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    Deutscher Bundestag 156. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1965 Inhalt: Die Abg. Berger und Frau Ackermann tre- ten in den Bundestag ein 7649 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Kreyssig, Dr. Adenauer und Hufnagel 7649 B Erweiterung der Tagesordnung 7649 D Umbesetzungen in der Beratenden Versammlung des Europarates 7650 A Fragestunde (Drucksache IV/2949) Frage des Abg. Reichmann: Durch die Brüsseler Beschlüsse vom Dezember 1964 für die französische Landwirtschaft erwartete Erweiterung ihres Marktes Schwarz, Bundesminister 7652 D, 7653 A Reichmann (FDP) 7652 D Frage des Abg. Wächter: Interventionspreis für Butter Schwarz, Bundesminister . . . 7653 A, B Wächter (FDP) . . . . . . . . 7653 B Fragen des Abg. Wächter: Ausformungsdatum für Butter Schwarz, Bundesminister . . . 7653 C, D Wächter (FDP) . . . 7653 C, D, 7654 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Nachprüfung von Sendungen durch Hauptzollämter Dr. Steinmetz, Staatssekretär 7654 B, C, D, 3655 A, B, C, D, 7656 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7654 B, C Jahn (SPD) 7654 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 7654 D, 7655 A Börner (SPD) . . . . . . . . 3655 A, B Dr. Kohut (FDP) 7655 C Langebeck (SPD) 7655 C, D Frau Kleinert (SPD) . . 7655 D, 7656 A Frage des Abg. Reichmann: Verhalten Frankreichs zu einer Viermächteerklärung zur Deutschlandfrage 7656 A Fragen des Abg. Moersch: Rückgängigmachung der erhöhten englischen Einfuhrzölle 7656 B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Vollziehung von Ratifikationsurkunden Lahr, Staatssekretär . 7656 D, 7657 A Frau Dr. Hubert (SPD) 7657 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 Fragen des Abg. Rollmann: Studenten aus Entwicklungsländern, die ihr Studium im Ostblock abbrechen, um es in der Bundesrepublik fortzusetzen Lahr, Staatssekretär . . 7657 A, C, D Rollmann (CDU/CSU) 7657 B Fragen der Abg. Bading und Dr. Schmidt (Wuppertal) : Existenz der deutschsprachigen Buchhandlung in Kairo Lahr, Staatssekretär . . . . 7658 A, B, C, 7659 A, B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 7658 B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7658 C, 7659 A, B, C Frage des Abg. Paul: Deutschsprachiger Text in Grußkarten der UNICEF Lahr, Staatssekretär . . . . . 7659 C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 7659 D Fragen des Abg. Faller: Amazonas-Hospital in Pucallpa (Peru) 7659 D Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Erkenntnisse aus dem Bunkertest im Juni 1964 Höcherl, Bundesminister . . . . 7660 A, B Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 7660 A, B Frage des Abg. Hübner: Beförderungsmöglichkeit für in den Verwaltungsdienst übergetretene ehemalige Richter Höcherl, Bundesminister 7660 C Hübner (CDU/CSU) 7660 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kosten der deutschen Zivilverteidigung Höcherl, Bundesminister 7660 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7660 D Frage des Abg. Jahn: Polizeiliche Überprüfung des Doktoranden Dieter Wischermann Höcherl, Bundesminister 7661 A Jahn (SPD) 7661 A Frage des Abg. Jahn: Amtliches Personenkennzeichen Höcherl, Bundesminister. 7661 B, C, D, 7662 A Jahn (SPD) 7661 B, C Ritzel (SPD) 7661 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7661 D Dürr (FDP) 7662 A Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Zurückstellung von Verfahren durch den Wiedergutmachungssenat des Bundesgerichtshofs Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7662 A Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Sammlung der Strafakten betr. NS- Verbrechen an einer zentralen Stelle Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7662 B Frage des Abg. Jahn: Schaffung einer Richterakademie Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7662 C Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Beschlagnahmen durch die Hauptzollämter auf Grund § 3 des Verbringungsgesetzes Dr. Bucher, Bundesminister . 7662 D, 7663 A, B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 7663 A, B, C Fragen des Abg. Busse: Abstellung eines Beamten des Bundespresse- und Informationsamtes für die Öffentlichkeitsarbeit der Zentralen Stelle zur Verfolgung von NS-Gewaltverbrechen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7663 C, D, . 7664 B Busse (FDP) 7664 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Zahl der Ermittlungsverfahren in politischen Strafsachen Dr. Bucher, Bundesminister . 7664 B, C, D, 7665 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 7664 C, D Dröscher (SPD) . . . . 7664 D, 7665 A Dr. Willeke (CDU/CSU) 7665 A Matthöfer (SPD) 7665 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 III Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Weihnachtsgnadenerlasse Dr. Bucher, Bundesminister . . 7665 B, C, D, 7666A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 7665 C, D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 7665 D Fragen des Abg. Richarts: Steuerbescheide und Strafverfahren wegen Vor- bzw. Überlieferung von Heizöl 7666 A Fragen des Abg. Holkenbrink: Hauptzollamt Prüm . . . . . . . 7666 A Frage des Abg. Fritsch: Unterstützung des Zonenrand- und Grenzgebietes durch Einrichtungen und Aufträge Dr. Langer, Staatssekretär . . . 7666 B, C Fritsch (SPD) . . . . . . . . 7666 B, C Fragen des Abg. Lautenschlager: Frachthilfen Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 7666 D Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage (FDP) betr. die Lage in der Bundeswehr (Drucksache IV/2426) ; in Verbindung mit Fortsetzung der Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1963 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/2305, IV/2795) ; und mit Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag (FDP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, h i e r : Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/2940, zu IV/2940, Umdruck 429) Adorno (CDU/CSU) 7667 B Wienand (SPD) . . . . 7671 A, 7695 B von Hassel, Bundesminister . . . 7678 B Kreitmeyer (FDP) 7692 A Dr. h. c. Strauß (CDU/CSU) . . . 7701 B Erler (SPD) 7712 B Nächste Sitzung 7716 D Anlagen 7717 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 7649 156. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 22. 1. Frau Ackermann 20. 1. Dr. Aigner* 22. 1. Arendt (Wattenscheid) * 22. 1. Dr. Atzenroth 22. 1. Bading* 22. 1. Bauer (Wasserburg) 22. 1. Bergmann* 22. 1. Frau Blohm 20. 1. Dr. Burgbacher* 22. 1. Dr. Danz 22. 1. Deringer* 22. 