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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 164. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1965 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wittmann und Dr. Böhm . . . . 8063 A Fragestunde (Drucksache IV/3067) Fragen des Abg. Dr. Lohmar: Errichtung eines Protonen-Großbeschleunigers in der Bundesrepublik Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 8063 D Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 8064 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 8064 B Kahn-Ackermann (SPD) 8064 C Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 8064 D Moersch (FDP) 8065 A Ertl (FDP) 8065 C Fritsch (SPD) . . . . . . . . 8065 D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 8066 B Fragen des Abg. Dr.-Ing. Balke: Zukunftsprogramm für die Arbeiten der ELDO Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 8066 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 8066 D Dr. Frede (SPD) 8066 D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 8067 C Frage ,des Abg. Dr. Kempfler: Zuschüsse von Unternehmern an Arbeiter und Angestellte für Benutzung von Pkw's zur Arbeitsstelle Grund, Staatssekretär 8068 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 8068 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 8068 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 8068 D Frage des Abg. Dröscher: Beseitigung von Westwall-Anlagen Grund, Staatssekretär 8069 A Dröscher (SPD) 8069 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 8069 C Leicht (CDU/CSU) 8070 A Dr. Roesch (SPD) 8070 A Kaffka (SPD) . . . . . . . . 8070 B Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Deutscher Eisenerzbergbau Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 8070 C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 8070 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8071 B Frage des Abg. Dürr: Zeitkarten zur Benutzung von Postomnibussen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8071 C Dürr (FDP) 8071 D Frage des Abg. Fritsch: Schutz von Sammlermarken Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8072 A Fritsch (SPD) 8072 B Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Verwendung der aus der Sammlung Göring/Hitler stammenden Bilder im Bundesbesitz Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 8072 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8072 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 8073 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Februar 1965 Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Berücksichtigung Moskaus bei der Einrichtung technisch-naturwissenschaftlicher Referate an Auslandsvertretungen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8073 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8073 D Frage des Abg. Dr. Imle: Freizügigkeit für das gewerbliche Niederlassungsrecht deutscher Staatsangehöriger in Dänemark Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8074 A Fragen des Abg. Dr. Imle: Handels- und Freundschaftsvertrag mit Dänemark Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8074 B Frage des Abg. Dr. Schäfer: Dokumente über die deutsch-französischen Beziehungen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8074 D Dr. Schäfer (SPD) 8074 D Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Besetzung von der Bundesrepublik in der UNESCO-Verwaltung neu zur Verfügung gestellter Stellen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8074 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8075 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Adenauer-Interview in der „New York Times" vom 10. 2. 1965 Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8075 B Dr. Mommer (SPD) 8075 C Sänger (SPD) . . . . . . . . 8075 13 Frage des Abg. Dr. Mommer: Diplomatische Beziehungen zu Israel Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8076 A Dr. Mommer (SPD) 8076 A Jahn (SPD) 8076 B Metzger (SPD) 8076 C Sänger (SPD) 8076 D Dr. Bechert (SPD) 8077 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Einstellung von Waffenlieferungen an Israel Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8077 B Dr. Mommer (SPD) 8077 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8077 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 8078 A Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 8038 B Jahn (SPD) 8078 B Frage des Abg. Hirsch: „Aktion Sühnezeichen" Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8078 C Schriftliche Ergänzung bzw. Berichtigung der Antwort 8159 C Jahn (SPD) 8078 D Metzger (SPD) . . . . . . . 8079 AA Dr. Dr. Heinemann (SPD) 8079 B Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 8079 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 8079 C Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990) Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . . 8079 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 8085 C Wächter (FDP) . . . . . . . . 8093 B Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 8097 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) — Zweite Beratung — Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/2904, zu IV/2904) Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 8103 A Erler (SPD) . . . . . . . . . . 8105 D, 8124 A, 8127 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 8115 C Schultz (FDP) . . . . . . . . . 8120 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8122 C, 8123 C, 8124 C, 8125 C, 8126D Dr. Mommer (SPD) 8123 B, 8125 A Metzger (SPD) 8124 B, 8125 B Dr. Krümmer (FDP) . . . . . . . 8125 A Wischnewski (SPD) . . . . . . . 8125 B D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 8125 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 8127 B, 8128 C Gewandt (CDU/CSU) . . . . . . 8127 D, 8129 B, 8130 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8129 C Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8130 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Februar 1965 III Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache IV/2901) . . 8130 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache IV/2902) . . . . . . . . Dr. Götz (CDU/CSU) 8130 D, 8144 A, 8149 D Dürr (FDP) 8132 B Dr. Conring (CDU/CSU) 8134 D, 8150 D Dr. Rutschke (FDP) 8135 B Brese (CDU/CSU) 8136 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 8137 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8138 C, 8147A, 8151D Dorn (FDP) 8142 C Dr. Mommer (SPD) 8145 B Moersch (FDP) . . . . . . . 8148 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8149 C Dr. Emde (FDP) 8150 C Ritzel (SPD) 8151 C Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache IV/2903) 8152 C Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/2905, zu IV/2905) Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8152 D Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8154 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8154 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 8156 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 8157 C Nächste Sitzung 8157 D Anlagen 8159 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Februar 1965 8063 164. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aschoff 19. 2. Dr. Atzenroth 19. 2. Bazille 22. 2. Berlin 19. 2. Blachstein 27. 2. Fürst von Bismarck 20. 2. Dr. h. c. Brauer 19. 2. Brünen 19. 2. Dr. Eckhardt 17. 2. Eisenmann 20. 2. Dr. Franz 19. 2. Kalbitzer 17. 2. Dr. Kopf 24. 2. Kulawig 31. 3. Leber 19. 2. Maier (Mannheim) 19. 2. Mauk 17. 2. Neumann (Allensbach) 17. 2. Peters (Norden) 20. 2. Frau Dr. Probst 26. 2. Ravens 17. 2. Reichhardt 19. 2. Scheuren 19. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 17. 2. Frau Seppi 19. 2. Seuffert 19. 2. Dr. Starke 19. 2. Steinhoff 28. 2. Stooß 17. 2. Wehner 28. 2. Weinkamm 28. 2. Zoglmann 17. 2. Zühlke 21. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Dörinkel 26. 2. Dr. h. c. Jaksch 26. 2. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Schlick 26. 2. Dr. Schmidt (Frankfurt) 24. 2. Unertl 27. 2. Wienand 7. 3. Wilhelm 26. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts St.S.-295/65 53 Bonn, 17. Februar 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Sehr geehrter Herr Präsident, bei Durchsicht meiner Unterlagen stelle ich zu meinem Bedauern fest, daß mir in der heutigen Fragestunde bei der Beantwortung der Anfrage des Herrn Abgeordneten Hirsch, betreffend die Aktion Sühnezeichen, ein tatsächlicher Irrtum unterlaufen ist. Aus einer mir vorliegenden Unterlage ging hervor, daß im Jahre 1964 Beihilfen in Höhe von 16 350 DM gezahlt worden sind. Es handelt sich dabei nicht, wie ich irrtümlich annahm, um eine Zahlung des Auswärtigen Amts an die Aktion Sühnezeichen, sondern um eine Zahlung, die die Aktion Sühnezeichen ihrerseits an die Teilnehmer der von ihr veranstalteten Einsätze geleistet hat. Aus Mitteln des Auswärtigen Amts sind im Jahre 1964 tatsächlich keine Zahlungen an die Aktion Sühnezeichen geleistet worden. Ich darf im übrigen meine vor dem Bundestag abgegebene Erklärung wiederholen, daß das Auswärtige Amt einem Antrag der Aktion Sühnezeichen für das Rechnungsjahr 1965 im Hinblick auf die verdienstvolle Tätigkeit der Aktion im Rahmen der verfügbaren Mittel entsprechen wird. Ich wäre Ihnen, Herr Präsident, zu besonderem Dank verpflichtet, wenn Sie diese Mitteilung dem Hohen Hause zur Kenntnis bringen würden. Mit verbindlichen Empfehlungen Dr. Carstens Anlage 3 Umdruck 562 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 04 - Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2904). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - 1. Im Tit. 300 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens - (Drucksache IV/2500 Anlage S. 25) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 8 000 000 DM gesenkt. 8160 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Februar 1965 Der Haushaltsvermerk erhält folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." 2. Tit. 314 — Aufklärung und Unterrichtung der Bevölkerung auf den Gebieten der Sozialinvestitionen — 5 000 000 DM (Drucksache IV/2904 S. 4) wird gestrichen. Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 570 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 02 — Deutscher Bundestag (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2902). Der Bundestag wolle beschließen: Kap. 02 01 Tit. 710 — Neubauten für Zwecke des Bundestages einschließlich der erforderlichen Ersteinrichtung — (Drucksache IV/2902 S. 19) Die Zweckbestimmung dieses Titels ist wie folgt zu fassen: „Errichtung eines Bürohauses des Deutschen Bundestages (Arbeitszimmer für Abgeordnete und Sitzungsräume für Ausschüsse) einschließlich der erforderlichen Ersteinrichtung." Bonn, den 17. Februar 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 5 Umdruck 558 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2902). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 wird Tit. 710 — Neubau für Zwecke des Bundestages einschließlich der erforderlichen Ersteinrichtung — (Drucksache IV/2902 S. 19) gestrichen. Bonn, den 16. Februar 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 15. Februar 1965 auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Meermann zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Rieddel *). Ich gestatte mir Ihre Zusatzfrage wie folgt zu beantworten: Der in meinem Hause erarbeitete Entwurf eines Gesetzes über die Förderung städtebaulicher Maßnahmen in Stadt und Land — Städtebauförderungsgesetz — enthält neben anderen Vorschriften in einem besonderen Teil ins einzelne gehende Regelungen für die Sanierung, die das Bundesbaugesetz insoweit ergänzen und nicht zuletzt auch der Erleichterung und Beschleunigung der Sanierungsmaßnahmen dienen sollen. Dabei geht der Entwurf davon aus, daß das Privateigentum an den Grundstücken im Sanierungsgebiet möglichst erhalten bleiben soll. Falls es aber unumgänglich ist, Grundstücke zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme in einer Hand zusammenzufassen, sieht der Entwurf eine ganze Reihe von Handhaben hierfür vor. So ist z. B. daran gedacht, die Enteignung eines Grundstücks, ohne das die Sanierung nicht durchgeführt werden kann, zugunsten der Gemeinde zu erleichtern. Ferner sind enteignungsrechtliche Vorschriften zugunsten der Sanierungsträger in dem Entwurf enthalten. Von besonderer Bedeutung wird auch die Vorschrift sein, daß bei der Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen im Rahmen einer Sanierung solche Werterhöhungen unberücksichtigt bleiben, die durch die Aussicht auf die Sanierung eingetreten sind. Wenngleich diese Vorschrift nicht unmittelbar für private Rechtsgeschäfte gilt, so ist doch zu erwarten, daß sie in Verbindung mit anderen Vorschriften des Entwurfs auch die Grundstückspreise im privaten Rechtsverkehr maßgeblich beeinflussen wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 12. Februar 1965 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut **). Ihre Zusatzfrage beantworte ich wie folgt: Die Schweineauftriebe haben — neben anderen Faktoren — den Marktpreis für Schweine stark beeinflußt; auch der Verbraucherpreis lag von Oktober 1964 bis Januar 1965 deutlich unter den entsprechenden Preisen des Vorjahres. Im einzelnen sind Angebots- und Preisentwicklung von Oktober 1964 bis Januar 1965 wie folgt: Die durchschnittlichen Schweineauftriebe auf den 35 Großmärkten des Bundesgebietes (Ubersicht 1 der Anlagen), die im Oktober 1964 um 8 % höher lagen als im Vergleichsmonat des Vorjahres, ließen den Marktpreis *) Siehe 157. Sitzung Seite 7736 D **) Siehe 159. Sitzung Seite 7830 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Februar 1965 8161 für Schweine der Klasse c umgerechnet auf Schlachtgewicht (Ubersicht 2 der Anlagen) Klasse c im Bundesdurchschnitt auf 312,40 DM je 100 kg Schlachtgewicht (-17% gegenüber Vorjahreszeit) absinken. Das etwas geringere Angebot an Schweinen im November und Dezember 1964 gegenüber Oktober führte zu einem Anstieg der Marktpreise in den beiden letzten Monaten des Jahres 1964 auf 329,—bis 332,— DM. Die sich bereits im Dezember anbahnende Preisabschwächung setzte im Januar 1965 wieder voll ein. Das verstärkte Angebot (+22 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum) ließ den Schweinepreis Klasse c auf 319,10 DM absinken; er ist seitdem noch weiter auf 302,— DM in der zweiten Februarwoche zurückgegangen. Der Marktpreis für Schweine Klasse c lag von Oktober 1964 bis Januar 1965 nicht nur deutlich unter dem Vorjahrespreis, sondern auch unter dem 10jährigen Durchschnitt von 1965 bis 1964. Im Januar 1965 z. B. unterschritt der Schweinepreis den entsprechenden Vorjahrespreis um 22 % und den 10jährigen Durchschnittspreis um 4 %. Der Verbraucherpreis für Schweinefleisch im Durchschnitt aller Teilstücke hat sich im Berichtszeitraum erhöht; er stieg von 5,08 DM im Oktober auf 5,12 bis 5,15 DM im November und Dezember 1964 und weiter auf 5,20 DM im Januar 1965 an. Auch im Januar erhöhte sich der Verbraucherpreis, obwohl der Marktpreis in diesem Monat schon deutlich zurückgegangen ist. Erfahrungsgemäß hinkt jedoch die Anpassung der Verbraucherpreise an die gesunkenen Marktpreise um einige Wochen nach. Der Verbraucherpreis lag ungeachtet dessen von Oktober 1964 bis Januar 1965 deutlich unter den entsprechenden Preisen des Vorjahres. Im übrigen wird auf den Vergleich der Preisveränderungen der Markt- und Verbraucherpreise in der Ubersicht 3 der Anlagen verwiesen. Die Schweinezählung vom 3. September 1964 ließ erkennen, daß besonders im 1. Quartal 1965 mit einem Mehranfall von 1,2 Mill. Schlachtschweinen (+20 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum) zu rechnen ist. Diese Voraussage wurde durch die Auswertung der Zählung vom 3. Dezember 1964 und durch die Marktentwicklung bestätigt. Um den Druck des steigenden Angebotes auf dem Inlandsmarkt zu verringern und einen Preissturz auf den Schlachtviehmärkten zu mildern, sollen im 1. Quartal 1965 — nach einer kleineren Teillieferung von 2800 t im Dezember 1964 — noch 12 000 t gefrorene Schweinehälften in die UdSSR ausgeführt werden. Für die Exporte werden die nach der EWG-Marktordnung Nr. 20 (Schweinefleisch )vorgesehenen Erstattungen für Ausfuhren in Drittländer gezahlt. Anlage zur schriftlichen Antwort auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kohut. Ubersicht 1 Durchschnittliche monatliche Auftriebe an den 35 Großmärkten des Bundesgebietes 1964/65 1963/64 ± Veränderung Stück Stück 1964/65 zu 1963/64 in % Oktober 100 800 93 200 + 8 November 99 100 93 300 + 6 Dezember 95 600 85 000 + 12 Januar 101 5001 83 400 + 22 *) vorläufig Quelle: BML VI/6 Übersicht 2 Durchschnittliche Marktpreise für Schweine Klasse c auf den 35 Großmärkten des Bundesgebietes in DM/100 kg Lebendgewicht umgerechnet auf Schlachtgewicht (79 % Ausschlachtung) 1964/65 1963/64 ± Veränderung zum Vorjahresmonat in % 10jähriger ± Veränderung Durchschnittspreis 1964/65 zum 1955 bis 1964 10 jahrigen Durchschnittspreis DM DM DM in % Oktober 312,40 374,40 -17 336,95 -7 % November 332,65 392,15 -15 340,10 -2 % Dezember 329,10 431,10 -15 333,65 -1 % Januar*) 319,10*) 407,30 -22 329,50 -4 % *) vorläufig Quelle: BML VI/6 Übersicht 3 Marktpreise für Schlachtvieh und Verbraucherpreise für Fleisch Oktober November Dezember Januar Marktpreise 1964/65 3,12 3,33 3,29 3,19 *) für Schlachtschweine DM/kg (Klasse c umgerechnet auf Schlachtgewicht) 1963/64 3,74 3,92 4,31 4,07 10jähriger Ø 3,37 3,40 3,34 3,30 1955/64 Verbraucherpreise 1964/65 5,08 5,12 5,15 5,20 *) für Schweinefleisch DM/kg (im 1963/64 5,16 5,28 5,51 5,62 0 aller Teilstücke des Schlachtgewichtes) 10jähriger Ø 4,61 4,64 4,67 4,59 1955/64 Preisveränderungen ± Pf je kg 1964/65 -62 -59 -102 -88 zu 1963/64 Marktpreise 1964/65 zum 10jährigen Ø -25 - 7 - 5 -11 Verbraucherpreise 1964/65 - 8 -16 - 36 -42 zu 1963/64 1964/65 zum 10jährigen Ø +47 +48 + 48 +61 *) vorläufig Quelle Statistisches Bundesamt
Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, wir können der Tatsache gedenken, daß zwei unserer Kollegen ihren siebzigsten Geburtstag feiern konnten: am 15. Februar Herr Kollege Wittmann und gestern Herr Kollege Professor Dr. Böhm (Frankfurt). Beiden gelten unsere herzlichen Wünsche.

(Beifall.)

Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in .das Protokoll aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Februar 1965 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz über Personalvertretungen im Bundesgrenzschutz (BGSPersVG).
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen.
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalsteuergesetzes.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol.
Gesetz zur Änderung des Berlinhilfegesetzes (BHG 1964).
Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes.
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter.
Drittes Gesetz zur Änderung des Mühlengesetzes.
Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge.
Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes. Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung. Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG).
Gesetz zu dem Vertrag vom 21. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Madagaskar über die Förderung von Kapitalanlagen.
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte.
Gesetz über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes.
Gesetz über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesreisekostengesetz — BRKG).
Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Gesetz über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung.
Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin.
Seine Schreiben werden als Drucksachen IV/3072, IV/3073, IV/3074 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 11. Februar 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diekmann, Sanger, Frau Renger, Dr. Dr. h. c. Baade, Regling, Haase (Kellinghusen), Rehs, Dr. Tamblé und Fraktion der SPD — betr. Förderung der Wirtschaft Schleswig-Holsteins im Rahmen der EWG — Drucksache IV/2900 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Druck sache IV/3063 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat am 10. Februar 1965 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Bundesdisziplinarordnung — Drucksache IV/3002 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3065 verteilt.
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat am 9. Februar 1965 unter Bezugnahme auf § 17 Abs. 5 des Postverwaltungsgesetzes den Voranschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr 1965 übersandt. Der Voranschlag liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rats über die Einordnung von Quark und verschiedenen anderen Käsearten in die Warengruppe Nr. 11 des Anhangs I zur Verordnung Nr. 111/64/EWG über die Gruppenbildung auf dem Gebiet der Milch und Milcherzeugnisse — Drucksache 1V/3047 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 26. Februar 1965.
