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    Deutscher Bundestag 153. Sitzung Bonn, den i 1. Dezember 1964 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Nieberg 7571 A Erweiterung der Tagesordnung 7571 B Fragestunde (Drucksachen IV/2810, IV/2815) Fragen des Abg. Killat: Aufklärungspflicht über die Rechte und Pflichten der versicherten Bevölkerung Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7571 C, D, 7572 A, B, C, D Killat (SPD) . . . . 7571 C, 7572 A, B Büttner (SPD) 7572 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7572 D Frage des Abg. Killat: Sog. Reichszuschuß nach § 205 d RVO an die gesetzlichen Krankenkassen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7573 A, B Killat (SPD) . . . . . . . . 7573 A, B Frage des Abg. Fritsch: Höhe der Arbeiterrente in Niederbayern Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7573 C, D Fritsch (SPD) . . . . . . . . 7573 C, D Frage des Abg. Schwabe: Spätverbindung auf der Strecke Frankfurt—Bonn—Köln Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7574 A Frage des Abg. Peiter: Kneipp- und Luftkurort Marienberg (Westerwald) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7574 B Peiter (SPD) 7574 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Diesellokomotiven für die Schwarzwaldbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär 7574 B, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 7574 C, D Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Fährverkehr auf dem Nord-OstseeKanal Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7574 D, 7575 A Frage des Abg. Sander: Anfahrten zur Autobahn im Landkreis Holzminden Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7575 B Frage des Abg. Sander: Ausbau der Bundesstraße Holzminden—Neuhaus Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7575 C Fragen des Abg. Kubitza: Gebühr für Kfz-Untersuchungen durch den TÜV Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7575 D, 7576 B, C Kubitza (FDP) 7576 B, C Il Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 Frage des Abg. Kubitza: Einweihung des letzten Teilstücks der Autobahn Frankfurt—Nürnberg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7576 D Frage des Abg. Fritsch: Trassierung der Autobahn Regensburg—Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7577 A, B Fritsch (SPD) 7577 A, B Frage des Abg. Weigl: Ortsdurchfahrt Waldsassen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7577 C Frage des Abg. Seibert: Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7577 C, D, 7578 A, B Börner (SPD) 7577 D, 7578 A Seibert (SPD) 7577 D, 7578 B Ross (SPD) 7578 A Frage des Abg. Seibert: Finanzielle Beziehungen zwischen Bund und Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7578 B Frage des Abg. Ritzel: Schäden durch Nichtverwendung von Gelblicht Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7578 C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 7578 D Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ausbau der B 28 zwischen Kehl und Willstädt Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7578 D, 7579 A Frau Schanzenbach (SPD) . . . . . 7579 A Frage des Abg. Dr. Eppler: Umgehung von Freudenstadt Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7579 B, C, D Dr. Eppler (SPD) 7579 B, C Dürr (FDP) 7579 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Gesundheit und Zigarettenrauchen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7579 D Fragen des Abg. Hilbert: Verfahren zum Nikotinentzug bei Tabak Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 7580 A, 7581 B, C Hilbert (CDU/CSU) . . . 7580 A, 7581 B Dr. Bechert (SPD) 7581 B Frage des Abg. Folger: Schneeräumen auf der Autobahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7580 B, C Folger (SPD) 7580 B Moersch (FDP) 7580 C Frage des Abg. Lemmrich: Bahnhofswarteräume für jugendliche Berufstätige Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7580 D, 7581 A Lemmrich (CDU/CSU) . . 7580 D, 7581 A Fragen des Abg. Büttner: Lage der Fleischbeschauer, Ergänzung des Fleischbeschaugesetzes Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7581 C, D, 7582 A, B, C Büttner (SPD) 7581 D, 7582 B Fragen des Abg. Leicht: Gebühren für Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchungen nach dem Bundes-Seuchengesetz 7582 C Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Änderung der Bundespflegesatzverordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 7582 D, 7583 A, B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . . 7582 D, 7583 A, B Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Bamfolin - Anpreisung als Krebsmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7583 B, C, D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 7583 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Paketsendungen nach Mitteldeutsch- land 7583 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 III Fragen des Abg. Dr. Kübler: Sprechfunk zwischen Funkamateuren verschiedener Länder — Genehmigung von Amateurfunkstellen Bornemann, Staatssekretär 7583 D, 7584 A Frage des Abg. Wagner: Kritik von Prof. Raiser am Gesetzgebungsprogramm Lenz, Bundesminister 7584 B Wagner (CDU/CSU) 7584 C Wahl und Vereidigung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 3584 C, D, 7585 A, B, D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7584 D Hoogen (CDU/CSU) 7585 B, D Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage in der Bundeswehr (Drucksache IV/2426) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verteidigung über den Jahresbericht 1963 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen 1V/2350, IV/2795) Schultz (FDP) 7586 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) 7590 C Paul (SPD) 7594 A von Hassel, Bundesminister . . . 7596 D Persönliche Erklärung nach § 35 GO Wienand (SPD) 7603 A Nächste Sitzung 7603 D Anlagen 7605 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7571 153. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 11. 12. Dr. Aigner * 11. 12. Dr. Atzenroth 31. 12. Bading * 11. 12. Bazille 15. 12. Berkhan 11. 12. Bewerunge 11. 12. Dr. Besold 31. 12. Dr. Bieringer 11. 12. Dr. Birrenbach 11. 12. Fürst von Bismarck 19. 