1. Dr. Dichgans* 22. 1. Drachsler 23. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 22. 1. Dr. Eckhardt 22. 1. Dr. Effertz 20. 1. Frau Dr. Elsner* 22. 1. Faller* 22. 1. Figgen 20. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 22. 1. Dr. Furler* 22. 1. Dr. Gleissner 20. 1. Hahn (Bielefeld)* 22. 1. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 20. 1. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 23. 1. Illerhaus* 22. 1. Frau Dr. Kiep-Altenloh 20. 1. Klinker* 22. 1. Dr. Kreyssig* 22. 1. Kriedemann* 22. 1. Leber 20. 1. Lenz (Bremerhaven) 22. 1. Lenz (Brühl)* 22. 1. Leukert 22. 1. Dr. Löhr* 22. 1. Lücker (München) * 22. 1. Mauk* 22. 1. Metzger* 22. 1. Müller (Remscheid) 20. 1. Dr. Müller-Hermann 24. 1. Dr.-Ing. Philipp* 22. 1. Frau Dr. Probst 22. 1. Rademacher* 22. 1. Richarts* 22. 1. Ruf 22. 1. Sander 20. 1. Schlick. 21. 1. Dr. Schwörer 20. 1. Seifriz* 22. 1. Seuffert* 22. 1. Dr. Starke* 22. 1. Stiller 20. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Storch* 22. 1. Frau Strobel* 22. 1. Dr. Supf 20. 1. Theis 20. 1. Weinkamm* 22. 1. Wischnewski* 22. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Kalbitzer 30. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Kulawig 31. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Marx 1. 2. Schneider (Hamburg) 29. 1. Unertl 29. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 19. Dezember 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Hauffe zu den Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Wuermeling **) 1. Höchstmieten: Im Rahmen der Förderung des sozialen Wohnungsbaues setzen die Länder in den Landesförderungsbestimmungen oder durch sonstige allgemein gültige Verwaltungsanordnungen Mietobergrenzen fest, die der Vorschrift des § 46, S. 1 des II. WoBauG (Einsatz der öffentlichen Mittel mit dem Zweck, die Mieten/Belastungen der geförderten Wohnungen für die breiten Schichten des Volkes tragbar zu machen) Rechnung tragen. Diese Regelungen werden von mir alljährlich im Hinblick auf die Vorschrift des § 74, S. 2 (Verpflichtung des Bundes zur Beteiligung am Aufwand für die Miet- und Lastenbeihilfen für diese neuerrichteten Wohnungen) überprüft. a) Für das Jahr 1963 ergibt sich danach folgendes Bild: Die von den einzelnen Ländern festgesetzten Höchstmieten umfassen eine Spanne von 1,70 bis 2,75 DM je qm Wohnfläche im Monat. In der Regel liegen die Höchstmieten dabei zwischen 1,90 bis 2,30 DM. 3 Länder unterschreiten diese Sätze. 4 Länder lassen Überschreitungen für einen Teil der zu fördernden Wohnungen zu; die Sätze von über 2,30 DM sind nur zugelassen, wenn es sich um bestausgestattete Woh- **) Siehe 151. Sitzung. Seite 7419 ff. 7718 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn; Mittwoch, den 20. Januar 1965 nungen, zumeist Kleinwohnungen (Appartements) und Wohnungen in großstädtischen Räumen (Ortsklasse S) handelt. Für Personen mit geringem Einkommen im Sinne des § 27 des II. WoBauG waren dabei in der Mehrzahl der Länder Sonderregelungen vorgesehen, die Miethöhen zwischen 1,25 bis 1,80 DM vorsahen. b) Für das Jahr 1964 ergibt sich folgendes Bild: Die von den Ländern festgesetzten Höchstmieten liegen weiterhin fast unverändert zwischen 1,80 bis 2,75 DM. In 4 Ländern liegen die Höchst- mieten dabei zwischen 1,80 bis 2,30 DM, in 4 weiteren Ländern zwischen 2;05 bis 2,50 DM. 3 Länder gehen wiederum über diese Sätze hinaus. Die erhöhten Sätze sind ebenfalls nur zugelassen, wenn es sich um bestausgestattete Wohnungen oder Wohnungen in der Ortsklasse S, mit kleineren Überschreitungen auch in der Ortsklasse A handelt. Sonderregelungen für Personen mit geringem Einkommen sind in der überwiegenden Mehrzahl der Länder nicht mehr vorgesehen. Die Mieten für diesen Personenkreis werden jedoch regelmäßig durch höher bemessene öffentliche Mittel tragbar gestaltet; auch kommt der Bewilligung von Mietbeihilfen erhöhte Bedeutung zu. 2. Durchschnittsmieten: a) Die Durchschnittsmieten im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau. des Jahres 1963 können aus der Bewilligungsstatistik ermittelt werden. Sie betrugen bei den öffentlich geförderten Wohnungen des Jahres 1963 für Personen mit geringem Einkommen 1,73 DM, für sonstige Wohnungsuchende 2,02 DM oder durchschnittlich 1,98 DM. Am häufigsten lagen die monatlichen Mieten bei den für einkommensschwache Personen geförderten Wohnungen zwischen 1,50 bis 2,00 DM, für sonstige Wohnungsuchende überwiegend zwischen 1,90 bis 2,30 DM. b) Für das Jahr 1964, das noch nicht abgelaufen ist, können die vergleichbaren Zahlen nur für das 1. Halbjahr (Monate Januar bis Juni) angegeben werden. Sie betrugen für die bisher geförderten Wohnungen des Jahres 1964 für Personen mit geringem Einkommen 1,81 DM, für sonstige Wohnungsuchende 2,09 DM, oder durchschnittlich 2,06 DM. überwiegend bewegten sich die Mieten bei den im 1. Halbjahr 1964 geförderten Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen wiederum zwischen 1,50 bis 2,00 DM und für sonstige Wohnung- suchende zwischen 2,00 bis 2,30 DM. Anlage 3 Schriftliche Antwort des .Staatssekretärs Dr. Langer vom 21. Dezember 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) .zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut *). Meine Ausführungen in der Fragestunde über einen internationalen Preisvergleich möchte ich — wie ich Ihnen zugesagt hatte — durch eine etwas eingehendere Darstellung ergänzen. Einen eindeutigen Maßstab für die Kaufkraftentwicklung einer Währung gibt es nicht. Insbesondere sind alle statistischen Preisindizes über einen sehr langen Zeitraum hinweg wegen der ständigen Veränderungen der Nachfragestruktur äußerst problematisch. Am besten eignet ich noch der Preisindex für die Lebenshaltung, bei dem der Warenkorb, den ein ganz bestimmter Haushaltstyp in einem bestimmten Jahr gekauft hat, zugrunde liegt. Ein solcher Index wird auch in den meisten Ländern in ziemlich übereinstimmender Methode amtlich errechnet, so daß er auch für einen internationalen Vergleich am zweckmäßigsten herangezogen werden kann. Die für die USA und die Schweiz ausgewiesene Entwicklung der Verbraucherpreise war im Vergleich zu den übrigen OECD-Ländern seit 1950 verhältnismäßig stabil. So stieg der Preisindex für die Lebenshaltung ausgehend von 1950 = 100 bis zum 3. Vierteljahr 1964 in den USA auf 129 und in der Schweiz auf 131 Punkte. Nur wenig mehr haben die Preise in der Bundesrepublik zugenommen (134). Wie ich bereits in der Fragestunde ausgeführt habe, war die Preiserhöhung in Schweden mit einem Indexstand von 180 (1950 = 100) besonders ausgeprägt. Der für diese Länder aufgezeigte Preisverlauf bedeutet, daß sich die entsprechende Kaufkraft einer Geldeinheit von 1950 bis-zum 3. Vieretljahr 1964 in den USA um 23 %, in der Schweiz um 24%, in der Bundesrepublik um 25 % und in Schweden um 44 % verringert hat. In den letzten Jahren, z. B. zwischen dem 3. Vier- *) Siehe 152. Sitzung Seite 7514 A. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 7719 teljahr 1962 und dem 3. Vierteljahr 1964, sind die Verbraucherpreise in der Schweiz (+ 6,2 %) allerdings stärker gestiegen als 'in der Bundesrepublik (+ 5,2%). In den USA betrug die Steigerung in diesem Zeitraum + 2,5 %. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesminister Schwarz vom 19. Dezember 1964 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneter Dröscher *). Nach einer Rückfrage beim Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz kann ich in obiger Angelegenheit folgendes mitteilen: Die Ausbildungsbeihilfen für den landwirtschaftlichen Berufsnachwuchs, zu denen ich aus dem Haushalt meines Ministeriums einen Zuschuß gebe, werden im Land Rheinland-Pfalz durch die Bezirksregierungen zugeteilt. Auf Anfrage teilt mir das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten in Mainz mit, daß die Bezirksregierung Koblenz den Studierenden zunächst nur Teilbeträge bewilligt hat. Als sich jedoch der tatsächliche Bedarf überblicken ließ, wurden Mitte Dezember die Ausbildungsbeihilfen in voller Höhe ausgezahlt. Die Inanspruchnahme weiterer Bundesmittel war hierfür nicht erforderlich. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 13. Januar 1965 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Roesch zu .der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dröscher **). Nach einer Aufstellung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparwesen sind zwar die Vermögensanlagen der 38 deutschen Lebensversicherungs-Aktiengesellschaften in der Zeit vom 21. Juni 1948 bis zum 31. Dezember 1963 von 1324 Mio D-Mark auf 14 938 Mio D-Mark angewachsen. Dieser Zunahme der Vermögensanlagen um rd. 13 600 Mio D-Mark steht jedoch auf der Passivseite der Bilanzen ein Anwachsen der Deckungsrückstellung von 758 auf 10 969 Mio D-Mark, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung von 62 auf 1986 Mio D-Mark und der Verbindlichkeiten gegenüber Vertretern und Versicherungsnehmern von 27 auf 1381 Mio D-Mark, d. h. insgesamt ein fast gleich hoher Betrag, gegenüber. Freie Rücklagen waren am 31. Dezember 1963 in Höhe von 74 Mio D-Mark gegenüber 28 Mio. D-Mark am Tage ,der Währungsreform vorhanden. Die nicht zur Deckung von Verbindlichkeiten benötigten Vermögensanlagen der *) Seihe 152. Sitzung Seite 7521. **) Siehe 154. Sitzung Seite 7614 A. Lebensversicherungs-Aktiengesellschaften sind daher allenfalls um 46 Mio D-Mark angewachsen. Dieses Ergebnis entspricht dem von mir bei der Beantwortung der Frage des Herrn Abgeordneten Dröscher nach der Möglichkeit der Bildung eines Fonds der Versicherungsunternehmen hervorgehobenen Umstand, daß den Versicherungsunternehmen regelmäßig nur etwa 2 % ihres Gewinns verbleiben, ,aus denen auch noch Aktionärsdividenden und Aufsichtsratsvergütungen bestritten werden. Ein Schlüssel für die Bildung eines Fonds für freiwillige Leistungen der Versicherungsunternehmen zugunsten der währungsgeschädigten Versicherungsnehmer läßt sich daher auch auf Grund der neuen Feststellungen des Bundesaufsichtsamts nicht finden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 14. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2815 Frage V/1) : Welchen Stand haben die Verhandlungen zur Errichtung einer Bundesanstalt für das Auslandsschulwesen erreicht? Das Auswärtige Amt strebt die Errichtung einer Bundesanstalt für das Auslandsschulwesen an. Es gibt jedoch auch andere Erwägungen, die auf Bedenken, vor allem finanzieller Art, zurückgehen. So ist der Vorschlag gemacht worden, dem Bundesverwaltungsamt in Köln, das bereits im Auftrag des Auswärtigen Amts Teilgebiete des Auslandsschulwesens bearbeitet, noch weitere Aufgaben nichtministerieller Art zu übertragen. Voraussetzung dafür wäre, daß die Kultusminister der Länder bereit sein würden, zu diesem Zweck an das Bundesverwaltungsamt in Köln Pädagogen abzuordnen. Zur Klärung der Voraussetzungen wurde daher folgendes veranlaßt: 1. Der Präsident des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wurde um ein Gutachten gebeten; das Gutachten steht noch aus. 2. Der Präsident der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder wurde gefragt, ob die Kultusminister bereit seien, ebenso wie in das Schulreferat des Auswärtigen Amts Pädagogen zur Bearbeitung von Personalangelegenheiten im pädagogischen Bereich in das Bundesverwaltungsamt abzuordnen. Die Antwort vom 18. September 1964 geht dahin, daß die Kultusminister das Bundesverwaltungsamt nicht für die richtige Stelle halten, die über die jetzt von ihm übernommenen Aufträge hinaus noch weitere Aufgaben im Bereich des Auslandsschulwesens bearbeiten könnte. Da die Errichtung der Bundesanstalt auf jeden Fall noch auf sich warten läßt, wird als dringend nötige Übergangslösung zunächst das Schulreferat des Auswärtigen Amts durch zwei von den Kultusministerien der Länder abgeordnete Pädagogen verstärkt, von denen der eine seine Tätigkeit bereits aufgenommen hat. 7720 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode --Z- 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 18. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2815 Frage V/2) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den fühlbaren Mangel an deutschen Vertretern in einer Reihe internationaler Organisationen abzuschaffen? Die Bundesregierung ist bemüht, den deutschen Personalanteil in den internationalen Organisationen zu erhöhen. Um neue Kräfte für den internationalen Dienst noch besser erfassen und ausbilden zu können, werden interministerielle Sprachkurse veranstaltet und die Praktikantentätigkeit von Deutschen bei internationalen Organisationen gefördert. Ferner ist geplant, eine Ausbildungsstätte für den internationalen Dienst zu errichten. Die deutschen Auslandsvertretungen beobachten fortlaufend alle Stellenausschreibungen und unterstützen 'deutsche Kandidaten. Wenn neue Organisationen gegründet werden oder eine zusätzliche Beteiligung bei solchen Gremien erforderlich wird, deren personeller Aufbau im Zeitpunkt unseres Beitritts bereits abgeschlossen war, bemüht sich die Bundesregierung stets darum, eine angemessene deutsche Vertretung sicherzustellen. Die Bundesrepublik Deutschland ist bei 123 internationalen Organisationen als Mitglied oder durch Beiträge aus dem Bundeshaushalt beteiligt. Durch die Bemühungen der Bundesregierung ist bei dem Gros dieser Gremien ein angemessener deutscher Personalanteil erreicht worden. In den drei europäischen Gemeinschaften und einer Reihe von Sonderorganisationen der Vereinten Nationen ist der deutsche Personalanteil größer, als es den finanziellen. Leistungen entsprechen würde. Nur bei einer verhältnismäßig geringen Zahl von internationalen Organisationen ist die Lage noch unbefriedigend. Es sind dies: 1. Die vier älteren europäischen Gemeinschaften: Europarat, NATO, WEU und OECD, deren Mitglied Deutschland erst nach Abschluß des personellen Aufbaus wurde. Der deutsche Personalanteil zeigt aber auch hier steigende Tendenzen. 