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    Deutscher Bundestag 156. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1965 Inhalt: Die Abg. Berger und Frau Ackermann tre- ten in den Bundestag ein 7649 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Kreyssig, Dr. Adenauer und Hufnagel 7649 B Erweiterung der Tagesordnung 7649 D Umbesetzungen in der Beratenden Versammlung des Europarates 7650 A Fragestunde (Drucksache IV/2949) Frage des Abg. Reichmann: Durch die Brüsseler Beschlüsse vom Dezember 1964 für die französische Landwirtschaft erwartete Erweiterung ihres Marktes Schwarz, Bundesminister 7652 D, 7653 A Reichmann (FDP) 7652 D Frage des Abg. Wächter: Interventionspreis für Butter Schwarz, Bundesminister . . . 7653 A, B Wächter (FDP) . . . . . . . . 7653 B Fragen des Abg. Wächter: Ausformungsdatum für Butter Schwarz, Bundesminister . . . 7653 C, D Wächter (FDP) . . . 7653 C, D, 7654 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Nachprüfung von Sendungen durch Hauptzollämter Dr. Steinmetz, Staatssekretär 7654 B, C, D, 3655 A, B, C, D, 7656 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7654 B, C Jahn (SPD) 7654 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 7654 D, 7655 A Börner (SPD) . . . . . . . . 3655 A, B Dr. Kohut (FDP) 7655 C Langebeck (SPD) 7655 C, D Frau Kleinert (SPD) . . 7655 D, 7656 A Frage des Abg. Reichmann: Verhalten Frankreichs zu einer Viermächteerklärung zur Deutschlandfrage 7656 A Fragen des Abg. Moersch: Rückgängigmachung der erhöhten englischen Einfuhrzölle 7656 B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Vollziehung von Ratifikationsurkunden Lahr, Staatssekretär . 7656 D, 7657 A Frau Dr. Hubert (SPD) 7657 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 Fragen des Abg. Rollmann: Studenten aus Entwicklungsländern, die ihr Studium im Ostblock abbrechen, um es in der Bundesrepublik fortzusetzen Lahr, Staatssekretär . . 7657 A, C, D Rollmann (CDU/CSU) 7657 B Fragen der Abg. Bading und Dr. Schmidt (Wuppertal) : Existenz der deutschsprachigen Buchhandlung in Kairo Lahr, Staatssekretär . . . . 7658 A, B, C, 7659 A, B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 7658 B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7658 C, 7659 A, B, C Frage des Abg. Paul: Deutschsprachiger Text in Grußkarten der UNICEF Lahr, Staatssekretär . . . . . 7659 C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 7659 D Fragen des Abg. Faller: Amazonas-Hospital in Pucallpa (Peru) 7659 D Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Erkenntnisse aus dem Bunkertest im Juni 1964 Höcherl, Bundesminister . . . . 7660 A, B Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 7660 A, B Frage des Abg. Hübner: Beförderungsmöglichkeit für in den Verwaltungsdienst übergetretene ehemalige Richter Höcherl, Bundesminister 7660 C Hübner (CDU/CSU) 7660 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kosten der deutschen Zivilverteidigung Höcherl, Bundesminister 7660 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7660 D Frage des Abg. Jahn: Polizeiliche Überprüfung des Doktoranden Dieter Wischermann Höcherl, Bundesminister 7661 A Jahn (SPD) 7661 A Frage des Abg. Jahn: Amtliches Personenkennzeichen Höcherl, Bundesminister. 7661 B, C, D, 7662 A Jahn (SPD) 7661 B, C Ritzel (SPD) 7661 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7661 D Dürr (FDP) 7662 A Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Zurückstellung von Verfahren durch den Wiedergutmachungssenat des Bundesgerichtshofs Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7662 A Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Sammlung der Strafakten betr. NS- Verbrechen an einer zentralen Stelle Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7662 B Frage des Abg. Jahn: Schaffung einer Richterakademie Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7662 C Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Beschlagnahmen durch die Hauptzollämter auf Grund § 3 des Verbringungsgesetzes Dr. Bucher, Bundesminister . 7662 D, 7663 A, B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 7663 A, B, C Fragen des Abg. Busse: Abstellung eines Beamten des Bundespresse- und Informationsamtes für die Öffentlichkeitsarbeit der Zentralen Stelle zur Verfolgung von NS-Gewaltverbrechen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7663 C, D, . 7664 B Busse (FDP) 7664 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Zahl der Ermittlungsverfahren in politischen Strafsachen Dr. Bucher, Bundesminister . 7664 B, C, D, 7665 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 7664 C, D Dröscher (SPD) . . . . 7664 D, 7665 A Dr. Willeke (CDU/CSU) 7665 A Matthöfer (SPD) 7665 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 III Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Weihnachtsgnadenerlasse Dr. Bucher, Bundesminister . . 7665 B, C, D, 7666A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 7665 C, D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 7665 D Fragen des Abg. Richarts: Steuerbescheide und Strafverfahren wegen Vor- bzw. Überlieferung von Heizöl 7666 A Fragen des Abg. Holkenbrink: Hauptzollamt Prüm . . . . . . . 7666 A Frage des Abg. Fritsch: Unterstützung des Zonenrand- und Grenzgebietes durch Einrichtungen und Aufträge Dr. Langer, Staatssekretär . . . 7666 B, C Fritsch (SPD) . . . . . . . . 7666 B, C Fragen des Abg. Lautenschlager: Frachthilfen Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 7666 D Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage (FDP) betr. die Lage in der Bundeswehr (Drucksache IV/2426) ; in Verbindung mit Fortsetzung der Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1963 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/2305, IV/2795) ; und mit Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag (FDP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, h i e r : Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/2940, zu IV/2940, Umdruck 429) Adorno (CDU/CSU) 7667 B Wienand (SPD) . . . . 7671 A, 7695 B von Hassel, Bundesminister . . . 7678 B Kreitmeyer (FDP) 7692 A Dr. h. c. Strauß (CDU/CSU) . . . 7701 B Erler (SPD) 7712 B Nächste Sitzung 7716 D Anlagen 7717 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 7649 156. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 22. 1. Frau Ackermann 20. 1. Dr. Aigner* 22. 1. Arendt (Wattenscheid) * 22. 1. Dr. Atzenroth 22. 1. Bading* 22. 1. Bauer (Wasserburg) 22. 1. Bergmann* 22. 1. Frau Blohm 20. 1. Dr. Burgbacher* 22. 1. Dr. Danz 22. 1. Deringer* 22. 1. Dr. Dichgans* 22. 1. Drachsler 23. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 22. 1. Dr. Eckhardt 22. 1. Dr. Effertz 20. 1. Frau Dr. Elsner* 22. 1. Faller* 22. 1. Figgen 20. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 22. 1. Dr. Furler* 22. 1. Dr. Gleissner 20. 1. Hahn (Bielefeld)* 22. 1. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 20. 1. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 23. 1. Illerhaus* 22. 1. Frau Dr. Kiep-Altenloh 20. 1. Klinker* 22. 1. Dr. Kreyssig* 22. 1. Kriedemann* 22. 1. Leber 20. 1. Lenz (Bremerhaven) 22. 1. Lenz (Brühl)* 22. 1. Leukert 22. 1. Dr. Löhr* 22. 1. Lücker (München) * 22. 1. Mauk* 22. 1. Metzger* 22. 1. Müller (Remscheid) 20. 1. Dr. Müller-Hermann 24. 1. Dr.-Ing. Philipp* 22. 1. Frau Dr. Probst 22. 1. Rademacher* 22. 1. Richarts* 22. 1. Ruf 22. 1. Sander 20. 1. Schlick. 21. 1. Dr. Schwörer 20. 1. Seifriz* 22. 1. Seuffert* 22. 1. Dr. Starke* 22. 1. Stiller 20. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Storch* 22. 1. Frau Strobel* 22. 1. Dr. Supf 20. 1. Theis 20. 1. Weinkamm* 22. 1. Wischnewski* 22. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Kalbitzer 30. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Kulawig 31. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Marx 1. 2. Schneider (Hamburg) 29. 1. Unertl 29. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 19. Dezember 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Hauffe zu den Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Wuermeling **) 1. Höchstmieten: Im Rahmen der Förderung des sozialen Wohnungsbaues setzen die Länder in den Landesförderungsbestimmungen oder durch sonstige allgemein gültige Verwaltungsanordnungen Mietobergrenzen fest, die der Vorschrift des § 46, S. 1 des II. WoBauG (Einsatz der öffentlichen Mittel mit dem Zweck, die Mieten/Belastungen der geförderten Wohnungen für die breiten Schichten des Volkes tragbar zu machen) Rechnung tragen. Diese Regelungen werden von mir alljährlich im Hinblick auf die Vorschrift des § 74, S. 2 (Verpflichtung des Bundes zur Beteiligung am Aufwand für die Miet- und Lastenbeihilfen für diese neuerrichteten Wohnungen) überprüft. a) Für das Jahr 1963 ergibt sich danach folgendes Bild: Die von den einzelnen Ländern festgesetzten Höchstmieten umfassen eine Spanne von 1,70 bis 2,75 DM je qm Wohnfläche im Monat. In der Regel liegen die Höchstmieten dabei zwischen 1,90 bis 2,30 DM. 3 Länder unterschreiten diese Sätze. 4 Länder lassen Überschreitungen für einen Teil der zu fördernden Wohnungen zu; die Sätze von über 2,30 DM sind nur zugelassen, wenn es sich um bestausgestattete Woh- **) Siehe 151. Sitzung. Seite 7419 ff. 7718 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn; Mittwoch, den 20. Januar 1965 nungen, zumeist Kleinwohnungen (Appartements) und Wohnungen in großstädtischen Räumen (Ortsklasse S) handelt. Für Personen mit geringem Einkommen im Sinne des § 27 des II. WoBauG waren dabei in der Mehrzahl der Länder Sonderregelungen vorgesehen, die Miethöhen zwischen 1,25 bis 1,80 DM vorsahen. b) Für das Jahr 1964 ergibt sich folgendes Bild: Die von den Ländern festgesetzten Höchstmieten liegen weiterhin fast unverändert zwischen 1,80 bis 2,75 DM. In 4 Ländern liegen die Höchst- mieten dabei zwischen 1,80 bis 2,30 DM, in 4 weiteren Ländern zwischen 2;05 bis 2,50 DM. 3 Länder gehen wiederum über diese Sätze hinaus. Die erhöhten Sätze sind ebenfalls nur zugelassen, wenn es sich um bestausgestattete Wohnungen oder Wohnungen in der Ortsklasse S, mit kleineren Überschreitungen auch in der Ortsklasse A handelt. Sonderregelungen für Personen mit geringem Einkommen sind in der überwiegenden Mehrzahl der Länder nicht mehr vorgesehen. Die Mieten für diesen Personenkreis werden jedoch regelmäßig durch höher bemessene öffentliche Mittel tragbar gestaltet; auch kommt der Bewilligung von Mietbeihilfen erhöhte Bedeutung zu. 2. Durchschnittsmieten: a) Die Durchschnittsmieten im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau. des Jahres 1963 können aus der Bewilligungsstatistik ermittelt werden. Sie betrugen bei den öffentlich geförderten Wohnungen des Jahres 1963 für Personen mit geringem Einkommen 1,73 DM, für sonstige Wohnungsuchende 2,02 DM oder durchschnittlich 1,98 DM. Am häufigsten lagen die monatlichen Mieten bei den für einkommensschwache Personen geförderten Wohnungen zwischen 1,50 bis 2,00 DM, für sonstige Wohnungsuchende überwiegend zwischen 1,90 bis 2,30 DM. b) Für das Jahr 1964, das noch nicht abgelaufen ist, können die vergleichbaren Zahlen nur für das 1. Halbjahr (Monate Januar bis Juni) angegeben werden. Sie betrugen für die bisher geförderten Wohnungen des Jahres 1964 für Personen mit geringem Einkommen 1,81 DM, für sonstige Wohnungsuchende 2,09 DM, oder durchschnittlich 2,06 DM. überwiegend bewegten sich die Mieten bei den im 1. Halbjahr 1964 geförderten Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen wiederum zwischen 1,50 bis 2,00 DM und für sonstige Wohnung- suchende zwischen 2,00 bis 2,30 DM. Anlage 3 Schriftliche Antwort des .Staatssekretärs Dr. Langer vom 21. Dezember 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) .zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut *). Meine Ausführungen in der Fragestunde über einen internationalen Preisvergleich möchte ich — wie ich Ihnen zugesagt hatte — durch eine etwas eingehendere Darstellung ergänzen. Einen eindeutigen Maßstab für die Kaufkraftentwicklung einer Währung gibt es nicht. Insbesondere sind alle statistischen Preisindizes über einen sehr langen Zeitraum hinweg wegen der ständigen Veränderungen der Nachfragestruktur äußerst problematisch. Am besten eignet ich noch der Preisindex für die Lebenshaltung, bei dem der Warenkorb, den ein ganz bestimmter Haushaltstyp in einem bestimmten Jahr gekauft hat, zugrunde liegt. Ein solcher Index wird auch in den meisten Ländern in ziemlich übereinstimmender Methode amtlich errechnet, so daß er auch für einen internationalen Vergleich am zweckmäßigsten herangezogen werden kann. Die für die USA und die Schweiz ausgewiesene Entwicklung der Verbraucherpreise war im Vergleich zu den übrigen OECD-Ländern seit 1950 verhältnismäßig stabil. So stieg der Preisindex für die Lebenshaltung ausgehend von 1950 = 100 bis zum 3. Vierteljahr 1964 in den USA auf 129 und in der Schweiz auf 131 Punkte. Nur wenig mehr haben die Preise in der Bundesrepublik zugenommen (134). Wie ich bereits in der Fragestunde ausgeführt habe, war die Preiserhöhung in Schweden mit einem Indexstand von 180 (1950 = 100) besonders ausgeprägt. Der für diese Länder aufgezeigte Preisverlauf bedeutet, daß sich die entsprechende Kaufkraft einer Geldeinheit von 1950 bis-zum 3. Vieretljahr 1964 in den USA um 23 %, in der Schweiz um 24%, in der Bundesrepublik um 25 % und in Schweden um 44 % verringert hat. In den letzten Jahren, z. B. zwischen dem 3. Vier- *) Siehe 152. Sitzung Seite 7514 A. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 7719 teljahr 1962 und dem 3. Vierteljahr 1964, sind die Verbraucherpreise in der Schweiz (+ 6,2 %) allerdings stärker gestiegen als 'in der Bundesrepublik (+ 5,2%). In den USA betrug die Steigerung in diesem Zeitraum + 2,5 %. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesminister Schwarz vom 19. Dezember 1964 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneter Dröscher *). Nach einer Rückfrage beim Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz kann ich in obiger Angelegenheit folgendes mitteilen: Die Ausbildungsbeihilfen für den landwirtschaftlichen Berufsnachwuchs, zu denen ich aus dem Haushalt meines Ministeriums einen Zuschuß gebe, werden im Land Rheinland-Pfalz durch die Bezirksregierungen zugeteilt. Auf Anfrage teilt mir das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten in Mainz mit, daß die Bezirksregierung Koblenz den Studierenden zunächst nur Teilbeträge bewilligt hat. Als sich jedoch der tatsächliche Bedarf überblicken ließ, wurden Mitte Dezember die Ausbildungsbeihilfen in voller Höhe ausgezahlt. Die Inanspruchnahme weiterer Bundesmittel war hierfür nicht erforderlich. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 13. Januar 1965 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Roesch zu .der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dröscher **). Nach einer Aufstellung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparwesen sind zwar die Vermögensanlagen der 38 deutschen Lebensversicherungs-Aktiengesellschaften in der Zeit vom 21. Juni 1948 bis zum 31. Dezember 1963 von 1324 Mio D-Mark auf 14 938 Mio D-Mark angewachsen. Dieser Zunahme der Vermögensanlagen um rd. 13 600 Mio D-Mark steht jedoch auf der Passivseite der Bilanzen ein Anwachsen der Deckungsrückstellung von 758 auf 10 969 Mio D-Mark, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung von 62 auf 1986 Mio D-Mark und der Verbindlichkeiten gegenüber Vertretern und Versicherungsnehmern von 27 auf 1381 Mio D-Mark, d. h. insgesamt ein fast gleich hoher Betrag, gegenüber. Freie Rücklagen waren am 31. Dezember 1963 in Höhe von 74 Mio D-Mark gegenüber 28 Mio. D-Mark am Tage ,der Währungsreform vorhanden. Die nicht zur Deckung von Verbindlichkeiten benötigten Vermögensanlagen der *) Seihe 152. Sitzung Seite 7521. **) Siehe 154. Sitzung Seite 7614 A. Lebensversicherungs-Aktiengesellschaften sind daher allenfalls um 46 Mio D-Mark angewachsen. Dieses Ergebnis entspricht dem von mir bei der Beantwortung der Frage des Herrn Abgeordneten Dröscher nach der Möglichkeit der Bildung eines Fonds der Versicherungsunternehmen hervorgehobenen Umstand, daß den Versicherungsunternehmen regelmäßig nur etwa 2 % ihres Gewinns verbleiben, ,aus denen auch noch Aktionärsdividenden und Aufsichtsratsvergütungen bestritten werden. Ein Schlüssel für die Bildung eines Fonds für freiwillige Leistungen der Versicherungsunternehmen zugunsten der währungsgeschädigten Versicherungsnehmer läßt sich daher auch auf Grund der neuen Feststellungen des Bundesaufsichtsamts nicht finden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 14. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2815 Frage V/1) : Welchen Stand haben die Verhandlungen zur Errichtung einer Bundesanstalt für das Auslandsschulwesen erreicht? Das Auswärtige Amt strebt die Errichtung einer Bundesanstalt für das Auslandsschulwesen an. Es gibt jedoch auch andere Erwägungen, die auf Bedenken, vor allem finanzieller Art, zurückgehen. So ist der Vorschlag gemacht worden, dem Bundesverwaltungsamt in Köln, das bereits im Auftrag des Auswärtigen Amts Teilgebiete des Auslandsschulwesens bearbeitet, noch weitere Aufgaben nichtministerieller Art zu übertragen. Voraussetzung dafür wäre, daß die Kultusminister der Länder bereit sein würden, zu diesem Zweck an das Bundesverwaltungsamt in Köln Pädagogen abzuordnen. Zur Klärung der Voraussetzungen wurde daher folgendes veranlaßt: 1. Der Präsident des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wurde um ein Gutachten gebeten; das Gutachten steht noch aus. 2. Der Präsident der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder wurde gefragt, ob die Kultusminister bereit seien, ebenso wie in das Schulreferat des Auswärtigen Amts Pädagogen zur Bearbeitung von Personalangelegenheiten im pädagogischen Bereich in das Bundesverwaltungsamt abzuordnen. Die Antwort vom 18. September 1964 geht dahin, daß die Kultusminister das Bundesverwaltungsamt nicht für die richtige Stelle halten, die über die jetzt von ihm übernommenen Aufträge hinaus noch weitere Aufgaben im Bereich des Auslandsschulwesens bearbeiten könnte. Da die Errichtung der Bundesanstalt auf jeden Fall noch auf sich warten läßt, wird als dringend nötige Übergangslösung zunächst das Schulreferat des Auswärtigen Amts durch zwei von den Kultusministerien der Länder abgeordnete Pädagogen verstärkt, von denen der eine seine Tätigkeit bereits aufgenommen hat. 7720 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode --Z- 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 18. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2815 Frage V/2) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den fühlbaren Mangel an deutschen Vertretern in einer Reihe internationaler Organisationen abzuschaffen? Die Bundesregierung ist bemüht, den deutschen Personalanteil in den internationalen Organisationen zu erhöhen. Um neue Kräfte für den internationalen Dienst noch besser erfassen und ausbilden zu können, werden interministerielle Sprachkurse veranstaltet und die Praktikantentätigkeit von Deutschen bei internationalen Organisationen gefördert. Ferner ist geplant, eine Ausbildungsstätte für den internationalen Dienst zu errichten. Die deutschen Auslandsvertretungen beobachten fortlaufend alle Stellenausschreibungen und unterstützen 'deutsche Kandidaten. Wenn neue Organisationen gegründet werden oder eine zusätzliche Beteiligung bei solchen Gremien erforderlich wird, deren personeller Aufbau im Zeitpunkt unseres Beitritts bereits abgeschlossen war, bemüht sich die Bundesregierung stets darum, eine angemessene deutsche Vertretung sicherzustellen. Die Bundesrepublik Deutschland ist bei 123 internationalen Organisationen als Mitglied oder durch Beiträge aus dem Bundeshaushalt beteiligt. Durch die Bemühungen der Bundesregierung ist bei dem Gros dieser Gremien ein angemessener deutscher Personalanteil erreicht worden. In den drei europäischen Gemeinschaften und einer Reihe von Sonderorganisationen der Vereinten Nationen ist der deutsche Personalanteil größer, als es den finanziellen. Leistungen entsprechen würde. Nur bei einer verhältnismäßig geringen Zahl von internationalen Organisationen ist die Lage noch unbefriedigend. Es sind dies: 1. Die vier älteren europäischen Gemeinschaften: Europarat, NATO, WEU und OECD, deren Mitglied Deutschland erst nach Abschluß des personellen Aufbaus wurde. Der deutsche Personalanteil zeigt aber auch hier steigende Tendenzen. 2. Einige Sonderorganisationen und Hilfswerke 'der Vereinten Nationen. Es mangelt hier nicht 'an dem Willen der internationalen Gremien, uns stärker zu beteiligen, sondern daran, daß am internationalen Dienst interessierte, fachlich und sprachlich qualifizierte deutsche Kräfte bisher im gegebenen Zeitpunkt nicht immer in ausreichendem Maße zur Verfügung standen oder rechtzeitig erfaßt werden konnten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 14. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache IV/2815 Frage V/3) : Wird die Fusion der drei Exekutiven von Europäischer Wirtschaftsgemeinschaft, Europäischer Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Europäischer Atomgemeinschaft termingerecht zum 1. Januar 1965 in Kraft treten, wie dies von der Bundesregierung bereits seit langem angekündigt wurde? Die Räte der EWG und EAG hatten sich auf ihrer Sitzung im Februar 1964 den 1. Januar 1965 als Ziel für das Inkrafttreten des Fusionsvertrages gesetzt. Die Verhandlungen über den Abschluß des Vertrages zur Fusion der Organe der Europäischen Gemeinschaften sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Vertragsentwurf ist im wesentlichen fertiggestellt. Offen sind aber noch die Fragen: Stärkung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments und örtliche Unterbringung der Institutionen. Die Bundesregierung hofft, daß die noch offenen Fragen bald geklärt werden, so daß der Vertrag Anfang des kommenden Jahres unterzeichnet werden kann. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. Dezember .1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache VI/2839 Frage IX/15) : Ist es richtig, daß Studenten, die an einer Hochschule der Bundesrepublik studieren und deren Eltern in der Zone wohnen, seit dem 1. Januar 1964 bei der Bundesbahn nicht mehr zwei Heimfahrten jährlich mit 50 % Ermäßigung bekommen wie Studenten, deren Eltern diesseits der Zonengrenze wohnen? Nein, nach den Tarifen der Eisenbahnen, d. h. der Bundesbahn und der Reichsbahn, erhalten Studierende in der Bundesrepublik für den Besuch ihrer in der Sowjetischen Besatzungszone wohnenden Eltern Schülerfahrkarten auf Strecken der Reichsbahn mit 75% Ermäßigung und auf Strecken der Bundesbahn mit 50% Ermäßigung in jeder gewünschten Anzahl; allerdings müssen sie die erforderlichen Bescheinigungen über den Schulort und über den Wohnort beibringen, wie dies auch bei Ausgabe entsprechender Fahrkarten in der Bundesrepublik verlangt wird. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 22. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2839 Frage X/1) : Wird die Bundesregierung veranlassen, daß die säumigen Stadt- und Landkreise, die nodi keine einzige Wohnbeihilfe ausgezahlt haben, aufgefordert werden, unverzüglich alles in die Wege zu leiten, damit noch vor Weihnachten die Auszahlungen erfolgen? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 7721 Die Bundesregierung hat die Landesregierungen mit Schnellbrief vom 15. Dezember 1964 gebeten, darauf hinzuwirken, in kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen bisher noch keine Wohnbeihilfe ausgezahlt worden sein soll, etwaige Versäumnisse möglichst noch vor Weihnachten zu bereinigen. In diesem Zusammenhang darf jedoch darauf aufmerksam gemacht werden, daß die Durchführung der gesetzlichen Vorschriften über Wohnbeihilfen nach Artikel 83 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder ist und die Einflußmöglichkeiten der Bundesregierung daher nur begrenzt sind. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 22. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2839 Frage X/2) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz, daß eine Bewilligung zur Löschung von zugunsten des Preußischen Staates eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten (50jähriges Wohnungsbesetzungsrecht nur für „deutschstämmige" Land- und Forstarbeiter) trotz Ablösung des Darlehens aufgrund des Erlasses des ehemaligen Reichsarbeitsministers vom 6. Juli 1940 nicht gegeben werden kann? Hier kann es sich nur um ein Besetzungsrecht aufgrund des Preußischen Gesetzes über Landarbeiterwohnungen vom 17. Februar 1927 handeln. Dieses Gesetz ist nicht Bundesrecht geworden. Die Rechte aus den Darlehen sind auf die Länder übergegangen. Dem Bund steht ein Einwirken auf die Länder daher insoweit nicht zu. Nach meinen Feststellungen hat das Land Rheinland-Pfalz bisher Anträgen auf Löschung solcher Besetzungsrechte zugunsten bestimmter Gruppen der Land- und Forstarbeiter entsprochen. Ich schlage vor, den Fall der Landesregierung (Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten) zu unterbreiten. . Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 22. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache IV/2839 Frage X/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die DIN-Norm 18 230 „Baulicher Brandschutz im Industriebau" Holz in einem nicht vertretbaren Umfange fast völlig beim Industriebau und gewerblichen Bau ausgeschlossen wird? Bei der DIN 18230 handelt es sich um ein neues DIN-Blatt, das zunächst in einem ersten Entwurf vorliegt; es ist noch nicht verabschiedet und hat damit noch keine Gültigkeit. Bisher wurden Brandschutzfragen allein durch die Branddirektoren der zuständigen Berufsfeuerwehren und den untersten Behörden der Bauaufsicht bearbeitet. Durch das Normblatt wird der Versuch gemacht, sogenannte Brandklassen zu bilden, um den obersten Bauaufsichtsbehörden eine Grundlage zu geben, damit eine einheitliche Handhabung in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet ist. Der Entwurf zum Normblatt wird von der Arbeitsgruppe „Einheitliche Technische Baubestimmungen" des Fachnormenausschusses Bauwesen im Deutschen Normenausschuß bearbeitet. Als künftige „Technische Baubestimmung" fällt es in die Zuständigkeit der Länder. An den Beratungen des Entwurfs waren außer Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaft auch solche des Fachnormenausschusses und des holzverarbeitenden Handwerks beteiligt. Der Entwurf wurde im Mai 1964 veröffentlicht. Dabei wurde die interessierte Fachwelt um Stellungnahme gebeten. Einsprüche und Änderungsvorschläge sollen bis zum 31. Januar 1965 dein Fachnormenausschuß zugeleitet werden. Es ist dies das übliche und bewährte Verfahren bei Normblättern. Bei schwierigen Gebieten werden u. U. Entwürfe erneut veröffentlicht, die dem jeweiligen neuesten Stand der Diskussion entsprechen. Bei diesem Stand der Beratungen des Fachnormenausschusses sieht die Bundesregierung vorerst von einer Stellungnahme ab. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 17. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache VI/2839 Fragen XIII/2, XIII/3 und XIII/4) : Haben sich im Bundesgebiet Haarsprayexplosionen mit schweren Unfallfolgen und Sachschäden, ähnlich wie in Wuppertal am 3. Dezember 1964 (vgl. Meldung des Generalanzeigers der Stadt Wuppertal am 4. Dezember 1964, Seite 3), auch sonstwo ereignet? Welche Maßnahmen können gegebenenfalls getroffen werden, um Explosionen von Haarspray unmöglich zu machen? Welche praktischen Schlußfolgerungen sind von Regierung und Verwaltung im letzten Jahr aus den Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren gezogen worden? Zu Frage XIII/2 Unsere Umfragen bei den zuständigen Stellen der Länder haben zu Ihrer Frage noch nichts Konkretes ergeben. Doch scheinen sich in einzelnen Fällen bereits vor dem Wuppertaler Unglück Explosionen von Haarspray-Dosen ereignet zu haben. Über die Ursachen wissen wir nichts Näheres. Was den Vorfall in Wuppertal betrifft, so herrscht nach dem gegenwärtigen Stand der polizeilichen Ermittlungen über die Ursache offenbar auch hier noch keine volle Klarheit. Es ist möglich, daß etwaige Gefahren gar nicht mit speziellen Eigenschaften des Haarsprays zusammenhängen, sondern mit der Technik der Sprühdosen. Der Inhalt von Sprühdosen steht unter einem mehr oder minder starken Druck, so daß sich bei größerer Erhitzung Explosionen ereignen können, etwa wenn Sprühdosen unvorsichtigerweise auf Öfen oder Heizungen abgestellt oder in die Nähe offenen Feuers gebracht werden. 7722 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 1 Zu Frage XIII/3 Sollte eine Umfrage bei den obersten Landesgesundheitsbehörden oder die weitere Untersuchung in Wuppertal ergeben, daß Haarspray in Dosen zu Explosionen führen kann, so werden wir prüfen, ob auf Grund von § 5 Nr. 1 des Lebensmittelgesetzes, der auch für Bedarfsgegenstände gilt, die Füllung von Haarspraydosen mit explosiven Stoffen durch Rechtsverordnung zu verbieten ist. Was die allgemeine Gefährlichkeit von Sprühdosen bei Erhitzung angeht, so dürfte es genügen, wenn die Öffentlichkeit immer wieder zur Vorsicht ermahnt wird; ich darf in diesem Zusammenhang auf die gestrigen Verlautbarungen des Bundesausschusses für gesundheitliche Volksbelehrung verweisen. Im übrigen möchte ich noch erwähnen, daß der Bundesarbeitsminister in einem besonderen Druckgasausschuß Richtlinien für die Herstellung, Behandlung und Lagerung von Druckgasgefäßen erarbeitet. Es läßt sich jedoch noch nicht übersehen, wann diese Richtlinien, die nach Bewährung in die Druckgasverordnung übernommen werden sollen, fertiggestellt sein werden. Zu Frage XIII/4 Das Bundesministerium für Gesundheitswesen steht in enger Verbindung mit der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren und wird über die Erkenntnisse und Erfahrungen dieser Stelle laufend unterrichtet. Dies trifft insbesondere zu für die von der Deutschen Hauptstelle in diesem Jahr vorgelegte Denkschrift „Alkoholismus in der Bundesrepublik Deutschland". Die verdienstvolle Arbeit der Deutschen Hauptstelle wird unterstützt — durch regelmäßige Gewährung von Zuschüssen aus Bundesmitteln, — durch Ausbau von Modelleinrichtungen für die Behandlung jugendlicher und erwachsener Alkoholkranker, — durch Aufklärungsaktionen in den Schulen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eduard Adorno


