 27 905 DM Betriebseinkommen 15 040 DM 17 805 DM Professor Priebe hatte 15 000 DM 20 800 DM Dieses Betriebseinkommen stellt bei einwandfreier Berechnung den erzielten Lohn einschließlich des Fremdlohnes und die erreichte Verzinsung des Aktivkapitals dar. Bei einer gründlichen Prüfung ist folgendes festzustellen: 1. Der geleistete Kapitaldienst wurde für die B) Aussiedlung in Höhe von 3025 DM nicht als Betriebsausgabe abgesetzt. In Wirklichkeit stellt er höchstens eine Verzinsung von 1,5% der gemachten Baukosten dar. Denn diese Baukosten haben für einen Aussiedlungshof in der Größe von 22 ha mindestens 250 000 DM betragen. 2. Ganz offen ist die Frage, wo denn die notwendige Amortisation des gesamten Gebäudeaufwandes seine Anrechnung findet; denn es ist doch nicht anzunehmen, daß, wenn der Aussiedlungshof in seiner ersten Bauausführung einen Ersatz beansprucht, derselbe wieder aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Es müßten also nach den gültigen Abschreibungsgrundsätzen 2 % von 250 000 DM = 5000 DM in Absetzung gebracht werden. 3. Der Lohnanspruch der im Beispiel angegebenen 1,7 AK mit einem Vergleichslohn des Jahres 1960/61 von 5100 DM je Arbeitskraft würde einen Lohnanspruch von 8670 DM ergeben. Nicht berücksichtigt ist die Tatsache, daß die 1,3 ständig vorhandenen Familienarbeitskräfte, also der Bauer und die Bäuerin, im ausgesiedelten Betrieb den um 50 % erhöhten Viehbestand 365 Tage lang im Normaljahr zu versorgen haben. Der Anspruch an Urlaub und teilweise auch Ersatz für freie Feiertage müßte nämlich auch jetzt in Ansatz gebracht werden, da nicht mehr wie vor der Aussiedlung genausoviel (1,3 AK) ständige fremde Arbeitskräfte zu einer Ablösung vorhanden sind. Der Betriebsleiterzuschlag für die geleistete Mehrarbeit der reinen Aufgaben als Betriebsleiter müßte ebenfalls in Ansatz gebracht werden. Somit ergeben sich folgende Positionen: a) Lohnasnpruch der 1,7 AK = 8 670 DM I b) Ersatzstellung für 24 freie Sonn- und Feiertage sowie 18 Urlaubstage einschließlich der dazu gehörenden Sonntage = 42 Tage je AK ergibt für 1,3 ständige AK einen Kostenaufwand, der minimal mit 1000 DM für 54 Ersatztage einzusetzen wäre = 1 000 DM Dazu Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, der ebenfalls zum Bruttogesamtlohn mit 12% dazugehört — 1 040 DM Betriebsleiterzuschlag (nach Grünem Bericht 60 DM je ha) für 21,88 ha 1 310 DM Lohnanspruch insgesamt 12 020 DM Dieser Lohnannspruch sieht in der realen Wirklichkeit wie folgt aus: Für 0,4 nichtständige AK = mindestens 1000 Tagelöhnerstunden à 2 DM ergibt einen Betrag von 2000 DM Dazu die erhaltenen und eingesetzten unbaren Leistungen in Höhe von 3810 DM 5810 DM ergibt einen Barlohn für einen Bauern und eine Bäuerin von DM 12 020 abzüglich 5810 DM = 6210 DM Als Folge dieser Vergessens-Rechnungs-Posten ergibt sich ein zusätzlicher Gesamtaufwand für Löhne und Amortisation für Gebäude in Höhe von 17 020 DM. Meiner Überprüfung entzieht sich die Frage, ob auch für das vorhandene Maschinenkapital eine Amortisation in Anrechnung gebracht wurde. Ich gehe also von der Voraussetzung aus, daß in dem gesamten Sachaufwand die gemachten Ersatzbeschaffungen diesen Posten in etwa entsprechen. Dem Betriebseinkommen von 17 805 DM steht ein Kostenfaktor von 17 020 DM für Löhne und Abschreibungen gegenüber. Somit verbleibt ein Betrag von 800 DM als Verzinsung eines Aktivkapitals in Höhe von 146 600 DM. Dies entspricht einer Verzinsung von rund 0,5 %. Es ist mir völlig unverständlich, wie in dieser Darstellung eine Verzinsung von 8,9 % (des Aktivkapitals) errechnet wurde. Es hat sich eigentlich gegenüber der Feststellung vor der Aussiedlung keine wesentliche Veränderung ergeben (0,4 %). Eine Überprüfung der Berechnung vor der Aussiedlung wir mir deshalb nicht möglich, weil die zugrunde liegenden Berechnungsjahre und die näheren Umstände nicht ersichtlich waren. 