2. Einige Sonderorganisationen und Hilfswerke 'der Vereinten Nationen. Es mangelt hier nicht 'an dem Willen der internationalen Gremien, uns stärker zu beteiligen, sondern daran, daß am internationalen Dienst interessierte, fachlich und sprachlich qualifizierte deutsche Kräfte bisher im gegebenen Zeitpunkt nicht immer in ausreichendem Maße zur Verfügung standen oder rechtzeitig erfaßt werden konnten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 14. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache IV/2815 Frage V/3) : Wird die Fusion der drei Exekutiven von Europäischer Wirtschaftsgemeinschaft, Europäischer Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Europäischer Atomgemeinschaft termingerecht zum 1. Januar 1965 in Kraft treten, wie dies von der Bundesregierung bereits seit langem angekündigt wurde? Die Räte der EWG und EAG hatten sich auf ihrer Sitzung im Februar 1964 den 1. Januar 1965 als Ziel für das Inkrafttreten des Fusionsvertrages gesetzt. Die Verhandlungen über den Abschluß des Vertrages zur Fusion der Organe der Europäischen Gemeinschaften sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Vertragsentwurf ist im wesentlichen fertiggestellt. Offen sind aber noch die Fragen: Stärkung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments und örtliche Unterbringung der Institutionen. Die Bundesregierung hofft, daß die noch offenen Fragen bald geklärt werden, so daß der Vertrag Anfang des kommenden Jahres unterzeichnet werden kann. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. Dezember .1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache VI/2839 Frage IX/15) : Ist es richtig, daß Studenten, die an einer Hochschule der Bundesrepublik studieren und deren Eltern in der Zone wohnen, seit dem 1. Januar 1964 bei der Bundesbahn nicht mehr zwei Heimfahrten jährlich mit 50 % Ermäßigung bekommen wie Studenten, deren Eltern diesseits der Zonengrenze wohnen? Nein, nach den Tarifen der Eisenbahnen, d. h. der Bundesbahn und der Reichsbahn, erhalten Studierende in der Bundesrepublik für den Besuch ihrer in der Sowjetischen Besatzungszone wohnenden Eltern Schülerfahrkarten auf Strecken der Reichsbahn mit 75% Ermäßigung und auf Strecken der Bundesbahn mit 50% Ermäßigung in jeder gewünschten Anzahl; allerdings müssen sie die erforderlichen Bescheinigungen über den Schulort und über den Wohnort beibringen, wie dies auch bei Ausgabe entsprechender Fahrkarten in der Bundesrepublik verlangt wird. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 22. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2839 Frage X/1) : Wird die Bundesregierung veranlassen, daß die säumigen Stadt- und Landkreise, die nodi keine einzige Wohnbeihilfe ausgezahlt haben, aufgefordert werden, unverzüglich alles in die Wege zu leiten, damit noch vor Weihnachten die Auszahlungen erfolgen? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 7721 Die Bundesregierung hat die Landesregierungen mit Schnellbrief vom 15. Dezember 1964 gebeten, darauf hinzuwirken, in kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen bisher noch keine Wohnbeihilfe ausgezahlt worden sein soll, etwaige Versäumnisse möglichst noch vor Weihnachten zu bereinigen. In diesem Zusammenhang darf jedoch darauf aufmerksam gemacht werden, daß die Durchführung der gesetzlichen Vorschriften über Wohnbeihilfen nach Artikel 83 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder ist und die Einflußmöglichkeiten der Bundesregierung daher nur begrenzt sind. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 22. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2839 Frage X/2) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz, daß eine Bewilligung zur Löschung von zugunsten des Preußischen Staates eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten (50jähriges Wohnungsbesetzungsrecht nur für „deutschstämmige" Land- und Forstarbeiter) trotz Ablösung des Darlehens aufgrund des Erlasses des ehemaligen Reichsarbeitsministers vom 6. Juli 1940 nicht gegeben werden kann? Hier kann es sich nur um ein Besetzungsrecht aufgrund des Preußischen Gesetzes über Landarbeiterwohnungen vom 17. Februar 1927 handeln. Dieses Gesetz ist nicht Bundesrecht geworden. Die Rechte aus den Darlehen sind auf die Länder übergegangen. Dem Bund steht ein Einwirken auf die Länder daher insoweit nicht zu. Nach meinen Feststellungen hat das Land Rheinland-Pfalz bisher Anträgen auf Löschung solcher Besetzungsrechte zugunsten bestimmter Gruppen der Land- und Forstarbeiter entsprochen. Ich schlage vor, den Fall der Landesregierung (Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten) zu unterbreiten. . Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 22. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache IV/2839 Frage X/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die DIN-Norm 18 230 „Baulicher Brandschutz im Industriebau" Holz in einem nicht vertretbaren Umfange fast völlig beim Industriebau und gewerblichen Bau ausgeschlossen wird? Bei der DIN 18230 handelt es sich um ein neues DIN-Blatt, das zunächst in einem ersten Entwurf vorliegt; es ist noch nicht verabschiedet und hat damit noch keine Gültigkeit. Bisher wurden Brandschutzfragen allein durch die Branddirektoren der zuständigen Berufsfeuerwehren und den untersten Behörden der Bauaufsicht bearbeitet. Durch das Normblatt wird der Versuch gemacht, sogenannte Brandklassen zu bilden, um den obersten Bauaufsichtsbehörden eine Grundlage zu geben, damit eine einheitliche Handhabung in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet ist. Der Entwurf zum Normblatt wird von der Arbeitsgruppe „Einheitliche Technische Baubestimmungen" des Fachnormenausschusses Bauwesen im Deutschen Normenausschuß bearbeitet. Als künftige „Technische Baubestimmung" fällt es in die Zuständigkeit der Länder. An den Beratungen des Entwurfs waren außer Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaft auch solche des Fachnormenausschusses und des holzverarbeitenden Handwerks beteiligt. Der Entwurf wurde im Mai 1964 veröffentlicht. Dabei wurde die interessierte Fachwelt um Stellungnahme gebeten. Einsprüche und Änderungsvorschläge sollen bis zum 31. Januar 1965 dein Fachnormenausschuß zugeleitet werden. Es ist dies das übliche und bewährte Verfahren bei Normblättern. Bei schwierigen Gebieten werden u. U. Entwürfe erneut veröffentlicht, die dem jeweiligen neuesten Stand der Diskussion entsprechen. Bei diesem Stand der Beratungen des Fachnormenausschusses sieht die Bundesregierung vorerst von einer Stellungnahme ab. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 17. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache VI/2839 Fragen XIII/2, XIII/3 und XIII/4) : Haben sich im Bundesgebiet Haarsprayexplosionen mit schweren Unfallfolgen und Sachschäden, ähnlich wie in Wuppertal am 3. Dezember 1964 (vgl. Meldung des Generalanzeigers der Stadt Wuppertal am 4. Dezember 1964, Seite 3), auch sonstwo ereignet? Welche Maßnahmen können gegebenenfalls getroffen werden, um Explosionen von Haarspray unmöglich zu machen? Welche praktischen Schlußfolgerungen sind von Regierung und Verwaltung im letzten Jahr aus den Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren gezogen worden? Zu Frage XIII/2 Unsere Umfragen bei den zuständigen Stellen der Länder haben zu Ihrer Frage noch nichts Konkretes ergeben. Doch scheinen sich in einzelnen Fällen bereits vor dem Wuppertaler Unglück Explosionen von Haarspray-Dosen ereignet zu haben. Über die Ursachen wissen wir nichts Näheres. Was den Vorfall in Wuppertal betrifft, so herrscht nach dem gegenwärtigen Stand der polizeilichen Ermittlungen über die Ursache offenbar auch hier noch keine volle Klarheit. Es ist möglich, daß etwaige Gefahren gar nicht mit speziellen Eigenschaften des Haarsprays zusammenhängen, sondern mit der Technik der Sprühdosen. Der Inhalt von Sprühdosen steht unter einem mehr oder minder starken Druck, so daß sich bei größerer Erhitzung Explosionen ereignen können, etwa wenn Sprühdosen unvorsichtigerweise auf Öfen oder Heizungen abgestellt oder in die Nähe offenen Feuers gebracht werden. 7722 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 1 Zu Frage XIII/3 Sollte eine Umfrage bei den obersten Landesgesundheitsbehörden oder die weitere Untersuchung in Wuppertal ergeben, daß Haarspray in Dosen zu Explosionen führen kann, so werden wir prüfen, ob auf Grund von § 5 Nr. 1 des Lebensmittelgesetzes, der auch für Bedarfsgegenstände gilt, die Füllung von Haarspraydosen mit explosiven Stoffen durch Rechtsverordnung zu verbieten ist. Was die allgemeine Gefährlichkeit von Sprühdosen bei Erhitzung angeht, so dürfte es genügen, wenn die Öffentlichkeit immer wieder zur Vorsicht ermahnt wird; ich darf in diesem Zusammenhang auf die gestrigen Verlautbarungen des Bundesausschusses für gesundheitliche Volksbelehrung verweisen. Im übrigen möchte ich noch erwähnen, daß der Bundesarbeitsminister in einem besonderen Druckgasausschuß Richtlinien für die Herstellung, Behandlung und Lagerung von Druckgasgefäßen erarbeitet. Es läßt sich jedoch noch nicht übersehen, wann diese Richtlinien, die nach Bewährung in die Druckgasverordnung übernommen werden sollen, fertiggestellt sein werden. Zu Frage XIII/4 Das Bundesministerium für Gesundheitswesen steht in enger Verbindung mit der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren und wird über die Erkenntnisse und Erfahrungen dieser Stelle laufend unterrichtet. Dies trifft insbesondere zu für die von der Deutschen Hauptstelle in diesem Jahr vorgelegte Denkschrift „Alkoholismus in der Bundesrepublik Deutschland". Die verdienstvolle Arbeit der Deutschen Hauptstelle wird unterstützt — durch regelmäßige Gewährung von Zuschüssen aus Bundesmitteln, — durch Ausbau von Modelleinrichtungen für die Behandlung jugendlicher und erwachsener Alkoholkranker, — durch Aufklärungsaktionen in den Schulen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Kreitmeyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie zunächst einmal wieder zu dem Schriftlichen Bericht Drucksache IV/2940 zurückführen, und zwar vorweg zu Buchstabe b Nr. 3 des Ausschußantrages betreffend das Recht zur Preisprüfung. Für die FDP-Bundestagsfraktion darf ich hierzu bemerken, daß es uns nach eingehender Diskussion besser erschiene, diesen Punkt jetzt nicht zu entscheiden, sondern die beiden Häuser, die er speziell angeht, das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverteidigungsministerium, noch einmal zu beauftragen, nach Möglichkeit gemeinsam eine Lösung zu finden. Dabei setzen wir allerdings voraus, daß die bisherige Delegation von Prüfungsrechten zurückgezogen wird; denn wir möchten einesteils die in der uns doch ausführlich zuteil gewordenen Aufklärung in verfassungsrechtlicher Hinsicht geschilderten Gefahren nach Möglichkeit nicht heraufbeschwören, sondern eine praktikable Lösung finden — —

    (Anhaltende Unruhe.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Darf ich Sie einen Moment unterbrechen, Herr Abgeordneter, und um Ruhe bitten. Meine Damen und Herren, ich bitte, die privaten Gespräche draußen im Vorraum zu führen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Kreitmeyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    — — und uns zum anderen
    des Sachverstandes, der im Bundeswehrbeschaffungsamt zweifellos vorhanden ist, so umfassend bedienen können, daß das angestrebte Ziel im Interesse des ganzen Hohen Hauses garantiert erreicht wird: eine Preisprüfung in der Form zu erstellen, wie wir sie alle zusammen für richtig halten.
    Nun darf ich aber zu unserem Antrag und seiner bisherigen Erledigung zurückkehren. Die FDP-Bundestagsfraktion nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß in einer eingehenden Beratung unser grundlegender Reformantrag — und hierbei möchte ich nicht verschweigen, daß erst unser Koalitionspartner den Namen „Reformantrag" geprägt hat — eine Berücksichtigung gefunden hat, von der wir sagen können, daß sie in angemessener Form geschehen ist. Wir waren uns bei der Antragstellung im klaren, daß ein hundertprozentiger Erfolg nicht von vornherein zu erzielen war. Aber auf der anderen Seite glauben wir doch mit Genugtuung darauf hinweisen zu können, daß einiges verwirklicht wird, was uns vorschwebt.
