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    Deutscher Bundestag 156. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1965 Inhalt: Die Abg. Berger und Frau Ackermann tre- ten in den Bundestag ein 7649 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Kreyssig, Dr. Adenauer und Hufnagel 7649 B Erweiterung der Tagesordnung 7649 D Umbesetzungen in der Beratenden Versammlung des Europarates 7650 A Fragestunde (Drucksache IV/2949) Frage des Abg. Reichmann: Durch die Brüsseler Beschlüsse vom Dezember 1964 für die französische Landwirtschaft erwartete Erweiterung ihres Marktes Schwarz, Bundesminister 7652 D, 7653 A Reichmann (FDP) 7652 D Frage des Abg. Wächter: Interventionspreis für Butter Schwarz, Bundesminister . . . 7653 A, B Wächter (FDP) . . . . . . . . 7653 B Fragen des Abg. Wächter: Ausformungsdatum für Butter Schwarz, Bundesminister . . . 7653 C, D Wächter (FDP) . . . 7653 C, D, 7654 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Nachprüfung von Sendungen durch Hauptzollämter Dr. Steinmetz, Staatssekretär 7654 B, C, D, 3655 A, B, C, D, 7656 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7654 B, C Jahn (SPD) 7654 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 7654 D, 7655 A Börner (SPD) . . . . . . . . 3655 A, B Dr. Kohut (FDP) 7655 C Langebeck (SPD) 7655 C, D Frau Kleinert (SPD) . . 7655 D, 7656 A Frage des Abg. Reichmann: Verhalten Frankreichs zu einer Viermächteerklärung zur Deutschlandfrage 7656 A Fragen des Abg. Moersch: Rückgängigmachung der erhöhten englischen Einfuhrzölle 7656 B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Vollziehung von Ratifikationsurkunden Lahr, Staatssekretär . 7656 D, 7657 A Frau Dr. Hubert (SPD) 7657 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 Fragen des Abg. Rollmann: Studenten aus Entwicklungsländern, die ihr Studium im Ostblock abbrechen, um es in der Bundesrepublik fortzusetzen Lahr, Staatssekretär . . 7657 A, C, D Rollmann (CDU/CSU) 7657 B Fragen der Abg. Bading und Dr. Schmidt (Wuppertal) : Existenz der deutschsprachigen Buchhandlung in Kairo Lahr, Staatssekretär . . . . 7658 A, B, C, 7659 A, B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 7658 B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7658 C, 7659 A, B, C Frage des Abg. Paul: Deutschsprachiger Text in Grußkarten der UNICEF Lahr, Staatssekretär . . . . . 7659 C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 7659 D Fragen des Abg. Faller: Amazonas-Hospital in Pucallpa (Peru) 7659 D Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Erkenntnisse aus dem Bunkertest im Juni 1964 Höcherl, Bundesminister . . . . 7660 A, B Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 7660 A, B Frage des Abg. Hübner: Beförderungsmöglichkeit für in den Verwaltungsdienst übergetretene ehemalige Richter Höcherl, Bundesminister 7660 C Hübner (CDU/CSU) 7660 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kosten der deutschen Zivilverteidigung Höcherl, Bundesminister 7660 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7660 D Frage des Abg. Jahn: Polizeiliche Überprüfung des Doktoranden Dieter Wischermann Höcherl, Bundesminister 7661 A Jahn (SPD) 7661 A Frage des Abg. Jahn: Amtliches Personenkennzeichen Höcherl, Bundesminister. 7661 B, C, D, 7662 A Jahn (SPD) 7661 B, C Ritzel (SPD) 7661 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7661 D Dürr (FDP) 7662 A Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Zurückstellung von Verfahren durch den Wiedergutmachungssenat des Bundesgerichtshofs Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7662 A Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Sammlung der Strafakten betr. NS- Verbrechen an einer zentralen Stelle Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7662 B Frage des Abg. Jahn: Schaffung einer Richterakademie Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7662 C Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Beschlagnahmen durch die Hauptzollämter auf Grund § 3 des Verbringungsgesetzes Dr. Bucher, Bundesminister . 7662 D, 7663 A, B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 7663 A, B, C Fragen des Abg. Busse: Abstellung eines Beamten des Bundespresse- und Informationsamtes für die Öffentlichkeitsarbeit der Zentralen Stelle zur Verfolgung von NS-Gewaltverbrechen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7663 C, D, . 7664 B Busse (FDP) 7664 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Zahl der Ermittlungsverfahren in politischen Strafsachen Dr. Bucher, Bundesminister . 7664 B, C, D, 7665 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 7664 C, D Dröscher (SPD) . . . . 7664 D, 7665 A Dr. Willeke (CDU/CSU) 7665 A Matthöfer (SPD) 7665 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 III Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Weihnachtsgnadenerlasse Dr. Bucher, Bundesminister . . 7665 B, C, D, 7666A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 7665 C, D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 7665 D Fragen des Abg. Richarts: Steuerbescheide und Strafverfahren wegen Vor- bzw. Überlieferung von Heizöl 7666 A Fragen des Abg. Holkenbrink: Hauptzollamt Prüm . . . . . . . 7666 A Frage des Abg. Fritsch: Unterstützung des Zonenrand- und Grenzgebietes durch Einrichtungen und Aufträge Dr. Langer, Staatssekretär . . . 7666 B, C Fritsch (SPD) . . . . . . . . 7666 B, C Fragen des Abg. Lautenschlager: Frachthilfen Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 7666 D Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage (FDP) betr. die Lage in der Bundeswehr (Drucksache IV/2426) ; in Verbindung mit Fortsetzung der Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1963 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/2305, IV/2795) ; und mit Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag (FDP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, h i e r : Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/2940, zu IV/2940, Umdruck 429) Adorno (CDU/CSU) 7667 B Wienand (SPD) . . . . 7671 A, 7695 B von Hassel, Bundesminister . . . 7678 B Kreitmeyer (FDP) 7692 A Dr. h. c. Strauß (CDU/CSU) . . . 7701 B Erler (SPD) 7712 B Nächste Sitzung 7716 D Anlagen 7717 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 7649 156. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 22. 1. Frau Ackermann 20. 1. Dr. Aigner* 22. 1. Arendt (Wattenscheid) * 22. 1. Dr. Atzenroth 22. 1. Bading* 22. 1. Bauer (Wasserburg) 22. 1. Bergmann* 22. 1. Frau Blohm 20. 1. Dr. Burgbacher* 22. 1. Dr. Danz 22. 1. Deringer* 22. 1. Dr. Dichgans* 22. 1. Drachsler 23. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 22. 1. Dr. Eckhardt 22. 1. Dr. Effertz 20. 1. Frau Dr. Elsner* 22. 1. Faller* 22. 1. Figgen 20. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 22. 1. Dr. Furler* 22. 1. Dr. Gleissner 20. 1. Hahn (Bielefeld)* 22. 1. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 20. 1. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 23. 1. Illerhaus* 22. 1. Frau Dr. Kiep-Altenloh 20. 1. Klinker* 22. 1. Dr. Kreyssig* 22. 1. Kriedemann* 22. 1. Leber 20. 