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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 165. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1965 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/3067) Fragen des Abg. Baier (Mosbach) : „Selbstkontrolle der Illustrierten" Höcherl, Bundesminister . . . . . 8163 B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8163 C Frage des Abg. Dorn: Tiefgarage auf dem Bonner Münsterplatz Höcherl, Bundesminister . . . . 8163 D Dorn (FDP) 8163 D Fragen des Abg. Hirsch: Verlegung bzw. Stationierung einer Bundesgrenzschutzeinheit im Raum Hof/Bayreuth Höcherl, Bundesminister 8164 B Hirsch (SPD) 8164 C Frage des Abg Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Beschleunigung der Interzonenzüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8165 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8165 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 8165 C Eichelbaum (CDU/CSU) 8165 D Fragen des Abg. Frehsee: Verkehrsverhältnisse am Bahnhofsvorplatz in Hameln 8166 A Fragen des Abg. Dr. Götz: Ortsumgehung Wirtheim Kr. Gelnhausen (B 40) Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8166 B Flämig (SPD) . . . . . . . . . 8166 B Frage des Abg. Brück: Leitlinien auf der Autobahn Köln—Bonn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8166 D Brück (CDU/CSU) 8167 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Erneuerung und Ausbau der B 270 zwischen Kaiserslautern und Lauterecken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8167 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 8167 C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Leitplanken auf der Autobahn Mannheim—Kaiserslautern—Saarbrücken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8168 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 8168 B Fragen des Abg. Strohmayr: Beteiligung der Länder am Vermögen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8168 D Strohmayr (SPD) 8169 B Cramer (SPD) 8170 C Spies (CDU/CU) 8170 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 8171 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Ausbau der B 31 von Breisach bis Autobahnzubringer Freiburg-Mitte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8171 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 8171 C Frage des Abg. Lemper: Auflösung von Dienststellen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8172 A Lemper (SPD) 8172 A Brück (CDU/CSU) 8172 A Spies (CDU/CSU) 8172 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8172 D Frage des Abg. Lemper: Einschränkungen des Schienen-Personenverkehrs Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8173 A Lemper (SPD) 8173 A Frage des Abg. Lemper: Ersetzung des Bundesbahn-Schienenverkehrs durch Bundesbahn-Straßenbusse Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8173 B Frage des Abg. Matthöfer: Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eines fremden Staatsoberhauptes Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8173 C Matthöfer (SPD) 8173 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 8173 D Frage des Abg. Matthöfer: Ermittlungsverfahren gegen die Vorsitzenden eines Kölner Jugendverbandes Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8174 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8174 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 8174 D Fragen des Abg. Vogt: Verfahren wegen Mordes gegen den Zonenminister für Staatssicherheit Erich Mielke Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8175 A Fragen des Abg. Moersch: EWG-Qualitätsnormen für Knoblauch Schwarz, Bundesminister 8175 B Moersch (FDP) . . . . . . . 8175 C Frage des Abg. Bauer (Wasserburg) : EWG-Vorschlag betr. Gewährung einer Produktionserstattung für Grob- und Feingrieß zur Verwendung in der Brauereiindustrie Schwarz, Bundesminister . . . . . 8175 D Krug (CDU/CSU) . . .. . . . . 8175 D Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 8176 A Frage des Abg. Bauer (Wasserburg) : EWG-Vorschlag betr. Chester- bzw. Cheddarproduktion Schwarz, Bundesminister . . . . . 8176 B Krug (CDU/CSU) . . . . . . . . 8176 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2906, zu IV/2906) ; in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksache IV/2930) Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 8176 D Wellmann (SPD) . . . . . . . . 8178 A Höcherl, Bundesminister . . . . . 8179 A Seidl (Fürth) (SPD) . . . . . . 8182 B Kubitza (FDP) 8182 D Mengelkamp (CDU/CSU) . . . . 8184 A Dorn (FDP) 8184 B Sänger (SPD) 8184 C Moersch (FDP) . . . . . . . 8186 A Schwabe (SPD) 8187 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 8189 C Windelen (CDU/CSU) 8194 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8196 D Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/2907) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8199 A Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 8199 D Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8200 D Dr.. Emde (FDP) 8201 C Dürr (FDP) 8201 C Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 8201 D Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache IV/2908) 8202 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 III Verspätete Entschuldigungen Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 8199 A Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/2909) ; dazu: Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag betr. Betriebsberatung, Gewerbeförderung (Abg. Wieninger, Burgemeister, Gewandt, Riedel [Frankfurt], Dr. Imle, Opitz, Dr. Mälzig und Gen.) (Drucksachen IV/2363, IV/3064) Müller (Ravensburg) (SPD) . . . 8202 C Kurlbaum (SPD) 8203 C Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 8207 C Schmücker, Bundesminister . . . 8208 D, 8230 C Gewandt (CDU/CSU) 8216 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 8218 A Dr. Luda (CDU/CSU) 8219 A Schultz (FDP) 8221 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 8222 C Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2910, Ergänzung zu IV/2910, zu IV/2910); in Verbindung mit Fortsetzung der Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990) Frehsee (SPD) 8224 B Reichmann (FDP) 8227 C Weber (Georgenau) (FDP) . . . 8230 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . 8233 B Leukert (CDU/CSU) . . . . . . 8235 A Hermsdorf (SPD) 8235 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 8236 C Gewandt (CDU/CSU) . . . . . . 8236 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 8237 B Schwarz, Bundesminister . . . . . 8237 C Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/2911, zu IV/2911) Büttner (SPD) . . . . . . . . . 8240 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8242 D Vizepräsident Schoettle . . . . . 8244 A Killat (SPD) . . . . . . . . . 8244 .0 Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8246 A Dr. Schäfer (SPD) zur GO . . . 8247 C Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2916) 8247 D Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Druck- sache IV/2917) . . . . . . . . . . 8248 A Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/2923) 8248 A Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache IV/2927) 8248 A Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache IV/2928) 8248 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/2929) 8248 C Nächste Sitzung 8248 D Anlagen 8249 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8163 165. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr.
