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    Deutscher Bundestag 153. Sitzung Bonn, den i 1. Dezember 1964 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Nieberg 7571 A Erweiterung der Tagesordnung 7571 B Fragestunde (Drucksachen IV/2810, IV/2815) Fragen des Abg. Killat: Aufklärungspflicht über die Rechte und Pflichten der versicherten Bevölkerung Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7571 C, D, 7572 A, B, C, D Killat (SPD) . . . . 7571 C, 7572 A, B Büttner (SPD) 7572 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7572 D Frage des Abg. Killat: Sog. Reichszuschuß nach § 205 d RVO an die gesetzlichen Krankenkassen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7573 A, B Killat (SPD) . . . . . . . . 7573 A, B Frage des Abg. Fritsch: Höhe der Arbeiterrente in Niederbayern Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7573 C, D Fritsch (SPD) . . . . . . . . 7573 C, D Frage des Abg. Schwabe: Spätverbindung auf der Strecke Frankfurt—Bonn—Köln Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7574 A Frage des Abg. Peiter: Kneipp- und Luftkurort Marienberg (Westerwald) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7574 B Peiter (SPD) 7574 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Diesellokomotiven für die Schwarzwaldbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär 7574 B, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 7574 C, D Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Fährverkehr auf dem Nord-OstseeKanal Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7574 D, 7575 A Frage des Abg. Sander: Anfahrten zur Autobahn im Landkreis Holzminden Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7575 B Frage des Abg. Sander: Ausbau der Bundesstraße Holzminden—Neuhaus Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7575 C Fragen des Abg. Kubitza: Gebühr für Kfz-Untersuchungen durch den TÜV Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7575 D, 7576 B, C Kubitza (FDP) 7576 B, C Il Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 Frage des Abg. Kubitza: Einweihung des letzten Teilstücks der Autobahn Frankfurt—Nürnberg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7576 D Frage des Abg. Fritsch: Trassierung der Autobahn Regensburg—Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7577 A, B Fritsch (SPD) 7577 A, B Frage des Abg. Weigl: Ortsdurchfahrt Waldsassen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7577 C Frage des Abg. Seibert: Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7577 C, D, 7578 A, B Börner (SPD) 7577 D, 7578 A Seibert (SPD) 7577 D, 7578 B Ross (SPD) 7578 A Frage des Abg. Seibert: Finanzielle Beziehungen zwischen Bund und Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7578 B Frage des Abg. Ritzel: Schäden durch Nichtverwendung von Gelblicht Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7578 C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 7578 D Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ausbau der B 28 zwischen Kehl und Willstädt Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7578 D, 7579 A Frau Schanzenbach (SPD) . . . . . 7579 A Frage des Abg. Dr. Eppler: Umgehung von Freudenstadt Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7579 B, C, D Dr. Eppler (SPD) 7579 B, C Dürr (FDP) 7579 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Gesundheit und Zigarettenrauchen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7579 D Fragen des Abg. Hilbert: Verfahren zum Nikotinentzug bei Tabak Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 7580 A, 7581 B, C Hilbert (CDU/CSU) . . . 7580 A, 7581 B Dr. Bechert (SPD) 7581 B Frage des Abg. Folger: Schneeräumen auf der Autobahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7580 B, C Folger (SPD) 7580 B Moersch (FDP) 7580 C Frage des Abg. Lemmrich: Bahnhofswarteräume für jugendliche Berufstätige Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7580 D, 7581 A Lemmrich (CDU/CSU) . . 7580 D, 7581 A Fragen des Abg. Büttner: Lage der Fleischbeschauer, Ergänzung des Fleischbeschaugesetzes Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7581 C, D, 7582 A, B, C Büttner (SPD) 7581 D, 7582 B Fragen des Abg. Leicht: Gebühren für Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchungen nach dem Bundes-Seuchengesetz 7582 C Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Änderung der Bundespflegesatzverordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 7582 D, 7583 A, B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . . 7582 D, 7583 A, B Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Bamfolin - Anpreisung als Krebsmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7583 B, C, D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 7583 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Paketsendungen nach Mitteldeutsch- land 7583 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 III Fragen des Abg. Dr. Kübler: Sprechfunk zwischen Funkamateuren verschiedener Länder — Genehmigung von Amateurfunkstellen Bornemann, Staatssekretär 7583 D, 7584 A Frage des Abg. Wagner: Kritik von Prof. Raiser am Gesetzgebungsprogramm Lenz, Bundesminister 7584 B Wagner (CDU/CSU) 7584 C Wahl und Vereidigung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 3584 C, D, 7585 A, B, D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7584 D Hoogen (CDU/CSU) 7585 B, D Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage in der Bundeswehr (Drucksache IV/2426) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verteidigung über den Jahresbericht 1963 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen 1V/2350, IV/2795) Schultz (FDP) 7586 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) 7590 C Paul (SPD) 7594 A von Hassel, Bundesminister . . . 7596 D Persönliche Erklärung nach § 35 GO Wienand (SPD) 7603 A Nächste Sitzung 7603 D Anlagen 7605 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7571 153. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 11. 12. Dr. Aigner * 11. 12. Dr. Atzenroth 31. 12. Bading * 11. 12. Bazille 15. 12. Berkhan 11. 12. Bewerunge 11. 12. Dr. Besold 31. 12. Dr. Bieringer 11. 12. Dr. Birrenbach 11. 12. Fürst von Bismarck 19. 12. Blachstein 31. 12. Blumenfeld 11. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Dopatka 11. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Dr. Emde 11. 12. Faller 11. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 11. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 11. 12. Dr. Furler 12. 12. Gaßmann 31. 12. Gedat 19.12. Glombig 11. 12. Gontrum 11. 12. Dr. Gossel 19. 12. Dr. Gradl 11. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30. 1. Dr. Dr. Heinemann 11. 12. Dr. Hellige 11. 12. Hesemann 11. 12. Kalbitzer 11. 12. Dr. Knorr 11. 12. Kraus 18. 12. Dr. Kreyssig * 18. 12. Kriedemann 18. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1. Leber 11. 12. Lenz (Bremerhaven) 11. 12. Dr. Lohmar 11. 12. Frau Lösche 11. 12. Maier (Mannheim) 11. 12. Mattick 11. 12. Mauk * 15. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 11. 12. Metzger * 11. 12. Michels 11. 12. Freiherr von Mühlen 11. 12. Müller (Remscheid) 11. 12. Dr. Müller-Hermann * 12. 12. Nellen 11. 12. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Rademacher * 11. 12. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Reichhardt 17. 12. Richarts * 12. 12. Ritzel 16. 12. Sander 11. 12. Schlüter 11. 12. Schwabe 11. 12. Seidl (München) 11. 12. Dr. Sinn 11. 12. Dr. Starke 11. 12. Dr. Stoltenberg 11. 12. Starch * 11. 12. Frau Strobel * 13. 12. Theis 11. 12. Unertl 11. 12. Wegener 11. 12. Wendelborn 11. 