8254 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 Als letzter und 3. Beweis: Die Rechnung im Rahmen der gesamten Volkswirtschaft. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (laut Statistischem Jahrbuch 1964) Beschäftigte der Industrie 1963 8 264 000 Umsatz in Milliarden DM 1963 315 Mrd. DM Umsatz je Beschäftigten 1963 38 100 DM Beschäftigte des Handwerks 1963 3 724 000 Umsatz in Milliarden (bereinigter Umsatz) 1963 73,001 Mrd. DM Umsatz je Beschäftigten 1963 20 000 DM Beschäftigte in der Landwirtschaft 1963 a) ständige Familien-AK 2 866 000 b) fremde ständige AK 274 000 zusammen = 3 140 000 ständige AK (ohne Anrechnung der nichtständigen AK) Umsatz der Landwirtschaft Verkaufserlöse = 22 735 Mrd. DM Wohnwert und Eigenverbrauch der 2866 Millionen ständigen Familien-AK 1200 DM= 3,440 Mrd. DM = 26,175 Mrd. DM Gesamtleistung = Umsatz je ständig Beschäftigten in der Landwirtschaft 8330 DM (Laut Grünen Bericht hatte die Deutsche Landwirtschaft in diesem Jahr 1963 laufende Betriebsausgaben ohne Nettoinvestitionen in Höhe von 15,460 Milliarden DM getätigt.) Somit verbleibt für die 2,866 Millionen ständigen Familien-AK ein Betrag von 3740 DM je AK, in dem 1200 DM Anrechnung für Wohnwert und Sachbezüge beinhaltet sind und ebenso die Nettoinvestitionen (Neuanschaffungen) von 1,188 Milliarden DM je AK = 400 DM getätigt wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Kapitaleinsatz in der Landwirtschaft das 11/2- bis 2fache gegenüber dem Durchschnitt der Industrie beträgt. Richtsätze für den Lohnanspruch des Betriebsleiters und seiner mithelfenden Familienangehörigen 1963/64 I. Betriebsleiter(in) Einheitswert des Lohnanspruch landw. Betriebes einschließlich (einschl. Wald) Betriebsleiterzuschlag DM DM (von bis unter) 7 500 5 530 7 500 10 000 5 665 10 000 15 000 5 935 15 000 20 000 6 205 20 000 25 000 6 475 25 000 30 000 6 745 30000 35000 7015 35 000 40 000 7 285 40 000 50 000 7 825 50 000 60 000 8 365 60 000 70 000 8 905 70 000 80 000 9 445 80 000' 90 000 9 985 90 000 100 000 10 525 je 10 000 DM Einheitswert um weitere 540 DM erhöht II. Sonstige mithelfende Familienmitglieder Lohnanspruch DM je Vollarbeitskraft männlich weiblich 5370 4550 Abschrift IV B 5 VI/7 Bonn, den 13. März 1964 Berechnung des Lohnanspruchs der Familienarbeitskräfte (Wirtschaftsjahr 1963/64) Landwirtschaft Landw. Bar-Monatslöhne Ø Bundesgebiet DM Spezialarbeiter 325 Angelernte Arbeiter (Landarbeiter) 291 50 v. H. 274 (abgerundet) Hilfsarbeiter 258 50 v. H. Angelernte Arbeiterinnen 233 75 v. H. 206 Hilfsarbeiterinnen 213 25 v. H. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8255 Berechnung der Richtzahlen Betriebs- Mithelfende leiter männlich weiblich DM DM DM Barlohn/Monat 325 274 228 Barlohn/Jahr 3 900 3 288 2 736 Zuschlag für Effektivlohn (Lohnerhebung Sept. 1963) männlich 5,5 % 215 181 weiblich 0% — — — Wert der Kosten und Wohnung (112 DM/Monat) 1 344 1 344 1 344 Zusammen 5 459 4 813 4080 Arbeitgeberanteil zur Renten- und Krankenversicherung (7 4,5%) — 553 469 bzw. 50% des Beitrags zur landw. Alterskasse (144 DM/Jahr) 72 — — Lohnanspruch insgesamt DM/Jahr 5 531 5 366 4 549 abgerundet 5 530 5 370 4 550 Anlage 10 Umdruck 559 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2910). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 Tit. 585 — Förderung der Fischerei b) 2. Fangprämie zur Qualitätsförderung für die Große Hochsee-, Große Herings-, Kleine Hochsee-und Küstenfischerei — (Drucksache IV/2910 S. 3). Der Ansatz ist um 3 000 000 DM auf 12 000 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 560 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/ 2910). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 03 Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr-und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstelle für Zucker — (Drucksache IV/2910 S. 4). Der Ansatz ist um 3 000 000 DM zu kürzen. Bonn, den 17. Februar 1965. Erler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 561 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2500 Anlage, Ergänzung zu IV/2910). Der Bundestag wolle beschließen: Kap. 10 02 Tit. 959 (Ergänzung zur Drucksache IV/ 2910 S. 13) erhält folgende Fassung: „Tit. 959 Investitionshilfe für landwirtschaftliche Betriebe und Verbesserung der Marktstruktur (Anpassungshilfe 1965) 380 000 000 DM Diese Mittel sind dem Zweckvermögen der landwirtschaftlichen Rentenbank zuzuführen. Zu Tit. 959: Im Rahmen der zusätzlichen Anpassungshilfen, die die Bundesregierung 1965 für die Landwirtschaft zur Verfügung stellt, um ihre Startbedingungen für den Gemeinsamen Markt in der Endphase weiter zu verbessern (vgl. Vorbemerkung zu Kap. 10 02 sowie Kap. 10 02 Tit. 608, 673 f und 679 c), wird ein Betrag in Höhe von 380 000 000 DM als Investitionshilfe für landwirtschaftliche Betriebe und Verbesserung der Marktstruktur bereitgestellt. Die Mittel sind gesperrt. Über ihre Freigabe entscheidet nach Vorschlag der Bundesregierung der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages im Benehmen mit dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages." Bonn, den 17. Februar 1965. Erler und Fraktion 8256 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 Anlage 13 Umdruck 555 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung und den Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis und stellt mit Genugtuung eine weitere Verbeserung der Lage gegenüber dem vorhergehenden Wirtschaftsjahr fest. Eine gleich erfreuliche Entwicklung wird im laufenden Wirtschaftsjahr kaum zu erwarten sein, zumal die Kostensteigerung im gewerblichen Bereich sich auswirken wird. Der Bundestag stimmt dem Grünen Plan 1965 in Verbindung mit der Anpassungshilfe in Höhe von 770 000 000 DM zu und erwartet, daß die bisher mit gutem Erfolg durchgeführten wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen fortgesetzt werden und daß die in diesem Wirtschaftsjahr eingeleiteten Anpassungsmaßnahmen konsequent durchgeführt und weiter entwickelt werden. Die Bundesregierung muß ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen regionaler Entwicklungsprogramme verstärkt fortsetzen und dabei den Kapitaldienst den veränderten Verhältnissen anpassen. Die im Grünen Plan wie die für die Landeskultur vorgesehenen Baumaßnahmen dürfen in der praktischen Handhabung bei der zügigen Durchführung nicht durch die 20%ige Bausperre eingeengt werden. Im Marktsektor bleiben moderne Erfassungs- und Absatzeinrichtungen die Voraussetzung für die Behauptung des Marktanteils der deutschen Landwirtschaft. Dabei ist vorauszusetzen, daß die gleichen Einrichtungen geschaffen werden, wie sie in den Partnerländern der EWG bereits bestehen. Bonn, den 17. Februar 1965 Struve und Fraktion Anlage 14 Umdruck 556 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag nimmt den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1963/64 und die Erklärung über die gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes von ihr vorgeschlagenen Hilfs- und Förderungsmaßnahmen zur Kenntnis. Der Bundestag begrüßt die Verbesserung der Einkommenslage der in der Landwirtschaft Tätigen, die zu einer Verringerung des durchschnittlichen Einkommensabstandes zur gewerblichen Wirtschaft auf 21 % geführt hat. Er ist jedoch darüber besorgt, daß im laufenden Wirtschaftsjahr wieder mit einer erheblichen Vergrößerung des Einkommensabstandes gerechnet werden muß und daß innerhalb der Landwirtschaft in den einzelnen Betriebsgrößenklassen stärkere