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    Deutscher Bundestag 153. Sitzung Bonn, den i 1. Dezember 1964 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Nieberg 7571 A Erweiterung der Tagesordnung 7571 B Fragestunde (Drucksachen IV/2810, IV/2815) Fragen des Abg. Killat: Aufklärungspflicht über die Rechte und Pflichten der versicherten Bevölkerung Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7571 C, D, 7572 A, B, C, D Killat (SPD) . . . . 7571 C, 7572 A, B Büttner (SPD) 7572 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7572 D Frage des Abg. Killat: Sog. Reichszuschuß nach § 205 d RVO an die gesetzlichen Krankenkassen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7573 A, B Killat (SPD) . . . . . . . . 7573 A, B Frage des Abg. Fritsch: Höhe der Arbeiterrente in Niederbayern Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7573 C, D Fritsch (SPD) . . . . . . . . 7573 C, D Frage des Abg. Schwabe: Spätverbindung auf der Strecke Frankfurt—Bonn—Köln Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7574 A Frage des Abg. Peiter: Kneipp- und Luftkurort Marienberg (Westerwald) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7574 B Peiter (SPD) 7574 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Diesellokomotiven für die Schwarzwaldbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär 7574 B, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 7574 C, D Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Fährverkehr auf dem Nord-OstseeKanal Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7574 D, 7575 A Frage des Abg. Sander: Anfahrten zur Autobahn im Landkreis Holzminden Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7575 B Frage des Abg. Sander: Ausbau der Bundesstraße Holzminden—Neuhaus Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7575 C Fragen des Abg. Kubitza: Gebühr für Kfz-Untersuchungen durch den TÜV Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7575 D, 7576 B, C Kubitza (FDP) 7576 B, C Il Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 Frage des Abg. Kubitza: Einweihung des letzten Teilstücks der Autobahn Frankfurt—Nürnberg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7576 D Frage des Abg. Fritsch: Trassierung der Autobahn Regensburg—Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7577 A, B Fritsch (SPD) 7577 A, B Frage des Abg. Weigl: Ortsdurchfahrt Waldsassen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7577 C Frage des Abg. Seibert: Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7577 C, D, 7578 A, B Börner (SPD) 7577 D, 7578 A Seibert (SPD) 7577 D, 7578 B Ross (SPD) 7578 A Frage des Abg. Seibert: Finanzielle Beziehungen zwischen Bund und Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7578 B Frage des Abg. Ritzel: Schäden durch Nichtverwendung von Gelblicht Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7578 C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 7578 D Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ausbau der B 28 zwischen Kehl und Willstädt Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7578 D, 7579 A Frau Schanzenbach (SPD) . . . . . 7579 A Frage des Abg. Dr. Eppler: Umgehung von Freudenstadt Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7579 B, C, D Dr. Eppler (SPD) 7579 B, C Dürr (FDP) 7579 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Gesundheit und Zigarettenrauchen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7579 D Fragen des Abg. Hilbert: Verfahren zum Nikotinentzug bei Tabak Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 7580 A, 7581 B, C Hilbert (CDU/CSU) . . . 7580 A, 7581 B Dr. Bechert (SPD) 7581 B Frage des Abg. Folger: Schneeräumen auf der Autobahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7580 B, C Folger (SPD) 7580 B Moersch (FDP) 7580 C Frage des Abg. Lemmrich: Bahnhofswarteräume für jugendliche Berufstätige Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7580 D, 7581 A Lemmrich (CDU/CSU) . . 7580 D, 7581 A Fragen des Abg. Büttner: Lage der Fleischbeschauer, Ergänzung des Fleischbeschaugesetzes Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7581 C, D, 7582 A, B, C Büttner (SPD) 7581 D, 7582 B Fragen des Abg. Leicht: Gebühren für Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchungen nach dem Bundes-Seuchengesetz 7582 C Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Änderung der Bundespflegesatzverordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 7582 D, 7583 A, B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . . 7582 D, 7583 A, B Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Bamfolin - Anpreisung als Krebsmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7583 B, C, D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 7583 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Paketsendungen nach Mitteldeutsch- land 7583 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 III Fragen des Abg. Dr. Kübler: Sprechfunk zwischen Funkamateuren verschiedener Länder — Genehmigung von Amateurfunkstellen Bornemann, Staatssekretär 7583 D, 7584 A Frage des Abg. Wagner: Kritik von Prof. Raiser am Gesetzgebungsprogramm Lenz, Bundesminister 7584 B Wagner (CDU/CSU) 7584 C Wahl und Vereidigung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 3584 C, D, 7585 A, B, D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7584 D Hoogen (CDU/CSU) 7585 B, D Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage in der Bundeswehr (Drucksache IV/2426) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verteidigung über den Jahresbericht 1963 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen 1V/2350, IV/2795) Schultz (FDP) 7586 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) 7590 C Paul (SPD) 7594 A von Hassel, Bundesminister . . . 7596 D Persönliche Erklärung nach § 35 GO Wienand (SPD) 7603 A Nächste Sitzung 7603 D Anlagen 7605 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7571 153. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 11. 12. Dr. Aigner * 11. 12. Dr. Atzenroth 31. 12. Bading * 11. 12. Bazille 15. 12. Berkhan 11. 12. Bewerunge 11. 12. Dr. Besold 31. 12. Dr. Bieringer 11. 12. Dr. Birrenbach 11. 12. Fürst von Bismarck 19. 12. Blachstein 31. 12. Blumenfeld 11. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Dopatka 11. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Dr. Emde 11. 12. Faller 11. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 11. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 11. 12. Dr. Furler 12. 12. Gaßmann 31. 12. Gedat 19.12. Glombig 11. 12. Gontrum 11. 12. Dr. Gossel 19. 12. Dr. Gradl 11. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30. 1. Dr. Dr. Heinemann 11. 12. Dr. Hellige 11. 12. Hesemann 11. 12. Kalbitzer 11. 12. Dr. Knorr 11. 12. Kraus 18. 12. Dr. Kreyssig * 18. 12. Kriedemann 18. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1. Leber 11. 12. Lenz (Bremerhaven) 11. 12. Dr. Lohmar 11. 12. Frau Lösche 11. 12. Maier (Mannheim) 11. 12. Mattick 11. 12. Mauk * 15. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 11. 12. Metzger * 11. 12. Michels 11. 12. Freiherr von Mühlen 11. 12. Müller (Remscheid) 11. 12. Dr. Müller-Hermann * 12. 12. Nellen 11. 12. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Rademacher * 11. 12. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Reichhardt 17. 12. Richarts * 12. 12. Ritzel 16. 12. Sander 11. 12. Schlüter 11. 12. Schwabe 11. 12. Seidl (München) 11. 12. Dr. Sinn 11. 12. Dr. Starke 11. 12. Dr. Stoltenberg 11. 12. Starch * 11. 12. Frau Strobel * 13. 12. Theis 11. 12. Unertl 11. 12. Wegener 11. 12. Wendelborn 11. 12. Zühlke 11. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Martin 17. 12. Neumann (Allensbach) 17. 12. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksachen IV/2049, IV/2716 und zu IV/2716) *). Nach Artikel 1 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften sollen in § 18 des Gesetzes neue Absätze 3 und 4 eingefügt werden. Durch Absatz 4 sollen die Kapitalanlagegesellschaften und Depotbanken verpflichtet werden, bei Bekanntgabe des Ausgabepreises von Anteilen auch den Preis zu veröffentlichen, der bei Rücknahme von jeweils höchstens 100 Anteilen berechnet worden ist. Hierdurch ist erstens beabsichtigt, daß jedem Interessenten rechtzeitig, bevor er sich zum Kauf entschließt, klar wird, daß es bei Investmentanteilen im Gegensatz zu der Regelung bei Aktien zwei Preise gibt: den Verkaufspreis und den - stets niedrigeren - Rücknahmepreis. Auf diesen Umstand wird zwar regelmäßig jetzt schon hingewiesen, zum Beispiel in den Vertragsbedingungen. Die Erfahrung zeigt jedoch, daß die bisherige Praxis meist nicht ausreicht, dem unerfahrenen Sparer - bei der noch recht jungen Sparform der Beteiligung an Investmentfonds sind die meisten Interessenten noch unerfahren - rechtzeitig und wirksam klarzumachen, daß die Kapitalanlagegesellschaften berechtigt sind, bei Rücknahme von Anteilen einen Abschlag vom jeweiligen Ausgabepreis zu verlangen. Das führte oft zu Enttäuschungen, welche nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion künftig im Interesse der Sparer sowie des durchaus zu fördernden Ge- *) Siehe 151. Sitzung Seite 7485 B, D 7606 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 dankens des Investmentsparens möglichst vermieden werden sollte. Durch die genannte Ergänzung des Kapitalanlagegesetzes wird erreicht, daß in Zukunft die Kurszettel der Tageszeitungen für jeden Investmentfonds zwei Preise ausweisen. Hierauf wird wohl jeder mögliche Käufer von Investmentanteilen aufmerksam werden, was ihn in der Regel veranlassen wird, sich rechtzeitig ausreichend zu informieren. Zweitens darf meines Erachtens erwartet werden, daß durch die tägliche Veröffentlichung der oft differierenden Abschläge sich zwischen den Fonds allmählich ein Wettbewerb entwickelt, der zu einer Reduzierung der Abschläge führt. Nach Ansicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen sind die Spesen zur Zeit „recht hoch". Ich betrachte diese Ergänzung des Kapitalanlagegesetzes als einen ersten Versuch, zu einer angemessenen Senkung der Spesen zu kommen, — im Interesse des Sparers und dieser Sparform . Diese Sparform ist nach meiner Meinung deshalb förderungswürdig, weil sie besonders geeignet erscheint, breite Bevölkerungsschichten am Produktionsvermögen zu beteiligen. Daß dies richtig ist, zeigt vor allem die Tatsache, daß der Wert der Investmentfonds in den USA und in der Schweiz durchschnittlich etwa (umgerechnet) 600,— DM pro Kopf der Bevölkerung beträgt. Die deutschen Fonds erreichen nur ein Zehntel dieses Pro-Kopf-Betrages. Bezeichnenderweise werden aber in allen Ländern mit bedeutendem Kapitalmarkt neben den Ausgabepreisen auch die Rücknahmepreise von Investmentanteilen bekanntgegeben. Die von mir angeregte Ergänzung des Kapitalanlagegesetzes entspricht im übrigen auch einer Empfehlung des „Sonderausschusses Bankenaufsicht". Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 11. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Beyer (Frankfurt) (Drucksache IV/2776 Fragen IX/1 und IX/2): Hält es die Bundesregierung nicht für eine Irreführung des Verbrauchers, wenn gemäß dem geänderten § 9 Abs. 2 Nr. 6 der Butterverordnung die Butter in Zukunft mit einem Datum versehen wird, das sich nur auf den Zeitpunkt der Abpackung bezieht? Ist die Bundesregierung bereit, die Butterverordnung dahin gehend zu ändern, daß die Kühlhausbutter mit einem besonderen Kennzeichen versehen wird? Zu Frage IX/1: Die Bestimmung über die offene Angabe des Datums des Ausformtages wurde auf Beschluß des Bundesrates in die Butterverordnung aufgenommen, die in ihrer geänderten Fassung am 1. April 1965 in Kraft tritt. Gegenwärtig ist dieses Datum durchweg noch verschlüsselt angegeben. Vom 1. April 1965 an wird das Ausformdatum auf der Verpackung offen angegeben. Zur Zeit dürften beim Verbraucher noch keine bestimmten Vorstellungen hinsichtlich dieses Datums bestehen. Was seine Bedeutung anbelangt, könnte der Verbraucher mehrere Möglichkeiten in Betracht ziehen, z. B. den Herstellungstag, den Abgabetag von der Molkerei oder vom Großhandel. Die Bedeutung des Datums wird durch eine gezielte Aufklärungsaktion rechtzeitig klarzustellen sein. Danach glaube ich nicht, daß der Verbraucher durch die offene Angabe des Datums irregeführt wird. Zu Frage IX/2: Die Frage einer besonderen Kennzeichnung der Kühlhausbutter war 1959 und auch in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand von Beratungen mit den obersten Landesbehörden für Ernährung und Landwirtschaft. Überwiegend teilten diese meine Auffassung, daß nicht das Alter oder die