12. Zühlke 11. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Martin 17. 12. Neumann (Allensbach) 17. 12. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksachen IV/2049, IV/2716 und zu IV/2716) *). Nach Artikel 1 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften sollen in § 18 des Gesetzes neue Absätze 3 und 4 eingefügt werden. Durch Absatz 4 sollen die Kapitalanlagegesellschaften und Depotbanken verpflichtet werden, bei Bekanntgabe des Ausgabepreises von Anteilen auch den Preis zu veröffentlichen, der bei Rücknahme von jeweils höchstens 100 Anteilen berechnet worden ist. Hierdurch ist erstens beabsichtigt, daß jedem Interessenten rechtzeitig, bevor er sich zum Kauf entschließt, klar wird, daß es bei Investmentanteilen im Gegensatz zu der Regelung bei Aktien zwei Preise gibt: den Verkaufspreis und den - stets niedrigeren - Rücknahmepreis. Auf diesen Umstand wird zwar regelmäßig jetzt schon hingewiesen, zum Beispiel in den Vertragsbedingungen. Die Erfahrung zeigt jedoch, daß die bisherige Praxis meist nicht ausreicht, dem unerfahrenen Sparer - bei der noch recht jungen Sparform der Beteiligung an Investmentfonds sind die meisten Interessenten noch unerfahren - rechtzeitig und wirksam klarzumachen, daß die Kapitalanlagegesellschaften berechtigt sind, bei Rücknahme von Anteilen einen Abschlag vom jeweiligen Ausgabepreis zu verlangen. Das führte oft zu Enttäuschungen, welche nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion künftig im Interesse der Sparer sowie des durchaus zu fördernden Ge- *) Siehe 151. Sitzung Seite 7485 B, D 7606 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 dankens des Investmentsparens möglichst vermieden werden sollte. Durch die genannte Ergänzung des Kapitalanlagegesetzes wird erreicht, daß in Zukunft die Kurszettel der Tageszeitungen für jeden Investmentfonds zwei Preise ausweisen. Hierauf wird wohl jeder mögliche Käufer von Investmentanteilen aufmerksam werden, was ihn in der Regel veranlassen wird, sich rechtzeitig ausreichend zu informieren. Zweitens darf meines Erachtens erwartet werden, daß durch die tägliche Veröffentlichung der oft differierenden Abschläge sich zwischen den Fonds allmählich ein Wettbewerb entwickelt, der zu einer Reduzierung der Abschläge führt. Nach Ansicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen sind die Spesen zur Zeit „recht hoch". Ich betrachte diese Ergänzung des Kapitalanlagegesetzes als einen ersten Versuch, zu einer angemessenen Senkung der Spesen zu kommen, — im Interesse des Sparers und dieser Sparform . Diese Sparform ist nach meiner Meinung deshalb förderungswürdig, weil sie besonders geeignet erscheint, breite Bevölkerungsschichten am Produktionsvermögen zu beteiligen. Daß dies richtig ist, zeigt vor allem die Tatsache, daß der Wert der Investmentfonds in den USA und in der Schweiz durchschnittlich etwa (umgerechnet) 600,— DM pro Kopf der Bevölkerung beträgt. Die deutschen Fonds erreichen nur ein Zehntel dieses Pro-Kopf-Betrages. Bezeichnenderweise werden aber in allen Ländern mit bedeutendem Kapitalmarkt neben den Ausgabepreisen auch die Rücknahmepreise von Investmentanteilen bekanntgegeben. Die von mir angeregte Ergänzung des Kapitalanlagegesetzes entspricht im übrigen auch einer Empfehlung des „Sonderausschusses Bankenaufsicht". Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 11. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Beyer (Frankfurt) (Drucksache IV/2776 Fragen IX/1 und IX/2): Hält es die Bundesregierung nicht für eine Irreführung des Verbrauchers, wenn gemäß dem geänderten § 9 Abs. 2 Nr. 6 der Butterverordnung die Butter in Zukunft mit einem Datum versehen wird, das sich nur auf den Zeitpunkt der Abpackung bezieht? Ist die Bundesregierung bereit, die Butterverordnung dahin gehend zu ändern, daß die Kühlhausbutter mit einem besonderen Kennzeichen versehen wird? Zu Frage IX/1: Die Bestimmung über die offene Angabe des Datums des Ausformtages wurde auf Beschluß des Bundesrates in die Butterverordnung aufgenommen, die in ihrer geänderten Fassung am 1. April 1965 in Kraft tritt. Gegenwärtig ist dieses Datum durchweg noch verschlüsselt angegeben. Vom 1. April 1965 an wird das Ausformdatum auf der Verpackung offen angegeben. Zur Zeit dürften beim Verbraucher noch keine bestimmten Vorstellungen hinsichtlich dieses Datums bestehen. Was seine Bedeutung anbelangt, könnte der Verbraucher mehrere Möglichkeiten in Betracht ziehen, z. B. den Herstellungstag, den Abgabetag von der Molkerei oder vom Großhandel. Die Bedeutung des Datums wird durch eine gezielte Aufklärungsaktion rechtzeitig klarzustellen sein. Danach glaube ich nicht, daß der Verbraucher durch die offene Angabe des Datums irregeführt wird. Zu Frage IX/2: Die Frage einer besonderen Kennzeichnung der Kühlhausbutter war 1959 und auch in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand von Beratungen mit den obersten Landesbehörden für Ernährung und Landwirtschaft. Überwiegend teilten diese meine Auffassung, daß nicht das Alter oder die Tatsache einer Kühlhauslagerung, sondern vielmehr die festgestellte Qualität für eine Einstufung von Butter maßgebend sein müsse. Nach den gemachten Feststellungen war nicht damit zu rechnen, daß sich eine Mehrheit der Länder für eine besondere Kennzeichnung der Lagerbutter einsetzen würde. Bei der Prüfung der Frage, ob eine besondere Kennzeichnung der Kühlhausbutter notwendig oder tunlich sei, darf der Buttermarkt der EWG nicht außer Betracht gelassen werden. Es sind bisher keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, daß die Mitgliedsländer an die Einführung einer besonderen Kennzeichnung der Kühlhausbutter denken. Auf einen diesbezüglichen Antrag eines Landes wäre eine ablehnende Haltung der übrigen EWG-Länder zu erwarten, weil sie darin eine bisher nicht gegebene und auch nicht zwingend notwendige Behinderung des freien Warenverkehrs sehen würden. Aus diesen Gründen sieht sich die Bundesregierung nicht veranlaßt, die bestehende Butterverordnung zu ändern. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Walter (Drucksache IV/2776, Fragen IX/10 und IX/1 1) : Ist die Bundesregierung bereit, den Bauern, die durch den Bau von Autobahnen Waldparzellen verloren haben, diese Waldparzellen nicht in Geld, sondern in Waldbesitz aus dem Staatsforstbesitz zu entschädigen? Ist die Bundesregierung auch der Auffassung, daß der Waldbesitz far den Bauern eine Sparbüchse darstellt und schon aus diesem Grunde in Geld nicht abgefunden werden kann? Zu Frage IX/10: Nach Art. 90 Abs. 2 Grundgesetz werden die Bundesautobahnen von den Ländern im Auftrage des Bundes gebaut. Der hierfür notwendige Grunderwerb erfolgt nach Landesenteignungsrecht, in dem Ersatzlandansprüche nicht vorgesehen sind. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt aber alle Bemühungen, den betroffenen Eigentümern auf Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7607 Wunsch Wald zur Verfügung zu stellen, soweit dies im Einzelfall möglich ist. Dem Bund selbst stehen für diese Zwecke nur selten Forstgrundstücke zur Verfügung, da die verhältnismäßig geringen bundeseigenen Forsten für Verwaltungszwecke des Bundes, namentlich für Verteidigungszwecke in Anspruch genommen sind. Auf die Bereitstellung Iandeseigener Forsten als Ersatzland hat die Bundesregierung keinen unmittelbaren Einfluß. Den für den Bund handelnden Straßenbauverwaltungen der Länder ist es jedoch in Härtefällen mehrfach gelungen, daß Ersatzwaldflächen aus den Landesforsten bereitgestellt wurden. Soweit die betroffenen Eigentümer nicht unmittelbar für den Autobahnbau benötigte Restparzellen oder Resteigentumsflächen zum Kauf anbieten, werden diese mitgekauft und ebenfalls als Ersatzland zur Verfügung gestellt. Im übrigen erfolgen die Verkäufe durch die Betroffenen fast ausschließlich freiwillig, Enteignungsverfahren sind verhältnismäßig selten. Die betroffenen Eigentümer entscheiden sich dabei ganz überwiegend für eine Geldentschädigung, und die Entscheidung der Eigentümer sollte ausschlaggebend sein. Zu Frage IX/11: Die Bundesregierung ist ebenfalls der Auffassung, daß der Waldbesitz für den Bauern im allgemeinen eine Sparbüchse darstellt. Jedoch hat die Sparkassenfunktion des Bauernwaldes bei der heutigen Ertragslage der Forstwirtschaft an Bedeutung verloren. Die Waldbauern, deren Waldbesitz in Anspruch genommen werden soll, entscheiden sich daher — wie gesagt — häufig für eine Geldentschädigung, um ihr Geld auf andere und vielleicht günstigere Weise anzulegen. Die Sparkassenfunktion des Waldes allein gebietet deshalb nicht zwingend eine Bereitstellung von Ersatzland anstelle einer Geldentschädigung. Daneben hat aber gerade der Bauernwald noch weitere Funktionen wirtschaftlicher Art, welche ihm oft eine entscheidende Bedeutung für den Betrieb zukommen lassen. Der Bund erkennt daher bei Landinanspruchnahmen für Verteidigungszwecke einen Ersatzland-Anspruch unter den Voraussetzungen des § 22 Landbeschaffungsgesetz an. Danach ist ein Grundstückseigentümer als ersatzlandberechtigt anzusehen, wenn seine Existenz auf den Erträgnissen des von ihm bewirtschafteten Bodens beruht, er zur Aufrechterhaltung seines persönlich bewirtschafteten Betriebes auf Ersatzland angewiesen ist und Ersatzland zu angemessenen Bedingungen sowie in angemessener Nähe beschafft werden kann. Bei Entzug von Forstflächen werden diese Voraussetzungen zu bejahen sein, wenn dem Betrieb durch die abgehende Forstfläche die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird. Das Landbeschaffungsgesetz gilt jedoch nur für Landbeschaffungsaufgaben des Bundes zu Verteidigungszwecken, während nach § 19 Abs. 5 Bundesfernstraßengesetz die für öffentliche Straßen geltenden Enteignungsgesetze der Länder maßgebend sind. Obwohl in den Landesenteignungsgesetzen entsprechende Bestimmungen nicht vorhanden sind, befürwortet die Bundesregierung jedoch eine analoge Anwendung des § 22 Landbeschaffungsgesetz auch auf die Fälle der Beschaffung von Forstflächen für den Bundesfernstraßenbau. Deswegen hatte die Bundesregierung bereits in dem Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes, der am Ende der 3. Wahlperiode behandelt worden ist, vorgeschlagen, die Enteignungs- und Entschädigungsbestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes auch beim Grunderwerb für die Bundesfernstraßen anzuwenden. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Bundesrat abgelehnt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache IV/2776, Fragen XIII/1 und XIII/2) : Wie hoch war 1963 die Zahl der Auslandsbriefsendungen nach Belgien, Frankreich und Luxemburg? Wie hoch war der Einnahmeausfall der Deutschen Bundespost durch den Verzicht auf das Auslandsporto? Nach unseren Berechnungen betrug 1963 die Zahl der Briefsendungen nach a) Belgien 19,965 Mio, davon 9,384 Mio Briefe bis 20 g und 4,420 Mio Postkarten, b) Frankreich 43,304 Mio, davon 22,024 Briefe bis 20 g und 4,420 Mio Postkarten, c) Luxemburg 4,277 Mio, davon 1,960 Briefe bis 20 g und 0,757 Mio Postkarten. Auf Grund dieser Ergebnisse betrug der Gebührenausfall für Briefe und Postkarten nach Belgien 2,1 Mio DM, nach Frankreich 4,8 Mio DM und nach Luxemburg 0,4 Mio DM. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Strobel (Drucksache IV/2776 Fragen XIII/3 und XIII/4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mai-Nummer des Jahrgangs 1964 der Frauenzeitschrift der CDU „Frau und Politik" im Monat Juli im offiziellen Umlauf bei der Postbeamtenkrankenkasse Nürnberg, einer zur Oberpostdirektion Nürnberg gehörenden Dienststelle, war? Billigt die Bundesregierung die in Frage XIII/3 erwähnte einseitige Unterrichtung durch eine Partei-Zeitschrift? Zu Frage XIII/3: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die MaiNummer des Jahrgangs 1964 der von der Bundesgeschäftsstelle der CDU herausgegebenen Frauenzeitschrift „Frau und Politik" im Juli 1964 in einem Exemplar im Umlauf bei der Postbeamtenkrankenkasse in Nürnberg war. 7608 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 Zu Frage XIII/4: Die Bundesregierung billigt keineswegs eine einseitige parteigebundene Unterrichtung der Bundesbediensteten durch eine Parteizeitschrift. Im vorliegenden Fall handelt es sich auch nicht um eine derartige einseitig parteiliche Information, vielmehr wird in dem auch umfangmäßig zentralen Artikel der erwähnten Ausgabe der Frauenzeitschrift „Frau und Politik" in objektiver Form eine sachgerechte Darstellung der 100jährigen umfangreichen Frauenarbeit bei der Post abgehandelt. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß bedeutsame Ereignisse wie z. B. hier das 100jährige Jubiläum der Frauenarbeit bei der Post, das in der breiten Öffentlichkeit eine besondere Beachtung gefunden hat, auch publizistisch ausreichend zu würdigen und ebenfalls dem Personal zur Kenntnis zu bringen sind. Im vorliegenden Fall bot sich zu jener Zeit meines Wissens für die gründliche und sachgerechte Behandlung des Themas „100 Jahre Frauen bei der Post" keine andere Zeitschrift als die beanstandete Frauenzeitschrift zum Ankauf an. Hinzu kam, daß der Deutschen Bundespost ein recht günstiger Preis angeboten wurde, so daß auch von hier aus keine Bedenken gegen den Ankauf einer begrenzten Anzahl von Exemplaren zur Verteilung in Dienststellen mit überwiegend weiblichem Personal zu erblicken sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Benda (Drucksache IV/2776 Frage XIII/5) : Auf welcher Rechtsgrundlage verlangt die Deutsche Bundespost von dem neuen Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen, in denen sich ein fertiger, aber wegen Nichtzahlung der Gebühren gesperrter Telefonanschluß eines früheren Mieters befindet, daß dieser neue Mieter zunächst die Schulden des früheren Mieters bezahlt, bevor ihm der Anschluß unter der alten Nummer zugeteilt werden kann? Die Pflicht zur Zahlung der Fernsprechgebühren ist rechtsverbindlich in der Fernsprechordnung vom 24. November 1939 in der jetzt gültigen Fassung geregelt. Schuldner aller Gebühren, die sich aus dem Teilnehmerverhältnis ergeben, ist der Fernsprechteilnehmer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann statt des Teilnehmers auf Antrag mit Genehmigung der Deutschen Bundespost ein anderer in das Fernsprechteilnehmerverhältnis eintreten (= Übertragung). In diesem Fall haften für die Gebühren, die bis zum Zeitpunkt der Übertragung entstanden sind, neben dem bisherigen auch der neue Teilnehmer, und zwar beide gesamtschuldnerisch (§ 14 Abs. 3 Fernsprechordnung). Auf diese Bestimmungen werden der bisherige und der künftige Teilnehmer auf dem Übertragungsantrag ausdrücklich hingewiesen. Der Antrag muß auch von beiden unterschrieben sein. Für den Eintritt dieser Rechtsfolgen ist es jedoch unerheblich, ob der Fernsprechanschluß z. Z. der Übertragung wegen Gebührenrückstandes gesperrt ist. Es liegt im Ermessen des neuen Mieters, ob er von dieser zulässigen Möglichkeit der Übertragung Gebrauch machen will. Er kann andernfalls die Herstellung eines Anschlusses neu beantragen. Der Antrag wird den Vorschriften der Fernsprechordnung entsprechend in der Reihenfolge des Eingangs ausgeführt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache IV/2776 Frage XIII/6) : Ist der Herr Bundespostminister bereit, den