1. Lenz (Bremerhaven) 22. 1. Lenz (Brühl)* 22. 1. Leukert 22. 1. Dr. Löhr* 22. 1. Lücker (München) * 22. 1. Mauk* 22. 1. Metzger* 22. 1. Müller (Remscheid) 20. 1. Dr. Müller-Hermann 24. 1. Dr.-Ing. Philipp* 22. 1. Frau Dr. Probst 22. 1. Rademacher* 22. 1. Richarts* 22. 1. Ruf 22. 1. Sander 20. 1. Schlick. 21. 1. Dr. Schwörer 20. 1. Seifriz* 22. 1. Seuffert* 22. 1. Dr. Starke* 22. 1. Stiller 20. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Storch* 22. 1. Frau Strobel* 22. 1. Dr. Supf 20. 1. Theis 20. 1. Weinkamm* 22. 1. Wischnewski* 22. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Kalbitzer 30. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Kulawig 31. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Marx 1. 2. Schneider (Hamburg) 29. 1. Unertl 29. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 19. Dezember 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Hauffe zu den Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Wuermeling **) 1. Höchstmieten: Im Rahmen der Förderung des sozialen Wohnungsbaues setzen die Länder in den Landesförderungsbestimmungen oder durch sonstige allgemein gültige Verwaltungsanordnungen Mietobergrenzen fest, die der Vorschrift des § 46, S. 1 des II. WoBauG (Einsatz der öffentlichen Mittel mit dem Zweck, die Mieten/Belastungen der geförderten Wohnungen für die breiten Schichten des Volkes tragbar zu machen) Rechnung tragen. Diese Regelungen werden von mir alljährlich im Hinblick auf die Vorschrift des § 74, S. 2 (Verpflichtung des Bundes zur Beteiligung am Aufwand für die Miet- und Lastenbeihilfen für diese neuerrichteten Wohnungen) überprüft. a) Für das Jahr 1963 ergibt sich danach folgendes Bild: Die von den einzelnen Ländern festgesetzten Höchstmieten umfassen eine Spanne von 1,70 bis 2,75 DM je qm Wohnfläche im Monat. In der Regel liegen die Höchstmieten dabei zwischen 1,90 bis 2,30 DM. 3 Länder unterschreiten diese Sätze. 4 Länder lassen Überschreitungen für einen Teil der zu fördernden Wohnungen zu; die Sätze von über 2,30 DM sind nur zugelassen, wenn es sich um bestausgestattete Woh- **) Siehe 151. Sitzung. Seite 7419 ff. 7718 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn; Mittwoch, den 20. Januar 1965 nungen, zumeist Kleinwohnungen (Appartements) und Wohnungen in großstädtischen Räumen (Ortsklasse S) handelt. Für Personen mit geringem Einkommen im Sinne des § 27 des II. WoBauG waren dabei in der Mehrzahl der Länder Sonderregelungen vorgesehen, die Miethöhen zwischen 1,25 bis 1,80 DM vorsahen. b) Für das Jahr 1964 ergibt sich folgendes Bild: Die von den Ländern festgesetzten Höchstmieten liegen weiterhin fast unverändert zwischen 1,80 bis 2,75 DM. In 4 Ländern liegen die Höchst- mieten dabei zwischen 1,80 bis 2,30 DM, in 4 weiteren Ländern zwischen 2;05 bis 2,50 DM. 3 Länder gehen wiederum über diese Sätze hinaus. Die erhöhten Sätze sind ebenfalls nur zugelassen, wenn es sich um bestausgestattete Wohnungen oder Wohnungen in der Ortsklasse S, mit kleineren Überschreitungen auch in der Ortsklasse A handelt. Sonderregelungen für Personen mit geringem Einkommen sind in der überwiegenden Mehrzahl der Länder nicht mehr vorgesehen. Die Mieten für diesen Personenkreis werden jedoch regelmäßig durch höher bemessene öffentliche Mittel tragbar gestaltet; auch kommt der Bewilligung von Mietbeihilfen erhöhte Bedeutung zu. 2. Durchschnittsmieten: a) Die Durchschnittsmieten im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau. des Jahres 1963 können aus der Bewilligungsstatistik ermittelt werden. Sie betrugen bei den öffentlich geförderten Wohnungen des Jahres 1963 für Personen mit geringem Einkommen 1,73 DM, für sonstige Wohnungsuchende 2,02 DM oder durchschnittlich 1,98 DM. Am häufigsten lagen die monatlichen Mieten bei den für einkommensschwache Personen geförderten Wohnungen zwischen 1,50 bis 2,00 DM, für sonstige Wohnungsuchende überwiegend zwischen 1,90 bis 2,30 DM. b) Für das Jahr 1964, das noch nicht abgelaufen ist, können die vergleichbaren Zahlen nur für das 1. Halbjahr (Monate Januar bis Juni) angegeben werden. Sie betrugen für die bisher geförderten Wohnungen des Jahres 1964 für Personen mit geringem Einkommen 1,81 DM, für sonstige Wohnungsuchende 2,09 DM, oder durchschnittlich 2,06 DM. überwiegend bewegten sich die Mieten bei den im 1. Halbjahr 1964 geförderten Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen wiederum zwischen 1,50 bis 2,00 DM und für sonstige Wohnung- suchende zwischen 2,00 bis 2,30 DM. Anlage 3 Schriftliche Antwort des .Staatssekretärs Dr. Langer vom 21. Dezember 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) .zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut *). Meine Ausführungen in der Fragestunde über einen internationalen Preisvergleich möchte ich — wie ich Ihnen zugesagt hatte — durch eine etwas eingehendere Darstellung ergänzen. Einen eindeutigen Maßstab für die Kaufkraftentwicklung einer Währung gibt es nicht. Insbesondere sind alle statistischen Preisindizes über einen sehr langen Zeitraum hinweg wegen der ständigen Veränderungen der Nachfragestruktur äußerst problematisch. Am besten eignet ich noch der Preisindex für die Lebenshaltung, bei dem der Warenkorb, den ein ganz bestimmter Haushaltstyp in einem bestimmten Jahr gekauft hat, zugrunde liegt. Ein solcher Index wird auch in den meisten Ländern in ziemlich übereinstimmender Methode amtlich errechnet, so daß er auch für einen internationalen Vergleich am zweckmäßigsten herangezogen werden kann. Die für die USA und die Schweiz ausgewiesene Entwicklung der Verbraucherpreise war im Vergleich zu den übrigen OECD-Ländern seit 1950 verhältnismäßig stabil. So stieg der Preisindex für die Lebenshaltung ausgehend von 1950 = 100 bis zum 3. Vierteljahr 1964 in den USA auf 129 und in der Schweiz auf 131 Punkte. Nur wenig mehr haben die Preise in der Bundesrepublik zugenommen (134). Wie ich bereits in der Fragestunde ausgeführt habe, war die Preiserhöhung in Schweden mit einem Indexstand von 180 (1950 = 100) besonders ausgeprägt. Der für diese Länder aufgezeigte Preisverlauf bedeutet, daß sich die entsprechende Kaufkraft einer Geldeinheit von 1950 bis-zum 3. Vieretljahr 1964 in den USA um 23 %, in der Schweiz um 24%, in der Bundesrepublik um 25 % und in Schweden um 44 % verringert hat. In den letzten Jahren, z. B. zwischen dem 3. Vier- *) Siehe 152. Sitzung Seite 7514 A. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 7719 teljahr 1962 und dem 3. Vierteljahr 1964, sind die Verbraucherpreise in der Schweiz (+ 6,2 %) allerdings stärker gestiegen als 'in der Bundesrepublik (+ 5,2%). In den USA betrug die Steigerung in diesem Zeitraum + 2,5 %. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesminister Schwarz vom 19. Dezember 1964 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneter Dröscher *). Nach einer Rückfrage beim Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz kann ich in obiger Angelegenheit folgendes mitteilen: Die Ausbildungsbeihilfen für den landwirtschaftlichen Berufsnachwuchs, zu denen ich aus dem Haushalt meines Ministeriums einen Zuschuß gebe, werden im Land Rheinland-Pfalz durch die Bezirksregierungen zugeteilt. Auf Anfrage teilt mir das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten in Mainz mit, daß die Bezirksregierung Koblenz den Studierenden zunächst nur Teilbeträge bewilligt hat. Als sich jedoch der tatsächliche Bedarf überblicken ließ, wurden Mitte Dezember die Ausbildungsbeihilfen in voller Höhe ausgezahlt. Die Inanspruchnahme weiterer Bundesmittel war hierfür nicht erforderlich. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 13. Januar 1965 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Roesch zu .der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dröscher **). Nach einer Aufstellung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparwesen sind zwar die Vermögensanlagen der 38 deutschen Lebensversicherungs-Aktiengesellschaften in der Zeit vom 21. Juni 1948 bis zum 31. Dezember 1963 von 1324 Mio D-Mark auf 14 938 Mio D-Mark angewachsen. Dieser Zunahme der Vermögensanlagen um rd. 13 600 Mio D-Mark steht jedoch auf der Passivseite der Bilanzen ein Anwachsen der Deckungsrückstellung von 758 auf 10 969 Mio D-Mark, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung von 62 auf 1986 Mio D-Mark und der Verbindlichkeiten gegenüber Vertretern und Versicherungsnehmern von 27 auf 1381 Mio D-Mark, d. h. insgesamt ein fast gleich hoher Betrag, gegenüber. Freie Rücklagen waren am 31. Dezember 1963 in Höhe von 74 Mio D-Mark gegenüber 28 Mio. D-Mark am Tage ,der Währungsreform vorhanden. Die nicht zur Deckung von Verbindlichkeiten benötigten Vermögensanlagen der *) Seihe 152. Sitzung Seite 7521. **) Siehe 154. Sitzung Seite 7614 A. Lebensversicherungs-Aktiengesellschaften sind daher allenfalls um 46 Mio D-Mark angewachsen. Dieses Ergebnis entspricht dem von mir bei der Beantwortung der Frage des Herrn Abgeordneten Dröscher nach der Möglichkeit der Bildung eines Fonds der Versicherungsunternehmen hervorgehobenen Umstand, daß den Versicherungsunternehmen regelmäßig nur etwa 2 % ihres Gewinns verbleiben, ,aus denen auch noch Aktionärsdividenden und Aufsichtsratsvergütungen bestritten werden. Ein Schlüssel für die Bildung eines Fonds für freiwillige Leistungen der Versicherungsunternehmen zugunsten der währungsgeschädigten Versicherungsnehmer läßt sich daher auch auf Grund der neuen Feststellungen des Bundesaufsichtsamts nicht finden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 14. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2815 Frage V/1) : Welchen Stand haben die Verhandlungen zur Errichtung einer Bundesanstalt für das Auslandsschulwesen erreicht? Das Auswärtige Amt strebt die Errichtung einer Bundesanstalt für das Auslandsschulwesen an. Es gibt jedoch auch andere Erwägungen, die auf Bedenken, vor allem finanzieller Art, zurückgehen. So ist der Vorschlag gemacht worden, dem Bundesverwaltungsamt in Köln, das bereits im Auftrag des Auswärtigen Amts Teilgebiete des Auslandsschulwesens bearbeitet, noch weitere Aufgaben nichtministerieller Art zu übertragen. Voraussetzung dafür wäre, daß die Kultusminister der Länder bereit sein würden, zu diesem Zweck an das Bundesverwaltungsamt in Köln Pädagogen abzuordnen. Zur Klärung der Voraussetzungen wurde daher folgendes veranlaßt: 1. Der Präsident des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wurde um ein Gutachten gebeten; das Gutachten steht noch aus. 2. Der Präsident der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder wurde gefragt, ob die Kultusminister bereit seien, ebenso wie in das Schulreferat des Auswärtigen Amts Pädagogen zur Bearbeitung von Personalangelegenheiten im pädagogischen Bereich in das Bundesverwaltungsamt abzuordnen. Die Antwort vom 18. September 1964 geht dahin, daß die Kultusminister das Bundesverwaltungsamt nicht für die richtige Stelle halten, die über die jetzt von ihm übernommenen Aufträge hinaus noch weitere Aufgaben im Bereich des Auslandsschulwesens bearbeiten könnte. Da die Errichtung der Bundesanstalt auf jeden Fall noch auf sich warten läßt, wird als dringend nötige Übergangslösung zunächst das Schulreferat des Auswärtigen Amts durch zwei von den Kultusministerien der Länder abgeordnete Pädagogen verstärkt, von denen der eine seine Tätigkeit bereits aufgenommen hat. 7720 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode --Z- 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 18. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2815 Frage V/2) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den fühlbaren Mangel an deutschen Vertretern in einer Reihe internationaler Organisationen abzuschaffen? Die Bundesregierung ist bemüht, den deutschen Personalanteil in den internationalen Organisationen zu erhöhen. Um neue Kräfte für den internationalen Dienst noch besser erfassen und ausbilden zu können, werden interministerielle Sprachkurse veranstaltet und die Praktikantentätigkeit von Deutschen bei internationalen Organisationen gefördert. Ferner ist geplant, eine Ausbildungsstätte für den internationalen Dienst zu errichten. Die deutschen Auslandsvertretungen beobachten fortlaufend alle Stellenausschreibungen und unterstützen 'deutsche Kandidaten. Wenn neue Organisationen gegründet werden oder eine zusätzliche Beteiligung bei solchen Gremien erforderlich wird, deren personeller Aufbau im Zeitpunkt unseres Beitritts bereits abgeschlossen war, bemüht sich die Bundesregierung stets darum, eine angemessene deutsche Vertretung sicherzustellen. Die Bundesrepublik Deutschland ist bei 123 internationalen Organisationen als Mitglied oder durch Beiträge aus dem Bundeshaushalt beteiligt. Durch die Bemühungen der Bundesregierung ist bei dem Gros dieser Gremien ein angemessener deutscher Personalanteil erreicht worden. In den drei europäischen Gemeinschaften und einer Reihe von Sonderorganisationen der Vereinten Nationen ist der deutsche Personalanteil größer, als es den finanziellen. Leistungen entsprechen würde. Nur bei einer verhältnismäßig geringen Zahl von internationalen Organisationen ist die Lage noch unbefriedigend. Es sind dies: 1. Die vier älteren europäischen Gemeinschaften: Europarat, NATO, WEU und OECD, deren Mitglied Deutschland erst nach Abschluß des personellen Aufbaus wurde. Der deutsche Personalanteil zeigt aber auch hier steigende Tendenzen. 2. Einige Sonderorganisationen und Hilfswerke 'der Vereinten Nationen. Es mangelt hier nicht 'an dem Willen der internationalen Gremien, uns stärker zu beteiligen, sondern daran, daß am internationalen Dienst interessierte, fachlich und sprachlich qualifizierte deutsche Kräfte bisher im gegebenen Zeitpunkt nicht immer in ausreichendem Maße zur Verfügung standen oder rechtzeitig erfaßt werden konnten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 14. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache IV/2815 Frage V/3) : Wird die Fusion der drei Exekutiven von Europäischer Wirtschaftsgemeinschaft, Europäischer Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Europäischer Atomgemeinschaft termingerecht zum 1. Januar 1965 in Kraft treten, wie dies von der Bundesregierung bereits seit langem angekündigt wurde? Die Räte der EWG und EAG hatten sich auf ihrer Sitzung im Februar 1964 den 1. Januar 1965 als Ziel für das Inkrafttreten des Fusionsvertrages gesetzt. Die Verhandlungen über den Abschluß des Vertrages zur Fusion der Organe der Europäischen Gemeinschaften sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Vertragsentwurf ist im wesentlichen fertiggestellt. Offen sind aber noch die Fragen: Stärkung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments und örtliche Unterbringung der Institutionen. Die Bundesregierung hofft, daß die noch offenen Fragen bald geklärt werden, so daß der Vertrag Anfang des kommenden Jahres unterzeichnet werden kann. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. Dezember .1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache VI/2839 Frage IX/15) : Ist es richtig, daß Studenten, die an einer Hochschule der Bundesrepublik studieren und deren Eltern in der Zone wohnen, seit dem 1. Januar 1964 bei der Bundesbahn nicht mehr zwei Heimfahrten jährlich mit 50 % Ermäßigung bekommen wie Studenten, deren Eltern diesseits der Zonengrenze wohnen? Nein, nach den Tarifen der Eisenbahnen, d. h. der Bundesbahn und der Reichsbahn, erhalten Studierende in der Bundesrepublik für den Besuch ihrer in der Sowjetischen Besatzungszone wohnenden Eltern Schülerfahrkarten auf Strecken der Reichsbahn mit 75% Ermäßigung und auf Strecken der Bundesbahn mit 50% Ermäßigung in jeder gewünschten Anzahl; allerdings müssen sie die erforderlichen Bescheinigungen über den Schulort und über den Wohnort beibringen, wie dies auch bei Ausgabe entsprechender Fahrkarten in der Bundesrepublik verlangt wird. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 22. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2839 Frage X/1) : Wird die Bundesregierung veranlassen, daß die säumigen Stadt- und Landkreise, die nodi keine einzige Wohnbeihilfe ausgezahlt haben, aufgefordert werden, unverzüglich alles in die Wege zu leiten, damit noch vor Weihnachten die Auszahlungen erfolgen? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 7721 Die Bundesregierung hat die Landesregierungen mit Schnellbrief vom 15. Dezember 1964 gebeten, darauf hinzuwirken, in kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen bisher noch keine Wohnbeihilfe ausgezahlt worden sein soll, etwaige Versäumnisse möglichst noch vor Weihnachten zu bereinigen. In diesem Zusammenhang darf jedoch darauf aufmerksam gemacht werden, daß die Durchführung der gesetzlichen Vorschriften über Wohnbeihilfen nach Artikel 83 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder ist und die Einflußmöglichkeiten der Bundesregierung daher nur begrenzt sind. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 22. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2839 Frage X/2) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz, daß eine Bewilligung zur Löschung von zugunsten des Preußischen Staates eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten (50jähriges Wohnungsbesetzungsrecht nur für „deutschstämmige" Land- und Forstarbeiter) trotz Ablösung des Darlehens aufgrund des Erlasses des ehemaligen Reichsarbeitsministers vom 6. Juli 1940 nicht gegeben werden kann? Hier kann es sich nur um ein Besetzungsrecht aufgrund des Preußischen Gesetzes über Landarbeiterwohnungen vom 17. Februar 1927 handeln. Dieses Gesetz ist nicht Bundesrecht geworden. Die Rechte aus den Darlehen sind auf die Länder übergegangen. Dem Bund steht ein Einwirken auf die Länder daher insoweit nicht zu. Nach meinen Feststellungen hat das Land Rheinland-Pfalz bisher Anträgen auf Löschung solcher Besetzungsrechte zugunsten bestimmter Gruppen der Land- und Forstarbeiter entsprochen. Ich schlage vor, den Fall der Landesregierung (Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten) zu unterbreiten. . Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 22. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache IV/2839 Frage X/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die DIN-Norm 18 230 „Baulicher Brandschutz im Industriebau" Holz in einem nicht vertretbaren Umfange fast völlig beim Industriebau und gewerblichen Bau ausgeschlossen wird? Bei der DIN 18230 handelt es sich um ein neues DIN-Blatt, das zunächst in einem ersten Entwurf vorliegt; es ist noch nicht verabschiedet und hat damit noch keine Gültigkeit. Bisher wurden Brandschutzfragen allein durch die Branddirektoren der zuständigen Berufsfeuerwehren und den untersten Behörden der Bauaufsicht bearbeitet. Durch das Normblatt wird der Versuch gemacht, sogenannte Brandklassen zu bilden, um den obersten Bauaufsichtsbehörden eine Grundlage zu geben, damit eine einheitliche Handhabung in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet ist. Der Entwurf zum Normblatt wird von der Arbeitsgruppe „Einheitliche Technische Baubestimmungen" des Fachnormenausschusses Bauwesen im Deutschen Normenausschuß bearbeitet. Als künftige „Technische Baubestimmung" fällt es in die Zuständigkeit der Länder. An den Beratungen des Entwurfs waren außer Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaft auch solche des Fachnormenausschusses und des holzverarbeitenden Handwerks beteiligt. Der Entwurf wurde im Mai 1964 veröffentlicht. Dabei wurde die interessierte Fachwelt um Stellungnahme gebeten. Einsprüche und Änderungsvorschläge sollen bis zum 31. Januar 1965 dein Fachnormenausschuß zugeleitet werden. Es ist dies das übliche und bewährte Verfahren bei Normblättern. Bei schwierigen Gebieten werden u. U. Entwürfe erneut veröffentlicht, die dem jeweiligen neuesten Stand der Diskussion entsprechen. Bei diesem Stand der Beratungen des Fachnormenausschusses sieht die Bundesregierung vorerst von einer Stellungnahme ab. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 17. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache VI/2839 Fragen XIII/2, XIII/3 und XIII/4) : Haben sich im Bundesgebiet Haarsprayexplosionen mit schweren Unfallfolgen und Sachschäden, ähnlich wie in Wuppertal am 3. Dezember 1964 (vgl. Meldung des Generalanzeigers der Stadt Wuppertal am 4. Dezember 1964, Seite 3), auch sonstwo ereignet? Welche Maßnahmen können gegebenenfalls getroffen werden, um Explosionen von Haarspray unmöglich zu machen? Welche praktischen Schlußfolgerungen sind von Regierung und Verwaltung im letzten Jahr aus den Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren gezogen worden? Zu Frage XIII/2 Unsere Umfragen bei den zuständigen Stellen der Länder haben zu Ihrer Frage noch nichts Konkretes ergeben. Doch scheinen sich in einzelnen Fällen bereits vor dem Wuppertaler Unglück Explosionen von Haarspray-Dosen ereignet zu haben. Über die Ursachen wissen wir nichts Näheres. Was den Vorfall in Wuppertal betrifft, so herrscht nach dem gegenwärtigen Stand der polizeilichen Ermittlungen über die Ursache offenbar auch hier noch keine volle Klarheit. Es ist möglich, daß etwaige Gefahren gar nicht mit speziellen Eigenschaften des Haarsprays zusammenhängen, sondern mit der Technik der Sprühdosen. Der Inhalt von Sprühdosen steht unter einem mehr oder minder starken Druck, so daß sich bei größerer Erhitzung Explosionen ereignen können, etwa wenn Sprühdosen unvorsichtigerweise auf Öfen oder Heizungen abgestellt oder in die Nähe offenen Feuers gebracht werden. 