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    Deutscher Bundestag 151. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1964 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Republik Korea 7445 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Kempfler, Dr. Frey (Bonn) und Dr. Willeke 7417 A Abg. Frau Stommel tritt in den Bundestag ein 7417 B Fragestunde (Drucksachen IV/2810, IV/2817) Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt) : Schweinefleischpreise Schwarz, Bundesminister . 7418 D, 7419 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7419 B Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Forderungen der SPD für die Wohnungsbaupolitik Lücke, Bundesminister 7419 C, 3420 A, B, C, D, 7421 A, B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 7420 A Frau Berger-Heise (SPD) . . . 7420 B, C Frau Meermann (SPD) 7420 C, D Hauffe (SPD) 7421 A Strohmayr (SPD) 7421 B Fragen des Abg. Baier (Mosbach): Richtlinien für Kleinsiedlungen — Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart Lücke, Bundesminister 7421 C, D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Anteil der Kleinsiedlungen am Gesamtbauvolumen 1960 bis 1964 Lücke, Bundesminister 7422 A Fragen des Abg. Strohmayr: Beiträge zum Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG Dr. Dahlgrün, Bundesminister 7422 B, C, D, 7423 A Strohmayr (SPD) . . . 7422 B, C, 7423 A Fragen des Abg. Sanger: Sicherung der deutschen Staatsangehörigkeit von Angehörigen einer Botschaft im Ausland — Wiedergutmachungsgesetze 7423 A Frage des Abg. Josten: Soldatenheim in Koblenz Gumbel, Staatssekretär . . . 7423 B, C Josten (CDU/CSU) 7423 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Belastung des Telefonnetzes Stücklen, Bundesminister . . . . . 7423 D Dr. Mommer (SPD) 7423 D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Vereinheitlichung der Notruf-Fernsprechnummern Stücklen, Bundesminister . 7424 A, B, C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 7424 B, C Neumann (Berlin) (SPD) . . . . 7424 C, D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 Fragen des Abg. Flämig: Radioaktive Stoffe in der oberbayerischen Pechkohle Lenz, Bundesminister 7425 A, B Flämig (SPD) . . . . . . . 7425 A, B Frage des Abg. Kaffka: Roman Henry Millers „Wendekreis des Steinbacks" Dr. Carstens, Staatssekretär . 7425 C, D Kaffka (SPD) 7425 C, D Frage des Abg. Spies: Ratifizierung des Kriegsgräberabkommens durch Griechenland 7425 D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Entschädigung im „Brandaris"-Komplex Dr. Carstens, Staatssekretär 7426 A, B, C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) 7426 A, B Dröscher (SPD) 7426 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 7426 C Frage des Abg. Börner: Ratifizierung des deutsch-französischen Abkommens über die Wehrpflicht von Doppelstaatlern Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7426 D, 7427 A, B, C Börner (SPD) 7427 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7427 B Dr. Mommer (SPD) 7427 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Versorgung von Angestellten vorge- rückten Alters im öffentlichen Dienst Höcherl, Bundesminister . 7427 D, 7428 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7427 D Brück (CDU/CSU) 7428 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes Höcherl, Bundesminister . . . . 7428 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7428 A Bühler (CDU/CSU) 7428 B Frage des Abg. Strohmayr: Überwachung gewerblicher Altersheime, Pflegeheime und Altenpensionen Höcherl, Bundesminister . . . . 7428 C, D Strohmayr (SPD) 7428 C Frage der Abg. Frau Funcke (Hagen) : Eheschließung von Frauen mit einem über 65jährigen Ruhestandsbeamten Höcherl, Bundesminister 7428 D, 7429 A, B, C, D Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 7429 A Wehner (SPD) 7429 B Jahn (SPD) 7429 B, C Moersch (FDP) 7429 C Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) : Versicherung und Altersversorgung von Verfolgten, Kriegsversehrten und Spätheimkehrern Höcherl, Bundesminister . 7429 D, 7430 A Bauer (Würzburg) (SPD) . 7429 D, 7430 A Frage des Abg. Iven (Düren) : Erbrecht im Selfkant-Gebiet Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7430 B Fragen des Abg. Stingl: Durchsuchungen des Echo-Verlages, Berlin, und weiterer Stellen durch die Berliner Polizei Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7430 C, D, 7431 A, B Stingl (CDU/CSU) 7430 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7431 A, B Dr. Kohut (FDP) 7431 B Sammelübersicht 38 des Ausschusses für Petitionen (Drucksachen IV/2774, zu IV/2774) 7431 B Entwurf eines Vierten Umstellungsergänzungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2808) — Erste Beratung — 7431 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Überwindung des Bildungsnotstandes (Drucksache IV/2611) in Verbindung mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Errichtung eines Bildungsrates (Drucksache IV/2601) und mit dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik über die Anträge (SPD, CDU/CSU, Abg. Dr. Dichgans u. Gen. und FDP) zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 III und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksachen IV/2773, IV/1829, Umdrucke 396, 399, 402, 403) Erler (SPD) 7431 D Dr. Martin (CDU/CSU) 7438 B Höcherl, Bundesminister . 7441 B, 7467 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 7450 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 7453 D Dr. Lohmar (SPD) 7462 B Dr. Mende, Stellvertreter des Bundeskanzlers . . . . . . . . . . 7466 C Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 7470 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 7473 D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 7476 D Dr. Bechert (SPD) 7479 B Lenz, Bundesminister 7480 D Antrag betr. Verfolgung von NS-Mordtaten (CDU/CSU, SPD) (Drucksache IV/2823) Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 7457 A Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7458 A Jahn (SPD) 7460 A Busse (FDP) 7461 B Spies (CDU/CSU) 7462 A Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen IV/1965, IV/834, IV/846, IV/2176, zu IV/2176) — Zurückverweisung — . . 7482 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksache IV/1346) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/2696) — Zweite und dritte Beratung — Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 7482 C Scheppmann (CDU/CSU) . . . . . 7483 B Ravens (SPD) . . . . . . . . . 7483 D Dürr (FDP) 7484 B Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 7485 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlage. gesellschaften (Abg. Dr. Luda, Katzer, Winkelheide, Wullenhaupt u. Fraktion CDU/CSU) (Drucksache IV/2049) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2716, zu IV/2716) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Luda (CDU/CSU) 7485 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/2331) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/2724) — Zweite und dritte Beratung — 7485 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. August 1962 mit dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen (Drucksache IV/2351); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/2749, zu IV/2749) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 mit dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstrekkung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen (Drucksache IV/2352) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/2750, zu IV/2750) — Zweite und dritte Beratung — 7486 A Entwurf eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 14. September 1961 über die Anerkennung der Vaterschaft und vom 12. September 1962 über die Feststellung der mütterlichen Abstammung nichtehelicher Kinder (Drucksache IV/1933); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2760) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7486 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1964 mit der Republik Chile über den Luftverkehr (Drucksache IV/2641); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2766) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7486 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juni 1963 mit dem Königreich Griechenland über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr (Drucksache IV/2651); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2767) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7486 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1964 mit dem Königreich Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache IV/2643) Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2788) — Zweite und dritte Beratung — 7487 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Ubereinkommen vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte (Drucksache IV/2778) — Erste Beratung — . . . . 