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 161. Sitzung Seite 7926 D Zeile 10 von unten statt „Ermittlung": Errichtung; 164. Sitzung Seite 8118 D letzte Zeile statt „Arrangement": Engagement. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner 19.2. Arendt (Wattenscheid) 19.2. Dr. Aschoff 19.2. Dr. Atzenroth 19.2. Dr. Dr. h. c. Baade 28.2. Bading * 19.2. Bauer (Wasserburg) 19.2. Bazille 22. 2. Berlin 19. 2. Blachstein 27. 2. Fürst von Bismarck 20. 2. Dr. h. c. Brauer 19.2. Brünen 19.2. Dr. Burgbacher * 18. 2. Burgemeister 19. 2. Dr. Dörinkel 26. 2. Eisenmann 20. 2. Dr. Franz 19.2. Frau Geisendörfer 18.2. Herold 18. 2. Frau Dr. Heuser 19. 2. Dr. h. c. Jaksch 26. 2. Klinker * 19.2. Dr. Kopf 24. 2. Kriedemann* 18. 2. Kulawig 31.3. Leber 19. 2. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lücker (München) * 19. 2. Maier (Mannheim) 19.2. Mattick 19.2. Merten 19.2. Michels 19.2. Peters (Norden) 20. 2. Frau Dr. Probst 26. 2. Reichhardt 19.2. Richarts * 18. 2. Scheuren 19. 2. Schlick 26. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 2. Frau Seppi 19.2. Seuffert 19.2. Dr. Starke 19.2. Steinhoff 28. 2. Storch * 19. 2. Frau Strobel * 18.2. Unertl 27. 2. Wehner 28. 2. Weinkamm 28. 2. Wienand 7.3. Wilhelm 26. 2. Zühlke 21.2. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 564 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 06 - Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2906). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - In Tit. 987 - Kassenhilfe an die „Deutsche Welle" und den „Deutschlandfunk" für die Inbetriebnahme, Einrichtung und Verwaltung - (Drucksache IV/2500 Anlage S. 43) wird in den Erläuterungen der Betrag von 66 188 900 DM wie folgt aufgeteilt: „Deutsche Welle 39 591 200 DM Deutschlandfunk 26 597 700 DM." Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 565 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 06 - Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2906). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 612 - Sondermittel für Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes - (Drucksache IV/2500 Anlage S. 26) - wird der Ansatz von 38 000 000 DM um 18 000 000 DM auf 20 000 000 DM vermindert. 2. In Tit. 973 - Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten - (Drucksache IV/2906 S. 3) wird der Ansatz von 36 000 000 DM um 14 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 - Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln - 3. In Tit. 300 - Für Zwecke der Verfassungsschutzes - (Drucksache IV/2500 Anlage S. 112) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerkes folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion 8250 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 Anlage 4 Umdruck 575 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/ 2500 Anlage, IV/2906). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit 987 — Kassenhilfe an die „Deutsche Welle" und den Deutschlandfunk" für die Inbetriebnahme, Einrichtung und Verwaltung — werden die Erläuterungen über die Aufteilung der Mittel gestrichen. Der Haushaltsausschuß wird beauftragt, eine endgültige Festlegung nach weiterer Prüfung vorzunehmen. Bonn, den 18. Februar 1965 Moersch Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 566 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2930). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Maßnahmen der zivilen Verteidigung im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 1. In Tit. 609 — Zuwendungen zur Errichtung von öffentlichen Schutzraumbauten in Verbindung mit unterirdischen Verkehrsanlagen und Tiefgaragen — (Drucksache IV/2930 S. 4) wird der Ansatz von 30 600 000 DM um 10 000 000 DM auf 40 600 000 DM erhöht. 2. In Tit. 714 — Instandsetzung von Schutzbunkern und Schutzstollen, Errichtung neuer Schutzraumbauten sowie Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke und für abzugeltende Investitionen, 10. Teilbetrag — (Drucksache IV/2930 S. 4) wird zur Wiederherstellung der Regierungsvorlage der Ansatz von 19 500 000 DM um 15 000 000 DM auf 34 500 000 DM erhöht. 3. In Tit. 950 — Beschaffung der Ausrüstung für den Luftschutzhilfsdienst, 11. Teilbetrag — (Drucksache IV/2930 S. 4) wird der Ansatz von 76 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 51 000 000 DM vermindert. Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 557 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Jahn, Dr. h. c. Güde und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 07 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2907). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 07 Oil Tit. 308 — Kosten der Vorbereitung der Strafverfahrensreform, der Strafvollzugsreform sowie des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und der weiteren Durchführung der Strafrechtsreform — (Drucksache IV/2500 Anlage S. 16) wird der Ansatz von 70 000 DM um 50 000 DM auf 120 000 DM erhöht. Bonn, den 16. Februar 1965 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Jahn Dr. h. c. Güde Dr. Arndt (Berlin) Bühler Busse Deneke Dr. Hellige Dr. Hoven Dr. Kanka Dr. Krümmer Dr. Müller-Emmert Frau Dr. Pannhoff Frau Pitz-Savelsberg Dr. Reischl Schmidt (Kempten) Dr. Winter Anlage 7 Schriftliche Ergänzung der mündlichen Ausführungen des Bundesministers Schmücker zum Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/2909). . (BMWi) Bonn, 11. 2. 65. — Im Auftrage des Bundeskanzlers hatte der Bundesminister für Wirtschaft, Kurt Schmücker, am 10. Februar 1965 eine eingehende Aussprache mit den Mitgliedern des Sachverständigenrates. Der Bundesminister für Wirtschaft dankte namens der Bundesregierung den Mitgliedern des Sachverständigenrates Professor Dr. Bauer, Staatssekretär a. D. Dr. Binder, Professor Dr. Giersch, Staatsminister a. D. Dr. Koch und Professor Dr. Meyer für ihre mühevolle Arbeit und sprach die Anerkennung für das Gutachten aus. In dem Gespräch wurden die Stellung des Sachverständigenrates zur Bundesregierung und die künftige Arbeit erörtert. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8251 Das Ergebnis wurde in folgenden Punkten festgehalten: 1. Das Jahresgutachten 1964/65 entspricht dem gesetzlichen Auftrag. 2. Maßgebend für die Gutachten sind nur die im Gesetz ausdrücklich genannten Ziele: Stabilität des Preisnivaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Der Sachverständigenrat hat keine Möglichkeit, von diesem gesetzlichen Auftrag zugunsten anderer Zielvorstellungen abzuweichen. 3. Die Bundesregierung hat bei ihren Stellungnahmen die nationalen und internationalen Verpflichtungen, politische Gegebenheiten und Zielvorstellungen zu berücksichtigen. 4. Die Gründe, die den Sachverständigenrat veranlaßt haben, keine Alternativrechnung in der konzisen Form volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen vorzulegen und die Prognose auf einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr zu beschränken, werden anerkannt. 5. Die geeignete Form für die Veröffentlichung des nächsten Gutachtens und für die Veröffentlichung der Stellungnahme der Bundesregierung wird zwischen den Beteiligten rechtzeitig vereinbart werden. Sachverständigenrat und Bundesregierung bekräftigen angesichts der gegenwärtigen Situation ihre Überzeugung, daß die Preisstabilität absoluten Vorrang genießen muß. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn alle Beteiligten, Öffentliche Hand, Arbeitnehmer und Unternehmer, mitwirken und wenn Preisauftriebstendenzen, die aus den außenwirtschaftlichen Beziehungen herrühren, ausgeschaltet werden können. Anlage 8 Umdruck 554 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. für die Aufstellung der Grünen Berichte die Richtsätze für den Lohnanspruch der landwirtschaftlichen Betriebsleiter und ihrer mithelfenden Familienangehörigen nach den folgenden Grundsätzen zu berichtigen: a) Der Lohnanspruch der Betriebsleiter und seiner mithelfenden Familienangehörigen ist auf der Grundlage der Effektivlöhne nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes vom September eines jeden Jahres zu berechnen. Dabei sind die Löhne der Spezialarbeiter zugrunde zu legen. b) Der Lohnanspruch der Betriebsleiter ist nicht um den halben Alterskassenbeitrag (72 DM), sondern um den bundesdurchschnittlichen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu erhöhen (11,5 °/o des Bruttolohnes). c) Diese Berichtigungen sind auch bei der Effektivrechnung zu berücksichtigen; 2. dem Bundestag zu berichten, wie sich die Berichtigungen nach Nummer 1 bei dem Grünen Bericht 1965 auswirken; 3. dem Bundestag entsprechend der Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes zu berichten, wie sich der Ansatz des gewerblichen Vergleichslohnes anstelle der bisherigen Ansätze für die Lohnansprüche der familieneigenen Arbeitskräfte bei den Grünen Berichten auswirkt. Bonn, den 16. Februar 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 9 Schriftliche Ergänzung der mündlichen Ausführungen des Abgeordneten Weber (Georgenau) zum Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache IV/2910). Beweisführung zur Ertragslage in der Landwirtschaft 1. Beweis: Als Modell soll die Lage des strukturgesunden Großbetriebes an Hand einer einfachen Kalkulation nach kaufmännischen Grundsätzen im 50-100-haBetrieb aufgezeigt werden. Aus der Betrachtung scheiden aus die viehlosen Getreidefarmen, weil nur in einer Verbindung mit Veredelungswirtschaft die Bodenfruchtbarkeit durch den natürlichen Kreislauf erhalten und die Marktchancen genutzt werden können. Die Kalkulation geht wie gewöhnlich vom Neuwert aus und ist auf 1 ha landwirtschaftliche Nutzfläche umgerechnet. a) Gebäudekapital: Die Baukosten unserer 20-25-ha-Betriebe bei der Aussiedlung belaufen sich durchschnittlich auf 250 000 DM, d. h. 10 000-12 000 DM je ha. Die Kosten des Wohnhauses werden selbstverständlich bei der Unzertrennbarkeit des bäuerlichen Lebens miteinbezogen und dafür der Wohnwert als Betriebsleistung in Ansatz gebracht. In Schweden hatte ich vor 2 Jahren auf Großbetrieben mit über 1000 ha 8252 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 landwirtschaftliche Nutzfläche festgestellt, daß man dort für eine Kuh mit Baukosten von 8000 schwedischen Kronen, also über 6000 DM rechnet. Wer also bei uns mit der Hälfte der Baukosten unserer Aussiedlerhöfe auskommen will, der muß mindestens einen 50-100 ha großen Betrieb haben. Dieselben Annahmen gelten bei den beiden anderen Kapitalfaktoren: Maschinengerätekapital und Viehkapital. Die folgenden Ansätze entsprechen eher einem gekürzten Durchschnitt: jährliche Belastung je ha 6000 DM Gebäudekapital 3 % Verzinsung (setzt schon Zinsverbilligung voraus) = 300 DM 2 % Amortisation zusammen 5% 2000 DM Maschinen- und Gerätekapital 5% Verzinsung für das kurzfristige Kapital 10 % Abschreibung = 15% = 300 DM 1000 DM Viehkapital bei bundesdurchschnittlichem Viehbesatz von 0,8-1 Großvieheinheiten je ha 5 % Verzinsung und Amortisation = 50 DM Dazu die Sachausgaben ohne Futterzukauf, ohne Ersatzbeschaffung und Nettoinvestitionen (nach Grünem Bericht 1964, Durchschnitt von 10 Betrieben 50 bzw. 100 ha der Getreide-Futterbau- und der Getreide-Hackfruchtgruppen) = 646,80 DM = 1 296,80 DM Dieser kalkulatorische Aufwand in Höhe von 1296,80 DM ergibt bei einem Getreidedurchschnittsertrag von 30 dz eine Belastung je dz von 43,20 DM; dies ohne Löhne und Soziallasten und ohne Bewertung des Bodenkapitals, also nur aus den drei Kapitalfaktoren Gebäude, Maschinen und Viehbesatz. Wenn man den in Brüssel ausgehandelten Getreidepreis von je t Weizen = 425 DM, je t Roggen = 380 DM und je t Gerste = 360 DM zugrunde legt, so würde dies einem Durchschnittsgetreidepreis von rund 39 DM je dz entsprechen und bestünde somit schon bei dieser Kalkulation eine Unterbilanz von 4 DM je dz bzw. 120 DM je ha. 2. Beweis: Die Forschungsstelle für bäuerliche Familienwirtschaft, deren wissenschaftlicher Leiter Herr Professor Dr. Hermann Priebe ist, veröffentlichte im November 1964 im Heft 8 „Förderung bäuerlicher Selbsthilfe bei der Verbesserung der Agrarstruktur" folgendes Ergebnis als Beispiel aus den Betrieben mit optimalen Ergebnissen. Einführend ist folgende Feststellung niedergelegt: „Der Erfolg des Betriebes ist im wesentlichen auf die unternehmerische Fähigkeit des Betriebsleiters zurückzuführen." Betriebsgrundlage und Größe: nach der Vor der Aussiedlung Aussiedlung 1960/61 Landwirtschaftliche Nutzfläche 25,00 ha 21,88 ha Eigenbesitz 17,51 ha 15,88 ha davon Pacht 7,49 ha 6,00 ha Arbeitskräfte = AK 3,3 1,70 davon ständige Familien- eigene 1,3 1,3 familienfremde ständige AK 1,3 nicht ständig familienfremde 0,7 0,4 Aktivkapital 120 700 DM 146 600 DM Dieses setzt sich wie folgt zusammen: Wirtschaftsgebäudekapital 30 500 DM 50 000 DM Maschinenkapital 15 700 DM 19 200 DM Viehkapital 18 100 DM 26 200 DM Umlaufkapital 16 700 DM 16 400 DM Bodenkapital 39 700 DM 34 800 DM Produktivität und Rentabilität: Rohertrag 34 000 DM (nach Aussiedlung 1960/61)= 45 700 DM Bereinigter Rohertrag 30 100 DM (d. h. ohne landwirtschaftlichen Zukauf) = 39 200 DM Reinertrag 500 DM= 13 000 DM V Verzinsung des Aktivkapitals 0,4 % Reinertrag des Aktivkapitals in%) 8,9% Dieser Betrag ergibt sich aus: Betriebsleistungen in DM Einnahmen pflanzliche Erzeugung 18 270 DM 10 140 DM Einnahmen tierische Erzeugung 12 130 DM 31 760 DM Unbare Leistungen 3 620 DM (wahrscheinlich Wohnwert und Sachbezüge) 3 810 DM Betriebsleistungen insgesamt 34 020 DM 45 710 DM Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8253 Betriebsausgaben in DM Zukäufe landwirtschaftlicher Herkunft 3 890 DM 6 500 DM Arbeitshilfsmittel 8 310 DM 10 480 DM Handelsdünger 2 780 DM 3 560 DM Sonstiger Sachaufwand 4 000 DM 4 340 DM Gesamter Sachaufwand 18 980 DM 24 880 DM Dazu Kapitaldienst für die Aussiedlung 3 025 DM 27 905 DM Betriebseinkommen 15 040 DM 17 805 DM Professor Priebe hatte 15 000 DM 20 800 DM Dieses Betriebseinkommen stellt bei einwandfreier Berechnung den erzielten Lohn einschließlich des Fremdlohnes und die erreichte Verzinsung des Aktivkapitals dar. Bei einer gründlichen Prüfung ist folgendes festzustellen: 1. Der geleistete Kapitaldienst wurde für die B) Aussiedlung in Höhe von 3025 DM nicht als Betriebsausgabe abgesetzt. In Wirklichkeit stellt er höchstens eine Verzinsung von 1,5% der gemachten Baukosten dar. Denn diese Baukosten haben für einen Aussiedlungshof in der Größe von 22 ha mindestens 250 000 DM betragen. 