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    Deutscher Bundestag 156. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1965 Inhalt: Die Abg. Berger und Frau Ackermann tre- ten in den Bundestag ein 7649 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Kreyssig, Dr. Adenauer und Hufnagel 7649 B Erweiterung der Tagesordnung 7649 D Umbesetzungen in der Beratenden Versammlung des Europarates 7650 A Fragestunde (Drucksache IV/2949) Frage des Abg. Reichmann: Durch die Brüsseler Beschlüsse vom Dezember 1964 für die französische Landwirtschaft erwartete Erweiterung ihres Marktes Schwarz, Bundesminister 7652 D, 7653 A Reichmann (FDP) 7652 D Frage des Abg. Wächter: Interventionspreis für Butter Schwarz, Bundesminister . . . 7653 A, B Wächter (FDP) . . . . . . . . 7653 B Fragen des Abg. Wächter: Ausformungsdatum für Butter Schwarz, Bundesminister . . . 7653 C, D Wächter (FDP) . . . 7653 C, D, 7654 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Nachprüfung von Sendungen durch Hauptzollämter Dr. Steinmetz, Staatssekretär 7654 B, C, D, 3655 A, B, C, D, 7656 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7654 B, C Jahn (SPD) 7654 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 7654 D, 7655 A Börner (SPD) . . . . . . . . 3655 A, B Dr. Kohut (FDP) 7655 C Langebeck (SPD) 7655 C, D Frau Kleinert (SPD) . . 7655 D, 7656 A Frage des Abg. Reichmann: Verhalten Frankreichs zu einer Viermächteerklärung zur Deutschlandfrage 7656 A Fragen des Abg. Moersch: Rückgängigmachung der erhöhten englischen Einfuhrzölle 7656 B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Vollziehung von Ratifikationsurkunden Lahr, Staatssekretär . 7656 D, 7657 A Frau Dr. Hubert (SPD) 7657 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 Fragen des Abg. Rollmann: Studenten aus Entwicklungsländern, die ihr Studium im Ostblock abbrechen, um es in der Bundesrepublik fortzusetzen Lahr, Staatssekretär . . 7657 A, C, D Rollmann (CDU/CSU) 7657 B Fragen der Abg. Bading und Dr. Schmidt (Wuppertal) : Existenz der deutschsprachigen Buchhandlung in Kairo Lahr, Staatssekretär . . . . 7658 A, B, C, 7659 A, B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 7658 B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7658 C, 7659 A, B, C Frage des Abg. Paul: Deutschsprachiger Text in Grußkarten der UNICEF Lahr, Staatssekretär . . . . . 7659 C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 7659 D Fragen des Abg. Faller: Amazonas-Hospital in Pucallpa (Peru) 7659 D Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Erkenntnisse aus dem Bunkertest im Juni 1964 Höcherl, Bundesminister . . . . 7660 A, B Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 7660 A, B Frage des Abg. Hübner: Beförderungsmöglichkeit für in den Verwaltungsdienst übergetretene ehemalige Richter Höcherl, Bundesminister 7660 C Hübner (CDU/CSU) 7660 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kosten der deutschen Zivilverteidigung Höcherl, Bundesminister 7660 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7660 D Frage des Abg. Jahn: Polizeiliche Überprüfung des Doktoranden Dieter Wischermann Höcherl, Bundesminister 7661 A Jahn (SPD) 7661 A Frage des Abg. Jahn: Amtliches Personenkennzeichen Höcherl, Bundesminister. 7661 B, C, D, 7662 A Jahn (SPD) 7661 B, C Ritzel (SPD) 7661 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7661 D Dürr (FDP) 7662 A Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Zurückstellung von Verfahren durch den Wiedergutmachungssenat des Bundesgerichtshofs Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7662 A Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Sammlung der Strafakten betr. NS- Verbrechen an einer zentralen Stelle Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7662 B Frage des Abg. Jahn: Schaffung einer Richterakademie Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7662 C Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Beschlagnahmen durch die Hauptzollämter auf Grund § 3 des Verbringungsgesetzes Dr. Bucher, Bundesminister . 7662 D, 7663 A, B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 7663 A, B, C Fragen des Abg. Busse: Abstellung eines Beamten des Bundespresse- und Informationsamtes für die Öffentlichkeitsarbeit der Zentralen Stelle zur Verfolgung von NS-Gewaltverbrechen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7663 C, D, . 7664 B Busse (FDP) 7664 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Zahl der Ermittlungsverfahren in politischen Strafsachen Dr. Bucher, Bundesminister . 7664 B, C, D, 7665 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 7664 C, D Dröscher (SPD) . . . . 7664 D, 7665 A Dr. Willeke (CDU/CSU) 7665 A Matthöfer (SPD) 7665 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 III Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Weihnachtsgnadenerlasse Dr. Bucher, Bundesminister . . 7665 B, C, D, 7666A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 7665 C, D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 7665 D Fragen des Abg. Richarts: Steuerbescheide und Strafverfahren wegen Vor- bzw. Überlieferung von Heizöl 7666 A Fragen des Abg. Holkenbrink: Hauptzollamt Prüm . . . . . . . 7666 A Frage des Abg. Fritsch: Unterstützung des Zonenrand- und Grenzgebietes durch Einrichtungen und Aufträge Dr. Langer, Staatssekretär . . . 7666 B, C Fritsch (SPD) . . . . . . . . 7666 B, C Fragen des Abg. Lautenschlager: Frachthilfen Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 7666 D Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage (FDP) betr. die Lage in der Bundeswehr (Drucksache IV/2426) ; in Verbindung mit Fortsetzung der Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1963 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/2305, IV/2795) ; und mit Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag (FDP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, h i e r : Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/2940, zu IV/2940, Umdruck 429) Adorno (CDU/CSU) 7667 B Wienand (SPD) . . . . 7671 A, 7695 B von Hassel, Bundesminister . . . 7678 B Kreitmeyer (FDP) 7692 A Dr. h. c. Strauß (CDU/CSU) . . . 7701 B Erler (SPD) 7712 B Nächste Sitzung 7716 D Anlagen 7717 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 7649 156. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 22. 