7722 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 1 Zu Frage XIII/3 Sollte eine Umfrage bei den obersten Landesgesundheitsbehörden oder die weitere Untersuchung in Wuppertal ergeben, daß Haarspray in Dosen zu Explosionen führen kann, so werden wir prüfen, ob auf Grund von § 5 Nr. 1 des Lebensmittelgesetzes, der auch für Bedarfsgegenstände gilt, die Füllung von Haarspraydosen mit explosiven Stoffen durch Rechtsverordnung zu verbieten ist. Was die allgemeine Gefährlichkeit von Sprühdosen bei Erhitzung angeht, so dürfte es genügen, wenn die Öffentlichkeit immer wieder zur Vorsicht ermahnt wird; ich darf in diesem Zusammenhang auf die gestrigen Verlautbarungen des Bundesausschusses für gesundheitliche Volksbelehrung verweisen. Im übrigen möchte ich noch erwähnen, daß der Bundesarbeitsminister in einem besonderen Druckgasausschuß Richtlinien für die Herstellung, Behandlung und Lagerung von Druckgasgefäßen erarbeitet. Es läßt sich jedoch noch nicht übersehen, wann diese Richtlinien, die nach Bewährung in die Druckgasverordnung übernommen werden sollen, fertiggestellt sein werden. Zu Frage XIII/4 Das Bundesministerium für Gesundheitswesen steht in enger Verbindung mit der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren und wird über die Erkenntnisse und Erfahrungen dieser Stelle laufend unterrichtet. Dies trifft insbesondere zu für die von der Deutschen Hauptstelle in diesem Jahr vorgelegte Denkschrift „Alkoholismus in der Bundesrepublik Deutschland". Die verdienstvolle Arbeit der Deutschen Hauptstelle wird unterstützt — durch regelmäßige Gewährung von Zuschüssen aus Bundesmitteln, — durch Ausbau von Modelleinrichtungen für die Behandlung jugendlicher und erwachsener Alkoholkranker, — durch Aufklärungsaktionen in den Schulen.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Im Jahre 1963 — für das die Rechnung abgeschlossen ist — standen für das Regionale Förderungsprogramm 142 Millionen DM zur Verfügung, von denen 29,2 Millionen DM für Frachthilfen an die Wirtschaft im Zonenrandgebiet ausgezahlt wurden. Auch im Jahre 1965 ist im Regionalen Förderungsprogramm etwa der gleiche Betrag für Frachthilfen vorgesehen.
    Solange eine Aufstockung des Regionalen Förderungsprogramms insgesamt nicht möglich ist, kann auch die Frachthilfe nicht erweitert werden, ohne daß andere wichtige Hilfen für das Zonenrandgebiet oder für die Bundesausbaugebiete und -orte verringert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium wird in allernächster Zeit Besprechungen mit den Ländern darüber führen, ob eventuell andere Hilfen innerhalb des Regionalen Förderungsprogramms noch weiter eingeschränkt werden können, um die Frachthilfe dem ständig steigenden Transportvolumen des



    Staatssekretär Dr. Langer
    Zonenrandgebietes auch in Zukunft anpassen zu können.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
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Keine Zusatzfrage mehr.
Damit sind wir für heute am Ende der Fragestunde. Die Fragestunde wird morgen fortgesetzt mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
a) Fortsetzung der Beratung der Großen An, frage der Fraktion der FDP betr. die Lage in der Bundeswehr (Drucksache IV/2426)

b) Fortsetzung der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verteidigung (5. Ausschuß) über den Jahresbericht 1963 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/2305, IV/2795)
c) Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verteidigung (5. Ausschuß) über. den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964
hier: Einzelplan 14
Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/2940, zu IV/2940, Umdruck 429).
Ich frage den Herrn Abgeordneten Adorno als Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Das Wort hat der Herr Berichterstatter.

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    Rede von Eduard Adorno


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Ihnen vorliegenden Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verteidigung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 429 darf ich hiermit durch weitere Ausführungen ergänzen.
    Zunächst möchte ich einleitend wiederholen, daß sich der Ausschuß sehr eingehend mit diesem umfangreichen Entschließungsantrag in vier Sitzungen befaßt hat. Ebenso will ich noch einmal betonen, daß bei der Erörterung der verteidigungspolitischen . Probleme des Antrags innerhalb des Ausschusses Einigkeit darüber bestand, daß alle Maßnahmen, die den Erfolg der Konsolidierung der Bundeswehr sicherstellen sollen, mit den von der Bundesrepublik übernommenen Verpflichtungen aus dem Nordatlantischen Verteidigungspakt übereinstimmen müssen. Auch sei noch einmal vermerkt, daß in dem Antrag das Bestreben zum Ausdruck kommt, die Bemühungen und Maßnahmen, die der Konsolidierung unserer Bundeswehr dienen, zu unterstützen und durch eigene Vorschläge zu ergänzen.
    Im einzelnen ist dazu noch folgendes auszuführen. Zu Ziffer 1 des Antrags haben die Beratungen des Ausschusses ergeben, daß die bestimmenden Elemente des Erlasses des Bundesministers der Verteidigung vom 28. Februar 1964 dem hier angesprochenen Anliegen der Antragsteller entsprechen. Hervorzuheben sind insbesondere die befohlene Verbesserung und Vervollständigung der Ausbildung in der Truppe als Schwerpunktaufgabe für die Phase der Konsolidierung. Dem dient auch die Streckung des Zeitplanes für den organisatorischen Aufbau zugunsten der Auffüllung begonnener Vorhaben an Stelle weiterer Neuaufstellungen, die vorläufig nur noch .zum Schließen schwerwiegender Lücken geplant sind. So wurden die Neuaufstellungen, die ursprünglich für das Jahr 1964 im Umfang von rund 30 000 Soldaten vorgesehen waren, aufgeschoben. Das bedeutet allein beim Heer eine Verschiebung der Aufstellung von 19 Bataillonen bzw. 64 Kompanien und 30 selbständigen Einheiten in einer Stärke von insgesamt 16 700 Soldaten. Der Personalzuwachs dient in der Phase der Konsolidierung vor allem der Auffüllung bestehender Verbände.
    Insgesamt gesehen wurde aus den Beratungen deutlich, daß alle Anstrengungen unternommen worden sind und weiterhin unternommen werden, um die Ausbildung nach modernen Grundsätzen auf den bestmöglichen Stand zu bringen. Es wird alles darangesetzt, durch geeignete Maßnahmen den Berufssinn der Soldaten zu intensivieren und gleichzeitig über unser Wehrsystem der Allgemeinen Wehrpflicht die Verbindung zwischen Bevölkerung und Bundeswehr immer enger und verständnisvoller zu gestalten.
    Zu Ziffer 2 'des Antrags ist auszuführen, daß der Gedanke einer vorübergehenden Reduzierung der Stärke der Bundeswehreinheiten vom Bundesminister der Verteidigung sorgfältig erwogen worden ist. Einerseits muß der Sinn der Konsolidierung darin gesehen werden, das bereits Bestehende zu erhalten und zu. festigen. Andererseits haben alle Maßnahmen zu garantieren, daß die Chancen für eine erfolgreiche Vorwärtsverteidigung ständig erhöht werden.