2. Ganz offen ist die Frage, wo denn die notwendige Amortisation des gesamten Gebäudeaufwandes seine Anrechnung findet; denn es ist doch nicht anzunehmen, daß, wenn der Aussiedlungshof in seiner ersten Bauausführung einen Ersatz beansprucht, derselbe wieder aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Es müßten also nach den gültigen Abschreibungsgrundsätzen 2 % von 250 000 DM = 5000 DM in Absetzung gebracht werden. 3. Der Lohnanspruch der im Beispiel angegebenen 1,7 AK mit einem Vergleichslohn des Jahres 1960/61 von 5100 DM je Arbeitskraft würde einen Lohnanspruch von 8670 DM ergeben. Nicht berücksichtigt ist die Tatsache, daß die 1,3 ständig vorhandenen Familienarbeitskräfte, also der Bauer und die Bäuerin, im ausgesiedelten Betrieb den um 50 % erhöhten Viehbestand 365 Tage lang im Normaljahr zu versorgen haben. Der Anspruch an Urlaub und teilweise auch Ersatz für freie Feiertage müßte nämlich auch jetzt in Ansatz gebracht werden, da nicht mehr wie vor der Aussiedlung genausoviel (1,3 AK) ständige fremde Arbeitskräfte zu einer Ablösung vorhanden sind. Der Betriebsleiterzuschlag für die geleistete Mehrarbeit der reinen Aufgaben als Betriebsleiter müßte ebenfalls in Ansatz gebracht werden. Somit ergeben sich folgende Positionen: a) Lohnasnpruch der 1,7 AK = 8 670 DM I b) Ersatzstellung für 24 freie Sonn- und Feiertage sowie 18 Urlaubstage einschließlich der dazu gehörenden Sonntage = 42 Tage je AK ergibt für 1,3 ständige AK einen Kostenaufwand, der minimal mit 1000 DM für 54 Ersatztage einzusetzen wäre = 1 000 DM Dazu Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, der ebenfalls zum Bruttogesamtlohn mit 12% dazugehört — 1 040 DM Betriebsleiterzuschlag (nach Grünem Bericht 60 DM je ha) für 21,88 ha 1 310 DM Lohnanspruch insgesamt 12 020 DM Dieser Lohnannspruch sieht in der realen Wirklichkeit wie folgt aus: Für 0,4 nichtständige AK = mindestens 1000 Tagelöhnerstunden à 2 DM ergibt einen Betrag von 2000 DM Dazu die erhaltenen und eingesetzten unbaren Leistungen in Höhe von 3810 DM 5810 DM ergibt einen Barlohn für einen Bauern und eine Bäuerin von DM 12 020 abzüglich 5810 DM = 6210 DM Als Folge dieser Vergessens-Rechnungs-Posten ergibt sich ein zusätzlicher Gesamtaufwand für Löhne und Amortisation für Gebäude in Höhe von 17 020 DM. Meiner Überprüfung entzieht sich die Frage, ob auch für das vorhandene Maschinenkapital eine Amortisation in Anrechnung gebracht wurde. Ich gehe also von der Voraussetzung aus, daß in dem gesamten Sachaufwand die gemachten Ersatzbeschaffungen diesen Posten in etwa entsprechen. Dem Betriebseinkommen von 17 805 DM steht ein Kostenfaktor von 17 020 DM für Löhne und Abschreibungen gegenüber. Somit verbleibt ein Betrag von 800 DM als Verzinsung eines Aktivkapitals in Höhe von 146 600 DM. Dies entspricht einer Verzinsung von rund 0,5 %. Es ist mir völlig unverständlich, wie in dieser Darstellung eine Verzinsung von 8,9 % (des Aktivkapitals) errechnet wurde. Es hat sich eigentlich gegenüber der Feststellung vor der Aussiedlung keine wesentliche Veränderung ergeben (0,4 %). Eine Überprüfung der Berechnung vor der Aussiedlung wir mir deshalb nicht möglich, weil die zugrunde liegenden Berechnungsjahre und die näheren Umstände nicht ersichtlich waren. 8254 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 Als letzter und 3. Beweis: Die Rechnung im Rahmen der gesamten Volkswirtschaft. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (laut Statistischem Jahrbuch 1964) Beschäftigte der Industrie 1963 8 264 000 Umsatz in Milliarden DM 1963 315 Mrd. DM Umsatz je Beschäftigten 1963 38 100 DM Beschäftigte des Handwerks 1963 3 724 000 Umsatz in Milliarden (bereinigter Umsatz) 1963 73,001 Mrd. DM Umsatz je Beschäftigten 1963 20 000 DM Beschäftigte in der Landwirtschaft 1963 a) ständige Familien-AK 2 866 000 b) fremde ständige AK 274 000 zusammen = 3 140 000 ständige AK (ohne Anrechnung der nichtständigen AK) Umsatz der Landwirtschaft Verkaufserlöse = 22 735 Mrd. DM Wohnwert und Eigenverbrauch der 2866 Millionen ständigen Familien-AK 1200 DM= 3,440 Mrd. DM = 26,175 Mrd. DM Gesamtleistung = Umsatz je ständig Beschäftigten in der Landwirtschaft 8330 DM (Laut Grünen Bericht hatte die Deutsche Landwirtschaft in diesem Jahr 1963 laufende Betriebsausgaben ohne Nettoinvestitionen in Höhe von 15,460 Milliarden DM getätigt.) Somit verbleibt für die 2,866 Millionen ständigen Familien-AK ein Betrag von 3740 DM je AK, in dem 1200 DM Anrechnung für Wohnwert und Sachbezüge beinhaltet sind und ebenso die Nettoinvestitionen (Neuanschaffungen) von 1,188 Milliarden DM je AK = 400 DM getätigt wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Kapitaleinsatz in der Landwirtschaft das 11/2- bis 2fache gegenüber dem Durchschnitt der Industrie beträgt. Richtsätze für den Lohnanspruch des Betriebsleiters und seiner mithelfenden Familienangehörigen 1963/64 I. Betriebsleiter(in) Einheitswert des Lohnanspruch landw. Betriebes einschließlich (einschl. Wald) Betriebsleiterzuschlag DM DM (von bis unter) 7 500 5 530 7 500 10 000 5 665 10 000 15 000 5 935 15 000 20 000 6 205 20 000 25 000 6 475 25 000 30 000 6 745 30000 35000 7015 35 000 40 000 7 285 40 000 50 000 7 825 50 000 60 000 8 365 60 000 70 000 8 905 70 000 80 000 9 445 80 000' 90 000 9 985 90 000 100 000 10 525 je 10 000 DM Einheitswert um weitere 540 DM erhöht II. Sonstige mithelfende Familienmitglieder Lohnanspruch DM je Vollarbeitskraft männlich weiblich 5370 4550 Abschrift IV B 5 VI/7 Bonn, den 13. März 1964 Berechnung des Lohnanspruchs der Familienarbeitskräfte (Wirtschaftsjahr 1963/64) Landwirtschaft Landw. Bar-Monatslöhne Ø Bundesgebiet DM Spezialarbeiter 325 Angelernte Arbeiter (Landarbeiter) 291 50 v. H. 274 (abgerundet) Hilfsarbeiter 258 50 v. H. Angelernte Arbeiterinnen 233 75 v. H. 206 Hilfsarbeiterinnen 213 25 v. H. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 8255 Berechnung der Richtzahlen Betriebs- Mithelfende leiter männlich weiblich DM DM DM Barlohn/Monat 325 274 228 Barlohn/Jahr 3 900 3 288 2 736 Zuschlag für Effektivlohn (Lohnerhebung Sept. 1963) männlich 5,5 % 215 181 weiblich 0% — — — Wert der Kosten und Wohnung (112 DM/Monat) 1 344 1 344 1 344 Zusammen 5 459 4 813 4080 Arbeitgeberanteil zur Renten- und Krankenversicherung (7 4,5%) — 553 469 bzw. 50% des Beitrags zur landw. Alterskasse (144 DM/Jahr) 72 — — Lohnanspruch insgesamt DM/Jahr 5 531 5 366 4 549 abgerundet 5 530 5 370 4 550 Anlage 10 Umdruck 559 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2910). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 Tit. 585 — Förderung der Fischerei b) 2. Fangprämie zur Qualitätsförderung für die Große Hochsee-, Große Herings-, Kleine Hochsee-und Küstenfischerei — (Drucksache IV/2910 S. 3). Der Ansatz ist um 3 000 000 DM auf 12 000 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 560 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/ 2910). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 03 Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr-und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstelle für Zucker — (Drucksache IV/2910 S. 4). Der Ansatz ist um 3 000 000 DM zu kürzen. Bonn, den 17. Februar 1965. Erler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 561 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2500 Anlage, Ergänzung zu IV/2910). Der Bundestag wolle beschließen: Kap. 10 02 Tit. 959 (Ergänzung zur Drucksache IV/ 2910 S. 13) erhält folgende Fassung: „Tit. 959 Investitionshilfe für landwirtschaftliche Betriebe und Verbesserung der Marktstruktur (Anpassungshilfe 1965) 380 000 000 DM Diese Mittel sind dem Zweckvermögen der landwirtschaftlichen Rentenbank zuzuführen. Zu Tit. 959: Im Rahmen der zusätzlichen Anpassungshilfen, die die Bundesregierung 1965 für die Landwirtschaft zur Verfügung stellt, um ihre Startbedingungen für den Gemeinsamen Markt in der Endphase weiter zu verbessern (vgl. Vorbemerkung zu Kap. 10 02 sowie Kap. 10 02 Tit. 608, 673 f und 679 c), wird ein Betrag in Höhe von 380 000 000 DM als Investitionshilfe für landwirtschaftliche Betriebe und Verbesserung der Marktstruktur bereitgestellt. Die Mittel sind gesperrt. Über ihre Freigabe entscheidet nach Vorschlag der Bundesregierung der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages im Benehmen mit dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages." Bonn, den 17. Februar 1965. Erler und Fraktion 8256 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Februar 1965 Anlage 13 Umdruck 555 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung und den Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis und stellt mit Genugtuung eine weitere Verbeserung der Lage gegenüber dem vorhergehenden Wirtschaftsjahr fest. Eine gleich erfreuliche Entwicklung wird im laufenden Wirtschaftsjahr kaum zu erwarten sein, zumal die Kostensteigerung im gewerblichen Bereich sich auswirken wird. Der Bundestag stimmt dem Grünen Plan 1965 in Verbindung mit der Anpassungshilfe in Höhe von 770 000 000 DM zu und erwartet, daß die bisher mit gutem Erfolg durchgeführten wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen fortgesetzt werden und daß die in diesem Wirtschaftsjahr eingeleiteten Anpassungsmaßnahmen konsequent durchgeführt und weiter entwickelt werden. Die Bundesregierung muß ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen regionaler Entwicklungsprogramme verstärkt fortsetzen und dabei den Kapitaldienst den veränderten Verhältnissen anpassen. Die im Grünen Plan wie die für die Landeskultur vorgesehenen Baumaßnahmen dürfen in der praktischen Handhabung bei der zügigen Durchführung nicht durch die 20%ige Bausperre eingeengt werden. Im Marktsektor bleiben moderne Erfassungs- und Absatzeinrichtungen die Voraussetzung für die Behauptung des Marktanteils der deutschen Landwirtschaft. Dabei ist vorauszusetzen, daß die gleichen Einrichtungen geschaffen werden, wie sie in den Partnerländern der EWG bereits bestehen. Bonn, den 17. Februar 1965 Struve und Fraktion Anlage 14 Umdruck 556 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag nimmt den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1963/64 und die Erklärung über die gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes von ihr vorgeschlagenen Hilfs- und Förderungsmaßnahmen zur Kenntnis. Der Bundestag begrüßt die Verbesserung der Einkommenslage der in der Landwirtschaft Tätigen, die zu einer Verringerung des durchschnittlichen Einkommensabstandes zur gewerblichen Wirtschaft auf 21 % geführt hat. Er ist jedoch darüber besorgt, daß im laufenden Wirtschaftsjahr wieder mit einer erheblichen Vergrößerung des Einkommensabstandes gerechnet werden muß und daß innerhalb der Landwirtschaft in den einzelnen Betriebsgrößenklassen stärkere Einkommensunterschiede bestehen als gegenüber der gewerblichen Wirtschaft. Der Einkommensabstand ist in den Betrieben unter 10 ha mehr als doppelt so groß wie in den Betrieben mit mehr als 10 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Er ist in den kleinen und mittleren Betrieben trotz neun Grüner Pläne und ständig steigender Gesamtzuwendungen nicht verringert worden. Diesem Tatbestand und der Notwendigkeit, die verbleibende Übergangszeit zum Gemeinsamen Markt zu einer entscheidenden Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu nutzen, entsprechen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht. Es wird auch verschleiert, daß die Kürzungen im Landwirtschaftshaushalt und im Grünen Plan und die 20%ige Sperre bei den landwirtschaftlichen Bauten den gezielten Strukturmaßnahmen 426 Mio DM entziehen. Die zusätzlich versprochenen 380 Mio DM gleichen diese Kürzungen weder aus noch wird die vorgeschlagene Verteilung der differenzierten Lage der landwirtschaftlichen Betriebe und der Notwendigkeit gezielter Förderungsmaßnahmen gerecht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in diesem Sinne ein konkretes geschlossenes Anpassungs- und Investitionsprogramm vorzulegen. Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wird weiterhin das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe ,die Aussprache.
    Änderungsanträge liegen nicht vor.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Bericht des Haushaltsausschusses 'Drucksache IV/2909. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Gegen zahlreiche Stimmen links angenommen.
    Meine Damen und Herren, wir haben in Verbindung damit noch. 'die Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses — Drucksachen



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    IV/2363 und IV/3064 —durchzuführen. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Ich lasse über den Antrag des Haushaltsausschusses, den Antrag für erledigt zu erklären, abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe auf:
    Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2910, Ergänzung zu IV/2910, zu IV/2910).
    In Verbindung damit rufe ich auf:
    Fortsetzung der Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/2990, zu IV/ 2990).
    Zuerst erteile ich das Wort den Berichterstattern zu Einzelplan 10, den Abgeordneten Brese und Dr. Althammer. Herr Abgeordneter Brese, bitte.

    (Zuruf: Herr Brese ist nicht da!) — Dann Herr Dr. Althammer.


    (Abg. Dr. Althammer: Ich verweise auf den Schriftlichen Bericht!)

    — Herr Abgeordneter, erstens liegt ein Schriftlicher
    Bericht meines Erachtens nicht vor, sondern ein Mündlicher Bericht, der schriftlich ist. Zum zweiten können Sie nicht verzichten, sondern es ist eine Pflicht, zu berichten. Nur das Haus kann auf Ihren Bericht verzichten. Ich nehme an, daß das Haus verzichtet. — Es wird also auf die Berichterstattung der Herren Brese und Dr. Althammer verzichtet.
    Wir kommen damit zur verbundenen Aussprache. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Frehsee.


Rede von Heinz Frehsee
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf also die gestern früh begonnene und heute nachmittag von Herrn Minister Schmücker wiederaufgenommene agrarpolitische Debatte fortsetzen. Sie brauchen wegen der fünf Redner, die von dem Herrn Bundestagspräsidenten Gerstenmaier angekündigt sind, nicht sehr in Sorge zu sein. Alle fünf werden, wie ich höre, insgesamt etwa 60 Minuten brauchen.