1. Frau Ackermann 20. 1. Dr. Aigner* 22. 1. Arendt (Wattenscheid) * 22. 1. Dr. Atzenroth 22. 1. Bading* 22. 1. Bauer (Wasserburg) 22. 1. Bergmann* 22. 1. Frau Blohm 20. 1. Dr. Burgbacher* 22. 1. Dr. Danz 22. 1. Deringer* 22. 1. Dr. Dichgans* 22. 1. Drachsler 23. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 22. 1. Dr. Eckhardt 22. 1. Dr. Effertz 20. 1. Frau Dr. Elsner* 22. 1. Faller* 22. 1. Figgen 20. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 22. 1. Dr. Furler* 22. 1. Dr. Gleissner 20. 1. Hahn (Bielefeld)* 22. 1. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 20. 1. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 23. 1. Illerhaus* 22. 1. Frau Dr. Kiep-Altenloh 20. 1. Klinker* 22. 1. Dr. Kreyssig* 22. 1. Kriedemann* 22. 1. Leber 20. 1. Lenz (Bremerhaven) 22. 1. Lenz (Brühl)* 22. 1. Leukert 22. 1. Dr. Löhr* 22. 1. Lücker (München) * 22. 1. Mauk* 22. 1. Metzger* 22. 1. Müller (Remscheid) 20. 1. Dr. Müller-Hermann 24. 1. Dr.-Ing. Philipp* 22. 1. Frau Dr. Probst 22. 1. Rademacher* 22. 1. Richarts* 22. 1. Ruf 22. 1. Sander 20. 1. Schlick. 21. 1. Dr. Schwörer 20. 1. Seifriz* 22. 1. Seuffert* 22. 1. Dr. Starke* 22. 1. Stiller 20. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Storch* 22. 1. Frau Strobel* 22. 1. Dr. Supf 20. 1. Theis 20. 1. Weinkamm* 22. 1. Wischnewski* 22. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Kalbitzer 30. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Kulawig 31. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Marx 1. 2. Schneider (Hamburg) 29. 1. Unertl 29. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 19. Dezember 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Hauffe zu den Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Wuermeling **) 1. Höchstmieten: Im Rahmen der Förderung des sozialen Wohnungsbaues setzen die Länder in den Landesförderungsbestimmungen oder durch sonstige allgemein gültige Verwaltungsanordnungen Mietobergrenzen fest, die der Vorschrift des § 46, S. 1 des II. WoBauG (Einsatz der öffentlichen Mittel mit dem Zweck, die Mieten/Belastungen der geförderten Wohnungen für die breiten Schichten des Volkes tragbar zu machen) Rechnung tragen. Diese Regelungen werden von mir alljährlich im Hinblick auf die Vorschrift des § 74, S. 2 (Verpflichtung des Bundes zur Beteiligung am Aufwand für die Miet- und Lastenbeihilfen für diese neuerrichteten Wohnungen) überprüft. a) Für das Jahr 1963 ergibt sich danach folgendes Bild: Die von den einzelnen Ländern festgesetzten Höchstmieten umfassen eine Spanne von 1,70 bis 2,75 DM je qm Wohnfläche im Monat. In der Regel liegen die Höchstmieten dabei zwischen 1,90 bis 2,30 DM. 3 Länder unterschreiten diese Sätze. 4 Länder lassen Überschreitungen für einen Teil der zu fördernden Wohnungen zu; die Sätze von über 2,30 DM sind nur zugelassen, wenn es sich um bestausgestattete Woh- **) Siehe 151. Sitzung. Seite 7419 ff. 7718 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn; Mittwoch, den 20. Januar 1965 nungen, zumeist Kleinwohnungen (Appartements) und Wohnungen in großstädtischen Räumen (Ortsklasse S) handelt. Für Personen mit geringem Einkommen im Sinne des § 27 des II. WoBauG waren dabei in der Mehrzahl der Länder Sonderregelungen vorgesehen, die Miethöhen zwischen 1,25 bis 1,80 DM vorsahen. b) Für das Jahr 1964 ergibt sich folgendes Bild: Die von den Ländern festgesetzten Höchstmieten liegen weiterhin fast unverändert zwischen 1,80 bis 2,75 DM. In 4 Ländern liegen die Höchst- mieten dabei zwischen 1,80 bis 2,30 DM, in 4 weiteren Ländern zwischen 2;05 bis 2,50 DM. 3 Länder gehen wiederum über diese Sätze hinaus. Die erhöhten Sätze sind ebenfalls nur zugelassen, wenn es sich um bestausgestattete Wohnungen oder Wohnungen in der Ortsklasse S, mit kleineren Überschreitungen auch in der Ortsklasse A handelt. Sonderregelungen für Personen mit geringem Einkommen sind in der überwiegenden Mehrzahl der Länder nicht mehr vorgesehen. Die Mieten für diesen Personenkreis werden jedoch regelmäßig durch höher bemessene öffentliche Mittel tragbar gestaltet; auch kommt der Bewilligung von Mietbeihilfen erhöhte Bedeutung zu. 2. Durchschnittsmieten: a) Die Durchschnittsmieten im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau. des Jahres 1963 können aus der Bewilligungsstatistik ermittelt werden. Sie betrugen bei den öffentlich geförderten Wohnungen des Jahres 1963 für Personen mit geringem Einkommen 1,73 DM, für sonstige Wohnungsuchende 2,02 DM oder durchschnittlich 1,98 DM. Am häufigsten lagen die monatlichen Mieten bei den für einkommensschwache Personen geförderten Wohnungen zwischen 1,50 bis 2,00 DM, für sonstige Wohnungsuchende überwiegend zwischen 1,90 bis 2,30 DM. b) Für das Jahr 1964, das noch nicht abgelaufen ist, können die vergleichbaren Zahlen nur für das 1. Halbjahr (Monate Januar bis Juni) angegeben werden. Sie betrugen für die bisher geförderten Wohnungen des Jahres 1964 für Personen mit geringem Einkommen 1,81 DM, für sonstige Wohnungsuchende 2,09 DM, oder durchschnittlich 2,06 DM. überwiegend bewegten sich die Mieten bei den im 1. Halbjahr 1964 geförderten Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen wiederum zwischen 1,50 bis 2,00 DM und für sonstige Wohnung- suchende zwischen 2,00 bis 2,30 DM. Anlage 3 Schriftliche Antwort des .Staatssekretärs Dr. Langer vom 21. Dezember 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) .zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut *). Meine Ausführungen in der Fragestunde über einen internationalen Preisvergleich möchte ich — wie ich Ihnen zugesagt hatte — durch eine etwas eingehendere Darstellung ergänzen. Einen eindeutigen Maßstab für die Kaufkraftentwicklung einer Währung gibt es nicht. Insbesondere sind alle statistischen Preisindizes über einen sehr langen Zeitraum hinweg wegen der ständigen Veränderungen der Nachfragestruktur äußerst problematisch. Am besten eignet ich noch der Preisindex für die Lebenshaltung, bei dem der Warenkorb, den ein ganz bestimmter Haushaltstyp in einem bestimmten Jahr gekauft hat, zugrunde liegt. Ein solcher Index wird auch in den meisten Ländern in ziemlich übereinstimmender Methode amtlich errechnet, so daß er auch für einen internationalen Vergleich am zweckmäßigsten herangezogen werden kann. Die für die USA und die Schweiz ausgewiesene Entwicklung der Verbraucherpreise war im Vergleich zu den übrigen OECD-Ländern seit 1950 verhältnismäßig stabil. So stieg der Preisindex für die Lebenshaltung ausgehend von 1950 = 100 bis zum 3. Vierteljahr 1964 in den USA auf 129 und in der Schweiz auf 131 Punkte. Nur wenig mehr haben die Preise in der Bundesrepublik zugenommen (134). Wie ich bereits in der Fragestunde ausgeführt habe, war die Preiserhöhung in Schweden mit einem Indexstand von 180 (1950 = 100) besonders ausgeprägt. Der für diese Länder aufgezeigte Preisverlauf bedeutet, daß sich die entsprechende Kaufkraft einer Geldeinheit von 1950 bis-zum 3. Vieretljahr 1964 in den USA um 23 %, in der Schweiz um 24%, in der Bundesrepublik um 25 % und in Schweden um 44 % verringert hat. In den letzten Jahren, z. B. zwischen dem 3. Vier- *) Siehe 152. Sitzung Seite 7514 A. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 7719 teljahr 1962 und dem 3. Vierteljahr 1964, sind die Verbraucherpreise in der Schweiz (+ 6,2 %) allerdings stärker gestiegen als 'in der Bundesrepublik (+ 5,2%). In den USA betrug die Steigerung in diesem Zeitraum + 2,5 %. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesminister Schwarz vom 19. Dezember 1964 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneter Dröscher *). Nach einer Rückfrage beim Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz kann ich in obiger Angelegenheit folgendes mitteilen: Die Ausbildungsbeihilfen für den landwirtschaftlichen Berufsnachwuchs, zu denen ich aus dem Haushalt meines Ministeriums einen Zuschuß gebe, werden im Land Rheinland-Pfalz durch die Bezirksregierungen zugeteilt. Auf Anfrage teilt mir das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten in Mainz mit, daß die Bezirksregierung Koblenz den Studierenden zunächst nur Teilbeträge bewilligt hat. Als sich jedoch der tatsächliche Bedarf überblicken ließ, wurden Mitte Dezember die Ausbildungsbeihilfen in voller Höhe ausgezahlt. Die Inanspruchnahme weiterer Bundesmittel war hierfür nicht erforderlich. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 13. Januar 1965 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Roesch zu .der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dröscher **). Nach einer Aufstellung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparwesen sind zwar die Vermögensanlagen der 38 deutschen Lebensversicherungs-Aktiengesellschaften in der Zeit vom 21. Juni 1948 bis zum 31. Dezember 1963 von 1324 Mio D-Mark auf 14 938 Mio D-Mark angewachsen. Dieser Zunahme der Vermögensanlagen um rd. 13 600 Mio D-Mark steht jedoch auf der Passivseite der Bilanzen ein Anwachsen der Deckungsrückstellung von 758 auf 10 969 Mio D-Mark, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung von 62 auf 1986 Mio D-Mark und der Verbindlichkeiten gegenüber Vertretern und Versicherungsnehmern von 27 auf 1381 Mio D-Mark, d. h. insgesamt ein fast gleich hoher Betrag, gegenüber. Freie Rücklagen waren am 31. Dezember 1963 in Höhe von 74 Mio D-Mark gegenüber 28 Mio. D-Mark am Tage ,der Währungsreform vorhanden. Die nicht zur Deckung von Verbindlichkeiten benötigten Vermögensanlagen der *) Seihe 152. Sitzung Seite 7521. **) Siehe 154. Sitzung Seite 7614 A. Lebensversicherungs-Aktiengesellschaften sind daher allenfalls um 46 Mio D-Mark angewachsen. Dieses Ergebnis entspricht dem von mir bei der Beantwortung der Frage des Herrn Abgeordneten Dröscher nach der Möglichkeit der Bildung eines Fonds der Versicherungsunternehmen hervorgehobenen Umstand, daß den Versicherungsunternehmen regelmäßig nur etwa 2 % ihres Gewinns verbleiben, ,aus denen auch noch Aktionärsdividenden und Aufsichtsratsvergütungen bestritten werden. Ein Schlüssel für die Bildung eines Fonds für freiwillige Leistungen der Versicherungsunternehmen zugunsten der währungsgeschädigten Versicherungsnehmer läßt sich daher auch auf Grund der neuen Feststellungen des Bundesaufsichtsamts nicht finden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 14. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2815 Frage V/1) : Welchen Stand haben die Verhandlungen zur Errichtung einer Bundesanstalt für das Auslandsschulwesen erreicht? Das Auswärtige Amt strebt die Errichtung einer Bundesanstalt für das Auslandsschulwesen an. Es gibt jedoch auch andere Erwägungen, die auf Bedenken, vor allem finanzieller Art, zurückgehen. So ist der Vorschlag gemacht worden, dem Bundesverwaltungsamt in Köln, das bereits im Auftrag des Auswärtigen Amts Teilgebiete des Auslandsschulwesens bearbeitet, noch weitere Aufgaben nichtministerieller Art zu übertragen. Voraussetzung dafür wäre, daß die Kultusminister der Länder bereit sein würden, zu diesem Zweck an das Bundesverwaltungsamt in Köln Pädagogen abzuordnen. Zur Klärung der Voraussetzungen wurde daher folgendes veranlaßt: 1. Der Präsident des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wurde um ein Gutachten gebeten; das Gutachten steht noch aus. 2. Der Präsident der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder wurde gefragt, ob die Kultusminister bereit seien, ebenso wie in das Schulreferat des Auswärtigen Amts Pädagogen zur Bearbeitung von Personalangelegenheiten im pädagogischen Bereich in das Bundesverwaltungsamt abzuordnen. Die Antwort vom 18. September 1964 geht dahin, daß die Kultusminister das Bundesverwaltungsamt nicht für die richtige Stelle halten, die über die jetzt von ihm übernommenen Aufträge hinaus noch weitere Aufgaben im Bereich des Auslandsschulwesens bearbeiten könnte. Da die Errichtung der Bundesanstalt auf jeden Fall noch auf sich warten läßt, wird als dringend nötige Übergangslösung zunächst das Schulreferat des Auswärtigen Amts durch zwei von den Kultusministerien der Länder abgeordnete Pädagogen verstärkt, von denen der eine seine Tätigkeit bereits aufgenommen hat. 7720 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode --Z- 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 18. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2815 Frage V/2) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den fühlbaren Mangel an deutschen Vertretern in einer Reihe internationaler Organisationen abzuschaffen? Die Bundesregierung ist bemüht, den deutschen Personalanteil in den internationalen Organisationen zu erhöhen. Um neue Kräfte für den internationalen Dienst noch besser erfassen und ausbilden zu können, werden interministerielle Sprachkurse veranstaltet und die Praktikantentätigkeit von Deutschen bei internationalen Organisationen gefördert. Ferner ist geplant, eine Ausbildungsstätte für den internationalen Dienst zu errichten. Die deutschen Auslandsvertretungen beobachten fortlaufend alle Stellenausschreibungen und unterstützen 'deutsche Kandidaten. Wenn neue Organisationen gegründet werden oder eine zusätzliche Beteiligung bei solchen Gremien erforderlich wird, deren personeller Aufbau im Zeitpunkt unseres Beitritts bereits abgeschlossen war, bemüht sich die Bundesregierung stets darum, eine angemessene deutsche Vertretung sicherzustellen. Die Bundesrepublik Deutschland ist bei 123 internationalen Organisationen als Mitglied oder durch Beiträge aus dem Bundeshaushalt beteiligt. Durch die Bemühungen der Bundesregierung ist bei dem Gros dieser Gremien ein angemessener deutscher Personalanteil erreicht worden. In den drei europäischen Gemeinschaften und einer Reihe von Sonderorganisationen der Vereinten Nationen ist der deutsche Personalanteil größer, als es den finanziellen. Leistungen entsprechen würde. Nur bei einer verhältnismäßig geringen Zahl von internationalen Organisationen ist die Lage noch unbefriedigend. Es sind dies: 1. Die vier älteren europäischen Gemeinschaften: Europarat, NATO, WEU und OECD, deren Mitglied Deutschland erst nach Abschluß des personellen Aufbaus wurde. Der deutsche Personalanteil zeigt aber auch hier steigende Tendenzen. 2. Einige Sonderorganisationen und Hilfswerke 'der Vereinten Nationen. Es mangelt hier nicht 'an dem Willen der internationalen Gremien, uns stärker zu beteiligen, sondern daran, daß am internationalen Dienst interessierte, fachlich und sprachlich qualifizierte deutsche Kräfte bisher im gegebenen Zeitpunkt nicht immer in ausreichendem Maße zur Verfügung standen oder rechtzeitig erfaßt werden konnten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 14. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache IV/2815 Frage V/3) : Wird die Fusion der drei Exekutiven von Europäischer Wirtschaftsgemeinschaft, Europäischer Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Europäischer Atomgemeinschaft termingerecht zum 1. Januar 1965 in Kraft treten, wie dies von der Bundesregierung bereits seit langem angekündigt wurde? Die Räte der EWG und EAG hatten sich auf ihrer Sitzung im Februar 1964 den 1. Januar 1965 als Ziel für das Inkrafttreten des Fusionsvertrages gesetzt. Die Verhandlungen über den Abschluß des Vertrages zur Fusion der Organe der Europäischen Gemeinschaften sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Vertragsentwurf ist im wesentlichen fertiggestellt. Offen sind aber noch die Fragen: Stärkung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments und örtliche Unterbringung der Institutionen. Die Bundesregierung hofft, daß die noch offenen Fragen bald geklärt werden, so daß der Vertrag Anfang des kommenden Jahres unterzeichnet werden kann. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. Dezember .1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache VI/2839 Frage IX/15) : Ist es richtig, daß Studenten, die an einer Hochschule der Bundesrepublik studieren und deren Eltern in der Zone wohnen, seit dem 1. Januar 1964 bei der Bundesbahn nicht mehr zwei Heimfahrten jährlich mit 50 % Ermäßigung bekommen wie Studenten, deren Eltern diesseits der Zonengrenze wohnen? Nein, nach den Tarifen der Eisenbahnen, d. h. der Bundesbahn und der Reichsbahn, erhalten Studierende in der Bundesrepublik für den Besuch ihrer in der Sowjetischen Besatzungszone wohnenden Eltern Schülerfahrkarten auf Strecken der Reichsbahn mit 75% Ermäßigung und auf Strecken der Bundesbahn mit 50% Ermäßigung in jeder gewünschten Anzahl; allerdings müssen sie die erforderlichen Bescheinigungen über den Schulort und über den Wohnort beibringen, wie dies auch bei Ausgabe entsprechender Fahrkarten in der Bundesrepublik verlangt wird. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 22. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2839 Frage X/1) : Wird die Bundesregierung veranlassen, daß die säumigen Stadt- und Landkreise, die nodi keine einzige Wohnbeihilfe ausgezahlt haben, aufgefordert werden, unverzüglich alles in die Wege zu leiten, damit noch vor Weihnachten die Auszahlungen erfolgen? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 7721 Die Bundesregierung hat die Landesregierungen mit Schnellbrief vom 15. Dezember 1964 gebeten, darauf hinzuwirken, in kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen bisher noch keine Wohnbeihilfe ausgezahlt worden sein soll, etwaige Versäumnisse möglichst noch vor Weihnachten zu bereinigen. In diesem Zusammenhang darf jedoch darauf aufmerksam gemacht werden, daß die Durchführung der gesetzlichen Vorschriften über Wohnbeihilfen nach Artikel 83 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder ist und die Einflußmöglichkeiten der Bundesregierung daher nur begrenzt sind. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 22. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2839 Frage X/2) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz, daß eine Bewilligung zur Löschung von zugunsten des Preußischen Staates eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten (50jähriges Wohnungsbesetzungsrecht nur für „deutschstämmige" Land- und Forstarbeiter) trotz Ablösung des Darlehens aufgrund des Erlasses des ehemaligen Reichsarbeitsministers vom 6. Juli 1940 nicht gegeben werden kann? Hier kann es sich nur um ein Besetzungsrecht aufgrund des Preußischen Gesetzes über Landarbeiterwohnungen vom 17. Februar 1927 handeln. Dieses Gesetz ist nicht Bundesrecht geworden. Die Rechte aus den Darlehen sind auf die Länder übergegangen. Dem Bund steht ein Einwirken auf die Länder daher insoweit nicht zu. Nach meinen Feststellungen hat das Land Rheinland-Pfalz bisher Anträgen auf Löschung solcher Besetzungsrechte zugunsten bestimmter Gruppen der Land- und Forstarbeiter entsprochen. Ich schlage vor, den Fall der Landesregierung (Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten) zu unterbreiten. . Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 22. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache IV/2839 Frage X/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die DIN-Norm 18 230 „Baulicher Brandschutz im Industriebau" Holz in einem nicht vertretbaren Umfange fast völlig beim Industriebau und gewerblichen Bau ausgeschlossen wird? Bei der DIN 18230 handelt es sich um ein neues DIN-Blatt, das zunächst in einem ersten Entwurf vorliegt; es ist noch nicht verabschiedet und hat damit noch keine Gültigkeit. Bisher wurden Brandschutzfragen allein durch die Branddirektoren der zuständigen Berufsfeuerwehren und den untersten Behörden der Bauaufsicht bearbeitet. Durch das Normblatt wird der Versuch gemacht, sogenannte Brandklassen zu bilden, um den obersten Bauaufsichtsbehörden eine Grundlage zu geben, damit eine einheitliche Handhabung in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet ist. Der Entwurf zum Normblatt wird von der Arbeitsgruppe „Einheitliche Technische Baubestimmungen" des Fachnormenausschusses Bauwesen im Deutschen Normenausschuß bearbeitet. Als künftige „Technische Baubestimmung" fällt es in die Zuständigkeit der Länder. An den Beratungen des Entwurfs waren außer Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaft auch solche des Fachnormenausschusses und des holzverarbeitenden Handwerks beteiligt. Der Entwurf wurde im Mai 1964 veröffentlicht. Dabei wurde die interessierte Fachwelt um Stellungnahme gebeten. Einsprüche und Änderungsvorschläge sollen bis zum 31. Januar 1965 dein Fachnormenausschuß zugeleitet werden. Es ist dies das übliche und bewährte Verfahren bei Normblättern. Bei schwierigen Gebieten werden u. U. Entwürfe erneut veröffentlicht, die dem jeweiligen neuesten Stand der Diskussion entsprechen. Bei diesem Stand der Beratungen des Fachnormenausschusses sieht die Bundesregierung vorerst von einer Stellungnahme ab. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 17. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache VI/2839 Fragen XIII/2, XIII/3 und XIII/4) : Haben sich im Bundesgebiet Haarsprayexplosionen mit schweren Unfallfolgen und Sachschäden, ähnlich wie in Wuppertal am 3. Dezember 1964 (vgl. Meldung des Generalanzeigers der Stadt Wuppertal am 4. Dezember 1964, Seite 3), auch sonstwo ereignet? Welche Maßnahmen können gegebenenfalls getroffen werden, um Explosionen von Haarspray unmöglich zu machen? Welche praktischen Schlußfolgerungen sind von Regierung und Verwaltung im letzten Jahr aus den Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren gezogen worden? Zu Frage XIII/2 Unsere Umfragen bei den zuständigen Stellen der Länder haben zu Ihrer Frage noch nichts Konkretes ergeben. Doch scheinen sich in einzelnen Fällen bereits vor dem Wuppertaler Unglück Explosionen von Haarspray-Dosen ereignet zu haben. Über die Ursachen wissen wir nichts Näheres. Was den Vorfall in Wuppertal betrifft, so herrscht nach dem gegenwärtigen Stand der polizeilichen Ermittlungen über die Ursache offenbar auch hier noch keine volle Klarheit. Es ist möglich, daß etwaige Gefahren gar nicht mit speziellen Eigenschaften des Haarsprays zusammenhängen, sondern mit der Technik der Sprühdosen. Der Inhalt von Sprühdosen steht unter einem mehr oder minder starken Druck, so daß sich bei größerer Erhitzung Explosionen ereignen können, etwa wenn Sprühdosen unvorsichtigerweise auf Öfen oder Heizungen abgestellt oder in die Nähe offenen Feuers gebracht werden. 7722 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1965 1 Zu Frage XIII/3 Sollte eine Umfrage bei den obersten Landesgesundheitsbehörden oder die weitere Untersuchung in Wuppertal ergeben, daß Haarspray in Dosen zu Explosionen führen kann, so werden wir prüfen, ob auf Grund von § 5 Nr. 1 des Lebensmittelgesetzes, der auch für Bedarfsgegenstände gilt, die Füllung von Haarspraydosen mit explosiven Stoffen durch Rechtsverordnung zu verbieten ist. Was die allgemeine Gefährlichkeit von Sprühdosen bei Erhitzung angeht, so dürfte es genügen, wenn die Öffentlichkeit immer wieder zur Vorsicht ermahnt wird; ich darf in diesem Zusammenhang auf die gestrigen Verlautbarungen des Bundesausschusses für gesundheitliche Volksbelehrung verweisen. Im übrigen möchte ich noch erwähnen, daß der Bundesarbeitsminister in einem besonderen Druckgasausschuß Richtlinien für die Herstellung, Behandlung und Lagerung von Druckgasgefäßen erarbeitet. Es läßt sich jedoch noch nicht übersehen, wann diese Richtlinien, die nach Bewährung in die Druckgasverordnung übernommen werden sollen, fertiggestellt sein werden. Zu Frage XIII/4 Das Bundesministerium für Gesundheitswesen steht in enger Verbindung mit der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren und wird über die Erkenntnisse und Erfahrungen dieser Stelle laufend unterrichtet. Dies trifft insbesondere zu für die von der Deutschen Hauptstelle in diesem Jahr vorgelegte Denkschrift „Alkoholismus in der Bundesrepublik Deutschland". Die verdienstvolle Arbeit der Deutschen Hauptstelle wird unterstützt — durch regelmäßige Gewährung von Zuschüssen aus Bundesmitteln, — durch Ausbau von Modelleinrichtungen für die Behandlung jugendlicher und erwachsener Alkoholkranker, — durch Aufklärungsaktionen in den Schulen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Vor Eintritt in die Tagesordnung gebe ich dem Hause folgendes bekannt:
    Erstens. Als Nachfolger für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Hoogen hat am 22. Dezember 1964 der Abgeordnete Berger die Mitgliedschaft im Bundestag erworben. Ich begrüße ihn wiederum in der Mitte des Hauses.

    (Beifall.)

    Kollege Berger gehörte dem Bundestag schon in der 3. Wahlperiode an.
    Zweitens. Als Nachfolger für den durch Verzicht am 5. Januar 1965 ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Fritz (Ludwigshafen) ist mit Wirkung vom 16. Januar 1965 die Abgeordnete Frau Ackermann in den Bundestag eingetreten. Auch Frau Abgeordnete Ackermann gehörte dem Bundestag schon einmal an. Sie ist aber heute wegen Krankheit entschuldigt.
    Drittens. Glückwünsche zu Geburtstagen. Am 25. Dezember 1964 ist der Herr Kollege Dr. Kreyssig 65 Jahre alt geworden.

    (Beifall.)

    Am 5. Januar 1965 ist der Senior dieses Hauses, der Herr Abgeordnete Dr. Konrad Adenauer, 89 Jahre alt geworden,

    (Beifall)

    und am 13. Januar 1965 ist der Herr Kollege Hufnagel 65 Jahre alt geworden.

    (Beifall.)