Tatsache einer Kühlhauslagerung, sondern vielmehr die festgestellte Qualität für eine Einstufung von Butter maßgebend sein müsse. Nach den gemachten Feststellungen war nicht damit zu rechnen, daß sich eine Mehrheit der Länder für eine besondere Kennzeichnung der Lagerbutter einsetzen würde. Bei der Prüfung der Frage, ob eine besondere Kennzeichnung der Kühlhausbutter notwendig oder tunlich sei, darf der Buttermarkt der EWG nicht außer Betracht gelassen werden. Es sind bisher keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, daß die Mitgliedsländer an die Einführung einer besonderen Kennzeichnung der Kühlhausbutter denken. Auf einen diesbezüglichen Antrag eines Landes wäre eine ablehnende Haltung der übrigen EWG-Länder zu erwarten, weil sie darin eine bisher nicht gegebene und auch nicht zwingend notwendige Behinderung des freien Warenverkehrs sehen würden. Aus diesen Gründen sieht sich die Bundesregierung nicht veranlaßt, die bestehende Butterverordnung zu ändern. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Walter (Drucksache IV/2776, Fragen IX/10 und IX/1 1) : Ist die Bundesregierung bereit, den Bauern, die durch den Bau von Autobahnen Waldparzellen verloren haben, diese Waldparzellen nicht in Geld, sondern in Waldbesitz aus dem Staatsforstbesitz zu entschädigen? Ist die Bundesregierung auch der Auffassung, daß der Waldbesitz far den Bauern eine Sparbüchse darstellt und schon aus diesem Grunde in Geld nicht abgefunden werden kann? Zu Frage IX/10: Nach Art. 90 Abs. 2 Grundgesetz werden die Bundesautobahnen von den Ländern im Auftrage des Bundes gebaut. Der hierfür notwendige Grunderwerb erfolgt nach Landesenteignungsrecht, in dem Ersatzlandansprüche nicht vorgesehen sind. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt aber alle Bemühungen, den betroffenen Eigentümern auf Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7607 Wunsch Wald zur Verfügung zu stellen, soweit dies im Einzelfall möglich ist. Dem Bund selbst stehen für diese Zwecke nur selten Forstgrundstücke zur Verfügung, da die verhältnismäßig geringen bundeseigenen Forsten für Verwaltungszwecke des Bundes, namentlich für Verteidigungszwecke in Anspruch genommen sind. Auf die Bereitstellung Iandeseigener Forsten als Ersatzland hat die Bundesregierung keinen unmittelbaren Einfluß. Den für den Bund handelnden Straßenbauverwaltungen der Länder ist es jedoch in Härtefällen mehrfach gelungen, daß Ersatzwaldflächen aus den Landesforsten bereitgestellt wurden. Soweit die betroffenen Eigentümer nicht unmittelbar für den Autobahnbau benötigte Restparzellen oder Resteigentumsflächen zum Kauf anbieten, werden diese mitgekauft und ebenfalls als Ersatzland zur Verfügung gestellt. Im übrigen erfolgen die Verkäufe durch die Betroffenen fast ausschließlich freiwillig, Enteignungsverfahren sind verhältnismäßig selten. Die betroffenen Eigentümer entscheiden sich dabei ganz überwiegend für eine Geldentschädigung, und die Entscheidung der Eigentümer sollte ausschlaggebend sein. Zu Frage IX/11: Die Bundesregierung ist ebenfalls der Auffassung, daß der Waldbesitz für den Bauern im allgemeinen eine Sparbüchse darstellt. Jedoch hat die Sparkassenfunktion des Bauernwaldes bei der heutigen Ertragslage der Forstwirtschaft an Bedeutung verloren. Die Waldbauern, deren Waldbesitz in Anspruch genommen werden soll, entscheiden sich daher — wie gesagt — häufig für eine Geldentschädigung, um ihr Geld auf andere und vielleicht günstigere Weise anzulegen. Die Sparkassenfunktion des Waldes allein gebietet deshalb nicht zwingend eine Bereitstellung von Ersatzland anstelle einer Geldentschädigung. Daneben hat aber gerade der Bauernwald noch weitere Funktionen wirtschaftlicher Art, welche ihm oft eine entscheidende Bedeutung für den Betrieb zukommen lassen. Der Bund erkennt daher bei Landinanspruchnahmen für Verteidigungszwecke einen Ersatzland-Anspruch unter den Voraussetzungen des § 22 Landbeschaffungsgesetz an. Danach ist ein Grundstückseigentümer als ersatzlandberechtigt anzusehen, wenn seine Existenz auf den Erträgnissen des von ihm bewirtschafteten Bodens beruht, er zur Aufrechterhaltung seines persönlich bewirtschafteten Betriebes auf Ersatzland angewiesen ist und Ersatzland zu angemessenen Bedingungen sowie in angemessener Nähe beschafft werden kann. Bei Entzug von Forstflächen werden diese Voraussetzungen zu bejahen sein, wenn dem Betrieb durch die abgehende Forstfläche die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird. Das Landbeschaffungsgesetz gilt jedoch nur für Landbeschaffungsaufgaben des Bundes zu Verteidigungszwecken, während nach § 19 Abs. 5 Bundesfernstraßengesetz die für öffentliche Straßen geltenden Enteignungsgesetze der Länder maßgebend sind. Obwohl in den Landesenteignungsgesetzen entsprechende Bestimmungen nicht vorhanden sind, befürwortet die Bundesregierung jedoch eine analoge Anwendung des § 22 Landbeschaffungsgesetz auch auf die Fälle der Beschaffung von Forstflächen für den Bundesfernstraßenbau. Deswegen hatte die Bundesregierung bereits in dem Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes, der am Ende der 3. Wahlperiode behandelt worden ist, vorgeschlagen, die Enteignungs- und Entschädigungsbestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes auch beim Grunderwerb für die Bundesfernstraßen anzuwenden. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Bundesrat abgelehnt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache IV/2776, Fragen XIII/1 und XIII/2) : Wie hoch war 1963 die Zahl der Auslandsbriefsendungen nach Belgien, Frankreich und Luxemburg? Wie hoch war der Einnahmeausfall der Deutschen Bundespost durch den Verzicht auf das Auslandsporto? Nach unseren Berechnungen betrug 1963 die Zahl der Briefsendungen nach a) Belgien 19,965 Mio, davon 9,384 Mio Briefe bis 20 g und 4,420 Mio Postkarten, b) Frankreich 43,304 Mio, davon 22,024 Briefe bis 20 g und 4,420 Mio Postkarten, c) Luxemburg 4,277 Mio, davon 1,960 Briefe bis 20 g und 0,757 Mio Postkarten. Auf Grund dieser Ergebnisse betrug der Gebührenausfall für Briefe und Postkarten nach Belgien 2,1 Mio DM, nach Frankreich 4,8 Mio DM und nach Luxemburg 0,4 Mio DM. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Strobel (Drucksache IV/2776 Fragen XIII/3 und XIII/4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mai-Nummer des Jahrgangs 1964 der Frauenzeitschrift der CDU „Frau und Politik" im Monat Juli im offiziellen Umlauf bei der Postbeamtenkrankenkasse Nürnberg, einer zur Oberpostdirektion Nürnberg gehörenden Dienststelle, war? Billigt die Bundesregierung die in Frage XIII/3 erwähnte einseitige Unterrichtung durch eine Partei-Zeitschrift? Zu Frage XIII/3: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die MaiNummer des Jahrgangs 1964 der von der Bundesgeschäftsstelle der CDU herausgegebenen Frauenzeitschrift „Frau und Politik" im Juli 1964 in einem Exemplar im Umlauf bei der Postbeamtenkrankenkasse in Nürnberg war. 7608 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 Zu Frage XIII/4: Die Bundesregierung billigt keineswegs eine einseitige parteigebundene Unterrichtung der Bundesbediensteten durch eine Parteizeitschrift. Im vorliegenden Fall handelt es sich auch nicht um eine derartige einseitig parteiliche Information, vielmehr wird in dem auch umfangmäßig zentralen Artikel der erwähnten Ausgabe der Frauenzeitschrift „Frau und Politik" in objektiver Form eine sachgerechte Darstellung der 100jährigen umfangreichen Frauenarbeit bei der Post abgehandelt. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß bedeutsame Ereignisse wie z. B. hier das 100jährige Jubiläum der Frauenarbeit bei der Post, das in der breiten Öffentlichkeit eine besondere Beachtung gefunden hat, auch publizistisch ausreichend zu würdigen und ebenfalls dem Personal zur Kenntnis zu bringen sind. Im vorliegenden Fall bot sich zu jener Zeit meines Wissens für die gründliche und sachgerechte Behandlung des Themas „100 Jahre Frauen bei der Post" keine andere Zeitschrift als die beanstandete Frauenzeitschrift zum Ankauf an. Hinzu kam, daß der Deutschen Bundespost ein recht günstiger Preis angeboten wurde, so daß auch von hier aus keine Bedenken gegen den Ankauf einer begrenzten Anzahl von Exemplaren zur Verteilung in Dienststellen mit überwiegend weiblichem Personal zu erblicken sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Benda (Drucksache IV/2776 Frage XIII/5) : Auf welcher Rechtsgrundlage verlangt die Deutsche Bundespost von dem neuen Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen, in denen sich ein fertiger, aber wegen Nichtzahlung der Gebühren gesperrter Telefonanschluß eines früheren Mieters befindet, daß dieser neue Mieter zunächst die Schulden des früheren Mieters bezahlt, bevor ihm der Anschluß unter der alten Nummer zugeteilt werden kann? Die Pflicht zur Zahlung der Fernsprechgebühren ist rechtsverbindlich in der Fernsprechordnung vom 24. November 1939 in der jetzt gültigen Fassung geregelt. Schuldner aller Gebühren, die sich aus dem Teilnehmerverhältnis ergeben, ist der Fernsprechteilnehmer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann statt des Teilnehmers auf Antrag mit Genehmigung der Deutschen Bundespost ein anderer in das Fernsprechteilnehmerverhältnis eintreten (= Übertragung). In diesem Fall haften für die Gebühren, die bis zum Zeitpunkt der Übertragung entstanden sind, neben dem bisherigen auch der neue Teilnehmer, und zwar beide gesamtschuldnerisch (§ 14 Abs. 3 Fernsprechordnung). Auf diese Bestimmungen werden der bisherige und der künftige Teilnehmer auf dem Übertragungsantrag ausdrücklich hingewiesen. Der Antrag muß auch von beiden unterschrieben sein. Für den Eintritt dieser Rechtsfolgen ist es jedoch unerheblich, ob der Fernsprechanschluß z. Z. der Übertragung wegen Gebührenrückstandes gesperrt ist. Es liegt im Ermessen des neuen Mieters, ob er von dieser zulässigen Möglichkeit der Übertragung Gebrauch machen will. Er kann andernfalls die Herstellung eines Anschlusses neu beantragen. Der Antrag wird den Vorschriften der Fernsprechordnung entsprechend in der Reihenfolge des Eingangs ausgeführt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache IV/2776 Frage XIII/6) : Ist der Herr Bundespostminister bereit, den Käufern von Jugendmarken auf ihren Wunsch Spendenquittungen über die Zuschlagsbeträge auszustellen, wie es bei dem Kauf von Wohlfahrtsmarken bei den freien Wohlfahrtsverbänden möglich ist? Alle Käufer von Jugendmarken, soweit sie Bezieher der Versandstellen für Sammlermarken der Deutschen Bundespost sind, erhalten stets mit der Markenlieferung Lieferscheine, aus denen Anzahl und Wert der gelieferten Jugendmarken und damit auch deren Zuschlagswert zweifelsfrei hervorgehen.. Auf die Anerkennung solcher Bescheinigungen durch die Finanzämter als Spendenquittungen hat die Deutsche Bundespost keinen Einfluß. Soweit mir bekannt ist, erkennen die Finanzämter sie nicht an. Sie erteilen nur solchen Körperschaften die Erlaubnis zur Ausstellung anerkennungsfähiger Spendenquittungen, die die Spenden für ihre förderungswürdigen Zwecke verwenden. Der Kreis beschränkt sich auf die im Körperschaftssteuergesetz § 4 Abs. 1 Ziffer 6 genannten Körperschaften. Bei der Deutschen Bundespost sind die Zuschläge zu den Zuschlagsbriefmarken jedoch nur durchlaufende Gelder. Die Zuschlagserlötse aus dem Verkauf der Jugendmarken werden an das Bundesministerium für Familie und Jugend weitergeleitet, das nach seiner Auskunft über die Zuschläge zu den Jugendmarken selbst nicht zur Erteilung von Spendenquittungen befugt ist. Um so weniger ist die Deutsche Bundespost hierzu imstande. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2776, Frage XIII/9): Welche Vorgänge lagen der im Jahre 1962 gegenüber einem ehemaligen Oberpostschaffner beim Postamt Landsberg angeordneten Versetzung nach München und der damit verbundenen Androhung einer Gehaltssperre im Weigerungsfalle zugrunde? Der in der Frage angesprochene frühere Beamte konnte beim Postamt Landsberg (Lech) nicht seinen Wünschen entsprechend im Paketzustelldienst beschäftigt werden, weil diese Arbeitsplätze bereits laufbahngerecht besetzt waren. Seine Verwendung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7609 auf anderen Arbeitsplätzen seiner Besoldungsgruppe beim Postamt Landsberg scheiterte aus gesundheitlichen Gründen. Um ihn aber — einer ärztlichen Empfehlung folgend — trotzdem im Paketzustelldienst beschäftigen zu können und weil er früher selbst einmal eine Versetzung nach München gewünscht hatte, ordnete ihn die Oberpostdirektion München zum Postamt München 3 ab. Dieser Abordnung ist der Beamte zwar für ein paar Tage nachgekommen, dann