Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich bekanntzugeben: Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht rückt der Abgeordnete Dr. Schmidt aus ,der Reihe der nicht mehr Gewählten für den ausgeschiedenen Abgeordneten Hoogen als Wahlmann nach.
Die folgende Amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste —Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Drucksache IV/2835 an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 31. März 1965.
Zu der in der Fragestunde der 153. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Dezember 1964 gestellten Frage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen Nr. I ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 11. Dezember 1964 eingegangen. Sie lautet:
Nach dem geltenden Einkommensteuerrecht besteht leider keine Möglichkeit, für Paketsendungen nach Mitteldeutschland auch dann allgemein eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung zu gewähren, wenn es sich bei dem Empfänger nicht um einen Angehörigen des Steuerpflichtigen handelt. Eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung setzt voraus, daß die Aufwendungen zwangsläufig erwachsen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann die Zwangsläufigkeit nicht aus dem allgemeinen sittlichen Gebot, in Not befindlichen Mitmenschen zu helfen, hergeleitet werden. Es ist nicht Sinn der Vorschriften über die Gewährung einer Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastungen, alle Opfer, die der einzelne in dieser Hinsicht auf sich genommen hat, zum Teil durch Steuerermäßigungen auszugleichen und damit insoweit auf die Allgemeinheit zu überwälzen. Der Umstand, daß durch die Versendung solcher Liebesgaben das gesamtdeutsche Anliegen gefördert wird, ändert nach dem geltenden Recht an dieser Beurteilung nichts.
Wir treten in die Tagesordnung ein. Einziger Punkt ist die
Fragestunde .
Wir haben zunächst drei Dringlichkeitsfragen, die das Auswärtige Amt betreffen. Ich darf um Ihr Einverständnis bitten, daß ich nach ,diesen drei Dringlichkeitsfragen weiter die Fragen aufrufe, die an das Außenministerium gerichtet sind.
Frage 1 — des Abgeordneten Biechele —:
Was ist von der in verschiedenen deutschen Presseorganen publizierten Nachricht zu halten, daß nach Meldungen von Radio Leopoldville die kongolesischen Aufständischen vor dem Einrücken der Regierungstruppen in Mambassa auch zwei Deutsche ermordet haben sollen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nach den seit der letzten Fragestunde des Bundestages eingegangenen Berichten der Botschaft Léopoldville und anderer Vertretungen des Auswärtigen Amts muß ,damit gerechnet werden, daß zwei katholische deutsche Missionare von der Gesellschaft der Kleinen Brüder Jesu auf der Straße von Beni nach Stanleyville getötet worden sind. Die Missionsgesellschaft hat den Angehörigen der beiden Missionare die Todesnachricht überbringen. lassen. Wie ebenfalls erst jetzt von der Botschaft Léopoldville mitgeteilt wurde, ist nach Aussage vieler Flüchtlinge ein deutscher Farmer aus der Provinz Paulis ermordet worden. Die Angehörigen wurden über unsere Botschaft Brüssel unterrichtet. Die Bundesregierung bleibt bemüht, weitere Aufklärung über den Tod dieser drei Deutschen sowie den Ort !ihrer Beisetzung zu erhalten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, wieviel deutsche Staatsbürger bisher aus den bedrohten Gebieten gerettet worden sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nach den bisher vorliegenden Meldungen sind 23 deutsche Staatsangehörige gerettet worden. Dabei handelt es sich um Missionare, aber auch um Privatpersonen und Familien mit Kindern.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frage 2 — des Abgeordneten Biechele —:
Verfügt die Bundesregierung jetzt über genauere Informationen darüber, wie viele deutsche Staatsbürger noch in den bedrohten Gebieten leben?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung verfügt nur über Schätzungen der Zahl der noch im Rebellengebiet lebenden deutschen Staatsangehörigen, da sich nicht alle in den Kongo reisenden Deutschen bei der Botschaft oder dem Konsulat melden. Nach diesen Schätzungen befinden sich noch etwa 25 Deutsche in den bedrohten Ge-
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Staatssekretär Lahr
bieten, davon 17 Missionare, 3 Missionsschwestern und 5 Privatpersonen.
Frage 3 — des Herrn Abgeordneten Biechele —:
Hat die Bundesregierung neue Möglichkeiten der Hilfe für diese Menschen finden und verwirklichen können?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung hat die Rettung weiterer gefährdeter Menschen im Rebellengebiet nicht nur mit internationaler Hilfe zu erreichen versucht, sondern wird heute auch den Regierungschef der Demokratischen Republik Kongo anläßlich seines Aufenthalts in Bonn um Unterstützung bitten. Praktische Maßnahmen sind äußerst schwierig, da Kontakte mit den Rebellen wegen der Weite ides Gebiets und der Mangelhaftigkeit der Verkehrswege kaum möglich sind. Die Bundesregierung ist weiterhin bemüht, alles in ihrer Macht Stehende zur Rettung der bedrohten Menschenleben zu unternehmen.
Zusatzfrage?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich das Internationale Komitee vom Roten Kreuz zum Schutz und zur Rettung der in diesem Bereich bedrohten Menschen einschalten konnte, bzw. erwägt sie, sich einzuschalten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat seit Ende August zahlreiche Schritte unternommen, um die im Rebellengebiet residierenden Ausländer zu evakuieren. Insbesondere hatte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ein Sonderflugzeug gechartert, das am 25. September mit einer Delegation in Stanleyville landen durfte. Der Delegation ist es jedoch nicht gelungen, von den Rebellenführern die Ausreiseerlaubnis für die ausländischen Zivilpersonen zu erwirken. Sie traf auf völlige Unkenntnis der Genfer Konvention sowie jedes humanitären Völkerrechts und mußte Stanleyville nach 24 Stunden wieder verlassen, da jede Garantie für ihre Sicherheit abgelehnt wurde.
Zweite und letzte Zusatzfrage.
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Vereinten Nationen — veranlaßt durch entsprechende Interventionen — erwägen, hier helfend einzugreifen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Kongo-Frage beschäftigt zur Zeit den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Die endgültigen Beschlüsse dieses Rates oder etwaiger anderer VN-Unterorganisationen müssen abgewartet werden.
Die Fragen sind beantwortet.
Ich rufe die Frage IV/1 — des Herrn Abgeordneten Sänger — auf:
Treffen Pressemeldungen zu, in denen mitgeteilt wird, daß die Bundesregierung zum Bau des Euphrat-Dammes die Gewährung oder Bereitstellung einer Entwicklungshilfe oder unmittelbaren Bauhilfe erwägt, die bis zu einer Milliarde Deutsche Mark betragen soll?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Pressemeldungen treffen nicht zu. Die Bundesregierung hat der syrischen Regierung in einem am 5. Februar 1963 unterzeichneten Abkommen ihre Bereitschaft erklärt, die Finanzierung des Fremdwährungsanteils an den Gesamtkosten einer Ausbaustufe des bei Tabqa geplanten Euphrat-Staudammes bis zu einem Betrag von 350 'Millionen DM sicherzustellen. Die Zusage ist davon abhängig ,gemacht worden, daß die technische Zweckmäßigkeit und die Finanzierung des Gesamtprojektes einschließlich der in Landeswährung anfallenden Kosten 'sichergestellt sind.
Zusatzfrage?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Haben Sie eine Erklärung dafür, Herr Staatssekretär, wie solche Meldungen sowohl in der deutschen wie auch in der ausländischen Presse haben zustande kommen können?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein, dafür habe ich keine Erklärung, Herr Abgeordneter.
Frage IV/ 2 — des Herrn Abgeordneten Sänger —:
Trifft es zu, daß der Botschafter der Bundesrepublik in Syrien berichtet hat, die syrische Regierung erwäge die Möglichkeit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Sowjetisch Besetzten Zone Deutschlands für den Fall, daß die erwartete Hilfe von einer Milliarde Deutsche Mark von der Bundesregierung nicht gewährt werden sollte?