Meine Damen und Herren, die Agrarpolitik der Bundesregierung findet ihren Niederschlag im Grünen Bericht. Die Ergebnisse der Agrarpolitik können Sie dort nachlesen. Ein sehr wesentliches Instrument unserer nationalen, unserer deutschen Agrarpolitik ist der Grüne Plan. Im Grünen Plan 1965 — es ist übrigens der 10. Grüne Plan — befindet sich erstmalig ein Kapitel IV, das überschrieben ist: Verbesserung der sozialen Lage in der Landwirtschaft. Wir haben einen solchen Titel bereits vor zwei Jahren gefordert. Wir stellen mit Genugtuung fest, daß diesem Wunsch der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei, dem sich vor einem Jahr auch die
Koalition angeschlossen hat, nunmehr entsprochen wurde.
In diesem neuen Kapitel IV des Grünen Plans sind 610 Millionen DM für die Verbesserung der sozialen Lage der in der Landwirtschaft Tätigen vorgesehen. Das ist eine riesige Summe. Das ist fast so viel, wie im ersten Grünen Plan, den wir 1956 vorgelegt bekommen haben, insgesamt gestanden hat. Damals enthielt der Grüne Plan insgesamt 615,5 Millionen DM. Das Kapitel IV — Verbesserung der sozialen Lage der Landwirtschaft — enthält jetzt also allein 610 Millionen DM. Wenn Sie die Mittel hinzurechnen, die über das Bundeskindergeldgesetz in die Landwirtschaft fließen, dann sind das auf dem sozialen Sektor insgesamt rund 1 Milliarde DM. Wir sprechen also jetzt über diese 1 Milliarde DM öffentlicher Mittel, die für soziale Zwecke in der Landwirtschaft gegeben werden.
Wir haben seit langem gesagt, daß man weder mit preispolitischen noch mit agrarstrukturpolitischen Mitteln allein noch auch mit den besten Investitionsplänen allein die Lebensverhältnisse der Landwirtschaft verbessern könne. Vor zehn Jahren, als wir im Juli 1955 das Landwirtschaftgesetz hier im Bundestag verabschiedeten, haben wir gefordert, daß man den Katalog der Mittel der darin enthalten ist, ergänzen solle um die Sozialpolitik. Damals ist uns das brüsk abgelehnt worden. Damals hat man uns vorgeworfen, wir wollten die Landwirtschaft mit sozialen Almosen abspeisen. Nun, wir können mit Genugtuung feststellen, daß jetzt, zehn Jahre danach, der endgültige Durchbruch der landwirtschaftlichen Sozialpolitik verzeichnet werden kann, und in diesem Kapitel IV können wir den Beweis für die Anerkennung der landwirtschaftlichen Sozialpolitik als eines wichtigen Bestandteils einer umfassend verstandenen Agrarpolitik sehen.
Im vorigen Jahr haben wir einige maßgebliche Verbesserungen der landwirtschaftlichen Altershilfe und der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gehabt. Die Unfallrente des durch den Unfall 100%ig erwerbsunfähig gewordenen Landwirts ist von monatlich 150 DM auf 250 DM erhöht worden. Das Altersgeld ist auf 100 DM für Verheiratete und 65 DM für Ledige erhöht worden. Meine Damen und Herren, diese Rentensätze bitte ich zu beachten. Sie sind immer noch verhältnismäßig gering, trotz der enormen Beträge, die für den sozialen Sektor der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Die in diesen soeben von mir genannten Zahlen zum Ausdruck kommende Entwicklung ist zwar sehr erfreulich, wenngleich mit diesen Finanzhilfen nur der dringendste soziale Nachholbedarf in der Landwirtschaft befriedigt werden konnte. Wir können es damit immer noch nicht bewenden lassen, wenn wir auch sagen können, daß wir mit den Verbesserungen der dritten Novelle zum Gesetz über die landwirtschaftliche Altershilfe, mit der wir uns zur Zeit befassen — der mitberatende Bundestagsausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat seine Beratungen mittlerweile abgeschlossen, und der federführende Sozialpolitische Ausschuß wird sie demnächst, wenn er Zeit dafür haben wird, aufnehmen —, einen bestimmten Standard erreicht haben



Frehsee
werden. Die Finanzierung ist gesichert durch den Betrag von 150 Millionen DM, der im Rahmen der Sonderzuwendungen von 840 Millionen DM für diesen Zweck vorgesehen ist.
Die nächste wichtige Aufgabe ist die soziale Sicherung der Bauern und Bäuerinnen, der Selbständigen der Landwirtschaft, und ihrer mithelfenden Familienangehörigen im Krankheitsfalle. Wir haben vor zwei Jahren, als wir den landwirtschaftlichen Sozialplan der SPD im Zusammenhang mit der Aussprache über die Lage der Landwitrschaft hier vortrugen, eine solche soziale Sicherung im Krankheitsfalle gefordert. Wir sind sehr glücklich, aus dem Munde von Herrn Ehnes — und hoffentlich verbindlich für die Koalition — erfahren zu haben, daß Sie beabsichtigen, einen Gesetzenwurf für die soziale Sicherung im Krankheitsfalle vorzulegen. Wir würden damit einem weiteren dringenden sozialpolitischen Bedürfnis in der Landwirtschaft Rechnung tragen.
Die verschiedenen Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherung erfordern eine Zusammenfassung. In diesem Zusamenhang möchte ich noch einmal nachdrücklich darauf hinweisen, daß wir einen Gesetzentwurf brauchen, wie er vor zwei Jahren, Herr Staatssekretär Dr. Claussen, in dem Entschließungsantrag der zuständigen Ausschüsse gefordert worden ist, einen Gesetzentwurf, in dem die Möglichkeit vorgesehen wird, unter Zusammenfassung der verschiedenen Träger der sozialen Sicherung der Landwirtschaft, also der Alterskassen, der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der Landkrankenkassen, in einem eigenen System der umfassenden sozialen Sicherung der landwirtschaftlichen Selbständigen und ihrer Mithelfenden eine organisatorische Grundlage zu geben.
Wir Sozialdemokraten stellen uns eine solche organisatorische Zusammenfassung in einem Landwirtschaftlichen Sozialwerk vor. Wir sind uns darüber klar, daß man die Selbständigen und die Mithelfenden nicht in die Krankenversicherung der RVO einbeziehen kann, daß man angesichts der Besonderheit dieses Berufes, der Besonderheit eben der Selbständigkeit bäuerlichen Wirtschaftens, ein besonderes, auf diese spezifischen Verhältnisse abgestelltes System für die soziale Sicherung und für die Trägerschaft der sozialen Sicherung der in der Landwitrschaft tätigen Selbständigen braucht. Wir sehen ein solches besonderes System in dem Landwirtschaftlichen Sozialwerk, wie es auch der Bauernverband fordert; er nennt es Bäuerliches Sozialwerk; darüber können wir uns sehr leicht einigen.
Dieses Bäuerliche Sozialwerk als Träger aller Maßnahmen der sozialen Sicherung wäre auch in der Lage, die dringend benötigten landwirtschaftlichen Betriebshelfer anzustellen, die dann eingesetzt werden könnten, wenn der Landwirt, wenn der Bauer oder die Bäuerin wegen Krankheit, wegen Erwerbsunfähigkeit schlechthin, wegen Verschickung zu einem Heilverfahren oder aus anderen Gründen ausfällt, arbeitsunfähig wird.