Käufern von Jugendmarken auf ihren Wunsch Spendenquittungen über die Zuschlagsbeträge auszustellen, wie es bei dem Kauf von Wohlfahrtsmarken bei den freien Wohlfahrtsverbänden möglich ist? Alle Käufer von Jugendmarken, soweit sie Bezieher der Versandstellen für Sammlermarken der Deutschen Bundespost sind, erhalten stets mit der Markenlieferung Lieferscheine, aus denen Anzahl und Wert der gelieferten Jugendmarken und damit auch deren Zuschlagswert zweifelsfrei hervorgehen.. Auf die Anerkennung solcher Bescheinigungen durch die Finanzämter als Spendenquittungen hat die Deutsche Bundespost keinen Einfluß. Soweit mir bekannt ist, erkennen die Finanzämter sie nicht an. Sie erteilen nur solchen Körperschaften die Erlaubnis zur Ausstellung anerkennungsfähiger Spendenquittungen, die die Spenden für ihre förderungswürdigen Zwecke verwenden. Der Kreis beschränkt sich auf die im Körperschaftssteuergesetz § 4 Abs. 1 Ziffer 6 genannten Körperschaften. Bei der Deutschen Bundespost sind die Zuschläge zu den Zuschlagsbriefmarken jedoch nur durchlaufende Gelder. Die Zuschlagserlötse aus dem Verkauf der Jugendmarken werden an das Bundesministerium für Familie und Jugend weitergeleitet, das nach seiner Auskunft über die Zuschläge zu den Jugendmarken selbst nicht zur Erteilung von Spendenquittungen befugt ist. Um so weniger ist die Deutsche Bundespost hierzu imstande. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2776, Frage XIII/9): Welche Vorgänge lagen der im Jahre 1962 gegenüber einem ehemaligen Oberpostschaffner beim Postamt Landsberg angeordneten Versetzung nach München und der damit verbundenen Androhung einer Gehaltssperre im Weigerungsfalle zugrunde? Der in der Frage angesprochene frühere Beamte konnte beim Postamt Landsberg (Lech) nicht seinen Wünschen entsprechend im Paketzustelldienst beschäftigt werden, weil diese Arbeitsplätze bereits laufbahngerecht besetzt waren. Seine Verwendung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7609 auf anderen Arbeitsplätzen seiner Besoldungsgruppe beim Postamt Landsberg scheiterte aus gesundheitlichen Gründen. Um ihn aber — einer ärztlichen Empfehlung folgend — trotzdem im Paketzustelldienst beschäftigen zu können und weil er früher selbst einmal eine Versetzung nach München gewünscht hatte, ordnete ihn die Oberpostdirektion München zum Postamt München 3 ab. Dieser Abordnung ist der Beamte zwar für ein paar Tage nachgekommen, dann weigerte er sich jedoch, seinen Dienst weiterhin in München zu verrichten. Bei dieser Weigerung blieb er auch, als er zur Wiederaufnahme des Dienstes aufgefordert und über die Folgen seiner Weigerung aufgeklärt wurde. Nach der zwingenden Vorschrift des § 73 des Bundesbeamtengesetzes mußte daraufhin der Verlust seiner Dienstbezüge festgestellt werden. Der Beamte blieb auch weiterhin unbelehrbar und beantragte schließlich seine Entlassung aus dem Dienst der Deutschen Bundespost nach § 30 Bundesbeamtengesetz. Diesem Antrag ist entsprochen worden. Die Angelegenheit war bereits Gegenstand von Eingaben an den Bundespersonalausschuß und an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag hat sich nach Überprüfung und Beratung im Petitionsausschuß der Stellungnahme der Bundesregierung angeschlossen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Frehsee (Drucksache IV/2777, Fragen I/1 und I/2) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß fortbildungswillige junge Menschen gleiche Chancen zur beruflichen Fortbildung und Qualifizierung erhalten müssen, gleichviel ob sie gewerblichen oder landwirtschaftlichen Berufen angehören? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den aus dem „Individuellen Förderungsprogramm des BMA" ausgeschlossenen Berufsgruppen des Gartenbaues und der Land- und Forstwirtschaft die gleichen Berufsausbildungsbeihilfen zu verschaffen, wie sie die gewerblichen Berufe erhalten? Zu Frage I/1: Die Bundesregierung beantwortet diese Frage mit einem uneingeschränkten Ja. Zu Frage I/2: Unabhängig vom Förderungsprogramm des BML, das sich vorrangig auf die Ausbildung Jugendlicher sowie die Ausbildung der Landarbeiter beschränkt, fördert der 'Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung durch das „Individuelle Förderungsprogramm" Berufsangehörige, die bereits eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben und durch eine zusätzliche Weiterbildung einen beruflichen Aufstieg anstreben. Hiernach besteht die Möglichkeit der Gewährung von Beihilfensowie der Unterstützung der Familienangehörigen des Antragstellers. Diese Art der Förderung ist weitgehender als die Förderung mit Hilfe der Mittel meines Hauses, was begreiflicherweise zu einer Reihe von Beschwerden geführt hat. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, schon ab 1965 die in der Landwirtschaft und im Gartenbau Tätigen in das „Individuelle Förderungsprogramm" einzubeziehen. Zur Klärung der finanziellen Grundlagen finden noch in diesem Monat Verhandlungen zwischen den Vertretern der beteiligten Bundesressorts statt.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich mit der Beantwortung der Großen Anfrage beginne, darf ich vielleicht einen Satz vorweg sagen. Ich darf, Herr Präsident, dem Hohen Hause dafür danken, daß es sehr rasch, noch vor der Weihnachtspause und damit in dem kürzestmöglichen Zeitraum, einen neuen Wehrbeauftragten bestellt hat. Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, zum Ausdruck zu bringen, daß sich sowohl das Bundesministerium der Verteidigung als auch die Bundeswehr selbst bemühen werden, mit dem neuen Wehrbeauftragten zusammenzuarbeiten und ihm seinen Auftrag und seine Aufgabe zu erleichtern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7597
    Bundesminister von Hassel
    Ich möchte dem Hause dafür danken, daß es zu dieser raschen Entscheidung gekommen ist.
    In Beantwortung der Großen Anfrage der Freien Demokratischen Partei darf ich zunächst einmal folgendes sagen.
    In Punkt 1 wird gefragt:
    Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um in der deutschen und ausländischen Öffentlichkeit den unberechtigten Vorwurf, in der Bundeswehr bestehe ein Trend zum Staat im Staate, nachdrücklich und überzeugend zu widerlegen?
    Meine Damen und Herren! Die Erklärungen des Herrn Bundestagspräsidenten und des Herrn Bundeskanzlers in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Juni 1964 sind der Truppe als „Aktuelle Information" im Wortlaut mitgeteilt worden. Jeder Angehöriger der Bundeswehr ist dadurch in die Lage versetzt worden, Behauptungen in der Öffentlichkeit zu begegnen, in der Bundeswehr sei der Trend zum Staat im Staate unverkennbar.
    Die erwähnten Erklärungen werden auch in der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr bei jedem geeigneten Anlaß verwertet, insbesondere in den Wehrpolitischen Seminaren und Tagungen an der Schule der Bundeswehr für Innere Führung mit Vertretern der verschiedensten Berufsgruppen. Es ist ferner beabsichtigt, durch Neuauflage oder Neuherausgabe geeigneter Schriften die Eingliederung der Bundeswehr in den demokratischen Staat überzeugend darzulegen.
    Der Erfolg dieser Bemühungen ist, wie in der Vergangenheit so in der Zukunft, jedoch auch davon abhängig, daß die Aufklärungsarbeit der Bundeswehr von den in Frage kommenden Institutionen im zivilen Bereich mitgetragen wird.
    Das Echo im westlichen Ausland — in der Richtung geht die Frage — ist unterschiedlich. Wenn auch zum Teil der Vorwurf, die Bundeswehr drohe sich zu einem „Staat im Staate" zu entwickeln, nicht aufgenommen wurde, so ist leider in einigen Ländern eine negative Reaktion zu verzeichnen gewesen.