Herr Staatssekretär, bitte.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Behauptung trifft nicht zu.
Frage IV/ 3 — des Herrn Abgeordneten Sänger —:
Erwägt die Bundesregierung die Gewährung einer Hilfsmaßnahme irgendeiner Art wegen der Befürchtung von Rückwirkungen im arabischen Raum, die für den Fall einer Ablehnung der in Fragen IV/ 1 und 2 genannten finanziellen Hilfen drohen könnten?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Diese Frage ist bereits durch die Ausführungen zur zweiten Frage beantwortet.
Frage IV/ 4 — des Herrn Abgeordneten Dr. Rinderspacher —:
Ist die Bundesregierung bereit, Nachrichten der Deutschen Presseagentur über das Verhalten deutscher Beamter in Izmir, die dort Gäste des deutschen Konsuls waren, zum Anlaß zu nehmen, Aufklärung über deutsches Kulturgut zu verbreiten?
Herr Staatssekretär, bitte.
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
Werke von Bertolt Brecht als einem hervorragenden deutschen Dramatiker unseres Jahrhunderts stehen natürlich in den Büchereien unserer Kultur- und Goetheinstitute. Ebenso werden Vorträge über Brecht in denjenigen Ländern veranstaltet, die sich für diesen Dichter interessieren. Dazu gehört die Türkei in besonderem Maße. Aufführungen von Werken Bertolt Brechts in deutscher Sprache sind allerdings in den letzten Jahren vom Auswärtigen Amt nicht bezuschußt worden. Das erklärt sich daraus, daß diese Werke im Ausland fast immer von dortigen Bühnen in der Sprache des betreffenden Landes aufgeführt werden.
Keine Zusatzfrage? — Dann kommen wir zur Frage IV/ 5 — des Abgeordneten Dr. Rinderspacher —:
Schadet es nicht dem Ansehen der Bundesrepublik, wenn offizielle Vertreter der Bundesrepublik im Ausland deutsche Dichter ablehnen, die gerade dort besonders geschätzt werden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Eine persönliche Kritik an dem Werk eines Schriftstellers steht jedem zu; jedoch sollte die Form, die eine solche Kritik annimmt, gerade im Ausland wohl überlegt werden.
Frage IV/ 6 — des Abgeordneten Dr. Rinderspacher —:
Gehört es zu den Aufgaben deutscher Beamter, die sich offiziell im Ausland aufhalten, dort demonstrative Aktionen gegen in der ganzen Welt anerkannte deutsche Dichter zu veranstalten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Über den genauen Verlauf des in Frage stehenden Vorfalls in Izmir liegen dem Auswärtigen Amt noch nicht alle nötigen Berichte vor. Außerdem handelt es sich um zwei Beamte anderer Behörden, nämlich des Bundesministeriums des Innern und des Senats von Berlin. Ich kann und möchte daher diese Frage zur Zeit nicht eingehender beantworten.
Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung die Anfragen vom 11. Dezember im Abgeordnetenhaus von Berlin bekannt, die mir bei der Abfassung dieser meiner Anfragen noch nicht bekannt gewesen sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Mir ist bekannt, daß es im Berliner Abgeordnetenhaus eine lebhafte Aussprache über diesen Vorfall gegeben hat. Näheres darüber habe ich aber auch noch nicht gehört.
Letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wäre es möglich, daß Sie mir die Antworten des Berliner Senats auf diese Fragen zukommen ließen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich werde mich darum bemühen, Herr Abgeordneter.
Frage IV/ 7 — der Abgeordneten Frau Freyh —:
Welchen Stand haben die Überlegungen der Bundesregierung
zur Errichtung einer deutschen Schule in London erreicht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Auswärtige Amt hat sich im September dieses Jahres bereit erklärt, die nötigen Mittel für die Errichtung und Unterhaltung einer deutschen Schule in London zur Verfügung zu stellen sowie einen Schulleiter und, soweit erforderlich, weitere Lehrer aus der Bundesrepublik an die Schule zu vermitteln.
Der Deutsche Schulverein London hat sich daraufhin am 11. November 1964 konstituiert. Die Schule soll zunächst nur vier Jahre der Grundschule umfassen und in angemieteten Räumen untergebracht werden. Für den Anfang wird mit etwa 80 bis 100 Kindern gerechnet. Ob und inwieweit die Schule später weiter ausgebaut werden kann, hängt von ihrer Entwicklung in den kommenden Jahren, insbesondere was die Schülerfrequenz anlangt, sowie von der Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab.
Zusatzfrage?
Sind die Mittel, von denen Sie gesprochen haben, bereits in den Haushaltsplan 1965 eingesetzt, oder wann beabsichtigen Sie die Einsetzung der Mittel?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich kann Ihnen die Frage leider jetzt nicht beantworten. Aber ich werde mir erlauben, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.
Letzte Zusatzfrage.
Wird es sich um eine Schule lediglich für deutschsprachige Kinder oder um eine Begegnungsschule handeln?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich möchte annehmen, daß es sich um eine Begegnungsschule handeln wird.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Staatssekretär, empfinden Sie es als sehr sinnvoll, angesichts dei wirklich sehr umfangreichen Schüleraustauschprogramme zwischen Deutschland und England in London eine Begegnungsschule aufzubauen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, unsere Möglichkeiten sind beschränkt, wie ich das schon zum Ausdruck brachte. Ich möchte annehmen, daß sicherlich zunächst einmal die deutschsprachigen Schulkinder dort den Vortritt
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Staatssekretär Lahr
haben werden. Es kann sehr wohl sein, daß damit die Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Wenn sich aber die Möglichkeit ergibt, auch noch einige andere Kinder aufzunehmen, so wäre das sicher nicht von Schaden.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz, und zwar zur Frage des Abgeordneten Dröscher:
Sieht die Bundesregierung — nachdem, wie aus der Beantwortung meiner Frage VII/5 auf Drucksache IV/2810 am 10. Dezember 1964 hervorgeht, keine gesetzliche Hilfe in Aussicht steht — eine Möglichkeit, die Lebensversicherungsgesellschaften zu veranlassen, als freiwillige Leistung einen gemeinsamen Fonds zu bilden, aus welchem den alten Mitbürgern, die ihren Lebensabend durch jahrzehntelang bezahlte Lebensversicherungen materiell gesichert wähnten und dann durch das Fälligwerden der Versicherungssummen etwa in den Jahren 1945 bis 1955 schwer benachteiligt wurden, eine angemessene Hilfe gewährt werden könnte?
Die Frage wird übernommen von dem Herrn Abgeordneten Dr. Roesch.
Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, die Bildung eines Fonds anzuregen, wie er dem Herrn Kollegen Dröscher vorschwebt. Dieser Fonds müßte aus den laufenden Gewinnen der Unternehmen gespeist werden. Dies ist schon rechtlich unmöglich bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit; denn nach § 38 des Versicherungsaufsichtsgesetzes müssen Bilanzüberschüsse an die in der Satzung betimmten Mitglieder verteilt werden.
Bei den Lebensversicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft ist es praktisch unmöglich, weil nach den Satzungen 90% des Gewinns der Gewinnreserve der Versicherten zuzuführen sind. Weiterhin stellen diese Gesellschaften regelmäßig noch etwa 8% des Gewinns für die Versicherten zurück, da sie ihre Gewinne nicht mit dem verhältnismäßig kleinen Aktienkapital, sondern mit den Geldern der Versicherten erzielen. Der dann noch verbleibende Spielraum von 2% des Gewinns, aus dem auch die Dividende gedeckt werden muß, ist viel zu gering, als daß sich die Einrichtung eines solchen Fonds überhaupt lohnen würde.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Roesch.