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Ihnen vorliegenden Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verteidigung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 429 darf ich hiermit durch weitere Ausführungen ergänzen.
    Zunächst möchte ich einleitend wiederholen, daß sich der Ausschuß sehr eingehend mit diesem umfangreichen Entschließungsantrag in vier Sitzungen befaßt hat. Ebenso will ich noch einmal betonen, daß bei der Erörterung der verteidigungspolitischen . Probleme des Antrags innerhalb des Ausschusses Einigkeit darüber bestand, daß alle Maßnahmen, die den Erfolg der Konsolidierung der Bundeswehr sicherstellen sollen, mit den von der Bundesrepublik übernommenen Verpflichtungen aus dem Nordatlantischen Verteidigungspakt übereinstimmen müssen. Auch sei noch einmal vermerkt, daß in dem Antrag das Bestreben zum Ausdruck kommt, die Bemühungen und Maßnahmen, die der Konsolidierung unserer Bundeswehr dienen, zu unterstützen und durch eigene Vorschläge zu ergänzen.
    Im einzelnen ist dazu noch folgendes auszuführen. Zu Ziffer 1 des Antrags haben die Beratungen des Ausschusses ergeben, daß die bestimmenden Elemente des Erlasses des Bundesministers der Verteidigung vom 28. Februar 1964 dem hier angesprochenen Anliegen der Antragsteller entsprechen. Hervorzuheben sind insbesondere die befohlene Verbesserung und Vervollständigung der Ausbildung in der Truppe als Schwerpunktaufgabe für die Phase der Konsolidierung. Dem dient auch die Streckung des Zeitplanes für den organisatorischen Aufbau zugunsten der Auffüllung begonnener Vorhaben an Stelle weiterer Neuaufstellungen, die vorläufig nur noch .zum Schließen schwerwiegender Lücken geplant sind. So wurden die Neuaufstellungen, die ursprünglich für das Jahr 1964 im Umfang von rund 30 000 Soldaten vorgesehen waren, aufgeschoben. Das bedeutet allein beim Heer eine Verschiebung der Aufstellung von 19 Bataillonen bzw. 64 Kompanien und 30 selbständigen Einheiten in einer Stärke von insgesamt 16 700 Soldaten. Der Personalzuwachs dient in der Phase der Konsolidierung vor allem der Auffüllung bestehender Verbände.
    Insgesamt gesehen wurde aus den Beratungen deutlich, daß alle Anstrengungen unternommen worden sind und weiterhin unternommen werden, um die Ausbildung nach modernen Grundsätzen auf den bestmöglichen Stand zu bringen. Es wird alles darangesetzt, durch geeignete Maßnahmen den Berufssinn der Soldaten zu intensivieren und gleichzeitig über unser Wehrsystem der Allgemeinen Wehrpflicht die Verbindung zwischen Bevölkerung und Bundeswehr immer enger und verständnisvoller zu gestalten.
    Zu Ziffer 2 'des Antrags ist auszuführen, daß der Gedanke einer vorübergehenden Reduzierung der Stärke der Bundeswehreinheiten vom Bundesminister der Verteidigung sorgfältig erwogen worden ist. Einerseits muß der Sinn der Konsolidierung darin gesehen werden, das bereits Bestehende zu erhalten und zu. festigen. Andererseits haben alle Maßnahmen zu garantieren, daß die Chancen für eine erfolgreiche Vorwärtsverteidigung ständig erhöht werden.
    Daher stimmte der Ausschuß mit dem Bundesminister der Verteidigung darin überein,' nur äußerstenfalls von ,der Maßnahme einer vorübergehenden Reduzierung Gebrauch zu machen, um das Fehl an Führern und Unterführern zu überbrücken. Der Ausschuß ließ sich dabei auch von der Überlegung leiten, daß die Auflösung ganzer Einheiten zwangsläufig Versetzungen auslösen würde, was wiederum Unruhe und damit vermehrte Abgänge langdienender Soldaten zur Folge hätte. Darüber hinaus würde eine Kürzung der Personalstärken der Einheiten die Basis für die Gewinnung langdienender Soldaten nur schmälern und dadurch das Personalproblem weiter verschärfen. Denn schließlich können längerdienende Freiwillige, die zusammen mit den Berufssoldaten das Gerüst einer 'modernen Armee bilden, am besten aus dem großen Reservoir der wehrpflichtigen Soldaten gewonnen werden.
    Der Bundesminister der Verteidigung hat sich trotzdem bereit erklärt, die Kommandierenden Generale zu ermächtigen, von Fall zu Fall innerhalb von Einheiten vorübergehend Personalausgleich durch Kommandierungen 'bis zur Stärke eines Zuges zu befehlen, um 'geeignete Rationalisierungsmaßnahmen auf dieser Ebene rasch durchführen zu können.
    Die Auflösung ganzer Einheiten kann jedoch schon infolge unserer NATO-Verpflichtungen nur als letz-