12. Blachstein 31. 12. Blumenfeld 11. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Dopatka 11. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Dr. Emde 11. 12. Faller 11. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 11. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 11. 12. Dr. Furler 12. 12. Gaßmann 31. 12. Gedat 19.12. Glombig 11. 12. Gontrum 11. 12. Dr. Gossel 19. 12. Dr. Gradl 11. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30. 1. Dr. Dr. Heinemann 11. 12. Dr. Hellige 11. 12. Hesemann 11. 12. Kalbitzer 11. 12. Dr. Knorr 11. 12. Kraus 18. 12. Dr. Kreyssig * 18. 12. Kriedemann 18. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1. Leber 11. 12. Lenz (Bremerhaven) 11. 12. Dr. Lohmar 11. 12. Frau Lösche 11. 12. Maier (Mannheim) 11. 12. Mattick 11. 12. Mauk * 15. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 11. 12. Metzger * 11. 12. Michels 11. 12. Freiherr von Mühlen 11. 12. Müller (Remscheid) 11. 12. Dr. Müller-Hermann * 12. 12. Nellen 11. 12. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Rademacher * 11. 12. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Reichhardt 17. 12. Richarts * 12. 12. Ritzel 16. 12. Sander 11. 12. Schlüter 11. 12. Schwabe 11. 12. Seidl (München) 11. 12. Dr. Sinn 11. 12. Dr. Starke 11. 12. Dr. Stoltenberg 11. 12. Starch * 11. 12. Frau Strobel * 13. 12. Theis 11. 12. Unertl 11. 12. Wegener 11. 12. Wendelborn 11. 12. Zühlke 11. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Martin 17. 12. Neumann (Allensbach) 17. 12. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksachen IV/2049, IV/2716 und zu IV/2716) *). Nach Artikel 1 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften sollen in § 18 des Gesetzes neue Absätze 3 und 4 eingefügt werden. Durch Absatz 4 sollen die Kapitalanlagegesellschaften und Depotbanken verpflichtet werden, bei Bekanntgabe des Ausgabepreises von Anteilen auch den Preis zu veröffentlichen, der bei Rücknahme von jeweils höchstens 100 Anteilen berechnet worden ist. Hierdurch ist erstens beabsichtigt, daß jedem Interessenten rechtzeitig, bevor er sich zum Kauf entschließt, klar wird, daß es bei Investmentanteilen im Gegensatz zu der Regelung bei Aktien zwei Preise gibt: den Verkaufspreis und den - stets niedrigeren - Rücknahmepreis. Auf diesen Umstand wird zwar regelmäßig jetzt schon hingewiesen, zum Beispiel in den Vertragsbedingungen. Die Erfahrung zeigt jedoch, daß die bisherige Praxis meist nicht ausreicht, dem unerfahrenen Sparer - bei der noch recht jungen Sparform der Beteiligung an Investmentfonds sind die meisten Interessenten noch unerfahren - rechtzeitig und wirksam klarzumachen, daß die Kapitalanlagegesellschaften berechtigt sind, bei Rücknahme von Anteilen einen Abschlag vom jeweiligen Ausgabepreis zu verlangen. Das führte oft zu Enttäuschungen, welche nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion künftig im Interesse der Sparer sowie des durchaus zu fördernden Ge- *) Siehe 151. Sitzung Seite 7485 B, D 7606 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 dankens des Investmentsparens möglichst vermieden werden sollte. Durch die genannte Ergänzung des Kapitalanlagegesetzes wird erreicht, daß in Zukunft die Kurszettel der Tageszeitungen für jeden Investmentfonds zwei Preise ausweisen. Hierauf wird wohl jeder mögliche Käufer von Investmentanteilen aufmerksam werden, was ihn in der Regel veranlassen wird, sich rechtzeitig ausreichend zu informieren. Zweitens darf meines Erachtens erwartet werden, daß durch die tägliche Veröffentlichung der oft differierenden Abschläge sich zwischen den Fonds allmählich ein Wettbewerb entwickelt, der zu einer Reduzierung der Abschläge führt. Nach Ansicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen sind die Spesen zur Zeit „recht hoch". Ich betrachte diese Ergänzung des Kapitalanlagegesetzes als einen ersten Versuch, zu einer angemessenen Senkung der Spesen zu kommen, — im Interesse des Sparers und dieser Sparform . Diese Sparform ist nach meiner Meinung deshalb förderungswürdig, weil sie besonders geeignet erscheint, breite Bevölkerungsschichten am Produktionsvermögen zu beteiligen. Daß dies richtig ist, zeigt vor allem die Tatsache, daß der Wert der Investmentfonds in den USA und in der Schweiz durchschnittlich etwa (umgerechnet) 600,— DM pro Kopf der Bevölkerung beträgt. Die deutschen Fonds erreichen nur ein Zehntel dieses Pro-Kopf-Betrages. Bezeichnenderweise werden aber in allen Ländern mit bedeutendem Kapitalmarkt neben den Ausgabepreisen auch die Rücknahmepreise von Investmentanteilen bekanntgegeben. Die von mir angeregte Ergänzung des Kapitalanlagegesetzes entspricht im übrigen auch einer Empfehlung des „Sonderausschusses Bankenaufsicht". Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 11. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Beyer (Frankfurt) (Drucksache IV/2776 Fragen IX/1 und IX/2): Hält es die Bundesregierung nicht für eine Irreführung des Verbrauchers, wenn gemäß dem geänderten § 9 Abs. 2 Nr. 6 der Butterverordnung die Butter in Zukunft mit einem Datum versehen wird, das sich nur auf den Zeitpunkt der Abpackung bezieht? Ist die Bundesregierung bereit, die Butterverordnung dahin gehend zu ändern, daß die Kühlhausbutter mit einem besonderen Kennzeichen versehen wird? Zu Frage IX/1: Die Bestimmung über die offene Angabe des Datums des Ausformtages wurde auf Beschluß des Bundesrates in die Butterverordnung aufgenommen, die in ihrer geänderten Fassung am 1. April 1965 in Kraft tritt. Gegenwärtig ist dieses Datum durchweg noch verschlüsselt angegeben. Vom 1. April 1965 an wird das Ausformdatum auf der Verpackung offen angegeben. Zur Zeit dürften beim Verbraucher noch keine bestimmten Vorstellungen hinsichtlich dieses Datums bestehen. Was seine Bedeutung anbelangt, könnte der Verbraucher mehrere Möglichkeiten in Betracht ziehen, z. B. den Herstellungstag, den Abgabetag von der Molkerei oder vom Großhandel. Die Bedeutung des Datums wird durch eine gezielte Aufklärungsaktion rechtzeitig klarzustellen sein. Danach glaube ich nicht, daß der Verbraucher durch die offene Angabe des Datums irregeführt wird. Zu Frage IX/2: Die Frage einer besonderen Kennzeichnung der Kühlhausbutter