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ID0415415600

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    Deutscher Bundestag 154. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1964 Inhalt: Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) rückt als Wahlmann nach 7611 A Fragestunde (Drucksachen IV/ 2839, IV/ 2843, IV/ 2849) Fragen des Abg. Biechele: Schicksal der Deutschen in den von Aufständischen besetzten Gebieten des Kongo Lahr, Staatssekretär . . . . . 7611 C, D, 7612 A, B Bichele (CDU/CSU) 7611 D Frage des Abg. Sanger: Euphrat-Damm Lahr, Staatssekretär 7612 C Sänger (SPD) 7612 C Frage des Abg. Sanger: Möglichkeit diplomatischer Beziehungen Syriens zur SBZ Lahr, Staatssekretär 7612 D Frage des Abg. Sanger: Rückwirkungen im arabischen Raum Lahr, Staatssekretär 7612 D Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Verhalten offizieller deutscher Vertreter im Ausland gegenüber deutschem Kulturgut — Bertolt Brecht Lahr, Staatssekretär . . . 7613 A, B, C Dr. Rinderspacher (SPD) 7613 B Frage der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Deutsche Schule in London Lahr, Staatssekretär . . . . . 7613 C, D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7613 C, D Kahn-Ackermann (SPD) 7613 D Frage des Abg. Dröscher: Hilfe der Lebensversicherungsgesellschaften für alte Versicherungsnehmer -Dr. Bucher, Bundesminister . . 7614 A, B, C Dr. Roesch (FDP) . . . . . . . 7614 B, C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1964 Fragen des Abg. Franke: Abbau des Stückgutverkehrs an Stationen im Zonenrandgebiet und Stillegung von Bundesbahn-Nebenstrecken an der Demarkationslinie Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7614 C, 7615 A, B, C, D, 7616 A Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 7614 D Börner (SPD) . . . . . 7615A, 7616 A Wehner (SPD) . . . . . . . 7615 B Fritsch (SPD) 7615 C Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 7615 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 7616 A Holkenbrink (CDU/CSU) 7616 B Frage des Abg. Liehr: Haltung der Bundesregierung zur ersten Passierscheinübereinkunft Dr. Mende, Bundesminister . . . 7616 B, D, 7617 A Liehr (SPD) . . . . . . . . 7616 C, D Moersch (FDP) 7616 D Frage des Abg. Liehr: Geldumtauschzwang — „Politisch-Soziale Korrespondenz" Dr. Mende, Bundesminister 7617 A, B, C, D, 7618 A, B Liehr (SPD) 7617 B Mattick (SPD) 7617 B, C Wehner (SPD) 7617 D 'Vogt (CDU/CSU) . . . . . . 7618 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7618 B Frage des Abg. Liehr: Hinweisschilder „Zonengrenzübergang" im Lübecker Stadtbereich Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7618 C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Gebührenfreiheit für Notrufe Bornemann, Staatssekretär . . . . 7618 D, 7619 A, B, C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 7619 A, B Dr. Roesch (SPD) . . . . . . . 7619 C Frage des Abg. Felder: Einschränkung der Bundeszuschüsse für wissenschaftliche Einrichtungen Lenz, Bundesminister . . 7619 D, 7620 A Felder (SPD) . . . . . . . . . 7620 A Frage des Abg. Felder: Förderung neuer Bauvorhaben Lenz, Bundesminister 7620 A Frage des Abg. Felder: Finanzierung staatlicher Klinikbauten Lenz, Bundesminister . . . . . . 7620 B Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Deutsch-französisches Kernkraftwerk am Oberrhein Lenz, Bundesminister . . . . . 7620 C, D Frau Schanzenbach (SPD) . . . . . 7620 D Fragen des Abg. Dr. Dichgans: Schaffung und Kosten neuer Studienplätze an Hochschulen . . . . . . 7620 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Reprivatisierung Altenraths Kattenstroth, Staatssekretär . . . 7621 A, B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 7621 A, B Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Neubau der Kreispflegeanstalt in Freiburg im Breisgau Kattenstroth, Staatssekretär . . . 7621 B, C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 7621 C Frage des Abg. Dr. Aschoff: Appartement-Häuser für Abgeordnete — Bundeseigenes Gebäude Drachenfelsstraße 9 Kattenstroth, Staatssekretär 7621 D, 7622 A . Dr. Aschoff (FDP) 7622 A Moersch (FDP) . . . . . . . 7622 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Tagegelder für Auslandsdienstreisen Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 7622 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 7622 B, C Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Vereinheitlichung der Notruf-Fernsprechnummern Dr. Schäfer, Staatssekretär . . 