    Viertens. Meine Damen und Herren, Ihnen liegt eine Zusammenstellung von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden sollen. Es handelt sich dabei um folgende Vorlagen:
    Vorlage des Bundeskanzlers betr. Übereinkommen 118, 119 und Empfehlung 119 der Internationalen Arbeitskonferenz; Bezug: Artikel 19
    Absätze 5 bis 7 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (BGBl. II 1957 S. 317) — Drucksache IV/2860 —
    an den Ausschuß für Arbeit,
    Vorlage des Bundesministers der Justiz betr. Bericht der Bundesregierung über eine Streichung oder Neufassung des § 128 StGB; Bezug: Beschluß des Bundestages vom 4. Juni 1964 — Drucksache IV/2862 —
    an den Ausschuß für Inneres — federführend — und den Sonderausschuß „Strafrecht",
    Vorlage des Bundeskanzlers betr. Versicherungstechnische Bilanzen für die knappschaftliche Rentenversicherung; Bezug: § 129 des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes vom 21. Mai 1957 (BGBl. I S. 533) - Drucksache IV/2870 —
    an den Ausschuß für Sozialpolitik,
    Vorlage des Bundesministers des Innern betr. Besoldung der Techniker und vergleichbarer anderer Beamtengruppen; Bezug: Beschluß des Bundestages vom 24. Juni 1964 — Drucksache IV/2889 —
    an den Ausschuß für Inneres,
    Vorlage des Bundeskanzlers betr. Erstes Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Stellungnahme der Bundesregierung; Bezug: § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 14. August 1963 (Bundesgesetzblatt I S. 685) — Drucksache IV/2890 —
    an den Wirtschaftsausschuß.
    Erhebt sich Widerspruch gegen die Überweisung der Vorlagen? Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.
    Fünftens. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird die heutige Tagesordnung erweitert um dite
    Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Ergänzung der Geschäftsordnung (Drucksache IV/2958).

    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Hier handelt es sich um die politische Diskussionsstunde. Der Geschäftsordnungsausschuß ist mit der Sache zu befassen. Ist das Haus mit der Überweisung an den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung einverstanden? - Das ist der Fall; es ist so beschlossen.
    Sechstens. Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 15. Januar 1965 folgende Umbesetzungen ihrer Sitze in der Beratenden Versammlung des Europarates vorgeschlagen: Der Herr Abgeordnete Dr. Kliesing, der bisher stellvertretendes Mitglied war, soll für die verstorbene Abgeordnete Frau Dr. Rehling künftig als ordentliches Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates angehören, und der Herr Abgeordnete Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell soll stellvertretendes Mitglied werden. Desgleichen soll die Frau Abgeordnete Pitz-Savelsberg für den verstorbenen Kollegen Höfler stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates werden. Das Hans ist damit einverstanden? - Kein Widerspruch; dann ist so beschlossen.
    Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 1964 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
    Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
    Gesetz über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Februar 1961 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr.
    Gesetz über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1965, 1966 und 1967.
    Viertes Umstellungsergänzungsgesetz.
    Siebentes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Siebentes Rentenanpassungsgesetz - 7. RAG).
    Gesetz über die Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten (Rentenversicherungs-Finanzausgleichsgesetz - RFG) .
    Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1964 (Nachtragshaushaltsgesetz 1964).
    Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes.
    Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften.
    Gesetz zu dem Vertrag vom 30. August 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen.
    Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen.
    Gesetz zu dem Abkommen vom 16. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen.
    Gesetz zu den Übereinkommen vom 14. September 1961 über die Anerkennung der Vaterschaft und vom 12. September 1962 über die Feststellung der mütterlichen Abstammung nichtehelicher Kinder.
    Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Juni 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr.
    Gesetz zu dem Abkommen vom 30. März 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über den Luftverkehr.
    Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes.
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 1964 zum Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Mai 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung und zu dem Notenwechsel vom 16. Mai 1963 beschlossen, dem Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen, und ferner beschlossen, die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzbeschlusses des Deutschen Bundestages zu verlangen. Sein
    Schreiben ist als Drucksache IV/2859 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen hat unter dem 23. Dezember 1964 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wettbewerbsverfälschungen, die sich aus Sitzverlagerungen und aus dem zwischenstaatlichen Steuergefälle ergeben (Steueroasen) - Drucksache IV/2821 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2878 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen hat unter dem 22. Dezember 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Gscheidle und Fraktion der SPD betr. Harmonisierung von Stellenplänen - Drucksache IV/2820 -
    beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2881 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheitswesen hat unter dem 22. Dezember 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Dr. Imle, Jacobi (Köln) und Genossen betr. Wasserwirtschaftliche Richtlinien (Rahmenpläne) - Drucksache IV/2818 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2882 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium des Auswärtigen hat unter dem 28. Dezember 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josten, Arndgen, Dr. Kliesing (Honnef), Leonhard und Genossen betr. Deutsche Kriegsgräberfürsorge in der sowjetisch besetzten Zone und im Ausland - Drucksache IV/2827 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2885 verteilt.
    Die Frau Bundesministerin für Gesundheitswesen hat unter dem 30. Dezember 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern), Frau Dr. Heuser und Genossen betr. Jugendzahnpflege - Drucksache IV/2565 - beantwortet: Ihr Schreiben ist als Drucksache IV/2896 verteilt.
    Der Bundesminister des Innern hat unter dem 8. Januar 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wienand, Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Achenbach und Genossen betr. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zivilschutzes - Drucksache IV/2629 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2897 verteilt.
    Der Staatssekretär des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat unter dem 18. Januar 1965 in Ergänzung seiner Antwort vom 12. Oktober 1964 - Drucksache IV/2602 -die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schäfer, SchmittVockenhausen und Fraktion der SPD betr. Erhaltung der Amerika-Häuser - Drucksache IV/2573 - abschließend beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache zu IV/2602 verteilt.
    Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 3. Dezember 1964 mitgeteilt, daß der Ausschuß zur Verordnung Nr. 190/64/EWG des Rates über die Festsetzung der zur Erzeugung von einem Kilogramm Bruteier von Hausgeflügel erforderlichen Futtergetreidemenge und zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnungen Nr. 45, 46 und 116 - Drucksache IV/2786 - keine Bedenken erhebt, von einer Berichterstattung jedoch absieht, da die Verordnung zwischenzeitlich verkündet ist.
    Der Stellvertreter des Bundeskanzlers hat am 18. Januar 1965 gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 des Zuckergesetzes in der Fassung vom 3. Oktober 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 852) und des Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Zuckergesetzes vom 9. August 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 255) die Verordnung Z Nr. 1/65 über Preise für Zuckerrüben der Ernte 1964 zur Kenntnisnahme übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 13. Januar 1965 den Entwurf eines Raumordnungsgesetzes - Drucksache IV/1204 - auch dem Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen mitberatend überwiesen.
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Verordnung des Rats über die Errichtung einer gemeinsamen
    Marktorganisation für Fette - Drucksache IV/2826 -
    an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend, an den Außenhandelsausschuß und an den Wirtschaftsausschuß mitberatend, mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 22. Januar 1965.
    Verordnung des Rats über Sondervorschriften für in die Gemeinschaft eingeführte Ölsaaten und Saatenöle aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und aus den überseeischen Ländern und Gebieten - Drucksache IV/2842 -
    an den Außenhandelsausschuß federführend und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitberatend, mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 22. Januar 1965.