weigerte er sich jedoch, seinen Dienst weiterhin in München zu verrichten. Bei dieser Weigerung blieb er auch, als er zur Wiederaufnahme des Dienstes aufgefordert und über die Folgen seiner Weigerung aufgeklärt wurde. Nach der zwingenden Vorschrift des § 73 des Bundesbeamtengesetzes mußte daraufhin der Verlust seiner Dienstbezüge festgestellt werden. Der Beamte blieb auch weiterhin unbelehrbar und beantragte schließlich seine Entlassung aus dem Dienst der Deutschen Bundespost nach § 30 Bundesbeamtengesetz. Diesem Antrag ist entsprochen worden. Die Angelegenheit war bereits Gegenstand von Eingaben an den Bundespersonalausschuß und an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag hat sich nach Überprüfung und Beratung im Petitionsausschuß der Stellungnahme der Bundesregierung angeschlossen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Frehsee (Drucksache IV/2777, Fragen I/1 und I/2) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß fortbildungswillige junge Menschen gleiche Chancen zur beruflichen Fortbildung und Qualifizierung erhalten müssen, gleichviel ob sie gewerblichen oder landwirtschaftlichen Berufen angehören? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den aus dem „Individuellen Förderungsprogramm des BMA" ausgeschlossenen Berufsgruppen des Gartenbaues und der Land- und Forstwirtschaft die gleichen Berufsausbildungsbeihilfen zu verschaffen, wie sie die gewerblichen Berufe erhalten? Zu Frage I/1: Die Bundesregierung beantwortet diese Frage mit einem uneingeschränkten Ja. Zu Frage I/2: Unabhängig vom Förderungsprogramm des BML, das sich vorrangig auf die Ausbildung Jugendlicher sowie die Ausbildung der Landarbeiter beschränkt, fördert der 'Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung durch das „Individuelle Förderungsprogramm" Berufsangehörige, die bereits eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben und durch eine zusätzliche Weiterbildung einen beruflichen Aufstieg anstreben. Hiernach besteht die Möglichkeit der Gewährung von Beihilfensowie der Unterstützung der Familienangehörigen des Antragstellers. Diese Art der Förderung ist weitgehender als die Förderung mit Hilfe der Mittel meines Hauses, was begreiflicherweise zu einer Reihe von Beschwerden geführt hat. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, schon ab 1965 die in der Landwirtschaft und im Gartenbau Tätigen in das „Individuelle Förderungsprogramm" einzubeziehen. Zur Klärung der finanziellen Grundlagen finden noch in diesem Monat Verhandlungen zwischen den Vertretern der beteiligten Bundesressorts statt.
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    Man könne kein generalisierendes Urteil fällen, wohl aber könne man sagen, daß die Verhältnisse nicht so schlecht seien, wie es nach den Kritiken in der Illustrierten erscheinen könne, aber auch nicht so gut, daß sie keiner Verbesserung bedürften. ... Die Schule für Innere Führung sei eine der Einrichtungen der Bundeswehr, an denen überhaupt nichts auszusetzen sei. Es müsse alles getan werden, um die Kurse dieser Schule zu fördern.
    Als Ergebnis der Beratungen im Verteidigungsausschuß ist folgendes festzustellen.
    Erstens. Die Verhältnisse in der Bundeswehr lassen zwar Schwächen erkennen, aber sie sollten überwunden werden und können überwunden werden, sie geben aber keinerlei hinreichenden Grund für den von dem ausgeschiedenen Herrn Wehrbeauftragten ausgelösten Alarm.
    Zweitens. Das Prinzip der Inneren Führung gilt als die geistige Grundlage der Bundeswehr. Das Prinzip der Inneren Führung ist grundsätzlich unbestritten. Soweit die Innere Führung noch in der Diskussion steht, dient diese Diskussion der endgültigen Klärung und dem Abbau möglicherweise noch vorhandener Bedenken.
    Drittens. Die Institution des Wehrbeauftragten wird nach wie vor allgemein als ein besonders wertvoller Bestandteil in der Konstruktion der Bundeswehr angesehen. Es dürfte indes an der Zeit sein, durch die Ausarbeitung und den Erlaß der Richtlinien der Institution selbst schärfere Konturen zu geben. Die Zuständigkeit des Amts des Wehrbeauftragten bedarf einer sinnvollen Begrenzung. Eine Allzuständigkeit wäre diesem Amt nicht zuträglich. Es liegt im Interesse der Institution, sie in ihrer Entwicklung vor einer Überfülle von Aufgaben zu bewahren, damit sie ihre eigentlichen Aufgaben erfüllen kann. Es wäre unsinnig, in einer solchen Auffassung eine Abwertung der Institution des Wehrbeauftragten zu sehen. Dahin geht weder die Intention einzelner noch das Denken im Bereich und im Zusammenhang mit der Bundeswehr.
    In Ergänzung zu meinem Bericht möchte ich noch folgendes mitteilen. Der zurückgetretene Wehrbeauftragte Admiral a. D. Heye hat in der Nr. 46 der namentlich bekannten Illustrierten auf Seite 15 noch folgende Behauptung aufgestellt — ich zitiere wörtlich -:
    Würde in einigen Einheiten ein anderer Geist, ein nicht so rüder Ton herrschen, hätte mancher Soldat den Freitod nicht gesucht.
    Der Verteidigungsausschuß hat auch diese Behauptung untersucht und nach Vorträgen des Bundesministeriums der Verteidigung und der Dienststelle des Wehrbeauftragten selbst festgestellt, daß diese Behauptung jeglichem Sachstand widerspricht und einfach unhaltbar ist.
    Im Gegensatz zu der Bewertung des amtlichen Berichts sahen sich eine Reihe von Mitgliedern des Verteidigungsausschusses nicht in der Lage, den Folgerungen aus diesen Berichten und der Formulierung in den Punkten B) und C) des Ihnen vorliegenden Antrags zuzustimmen. Sie waren der Meinung, daß das Vorgehen- des Wehrbeauftragten die Öffentlichkeit weitgehend auf das Thema Bundeswehr aufmerksam gemacht und zu fruchtbarer Diskussion geführt habe und daß durch die Feststellungen in B) und C) des Antrags eine Abwertung des Amts des Wehrbeauftragten zu sehen sei und dem künftigen Wirken des Wehrbeauftragetn Fesseln angelegt würden.
    Wertvolles Ergebnis der Beratungen ist die Fülle von Vorschlägen für Hilfe und Besserung, Vorschläge, deren Durchführung zum Teil schon seit Anfang 1963 von der Bundeswehrführung in die Wege geleitet ist, wie überhaupt hier einmal festgestellt werden muß, wie wach und aufmerksam das Bundesministerium der Verteidigung Situation und Entwicklung in der Truppe beobachtet und Fehlentwicklungen durch zweckmäßige Maßnahmen zu begegnen sucht.
