Rede:
ID0415706800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 4157

  • date_rangeDatum: 21. Januar 1965

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    Deutscher Bundestag 157. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag von Bundesminister Schwarz . . . . . . . . . 7723 A Glückwunschtelegramm zum 700. Jahrestag der Gründung des House of Commons 7723 B Fragestunde (Drucksachen IV/2949, IV/2967) Frage des Abg. Jahn: Deutsche Waffentechniker und Ingenieure in Ägypten Dr. Carstens, Staatssekretär 7723 D, 7724 A Dr. Reischl (SPD) 7724 A Fragen der Abg. Frau Rudoll: Mißachtung des Gesetzes über die gesetzliche Arbeitszeit von Jugendlichen Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7724 B Fragen des Abg. Maucher: Zu Unrecht gezahlte Versorgungsleistungen 7724 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Vermögenswirksame Leistungen in handwerklichen und Dienstleistungsbetrieben Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7724 D, 7725 A, B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 7725 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Sittlich gefährdende Tätigkeiten weiblicher Personen unter 21 Jahren Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7725 B, D, 7726 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 7725 C, D, 7726 A Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) Anrechnung der vor 1926 in Österreich verbrachten Zeiten auf die Rente Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7726 B, C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 7726 C Frage des Abg. Dröscher: Berufungen gegen Urteile von Sozialgerichten Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7726 D, 7727 A, B, C, D, 7728 A, B Dröscher .(SPD) . . . . . . . . 7727 A Dr. Bechert (SPD) . . . . • . 7727 B, D Fritsch (SPD) 7727 D, 7728 A Frau Dr. Hubert (SPD) 7728 B Maucher (CDU/CSU) 7728 B Fragen des Abg. Frehsee: Einbeziehung des Landschaftsgartenbaus in die gesetzlichen Winterbauförderungsmaßnahmen . . . . . . . 7728 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1965 Frage des Abg. Fritsch: Kreiswehrersatzamt Straubing . . . 7729 A Fragen des Abg. Dr. Kohut: Militärische Ausbilder oder Berater der Bundeswehr im Ausland Gumbel, Staatssekretär . . . . . 7729 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Wehrpässe für Verwaltungsangestellte bei der Bundeswehr Gumbel, Staatssekretär 7729 B Frage des Abg. Folger: Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7729 C, D, 7730 B Folger (SPD) . . . . . . . . . 7729 D Strohmayr (SPD) 7730 A, B Frage des Abg. Dr. Eppler: Linienführung der Umgehung von Freudenstadt im Zuge der B 28 und 294 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . '7730 C, D Dr. Eppler (SPD) 7730 C, D Fragen des Abg. Dr. Wahl: Einrichtungen für die Sicherung von Fußgängern bei Dunkelheit auf Straßen ohne Gehweg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7731 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot in der Hauptreisezeit 1965 Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7731 B, C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 7731 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Mane und Gewichte von Lkws innerhalb der EWG Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7731 D, 7732 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 7732 A, B Frage des Abg. Reichmann: Stillegung von Bahnstrecken im Schwarzwald Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7732 B, C Reichmann (FDP) . . . . . . . 