Herr Minister, ist bekannt, welchen Prozentsatz der Vermögenssubstanz die Lebensversicherungsgesellschaften über die Währungsreform — also in Form der Grundstücke und Gebäude — gerettet haben, so daß man vielleicht daraus einen Fonds bilden könnte?
Ich habe diese Zahl natürlich nicht präsent. Aber ich glaube, daß auch sie nicht weiterhelfen würde, da ja ein solcher Fonds, wenn er damals etwa gebildet worden wäre, mit Ausgleichsforderungen hätte bedient werden müssen, und das ist heute naturgemäß nicht mehr möglich.
Eine zweite Zusatzfrage.
Wie hoch ist das Vermögen der deutschen Lebensversicherungsgesellschaften, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben werden, seit der Währungsreform angewachsen? Daraus könnte man vielleicht einen Schlüssel für die Bildung eines Fonds finden.
Ich gebe zu, daß diese Frage interessant ist. Darf ich Sie Ihnen, da ich sie aus dem Handgelenk nicht beantworten kann, schriftlich beantworten?
Ja, bitte.
Die Frage ist beantwortet.
Meine Damen und Herren, soeben werden mir drei neue Dringlichkeitsfragen vorgelegt. Die Fraktion der SPD bittet darum, sie möglichst rasch beantworten zu lassen. Der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen ist bereit, sie zu beantworten. Ist das Haus einverstanden, daß ich sie heute aufrufe? An sich wären sie erst morgen fällig. Einverstanden?
— Gut. Bitte, Herr Minister.
Herr Präsident, vielleicht darf ich die Fragen, da sie noch nicht gedruckt verteilt sind, zunächst verlesen. Sie lauten:
1. Wie beurteilt der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen die Absicht der Deutschen Bundesbahn, den Stückgutverkehr an einer großen Zahl von Stationen im Zonenrandgebiet abzubauen?
2. Entspricht es den Vorstellungen der Bundesregierung bezüglich der Förderung des Zonenrandgebietes, daß Nebenstrecken an der Demarkationslinie stillgelegt und abgebaut werden?
3. Was gedenkt der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen zu tun, um diese Maßnahmen abzuwenden?
Das •Bundeskabinett hat sich heute vor Eintritt in die Tagesordnung mit diesen Problemen befaßt und einstimmig festgestellt, daß Stillegungen im Zonenrandgebiet nicht in Frage kommen, daß die entsprechenden Vorschläge der Bundesbahn daher abzulehnen sind. Im übrigen hat die Bundesregierung das Verhalten der entsprechenden verantwortlichen Stellen der Bundesbahn schärfstens mißbilligt und die Änderung des Bundesbahngesetzes in Aussicht gestellt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Höhmann.
Herr Minister, betrifft das nun lediglich diese Gebiete, in denen die Bundesregierung oder eine oberste Landesbehörde ein Einspruchsrecht hat, oder soll das
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1964 7615
Höhmann
auch für den Fall der sogenannten Punktrationalisierung gelten, in deren Rahmen jetzt bei einzelnen Stationen der Stückgutverkehr schrittweise eingeschränkt wird?
Der Bundespressechef, Staatssekretär von Hase, wird heute nachmittag eine Erklärung verlesen, in der insgesamt zu dem Plan der Bundesbahn bezüglich Stillegungen Stellung genommen wird und die sich auch auf diese Frage bezieht. Diese Erklärung ist im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr im Kabinett heute gebilligt worden. Ich möchte nicht in die Ressortverantwortung des Bundesministers für Verkehr eingreifen und mich primär an meine Kompetenz halten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Börner.
Herr Minister, bezieht sich die von Ihnen eben erwähnte Mißbilligung auch auf die Tatsache, daß die Pläne der Bundesbahn den beteiligten Landesregierungen vorher nicht bekanntgegeben wurden?
Die Bundesregierung hat insgesamt das Verhalten der Bundesbahn und der dafür verantwortlichen Stellen der Bundesbahn mißbilligt und noch einmal auf die Erklärung hingewiesen, die der Bundeskanzler vor längerer Zeit schon hier im Parlament abgegeben hat, daß die Bundesregierung diese Stillegungsvorhaben der Bundesbahn nicht billigt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wehner.
Herr Minister, halten Sie es politisch für vertretbar, daß an einer Eisenbahnstrecke, über die täglich eine bestimmte Zahl Interzonenzüge fährt, Güterzüge fahren, Transitverkehr stattfindet, ein Bahnhof unmittelbar am Zonenrand — und die Ortschaft umgeben von dem Stacheldraht der Zonengrenzen — für die Bewohner dieses Ortes stillgelegt wird?
Herr Kollege Wehner, ich halte eine solche Maßnahme für politisch und psychologisch unverantwortlich und der Wiedervereinigungspolitik der Bundesregierung zuwiderlaufend.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, wenn man aus Ihren Antworten schließen darf, welches Ihre persönliche und die Auffassung Ihres Ressorts und — im Zusammenhang mit Äußerungen über die Stilllegung von Bundesbahnstrecken, die wir bisher aus der Presse kennen — auch die Haltung des Kabinetts ist: Welche Möglichkeiten sehen Sie, solche Meinung des Kabinetts und der unmittelbar verantwortlichen Ressorts auch in der Verkehrspolitik durchzusetzen?
Der Herr Bundesverkehrsminister Seebohm ist von der Bundesregierung gebeten worden, bei einer heute nachmittag stattfindenden Sitzung des Verwaltungsrates der Bundesbahn die Vorstellungen der Bundesregierung und des Bundeskanzlers zu vermitteln und gleichzeitig die Änderung des Bundesbahngesetzes anzukündigen, um in Zukunft ähnliche politisch-psychologische Fehlhandlungen unmöglich zu machen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fritsch.
Herr Minister, gilt das von Ihnen Gesagte ebenfalls für die Grenzgebiete des Bayerischen Waldes und des Kurpfälzer Waldes?
Ich möchte sagen, daß es in Analogie zum Zonenrandgebiet auch für die Grenzlage an der böhmisch-tschechischen Grenze gilt, allerdings mit den entsprechenden anderen politisch-psychologischen Wertungen. Im einen Fall ist es eine Frage der Wiedervereinigungspolitik, im anderen ist es die besondere Berücksichtigung der Grenzgebiete.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bechert.
Herr Bundesminister, ist die Bundesregierung bereit, falls es doch zu Schließungen von Stückgut-Abfertigungsstellen oder zur Stilllegung von grenznahen oder der Zonengrenze nahe liegenden Bahnen kommen sollte, die Maßnahmen, die sie dann tim Interesse der regionalen Förderung und der Förderung der Verhältnisse in den grenznahen und zonennahen Gebieten zu ergreifen gedenkt, vorher dem Bundestag oder den zuständigen Ausschüssen mitzuteilen, bevor über solche Stilllegungen entschieden wird?
Herr Kollege, bei den Reisen des Bundestagsausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen ist eineeinhellige Meinung der drei Fraktionen wie auch der für die gesamtdeutschen Fragen zuständigen Stellen der Bundesregierung festgestellt worden. Ich möchte hier nicht Erklärungen über die Verkehrspolitik abgeben, weil dafür der Bundesverkehrsminister zuständig ist. Was die politische Frage an den gesamtdeutschen Minister und seine Verantwortung betrifft, so kann ich mich hier auf .die einstimmige Meinung des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen berufen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Börner.
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Herr Minister, darf ich die von Ihnen soeben gegebene Antwort so verstehen, daß Sie im Sinne der von Ihnen im Zonenrandgebiet in diesem Sommer abgegebenen Erklärungen sich innerhalb der Bundesregierung nicht für eine Verminderung, sondern für eine Verstärkung der Verkehrsbedienung des Zonenrandgebiets ,einsetzen werden?