    Daher stimmte der Ausschuß mit dem Bundesminister der Verteidigung darin überein,' nur äußerstenfalls von ,der Maßnahme einer vorübergehenden Reduzierung Gebrauch zu machen, um das Fehl an Führern und Unterführern zu überbrücken. Der Ausschuß ließ sich dabei auch von der Überlegung leiten, daß die Auflösung ganzer Einheiten zwangsläufig Versetzungen auslösen würde, was wiederum Unruhe und damit vermehrte Abgänge langdienender Soldaten zur Folge hätte. Darüber hinaus würde eine Kürzung der Personalstärken der Einheiten die Basis für die Gewinnung langdienender Soldaten nur schmälern und dadurch das Personalproblem weiter verschärfen. Denn schließlich können längerdienende Freiwillige, die zusammen mit den Berufssoldaten das Gerüst einer 'modernen Armee bilden, am besten aus dem großen Reservoir der wehrpflichtigen Soldaten gewonnen werden.
    Der Bundesminister der Verteidigung hat sich trotzdem bereit erklärt, die Kommandierenden Generale zu ermächtigen, von Fall zu Fall innerhalb von Einheiten vorübergehend Personalausgleich durch Kommandierungen 'bis zur Stärke eines Zuges zu befehlen, um 'geeignete Rationalisierungsmaßnahmen auf dieser Ebene rasch durchführen zu können.
    Die Auflösung ganzer Einheiten kann jedoch schon infolge unserer NATO-Verpflichtungen nur als letz-



    Adorno
    ter Schritt in Betracht gezogen werden. Sie würde außerdem eine Reihe zusätzlicher Schwierigkeiten mit sich 'bringen, von denen z. B. die psychologischen Folgen einer Auflösung der Einheit als „Heimat des Soldaten" besonders ins Gewicht fielen. Der Ausschuß konnte sich daher der Erkenntnis nicht verschließen, daß dem Bundesminister der Verteidigung selbst die Entscheidung über die Auflösung einer Einheit, :sollte sie im Einzelfall notwendig werden, vorbehalten sein muß.
    Auch die Beratung zu ,Ziffer 3 des Antrags ergab eine Übereinstimmung ,der Auffassungen des Ausschusses mit den Erklärungen der Bundesregierung. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur Beförderung zum Leutnant ist im Sinne der Anfrage vorbereitet. Sie wird für alle ab 1. Oktober 1965 eintretenden Berufsoffiziersanwärter einheitlich 36 Monate, für Zeitoffiziersanwärter 30 Monate betragen. Seit 1. Oktober .1964 beträgt die Ausbildungszeit für Berufsoffiziersanwärter bereits 32 Monate und für Zeitoffiziersanwärter 24 Monate.
    Ebenso wird eine Verlängerung der Ausbildung bis zur Beförderung zum Unteroffizier schrittweise verwirklicht. Vorausseitzung ist, daß die eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Unteroffizierstandes zu einer Verlängerung der Dienstzeitverpflichtungen führen. In der Übergangszeit wird dem Umstand, daß eine kürzere Zeit zur Ausbildung vor der Beförderung zur Verfügung steht, durch Intensivierung der Ausbildung Rechnung getragen. Dem dient zum Beispiel der vorübergehende Verzicht auf Übungen in Großverbänden, um die Ausbildung durch die Truppe selbst in der Kompanie und im Bataillon schwerpunktmäßig durchführen zu können. Außerdem hat Anfang 1964 das Heer bei allen Waffenschulen sofort Unteroffizierlehrinspektionen zur Ausbildung des Nachwuchses eingerichtet. Hierher gehört auch die Einrichtung von neuen Unteroffiziersschulen. Die Teilstreitkraft Marine verfügt bereits seit längerer Zeit über eine Unteroffiziersschule, ebenfalls die Luftwaffe und das Heer seit Oktober 1964; weitere zwei Unteroffiziersschulen sind für das Heer vorgesehen. Im übrigen wird die Ausbildung über den Zeitpunkt der Beförderung hinaus fortgesetzt.
    Die Stabsoffiziersausbildung wird ab 1966, sobald die ersten nicht kriegsgedienten Offiziere heranstehen, einheitlich auf sechs Monate ausgedehnt und intensiviert. Etwa 40% der Stabsoffiziere dienen nicht mehr in ihrer Teilstreitkraft. Sie werden in gemischten und integrierten Stäben im Bundesministerium der Verteidigung oder bei der TV verwendet. Deshalb wir auch ein neuer Lehrstoff erarbeitet, um den künftigen Stabsoffizier neben seiner Verwendung in der eigenen Teilstreitkraft insbesondere auch auf eine Tätigkeit im Bundeswehrrahmen und im integrierten Rahmen vorbereiten.
    Bei der Beratung von Ziffer 4 dies Antrages konnte sich der Auschuß zunächst einen Überblick über die getroffenen, eingeleiteten und vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur verschaffen. Art und Umfang des Kasernenbaus sind überprüft und werden laufend der Umfangs- und Unterbringungsplanung der Bundeswehr angepaßt.
    Planung und Ausführung erfolgen unter Berücksichtigung moderner technischer Erkenntnisse nach Normen. Der Schwerpunkt der allgemeinen Infrastruktur liegt jetzt und in den folgenden Jahren eindeutig auf der Deckung dies Nachholbedarfs an Ausbildungs- und vor allem auch an Betreuungseinrichtungen. Das geht schon eindeutig aus der Mittelverteilung des Jahres 1964 hervor. Von insgesamt 1442 Millionen DM entfielen im vergangenen Haushaltsjahr 1397 Millionen DM auf sogenannte Konsolidierungsbauten und 45 Millionen DM — man beachte den Unterschied! — auf den Baubeginn für Neubauten. Der Betrag von rund 1397 Millionen DM für Konsolidierungsbauten gliedert sich wieder auf in 1247,3 Millionen DM für Kasernen, darunter insbesondere Ausbildungs- und Betreuungseinrichtungen, sowie Sportanlagen und technische Bereiche, und in 149,7 Millionen DM für Depotbauten.
    Während also in der Konsolidierungsphase Neubauten im wesentlichen zum Abbau von Überbelegungen und zur Abdeckung von Belegungsspitzen errichtet werden, hat zweifellos die Vervollkommnung der vorhandenen Unterkünfte — und hier wiederum insbesondere die Erstellung des Nachholbedarfs an Betreuungsbauten — eindeutigen Vorrang. So werden z. B. in den Jahren 1964 bis 1966 zu den ,bereits vorhandenen 284 Sportplätzen zusätzlich 145 Sportplätze und zu den schon vorhandenen 229 Sporthallen weitere 168 Sporthallen zur Verfügung gestellt werden. Zu den vorhandenen 19 Soldatenheimen kommen in diesem Zeitraum weitere 28 hinzu.
    In den Wirtschaftsgebäuden vorhandene Unteroffiziersheime können mit der Errichtung von Offiziersheimen vergrößert werden, indem die bisherigen Offiziersversammlungsräume den Unteroffiziersheimen zugeschlagen werden. 18 Offiziersheime sind im Bau oder werden in diesen Monaten begonnen. Der Bau weiterer Offiziersheime ist in der Planung. Hierbei ist noch besonders zu erwähnen, daß jetzt beim Neubau von Kasernen die Betreuungseinrichtungen gleichzeitig erstellt werden.
