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    Deutscher Bundestag 163. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7993 A Fragestunde (Drucksachen IV/3034, IV/3040) Frage des Abg. Strohmayr: Promille-Höchstgrenze Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7993 D Strohmayr (SPD) 7994 A Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Verwaltungsgerichtliche Klage wegen Ablehnung des Zehrgeldes Gumbel, Staatssekretär . 7994 B, 7994 C Dr. Tamblé (SPD) . . . . 7994 C, 7994 D Frage des Abg. Kubitza: Fahrkostenzuschüsse an Arbeitnehmer der Bundeswehr Gumbel, Staatssekretär . . . . . 7994 D Frage des Abg. Josten: Soldatenheim auf dem Flugplatz Büchel Kr. Cochem Gumbel, Staatssekretär . . . . . 7995 A Fragen des Abg. Schwabe: Pauschalurteil über Rekruten der Bundeswehr Gumbel, Staatssekretär . 7995 A, 7995 B, 7995 C Schwabe (SPD) 7995 C Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 7996 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 7996 C Frage des Abg. Cramer: Düsenjägerflugplatz Upjever Gumbel, Staatssekretär . .. . . 7996 D Cramer (SPD) . . . . . . . . 7996 D Frage des Abg. Cramer: Bau der Panzerstraße in Varel Gumbel, Staatssekretär 7997 B Cramer (SPD) . . . . . . . . 7997 B Frage des Abg. Börner: Entlassungen aus der Bundeswehr wegen Tbc-Erkrankungen Gumbel, Staatssekretär 7997 C Börner (SPD) 7997 D Frage des Abg. Börner: Schirmbilduntersuchung bei der Musterung von Wehrpflichtigen Gumbel, Staatssekretär . . . . 7998 A Börner (SPD) 7998 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 7999 A Büttner (SPD) 7999 C Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 7999 C Fragen des Abg. Schultz: Befreiung vom Wehrdienst Gumbel, Staatssekretär 8000 A Schultz (FDP) 8000 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 Frage des Abg. Liehr: Institut für Auslandsreisen und Jugendaustausch e. V. in Essen Dr. Heck, Bundesminister . . . . 8000 C Bartsch (SPD) . . . . . . . . . 8000 C Frage des Abg. Dürr: Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen durch Kinder unter 6 Jahren Dr. Heck, Bundesminister . . . . 8000 D Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 8000 D Frage des Abg. Kubitza: Aufklärungsschrift „Wie unser Staat seinen Familien hilft" Dr. Heck, Bundesminister . . . 8001 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 8001 B Frage des Abg. Dröscher: Wildschaden an Weinbergen Schwarz, Bundesminister . . . . . 8001 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8001 D Gibbert (CDU/CSU) . . . . . . 8002 A Frage des Abg. Dröscher: Ablösung öffentlicher Baudarlehen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 8002 B Entwurf eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965) (Drucksache IV/2891) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Raumordnungsgesetzes (Drucksachen IV/472, IV/1204); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3014, zu IV/3014) — Zweite und dritte Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/2646, IV/2717) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3054) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3018, zu IV/3018) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 8002 D, 8014 A, 8033 B Jacobi (Köln) (SPD) . . . 8004 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . 8008 C, 8013 C, 8015 D Hammersen (FDP) . . . . . . . 8010 D Porzner (SPD) . . . . . . . . . 8012 B Dr. Dehler, Vizepräsident 8005 D, ,8013 C, 8015 B Schoettle (SPD) 8013 D Könen (Düsseldorf) (SPD) 8015 B, 8023 B 8030 C Lücke, Bundesminister . 8016 A, 8032 B, 8033 B Spies (CDU/CSU), Erklärung nach § 59 GO . . . . . . . . . . 8020 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8020 B Frau Berger-Heise (SPD) . 8021 C, 8031 C Mick (CDU/CSU) . . . 8025 A, 8030 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 8026 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 8029 B Frau Meermann (SPD) . . . . . . :8031 A Entwurf eines Gesetzes über Bildung und Verwaltung eines Sondervermögens für die Ausbildungs- und Leistungsförderung (Leistungsförderungsgesetz) (Drucksache IV/2388) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen IV/3024, zu IV/3024) — Zweite und dritte Beratung — Häussler (CDU/CSU) 8033 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache IV/2470) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3006); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verteidigung (Drucksache IV/3007) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8034 A Entwurf eines Gesetzes über den Aufenthalt der Ausländer (Ausländergesetz) (Drucksache IV/868); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3013).— Zweite und dritte Beratung — Rollmann (CDU/CSU) 8034 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8035 A Höcherl, Bundesminister 8035 B Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung des auf die Bundesrepublik Deutschland entfallenden Anteils an der von Israel für das deutsche weltliche Vermögen in Israel nach dem Abkommen vom 1. Juni 1962 gezahlten Entschädigung (Drucksache IV/2516) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3037) — Zweite und dritte Beratung — 8036 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 III Entwurf einer Bundes-Tierärzteordnung (Drucksache IV/2294); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/2988) — Zweite Beratung — Dr. Dichgans (CDU/CSU) . . . . . 8036 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 8037 D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . . 8038 C Frau Dr. Hubert (SPD) 8039 D Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 8039 D Dr. Pohlenz (SPD) 8040 A Bargatzky, Staatssekretär . . . 8041 A Dr. Mommer (SPD) 8041 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Abg. Burgermeister, Dr. Süsterhenn, Dr. Zimmer, Josten, Gibbert u. Gen.) (Drucksache IV/2316) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/3012) — Zweite und dritte Beratung — 8042 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/3058) — Erste Beratung — 8042 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebente Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3019, IV/3059) . 8042 C Nächste Sitzung 8042 D Anlagen 8043 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 7993 163. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 12. 2. Dr. Aschoff 12. 2. Dr. Atzenroth 12. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 12. 2. Bading * 12. 2. Bals 15. 2. Bazille 22. 2. Bergmann * 12. 2. Berlin 19. 2. Dr. Birrenbach 12. 2. Fürst von Bismarck 13. 2. Blachstein 27. 2. Blumenfeld 12. 2. Brünen 19. 2. Dr. Dörinkel 12. 2. Drachsler 12. 2. Dr. Effertz 12. 2. Eisenmann 12. 2. Frau Dr. Elsner * 12. 2. Ertl 12. 2. Etzel 12. 2. Exner 12. 2. Figgen 12. 2. Frau Dr. Flitz 12. 2. Dr. Franz 19. 2. Dr. Dr. h.c. Friedensburg 12. 2. Gaßmann 12.2. Haage (München) 12. 2. Haase (Kassel) 12. 2. Haase (Kellinghusen) 12.2. Hellenbrock 14. 2. Holkenbrink 12. 2. Frau Dr. Heuser 12. 2. Kalbitzer 12. 2. Dr. Kempfler 12. 2. Klinker 12. 2. Kohlberger 12. 2. Dr. Kopf 24. 2. Kulawig 31.3. Leber 12.2. Lenz (Brühl) * 12.2. Dr. Löbe 12. 2. Dr. Lohmar 12. 2. Maier (Mannheim) 19. 2. Mauk 12. 2. Dr. Mälzig 12. 2. Dr. Miessner 12.2. Neumann (Allensbach) 12. 2. Ollesch 12. 2. Opitz 12. 2. Frau Dr. Probst 26.2. Rademacher 12. 2. Reichhardt 12. 2. Dr. Rieger (Köln) 12. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlamentes Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rinderspacher 14. 2. Dr. Schellenberg 12. 2. Scheuren 19. 2. Schlee 12. 2. Schlick 12. 2. Dr. Schwörer 12. 2. Seidel (Fürth) 12. 2. Dr. Starke 12. 2. Stein 12. 2. Steinhoff 28. 2. Dr. Stoltenberg 12. 2. Storch * 12. 2. Dr. Süsterhenn 12. 2. Unertl 12.2. Dr. Frhr. von Vittinghoff-Schell 12. 2. Wehner 28. 2. Weinkamm 27. 2. Welke 12.2. Werner 12. 2. Wittmer-Eigenbrodt 12. 2. Dr. Zimmermann 12. 2. Zoglmann 12. 2. Zühlke 13. 2. Anlage 2 Umdruck 546 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/2646, IV/2717, IV/3018). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I erhält Nr. 25 folgende Fassung: „25. § 29 wird ersatzlos gestrichen." Im Falle der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: 2. In Artikel I erhält Nr. 25 folgende Fassung: ,25. § 29 erhält folgende Fassung: „§ 29 Verhältnis des Wohngeldes zur Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge (1) (Fassung der Ausschußdrucksache) (2) Das Wohngeld ist jedoch zu gewähren, wenn der Hilfeempfänger Leistungen nach Abschnitt 3 des Bundessozialhilfegesetzes erhält, es sei denn, daß durch diese Leistungen die Miete oder Belastung für die Wohnung aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder abgegolten wird." Bonn, den 9. Februar 1965 Erler und Fraktion 8044 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 Anlage 3 Umdruck 553 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/2646, IV/2717, IV/3018). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I ist nach Nr. 27 folgende Nummer 27 a einzufügen: „27 a. In § 32 wird Absatz 4 gestrichen." Bonn, den 11. Februar 1965 Dr. Barzel und Fraktion Schultz und Fraktion Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 550 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten -Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/2646, IV/2717, IV/3018). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Ländern in Verhandlungen einzutreten, um die Empfänger von Bundessozialhilfe und deren Angehörige in bezug auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz den übrigen Empfängern gleichzusetzen und einen entsprechenden Finanzausgleich einzuleiten. Bonn, den 10. Februar 1965 Frau Dr. Kiep-Altenloh Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 552 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/2646, IV/2717, IV/3018). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, alsbald durch geeignete Maßnahmen die Bevölkerung über Zweck, Ziel und Inhalt des Wohngeldgesetzes zu unterrichten. Bonn, den 11. Februar 1965 Dr. Barzel und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Begründung des Bundesministers Lücke zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965) (Drucksache IV/2891). Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen legt .die Bundesregierung dem Hohen Hause eine Vorlage vor, die sowohl Programmpunkte des Regierungsprogramms, die in allen Regierungserklärungen dieser Legislaturperiode wiederkehren, als auch Forderungen der Fraktion der CDU/CSU, die in ihrem Entschließungsantrag vom 4. März 1964 — Drucksache IV/2010 — enthalten sind, berücksichtigt. Dies sind vor allem folgende Forderungen: erstens die Verstärkung der Maßnahmen zur Eigentumsbildung im sozialen Wohnungsbau für die breiten Schichten der Bevölkerung, zweitens wirkungsvolle Maßnahmen zur Privatisierung der mit öffentlichen Mitteln erstellten Sozialwohnungen und drittens die 'Sicherung der Zweckbestimmung der öffentlich geförderten Sozialwohnungen zugunsten der wohnberechtigten Bevölkerungskreise, vornehmlich der kinderreichen Familien, der alten Menschen und der jungen Familien. Unter dieser dreifachen Zielsetzung sieht der Entwurf eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen Verbesserungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und des sogenannten Wohnungsbindungsgesetzes (Art. VIII des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht) vor. Er läßt aber die Grundkonzeption des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, das sich in vollem Umfang bewährt hat, unverändert. Seit dem Inkrafttreten des Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes sind in den vergangenen acht Jahren rund 21/4 Millionen Sozialwohnungen öffentlich gefördert worden. Mehr als ein Drittel dieser ,Sozialwohnungen wurden in Familienheimen errichtet. Insgesamt sind seit der Währungsreform 8,3 Millionen neue Wohnungen gebaut worden, davon fast 21/2 Millionen Eigenheime und Eigentumswohnungen. Die Ausstattung der Sozialwohnungen hat sich von Jahr zu Jahr weiter verbessert. Ihre Wohnfläche ist ständig größer geworden. Im Jahre 1953 betrug die Durchschnittsgröße der bezugsfertigen Sozialwohnungen nur wenig über 50 qm, im Jahre 1960 waren es 66 qm, im Jahre 1964 rund 72 qm. Die Sozialwohnungen, für die gegenwärtig Bewilligungsbescheide erteilt werden, haben bereits eine durchschnittliche Nutzfläche von 76 qm. Vor 12 Jahren, im Jahre 1953, hatte rund ein Viertel der Sozialwohnungen noch kein eigenes Bad. In den letzten Jahren ist im sozialen Wohnungsbau kaum eine Wohnung ohne eigenes Bad errichtet worden. In der Beheizungsart kommt die qualitative Verbesserung im sozialen Wohnungsbau noch deutlicher zum Ausdruck. Im Jahre 1953 wurden 4% der neuen Sozialwohnungen mit zentraler Beheizung ausgestattet, auch 1956, dem letzten Jahr vor Inkrafttreten des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, waren es erst 8%. Dagegen ist schon 1960 ein Viertel, im vergangenen Jahr 1964 die Hälfte aller neu errichteten Sozialwohnungen mit zentraler Beheizung gebaut worden. Diese beachtlichen Ergebnisse sind den gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Ge- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 8045 meinden, von Bauherren und Wohnungsunternehmen, von Wohnungswirtschaft und Bauwirtschaft und nicht zuletzt auch den Bauarbeitern zu verdanken, deren Einsatz bei Wind und Wetter besondere Anerkennung verdient. Dadurch ist es gelungen, in weiten Gebieten unseres Landes die Wohnungsnot zu beseitigen und den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft planmäßig durchzuführen. Aber auch wenn die Zwangswirtschaft gänzlich beseitigt ist, wird weitergebaut und m u 13 weitergebaut werden. Dafür soll die Gesetzesvorlage nun die Richtung festlegen. Der Einsatz der öffentlichen Mittel soll künftig nicht mehr nach dem sogenannten „Gießkannensystem" erfolgen, sondern auf bestimmte Maßnahmen konzentriert werden. Hierbei steht ein Anliegen im Vordergrund: die Eigentumsbildung für die breiten Schichten der Bevölkerung zu verstärken. Der Herr Bundeskanzler hat bereits in seiner Regierungserklärung am 15. Oktober des vergangenen Jahres darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung seit vielen Jahren bestrebt ist, die Eigentums- und Vermögensbildung in breitesten Schichten der Bevölkerung zu fördern. Diese Politik hat sich als so erfolgreich erwiesen, daß sie neuerdings auch von der Opposition auf ihre Fahnen geschrieben wird. Es sollte daher keine Schwierigkeiten machen, gesetzliche Verbesserungen dafür zu schaffen, daß es trotz der gestiegenen Baukosten und der vor allem in Verdichtungsräumen zum Teil erheblichen Baulandpreise dem anspruchsberechtigten Bevölkerungskreis ermöglicht wird, Eigentum an Haus und Boden oder einer Wohnung zu erwerben. Daher wird der bisherige Weg fortgesetzt, und die vorhandenen Regelungen werden noch stärker ausgebaut. In dem Entwurf sind deshalb eine Reihe von Vorschriften enthalten, die diesem Ziele dienen. Es handelt sich hierbei vor allem um folgende Punkte. 1. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau wird weiterhin die vorrangige Eigentumsbildung durch die Förderung von Familienheimen und Eigentumswohnungen sichergestellt. Kinderreichen Familien wird zusätzliche Hilfe gewährt. Die Familienzusatzdarlehen werden wesentlich erhöht, um auch den größeren Familien die Eigentumsbildung zu ermöglichen. Das Beispiel von Nordrhein-Westfalen ist dabei weitgehend Vorbild für die neue Regelung gewesen. Zusätzliche Förderung erfährt dieser wichtige Beitrag für unsere kinderreichen Familien durch die Patenschaftsaktion des Herrn Bundespräsidenten zur Familienheimbeschaffung der Großfamilien. Hier stellt der Bund weitere zusätzliche Mittel für Familien mit fünf und mehr Kindern zur Verfügung, so daß endlich diesen Familien geholfen wird. Die neuen Regelungen begünstigen nicht nur den Bau von Familienheimen, sondern auch den von Eigentumswohnungen, nach dem gerade in den größeren Städten eine besondere Nachfrage besteht. Damit wird auch dem Antrag der FDP (Drucksache IV/2006) entsprochen, der auf eine stärkere Berücksichtigung der Eigentumswohnungen im sozialen Wohnungsbau abzielt. 2. Es ist eine böswillige Entstellung der Ziele des Gesetzes, wenn behauptet wird, durch die Novelle werde künftig die Förderung des Mietwohnungsbaues verhindert. Davon steht kein Wort im Entwurf. Diese Parole ist uralt. Sie wurde schon seit Jahren immer wieder als monotone Kritik gegen das Familienheimgesetz vorgebracht. Sie wird schon dadurch widerlegt, daß bisher — ich muß sagen: leider! — nur etwa ein Viertel aller seit 1948 neu gebauten Wohnungen solche in Eigenheimen sind. Eins aber ist wichtig: der Entwurf legt den Schwerpunkt der Förderung des Mietwohnungsbaues auf die Kreise, die erfahrungsgemäß bei der Wohnungsversorgung ins Hintertreffen kommen. Wo Mietwohnungen künftig gefördert werden, sollen sie in erster Linie den Wohnungsbedarf der kinderreichen Familien, der jungen Ehepaare und der alten Menschen befriedigen. 3. Dazu kommt noch ein Weiteres. Wenn in Zukunft Mietwohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, so sollen sie nicht in erster Linie der Vermögensmehrung der Wohnungsunternehmen dienen. Deshalb sieht der Entwurf eine Verkaufsverpflichtung des Wohnungsunternehmens vor. Bauen die Wohnungsunternehmen künftig öffentlich geförderte Mietwohnungen, so müssen sie die Wohnungen anspruchsberechtigten Mietern zum Kauf als Eigenheim oder Eigentumswohnung zu einem angemessenen Preis anbieten. Beim Mehrfamilienhaus sind sie hierzu verpflichtet, wenn mehr als die Hälfte der Bewohner die Eigentumsübertragung verlangt. Damit sollen die Wünsche erfüllt werden, die schon lange von vielen Mietern von Sozialwohnungen geäußert werden. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Wohnung zu Eigentum zu erwerben. 4. Sollen die künftig im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues errichteten Wohnungen an die Bewohner veräußert werden — sei es als Eigenheim, sei es als Eigentumswohnung —, so ist die Höhe des Kaufpreises von entscheidender Bedeutung. Bisher war unter bestimmten Voraussetzungen der „Wiederbeschaffungswert" zugelassen. Das hat dazu geführt, daß Wohnungsunternehmen bei öffentlich geförderten Eigenheimen Veräußerungsgewinne erzielt haben, die oft das Zehnfache des eingesetzten Eigenkapitals ausmachten. Das darf nicht so bleiben. Die Hergabe hoher öffentlicher Mittel an Wohnungsunternehmen kann nur verantwortet werden, wenn die Förderung letztlich dein Bewohner zugute kommt. Deshalb sind in dem Entwurf Regelungen vorgesehen, die ungerechtfertigte Gewinne ausschließen. Das Wohnungsunternehmen muß sich mit dem Kaufpreis begnügen, der es ihm ermöglicht, sein Eigenkapital wieder für einen entsprechenden Neubau zu verwenden. Dabei wird gewährleistet, daß das Eigenkapital eine der Preisentwicklung entsprechende Kaufkraft behält. Das ist weder unbillig, noch widerspricht es den Grundsätzen einer wirklich sozialen Marktwirtschaft. 5. Die Zweckbestimmung der vorhandenen Sozialwohnungen muß künftig besser gesichert werden. Die frei werdenden und neu fertiggestellten öffentlich geförderten Mietwohnungen müssen vorzugs- 8046 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 weise der Unterbringung von kinderreichen Familien, von älteren Personen und von jungen Ehepaaren dienen. Der große Block von rund 3 1/2 Millionen kostengebundenen Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaues ist auch bei zunehmender Verbesserung der Wohnungsmarktsituation für die Wohnungsversorgung der einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten von ausschlaggebender Bedeutung. Die Gemeinden oder sonst zuständigen Stellen müssen in die Lage gesetzt werden, die Vermietung der Sozialwohnungen an Einkommenskreise, für die die Wohnungen gebaut werden, ausreichend zu überwachen. Auch dies ist eine der Forderungen, die bereits in dem CDU/CSU-Antrag vom 4. März 1964 aufgestellt worden waren. Die Überwachungsmöglichkeit ist kein Rückfall in die Zwangswirtschaft, sondern nur die unbedingt notwendige Sicherung, die erforderlich ist, solange öffentliche Mittel eingesetzt sind. Soweit öffentliche Mittel eingesetzt sind, ist auch in einer Marktwirtschaft eine Kontrolle notwendig, um Mißbräuche zu verhindern. Im übrigen haben die öffentlich geförderten zweck- und kostengebundenen Mietwohnungen nun einmal eine Sonderstellung in der Marktwirtschaft. Folgerichtig ist damals in das Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft ein „Gesetz über die Bindung öffentlich geförderter Wohnungen" als Art. VIII eingefügt worden. Die Regierungsvorlage bringt also gar nichts grundsätzlich Neues, sondern nur eine nach übereinstimmender Ansicht der Länder unbedingt erforderliche Verbesserung des Wohnungsbindungsgesetzes. Der hohe Finanzierungsaufwand, den die öffentliche Hand für den Bau dieser Wohnungen aufgebracht hat — über 40 Milliarden DM — wäre nicht zu rechtfertigen, wenn nicht gewährleistet ist, daß diese Wohnungen dem Kreis zur Verfügung stehen, für den sie gebaut wurden. Wir müssen dafür sorgen, daß diejenigen Menschen, die sich ohne Hilfe des Staates keine angemessene Wohnung beschaffen können, den Zugang zu den Sozialwohnungen bekommen. Ich möchte mich mit diesen allgemeinen Hinweisen begnügen. Zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfes wird man sicher dieses und jenes sagen können. Ich werde alle Verbesserungen, die im Laufe der Beratungen vorgeschlagen werden, begrüßen. Ich möchte mich aber auf der anderen Seite an dieser Stelle mit Nachdruck gegen die unsachliche Propaganda verwahren, die schon jetzt gegen den Gesetzentwurf geführt wird. Im besonderen Maße bin ich darüber erstaunt, daß gegen wesentliche Teile des Entwurfs Angriffe von der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft geführt werden, vor allem gegen die Eigentumsübertragungspflicht, gegen die Kaufpreisregelung und gegen die Sicherung der Zweckbestimmung der vorhandenen Sozialwohnungen. Gerade für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft hätten diese Forderungen eigentlich schon seit jeher eine Selbstverständlichkeit sein müssen. Ich anerkenne die Leistung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, vor allem der zahlreichen Genossenschaften, die versuchen, ihrer Verpflichtung gerecht zu werden. Die Steuerfreiheit, die dieser Wirtschaftszweig erhält, ist jedoch nur zu verantworten, wenn jedes gemeinnützige Wohnungsunternehmen eine dienende Funktion gegenüber der Allgemeinheit erfüllt. Subventionen sollen dem Nutzen der anspruchsberechtigten Familien dienen. Im Ausschuß wird zu den Einzelfragen in bewährter Weise Stellung zu nehmen sein. Ich darf das Hohe Haus bitten, diese wichtige Vorlage noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Anlage 7 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Czaja für die Fraktion der CDU/CSU zu dem Entwurf eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965) (Drucksache IV/2891). Die CDU/CSU bekennt sich zur Fortsetzung der bewährten Linie des 2. WobauGe mit mehr Profil in der Eigentums- und Familienheimförderung, in der Förderung des Wohnungsbaus für Kinderreiche und für alte Menschen; sie bekennt sich dazu, daß die öffentlich geförderten Wohnungen in erster Linie dem Personenkreis, für dessen Einkommensschichtung sie gebaut wurden, zu angemessenem Preis vorbehalten bleiben. Das 2. Wohnungsbaugesetz mit dem Beitrag zu der im Durchschnitt in jeder Minute im freien Teil Deutschlands bezugsfertig gewordenen Wohnung und mit dem Beitrag zu der unumstrittenen Spitzenstellung der Bundesrepublik in der Zahl der je Jahr bezugsfertig gestellten Neubauwohnungen im europäischen Wohnungsbau, die alles, was auch in sozialistisch regierten Ländern erzielt wird, weit in den Schatten stellt, war so erfolgreich, daß die CDU diese Fortsetzung des Gesetzes nur wünschen kann. Einige wenige grundsätzliche Anmerkungen zur Novellierung vorerst: Erstens. Die objektiv unwahre Behauptung von dem angeblichen Rückzug des Bundes aus der Förderung des Wohnungs- und Städtebaus gehört in den Bereich des schlechten Märchens, und der Nebel, in den sie gekleidet wird, muß zerrissen werden. Der Bundeshaushalt allein macht 1965 rund 2,4 Milliarden DM für den Wohnungsbau zinsgünstig mobil. Wie das Kaninchen auf die Schlange starren Übelwollende auf die Degressionsmittel des § 18 Abs. 1 des 2. WoBauGe und schweigen konstant z. B. von den fast 300 Millionen DM Flüchtlingswohnungsbaumitteln, den 350 Millionen DM Bausparprämien des Bundes, den Mitteln aus dem Bergarbeiterwohnungsbau, der Finanzhilfe für Berlin im Wohnungsbau, den jährlich steigenden Rückflußmitteln, die der Bund ausschließlich für den Wohnungsbau bindet; sie schweigen von dem hälftigen Beitrag des 'Bundes zum Wohngeld; sie schweigen vor allem aber auch von der Mobilisierung von Kapitalmarktmitteln durch Zinsvergünstigung des Bundes zum Bauen, zur Modernisierung und zur Baulandbeschaffung in der Höhe von 1,1 Milliarde DM. Zu diesen von mir eben genannten 2,4 Milliar- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 8047 den DM treten noch zusätzlich 800 Millionen DM aus dem Lastenausgleich und zur Wohnungsfürsorge für die Bundesbediensteten mobilisierte Mittel hinzu, schließlich noch weitere rund 200 Millionen DM Wohnungsfürsorge der Bundesbahn und Bundespost. Wohnungsbedarf und Wohnungswünsche können nur befriedigt werden durch den Bau neuer Wohnungen und die Instandhaltung alter Wohnungen. Diese Zahlen und die Führungsstelle der Bundesrepublik im europäischen Wohnungsbau beweisen, daß die Angstkomplexe in der Bevölkerung, die man hier im Parlament nicht vorzubringen wagt und die man draußen durch Hilfstruppen zu verbreiten versucht, jeder Grundlage entbehren. Der Antrag der CDU, durch Bindungsermächtigungen und ab 1966 durch Kassenansatz die Degression der Mittel nach § 18 Abs. 1 abzustoppen und diese sowie die steigenden Rückflüsse dem Wohnungs-und Städtebau und der Eigentumsbildung durch Wohnungsbau jährlich bereitzuhalten, die Erklärung des Bundesfinanzministers und des Kabinetts, daß sich der Bund an der Sanierung und Finanzierung des Ortsbauförderungsgesetzes beteiligen werde, wird. ebenso konstant von manchen Seiten mit Schweigen übergangen wie die gewaltige Bedeutung des Wohngeldes. So schreibt das Organ der IG Metall mehrere Wochen, nachdem der Antrag der CDU zur Degression diesem Hause zugeleitet wurde, in Balkenüberschrift: „Bonn drosselt den sozialen Wohnungsbau. Geldmittel gekürzt". Kein Wort vom Antrag der stärksten Gesamtfraktion dieses Hauses, kein Wort davon in der Meldung, daß der Haushaltsausschuß nichts im Wohnungsbauhaushalt gekürzt hat. Das ist eine Tendenz, der man einseitige und im Entscheidenden unzureichende Berichterstattung vorwerfen muß. Die Gewerkschaften beanspruchen das Recht, für die sozialen Belange ihrer Mitglieder zu streiten. Zur sozialen Fürsorgepflicht gehört es aber auch, die Mitglieder darüber aufzuklären, was unser sozialer Rechtsstaat für den Wohnungsbau wirklich tut, und bei ihnen irgendwoher verbreitete Angstkomplexe zu zerstreuen. Zweitens. Wir sind den Ländern dankbar, daß sie heute stärker als noch vor 4 bis 5 Jahren den Wohnungsbau aus eigenen Mitteln fördern. Wir hoffen zuversichtlich, daß nach dem materiellen Gehalt des inzwischen eingebrachten CDU/CSU-Antrags sich eine Übereinstimmung in den hauptsächlichen Novellierungszielen mit dem Regierungsantrag auch im Bundesrat ergeben wird. Es ist ein Zeichen guten Funktionierens eines föderativen Staatswesens, wenn seine gesetzgebenden Organe sich im großen, zeitnahen gesellschaftspolitischen Strukturmaßnahmen auf einer Linie treffen. Wer in den Länderparlamenten und den Landesregierungen würde denn ernstlich daran denken oder es öffentlich vertreten wollen, daß nicht gerade der Wohnungsbau für große Familien stärker subventioniert werden soll und die Familienzusatzdarlehen der derzeitigen Baukostenhöhe angepaßt werden sollen? Wer würde eigentlich öffentlich gegen die verstärkte Verwendung der Mittel beim Eigenheimbau zu sprechen wagen, nachdem jährlich 125 000 förderungsfähige Familienheimanträge unerledigt bleiben? Wer würde es wagen, ernstlich gegen jede Förderung der Eigentumswohnung, nicht etwa nur gegen die Mißbräuche bei Kostenbemessung der Eigentumswohnung, sondern gegen jede Form der Eigentumswohnung, für die die Freien Demokraten besonders eintreten, in den Landesparlamenten offen zu streiten? Wer würde es eigentlich offensichtlich vertreten, daß