Sie ist zu verstehen im Sinne von Bemühungen, weitere Übergänge zu öffnen und insbesondere auch Autobahnprojekte, die gegenwärtig noch unvollendet vorliegen, vollenden zu helfen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Vogt.
Herr Bundesminister, ist es nicht so, daß Sie alle Antworten, die Sie im Verlauf dieses Teils der Fragestunde jetzt gegeben haben, nicht für Ihr Ressort abgegeben haben, sondern für die Bundesregierung?
Ich habe in meiner Einleitung die Fragen ausdrücklich für die Bundesregierung beantwortet und nur dort auf den Bundesverkehrsminister verwiesen, wo verkehrspolitische Fragen außerhalb meiner Zuständigkeit liegen. Diese Fragen möchte ich dem Bundesverkehrsminister überlassen, weil ich seine Verantwortung nicht schmälern möchte.
Herr Abgeordneter Holkenbrink zu einer Zusatzfrage.
Ich werde meine Frage in der nächsten Fragestunde an den Herrn Bundesverkehrsminister richten.
Damit ist diese Frage erledigt.
Meine Damen und Herren, es wird mir gesagt, daß der Herr Bundesminister für wissenschaftliche Forschung sich schwer tut, hierherzukommen. Sie kennen seine schwere Kriegsverwundung.
— Er hat darum gebeten, daß er seine Fragen schon heute beantworten kann, damit er morgen nicht herzukommen braucht.
Zunächst rufe ich noch die Frage III/ 1 — des Abgeordneten Liehr — auf:
Ist die Bundesregierung — im Gegensatz zu der in der Ausgabe vom 1. Dezember der Politisch-Sozialen Korrespondenz erhobenen Behauptung — bereit, erneut festzustellen, daß auch die erste Passierscheinübereinkunft in völligem Einvernehmen zwischen ihr und dem Senat von Berlin sowie mit Zustimmung der alliierten Schutzmächte zustande gekommen ist?
Die Haltung der Bundesregierung zu der Passierscheinübereinkunft vom 17. Dezember 1963 bedarf keiner neuen Bestätigung oder Erläuterung. Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 9. Januar 1964. Meine Kolleginnen und Kollegen, um Ihnen das Nachsuchen im Protokoll des Bundestages zu ersparen, darf ich der Einfachheit halber die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers verlesen. Der Bundeskanzler erklärte am 9. Januar 1964 vor dem Deutschen Bundestag:
Ich bin sehr glücklich, sagen zu können, daß, wenn sich auch manchmal da oder dort in der Pflege der Kontaknahme bei diesem .Geschehen nicht alles ganz vollendet vollzog, doch zwischen der Bundesregierung, dem Berliner Senat, den Botschaftern der Schutzmächte und den Kommandanten von Berlin zuletzt immer ein Einvernehmen hergestellt werden konnte und daß vor allem die letzte Zustimmung, die wirklich an einem seidenen Faden hing, in sorgfältiger und wirklich höchst verantwortungsbewußter Weise schließlich von allen Beteiligten getroffen wurde.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, läßt die soeben getroffene Feststellung den Schluß zu, daß auch die Bundesregierung der Meinung ist, daß der Senat von Berlin und mit ihm die Bundesregierung mit der Unterzeichnung der Passierscheinübereinkunft eine in jeder Hinsicht vertretbare Maßnahme für menschliche Erleichterungen getroffen haben, ohne . von Grundsätzen und Überzeugungen abzuweichen?
Das ist die Meinung der Bundesregierung in vollem Einvernehmen mit dem Berliner Senat und mit den für Berlin zuständigen Schutzmächten.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Minister, ist die Bundesregierung bereit, auch künftig in Übereinstimmung mit dem Senat von Berlin und mit Zustimmung der alliierten Schutzmächte weitere Maßnahmen für menschliche Erleichterungen anzustreben?
Der Bundeskanzler hat mehrfach, zum letzten Male gestern auf seiner Pressekonferenz, der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen mehrfach, zum letzten Male vor dem Kuratorium „Unteilbares Deutschland bei dessen Jahrestagung in Berlin, erklärt, daß sich die Bundesregierung um weitere menschliche Erleichterungen bemühen werde. Daß dies, soweit es den Raum Berlin betrifft, im engsten Einvernehmen mit dem Senat von Berlin geschehen muß, versteht sich von selbst.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Moersch.
Herr Bundesminister, können Sie bestätigen, daß die „Politisch-Soziale Korrespondenz" kein offiziöses oder offizielles Organ der derzeitigen Bundesregierung ist?
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1964 7617
Es kann nicht meines Amtes sein, Zensuren auszuteilen und hier presserechtliche Wertungen oder gar pressepolitische Wertungen zu treffen.
Frage III/2 — des Abgeordneten Liehr —:
Ist die Bundesregierung bereit, den in der „Politisch-Sozialen Korrespondenz" vom 1. Dezember 1964 erhobenen Vorwurf zurückzuweisen — und damit einer Legendenbildung entgegenzuwirken —, wonach der Senat von Berlin für den von östlicher Seite verfügten Geldumtauschzwang verantwortlich zu machen sei?
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß allein die Machthaber in Ost-Berlin den Geldumtauschzwang zu verantworten haben. Die Anordnung des Geldumtauschzwanges wäre nach Auffassung der Bundesregierung auch durch den sogenannten Schiller-Plan -- ein Reisescheckverfahren mit Clearing — nicht abzuwenden gewesen.
In der amtlichen Begründung der SBZ heißt es wörtlich:
Im Interesse der Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten sowie zwischen der DDR und West-Berlin ist unsere Regierung bereit, auf der Grundlage der Achtung ihrer Souveränität zu offiziellen Vereinbarungen auch im zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr zu gelangen.
Diese Begründung entspricht nach Meinung der Bundesregierung genau der Haltung, die die SBZ in dieser Frage seit langem einnimmt. Die Annahme, ein Zahlungs- und Verrechnungsabkommen über den Personenreiseverkehr hätte im Rahmen des Interzonenhandelsabkommens abgeschlossen werden können, ist nachweislich falsch.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Liehr.
Ist die Bundesregierung mit dem Regierenden Bürgermeister Brandt der Auffassung, daß geordnete Formen für die Zahlungsvorgänge im Besucher- und Reiseverkehr zwischen den beiden Währungsgebieten gefunden werden sollten, und wenn ja, an welche Formen ist gedacht?
Ich bin bereit, diese Frage im dafür zuständigen Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über das hinaus zu erörtern, was bei der letzten Sitzung schon durch den Staatssekretär Dr. Krautwig dargelegt wurde. Ich halte es aber für un-tunlich, die Vorstellungen und Möglichkeiten jetzt schon hier und in der Offentlichkeit dieses Hauses darzustellen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mattick.
Herr Minister, ist Ihnen der Zusammenhang zwischen dieser Korrespondenz und
Herrn Minister Krone bekannt, und stimmen Ihre Aussagen zur Frage 1 mit der Haltung des Ministers Krone überein?
Die Antwort zu Frage 1 habe ich unter Bezugnahme auf die Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers und mit dem Bundeskanzleramt abgesprochen hier abgegeben. Die Beziehungen der Korrespondenz zu dem Herrn Kollegen Krone sind mir nicht bekannt. Ich bitte, es nicht als unhöflich anzusehen, Herr Kollege Mattick, wenn ich bitte, darüber Herrn Kollegen Krone selber zu befragen.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Minister, wie würden Sie es beurteilen, wenn die sozialdemokratische Pressekorrespondenz behaupten würdet die Bundesregierung sei schuld daran, daß der Berlin-Verkehr durch Autobahngebühren so belastet ist, wie es seit Jahren der Fall ist?