    Der Wohnungsbau für die Bundeswehr wird im Rahmen der vorhandenen Mittel und Baukapazitäten mit Vorrang betrieben. Es wird die Erstellung von jährlich 15 000 Wohnungen angestrebt, um den Nachholbedarf beschleunigt auffangen zu können. Doch darf nicht übersehen werden, daß durch Neueinstellungen, Heiraten und Pensionierungen nur ein Bruchteil der Neubauten den Nachholbedarf verringert. Für 1965 ist der Bau von 12 000 Wohnungen durch rechtzeitig erteilte Bindungsermächtigungen gesichert.
    Der Verwaltungsgang konnte teilweise bereits verkürzt werden durch die Hereinnahme der für die Bundeswehr tätigen Teile der Bauabteilung des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Besitz des Bundes in das Bundesministerium der Verteidigung und durch die Delegierung der abschließenden Genehmigung bestimmter Bauvorhaben in die Kompetenz der Mittelinstanz. Bei letzteren handelt es sich maßgeblich um neu zu beginnende Teilbereiche von Truppenunterkünften, z. B. technische Bereiche, Heizoder Wirtschaftsgebäude, ferner um Standortschieß-



    Adorno
    anlagen und um Munitionsniederlagen, deren Planungsvorbereitungen sich verzögert hatten, bei denen aber auf diese Weise die Möglichkeit bestand, den vorgesehenen Baubeginn in etwa einzuhalten.
    Bei der Erörterung dieses Fragenkomplexes wies der Bundesminister der Verteidigung aber auch auf die großen Schwierigkeiten hin, die als Folge der Bestimmungen des § 14 und des § 30 a der Reichshaushaltsordnung das Ministerium außerordentlich belasten. Diese hemmenden Bestimmungen und entsprechende Verfahrensschwierigkeiten behindern die zügige Durchführung des Infrastrukturprogramms einschließlich des Wohnungsbaus außerordentlich.
    Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen und um die Maßnahmen, die der Verbesserung des Infrastrukturprogramms gelten, zu beschleunigen, unterstützt der Ausschuß unter Hintansetzung von haushaltsrechtlichen und konjunkturpolitischen Bedenken alle Schritte, die zur Erleichterung der Verwaltungsführung auf dem Gebiet der Verteidigungsbauten beitragen.
    In seinem Antrag fordert daher der Ausschuß die Übertragung des Prüfungs- und Genehmigungsrechts für einmalige Bauausgaben auf die Mittelinstanz, die Erhöhung der Kostengrenze des § 30 a der Reichshaushaltsordnung für kleinere Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von zur Zeit 80 000 DM auf 250 000 DM, die frühzeitige Freigabe der geplanten Hochbaumaßnahmen gemäß § 9 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 und die Ausnahme der Bauvorhaben des Verteidigungsbereichs von der in § 9 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes 1965 vorgesehenen 20-%-Sperre.
    Bei der Beratung von Ziffer 5 des vorliegenden Antrags wurde zunächst daran erinnert, daß der Atlantikrat im Februar 1952 in Lissabon ein StärkeSoll von 90 Divisionen zur Verteidigung Westeuropas beschlossen hatte. Schon ein Jahr später wurde die Forderung von Lissabon aufgegeben. Von der ursprünglichen Planung blieben 30 Divisionen übrig. Mit Hilfe taktischer Kernwaffen sollte jedoch die Feuerkraft von 90 Divisionen erhalten bleiben.
    Die NATO-Streitkräfte-Forderungen liegen fest. Sie enthalten auch Angaben über nukleare Waffensysteme, die aufzustellen notwendig ist, um ausgewogene präsente Streitkräfte zu haben, auf daß die Abschreckung auf allen Stufen möglicher Konflikte glaubhaft und unkalkulierbar bleibt, angefangen von der lokal begrenzten feindlichen Aktion bis hin zum großen Atomschlag.
    Auf Grund dieser anerkannten NATO-Forderungen hält die Bundeswehr Trägermittel für Atomwaffen bereit, die im Rahmen der atlantischen Verteidigung von den USA zur Verfügung gestellt werden. Art und Umfang dieser Atomträgersysteme sind mit der NATO nach den der Bundesrepublik zufallenden Aufgaben im Rahmen des Bündnisses abgestimmt.
    Der Ausschuß war sich aber darin einig, sicherzustellen, daß unsere Truppen nicht weniger gut
    ausgerüstet werden, als die amerikanischen Verbände. Es muß in jedem Fall gewährleistet sein, daß die gemeinsame Verteidigungsfront von gleichwertig ausgerüsteten Streitkräften besetzt gehalten wird, gleichgültig welcher Nationalität die einzelnen Kontingente auch angehören. Ansonsten würden die schwächeren Sektoren den Angriff des Gegners in konzentrierter Form auf sich ziehen, ganz abgesehen davon, daß es keinem Soldaten zugemutet werden kann, weniger gut ausgerüstet und bewaffnet zu sein als die Soldaten benachbarter Verbände derselben Streitmacht. Dem Gegner darf keine Chance bleiben, größere Einbrüche in das Gebiet
    der Bundesrepublik zu erzielen; denn trotz — oder gerade wegen — der atemberaubenden Wandlung des Kriegsbildes ist für die Moral des Soldaten nach wie vor entscheidend, daß er von der Überzeugung getragen wird, den Feind von den Grenzen seiner Heimat fernhalten zu können.
    Es wurde jedoch ausdrücklich festgestellt, daß die Bundeswehr von sich aus nach Erreichen des derzeitigen Aufstellungssolls keine weitere Vermehrung der Atomträgersysteme plant. Im übrigen wurde in diesem Zusammenhang erneut darauf hingewiesen, daß die Bundeswehr über keine eigenen Atomwaffen verfügt und dies auch nicht anstrebt.
    Zu Ziffer 6 des Antrages habe ich in meinem Schriftlichen Bericht darauf hingewiesen, daß dem Anliegen des Antrages auf Überprüfung der Vorratshaltung und des Depotwesens laufend entsprochen wird. Hierzu muß allerdings ergänzend gesagt werden, daß zur Zeit noch ein erheblicher ungedeckter Bedarf an Depotkapazität besteht, vor allem in taktisch richtiger Lage. Vordringlich ist die Schaffung von neuem Depotraum im vorderen Teil der Kampfzone, da das Depotwesen mit den Erfordernissen der Vorwärtsverteidigung in Einklang gebracht werden muß. Das ist jedoch langwierig und kostspielig; denn die taktisch richtige Einlagerung von Depotkapazität ist mit Landerwerb, Bauten usw., also mit erheblichen Schwierigkeiten und Kosten verknüpft.
    Es kommt erschwerend hinzu, daß wir darüber hinaus unseren Verbündeten — soweit sie auf deutschem Boden stationiert sind — auch die Möglichkeit einräumen müssen, ihre Depots ebenfalls nach vorn zu verlegen. Als Beispiel hierzu sei vermerkt, daß es nicht genügt, wenn neuerdings das Konzept .der Vorwärtsverteidigung die Verlegung einer französischen Panzerdivision nach vorne vorsieht, wenn nicht vorher die komplizierten Fragen der Dislozierung Ilseits befriedigend gelöst worden sind.