    Die gemachten Vorschläge sind so zahlreich und vielseitig, daß eine Konzentration auf die wichtigsten Gebiete notwendig erscheint. Diese Gebiete sind meines Erachtens folgende.
    Erstens das soziale Gebiet. Hier geht es vorwiegend um Wohnungs- und Familienfragen, um das Sanitäts- bzw. Gesundheitswesen einschließlich Sport und um eine allgemeine Hebung der sozialen und materiellen Verhältnisse der Unteroffiziere.
    Dazu gehört zweitens der Komplex der Schulen und der Schulung in der Bundeswehr. Außer einer allgemein stärkeren Betonung der geistig-humanitären Bildung innerhalb des an sich umfangreichen, leistungsfähigen und eindrucksvollen Schulsystems der Bundeswehr ist deshalb die Errichtung weiterer Schulformen notwendig, wozu die Unteroffiziersschulen, die Akademie der Bundeswehr für Stabsoffiziere und die Wehrakademie gehören dürften.
    7594 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964
    Dr. Seffrin
    Es ist eine schwierige Aufgabe, ein richtig bemessenes Neben- und Miteinander von militärischer
    Ausbildung und menschlicher Bildung zu finden.
    Drittens wären Überlegungen anzustellen, wie durch eine straffere Organisation kürzere Befehlswege und größere Beweglichkeit und damit insgesamt ein leichteres Funktionieren zu erreichen wären. Sicherlich trägt dazu die Anfang 1963 angelaufene Konsolidierung bei. Wir übersehen aber auch nicht Meinungen und Kritiken, die heute — anders als vor Jahren — einer gewissen Lockerung des Prinzips „So viel Militär wie nötig, so viel Zivil wie möglich" das Wort reden. Hier darf man ruhig die Frage stellen: Warum erst heute?, und mit Schiller sagen: Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt, Graf Isolan.
    Schließlich möchte ich Ihnen den in Drucksache IV/2795 enthaltenen Antrag, dessen Teil A im Verteidigungsausschuß einstimmig, dessen Teile B und C mit Mehrheit verabschiedet wurden, zur Annahme empfehlen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort als Berichterstatter für die Minderheit hat der Abgeordnete Paul.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Paul


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst muß ich sehr bedauern, daß diese so wichtige Aussprache am heutigen Tag in einer ungünstigen Stunde stattfindet und auch unter einem ungünstigen Vorzeichen. Es wäre um der Sache willen zu wünschen gewesen, daß wir einen besseren Zeitpunkt gefunden hätten. Ich bedaure es zum andern, daß zum ersten Male der Bericht des Wehrbeauftragten nicht von beiden Berichterstattern gemeinsam behandelt werden kann. Als Mitberichterstatter habe ich mich nicht in der Lage gesehen, mit dem Berichterstatter gemeinsam den Bericht auszuarbeiten. Das lag in erster Linie daran, daß die Mehrheit des Verteidigungsausschusses einen Beschluß gefaßt hat, der hier als Antrag vorliegt, der von meiner Fraktion nicht zur Gänze unterzeichnet werden kann.
    Worum geht es eigentlich bei der heutigen Debatte? Um gar keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, möchte ich vorweg eines erklären. Wir wissen, daß in der Bundeswehr die große Mehrheit der Vorgesetzten aller Dienstgrade in ausgezeichneter Weise ihre Pflicht tun, und daß auch die Mehrheit es verstanden hat, mit dem sehr schwierigen Problem der Inneren Führung in ein richtiges Verhältnis zu kommen. Weil wir dies 'wissen, erklären wir ausdrücklich und nachdrücklich — und man kann es nicht oft genug sagen —: die Bundeswehr genießt auch das Vertrauen der Oppositionsfraktion in diesem Hause.
    Aber worum geht es bei dem Problem, bei der Arbeit des Wehrbeauftragten? Der Wehrbeauftragte des Bundestages ist nicht dazu eingesetzt worden, daß er sagt, was selbstverständlich ist. Er ist auch nicht dazu eingesetzt worden, daß er sagt, was den Verantwortlichen gut in den Ohren klingt. Wenn wir das hätten haben wollen, hätten wir uns die Schaffung der Institution des Wehrbeauftragten ersparen können.

    (Abg. Wienand: Sehr richtig!)

    Der Wehrbeauftragte soll das feststellen, was falsch gemacht wird, und soll es uns mitteilen, damit wir mithelfen können, dies abzustellen.
    Darum finde ich, daß die Kritik, die am zurückgetretenen Wehrbeauftragten, Herrn Heye, geübt wurde, in mancher Hinsicht nicht nur ungerecht, sondern der Sache auch nicht dienlich war.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Nicht jedes kritisierende Wort darf gleich als ein Angriff gegen die Bundeswehr gewertet werden.

    (Abg. Rommerskirchen: Nicht jedes!)

    — Ich darf Ihnen gleich ein Beispiel nennen. Sehen Sie, da haben wir die „Wehrpolitische Information", ein Blättchen, das vermutlich nicht erscheinen könnte, wenn das Bundesministerium den Subventionshahn zudrehen würde. In diesem Blättchen wird behauptet: „Während die allgemeine Aufregung über die Heye-Attacke gegen die Bundeswehr allmählich ... abklingt ..." Dann kommt ein Werturteil über den Bundestag, der sich nicht hinreichend um die Verteidigungsprobleme kümmere. Wer jahrelang im Ausschuß für Verteidigung gesessen hat, weiß — und Sie alle wissen es mit —, wie viele Tage unseres parlamentarischen Lebens wir in ernster Sorge um die Bundeswehr in diesem Ausschuß verbracht haben.

    (Abg. Wienand: Das will als „Licht des Ministeriums" scheinen!)

    Wenn man sich schon darüber beschwert, daß in anderen Organen manche Pauschalurteile über die Bundeswehr gefällt werden, dann sollte man sich auch solche Veröffentlichungen ansehen. Ich würde es wünschen, daß sich der Haushaltsausschuß bei der Anwendung des Rotstifts auch einmal mit diesen Publikationen beschäftigt.
    Meine Damen und Herren, um den Wehrbeauftragten ist mehr geschrieben worden, als er selbst geschrieben hat. Daß um den Wehrbeauftragten geschrieben wurde und daß er selbst schrieb, ist begrüßenswert.