Einkommensunterschiede bestehen als gegenüber der gewerblichen Wirtschaft. Der Einkommensabstand ist in den Betrieben unter 10 ha mehr als doppelt so groß wie in den Betrieben mit mehr als 10 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Er ist in den kleinen und mittleren Betrieben trotz neun Grüner Pläne und ständig steigender Gesamtzuwendungen nicht verringert worden. Diesem Tatbestand und der Notwendigkeit, die verbleibende Übergangszeit zum Gemeinsamen Markt zu einer entscheidenden Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu nutzen, entsprechen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht. Es wird auch verschleiert, daß die Kürzungen im Landwirtschaftshaushalt und im Grünen Plan und die 20%ige Sperre bei den landwirtschaftlichen Bauten den gezielten Strukturmaßnahmen 426 Mio DM entziehen. Die zusätzlich versprochenen 380 Mio DM gleichen diese Kürzungen weder aus noch wird die vorgeschlagene Verteilung der differenzierten Lage der landwirtschaftlichen Betriebe und der Notwendigkeit gezielter Förderungsmaßnahmen gerecht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in diesem Sinne ein konkretes geschlossenes Anpassungs- und Investitionsprogramm vorzulegen. Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Reichmann.


Rede von Martin Reichmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende zehnte Grüne Bericht über die Lage der Landwirtschaft dokumentiert ein zehnjähriges Bemühen und Ringen von Parlament und Regierung, aber auch der Landwirtschaft um die Einordnung und Gleichstellung dieses tragenden Teils unserer Gesamtwirtschaft und ihre wirtschaftliche sowie soziale Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft. In allen Berichten konnte das Ziel des Landwirtschaftsgesetzes leider nicht erreicht werden. Das gibt Veranlassung zu der Frage: weshalb nicht?
Der damalige Landwirtschaftsminister versuchte, durch Kostensenkung die Disparität auszugleichen. Dieser Versuch scheiterte, weil die Kostenentwicklung davonlief. 'Heute sind die Preise für die Bodenproduktion die gleichen wie 1952, real also niedriger. Nach den neuen EWG-Beschlüssen sollen sie noch weiter gesenkt werden.
Innerwirtschaftlich befinden wir uns in einer neuen Lohnsteigerungswelle, welche wahrscheinlich die Kosten noch einmal antreiben wird. Das Kernproblem der Disparität wird also nicht erleichtert, sondern noch mehr erschwert. Es muß festgestellt werden, daß die Landwirtschaft am allerwenigsten Schuld an dieser Entwicklung trägt. Durch das Stillhalten der Landwirtschaft bei den Erzeugerpreisen hat sie den allergrößten Stabilisationsbeitrag geleistet. Sie ist die Hauptleidtragende der Kostensteigerungen. Zur erfolgreichen Agrarpolitik ist die Stabilität eine der entscheidenden Voraussetzungen.
Aber wie ist die gegenwärtige Lage? Herr Tacke vom DGB hat kürzlich angekündigt, daß die expansive Lohnpolitik mit gleichzeitigen Arbeitszeitver-



Reichmann
kürzungen bei vollem Lohnausgleich weiter verfolgt wird. Soweit eine Beeinträchtigung der Stabilität nicht erfolgt, ist dagegen nichts einzuwenden. Aber zur selben Zeit wurde in Brüssel beschlossen, gegenüber der Landwirtschaft eine degressive Einkommenspolitik durchzuführen.
Man darf die Landwirtschaft infolge dieser gegensätzlichen Entwicklung, die dadurch verursacht wird, nicht zum Prügelknaben der Industriegesellschaft machen; denn das wäre die zwangsläufige Folge. Es wäre auch ungerecht und in vielerlei Hinsicht gefährlich. Eine Dezimierung der Landwirtschaft wäre wahrscheinlich eine unvermeidbare Folge. Niemand kann garantieren, daß wir von Krisen für alle Zeiten verschont bleiben. In Zeiten, in denen die Landwirtschaft mehr geschätzt wird als heute — auch agrarpolitisch —, muß man an morgen denken und heute dementsprechend handeln.