Die enge Verflechtung der landwirtschaftlichen Sozialpolitik mit der landwirtschaftlichen Strukturpolitik zeigt sich in den Veränderungen des Altersaufbaus in der Landwirtschaft. Die Zahl der über 65 Jahre alten Landwirte nimmt ständig ab, diejenige der unter 45jährigen dagegen zu. Das ist sehr erfreulich. Es ist eine unmittelbare Auswirkung des landwirtschaftlichen Altershilfegesetzes. Zu der Gruppe der unter 45 Jahre alten Betriebsinhaber gehörten 1960 rund 31 %, 1956 nur 25%. Der Anteil der über 45jährigen ist gesunken. Die Gruppe der über 65jährigen wird mit rund 12 % angegeben. 1956 waren es rund 18%. Das ist, wie gesagt, in erster Linie eine Folge des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte. Wir können sicher sein, daß mit dem Ausbau des Altershilfegesetzes, mit der zweiten Novelle, mit der Einführung der Erwerbsunfähigkeitsrente, der Gewährung des vorzeitigen Altersgeldes an Erwerbsunfähige, mit einer Erhöhung des Altersgeldes, wie sie jetzt bei der dritten Novelle beabsichtigt ist, mit der Einführung der medizinischen Rehabilitation die Altersstruktur der hauptberuflichen Landwirte sich weiter verjüngen wird.
Während die Altersgliederung der Betriebsinhaber günstiger geworden ist, steigt der Anteil der Altersklasse über 45 Jahre in allen anderen Arbeitskräftegruppen. Das ist bedenklich. Besonders bedenklich ist dieser Tatbestand bei .den landwirtschaftlichen Arbeitnehmern; hier ist .eine starke Überalterung zu verzeichnen.
Besonders bedenklich ist bei den Arbeitnehmern auch der weitere Rückgang um 6,2 % im Wirtschaftsjahr 1963/64. Meine Damen und Herren, wenn die Abwanderung der Landarbeiter so weitergeht, können wir uns bald ausrechnen, wie lange es noch dauert, bis die Frage zu stellen sein wird, wann der letzte Landarbeiter abgeht. Wenn wir .an der Erhaltung eines Stammes qualifizierter landwirtschaftlicher Mitarbeiter interessiert sind — und wir müssen angesichts unserer Betriebsgrößenstruktur daran interessiert sein —, dann muß noch mehr als bisher im Sinne einer konstruktiven Landarbeiterpolitik geschehen. Dann müssen sich also die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer entschließen — wir haben Tarifautonomie und können insofern hier nur Empfehlungen geben —, die volle Angleichung der Löhne schneller herbeizuführen. Insofern muß man Verständnis für die Forderung haben, die die Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft in diesen Tagen aufgestellt hat, die Löhne um 16% zu erhöhen. Diese Lohnforderung bedeutet nur die Angleichung an die Vergleichslöhne, und der Grüne Bericht 1965 weist aus, daß die landwirtschaftlichen Lohnarbeitsbetriebe, also diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, in denen sich Landarbeiter befinden, zur Zahlung des Vergleichslohns in aller Regel imstande sind.

(Zuruf von der CDU/CSU.)

— Die Lohnarbeitsbetriebe sind ausweislich des Grünen Berichts und angesichts der ,diesjährigen Förderungsmaßnahmen des Grünen Plans zweifellos zur Zahlung des Vergleichslohns imstande.
Vielfach wird die Befürchtung geäußert, daß diese kräftige Lohnforderung von 16 % zu Kostenerhöhungen und damit auch zu Preiserhöhungen führen



Frehsee
müsse. In welchem Maße heute Kostenerhöhungen infolge von Lohnsteigerungen in der Landwirtschaft aufgefangen werden können, zeigt ein Blick auf die Veränderung des Aufwandspostens für die Bezahlung der Landarbeiter. Im Wirtschaftsjahr 1962/63 mußten — Sie können das im Grünen Bericht finden — die Arbeitgeberbetriebe der Landwirtschaft 1,742 Milliarden DM einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezahlung der Landarbeiter ausgeben; 1963/64 waren es mit 1,761 Milliarden DM nur 19 Millionen DM mehr. Obwohl der Tariflohn in der Landwirtschaft um rund 9 % und die Effektivverdienste um etwa 10% — also immerhin beachtlich — angestiegen sind, ist der Aufwand für den Lohn nur um 1,1 % gestiegen. Alles andere wurde also durch die ständige Abwanderung und zweifellos auch durch weitere Rationalisierung in den Lohnarbeitsbetrieben kompensiert.
Überhaupt haben die Landarbeiter zweifellos einen großen Beitrag zur Rationalisierung der Lohnarbeitsbetriebe geleistet. Im Jahre 1949 waren es noch 1 Million Landarbeiter; verblieben sind bis heute 250 000. Wir haben also, jedenfalls nach den Statistiken des Grünen Berichts, heute nur noch ein Viertel der Zahl der Landarbeiter, die wir 1949 gehabt haben. Aber dieses Viertel der Gesamtzahl der Landarbeiter, die 1949 da waren, erzeugt heute viel mehr als damals die vierfache Zahl. Die durchschnittliche Bruttobodenproduktion, die 1949 bei 28 dz Getreideeinheiten je ha lag, hat gegenwärtig einen Stand von 37 dz je ha erreicht. Das sind Durchschnittszahlen. Da die Zahl der Lohnarbeitskräfte sehr viel schneller zurückgegangen ist als die Zahl der Familienarbeitskräfte, ist die Steigerung der Bodenproduktion je Arbeitskraft in den Lohnarbeitsbetrieben logischerweise noch ,erheblich stärker.
Neben der Angleichung der Löhne ist aber auch eine konstruktive Landarbeiterpolitik von seiten des Bundes und der Länder erforderlich. Wir müssen die Maßnahmen konstruktiver Landarbeiterpolitik, die wir schon haben, verstärkt fortführen. Wir müssen also den Landarbeiterwohnungsbau fortführen und müssen auch die Förderung der Ausbildung zum landwirtschaftlichen Facharbeiter intensiv und verstärkt fortsetzen.
Was den Landarbeiterwohnungsbau betrifft, müssen wir leider feststellen, daß er, soweit es sich um die Erstellung von Landarbeitereigenheimen und Landarbeitersiedlerstellen handelt, im Jahre 1964 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist. Die Ursachen sind leicht festzustellen: Knappheit und Verteuerung der Grundstücke auch auf dem Dorf, allgemeiner Anstieg der Baukosten auf der einen Seite, ungenügende öffentliche Mittel, steigende Belastung der Bauwilligen auf der anderen Seite. Auf keinen Fall ist das Fehlen bauwilliger Landarbeiter der Grund dafür, daß die Zahl der erstellten Eigenheime und Landarbeitersiedlerstellen zurückgegangen ist. Wenn von einem Landarbeiter verlangt wird, er solle zunächst einmal 10 000 bis 15 000 DM, in einigen Bundesländern noch mehr, auf den Tisch legen und hinterher monatlich bis zu 200 DM laufende Belastung aufbringen, so übersteigt das eben seine Möglichkeiten. Hier ist die Grenze der gewiß
nicht geringen Opferbereitschaft der Landarbeiter so weit überschritten, daß für den einzelnen dann nur noch die Resignation, der Verzicht bleibt. Das ist es, worauf dieser Rückgang im Landarbeiterwohnungsbau zurückzuführen ist.