    Das Ziel dieses Antrags war es, die deutsche Verteidigungskonzeption zu überprüfen und notwendige Folgerungen zu ziehen. Dabei wird es nicht ausbleiben, festzustellen, daß man sich hier und da getäuscht hat, wenn man von dem Kenntnis nimmt, was in den letzten 19 Jahren auf 40 verschiedenen Plätzen dieser Erde an kriegerischen Handlungen stattgefunden hat. Und schließlich sind wir in finanzieller Hinsicht an Grenzen angelangt, die es uns
    zwingend gebieten, die Landesverteidigung nach Möglichkeit ebenso wirksam wie mit weniger Geldmitteln zu erstellen.
    Seit der Konzipierung des deutschen Verteidigungsbeitrages sind mehr als zwölf Jahre vergangen, und einige Voraussetzungen, unter denen damals der deutsche Beitrag geplant und in die Wirklichkeit umgesetzt wurde, haben sich grundlegend geändert. Das atomare Patt ist eingetreten. Die Umkehrung der Schwert-und-Schild-Theorie hat stattgefunden. Die massive Vergeltung ist in eine „flexible response", d. h. in eine den Umständen angemessene Antwort, umgewandelt worden. Die Vorwärtsverteidigung ist beschlossen. Um ihre Durchführung geht es uns jetzt mit in erster Linie. Man hat eben erkennen und zugeben müssen, daß die massive Vergeltung kein Mittel der Kriegsverhinderung gegenüber drastischen konventionellen Übergriffen ist. Man muß zugeben — und es ist in den Vorschriften ausdrücklich festgelegt —, daß atomares Feuer keine fehlende Infanterie ersetzen kann, und in Europa kann es trotz allem 'begrenzte Aggressionen geben. Diese Erkenntnis steht klar im Gegensatz zu dem, was wir vor sechs, acht Jahren geglaubt haben.
    Die neue Konzeption der „flexible response" erfordert eine weitgehende Überprüfung aller unserer Bemühungen, und diese weitgehende Überprüfung muß bis in militärische Details hinein gehen. Sie beginnt mit der Feststellung, daß wir um eine Ausschöpfung der Wehrkraft durch Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht nicht herumkommen und daß unser Ziel sein muß, so, wie man ein atomares Patt herbeigeführt hat, mit vereinten Anstrengungen auch ein konventionelles Patt herbeizuführen. Ausgangspunkt aller dieser Überlegungen aber muß die Forderung sein, die Erhaltung der Substanz beiderseits der Demarkationslinie im Auge zu behalten.
    Schließlich verbinden wir mit unserer Forderung nach der allgemeinen Dienstpflicht, die wir seit 1957 in unserem Grundsatzprogramm verankert haben, gleichzeitig aber auch den entscheidenden Gedanken, der uns immer wieder aus den Reihen der Bundeswehr vorgetragen wird: Das ist die Frage nach der Wehrgerechtigkeit. Wir wollen das Haus und die Bundeswehr, die politische wie die militärische Führung, in dem Bestreben unterstützen, zu mehr Wehrgerechtigkeit zu kommen als bisher. Es soll nicht derjenige als der Dumme hingestellt werden, der seiner Dienstpflicht genügt, und es dürfte keinem Zweifel unterliegen: ob wir das Auswahlsystem oder das Lossystem haben, immer werden nicht alle gleichzeitig ihren militärischen Verpflichtungen dem Staat gegenüber nochkommen können. Hier einen Ausgleich in der allgemeinen Dienstpflicht zu suchen, ist unser Anliegen.
    Ein entscheidender Faktor in der Herstellung einer umfassenden Abwehrbereitschaft und damit der Kriegsverhinderung scheint uns ferner der zu sein, daß man die Spannungszeit besser als bisher zu nutzen versteht. Die FDP-Bundestagsfraktion verzeichnet mit Genugtuung, daß einer der höchsten derzeitigen Führer der Bundeswehr in einer sehr



    Kreitmeyer
    aufschlußreichen Denkschrift die Forderung gestellt hat, die Spannungszeit in ihrem Verlauf als politisches Führungsmittel zur Wirkung zu bringen.
    Von den militärischen Detailfragen möchte ich nur eine einzige kurz aufgreifen. Zeitungsmeldungen zufolge soll ein amerikanischer General uns ,die Frage vorgelegt haben, wie wir mit unseren derzeitigen gepanzerten und mechanisierten Divisionen den Auftrag der Vorwärtsverteidigung, also einen reinen Defensivauftrag, erfüllen wollten. Diese Divisionen haben vom Ursprung her eine ganz andere Bestimmung; sie liegt in einer operativen Richtung: die Entscheidung in einer Gefechtshandlung abschließend herbeizuführen, also weitaus mehr im Angriff als in der Defensive.

    (Abg. Rommerskirchen: Aber es gibt doch die angriffsweise Verteidigung, Herr Kollege! Die haben wir doch beide kennengelernt!)

    — Ich werde nachher noch bei dem Punkt 7, wenn ich die Dinge im einzelnen behandle, darauf zurückkommen. Aber die angriffsweise Verteidigung ist mindestens ebenso zweischneidig wie eine gewisse Studie, die nur auf dem Papier existiert. Diese Frage hat uns, wie gesagt, dazu bewogen, der Territorialverteidigung eine andere Gewichtung als bisher zuzumessen.
    Wenn ich mich jetzt noch einmal im einzelnen verschiedenen Punkten unseres Antrages zuwende, so nur, um dort, wo eine gewisse Terminierung stattgefunden hat, hier das, worauf es uns ankommt, und in anderen Fragen den Kern des Anliegens herauszustellen, der in dem, was bisher als entschieden angesehen worden ist, nicht immer berücksichtigt worden ist.
    Die ersten drei Punkte des Antrages der Freien Demokraten beziehen sich auf die Frage der besseren Ausnützung der Phase der Konsolidierung, die Stärken der Bundeswehreinheiten und den Ausbildungsgang der Offiziere und der Unteroffiziere. Wir haben hierzu schon in der Debatte, die wir ursprünglich in Zusammenhang mit unserer Großen Anfrage über die Innere Führung und die Lage der Bundeswehr geführt haben, Ausführungen gemacht. Gerade diese drei Anträge zielten darauf ab, überhaupt einmal die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Führer und Unterführer tatsächlich in der Handhabung des Dienstes das Leitbild vom Staatsbürger in Uniform so verwirklichen können, daß es dem entspricht, was uns als dem Gesetzgeber vorschwebte. Hier können wir nur feststellen: unsere Bemühungen werden es nicht verhindern, daß die 12. NATO-Division — um der magischen Zahl 12 willen — aufgestellt wird, auch wenn sie einige Lücken aufweisen wird. Ich wiederhole, was wir in unserer ersten Begründung gesagt haben: uns erscheint weniger, aber qualitativ besser als wertvoller.