    In den kommunistisch beherrschten Ländern, die schon immer versucht haben, die Bundeswehr als militaristisches und revanchistisches Element zu diffamieren, sind diese Tendenzen unter Zitierung von Sätzen des Wehrbeauftragten aus der „Quick" natürlich erheblich intensiviert und gegenüber dem neutralen Ausland verstärkt worden.
    Die Bundesregierung verstärkt demgegenüber ihre Bemühungen, ausländischen Besuchern — Beamten, Journalisten, Politikern, Offizieren und anderen maßgeblichen Persönlichkeiten — Einblick in die Einrichtungen der Bundeswehr und ihren militärischen Beitrag zur NATO zu geben, um dadurch ein wirklichkeitsgetreues Bild von der Bundeswehr zu vermitteln. Die Militärattachés in den deutschen diplomatischen Vertretungen, die unmittelbar über die Vorgänge unterrichtet worden sind, erhalten vermehrt Filme, Broschüren und sonstiges Informationsmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit.
    Die zweite Frage lautet:
    Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die in der Truppe vorhandene Unruhe zu beseitigen, die durch eine verallgemeinernde Darstellung und Betrachtung vorhandener Mißstände entstanden ist?
    Die Bundesregierung hat bereits am 25. Juni 1964 in der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers vor dem Deutschen Bundestag unmißverständlich festgestellt, daß mit „Überspitzungen und Verallgemeinerungen" ... „der Bundeswehr kein guter Dienst erwiesen" worden ist. Der Herr Bundeskanzler hat ferner erklärt, daß „Treue, Gehorsam und Pflichterfüllung ... Achtung, Schutz und Vertrauen verdienen" und „... das mit geringen Ausnahmen für die militärischen Führer aller Dienstgrade zutrifft". Der Herr Bundeskanzler bekräftigte, daß die Bundesregierung zu den Soldaten der Bundeswehr steht, so wie diese „treu und gewissenhaft diesem Staate und unserem Volk" dienen.
    Die Bundesregierung hat die Erklärungen des Herrn Bundestagspräsidenten und der Vorsitzenden der Fraktionen, die in .der gleichen Sitzung abgegeben wurden, begrüßt und als besonders wertvolle Unterstüztung ihrer eigenen Bemühungen gewertet. Die Erklärungen des Herrn Bundestagspräsidenten und des Herrn Bundeskanzlers wurden den Kompanien und entsprechenden Einheiten am darauffolgenden Tage im Wortlaut zugeleitet.

    (Zuruf von der SPD: Aber nicht die der Fraktionen!)

    Unter Ziffer 3 wird gefragt:
    Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß festgestellte Mängel und Mißstände nicht auf den Geist der Offiziere und Unteroffiziere der Truppe im allgemeinen schließen lassen, sondern vielmehr das Ergebnis eines überstürzten Aufbaus der Bundeswehr unter unseren besonderen Voraussetzungen und damit einer nicht ausreichenden Ausbildung und Anleitung in der modernen Menschenführung sind?
    Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß auftretende Mängel nicht auf den Geist der Offiziere und Unteroffiziere schließen lassen. Ein Teil der Schwierigkeiten ist zweifellos auf den aus zwingender Gesamtlage heraus erforderlichen raschen Aufbau der Bundeswehr zurückzuführen. Sie mußten aus allen dem Hohen Haus bekannten Gründen in Kauf genommen werden.
    Ich darf zu der mündlichen Begründung, die heute morgen der Vertreter der Freien Demokratischen Partei gegeben hat, ein paar Erläuterungen geben. Es wurde in der mündlichen Ergänzung gesagt, daß man einen Rückgang der Schlagkraft der Bundeswehr festzustellen habe und daß die letzte Verantwortung für die Lücken, die noch vorhanden sind und zu dem Rückgang geführt haben, der Politiker und nicht der junge Ausbilder trage. — Zunächst dieses: Die Schlagkraft unserer Bundeswehr hat sich trotz allem kontinuierlich erhöht. Unsere Einheiten werden wie alle Einheiten der NATO laufend von der NATO selber überprüft und bewertet. Die Ver-
    7598 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964
    Bundesminister von Hassel
    bände der Bundeswehr stehen dabei nach den Streitkräften der Vereinigten Staaten immer an zweiter Stelle.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich glaube, wir tun gut daran, das anzuerkennen und auch mit einem gewissen Stolz zu sagen, daß der erhobene Vorwurf nicht zutrifft.

    (Abg. Wienand: Aber wo stehen wir, was die Voraussetzungen für die Kampffähigkeit angeht, wenn wir an die zivile Verteidigung denken!)

    — Dann fragen Sie vielleicht einmal bei einer anderen Gelegenheit und nicht den Bundesminister der Verteidigung, Herr Abgeordneter Wienand. Ich habe bei jeder Gelegenheit deutlich gemacht,

    (erneuter Zuruf des Abg. Wienand)

    daß auch der Verteidigungsminister, obwohl er dafür keine Verantwortung hat, immer davon ausgehen muß, daß es nicht nur eine äußere Sicherheit, sondern auch eine innere Sicherheit gibt. Sie finden mich immer auf der Seite derer, die auch die innere Sicherheit wollen. Wenn Sie das bei uns kritisieren, dann frage ich Sie, wie lange Sie beispielsweise die Notstandsgesetzgebung verzögert haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    — Sie haben nachher noch Gelegenheit, sich hier zu äußern.
    Der Herr Abgeordnete Schultz sagte, daß letztlich
    der Politiker die Verantwortung trage und nicht der junge Ausbilder. Ich stimme Ihnen, Herr Abgeordneter, uneingeschränkt zu. Die Verantwortung für die Lücken, die vorhanden sind, kann man nicht dem kleinen Mann draußen, dem Gefreiten, Unteroffizier, Feldwebel, auch nicht dem Offizier auferlegen; die Verantwortung dafür tragen wir Politiker. Bei jeder Gelegenheit — beispielsweise im Zusammenhang mit der Nagold-Affäre - habe nicht nur ich, sondern hat das Hohe Haus zum Ausdruck gebracht, daß man von uns aus die Verantwortung nicht auf den kleinen Mann abwälzen darf. Ich folge da völlig Ihrer Darstellung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das dritte Thema in Ihrer mündlichen Begründung zu der Frage 3, Herr Abgeordneter Schultz, war: das Vertrauen zum Soldaten, um das Sie und das Hohe Haus sich bemühen. Sie sagten, diesem Wort: Vertrauen zum Soldaten müßten auch Taten folgen. Sie verwiesen dazu auf ein Beispiel, das draußen in der Bundeswehr sehr gängig ist, nämlich die Besetzung des Postens des Abteilungsleiters für das Personalwesen. Ich darf zitieren, Herr Abgeordneter Schultz, was ich vor zwei Monaten auf der letzten Kommandeurstagung in München gesagt habe. Ich habe dort folgendes formuliert:
    Eine andere Quelle des Unmutes ist die Tatsache, daß der Leiter der Personalabteilung im Ministerium ein Zivilist ist. Ich weiß, daß man diese Tatsache manchmal als einen Ausdruck des Mißtrauens in das Offizierskorps deutet. Lassen Sie mich dazu sagen: im Haushaltsplan ist seit eh und je die Stelle als eine Beamtenstelle ausgebracht. Ich bedauere dies und bemühe mich seit geraumer Zeit, aus ihr eine Wechselstelle zu machen. Meine Auffassung ist: es darf keine Ideologie sein, daß der Leiter der Personalabteilung nur ein Soldat sein darf oder nur ein Beamter sein muß. Der Minister muß den bestgeeigneten Mann berufen können, sei er Beamter, sei er Soldat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Angesichts der Tatsache, daß der stellvertretende Leiter und vier Unterabteilungsleiter dieser Abteilung Soldaten sind, sollte die Diskussion aber darüber ein Ende haben.