Wir können uns nicht damit abfinden, wir dürfen es nicht. Wenn die seit Jahren so erfolgreich durchgeführte Aktion „Seßhaftmachung verheirateter Landarbeiter" mit den bisherigen Methoden nicht mehr weiterkommt, müssen neue Möglichkeiten gefunden werden. Vor allem darf man die Zielsetzung dieser Aktion nicht aus dem Auge verlieren, nämlich die Änderung der landwirtschaftlichen Arbeitsverfassung, weg von der überholten Gesindeordnung mit überwiegend ledigen Arbeitnehmern in Kost und Wohnung und damit in Abhängigkeit und hin zu verheirateten, unabhängigen Landarbeitern, landwirtschaftlichen Facharbeitern mit eigenem Haus. Fortschrittliche Arbeitgeber und Agrarpolitiker bejahen dieses Ziel, weil sie längst erkannt haben, daß nur so der benötigte Stamm an ständigen, gut ausgebildeten und betriebstreuen landwirtschaftlichen Facharbeitern erhalten werden kann und auch nur so die Fehlinvestitionen in der Ausbildung junger Landarbeiter, die nach wenigen Jahren der Landwirtschaft den Rücken kehren — wir lesen das ausdrücklich im Grünen Bericht —, vermieden werden können.
Die meisten der Landarbeiter, die sich in den vergangenen Jahren ein Haus gebaut haben, waren ältere Menschen, die schon seit Jahr und Tag treu ihre Arbeit in der Landwirtschaft leisten. Es ist sicher erfreulich, daß sie durch die Hilfe des Staates eine gewisse Entschädigung für die langjährige Benachteiligung erhalten haben und nun mit etwas mehr Sicherheit in die Zukunft blicken können.
Diese Maßnahmen können aber auf die Dauer nur dann zur Wirkung kommen, wenn es gelingt, die jungen Landarbeiter zu erfassen. Sie entscheiden sich zum größten Teil über Verbleiben oder über Abwandern dann, wenn die Familiengründung erfolgt. Wird dieser Zeitpunkt verpaßt, so ist der junge Landarbeiter zumeist ein für allemal für die Landwirtschaft verloren.
Hier müssen besondere Hilfen einsetzen. Der junge Landarbeiter kann heute — ich sagte es schon — die zum Hausbau benötigten Mittel nicht aus eigener Kraft aufbringen, denn der junge Landarbeiter hat in der Regel überhaupt kein Eigenkapital. Er hat in jungen Jahren noch keinen hohen Verdienst, er hat keine Ersparnisse. Er kann .zudem die nicht geringen Ausgaben, die die Gründung eines eigenen Haushalts erfordert, nicht ohne weiteres aufbringen und dazu noch ein Haus bauen. Wenn die angestrebte Strukturänderung, nämlich die „Seßhaftmachung verheirateter Landarbeiter" — so ist ja dieser Titel benannt — erzielt werden soll, dann müssen zunächst die Eigenkapitalbeihilfen entsprechend der Baukostensteigerung angehoben werden. Die Kinderzuschläge müssen für jedes Kind gewährt werden. Für die Anforderungen in bezug auf Eigenkapital und Eigenleistungen muß eine Begrenzung eingeführt werden, um die Bauwilligen nicht von vornherein abzuschrecken. Ich habe es in vielen



Frehsee
Fällen selber erlebt, daß die Betreffenden gesagt haben: Das Risiko ist zu groß, das gehe ich nicht ein, und wenn es noch so schöne Eigenkapitalbeihilfen aus dem Grünen Plan gibt! Wir dürfen sie nicht abschrecken, wir dürfen sie nicht unzumutbaren Belastungen aussetzen, die sich in diesem Zusammenhang u. a. oft auch aus zusätzlichen Darlehensaufnahmen ergeben.
Für die Weiterfinanzierung gibt es dann die Möglichkeit, die pro Einheit gewährten zinsgünstigen öffentlichen Mittel so stark zu erhöhen, daß die Belastung in tragbaren Grenzen bleibt, oder aber die Restfinanzierung muß über den Kapitalmarkt erfolgen, d. h. mit Hilfe von Hypotheken, wobei gegebenenfalls beim Überschreiten der Beleihungsgrenze die Staatsbürgschaft in Anspruch genommen werden muß.
Zu den weiteren Maßnahmen — ich nannte sie bereits — muß die verstärkte Förderung der Ausbildung zum landwirtschaftlichen Facharbeiter gehören. Es ist unerfreulich, daß Niedersachsen, das diese landwirtschaftliche Facharbeiterausbildung ja in besonderem Umfang betreibt, Jahr für Jahr ein Risiko in bezug auf die Finanzierung dieser Facharbeiterausbildung eingehen muß. Jahr für Jahr überschreitet Niedersachsen die Schlüsselzuweisung aus diesem Titel des Grünen Plans. Bisher konnte immer noch nachträglich gegeben werden, was Niedersachsen zusätzlich gebraucht hat, weil die anderen Länder ihre Quoten nicht ausgenutzt haben. Aber dieser Zustand ist an und für sich unerfreulich. Wir sollten auf diesem Gebiet mehr tun als bisher, und wir sollten überlegen, ob wir dem Beispiel Niedersachsens und Hessens nicht folgen und — wie diese beiden Länder — aus Mitteln des Grünen Plans Einrichtungs- und Ausstattungshilfen für solche jungen Landarbeiter geben sollten, an deren Verbleiben in der Landwirtschaft wir interessiert sind.

(Abg. Dr. Stoltenberg: Herr Frehsee, eine Stunde brauchen Sie allein!)

— 25 Minuten, wenn ich mich nicht irre; ich bin auch gleich am Ende, Herr Direktor Stoltenberg.

(Heiterkeit.)

Meine vorletzte Bemerkung gilt der sozialen Ergänzung der Agrarstrukturverbesserung. Ich habe darüber vor einem Jahr in der „grünen" Debatte ausführlich gesprochen. Ich muß leider sagen, daß davon wenig seinen Niederschlag gefunden hat. Immer noch wird zur Umschulung und zur Beratung der aus der Landwirtschaft Abwandernden zuwenig getan. Wir müssen mehr tun. Es geht darum, den Menschen die Wandlung der Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur deutlich zu machen. Es ist notwendig, den Berufswechsel,' der doch in vielen Fällen erwünscht ist, mit Ausbildungsmaßnahmen zu fördern. Dazu sind neue Formen nötig.
Eine besondere 'Beratung sollte den aus der Landwirtschaft ausscheidenden Familien helfen. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sollte sich etwas einfallen lassen für die Umschulung dieser aus der Landwirtschaft ausscheidenden Personen.
Zum Schluß ein Wort zur agrarsozialen Forschung. Ich habe deutlich gemacht, daß es große Beträge sind, die jetzt für die landwirtschaftliche Sozialpolitik ausgegeben werden. Wir müssen dafür sorgen, daß diese Steuergroschen — um solche handelt es sich doch — mit optimalem Effekt eingesetzt werden. Dazu brauchen wir eine wissenschaftliche Planung der sozialpolitischen und der strukturpolitischen Maßnahmen, die wir in großer Zahl eingeführt haben, und wir brauchen eine Erfolgskontrolle. Wir haben im Einzelplan 10 insgesamt 74 Millionen DM für die land- und ernährungswirtschaftliche Forschung. Davon werden 292 000 DM für die sozial-und strukturpolitische Forschung ausgegeben; das sind 0,4 %. Angesichts der Größe der Beträge — mit Strukturpolitik und Sozialpolitik zusammen wird insgesamt mit fast 2 Milliarden DM gefördert —, angesichts dieses gewaltigen Betrages sollten wir in Zukunft etwas mehr für die sozial- und strukturpolitische Forschung aufwenden, als das bisher geschehen ist, damit diese gewaltigen Mittel wirklich mit optimalem Effekt zum Wohl der in der Landwirtschaft Verbleibenden wie zum Wohl der im Rahmen dieses Strukturwandels aus der Landwirtschaft Ausscheidenden eingesetzt werden.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Reichmann.