    Es wurde schon gesagt, daß wir am 21. Februar dieses Jahres hier im Hause über den Wehrbeauftragten gesprochen haben, und wir hatten auch eine erste Aussprache über seinen Bericht. Machen Sie eine Rundfrage bei der Bundeswehr — ich habe es bei verschiedenen Anlässen getan— und fragen Sie, was von dieser Aussprache überhaupt bekannt geworden ist! Das ist ja der Öffentlichkeit nicht unter die Haut gegangen. Wenn jemand, der mit Recht glaubte, eine große Verantwortung zu tragen, in Erfüllung seiner Pflichten und in Verfolgung seiner Absichten vielleicht einmal „überdreht" hat, dann muß man prüfen, ob es in guter Absicht geschehen ist oder nicht.
    Wenn wir die Aufgaben und die Stellung der Bundeswehr von heute richtig verstehen wollen, dann ist es vielleicht nützlich und sinnvoll, ein bißchen
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7595
    Paul
    an die Quellen zu gehen. Wir haben uns im Verteidigungsausschuß vor zehn Jahren und noch früher sehr eingehend mit diesen Fragen beschäftigt. Damals hat Graf Baudissin - es war am 21. Januar 1954, also vor mehr als zehn Jahren — einen Vortrag gehalten, dessen Inhalt wir uns im Verteidigungsausschuß praktisch zu eigen gemacht haben, und folgendes gesagt:
    Es ist eine unbestreitbare Tatsache, daß nur der überzeugte Soldat heute brauchbar ist, nur derjenige Soldat, der die Verteidigungswerte anerkennt und der begriffen hat, daß er nicht für andere die Verteidigung übernehmen soll, sondern die seiner eigenen Existenz. Derjenige, der lediglich handwerklich ausgebildet ist, der sich nur widerstrebend unterordnet und nur passiv gehorcht, ist kriegsuntüchtig und eine Gefahr für die Truppe und darüber hinaus auch für die Gemeinschaft.
    Ich wünschte, meine Damen und Herren, daß diese Worte in den Kasernen der Bundeswehr plakatiert würden; denn darin kommt das geistige Kernproblem der Bundeswehr von heute zum Ausdruck.
    Nun ist es sicher nicht leicht, nach diesen Prinzipien zu leben. Es gibt die „Schule für Innere Führung", es gibt die Erlasse des Ministeriums. Ich bin sehr begierig darauf, vom Herrn Minister zu hören, wie viele Zeilen an Erlassen im Laufe dieser Jahre hinausgegangen sind. Die Frage ist aber: was wird daraus? Mein Vorredner, der Herr Berichterstatter, hat Schiller zitiert. Ich erinnere mich, daß ich in meiner „grünen Jugend" das Epigramm von Lessing gelesen habe:
    Wer wird nicht einen Klopstock loben? Doch wird ihn jeder lesen? — Nein. Wir wollen weniger erhoben
    Und fleißiger gelesen sein.
    Das möchte ich diesen Erlassen wünschen, und ich möchte wünschen, daß ihnen nachgelebt wird. Dann könnten Unzuträglichkeiten, wie sie im Bericht des Wehrbeauftragten festgestellt wurden, nicht vorkommen; dann wären jene scheinbar „kleinen Dinge", die zu beanstanden sind, nicht zu verzeichnen.
    Ich will das jetzt nicht alles noch einmal vortragen. Jeder von Ihnen kennt das, und in der Öffentlichkeit ist es hinreichend dargestellt worden. Wir müssen aber verstehen, daß auch das Leben in der Kaserne von kleinen Dingen abhängt. Es hängt davon ab, daß die Vorgesetzten den richtigen Ton finden. Daß das gerade heute notwendig ist, haben wir bereits am 21. Februar nachgewiesen. Der Bundesminister für Verteidigung hat sich viel Mühe gegeben und hat den Bericht des Wehrbeauftragten und dessen andere Veröffentlichungen in geradezu beckmesserischer Art untersuchen lassen. Er hat einen Generalsausschuß eingesetzt, der sich sehr viel Mühe gegeben hat und der uns sehr viele Stunden im Verteidigungsausschuß berichtet hat. Ich hätte es lieber gesehen, wenn wir an Stelle dieses Berichts endlich einmal einen Bericht des Ministeriums über die geistige und körperliche Verfassung der Jugend von heute bekommen hätten. Um die geht es doch. Weil
    wir einen solchen Bericht nicht haben, entsteht ein falsches Bild. Bei der Grundausbildung in der Bundeswehr z. B. haben wir in der ersten Woche vier Stunden Sport, in der zweiten Woche fünf Stunden, in der dritten Woche wieder vier, in der vierten Woche fünf Stunden, und so geht das weiter während der ganzen Zeit der Grundausbildung. Wir alle wissen, daß die jungen Menschen von heute, die zur Bundeswehr kommen, nicht in der gleichen körperlichen Verfassung sind wie Rekruten in früheren Zeiten. Darum ist es notwendig und nützlich, diese Menschen erst körperlich fit zu machen, ehe man sie den Anstrengungen unterwirft, die mit der Ausbildung verbunden sind.
    Meine Damen und Herren, ich habe nicht die Absicht, heute sehr ausführlich zu sprechen. Es ist so leicht, jetzt nachträglich Erkenntnisse zu haben. Wir haben uns seinerzeit sehr mit der Frage, ob eine „zu" rasche Aufstellung der Bundeswehr erfolgt sei, beschäftigt. Der Vorgänger des heutigen Herrn Verteidigungsministers hat in einer Illustrierten das wiedergegeben, was wir damals — gegen den Widerspruch einer Seite des Hauses — im Ausschuß gesagt haben. Er hat bestätigt, daß die Bundeswehr zu rasch aufgestellt worden ist, und hat gesagt, das hätte nach dem Prinzip der Zellteilung geschehen sollen. Ich frage mich nur: Warum hat der Vorgänger des heutigen Verteidigungsministers zu der Zeit, da er selbst Minister war, nicht nach dieser seiner Erkenntnis gehandelt? Dann wäre uns vielleicht manches erspart geblieben.
    Lassen Sie mich zum Wehrbeauftragten und zu seinem Bericht zurückkehren. In der Diskussion um den Wehrbeauftragten ist gesagt worden, der Wehrbeauftragte könne kein Nebenverteidigungsminister sein. Stimmt es, Herr Kollege Rommerskirchen? Ich bin Ihrer Meinung! Wie könnte er es auch? Er hat gar nicht den Stab dazu und hat gar nicht die Aufgabe, es zu sein. Aber ich möchte sagen, der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages kann auch keine Nebenstelle des Verteidigungsministeriums sein.

    (Zustimmung.)

    Er ist ein Beauftragter des Bundestages, er ist ein Hilfsorgan des Bundestages. Er soll auch nicht ein Organ einer Koalitionsmehrheit sein.