    Adorno
    ter Schritt in Betracht gezogen werden. Sie würde außerdem eine Reihe zusätzlicher Schwierigkeiten mit sich 'bringen, von denen z. B. die psychologischen Folgen einer Auflösung der Einheit als „Heimat des Soldaten" besonders ins Gewicht fielen. Der Ausschuß konnte sich daher der Erkenntnis nicht verschließen, daß dem Bundesminister der Verteidigung selbst die Entscheidung über die Auflösung einer Einheit, :sollte sie im Einzelfall notwendig werden, vorbehalten sein muß.
    Auch die Beratung zu ,Ziffer 3 des Antrags ergab eine Übereinstimmung ,der Auffassungen des Ausschusses mit den Erklärungen der Bundesregierung. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur Beförderung zum Leutnant ist im Sinne der Anfrage vorbereitet. Sie wird für alle ab 1. Oktober 1965 eintretenden Berufsoffiziersanwärter einheitlich 36 Monate, für Zeitoffiziersanwärter 30 Monate betragen. Seit 1. Oktober .1964 beträgt die Ausbildungszeit für Berufsoffiziersanwärter bereits 32 Monate und für Zeitoffiziersanwärter 24 Monate.
    Ebenso wird eine Verlängerung der Ausbildung bis zur Beförderung zum Unteroffizier schrittweise verwirklicht. Vorausseitzung ist, daß die eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Unteroffizierstandes zu einer Verlängerung der Dienstzeitverpflichtungen führen. In der Übergangszeit wird dem Umstand, daß eine kürzere Zeit zur Ausbildung vor der Beförderung zur Verfügung steht, durch Intensivierung der Ausbildung Rechnung getragen. Dem dient zum Beispiel der vorübergehende Verzicht auf Übungen in Großverbänden, um die Ausbildung durch die Truppe selbst in der Kompanie und im Bataillon schwerpunktmäßig durchführen zu können. Außerdem hat Anfang 1964 das Heer bei allen Waffenschulen sofort Unteroffizierlehrinspektionen zur Ausbildung des Nachwuchses eingerichtet. Hierher gehört auch die Einrichtung von neuen Unteroffiziersschulen. Die Teilstreitkraft Marine verfügt bereits seit längerer Zeit über eine Unteroffiziersschule, ebenfalls die Luftwaffe und das Heer seit Oktober 1964; weitere zwei Unteroffiziersschulen sind für das Heer vorgesehen. Im übrigen wird die Ausbildung über den Zeitpunkt der Beförderung hinaus fortgesetzt.
    Die Stabsoffiziersausbildung wird ab 1966, sobald die ersten nicht kriegsgedienten Offiziere heranstehen, einheitlich auf sechs Monate ausgedehnt und intensiviert. Etwa 40% der Stabsoffiziere dienen nicht mehr in ihrer Teilstreitkraft. Sie werden in gemischten und integrierten Stäben im Bundesministerium der Verteidigung oder bei der TV verwendet. Deshalb wir auch ein neuer Lehrstoff erarbeitet, um den künftigen Stabsoffizier neben seiner Verwendung in der eigenen Teilstreitkraft insbesondere auch auf eine Tätigkeit im Bundeswehrrahmen und im integrierten Rahmen vorbereiten.
    Bei der Beratung von Ziffer 4 dies Antrages konnte sich der Auschuß zunächst einen Überblick über die getroffenen, eingeleiteten und vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur verschaffen. Art und Umfang des Kasernenbaus sind überprüft und werden laufend der Umfangs- und Unterbringungsplanung der Bundeswehr angepaßt.
    Planung und Ausführung erfolgen unter Berücksichtigung moderner technischer Erkenntnisse nach Normen. Der Schwerpunkt der allgemeinen Infrastruktur liegt jetzt und in den folgenden Jahren eindeutig auf der Deckung dies Nachholbedarfs an Ausbildungs- und vor allem auch an Betreuungseinrichtungen. Das geht schon eindeutig aus der Mittelverteilung des Jahres 1964 hervor. Von insgesamt 1442 Millionen DM entfielen im vergangenen Haushaltsjahr 1397 Millionen DM auf sogenannte Konsolidierungsbauten und 45 Millionen DM — man beachte den Unterschied! — auf den Baubeginn für Neubauten. Der Betrag von rund 1397 Millionen DM für Konsolidierungsbauten gliedert sich wieder auf in 1247,3 Millionen DM für Kasernen, darunter insbesondere Ausbildungs- und Betreuungseinrichtungen, sowie Sportanlagen und technische Bereiche, und in 149,7 Millionen DM für Depotbauten.
    Während also in der Konsolidierungsphase Neubauten im wesentlichen zum Abbau von Überbelegungen und zur Abdeckung von Belegungsspitzen errichtet werden, hat zweifellos die Vervollkommnung der vorhandenen Unterkünfte — und hier wiederum insbesondere die Erstellung des Nachholbedarfs an Betreuungsbauten — eindeutigen Vorrang. So werden z. B. in den Jahren 1964 bis 1966 zu den ,bereits vorhandenen 284 Sportplätzen zusätzlich 145 Sportplätze und zu den schon vorhandenen 229 Sporthallen weitere 168 Sporthallen zur Verfügung gestellt werden. Zu den vorhandenen 19 Soldatenheimen kommen in diesem Zeitraum weitere 28 hinzu.
    In den Wirtschaftsgebäuden vorhandene Unteroffiziersheime können mit der Errichtung von Offiziersheimen vergrößert werden, indem die bisherigen Offiziersversammlungsräume den Unteroffiziersheimen zugeschlagen werden. 18 Offiziersheime sind im Bau oder werden in diesen Monaten begonnen. Der Bau weiterer Offiziersheime ist in der Planung. Hierbei ist noch besonders zu erwähnen, daß jetzt beim Neubau von Kasernen die Betreuungseinrichtungen gleichzeitig erstellt werden.
    Der Wohnungsbau für die Bundeswehr wird im Rahmen der vorhandenen Mittel und Baukapazitäten mit Vorrang betrieben. Es wird die Erstellung von jährlich 15 000 Wohnungen angestrebt, um den Nachholbedarf beschleunigt auffangen zu können. Doch darf nicht übersehen werden, daß durch Neueinstellungen, Heiraten und Pensionierungen nur ein Bruchteil der Neubauten den Nachholbedarf verringert. Für 1965 ist der Bau von 12 000 Wohnungen durch rechtzeitig erteilte Bindungsermächtigungen gesichert.
    Der Verwaltungsgang konnte teilweise bereits verkürzt werden durch die Hereinnahme der für die Bundeswehr tätigen Teile der Bauabteilung des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Besitz des Bundes in das Bundesministerium der Verteidigung und durch die Delegierung der abschließenden Genehmigung bestimmter Bauvorhaben in die Kompetenz der Mittelinstanz. Bei letzteren handelt es sich maßgeblich um neu zu beginnende Teilbereiche von Truppenunterkünften, z. B. technische Bereiche, Heizoder Wirtschaftsgebäude, ferner um Standortschieß-