7487 B IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Drucksache IV/2787) — Erste Beratung — . . . . . 7487 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Drucksache IV/2813) — Erste Beratung — . . . . 7487 C Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2784) — Erste Beratung — . . . . 7487 C Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes (Drucksache IV/2746) — Erste Beratung — 7487 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der SPD und den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU hierzu betr. Enquete über die Situation der Frau im Beruf, Familie und Gesellschaft (Drucksachen IV/2771, IV/837, Umdruck 247) Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 7488 A Frau Schanzenbach (SPD) . . . . . 7489 A Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 7490 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen über den Antrag (SPD) betr. europäisches Jugendwerk (Drucksachen IV/1855, IV/2772) in Verbindung mit dem Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2798) Frau Klee (CDU/CSU) 7491 B Liehr (SPD) 7492 D Memmel (CDU/CSU) 7494 D Kubitza (FDP) 7495 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7496 A Dr. Heck, Bundesminister . . . 7497 A Vogt (CDU/CSU) 7497 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den Bericht der Bundesregierung über die EURATOM-Forschungsstätten (Drucksachen IV/1934, IV/2791) . . . . 7498 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung einer Erhebung über Struktur und Verteilung der Löhne im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe (Drucksachen IV/2674, IV/2800) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Einführung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Drucksachen IV/2706, IV/2801) und dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Ergänzung der Verordnungen Nrn 3 und 4 über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Stellung der Hilfskräfte bei den Europäischen Gemeinschaften) (Drucksachen IV/2734, IV/2807) 7499 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Siebenundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2675, IV/2805) 7499 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Dreiundneunzigste Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2700, IV/2802) in Verbindung mit dem Bericht des Außenhandelsausschuses über die von der Bundesregierung erlassene Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2763, IV/2803) und dem Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Sechsundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2683, IV/2804) . . 7499 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Fabrikgrundstücks in Mechernich (Eifel) (Drucksache IV/2806) 7499 D Antrag betr. bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung (Abg. Logemann, Dr. Siemer, Mauk, Ehnes, Reichmann u. Gen.) (Drucksache IV/2799) . . . . . .. . 7499 D Nächste Sitzung 7500 A Anlagen 7501 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7417 151. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung: Es ist zu lesen: 148. Sitzung, Seite 7276 C Zeile 12 von unten statt „an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten" : an den Außenhandelsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 11. 12. Arendt (Wattenscheid) 10. 12. Dr. Atzenroth 31. 12. Bading * 11. 12. Dr.-Ing. Balke 9. 12. Bazille 15. 12. Dr. Besold 31. 12. Blachstein 31. 12. Blumenfeld 11. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Dopatka 11. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 9. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 11. 12. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 9. 12. Dr. Furler * 12. 12. Gaßmann 31. 12. Gedat 15. 12. Dr. Gossel 19. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30. 1. Dr. Hellige 11. 12. Hesemann 11. 12. Hilbert 9. 12. Kahn-Ackermann 9. 12. Dr. Knorr 9. 12. Dr. Kreyssig * 18. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1. Leber 11. 12. Lenz (Bremerhaven) 11. 12. Frau Lösche 11. 12. Maier (Mannheim) 11. 12. Mauk * 15. 12. Metzger * 11. 12. Freiherr von Mühlen 11. 12. Dr. Müller-Hermann * 12. 12. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Rademacher 11. 12. Reichhardt 17. 12. Richarts * 12. 12. Seuffert 9. 12. Dr. Sinn 11. 12. Storch * 11. 12. Strauß 9. 12. Frau Strobel * 13. 12. Unertl 11. 12. b) Urlaubsanträge Kriedemann 18. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 516 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dichgans und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik - Drucksache IV/2773 -- über den Antrag der Fraktion der SPD - Umdruck 396 -, den Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Umdruck 399 -, den Antrag der Abgeordneten Dr. Dichgans und Genossen - Umdruck 402 - und den Antrag der Fraktion der FDP - Umdruck 403 -- zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD - Drucksache IV/1829 - betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung. Der Bundestag wolle beschließen: Der Antrag des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik - Drucksache IV/2773 - wird unter III. wie folgt ergänzt: „Der Bundestag hält es für wünschenswert, Stoff und Ausbildungsleistung der Schulen, Hochschulen und des Vorbereitungsdienstes so zu gestalten, daß bei normalem Studiengang das letzte Examen, das zur vollen Berufsreife führt, auch bei Ableistung des Wehrdienstes spätestens mit 26 Jahren abgelegt werden kann." Bonn, den 3. Dezember 1964 Dr. Dichgans Katzer Frau Dr. Bleyler Frau Klee Brand Kühn (Hildesheim) Diebäcker Lenz (Brühl) Dr. Elbrächter Meis Gottesleben Mick Hoogen Scheppmann Illerhaus Verhoeven Frau Jacobi (Marl) Frau Welter (Aachen) Anlage 3 Umdruck 527 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD - Drucksache IV/2611 - betreffend Überwindung des Bildungsnotstandes. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. im Zusammenwirken mit den Bundesländern einen langfristigen nationalen Bildungsplan zu erarbeiten, der sich an einer Bedarfsschätzung bis 1980 orientiert, den Zusammenhang der Bildungs-und Wissenschaftspolitik mit der Wirtschafts-und Sozialpolitik berücksichtigt und das bestehende Bildungsgefälle zwischen den Bundesländern beseitigen kann; 7502 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 2. darauf hinzuwirken, daß der Anteil der öffentlichen Ausgaben in Bund, Ländern und Gemeinden für Aufgaben in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik bis 1970 auf mindestens 5,5 % des Bruttosozialprodukts gesteigert werden kann. Der Vorrang der Bildungs- und Wissenschaftspolitik muß in der 'Gestaltung der öffentlichen Haushalte sichtbar werden; 19. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern eine Bedarfsplanung und eine Koordinierung der Maßnahmen in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik einerseits und der Wirtschafts- und Sozialpolitik andererseits sicherzustellen und die Gründung eines Bildungsrates zu fördern. Die Mitglieder des Bildungsrates sollen aus den Bereichen der Wissenschaft, der Erziehung und 'des Bildungswesens, 'der Wirtschaft und der Politik kommen. Der Bildungsrat soll die Entwicklung des deutschen Erziehungs- und Bildungswesens in seinen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen verfolgen und die Ergebnisse der Forschung für die Politik nutzbar machen. Seine Gutachten stehen den Parlamenten und Regierungen des Bundes und der Länder zur Verfügung und sollen die wesentliche Grundlage einer Planung in der Bildungspolitik sein; 20. gemeinsam mit den Regierungen der Bundesländer jährlich über den Stand von Bildung und Wissenschaft in der Bundesrepublik zu berichten; 21. alle Aufgaben des Bundes in der Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Ausbildungsförderung und der Bedarfsplanung dem Bundesminister für wissenschaftliche Forschung zu übertragen und dieses Ministerium entsprechend auszustatten; 22. sich stärker an der Finanzierung des Ausbaues der bestehenden und des Baues neuer Universitäten und Hochschulen zu beteiligen. Über die Gründung weiterer neuer Universitäten und Hochschulen soll spätestens 1966 im Zusammenwirken mit den Ländern und dein. Wissenschaftsrat 'entschieden werden; 23. den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung wissenschaftlicher Forschung vorzulegen, das die Zusammenarbeit mit den Ländern in der Wissenschaftsförderung sichert und Schwerpunkte für die Wissenschaftspolitik des Bundes im nationalen und internationalen Rahmen zu setzen erlaubt; 8. darauf hinzuwirken, daß die Ausbildungsförderung einheitlich und in einer Weise gestaltet wird, daß sie jedem Bürger der Bundesrepublik gestattet, eine Ausbildung zu wählen, die seinen Neigungen, Fähigkeiten und Leistungen entspricht. Bonn, den 8. Dezember 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 515 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Dr. Schmidt (Gellersen), Logemann und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache IV/2773 — über den Antrag der Fraktion der SPD — Umdruck 396 —, den Antrag der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 399 —, den Antrag der Abgeordneten Dr. Dichgans und Genossen — Umdruck 402 — und den Antrag der Fraktion der FDP — Umdruck 403 — zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/1829 — betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung. Der Bundestag wolle beschließen: Im Antrag des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache IV/2773 — werden in I. Nr. 1 hinter den Worten „der Wirtschaft" die Worte „für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten" eingefügt. Bonn, den 3. Dezember 1964 Bauknecht Berberich Bewerunge Ehnes Dr. Frey (Bonn) Gehring Gibbert Dr. Pflaumbaum Dr. Siemer Sühler Dr. Schmidt (Gellersen) Dröscher Frehsee Müller (Worms) Dr. Roesch Saxowski Seither Logemann Walter Anlage 5 Umdruck 530 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksachen IV/1364, IV/2696). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird § 10 Abs. 4 wie folgt geändert und ergänzt: 1. Satz 3 erhält folgende Fassung: „Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Ausbildung von Jugendlichen in Lehrwerkstätten, im Werkstattunterricht sowie im Rahmen der überbetrieblichen Fachausbildung." 2. 'In Satz 4 wird „bis 3" durch „und 2" ersetzt. Bonn, den 9. Dezember 1964 Schmidt (Kempten) Busse Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dürr Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Löbe Logemann Moersch Opitz Reichmann Schultz Spitzmüller Dr. Supf Walter Weber (Georgenau) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7503 Anlage 6 Umdruck 528 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Klee, Frau Welter (Aachen), Vogt, Frau Pitz-Savelsberg und Genossen und Fraktion der CDU/CSU, Kubitzka und Fraktion der FDP zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend europäisches Jugendwerk (Drucksachen IV/1855, IV/2772). Der Bundestag wolle beschließen: Die Eingangsworte des Ausschußantrags — Drucksache IV/2772 — sind wie folgt zu fassen: „Die Bundesregierung wird ersucht, den Austausch und die Zusammenarbeit der jungen Generation in Europa in einer Weise zu fördern, die im Interesse des europäischen Zusammenschlusses liegt." Bonn, den 8. Dezember 1964 Frau Klee Frau Welter (Aachen) Vogt Frau Pitz-Savelsberg Dr. Artzinger Baier (Mosbach) von Bodelschwingh Dr. Dichgans Frau Engländer Frau Haas Dr. Hauser Dr. Hesberg Dr. Dr. Oberländer Stein Dr. Wilhelmi Dr. Wuermeling Dr. Barzel und Fraktion Kubitza Mischnick und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 8. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Killat (Drucksache IV/2776, Fragen X/1, X/2 und X/3) : Wieviel umgestellte Renten nach Artikel 2 § 34 der Übergangsvorschriften zum ArVNG bzw. AnVNG sind seit 1957 aufgrund der angezogenen Bestimmungen gekürzt worden, weil sie die Höchstgrenze überschritten? Wieviel neu festgestellte Renten sind seit 1957 aufgrund des § 1255 ArVNG Abs. 1 letzter Halbsatz und § 32 AnVNG gekürzt worden? Wie hoch beläuft sich der Kürzungsbetrag im Durchschnitt für jeden der gemäß Frage X/1 umgestellten und gemäß Frage X/2 neu festgestellten und von der Kürzung betroffenen Rentenfälle? Die Fragen beantworte ich wie folgt: Frage X/1: Abzüglich der inzwischen wieder weggefallenen Renten sind von diesen Renten in der Rentenversicherung der Angestellten rund 52 500 Normalrenten begrenzt, das sind 5,4 v. H. aller umgestellten Versicherten- und Witwenrenten. Dazu kommen nach einer Untersuchung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte noch rund 500 begrenzte Renten an Handwerker. Die Angaben für die Rentenversicherung der Arbeiter können nicht gegeben werden. Es dürfte jedoch nur eine geringe Zahl sein. Frage X/2: Abzüglich der inzwischen wieder wegegefallenen Renten sind in der Rentenversicherung der Angestellten rund 108 600 Normalrenten begrenzt, das sind 18,6 v. H. aller neu festgesetzten Versicherten- und Witwenrenten. Nach der Untersuchung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gibt es außerdem rund 3 000 begrenzte Renten an Handwerker. Auch hier können die Angaben für die Rentenversicherung der Arbeiter nicht gegeben werden. Frage X/3: Die durchschnittliche Höhe des begrenzten Betrages war 1964 (unter Berücksichtigung des 6. Rentenanpassungsgesetzes) bei den umgestellten Renten 80,40 DM pro Monat, bei den neu festgesetzten Renten 139,80 DM pro Monat. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 8. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Huys (Drucksache IV/2776, Frage X/4) : Hält die Bundesregierung es für angebracht, während der Ableistung der 11/2 jährigen Wehrpflicht nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Waisenrente auf Antrag weiterzuzahlen? Die Waisenrente wird u. a. nach Vollendung des 18. Lebensjahres an ein unverheiratetes Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn sich dieses in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder gebrechlich ist. Die Waisenrente wird im Falle einer Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehroder Ersatzdienstpflicht für einen entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt. Damit soll sichergestellt werden, daß durch die Wehrdienstleistung der Waise kein Nachteil entsteht. Es ist nicht beabsichtigt und scheint auch nicht gerechtfertigt, die Waisenrente während der Dauer der Wehrdienstleistung selbst zu zahlen. Die Waisenrente hat eine Unterhaltsersatzfunktion, das heißt, sie soll den durch den Tod des Versicherten für das Kind weggefallenen Unterhalt ersetzen. Für den Wehrdienstleistenden ist aber für diese Zeit der Unterhalt sichergestellt. Für die Gewährung einer Waisenrente in dieser Zeit ist deshalb kein Raum. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 8. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeord- 7504 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 neten Frau Dr. Heuser (Drucksache IV/2776, Fragen X/5, X/6 und X/7) : Sind der Bundesregierung die von der Ärztekammer Nordrhein veröffentlichten Daten über den Gesundheitszustand der Jugendlichen auf Grund der Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bekannt, wonach jeder zehnte Jugendliche an Haltungsfehlern bis zur schweren Rückgratverkrümmung leidet? Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich Untersuchungen darüber anzustellen, ob die in Frage X/5 genannten Ergebnisse für die gesamte Bundesrepublik repräsentativ sind? Wäre die Bundesregierung im Falle eines positiven Ergebnisses der in Frage X/6 angeregten Untersuchungen zu einer Überprüfung der Bestimmungen über die Nachuntersuchungen im Jugendarbeitsschutzgesetz bereit? Die Veröffentlichung der Ärztekammer Nordrhein ist der Bundesregierung bekannt. Soweit ich weiß, liegen ihr jedoch nicht eigene Feststellungen der Ärztekammer Nordrhein, sondern Arbeiten einer Ärztin aus dem Lande Niedersachsen zugrunde. Die Ergebnisse dieser privaten Erhebung halte ich nicht für repräsentativ, weil sie — wie auch ähnliche Arbeiten — eine zu kleine Zahl von Jugendlichen erfaßt und sich nur auf bestimmte Gegenden erstreckt. Es erscheint daher zweckmäßig, das geltende Gesetz nicht abzuändern, ehe nicht mehr Erfahrungen gesammelt sind, denn die Bestimmungen über die ärztliche Betreuung der Jugendlichen gelten in vollem Umfange erst seit dem 1. Oktober vorigen Jahres. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 8. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Glombig (Drucksache IV/2776, Fragen X/8, X/9 und X/10) : Trifft es zu, daß Personen, die im Jahre 1964 für einen der ersten drei Monate Kindergeld für ein drittes Kind oder für einen der ersten sechs Monate Kindergeld für ein viertes Kind oder weitere Kinder bezogen haben, auf Antrag von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung den Betrag rückwirkend ab 1. Januar 1964 nachgezahlt erhalten, um den das tatsächlich bezogene Kindergeld niedriger gewesen ist als das nach dem Bundeskindergeldgesetz zustehende Kindergeld? Trifft es dem in Frage X/8 bezeichneten Sachverhalt gegenüber zu, daß eine derartige Nachzahlung für Personen, die Kinderzulage zur Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, nicht rückwirkend ab 1. Januar 1964, sondern nur rückwirkend ab 1. April 1964 durch die zuständigen Unfallversicherungsträger gezahlt wird? Wenn Fragen X/8 und X/9 zutreffen: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Diskrepanz bei der Gewährung der Leistungen auf Grund des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. April 1964 zu beseitigen? Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Frage X/8: Ja. Frage X/9: Ja. Frage X/10: Die aufgezeigte Diskrepanz beruht auf Beschlüssen, die das Plenum des Deutschen Bundestages auf Grund von Abänderungsanträgen bei der 2. und 3. Lesung des Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes gefaßt hat. Die Bundesregierung ist an diese gesetzliche Regelung gebunden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bading (Drucksache IV/2776, Fragen XII/6 und XII/7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesbahnverwaltung im Jahre 1965 den Ankauf von Buchenschwellen um 35 bis 40 % gegenüber der im Jahre 1964 gekauften Menge kürzen will? Gedenkt die Bundesregierung zur Vermeidung einer weiteren Verschärfung der Lage der Buchenholzwirtschaft ihren Einfluß auf die Bundesbahnverwaltung geltend zu machen, Buchenholzschwellen im bisherigen Umfang weiterzubeziehen? Auf Grund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Gesamtlage, aber auch zwecks Vermeidung einer konjunkturellen Überhitzung in diesem Frühjahr war die Deutsche Bundesbahn gezwungen, ihre Investitionen einzuschränken. Diese Verhältnisse bestimmen auch die Planungen für 1965. Da die Deutsche Bundesbahn der größte Auftraggeber der Bundesrepublik ist, wirken sich diese Kürzungen auf den gesamten Bauhaushalt der Deutschen Bundesbahn, also auf Hochbau, Tiefbau, aber auch Maschinenbau aus. Auch der Oberbau und damit die Schwellenbeschaffung sind dabei betroffen. Der Bundesregierung ist diese Entwicklung bekannt. Sie beobachtet zwar sorgsam, daß die Deutsche Bundesbahn den ihr gesetzlich auferlegten Pflichten der Unterhaltung der Betriebseinrichtungen nachkommt, aber sie sieht sich zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, gesonderte Schritte für ein Teilgebietder Deutschen Bundesbahn zu unternehmen, zumal das Bundesbahngesetz die Erteilung von Einzelweisungen an die Deutsche Bundesbahn ausdrücklich untersagt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/2776, Fragen XII/8, XII/9 und XII/ 10) : Bis wann ist mit dem Baubeginn der Westumgehungsstraße Augsburg zu rechnen? Ist die Neutrassierung der B 13 im Bereich von Augsburg und Umgebung bis an die Anschlußstelle an die B 12 bereits vorgenommen worden? Bis wann ist mit dem Baubeginn der Umgehungsstraße der B 2 in Gersthofen bei Augsburg zu rechnen? Nach den ursprünglichen Überlegungen der zuständigen Planungsbehörden, nämlich Bayern und Stadt Augsburg, sollte die vorgesehene Westumgehung im Zuge der Bundesstraße 17 bekanntlich ab Siedlung Bärenkeller der Staatsstraße 2036 folgen, um bei Hirblingen Anschluß an die Bundesautobahn zu finden. Verkehrliche Voraussetzung für diese Lösung wäre es gewesen, daß die für später geplante Umgehung Gersthofens im Zuge der Bundesstraße 2 unter Auflassung der vorhandenen Anschlußstelle Augsburg/West einen neuen Vollanschluß an die Bundesautobahn erhält; dieser Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7505 Anschlußknoten hätte jedoch nur zwischen der bestehenden Bundesstraße 2 und dem geplanten Anschluß der Westumgehung liegen können. Für die Planung jenes Anschlusses der Westumgehung bei Hirblingen und die anschließende Teilstrecke des Nordabschnitts war bereits das Feststellungsverfahren eingeleitet. Angesichts der deutlich gewordenen örtlichen Entwicklungstendenzen, insbesondere aber auch aus verkehrstechnischen und verkehrsstrukturellen Gründen mußte diese Lösung zugunsten einer für die Zukunft besseren werkehrlichen Ordnung des Raumes nördlich Augsburgs aufgegeben werden: Vom Süden her wird die Westumgehung Augsburgs nunmehr mittig zwischen Hirblingen und der Bundesbahn — also östlich der ursprünglich vorgesehenen Stelle — an die Bundesautobahn angeschlossen werden. Diese Lösung macht es möglich, die Westumgehung in späterer Zeit nach Norden zu verlängern. Aufgabe des sodann entstehenden und rd. 20 km langen Straßenzuges, der entlang der Schmutter führen würde, ist vor allem die Entlastung der in einigem Abstand parallel dazu verlaufenden Bundesstraße 2. Im Vordergrund steht zunächst der Bau des Südabschnitts der Westumgehung, der gleichzeitig den ersten Neubauabschnit der Bundesstraße 17 in Richtung Landsberg einschließt und der für sich allein einen hohen Verkehrswert erbringt, da er eine harfenförmige Aufspaltung des überaus starken Südverkehrs und dessen verteilte Einführung in das Stadtgebiet Augsburgs ermöglicht: Er wird sich von der Gabelsbergerstraße in Göggingen bis zum Südende Königsbrunns erstrecken. Wir hoffen sehr, daß es uns gelingen wird, hier noch gegen Ende dieses Vierjahresplanes mit den Bauarbeiten beginnen zu können. Für die Weiterführung der neuen Bundesstraße 17 bis Landsberg sind Voruntersuchungen durchgeführt worden. Die Durchführung der Bauarbeiten kann in diesem südlichen Streckenabschnitt jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Da die vielschichtige expandierende Entwicklung rasch voranschreitet und damit immer wieder zu Überprüfungen und oftmals zu Anpassungen der Planung zwingen wird, muß erfahrungsgemäß im einzelnen noch mit Änderungen gerechnet werden. Da die Ortsdurchfahrt Gersthofen ausgebaut ist und darum eine dem Verkehrserfordernis noch entsprechende Leistungsfähigkeit aufweist, muß der Bau der Umgehungsstraße gegenüber vordringlicheren Bauaufgaben im engeren Raum Augsburg zurückstehen. Vorsorglich ist jedoch die künftige Trasse, die schon einmal wegen der sich ausbreitenden Bebauung geändert werden mußte, ermittelt und in den Flächennutzungsplan der Gemeinde zur Freihaltung aufgenommen worden. Die im Vorfeld Augsburgs durchzuführenden Maßnahmen, der Bau der Westumgehung und der von der Stadt geplante Ausbau von Tangenten lassen sich nur abschnittsweise verwirklichen. Ein Ingenieurbüro ist beauftragt, durch eine umfassende verkehrswirtschaftliche Untersuchung festzustellen, in welcher Weise und durch welche zeitliche Reihenfolge durch jeden einzelnen Bauabschnitt der höchste Verkehrswert erzielt werden kann. Die Vorrangigkeit der Südeinführung der neuen Bundesstraße 17 und der bereits begonnene Ausbau der städtischen Nordtangente bleiben von den zu erwartenden Ergebnissen unberührt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2776, Frage XIV/1) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in vielen Stadt- und Landkreisen die Bearbeitung von Anträgen auf Wohnbeihilfen von den Sozialämtern durchgeführt wird? Dieser Sachverhalt ist der Bundesregierung bekannt. Sie hält die Bearbeitung dieser Anträge durch die Sozialämter nicht für tunlich. Die Bundesregierung hat jedoch keine Möglichkeit, dies zu verhindern. Da die Durchführung der einschlägigen Vorschriften Aufgabe der Länder ist, kann sie den Ländern nur empfehlen, die Bearbeitung der Wohnbeihilfen von der Sozialhilfe zu trennen. Dies ist mehrfach durch Rundschreiben und auf andere Weise geschehen. Die meisten Länder haben diesem Wunsche auch entsprochen. In einigen Ländern sind aber, namentlich in kleineren Gemeinden und Landkreisen mit überwiegend ländlichem Charakter, personelle Schwierigkeiten aufgetreten. Soweit aus diesem Grunde für Angelegenheiten der Wohnbeihilfe und der Sozialhilfe ein- und derselbe Sachbearbeiter zuständig ist, habe ich gebeten, nach außen hin erkennbar zu machen, daß es sich um verschiedenartige Leistungen handelt. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2776, Frage XIV/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in vielen Stadt- und Landkreisen noch keine einzige Wohnbeihilfe ausgezahlt wurde, obwohl das Gesetz über Wohnbeihilfen bereits seit einem Jahr in Kraft ist? Dieser Sachverhalt ist der Bundesregierung nicht bekannt. Einzelheiten werden zuverlässig erst festgestellt werden können, wenn die ersten statistischen Ergebnisse über die Durchführung der Vorschriften über Miet- und Lastenbeihilfen vorliegen. Dieses Material ist jedoch vor Ende dieses Jahres nicht zu erwarten. 7506 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (Drucksache IV/2776, Frage XIV/6) : Hält die Bundesregierung Selbsthilfeleistungen bei einem privaten Bauvorhaben, die ein Dritter gegen Entgelt erbringt, deshalb für gesetzlich legitimiert, weil das vom Bauherrn gewährte Entgelt "unter den Kosten einer entsprechenden Unternehmerleistung liegt"? Der Begriff der „Selbsthilfe" bei Bauvorhaben ist in § 36 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes festgelegt. Danach gehören zur Selbsthilfe die Arbeitsleistungen, die vom Bauherrn selbst oder von seinen Angehörigen zur Durchführung des Bauvorhabens erbracht werden. Arbeitsleistungen Dritter rechnen nur dann als Selbsthilfeleistungen, wenn sie unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit erbracht werden. Danach fallen Leistungen gegen Entgelt, auch wenn dieses unter den Kosten einer entsprechenden Unternehmerleistung liegen würde, nicht unter den gesetzlichen Selbsthilfebegriff. Die Frage ist danach zu verneinen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2777, Frage II) : Warum wurde dem Antrag der Stadt Marienberg (Westerwald) um Aufnahme in die Vorwegweiser der Autobahnabfahrten bei Montabaur sowie in Wegweiser bzw. Vorwegweiser an bestimmten Stellen der B 255, B 8 und B 54 nicht stattgegeben? Auf den Vorwegweisern und Wegweisern der Bundesstraßen sowie auf den Wegweisern an den Anschlußstellen der Bundesautobahnen werden als Nahziele Ortschaften angegeben, die für den weiteren Fahrtverlauf in Richtung der Wegweiser charakteristisch sind. Diese Ziele sind von den zuständigen Behörden der Länder festgelegt worden. Es ist nicht möglich, alle bemerkenswerten Ortschaften auf den Vorwegweisern und Wegweisern der Bundesstraßen und Bundesautobahnen anzugeben. Ich bin jedoch bereit, mit den zuständigen Länderbehörden zu prüfen, ob dem Wunsche der Stadt Marienberg nachgekommen werden kann. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 7. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Dichgans (Drucksache IV/2777, Fragen III/1 und 111/2): Sind der Bundesregierung konkrete Einzelfälle bekannt, aus denen sich ergibt, daß die geltende Begrenzung des pharmazeutischen Studiums auf 6 Semester zu Fehlern bei der Ausgabe von Arzneimitteln geführt hat? Ist die Bundesregierung — bei Bejahung der Frage III/1 — bereit, solche Einzelfälle dem Bundestag vorzulegen? 1. Der Bundesregierung sind einige seltene Fälle von Fehlern bei der Abgabe von Arzneimitteln bekannt. Ein Teil dieser Fälle dürfte auf mangelnde Sorgfaltspflicht zurückzuführen sein. Auch bei der Herstellung von Arzneimitteln sind in sehr geringem Umfang Fehler unterlaufen, die wohl auf einer veralteten Unterweisung im Rahmen der jetzigen Praktikantenzeit beruhen. Es läßt sich aber nicht mit hinreichender Genauigkeit nachweisen, daß die Begrenzung pharmazeutischen Studiums auf 6 Semester für diese Fehler ursächlich ist. 2. Ich bin bereit, die mir zur Verfügung stehenden Unterlagen dem Ausschuß für Gesundheitswesen vorzulegen. Anlage 18 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Gscheidle zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Drucksache IV/2782) *) Zu 1. a) In § 12 Absatz 1 des Postverwaltungsgesetzes sind die dem Verwaltungsrat übertragenen Beschlußfunktionen aufgeführt. Sie sollten um die Punkte 7 und 8 erweitert werden. Die zur Erhaltung der Anlagen und zur Sicherung der Betriebsbereitschaft notwendigen Investitionen für das Post- und Fernmeldewesen haben nach ihrem Umfang eine derart große Bedeutung, daß die Entscheidung hierüber nicht im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Exekutive liegen kann. Auch organisatorische Maßnahmen über Errichtung, Verlegung, Aufhebung oder wesentliche organisatorische Veränderungen einer Oberpostdirektion, zentraler Ämter oder sonstiger zentraler Dienststellen haben eine weitreichende Bedeutung. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost bietet die Gewähr für eine alle Interessen berücksichtigende Entscheidung. Zu 1. b) Nach der bisherigen Fassung des Postverwaltungsgesetzes in § 12,2 beschließt der Postverwaltungsrat nur, wenn der Bundespostminister eine Vorlage einbringt. Diese Beschränkung verhinderte in der Vergangenheit Beratungen von Anregungen aus dem Verwaltungsrat, die einer gesunden Entwicklung der Deutschen Bundespost durchaus dienlich gewesen wären. Das nunmehr durch die Ergän- *) Siehe 150. Sitzung, Seite 7399 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7507 zung des Absatzes 2 vorgesehene Initiativrecht wurde auf folgende Aufgaben beschränkt: die Bedingungen für die Benutzung der Einrichtungen des Post- und Fernmeldewesens einschließlich der Gebührenbemessung, die Übernahme neuer, die Änderung oder die Aufgabe bestehender Dienstzweige, die Durchführung grundlegender Neuerungen oder Änderungen technischer Anlagen sowie die Beschlußfassung über die in unserem Entwurf vorgesehenen neuen Absätze 7 und 8. Zur Vorlage des Verwaltungsrates hätte der Bundespostminister nach etwa notwendiger Rücksprache mit dem Bundesminister der Finanzen seine Stellungnahme dem Verwaltungsrat vor der Beratung zuzuleiten. Zu 2. Nach § 13 des Postverwaltungsgesetzes hat der Bundesminister für Post- und Fernmeldewesen das Recht, einen Beschluß des Verwaltungsrates, der nach seiner Auffassung im Interesse des Bundes nicht verantwortet werden kann, der Bundesregierung zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidung hierüber obliegt seiner alleinigen Zuständigkeit. Die Bundesregierung entscheidet binnen einer bestimmten Frist. Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des Postverwaltungsgesetzes dem Verwaltungsrat eine Reihe von Beschlußfunktionen sowie das Recht zu Stellungnahmen zugewiesen. Durch das Einspruchsrecht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen und die endgültige Entscheidung der Bundesregierung können diese Funktionen unwirksam gemacht werden. Bei voller Beachtung der Verantwortlichkeit des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen erscheint es notwendig, die Stellung des Verwaltungsrates zu stärken. Nach dem Vorschlag ist der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen gehalten, die Ausübung seines Einspruchsrechts daran zu orientieren, ob wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Bundespost gefährdet sind. Will er eine Entscheidung der Bundesregierung herbeiführen, muß er neben dem schriftlich begründeten Beschluß des Verwaltungsrates auch seinen abweichenden Antrag begründen, sofern dieser von der Vorlage abweicht, die bereits vor Einbringung im Postverwaltungsrat Gegenstand der Erörterung im Bundeskabinett war. Der Bundesregierung wird innerhalb einer Frist von 6 Wochen, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, auch das Recht eingeräumt, dem Verwaltungsrat einen Vermittlungsvorschlag zuzuleiten. Zu 3. Auch dieser Vorschlag begründet die grundsätzliche Verpflichtung der Deutschen Bundespost zu einer zumindest weitgehend kostenorientierten und insgesamt kostendeckenden Gebühren- und Tarifgestaltung. Zum Ausgleich der Betriebsrechnung werden jedoch Zuschüsse aus Bundesmitteln vorgesehen, wenn erforderliche Gebührenmaßnahmen aus Gründen des allgemeinen Wohles nicht durchgeführt werden oder Einnahmeausfälle oder Ausgabenvermehrungen auf Grund betriebsfremder Sonderlasten entstehen. Die wirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Entwicklung der Deutschen Bundespost zeigt, daß eine Notwendigkeit besteht, die den Rechten des Bundes als Unternehmer entsprechende Verantwortung gesetzlich festzulegen. Die Aufzehrung des Eigenkapitals bei der Deutschen Bundespost ist die Folge eines Widerspruchs im Postverwaltungsgesetz. Es hat die Deutsche Bundespost als Sondervermögen des Bundes mit eigener Haushalts- und Rechnungsführung ausgestattet und verpflichtet, so zu wirtschaften, daß sie die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen erforderlichen Ausgaben aus ihren Einnahmen bestreiten kann. Der Gesetzgeber hat sich damit an die früheren Organisationsstatuten in der Überzeugung angeschlossen, daß die Deutsche Bundespost trotz völlig veränderter Verhältnisse diesen Verpflichtungen nachkommen könne. Diese Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Die Ertragskraft der Deutschen Bundespost kann nur beschränkt den betrieblichen Aufgaben nutzbar gemacht werden, weil ihr eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt werden, die systemgerecht der Bundeshaushalt zu tragen hätte. Die Bundesregierung zeigte sich jedoch an dem eingetretenen Substanzverzehr der Deutschen Bundespost bis vor kurzem uninteressiert. Die vorgeschlagene Mindestkapitalausstattung will nunmehr eine Grenze für den Substanzverzehr festlegen, bei deren Überschreitung der Bund einzuspringen hat. Die vorgesehene teilweise Ablösung des Kapitaldienstes ermöglicht es dem Bund, durch eine für ihn langfristige, für die Deutsche Bundespost jedoch sofort voll wirksame Sanierungsmaßnahme zu helfen. Die vorgeschlagene Regelung begründet einen automatisch wirksamen Zusammenhang zwischen der Höhe der gesamten Betriebseinnahmen und dem Finanzbedarf der Deutschen Bundespost einerseits und dessen Deckung andererseits. Zu 4. Um eine Gewinn-Thesaurierung zu verhindern, ist eine obere Begrenzung des Eigenkapitalanteils in § 15 Absatz 2 vorgesehen. Durch diese Begrenzung der Selbstfinanzierungsmöglichkeiten mußte in § 20 festgelegt werden, was mit dem nach Bildung der Rücklage verbleibenden Gewinn zu geschehen hat. Die gesetzliche Rücklage von 100 Millionen DM wird im Hinblick darauf für ausreichend erachtet, daß sie zukünftig nur zur Deckung von Fehlbeträgen der Betriebsrechnung vorgesehen ist. Zu 5. Für die Tätigkeit der Deutschen Bundespost bleibt nach ihrer Aufgabenstellung in der Daseinsvorsorge grundsätzlich eine konkurrierende Beteiligung am Wirtschaftsleben ausgeschlossen. Der Aufgabenbereich der Deutschen Bundespost ist ein wichtiger Teilbereich der Infrastruktur. Es kann deshalb nicht ihre Aufgabe sein, eine Rentabilität des investierten Kapitals zu erzielen und den Kapitalbestand ständig zu erhöhen. Der obere Grenzwert der Ertragsstärke von Gemeinschaftsunternehmen muß bei der Dek- 7508 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 kung der Ausgaben durch die Einnahmen liegen und eine Verzinsung und Tilgung des investierten Kapitals ermöglichen. Bei dieser Betrachtung ist es selbstverständlich, daß die Bundespost keine betriebsfremden Sonderlasten tragen oder systemwidrig belastet werden kann. Somit kann als alleinige Bezugsgröße für eine Ablieferungspflicht der Deutschen Bundespost an den Bund nur das Eigenkapital in Frage kommen, zu dem gegebenenfalls auch der vom Bund zuzuwendende Fremdkapitalanteil gerechnet werden kann. Durch die Verzinsung des Eigenkapitals könnte auch ein über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehendes Interesse des Bundes an einer gesunden Kapitalstruktur der Deutschen Bundespost begründet werden. Andere Gesichtspunkte, wie etwa eine Monopolabgabe oder der Ausgleich von Steuerpräferenzen der Deutschen Bundespost, sollten mit einer Ablieferung an den Bund nicht verbunden werden. Zu 6. Die bisherige Regelung im Postverwaltungsgesetz über den Abschluß von Tarifverträgen ging davon aus, daß der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen in weiten Teilen der Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen nur im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister des Innern Tarifpartner sein kann. Die sich daraus entwickelnde Praxis erschwerte die Anpassung der Lohn- und Arbeitsbedingungen an die betrieblichen Erfordernisse und führte zu erheblichen Schwierigkeiten in der Personalpolitik. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Verantwortung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen nicht ausreichen soll, ohne eine ausdrückliche gesetzliche Festlegung im Postverwaltungsgesetz bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung das Einvernehmen im Bundeskabinett mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister des Innern herbeizuführen, wenn er dies für notwendig erachtet. Mit der vorgeschlagenen Regelung würden erhebliche Verzögerungen beim Abschluß von Tarifverträgen und eine unbegründete Gleichmacherei in der Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst vermieden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir haben nachher noch eine Aussprache, und dann können Sie ja die Fragen beliebig anbringen.
    Damit bin ich beim dritten Punkt unserer Großen Anfrage:
    Welche Aufwendungen des Bundes für den Ausbau der bestehenden und der neuen Universitäten, für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und für die Ausbildungs- und Studentenförderung werden in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich erforderlich sein?
    Wir brauchen Ausbildungsförderung und den Ausbau der Hochschulen mit Hilfe des Bundes, weil das über die Möglichkeiten der Länder hinausgeht. Dazu ist eine Bildungsplanung in Koordinierung von Bundesregierung und Kultusministerkonferenz erforderlich. Als Grundlage kann man für den Bund den Wissenschaftsbericht der Bundesregierung und die Arbeiten der Kultusministerkonferenz heranziehen. Hier geht es vor allem um die Bedarfsfeststellung bis 1970. Bis dahin sollte man sich als Ziel stecken, jährlich rund 5,5 % des Bruttosozialprodukts für den Bildungsaufwand zu 'verwenden. Das ist nach den Zahlen, die ich Ihnen gegeben habe, kein utopisches Unterfangen. Aber ohne dieses materielle Fundament wird alles, was wir sonst hier reden, bloße Sprüchemacherei sein. All die Einrichtungen, um deren Schaffung es hier geht — hier handelt es sich doch um Schulen, Lehrer und. Gebäude, um materielle Investitionen und um Freistellung von Menschen 'für diesen Beruf —, kosten Geld. Wenn wir nicht bereit sind, das aus unserem Sozialprodukt für diesen Zweck abzuzweigen, dann ist alles, was wir heute 'hier reden, in den Sand geschrieben. Das muß man sich also vornehmen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD.)

    So ist es wohl richtig zu verstehen, wenn wir sagen, daß der Bildungs- und Wissenschaftsbereich eine vorrangige Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ist. So hat es ja wohl auch der Herr Bundeskanzler verstanden, als er meinte, die Lösung dieser Aufgaben habe den gleichen Rang wie die Lösung der sozialen Frage im 19. Jahrhundert. Nur möchte ich dann wirklich auch bitten, daß wir heute bei allen etwas mehr Verständnis für die Lösung dieser Frage finden, als es bei vielen Regierenden im 19. Jahrhundert für die Lösung der sozialen Frage vorhanden war.