    Nun kommt ein besonders wichtiger Satz, Herr Abgeordneter Schultz, und Sie werden mir wahrscheinlich zugeben, daß er zutrifft:
    Die Zahl der Beförderungsstellen würde unter
    einem General als Leiter nicht größer werden.
    Im übrigen werden sich Mängel und Mißstände bei dem Aufbau einer so großen Organisation, wie es die Bundeswehr mit zur Zeit etwa 430 000 Soldaten und 170 000 zivilen Kräften ist, nie völlig vermeiden lassen. Es wäre falsch, hieraus Schlüsse auf den Geist der Offiziere und Unteroffiziere zu ziehen. Die Bundesregierung weist deshalb jede 'kollektive Verurteilung entschieden zurück. Sie stützt diese Auffassung auch auf den Jahresbericht 1963 des Wehrbeauftragten, in dem es auf Seite 4 heißt, daß sich „für jedes Beispiel des Versagens eines Soldaten ... zahlreiche Beispiele vorbildlichen Verhaltens nennen lassen". Die Bunderegierung weiß, daß die große Mehrheit der Offiziere und Unteroffiziere trotz stärkster Anspannung und überdurchschnittlicher Belastung die ihnen auferlegten Pflichten vorbildlich erfüllt.
    Was die Ausbildung und Anleitung in der modernen Menschenführung betrifft, so hat der Bundesminister der Verteidigung sofort nach Abschluß der wichtigsten durch unsere Bündnispolitik bedingten Aufstellungsvorhaben im Frühjahr 1963 eine Phase der Konsolidierung angeordnet. Sie wirkt sich in allen Bereichen aus, hat aber als 'besonderen Schwerpunkt zum Ziel, die Spannung zwischen dem Erforderlichen und dem Möglichen zu beseitigen und durch vertiefte Ausbildung und Anleitung der Offiziere und Unteroffiziere Sicherheit und Können in der modernen Menschenführung zu steigern. Der Katalog vielfältiger Maßnahmen müßte hier genannt werden. Er reicht von der Errichtung von Unteroffiziersschulen — bei Heer, Luftwaffe und Marine sind bereits je eine in Betrieb; weitere beim Heer werden errichtet — bis zur Verlängerung der Förderlehrgänge für Unteroffiziere und Feldwebel, von der schrittweisen Verlängerung der Offiziersausbildung durch einen „Aakademielehrgang" bis zur Beurlaubung zum Vollstudium ausgebildeter Offiziere auf Kosten des Staates.
    Die Bundesregierung stellt in diesem Zusammenhang fest, daß die Vorschläge des Wehrbeauftragten zur Verbesserung der Ausbildung militärischer Vorgesetzter vom Herbst 1964 bereits seit langem im
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7599
    Bundesminister von Hassel
    Zuge der Konsolidierung aus eigener Initiative realisiert worden sind oder realisiert werden.
    Zur Frage Nr. 4: Die Bundesregierung ist nicht nur bereit, sondern insbesondere ständig und mit Erfolg bemüht, die Truppenführer, insbesondere die Einheitsführer von Verwaltungsaufgaben zugunsten ihrer Ausbildungs- und Erziehungsaufgaben zu entlasten. Es muß aber beachtet werden, daß die heutzutage in der Einheit anfallende Verwaltungsarbeit zum großen Teil bedingt ist durch unsere rechtsstaatliche Ordnung und durch die hochwertige, sehr kostspielige technische Ausstattung einer modernen Armee.
    Durch die Tätigkeit einer besonderen Kommission unter Leitung eines Obersleutnants, die im Auftrage des Bundesministers der Verteidigung die Truppe laufend besucht, ist jedoch erreicht worden, daß die Zeit, die der Kompaniechef im Monatsdurchschnitt zur Erledigung des Schriftverkehrs benötigt, täglich etwa zwei bis drei Stunden nicht überschreiten muß. Auf Vorschlag dieser Kommission wurde dem Kompaniechef für sein Geschäftszimmer neben dem Kompaniefeldwebel wieder die Stelle eines Kompanieschreibers für die laufende Verwaltungsarbeit bewilligt.
    Eine Reihe von Maßnahmen hat die Belastung des Einheitsführers mit Verwaltungsarbeit erheblich eingeschränkt. Ich nenne einige Beispiele: Wir haben eine radikale Einschränkung der sogenannten Dauerterminmeldungen auf logistischem Gebiet, eine Vereinfachung in der Bearbeitung von Schadensfällen, eine Vereinfachung und Koordinierung des Meldewesens auf allen Sachgebieten, eine Einschränkung der aktenkundig zu machenden Belehrungen, eine Vereinfachung der Führung der Personalunterlagen, dabei insbesondere den Wegfall des Wehrstammbuches für alle Soldaten, die Einführung der Personenkennziffer als alleinige Kennzeichnung der Soldaten, eine Delegierung der Beförderungsbefugnis für Mannschaften bis zum Hauptgefreiten auf den Kompaniechef, eine Delegierung der Unterschriftsbefugnis auf Funktionspersonal, insbesondere auf den Kompaniefeldwebel in allein 60 Fällen — weitere Delegierungen werden folgen, sobald der Bundesrechnungshof zugestimmt hat —, eine Herausgabe einer handlichen, übersichtlich geordneten Sammlung von Erlassen für den täglichen Gebrauch in der Kompanieschreibstube und die Zusammenfassung von Einzelerlassen zu zentralen Dienstvorschriften. Die Reihe der Beispiele ließe sich lange fortsetzen. Nur aus Zeitgründen verzichte ich hier darauf, all die anderen Maßnahmen darzulegen.
    Oberhalb der Kompanie wird die Verwaltungsarbeit durch Beamte und Angestellte wahrgenommen, die durch ihre Sachkentnis auf dem von der Natur her außerordentlich schwierigen Gebiet der Bundeswehrverwaltung dem Soldaten die Verwaltungsarbeit abnehmen und deren Leistung auch von der Truppe selbst anerkannt wird.
    In der Frage 5 heißt es:
    Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um den Mangel an Offizieren und Unteroffizieren schnell und wirksam zu beheben?
    In der münlichen Ergänzung ist in der Begründung zu den Fragen 5 und 6 gesagt worden, daß man bei dem Thema Offiziere und Unteroffiziere vor allen Dingen verlangen muß, daß man den mitdenkenden Offizier erzieht und nicht nur den, der einfach Befehle ausführt, und zwar einen mitdenkenden Offizier, der auch dann erwünscht ist, wenn er einmal eine andere Meinung vertritt als die Leitung des Hauses. Herr Abgeordneter Schultz, ich möchte Ihnen deutlich mein Prinzip auseinandersetzen. Bei mir im Ministerium hat jeder Offizier oder Beamte oder sonstige zivile Mitarbeiter nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, seinem Minister und den leitenden Herren des Hauses seine Auffassung unabhängig davon, ob sie mit der des Ministers oder der Leitung des Hauses konform geht, darzulegen. Solange eine Frage nicht entschieden ist, hat jeder Offizier und Mitarbeiter das Recht und die Pflicht — ich wiederhole es —, seine Auffassung dem Minister vorzutragen. Sie können mir nicht ein einziges Beispiel nennen, wo ein anderer Offizier, ein nachgeordneter Mann, nicht die Gelegenheit gehabt hat, seine Auffassung laut und deutlich und vernehmlich zu sagen.
    Wenn die Entscheidung aber getroffen ist, dann erwarte ich, daß jeder Mitarbeiter im Ministerium und draußen diese Entscheidung seines Ministers loyal befolgt und vertritt und zu seinem eigenen Anliegen macht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich brauche bis heute, Herr Abgordneter Schultz, nicht in einem einzigen Falle darüber Klage zu führen, daß das dann nicht auch geschehen ist.