    Adorno
    anlagen und um Munitionsniederlagen, deren Planungsvorbereitungen sich verzögert hatten, bei denen aber auf diese Weise die Möglichkeit bestand, den vorgesehenen Baubeginn in etwa einzuhalten.
    Bei der Erörterung dieses Fragenkomplexes wies der Bundesminister der Verteidigung aber auch auf die großen Schwierigkeiten hin, die als Folge der Bestimmungen des § 14 und des § 30 a der Reichshaushaltsordnung das Ministerium außerordentlich belasten. Diese hemmenden Bestimmungen und entsprechende Verfahrensschwierigkeiten behindern die zügige Durchführung des Infrastrukturprogramms einschließlich des Wohnungsbaus außerordentlich.
    Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen und um die Maßnahmen, die der Verbesserung des Infrastrukturprogramms gelten, zu beschleunigen, unterstützt der Ausschuß unter Hintansetzung von haushaltsrechtlichen und konjunkturpolitischen Bedenken alle Schritte, die zur Erleichterung der Verwaltungsführung auf dem Gebiet der Verteidigungsbauten beitragen.
    In seinem Antrag fordert daher der Ausschuß die Übertragung des Prüfungs- und Genehmigungsrechts für einmalige Bauausgaben auf die Mittelinstanz, die Erhöhung der Kostengrenze des § 30 a der Reichshaushaltsordnung für kleinere Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von zur Zeit 80 000 DM auf 250 000 DM, die frühzeitige Freigabe der geplanten Hochbaumaßnahmen gemäß § 9 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 und die Ausnahme der Bauvorhaben des Verteidigungsbereichs von der in § 9 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes 1965 vorgesehenen 20-%-Sperre.
    Bei der Beratung von Ziffer 5 des vorliegenden Antrags wurde zunächst daran erinnert, daß der Atlantikrat im Februar 1952 in Lissabon ein StärkeSoll von 90 Divisionen zur Verteidigung Westeuropas beschlossen hatte. Schon ein Jahr später wurde die Forderung von Lissabon aufgegeben. Von der ursprünglichen Planung blieben 30 Divisionen übrig. Mit Hilfe taktischer Kernwaffen sollte jedoch die Feuerkraft von 90 Divisionen erhalten bleiben.
    Die NATO-Streitkräfte-Forderungen liegen fest. Sie enthalten auch Angaben über nukleare Waffensysteme, die aufzustellen notwendig ist, um ausgewogene präsente Streitkräfte zu haben, auf daß die Abschreckung auf allen Stufen möglicher Konflikte glaubhaft und unkalkulierbar bleibt, angefangen von der lokal begrenzten feindlichen Aktion bis hin zum großen Atomschlag.
    Auf Grund dieser anerkannten NATO-Forderungen hält die Bundeswehr Trägermittel für Atomwaffen bereit, die im Rahmen der atlantischen Verteidigung von den USA zur Verfügung gestellt werden. Art und Umfang dieser Atomträgersysteme sind mit der NATO nach den der Bundesrepublik zufallenden Aufgaben im Rahmen des Bündnisses abgestimmt.
    Der Ausschuß war sich aber darin einig, sicherzustellen, daß unsere Truppen nicht weniger gut
    ausgerüstet werden, als die amerikanischen Verbände. Es muß in jedem Fall gewährleistet sein, daß die gemeinsame Verteidigungsfront von gleichwertig ausgerüsteten Streitkräften besetzt gehalten wird, gleichgültig welcher Nationalität die einzelnen Kontingente auch angehören. Ansonsten würden die schwächeren Sektoren den Angriff des Gegners in konzentrierter Form auf sich ziehen, ganz abgesehen davon, daß es keinem Soldaten zugemutet werden kann, weniger gut ausgerüstet und bewaffnet zu sein als die Soldaten benachbarter Verbände derselben Streitmacht. Dem Gegner darf keine Chance bleiben, größere Einbrüche in das Gebiet
    der Bundesrepublik zu erzielen; denn trotz — oder gerade wegen — der atemberaubenden Wandlung des Kriegsbildes ist für die Moral des Soldaten nach wie vor entscheidend, daß er von der Überzeugung getragen wird, den Feind von den Grenzen seiner Heimat fernhalten zu können.
    Es wurde jedoch ausdrücklich festgestellt, daß die Bundeswehr von sich aus nach Erreichen des derzeitigen Aufstellungssolls keine weitere Vermehrung der Atomträgersysteme plant. Im übrigen wurde in diesem Zusammenhang erneut darauf hingewiesen, daß die Bundeswehr über keine eigenen Atomwaffen verfügt und dies auch nicht anstrebt.
    Zu Ziffer 6 des Antrages habe ich in meinem Schriftlichen Bericht darauf hingewiesen, daß dem Anliegen des Antrages auf Überprüfung der Vorratshaltung und des Depotwesens laufend entsprochen wird. Hierzu muß allerdings ergänzend gesagt werden, daß zur Zeit noch ein erheblicher ungedeckter Bedarf an Depotkapazität besteht, vor allem in taktisch richtiger Lage. Vordringlich ist die Schaffung von neuem Depotraum im vorderen Teil der Kampfzone, da das Depotwesen mit den Erfordernissen der Vorwärtsverteidigung in Einklang gebracht werden muß. Das ist jedoch langwierig und kostspielig; denn die taktisch richtige Einlagerung von Depotkapazität ist mit Landerwerb, Bauten usw., also mit erheblichen Schwierigkeiten und Kosten verknüpft.
    Es kommt erschwerend hinzu, daß wir darüber hinaus unseren Verbündeten — soweit sie auf deutschem Boden stationiert sind — auch die Möglichkeit einräumen müssen, ihre Depots ebenfalls nach vorn zu verlegen. Als Beispiel hierzu sei vermerkt, daß es nicht genügt, wenn neuerdings das Konzept .der Vorwärtsverteidigung die Verlegung einer französischen Panzerdivision nach vorne vorsieht, wenn nicht vorher die komplizierten Fragen der Dislozierung Ilseits befriedigend gelöst worden sind.
    Zu Ziffer 7 des Antrags wurde zunächst ausgeführt, daß sich die Bundesrepublik verpflichtet hat, die NATO-Forderung nach zwölf Divisionen und anteiligen Luft- und Seestreitkräften mit einem Gesamtumfang von etwa 500 000 Mann zu erfüllen. Besonders betont wurde, daß die von uns in langen Jahren angestrebte und seit 1963 nun auch befohlene Vorwärtsverteidigung nur zu realisieren ist, wenn wir den einmal übernommenen Bündnisverpflichtungen nachkommen. Dabei ist die 18monatige Grundausbildung ,als Mindestforderung für die Aus-