    (Beifall bei der SPD.)

    Alles, was wir in diesem Bereich tun, wirkt langfristig und gestaltet unsere und unserer Kinder Zukunft mit.

    (Abg. Dr. Martin: Genau das!)

    Damit bin ich bei der vierten Frage:
    Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Wissenschafts- und Bildungspolitik strebt die Bundesregierung an?
    Hier steht im Vordergrund des Interesses der Bildungsrat. Er muß die Forschung anregen und nutzen und hat alleinverantwortlich seinen sorgsam erarbeiteten Rat zu geben. So wirkt er mit an der Bildungsplanung, für deren exekutive Seite man die Abteilungen des Wissenschaftsministeriums und die Kultusministerkonferenz braucht, damit eine Planung auch durchgeführt werden kann. Sonst ist sie sinnlos. Auf diesem Gebiet ist die engste Koordinierung zwischen Bund und Ländern nötig.
    Daher möchte ich mir hier einen zusätzlichen Vorschlag erlauben. Ich glaube, wir brauchen einen ständigen Ausschuß zwischen Bund und Ländern auf diesem Gebiet, damit die Forschungsergebnisse und
    7436 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964
    Erler
    die Kenntnisse des Bildungsrates in die Planung der für Entscheidungen zuständigen Exekutive hineingegeben werden können. Dieses Bindeglied fehlt noch in der jetzigen Struktur des Bildungsrates. Ich glaube, Sie stimmen mir da zu, Herr Kollege Martin. Außerdem wäre zu erwägen, ob Bund und Länder nicht jährlich gemeinsam über den Stand von Wissenschaft und Bildung berichten sollten, damit die Parlamente eine einwandfreie Grundlage für eine Aussprache haben und damit, wie es in einer Demokratie sein sollte, auch die Öffentlichkeit durch rege Anteilnahme und Diskussion auf einer guten fachlichen Grundlage ihre demokratische Kontrollfunktion ausüben kann.
    Damit bin ich bei der Frage 5:
    Wie sollen im Rahmen der Bundesregierung die Förderung der wissenschaftlichen Forschung, die Ausbildungsförderung und die Bildungsplanung koordiniert werden?
    Wir haben es im Rahmen der Bundesregierung mit einer sehr schädlichen Zersplitterung der Zuständigkeiten zu tun. Die Wissenschaftsförderung liegt beim Ministerium für wissenschaftliche Forschung. Aber das Ressort „Forschung" ist in beinahe allen Bundesministerien vertreten ohne exakte Koordinierung bestimmter Fachforschungen. Die Ausbildungsförderung findet sich zerstreut beim Schatzministerium, beim Familienministerium und beim Innenministerium. Die Bedarfsplanung wird zur Zeit, etwas rudimentär zwar, aber immerhin beim Innenministerium wahrgenommen.
    Notwendig ist ein einheitliches Ministerium, in dem wissenschaftliche Forschung, Ausbildungsförderung und Bedarfsplanung, also die wesentlichen kulturpolitischen Zuständigkeiten des Bundes, unter einem Minister zusammengefaßt sind.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dabei brauchen wir eine sehr enge Abstimmung mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Mein Hinweis auf die Automation vorhin hat doch gezeigt, daß die technische und wirtschaftliche Entwicklung bestimmte Berufsbilder verändert, während umgekehrt der Stand des Erziehungswesens seinerseits die Produktivität unseres Volkes und die von ihm zu erbringenden Leistungen beeinflußt. Hier gibt es also einen sehr engen Zusammenhang zwischen der Kultur- und Wissenschaftspolitik auf der einen und der Wirtschafts- und Sozialpolitik auf der anderen Seite.
    Diese Koordinierungsaufgabe ist Sache des Regierungschefs, der die Richtlinien der Politik bestimmt. Das kann man nicht in mehr oder minder fachlich bestimmte Ressorts ablenken. Der Regierungschef darf dieser Verantwortung nicht ausweichen, weil es sich hier um eine Führungsaufgabe erster Ordnung handelt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Bisher umgeht der Kanzler leider sachliche, organisatorische und personelle Entscheidungen in der
    Regierungspolitik. Auf diesem Gebiet ist es wie auf
    den anderen auch: Führen kann sich nicht auf die Verkündung unpräziser Grundsätze beschränken.

    (Beifall bei der SPD.) Damit bin ich bei unserer Frage 6:

    Wie will die Bundesregierung eine wissenschaftliche Beratung in der Bildungsplanung gewährleisten?
    Eine solche wissenschaftliche Beratung erfordert, daß endlich der Bildungsrat zusammengesetzt wird. Dort müssen die internationalen Ergebnisse und Erfahrungen in der Bildungsplanung ausgewertet werden. Dabei gilt es, der Forschung, und zwar entsprechend der Problemstellung des Bildungsnotstands, präzise Fragen zu stellen, weil nur dann von der Forschung verwertbare Ergebnisse zu erwarten sind.
    Damit wende ich mich der Frage 7 zu. Sie lautet:
    Wann beabsichtigt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung vorzulegen?
    Bei der wissenschaftlichen Forschung bleibt der Bund seit Jahren in der Bewilligung der Mittel erheblich hinter den Anforderungen des Wissenschaftsrates zurück. Nötig ist vor allem die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung neuer Hochschulen. Dabei müssen aber die Mittel, wenn sie bereitgestellt werden, zusätzlich zu den Ländermitteln und nicht etwa an Steile der Ländermittel bereitgestellt werden; sonst übernimmt der Bund lediglich einen Teil der finanziellen Last von den Ländern, ohne daß in der Sache etwas mehr für diesen Zweck geleistet wird.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Aber die Länder haben ein anderes Abkommen geschlossen — einschließlich Ihres Musterlandes Hessen!)

    Das muß gesichert werden. Was ich hier sage, geht alle Länder an, alle miteinander, ohne daß wir dabei auf die parteipolitische Farbe zu achten haben. Ich wende mich in dieser Frage an alle Länder. Ich habe vorhin ja auch eines Ihrer Länder lobend erwähnt. Warum nicht? So bin ich ja gar nicht.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Das war gar nicht zu umgehen!)

    Meine Damen und Herren, Auflagen des Bundes bei einer Bereitstellung solcher Mittel dürfen und können nicht weiter gehen, als sie etwa gehen würden, wenn die Länder derartige Mittel bereitstellten; denn das wäre unnötigerweise eine wichtige Einschränkung der Freiheit auf jenem Gebiet, auf dem es ohne ein gewisses Maß an wichtigen Freiheiten im Bereiche unserer Forschung keine wirklich ertragreiche und unseren Vorstellungen entsprechende Forschung geben kann.
    Ein Schwerpunktprogramm für die Förderung wissenschaftlicher Forschung muß sich konzentrieren auf die Gemeinschaftsaufgaben Bildung, Gesundheit, Verkehr, Raumordnung, Städteplanung und ähnliches, damit gerade auf diesen Gebieten noch viel an Rückstand aufgeholt werden kann gegenüber den Erfahrungen anderer Länder. Und die Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern wäre durch ein
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7437
    Erler
    Forschungsgesetz zu umreißen. Außerdem ist ein Gesetz über die Ausbildungsförderung nötig.
    Damit wende ich mich der Frage 8 zu:
    Gedenkt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildungsförderung vorzulegen?