7622 D, 7623 A, C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 7622 D, 7623 A, B, C Nächste Sitzung 7623 D Anlagen 7625 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1964 7611 154. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Arendt (Wattenscheid) 16. 12. Dr. Atzenroth 31. 12. Dr. Barzel 18. 12. Bazille 18. 12. Dr. Besold 31. 12. Dr. Birrenbach 31. 12. Fürst von Bismarck 19. 12. Blachstein 31. 12. Dr. Bleiß 18. 12. von Bodelschwingh 16. 12. Dr. Dichgans. 17. 12. Diekmann 18. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Drachsler 17. 12. Eisenmann 17. 12. Dr. Emde 17. 12. Dr. Frede 17. 12. Frehsee 16. 12. Gaßmann 31. 12. Gedat 19. 12. Dr. Gossel 19. 12. Freiherr zu Guttenberg 17. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 16. 12. Hammersen 30. 1. Harnischfeger 18. 12. Häussler 16. 12. Dr. Hellige 18. 12. Hesemann 17. 12. Jacobs 17. 12. Dr. Kohut 17. 12. Kraus 18. 12. Dr.. Kreyssig 18. 12. Kriedemann 18. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1. Maier (Mannheim) 18. 12. Dr. Martin 18. 12. Mertes 17. 12. Freiherr von Mühlen 16. 12. Neumann (Allensbach) 23. 12. Peters (Norden) 17. 12. Peters (Poppenbüll) 19.12. Frau Pitz-Savelsberg 16. 12. Reichhardt 17. 12. Reitz 18. 12. Ruf 18. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 17. 12. Schwabe 16. 12. Dr. Serres 16. 12. Dr. Sinn 18. 12. Unertl 31. 12. Verhoeven 18. 12. Wächter 17. 12. Wendelborn 18. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 11. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Frehsee (Drucksache IV/2776, Frage IX/3) : Trifft der Bericht des Presse- und Informationsdienstes AGRAEUROPE vom 9. November 1964 zu, wonach die EWG-Kommission in der Begründung zur Einstellung zweier VertragsverletzungsVerfahren erklärt hat, nicht die von Frankreich und Italien bei der Abstaffelung der Getreidepreise angewandte Methode sei falsch, sondern das Regionalisierungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland? Zu dem Regionalisierungsverfahren in der Bundesrepublik hat die Kommission Mitte November in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Europäischen Parlaments - veröffentlicht im Amtsblatt der EWG Nr. 187 vom 19. November 1964 - folgendes erklärt: „In der Frage der Festsetzung der Interventionspreise nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 19 für Weichweizen, Roggen und Gerste in der Bundesrepublik Deutschland ist die Kommission nach Prüfung der Bemerkungen der betreffenden Regierung zu der Auffassung gelangt, daß die(se) Maßnahmen keinen Verstoß gegen die genannten Bestimmungen darstellen." Damit hat die Kommission ausdrücklich bestätigt, daß das deutsche Regionalisierungsverfahren den EWG-Vorschriften entspricht. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 11. Dezember auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seither (Drucksache IV/2776, Frage IX/4) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Regionalisierung der Getreidepreise in der Bundesrepublik der Auslegung von Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 19 durch die EWG-Kommission anzupassen? Zu dem Regionalisierungsverfahren in der Bundesrepublik hat die Kommission Mitte November in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Europäischen Parlaments - veröffentlicht im Amtsblatt der EWG Nr. 187 vom 19. November 1964 - folgendes erklärt: „In der Frage der Festsetzung der Interventionspreise nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 19 für Weichweizen, Roggen und Gerste in der Bundesrepublik Deutschland ist die Kommission nach Prüfung der Bemerkungen der betreffenden Regierung zu der Auffassung gelangt, daß die(se) Maßnahmen keinen Verstoß gegen die genannten Bestimmungen darstellen." Damit hat die Kommission ausdrücklich bestätigt, daß das deutsche Regionalisierungsverfahren den EWG-Vorschriften entspricht. Die von der Bundes- 7626 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1964 republik vorgenommene regionale Staffelung der Richtpreise gemäß Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 19 ist von der Kommission nicht beanstandet worden. Es besteht also keine Veranlassung zu einer Änderung oder Anpassung, solange die Verordnung Nr. 19 EWG in ihrer derzeit gültigen Fassung bestehen bleibt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 11. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Saxowski (Drucksache IV/2776, Frage IX/5) : Ist die Bundesregierung in der Lage, die finanziellen Auswirkungen einer Änderung des Regionalisierungsverfahrens zu beziffern? Zu dem Regionalisierungsverfahren in der Bundesrepublik hat die Kommission Mitte November in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Europäischen Parlaments — veröffentlicht im Amtsblatt der EWG Nr. 187 vom 19. November 1964 — folgendes erklärt: „In der Frage der Festsetzung der Interventionspreise nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 19 für Weichweizen, Roggen und Gerste in der Bundesrepublik Deutschland ist die Kommission nach Prüfung der Bemerkungen der betreffenden Regierung zu der Auffassung gelangt, daß die(se) Maßnahmen . . . . keinen Verstoß gegen die genannten Bestimmungen darstellen." Damit hat die Kommission ausdrücklich bestätigt, daß das deutsche Regionalisierungsverfahren den EWG-Vorschriften entspricht. Es besteht also keine Veranlassung, dieses Verfahren zu ändern. Infolgedessen entfällt die Frage nach den finanziellen Auswirkungen einer Änderung. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 10. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reichmann (Drucksache IV/2776, Frage IX/6) : Welche Getreideeinfuhr — wertmäßig — insgesamt erfolgte im Getreidewirtschaftsjahr 1963/64 aus Frankreich in die Bundesrepublik? Im Getreidewirtschaftsjahr 1963/64 sind aus Frankreich rund 192 000 t Weizen rund 4 000 t Roggen und rund 651 000 t Futtergetreide insgesamt also rund 847 000 t im Wert von 312 000 000,— DM in die Bundesrepubilk eingeführt worden. Bei diesen Werten handelt es sich um die Frei-Grenze-Werte ohne Abschöpfung. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Sander (Drucksache IV/2776, Fragen IX/7 und IX/8) : Welche Produktionsleistung und wirtschaftliche Bedeutung hat die Champignonzucht in der Bundesrepublik ini Vergleich zu der Champignonkultur in den Hauptexportländern? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Schwierigkeiten, in die die deutschen Champignonbetriebe durch die Preisunterbietungen der ausländischen Lieferanten geraten sind, zu beheben? Zu Frage IX/7: In der Bundesrepublik gibt es etwa 130 mittelständische Spezialbetriebe, denen noch etwa 20 nebenberufliche Erzeugungsstätten hinzuzurechnen sind. Sachverständige beziffern (die Jahresproduklion der dem Verband der Champignonzüchter angeschlossenen Betriebe auf 5200 t. Zu den Exportländern, die in ,die Bundesrepublik liefern, gehören Frankreich, Holland, Belgien, Dänemark und Formosa. Die französische Produktion wird mit 28 000 t angegeben, während die Produktion in Holland, Belgien und Dänemark jeweils nicht größer als in der Bundesrepublik sein dürfte. Nach Originalauskünften aus Formosa stieg dort die Produktion von 13 000 t im Jahre 1962 auf 39 000 t im Jahre 1963 und wird in diesem Jahre mindestens 45 000 t erreichen. Jedenfalls lieferte Formosa im Jahre 1963 14 115 t Champignonkonserven in die Bundesrepublik, fast also das Dreifache unserer eigenen Erzeugung. Zu der Einfuhr aus Formosa kamen im Jahre 1963 noch 3600 t aus den europäischen Ländern hinzu. Der europäische Markt wird in zunehmendem Maße durch die Formosalieferungen beherrscht, und zwareinzig und allein durch Preisangebote, in welche die europäische Erzeugung ,aus eigener Kraft nicht einzutreten vermag. Zu Frage IX/8: Von allen zwischen den 'beteiligten Bundesressorts erörterten Möglichkeiten, die Champignonerzeuger in der Bundesrepublik von den drückendsten Schwierigkeiten zu befreien, scheint die mengenmäßige Beschränkung der Formosalieferungen übrig zu bleiben, wie sie auch für liberalisierte Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft gegenüber bestimmten Ländern oder Ländergruppen 'angewendet wird. Darüber dauern die Verhandlungen zwischen den Bundesressorts zur Zeit noch an. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 11. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sander (Drucksache IV/2776 Frage IX/9) : Welche besonderen Maßnahmen wird die Bundesregierung für die Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe auf sogenannten Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1964 7627 Grenzertragsböden (40 bis 50 % aller landwirtschaftlichen Betriebe), deren besonders ungünstige wirtschaftliche Situation der Bundesregierung bekannt sein muß, ergreifen, um das Problem der Grenzertragsböden endlich vom Grundsatz her zu lösen? Der Begriff der Grenzertragsböden ist durch eine Untersuchung und Empfehlung des Ausschusses zur Verbesserung der Agrarstruktur meines Hauses und einer umfassenden Studie durch eine Arbeitsgruppe, die die EWG-Kommission aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten gebildet hat, festgelegt worden. Danach sind Grenzböden 1. Brachländereien, die seit langem nicht mehr bewirtschaftet werden und bereits den Charakter von Ödland haben; 2. Böden, die nach ihrer natürlichen Beschaffenheit, Bodengüte, klimatischen Gegebenheiten und Hängigkeit sowie ihrer Entfernung zu den Betriebsstätten unter den heutigen Verhältnissen nicht mehr rationell zu bewirtschaften sind und auch mit vertretbaren Kosten für landeskulturelle Maßnahmen nicht rentabel gestaltet werden können. An derartigen Böden sind aber in Deutschland nach sehr sorgfältigen Erhebungen lediglich 500 000 ha ermittelt worden, d. h. nur rund 4 '0/o der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Für diese Böden stellt der Bund seit Jahren Aufforstungsbeihilfen zur Verfügung, und zwar bewußt unter dem Titel Agrarstrukturverbesserung. Diese Mittel werden auch zügig in Anspruch genommen. Seit 1959 sind rund 40 000 ha mit dieser Beihilfe aufgeforstet worden. Wenn Sie von 40 bis 50% aller Betriebe auf Grenzertragsböden sprechen, meinen Sie vermutlich die landwirtschaftlichen Betriebe, die bei hauptberuflicher Bewirtschaftung ihrer Struktur nach an der Grenze der Existenzfähigkeit liegen. Eine Festlegung der Zahl auf 40 bis 50 % erscheint dagegen statistisch kaum möglich. Diese strukturellen Mängel können durch geringe Bodenklimazahl, zu geringe Betriebsgröße, Flurzersplitterung, wasserwirtschaftliche Mängel, unzureichende oder schlechte Gebäudeverhältnisse und ungünstige Verkehrslage bedingt sein. Zur Behebung aller dieser Mängel hat die Bundesregierung seit geraumer Zeit im ordentlichen Haushalt jährlich weit über 1 Mrd. DM eingesetzt, wobei durch die Zinsverbilligungsaktion noch zusätzlich ca. 500 Mill. DM Darlehen aus Kapitalmarktmitteln zum Einsatz kommen. Dazu kommt jährlich noch ein Betrag von 110 Mill. DM, der in den von Natur benachteiligten Gebieten ausschließlich als zusätzliche Beihilfe zu den an sich schon durch Bundesmittel geförderten Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung (Flurbereinigung, Wegebau, Wasserwirtschaft und -versorgung, Elektrifizierung, Althofsanierung) sowie überbetriebliche Maschinenverwendung, den Bau von Unterdachtrocknung und Gülleanlagen, für Ausbildungsbeihilfen usw. verwendet wird. Diese Begünstigung durch 'besondere Beihilfen in den von Natur benachteiligten Gebieten kann bis zu 25 bis 50% über die allgemein gültigen Förderungssätze hinausgehen. Damit hat die Bundesregierung den berechtigten Anliegen der in den benachteiligten Gebieten wirtschaftenden Landwirtschaft bereits im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel Rechnung getragen, denn immerhin beträgt die hierfür bis heute ausgegebene Summe rund 1/2 Mrd. DM. Die geographische Abgrenzung der von Natur c benachteiligten Gebiete ist mit den Ländern nach sorgfältig durchgeführten Erhebungen erfolgt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ja, Herr Abgeordneter, im Kern ist das richtig.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe die Frage XII/2 — des Abgeordneten Hörmann (Freiburg) — auf :
Zu welchen Ergebnissen haben die Prüfungen geführt, die Staatssekretär Qualen in der Fragestunde der 73. Sitzung (Fragen XIII und XI/2 in Drucksache IV/ 1193) wegen der früheren Kreispflegeanstalt in Freiburg in Aussicht gestellt hat, namentlich im Hinblick auf finanzielle Zuschüsse für einen Neubau einer Kreispflegeanstalt und wegen der Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg über eine teilweise Freigabe der alten Anstalt?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Zu Ihrer damaligen Frage 1: Der Bundesregierung stehen zur Förderung eines Neubaues für die Kreispflegeanstalt in Freiburg tim Breisgau leider keine Mittel zur Verfügung.
    Zu Ihrer damaligen Frage 2: Das französische Oberkommando in Deutschland hat sich außerstande gesehen, Teile des französischen Lazaretts in Freiburg, das in dem ehemaligen Gebäude der Kreispflegeanstalt untergebracht ist, für zivile Zwecke freizugeben.
    Diese Tatsachen sind Ihnen, Herr Abgeordneter, durch ein Schreiben vom Herrn Bundesminister Dr. Dollinger vom 15. Mai 1963 und durch ein Schreiben des Bundeisministeriums der Finanzen vom 26. Juni 1963 mitgeteilt worden. An der in dem Schreiben dargestellten Sachlage hat sich zu meinem Bedauern in der Zwischenzeit nichts geändert.