    Adorno
    bildung des modernen Soldaten bei uns unbestritten. Die Beratungen bestätigten erneut, daß der Soldat heute als Spezialist einem Facharbeiter gleichzusetzen ist. Aber nicht allein. der Einzelkämpfer ist das Ziel der Ausbildung, sondern die Kampfgemeinschaft der Einzelkämpfer. Die heutigen Kampfbedingungen erfordern . kategorisch eine schlagkräftige, stets abwehrbereite Truppe. Nur sie kann einem Überraschungsangriff standhalten.
    Diesem Ziel dient die von der NATO geforderte Aufstellung der Großverbände des Heeres. Da sie jetzt aber im wesentlichen abgeschlossen ist, wird — ungeachtet der Konsolidierungsphase — dem anderen Schwerpunkt der militärischen Verteidigung, nämlich dem Aufbau der territorialen Verteidigung im Sinne des Grundgedankens des Antrags besondere Bedeutung beigemessen. Dem dient auch der seit einem Jahr beschleunigte Aufbau der Territorialreserve.
    Der Ausschuß war sich mit den Antragstellern auch darin einig, daß die Möglichkeiten einer Beschleunigung der Einsatzbereitschaft von Reserveverbänden immer mehr zu verbessern sind. Allerdings läßt sich dieses Ziel nicht ohne weiteres erreichen, da mechanisierte und hoch technisierte reine Reservistenverbände wegen der schwierigen Technik und der gegebenen Einschränkungen des Grundgesetzes — ich denke hier an das Grundrecht der Freizügigkeit — ohne Bereitschaftsstufen nicht zu mobilisieren sind.
    Doch soll in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, daß die überwiegende Mehrheit der inzwischen zur Verfügung stehenden Reservisten im Besitz ihrer Mob-Order ist. Der Mobilisationsbefehl verfügt die einzelnen entweder zur Auffüllung der präsenten Streitkräfte oder zur Aufstellung von Mob-Verbänden. In jedem Fall wird für die Reserverbände ein möglichst hoher Bereitschaftsstand angestrebt.
    Zur Zeit laufen Untersuchungen darüber, ob das bisher geübte Prinzip der Freiwilligkeit dem geplanten Aufbau der Territorialreserve genügt oder ob auch hier der Grundsatz der Verpflichtung angewandt werden muß. Der Ausschuß für Verteidigung hat beschlossen, in seinem Antrag die Bundesregierung zu ersuchen, über die gemachten Erfahrungen bis zum 1. April dieses Jahres zu berichten.
    Zu Ziffer 8 des Antrages ist noch besonders zu vermerken, daß durch enge Zusammenarbeit ,der Abteilung „Wehrtechnik" mit den militärischen Führungsstäben sichergestellt ist, daß die aus dem besonderen Auftrag für die deutschen Streitkräfte im Rahmen der NATO und aus der besonderen geographischen Lage der Bundesrepublik sich ergebenden Forderungen in ständiger Anpassung an die technische Entwicklung verwirklicht werden. Gerechterweise konnte auch nicht unerwähnt bleiben, daß wir bei Beginn der Aufstellung der Bundeswehr zunächst ganz auf die Waffen und Geräte angewiesen waren, die uns damals von unseren Verbündeten zur Verfügung gestellt wurden.
    Trotz der Schwierigkeiten aber, die bei der Überwindung des Punktes Null naturgemäß aufgetreten
    sind, wurde auch bei uns sofort mit 'der Planung und der Entwicklung im eigenen Bereich begonnen. Zur Zeit wird im Sinne des Antrags bei der Entwicklung von Waffen- und Elektronensystemen der Unterstützung der Landstreitkräfte besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Als Beispiel möchte ich hier die Aufgabenstellung für Senkrechtstarter, die Entwicklung von Aufklärungssensoren und die Tieffliegerabwehr erwähnen. Ebenso werden die Einsatzmöglichkeiten aller Waffensysteme bei Nacht und Schlechtwetter vordringlich gefordert.
    Auch bei internationalen Entwicklungsvorhaben werden bei Festlegung militärischer Forderungen die Besonderheiten, die sich für die deutschen Streitkräfte aus Auftrag und wehrgeographischer Lage ergeben, mit Nachdruck vertreten.
    Hier muß allerdings noch besonders vermerkt werden, 'daß sich der Ausschuß in diesem Zusammenhang sehr eingehend mit den rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auseinandersetzte, dem Bundesminister der Verteidigung das Recht zur Preisprüfung für Rüstungsaufträge zu übertragen.
    Zwar hat sich der Ausschuß schon bei früherer Gelegenheit aus Anlaß der Behandlung des Falles „Henschel" mit dieser Frage befaßt; bei der Fülle des anstehenden Beratungsstoffes jedoch, dem sich der Ausschuß stets 'gegenübersieht, hat erst die Erörterung des vorliegenden Antrags die Möglichkeit einer eingehenden Beratung dieses wichtigen Anliegens ergeben.
    Die Preisprüfung fällt bekanntlich in die Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums bzw. in die der Wirtschaftsministerien der Länder. Im Ausschuß für Verteidigung hat zu dieser Frage nicht nur das Bundesministerium der Verteidigung, sondern auch das Bundeswirtschaftsministerium ausführlich Stellung genommen. Dabei traten vielfältige Probleme — vor allem rechtlicher Natur — zutage. Es wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß eine Übertragung des Prüfungsrechts wegen Art. 87 b des Grundgesetzes auf größte Bedenken stoßen würde. Es hat aber auch gerade der Bericht des Bundesministeriums ,der Verteidigung im Falle „Henschel" deutlich gezeigt, wie schwierig es bei der Handhabung der zur Zeit gültigen Bestimmungen sein kann, den Methoden auf die Spur zu kommen, die überhöhte Preise verschleiern.
    Obwohl sich also der Ausschuß davon überzeugen konnte, 'daß 'diese Frage unter verfassungsrechtlich verschiedenen Versionen gesehen werden kann, hat er sich trotzdem für die politische sinnvolle 'entschieden, indem er in seinem Antrag die Bundesregierung ersucht,
    dem Bundesminister der Verteidigung das Recht zur Preisprüfung für Rüstungsaufträge in eigener Zuständigkeit zu erteilen.
    Die Beratung der Ziffer 9 des Entschließungsantrages hat dazu geführt, daß der Ausschuß in dem vorliegenden Antrag auf Drucksache IV/2940 die Bundesregierung ersucht, bis zum 1. April 1965 einen Gesetzentwurf über die Spitzengliederung, wie in § 66 des Soldatengesetzes vorgesehen, vorzulegen.



    Adorno
    Abschließend darf ich noch berichten, daß die Entscheidung des Ausschusses einstimmig gefällt wurde. Ich bitte daher das Hohe Haus, dem Antrag des Ausschusses für Verteidigung auf Drucksache IV/ 2940 zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir verbinden die Aussprache über die Tagesordnungspunkte 2 a bis c. Hiermit 'eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wienand.

(Abg. Rasner: Unsere Sternschnuppe!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wienand


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auch im Namen meiner Parteifreunde dem Herrn Berichterstatter Dr. Seffrin, dem Mitberichterstatter, dem Kollegen Paul, und ebenfalls dem Kollegen Adorno, der soeben den Bericht vorgetragen hat, unseren Dank aussprechen. Ich möchte sie zu ihren Berichten beglückwünschen, in denen sie in einer ausgezeichnet übersichtlichen Form eine sehr schwierige und spröde Materie bewältigt haben, so daß wir in der Lage sind, an Hand dieser Berichte konkreter zu diesen Fragen Stellung zu nehmen, als es vorher der Fall war und als es auch in der Öffentlichkeit möglich war.
    Ich möchte mir, bevor ich zu meinen sachlichen Ausführungen komme, eine Vorbemerkung erlauben und auf den Stenographischen Bericht des Bundestages über die 153. Sitzung am 11. Dezember 1964 bezug nehmen, in der Herr Verteidigungsminister von Hassel von seinem Kriegstagebuch sprach und anführte, daß er nicht alles aufzeigen könne, was er an Äußerungen von mir in diesem Kriegstagebuch festgehalten habe. Um einmal diese Debatte etwas zu beleben und den Herrn Verteidigungsminister nicht noch mehr bei seiner ohnehin schon schwierigen und auch viel Zeit beanspruchenden Arbeit zu binden, habe ich mir erlaubt, in etwa eine Zusammenstellung dessen, was ich im Laufe der Zeit gesagt habe, in Form eines Artikels zustande zu bringen. Ich nehme an, das wird die Debatte etwas erleichtern, und ich bitte um Verständnis dafür, wenn ich das alles nicht im einzelnen wiederhole, da ich nicht möchte, daß sich das Parlament langweilt. Wenn von „Sternschnuppe" die Rede ist — ich befinde mich in angenehmer Gesellschaft mit Herrn Strauß und habe mich in dem Fall zumindest wohlgefühlt.
    Ich bin vor eine relativ schwierige Situation 'gestellt, weil einmal die vorhin 'erwähnte Bundestagssitzung abgebrochen wurde und zum anderen noch ein Wort von uns zu 'dem Bericht über die Große Anfrage der FDP-Fraktion aussteht. Die Berichterstatter Dr. Seffrin und Paul 'haben sich ja mit dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten auseinanderzusetzen. Darüber hinaus ist heute durch den Bericht des Herrn Adorno ein anderes Thema abgehandelt worden, mit 'dem wir uns im Verteidigungsausschuß befaßt haben, nämlich der Antrag der FDP-Fraktion auf Umdruck 429. Ich möchte einige grundsätzliche
    Ausführungen zu der hoffentlich hinter uns liegenden Debatte über ,die ADM machen.
    Bevor ich jedoch mit meinen Ausführungen beginne, möchte ich mir eine weitere Vorbemerkung erlauben und 'erwähne, daß es mir darauf ankommt, meinen Beitrag hier unter den Gesichtspunkten zu leisten, unter die ich auch meine Ausführungen in der WEU gestellt habe, als ich dort über die zivile Verteidigung zu berichten hatte.
    Ich möchte mit dem Wort von Clausewitz beginnen, der gesagt hat: „Die beste Strategie ist immer, recht stark zu sein, erstens überhaupt und zweitens auf dem entscheidenden Punkt. Daher gibt es kein höheres und kein einfacheres Gesetz für die Strategie, als seine Kräfte zusammenzuhalten." Ohne Frage besitzt dieses Wort von Clausewitz auch heute noch seine tiefe Bedeutung. Strategie beschäftigt sich nicht nur damit, einen Krieg zu gewinnen. Strategie hat die vornehme Aufgabe, darüber hinauszusehen und den nachfolgenden Frieden als gleichrangig zu behandeln. Vorrangig ist die Verhinderung des Krieges überhaupt und die ständige Verbesserung des Friedens. Hier liegt nach meinem Dafürhalten die Aufgabe des Politikers schlechthin. So haben sie die militärisch Verantwortlichen zu verstehen und auszuführen. Gut durchdachte, der Leistungsfähigkeit aller Vertragspartner angepaßte Anstrengungen und Vorbereitung auf militärischem und zivilem Gebiet stellen eine wesentliche Voraussetzung zur Erhaltung und Bewahrung des Friedens dar.
    Ich betone noch einmal: ich möchte meine Ausführungen und alles das, was ich getan habe, unter diese Gedanken gestellt wissen.
    Zunächst will ich — um das von mir aus aus der Diskussion zu bringen — noch kurz auf den Bericht des Wehrbeauftragten und die damit zusammenhängenden Fragen und Diskussionen eingehen. Man braucht heute wohl nicht mehr zu dem Wort vom „Trend zu einem Staat im Staate", soweit es politisch verstanden oder fehlinterpretiert worden ist, Stellung zu nehmen. Das ist schon von meinem Parteivorsitzenden Erler und auch von den Sprechern unserer Fraktion in der Sommersitzung getan worden.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Ihr Parteivorsitzender ist doch Herr Brand! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    - Ich glaube, von meinem Fraktionsvorsitzenden und dem Parteivorsitzenden — —(Abg. Rasner: Das wird öfter verwechselt!)

    – Bei uns ist es so: auch wenn wir einen ersten und einen zweiten Vorsitzenden haben, sind das die Parteivorsitzenden, weil sie im Gegensatz zu den Schwierigkeiten Ihrer Partei wirklich eine Einheit bilden, was die politische Einheit angeht.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Sehr interessant! — Abg. Rasner: Da haben wir etwas hinzugelernt!)

    Wenn trotz oder auf Grund der Klarstellungen des ehemaligen Wehrbeauftragten und des ehemaligen



    Wienand
    Kollegen Heye nachher noch Fehlinterpretationen vorgekommen sind, so haben nicht wir sie zu vertreten. Sofern allerdings soziologisch gesehen ein Trend zur Isolierung der Armee in der Gesellschaft gegeben sein mag, liegt nach meinem Dafürhalten die Schuld auf beiden Seiten.
    Die öffentliche Meinung, ja alle Bürger müssen wissen, daß der Bundeswehr nicht mit Schlagwortdiskussionen geholfen werden kann.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Wir stehen zur Bundeswehr. So ist das oft gesagt worden, und wir müssen auch dafür sorgen - das ist jedenfalls unser Anliegen —, daß die Bundeswehr ihre Aufgabe, die wir ihr gestellt haben, erfüllen kann, wenn das erforderlich ist. Wir haben dem Soldaten Vertrauen entgegenzubringen, und wir Sozialdemokraten bringen ihm dieses Vertrauen entgegen.

    (Lachen in der Mitte.)