war 1959 und auch in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand von Beratungen mit den obersten Landesbehörden für Ernährung und Landwirtschaft. Überwiegend teilten diese meine Auffassung, daß nicht das Alter oder die Tatsache einer Kühlhauslagerung, sondern vielmehr die festgestellte Qualität für eine Einstufung von Butter maßgebend sein müsse. Nach den gemachten Feststellungen war nicht damit zu rechnen, daß sich eine Mehrheit der Länder für eine besondere Kennzeichnung der Lagerbutter einsetzen würde. Bei der Prüfung der Frage, ob eine besondere Kennzeichnung der Kühlhausbutter notwendig oder tunlich sei, darf der Buttermarkt der EWG nicht außer Betracht gelassen werden. Es sind bisher keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, daß die Mitgliedsländer an die Einführung einer besonderen Kennzeichnung der Kühlhausbutter denken. Auf einen diesbezüglichen Antrag eines Landes wäre eine ablehnende Haltung der übrigen EWG-Länder zu erwarten, weil sie darin eine bisher nicht gegebene und auch nicht zwingend notwendige Behinderung des freien Warenverkehrs sehen würden. Aus diesen Gründen sieht sich die Bundesregierung nicht veranlaßt, die bestehende Butterverordnung zu ändern. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Walter (Drucksache IV/2776, Fragen IX/10 und IX/1 1) : Ist die Bundesregierung bereit, den Bauern, die durch den Bau von Autobahnen Waldparzellen verloren haben, diese Waldparzellen nicht in Geld, sondern in Waldbesitz aus dem Staatsforstbesitz zu entschädigen? Ist die Bundesregierung auch der Auffassung, daß der Waldbesitz far den Bauern eine Sparbüchse darstellt und schon aus diesem Grunde in Geld nicht abgefunden werden kann? Zu Frage IX/10: Nach Art. 90 Abs. 2 Grundgesetz werden die Bundesautobahnen von den Ländern im Auftrage des Bundes gebaut. Der hierfür notwendige Grunderwerb erfolgt nach Landesenteignungsrecht, in dem Ersatzlandansprüche nicht vorgesehen sind. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt aber alle Bemühungen, den betroffenen Eigentümern auf Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7607 Wunsch Wald zur Verfügung zu stellen, soweit dies im Einzelfall möglich ist. Dem Bund selbst stehen für diese Zwecke nur selten Forstgrundstücke zur Verfügung, da die verhältnismäßig geringen bundeseigenen Forsten für Verwaltungszwecke des Bundes, namentlich für Verteidigungszwecke in Anspruch genommen sind. Auf die Bereitstellung Iandeseigener Forsten als Ersatzland hat die Bundesregierung keinen unmittelbaren Einfluß. Den für den Bund handelnden Straßenbauverwaltungen der Länder ist es jedoch in Härtefällen mehrfach gelungen, daß Ersatzwaldflächen aus den Landesforsten bereitgestellt wurden. Soweit die betroffenen Eigentümer nicht unmittelbar für den Autobahnbau benötigte Restparzellen oder Resteigentumsflächen zum Kauf anbieten, werden diese mitgekauft und ebenfalls als Ersatzland zur Verfügung gestellt. Im übrigen erfolgen die Verkäufe durch die Betroffenen fast ausschließlich freiwillig, Enteignungsverfahren sind verhältnismäßig selten. Die betroffenen Eigentümer entscheiden sich dabei ganz überwiegend für eine Geldentschädigung, und die Entscheidung der Eigentümer sollte ausschlaggebend sein. Zu Frage IX/11: Die Bundesregierung ist ebenfalls der Auffassung, daß der Waldbesitz für den Bauern im allgemeinen eine Sparbüchse darstellt. Jedoch hat die Sparkassenfunktion des Bauernwaldes bei der heutigen Ertragslage der Forstwirtschaft an Bedeutung verloren. Die Waldbauern, deren Waldbesitz in Anspruch genommen werden soll, entscheiden sich daher — wie gesagt — häufig für eine Geldentschädigung, um ihr Geld auf andere und vielleicht günstigere Weise anzulegen. Die Sparkassenfunktion des Waldes allein gebietet deshalb nicht zwingend eine Bereitstellung von Ersatzland anstelle einer Geldentschädigung. Daneben hat aber gerade der Bauernwald noch weitere Funktionen wirtschaftlicher Art, welche ihm oft eine entscheidende Bedeutung für den Betrieb zukommen lassen. Der Bund erkennt daher bei Landinanspruchnahmen für Verteidigungszwecke einen Ersatzland-Anspruch unter den Voraussetzungen des § 22 Landbeschaffungsgesetz an. Danach ist ein Grundstückseigentümer als ersatzlandberechtigt anzusehen, wenn seine Existenz auf den Erträgnissen des von ihm bewirtschafteten Bodens beruht, er zur Aufrechterhaltung seines persönlich bewirtschafteten Betriebes auf Ersatzland angewiesen ist und Ersatzland zu angemessenen Bedingungen sowie in angemessener Nähe beschafft werden kann. Bei Entzug von Forstflächen werden diese Voraussetzungen zu bejahen sein, wenn dem Betrieb durch die abgehende Forstfläche die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird. Das Landbeschaffungsgesetz gilt jedoch nur für Landbeschaffungsaufgaben des Bundes zu Verteidigungszwecken, während nach § 19 Abs. 5 Bundesfernstraßengesetz die für öffentliche Straßen geltenden Enteignungsgesetze der Länder maßgebend sind. Obwohl in den Landesenteignungsgesetzen entsprechende Bestimmungen nicht vorhanden sind, befürwortet die Bundesregierung jedoch eine analoge Anwendung des § 22 Landbeschaffungsgesetz auch auf die Fälle der Beschaffung von Forstflächen für den Bundesfernstraßenbau. Deswegen hatte die Bundesregierung bereits in dem Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes, der am Ende der 3. Wahlperiode behandelt worden ist, vorgeschlagen, die Enteignungs- und Entschädigungsbestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes auch beim Grunderwerb für die Bundesfernstraßen anzuwenden. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Bundesrat abgelehnt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache IV/2776, Fragen XIII/1 und XIII/2) : Wie hoch war 1963 die Zahl der Auslandsbriefsendungen nach Belgien, Frankreich und Luxemburg? Wie hoch war der Einnahmeausfall der Deutschen Bundespost durch den Verzicht auf das Auslandsporto? Nach unseren Berechnungen betrug 1963 die Zahl der Briefsendungen nach a) Belgien 19,965 Mio, davon 9,384 Mio Briefe bis 20 g und 4,420 Mio Postkarten, b) Frankreich 43,304 Mio, davon 22,024 Briefe bis 20 g und 4,420 Mio Postkarten, c) Luxemburg 4,277 Mio, davon 1,960 Briefe bis 20 g und 0,757 Mio Postkarten. Auf Grund dieser Ergebnisse betrug der Gebührenausfall für Briefe und Postkarten nach Belgien 2,1 Mio DM, nach Frankreich 4,8 Mio DM und nach Luxemburg 0,4 Mio DM. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Strobel (Drucksache IV/2776 Fragen XIII/3 und XIII/4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mai-Nummer des Jahrgangs 1964 der Frauenzeitschrift der CDU „Frau und Politik" im Monat Juli im offiziellen Umlauf bei der Postbeamtenkrankenkasse Nürnberg, einer zur Oberpostdirektion Nürnberg gehörenden Dienststelle, war? Billigt die Bundesregierung die in Frage XIII/3 erwähnte einseitige Unterrichtung durch eine Partei-Zeitschrift? Zu Frage XIII/3: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die MaiNummer des Jahrgangs 1964 der von der Bundesgeschäftsstelle der CDU herausgegebenen Frauenzeitschrift „Frau und Politik" im Juli 1964 in einem Exemplar im Umlauf bei der Postbeamtenkrankenkasse in Nürnberg war. 7608 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 Zu Frage XIII/4: Die Bundesregierung billigt keineswegs eine einseitige parteigebundene Unterrichtung der Bundesbediensteten durch eine Parteizeitschrift. Im vorliegenden Fall handelt es sich auch nicht um eine derartige einseitig parteiliche Information, vielmehr wird in dem auch umfangmäßig zentralen Artikel der erwähnten Ausgabe der Frauenzeitschrift „Frau und Politik" in objektiver Form eine sachgerechte Darstellung der 100jährigen umfangreichen Frauenarbeit bei der Post abgehandelt. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß bedeutsame Ereignisse wie z. B. hier das 100jährige Jubiläum der Frauenarbeit bei der Post, das in der breiten Öffentlichkeit eine besondere Beachtung gefunden hat, auch publizistisch ausreichend zu würdigen und ebenfalls dem Personal zur Kenntnis zu bringen sind. Im vorliegenden Fall bot sich zu jener Zeit meines Wissens für die gründliche und sachgerechte Behandlung des Themas „100 Jahre Frauen bei der Post" keine andere Zeitschrift als die beanstandete Frauenzeitschrift zum Ankauf an. Hinzu kam, daß der Deutschen Bundespost ein recht günstiger Preis angeboten wurde, so daß auch von hier aus keine Bedenken gegen den Ankauf einer begrenzten Anzahl von Exemplaren zur Verteilung in Dienststellen mit überwiegend weiblichem Personal zu erblicken sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Benda (Drucksache IV/2776 Frage XIII/5) : Auf welcher Rechtsgrundlage verlangt die Deutsche Bundespost von dem neuen Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen, in denen sich ein fertiger, aber wegen Nichtzahlung der Gebühren gesperrter Telefonanschluß eines früheren Mieters befindet, daß dieser neue Mieter zunächst die Schulden des früheren Mieters bezahlt, bevor ihm der Anschluß unter der alten Nummer zugeteilt werden kann? Die Pflicht zur Zahlung der Fernsprechgebühren ist rechtsverbindlich in der Fernsprechordnung vom 24. November 1939 in der jetzt gültigen Fassung geregelt. Schuldner aller Gebühren, die sich aus dem Teilnehmerverhältnis ergeben, ist der Fernsprechteilnehmer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann statt des Teilnehmers auf Antrag mit Genehmigung der Deutschen Bundespost ein anderer in das Fernsprechteilnehmerverhältnis eintreten (= Übertragung). In diesem Fall haften für die Gebühren, die bis zum Zeitpunkt der Übertragung entstanden sind, neben dem bisherigen auch der neue Teilnehmer, und zwar beide gesamtschuldnerisch (§ 14 Abs. 3 Fernsprechordnung). Auf diese Bestimmungen werden der bisherige und der künftige Teilnehmer auf dem Übertragungsantrag ausdrücklich hingewiesen. Der Antrag muß auch von beiden unterschrieben sein. Für den Eintritt dieser Rechtsfolgen ist es jedoch unerheblich, ob der Fernsprechanschluß z. Z. der Übertragung wegen Gebührenrückstandes gesperrt ist. Es liegt im Ermessen des neuen Mieters, ob er von dieser zulässigen Möglichkeit der Übertragung Gebrauch machen will. Er kann andernfalls die Herstellung eines Anschlusses neu beantragen. Der Antrag wird den Vorschriften der Fernsprechordnung entsprechend in der Reihenfolge des Eingangs ausgeführt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache IV/2776 Frage XIII/6) : Ist der Herr Bundespostminister bereit, den Käufern von Jugendmarken auf ihren Wunsch Spendenquittungen über die Zuschlagsbeträge auszustellen, wie es bei dem Kauf von Wohlfahrtsmarken bei den freien Wohlfahrtsverbänden möglich ist? Alle Käufer von Jugendmarken, soweit sie Bezieher der Versandstellen für Sammlermarken der Deutschen Bundespost sind, erhalten stets mit der Markenlieferung Lieferscheine, aus denen Anzahl und Wert der gelieferten Jugendmarken und damit auch deren Zuschlagswert zweifelsfrei hervorgehen.. Auf die Anerkennung solcher Bescheinigungen durch die Finanzämter als Spendenquittungen hat die Deutsche Bundespost keinen Einfluß. Soweit mir bekannt ist, erkennen die Finanzämter sie nicht an. Sie erteilen nur solchen Körperschaften die Erlaubnis zur Ausstellung anerkennungsfähiger Spendenquittungen, die die Spenden für ihre förderungswürdigen Zwecke verwenden. Der Kreis beschränkt sich auf die im Körperschaftssteuergesetz § 4 Abs. 1 Ziffer 6 genannten Körperschaften. Bei der Deutschen Bundespost sind die Zuschläge zu den Zuschlagsbriefmarken jedoch nur durchlaufende Gelder. Die Zuschlagserlötse aus dem Verkauf der Jugendmarken werden an das Bundesministerium für Familie und Jugend weitergeleitet, das nach seiner Auskunft über die Zuschläge zu den Jugendmarken selbst nicht zur Erteilung von Spendenquittungen befugt ist. Um so weniger ist die Deutsche Bundespost hierzu imstande. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2776, Frage XIII/9): Welche Vorgänge lagen der im Jahre 1962 gegenüber einem ehemaligen Oberpostschaffner beim Postamt Landsberg angeordneten Versetzung nach München und der damit verbundenen Androhung einer Gehaltssperre im Weigerungsfalle zugrunde? Der in der Frage angesprochene frühere Beamte konnte beim Postamt Landsberg (Lech) nicht seinen Wünschen entsprechend im Paketzustelldienst beschäftigt werden, weil diese Arbeitsplätze bereits laufbahngerecht besetzt waren. Seine Verwendung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7609 auf anderen Arbeitsplätzen seiner Besoldungsgruppe beim Postamt Landsberg scheiterte aus gesundheitlichen Gründen. Um ihn aber — einer ärztlichen Empfehlung folgend — trotzdem im Paketzustelldienst beschäftigen zu können und weil er früher selbst einmal eine Versetzung nach München gewünscht hatte, ordnete ihn die Oberpostdirektion München zum Postamt München 3 ab. Dieser Abordnung ist der Beamte zwar für ein paar Tage nachgekommen, dann weigerte er sich jedoch, seinen Dienst weiterhin in München zu verrichten. Bei dieser Weigerung blieb er auch, als er zur Wiederaufnahme des Dienstes aufgefordert und über die Folgen seiner Weigerung aufgeklärt wurde. Nach der zwingenden Vorschrift des § 73 des Bundesbeamtengesetzes mußte daraufhin der Verlust seiner Dienstbezüge festgestellt werden. Der Beamte blieb auch weiterhin unbelehrbar und beantragte schließlich seine Entlassung aus dem Dienst der Deutschen Bundespost nach § 30 Bundesbeamtengesetz. Diesem Antrag ist entsprochen worden. Die Angelegenheit war bereits Gegenstand von Eingaben an den Bundespersonalausschuß und an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag hat sich nach Überprüfung und Beratung im Petitionsausschuß der Stellungnahme der Bundesregierung angeschlossen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Frehsee (Drucksache IV/2777, Fragen I/1 und I/2) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß fortbildungswillige junge Menschen gleiche Chancen zur beruflichen Fortbildung und Qualifizierung erhalten müssen, gleichviel ob sie gewerblichen oder landwirtschaftlichen Berufen angehören? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den aus dem „Individuellen Förderungsprogramm des BMA" ausgeschlossenen Berufsgruppen des Gartenbaues und der Land- und Forstwirtschaft die gleichen Berufsausbildungsbeihilfen zu verschaffen, wie sie die gewerblichen Berufe erhalten? Zu Frage I/1: Die Bundesregierung beantwortet diese Frage mit einem uneingeschränkten Ja. Zu Frage I/2: Unabhängig vom Förderungsprogramm des BML, das sich vorrangig auf die Ausbildung Jugendlicher sowie die Ausbildung der Landarbeiter beschränkt, fördert der 'Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung durch das „Individuelle Förderungsprogramm" Berufsangehörige, die bereits eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben und durch eine zusätzliche Weiterbildung einen beruflichen Aufstieg anstreben. Hiernach besteht die Möglichkeit der Gewährung von Beihilfensowie der Unterstützung der Familienangehörigen des Antragstellers. Diese Art der Förderung ist weitgehender als die Förderung mit Hilfe der Mittel meines Hauses, was begreiflicherweise zu einer Reihe von Beschwerden geführt hat. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, schon ab 1965 die in der Landwirtschaft und im Gartenbau Tätigen in das „Individuelle Förderungsprogramm" einzubeziehen. Zur Klärung der finanziellen Grundlagen finden noch in diesem Monat Verhandlungen zwischen den Vertretern der beteiligten Bundesressorts statt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Roland Seffrin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich um eine kleine Korrektur bitten. In dem Schriftlichen Bericht muß es auf Seite 11 in der rechten Spalte unter Nr. 14 -statt „militärische Fürsorge" „militärärztliche Fürsorge" heißen.
    Zum zweitenmal in diesem Jahr befaßt sich das Plenum des Bundestages im Zusammenhang mit der Beratung des Berichts des Wehrbeauftragten mit Fragen der Bundeswehr. Das erstemal war dies der Fall in der 117. Sitzung am 21. Februar 1964. Das war gleichzeitig jene Sitzung, in welcher der Bericht des Wehrbeauftragten erstmals im Mittelpunkt einer Plenardebatte stand. Der heutigen Beratung des Berichts des Wehrbeauftragten für das Jahr 1963 gingen vier ganztägige Sitzungen am 4., 5. und 6. August und am 5. November voraus, in denen sich der Verteidigungsausschuß eingehend und umfassend mit der Situation der Bundeswehr beschäftigte.
    Wenn man die Vorarbeiten für die Bundestagsberatungen vom 21. Februar dieses Jahres und die Ausführungen von heute überschauend wertet, kann man wohl sagen, daß kaum ein Gebiet unseres staatlichen Lebens genauer durchforscht und dargestellt sein dürfte als der Komplex der Bundeswehr.

    (Zurufe von der SPD: Na, na!)

    Das erscheint im Blick auf die hervorragende allgemeine und politische Bedeutung der Bundeswehr erfreulich und berechtigt. Gleichwohl sollte man darauf achten, daß nicht gewisse Erscheinungen im Informationswesen unserer Tage zu einer künstlichen Überhöhung und Übertreibung der tatsächlichen Zustände führen. Sicherlich, wir Menschen von heute, fortwährend von einer Vielfalt von Anregungen, Reizvorgängen und Bildern überflutet, wir brauchen wohl eine heftigere, erregendere, farbigere Ansprache, damit unser Interesse herausgefordert werde. Deshalb bedienen sich manche unserer Publikationsorgane gern extremer Formulierungen, und der Griff zum Begriff „Katastrophe" ist dann oft schneller getan, als die Sachverhalte ihn rechtfertigen.
    Mit diesem Hinweis auf eine allgemeine Erscheinung möchte ich daran erinnern, daß auch die Bundeswehr ein bevorzugtes Kind dieser Vorliebe für publizistische Hypertrophie ist. Aber in diesem Fall wie in anderen Fällen ist es doch so, daß mit zenti-
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7591
    Dr. Seffrin
    meterhohen Schlagzeilen und mit Schlagwortdiskussionen wenig oder nicht geholfen werden kann. Nur mit sachlichen Überlegungen und zäher Arbeit, oft Kleinarbeit, sind Verbesserungen zu erreichen,

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Vor solchen Überlegungen stand auch der Verteidigungsausschuß bei der Beratung des diesjährigen Berichts des Wehrbeauftragten. Es lag nämlich nicht nur der gesetzlich geforderte amtliche Bericht vor, sondern noch eine Art Privatbericht, den der am 10. November 1964 auf eigenen Wunsch aus dem Amt geschiedene Wehrbeauftragte Admiral Heye in einer Illustrierten veröffentlicht hat. Nicht um die ganze Diskussion über diese Angelegenheit nochmals anzufachen, sondern um Unklarheiten und Mißdeutungen zu begegnen, erlauben Sie mir dazu noch ein paar Sätze.