Aus den Ergebnissen des Grünen Berichts sei mir gestattet nur einige wichtige Tatsachen herauszustellen, um Kritiken zu widerlegen. Unbeschadet der ausgewiesenen Disparität in Höhe von 21% sind die 11,4% Erwerbstätigen der Landwirtschaft nur mit 4,4% am Volkseinkommen beteiligt. Auch unter Berücksichtigung der Wandlungen und Fortschritte in der übrigen Wirtschaft kommt doch die Unterbewertung der Leistungen der Landwirtschaft dadurch zum Ausdruck. Infolge der politisch bestimmten Agrarpreissenkungen durch Brüssel um etwa 12% wird die volkswirtschaftliche Unterbewertung der Landwirtschaft noch mehr vergrößert und der tatsächliche Sachverhalt entstellt.
Weiter zeigt sich in dem vorgenannten Unterschied zwischen dem Anteil der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft und dem Anteil am Volkseinkommen eine Lücke, welche darauf zurückzuführen ist, daß eben eine gerechte Bewertung der längeren Arbeitszeit in der Landwirtschaft nicht stattfand. Freund Wächter hat dieses Problem bereits aufgezeigt. Die Durchführbarkeit, welche immer wieder bestritten wird, hat Freund Logemann in der letztjährigen Debatte nachgewiesen. Der Leistungswille und die Bereitschaft zur Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft sind durch die Feststellung erwiesen, daß die Produktivität je Arbeitskraft im letzten Jahrzehnt von 88 dz Getreideeinheiten auf 240, also auf fast das Dreifache, gesteigert werden konnte. Daß die Landwirtschaft also nicht rückständig, wie manche Kritiker behaupten, sondern modern und fortschrittlich ist, ist damit bewiesen. Ihr Wille, alle Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist durch den im letzten Jahrzehnt von 24 000 DM auf 50 000 DM je Arbeitsplatz gesteigerten Kapitaleinsatz und das investierte Fremdkapital in Höhe von 16,8 Milliarden DM bewiesen.
Ernährungswirtschaftlich ist in der Zeit der Notstandsgesetzgebung die Feststellung des Grünen Berichts von großer Bedeutung, daß die Ernährung der Verbraucher durch die Erzeugnisse der eigenen Landwirtschaft zu 70% gesichert ist. Dabei muß berücksichtigt werden, daß diese große Leistung mit einem Drittel Arbeitskräfte weniger als 1950 vollbracht wird. Daß unsere Landwirtschaft trotzdem in Bedrängnis gekommen ist, ist nicht nur
durch den Wandlungsprozeß verursacht, sondern auch durch die wettbewerbsverzerrenden Entwicklungen im Innern und durch die EWG.
Diese Situation erfordert geeignete Maßnahmen, um dem entgegenzuwirken. Je mehr die Kosten im Innern steigen und die Erzeugerpreise durch die Auswirkungen der EWG vermindert werden, um so mehr wird die Landwirtschaft gehindert, den kostengerechten oder kostenrichtigen Preis, wie Bundeskanzler Erhard es ausdrückte, zu erzielen. Als zweckmäßiges Mittel zur laufenden Beurteilung dieser Entwicklung forderte die FDP 1955 bei der Einführung des Landwirtschaftsgesetzes den Indexvergleich und zum gleichen Zweck im November 1964 vor den EWG-Verhandlungen als Absicherung eine wirksame Revisionsklausel, damit 1967 die Agrarpreise der realen Kaufkraftentwicklung angepaßt werden könnten. Die von uns geforderte zwingende Fassung der Revisionsklausel wurde im Verlauf der Verhandlungen leider wieder aufgeweicht.