    Zu Ziffer 7 des Antrags wurde zunächst ausgeführt, daß sich die Bundesrepublik verpflichtet hat, die NATO-Forderung nach zwölf Divisionen und anteiligen Luft- und Seestreitkräften mit einem Gesamtumfang von etwa 500 000 Mann zu erfüllen. Besonders betont wurde, daß die von uns in langen Jahren angestrebte und seit 1963 nun auch befohlene Vorwärtsverteidigung nur zu realisieren ist, wenn wir den einmal übernommenen Bündnisverpflichtungen nachkommen. Dabei ist die 18monatige Grundausbildung ,als Mindestforderung für die Aus-

    Adorno
    bildung des modernen Soldaten bei uns unbestritten. Die Beratungen bestätigten erneut, daß der Soldat heute als Spezialist einem Facharbeiter gleichzusetzen ist. Aber nicht allein. der Einzelkämpfer ist das Ziel der Ausbildung, sondern die Kampfgemeinschaft der Einzelkämpfer. Die heutigen Kampfbedingungen erfordern . kategorisch eine schlagkräftige, stets abwehrbereite Truppe. Nur sie kann einem Überraschungsangriff standhalten.
    Diesem Ziel dient die von der NATO geforderte Aufstellung der Großverbände des Heeres. Da sie jetzt aber im wesentlichen abgeschlossen ist, wird — ungeachtet der Konsolidierungsphase — dem anderen Schwerpunkt der militärischen Verteidigung, nämlich dem Aufbau der territorialen Verteidigung im Sinne des Grundgedankens des Antrags besondere Bedeutung beigemessen. Dem dient auch der seit einem Jahr beschleunigte Aufbau der Territorialreserve.
    Der Ausschuß war sich mit den Antragstellern auch darin einig, daß die Möglichkeiten einer Beschleunigung der Einsatzbereitschaft von Reserveverbänden immer mehr zu verbessern sind. Allerdings läßt sich dieses Ziel nicht ohne weiteres erreichen, da mechanisierte und hoch technisierte reine Reservistenverbände wegen der schwierigen Technik und der gegebenen Einschränkungen des Grundgesetzes — ich denke hier an das Grundrecht der Freizügigkeit — ohne Bereitschaftsstufen nicht zu mobilisieren sind.
    Doch soll in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, daß die überwiegende Mehrheit der inzwischen zur Verfügung stehenden Reservisten im Besitz ihrer Mob-Order ist. Der Mobilisationsbefehl verfügt die einzelnen entweder zur Auffüllung der präsenten Streitkräfte oder zur Aufstellung von Mob-Verbänden. In jedem Fall wird für die Reserverbände ein möglichst hoher Bereitschaftsstand angestrebt.
    Zur Zeit laufen Untersuchungen darüber, ob das bisher geübte Prinzip der Freiwilligkeit dem geplanten Aufbau der Territorialreserve genügt oder ob auch hier der Grundsatz der Verpflichtung angewandt werden muß. Der Ausschuß für Verteidigung hat beschlossen, in seinem Antrag die Bundesregierung zu ersuchen, über die gemachten Erfahrungen bis zum 1. April dieses Jahres zu berichten.
    Zu Ziffer 8 des Antrages ist noch besonders zu vermerken, daß durch enge Zusammenarbeit ,der Abteilung „Wehrtechnik" mit den militärischen Führungsstäben sichergestellt ist, daß die aus dem besonderen Auftrag für die deutschen Streitkräfte im Rahmen der NATO und aus der besonderen geographischen Lage der Bundesrepublik sich ergebenden Forderungen in ständiger Anpassung an die technische Entwicklung verwirklicht werden. Gerechterweise konnte auch nicht unerwähnt bleiben, daß wir bei Beginn der Aufstellung der Bundeswehr zunächst ganz auf die Waffen und Geräte angewiesen waren, die uns damals von unseren Verbündeten zur Verfügung gestellt wurden.
    Trotz der Schwierigkeiten aber, die bei der Überwindung des Punktes Null naturgemäß aufgetreten
    sind, wurde auch bei uns sofort mit 'der Planung und der Entwicklung im eigenen Bereich begonnen. Zur Zeit wird im Sinne des Antrags bei der Entwicklung von Waffen- und Elektronensystemen der Unterstützung der Landstreitkräfte besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Als Beispiel möchte ich hier die Aufgabenstellung für Senkrechtstarter, die Entwicklung von Aufklärungssensoren und die Tieffliegerabwehr erwähnen. Ebenso werden die Einsatzmöglichkeiten aller Waffensysteme bei Nacht und Schlechtwetter vordringlich gefordert.
    Auch bei internationalen Entwicklungsvorhaben werden bei Festlegung militärischer Forderungen die Besonderheiten, die sich für die deutschen Streitkräfte aus Auftrag und wehrgeographischer Lage ergeben, mit Nachdruck vertreten.
    Hier muß allerdings noch besonders vermerkt werden, 'daß sich der Ausschuß in diesem Zusammenhang sehr eingehend mit den rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auseinandersetzte, dem Bundesminister der Verteidigung das Recht zur Preisprüfung für Rüstungsaufträge zu übertragen.
    Zwar hat sich der Ausschuß schon bei früherer Gelegenheit aus Anlaß der Behandlung des Falles „Henschel" mit dieser Frage befaßt; bei der Fülle des anstehenden Beratungsstoffes jedoch, dem sich der Ausschuß stets 'gegenübersieht, hat erst die Erörterung des vorliegenden Antrags die Möglichkeit einer eingehenden Beratung dieses wichtigen Anliegens ergeben.
    Die Preisprüfung fällt bekanntlich in die Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums bzw. in die der Wirtschaftsministerien der Länder. Im Ausschuß für Verteidigung hat zu dieser Frage nicht nur das Bundesministerium der Verteidigung, sondern auch das Bundeswirtschaftsministerium ausführlich Stellung genommen. Dabei traten vielfältige Probleme — vor allem rechtlicher Natur — zutage. Es wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß eine Übertragung des Prüfungsrechts wegen Art. 87 b des Grundgesetzes auf größte Bedenken stoßen würde. Es hat aber auch gerade der Bericht des Bundesministeriums ,der Verteidigung im Falle „Henschel" deutlich gezeigt, wie schwierig es bei der Handhabung der zur Zeit gültigen Bestimmungen sein kann, den Methoden auf die Spur zu kommen, die überhöhte Preise verschleiern.
    Obwohl sich also der Ausschuß davon überzeugen konnte, 'daß 'diese Frage unter verfassungsrechtlich verschiedenen Versionen gesehen werden kann, hat er sich trotzdem für die politische sinnvolle 'entschieden, indem er in seinem Antrag die Bundesregierung ersucht,
    dem Bundesminister der Verteidigung das Recht zur Preisprüfung für Rüstungsaufträge in eigener Zuständigkeit zu erteilen.
    Die Beratung der Ziffer 9 des Entschließungsantrages hat dazu geführt, daß der Ausschuß in dem vorliegenden Antrag auf Drucksache IV/2940 die Bundesregierung ersucht, bis zum 1. April 1965 einen Gesetzentwurf über die Spitzengliederung, wie in § 66 des Soldatengesetzes vorgesehen, vorzulegen.



    Adorno
    Abschließend darf ich noch berichten, daß die Entscheidung des Ausschusses einstimmig gefällt wurde. Ich bitte daher das Hohe Haus, dem Antrag des Ausschusses für Verteidigung auf Drucksache IV/ 2940 zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)