Verordnung des Rats über einzelstaatliche Interventionsmaßnahmen und den innergemeinschaftlichen Warenverkehr bei Emmentaler- und Cheddar-Käse, der Gegenstand dieser Maßnahme war — Drucksache IV/3056 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 26. Februar 1965.
Verordnung Nr. 6/65/EWG des Rats vom 26. Januar 1965 über die teilweisen Aussetzungen des bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch anzuwendenden Satzes des Gemeinsamen Zolltarifs
an den Außenhandelsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend —, mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden.
Verordnung Nr. 8/65/EWG, 2/65/Euratom zur Änderung des Artikels 95 des Statuts der Beamten der EWG und der EAG
an den Ausschuß für Inneres mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden.
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt I:
Fragestunde (Drucksachen IV/3067, IV/3077).
Zunächst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung. Ich rufe die von dem Herrn Abgeordneten Dr. Lohmar gestellte Frage XIV/1 auf:
Wie steht die Bundesregierung zur Errichtung eines ProtonenGroßbeschleunigers in der Bundesrepublik Deutschland?
Bitte, Herr Staatssekretär!

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    Es ist international noch völlig offen, ob die bei der Europäischen Organisation für Kernforschung — CERN - in Genf erörterten Pläne für einen Großbeschleuniger verwirklicht werden können. Das Projekt würde der Forschung über die Elementarteilchen der



    Staatssekretär Dr. Cartellieri
    Materie und damit der Erforschung grundlegender Naturgesetze dienen. Es würde der Stellung der europäischen Hochenergiephysik in der Welt in hervorragendem Maße zugute kommen.

    (bis 500 Millionen DM. Der deutsche Anteil könnte sich auf 25 bis 30 % belaufen. Es wäre, falls sich dieses Großprojekt überhaupt und insbesondere auch finanziell realisieren läßt, zu begrüßen, wenn dieses internationale Vorhaben von außerordentlicher wissenschaftlicher Bedeutung bei uns verwirklicht werden könnte. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Lohmar! Herr Staatssekretär, haben sich auch andere Staaten interessiert gezeigt, den Standort für den Großbeschleuniger zu erhalten? Ja. Auch andere Staaten, die Mitglieder von CERN sind, interessieren sich dafür, vor allem Großbritannien, Frankreich und Italien. CERN hat bisher etwa hundert vorläufige Standortuntersuchungen vorgenommen. Keine weitere Frage dazu? — Dann rufe ich die nächste von dem Abgeordneten Dr. Lohmar gestellte Frage, XIV/2, auf: Ist es zutreffend, daß die europäische Atomforschungsorganisation CERN entschieden hat, den Protonen-Großbeschleuniger entweder in den Ebersberger Forst oder überhaupt nicht in die Bundesrepublik zu legen? Die Europäische Organisation für Kernforschung hat auch über die Wahl eines Standortes noch keinen Beschluß gefaßt. Von deutschen Standortmöglichkeiten hat das Geländestück im Ebersberger Forst besonderes Interesse (bei CERN gefunden. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Lohmar! Herr Staatssekretär, muß ich Ihre Antwort so verstehen, daß landere Angebote deutscher Bundesländer für einen Standort keine ernsthafte Aussicht hätten, 'bei CERN geprüft zu werden? Andere deutsche Angebote, die CERN als geeignet angesehen hätte, sind mir bisher nicht bekannt. Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Geisendörfer. Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort so verstehen, daß tatsächlich der Ebersberger Forst der einzige wirklich geeignete Standort in der Bundesrepublik für dieses Projekt (ist? Nach den bisher uns vorliegenden Materialien ist das der Fall, weil dort eine Fläche von ungefähr 20 km 2 gleichmäßigen Kiesund Schotterboden vorhanden ist, womit die Garantie für einen ruhigen Standort gegeben wäre. Ich darf vielleicht hinzufügen, daß gerade gestern eine kleine Schrift der Bayerischen Staatskanzlei erschienen ist, die das ganze Problem eingehend behandelt. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann! Herr Staatssekretär, ist Ihr Haus angesichts .der großen und Ihnen sicherlich bekannten Bedenken, die gegen die Verwendung des Ebersberger Forstes bestehen, sowie auf Grund der bekannten Tatsache, daß ähnliche Bodenverhältnisse im Umkreis von 100 km von München noch an zahlreichen Stellen vorhanden sind, bereit, nochmals eine ernsthafte Standortprüfung in diesem Bereich vorzunehmen? Dr. Cartellieri, Staatssekretär im Bundesministerium 'für wissenschaftliche Forschung: Herr Abgeordneter, es (ist in erster Linie eine Angelegenheit des Landes, zu entscheiden, welches 'Gelände angeboten wird. Über die (fachliche Eignung des Geländes entscheidet dann CERN. Der Bund hat nicht hineingeredet, um etwa zu erreichen, daß dieses oder jenes Gelände vorzugsweise zur Verfügung gestellt wird. Herr Abgeordneter Leicht zu einer Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist es möglich, — wie der örtlichen Presse zu entnehmen war — daß die CERN sich auch im Bienwald in der Pfalz umgeschaut hat, um diese Anlage dort unterzubringen? Es ist mir nicht bekannt, ob dort Untersuchungen stattgefunden haben. Die Möglichkeit besteht. Ich darf aber vielleicht hinzufügen, daß bei allen Standortangeboten neben den geographischen, technischen und wissenschaftlichen Voraussetzungen bei CERN natürlich auch die Frage der Anziehungskraft des Standortes für die Wissenschaftler ganz besonderen Rufes eine Rolle spielen wird. Würden Sie so freundlich sein, mir über diese Frage persönlich Auskunft zukommen zu lassen? Ich bin gern dazu bereit. Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Geisendörfer. Herr Staatssekretär, darf ich die Formulierung „Die Anziehungskraft spielt hier in München eine besondere Rolle" dahin auslegen, daß es vor allem die Anziehungskraft der wissenschaftlichen Einrichtungen in und um München und nicht — wie in der Öffentlichkeit behauptet wird — „andere" Anziehungskräfte sind? Frau Abgeordnete, das ist sicher der Fall. In München befinden sich die ersten zu einem Departement zusammengelegten physikalischen Institute. Es befindet sich dort das Institut für Plasmaphysik. In Garching befindet sich ferner der Reaktor. Außerdem zeichnet sich München natürlich wegen ,der kulturellen Möglichkeiten, die 'es bietet, aus. Herr Abgeordneter Moersch, eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, handelt es sich nicht viel eher um ein Problem der Kausalität? Dazu kann ich nichts sagen. Frage XIV/3 — des Abgeordneten Dr. Lohmar —: Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinungsverschiedenheiten, die über die mögliche Errichtung des Protonen-Großbeschleunigers im Ebersberger Forst entstanden sind? Bitte, Herr Staatssekretär! Es ist eine Angelegenheit Bayerns, zu entscheiden, ob das Gelände zur Verfügung gestellt werden kann. Die Bundesregierung hofft, daß die etwaige Chance, das Großprojekt für Deutschland zu gewinnen, nicht beeinträchtigt wird. Frau Abgeordnete Geisendörfer zu einer Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, sind besondere Gründe dafür vorhanden, daß die Angelegenheit bisher so sehr vertraulich behandelt worden ist, so daß sie dann eigentlich unter einem etwas falschen Vorzeichen in die öffentliche Diskussion geraten ist? Frau Abgeordnete, darf ich dazu zweierlei sagen. Zunächst ist es ein Projekt, über das vielleicht in zwei Jahren entschieden sein wird, das, wenn es beschlossen würde, vielleicht frühestens in acht Jahren begonnen würde und dann frühestens im Jahre 1980 vollendet wäre. Es ist also ein Projekt im ersten Stadium. Solange sich Großprojekte in einem solch frühen Stadium befinden, empfehlen sich öffentliche Erörterungen manchmal nicht, hier vor allem aber auch nicht wegen der internationalen Wettbewerbsmöglichkeiten und zur Vermeidung von Grundstücksspekulationen. Herr Abgeordneter Ertl, eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß Ihr Haus verlangt hat, die Verhandlungen bezüglich dieses Projekts unter strengster Verschwiegenheit zu führen, was sogar so weit ging, daß man verantwortliche Politiker nicht informiert hat? Solche Anforderungen sind von den Ressorts nicht gestellt worden. Es ergab sich aber aus den ganzen Besprechungen, daß es selbstverständlich ist, Verhandlungen in einem so frühen Stadium streng vertraulich zu behandeln. Eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, sind Sie der Auffassung, daß man bei der Anlage eines solchen Projekts auch die Grundzüge des neubeschlossenen Raumordnungsgesetzes im Hinblick auf weitere Konzentration in Ballungsräumen — ich zitiere Sie hier selbst —, Grundstückspekulationen und ähnliches berücksichtigen muß? Sicher. Ich bin auch gewiß, daß die Landesregierung, die darüber zu entscheiden hat, das berücksichtigen wird; denn es ist ihre Sache, darüber zu entscheiden. Herr Abgeordneter Fritsch zu einer Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, sind Gründe bekannt, die gegen die Oberpfalz als möglichen Standort des Großbeschleunigers sprechen? Das ist mir nicht bekannt. Ich werde Ihnen aber gerne, wenn in Gutachten entsprechende geologische oder sonstige Gesichtspunkte dargelegt werden, darüber Auskunft geben. Herr Abgeordneter Fritsch zu einer weiteren Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, bin ich recht informiert, daß bisher schon festgestellt worden ist, daß die geologischen Voraussetzungen in der Oberpfalz gegeben sind? Das ist mir nicht bekannt. Ich werde es überprüfen und Ihnen darüber gern Nachricht zukommen lassen. Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann! Herr Staatssekretär, ich habe Ihren Ausführungen entnommen, daß der Baubeginn in acht Jahren sein soll. Wie stimmt das zusammen mit einer Erklärung des Bevollmächtigten der bayerischen Staatsregierung in Bonn, daß mit dem Baubeginn bereits in drei Jahren zu rechnen sei? Es kommt zunächst darauf an, was in zwei Jahren beschlossen wird. Vorläufig ist ja das ganze Projekt noch nicht da, und die Mitgliedstaaten müssen sich zuerst darüber klarwerden, ob sie die Summe von 1,5 Milliarden DM aufbringen wollen. Dann kann es sehr wohl sein, daß zu dem Zeitpunkt, zu dem das beschlossen wird, der Baubeginn früher liegt. Ich habe gesagt, daß der Bau nach den jetzigen Möglichkeiten, wie wir sie beurteilen — man kann sie vielleicht verschieden beurteilen —, ungefähr in acht Jahren begonnen wird. Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann! Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß in dieser Frage zwischen München und Bonn offensichtlich ungleiche Vorstellungen bestehen? Das glaube ich nicht, Herr Abgeordneter. Ich habe die mir gestern erst zugegangene Schrift gelesen. Ich glaube mich zu erinnern, daß auch darin von acht Jahren die Rede ist. Herr Dr. Bechert, bitte sehr! Herr Staatssekretär, ist der Standort bei Schwabmünchen wirklich nicht näher untersucht worden, wobei ich darauf aufmerksam machen darf, daß der Gutachter Professor Gneissl nicht Vorstand eines Geologischen, sondern eines Geodätischen Instituts ist und daß in dem Bericht, den Sie soeben zitiert und den Sie heute morgen, wie Sie sagten, bekommen haben, steht, daß die bayerische Regierung auf die Feststellung hin, CERN sei nicht an diesem Standort interessiert, den Fragebogen, den sie von Bonn aus bekommen hat, nicht weiter ausgefüllt hat? Ich darf hinzufügen: ich nehme an, CERN hat abgelehnt, weil Schwabmünchen trotz seines Namens zu weit von München entfernt liegt. Ich glaube, daß auch hier CERN gewisse Rücksicht darauf nehmen wird, wie weit ein solches Zentrum von der nächsten Stadt entfernt ist, wo sich die anderen wissenschaftlichen Institute befinden. Die jetzige Anlage von CERN liegt ja, wie Sie, Herr Professor, wissen, am Stadtrande von Genf. Ich glaube, daß man von diesen Vorstellungen auch bei einem solchen Projekt ausgehen wird. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage XIV/4 — des Herrn Abgeordneten Dr. Balke — auf: Kann die Bundesregierung erklären, ob bzw. wann sie über eine Beteiligung der Bundesrepublik an einem Zukunftsprogramm für die Arbeiten der ELDO entscheiden wird? Frau Geisendörfer übernimmt diese Frage. — Herr Staatssekretär! Die Entscheidung über eine Beteiligung der Bundesrepublik an einem Zukunftsprogramm für die Arbeiten der ELDO — ELDO ist die europäische Raumfahrzeugträgerorganisation — wie übrigens auch über die für das Anfangsprogramm notwendige Mittelerhöhung wird nicht vor April dieses Jahres möglich sein. Erst zu diesem Zeitpunkt wird eine Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten stattfinden, die über die neuen Vorschläge zum ELDO-Programm befindet, die auf der letzten Regierungskonferenz im Januar dieses Jahres von französischer Seite überraschend vorgetragen wurden. Eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung schon konkrete Vorstellungen über die Art der Projekte und über die Art ihrer Beteiligung an dem Zukunftsprogramm der ELDO? Dr. Cartellieri, Staatssekretär im Bundesministerium für wissenschaftliche 'Forschung: Ja, wir haben gewisse Vorstellungen. Wir müssen aber vor allem 'darauf Wert legen, daß dieses Zukunftsprogramm nicht die Vollendung des bisherigen Anfangsprogramms gefährdet. Denn im Anfangsprogramm entwickeln wir eine dritte Stufe, ,die in der Vakuumkammer und auch in der Praxis ausprobiert werden muß. Es wäre nach unserer Auffassung falsch, wenn man gleich eine wesentlich größere Rakete entwickeln würde, anstatt erst im kleineren Maßstab die Sache zu probieren. Man spart nach unserer Meinung damit kein Geld. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Frede! Herr Staatssekretär, können Sie nähere Angaben darüber machen, weshalb das bisherige Programm abgebrochen worden ist? Das bisherige Programm ist noch nicht abgebrochen. Im Januar ist bei dieser Regierungskonferenz, auf der der überraschende neue französische Vorschlag kam, sogar beschlossen worden, zunächst die Arbeiten im bisherigen Umfang fortzuführen. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Frede! Können Sie Angaben darüber machen, wie sich das neue Programm im wesentlichen von dem alten unterscheidet? Das neue Programm unterscheidet sich von dem alten im wesentlichen dadurch, daß die Rakete und die Treibsätze stärker sind, weil bezweckt wird, eine größere Last in den Weltraum zu befördern. Das neue Programm berücksichtigt die Entwicklung der Nachrichtensatelliten. Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß sich die europäischen Staaten zusammengeschlossen haben, um sich zusammen mit den USA, die sich dabei der Nachrichtensatellitengesellschaft COMSAT bedient, mit einem Anteil von rund 25 % an der Errichtung eines weltweiten Nachrichtensatellitensystems zu beteiligen und daß der Anteil der Bundesrepublik daran 6,1 % beträgt. Diese Satelliten erfordern ein stärkeres Trägersystem als das ursprüngliche, jetzt gefährdete Projekt. Frau Abgeordnete Geisendörfer zu einer weiteren Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesrepublik auf jeden Fall das größte Interesse daran hat, schon allein aus wissenschaftlichen Gründen, weiterhin an den Projekten der ELDO beteiligt zu sein? Ja, Frau Abgeordnete. Dann die Frage XIV/5 — des Herrn Abgeordneten Dr. Balke —: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu vermeiden, daß die Entwicklungsarbeiten für die dritte Stufe der ELDORakete eingestellt und den etwa 450 wissenschaftlichen und technischen Mitarbeitern der Firmen und Institute zum 31. März d. J. gekündigt werden muß? Die dritte Stufe der ELDO-Rakete wird durch deutsche Firmen im Rahmen des Anfangsprogramms der ELDO entwickelt. Die Firmen sind dadurch, daß die Regierungskonferenz Mitte Januar die Entscheidung über die Erhöhung der Mittel vertagen mußte, in eine schwierige Lage geraten. Das Bundeskabinett hat deswegen am 10. Februar beschlossen, daß die zur Weiterführung der Arbeiten zunächst erforderlichen 20 bis 25 Millionen DM aufgebracht werden sollen. Die Gefahr der Entlassung der mit der Entwicklung der dritten Stufe der ELDO-Rakete befaßten wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter ist damit zunächst gebannt. Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Geisendörfer. Herr Staatssekretär, ist dafür Sorge getragen, daß diese Mittel, die zur Überbrückungsfinanzierung notwendig waren, nicht aus dem Haushalt des Ministeriums für wissenschaftliche Forschung, sondern aus dem allgemeinen Haushalt entnommen werden, damit diese so wichtige Arbeit nicht zu Lasten anderer Vorhaben gefördert wird? Die Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesforschungsministerium, wie diese 25 Millionen DM aufgebracht werden sollen, stehen noch bevor. Herr Abgeordneter Dr. Bechert, eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, darf ich zunächst daran anschließen, daß Sie vorhin sagten, daß zunächst diese mehreren hundert Wissenschaftler und Techniker weiter beschäftigt werden, daß aber unsicher ist, ob das Programm in der ursprünglichen Form fortgesetzt werden kann, daß es vielmehr soviel wie sicher nicht in der bisherigen Weise fortgesetzt wird. Was hat die Bundesregierung nun vorgesehen, damit sie diese Leute, die unersetzbar sind und die kaum auf anderem Gebiet beschäftigt werden können, nicht aus der Bundesrepublik weggehen läßt? Herr Professor, zunächst einmal wollen wir bei der nächsten Regierungsverhandlung andere Mitgliedstaaten davon überzeugen, daß die erste Entwicklungsstufe, die wir bisher hatten — also die dritte —, fortgesetzt wird, wenn auch in einer vielleicht eingeschränkten Form, daß aber mindestens zwei Abschüsse mit dieser alten dritten Stufe erfolgen, um zu sehen, ob die Arbeiten vernünftig waren oder nicht. Bisher ist ja der Vorstoß gegen dieses bisherige Erstprogramm nur von einem Mitgliedstaat — von Frankreich — gekommen, und es könnte sehr wohl sein, daß man da zu einem Kompromiß