Ich würde diese Feststellung als in der Sache unrichtig und in der Form der gesamtdeutschen Zusammenarbeit zuwiderlaufend bezeichnen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wehner.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie gesagt haben, der Vorschlag des Berliner Senators Professor Schiller — Verhandlungen zur Einrichtung eines Reiseschecks — hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt, und — wenn ich Sie richtig verstanden habe — wäre denn die Bundesregierung bereit, ebenso wie sie dies hier öffentlich feststellt, dann auch öffentlich festzustellen, was sie versucht hat, um einen solchen oder einen entsprechenden Verrechnungsversuch zustande zu bringen?
Die Bundesregierung hat über die Treuhandstelle den Versuch einer Klärung gemacht. Für die Treuhandstelle für den Interzonenhandel ist zwar mein Kollege Schmücker zuständig. Ich kann dennoch erklären, daß nach den Informationen, die wir aus dem Gespräch Pollack—Behrendt erhalten haben, Herr Behrendt eine solche Frage als in der Treuhandstelle nicht zu regeln abgelehnt hat.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wehner.
Herr Bundesminister, muß sich denn die Tätigkeit der Bundesregierung oder der für solche technischen Verhandlungen befugten und zuständigen Einrichtungen auf einen Versuch durch die Treuhandstelle beschränken, oder gibt es Mög-
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Wehner
lichkeiten, Verrechnungen im Bankenwesen und auf andere .Weise — durch die Vertreter der Geltungsbereiche der D-Mark West und D-Mark Ost — auch auf breiteren Ebenen oder auf anderen Ebenen zu führen?
Die Bundesregierung wird die Möglichkeiten prüfen, die sich dafür ergeben könnten. Die bisherigen Erörterungen haben bewiesen, daß die andere Seite — wie ich im Text der SBZ-Erklärung soeben darlegte — auf ein zwischenstaatliches Abkommen Wert legt. Dieses Angebot konnte nur mit Nein beantwortet werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Vogt.
Herr Minister, ist es richtig, daß während der Verhandlungen über die Passierscheinübereinkunft zwischen Senatsrat Korber und Herrn Wendt die andere Seite angekündigt hat, daß sie einen Zwangsumtausch von Geld vornehmen lassen will?
Mir ist bekannt, daß ,ein Versuch Ostberlins bei der Passierscheinübereinkunft im Herbst, für die Westberliner einen Umtausch von drei Mark zu verfügen, vom Regierenden Bürgermeister im Einvernehmen mit der Bundesregierung .entschieden abgelehnt wurde. Weitere Ankündigungen des Herrn Wendt an den Herrn Korber sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller !
Herr Bundesminister, halten Sie .es für tunlich und politisch sehr zweckmäßig, zum gegenwärtigen Zeitpunkt Fragen, wie sie der Herr Abgeordnete Wehner soeben gestellt hat, hier öffentlich zu behandeln, Fragen, die sonst im Gesamtdeutschen Ausschuß „vertraulich" behandelt werden?
Ich glaube, daß das Ausmaß der hier bisher geführten Erörterungen nicht die üblichen Maßstäbe solcher öffentlichen Erörterungen überschritten hat. Im übrigen werden diese Fragen, wie ich festgestellt hube, schon seit Tagen in voller Öffentlichkeit diskutiert, beispielsweise bei dem Interview des Herrn Senators Professor Schiller. Man kann dem Deutschen Bundestag nicht mehr Vertraulichkeit zumuten, als die Fragen bisher in der Öffentlichkeit gefunden haben.
Ich rufe auf die Frage III/ 3 — des Herrn Abgeordneten Liehr —:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch Hinweisschilder „Zonengrenzübergang„ — im Lübecker Stadtbereich — am Kontrollpunkt Schlutup für viele Reisende Verärgerung entsteht, weil sie, entgegen ihrer Erwartung, diese Reiseroute nicht benutzen können, um nach West-Berlin zu gelangen, sondern dieser Kontrollpunkt nur passierbar ist, wenn man vorübergehend im Bereich der SBZ verbleiben will?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Reisende im Stadtbereich Lübeck durch die Hinweisschilder Zonengrenzübergang irregeführt oder verärgert worden wären. Da die Bundesverwaltung für die Aufstellung von Hinweisschildern im Bereich der Stadt Lübeck nicht verantwortlich ist, kann sie nur den Bürgermeister der Hansestadt bitten, zu erwägen, ob sich eine Ergänzung der Hinweisschilder in dem Sinne empfiehlt, :daß auf die Unmöglichkeit, den Übergang bei Schlutup zu Reisen nach Berlin zu benutzen, besonders hingewiesen wird. Eine solche Bitte ist an den Bürgermeister ,der Freien und Hansestadt Lübeck ergangen.
Im übrigen verweise lauf das Merkblatt für
Reisen aus der Bundesrepublik Deutschland außer Berlin durch die sowjetische Besatzungszone Deutschlands nach Berlin (West) und in die unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete und ins Ausland. Dort heißt es auf Seite 5:
Landstraßenübergänge für den Verkehr nach Berlin bestehen bei Lauenburg, Helmstedt, Herleshausen und Töpen (nicht bei Lübeck).
Die Bundesregierung hat also im Rahmen des Merkblatts das Ihre getan, um Mißverständnisse hinsichtlich .des Übergangs Lübeck zu vermeiden.
Wir kommen zu der Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen:
Ist der Bundespostminister bereit, für Notrufe Gebührenfreiheit einzuführen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Forderung nach gebührenfreien Notrufen ist schon oft gestellt worden. Bei den Notrufen handelt ès sich aber genauso wie bei den sonstigen Gesprächen über das öffentliche Fernsprechnetz um gebührenpflichtige Leistungen der Deutschen Bundespost. Die Forderung nach gebührenfreien Notrufen kann demnach nur auf die Frage hinauslaufen, wer anstelle des Fernsprechteilnehmers die für diese Gesprächsart anfallenden Gebühren übernehmen soll.
Ein besonderes Problem ist der Notruf von Münzfernsprechern. Bei diesen läßt sich ohne Einwurf von Münzen keine Fernsprechverbindung herstellen. Eine Umstellung dieses Systems würde außerordentlich hohe Kosten verursachen. .
Zusatzfrage.
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1964 7619
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht trotzdem der Auffassung, daß es sehr viele Fälle gibt, wo Eile dringend geboten ist, Kleingeld aber nicht zur Verfügung steht, so daß, wenn nicht Gebührenfreiheit eingeführt wird, insbesondere für Rufe von Münzfernsprechern, für viele Bürger oftmals erhebliche Nachteile an Körper und Leben entstehen werden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es kann vorkommen, daß der Benutzer des Münzfernsprechers gerade in einem solchen Fall keine passenden Geldstücke zur Verfügung hat. Der Einwurf der Münzen ist jedoch die technische Voraussetzung für den Gesprächsaufbau. Deshalb ist versucht worden, für solche Fälle in den Fernsprechzellen 10-Pf-Münzen in einem geschlossenen Behälter bereitzuhalten. Der Versuch scheiterte an Diebstahl. Die Deutsche Bundespost hat deshalb bereits vor Jahren in Zusammenarbeit mit dein Bundesminister des Innern, den hessischen und nordrhein-westfälischen Innenministerien, der Arbeitsgemeinschaft Feuerschutz und dem Polizei-Institut Hiltrup u. a. in einem Arbeitskreis „Notrufeinrichtungen in Verbindung mit öffentlichen Münzfernsprechern" eine passende technische Lösung — einen besonderen Notrufsender — untersuchen lassen. Die Kosten sind aber so hoch, daß z. B. der Arbeitskreis II, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Bundesländer empfohlen hat, diese technische Lösung nicht weiter zu verfolgen, sondern dafür das Netz der polizeieigenen Notrufanlagen zu verstärken.