Die Landwirtschaft verwünscht und verurteilt die diskriminierenden Subventionen. Was in der sozialen Marktwirtschaft allen selbstverständlich ist, daß jedem das Seine entsprechend der Leistung zukommt, sollte auch der Landwirtschaft zugebilligt werden. Aber statt daß man dem folgt, versucht man den schlechten Ausweg über die Subventionen. Durch die Brüsseler Entscheidung wird die Landwirtschaft noch stärker auf diesen schlechten Ausweg abgedrängt. Die Folgen sind, daß ein Teil des Unterschiedes zwischen dem politischen Preis und dem kostenrichtigen Preis beim Steuerzahler erhoben und über die Länder, über den Bund und im Zuge der EWG sogar über Brüssel durch die alle belastende Bürokratie an die Landwirtschaft wieder ersetzt werden muß. Welch schlechter Umweg, sich den Konsequenzen der Erhaltung einer gesunden Landwirtschaft zu entziehen!
Wenn die Landwirtschaft als Teil der Gesamtwirtschaft dieselben Wirtschaftsgrundsätze wie die übrigen Wirtschaftskreise für sich fordern muß, um existent zu bleiben, erklärt man, daß sie auf den ausgefahrenen Geleisen der Vergangenheit fortfahre. Herr Bundesminister Schwarz hat in seinen Ausführungen zum Grünen Bericht ausdrücklich hervorgehoben, daß die Einkommens- und Lebensverhältnisse der süddeutschen Gebiete um 14 % schlechter sind als die Verhältnisse in den anderen Gebieten. Dazu muß festgestellt werden, daß die schlechten Einkommensverhältnisse nicht allein auf die Betriebsgröße, sondern auch auf den größeren Anteil der Futterbaubetriebe mit ihren schlechteren Ertragsverhältnissen in Süddeutschland sowie auf den größeren Anteil der von der Natur benachteiligten ertragsärmeren Gebiete zurückzuführen sind. Nach dem Landwirtschaftsgesetz sind auf der Grundlage der Feststellungen des Grünen Berichts die entsprechenden Folgerungen zu ziehen. Daraus ergibt sich der Auftrag, die schwierigen Ertragsverhältnisse besser zu berücksichtigen. Deshalb darf ich die Bundesregierung bitten, daß eine gezielte stärkere Verbesserung der Agrarstruktur in den besonders agrarstrukturkranken Gebieten erfolgt, daß gerade für diese Gebiete die existenzerhaltende Vered-



Reichmann
lungsproduktion rentabel gestaltet und im Sinne des Antrags der FDP — Freund Wächter hat das aufgezeigt — gesichert wird.
Die beschlossene Getreidepreissenkung fordert die Gefahr geradezu heraus, daß die industriellen Mäster die Veredlung an sich zu bringen suchen und Mastfabriken eine Überproduktion verursachen, die den Veredlungsmarkt ruinieren würde. Wie in Holland und Frankreich muß dies durch geeignete gesetzliche Maßnahmen verhindert werden. Die Existenz der Familienbetriebe und ihr Schicksal wird sich an diesem Problem der Veredlungswirtschaft entscheiden.

(Beifall bei ,der FDP.)

Dasselbe gilt sinngemäß für die Milchwirtschaft. Sie ist die einzige Intensivform der Futterbaubetriebe. Sie hat keine Ausweichmöglichkeiten wie die Ackerbaubetriebe. Deshalb müssen die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.
Für Zehntausende von Betrieben ist die Erhaltung von Sonderkulturen — Wein, Hopfen und Tabak — lebensentscheidend. Besonders die Tabakpflanzer sind durch die Wettbewerbsverzerrungen des italienischen und französischen Tabakmonopols benachteiligt, das den dortigen Pflanzern kostendeckende Preise garantiert, während bei uns der Tabak weitgehend liberalisiert ist. Die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich ist besonders vordringlich. Bis dahin sind die Förderungsmaßnahmen fortzuführen.
Bei Flächensubventionen oder neutralen Subventionen sollten die ertragsschwachen Futterbaubetriebe und die benachteiligten Gebiete durch entsprechende Zuschläge besonders berücksichtigt werden, wie dies in der Schweiz jetzt schon erfolgreich praktiziert wird.