    (Sehr gut! bei der SDP.)

    Er ist auch kein Ableger des Petitionsausschusses. Der Wehrbeauftragte ist dazu da, hinauszugehen zur Bundeswehr, zu prüfen, wie die Lage ist, und dem Bundestag und seinen Organen zu berichten. Es gibt Dinge in der Bundeswehr, die ihr schaden; das muß immer bedacht werden.
    Lassen Sie mich ein kurzes Wort zu der Behauptung sagen — in diesem Fall stimme ich mit Herrn Heye in keiner Weise überein —, daß die Bundeswehr ein Staat im Staate sei. Eine Gefahr, daß sie es wird, gibt es immer. Aber ich sehe sie heute nicht. Ich fürchte nur, daß, wenn es nicht anders wird, die Bundeswehr in eine Selbstisolierung hineingetrieben wird. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, daß die wichtigsten Menschen in der Bundeswehr, nämlich die Ausbilder, geradezu wie in
    7596 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964
    Paul
    Gettos untergebracht werden. Bei den Kasernen, in der Nähe der Kasernen, oft abseits der Wohnsiedlungen der anderen Bürger, befinden sich die Wohnungen der Männer der Bundeswehr. Die anderen Bürger haben keinen Kontakt mit ihnen. Wir wünschen, daß sie unter uns wohnen, damit wir mit ihnen so leben, wie wir das mit dem Polizeibeamten oder dem Buchhalter oder mit irgendeinem anderen Menschen als Nachbarn tun, damit wir ihre Familien kennenlernen, damit wir sehen, wie ihre Kinder aufwachsen, damit wir zu jenem engen menschlichen Verhältnis zu den Angehörigen der Bundeswehr kommen, das eine gesellschaftliche Isolierung der Bundeswehr verhindert.
    Wir wünschen, daß der Wehrbeauftragte, wenn er hinausgeht, nicht nur in die Kasernen schaut, sondern auch mit den Bürgermeistern in den Gemeinden redet, in denen die Bundeswehr untergebracht ist. Er wird dabei in einer halben Stunde mitunter viel mehr erfahren, als er in langen Besichtigungen feststellen kann.
    Es gibt in der Bundeswehr Erscheinungen, für die man die Bundeswehr nicht verantwortlich machen kann. Ich habe im Ausschuß darauf hingewiesen, daß z. B. der Stab und das Fernmeldebataillon der 1. Luftlandedivision von Eßlingen nach Bruchsal verlegt wurden. Dort waren seit April des vergangenen Jahres zwar die Wohnungen, aber nicht die Kasernen fertig, und erst im Oktober dieses Jahres, eineinhalb Jahre später, konnte die Verlegung erfolgen. Dann habe ich gefragt: Ja, wie schaut's denn aus? Habt ihr denn endlich den Sportplatz, den ihr braucht, in Kasernennähe? Da wurde mir gesagt: Jawohl, den Sportplatz haben wir, aber was uns fehlt, das ist die Sporthalle. Das bedeutet also, daß während der Wintermonate kein Sport getrieben werden kann und während dieser Zeit gerade dieser Teil der körperlichen Ausbildung wegfällt, auf den wir doch heute besonderen Wert legen müssen.
    Ich frage mich: wo bleibt denn da die Planung, wer ist schuld daran? Das kann doch nicht die Opposition sein! Die Verantwortung dafür muß bei der politischen Führung liegen.
    Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluß kommen. Wir wollen der Bundeswehr helfen. Wir wünschen ihr eine moderne Führung und nicht zuletzt eine moderne Menschenführung. Denn auf diese kommt es an. Die besten Waffen und Geräte helfen uns nichts, wenn wir nicht denn geeigneten Menschen haben, sie zu bedienen, und wenn nicht dieser Mensch das nicht als reiner Sklave, bloß aus Gehorsam tut, sondern in der Erkenntnis einer inneren Notwendigkeit dieser seiner Dienstleistung an der Gemeinschaft.
    Wir verlangen ferner eine sorgfältigere Untersuchung der Rekruten bei der Musterung und verlangen eine sofortige ,sorgfältige Nachuntersuchung dieser Menschen bei der Einziehung. Dann kann man ihnen die körperlichen Strapazen, die mit dieser Umstellung verbunden sind, leichter zumuten als heute.
    Wir verlangen eine vermehrte und verbesserte Ausbildung der Ausbilder, die oft zu Unrecht gescholten werden, weil sie einfach nicht die Zeit hatten, sich mit den Problemen der modernen Menschenführung vertraut zu machen. Man sage mir nicht, es gehe nicht, eine genügende Anzahl von Ausbildern auszubilden. Wir haben auch in unserer Volksschule und in den höheren Schulen heute nicht mehr den Pauker von einst; wir haben den modernen Lehrer, der in der Lage ist, mit den Kindern unserer Tageauszukommen. Warum soll es uns nicht gelingen, auch bei der Bundeswehr den Ausbilder zu schaffen, der mit den schwierigeren Menschen von heute zurechtkommt, sie ausbilden und sie zu den Trägern der Bundeswehr machen kann?
    Wir wünschen auch, daß die Berichte des Wehrbeauftragten nicht Makulatur bleiben, sondern als Lehrstoff bei der Bundeswehr verwendet werden. Die bisherigen Berichte — und ich hoffe, das wird auch bei den künftigen der Fall sein — waren geradezu ausgezeichnetes Lehrmaterial, von dem man nur wünschen konnte, daß es hinreichend Beachtung gefunden hätte.
    Ich darf zum Schluß, meine Damen und Herren, im Namen meiner Fraktion erklären, daß wir dem Punkt A) des Antrages des Ausschusses unsere Zustimmung geben werden, daß wir die Punkte B) und C) jedoch ablehnen.
    Ich möchte abschließend noch ein persönliches Wort sagen. Mit dem Wehrbeauftragten und der Institution habe ich im Laufe meines parlamentarischen Lebens eine ganze Menge zu tun gehabt. Ich habe immer versucht, mir Vorstellungen darüber zu machen, was der Wehrbeauftragte zu tun hat, und habe mich immer gefragt: Nützt er oder schadet er mit seiner Arbeit der Bundeswehr, und erfüllt er die Intentionen des Parlaments? Von dieser Sicht her möchte ich persönlich erklären, daß Herr Heye der Bundeswehr nicht geschadet, sondern genützt hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich vermag mich von dieser Schau her an der Schelte, die man übt, nicht zu beteiligen, sondern erkläre: Er hat den Dank des Deutschen Bundestages verdient.

    (Beifall bei der SPD.)