Herr Staatssekretär, gibt es wirklich keine andere Möglichkeit als die, die Sie angeführt haben? Ist es insbesondere bei dem hohen Stand unserer Technik nicht möglich, eine Schaltung zu finden, mit der Notrufe vom Münzfernsprecher aus kostenlos geführt werden können, ebenso wie dies beispielsweise bei Anrufen der Auskunft der Fall ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Mit Hilfe des Notrufmelders, von dem ich soeben sprach, der unmittelbar neben dem Münzfernsprecher angebracht sein würde, kann durch Betätigen eines Hebels ohne Münzeinwurf die Notrufstelle erreicht und das Gespräch geführt werden. Die Kosten für die technischen Geräte und deren Unterhaltung sind aber, wie ich sagte, sehr erheblich und müssen von den zuständigen Dienststellen der Polizei und Feuerwehr getragen werden.
Da auch die Feuerwehren in dem genannten Arbeitskreis vertreten waren, hat sich die Berliner Branddirektion für die Durchführung eines Versuches eingesetzt. Die Notrufmelder sind inzwischen von der Fernmeldeindustrie entwickelt worden und sollen in Berlin-Reinickendorf sowie in Mannheim, sobald ein rechtsverbindlicher Antrag der Feuerwehrdienststellen vorliegt, erprobt werden.
Die Gesamtkosten für die Einrichtungen in den Fernsprechhäuschen, in den Ortsvermittlungsdienststellen mit Wählbetrieb und den Notrufendstellen sowie für die Montage der Einrichtungen werden im Bundesgebiet auf fünf bis sieben Millionen D-Mark geschätzt. Die Kosten für die Unterhaltung sind dabei nicht berücksichtigt.
Zu einer Zusatzfrage Abgeordneter Dr. Roesch!
Herr Staatssekretär, würden Sie sich mit den Ingenieuren der Deutschen Bundespost in Verbindung setzen, damit vielleicht doch noch eine Lösung gefunden wird, die es gestattet, über Münzfernsprecher durch Wählen einer bestimmten Zahl ohne Einwurf von Geld eine Notrufverbindung herzustellen? Bei dem heutigen Stande der Technik und bei der Intelligenz unserer Ingenieure müßte das möglich sein.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich sagte bereits, daß uns diese Frage schon seit langem beschäftigt hat. Bisher hat sich aber keine Lösung finden lassen, die sich billiger ausführen läßt als die, die jetzt mit den sogenannten Notrufmeldern versuchsweise in Aussicht genommen worden ist.
Herr Staatssekretär, würden Sie trotzdem diese Frage weiter verfolgen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Selbstverständlich. Bei der Durchführung dieses Versuchs werden natürlich auch billigere Lösungen im Auge behalten werden. Es ist Aufgabe aller Beteiligten, insoweit den Fortschritt der Technik zu achten. Nach dem gegenwärtigen Stande glaube ich aber nicht, daß ich Ihnen für die allernächste Zukunft eine bessere Auskunft geben kan.
Wir kommen nunmehr zu den Fragen unter XI, Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung. Ich rufe die von dem Abgeordneten Felder gestellte Frage XI/ 1 auf:
Trifft es zu, daß der Bund ab 1965 seine Zuschüsse für wissenschaftliche Einrichtungen einschränken will, beispielsweise bei Klinikbauten von 50 auf 30 %?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die im Bundeshaushalt alljährlich für die Beteiligung des Bundes am Ausbau der bestehenden wissenschaftlichen Hochschulen bereitgestellten Bundesmittel werden unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates vergeben. Nach diesen Empfehlungen soll sich der Bund im Rahmen der bisherigen Übung neben dem Trägerland weiterhin bis zur Hälfte an den Gesamtkosten der einzelnen Bauvorhaben beteiligen. Hiervon sollen im Jahre 1965 die Kliniken und die mit ihrem Betrieb in Zusammenhang stehenden Gebäude — etwa Schwesternwohnheime, Wäschereien, Küchen — ausgenommen werden. Für diese Bauvorhaben wird die
7620 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1964
Bundesminister Lenz
Höhe der Zuschüsse aus Bundesmitteln im Jahre 1965 auf 33 1/2 % der Gesamtkosten begrenzt. Hierfür war wohl auch die Erwägung maßgebend, daß Klinikbauten nicht ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung dienen, sondern in erster Linie der Gesundheitsfürsorge, die nicht Sache des Bundes ist.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß gerade in dieser Frage in der 57. Sitzung des Bayerischen Landtages vom zuständigen Herrn Kultusminister und von den Parteien lebhaft Klage geführt worden ist, weil ein dringendes Erfordernis für diese Klinikbauten vorliegt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das ist mir nicht bekannt, aber das glaube ich Ihnen.
Ich rufe die Frage
XI/ 2 — des Herrn Abgeordneten Felder — auf:
Trifft es zu, daß 1965 neue Bauvorhaben für wissenschaftliche Einrichtungen überhaupt nicht mehr gefördert werden sollen, da die bereits begonnenen - und weiterzuführenden Bauvorhaben einen so großen Umfang angenommen haben, daß die im Bundeshaushalt vorgesehenen 300 Millionen DM nicht mehr aus reichen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Wissenschaftsrat hat in seinen Empfehlungen für 1965 im allgemeinen Bauvorhaben nicht berücksichtigt, mit denen erst im Jahre 1965 begonnen wird. Ausnahmen sind jedoch vorgesehen für Bauvorhaben, an deren Baubeginn aus besonderen Gründen, insbesondere der gezielten Forschung — Schwerpunktbauten zum Beispiel —, ein allgemeines Interesse besteht. Die Bundesregierung wird entsprechend diesen Empfehlungen verfahren.
Ich rufe die Frage
XI/ 3 — des Herrn Abgeordneten Felder — auf:
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Finanzierung von staatlichen Klinikbauten in den Ländern noch schwieriger
wird, wenn mit Bundesmitteln kaum noch gerechnet werden kann?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Für Klinikbauten werden auch künftig Bundesmittel zur Verfügung stehen. Bisher hat die Bundesregierung ihre Mittel für den Ausbau der bestehenden wissenschaftlichen Hochschulen von Jahr zu Jahr nicht unwesentlich erhöht, z. B. von 150 Millionen DM im Rechnungsjahr 1961 auf 250 Millionen DM im Jahre 1964 und auf 300 Millionen DM im Jahre 1965. Bei weiterer Erhöhung der Bundesmittel wird es voraussichtlich möglich sein, künftig einschränkende Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu vermeiden, so daß die angedeuteten Schwierigkeiten für den Klinikbau hoffentlich für das Jahr 1965 begrenzt bleiben.
Ich rufe die Frage
XI/ 4 — der Frau Abgeordneten Schanzenbach — auf :
Trifft es zu, daß Frankreich und die Bundesrepublik übereingekommen sind, am Oberrhein ein gemeinsames deutsch-französisches Kernkraftwerk mit einer elektrischen Leistung von etwa 290 Megawatt zu bauen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, wegen des Sachzusammenhangs der beiden Fragen der Abgeordneten Frau Schanzenbach bitte ich, beide Fragen gleichzeitig beantworten zu dürfen.
Bitte sehr. Dann rufe ich die Frage XI/ 5 — der Abgeordneten Frau Schanzenbach — auf:
Ist mit der Regierung der Französischen Republik bereits eine Einigung darüber erzielt worden, wo das in Frage XI/ 4 genannte Kernkraftwerk errichtet wird, also auf badischer oder elsässischer Seite?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Zwischen dem französischen Staatsminister für wissenschaftliche Forschung, Atomenergie- und Raumfragen und mir besteht grundsätzliches Einvernehmen, den gemeinsamen Bau eines 500-Megawatt-Kernkraftwerks der Natururan-Gas-GraphitReihe mit Standort im Elsaß auf kommerzieller Grundlage durch Energieversorgungsunternehmungen beider Länder unter Beteiligung der deutschen und französischen Industrie wohlwollend zu prüfen und die hierfür notwendigen Vorarbeiten zu treffen.