die öffentlichen Mittel bei Kaufeigenheimen diese nicht an einen angemessenen Preis binden, sondern daß auch die öffentlichen Mittel bei Kaufeigenheimen mit Grundlage für Wertzuwächse sein sollen? Im ersten Durchgang wurden zu diesen Fragen im Bundesrat zum Teil sehr viele Anmerkungen gemacht, über die noch eine Auseinandersetzung im Ausschuß stattfinden muß. Wir hoffen, daß der Antrag der CDU/CSU auch die finanzielle Basis abgibt, eine günstige Atmosphäre für das Ja zur verstärkten. Eigentumsbildung und zu den Familienzusatzdarlehen zu schaffen. Aber selbst, wenn der Bund nichts gäbe, würde es ,alle Organe unseres Staates ehren, sich auf einer gesellschaftspolitischen Linie zu finden, die den Grundzügen des Regierungsentwurfs entspricht. Wir müssen in allen Parteien ernstlich versuchen, die Diskussion über solche gesellschaftspolitischen Fragen aus den schalldichten Verwaltungsstuben herauszuholen. Ich bin überzeugt, daß, wenn diese Fragen vor weiteren Entscheidungen des Bundesrates in den Ländern zur politischen Diskussion gestellt werden, der Nebel bald zerstreut wird. Das beweist auch die ausgezeichnete Erklärung, die der bayrische Ministerpräsident Goppel unlängst für den Familienheimbau zugunsten Kinderreicher abgab. Es sollte bei diesen Dingen immer an die bedeutsame Rede unseres verstorbenen Bundespräsidenten Theodor Heuss vor dem Ende der Beratungen des Grundgesetzes am 8. Mai 1949 gedacht werden, in der er beschwörend vor einer allzu starken Bürokratisierung des Bundesrates gewarnt hat. Im Gegensatz zu seinem Pessimismus achten wir den so notwendigen und von praktischer Fronterfahrung getragenen Beitrag der Verwaltungsfachleute bei der Gesetzgebung, aber wir wünschen auch den hohen Beamten den weiten Blick für die gesellschaftpolitischen Erfordernisse der Zeit. Die Verteilung der Milliarden-Subventionen für den Wohnungsbau muß nach großen gemeinsamen Leitlinien erfolgen: weder im Bund noch in den Ländern sind sie völlig ungebundener Dispositionsfonds der sie verwaltenden kommunalen und staatlichen Beamten. Wir wollen ihnen wohl viel Dispositionsfreiheit im Einzelfall lassen, aber wir müssen uns gemeinsam auf den Maßstab dessen einigen, was derzeit richtig und gerecht erscheint, damit sie mit diesem Maßstab gestärkt auch einen Rückhalt gegenüber lokalem Druck und dem Druck kraftvoller Interessengruppen haben. Und damit im Zusammenhang ein Drittes. Kollege Leber von der SPD hat hier unlängst am 22. Januar dramatisch erklärt, und zwar namens seiner Fraktion, daß bei der Eigentumsbildung die CDU/CSU vor die Entscheidungsfrage gestellt werde, wenn es 8048 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 um den materiellen Kern der Gesetze gehe. Zu dem materiellen Kern, dem Vorrang des Eigenheimbaus bei der Subventionierung des Wohnungsbaus und der Erhöhung der Familienzusatzdarlehen, sagt die CDU/CSU eindeutig ja. Wir stellen aber die Frage nach dem Ja zum materiellen Kern der Eigentumsbildung im Wohnungsbau nunmehr an die SPD. Und wir möchten eine präzise und eindeutige Antwort. Ich nehme an, daß Kollege Leber mit uns darin übereinstimmt, daß das Haus für die eigene Familie die ursprünglichste und natürlichste Form der Eigentumsbildung ist und bleibt, auch dann, wenn die Beteiligung des Arbeiters am Erwerbskapital in der Diskussion heute im Vordergrund steht. Wenn die an die SPD gerichtete politische Frage mit dem allgemeinen Satz „So viele Eigenheime wie möglich" beantwortet werden soll, dann müssen wir nach dem Umfang des Ausdrucks „soviel wie möglich" präziser fragen. Bedeutet das, daß die SPD mit uns der Auffassung ist, daß 125 000 unerledigte Familienheimanträge je Jahr zu viel ist? Ist sie mit uns der Meinung, daß der nicht ganz 30%ige Anteil der Subventionen, der derzeit insgesamt aus den Wohnungsbaumitteln für Familienheime gegeben wird, schon jetzt zu steigern wäre (nicht zuletzt angesichts der Nachfrage)? Ist sie mit uns der Meinung, daß in dieser späten Phase des Wohnungsbaus die Feinarbeit zum Profil unseres Nachkriegswohnungsbaus hinzukommen und daß, nachdem 6 Millionen Mietwohnungen nach dem Krieg gebaut wurden, nun dem Familienheimbau ein stärkerer Anteil der öffentlichen Mittel zukommen muß? Ist sie mit uns der Meinung, daß es absurd ist, von der ungerechten Zurückdrängung des Mietwohnungsbaus zu sprechen, nachdem er früher 85% — 80%, jetzt 70% der öffentlichen Mittel für sich beansprucht hat und nachdem auch das gewerkschaftliche Mammutunternehmen „Neue Heimat" beispielsweise in manchen Zeitabschnitten den Eigenheimbau jetzt sehr forciert, wobei es nicht zu meinen Aufgaben zählt, die Motive dafür zu untersuchen. Wenn diese Antworten präzise im Sinne der Gesamtkonzeption von Herrn Leber gegeben werden, dürften sich keine übermäßigen Auseinandersetzungen bei den Vorrangsbestimmungen im Ausschuß ergeben. Wenn nicht, werden wir allerdings den politischen Kampf gegen jede Doppelzüngigkeit aufnehmen, denn mit Recht sagte Kollege Leber — ich zitiere ihn teilweise wörtlich —: „Es geht um das Vermögen der Arbeitnehmer; es genügt nicht, nur deren Recht auf Privateigentum zu betonen.,, „Mit gleichem Nachdruck muß alles unternommen werden, damit alle Kreise in den Genuß des Eigentumsrechtes kommen." Ich möchte hinzufügen: hier geht es darum, mehr zu unternehmen; damit der Arbeitnehmer in den Genuß der Eigentumsrechte an seiner Wohnung kommt. Wir warten auf Ihre klare Antwort! Ein Viertes noch zum Grundsätzlichen. Sie werden sicher sagen, den Stopp der Degression habe die Opposition schon lange verlangt. Es ist das gute Recht der Opposition, auch manches Notwendige zu einer Zeit zu fordern, zu der es finanziell noch nicht durchsetzbar ist. Es kommt aber bei der Beurteilung eines guten Fachministeriums und einer guten Regierungspolitik entscheidend darauf an, solche Forderungen von den Mehrheiten und von dem zuständigen Ressortminister auch vor allem dann mit Härte und Mut anzupacken, wenn auch nur einigermaßen Aussicht besteht, damit finanziell durchzukommen, und wenn der Augenblick politisch für diese Forderungen günstig ist. Es ist das schlichte Geheimnis der vielen Erfolge dieses Wohnungsbauministers Paul Lücke, daß er es verstand, jeweils den günstigen Augenblick, den Kairos, zu erspüren, um ihn dann aber auch mit Härte und Geschmeidigkeit zugleich zu nutzen. So war es, als er den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft 8 Monate früher, als Sie es zugestanden hätten, durchsetzte, und so kam es, daß er heute die Angstkomplexe in den weißen Kreisen bereits hinter sich hat. So ist es mit dem Wohngeld, das nunmehr — mit oder ohne Ihre Zustimmung — in allen Kreisen in großem Ausmaß Rentnern, Kinderreichen und Einkommenschwachen den Lebensstandard sichern und heben wird; so ist es auch mit dem Profil, das nun der Förderung des Wohnungsbaus durch verstärkte Eigentumsbildung und Raumordnung gegeben werden soll. Es ist der Erfolg dieses Ministers, daß er sich im richtigen Augenblick ebenso die Hilfe seiner großen Partei zu sichern verstand wie die gerade nötigen finanziellen Hilfen zum Wohnungs- und Städtebau. Wo Sie bei ihm einen Moment der Unsicherheit mutmaßten, ist daraus eine Ausgangsposition zu neuen Taten geworden. Diese Klugheit und dieses Geschick dankt ihm die CDU mit treuer Unterstützung. Allerdings muß ich daran eine ernste Bitte an den Bundeswohnungsbauminister knüpfen. In Stadt und Land müssen alle Möglichkeiten, die den Leuten die Angstkomplexe, die von mancher Seite bewußt gesät werden, zerstreuen, ausgenützt werden. Insbesondere bitten wir den Bundeswohnungsbauminister, darum bemüht zu sein, das Material über die Möglichkeiten des Wohnungsbaus für Alte und Kinderreiche, für Einkommenschwache und junge Familien, praktische Möglichkeiten des Rechtsanspruchs auf Wohngeld, belegt mit Beispielen, den Familien, den Zeitungen und Zeitschriften überall zugänglich zu machen und für deren Aufklärung über die Rechte des Bürgers in dieser Richtung in unserem sozialen Rechtsstaat Sorge zu tragen. Wir bitten Sie auch, insbesondere zu prüfen, wie den Verbänden und Vereinigungen, die sich besonders um die sozialen Rechte ihrer Mitglieder mühen, wie beispielsweise den Verbänden der Kriegsopfer, der Vertriebenen, den Gewerkschaften und Berufsverbänden, den Familienbünden und Mieterbünden die Möglichkeit eröffnet werden könnte, alle Rechte und Möglichkeiten des Wohngeld- und des Wohnungsbaugesetzes ihren Mitgliedern genügend zur Kenntnis zu bringen. Um dem Bürger die Möglichkeiten, die ihm der soziale Rechtsstaat eröffnet, bekanntzumachen, sollten die nötigen finanziellen Mittel zur Aufklärung nicht gescheut werden. Wir werden sorgfältig regi- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 8049 strieren, welche Organe und welche parteipolitisch neutralen Verbände diese Aufklärungsmöglichkeit für ihre Mitglieder nutzen. Der Verband, der es beansprucht, für die sozialen Rechte seiner Mitglieder zu streiten, hat auch die Pflicht, sie über ihre Rechte und Möglichkeiten im sozialen und im Wohnungsbereich aufzuklären. Wir würden es begrüßen, wenn in den Organen der Gewerkschaft in den Organen der Wohnungsunternehmen, des VdK und des Reichsbundes der Kriegsopfer, in den Vertriebenenverbänden, in den Beamtenorganisationen, den Familienbünden, Mieterbünden und anderen um das soziale Wohl der Bürger bemühten Vereinigungen eine klare, auch vom Ministerium verfügbar gemache Darstellung, insbesondere auch des Wohngeldes, das immer wieder bei der Verabschiedung auch der Novelle zum 2. WoBauG im Zusammenhang gesehen werden muß, gegeben würde. So wie die IG Metall Schauermärchen über die Folgen der Zwangswirtschaft bringt, sollte sie auch Tabellen und praktische Beispiele des Wohngeldes bringen. Weniges noch zu den Hauptpunkten des Gesetzes: ein klares Ja zum Vorrang für die förderungsfähigen und förderungswürdigen Familienheimanträge bei der öffentlichen Förderung; ein klares Ja zu den Verbesserungen für das Stockwerkseigentum im Sinne der Regierungsvorlage und im Sinne zum Teil auch der Vorlage der Freien Demokraten; ein besonders deutliches Ja zur Anhebung der Familienzusatzdarlehen, zu denen nach dem Beispiel Nordrhein-Westfalens, das sie bereits in diesem Ausmaß aus eigenen Mitteln eingeführt hat, beizutragen keine Schande für die Länder bedeutet. Bezüglich der Einkommensgrenzen für den zu begünstigenden Personenkreis müssen noch eingehende Erwägungen angestellt werden. Wir halten fest an den Berichten der Länder über Anträge und Programme, Berichte, die übrigens mehr als aufschlußreich sind. Der Anbietungszwang bei Vielfamilienhäusern muß eingehend nach Zweckmäßigkeit, Praktikabilität, rechtlichen und finanziellen Folgen für die Erwerber und die Abgebenden überprüft werden. Viel Staub hat die Vorschrift über den angemessenen Preis, zu dem öffentlich geförderte Familienheime veräußert werden sollen, aufgewirbelt. Manches, was in der Presse über das Memorandum der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen stand, steht mit dem zum Teil recht sachlichen Ton der Denkschrift nicht im Einklang. Vielleicht ist dies ein Teil des Kesseltreibens einzelner Gruppen gegen den sich um Objektivität jenseits parteipolitischer Bindung und um Stärkung der Genossenschaften bemühenden Hauptgeschäftsführer, der in einer sehr weit verbreiteten Zeitschrift eines Mammutunternehmens schon einmal dahin gehend öffentlich angesprochen wurde, daß er in der Frage der Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft nicht die Meinung der Gemeinnützigen, sondern seine persönliche Meinung vertrete. In dieser sachlichen Denkschrift fällt aber die Breite auf, mit der § 54 a des 2. WoBauG, der die Gebühren und Erträge der Unternehmen besonders betrifft, behandelt ist. Auch aus anderen Zuschriften und ihrem lauten „Auweh" ergibt sich, daß hier ein besonders empfindlicher Punkt getroffen wurde. Wir sind in diesem Teil mit der Denkschrift der Meinung, daß anhand des Regierungsentwurfs geprüft werden muß, ob die Bemessung der Verwaltungsgebühren und der Risikozuschläge nach heutigen Verhältnissen ausreichend und kostendeckend ist und eine Kalkulationsrückstellung für den Eigenheimbau ermöglicht. Das scheinen berechtigte Wünsche zu sein. Auch die Vielfältigkeit der Verhandlungen, bevor unter gescheiterten Kaufeigenheimprojekten andere zur Ausführung kommen, ist zu würdigen. Nicht in den Kopf will es uns aber, daß daneben und neben der Anpassung der Eigenleistungsausgaben und des Tilgungsanteils an die Wert- und Preiserhöhungen noch die auf dem Haus verbleibenden Fremd-und besonders die öffentlichen Mittel an die Wert-und Preiserhöhungen um den Wiederbeschaffungspreis zugunsten des Verkäufers angepaßt werden sollen. Wir bejahen es, daß die Vorteile der öffentlichen Mittel der natürlichen Person zur Eigentumsbildung zukommen; ob sie sie bei der Weiterveräußerung weiterzugeben hätte, wäre allerdings zu erwägen. Die Leistungsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere bei Genossenschaften, besonders die Leistungsfähigkeit für den Familienheimbau, wollen wir nicht einschränken. Es wäre aber absurd, neben ausreichenden Verwaltungsgebühren, Risikozuschlägen, Kalkulationsrückstellungen und Wertzuwächsen für investiertes Unternehmenskapital den Kaufeigenheimerwerbern noch die Sorge für die Leistungsfähigkeit bezüglich des Mietwohnungsbaus für Personen aufzubürden, die nicht so wie er zur Erstellung der Wohnung Eigenkapital aufbringen. Das geht wohl zu weit und ist übrigens weithin ein Streit um Worte. In den letzten Tagen haben mir mehrere bedeutende Genossenschaften, die noch für den kleinen Mann bauen, bestätigt, daß sie nicht den vollen Wiederbeschaffungspreis nehmen, weil ihnen das niemand zahlen würde und sie damit konkurrenzunfähig würden. Nur dort, wo große Unternehmen besondere Standortvorteile und Vorteile beim Kaufpreis des Bodens hatten, wird das mit dem Wiederbeschaffungspreis praktiziert. Wir hätten in diesem Zusammenhang die Worte „marktkonträr und unbrauchbar", die in der Presse besonders herausgegriffen wurden, in der sonst sachlichen Denkschrift nicht gewünscht. Wer zuerst öffentliche Subventionen nimmt, kann sich dann beim Preis nicht chemisch rein an den Markt halten und die Subventionen zum Marktpreis