    Wir haben den Soldaten beim Aufsuchen besserer
    Wege zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfe zu geben.
    Aber auch die Bürger müssen wissen, daß eine in ihrer Grundgesinnung demokratische Armee auf die Dauer gesehen nur möglich ist, wenn sie von einem in seiner Grundgesinnung demokratischen Volk akzeptiert wird. Hierzu ist erforderlich, daß die Bürger den Auftrag der Bundeswehr kennen und verstehen. Eine sich unverstanden fühlende Armee neigt zwangsläufig zur Selbstisolierung. Um zu verstehen und zu akzeptieren, bedarf es eines kontinuierlichen und aufrichtigen Gesprächs der politischen Führung über alle Probleme der Streitkräfte vor und mit dem gesamten Volke. Der oft unternommene Versuch der Regierung, erkennbare Schwächen und unausbleibliche Pannen — ich sage: unausbleibliche Pannen — abzuleugnen oder zu vertuschen, stört oder verhindert gar das notwendige Gespräch. Das Verhalten der Bundesregierung und maßgebender Sprecher der CDU/CSU hat z. B. bei der Diskussion des Heye-Berichts die in Ziffer 1 der FDP-Anfrage angesprochenen unberechtigten Vorwürfe und Fehlinterpretationen eher provoziert als ausgeräumt. Im übrigen waren Verdächtigungen sowohl in der deutschen wie auch in der ausländischen Öffentlichkeit und Presse nach meinem Dafürhalten Einzelerscheinungen und nicht allgemeiner Bestandteil der öffentlichen Meinung. Ebenso muß die unter Ziffer 2 der Anfrage behauptete Unruhe in der Truppe gesehen und demnach auch beurteilt werden.
    Es ist, meine Damen und Herren, nicht zu bestreiten, daß der amtliche Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages eine Reihe von Schwächen der Bundeswehr offengelegt hat. Diese Schwächen zu beseitigen erscheint uns dringend nötig. Jedoch sollte niemand solche Schwächen als isolierte oder auch nur auf die Bundeswehr beschränkte Erscheinungen unseres gegenwärtigen staatlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungsstandes ansehen. Es gilt zu erkennen, daß die Situation der Bundeswehr der allgemeinen Lage in der Bundesrepublik entspricht, sie also widerspiegelt.
    Die Lage der Bundeswehr ist allerdings verschärft durch die Auswirkungen einer wegen eines vermeintlichen außenpolitischen Druckes seit vielen Jahren in Ausmaß und Tempo übertrieben forcierten und in der Summe der Vernachlässigung wichtiger Einzelfragen insgesamt leichtfertigen Politik der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat den Grundsatz „Qualität vor Quantität" keineswegs immer eingehalten. Es kann aber kaum daran gezweifelt werden, daß neben der Bundeswehr auch andere große Bereiche unserer staatlichen Institutionen zur Zeit keineswegs allen legitimen Ansprüchen genügen. Die Bundeswehr befindet sich also nicht in einer grundsätzlichen Sondersituation.
    Daß Öffentlichkeit und Bundeswehr dies erkannt haben, beweist die nachfolgende, breit angelegte Diskussion. Die Diskussion wurde mit großer Intensität und Sachlichkeit geführt. Sie hob sich wohltuend von den voreiligen und überspitzten Äußerungen einiger CDU/CSU-Sprecher ab. Bundesregierung und CDU/CSU haben allerdings bis heute versäumt, in den Streitkräften das rechte Verständnis für die in einer Demokratie selbstverständliche Wechselbeziehung zwischen öffentlicher Meinung, d. h. auch einer kritischen öffentlichen Meinung, und allen Gruppen und Institutionen der Gesellschaft, also auch der Exekutive, auch der Armee, herzustellen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Ich nehme allein eine Reaktion auf Grund des vorhin erwähnten von mir geschriebenen Artikels, nämlich eine dpa-Meldung vom 16. Januar. Es heißt dort:
    In scharfer Form wies .am Sonnabend in Bonn der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Vorwürfe des SPD-Wehrexperten Karl Wienand zurück, das Bundeverteidigungsministerium habe ...
    Es heißt dann weiter:
    Die beschämende Art, in der vom Sprecher der Sozialdemokraten mit der Bundeswehr umgegangen wird, indem falsche Behauptungen unter großen Überschriften verbreitet werden, beweist, daß die SPD immer noch nicht mit ihrem Verhältnis zum Soldaten . ins reine gekommen ist.

    (Lebhafte Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Allein eine solche Stellungnahme des hier nicht genannten Sprechers der CDU/CSU beweist, daß die CDU/CSU in all den Jahren wenig, um nicht zu sagen: nichts gelernt hat,

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Rasner: Wir haben die Bundeswehr gebaut, und ihr wart dagegen!)

    nämlich daß die Bundeswehr nicht die Bundeswehr der CDU/CSU-Fraktion, sondern die Bundeswehr des gesamten deutschen Volkes ist

    (Beifall bei .der SPD)

    und daß eine faire und legitime Kritik eines Abgeordneten an- dem Minister und der politischen Füh-



    Wienand
    rung nicht in beschämender Weise die Bundeswehr trifft. Das muß auch einmal festgestellt werden.

    (Beifall bei ,der SPD.)

    Diese Identifizierung und die Abwehr einer jeden Kritik, die dann bewußt von Ihnen in einer solchen Art vorgenommen wird, sind genau das, was die Bundeswehr und die Öffentlichkeit nur schwer ertragen können, nämlich eine Identifizierung, um Kritik von sich selbst abzuwenden, wenn es um ,die politische Spitze und nicht um die Bundeswehr geht.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Pflicht zur Fairneß im Rahmen dieser Diskussion muß hier nicht besonders betont werden. Die gegenwärtigen Probleme der Bundeswehr sind lösbar. Die gegenwärtigen Schwächen sind zu reparieren. Es muß allerdings vieles zusammenwirken. Parlament und Regierung müssen den Entschluß fassen, der Bundeswehr wirklich helfen zu wollen. Soldaten, Beamte, Angestellte und Arbeiter der Bundeswehr dürfen weder wegen der uns allen bekannten großen Schwierigkeiten, mit denen sie zu kämpfen haben, noch wegen der erheblichen öffentlichen Kritik resignieren. Sie müssen vielmehr wissen, daß in einem demokratischen Gesellschaftsgefüge, anders als früher in Deutschland, auch die Streitkräfte Gegenstand öffentlicher und zum Teil auch harter Diskussion sein müssen. Den Soldaten und Beamten der Bundeswehr ist Treue zur übernommenen Aufgabe kein bloßes Schlagwort. Ihre Loyalität darf aber nicht mißbraucht werden. Sie muß vielmehr so erschöpfend wie möglich zum öffentlichen Wohl genutzt werden. Uns scheint, daß ,die öffentliche Meinung und alle Bürger davon auszugehen haben, daß der Bundeswehr mit Schlagwortdiskussionen nicht geholfen werden kann.

    (Abg. Rasner: Sehr .gut!)

    Vor allem aber kommt es darauf an — ich sage es noch einmal —, den Soldaten Vertrauen entgegenzubringen und ihnen dort, wo es nötig ist, zu helfen. Die Bürger müssen wissen, daß eine in ihrer Grundgesinnung demokratische Armee nur von einem in seiner Grundgesinnung demokratischen Volk akzeptiert werden kann. Jede Diskussion, die von diesen Voraussetzungen ausgeht, dient der Verteidigungsbereitschaft unseres Volkes und ist damit ein Beitrag zur Erhaltung des Friedens.
    Die heute erkennbaren Schwächen unserer Streitkräfte liegen vornehmlich auf drei Gebieten: in der militärischen Organisation, im inneren Gefüge und in der Auswahl und Beschaffung der Waffensysteme.
    Die Probleme .der .Auswahl und Beschaffung sind nur zum Teil aus eigener Erkenntnis und eigener Kraft zu lösen. Sie sind zum anderen Teil strategischer und bündnispolitischer Natur und insoweit nur im Zusammenwirken mit allen NATO-Partnern innerhalb der NATO lösbar.
    Die militärische Organisation unserer Streitkräfte ist zu kompliziert, in der personellen Besetzung im Verhältnis von Stäben und Truppe kopflastig und insgesamt zu schwerfällig. Eine der Ursachen dieser Umstände liegt im Verteidigungsministerium selbst.
    Das Fehlen eines — von Bundesregierung und Koalition leider bis heute verhinderten — Organisationsgesetzes, das vorhin von dem Berichterstatter selbst gefordert worden ist, hat im Ministerium zum organisatorischen Wildwuchs geführt. Dieser ist auch durch die organisatorischen Änderungen des Jahres 1964 nicht beseitigt worden.
    Ein Organisationsgesetz muß u. a. das Ministerium als Spitzenorganisation der Streitkräfte in vier klar voneinander geschiedene Hauptabteilungen gliedern: In den Bundeswehrführungsstab; darunter sollten fallen: militärische Führungsorganisationen einschließlich Sanitätsinspektion unter dem Generalinspekteur. In die zweite Hauptabteilung Technik, Rüstung; darunter sollten fallen: Forschung, Entwicklung und Erprobung. In die dritte Hauptabteilung Grundsatzplanung; darunter verstehen wir Gesamtverteidigung, langfristige Strategie, Rüstungskontrolle, Bündnispolitik und militärische Technik. Schließlich in die vierte Hauptabteilung ministerielle Verwaltung; darunter würden fallen: Haushalt, Haushalts- und Beschaffungskontrolle, Personal, Recht, Liegenschaften usw.
    Erlauben Sie mir hier eine kurze Anmerkung, weil in der jüngst abgebrochenen Debatte sowohl von dem Herrn Verteidigungsminister als auch von dem Sprecher der FDP, dem Herrn Kollegen Schultz, gezielt auf die Besetzung der Hauptabteilung P etwas gesagt wurde.
    Nach sorgfältiger Beratung in den zuständigen Gremien meiner Partei sah ich mich in der Lage, bevor diese Abteilung besetzt wurde, dem neuen Staatssekretär mit dem Wunsche, es dem Herrn Minister mitzuteilen, zu sagen, daß wir bereit seien, unter ganz bestimmten Voraussetzungen — die ich hier nicht zu erörtern brauche — einer Ausweisung dieser Stelle als Wechselstelle zuzustimmen. Wenn davon kein Gebrauch gemacht worden ist, darf man das nicht der Opposition anlasten, sondern dann ist die Schuld dafür bei der Regierung oder in den Reihen der die Regierung tragenden Koalitionsparteien zu suchen, und man sollte es dann tunlichst in dem Zusammenhang, in dem es hier angesprochen worden ist, aus der Diskussion heraushalten. So viel möchte ich zunächst nur zu dieser Frage sagen.
    Der Bundeswehrführungsstab ist entgegen bisheriger Praxis nicht ministeriell, sondern vielmehr nach den international anerkannten Grundsätzen militärischer Führung zu organisieren. Die ebenfalls militärisch zu organisierenden Führungsstäbe von Heer, Marine, Luftwaffe und Territorialverteidigungsorganisation sind ihm zu unterstellen. Jede Doppelarbeit in den Führungsstäben der Teilstreitkräfte ist zugunsten einer Konzentration im Bundeswehrführungsstab aufzuheben.
    Ich brauche nicht im einzelnen anzuführen — dazu ist schon viel gesagt worden —, daß die Truppe von überflüssigem Papierkrieg zu befreien ist. Ich brauche auch nicht besonders darauf einzugehen, wie wir weit vorausschauende Haushaltsdispositionen sehen. Auch dazu sind hier und an anderem Orte von uns schon Ausführungen gemacht worden.