kommt. Herr Abgeordneter Dr. Frede! Hat sich die Bundesregierung schon Gedanken darüber gemacht, wie über die kurzfristige Verlängerung der Arbeitsverträge und der Arbeitsmöglichkeiten der Wissenschaftler im Raketenbau eine längere Absicherung erfolgen Dr. Frede kann, damit eben die Abwanderungen vermieden werden, von denen mein Herr Vorredner gesprochen hat? Herr Abgeordneter, darüber haben wir uns Gedanken gemacht. Um das Programm in diesem Jahr in dem Umfang fortzusetzen, wie wir uns das denken, sind rund 50 bis 60 Millionen DM zusätzlich erforderlich, wobei die 25 Millionen DM, die jetzt zur Überbrückung gebraucht wurden, miteingeschlossen sind. Darüber wird noch mit dem Finanzministerium verhandelt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe auf die Frage I/1 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler —: Ist dem Bundesfinanzministerium bekannt, daß von verschiedenen Finanzämtern freiwillige Zuschüsse von Unternehmern an Arbeiter und Angestellte für Kraftwagen, die zur Fahrt zur Arbeitsstelle benützt werden, als lohnsteuerpflichtig behandelt, während Zuschüsse zur Erstattung der Kosten für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zum gleichen Zwecke als lohnsteuerfrei erachtet werden? Bitte, Herr Staatssekretär. Das von Ihnen geschilderte Verfahren, Herr 'Abgeordneter, wird nicht nur von einzelnen Finanzämtern, sondern von allen Finanzbehörden bundeseinheitlich praktiziert. Es beruht nämlich auf den Lohnsteuerrichtlinien. Nach Abschnitt 25 Abs. 4 dieser Richtlinien ist Steuerfreiheit gegeben, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Fahrkarte unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt. Die Arbeitnehmer können dann ihre Fahrkosten allerdings nicht mehr als Werbungskosten geltend machen. Nach Abschnitt 25 Abs. 5 derselben Lohnsteuerrichtlinien gehören dagegen Zuschüsse zu den Kosten für die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. In diesem Fall können jedoch die Kraftfahrzeugkosten als Werbungskosten mit den Kilometersätzen des § 20 der LohnsteuerDurchführungsverordnung abgezogen werden. Die Regelung des Abschnitts 25 Abs. 4 der Lohnsteuerrichtlinien, 'wonach die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Fahrkarten zu öffentlichen Verkehrsmitteln steuerfrei bleibt, ist u. a. eine Vereinfachungsmaßnahme, ,die den Zweck hat, Anträge von Arbeitnehmern auf Berücksichtigung der Fahrkosten ,als Werbungskosten entbehrlich zu machen. Die Regelung muß auf zweckgebundene Sachzuwendungen beschränkt bleiben. Wenn sie auf Barzuwendungen ausgedehnt würde, so wären Überwachungsmaßnahmen über die tatsächlich ausgeführten Fahrten ides Arbeitnehmers erforderlich, um unberechtigte Vorteile auszuschließen, während bei Nichtausnützung der Sachzuwendungen — hier z. B. der Fahrkarte — ein geldlicher Vorteil für den Arbeitnehmer nicht eintreten kann. Aus den dargelegten Gründen bleibt auch in anderen Fällen, z. B. bei der Überlassung von Berufskleidung, bei der Gewährung von Mahlzeiten im Betrieb, die Steuerfreiheit in der Regel auf Sachzuwendungen beschränkt. Eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß diese Regelung in einer Zeit entstanden ist, die mehr als 20 Jahre zurückliegt, in der also .der private Kraftverkehr noch nicht so entwickelt war wie heute? Grund, Staatssekretär des . Bundesministeriums der Finanzen: Das ist sicher richtig, Herr Abgeordneter. Die Regelung für Sachzuwendungen, z. B. in Form von Fahrkarten, ist schon vorkonstitutionelles Recht und lin dieser Form bisher aufrechterhalten worden, während die Regelung der Zuschüsse bei Benutzung von Kraftfahrzeugen viel jüngeren Datums ist. Eine weitere Frage! Wird Ihr Haus sich darum bemühen, eine etwas zeitnähere und praktikablere Regelung dieser Frage zu finden, eine Regelung, durch die insbesondere auch der zweifellos unbillige Unterschied beseitigt wird? Herr Abgeordneter, die Praktikabilität der bestehenden Regelung kann man, glaube ich, nicht in Frage stellen. Ich möchte allerdings einräumen, daß die jetzige Regelung im Ergebnis nicht ganz befriedigt, und ich bin bereit, sie zu gegebener Zeit überprüfen zu lassen. Herr Abgeordneter Dr. Rutschke zu einer Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, hielten Sie die Regelung in der Form für möglich, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer z. B. die Benzinkosten ersetzen könnte? Damit wäre ja wohl eine Sachzuwendung gegeben. Wenn der Arbeitgeber das Benzin übereignen würde oder sich den Nachweis erbringen ließe, daß verauslagte Benzinkosten erstattet werden, dann könnte man darin eine Sachzuwendung sehen. Ich sagte Ihnen ja: weil das nicht befriedigt, weil auch andere Lösungen möglich sind, will ich diese Frage gern überprüfen. Herr Abgeordneter Müller-Hermann zu einer Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, sieht es die Bundesregierung nicht auch in diesem Zusammenhang als richtig an, alles zu tun, um die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu fördern? Bei der Überprüfung, die ich in Aussicht gestellt habe, wird auch dieser Gesichtspunkt zweifellos Berücksichtigung finden. Ich rufe die Frage I/2 — des Herrn Abgeordneten Dröscher — auf: Welche Haltung wird die Bundesregierung zu den von der Landesregierung Rheinland-Pfalz mit Schreiben des Ministeriums für Finanzen und Wiederaufbau vom 22. Januar 1965 in der Frage der Beseitigung von Westwall-Anlagen vorgetragenen Wünschen einnehmen? Bitte, Herr Staatssekretär! Das von Ihnen, Herr Abgeordneter, angeführte Schreiben des Herrn Ministers für Finanzen und Wiederaufbau des Landes Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 1965 ist am 15. Februar 1965 bereits beantwortet werden, und zwar wie folgt: Für die Beseitigung von militärischen Anlagen des Westwalls hat der Bund in den Rechnungsjahren 1957 bis 1965 Mittel in Höhe von insgesamt 26,8 Millionen DM bereitgestellt. Für die kommenden Rechnungsjahre 1966 und 1967 sind weitere 2,7 Millionen DM vorgesehen. Es ist daher nicht richtig, daß der Bund für diesen Zweck nur Mittel in beschränktem Umfange zur Verfügung gestellt hat und daß künftig für Beseitigungsmaßnahmen keine Mittel mehr ausgebracht werden. Wie Herr Bundesschatzminister Dr. Dollinger in seinem Schreiben vom 22. Juli 1964 mit eingehender Begründung bereits mitgeteilt hat, wird eine Ausweitung der Aktion im gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht vertretbar gehalten. Ich vermag diesen Standpunkt auch nach ,erneuter Überprüfung um so weniger zu ändern, als der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wiederholt eine finanzielle Begrenzung des Programms gefordert und außerdem zum Ausdruck gebracht hat, daß es zunächst mit den bisher vorgesehenen Maßnahmen sein Bewenden haben müsse. Bei der derzeitigen Haushaltslage ist für eine Ausweitung der Aktion leider kein Raum. Herr Abgeordneter Dröscher zu einer Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß es in dieser Frage zwischen Ihrem Hause und ,dem Bundesschatzministerium eine differierende Auffassung gibt? Nein, Herr Abgeordneter, ich habe mich gerade auf die von Herrn Bundesminister Dr. Dollinger erteilte Auskunft berufen. Dort wird ausdrücklich gesagt, daß es nicht für vertretbar gehalten wird, die Aktion im gegenwärtigen Zeitpunkt auszuweiten. Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter! Herr Staatssekretär, wie verstehen Sie die Bemerkung des rheinland-pfälzischen Finanzministers: „Wenn ich nunmehr gezwungen wäre, .dem Landtag mitzuteilen, daß die Bundesregierung nicht bereit ist, entsprechend der Zusicherung des Herrn Bundesschatzministers zu verfahren, würde dies zwangsläufig im Landtag zu einer sehr mißlichen Auseinandersetzung führen, die meines Ermessens aus politischen Gründen im jetzigen Zeitpunkt unbedingt vermieden werden sollte."? Herr Abgeordneter, ich hatte ausgeführt, ,daß sowohl für 1966 als auch für 1967 weitere Mittel vorgesehen sind, allerdings nicht in dem von Rheinland-Pfalz gewünschten Umfang; aber immerhin sind es 2,7 Millionen DM, die nach Maßgabe der bisherigen Praxis wiederum im Haushaltsplan veranschlagt werden sollen. Herr Abgeordneter Müller-Emmert, eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, wäre es nicht dennoch notwendig, in diesem Falle noch mehr Mittel für das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung zu stellen und zu einer abschließenden, sehr großzügigen Regelung zu kommen, insbesondere deshalb, weil die Bewohner des westlichen Grenzgebietes im Kriege fraglos erhebliche Opfer bringen mußten? Herr Abgeordneter, es ist eine Frage des Haushalts, ob noch Mittel in größerem Umfang zur Verfügung gestellt werden können. Der Haushaltsausschuß dieses Hohen Hauses hat eine bewußt restriktive Haltung eingenommen und verlangt, daß die Maßnahmen auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß beschränkt werden. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Müller-Emmert! Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstehe, ist dies also keine Frage der Gerechtigkeit, sondern nur eine Frage des Geldes? So formuliert ist die Frage nach meinem Dafürhalten sicherlich nicht richtig gestellt. Wirtschaftlich vertretbar sollte bedeuten, daß in den Fällen geholfen, also Westwallanlagen beseitigt werden sollen, wo das Gelände zur Bewirtschaftung dringend benötigt wird und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen. Dabei hatte sich der Haushaltsausschuß auf den Grundsatz geeinigt, daß insbesondere übergeordnete ernährungsund grenzlandpolitische Gesichtspunkte bei der Auswahl der Objekte berücksichtigt werden sollten, Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Leicht! Ist es nicht richtig, Herr Staatssekretär, daß der Haushaltsausschuß im vergangenen Jahr bzw. im Jahre 1963 auf die Frage zurückgekommen ist und versucht hat, die Auslegung von Richtlinien, die bis dahin gegolten haben, etwas zu erweitern? Diese Frage kann ich nur bejahen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Roesch! Herr Staatssekretär, ist es nicht für die Erschließung von Bauland und auch von Land für industrielle Anlagen in der Pfalz notwendig, die Bunkeranlagen schneller zu beseitigen, oder hat die Bundesregierung ein Interesse daran, daß diese Bunker als Erinnerung an den Krieg da liegen bleiben? Die zweite Alternative kann ich eindeutig verneinen. Bei der ersten habe ich Zweifel, ob mit solchen Maßnahmen wirklich Bauland gewonnen wird. Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Roesch! Es ist mir bekannt — ich bin aus der Pfalz —, daß ausgerechnet die hochwertigsten Gebiete im Grenzland mit diesen Bunkern übersät sind. Ich darf Sie bitten, einmal nach Kandel und nach Landau zu fahren; dann werden Sie links und rechts der Straße diese Anlagen sehen. Ich habe aus Ihren Ausführungen keine Frage entnommen. Ich auch nicht. Herr Abgeordneter Kaffka zu einer Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, sind die Richtlinien und Grundsätze für die Beseitigung der Bunkeranlagen nicht zu eng und streng gezogen, und werden sie nicht zu eng ausgelegt? Ich glaube nicht, Herr Abgeordneter. Wie ich auf die Frage von Herrn Abgeordneten Leicht schon geantwortet habe, ist es vielmehr richtig, daß der Haushaltsausschuß seinerzeit eine gewisse Erleichterung und großzügige Handhabung bei der Auswahl der Objekte befürwortet hat. Danach wird auch verfahren. Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Kaffka! Herr Staatssekretär, hat man sich seitens Ihres Hauses einmal selber durch Ortsbesichtigungen von der Situation überzeugt und die Unerträglichkeit zur Kenntnis genommen? Sicherlich, es sind Beamte meines Hauses durch Ortsbesichtigungen in die Lage versetzt worden, sich selber ein unmittelbares Bild zu verschaffen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft rufe ich die Frage des Herrn Abgeordneten Hörmann In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung den deutschen Eisenerzbergbau zu fördern? Bitte, Herr Staatssekretär. Der deutsche Eisenerzbergbau steht seit .dem Jahre 1961 in einem harten Ringen im Wettbewerb mit hochwertigen und preisgünstigen Auslandserzen. Die Bundesregierung hat in ihren Antworten zu Kleinen Anfragen im Jahre 1962 und 1963 diese Probleme sehr ausführlich dargestellt. Ich darf zu dem Sachverhalt auf die Drucksachen IV/51, IV/1316, IV/128 und IV/1402 verweisen. Seit dieser Zeit hat .die Bundesregierung verschiedene Stützungsmaßnahmen für dem deutschen Eisenerzbergbau getroffen. Dazu gehören die Befreiung von der Umsatzsteuer sowie die in Einzelfällen gewährten Frachthilfen und die Einräumung eines Ausnahmetarifes für den Transport von Eisenerzen. Die Bundesregierung hofft außerdem, daß dieses Hohe Haus einer bereits vom Verkehrsausschuß und Finanzausschuß gebilligten Freistellung des. Eisenerzbergbaus von der Beförderungsteuer zustimmen wird. Die voraussichtlich anhaltend schwierige Lage des Eisenerzbergbaus ist darüber hinaus zur Zeit wieder Gegenstand von Gesprächen zwischen Vertretern der Muttergesellschaften von .Erzgruben, des Unternehmensverbandes Eisenerzbergbau und des Bundesministers für Wirtschaft. Dabei wurde vereinbart, daß der Unternehmensverband dem Bundesminister für Wirtschaft einen Bericht über seine Auffassung von der gegenwärtigen Lage und Vorschläge für geeignete weitere Maßnahmen zuleiten wird. Der Bundesminister für Wirtschaft wird, sobald ihm dieser Bericht vorliegt, die Vorschläge prüfen und dann feststellen, ob und gegebenenfalls welche weiteren Stützungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung über die genannten hinaus ergriffen werden können. Eine Zusatzfrage, Herr. Abgeordneter Hörmann. Herr Staatssekretär, darf ich fragen: kann ich also aus Ihrer Antwort sicher entnehmen, daß die Bundesregierung sich Hörmann grundsätzlich für eine weitere Beibehaltung des jetzt noch bestehenden Restbestandes deis deutschen Eisenerzbergbaues einsetzen möchte? Die Bundesregierung hat in dieser Sache früher einige Grundsätze für ihre Politik diesem Hohen Haus bekanntgegeben. Der erste besagt, daß die Bundesregierung keine Zusagen für die Substanzerhaltung eines Industriezweiges geben kann. Zu diesen Grundsätzen gehören weiter die Entscheidungsfreiheit der verarbeitenden Hütten und ,die Auffassung, daß keine volkswirtschaftlichen Bedenken gegen die Stillegung solcher Gruben bestehen, deren Kosten angesichts des Wettbewerbs auf dem Weltmarkt zu hoch sind und deren Kosten sich auch mit allen vorstellbaren Anstrengungen nicht senken lassen. Im Rahmen dieser Prinzipien ist die Bundesregierung bereit, alle ihr möglichen Anstrengungen zu machen, um den Strukturanpassungsprozeß für die Beteiligten so sehr zu erleichtern, wie dies nur irgend möglich ist. Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Hörmann. Herr Staatssekretär, nachdem der Herr Bundesschatzminister Dollinger vor einiger Zeit in einem Interview sinngemäß gesagt hat, daß er sich noch eine Reihe technischer Möglichkeiten zur Unterstützung usw. vorstellen kann, möchte ich fragen: ist hierüber bei der Bundesregierung bereits eine Koordinierung zwischen beiden Häusern erfolgt? Hat man schon konkretere Vorstellungen? Werden diese im Rahmen der von Ihnen angedeuteten Prüfung ebenfalls berücksichtigt werden? Die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Ministerien ist nicht nur auf diesem Gebiet ganz besonders ausgezeichnet. Herr Abgeordneter Dr. Friedensburg zu einer Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen auf diesem Gebiete den unbegreiflichen Widerspruch berücksichtigen, der zwischen den Verteidigungsausgaben des Bundes, die in diesem Jahre nahezu 20 Milliarden erreichen, auf der einen Seite und der Vernachlässigung eines für Verteidigungszwecke ganz unentbehrlichen Rohstoffes auf der anderen Seite besteht? Im Rahmen der Prinzipien, die ich hier vorgetragen habe, Herr Abgeordneter, wird die Bundesregierung dies berücksichtigen. Eine weitere Frage. Wenn die Prinzipien, die Sie Herr Staatssekretär vorgetragen haben, bisher ausschließlich wirtschaftlicher Natur gewesen sind, wird die Bundesregierung nicht auch diesen verteidigungspolitischen Gesichtspunkt in ihre Erwägungen einbeziehen? Ich glaube nicht, daß diese Grundsätze den verteidigungspolitischen Prinzipien widersprechen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Postund Fernmeldewesen auf, als erste die Frage IV/1 — des Herrn Abgeordneten Dürr —: Hält es die Bundesregierung für unbedingt erforderlich, daß Zeitkarten zur Benutzung von Postomnibussen vor Antritt jeder Fahrt gelocht werden müssen? Bitte, Herr Staatssekretär. Nach den Bestimmungen der Postreisegebührenordnung gelten die Wochenund Monatskarten für 12 bzw. 62 Fahrten, die Schülerwochenund Schülermonatskarten für 2 Farten je Werktag, Schülerzehnerkarten für 10 Fahrten an Werktagen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Zeitkarten bei jeder Benutzung zu entwerten. Das Bundespostministerium hat jedoch die Oberpostdirektionen ermächtigt, auf eine fortlaufende Entwertung der Wochenund Monatskarten dann zu verzichten, wenn und solange dies betrieblich vertretbar ist und keine mißbräuchliche Ausnutzung festgestellt wird. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dürr. Herr Staatssekretär, wäre es nicht einfacher, wenn man es für die Benutzer von Zeitkarten in den gelb angestrichenen Omnibussen .der Bundespost genauso machen würde wie für die Benutzer der rot angestrichenen Omnibusse der Bundesbahn, wo die Zeitkarten nur vorgewiesen, aber nicht gelocht werden? Herr Abgeordneter, ich kann auf Ihre Frage nur folgendes antworten: Rationalisierungsmöglichkeiten sind in diesem Verfahren der Bundesbahn, das Sie dargelegt haben, wie wir meinen, nicht enthalten. Der entscheidende Punkt aber ist der: wenn wir die mißbräuchliche Benutzung verhindern wollen, müssen wir von den Zeitkarteninhabern eine Stammkarte mit Lichtbild fordern, und genau das wollen wir nicht. Zu einer weiteren Frage Herr Abgeordneter Dürr. Herr Staatssekretär, täusche ich mich in meiner Meinung, daß man bei den Zeitkarten der Bundesbahn und der Bundesbahnomnibusse auch ohne Lichtbild auskommt? Und ist die Post bereit, einmal zu prüfen, ob die Art, wie die Bahn die Benutzung der Zeitkarten handhabt, vielleicht nicht doch — insbesondere für die Omnibusfahrer — weit einfacher und zweckmäßiger ist? Ich werde eine nochmalige eingehende Prüfung veranlassen und darf mir erlauben, Ihnen das Ergebnis mitzuteilen. Ich rufe die Frage IV/2 — des Herrn Abgeordneten Fritsch — auf: Bejaht die Bundesregierung den Schutz von Sammlermarken in einem Umfang, der dem Schutz kursfähiger Briefmarken entspricht? Bitte, Herr Staatssekretär. Die außer Umlauf gesetzten Postwertzeichen haben ihre Wertzeicheneigenschaft eingebüßt und können deshalb strafrechtlich nicht wie gültige Wertzeichen geschützt werden. Die Strafandrohung gegen Betrug schützt ausreichend gegen Machenschaften mit ungültigen Wertzeichen. Außerdem wird im Rahmen der in Gang befindlichen Vorarbeiten für ein neues Postgesetz geprüft, ob solche Handlungen als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße bedroht werden sollen. Herr Abgeordneter Fritsch zu einer Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist damit in Aussicht gestellt, daß die entwerteten Marken denselben Schutz genießen wie die Kursmarken, wobei ich 'besonders darauf hinweisen möchte, daß mit Rücksicht auf die ständig steigende Zahl der Sammler ein derartiger Schutz von allen philatelistischen Vereinen und Verbänden gefordert wird? Bei dem jetzigen Stand der Vorbereitungsarbeiten kann ich diese Ihre Frage nicht unbedingt mit Ja beantworten. Zu einer weiteren Frage Herr Abgeordneter Fritsch. Würden Sie die Frage beantworten können, ob die in Aussicht genommene Regelung mit den Empfehlungen des Weltpostvereins aus dem Jahre 1958 übereinstimmt, die anzunehmen sich die Mitgliedstaaten — darunter auch die Bundesrepublik — verpflichtet haben, und würden Sie bei dieser Regelung unter Umständen berücksichtigen, daß Länder wie Osterreich und Griechenland bereits Schutzbestimmungen für Sammlermarken haben? Herr Abgeordneter, nach unserer Auffassung steht außer Zweifel, daß die jetzige Regelung ohne jede Einschränkung den Vorschriften des Weltpostvertrages entspricht. Es gibt keinen besseren Beweis dafür als den, daß die meisten Länder den Rahmen dieser Regelung nicht mehr erweitert halben als wir. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers. Zuerst rufe ich die Frage V/1 — des Herrn Abgeordneten KahnAckermann — auf: Welche endgültige Verwendung ist für die in München lagernden, aus der Sammlung Göring/Hitler stammenden Bilder im Bundesbesitz vorgesehen, die in die 2. Kategorie der nicht für Museen in Frage kommenden Werke eingeordnet worden sind? Bitte, Herr Minister! Dr. Dollinger, Bundesschatzminister: Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Kahn-Ackermann wie folgt: Die von Ihnen bezeichneten Gemälde der Kategorie 2 wurden zur Ausstattung von Räumen verwendet, in denen der Bund im Inund Ausland Repräsentationspflichten zu erfüllen hat. Diese Verwendung ist auch weiterhin vorgesehen. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann. Herr Bundesminister, täusche ich mich sehr, wenn ich annehme, daß noch mehrere hundert Bilder dieser Kategorie 2 in den Kellern ihres augenblicklichen Münchener Domizils liegen und nach Auskunft der Betreuer für eine weitere Ausstattung von Behördenräumen vorgesehen sind? Dr. Dolilnger, Bundesschatzminister: Herr Kollege, wir haben drei Kategorien. Die erste enthält Bilder, die für Museen vorgesehen sind. In der Kategorie 2 befinden sich Bilder, die sich für Repräsentationsräume eignen. Dann haben wir eine Kategorie 3, in der sich alle übrigen Gegenstände befinden, darunter, wie der Fachmann sagt, marktgängige Ware, aber auch Gegenstände mit typisch nationalsozialistischem Gepräge und unverwertete Gegenstände. Von der Kategorie 2 haben wir ungefähr 300 Bilder ausgeliehen. Der Bestand, der noch in München vorhanden ist, dürfte ungefähr bei 140 bis 150 liegen. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Minister, ist es möglich, daß ich mich getäuscht habe, als ich diese Kahn-Ackermann Bilder selbst in Augenschein genommen und festgestellt habe, daß es 600 bis 700 Bilder sind, und habe ich mich getäuscht, als mir erklärt wurde, daß die Bilder, die sich dort befinden, an Behörden ausgeliehen werden sollen? Dr. Dollinger, Bundesschatzminister: Die Zahlen, die ich soeben genannt habe, sind die offiziellen Zahlen, die ich aus München habe. Ich darf hier vielleicht noch ergänzen, daß wir im Rahmen der Restitution rund 61 500 Inventarnummern zurückgegeben haben, davon mehr als 48 000 Nummern ins Ausland und ca. 13 000 ins Inland, und daß wir heute noch rund 3500 Inventarnummern haben. Diese Inventarnummern gliedern sich so in die Kategorien auf, wie ich eben sagte. Ich rufe auf die Frage V/2 — des Abgeordneten Kahn-Ackermann —: Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Wunsch der Museumsdirektoren folgend, die in München lagernden und zur Überlassung an die Museen vorgesehenen Bilder im Bundesbesitz in einer Ausstellung den Interessenten zugänglich zu machen? Dr. Dollinger, Bundesschatzminister: Die zweite Frage beantworte ich wie folgt: Die Frage, ob die Gesamtheit der museumswürdigen Gemälde in einer Ausstellung gezeigt werden soll und kann, ließ und läßt sich auch heute noch nicht beantworten. Ein dahin gehender Wunsch von Museumsdirektoren ist mir bisher nicht unterbreitet worden. Am 14. und 15. Januar 1965 ist die von mir berufene Beratende Kommission, die sich mit der ganzen Problematik beschäftigt, zum erstenmal zusammengetreten. Ich werde auch diese Frage dort noch einmal zur Debatte stellen. Zusatzfrage! Herr Bundesminister, darf ich fragen, aus welchen Gründen eine Ausstellung dieser Bilder oder des besseren Teils dieser Bilder nicht möglich ist? Dr. Dollinger, Bundesschatzminister: Wir müssen davon ausgehen, daß es sich gerade im Hinblick auf die umfangreichen Restitutionen, die durchgeführt wurden, nicht mehr um geschlossene Sammlungen handelt, sondern daß es sich um Bilder von allen möglichen Schulen, von allen möglichen Epochen und Richtungen handelt. Eine Ausstellung würde natürlich kein geschlossenes Ganzes darstellen. Aber wie gesagt, ich werde mich mit den sieben Fachleuten — ausgezeichneten Fachleuten, möchte ich hinzufügen — über diese Frage unterhalten. Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann! Herr Bundesminister, ist Ihnen nicht bekannt, daß es den deutschen Museumsdirektoren, die eine solche Ausstellung fordern, gar nicht darum geht, eine geschlossene Ausstellung zu sehen, sondern darum, feststellen zu können, was für Bilder da sind und welche Museen nach dem Stand der Verluste, die sie im „Dritten Reich" und später erlitten haben, etwa aus diesen Beständen einen Anspruch auf Ergänzung haben? Dr. Dollinger, Bundesschatzminister: Herr Kollege, ich habe soeben gesagt, daß mir ein Wunsch von Museumsdirektoren bisher nicht unterbreitet worden ist, und ich habe hinzugefügt, daß ich bereit bin, diese Frage der Kommission vorzulegen. Herr Abgeordneter Strohmayr zu einer Zusatzfrage! Herr Minister, glauben Sie nicht, daß es besser wäre, die Bilder der Kategorie 3, die nicht mehr verwendet und nicht ausgegeben werden sollen, zu verkaufen und den Erlös dem Bundeshaushalt zuzuführen? Dr. Dollinger, Bundesschatzminister: Herr Kollege, ich glaube, darunter sind Bilder, bei denen wir uns lächerlich machten, wenn wir sie zum Verkauf gäben. Es sind Bilder dabei, die nur noch zeitgeschichtlichen Wert haben. Ich danke Ihnen, Herr Minister. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Ich rufe auf die Frage VII/1 — des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg —: Weshalb beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Einrichtung von technisch-naturwissenschaftlichen Referaten an einigen wichtigen Auslandsvertretungen nicht Moskau einzubeziehen, obwohl gerade die Kenntnis der sowjetischen Leistungen und Bemühungen auf technisch-wissenschaftlichem Gebiete für die deutsche Technik und Wissenschaft vielfach von besonderer Wichtigkeit ist und obwohl diese Leistungen und Bemühungen aus sprachlichen und anderen Gründen der deutschen Wissenschaft und Technik weniger zugänglich sind als die entsprechenden Leistungen und Bemühungen in westlichen Ländern? Herr Abgeordneter, die Bestellung eines Wissenschaftsreferenten an der Botschaft Moskau erscheint in der Tat richtig. Die Bundesregierung ist aber der Auffassung, daß die Kontaktaufnahme zu den wissenschaftlichen Gremien und Forschungsinstituten in der Sowjetunion unter den gegenwärtigen Bedingungen sehr großen Schwierigkeiten begegnen würde. Deshalb hält die Bundesregierung es für zweckmäßiger. in denjenigen Staaten den Anfang zu machen, bei denen mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Wissenschaftsreferenten und den wissenschaftlichen Einrichtungen der Gastländer von vornherein gerechnet werden kann. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Friedensburg. Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung dabei nicht bekannt, daß gerade die Schwierigkeit, auf die Sie anspielen, besonders auch für den Verkehr zwischen den Wissenschaftlern selbst besteht und daß desDr. Dr. h. c. Friedensburg halb ein besonders dringendes und starkes Bedürfnis für die Herstellung einer Beziehung über eine amtliche Stelle besteht? Die Bundesregierung erkennt das Vorhandensein eines Bedürfnisses an, sieht aber in der Reihenfolge der Dringlichkeit andere Plätze als noch wichtiger an. Keine weitere Frage. Dann rufe ich auf 'die Frage VII/2 — des Abgeordneten Dr. Imle, aufgenommen von Herrn Abgeordneten Mertes —: Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, für deutsche Staatsangehörige in Dänemark eine gleiche Freizügigkeit für das gewerbliche Niederlassungsrecht zu erreichen, wie sie umgekehrt dänischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik zusteht? Es ist das stetige Bestreben der Bundesregierung, Herr Abgeordneter, für deutsche Staatsangehörige im Ausland die gleichen Bedingungen für eine gewerbliche Niederlassung zu erreichen, wie sie Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund des liberalen deutschen Niederlassungsrechts zustehen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung soeben veranlaßt hat, .daß die deutsche Ratifikationsurkunde zu dem Europäischen Niederlassungsaibkommen bei dem Generalsekretär des Europarates hinterlegt wird. Mit dieser fünften Ratifikation wird das Abkommen in Kraft treten und damit nunmehr auch im Verhältnis zwischen Dänemark und Deutschland wirksam sein. Auf dem Gebiet der gewerblichen Niederlassung wird damit trotz zahlreicher beiderseitiger Vorbehalte ein Fortschritt 'erzielt werden. Keine Zusatzfrage. Frage VII/3 — des Abgeordneten Dr. Imle —: Besteht die Möglichkeit, daß die Bundesrepublik mit dem Königreich Dänemark einen klassischen Handelsund Freundschaftsvertrag abschließen kann? Darf 'ich die Fragen VII/3 und VII/4 zusammen beantworten, weil sie im Zusammenhang stehen, Herr Präsident? Bitte schön! Ich rufe Frage VII/4 — des Abgeordneten 'Dr. Imle — auf: Hält die Bundesregierung es für richtig, den Abschluß eines Handelsvertrages unbeschadet eines etwaigen Beitritts des Königreichs Dänemark zur EWG zu erreichen? In der Tat, Herr Abgeordneter, es besteht die Möglichkeit, mit Dänemark einen klassischen Handelsund Freundschaftsvertrag abzuschließen, wenn die dänische Regierung hierzu bereit ist. In den 1960 und 1961 mit der dänischen Regierung geführten Verhandlungen über den Abschluß eines solchen Vertrages wurde bereits ein Entwurf fertiggestellt. Die Formulierung einer Reihe von Bestimmungen, z. B. über die Niederlassung, mußte damals jedoch zurückgestellt werden, da diese Bestimmungen sich ganz oder teilweise auf EWG-Materien beziehen. Die Verhandlungen wurden im September 1961 auf Wunsch der dänischen Regierung unterbrochen, da diese vor Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrages den Ausgang der Verhandlungen über den Beitritt Dänemarks zur EWG abwarten wollte. Die Verhandlungen sind bis heute nicht wieder aufgenommen worden. Mit Bezug auf Ihre zweite Frage, Herr Abgeordneter, darf ich sagen: Die dänische Regierung ist seit Unterbrechung der Verhandlungen über den Abschluß des genannten Vertrages nicht wieder auf die Angelegenheit zurückgekommen. Der Bundesregierung erscheint es fraglich, ob angesichts der zahlreichen seither in Kraft getretenen EWG-Vorschriften auf diesem Gebiet der Abschluß eines klassischen Handelsvertrages noch zu allseitig befriedigenden Ergebnissen führen wird. Der Inhalt eines solchen Vertrages 'würde unter Iden gegebenen Umständen nur von begrenzter Bedeutung sein. Andererseits ist die Bundesregierung weiterhin darum bemüht, allen europäischen Drittländern, die an einem Beitritt oder engeren Verhältnis zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft interessiert sind, die Herstellung der unter den jeweiligen Bedingungen zweckmäßigsten Form der Verbindung mit der EWG zu ermöglichen. Keine Zusatzfrage. Frage VII/5 — 'des Abgeordneten Dr. Schäfer —: Treffen Veröffentlichungen zu, wonach Dokumente über die deutsch-französischen Beziehungen aus der Zeit der Kanzlerschaft Dr. Adenauers deshalb bei der Bundesregierung zur Zeit nicht vorhanden sind, weil der frühere Bundeskanzler diese Unterlagen zum Zwecke der Vorbereitung seiner Memoiren an sich genommen hat? Bitte, Herr Staatssekretär. Herr Abgeordneter, die von Ihnen erwähnten Veröffentlichungen treffen nicht zu. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer. Herr Staatssekretär, wie erklären Sie es sich dann, daß Newsweek am 1. Februar z. B. schreibt: „Bonn z. B. hat keine tatsächlichen Aufzeichnungen, ob de Gaulle oder die Deutschen zuerst den deutsch-französischen Freundschaftsvertrag vorgeschlagen haben."? Diese Behauptung ist sicher unzutreffend. Keine weitere Zusatzfrage. Frage VII/6 — des Abgeordneten KahnAckermann —: Für wieviele der der Bundesrepublik in der UNESCO-Verwaltung neu zur Verfügung gestellten Stellen sind inzwischen Bewerber vorhanden? Bitte, Herr Staatssekretär. Herr Abgeordneter, die UNESCO stellt keiStaatssekretär Dr. Carstens nem ihrer Mitgliedstaaten eine bestimmte Anzahl von Stellen zur Verfügung, sie schreibt vielmehr alle freien Stellen allgemein aus. Nach dem sogenannten Grundsatz der geographischen Verteilung wird hierbei eine gleichmäßige Berücksichtigung aller Mitgliedstaaten angestrebt. Hierzu werden aus der Beitragsquote des betreffenden Staates und der Gesamtzahl der Stellen der UNESCO eine Minimalund ,eine Maximalzahl berechnet, die die obere und die untere Grenze für den als normal anzusehenden Personalanteil eines Mitgliedstaates kennzeichnen.-Durch die zusätzliche Bewilligung von 103 Stellen durch die Generalkonferenz der UNESCO im November 1964 und durch die Erhöhung des deutschen Beitragsanteils von 5,4 auf 6,9 % ist der für Deutschland bestehende Stellenspielraum entsprechend heraufgesetzt worden. Von den erwähnten 103 insgesamt neu geschaffenen Stellen der UNESCO sind bis jetzt neun für Deutsche in Frage kommende Stellen ausgeschrieben worden. Für diese sind zehn deutsche Bewerber vorhanden. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann. Herr Staatssekretär, unternimmt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß die Maximalgrenze für die Zahl der deutschen Angestellten jetzt ungefähr bei 50 liegen dürfte und im Augenblick nur 16 Angestellte und, wie ich höre, zehn Bewerber da sind, weitere Bemühungen, unseren Anteil am Personal zu vermehren? Ich darf diese Frage eindeutig bejahen, Herr Abgeordneter. Zu den von Ihnen erwähnten Zahlen darf ich sagen, daß nach den mir vorliegenden Unterlagen die obere Grenze für uns jetzt bei 43, die untere bei 25 Stellen liegt und daß am 1. Januar 1965 18 Deutsche im Dienst ,der UNESCO standen. Frage VII/7 — des Abgeordneten Dr. Mommer —: Welche Berichte liegen der Bundesregierung über die Reaktion vor, die das Interview des Abgeordneten Adenauer in der ,,New York Times" vom 10. Februar 1965 bei der Regierung und in der Öffentlichkeit der USA ausgelöst hat? Bitte, Herr Staatssekretär! Bei dem Artikel des außenpolitischen Kommentators der „New York Times" handelte es sich nicht um ein Interview. Die amerikanische Regierung hat durch den Sprecher des State Department mit Bezug auf den Artikel erklärt, daß eine Vereinbarung über die Stationierung von Mittelstreckenraketen in Europa nicht geschossen worden sei und daß die USA mit der Sowjetunion auch nicht stillschweigend übereingekommen seien, den Status quo in Europa zu erhalten. In der amerikanischen Öffentlichkeit hat der Bericht der „New York Times" nach den bisher vorliegenden Informationen nur eine geringe Resonanz gefunden. Einige Tageszeitungen haben den Artikel nachrichtlich übernommen. Kommentare der amerikanischen Presse sind nicht bekanntgeworden. Eine Zusatzfrage? — Bitte, Herr Dr. Mommer! Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß von einem Sprecher der Regierung der USA auch bestritten worden ist, es sei eine Studie über die Wirkungen eines Truppenabzuges aus Europa in Auftrag gegeben worden? Es tut mir leid, Herr Abgeordneter, das weiß ich nicht. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer! Herr Minister, was wird die Bundesregierung tun, um in Zukunft auf ein Mitglied des Hauses und Vorsitzenden einer großen Partei einzuwirken, daß er Äußerungen, die dem deutschen Ansehen in den USA so schaden, nicht mehr tut? (Lachen bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Diese Frage sollten Sie einmal an Ihre Leute richten!)