um des eigenen Vorteils willen abgeben. Über die Tragweite der Schlußbestimmungen und den § 54 a muß natürlich im Ausschuß bezüglich der Praktikabilität und Angemessenheit noch eingehend gesprochen werden. Wenige Bemerkungen noch zum Bindungsgesetz! Ein Ja zur Erfassung der geförderten Wohnung und zu ihrer Nutzung durch und Vermietung an den begünstigten Personenkreis. Ein Ja zur Kostenmiete, da die Vorteile der öffentlichen Mittel weiterzugeben sind. Ein Ja aber auch dazu, daß die öffentlichen Mittel nicht nur als günstige Zwischenfinanzierung genutzt werden, nach deren Rückzahlung man augenblicklich aller Bindungen frei ist. Ein Ja zur weiteren Prüfung, ob man mit finanziellen Folgen, z. B. 8050 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 mit generell erhöhten Zinsen, für die alten öffentlichen Mittel nach Einspielen des Wohngeldes auch in den schwarzen Kreisen, nicht diejenigen treffen könnte, die ein Vielfaches dessen verdienen, was eine Familie, die in eine Sozialwohnung ziehen kann, verdienen darf. Ein Ja also zum Versuch, der nicht mit einem Herausdrängen der Familie, die mehr verdient, aus der Wohnung endet, sondern die für sie allzu stark gesenkte Miete ihren Vermögensverhältnissen anpassen will, um die so zustande gekommenen höheren Erträge wieder dem Wohnungsbau für noch nicht Untergebrachte und dem Städtebau sowie der Sanierung zukommen zu lassen; ein Ja deshalb auch zu eventuellen Umsetzungsanreizen für solche Familien in Wohnungen von mittlerem Preis. Sehr genau jedoch wollen wir die Überspitzung der Einweisungen und noch weitergehende zwangswirtschaftliche Wünsche einzelner Verwaltungsstellen prüfen. Daß sich Personen des begünstigten Personenkreises als berechtigte Mitbewerber bei Freiwerden von öffentlich geförderten Wohnungen ausweisen müssen, erscheint vertretbar, doch sollte weithin die Möglichkeit bleiben, daß sich in dieser Begrenzung dann der Mieter seine Wohnung und der Hausbesitzer seine Mieter sucht und sich nicht noch Korrektive von Verwaltungen berechtigterweise oder unberechtigterweise einschalten. Wo will man denn das Verwaltungspersonal heute noch hernehmen, das als Korrektiv einer postulierten Gerechtigkeit hierbei noch in Feinarbeit wirksam werden soll? Alles in allem sagen wir ein klares Ja zu dieser mittelgroßen Novelle. Die CDU/CSU wird ihrem erfolgreichen Wohnungs-, Städtebau- und Raumordnungsminister bei seinen Grundanliegen, die auch diese Novelle kennzeichnen, unterstützen. Unser Glückwunsch gilt ihm zu diesem Tag, der unzweifelhaft ein Tag großen politischen Erfolgs für ihn war. Anlage 8 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Jacobi (Köln) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965) (Drucksache IV/2891). Der vorliegende Entwurf hat eine lange Vorgeschichte. Sie beginnt mit der Verabschiedung der Abbaugesetzgebung. Die Vorstellungen, von denen die umfangreiche Vorlage ausgeht, basieren denn auch auf den Elementen, von denen der sogenannte Lückeplan wesentlich mitgetragen wird. Hierzu gehört in erster Linie die regierungsamtliche These, daß die „echte Wohnungsnot" behoben sei und daß es nur noch relativ geringfügiger Korrekturen bedürfe, um auch in den noch bestehenden Zentren des Wohnungsmangels befriedigende Verhältnisse herzustellen. Einer der Indikatoren, von denen die Bundesregierung ihre Schlußfolgerungen für ihre zukünftige Wohnungspolitik ableitet, ist nach wie vor die Berufung auf die Statistik. So fingiert sie weitgehend eine Wohnungsmarktlage, die mit den Realitäten nicht im Einklang steht. Es ist geboten, hierzu erneut besorgte Hinweise zu geben, denn die statistischen Wohnungsdefizitzahlen sind ja nicht nur Ausgangspunkt für allgemeine wohnungspolitische Entscheidungen, sondern sie haben auch wesentliche Bedeutung für die Schlüsselzuteilungen der Förderungsmittel in den Ländern. Es muß noch einmal hervorgehoben werden, was bei allen Erörterungen in diesem Hause immer wieder von uns betont worden ist: Vom statistisch erfaßten Wohnungsfehlbestand zum tatsächlichen Wohnungsbedarf führt kein Weg, der einen befriedigenden und ausreichenden Aussagewert ergibt. Die statistisch erfaßten Wohnungen sind im wesentlichen als Normalwohnungen definiert. Wohnungen und Haushalte werden global und ohne jede Gliederung regionaler und sachlicher Art für die kreisfreien Städte und Landkreise erfaßt. Es findet keinerlei Differenzierung in Teilmärkte nach Stadtteilen, nach Wohnungs- und Haushaltsgröße oder nach der Ausstattung der Wohnungen statt. Also auch ohne zugegebenermaßen statistisch kaum erfaßbare Wohnungswünsche ergeben sich aus den statistischen Daten zahlreiche Unzulänglichkeiten, die für sich allein schon ausreichen, um erneut davor zu warnen, den Aussagewert der statistischen Zahlen zu überschätzen. Das rechnerische Wohnungsdefizit gibt das Verhältnis von Angebot und Nachfrage am Wohnungsmarkt nun einmal nicht wieder. Es erscheint nach wie vor unerläßlich, eine Variierung der Defizitberechnungen in der Weise vorzunehmen, daß sie ein wenigstens annäherndes Spiegelbild der tatsächlichen Wohnungs- und Haushaltsstruktur darstellen. An Stelle dieses wirklichen Spiegelbildes haben wir es bei der heutigen Berufung auf die, statistischen Daten bisheriger Art mit einer regelrechten Spiegelfechterei zu tun. Sie ist um so bedenklicher, als ihr sachgerechte wohnungspolitische Entscheidungen zum Opfer fallen. Gerade in den letzten Tagen ist wieder einmal ein Streit über die Höhe des Wohnungsdefizits entstanden. Unter Berufung auf die Statistik behauptet das Wohnungsbauministerium, es bestehe Ende 1964 nur noch ein Wohnungsfehlbestand von 250 000 bis 300 000 Wohnungen. Lassen Sie mich in Ergänzung meiner soeben gegebenen, den Aussagewert der statistischen Berechnungen anzweifelnden Hinweise einige wenige Beispiele aus der Praxis anführen. Sie stützen sich auf eine durch den Deutschen Städtetag erfolgte Umfrage. In Düsseldorf stehen einem rechnerischen Defizit von 23 000 Wohnungen nach der Wirklichkeitsrechnung 40 000 fehlende Wohnungen gegenüber, und zwar ohne Berücksichtigung von wohnungssuchenden Einpendlern. In Essen lauten die Zahlen 12 922 — das ist das rechnerische Defizit - und Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 8051 30 000. Herne hat gemäß Statistik am 31. 12. 1964 überhaupt keinen Wohnungsmangel mehr, in Wirklichkeit fehlen dort 1665 Wohnungen. In Köln lauten die Zahlen zum 31. 12. 1963 nach den statistischen Feststellungen 19 563, wirklicher Fehlbestand 29 600. Lüdenscheid hat am 31. 12. 1964 nach der Statistik die Nullgrenze erreicht. In Wirklichkeit fehlen — ohne Berücksichtigung von Verbesserungswünschen und von Wohnungswünschen Auswärtiger — noch 2155 Wohnungen. In München lauten die Vergleichszahlen am 34. 12. 1963 30 676 und 41 239. Das Verhältnis hat sich in der Zwischenzeit nicht gebessert. In Kiel stehen sich folgende Zahlen gegenüber: 5660 und 9455, in Wuppertal 5178 und 23 963. Eine letzte Zahl, die ich unter Verzicht auf weitere Vergleiche nennen möchte: Regensburg hat Ende 1964 nach der Statistik einen Fehlbestand von 580. Die wirkliche Zahl beträgt 2520. Bei allen diesen Zahlen ist der für die weitere Entwicklung der Wohnungsmärkte zu beachtende Abgang von Wohnungseinheiten durch Überalterung, durch städtebauliche Maßnahmen der verschiedensten Art und der Bedarf, der sich durch Zuzug, Eheschließungen und Geburten ergibt, natürlich ebensowenig berücksichtigt, wie in der amtlichen Statistik. Diese wenigen Beispiele und Hinweise zeigen erneut, wie unzulänglich die amtlichen statistischen Zahlen sind. Man sollte sich ihrer deshalb nur sehr bedingt bedienen und darauf verzichten, aus ihnen Schlüsse zur effektiven Marktsituation zu ziehen. Ich bin fest davon überzeugt, daß Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses, die dies dennoch tun sollten, in ihren Wahlkreisen bis auf einige wenige überwiegend ländliche Gebiete kaum auf wohlwollendes Gehör bei den Kreis- und Ortsbehörden, vor allem aber bei den noch wohnungssuchenden Bevölkerungsschichten rechnen dürften. Bitte, machen Sie die Probe aufs Exempel, soweit dies noch nicht geschehen ist. Wenn Defizitzahlen, die von der Opposition, vom DGB oder von den Mietervereinen genannt werden, dem einen oder anderen von vornherein verdächtig scheinen, so möge wenigstens beachtet werden, was von behördlicher Seite zu diesem Komplex immer wieder angeführt wird. Es sei in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, daß sich beispielsweise der Bayerische Senat auf Grund der nicht abreißenden Klagen zur Einsetzung eines Sonderausschusses veranlaßt sah. Durch ihn soll das tatsächliche Wohnungsdefizit ermittelt werden. Es wäre zu wünschen, wenn auch in den übrigen Ländern ähnliche Erhebungen angestellt würden. Sie erscheinen dringend geboten, damit das zu nichts führende Streiten darüber, wer Recht hat, endlich einmal aufhört, damit Klarheit und Wahrheit an die Stelle unifruchtbarer Auseinandersetzungen treten. Nur so können sichere Grundlagen für eine objektive Beurteilung geschaffen werden. Mein Appell richtet sich dabei auch an den Herrn Bundeswohnungsbauminister. In einem seiner letzten Interviews — wir konnten es in einer großen Illustrierten unter der Überschrift „Ich mache keine Wahlgeschenke" lesen — findet sich wieder einmal eine völlig sorgenfreie Betrachtung der Lage auf dem Wohnungsmarkt. Dabei kann man so erstaunliche Sätze wie diese lesen: „Bei unserer Wirtschaftsordnung kann jede Familie in wenigen Jahren ihr Eigenheim oder ihre angemessene eigene Wohnung haben: Sie werden sehen, in zwei bis drei Jahren wird man wieder Schilder heraushängen: „Zu vermieten". Zur Begründung seiner These verweist der Minister auf die hohen Wohnungsbauleistungen auch des letzten Jahres. Wer will sie bestreiten? Sie stellen zu unserer allgemeinen Genugtuung die Fortsetzung einer erfreulichen Gemeinschaftsleistung auf breitester Grundlage dar. Dennoch berechtigen sie nicht zu einer Betrachtung, wie. sie sich der Herr Minister in seinem Interview zu eigen gemacht hat. Er verniedlicht, er vereinfacht die Probleme in unvertretbarer Weise. Er sieht über die immer noch bestehenden Schwierigkeiten und über die noch sehr zahlreichen Engpässe hinweg. Ein zweites Kapitel, das in diesem Zusammenhang angesprochen werden muß, obwohl, ja gerade weil es in dem Entwurf des Wohnungsänderungsgesetzes keine Regelung findet, ist die Frage der zukünftigen Wohnungsbaufinanzierung. Der Gesetzentwurf will als ein Drittes Wohnungsbaugesetz verstanden werden. Nichts läge daher näher, als daß er sich, wie dies in den beiden ersten Wohnungsbaugesetzen geschehen ist, über die Bereitschaft des Bundes zur finanziellen Mitverantwortung äußert. Er schweigt hierzu. Statt dessen stellt er erhöhte Familienzusatzdarlehen für Eigentumsmaßnahmen in Aussicht. Aber dies geschieht nach der äußerst einfachen, ja, man ist versucht zu sagen: schlaumeierischen Erkenntnis, daß sich aus anderer Leute Leder gut Riemen schneiden läßt. Diese Zusatzdarlehen gehen nämlich nicht zu Lasten des Bundes. Sie müssen vielmehr, worauf der Bundesrat in seiner kritischen Stellungnahme hingewiesen hat, von den Ländern und in den Ländern aufgebracht werden. Das ist ein Punkt, der im Streit ist und der sicherlich bei den bevorstehenden Beratungen Schwierigkeiten machen wird. Auf einige andere Punkte, die umstritten sind, werde ich noch zurückkommen. Von den damit verbundenen offenen Fragen abgesehen, haftet dem Entwurf aufs Ganze hin betrachtet, ein grundlegender Mangel an. Er läßt keine geschlossene und überzeugende Konzeption erkennen. Sie befand sich wenigstens einigermaßen erkennbar in den beiden Wohnungsbaugesetzen, die durch das Änderungsgesetz betroffen werden. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob der Bund den Wohnungsbau für die Dauer des neuen Gesetzes durch die Bereitstellung bestimmter Beträge auch weiterhin fördern will. In den beiden ersten Wohnungsbaugesetzen hat sich der Bund hier eindeutig erklärt. Der § 18 Abs. 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes war hier klar und deutlich: Er legte fest, daß sich der Bund an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen Mitteln geför- 8052 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 derten Wohnungsbaues mit bestimmten Beträgen beteiligt. Das Wohnungsbauänderungsgesetz enthält demgegenüber keine derartigen Bestimmungen. Hier kann auch nicht entgegengehalten werden, daß der Initiativantrag der CDU/CSU-Fraktion einen Stopp der Degression der öffentlichen Mittel des Bundes vorsieht; denn der Referentenentwurf wurde viele Monate vor dem Initiativantrag ausgearbeitet. Auch die Rückflüsse der Wohnungsbaumittel fallen für dieses Gesetz praktisch aus, da sie für städtebauliche Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderungsgesetzes Verwendung finden sollen. Wenn also dieses Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 nichts darüber aussagt, wie man sich die Finanzierung der in den nächsten mindestens fünf Jahren zu bauenden Wohnungen vorstellt, kann angenommen werden, daß ein verantwortungsbewußter Wohnungsbauminister sich anderweitig Gedanken gemacht, d. h, eine Konzeption gefunden hat, die das Fehlen einer Bundesbeteiligung rechtfertigt. Sollte sie dem Arbeitskreis für die künftige Wohnungsbaufinanzierung zugedacht sein, der am 10. Dezember 1964 zu einer konstituierenden Sitzung zusammengetreten ist? Das ist kaum zu glauben, denn dieser erste Sitzungstermin liegt immerhin rund ein halbes Jahr nach Fertigstellung des heute in erster Lesung anstehenden Gesetzentwurfes. Etwaige Arbeitsergebnisse dieses ministeriellen Arbeitskreises dürften nach dem bekannten zähen Fluß, dem sie unterliegen, für dieses Gesetz in jedem Fall zu spät kommen. Ich fürchte, daß etwas anderes wahrscheinlicher ist: daß nämlich das Fehlen einer Finanzierungskonzeption in dem Gesetzentwurf auf dem Vertrauen beruht, die Marktsituation mache Förderungen des Wohnungsbaues durch den Bund nur noch für extreme Sonderfälle erforderlich. Das aber würde bedeuten, daß weite Bevölkerungsschichten zukünftig mit Kostenmieten frei finanzierter Wohnungen zu rechnen hätten. Eines der größten bundeseigenen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen baut nur