Bezüglich der Erhaltung der Familienbetriebe in schwierigen Ertragsverhältnissen sollte für uns richtungweisend sein, was der französische Landwirtschaftsminister Pisani in der Landwirtschaftsministerkonferenz der OECD im Februar 1964 ausgeführt hat: Frankreich habe beschlossen, so viele Familienbetriebe wie möglich zu erhalten. Dabei sei es ihm nicht um die Produktivität, sondern um eine entsprechende Bevölkerungsverteilung gegangen. Auch bei uns darf dieses Problem der Familienbetriebe nicht nur ökonomisch betrachtet und entschieden werden. Gesellschaftspolitische und soziologische Probleme müssen dabei die richtige Berücksichtigung finden, ebenso die Grundsätze einer gesunden Raumordnung.
Bei der Beurteilung der Lage der Landwirtschaft und ihrer künftigen Entwicklung können die tiefgreifenden Entscheidungen vom Dezember 1964 in Brüssel nicht unberücksichtigt bleiben. Die FDP hat die deutschen Getreidepreise, richtig: das Einkommens- und Lebensniveau der deutschen Landwirtschaft stets überall verteidigt. Durch unsere entschlossene Haltung konnte die Getreidepreissenkung, welche von der SPD und einer Gruppe der CDU schon 1962 befürwortet wurde, verhindert werden. Infolge der erreichten Verschiebung um fünf Jahre wurden der Bundesrepublik und der deutschen Landwirstchaft erhebliche Nachteile und Einbußen erspart. Die Fortentwicklung der Gemeinschaft wurde dadurch nicht behindert. Ebenso ist unglaubhaft, daß durch einen früheren Verzicht gewisse Zugeständnisse hätten erreicht werden können. Tatsache ist, daß durch die Brüsseler Entscheidung die Landwirtschaft direkt betroffen wurde, die Verbraucher voraussichtlich keine niedrigeren Lebensmittelpreise erwarten können, der Steuerzahler die Ausgleichsleistungen aufbringen muß und der Drittlandhandel beeinträchtigt wird.
Da die Erzeugerpreise direkt und indirekt gesenkt wurden, die Lebensmittelpreise aber bleiben, ist eine entsprechend höhere Spanne zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen zu erwarten, was ebenso unerfreulich ist.
Bis heute wurden die deutschen Verzichte und Opfer weder politisch noch wirtschaftlich gewertet oder honoriert. Es verblieb bei unverbindlichen Verheißungen.
In Voraussicht aller dieser Realitäten erklärte die FDP zu der Brüsseler Entscheidung, daß die Opfer größer seien, als wir sie befürchtet hätten. Die anderen Fraktionen begrüßten die Brüsseler Entscheidung als einen Durchbruch zu Europa. Inzwischen erlitt der europäische Frühling durch die Ergebnisse von Rambouillet und des 4. Februar 1965 jetzt schon erhebliche Frostschäden. Bezeichnend war die Beurteilung der Brüsseler Beschlüsse durch Herrn Pisani, der feststellte, daß er mehr erreicht habe, als erwartet worden sei. Herr Staatspräsident de Gaulle erklärte, daß für die französische Landwirtschaft ein neuer expansiver Markt gewonnen sei. Noch drastischer sprach sich der Präsident der EWG-Kommission bei der Eröffnung der Grünen Woche in Berlin aus, wo er sagte, endlich seien die deutschen Bauern von den hohen Preisen herunter; der neue Getreidepreis sei hoch genug, um der deutschen Landwirtschaft im ganzen ein ausreichendes Einkommen zu gewähren.
Welch ein Gegensatz zu den Feststellungen des Kanzlers in diesem Hohen Hause, wo er sagte, daß der deutsche Getreidepreis kostenrichtig sei. Aber auch hier scheint es so zu sein, daß der jetzige Bundeskanzler die schlechten Früchte seines Vorgängers zu ernten hat.
Wir wissen, warum und wie die verhängnisvollen Beschlüsse in Brüssel früher zustande kamen, als es im Vertrag vereinbart und festgelegt war. Die Entscheidungen von Brüssel könnten nur dann ihre Rechtfertigung finden, wenn daraus eine echte Wirtschaftsgemeinschaft, ein Europa gleichberechtigter Partner mit gleichen Chancen und gleichen Kosten entstünde.
Wir danken dem Herrn Bundesminister Schwarz und seinem Staatssekretär Hüttebräuker für ihren Einsatz und ihr hartes Ringen um die Gleichberechtigung und die Wahrung der Lebensinteressen der deutschen Landwirtschaft.

(Beifall bei der FDP.)