7732 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Schiffahrtsabgaben auf dem Neckar Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7732 D Frage des Abg. Fritsch: Verkehrsverhältnisse im . Bayerischen Wald Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7733 A, B Fritsch (SPD) 7733 A Fragen des Abg. Josten: Alte Wagen auf der Bahnstrecke Andernach—Mayen—Gerolstein Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7733 B, C, D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7733 D Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Schiffswracks auf der Unterweser bei Blexer Hörne Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7734 A, B Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 7734 B Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Einschränkung des Zugverkehrs auf der Strecke Hude—Blexen Dr. Seiermann, Staatssekretär 7734 B, C, D Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 7734 C Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Verkehrssicherheit an Kreuzungen von Eisenbahn und Straßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7734 D, 7735 A, B Müller (Nordenham) (SPD) . . . 7735 A, B Frage des Abg. Strohmayr: Einführung des „Eurailpasses" für Europäer Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7735 B, C, 7736 A Strohmayr (SPD) 7735 C, D, 7736 A Fragen des Abg. Riedel (Frankfurt) : Althaussanierung Lücke, Bundesminister . . . 7736 B, C, D, 7737 A Fritsch (SDP) . . . . . . . . 7736 B, C Frau Meermann (SPD) 7736 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1965 III Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage (FDP) betr. die Lage in der Bundeswehr (Drucksache IV/2426) ; in Verbindung mit Fortsetzung der Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1963 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/2305, IV/2795) und mit Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag (FDP) zur dritten Beratung des Entwurfs dès Haushaltsgesetzes 1964, h i e r : Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/2940, zu IV/2940, Umdruck 429) Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 7737 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 3340 A Schultz (FDP) . . . . . . . . . 3342 C Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 7745 A Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . . 3348 C von Hassel, Bundesminister . . . 7753 A Berkhan (SPD) . . . . . . . . 7757 C Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Entschließungsantrag (SPD) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/2936, Umdruck 419) Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 7759 D Erler (SPD) . . . . . . . . 3361 C Schultz (FDP) , 7763 B Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7763 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3364 Anlagen 7765 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1965 7723 157. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 22. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Arendt (Wattenscheid) * 22. 1. Dr. Atzenroth 22. 1. Bading * 22. 1. Bauer (Wasserburg) 22. 1. Bergmann * 22. 1. Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Dr. Burgbacher * 22. 1. Dr. Danz 22. 1. Deringer * 22. 1. Dr. Dichgans * 22. 1. Diebäcker 21. 1. Drachsler 23. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 22. 1. Dr. Eckhardt 22. 1. Frau Dr. Elsner * 22. 1. Faller * 22. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 22. 1. Dr. Furler * 22. 1. Hahn (Bielefeld) * 22. 1. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 23. 1. Illerhaus * 22. 1. Kalbitzer 30. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Kreyssig * 22. 1. Kriedemann * 22. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Kulawig 30. 1. Lenz (Bremerhaven) 22. 1. Lenz (Brühl) * 22. 1. Leukert 22. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Lücker (München) * 22. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Marx 1. 2. Mauk * 22. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 22. 1. Metzger * 22. 1. Dr. Müller-Hermann * 22. 1. Dr.-Ing. Philipp * 22. 1. Frau Dr. Probst 22. 1. Rademacher * 22. 1. Richarts * 22. 1. Ruf 22. 1. Sander 21. 1. Schlick 22. 1. Schneider (Hamburg) 29. 1. Seifriz * 22. 1. Seuffert * 22. 1. Spitzmüller 21. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke * 22. 1. Storch * 22. 1. Frau Strobel * 22. 1. Unertl 29. 1. Weinkamm * 22. 1. Wischnewski * 22. 1. b) Urlaubsanträge Frau Renger 30. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 21. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Richarts (Drucksache IV/2949 Fragen VI/1, VI/2 und VI/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel Fallen das Hauptzollamt Prüm in den letzten Jahren wegen Vor- bzw. Überlieferung von Heizöl Steuerbescheide erlassen und Strafverfahren anhängig gemacht hat? Sind - bei Bejahung der Frage VI/1 - der Bundesregierung der gesamte Betrag der in diesem Zusammenhang erlassenen Steuerbescheide und die Zahl der im gleichen Zusammenhang anhängigen und abgewickelten Strafverfahren bekannt? .Ist die Bundesregierung - bei Bejahung der Fragen VI/1, 2 - bereit, dem Parlament diese Zahlen zu nennen? Das Hauptzollamt Prüm hat in den letzten 5 Jahren 13 Steuerbescheide 'erlassen, weil steuerbegünstigtes Gasöl von Heizölhändlern unter Verletzung der geltenden Bestimmungen an Personen geliefert worden ist, die nicht im Besitz einer gültigen Erlaubnis für die steuerbegünstigte Verwendung waren. Aus gleichem Grunde sind 12 Strafverfahren eingeleitet worden, von denen 3 durch Bestrafung, 3 durch Einstellung rechtskräftig abgeschlossen, die übrigen noch anhängig sind. In einem Fall ist die Bestrafung durch das zuständige Landgericht erfolgt. Insgesamt ist ,ein Steuerbetrag von 127 649,20 DM angefordert. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 21. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Holkenbrink (Drucksache IV/2949 Fragen VI/4, VI/5 und VI/6). Ist die Bundesregierung bereit, die einzelnen in Frage VI/1 genannten Fälle zu überprüfen, um festzustellen, inwieweit im Rahmen des Ermessensspielraums und im Rahmen der Möglichkeit des Steuererlasses aus Billigkeitsgründen vom Hauptzollamt Prüm in diesem Zusammenhang Gebrauch gemacht wurde? Billigt die Bundesregierung das Verfahren des Hauptzollamtes Prüm, besonders in Fällen, in denen keine Steuerverkürzungen eingetreten sind? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um solche Aktionen eines Hauptzollamtes wie die in Frage VI/1 genannten in Zukunft zu verhindern? 7766 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1965 Zu Frage VI/4: Die Bundesregierung ist bereit, die noch nicht abgeschlossenen Fälle, soweit sie nicht in der Rechtsmittelinstanz schweben, darauf zu prüfen, ob die zu Recht angeforderten Steuern im Einzelfall aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise erlassen werden können. Ein Teil der Fälle hat sich schon durch Billigkeitserlaß erledigt, in einem weiteren Teil schwebt das Billigkeitsverfahren noch. Zu Frage VI/5: Das Hauptzollamt hat in allen Fällen die Abgaben auf Grund des geltenden Rechts erhoben. Es hat gesetzmäßig gehandelt. Das Amt war nach den Richtlinien über den Erlaß von Abgaben aus Billigkeitsgründen auch befugt, Anträge selbständig abzulehnen. Es konnte noch nicht geprüft werden, ob etwa in einzelnen Fällen durch solche Ablehnungen vereinzelt Härten entstanden sind, die eines Ausgleichs bedürfen. Zu Frage VI/6: Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß das Hauptzollamt Prüm eine besondere Aktion durchgeführt hat. Es hat nur die notwendige Steuerüberwachung ausgeübt. Es ist jedoch vorgesehen, das Verfahren für die Belieferung von Heizölverbrauchern noch in diesem Jahre zu vereinfachen. Heizöl soll gefärbt und mit einem besonderen Zusatz versehen werden. Die Vorbereitungen hierfür stehen unmittelbar vor dem Abschluß. Auf diesem Wege wird es möglich sein, der mißbräuchlichen Verwendung des Heizöls als Treibstoff vorzubeugen und zugleich auf die Erteilung einer schriftlichen Erlaubnis für den einzelnen Verwender zu verzichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich rufe auf die Fragen IX/13, IX/14 und IX/15 — des Abgeordneten
    Frehsee —:
    Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Landschaftsgartenbau in die gesetzliche Regelung zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft einbezogen werden soll?
    Teilt die Bundesregierung die Auffassung der beteiligten Berufsverbände, daß die Einbeziehung des Landschaftsgartenbaus in die in Frage IX/13 genannte Regelung durch Ergänzung der 8. DVO zum AVAVG erfolgen kann?