wenige Kilometer von hier entfernt Reiheneigenheime — also keine aufwendigen Bungalows! — im steuerbegünstigten Wohnungsbau, die 1967 bezugsfertig werden. Die Herstellungskosten betragen je Quadratmeter Wohnfläche DM 1100,—. Das Wohnungsunternehmen ist bekannt dafür, daß es preiswerten Wohnraum erstellt. Die jährlichen Kapitalkosten bei einer Finanzierung ohne öffentliche Mittel liegen bei rund 85 DM, das sind etwa 7 DM je Quadratmeter im Monat. Hinzu kommen die Bewirtschaftungskosten einschließlich Instandhaltungskosten sowie gegebenenfalls Umlagen für die Heizung usw. Die echte Belastung dieses Eigenheimes dürfte somit auf 8 bis 9 DM je Quadratmeter im Monat klettern. Das bedeutet Lasten, die im Regelfalle zwischen 700 und 900 DM liegen. Hierzu ist nichts weiteres zu sagen, als daß das durchschnittliche Einkommen eines Vier-PersonenArbeitnehmerhaushalts im verflossenen Jahr ca. 900 DM betragen haben mag. Auch die neue Wohngeldregelung würde hier nicht ausreichen, der Schwierigkeiten Herr zu werden. Die Kostenmiete bei einer frei finanzierten Mietwohnung mit einer zeitgemäßen Ausstattung andererseits dürfte bei etwa 6 bis 7 DM im Monat liegen. Das hinwiederum bedeutet bei einer 75 qm-Wohnung monatliche Mieten von 450 bis 525 DM. Auch das ist durch Beispiele zu belegen, und auch hier hilft das neue Wohngeldgesetz im Regelfalle nicht. Bitte sehen Sie sich die darin Besetzen Daten an und versuchen Sie dannach, die soeben vorgetragenen Sorgen zu entkräften. Es ist bei einer sachlichen Betrachtung ohne weiteres zu erkennen, daß die Mieten bzw. Belastungen frei finanzierter Wohnungen Beträge erreichen, die von dem größten Teil der Bevölkerung unter den obwaltenden Verhältnissen entweder überhaupt nicht oder nur dann aufgebracht werden können, wenn ganz entscheidende Abstriche am gewonnenen Lebensstandard vorgenommen werden. Auswege aus diesem Dilemma hat das Wohnungsbauministerium weder in der jüngsten Vergangenheit aufgezeigt, noch sind sie in dem Entwurf des Wohnungsbauänderungsgesetzes auch nur andeutungsweise enthalten. Je länger man sich mit der Regierungsvorlage beschäftigt, desto deutlicher wird einem klar, daß sie nur aus einer Grundhaltung zu verstehen ist, die sich mit dem Erreichten im wesentlichen abfindet und unerquicklichen Tatsachen des Alltags aus dem Wege geht. Gestatten Sie mir, auf eine dieser Tatsachen zusätzlich einzugehen. Einer der Kernpunkte des Gesetzentwurfes ist das Bestreben, die Eigentumsbildung weiterhin verstärkt zu fördern. Bei diesem grundsätzlich zu begrüßenden Ziel bedarf es jedoch der nüchternen Einbeziehung aller Hemmungsfaktoren. Hierzu gehört nach wie vor die Beachtung der Tatsache, daß geeignetes Bauland an der rechten Stelle und zu erschwinglichen Preisen kaum zu haben ist. Es bleibt nach wie vor unerfindlich, wie den steigenden Baulandpreisen, die zum Teil eine schwindelhafte Höhe erreicht haben, ohne bodenordnungspolitische Maßnahmen, die über die bisherigen unzulänglichen Ansätze hinausgehen, begegnet werden soll. Wir haben auf die Gefahren eines weiteren Gleitenlassens der Bodenpreise seit Jahren immer wieder hingewiesen. Diese Hinweise sind ohne Erfolg geblieben. Im Gegenteil! Noch vor wenigen Monaten hat sich erneut gezeigt, daß die Bundesregierung immer noch zu einer Bagatellisierung des Bodenproblems neigt. Der Bundesminister für Wirtschaft hat in seiner Stellungnahme zu einer besorgten Anfrage des Bundes der Bausparer, die an den Herrn Bundespräsidenten gerichtet war, erneut die Auffassung vertreten, daß die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes noch in der Bewährung seien. Gemeint sind das Vorkaufsrecht der Gemeinden und ihre Ver- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 8053 pflichtung zur Aufstellung von Bauleitplänen. Wir haben in diesem Hause seit Jahren unwiderlegt dargetan, daß diese Maßnahmen von vornherein unzulänglich sind und keinen Erfolg versprechen können. Die Entwicklung hat uns Recht gegeben. Um so erstaunlicher ist, daß sich in der erwähnten Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums — sie datiert vom 5. Oktober 1964 — die Feststellung findet, „daß bereits seit Mitte des Jahres 1963 auf dem Baulandmarkt eine gewisse Preisberuhigung zu beobachten ist," die angeblich anhält. Eine größere Verkennung der Verhältnisse auf dem Bau-und Bodenmarkt ist kaum denkbar. Die soeben zitierte Darstellung ist schlicht und einfach falsch. In Wirklichkeit sind die durchschnittlichen Kosten der Baugrundstücke der mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen nach den letzten amtlichen Verlautbarungen des statistischen Bundesamtes gegenüber 1962 im Jahre 1963 um etwa 32 % gestiegen. Im ersten Quartal 1964 hat sich die Entwicklung fortgesetzt. Gegenüber den ersten drei Monaten 1963 ist hier ein weiterer Anstieg um durchschnittlich 9 % festzustellen. Insgesamt gesehen kann von einem Rückgang der Preise für baureife Grundstücke gegenüber dem Jahre 1962 in einem sehr bescheidenen Umfang nur in Städten zwischen 100- bis 200 000 Einwohnern die Rede sein. Bezogen auf das Jahr 1962 sind die vergleichbaren Preise für baureifes Land in Gemeinden mit 10 000 bis unter 20 000 Einwohnern um 41 % gestiegen, in Gemeinden mit 20 000 bis 50 000 und mehr Einwohnern sind sie im Durchschnitt gleich hoch geblieben Auch in diesem gerade für eine Politik vermehrter Eigentumsbildung außerordentlich wichtigen Punkt ist und bleibt es erforderlich, mehr zu tun, als die Dinge einfach hinzunehmen, wie dies die Bundesregierung und die Mehrheit dieses Hauses bisher getan haben. Damit ist ein Schlüsselproblem für eine verstärkte Eigentumsbildung angesprochen, ohne dessen Lösung alle noch so gut gemeinten Absichten fragwürdig bleiben. Der vorliegende Gesetzentwurf und die ihm beigegebene Begründung ignorieren die soeben angesprochene Problematik leider völlig. Der Entwurf würdigt ebensowenig eines der wichtigsten Erfordernisse, das noch auf lange Zeit besteht, die Dekkung des örtlichen Bedarfs an Wohnungen jeglicher Wohnform. Nach wie vor besteht hier die Notwendigkeit der gesetzlichen Sicherstellung besonders für die Orte und Gebiete, in denen die Wohnungsversorgung noch im argen liegt und in denen die im Fluß befindliche Binnenwanderung auf Grund struktureller wirtschaftlicher Veränderungen unveränderbar zusätzliche Wohnungsprobleme auslöst. Der Entwurf läßt keinerlei Einstellung auf die hier auftretenden neuen Bedarfserfordernisse erkennen. Seine Verfasser übersehen hier — bewußt oder unbewußt — die besonderen Notwendigkeiten, ja, die Vordringlichkeit der Förderung des Baues von Miet- und Genossenschaftswohnungen in solchen Wohnungsmangelgebieten. Die im Entwurf allgemein vorgesehene vorrangige Förderung von Eigentumsmaßnahmen bietet hier keine hilfreichen Lösungen an. Dabei kann es auch nicht beruhigen, daß im Artikel II, der den Sozialwohnungskomplex behandelt, eine vorrangige Berücksichtigung der Personenkreise mit niedrigen Einkommen vorgesehen ist. Die hierfür verbleibenden Förderungsmittel reichen hierzu in keiner Weise aus. Wenn man sich eingehend mit dem Entwurf befaßt — und das hat vor allem der Bundesrat getan —, stößt man auf eine Vielzahl von Bestimmungen, die umstritten bleiben werden. Ich erwähne nur einige, ohne im Rahmen der heutigen Generaldebatte auf Einzelheiten einzugehen: die vorgesehenen Regelungen über den Freikauf nach Ablösung der öffentlichen Mittel, die Bestimmungen über Art und Umfang des Verwaltungszwanges, über Art und Ausmaß der Ordnungswidrigkeiten, über die Ermächtigung, Kataloge für Rechtsverordnungen aufzustellen, und über die Kostenmietenproblematik. Der Bundesrat hat, wie aus der Drucksache IV/2891 im einzelnen ersichtlich ist, zu Art. I des Gesetzes in 15 Ziffern, zu Art. II in 15 Ziffern und auch zu den übrigen Artikeln des Gesetzentwurfes zum Teil mit ausführlichen Begründungen, insgesamt in 42 Ziffern kritisch, ja ablehnend Stellung genommen. Die Bundesregierung hält demgegenüber in den entscheidenden Punkten an ihrer Vorlage fest. Allein dies zeigt, wie umstritten der der Zustimmung des Bundesrates bedürftige Gesetzentwurf ist und wie fragwürdig seine Verabschiedung erscheint. Es kann nicht die Aufgabe der ersten Lesung sein, über eine Generaldebatte hinaus alle Streitpunkte anzusprechen. Das ist Aufgabe der Ausschußberatungen. In ihnen werden auch die umfangreichen Einwände zu prüfen sein, die von den verschiedensten Seiten, so auch vom Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen und vom Zentralverband der Haus- und Grundeigentümer in einer Eingabe an alle Abgeordneten dieses Hauses vorgebracht worden sind. Diese Prüfung wird von der sozialdemokratischen Opposition im Blick auf das Ganze und nicht einfach durch eine blinde Bejahung aller vorgetragenen kritischen Erwägungen, von wem sie auch kommen mögen, vorgenommen werden. Dasselbe gilt von den Einwänden des Bundesrates. Dabei wird unser Bemühen darauf gerichtet sein, vor allem hinsichtlich der zukünftigen Behandlung der Belegung der Sozialwohnungen zu einer Lösung beizutragen, die Recht und Gerechtigkeit in allgemein vertretbarer Weise entspricht. Zu diesem Kapitel ist in der Vergangenheit, nicht zuletzt durch den Bundeswohnungsminister, manches gesagt worden, was der Kritik der Juristen und der Kritik einer beunruhigten Öffentlichkeit inzwischen zum Opfer gefallen ist. Ursprünglich fand dieser Teil des Gesetzentwurfes bei Stellungnahmen etwa der Vertriebenenorganisationen die Kennzeichnung, hier zeige sich eine neue Vertreibung an, es drohe 8054 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 ein Rausschmeißergesetz. Derartige Tendenzen zeigt der jetzt vorliegende Entwurf nicht mehr. Auch die ursprüngliche Absicht rückwirkender Eingriffe in bestehende Mietverträge ist fallengelassen worden. Dennoch bleiben zahlreiche Fragwürdigkeiten, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Ich nenne nur die Kostenmietenproblematik und den im Regierungsentwurf vorgesehenen sogenannten Freikauf, dessen vorgeschlagene Form den Bundesrat zu der besorgten Feststellung geführt hat, sie könne leicht zu Mißbräuchen führen. Dies und vieles andere muß bedacht werden. Was den von der Bundesregierung als besonders dringendes Postulat bezeichneten Vorschlag betrifft, die künftige Bewilligung öffentlicher Mittel für den Bau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit der Auflage an den Bauherrn zu verbinden, einen Veräußerungsvertrag abzuschließen, wenn dies von mehr als der Hälfte der Mieter verlangt wird, so überwiegen bei meinen Freunden und mir die gegen eine solche Regelung in mannigfacher Weise vorgetragenen Bedenken. Der diesbezügliche, den § 65 in Art. I betreffende Streichungsantrag des Bundesrates wird dazu beitragen, daß diese Bedenken bei den Beratungen eine besonders sorgfältige Würdigung erfahren. Dieser Gesetzentwurf ist und bleibt umstritten. Von einzelnen Regelungen abgesehen, haften ihm allgemeine Mängel an. Er basiert auf Vorstellungen über einen Wohnungsmarkt, die den wirklichen Verhältnissen keine genügende Rechnung tragen. Er enthält keine geschlossene wohnungspolitische Konzeption, die den Erfordernissen der Gegenwart und Zukunft entspricht. Wir sind daher nicht in der Lage, ihn als eine geeignete Grundlage für eine gesunde und fortschrittliche Entwicklung unseres Wohnungswesens anzusehen. Anlage 9 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Mick zu dem Entwurf eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965) (Drucksache IV/2891). Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf löste, als er uns Abgeordneten überhaupt noch nicht vorlag, bereits lebhafte Kontroversen in einschlägigen Kreisen aus. Es waren vor allem die alten Streiter gegen die bevorzugte Eigentumsförderung im Wohnungsbau, die sofort wieder auf den Plan traten. Natürlich bekennt niemand offen, daß er gegen privates Eigentum ist. Man bedient sich einer Menge von Umschreibungen, kommt aber immer zu einem Ergebnis, welches praktisch etwas anderes zum Inhalt hat als die Eigentumsbildung in breiten Schichten unseres Volkes. Für mich besteht kein Zweifel darüber — ich bin im 2. Stock eines Miethauses geboren und groß geworden —, daß das Eigentum an Haus und Garten — man kann auch sagen an Haus und Grund — wohl das ursprünglichste Eigentum ist, die Form des Eigentums, die auch heute noch den Menschen am nächsten liegt und am sichtbarsten macht, was Eigentum bedeutet. Für mich, und auch für meine Freunde, gibt es keinen Zweifel darüber, daß das Umziehen aus einer Mietwohnung etwa in ein Familienheim — wenn auch mit nur wenigen Quadratmetern Garten — der größte soziale Fortschritt für eine Familie ist. Es mutet mehr als eigentümlich an, wenn immer wieder Alternativen gesetzt werden: hie Eigenheim und hie Mietwohnung, als wenn zwischen beiden entschieden werden müßte. Uns mutet diese Alternative insbesondere dann merkwürdig an, wenn sie von Leuten gesetzt wird, die weiß Gott in nur noch geringem Umfang überhaupt Eigenheime bauen. Darüber möchte ich diesen Leuten zunächst gar keinen Vorwurf machen. Wenn z. B. der Hamburger Bürgermeister Nevermann die Bundesregierung wegen ihrer Eigentumspolitik im Wohnungsbau angreift, so muß ich diesen Bürgermeister Nevermann fragen, ob in Hamburg z. B. eine Mietwohnung weniger gebaut worden ist, weil es die Politik der Bundesregierung und auch die Politik der die Bundesregierung tragenden Parteien ist, privates Eigentum im Wohnungsbau primär zu fördern. Man tut so und gaukelt es der Öffentlichkeit vor, als ob praktisch in der Bundesrepublik nur noch Eigenheime gebaut würden — natürlich für Leute, die einen entsprechenden Geldbeutel haben — um damit bei breiten Schichten unseres Volkes den Eindruck zu erzeugen, daß diese Eigentumspolitik -auf ihre Kosten geht. Wenn von mehr als 8 Millionen Neu- und Wiederaufbauwohnungen rund 2,5 Millionen Eigenheime sind, -so kann doch kein Mensch davon reden, daß die Mietwohnung zu kurz käme. Ich habe die Sorge, daß wir die Eigentumspolitik immer so passend wie möglich machen, daß wir die Eigentumspolitik so weitflächig wie möglich anlegen, daß wir unsere Eigentumspolitik im Wohnungsbau so gestalten, daß sie nach Möglichkeit den letzten, der nach Eigentum strebt, erreicht, natürlich in