    Ich glaube, insofern ist die Mahnung an den Minister, daß er mitdenkende Offiziere haben müsse, unberechtigt. Ich verlange, daß sie mitdenken und nicht nur stramm stehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nun zur Beantwortung dieser beiden Fragen folgendes: Der Mangel an Offizieren geht vor allem auf das Fehl an Angehörigen der „weißen Jahrgänge" zurück. Dieses Fehl kann auch angesichts der geburtenschwachen Jahrgänge in absehbarer Zeit nicht ausgeglichen werden.
    Der Mangel an Unteroffizieren ist vornehmlich in der Arbeitsmarktsituation begründet. Der Aufbau der Bundeswehr hat begonnen, als die Vollbeschäftigung in der Wirtschaft erreicht war. Seitdem hat die Knappheit an Arbeitskräften von Jahr zu Jahr zugenommen. In der gleichen Zeit sind, nicht zuletzt wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt, die Arbeitsbedingungen — Arbeitszeit, 5-Tage-Woche — laufend zugunsten der Arbeitnehmer verbessert worden. Die Aufgaben der Bundeswehr lassen es aber nicht zu, den Soldaten vergleichbare Vergünstigungen zu gewähren.
    Seit Bestehen der Bundeswehr ist unablässig versucht worden, mehr Offiziere und Unteroffiziere zu gewinnen. In der vergangenen Zeit sind die sozialen, die rechtlichen und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Soldaten laufend verbessert worden. Ein grundlegender Wandel wurde dadurch nicht er-
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    Bundesminister von Hassel
    reicht. Dennoch werden auch künftig die Laufbahnaussichten, die Besoldung, die Fürsorge und die Versorgung der Soldaten verbessert werden. Man wird sich jedoch darüber im klaren sein müssen, daß es kein sofort wirksames Mittel gibt, um den Mangel an Offizieren und Unteroffizieren zu beheben. Es wird dazu vieler und langandauernder Anstrengungen bedürfen. Insbesondere kommt es darauf an, das Ansehen des Soldaten und damit die Anziehungskraft seines Berufes zu erhöhen. Gegenwärtig werden zahlreiche Maßnahmen, die diesem Ziele dienen, durchgeführt und vorbereitet.
    Zur 6. Frage: Die Bundesregierung hat die Laufbahnrichtlinien für Offiziere und Unteroffiziere stetig verbessert. Die Soldatenlaufbahnverordnung ist seit 1958 mehrfach, zum Teil grundlegend geändert worden, eine Vierte Änderungsverordnung ist in der Vorbereitung. Insbesondere sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Trennung der bisher gemeinsamen Laufbahngruppe der Unteroffiziere und Mannschaften, Verbesserungen für die Spitzendienstgrade der Unteroffiziere, also für die Stabs-und Oberstabsfeldwebel, Verbesserung der Möglichkeit zum Aufsteigen bis zum Hauptfeldwebel für Soldaten auf Zeit und Erleichterung des Aufsteigens von Unteroffizieren in die Laufbahn der Offiziere im Truppendienst.
    Die Bundesregierung widmet der Fürsorge für den Soldaten und seine Familie ebenso wie der Fürsorge für jeden Bediensteten des öffentlichen Dienstes ihr besonderes Augenmerk. Darüber hinaus trägt sie den Besonderheiten des Soldatenberufes durch zusätzliche Fürsorgemaßnahmen Rechnung. Der Bogen der Fürsorgemaßnahmen — es können hier nur Beispiele genannt werden — spannt sich von Beihilfen für Familienheimfahrten für Ledige im Inland bis zur Familienzusammenführung für verheiratete Soldaten in den USA, die dort einen langen Lehrgang besuchen, von der Einrichtung von Werk-, Schul- und Fürsorgefahrten bis zum Bau von Soldaten-, Unteroffizier- und Offizierheimen. Hierher gehört auch das große und umfassende Gebiet der Vorbereitung auf den zweiten Beruf, die Studienförderung und vieles andere mehr bis hin zu der hier schon zitierten Militärurlauberfahrkarte und dem zinslosen Darlehen für Zeitsoldaten. Es würde zu weit führen, all die vielen Maßnahmen aufzuführen. Denken Sie an die Erhöhung der Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen, an die Zusage an ,alle Unteroffiziere, nach einer mindestens zwölfjährigen Dienstzeit in die Bundeswehrverwaltung übernommen zu werden, an Iden weitgehenden Wegfall der Gegenrechnung der Versorgungsbezüge bei Übertritt des Soldaten in den öffentlichen Dienst, an Schulbeihilfen und nicht zuletzt an die Beratung und Unterstützung der Soldaten und ihrer Familien inversorgungs- und fürsorgerechtlichen Fragen, schließlich an den Aufbau eines eigenen fürsorgerischen Beratungsdienstes.
    Der Bundesminister der Verteidigung hat besondere Schwerpunkte gesetzt, in denen Wohnungsbau nach Umfang und Qualität, Betreuungseinrichtungen für Unteroffiziere und Offiziere und die Freizeitpflege, besonders durch Soldatenheime, angesprochen werden.
    Die Fülle der Maßnahmen zeigt, daß die Bundesregierung auf idem Wege der Fürsorge für den Soldaten viel erreicht hat und daß sie unablässig bemüht ist, diese Maßnahmen zu .ergänzen und zu vertiefen.
    Die Besoldung der Soldaten ist durch ein Gesetz an die der Beamten angeglichen. Solange dieser Grundsatz vom Gesetzgeber nicht verlassen wird, besteht nur die Möglichkeit, die Sonderverhältnisse soldatischen Dienstes durch Zulagen verschiedener Art auszugleichen. Diese werden für zahlreiche Funktionen und militärische Sonderverhältnisse bereits gewährt.
    Ich erinnere an die Zulagen für Flieger und Fallschirmspringer, Maschinen-, U-Boot-Personal und Bordpersonal, Kampfschwimmer und Taucher, das Flugsicherungskontroll- und Radarleitpersonal oder die Heeresbergführer sowie an zahlreiche Verpflegungszuschüsse für besondere Dienste.
    Geplant sind weitere Verbesserungen für den Soldaten, die vor allem den Unterführern zugute kommen sollen. Gedacht ist insbesondere an eine Zulage für Soldaten im Truppendienst — für Zeit- und Berufssoldaten — zum Ausgleich ihrer ständigen zeitlichen Mehrbelastung im Vergleich zu den Zivilbediensteten.
    Die Bundesregierung ist auch in Zukunft bestrebt, allen Besonderheiten .des soldatischen Berufs auch auf dem Gebiete der Besoldung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Rechnung zu tragen, wobei nicht verkannt werden darf, daß sich gerade Besoldungsfragen auf den gesamten öffentlichen Dienst auswirken und deshalb mit aller erforderlichen Behutsamkeit vorbereitet werden müssen.
    Ich komme zur vorletzten Frage, wie sich die Bundesregierung in Zukunft verhalten will, um die Familien von Berufssoldaten, im besonderen die mit schulpflichtigen Kindern, durch zu häufige Versetzung der Ehegatten vor Schaden zu bewahren.
    Antwort: Längerdienende Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten müssen in ihrer Laufbahn verschiedene Verwendungen erhalten. Dies führt zu Versetzungen. In der Zeit des Aufbaues der Bundeswehr wechselten die Verwendungen wegen der Neuaufstellungen oder der Umgliederung von Truppenteilen häufiger, als dies aus Laufbahngründen notwendig gewesen wäre. Wie sich am Beispiel der Portepee-Unteroffiziere zeigt, ist die Versetzungshäufigkeit inzwischen aber allgemein wesentlich zurückgegangen.