    Warum hat die Bundesregierung bzw. der Bundesarbeitsminister über den Antrag der Berufsverbände des Landschaftsgartenbaus auf Einbeziehung in die gesetzlichen Winterbauförderungsmaßnahmen noch nicht entschieden, und bis wann ist mit seiner Entscheidung zu rechnen?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 20. Januar 1965 lautet:
    Zu Frage IX/13
    Die Bundesregierung hat am 27. September 1962 den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes einen Bericht über die Auswirkungen der Vorschriften zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft erstattet (Bundestagsdrucksache IV/643). Darin hat sie sich gegen eine Einbeziehung anderer Wirtschaftszweige in die Schlechtwettergeldregelung ausgesprochen. Für die Bauwirtschaft ist diese Sonderregelung gerechtfertigt, weil für sie die Möglichkeit besteht, sich durch stärkere Technisierung von einem witterungsabhängigen Saisongewerbe zu einem von jahreszeitlichen Einflüssen mehr und mehr unabhängigen Wirtschaftszweig zu wandeln. Das Schlechtwettergeld soll dazu dienen, diesen Umwandlungsprozeß, der nach Auffassung der Bundesregierung nicht nur im Interesse der am Bauen Beteiligten, sondern der gesamten Volkswirtschaft liegt, zu fördarn. Da der Landschaftsgartenbau in seiner Gesamtheit gesehen, ebenso wie z. B. die Landwirtschaft, nicht zum ,Baugewerbe gehört und eine kontinuierliche Beschäftigung durch technische Maßnahmen nicht verwirklichen kann, bestehen gegen seine Einbeziehung in die Schlechtwettergeldregelung Bedenken.
    Zu Frage IX/14
    Die Einbeziehung des Landschaftsgartenbaues in die Schlechtwettergeldregelung durch Ergänzung der Achten Verordnung zur Durchführung des AVAVG vom 9. Dezember 1959 (Bundesgesetzblatt I S. 720) in der Fassung der Verordnung vom 19. Oktober 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 829), die bestimmt, in welchen Betrieben des Baugewerbes Schlechtwettergeld gewährt werden kann, setzt voraus, daß der Landschaftsgartenbau begrifflich zum Baugewerbe im Sinne des § 143 d AVAVG gehört. Der Landschaftsgartenbau in seiner Gesamtheit kann jedoch weder nach seiner Struktur, seiner Aufgabenstellung, Arbeitsweise und verbandsmäßigen Organisation noch nach den sonstigen für eine solche Entscheidung maßgeblichen Kriterien dem Baugewerbe zugeordnet werden. Allenfalls könnten landschaftsgärtnerische Betriebe, die ausschließlich tiefbauähnliche Arbeiten verrichten, dem Baugewerbe zugeordnet und in die Achte Verordnung zur Durchführung des AVAVG einbezogen werden. Eine solche Einbeziehung begegnet jedoch erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten, weil im Einzelfall nicht zweifelsfrei festzustellen ist, ob ein landschaftsgärtnerischer Betrieb nur tiefbauähnliche oder auch andere Arbeiten durchführt.
    Die Sozialpartner des Landschaftsgartenbaues bemühen sich seit Jahren, tarifvertraglich die Betriebe abzugrenzen, die ausschließlich tiefbauähnliche Arbeiten verrichten und daher den Betrieben des Tiefbaugewerbes gleichzustellen sind. Im Sommer 1963 haben die Sozialpartner des Landschaftsgartenbaues einen Tarifvertrag abgeschlossen, der diese Betriebe des Landschaftsgartenbaues aufzählt. Auch diese von den Sozialpartnern des Landschaftsgartenbaues vorgenommene Abgrenzung konnte jedoch die Bedenken gegen die Einbeziehung dieser Betriebe in die Schlechtwettergeldregelung nicht völlig ausräumen. Ich habe daher ein Sachverständigengutachten über die Frage erstellen lassen, ob die Betriebe des Landschaftsgartenbaues, die unter diese tarifrechtliche Regelung fallen, als Betriebe des Baugewerbes anzusehen sind. Diese Frage ist von der Art der betrieblichen Tätigkeit her vom Sachverständigen bejaht worden. Zur Frage der verbandsmäßigen Organisation hat das Gutachten nicht Stellung genommen. Gewisse Bedenken gegen die Einbeziehung der erwähnten Betriebe des Landschaftsgartenbaues in die Schlechtwettergeldregelung sind daher geblieben. Unter diesen Umständen erschien es mir entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten angebracht, eine Stellungnahme der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, die die Kosten einer Einbeziehung dieser Betriebe in die Schlechtwettergeldregelung tragen müßte, einzuholen.