dem Umfang und in dem Ausmaß, wie der Betreffende es selbst erstrebt, wie der Betreffende selbst — das muß auch hier mit aller Klarheit gesagt werden — dafür auch Opfer zu bringen bereit ist; allerdings kein Opfer, das an der Substanz der Familie zehrt, etwa nach dem schwäbischen Wahlspruch, den Sie ja alle kennen und der inzwischen noch um das „Hund abschaffe, selber bellen" erweitert worden ist. Das wollen wir nicht. Das sehen Sie an der Vorlage, die ja eine zusätzliche Förderung des Eigentums für die Familie vorsieht. Es darf hier ruhig gesagt werden — damit fällt der Bundesregierung kein Zacken aus der Krone, ganz im Gegenteil —, daß man hier dem Beispiel folgt, welches Nordrhein-Westfalen meines Wissens schon im zweiten Jahr gesetzt hat, nämlich eine Zusatzförderung für die Familie. Nun wissen wir alle, daß das Familienheim wohl die ideale Form des Wohnens ist. Die Repräsentativumfragen, die das Wohnungsbauministerium in diesem Punkte veranstaltet hat, wiesen als Wunsch gerade der Großstädter das Eigenheim als erstre- Deutscher Bundestag — 4, Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 8055 benswerte Wohnform aus. Natürlich ist dieser Wunsch an Realitäten zu messen. Natürlich ist zwischen Wunsch und Wirklichkeit eine weite Spanne, aber diese Spanne zwischen Wunsch und Wirklichkeit in Sachen Familienheim ist keine solche, wie etwa die zwischen dem Ausfüllen eines Lottoscheins und der großen Quote. Diese Spanne zwischen Wunsch und Wirklichkeit in Sachen Eigentum geringer zu machen, dazu soll dieser Gesetzentwurf einen Beitrag leisten. Insbesondere in den kommenden Aussprachen im zuständigen Ausschuß gilt es, die Eigentumspolitik passender zu machen, als sie es im Augenblick noch ist. Wenn — und darüber haben wir uns ganz nüchtern zu unterhalten — der Wunsch nach dem Familienheim in vielen Fällen — wer wollte das übersehen? — an vielen Plätzen nicht mehr so ohne weiteres zu erfüllen ist, so gilt es, zweitbeste Lösungen zu finden. Eine Bekanntmachung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen stellte in jüngster Zeit fest, daß 86 % aller Familienheime im Wohnungsbau auf die Landkreise entfallen. Der Bundesdurchschnitt liegt laut dieser Mitteilung bei 85 %, wobei die Tendenz nach oben geht. Das heißt, daß der Anteil der Städte, vor allem der Großstädte an Eigentumsmaßnahmen im Wohnungsbau geringer wird. Die Gründe dafür sind allzu gut bekannt. Nicht zuletzt liegen sie in der Verknappung des Bodens und an den damit ursächlich im Zusammenhang stehenden Bodenpreisen in den Städten. Die Regierung von NRW meint, daß die Bevölkerung Planungsabsichten folgt, d. h. auf die grüne Wiese außerhalb der Städte zieht. Welche Schlüsse haben wir zu ziehen? Ich sagte schon, daß wir aus der Alternative Eigenheim oder Mietwohnung herausmüssen; den wir haben ja bereits die gesetzliche Grundlage auch für eine andere Eigentumsform im Wohnungsbau geschaffen: das Wohnungseigentum. Es ist zuzugeben, daß dieses Gesetz bisher nicht allzu populär geworden ist, aus Gründen, die sehr vielfältiger Natur sind. Es wäre interessant, sie einmal einer genaueren Untersuchung zu unterziehen. Wenn wir aber in Zukunft gerade in unseren Städten die Frage des Eigentums im Wohnungsbau lösen wollen, werden wir uns der Form der Eigentumsetagenwohnung ganz besonders zuwenden müssen. Wir werden die vielfältigsten Maßnahmen ergreifen müssen, um diese Eigentumsform populärer zu machen, als das bisher der Fall war. Ich weiß, daß gerade dem Wohnungseigentum so etwas anhaftet wie — lassen Sie es mich einmal etwas platt sagen — der Villa unter den Mietwohnungen, die für den gewöhnlichen Sterblichen nicht zu erschwingen ist. So haben wir die Tatsache zu verzeichnen, daß gerade die Eigentumswohnung meist freifinanziert oder steuerbegünstigt und nur von ganz wenigen Unternehmen im sozialen Wohnungsbau gebaut worden ist. Freifinanziert erfordert die Eigentumswohnung einen entsprechenden Aufwand an Eigenkapital, welches aufzubringen dem kleinen Mann einfach nicht möglich ist. Wenn wir in der Eigentumsbildung im Wohnungsbau in unseren Städten, vor allem unseren Großstädten, nicht weiter absinken wollen, haben wir nach. meiner Meinung den Bau von Etageneigentum in weit höherem Maße zu fördern, als das bisher der Fall gewesen ist. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Förderung von Eigentumswohnungen genau in halber Höhe des Betrages vor, den er für Familienheime vorsieht. Meiner Meinung nach ist dieser Betrag für die Eigentumswohnung zu niedrig. Ich bin der Auffassung, daß die Eigentumswohnung, die vor allem im städtischen, im großstädtischen Bereich in Frage kommt, genau so gefördert werden müßte wie das Familienheim. Es ist eine Illusion, zu glauben, daß etwa die Eigentumswohnung in der Stadt mit der Hälfte des Betrages gebaut werden könnte wie etwa das Familienheim auf dem Lande. Wir wissen doch, die Wohnungsbaumittel werden in den kommenden Jahren an die Brennpunkte der Wohnungsnot in größerem Umfange fließen. Allein deshalb ist jetzt der Augenblick gekommen, wo wir die Eigentumsbildung auch mehr auf die Situation der Stadt abzustellen haben, indem wir die Förderung der Eigentumswohnung passender machen, als das gegenwärtig der Fall ist. Mir scheint dieser Weg nach vorne vielversprechender zu sein als die Privatisierung von Mietwohnungen. Sofort als Eigentumsmaßnahmen vom Architekten gestaltete und durchdachte Wohnungen werden wesentlich besser ihrem Zweck dienen als ein als Mietwohnung gebautes Objekt, welches später individuelles Eigenturn werden soll. Seien wir doch real denkende Leute! Warum ist man bisher, warum sind insbesondere die Wohnungsunternehmen, auch die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, allzu wenig in den Bau von Eigentumswohnungen eingetreten? Nun, es ist — und welchem Unternehmen wollte man das verübeln? — für das Unternehmen versprechender, in einer Form zu bauen, die gewährleistet, auf Dauer etwas zu verwalten zu haben. Auch wenn man nicht mehr baut, ist das eine Existenz. Es ist auch eine Binsenwahrheit, daß es für kein Wohnungsunternehmen wirtschaftlich reizvoll ist, nur in Privateigentum zu bauen und damit von der Hand in den Mund zu leben. Und das mit einem Apparat, der unterhalten werden muß, wenn man ihn nicht verlieren will, damit die Chance, sich im Wohnungsbau weiter zu betätigen. Im Jargon der Wohnungsfachleute heißt es meines Erachtens nicht umsonst: Wer Eigenheime bauen will, muß Mietwohnungen besitzen. Ich kann mir durchaus vorstellen — und warum soll man nicht offen darüber reden —?, daß sich das Bauen von Eigentumswohnungen vom Verwalten her lohnt. Wenn ich sage: vom Verwalten her, dann meine ich nicht, daß gebaut werden muß, damit es etwas zum Verwalten gibt, daß man also baut, um nachher verwalten zu können. Ich meine ganz einfach, daß die Verwaltung von Etageneigentum vor einer Fülle von Problemen steht, die von erfahrenen Wohnungsunternehmen am besten gemeistert werden können. Den deutschen Architekten sollte Ansporn gegeben werden, unter Beweis zu stellen, was sie auf dem Gebiet der Eigentumswohnung zu leisten imstande sind. In Gemeinsamkeit sollten Bund, Länder und Gemeinden, soweit das möglich ist, die Architekten zum Wettbewerb auffordern. Das Eigenheim in einem größeren Verband, 8056 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 wenn Sie so wollen, das Eigenheim im Etagenhaus ist das Ziel. Ich glaube, nach dem Eigenheim ist, wenn auch nicht in gleich großem Maße, aber in höchstem Maße, die Eigentumswohnung in der Lage, den Eindruck der eigenen vier Wände zu vermitteln, den Eindruck des Geborgenseins, den Eindruck: Hier kann dir keiner, hier bist Du zu Hause. Wir werden in den kommenden Ausschußberatungen gerade diese Frage sehr eingehend mit zu prüfen haben, um im Wohnungsbau eine Politik fortsetzen zu können, die in höchstmöglichem Umfang Eigentum vermittelt und da baut, wo Bedarf für die Wohnung ist. Es versteht sich in diesem Zusammenhang von selbst, daß ich mit der Frage der Förderung des Etageneigentums keiner anderen Eigentumsform, etwa dem Familienheim, etwas wegnehmen will, daß ich auch im Traum nicht daran denke, etwa die jetzt gebauten Eigentumsmaßnahmen auf dem Lande Irgendwie zu beschränken. Ich würde mich freuen, wenn auf dem Lande 90, ja 100% aller Maßnahmen in Einzeleigentum gebaut werden könnten. Das schließt aber nicht aus, daß wir auch in unseren Städten, in unseren Großstädten alles unternehmen müssen, um einen größeren Anteil von Eigentumsmaßnahmen zu schaffen. Ich bin überzeugt — und das sollte sich auch die deutsche Unternehmerschaft, soweit sie im Wohnungsbau tätig ist, überlegen —, daß wachsender Wohlstand in unserer Bevölkerung auch die Sehnsucht nach dem eigenen Heim wachsen lassen wird und daß das Etageneigentum auf verstärkte Konsumentenschichten stoßen wird, die diese Form des Eigentums anstreben, weil für sie das Wohnen in der Stadt entweder wünschenswert oder notwendig ist. Ich darf auch darauf aufmerksam machen, daß wir über Jahrzehnte in der Stadtsanierung Arbeit haben. Wir haben uns vor allem in Berlin diese Dinge sehr oft vor Augen geführt, wenn wir etwa im Wedding standen und uns vier, fünf und sechs Hinterhöfe ansahen und dann von Stadtsanierung sprachen. Wenn ich hier sage Stadtsanierung, dann bekenne ich mich natürlich auch zur Dorferneuerung. Bei dem Problem, welches ich hier anspreche, nimmt natürlich die Stadtsanierung einen bedeutend größeren Raum ein. Es werden in diese Stadtsanierung von allen Beteiligten sehr viele Mittel investiert werden müssen, darüber besteht kein Zweifel. Nicht jedem, der heute in Sanierungsgebieten der Städte Eigentum besitzt, wird sein Eigentum in der ursprünglichen Form zurückgegeben werden können. Aber daß wir Eigentum wiedergeben können, entweder außerhalb oder innerhalb des zu sanierenden Viertels, wenigstens zu einem Teil dessen, was früher Einzelbesitz war, etwa in Form einer Wohnung, die einem gehört, das sollten wir anstreben. Sie sehen auch unter diesem Aspekt, wie Wohnungseigentum steigendes Interesse gewinnen wird, wenn wir es mehr fördern als bisher. Wir wissen, daß gerade das Heimatgefühl des Großstädters vom Viertel geprägt wird, in dem er wohnt. Es ist eine altbekannte Tatsache, jedenfalls für denjenigen, der in einer Großstadt, in einer Stadt aufgewachsen ist, wie gerade das Viertel Heimat zu vermitteln vermag. Daß also auch bei dieser Stadtsanierung möglichst viel Eigentümer in ihrem Viertel bleiben können, die früher ein Eigentum vom ersten bis zum dritten Stock hatten, ist ein ethisches Prinzip. Aber schmalbrüstiges Eigentum — in Köln z. B. gab und gibt es Wohnhäuser, wo auf jeder Etage ein Zimmer ist — Wird man nicht wieder bauen. Dann muß man, wenn gewünscht, wenigstens eine Etage mit 2, 3 oder 4 Zimmern als Eigentum wiedergeben. Dafür Grundlagen zu legen, erstens einmal durch Popularisierung des Etageneigentums, zweitens aber auch durch bessere Finanzierung des Etageneigentums, ist Sinn meines Diskussionsbeitrages. Wir haben — und darin liegt auch eine gewisse Dezentralisierung der Wohnungsbaupolitik —, diese Politik auf die örtlichen Bedürfnisse abzustellen. Dort ist das Richtige zu tun, wobei ich das Leitmotiv der Bundesregierung und das Leitmotiv der die Bundesregierung tragenden Parteien nicht gefährdet wissen will, im Wohnungsbau Eigentum zu schaffen und möglichst breit zu streuen; wo das möglich ist, in der Form des Familienheims, und wo das nicht mehr möglich ist, in der Form der Eigentumswohnung. Daneben haben auch andere Eigentumsformen, etwa die genossenschaftlichen und der Mietwohnungsbau, ihre Daseinsberechtigung. Gewöhnen wir uns daran, daß in Zukunft — Gott sei Dank — der Konsument wesentlich mehr Entscheidung über das haben wird, was im Wohnungsbau getan wird, als das heute der Fall ist, wo man so heftig darüber streitet, was gewollt oder nicht gewollt wird. Es wäre unredlich, hier den Antrag IV/2006 der Freien Demokraten zu unterschlagen, der sich ebenfalls die besondere Förderung des Etageneigentums angelegen sein läßt. Er wurde ja bereits in erster Lesung :von diesem hohen Hause behandelt. Mag der vorgeschlagene Weg zweifelhaft sein; im Ziel stimme ich mit ihm weitestgehend überein. Ich attestiere den Freien Demokraten gerne, daß sie mein Nachdenken in den angezogenen Fragen sehr gefördert haben. Ich schließe mit der Bemerkung, daß niemand etwas genommen wird, wenn wir gerade im Wohnungsbau Eigentumspolitik verstärken, Eigentumspolitik in dem Stile betreiben, der heute angemessen ist: daß wir niemand etwas nehmen, aber sehr, sehr vielen etwas geben. Ich sage es noch einmal, durch die Eigentumspolitik der Bundesregierung ist keine Mietwohnung weniger gebaut worden, als sonst gebaut worden wäre, ganz im Gegenteil. Es ist doch ein Tatbestand, den jeder kennt, daß gerade in den Ballungsgebieten der Wohnungsnot größte Mühe besteht, die öffentlichen Mittel, die zur Verfügung stehen — jedenfalls kann ich Ihnen eine Menge derartiger Brennpunkte nennen —, diese öffentlichen Mittel bis zum Jahresende noch unter Dach und Fach zu bringen, d. h. zu verplanen bzw. theoretisch zuzuteilen. Es gibt keine Kampfstellung zwischen Eigenheim, Eigentumswohnung und Mietwohnung. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 8057 Anlage 10 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Dr. Kiep-Altenloh zum Entwurf eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965) (Drucksache IV/2891). In dieser Vorlage werden die Weichen gestellt für den Wohnungsbau der nächsten Jahre und für eine Sicherung der Sozialwohnungen für die Kreise, für die sie gedacht sind. Wir möchten hoffen, daß das Gesetz eine Wegetappe auch auf dem Wohnungssektor wird, wenn erst Angebot und Nachfrage sich ausgleichen, d. h. die tatsächlichen Einkommen den Mieten entsprechen oder umgekehrt. Nachdem durch eine notwendigerweise überhitzte Baukonjunktur das Angebot, d. h. die Preise für Baugrund und Bauten, dem Einkommen breitester Bevölkerungsschichten davongelaufen sind, muß der soziale Wohnungsbau weiterlaufen und die Erhaltung der Wohnung für die Empfänger von kleinen und auch mittleren Einkommen soweit wie möglich gesichert werden. Wegen der Überhitzung auf dem Bau- und Grundstücksmarkt halten wir es auch für richtig, daß vorläufig noch kein Programm für die Sanierung der Städte vorgelegt wurde. Eine so gewaltige Aufgabe wird Riesensummen bewegen. Zeitpunkt und Tempo der Einleitung sollten unter konjunkturpolitischen und damit währungspolitischen Gesichtspunkten eingehend geprüft werden. Die Stabilisierung der Währung ist heute das Anliegen Nr. 1 der Bevölkerung in der Bundesrepublik. Was nützen die modernsten erneuerten Wohnungen, wenn ein großer Prozentsatz sie nicht bezahlen kann? Dann nutzen auf die Dauer auch die Wohngelder nichts. Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungsvorschläge gemacht. Deshalb muß das neue Gesetz eingehend mit den Ländervertretern erörtert werden. Die durch Antrag der CDU/CSU vorgesehene weitere Bereitstellung von 210 Millionen DM für den sozialen Wohnungsbau begrüßen wir. Besonders auch die Abspaltung von 100 Millionen für die Deutsche Bau- und Bodenbank. Die Bereitstellung von Bauland scheitert heute häufig an dem Mangel von Erschließungsgeldern. In einigen Ländern wird den Gemeinden durch Landesmittel geholfen. Die großen Baugenossenschaften haben eigene Fonds. Auf der Strecke bleiben aber mit steigenden Erschwernissen die privaten Bauherrn und Unternehmer und die kleinen Genossenschaften. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Beträge für die Familienangehörigen bei Berechnung des Jahreseinkommens muß eingehend geprüft werden, um den Kreis der Berechtigten nicht zu sehr zusammenschmelzen zu lassen. Bei der Gruppe der Berechtigten sollte man die Erweiterung des Bundesratsvorschlages zugrunde legen und auch die Alleinstehenden einbeziehen. Die FDP hatte einen Antrag eingebracht, wonach das Stockwerkseigentum in der finanziellen Förderung den Eigenheimen gleichgestellt werden sollte, und hatte hierfür 60% der Bundesmittel vorgesehen. Nachdem unser Anliegen durch Verbindung mit der Bevorzugung der Eigenheime im Gesetz weitgehend berücksichtigt wurde, betrachten wir unser Anliegen als erfüllt, wennschon eine Senkung auf 5% über die sonstigen Förderungsmaßnahmen, gegenüber 10% für Eigenheime, vorgesehen ist. Die Möglichkeit, den Antragstellern für Eigentumswohnungen solche Bauherren namhaft zu machen, sollte man nicht streichen, wie es der Bundesrat vorsieht. Es war schon bei den Lastenausgleichberechtigten so, daß es für sie oft schwierig war, Bauherrn auffindig zu machen, die Wohnungen für Lastenausgleichberechtigte bauten. Das gleiche dürfte bei diesem Personenkreis zutreffen. Die Frage ders Veräußerungspreises für Kauf eigenheime bedarf noch eingehender Prüfung, wenn man nicht den Bau solcher Heime beeinträchtigen will. Es würde geradezu den Absichten dieses Gesetzes zuwiderlaufen, wenn man dadurch den Bau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen erschwerte. Bedenken bestehen gegen den Zwang zur Veräußerung von Ein- und Zweifamilienwohnungen in kleinen Häusern, worüber noch zu reden wäre. Grundsätzliche Bedenken bestehen aber gegen den Veräußerungszwang in Mehrfamilienhäusern. Die Gemischtformen von Eigentumswohnungen und Mietwohnungen in ein und demselben Hause beinhalten eine Quelle von Streitigkeiten und Unklarheiten. Sie hemmen auch den Bau von Mietwohnungen, die besonders in Städten gerade auch für die minderbemittelte Bevölkerung dringend nötig sind. Im zweiten Teil des Gesetzes ist leine stärkere Bindung der Sozialwohnungen an den dafür bestimmten Personenkreis vorgesehen, indem der Vermieter aus einem Kreis von fünf berechtigten Personen zu wählen hat. Diese Bindung ist unumgänglich. Leider wird es wohl kaum möglich sein, bei Überschreiten der Einkommensgrenze Sozialwohnungen freizumachen. Für Neuvermietung müssen aber entsprechende Bindungen eingebaut werden. Eng damit verbunden ist die Ablösung der öffentlichen Mittel durch den Bauherrn. Diese Möglichkeiten bedürften sehr sorgfältiger Prüfung, wenn man nicht mit dem Bau von Sozialwohnungen in ein Faß ohne Boden schöpfen will. Meine Zeit erlaubt es nicht, auf alle Punkte einzugehen, die der Erörterung bedürften. Die Ausschußberatungen werden sicherlich noch sehr umfangreich und eingehend werden. Anlage 11 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Katzer für die Fraktion der CDU/ CSU zum Leistungsförderungsgesetz (Drucksachen IV/2388, IV/3024, zu IV/3024). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den mit dem Leistungsförderungsgesetz beschrittenen 8058 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 Weg der Förderung der beruflichen Fortbildung der im Erwerbsleben stehenden Personen als Ergänzung zu den bereits bestehenden Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung. Sie sieht darin eine wichtige sowohl wirtschafts- als auch sozialpolitische Maßnahme. Mit der erfolgreichen Privatisierung des Volkswagenwerkes wurde die Basis dafür geschaffen, an die Verwirklichung einer intensiveren Förderung der beruflichen Fortbildung heranzugehen. Die technische Entwicklung und die Spezialisierung vieler Berufszweige stellen heute steigende Anforderungen an die berufliche Qualifikation der Erwerbstätigen. Eine nachhaltige Intensivierung der beruflichen Fortbildung ist in einer Industrienation ein unbedingtes Erfordernis. Was helfen alle Automaten und technischen Finessen, wenn niemand sie bedienen kann? Was hilft dem Arbeiter der technische Fortschritt, wenn seine beruflichen Kenntnisse damit nicht Schritt halten? Wir müssen daher im Interesse der Wirtschaft und nicht zuletzt im Interesse des Arbeitnehmers dafür sorgen, daß technischer Fortschritt und berufliche Kenntnis im Gleichschritt einhergehen. Daneben fordert auch der ständige Strukturwandel, der sich gleichzeitig mit der wirtschaftlichen Entwicklung vollzieht, ein breitangelegtes berufliches Wissen. Berufe, die heute noch begehrenswert erscheinen, können morgen schon Berufe mit geringerer Zukunft sein. Hier heißt es, die Mobilität und Anpassungsfähigkeit unserer Arbeitnehmer steigern, um ihnen die Fähigkeit zu geben, sich den wechselnden Arbeitsbedingungen anzupassen. Damit stehen zugleich auch der Wirtschaft qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung. Abseits aller Erwägungen über technischen Fortschritt und Strukturwandel dürfte es darüber hinaus Aufgabe des Staates sein, allen Bürgern zu helfen, ihre Leistungsfähigkeit durch Weiterbildung zu verbessern. Von der künftigen Leistungsfähigkeit unserer Arbeitnehmer und damit unserer Wirtschaft wird es abhängen, in welchem Maße sich unsere Volkswirtschaft im Wettbewerb behaupten kann und damit unser Lebensstandard sich weiter entwickelt. Zu der Fülle von Aufgaben, die wir hier zu erfüllen haben, wird das Leistungsförderungsgesetz einen wesentlichen Beitrag liefern. Anlage 12 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Häussler zum Leistungsförderungsgesetz (Drucksache IV/2388). Zu dem unter zu Drucksache 3024 vorgelegten Schriftlichen Bericht darf ich auf wenige Punkte hinweisen, die die besondere Beachtung des Hohen Hauses verdienen. Das Leistungsförderungsgesetz will der Höher-und Weiterbildung vor allem des Arbeitnehmers dienen. Der Bundesrat war zunächst der Auffassung, daß weder eine Gesetzgebungs- noch eine Verwaltungskompetenz des Bundes vorliege. Die Bundesregierung hat in einer Gegenäußerung den Bedenken Rechnung getragen. Der heute zu verabschiedende Gesetzentwurf ist bereits durch die Regierungserklärung im November 1961 angekündigt worden. Er will eine von den Initiatoren der sozialen Privatisierung des VW-Werks beabsichtigte Wirkung erzielen, nämlich die großzügige Förderung ,der Bildung und Weiterbildung der jungen Arbeitnehmergeneration. Der Bundestag, sein Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes und die drei mitberatenden Ausschüsse haben diesen Gedanken aufgegriffen in der Erkenntnis, daß Rationalisierung und Automation steigende Anforderungen an die Qualifikation der Erwerbstätigen stellt. So soll das Hohe Haus heute der Bildung eines Sondervermögens von 560 Millionen DM zustimmen. Dieser Betrag ist Teil des Darlehns, das die Stiftung Volkswagenwerk dem Bund zur Verfügung stellt. Dieser wird in 10 jährlichen Teilbeträgen von 50 Millionen DM und einem weiteren von 60 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt für die genannten Aufgaben bereitgestellt. Es sollen damit Darlehen und Zuschüsse sowohl für die individuelle als auch die institutionelle Förderung ermöglicht werden. Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag des federführenden Ausschusses zuzustimmen. Anlage 13 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Junghans für die Fraktion der SPD zum Leistungsförderungsgesetz (Drucksachen IV/2388, IV/3024, zu IV/3024). Die SPD-Fraktion wird in dritter Lesung dem Leistungsförderungsgesetz zustimmen. Dieses Gesetz darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß das immer mehr drängende Problem der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung von der Bundesregierung nur sehr zögernd, punktuell und wenig überzeugend angepackt wurde. Das Wettrennen zwischen der Modernisierung der Maschinen und der Modernisierung der Arbeitskräfte verpflichtet den Staat zu einer Ausbildung für die Arbeitsplätze von morgen. Die Verwendbarkeit der Menschen ist kein soziales Problem im alten Sinne mehr, sondern ein solches der Bildungspolitik. Der Ausbildungs- und der Bildungsstand aller in der Wirtschaft Tätigen ist ein wichtiger Faktor des wirtschaftlichen Wachstums. Die Beratungen im Ausschuß, insbesondere die Anhörung von Sachverständigen, haben, wenn auch nur andeutungsweise, auch den Regierungsvertretern einen Begriff von der Bedeutung von Aus- und Fortbildung in der Wirtschaft vermittelt. Auch die Vertreter der Opposition haben in entscheidender Weise die Beratung des Leistungsförderungsgesetzes beeinflußt. Nach wie vor fehlt es aber an einer Koordinierung der Maßnahmen für Aus- und Fortbildung innerhalb der Bundesregierung. Es gibt über 40 Töpfe in 20 Titeln. Es fehlt an einem Bundesinstitut für Berufsausbildung. Auch auf dem Gebiet Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 8059 des Fernunterrichts muß Ordnung geschaffen werden. Was nützen alle Maßnahmen der Weiter- und Fortbildung, wenn sie vor allem auch, wie es ein Sachverständiger ausdrückte, verfehlte berufliche Ausbildung korrigieren muß. Deshalb kann dieses Gesetz kein Ersatz für ein Berufsausbildungsgesetz sein. Weiter- und Fortbilden kann man nur die Menschen, die eine vernünftige breit angelegte berufliche Grundausbildung gehabt haben. Dieses Gesetz hilft auf einem kleinen Sektor der beruflichen Bildung, einschneidendere Gesetze und Maßnahmen sind notwendig. Anlage 14 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Rollmann zum Ausländergesetz (Drucksache IV/868, IV/3013). Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am 28. Dezember 1962 den Entwurf eines Ausländergesetzes zugeleitet. Der Entwurf ist in der 54. Sitzung des Bundestages am 16. Janur 1963 in erster Lesung beraten und dem Ausschuß für Inneres — federführend — dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und dem Rechtsausschuß mitberatend überwiesen worden. Der Auswärtige Ausschuß hat den Gesetzesentwurf in zwei Sitzungen, der Rechtsausschuß in einer Sitzung beraten. Der Innenausschuß hat die Vorlage der Bundesregierung in der Zeit vom 27. November 1963 bis zum 10. Februar 1965 in insgesamt 9 Sitzungen behandelt. Wie sich aus einem Vergleich des Entwurfs der Bundesregierung mit der im Innenausschuß beschlossenen Fassung ergibt, ist der Entwurf in Form und Inhalt wesentlich umgestaltet worden. Ich möchte den Regierungsvertretern und insbesondere den zuständigen Referenten danken, daß sie die Arbeit des Innenausschusses mit Anregungen und Formulierungshilfen in so ausgezeichneter Weise unterstützt haben. Der Innenausschuß ist der Auffassung, daß das Ausländergesetz eines der großen Gesetzgebungswerke aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern ist, die in dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung anstehen. Ich darf einige Gesichtspunkte dieses Gesetzentwurfes hier besonders hervorheben. Erstens: Das Ausländergesetz bringt weitgehend ein neues Ausländerrecht. Es löst alte Rechtsvorschriften, insbesondere die Ausländerpolizeiverordnung von 1938, ab. Das neue Ausländergesetz ist Ausdruck unseres gewandelten Verhältnisses zur Umwelt. Es ist Ausdruck der weltoffenen Fremdenpolitik der Bundesrepublik. Wir haben heute mehr als 1 Million Ausländer in der Bundesrepublik. Sie leben unter uns und mit uns als unsere Nachbarn, als unsere Mitarbeiter, als unsere Freunde. Der weitaus überwiegende Teil von ihnen kam als Gastarbeiter und ist inzwischen längst ein unentbehrlicher Faktor unseres wirtschaftlichen Lebens geworden. Ein kleinerer Teil von ihnen kam als Verschleppte, als Flüchtlinge, als politisch Verfolgte in den Kriegs- und Nachkriegsjahren nach Deutschland und hat hier inzwischen eine neue Heimat gefunden. Andere wiederum kamen aus aller Welt nach Deutschland, um hier zu studieren und zu praktizieren. Sie werden einst — hoffentlich als gute Botschafter Deutschlands — wieder in ihre Heimatländer zurückkehren. Allen diesen Ausländern geben wir ein neues Recht, das dem Verhältnis des Gastgebers zu seinen Gästen entspricht. Zweitens: Das Ausländergesetz faßt weitgehend das Ausländerrecht in einem einzigen Gesetz zusammen. Es wird dadurch möglich, bisherige Rechtsvorschriften aufzuheben. In Zukunft wird der Ausländer die wesentlichen, ihn betreffenden Vorschriften an einer Stelle finden. Auch die Tätigkeit der Verwaltung wird dadurch erleichtert. Drittens: Das Ausländergesetz regelt die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland. Es bestimmt, welche Rechte sie haben und welche Pflichten ihnen obliegen. Es stellt ausdrücklich fest, daß sie alle Grundrechte genießen, soweit sie nicht nach dem Grundgesetz nur Deutschen vorbehalten sind. Sie können sich im Rahmen des Völkerrechts und der durch die wesentlichen Belange der Bundesrepublik Deutschland gezogenen Grenzen auch politisch betätigen. Auf der anderen Seite gibt dieses Gesetz aber auch den Ausländerbehörden die notwendigen Handhaben, um allen Problemen, die sich aus der Anwesenheit einer so großen Zahl von Ausländern in der Bundesrepublik ergeben, begegnen zu können. Die Ausweisung von Ausländern macht das Gesetz von genau umschriebenen Tatbeständen abhängig. Selbst wenn einer der im Gesetz aufgeführten Ausweisungstatbestände, z. B. Straffälligkeit des Ausländers, vorliegt, muß die Behörde noch eine Ermessensentscheidung treffen, ob die Ausweisung das gebotene Mittel ist. Hierbei hat sie die Interessen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gegen das Interesse des einzelnen Ausländers am Verbleiben im Bundesgebiet abzuwägen. Würde eine Ausweisung auf Grund besonderer Umstände den Ausländer ganz unverhältnismäßig hart treffen, so dürfte sich dies nach den allgemein geltenden Grundsätzen des Verwaltungsrechts bei der Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde zu seinen Gunsten auswirken. Grundsätzlich darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben ,oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist. Mit der Einräumung eines weiten Ermessens wird den zuständigen Behörden eine große Verantwortung auferlegt; sie brauchen diesen Ermessensspielraum aber, um der Vielfalt der Lebenssachverhalte gerecht zu werden und im Einzelfall sachgerecht zu entscheiden. Zu den Gerichten haben Ausländer ebenso Zugang wie Deutsche. Sie können gegen alle ausländerrechtlichen Verwaltungsakte Rechtsmittel einlegen, die eine gerichtliche Nachprüfung gegebenenfalls durch das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht ermöglichen. 