    Während ein älterer Unteroffizier des Heeres 1959 schon nach 17 Monaten Verwendungsdauer versetzt worden ist, betrug die durchschnittliche Verwendungsdauer 1962 immerhin schon 45 Monate und läuft seit 1963 in Richtung auf über 60 Monate. Dagegen mußten die älteren Unteroffiziere der Luftwaffe noch 1962 nach 14 Monaten Verwendung versetzt werden; seit 1963 geht es auf 33 Monate. Die besondere Versetzungshäufigkeit im Jahre 1962 war auf die Umgliederung der Luftwaffe zurückzuführen.
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    Bundesminister von Hassel
    In der Marine betrug die Versetzungshäufigkeit der älteren Unteroffizier, bedingt durch den hohen Anteil des Spezialpersonals, im Jahre 1963 27 Monate.
    In der Konsolidierungsphase, in die die Bundeswehr eingetreten ist, wird die Versetzungshäufigkeit allgemein weiter zurückgehen. Insbesondere sollen Wege gesucht werden, vor allem die verheirateten Soldaten an ihrem Standort auf möglichst lange Dauer — etwa 4 Jahre — zu belassen. Die Sorgen um die Wohnungen für die Familien und die Schulausbildung der Kinder werden dann auch geringer.
    Die Schwierigkeiten in der Schulausbildung für die Kinder der Soldaten ergeben sich aus den nicht nur von Land zu Land, sondern zuweilen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlichen Schulverhältnissen. Vor allen Dingen bei den weiterführenden Schulen entstehen wegen der Vielzahl der Schultypen besondere Probleme. Sie lassen sich oft nicht durch Beihilfen für die Unterbringung in Internaten oder durch die Schaffung von Fahrgelegenheiten zum Besuch weiter entfernt liegender Schulen lösen. Grund dafür ist einmal die Abneigung der Eltern gegen Internatserziehung oder die Überanstrengung der Kinder durch zu weite Schulfahrten. Eine wirkliche Abhilfe ist hier nur durch eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Schulwesens zu erreichen. Soweit darauf Einfluß genommen werden kann, geschieht das mit dem Ziele, durch Versetzung und Umzug bedingte schulische Nachteile für die Kinder der Soldaten nach Möglichkeit zu vermeiden.
    Alle zuständigen Vorgesetzten sind angewiesen, die Laufbahn der ihnen unterstellten Soldaten mit Sorgfalt und auf möglichst lange Sicht zu planen und zu realisieren. Berechtigte Wünsche der Soldaten und ihrer Familie sind dabei nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Bei der Klage über die zur Zeit häufige Versetzungsmöglichkeit muß darauf hingewiesen werden, daß 50 % der Versetzungen auf eigenen Antrag erfolgen. Da solche Wünsche also bei vielen Soldaten vorliegen, lassen sich Härten nicht gänzlich vermeiden. Sie müssen durch Fürsorgemaßnahmen möglichst schnell beseitigt oder gemildert werden. Hierzu gehört vor allem die schnelle Familienzusammenführung am neuen Standort des Soldaten.
    Zur letzten Frage:
    Was will die Bundesregierung tun, um den Offizieren und Unteroffizieren in den Bereichen, in denen sie stationiert sind, einen engeren und dauernden Kontakt mit den Angehörigen aller anderen Berufe zu ermöglichen?
    Meine Damen und Herren, in jedem Standort der Bundeswehr besteht ein reger Kontakt zu den örtlich maßgebenden Persönlichkeiten. Dieses positive Verhältnis kommt in zahlreichen gegenseitigen Einladungen im kleineren Kreise und in der Teilnahme der Bevölkerung an den öffentlichen Veranstaltungen der Bundeswehr zum Ausdruck.
    Als besonders geeignet zur Pflege guter Beziehungen hat sich die Durchführung der „Tage der
    offenen Tür" gezeigt. Die Anforderungen erwiesen, daß Gäste der Bundeswehr an kleineren Übungen sehr gern teilzunehmen wünschen. Im vergangenen Jahr wurden 10 200 Veranstaltungen durchgeführt, an denen 6 Millionen Bundesbürger teilnahmen. Allein im ersten Quartal 1964 haben 2271 Veranstaltungen der Bundeswehr der verschiedensten Art mit zivilen Teilnehmern aus allen Berufsgruppen stattgefunden und zu sehr enger Begegnung geführt. In dieser Zahl, die ich eben nannte, ist nicht die Teilnahme von Soldaten aller Dienstgrade an Veranstaltungen enthalten, zu denen von ziviler Seite eingeladen Wurde.
    Mit der Aufstellung der Bundeswehr und vor allen Dingen ihrer Territorialen Reserve wird sich der Kontakt zwischen Bundeswehr und Bevölkerung auch in den sogenannten truppenarmen Räumen verstärken. Die Einheiten der Territorialen Reserve sind auf Grund ihrer Zusammensetzung ausschließlich aus Reservisten als besonders geeignet anzusehen, Mittler zwischen Bundeswehr und Öffentlichkeit im örtlich begrenzten Bereich zu sein. Jede Förderung dieses militärischen Vorhabens auch von ziviler Seite führt also ebenso wie die Förderung allgemeiner Fürsorgemaßnahmen, vor allen Dingen des Wohnungsbaus, zur Vertiefung der bereits bestehenden Kontakte.
    Soweit die Antwort auf die Große Anfrage der FDP. Ich glaube, ich darf davon ausgehen, daß die Diskussion hier im Hohen Hause am Freitagmittag nicht mehr sehr viel weitergeführt werden soll. Ich brauche deshalb auf die Ausführungen des Berichterstatters und des Mitberichterstatters für die Minderheit zum Bericht des Wehrbeauftragten nicht mehr einzugehen. Ich möchte aber in einem Punkte dem Berichterstatter der Minderheit widersprechen, der sagte, diese Sitzung habe unter einem ungünstigen Vorzeichen stattgefunden. Vielleicht, was die Uhrzeit angeht; aber ich meine, daß sie unter einem günstigen Zeitpunkt stattfand, nämlich nachdem ein neuer Wehrbeauftragter bestellt worden ist. Ich halte das für einen außerordentlich günstigen Zeitpunkt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Vertreter der Minderheit hat zum Ausdruck gebracht, daß wir der großen Mehrheit aller Dienstgrade der Bundeswehr für die ausgezeichnete Art zu danken haben, wie sie ihren Dienst in der Bundeswehr geleistet haben. Er hat aber auch zum Ausdruck gebracht, man habe den Wehrbeauftragten nicht zu dem Zweck, Selbstverständlichkeiten vor dem Hohen Hause auszubreiten oder nur das zu sagen, was gut sei, sondern dazu, auf die Schäden, die Schwierigkeiten, die Lücken hinzuweisen. Ich folge in dieser Auffassung dem Minderheitsberichterstatter nicht. Ich meine, daß man, wenn man im Bundestag diskutiert, nicht nur über die geringen Schäden, Schwächen und Lücken sprechen, sondern auch die große, überwiegend positive Leistung zum Ausdruck bringen soll,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    7602 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964
    Bundesminister von Hassel
    daß man also das richtige Maß setzen muß.

    (Abg. Wienand: Das machen Sie aber in ausreichendem Maße, Herr Minister! Es müssen doch andere mal was anderes sagen!)

    — Herr Wienand, daß Sie etwas anderes sagen, bin ich gewohnt. Ich sehe mit großem Interesse Ihren Ausführungen hier entgegen. Bisher haben Sie nämlich mit ungewöhnlichem Geschick persönlich jede Diskussion im Bundestag vermieden und sind anschließend zwei Stunden später vor die Presse gegangen und haben dort Ihre Weisheit und Ihre Kritik über die Bundeswehr und das Ministerium zum Ausdruck gebracht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Wienand: Herr Minister, das können Sie doch nicht unter Beweis stellen!)

    — Das kann ich Ihnen, Herr Abgeordneter Wienand. An Hand eines langen Kriegstagebuchs kann ich Ihnen vortragen — —


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Bitte schön.