    Verordnung des Rats über die Regelung für bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar sowie aus den überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten - Drucksache IV/2848 -
    an den Außenhandelsausschuß federführend und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitberatend, mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 22. Januar 1965.
    Bestimmungen über die Einführung einer Abgabe auf Fette

    (Artikel 201 des Vertrags) - Drucksache IV/2858 -


    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 12. Februar 1965.
    Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 114/64/EWG betreffend die Erhebung der Ausgleichsabgaben auf dem Gebiet der Milch und Milcherzeugnisse - Drucksache IV/2876.
    an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend und an den Außenhandelsausschuß mitberatend, mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 22. Januar 1965.
    Richtlinie des Rats betreffend die indirekten Steuern auf die
    Ansammlung von Kapital - Drucksache IV/2887 -
    an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 24. Februar 1965.
    Verordnungen zur Regelung der Bezüge und der Sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle der Europäischen Atomgemeinschaft - Drucksache IV/2854 -
    an den Ausschuß für Inneres federführend und an den Ausschuß für Sozialpolitik mitberatend, mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Januar 1965.
    Änderung der Bestimmungen des Zweiten Titels Kapitel VI des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Versorgung) - Drucksache IV/2886 -
    an den Ausschuß für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 31. März 1965.
    Verordnung des Rats zur Änderung der Tabelle der Bezüge der in Belgien dienstlich verwendeten Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle der EAG -Drucksache IV/2898 -
    an den Ausschuß für Inneres mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 22. Januar 1965.
    Verordnung Nr. 189/64/EWG des Rats vom 15. Dezember 1964 zur Verlängerung der in der Verordnung Nr. 156 getroffenen Regelung für Mehl und Stärke von Manihot und anderen Wurzeln und Knollen, die aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar stammen (Amtsbl. 214/64)

    an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Angleichungszoll für Vollmilchpulver) - Drucksache IV/2844 -
    an den Außenhandelsausschuß federführend und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitberatend mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 31. März 1965.
    Einhundertste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Erhöhung der Türkei-Zollkontingente) - Drucksache IV/2845 -
    an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 31. März 1965.
    Einhundertunderste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Angleichungszölle für Fondantmasse usw.) - Drucksache IV/ 2846 -
    an den Außenhandelsausschuß federführend und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitberatend mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 31. März 1965.
    Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1965) - Drucksache IV/2866 -
    an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 31. März 1965.
    Einhundertunddritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Angleichungszölle für Dextrine) - Drucksache IV/2867 -
    an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 31. März 1965.
    Erste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs der EWG - I. Teil) - Drucksache IV/2892 -
    an den Außenhandelsausschuß federführend und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitberatend mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 31. März 1965.
    Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs der EWG - II. Teil) - Drucksache IV/2893 -
    an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um fristgemäße Behandlung.
    Dritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Überleitungs-Verordnung) - Drucksache IV/2894 -
    an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 31. März 1965.
    Vierte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Zollkontingente 1965 - Agrarwaren - I. Teil) - Drucksache IV/2895 -
    an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte tim Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 31. März 1965.
    Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste -
    Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - Drucksache IV/2899 -
    an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 31. März 1965.
    Zu den in der Fragestunde der 154. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 1964 gestellten Fragen des Abgeordneten Dr. Dichgans Nrn. XI/6, XI/7 und XI/8 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Cartellieri vom 21. Dezember 1964 eingegangen. Sie lautet:
    Frage Nr. XI/6
    Genaue Voraussagen sind zu dieser Frage zur Zeit nicht möglich. Ausgangspunkt für eine Schätzung des Bedarfs an neuen Studienplätzen bildet u. a. die durchschnittliche Semesterzahl der Studienanfänger im Jahre 1963. Sie betrug:
    für Medizin rd. 2 210 Studierende
    für Tiermedizin rd. 190 Studierende
    für Pharmazie rd. 510 Studierende.
    Für diese Studenten müßten bei einer Verlängerung um je ein Semester entsprechende Studienplätze neu geschaffen werden, wenn sie ihr Studium nach den vorgeschriebenen Pflichtsemestern abschließen würden. Im Jahre 1963 haben jedoch in der Medizin 30,7 %, in der Tiermedizin 11,8 % und in der Pharmazie 51,2 % der Studierenden ihr Studium nicht innerhalb der in den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Semesterzahl abgeschlossen, sondern um ein oder mehr Semester verlängert. Da diese Studenten ohnehin an den wissenschaftlichen Hochschulen verbleiben, ist die durchschnittliche Semesterzahl um diese Prozentzahl zu kürzen. Danach ergeben sich bei der Verlängerung des Studiums um ein Semester folgende Schätzwerte für den Bedarf an neuen Studienplätzen:
    für Medizin rd. 1 300 bis 1 606 Studienplätze
    für Tiermedizin rd. 140 bis 180 Studienplätze
    für Pharmazie rd. 350 bis 500 Studienplätze.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
ergibt sich folgende Zahl abgelegter Prüfungen
Allgemeine Medizin 1.254
Tiermedizin 140
Pharmazie 564
Auch diese Angaben sind ein Anhaltspunkt für die Zahl der neu zu schaffenden Studienplätze.
Frage Nr. XI/7
Forschung und Lehre an den wissenschaftlichen Hochschulen sind zwei engverbundene Funktionen; bei Neugründungen können deshalb zur Zeit die auf beide Aufgaben entfallenden Kosten nicht getrennt ausgewiesen werden. Da eine isolierte Errichtung von neuen Studienplätzen nicht möglich ist, diese vielmehr auch stets die Errichtung von Forschungsinstituten bedingen, müssen bei der Schätzung der Kosten für die neuen Studienplätze die Gesamtkosten einer Neugründung berücksichtigt werden: Bei den Medizinischen Fakultäten und den Medizinischen Akademien sind darin noch die Kosten der Anstalten für die Krankenversorgung inbegriffen, ohne die eine medizinische Ausbildung nicht auskommen kann. Die Kosten der neuen Studienplätze sind in den einzelnen Fächern höchst unterschiedlich. Für die Medizin bilden die Medizinischen Akademien einen gewissen Anhaltspunkt. Aber auch hier treten Unterschiede auf, da einzelne Medizinische Akademien in bereits bestehenden Krankenanstalten errichtet werden. Zur Zeit sind von den Ländern folgende neue Wissenschaftliche Hochschulen geplant:
Wissenschaftliche Voraussichtliche Voraussichtliche Investitionskosten
Hochschule Zahl der Studenten
Universität Konstanz. 3 000 577. Mio DM
Medizinische Akademie Ulm 1 000 666 Mio DM
Universität Regensburg 6 000 1.700 Mio DM
Medizinische Akademie Augsburg 1 000 700 Mio DM
Universität Bremen 6 000 850 Mio DM
Medizinische Akademie Hannover 1 000 665 Mio DM
Universität Bochum 10 000 2 070 Mio DM
TH Dortmund 5 000 800 Mio DM
Medizinische Akademie Lübeck 600 209 Mio DM



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Frage Nr. XI/8
Es ist nicht möglich, jetzt schon für die neuen Hochschulen Angaben über ihre laufenden Kosten zu machen. Lediglich aus den Kosten für die bestehenden Hochschulen lassen sich gewisse Schlüsse ziehen. Ich darf Ihnen daher folgende Beispiele nennen:
Die Medizinische Akademie Düsseldorf hatte im Sommersemester 1963 623 Studenten und im Jahre 1963 Gesamtausgaben in Höhe von 8,1 Mio DM.