    Das zweite isst: wir begrüßen es, daß den Kommandierenden Generalen eine Ermächtigung zum Ausgleich der Stärken gegeben wird. Wir wollen darüber — das behalten wir .uns vor — jetzt nicht vorschnell urteilen. Aber wir möchten ganz deutlich
    den Wunsch aussprechen, daß, wenn die militärische Seite im Interesse der Erhöhung der Schlagkraft, 'im Interesse der Förderung des inneren Zusammenhalts Wünsche nach mehr hat, die Erfüllung dieser Wünsche nicht verwohnt wird. Dabei betone ich noch einmal: an eine Auflösung von Verbänden ist unsererseits nie gedacht worden; wir wollten vorübergehend stillegen.
    Wir sind auch der Meinung, daß man dem Offizier und dem Unteroffizier endlich die nötige Zeit geben muß, die er braucht, um zu sich zu kommen. Denn nur so ist eine innere Führung in gesunder Form zu erreichen. Wir haben die Sorge, daß, wenn es uns nicht gelingt, die Ausbildung entsprechend unseren Vorstellungen auf drei Jahre auszudehnen, unter den gegebenen Umständen — dieser Passus, Herr Minister, findet sich schon in einem Protokoll über die Heye-Diskussion vom letzten Sommer — wie bisher schlecht und recht weitergemacht wird. Das wollten wir eben vermeiden, und deshalb erscheint es uns hier zweckmäßiger, in der Qualität das Mehr und das Bessere zu sehen. Ich möchte der Vollständigkeit halber nicht unerwähnt lassen, daß es selbstverständlich dazu gehört, daß Organisationen außerhalb der Bundeswehr — Schule, Elternhaus, Hochschule und weitere Organisationen — in dieser Richtung mitzuwirken haben.
    Und nun, Herr Minister, erlauben Sie mir, daß ich gleich aus der Diskussion aufgreife, was Sie vor kurzer Zeit bedauert hatten. Sie bezogen sich auf das ausgelassene Wort der Massenkommunikationsmittel: „Mit Befriedigung" nimmt man zur Kenntnis, daß es also keinen Atomminengürtel gibt. Sehen Sie, uns wird aus der Bundeswehr immer wieder als direkte Klage vorgebracht — und ich bin sicher, daß das alle Abgeordneten mit mir teilen, die die Kasernen aufsuchen —, daß die verzerrte Darstellung, die mitunter von der Bundeswehr gegeben wird, nicht die entsprechende Korrektur erfährt. Ich verweise darauf, daß es einer der Kollegen war, der aus einem anderen Anlaß die Frage an den Herrn Innenminister gestellt hatte, ob es möglich ist, daß man sofort eine solch verzerrte Darstellung berichtigen könnte. Die Frage wurde von dem Herrn Innenminister für die Regierung uneingeschränkt bejaht. Wir Freien Demokraten sind weit davon entfernt, zu fordern, daß irgendwelche Verbote ausgesprochen werden, aber wir .halten es besonders im Interesse der Bundeswehr für entscheidend, daß solche in einer negativen Tendenz und Absicht sich gefallenden Berichte nachher durch die Wahrheit der Gegendarstellung sich selber schlagen und der Bundeswehr die Resonanz geben, die sie in ihrer Arbeit verdient hat, wobei es doch nur darum geht, sachlich das wiederzugeben, was der Wahrheit entspricht.
    Zur Frage der Gebäude ist eine Bemerkung in der Begründung bisher untergegangen, die ich noch einmal aufgreifen möchte. Es gibt eine Denkschrift in Ihrem Haus, die ausdrücklich feststellt, daß die festen Bundeswehrbauten — Kasernen usw. — sich nur dann rentieren, wenn die Organisationen und Institutionen mindestens 50 Jahre bestehen. Ich bin sicher, daß die neue Konzeption der Vorwärtsver-



    Kreitmeyer
    teidigung eine gewisse Umdisposition erfordert, und hier erinnere ich nochmals daran, daß es uns darauf ankommt, Kasernen nicht wieder dorthin zu stellen, die dann mehr als 100 Jahre stehen, und in 15 oder 20 Jahren garantiert am verkehrten Platz, weil niemand voraussagen kann, wie die Entwicklung weitergeht. Allein rückschauend hätte sich niemand vorgestellt, wie sich die NATO in den letzten 15 Jahren entwickelt hat.
    Nun ein Wort zur Territorialverteidigung. Ein Zwischenruf hat mich auf eine uralte militärische Weisheit aufmerksam gemacht: daß man auch angriffsweise verteidigen könne. Ja, das kann man. Aber der Auftrag, den die NATO sich selbst gegeben hat und den wir auch bekommen haben, lautet ja, es überhaupt nicht zum Angriff kommen zu lassen, sondern von vornherein den Angriff nicht als lohnenswert erscheinen zu lassen, und in dieser Richtung bewegen sich unsere Überlegungen, die darauf hinzielen, die Territorialverteidigung, wie sie vor 12 Jahren — im Grundsatz richtig — konzipiert worden ist, den der NATO unterstellten Verbänden, nicht nur den deutschen, sondern auch den Bundesgenossen, die ebenso auf unserem Territorium uns in der Abwehr behilflich sein sollen, die operative Handlungsfreiheit zu ermöglichen. Dieser Auftrag muß nunmehr, nachdem die Vorwärtsverteidigung verwirklicht werden soll, bis an die Demarkationslinie vorverlegt werden, und diese Änderung läßt uns zu der Schlußfolgerung kommen, daß der TV mehr als bisher eine Schlüsselstellung zukommen muß. Dabei erwähne ich noch einmal, daß es ja darauf ankommt, die gesamte zivile Potenz in ein abschreckendes militärisches Potential im Bedarfsfall umwandeln zu können. Das ist um so notwendiger, da die NATO uns landläufig so dargestellt wird, als wenn auf überstaatlicher Ebene alles in bester Ordnung wäre, was leider den Tatsachen nicht entspricht, weil zu 90% alles noch in nationaler Verantwortung ist.
    Aus diesem Grunde möchten wir — nicht zuletzt auch, um den Effekt der Koordination zwischen ziviler und militärischer Seite besser als bisher zu erzielen — diese Schlüsselstellung der TV anstreben. Wir wissen, daß das nicht von heute auf morgen geht. Es genügt uns, wenn uns in der Ausschußbegründung gesagt wurde, der Grundgedanke 'solle weiter verfolgt werden.