    Zu Frage IX/15:
    Ich beabsichtige, über die Frage der Einbeziehung von Teilen des Landschaftsgartenbaues in die Schlechtwettergeldregelung für die Bauwirtschaft zu entscheiden, sobald sich die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hierzu geäußert hat. Nachdem der allgemeine Ausschuß und der



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    Novellenausschuß des Verwaltungsrats die Angelegenheit be-
    raten haben, kann in Kürze mit einer Stellungnahme des Verwaltungsrates der Bundesanstalt gerechnet werden.
    Die Tarifpartner des Landschaftsgartenbaues sind über die Angelegenheit unterrichtet.
    Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
    Ich rufe auf die Frage X/1 — des Abgeordneten Fritsch —:
    Ist die Bundesregierung bereit, das Kreiswehrersatzamt Straubing mit Rücksicht auf dienstliche Erfordernisse, die Arbeitsmarktlage und im besonderen die Grenzlandsituation in Straubing zu belassen?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers von Hassel vom 10. Januar 1965 lautet:
    Das Kreiswehrersatzamt Landshut wurde seinerzeit in Straubing errichtet, weil in Landshut kein geeignetes Gebäude zur Verfügung stand. Dem Plan, das Amt auch künftig in Straubing zu belassen, stand die bayerische Staatsregierung ablehnend gegenüber. Sie wünschte, unterstützt von der Regierung Niederbayern, die Verlegung nach dem ursprünglich vorgesehenen Dienstsitz Landshut. Ich habe diesem Wunsch zugestimmt, da er sich mit den dienstlichen Erfordernissen deckt. Landshut liegt für den überwiegenden Teil der zum Zuständigkeitsbereich dieses Amtes gehörenden kreisfreien Gemeinden und Landkreise verkehrsgünstiger als Straubing, zumal in Übereinstimmung mit der bayerischen Staatsregierung vorgesehen ist, die Landkreise Kötzting und Viechtach dem nur 30 km von Straubing entfernten Kreiswehrersatzamt Deggendorf und die Landkreise Eggenfelden und Pfarrkirchen dem Kreiswehrersatzamt in Landshut zuzuteilen.
    Ich habe deshalb mit Erlaß vom 31. 5. 1960 die Wehrbereichsverwaltung VI in München angewiesen, die Verlegung des Amtes von Straubing nach Landshut durchzuführen, sobald sich das Mietverhältnis für die Unterkunft in Straubing lösen läßt und in Landshut eine geeignete Unterkunft zur Verfügung steht. Die Stadt Landshut hat ein Gebäude angeboten, dessen Eignung z. Z. von der Wehrbereichsverwaltung VI geprüft wird. Falls sich das Gebäude zur Unterbringung des Amtes eignet, ist damit zu rechnen, daß das Kreiswehrersatzamt Mitte dieses Jahres nach Landshut verlegt wird. Größere Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt sind dabei nicht zu erwarten. Für die Angestellten, die nicht von Straubing nach Landshut überwechseln wollen und wünschen, im Bundesdienst zu verbleiben, werde ich durch die Wehrbereichsverwaltung VI in München prüfen lassen, oh eine Einstellung bei der nur wenige Kilometer von Straubing entfernten Standortverwaltung Bogen möglich ist.
    Wir kommen zu den von dem Abgeordneten Dr. Kohut gestellten Fragen, die übernommen werden. Ich rufe zunächst die Frage X/2 auf:
    In welchen Ländern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind militärische Ausbilder oder Berater der Bundeswehr tätig?
    Bitte, Herr Staatssekretär!


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Militärische Ausbilder oder militärische Berater sind in Guinea, Nigeria und Tansania tätig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frage X/3:
    Ist es üblich, Zivilisten, die als Verwaltungsangestellte bei der Bundeswehr arbeiten, Wehrpässe • mit Gestellungsbefehl, Erkennungsmarken, Uniform, Gasmasken, Tornister auszuhändigen?