    Wienand
    Mir scheint, daß das Schlüsselproblem für alle Fragen des inneren Gefüges in dem katastrophalen Mangel an vollausgebildeten Führern und Unterführern in der Truppe liegt. Gewiß ist in letzter Zeit sehr viel darüber geredet worden. Im Rahmen der Konsolidierungsphase, die von Herrn Minister von Hassel sehr früh angekündigt wurde, sollten Maßnahmen eingeleitet werden, sind Maßnahmen eingeleitet worden; wir müssen aber feststellen, daß der gewünschte Erfolg leider noch nicht eingetreten ist — ich sage: leider noch nicht eingetreten ist —, und deshalb werden wir uns mit diesem Problem im Sinne meiner Ausführungen zu Beginn weiter zu befassen haben.
    Wir legen deshalb Wert darauf, daß die vollständige Ausbildung der vorhandenen Truppen und die Besetzung ihrer Fehlstellen absoluten Vorrang vor Neuaufstellungen 'haben, sofern nicht wirklich vertragliche Verpflichtungen tangiert werden; denn für uns ist idas lateinische Wort „pacta sunt servanda" ein selbstverständliches Wort, und wir pflegen auch danach zu handeln.
    Wenn die Truppe endlich zur Ruhe kommen soll, brauchen wir mehr als bisher qualifizierte Männer, die den Beruf des Unteroffiziers ergreifen wollen. Ich will hier nicht im einzelnen aufführen — weil das, nicht zuletzt wegen ,des Zeitmangels, unter dem wir alle stehen, von uns schon im Frühsommer auch im Rahmen einer Pressekonferenz geschehen ist —, was wir im Rahmen von 15 Punkten erarbeitet haben, um diesem Unteroffiziersproblem gerecht zu werden oder dieses große Problem zu verkleinern und diese Schwierigkeiten abzubauen. Für uns ist es, weil das Unteroffizierskorps mit das Rückgrat der Bundeswehr darstellt, wenn nicht d a s Rückgrat schlechthin, selbstverständlich, daß wir uns gerade mit diesen Fragen und in diesem Zusammenhang auch mit Fragen der Wohnungs- und Familienfürsorge und all den Fragen, die den Soldaten unmittelbar angehen und berühren, auseinandersetzen. So haben wir uns — teils hat es etwas Gelächter hervorgerufen; trotzdem möchte ich es noch einmal sagen — stets für eine Verbesserung dieser sozialen und materiellen Bedingungen ausgesprochen.
    Wir wünschen eine solche Verbesserung auch für den Offiziersnachwuchs. Hier fordern wir vor allem bessere Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Die vom Bundestag schon bei Beginn des Aufbaus der Bundeswehr einmütig aufgestellte Forderung nach einer akademischen Bildung muß endlich laufbahnrechtlich vorgeschrieben und verwirklicht werden. Eine einseitig nur auf das Waffenhandwerk abgestellte Ausbildung. ist zwar zeitlich schneller zu erreichen, auf die Dauer des Berufsweges jedoch voll innerer Gefahren. Ich will hier nicht auf die Einzelheiten eingehen; das wird Aufgabe der Beratung im Ausschuß sein. Gewiß müssen da noch sehr viele fachliche Detailfragen sorgfältig geprüft werden. Aber ich wollte bei dieser Gelegenheit nachdrücklichst darauf aufmerksam gemacht haben.
    Die formulierten Leitgedanken für die Menschenführung in der Bundeswehr und die allgemeinen Grundsätze der inneren Führung bedürfen keiner grundlegenden Reform. Notwendig ist jedoch
    a) eine nüchterne Auswertung der Truppenerfahrung und der Zustandsberichte der militärischen Kommandobehörden durch in der Menschen- und Truppenführung erfahrene Offiziere, um die Postulate mit den tatsächlichen Möglichkeiten in Übereinstimmung zu bringen, und
    b) eine allgemeine Fortentwicklung der auf gestellten Grundsätze, 'weil 'gerade auf diesem Gebiet Stillstand Rückschritt bedeutet. Wer fortgesetzt die Truppe überfordert oder zu seiner eigenen Absicherung Befehle erläßt, welche die Truppe nicht voll erfüllen kann, erscheint uns als Vorgesetzter nicht geeignet, weil er den Gehorsam seiner Untergebenen damit untergräbt. Wer als Truppenführer solche Befehle ohne Gegenvorstellungen hinnimmt, erscheint uns gleicherweise nicht geeignet. Der Soldat ist nicht nur zum Gehorsam, sondern auch zur Zivilcourage in Uniform und zur selbständigen Entscheidung zu erziehen. Auch im Bereich der Menschenführung ist Auftragstaktik b'e'sser als Befehlstaktik.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wo allerdings einzelne Vorgesetzte in der Bundeswehr das in sie gesetzte Vertrauen enttäuschen oder gar die ihnen übertragene Befehlsgewalt mißbrauchen, muß mit entschlossener Beseitigung solcher Mängel durchgegriffen werden. Es darf nicht wieder vorkommen — und wir werden unsererseits alles Erforderliche tun, `damit nicht 'die Truppe dann mit solchen Vorgängen, die einzelne betreffen, 'im gesamten identifiziert und in Mißkredit gebracht wird.

    (Abg. Eschmann: Sehr richtig!)

    Das Klima in der Bundeswehr ist nicht nur abhängig von der Menschenführung durch die Vorgesetzten und von dem zwischenmenschlichen Verhalten aller Soldaten, 'sondern auch wesentlich das Resultat der Personalwirtschaft und des Beförderungswesens. Auf diesem Gebiet liegen entscheidende Verbesserungsmöglichkeiten. Unterschiedliche oder gar durch persönliche Beziehungen herbeigeführte Stellenbesetzungen und Beförderungen schädigen 'den kameradschaftlichen Zusammenhalt. Die Einzelbearbeitung und Entscheidung von Stellenbesetzungen und Beförderung im Unteroffizierskorps muß weitestgehend dezentralisiert und in die Verbände delegiert werden. Offiziersbeförderungen bis zum Hauptmann einschließlich erfolgen in der Regel nach der jedem Offizier zugänglichen Rangliste, 'die nach Abschluß von Ausbildung und Studium des Leutnants festzusetzen ist. Erst nach dem Stabsoffizierslehrgang ist auf Grund seiner Gesamtleistung die Ranglistenstelle des Offiziers neu festzusetzen. Sie bleibt bis zur Beförderung zum Oberstleutnant einschließlich maßgebend.
    Ich will nun nicht auf besoldungs-, familien- und personalpolitische Entscheidungen eingehen, sondern hier in diesem Zusammenhang, gerade was die Beförderungen und die Gesamtsituation im Unterführerkorps angeht, hinweisen auf die Eingabe des Deutschen Bundeswehrverbandes. Er hat in dieser Eingabe zur Änderungsnovelle zur Soldatenlaufbahnverordnung vorgeschlagen, zur Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten .der Unteroffiziere eine Laufbahngruppe der Wehrinspektoren zu schaffen,

    '

    Wienand
    in die die Stabs- und Oberstabsfeldwebel übergeführt werden sollen. Das böte die Möglichkeit des Aufstiegs bis in die Besoldungsgruppe A 11. Wir sollten diesen Vorschlag sorgfältig prüfen und nicht von vornherein nein zu solchen Überlegungen sagen, weil es, wie ich vorher schon ausgeführt habe, im wesentlichen darauf ankommt, gerade hier eine Lockerung des Systems zustande zu bringen.
    Ich möchte aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch auf die Frage des Sanitätswesens und des ärztlichen Personals im besonderen eingehen, weil sie gerade in letzter Zeit, wie mir scheint, mit Recht in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist. Wir fordern, daß die Familien der verheirateten Soldaten mit in die Heilfürsorge einzubeziehen sind, und wir sagen deshalb auch, daß gerade aus diesem Grunde die Lazarette der Bundeswehr in Krankenhäuser umgewandelt und auch für die Heilung ziviler Kranker verfügbar gemacht werden sollen. Den Sanitätsoffizieren müssen gleiche Aufstiegschancen eingeräumt werden, wie sie allgemein für das Offizierskorps gegeben sind. Diese Maßnahme dient vor allem auch der Besetzung der erschreckend vielen Fehlstellen für Sanitätsoffiziere.
    Ich sagte schon, daß gerade in jüngster Zeit viel über den Ärztemangel im Sanitätsdienst der Bundeswehr diskutiert worden ist. Die Gründe des Ärztemangels sind mannigfaltig. Nicht zuletzt spielen die im Vergleich mit den niedergelassenen Ärzten erheblichen Einkommensunterschiede, die noch durch einen ungünstigen Stellenkegel bei den Sanitätsoffizieren unterstrichen werden, eine Rolle. Ich möchte deshalb noch einige zusätzliche Fragen stellen und Vorschläge machen.
    Zunächst möchte ich die Frage aufwerfen: Trifft es zu, daß bisher mehr als 100 Sanitätsoffiziere unter Verzicht auf alle Ansprüche freiwillig aus der Bundeswehr ausgeschieden sind? Weshalb werden die Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten für Sanitätsoffiziere, die wesentlich schlechter als die der Truppenoffiziere sind, nicht erheblich verbessert? Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den aktiven Sanitätsoffizieren bessere Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen?
    Ich möchte weiter fragen: ist es zutreffend, daß die Ausgaben für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte im Jahre 1964 auf 28 Millionen DM angestiegen sind, und werden diese Ausgaben für 1965 wirklich mit 33 Millionen DM angesetzt? Ist die Bundesregierung mit uns der Überzeugung, daß die Kosten für die Vertragsärzte und Vertragszahnärzte wesentlich gesenkt werden könnten, wenn mehr aktive Sanitätsoffiziere im Dienste stünden? Glauben Sie nicht, daß eine verbesserte Besoldung für Sanitätsoffiziere ein Anreiz für junge Ärzte und Zahnärzte wäre, der sich in wesentlichen Zugängen zur Sanitätsoffiziersaufbahn niederschlüge?
    Nach Mitteilung des Herrn Bundesministers der Verteidigung fehlen zur Zeit in der. Bundeswehr 550 Ärzte und 110 Zahnärzte. Der entscheidende Grund für diesen Mangel an aktiven Sanitätsoffizieren liegt unbestritten darin, daß die Besoldung
    der Sanitätsoffiziere nur etwa ein Drittel der Durchschnittseinnahmen eines niedergelassenen Arztes beträgt. Weshalb werden zur Behebung des Mangels an aktiven Sanitätsoffizieren nicht besondere Zulagen für Ärzte und Zahnärzte gewährt, wie sie aus den gleichen Gründen — ich begrüße das und halte es für richtig — bei Militärpfarrern gewährt werden?
    Die Länder gewähren jungen Ärzten in Krankenhäusern und Kliniken bereits eine Besoldung entsprechend der Besoldungsstufe A 14 des Bundesbesoldungsgesetzes, um ihren Ärztemangel zu beheben. Weshalb versuchen wir nicht von seiten der Bundeswehr, mit dem gleichen Anreiz an junge Ärzte heranzukommen? Weshalb gewährt die Bundeswehr nicht wie die zivilen Krankenanstalten für Ärzte besondere Bereitschaftsdienst- und Nachtdienstzulagen? Ich will in diesem Zusammenhang auf Großbritannien hinweisen, auf das, was dort geschehen ist, um den Ärztemangel in den Streitkräften zu beheben, speziell im Jahre 1962 und dann noch einmal im Jahre 1964. Ich möchte gerade mit diesem Beitrag sehr nachdrücklich darauf hingewiesen haben, daß auch hier ein wichtiges Gebiet zur Konsolidierung und zur Verstärkung des Ansehens der Streitkräfte liegt.
    Lassen Sie mich nun noch einmal ganz kurz etwas zu der Frage der Personalpolitik sagen, nachdem ich schon die auch von uns mit zu schaffende Wechselstelle angesprochen habe. Die Personalabteilung des Bundesverteidigungsministeriums soll sich nach unseren Vorstellungen auf die allgemeine Personalwirtschaft und auf das Soldaten- und das Laufbahnrecht konzentrieren. Offiziersstellenbesetzungen sollen im allgemeinen Sache des Bundeswehrführungsstabes und der ihm nachgeordneten Führungsstäbe sein. Die Verwirklichung der Vorschläge setzt Umschichtungen im Verteidigungshaushalt voraus. Wir sind bereit, solche Umschichtungen mit herbeizuführen und die Verantwortung dafür mit zu übernehmen.
    Die Bundeswehr — auch das sollte nicht übersehen werden — braucht Wehrpflichtige. Wir haben uns in Kürze mit der Fünften Novelle zum Wehrpflichtgesetz zu befassen, und es kommt mit darauf an, wie Sie sich und wie wir uns im gesamten gegenüber diesen Wehrpflichtigen repräsentieren. Vor allen Dingen darf die Bundeswehr erwarten, daß die jungen Soldaten eine elementare Vorstellung von den Rechten und Pflichten des Bürgers besitzen. Staatsbürger in Uniform sind nur möglich, wenn die jungen Männer auch schon vor ihrer Dienstzeit zu bewußten Staatsbürgern erzogen worden sind.
    Nun lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zu dem machen, was gerade in jüngster Zeit sehr oft im Vordergrund der Debatte gestanden hat und im Zusammenhang mit dem Bericht unseres Berichterstatters, des Herrn Kollegen Adorno, als er von der strategischen Konzeption sprach, angesprochen worden ist. Ich meine die Diskussion um die Atomminen, korrekt gesagt, um die Atomic Demolition Munition, also um diese atomare Zerstörungsmuni-