Außerdem soll die Zusammenarbeit bei der weiteren Entwicklung von Schwerwasser-Reaktoren verstärkt und der Bau eines zweiten gemeinsamen Kraftwerks mit einem Reaktor dieser Baulinie auf deutschem Boden in einigen Jahren vorbereitet werden.
Eine Zusatzfrage.
In welcher Gegend auf deutschem Boden soll das Kraftwerk entstehen, Herr Minister?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der genaue Standort des in Aussicht genommenen Kraftwerkes mit Schwerwasser-Reaktor auf deutschem Boden liegt noch nicht fest.
Ich rufe auf die Fragen XI/ 6, XI/ 7 und XI /8 — des Abgeordneten Dr. Dichgans —:
Wieviel neue Studienplätze an Hochschulen müssen geschaffen werden, wenn sich die Studienzeit für Tierärzte, Ärzte und Apotheker um je ein Semester verlängert?
Welche einmaligen Kosten verursacht die Einrichtung eines neuen Studienplatzes an einer neuen Universität?
Welche laufenden Kosten verursacht die Betreuung eines neuen Studienplatzes im Jahr?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage XII/ 1 — des Abgeordneten Dr. Kliesing — aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers auf:
Welche Fortschritte haben sich hinsichtlich der Reprivatisierung Altenraths seit der Fragestunde vom 13. Dezember 1963 ergeben, in welcher der Bundesschatzminister eine rasche Reprivatisierung in Aussicht stellte?
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1964 7621
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung steht nach wie vor dazu, das Gelände des Dorfes Altenrath in private Hand zu veräußern. Seit der Fragestunde am 13. Dezember 1963 haben in dieser Angelegenheit eine Reihe von Besprechungen mit den zuständigen Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden stattgefunden, die letzte davon am 8. Dezember 1964. Zu meinem Bedauern sind jedoch sichtbare Fortschritte bisher nicht erzielt worden, weil der Siegkreis und die Planungsbehörden des Regierungspräsidenten in Köln und des Landes Nordrhein-Westfalen einen Bebauungsplan oder zumindest den Entwurf eines solchen Planes noch nicht aufgestellt haben, der Grundlage für eine planvolle Veräußerung des Bundesgeländes in Altenrath bilden könnte.
Eine Zusatzfrage.
Sind Ihnen die Gründe bekannt, Herr Staatssekretär, aus denen diese Planungsgrundlagen vom Land und von den anderen von Ihnen genannten Behörden noch nicht vorgelegt worden sind, und ist darüber gesprochen worden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ja, Herr Abgeordneter; es dreht sich in erster Linie um die Frage der Weiterentwicklung des Flughafens Köln-Bonn.
Eine weitere Zusatzfrage.
Darf ich Sie so verstehen, Herr Staatssekretär, daß das Vorwärtskommen in der ganzen Angelegenheit wesentlich davon abhängig ist, ob, wann und wie die Frage des Ausbaues des Flughafens Köln-Bonn geregelt wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ja, Herr Abgeordneter, im Kern ist das richtig.
Ich rufe die Frage XII/2 — des Abgeordneten Hörmann — auf :
Zu welchen Ergebnissen haben die Prüfungen geführt, die Staatssekretär Qualen in der Fragestunde der 73. Sitzung wegen der früheren Kreispflegeanstalt in Freiburg in Aussicht gestellt hat, namentlich im Hinblick auf finanzielle Zuschüsse für einen Neubau einer Kreispflegeanstalt und wegen der Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg über eine teilweise Freigabe der alten Anstalt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Zu Ihrer damaligen Frage 1: Der Bundesregierung stehen zur Förderung eines Neubaues für die Kreispflegeanstalt in Freiburg tim Breisgau leider keine Mittel zur Verfügung.
Zu Ihrer damaligen Frage 2: Das französische Oberkommando in Deutschland hat sich außerstande gesehen, Teile des französischen Lazaretts in Freiburg, das in dem ehemaligen Gebäude der Kreispflegeanstalt untergebracht ist, für zivile Zwecke freizugeben.
Diese Tatsachen sind Ihnen, Herr Abgeordneter, durch ein Schreiben vom Herrn Bundesminister Dr. Dollinger vom 15. Mai 1963 und durch ein Schreiben des Bundeisministeriums der Finanzen vom 26. Juni 1963 mitgeteilt worden. An der in dem Schreiben dargestellten Sachlage hat sich zu meinem Bedauern in der Zwischenzeit nichts geändert.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, muß ich Ihrer Antwort entnehmen, daß deshalb keine Aussichten bestehen, daß im Hinblick auf den damals zustande gekommenen Kaufvertrag mit einem Betrag von ungefähr 600 000 Reichsmark — der wesentlich unter dem ungefähren Wert von 2 Millionen Reichsmark gelegen hat — jetzt durch den Rechtsnachfolger der damaligen Reichsregierung ein gerechter Ausgleich erfolgt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, leider bestehen keine Aussichten, Ihren Wünschen zu entsprechen. Ob der Preis damals richtig oder zu niedrig war, ist umstritten.
Ich rufe die Frage XII/3 — des Abgeordneten Dr. Aschoff — auf:
Welche Gründe waren dafür maßgebend, das in unmittelbarer Nähe des Bundeshauses gelegene und im Eigentum des Bundes stehende Haus Drachenfelsstraße 9 nach Aufgabe durch die Norwegische Botschaft nicht dem Bundestag zur Schaffung weiterer dringend benötigter Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen, sondern anderweitig als Büroraum zu vermieten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Vor fünf Jahren ist bekanntlich das Pressehaus IV abgebrannt. Für die obdachlos gewordenen Journalisten sind daraufhin auf dem Grundstück Heussallee/Dahlmannstraße Feldhütten aus dem Bestand des Bundesministeriums der Verteidigung errichtet worden. Auf dem Gelände sollen nunmehr drei Appartement-Häuser für Bundestagsabgeordnete errichtet werden. Der Vorstand des Deutschen Bundestages hat diesen Vorschlag am 12. November 1963 einstimmig gebilligt. Die Bau-und Raumkommission des Hohen Hauses hat in ihrer Sitzung am 21. Oktober 1964 dringend gefordert, als Baubeginn Dezember 1964 in Aussicht zu nehmen.
In dem bundeseigenen Gebäude Drachenfelsstraße 9 standen nach Auszug der norwegischen Botschaft zehn Räume mit rund 300 qm Nutzfläche zur Verfügung. Diese Räume sind an Journalisten vermietet worden, die bisher Mieter der bundeseigenen Feldhütten auf dem Grundstück Heussallee/Dahlmannstraße waren. Trotz langwieriger und intensiver Bemühungen konnten für die Journalisten andere geeignete Ersatzräume nicht beschafft werden.
Die Vermietung des Hauses Drachenfelstraße 9 an die Journalisten kommt somit, wenn auch nur mittelbar über die Freimachung des Baugrundstücks für die Appartement-Häuser an der Heussallee-Dahlmannstraße, den Raumbedürfnissen des Deutschen Bundestages zugute.
7622 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1964
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist es bei einer etwas längeren Planung nicht möglich, für die von der Evakuierung Betroffenen als Ersatz für die sogenannten Feldhütten sogar in der stellvertretenden Bundeshauptstadt Bonn ausreichende Unterkünfte zu finden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, man hat sich bemüht. Leider hat die Bundesvermögensverwaltung bei diesen Bemühungen keinen Erfolg gehabt.
Zu einer Zusatzfrage bitte.
Herr Staatssekretär, wann werden die von Ihnen soeben genannten AppartementHäuser fertiggestellt sein?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bauarbeiten sollten in diesem Monat beginnen. Die Stadt Bonn hat aber noch nicht alle Genehmigungen erteilt. Der Bundesschatzminister hat die Hoffnung, daß die Bauten bis zum Beginn der nächsten Legislaturperiode fertiggestellt werden.