    Es ist nicht zutreffend, daß man dem Wehrbeauftragten formaler Fehler wegen hat Schwierigkeiten machen wollen, um so den Sachwert seiner Aussagen zu verschleiern. Daß er diese Aussagen subjektiv ehrlich und bona fide gemacht hat, sei hier zusätzlich festgestellt. Aber um die formale Seite ging es dabei dem Verteidigungsausschuß gar nicht, allenfalls nur ,ganz am Rande. Im Mittelpunkt seiner Betrachtungen stand vielmehr die materielle Seite, und dazu ist als Meinung der Ausschußmehrheit festzustellen, a) daß der gleichzeitig mit dem amtlichen Bericht erschienene Privatbericht zu extrem anderen und gefährlichen Schlußfolgerungen und Aussagen kam als der amtliche Bericht und b) daß die Sachbasis für die Folgerungen des Privatberichts ungenau, ja teilweise unrichtig und deshalb unzuverlässig sind. Eine Minderheit im Ausschuß war der Meinung, daß kein derart krasser Widerspruch zwischen dem amtlichen und dem privaten Text besteht.
    Der Ausschuß war sodann der Ansicht, daß der amtliche Jahresbericht 1963 die Grundlage der Berichterstattung sein müsse, weil er der Bericht des Wehrbeauftragten ist, dem er nichts hinzugefügt und an dem er auch nichts abgeschwächt hat, und weil er der Bericht ist, hinter dem die Sachlichkeit und die nüchterne Verantwortung der Institution stehen, während die Berichte in der Illustrierten von Herrn Heye wiederholt kommentiert oder korrigiert wurden.
    Als Ergebnis der Beratungen des amtlichen Berichtes wurde festgestellt: Erstens. Der Wehrbeauftragte hat seine Aufgabe im Sinne und in der Absicht des Gesetzes richtig aufgefaßt und erfüllt. Zweitens. Aus dem amtlichen Bericht des Wehrbeauftragten ergibt sich das Bild einer trotz Schwierigkeiten um Leistung und innere Festigung mit Erfolg bemühten Truppe. Diese Feststellungen waren einhellig und bildeten die Grundlage für die einstimmige Annahme des Teils A des Ihnen vorliegenden Antrags.
    Von den Urteilen des Wehrbeauftragten seien einige hervorgehoben. So heißt es in dem amtlichen Bericht auf Seite 26:
    Im äußeren Aufbau der Bundeswehr zeichnete
    sich im Berichtsjahr eine gewisse Konsolidierung ab. Die Verbände waren zwar weiterhin, aber nicht mehr in dem Umfang wie in den Vorjahren, mit Personalabgaben belastet. In der Personalbewegung wurde dadurch erfreulicherweise eine relative Beruhigung erreicht.
    Auf Seite 26 heißt es, daß die Truppe trotz Schwierigkeiten im allgemeinen gute Erziehungs- und Ausbildungserfolge erzielt habe. Der Wehrbeauftragte stellt weiter fest, daß der Bundesminister der Verteidigung die Gründe für den Mangel an Unteroffizieren eingehend untersucht und Maßnahmen eingeleitet habe, um im Rahmen des Möglichen abzuhelfen. Der Wehrbeauftragte berichtet weiter, daß die Unteroffiziere erfreulicherweise — häufig mit tatkräftiger Unterstützung ihrer Kommandeure — mehr und mehr bemüht sind, zu einer Gemeinschaft zusammenzuwachsen. Er sagt schließlich, daß er bei seinen Truppenbesuchen auch der Frage der Traditionsbildung und Traditionspflege sein Augenmerk geschenkt und den Eindruck gewonnen habe, daß viele gute und erfreuliche Ansätze vorlägen.
    Ich glaube, daß aus guten Gründen auch auf die für den ganzen Komplex sehr wichtigen Sätze hingewiesen werden sollte, wie sie sich auf Seite 4 des amtlichen Berichtes finden. Es heißt dort:
    Wie in früheren Jahren, so hat der Wehrbeauftragte auch in diesem Bericht Einzelfälle dargestellt, die in ihrer Gesamtheit nicht nur einen Einblick in seine
    — des Wehrbeauftragten —
    Tätigkeit geben, sondern die auch geeignet sind, als Lehrbeispiele zu dienen. Es ist jedoch zu beachten, daß sich der Wehrbeauftragte entsprechend der Natur seiner Aufgabe vorwiegend mit negativen Erscheinungen befassen muß. Sein Bericht ist zwangsläufig davon bestimmt. Daher würde sich ein unzutreffendes Bild von der inneren Situation der Bundeswehr ergeben, wenn das in Einzelfällen wiedergegebene Fehlverhalten von Soldaten verallgemeinert würde. Denn für jedes Beispiel des Versagens eines Soldaten ließen sich zahlreiche Beispiele vorbildlichen Verhaltens nennen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline

Erstens. Der Vorschlag der Errichtung einer Akademie mit der Aufgabe, die berufliche Bildung der Offiziere auf eine angemessene geistige Grundlage zu stellen, entspricht dem Plan des Bundesministeriums der Verteidigung, eine Wehrakademie für junge Berufsoffiziere ab 1969 einzurichten.
Zweitens. Der Vorschlag, die Ausbildungszeit für Berufsoffiziere sollte bei allen drei Teilstreitkräften auf drei Jahre ausgedehnt werden, deckt sich mit dem Plan des Bundesministeriums der Verteidigung, die Berufsoffiziere einheitlich nach drei Jahren zum Leutnant zu befördern.
Drittens. Der Vorschlag, die einzurichtende Unteroffiziersschule sollte sich vor allem die mensch-
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liche Bildung und die berufliche Allgemeinbildung angelegen sein lassen, ist an den bestehenden Unteroffiziersschulen bereits in die Tat umgesetzt worden, indem vom Gesamtstoff rund 18 % auf Bildungsarbeit entfallen.
Viertens. Der Vorschlag, die Ausgangsbestimmungen für alle Unteroffiziere denen für Offiziere anzugleichen, wird zur Zeit im Truppenversuch über Aufhebung des Zapfenstreichs erprobt.
Fünftens. Die Forderung, die materielle Stellung der Unteroffiziere alsbald nachhaltig zu verbessern, ist bereits vom Bundesministerium der Verteidigung erkannt. Folgendes ist geschehen oder wird angestrebt: Die Darlehensgewährung an Unteroffiziere und Mannschaften auf Zeit ist bereits in Kraft. Die Militärfahrkarte für Unteroffiziere auf Zeit bis zum Feldwebel einschließlich ist ebenfalls in Kraft. In Bearbeitung sind die Gewährung einer Weiterverpflichtungsprämie, die Gewährung einer Zulage für die ständige Mehrbelastung im Truppendienst, die Gewährung einer Zulage für Feldwebel, um eine gerechte Relation zwischen der Besoldung eines Stabsunteroffiziers und eines Feldwebels herzustellen, sowie die Verbesserung des Ortszuschlages für ledige Soldaten.