8060 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 Viertens. Das Ausländergesetz gewährt den politisch Verfolgten, die nach Art. 16 Abs. 2 S. 2 des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland Anspruch auf Asyl haben, eine Rechtsstellung, wie sie sonst nur ausländischen Flüchtlingen nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen zusteht. Dieser Rechtsstatus soll ihnen die Begründung einer neuen Existenz und eine möglichst vollständige Integration in das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen. Diese Regelung wird der Tatsache gerecht, daß die Bundesrepublik, am Rande der kommunistischen Staatenwelt gelegen, eines der wichtigsten Aufnahmeländer (für politisch Verfolgte ist. Auch politischen Flüchtlingen, die bereits in einem anderen Staat Asyl gefunden haben, können die Ausländerbehörden die Niederlassung im Bundesgebiet gestatten. Sie genießen dann gleichfalls in der Bundesrepublik Deutschland die Rechte nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen. Für die im Ausländergesetz vorgesehene rechtliche Gleichstellung der politisch Verfolgten nach Art. 16 des Grundgesetzes mit den ausländischen Flüchtlingen im Sinne des Genfer Flüchtlingsabkommen gibt es keine Parallele in der Gesetzgebung anderer Staaten. Im Interesse der politisch Verfolgten in aller Welt, die nicht in ihrer Heimat leben können, sondern ins Ausland gehen mußten, möchte ich aber unserer Hoffnung Ausdruck geben, daß diese Regelung vorbildlich auf die Gesetzgebung anderer Staaten wirken möge. Der Entwurf des Ausländergesetzes, wie er aus der Drucksache 3013 ersichtlich ist, hat in der Schlußabstimmung einstimmig die Billigung des Innenausschusses gefunden. Ich glaube, das ist ein bemerkenswertes Ergebnis, wenn man bedenkt, wie hart um dieses Gesetz gerungen worden ist, wie umstritten viele seiner Bestimmungen bei Beginn der Beratungen in diesem Hause gewesen sind, wie verschieden die Interessen der Behörden und der Ausländer an diesem Gesetz sind. Ich möchte namens des Innenausschusses das Hohe Haus um seine Zustimmung zu diesem Gesetz bitten. Anlage 15 Umdruck 549 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen und Rollmann zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Aufenthalt der Ausländer (Ausländergesetz) (Drucksachen IV/868, IV/3013). Der Bundestag wolle beschließen: a) An § 26 p Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: „Die Durchführung von Einzelweisuhgen im Land Berlin bedarf der Zustimmung des Senats von Berlin." b) § 27 erhält folgenden Absatz 4: „ (4) Artikel 31 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bleibt unberührt." c) In § 28 wird nach Absatz 4 als Absatz 5 angefügt: „ (5) Artikel 31 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bleibt unberührt." Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6. Bonn, den 10. Februar 1965 Schmitt-Vockenhausen Rollmann Anlage 16 Umdruck 545 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dichgans, Frau Jacobi (Marl), Dr. Kübler und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundes-Tierärzteordnung (Drucksachen IV/2294, IV/2988). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: „5. nach einem Studium von mindestens viereinhalb Jahren a) die Tierärztliche Prüfung bestanden und danach b) eine Veterinärassistentenzeit von sechs Monaten abgeleistet hat." 2. § 6 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 9. Februar 1965 Dr. Dichgans Frau Jacobi (Marl) Dr. Artzinger Mick Frau Schroeder (Detmold) Schulhoff Dr. Stecker Dr. Kübler Dr. Eppler Dr. Frede Anlage 17 Umdruck 551 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Jungmann, Dr. Dittrich, Dr. Pohlenz, Frau Dr. Hubert und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundes-Tierärzteordnung (Drucksachen IV/ 2294, IV/2988). Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 wird das Wort „Studienzeit" durch das Wort „Ausbildungszeit" ersetzt. Bonn, den 10. Februar 1965 Dr. Hamm (Kaiserslautern) Deneke Dr. Kohut Schmidt (Kempten) Dr. Dittrich Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1965 8061 Dr. Jungmann von Bodelschwingh Diebäcker Frau Engländer Gehring Frau Haas Rollmann Rommerskirchen Dr. Seffrin Dr. Pohlenz Frau Dr. Hubert Berlin Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 10. Februar 1965 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Wächter *) : Im Laufe der Verhandlungen hat sich der Margarine-Verband e. V. gegen eine Erhöhung des Mindestfettgehaltes und eine Herabsetzung des Höchstwassergehaltes im gegenwärtigen Zeitpunkt ausgesprochen. *) Siehe 156. Sitzung Seite 7653 C Die Bundesregierung hält zur Zeit die Festsetzung eines erhöhten Fettgehaltes durch Rechtsverordnung wegen der damit verbundenen Preiserhöhung für wirtschafts- und konjunkturpolitisch unerwünscht. Es erscheint außerdem zweckmäßig abzuwarten, ob sich bei den Brüsseler Beratungen über die EWG-Fettmarktordnung die Notwendigkeit einer Angleichung der Vorschriften über die Zusammensetzung der Margarine in den Mitgliedstaaten ergibt, vor allem, um die Gleichmäßigkeit der Belastung durch die zu erwartende Fettsteuer sicherzustellen. Bei der Verschiedenheit der in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Bestimmungen kann das Ergebnis einer Angleichung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden. So ist in Frankreich lediglich der Höchstwassergehalt (16%), in Belgien dagegen nur der Mindestfettgehalt (84 %) geregelt, während in den Ländern, in denen der Mindestfettgehalt und gleichzeitig der Höchstwassergehalt festgelegt sind, sich ebenfalls unterschiedliche Regelungen des Mindestfettgehaltes finden (80 bis 84 %). Um nicht kurz hintereinander die Bestimmungen über die Zusammensetzung der Margarine wiederholt ändern zu müssen, erscheint es unter diesen Umständen zweckmäßig, die Angleichung der Rechtsvorschriften abzuwarten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wer der Vorlage in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — 4 Gegenstimmen. Enthaltungen? — 2 Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Beratung angenommen.
    Ich rufe nunmehr die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen auf. Ich frage, ob die Berichterstatter das Wort zu nehmen wünschen. — Die Berichterstatterin des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, Abgeordnete Frau Berger-Heise, verzichtet.

    (Abg. Frau Berger-Heise: Herr Präsident, darf ich lediglich auf einen Druckfehler in meinem Schriftlichen Bericht — zu Drucksache IV/3018 — aufmerksam machen. Auf Seite 5 muß es in der linken Spalte in den Bemerkungen zu Nr. 25 in der Mitte statt „Denn der Sozialhilfeempfänger trete . . ." heißen: „Denn der Sozialhilfeträger trete . . ."!)

    — Gut, das wird zur Kenntnis genommen.
    Der Berichterstatter des Haushaltsausschusses, Abgeordneter Baier (Mosbach), hat das Wort.


Rede von Fritz Baier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß hat in seiner Sitzung am 10. Februar den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen behandelt. Wie aus dem vorliegenden kurzen Bericht zu ersehen ist, wurden gegen die Beschlüsse des 24. Ausschusses keine Bedenken erhoben. Nachdem es sich jedoch im vorliegenden Fall um einen Gesetzentwurf mit einer weitreichenden und all-
jährlich wiederkehrenden finanziellen Auswirkung auf den Bundeshaushalt handelt, scheint es geboten, dem Hohen Hause eine kurze Darstellung dazu zu geben.
Die finanzielle Bedeutung der Wohnbeihilfen hat sich nach Inkrafttreten der Abbaugesetzgebung und der stärkeren Entwicklung der Miet- und Lastenbeihilfen als mittelbares Finanzierungsinstrument des sozialen Wohnungsbaues, praktisch erst seit den Jahren 1960/61, in den Haushalten von Bund und Ländern niedergeschlagen. Allerdings blieb bisher, bei dem jetzigen Gesetz über Wohnbeihilfen, die finanzielle Beanspruchung wesentlich hinter den ursprünglichen Schätzungen zurück. Bund und Länder, die je zur Hälfte den Aufwand zu tragen haben, haben 1961 12 Millionen, 1962 22 Millionen, 1963 33 Millionen und 1964 57 Millionen DM ausgegeben. Bei der seinerzeitigen Vorbereitung des Wohnbeihilfengesetzes vor vier Jahren wurden verschiedene Analysen und Prognosen angestellt, wie hoch der Aufwand für die Wohnbeihilfen nach der endgültigen Überführung der Wohnungszwangswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft sein werde. Damals wurde geschätzt, daß nach Eintritt der vollen Auswirkungen — also ab 1966 — der Aufwand des Bundes und der Länder jährlich 350 bis 450 Millionen DM betragen würde.
Diese Schätzungen für den Aufwand nach dem Wohnbeihilfengesetz in der bisherigen Form erscheinen heute überhöht. Ursache ist, daß die tatsächliche Einkommensentwicklung in der Zwischenzeit günstiger war, als man der Prognose zugrunde gelegt hatte, und daß die Erhöhung des Mietniveaus bisher schwächer gewesen ist, als seinerzeit unterstellt wurde. Damit zeigt sich natürlich die ganze Problematik jeder Vorausschätzung, die auch dann besteht, wenn die Schätzung mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller Faktoren vorgenommen wird. Es wird dabei immer Unbekannte geben.
Da die Inanspruchnahme der Beihilfen im sozialen Wohnungsbau ständig wächst und auch die Wohnbeihilfen nach dem Wohnbeihilfengesetz in den weißen Kreisen im Wachsen begriffen sind, hätte die finanzielle Belastung ohne die nunmehr beschlossene Verbesserung der Beihilfen 1965 wahrscheinlich rund 85 Millionen DM von Bund und Ländern erfordert. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf tritt nunmehr eine Mehrbelastung ein.
Die wichtigsten Faktoren der zusätzlichen finanziellen Beanspruchung sind a) die Anhebung und die Vereinheitlichung der benötigten Wohnfläche in Alt- und Neubauten, b) die Herabsetzung der Grenze bei den Vom-Hundert-Sätzen, die als tragbar angesehen werden, sowie die Änderung des Selbstgehaltes und c) die grundsätzliche Übernahme der in den weißen Kreisen bestehenden Wohnbeihilfenregelung auch für die schwarzen Kreise.
Von den zuständigen Stellen des Bundes — vom Bundeswohnungsbauministerium und der volkswirtschaftlichen Gruppe des Finanzministeriums — wurde unter Mitwirkung der Länderexperten nach eingehender Untersuchung festgestellt, daß die Mehrbelastung, die sich aus den Verbesserungen



Baier (Mosbach)

dieses Gesetzentwurfs gegenüber der bisherigen Regelung ergibt, etwa ein Viertel des geschätzten Aufwandes betragen wird.
Da die neue Wohngeldregelung erst ab 1. April 1965 in Kraft treten soll, wird die Mehrbelastung für das laufende Haushaltsjahr auf 15 bis 20 v. H. gegenüber der bisherigen Regelung geschätzt. Das sind rund 15 Millionen DM mehr, für den Bund also 71/2 Millionen DM. Der Gesamtaufwand für das gesamte Jahr 1965 beträgt somit voraussichtlich 100 Millionen DM, also für den Bund rund 50 Millionen DM. Für 1966 dürfte der gesamte finanzielle Aufwand aus dem Wohngeld für Bund und Länder zusammen 150 Millionen DM betragen. Der vor etwa vier Jahren geschätzte Aufwand bis zu 450 Millionen DM pro Jahr für Bund und Länder zusammen wird nach den genannten Schätzungen nach der Hinausschiebung des Endtermins für die Überführung der Wohnungszwangswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft ab 1968 erreicht werden.
Für das laufende Haushaltsjahr sind im Einzelplan 25 des Bundesministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung für Wohnbeihilfen 20 Millionen DM eingesetzt. Ausgabenreste aus dem Vorjahr sind noch in Höhe von rund 29 Millionen DM vorhanden. Damit stehen effektiv 49 Millionen DM zur Auszahlung zur Verfügung, die nach den gegebenen Vorausschätzungen ausreichen dürften.
Meine verehrten Damen und Herren! Hier und heute wird ein Gesetz von weittragender Bedeutung beraten sowohl in bezug auf die soziale Sicherung des Gutes „Wohnung", insbesondere für die Familien, die ohne eigenes Verschulden nur geringe Einkünfte haben, als auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte von Bund und Ländern. Es ist zu hoffen, daß die Schätzungen der Experten richtig sind.
Meine Damen und Herren, ich hielt mich für verpflichtet, Ihnen einen Einblick in die finanziellen Auswirkungen dieses so bedeutsamen Gesetzes zu geben.
Der Haushaltsausschuß hat sich trotz der schwierigen Haushaltslage einstimmig bereit erklärt, keine Bedenken zu erheben und seine Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Ich rufe auf den Art. I. Hierzu liegen Änderungsanträge vor; zunächst ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 546 *). Das Wort zur Begründung hat Frau Abgeordnete Berger-Heise.

    (Abg. Frau Berger-Heise: Zur Generalaussprache!)

    — Nein; man kann in der zweiten Lesung nicht eine Generalaussprache machen, das machen wir in der dritten Lesung. Also: zur Begründung des Änderungsantrages.
    *) Siehe Anlage 2