    Dabei darf ich noch einmal betonen: der zweite Grundgedanke, der uns bewegt, ist der des Alarmstarts der Territorialverteidigungsverbände, die heute unter dem Namen „territoriale Reserve" zusammengestellt werden. Es lag uns nicht daran, etwa die Bundeswehr in eine Feuerwehr zu verwandeln, sondern es kam uns nur 'darauf an, das Prinzip des Alarmstarts in dieser Form militärisch zum Tragen zu bringen.
    Es scheint uns ein Gebot der Stunde zu sein, sich dafür stark zu machen, auch dem gewachsen zu sein, was man landläufig als „Salami-Taktik" bezeichnet, nämlich dem begrenzten Krieg in vorsichtig dosiertem Umfang. Man muß unserem potentiellen Gegner, ob man ihn achtet oder nicht, bescheinigen, daß
    er in dieser Form in den letzten 50 Jahren auf der ganzen Erde einige Meisterstücke vollbracht hat. Wir müssen in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen, ohne Zuflucht zu irgendwelchen atomaren Waffen nehmen zu müssen.
    Wir wollen den Grundsatz keineswegs verwerfen, daß der eine wie der andere gleichwertig ausgerüstet sein muß. Aber wir weisen darauf hin — in voller Übereinstimmung mit all dem, was heute in unseren Vorschriften über die atomare Kriegsführung niedergelegt ist —, daß die Doppelgesichtigkeit dieser Waffen uns die nötige Vorsicht anempfiehlt, sie nicht dem Soldaten als Allheilmittel oder als ausschließliche und letzte große Hilfe anzubieten.
    In dem Kapitel der Wehrtechnik und der Forschung geht es uns in erster Linie darum, daß wir uns in der Vielzahl der Möglichkeiten nur auf jene beschränken, die es uns erlauben, eine Vorwärtsverteidigung mit Hilfe konventioneller Mittel zu führen, wie sie uns die Partner seit 1960 fortlaufend empfehlen, also die konventionelle Verstärkung durchzuführen. Dabei kommt man nicht um die Erkenntnis herum, daß die Technik den Wettlauf zwischen Panzer und Panzerabwehr — abgesehen von dem Mangel an Vielseitigkeit beim Einsatz gepanzerter Verbände — zugunsten der Abwehr entschieden hat. Ich möchte es so ausdrücken: wenn man bisher versucht hat, uns mit den sowjetischen Massenpanzerverbänden Panik und Furcht einzujagen, kann man diese Furcht nun wohl als beseitigt bezeichnen. Dazu ist es nicht erforderlich, daß in der mathematischen Ausrechnung, wenn soundso viel Panzer drüben sind, soundso viel Panzer hier stehen müssen, sondern es ist erforderlich, daß man auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung, Ausrüstung und Ausstattung der Truppe eine entsprechende Schwerpunktbildung betreibt. Damit trägt man sicher zu ihrer Schlagkraft ganz erheblich bei.
    Herr Minister, ich möchte mir zum Schluß noch eine kurze Bemerkung zu der Frage erlauben: wie steht es eigentlich um die Schlagkraft der Truppe? Ich halte es für nicht weise, wenn man immer nur versucht, alles zu verteidigen -und alles als wunderbar hinzustellen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Man soll auch den Mut besitzen, da, wo eine Lücke vorhanden ist, eine solche zuzugeben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich halte es taktisch — um es mal so auszudrücken — für nicht sehr glücklich, zu sagen, die Schlagkraft unserer Bundeswehr habe von Jahr zu Jahr zugenommen. Denn alle Zustandsberichte, die uns aus Fontainebleau oder von SHAPE oder wem immer zukommen, zeigen: wir stehen immer an zweiter Stelle, um es sportlich zu sagen: Man kann zwar an zweiter Stelle sein, aber der Abstand vom ersten kann Kilometer betragen; es kommt immer auf die Länge der Strecke an, die man im Wettbewerb zurückgelegt hat. Wenn man sich aber die Mitbewerber ansieht, sind wir mit unseren 11, demnächst vielleicht 12 nicht vollständigen Divisionen doch klar im Wettbewerb rein zahlen-, ausstattungs-



    Kreitmeyer
    mäßig uneingeschränkt die zweiten Sieger. Worauf es mir mit meiner Bemerkung ankommt, ist folgendes: Es geht im inneren Gefüge darum — und die Diskussion nahm ihren Ausgang von dem Bericht des Wehrbeauftragten und der Anfrage zur Lage in der Bundeswehr —, daß die Schlagkraft der Truppe nach vielen Merkmalen zu beurteilen ist. Es beginnt mit dem körperlichen und seelischen Zustand, der Gliederung und Stärke, der Güte und dem Zustand der Waffen und der Ausrüstung. Aber der entscheidende Punkt ist der: Überlegenen Kampfwert kann zahlenmäßige Unterlegenheit dadurch ausgleichen, daß letzten Endes die Persönlichkeit der Führenden an Ort und Stelle den Ausschlag gibt. So ausdrücklich gibt es die Vorschrift der Truppenführung wieder. Wenn wir hier für etwas besonders eintreten, dann geht es uns darum, diese Führenden, vom kleinen Trupp- und Spähtruppführer an, vom Gefreiten an, in jene Situation zu versetzen, die es uns ermöglicht, mit einer guten, soliden und uneingeschränkt brauchbaren Bewaffnung und im Verhältnis zu dem, was wir bisher hineingesteckt haben, einen höheren und wirksameren Effekt der Abschreckung zu erzielen.
    Alles in allem gesehen sind wir der Auffassung, daß die Bundeswehr, die man ursprünglich einmal als notwendiges Übel bezeichnet hat — ein Ausdruck, den wir nie geteilt haben — für uns von jenem Grundsatzprogramm vom Januar 1957 ausgehend immer ein unerläßliches Instrument unserer Politik war. Wir haben diese Politik niemals im Zusammenhang mit einer kriegerischen Auseinandersetzung gesehen, sondern immer nur in dem Zusammenhang der Entspannung nach allen Seiten unter Vermeidung eines militärischen Vakuums. Wir glauben, daß es einer Industrienation von 55 Millionen Menschen bei der Qualität unserer Mitbürger durchaus möglich ist, für dieselben Aufwendungen unter Ausschöpfung des vorhandenen personellen wie materiellen Wehrpotentials eine Abschreckungskraft zu entwickeln, die uns den Frieden besser garantieren kann als das, was wir vorher in dieser Richtung mit viel Liebe und Mühe versucht haben, aber wo uns die Erfahrung der letzten 19 Jahre gelehrt hat, daß die konventionelle Stärke im atomaren Patt den Ausschlag für Frieden und Sicherheit gibt. In diesem Sinne war unser Antrag gedacht. Wir werden ihn nicht als erledigt betrachten, sondern zu gegebener Zeit mit neuen Anträgen und nicht mit Deklamationen versuchen, unsere Vorstellungen von Wehrpolitik zu verwirklichen.

    (Beifall bei der FDP.)