    Wienand
    tion, um es im Deutschen zu sagen. In letzter Zeit ist viel darüber gesagt und viel darüber geschrieben worden. Wir betreiben hier Wehr- und Verteidigungspolitik. Das bedeutet aber auch, daß wir uns zu wehren haben gegenüber Unterstellungen und Verdächtigungen, wie sie zum Beispiel in jüngster Zeit von der Sowjetunion und einigen Satellitenländern uns gegenüber erhoben worden sind. Gerade die Sowjetunion scheint mir wenig legitimiert zu sein, solche Kritik oder solche Unterstellungen anzubringen, solange Hunderte von Mittelstreckenraketen auf ihrem Territorium stehen und auf unser Land und andere demokratische Länder unseres Bündnisses gerichtet sind.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Behauptungen, die sie aufgestellt hat, stimmen so wenig, wie die Behauptung, wir wollten Mörder amnestieren. Noch weniger hat Ulbricht ein Recht, in ,diese Diskussion einzugreifen. Er hat einen Minengürtel gegen die Bürger seines eigenen Landes gelegt und sollte deshalb nicht über nicht vorhandene Minengürtel anderer Länder diskutieren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Bundesregierung hat mit Recht diese Einmischung zurückgewiesen. Leider ist eine unglückliche Diskussion zustande gekommen über Pläne, die hier ein Rolle gespielt haben. Nun, es wurde später gesagt, es seien keine Pläne gewesen. Man kann aber sagen, daß zumindest soviel sichtbar geworden ist: diese ADM, um bei dem korrekten Ausdruck zu bleiben, wird, wenn überhaupt, auf dem eigenen Gebiet verwandt; es sind also die eigenen Bürger bedroht. Damit ist klar, daß diese Waffen keine Angriffswaffen sind; sie sind Verteidigungswaffen. Die amerikanische Regierung hat erklärt, daß derartige Pläne nicht bestehen, und ich sage es noch einmal, daß diese Waffen unter amerikanischem Verschluß und unter amerikanischer Kontrolle bleiben. Es sind also keine Minengürtel vorhanden, aber wir mußten leider der Diskussion entnehmen, daß hier und da Planungsüberlegungen angestellt worden sind.
    Die Bundesregierung hat eine Reihe von Erklärungen ,abgegeben, allerdings sehr zögernd. Dennoch bleibt einiges unklar:
    Erstens: Wie konnte es zu dieser Diskussion kommen?
    Zweitens: Ist etwas an den gewiß aufgebauschten und gewiß lancierten Meldungen, ,der deutsche Generalinspekteur habe Anteil an dieser Diskussion, und an den Meldungen, die dazu geführt haben? In wessen Auftrag geschah es dann, sofern es zutreffend ist?
    Drittens: Es ist die Rede von Ermittlungen. Ist sichergestellt, daß alle in Frage kommenden Möglichkeiten in diese Ermittlungen einbezogen werden?
    Die Bundesregierung sollte die Gelegenheit hier nochmals benutzen, um eine weitere unmißverständliche Klarstellung vorzunehmen. Vor allem muß das gesamtpolitische Interesse gesehen und berücksichtigt werden, müssen die Zweiteilung Deutschlands und der Wille zur Wiedervereinigung immer wieder mit gewertet und politisch ins Kalkül gezogen werden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Eigene Überlegungen und Planungen, auch wenn sie nur gedankliche Beiträge darstellen, haben von diesen gesamtpolitischen und wiedervereinigungspolitischen Gesichtspunkten auszugehen. Wir können, dürfen, wollen nicht die Stacheldraht- und Sperrzonenpolitik Ulbrichts kopieren.
    Um allen weiteren Mißverständnissen vorzubeugen, sollte hier noch einmal festgestellt werden:
    Für alle nuklearen Waffen, auch für Verteidigungswaffen, muß die Kontrolle und Aufsicht bei den Amerikanern liegen. Der Einsatz dieser Waffen darf nur vom amerikanischen Präsidenten freigegeben werden.
    Ein Gürtel aus Atomminen — richtiger: aus ADMs — ist grundsätzlich abzulehnen und indiskutabel.
    Verteidigungswaffen dieser Art können und dürfen, sofern Verteidigungsmaßnahmen dies zwingend erfordern, nur selektiv, von Fall zu Fall unter Berücksichtigung des 'hier schon Gesagten eingesetzt werden.
    Alle Waffen dieser Art gehören unter aller-schärfste politische Kontrolle.
    Die Bundesregierung muß die strategischen Prinzipien der abgestuften Abschreckung und der beweglichen Erwiderung anerkennen. Daraus folgt, daß die Verantwortung für die Steigerung eines jeden Konflikts in jedem denkbaren Fall dem angreifenden Störer des Friedens zugeschrieben und aufgebürdet werden muß.
    Für die Zukunft muß sichergestellt sein, daß die Bundesregierung ihre Auffassung in Fragen von solch weittragender Bedeutung klar und ohne Zögern deutlich macht und in der Öffentlichkeit das Gesamtengagement im Rahmen der Verteidigungsbereitschaft zur Diskussion stellt.
    Erlauben Sie mir abschließend, um auch dem Herrn Verteidigungsminister Gelegenheit zu geben, auf einige Detailfragen einzugehen, noch eine Reihe von Fragen im Hinblick auf das, was ich hier und da angesprochen. habe.
    So interessiert uns und mich z. B.: Wieviel junge Offiziere und Offiziersanwärter, die Abiturienten waren und technisches Interesse zeigten, sind für ein halbes Jahr zu einer technischen Befehlsausbildung auf eine technische Schule geschickt worden? Welchen Charakter hatten diese Schulen? Wieviel von diesen Absolventen sind unmittelbar danach vor die Truppe gestellt worden? Welche Erfahrungen hat man dann mit solchen Absolventen und jungen Offizieren gemacht? Wieviel haben sich auf Grund dieser Erfahrungen, weil sie sich mit einem solchen Ausbildungsgang zufrieden und den Anforderungen gewachsen fühlten, verpflichtet? Liegen Unterlagen vor, nach denen zu urteilen sich wertvolle junge Kräfte auf Grund dieser falschen Maßnahmen enttäuscht abgewandt und andere durch dieses Bei-

    Wienand
    spiel, welches sie dann bekundeten, abgeschreckt haben, sich überhaupt länger zu verpflichten oder sich freiwillig zu melden?
    Nun, wir wissen, daß wir die technische Schule des Heeres in Darmstadt haben. Unsere Fragen: Welche Voraussetzungen müssen Zugewiesene erfüllen? Wieviel Schüler sind bisher zugewiesen worden? Wieviel erwiesen sich als geeignet, wieviel als ungeeignet? Ist entsprechend berücksichtigt worden, was der Verein Deutscher Ingenieure in seiner Denkschrift 1956, der Herr Generalinspekteur Foertsch in seiner Rede am 29. November 1962, Herr Generalmajor Tilo und der jetzige Inspekteur des Heeres, Generalleutnant de Maizière, gerade im Hinblick auf die Technik gesagt haben, als sie von der bis in die jüngste Zeit vorgenommenen Fehleinschätzung der Technik gesprochen haben? Was ist vorgenommen worden, und welche Konsequenzen hat man gezogen? Was gedenkt das Ministerium gerade auf diesem Gebiet zusätzlich zu tun?
    Wir dürften uns doch alle darüber einig sein, daß das, was im Frühjahr letzten Jahres mit der kleinen Umorganisation geschehen ist, nicht ausreichend war. Die jüngste Entscheidung des Ministeriums und damit die der Regierung, die Führung der Technik nicht neben der militärischen Führung und der Verwaltungsführung sich unmittelbar zu unterstellen, wie es grundsätzlich bei allen modernen Streitkräften der Fall ist und wobei außerdem der führungsmäßige Schwerpunkt auf der militärischen und technischen Seite liegt, erscheint mir schwer verständlich, und ich kann sie einfach nicht mit sachlichen Gründen erklären. Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf unsere Entschließung zur Lage der Bundeswehr in Karlsruhe besonders hinweisen.
    Ich will hier vor Ihnen jetzt nicht noch einmal das Organisationsschema aufzeigen, mich aber noch einmal einem zweiten Sachgebiet zuwenden, nämlich dem Problem der gemeinsamen Rüstungsproduktion und der Standardisierung. Ich darf auf den Bericht des Berichterstatters des Verteidigungsausschusses der WEU, de la Vallee Poussin, hinweisen, der in Rom gerade in einer dankenswerten Klarheit und Präzision diese Probleme abgehandelt, eine Reihe sehr sachdienlicher Ausführungen gemacht und auch darauf hingewiesen hat, welche Lasten z. B. auftreten, wenn man solche Entscheidungen im Rahmen der NATO trifft, wie sie im Hinblick auf die beiden Panzer getroffen worden sind, die zunächst gemeinsam entwickelt werden sollten. Die Zahlen sind dem Hohen Hause und dem Verteidigungsministerium gewiß bekannt.
    Die Standardisierung des Wehrmaterials als dem bedeutungsvollsten Gebiet der Rationalisierung ist sowohl vom rein Logistischen her wie auch im wirtschaftlichen Sinne ebenso unbefriedigend wie unterbewertet. Wer von den Fachleuten das Ausmaß des unausgenutzten Spielraums erkennt, ahnt, was auf diesem wichtigen Gebiet bisher versäumt worden ist. Die Typenbereinigung und die Normung bei Waffen, Waffensystemen und Munition in der Vielschichtigkeit des militärischen Großgerätes haben nicht nur einen bedeutenden finanziellen, allgemein volkswirtschaftlichen Nutzeffekt, sondern liegen
    ebenso im Sinne der militärischen Kampf- und Versorgungsführung. Hier hätten sich erhebliche Beträge — ich betone: erhebliche Beträge — ohne Beeinträchtigung militärischer Interessen zusätzlich einsparen lassen.
    Nach den gemachten Erfahrung ist auch die Organisation für die Fragen der Standardisierung des Materials mangelhaft. Vereinzelte lobenswerte Absichten und Vorhaben sind in den Anfängen stekkengeblieben. Inwieweit hier persönliches Versagen im Spiel ist, sollte einmal sorgfältig geprüft werden, und dann sollten die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden.
    Warum wird — so möchte ich fragen — auch der weite Bereich einer Koordinierung zwischen allen Organen und Trägern für den Mob- und Notstandsfall, wie etwa Grenzschutz, Bundesbahn, Bundespost, DRK, Technisches Hilfswerk und anderen, nicht ausgenutzt? Wo ist hier die Initiative der Bundesregierung? Es ist wiederholt darauf hingewiesen worden. Auch hier ließen sich zusätzlich — und an einzelnen Beispielen läßt sich das immer wieder erhärten — große Summen zugunsten anderer Gemeinschaftsaufgaben einsparen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Diese hochtechnisierten Einrichtungen, die heute moderne Industriestaaten unterhalten, in ihren Funktionen und in der materiellen Ausstattung im optimalen Maße zu harmonisieren; ist dringendstes Gebot, und wir haben wiederholt unsere Mitarbeit auf diesem Gebiet angeboten.
    Das gilt in gleicher Weise für die Bemühungen der Standardisierung im internationalen Raum. Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf die Berichte des Herrn Kollegen Dr. Kliesing hinweisen. Ob das hier Versäumte bald nachgeholt wird, ist eine Frage für uns alle.
    Lassen Sie mich an Hand der vorhin erwähnten Berichte des Herrn Kollegen Dr. Kliesing nur noch wenige Sätze zur Standardisierung im Rahmen der NATO und zur nationalen Standardisierung des Wehrmaterials sagen.
    Erstens. Wer ist für diese erstrangige Rationalisierungsaufgabe im Bundesverteidigungsministerium verantwortlich und federführend?
    Zweitens. Wieviel Planstellen — und in welcher Dotierung — sind bei den nachstehenden Führungsstäben und Dienststellen dafür vorgesehen, damit die Standardisierung auch an den Erfahrungen der Truppe im gesamten partizipiert?
    Wie viele Planstellen sind im Führungsstab der Bundeswehr und in der Abteilung Technik vorgesehen? Ich hatte schon nach den Planstellen in den Teilstreitkräften gefragt. Dann müßte noch die Frage aufgeworfen werden, wie das im Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz ist. Welcher Art ist die Aufgabenabgrenzung zwischen den militärischen und logistischen Führungsstäben und dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung?
    Gewiß, Sie können mir entgegenhalten: eine Fülle von Einzelfragen! Ich erwarte nicht, daß der



    Wienand
    Herr Minister oder irgendein anderer in der Lage ist, sie ad hoc aus dem Handgelenk zu beantworten. Aber ich wollte mit diesen Fragen auch vor dein Hohen Hause dokumentieren und demonstrieren, wo Möglichkeiten von Einsparungen gegeben sind, wo Möglichkeiten im Interesse der Steuerzahler wahrgenommen werden müssen, und ich bitte um Nachsicht, wenn ich noch einmal das alles anführe, was ich zusammenfassend dargelegt habe.
    Ich habe — so will ich abschließend sagen — gar nicht erschöpfend aufgezählt, was mir an Verlautbarungen des Verteidigungsministeriums und an unwidersprochenen Pressemeldungen zugänglich war. Ich möchte auch nicht auf das eingehen, was nach mir gemachten Mitteilungen gestern im Rahmen einer Pressekonferenz vor ausgesuchten Bonner Journalisten gesagt worden sein soll, weil es sich auf Meldungen Dritter stützt. Ich bin gern bereit, darauf einzugehen, wenn mir die Unterlagen zur Verfügung stehen oder wenn der Herr Minister oder ein anderer Sprecher der CDU/CSU das, was mir über Dritte mitgeteilt worden ist, hier vor dem Hohen Hause oder bei anderer Gelegenheit als die wirkliche Meinung des Verteidigungsministeriums zur Kenntnis gibt.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/ CSU: Sie gehören ins Schattenkabinett!)