Der Verteidigungsausschuß befaßte sich des weiteren sehr ausführlich mit dem Sachgehalt der Veröffentlichungen des Wehrbeauftragten in einer Illustrierten. Dafür waren die Prüfungsbefunde eines vom Bundesminister der Verteidigung gebildeten Ad-hoc-Arbeitsstabes ebenso wichtig wie die um
fangreichen und gründlichen Darstellungen der Probleme durch folgende Persönlichkeiten, deren Meinung und Urteil wegen ihrer besonderen Stellung und ihres besonderen Auftrages von Bedeutung sind. Es waren dies der erste und zweite Sprecher des Beirates für Innere Führung des Bundesministeriums der Verteidigung, die Herren Pfarrer Stammler und Professor Dr. Bohnenkamp, der Kommandeur der „Schule der Bundeswehr für Innere Führung", Brigadegeneral Hinkelbein, der „Leiter des wissenschaftlichen Forschungs- und Lehrstabes bei der Schule für Innere Führung" der Bundeswehr, Professor Dr. Möbus, der damalige Kommandeur der Führungsakademie, früher Kommandeur der „Schule der Bundeswehr für Innere Führung" und derzeitige Inspekteur des Heeres, Generalleutnant de Maiziere, der Präsident des Wehrdienstsenates beim Bundesdisziplinarhof, Dr. Barth, ferner zu dem besonderen Thema „Tagesbefehl vom 26. Juli 1964" Generalinspekteur Trettner. Der Bundesminister der Verteidigung von Hassel war bei allen Sitzungen anwesend und hat sich wohl zu allen Fragen selbst geäußert.
Es dürfte sinnvoll sein, Teile der Ausführungen dieser Herren auch für das Protokoll der Plenarsitzung festzuhalten. So erklärte Pfarrer St a m m 1 e r u. a., er stehe nicht an zu meinen, daß in einer unerhörten Anständigkeit, Redlichkeit und Gewissenhaftigkeit eine Fülle von Offizieren um den richtigen Weg kämpften. Er 'bedaure es, daß vor allem durch die Veröffentlichung in der Illustrierten der Eindruck erweckt werden konnte, diese ganze Bundeswehr sei ein in sich morscher Apparat.
Er
— Pfarrer Stammler also —glaube, sie sei in vieler Hinsicht besser, vorbildlicher als eine Menge anderer Institutionen im zivilen Bereich.

(Sehr wahr!)

Er würde bei dem anfangen, was in der Bundeswehr an staatsbürgerlicher Bildung getrieben werde, bis hin zu der Frage, wie hier Vorgesetzte sich für ihre Untergebenen bis in die Freizeit hinein einsetzten und engagierten, eine Erscheinung, die im zivilen Bereich nur selten zu finden sei. Er sei auch nicht der Meinung, daß fortgefahren werden sollte, in dem Soldaten, in dem Offizier den Eindruck zu erwecken, als ob er der Prügelknabe der Nation wäre.... Man könne von der Bundeswehr nicht erwarten, daß sie besser sei als die Gesellschaft. Sie sei in vielem besser und könne sich im Hinblick auf ihre Fortschrittlichkeit sehen lassen. Das Ergebnis einer etwaigen Kontrolle der demokratischen Gesinnung und der Fähigkeit zu zeitgemäßer Menschenführung im Lehreroder Richterstand durch einen Parlamentsbeauftragten würde zu noch ungünstigeren Ergebnissen führen.
Professor Bohnenkamp formulierte u. a.:
Das Experiment einer inneren Verfassung für die Bundeswehr könne indes nicht gelingen, wenn sie nicht von einem sie grundsätzlich bejahenden öffentlichen Interesse fortgesetzt getragen werde. Es müßte nicht so sein, daß sich erst bei Ereignissen, die fast krisenartige Züge trügen, plötzlich das Interesse wieder auf die Bundeswehr stürze. Sie müßte überall, in allen Schichten, an allen Orten, vor allem aber im Bundestag ein Gegenstand ständiger Beachtung, ständiger Sorge sein; denn an ihrem inneren Zustand lasse sich ablesen, wie wir alle zur Demokratie gereift seien.
Brigadegeneral Hinkelbein stellte u. a. fest, daß der Grundsatz der Inneren Führung bei dem weitaus größten Teil der Offiziere unbestritten und anerkannt ist. Das Erfüllen des soldatischen Dienstes in der heutigen Zeit habe das ständige Ringen um die Dinge im täglichen Tun zur zwingenden Voraussetzung. Er vermöge darin nur etwas sehr Positives zu sehen. Bei dem größten Teil der Offiziere habe die Anerkennung der Institution des Wehrbeauftragten von Jahr zu Jahr zugenommen.
Professor Möbus erklärte,
er könne auf Grund seiner Erfahrung an der Schule für Innere Führung sagen, gegenüber der Anfangszeit sei die Diskussion über die Institution des Wehrbeauftragten in der Sache zwar zurückgetreten. Es werde jedoch ständig darüber gesprochen, was man tun könne, um die Konzeption der Inneren Führung zu realisieren und welche Hilfe man dem Einheitsführer in die Hand geben könne. Hier sei die Gefahr nicht ganz von der Hand zu weisen, die sich daraus ergebe, daß die betreffenden Offi-
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ziere zwar die Konzeption bejahten, wenn es um ihre Verwirklichung gehe, aber überfordert seien.
General de Maizière stellte fest, auf Grund seiner Erfahrungen der letzten zweieinhalb Jahre müsse er natürlich sagen, daß Einzelfälle vorgekommen seien, daß die Zahl der Einzelfälle auf dem Gebiete der Menschenführung möglicherweise größer als vorher geworden sei. Und nun wörtlich:
Man kann aber nicht sagen, es müsse ein völlig neuer Kurs gesteuert werden oder es sei fünf Minuten vor zwölf. Ich
— General de Maizière! —
darf noch einmal auf das hinweisen, womit ich vorhin geschlossen habe. Soweit ich es übersehen kann, ist das Zentralproblem der Bundeswehr die Frage der Zahl und der Qualität ihrer Führer und Unterführer. Das Wichtigste, was zu tun ist, ist, Mittel zu finden, mit denen man der Bundeswehr genügend und genügend qualifizierte Unteroffiziere und Jungoffiziere verschaffen kann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Man könne kein generalisierendes Urteil fällen, wohl aber könne man sagen, daß die Verhältnisse nicht so schlecht seien, wie es nach den Kritiken in der Illustrierten erscheinen könne, aber auch nicht so gut, daß sie keiner Verbesserung bedürften. ... Die Schule für Innere Führung sei eine der Einrichtungen der Bundeswehr, an denen überhaupt nichts auszusetzen sei. Es müsse alles getan werden, um die Kurse dieser Schule zu fördern.