Die Tierärztliche Hochschule Hannover hatte im Sommersemester 1963 583 Studenten und im Jahre 1963 Gesamtausgaben in Höhe von 13,1 Mio DM.
Nach einer Erhebung des Hessischen Kultusministeriums vom Jahre 1960 betrugen die jährlich für einen Studierenden aufgewendeten Mittel im Durchschnitt
im Rechnungsjahr 1958 5 769 DM und im Rechnungsjahr 1959 6 141 DM.
Erhebungen über die genauen Kosten eines Studienplatzes in bestimmten Hochschulen liegen nicht vor. Bei der Berechnung ist die verschiedene Höhe in medizinischen, naturwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Fächern zu beachten.
Die Antwort ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister
des Innern und dem Bundesminister für Gesundheitswesen.
Zu der in der Fragestunde der 155. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 1964 .gestellten Frage des Abgeordneten Riegel (Göppingen) Nr. VII/1 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 17. Dezember 1964 eingegangen. Sie lautet:
Die Bundesregierung ist nicht ermächtigt, den Versicherungsträgern derartige Anweisungen zu geben. Die Anwendung und Auslegung gesetzlicher Vorschriften obliegt den zuständigen Versicherungsträgern. Im Streitfalle entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, wie es im vorliegenden Fall geschehen ist. Es ist davon auszugehen, daß die Versicherungsträger im allgemeinen gemäß der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts verfahren. Sollte dies im vorliegenden Zusammenhang nicht der Fall sein, hätte die zuständige Aufsichtsbehörde zu prüfen, ob ein Eingreifen erforderlich und möglich ist.
Zu der in der Fragestunde der 155. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 1964 gestellten Frage des Abgeordneten Fritsch Nr. VII/3 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 18. Dezember 1964 eingegangen. Sie lautet:

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Durch die Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze sind den Privatbahnen keinerlei Pensionslasten auferlegt worden. Diese Gesetze haben auch die nach früherem Recht ausgesprochenen Freistellungen von der Versicherungspflicht unberührt gelassen (Artikel 2 ,§ 2 ArVNG — Bundesgesetzbl. 1957 I. S. 45 — Artikel 2 § 3 AnVNG — Bundesgesetzbl. 1957 I S. 88 —). Schon aus diesem Grunde sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, Privatbahnen von ihren Pensionslasten zu befreien.
    Falls Ihre Frage darauf abzielen sollte, daß die Tegernsee-Bahn AG., Tegernsee, die Regentalbahn-AG, Viechtach,
    die AG Lokalbahn Lam-Kötzting, Lam, und
    die Merzig-Büschfelder Eisenbahn GmbH, Merzig,
    möglicherweise den Wunsch haben, der meiner Aufsicht unterstehenden Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen als Mitglied beizutreten, so habe ich dagegen nichts einzuwenden, sofern die Träger dieser Bahnen die hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Der Umstand allein, daß zwei dieser Bahnen von ihrer bisherigen Rückdeckungseinrichtung gekündigt worden ist, bietet jedenfalls keinen hinreichenden Anlaß dafür, die etwa anfallende Belastung auf den Bundeshaushalt zu übernehmen. Die Sorge für die Aufbringung der Mittel obliegt vielmehr in erster Linie den Trägern der PrivatEisenbahnen sowie in zweiter Linie gegebenenfalls den Ländern, in deren Bereich diese Privatbahnen tätig sind.
    Zu den in der Fragestunde der 155. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 1964 gestellten Fragen des Abgeordneten Frehsee Nrn. IX/7 und IX/8 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 17. Dezember 1964 eingegangen. Sie lautet:
    Zur Frage IX/7 -
    Die Bauvorhaben sind im 2. Vierjahresplan, der 1966 endet. wie Ihnen, Herr Kollege, bekannt ist, nicht enthalten. Wie weit es die im 3. Vierjahresplan zu erwartenden Mittel gestatten, außer den aus dem 2. in den 3. Vierjahresplan übergreifenden Vorhaben weitere neue Baumaßnahmen in Angriff zu nehmen, ist erst bei der Vorlage des Planes 1965 zu übersehen. Ich hoffe, daß die zusammenhängende Ortsumgehung Emmern/ Kirchohsen/Grohnde im Zuge der B 85 mit Verbesserung des Anschlusses nach Bad Pyrmont eingeplant werden kann.
    Zur Frage IX/8
    Zur Vorbereitung der Bestimmung der Linienführung der Umgehung wurden in dem vom Niedersächsischen Minister des Innern durchzuführenden landesplanerischen Verfahren die örtlich zuständigen Behörden, die Gemeindeverwaltungen und die berufsständischen Körperschaften der Landwirtschafts-, der Industrie- und Handels- und der Handwerkskammer gehört. Die erhobenen Einwendungen werden von der Niedersächsischen Auftragsverwaltung durch Vergleichsuntersuchungen zur Zeit sorgfältig geprüft. Sie sind dem Niedersächsischen Landesverwaltungsamt und damit meiner Auftragsverwaltung erst im Oktober 1964 zugegangen, obwohl der Niedersächsische Minister des Innern seine Erhebungen schon im Januar 1964 abgeschlossen und an den Niedersächsischen Minister für Wirtschaft und Verkehr abgegeben hat. Die Wege innerhalb Hannovers erfordern also viel Zeit! Erst wenn die Niedersächsische Straßenbauverwaltung nunmehr ihre Prüfungen abgeschlossen hat, vermag der Bundesminister für Verkehr die Linie nach § 16 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz endgültig zu bestimmen.
    Damit kommen wir zur Tagesordnung. Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung:
    Fragestunde (Drucksachen IV/2949, IV/2954).
    Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sollen vorgezogen werden. Ich rufe auf die Frage VIII!! — des Abgeordneten Reichmann —:
    Wie beurteilt die Bundesregierung die Schlußfolgerung des französischen Staatspräsidenten am 16. Dezember 1964, daß durch die Brüsseler Beschlüsse „sich für die französische Landwirtschaft ein neuer erweiterter Markt in voller Expansion" eröffne?
    Zur Beantwortung hat das Wort der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.