Die Frage ist beantwortet.
V. Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern! Frage V/1 — des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann —:
Welche Gründe veranlassen die Aufrechterhaltung der 20%igen Kürzung von Tagegeldern nach der Reisekostenordnung, wenn der Entsandte länger als 14 Tage am gleichen Ort verweilt?
Herr Staatssekretär, bitte.
Herr Abgeordneter, Ihre Frage betrifft offenbar Auslandsdienstreisen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Nach den Sonderbestimmungen für solche Auslandsdienstreisen wird das Tagegeld beispielsweise für Paris und Straßburg nach 14 Tagen um 20 v. H. ermäßigt. Diese Ermäßigung beruht auf der Erfahrung, daß sich nach einer gewissen Zeit des Einlebens am Geschäftsort die Mehraufwendungen verringern lassen, z. B. durch Inanspruchnahme von Vollpension oder anderen günstigen Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten. Reicht aber das ermäßigte Tagegeld nicht aus, so werden dem Dienstreisenden die nachgewiesenen Mehrkosten erstattet. Er ist also durch diese Regelung nicht geschädigt.
Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen klar, daß alles, was Sie soeben ausgeführt haben, in keiner Weise den Tatsachen entspricht? Sind Sie bereit, diese Bestimmungen zu ändern und den gegenwärtigen Tatsachen anzupassen?
Herr Abgeordneter, ich bin mir keineswegs darüber im klaren, daß das den gegebenen Tatsachen nicht entspricht. In der Beratung des Entwurfs eines Reisekostengesetzes im Innenausschuß dieses Hohen Hauses ist wieder eine entsprechende Ermächtigung vorgesehen worden. Der Ausschuß ist also von den gleichen Überlegungen ausgegangen, die der bisherigen Regelung zugrunde liegen.
Zweite Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß Beamte, die zu internationalen Konferenzen, beispielsweise in Paris, abgestellt sind, bei diesen Konferenzen unter allen Umständen zu vermeiden suchen, länger als 13 Tage dort zu sein — auch wenn sie länger gebraucht würden —, um dieser Bestimmung zu entgehen?
Das ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter.
Vielleicht weiß man es jetzt.
Frage V/2 — des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert —:
Ist der Bundesinnnenminister bereit, im Benehmen mit dem Bundespostminister und den Innenministern der Bundesländer einen Koordinierungsausschuß für die Einführung von einheitlichen Notruf-Fernsprechnummern einzuberufen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Der Bundesminister des Innern arbeitet in der Angelegenheit einheitlicher Fernsprechnotrufnummern eng mit den Innenministern und Senatoren der Bundesländer im Arbeitskreis 2 der Innenministerkonferenz zusammen. Der Arbeitskreis 2 bedient sich dabei in technischen Angelegenheiten seiner Technischen Kommission, in der sich ein Ausschuß speziell damit befaßt, die noch vorhandenen Lücken in der Vereinheitlichung der Fernsprechnotrufnummern zu schließen. Der Zuständigkeit des Bundesministers des Innern sind aber, wie Sie wissen, wegen der Länderhoheit in allgemeinen Polizeiangelegenheiten und in Angelegenheiten der Feuerwehr Grenzen gesetzt. Soweit es erforderlich ist, ist das Bundesministerium des Innern jederzeit bereit, alle Maßnahmen zu unterstützen, die zu einer weiteren Vereinheitlichung auf diesem Gebiete führen können.
Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen die Antwort bekannt, die der Herr Bundespostminister mir in der Fragestunde vom 9. Dezember 1964 gegeben hat und die dahin geht, daß der Herr Bundesinnenminister von dieser ganzen Angelegenheit überhaupt noch nichts gewußt habe
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1964 7623
Dr. Müller-Emmert
oder, 'besser gesagt, noch nichts wisse, obwohl die Bundespost seit zehn Jahren um die Lösung dieser Frage bemüht sei?
Ich glaube, Herr Abgeordneter, das ist die Frage, die Sie zu V/3 gestellt haben, die aber bisher noch nicht aufgerufen ist.
Frage V/2 ist aufgerufen. Sie haben sie soeben beantwortet, Herr Staatssekretär.
Dann bitte ich um Entschuldigung. Das ist ein Irrtum. Ich nahm an, die Fragen würden zusammen beantwortet. Nein, das war meine Frage 3. Dann hätte ich aber trotzdem eine Frage zu stellen.
Dann die Frage V/3 - des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert—:
Ist es richtig, daß der Bundesinnenminister anläßlich der Fragestunde vom 9. Dezember 1964 erstmalig mit dem Problem der Vereinheitlichung der Notruf-Fernsprechnummern befaßt wurde, obwohl dem Bundespostministerium, das bereits seit 10 Jahren diese Angelegenheit bearbeitet, bekannt ist, daß eine zufriedenstellende Lösung nur durch ein Zusammenwirken mit dem Bundesinnenministerium erreicht werden kann?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Ich beantworte die Frage V/3 wie folgt: Der Bundesminister des Innern ist mit der Frage schon seit dem Jahre 1951/52 befaßt und hat seitdem im Benehmen mit den Innenministern und Senatoren der Länder und mit dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die Einführung einheitlicher Fernsprechnotrufnummern durchgesetzt. Soweit mir bekannt ist, sind die entsprechenden Maßnahmen in allen Städten und in einem großen Teil der Landgemeinden in der Bundesrepublik durchgeführt worden. Die noch vorhandenen Lücken sind durch organisatorische Schwierigkeiten begründet, die der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern entzogen und Angelegenheit der Länder sind. Das Bundesministerium des Innern ist aber gern bereit, auf der nächsten Konferenz der Innenminister der Länder dieses Thema noch einmal anzusprechen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sehen Sie keinen Widerspruch zwischen der Erklärung ,des Herrn Bundespostministers in der Fragestunde vom 9. Dezember dieses Jahres und Ihrer heutigen Antwort, da der Herr Bundespostminister
am 9. Dezember 1964 erklärt hat, der Herr Bundesinnenminister sei mit ,dieser Frage ,das erntemal konfrontiert, während Sie heute gesagt haben, daß das Bundesinnenministerium diese Frage schon seit 1951 bearbeitet?
Die Antwort des Herrn Bundespostministers in der Fragestunde vom 9. Dezember 1964 auf Ihre letzte Zusatzfrage bezog sich auf die Anregung, einen Koordinierungsausschuß neu einzusetzen. Mit dieser Frage ist der Herr Bundesminister des Innern damals erstmals konfrontiert worden.
Herr Staatssekretär, räumen Sie mir ein, daß durch die Antwort des Herrn Bundespostministers zumindest der Eindruck entstanden ist, den ich Ihnen eben zuschildern versucht habe?
Das vermag ich nicht einzuräumen. Ich kann nicht für die Antwort ,des Herrn Bundespostministers hier verantwortlich sein.
Nein, Sie haben keine Zusatzfrage mehr, Sie haben Ihre Zusatzfragen erschöpft.
— Sie haben zu jeder Frage Ihre Zusatzfragen gestellt.
— Sie haben zu der Frage Nummer 2, die ich aufgerufen habe, Ihre Zusatzfragen gestellt. Jetzt ist Frage 3 daran. Da haben Sie auch zwei Zusatzfragen. Es ist wie beim Etatrecht; die Zusatzfragen sind nicht übertragbar. Tut mir leid.
- Ich danke Ihnen für diese Feststellung.
Die Fragestunde ist damit zu Ende.
Ich berufe die nächste Sitzung ,ein auf morgen, Donnerstag, 17. Dezember, 14.30 Uhr, und schließe die heutige Sitzung.