    Als Ergebnis der Beratungen im Verteidigungsausschuß ist folgendes festzustellen.
    Erstens. Die Verhältnisse in der Bundeswehr lassen zwar Schwächen erkennen, aber sie sollten überwunden werden und können überwunden werden, sie geben aber keinerlei hinreichenden Grund für den von dem ausgeschiedenen Herrn Wehrbeauftragten ausgelösten Alarm.
    Zweitens. Das Prinzip der Inneren Führung gilt als die geistige Grundlage der Bundeswehr. Das Prinzip der Inneren Führung ist grundsätzlich unbestritten. Soweit die Innere Führung noch in der Diskussion steht, dient diese Diskussion der endgültigen Klärung und dem Abbau möglicherweise noch vorhandener Bedenken.
    Drittens. Die Institution des Wehrbeauftragten wird nach wie vor allgemein als ein besonders wertvoller Bestandteil in der Konstruktion der Bundeswehr angesehen. Es dürfte indes an der Zeit sein, durch die Ausarbeitung und den Erlaß der Richtlinien der Institution selbst schärfere Konturen zu geben. Die Zuständigkeit des Amts des Wehrbeauftragten bedarf einer sinnvollen Begrenzung. Eine Allzuständigkeit wäre diesem Amt nicht zuträglich. Es liegt im Interesse der Institution, sie in ihrer Entwicklung vor einer Überfülle von Aufgaben zu bewahren, damit sie ihre eigentlichen Aufgaben erfüllen kann. Es wäre unsinnig, in einer solchen Auffassung eine Abwertung der Institution des Wehrbeauftragten zu sehen. Dahin geht weder die Intention einzelner noch das Denken im Bereich und im Zusammenhang mit der Bundeswehr.
    In Ergänzung zu meinem Bericht möchte ich noch folgendes mitteilen. Der zurückgetretene Wehrbeauftragte Admiral a. D. Heye hat in der Nr. 46 der namentlich bekannten Illustrierten auf Seite 15 noch folgende Behauptung aufgestellt — ich zitiere wörtlich -:
    Würde in einigen Einheiten ein anderer Geist, ein nicht so rüder Ton herrschen, hätte mancher Soldat den Freitod nicht gesucht.
    Der Verteidigungsausschuß hat auch diese Behauptung untersucht und nach Vorträgen des Bundesministeriums der Verteidigung und der Dienststelle des Wehrbeauftragten selbst festgestellt, daß diese Behauptung jeglichem Sachstand widerspricht und einfach unhaltbar ist.
    Im Gegensatz zu der Bewertung des amtlichen Berichts sahen sich eine Reihe von Mitgliedern des Verteidigungsausschusses nicht in der Lage, den Folgerungen aus diesen Berichten und der Formulierung in den Punkten B) und C) des Ihnen vorliegenden Antrags zuzustimmen. Sie waren der Meinung, daß das Vorgehen- des Wehrbeauftragten die Öffentlichkeit weitgehend auf das Thema Bundeswehr aufmerksam gemacht und zu fruchtbarer Diskussion geführt habe und daß durch die Feststellungen in B) und C) des Antrags eine Abwertung des Amts des Wehrbeauftragten zu sehen sei und dem künftigen Wirken des Wehrbeauftragetn Fesseln angelegt würden.
    Wertvolles Ergebnis der Beratungen ist die Fülle von Vorschlägen für Hilfe und Besserung, Vorschläge, deren Durchführung zum Teil schon seit Anfang 1963 von der Bundeswehrführung in die Wege geleitet ist, wie überhaupt hier einmal festgestellt werden muß, wie wach und aufmerksam das Bundesministerium der Verteidigung Situation und Entwicklung in der Truppe beobachtet und Fehlentwicklungen durch zweckmäßige Maßnahmen zu begegnen sucht.
    Die gemachten Vorschläge sind so zahlreich und vielseitig, daß eine Konzentration auf die wichtigsten Gebiete notwendig erscheint. Diese Gebiete sind meines Erachtens folgende.
    Erstens das soziale Gebiet. Hier geht es vorwiegend um Wohnungs- und Familienfragen, um das Sanitäts- bzw. Gesundheitswesen einschließlich Sport und um eine allgemeine Hebung der sozialen und materiellen Verhältnisse der Unteroffiziere.
    Dazu gehört zweitens der Komplex der Schulen und der Schulung in der Bundeswehr. Außer einer allgemein stärkeren Betonung der geistig-humanitären Bildung innerhalb des an sich umfangreichen, leistungsfähigen und eindrucksvollen Schulsystems der Bundeswehr ist deshalb die Errichtung weiterer Schulformen notwendig, wozu die Unteroffiziersschulen, die Akademie der Bundeswehr für Stabsoffiziere und die Wehrakademie gehören dürften.
    7594 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964
    Dr. Seffrin
    Es ist eine schwierige Aufgabe, ein richtig bemessenes Neben- und Miteinander von militärischer
    Ausbildung und menschlicher Bildung zu finden.
    Drittens wären Überlegungen anzustellen, wie durch eine straffere Organisation kürzere Befehlswege und größere Beweglichkeit und damit insgesamt ein leichteres Funktionieren zu erreichen wären. Sicherlich trägt dazu die Anfang 1963 angelaufene Konsolidierung bei. Wir übersehen aber auch nicht Meinungen und Kritiken, die heute — anders als vor Jahren — einer gewissen Lockerung des Prinzips „So viel Militär wie nötig, so viel Zivil wie möglich" das Wort reden. Hier darf man ruhig die Frage stellen: Warum erst heute?, und mit Schiller sagen: Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt, Graf Isolan.
    Schließlich möchte ich Ihnen den in Drucksache IV/2795 enthaltenen Antrag, dessen Teil A im Verteidigungsausschuß einstimmig, dessen Teile B und C mit Mehrheit verabschiedet wurden, zur Annahme empfehlen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)