Es gereicht ihnen zur Ehre, daß der 13. Dezember
1964 nicht ihr glücklichster Tag war. Auch ein Rückschlag kann noch heilsam sein, wenn daraus die not-



Reichmann
wendigen Konsequenzen und Lehren gezogen werden.
Besonders groß ist das Dilemma bei der Zielsetzung der Agrarerzeugung in den beiden größten EWG-Partnerstaaten, in Frankreich und der Bundesrepublik. Obwohl die Bundesrepublik das größte Agrarimportland der EWG ist, werden bei uns Maßnahmen darauf ausgerichtet, eine Erzeugungssteigerung zu vermeiden, damit in der EWG eine leicht defizitäre Versorgungslage herbeigeführt wird; denn nur dadurch können Marktordnungen und Marktregelungen so funktionieren, daß auf die Dauer ein Zusammenbruch der Märkte verhindert wird. Frankreich hat jetzt schon große Agrarüberschüsse; seine Verlustexporte in die Drittländer muß die Bundesrepublik über den EWG-Ausrichtungs- und -Garantiefonds anteilmäßig mitsubventionieren. Trotzdem verfolgt Frankreich weiterhin gezielt und gesetzlich gefördert eine Steigerung seiner Agrarerzeugung, d. h. seiner Überproduktion, um ein Drittel und seines Agrarexportes um 60%. Hier liegt doch eine erhebliche Gegensätzlichkeit in der Zielsetzung der Agrarerzeugung vor. Die Bundesregierung müßte für eine baldmögliche Bereinigung und Koordinierung sorgen.
Die Landwirtschaft ist auf Grund der bisherigen Agrarpolitik und der Handhabung sowie des Funktionierens des Ausgleichs- und Garantiefonds nach den letzten Brüsseler Beschlüssen beunruhigt und besorgt. Treffend kommt die Beurteilung der EWG-Agrarpolitik durch die Landbevölkerung in dem Wort zum Ausdruck, das zur Zeit in meiner südbadischen Heimat umgeht: EWG heißt: „Einer wird geschröpft." Sorgen wir dafür, daß dieses Wort nicht Wirklichkeit wird.
Weil es einstweilen einen Weg zurück nicht gibt, muß vorwärtsgeschritten werden. Der Weg zum Gemeinsamen Markt ist aber nur möglich und zu verantworten auf der Grundlage einer gleichberechtigten Partnerschaft, bei der die deutsche Landwirtschaft nicht untergeordnet, sondern eingeordnet wird. Nachdem die Hälfte der Übergangszeit nochmals halbiert wurde, müssen wir sofort handeln. Alle Beteiligten, die Landwirtschaft, die Agrarpolitiker, die Fraktionen dieses Hohen Hauses und insbesondere die Bundesregierung, sind dazu aufgefordert. Die neue Lage erfordert eine neue Konzeption und entsprechende Entscheidungen. Noch in dieser Legislaturperiode ist ein umfassendes EWG-Überleitungsgesetz zu verabschieden. Wir begrüßen deshalb die Bereitschaft, die Kollege Dr. Schmidt für seine Fraktion hier zum Ausdruck gebracht hat, mitzuarbeiten.
Aber, Herr Kollege Dr. Schmidt, in der gestrigen Debatte wurden konkrete konstruktive Vorschläge für eine Konzeption von seiten der SPD nicht vorgebracht; auch in Karlsruhe war das nicht der Fall. Bis heute ist die „neue Agrarpolitik", wie sie Herr Kollege Kriedemann offenbarte, noch nicht widerrufen. Ist das der neue Weg? Dabei würden über die Hälfte aller Vollerwerbsbetriebe, die in der Alterskasse sind, auf der Strecke bleiben. Da scheiden sich allerdings die Geister.
Weil die Zeit drängt, will ich zum Schluß kommen und das Problem nicht vertiefen. Mögen wir der
Herausforderung unserer Zeit zur Bewältigung der Gegenwart und zur Gestaltung der Zukunft derart gerecht werden, daß unserem Volk eine gesunde Landwirtschaft erhalten bleibt.

(Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Reichmann, ich mache Sie auf § 37 der Geschäftsordnung aufmerksam und bitte Sie, das bei Ihrer nächsten Rede zu beachten.
    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.