    In den Bereichen der qualifizierten Ausbildung ist heute schon zu erkennen, welche Lücken in den kommenden Jahrzehnten entstehen, wenn nicht bewußt in eine bestimmte Richtung der Ausbildung hin angeregt wird. Heute haben wir es mit einem Wirrwarr der Maßnahmen zu tun. Es wird nicht zu einem Ziel hin gefördert, sondern von einem Empfangsgrund her. Das ist unübersichtlich für die Empfänger und unzureichend in der Quantität. Das reicht auch nicht aus, um die Begabungsreserven dort zu wecken, wo sie vorhanden sind, und sich ihrer Art entsprechend entfalten zu lassen. Dafür genügen auch nicht sehr pauschale Globalzuwendungen, wie sie vielleicht vor Wahlen erwogen werden, meine Damen und Herren.
    Die Begabungsreserven sind vorhanden in der Arbeiterschaft auf dem Lande und bei den Mädchen. Es ist interessant, daß gerade jetzt eine Untersuchung publiziert wurde, die das bayerische Kultusministerium herausgegeben hat. Nach dieser Untersuchung könnte in Bayern z. B. vom Stande der Begabung her die Zahl der Abiturienten um 35% gesteigert werden. Es handelt sich um eine amtliche Erhebung an sämtlichen 7018 Volksschulen Bayerns, also nicht nur um leine Repräsentativbefragung. Sie hat ergeben, daß von 100 Volksschülern 26 zum Besuch einer höheren Schule geeignet sind, aber nur 19 diesen Weg einschlagen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Und warum? Sie haben aber auch ihre Gründe!)

    — Ich komme darauf. Die anderen sieben sind als
    Begabtenreserve für die höhere Schule anzusehen.
    Nun zunächst: wie sieht es in anderen Ländern aus? In den Vereinigten Staaten von Amerika sind 60% der Bevölkerung Arbeiter und 30 % aller Studierenden Arbeiterkinder. Wir haben also ein Verhältnis von 1 : 2, in Großbritannien und Schweden von 1 : 3, in Frankreich von 1 : 5 und in der Bundesrepublik von 1 : 10. Die Ideologen behaupten nun, mehr ließe sich gar nicht herausholen; es gebe keine nennenswerten Begabungsreserven; jede Öffnung müsse zu einem weiteren Niveauverlust führen. Die bayerischen Zahlen beweisen das Gegenteil, und die Behauptung der Ideologen wäre auch ein böses Zeugnis für das Volk, das. sich gern das Volk der Dichter und Denker nennt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Robbins-Report in Großbritannien sagt voraus, daß die ständige Zunahme »der Jugendlichen, welche »die Hochschulreife erwerben, dort in den nächsten zwanzig Jahren nicht auf natürliche Begabungsgrenzen stoßen wird; auch ohne die Niveausenkung »ist viel weckbare Begabung vorhanden.
    Eine Untersuchung in Schweden hat z. B. ergeben, daß etwa . 28 % der Jugendlichen fähig wären, die
    Hochschulreife zu erwerben. Das »deckt sich beinahe auf »die Stelle genau mit den bayerischen Ergebnissen. Der natürliche Begabungsanteil ist in den Bevölkerungen also annähernd gleich groß.
    Kommen wir nun zu den Ursachen! Warum konnte die Begabungsreserve bisher nichtausgeschöpft werden? Zu »einem Teil hat es materielle Ursachen, aber nur zu einem Teil. Hier handelt »es sich erstens um das Problem des Berufs- und des Bildungsniveaus 'der Eltern, zweitens um das Einkommen der Eltern, drittens um die Entfernung zwischen »Gymnasium und Wohnort und viertens — es ist ein Gemisch aus all »diesen Gründen — um eine Reihe psychologischer Hemmnisse auch bei den Eltern selbst, »die es »abzubauen und zu überwinden gilt.
    Die Ausbildungsförderung kann nur ,die materiellen Hindernisse mindern oder weitgehend beseitigen.
    Die Förderung des ländlichen Schulwesens und der Ausbau »der »höheren Schule können den örtlichen Abstand zwischen Wohnort und höhere Schule verringern und damit dazu beitragen, daß ein größerer Anteil ausgeschöpft wird.
    Es bleiben noch eine Reihe »von Hindernissen im elterlichen Heim. Zum Teil liegen sie in der Erziehung, die die Elternselber in ihrer Jugend genossen haben. Daher sollten wir uns in allen Ländern »damit beschäftigen, ob z. B. Schulkindergarten und Grundschule schon wegen der möglichen Sprachhindernisse für den Anschluß an eine weiterführende Schule entsprechend gestaltet werden müssen. Wir müssen auch sehen, daß für diejenigen, die es zum Ausgleich eventueller Nachteile des »elterlichen Heims wollen, Tagesschulen nicht aus dogmatischen Gründen verurteilt werden dürfen. Sie können ein pädagogisches Mittel zur Weckung von Begabungsreserven sein.

    (Beifall bei »der SPD.)

    Nur soll man sie niemandem aufzwingen, sondern als zusätzliche Möglichkeit anbieten.
    Außerdem gilt »es, bei unseren Eltern für längere und bessere Bildung zu werben. Wir, die öffentliche Hand, können uns darum bemühen, mehr Angebote zu schaffen; aber »es ist Sache der Eltern, diese Angebote zu nutzen. Es 'ist eine Aufgabe für alle, auch für »die Parteien, auch für die Gewerkschaften, für alle, die »mit »den Eltern ein vernünftiges Gespräch zu führen imstande sind. So muß es »möglich sein, bei den Eltern Verständnis dafür zu wecken, daß die Ausnutzung »der heute »schon »gebotenen und morgen in vermehrtem Maße angebotenen Bildungschancen für ihre Kinder »sowohl den Kindern als auch unserem Volke und seiner Zukunft dient. Das ist, glaube ich, »eine wesentliche gemeinsame Aufgabe.
    Damit bin ich bei einigen Schlußbemerkungen. Die Bildungspolitik ist lebenswichtiger Bestandteil der modernen Industriegesellschaft und »der freiheitlichen Demokratie. Unser Föderalismus muß als Strukturprinzip der Zusammenarbeit begriffen werden, auch auf diesem Gebiet, nicht als Prinzip der Konkurrenz oder des Gegeneinanders. Politische Impulse brauchen wir en jeder Stelle, wenn wir unsere Gemeinschaftsaufgaben lösen wollen. Des-
    7438 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964
    Erler
    halb sind die politischen Parteien, die von der Gemeinde über die Länder bis zum Bund hinauf wirken, Integrationsfaktoren, die an allen Stellen gleichzeitig Impulse geben können. Sie sind nicht durch die Zuständigkeitsgrenzen der Gesetzgebung, wie sie ,das Grundgesetz zieht, behindert. Sie können auf alien Seiten der Zuständigkeitsgrenzen wirken und sollten daher überall die gleichen Zielvorstellungen verfolgen.
    So schließe ich mit einem Satz aus einer nicht gehaltenen Rede eines anderen, dessen wir gerade kürzlich überall in unserem Vaterland gedacht haben. Am Abend des 22. November 1963 wollte Präsident Kennedy in Dallas in Texas sagen:
    Führung und Bildung sind untrennbar miteinander verbunden. Die Förderung der Bildung hängt bezüglich der finanziellen und politischen Unterstützung von der Führung ab, die die Gemeinschaft erhält, und die Früchte der Bildung ihrerseits wiederum sind Wesensvoraussetzung für die Hoffnungen der Führung auf die Fortdauer des Fortschritts und der Prosperität.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Große Anfrage der Fraktion der SPD ist nun begründet.
Bevor der Herr Bundesminister des Innern darauf antwortet, soll nach den Übereinkünften des Altestenrates der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betreffend Errichtung eines Bildungsrates begründet werden.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Martin.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Berthold Martin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Antrag der CDU/ CSU und der FDP zur Errichtung eines Bildungsrates zu begründen, ferner den Antrag, die Bundesregierung möge ein Verwaltungsabkommen über die Finanzierung neuer Universitäten schließen. Nach dem, was Herr Kollege Erler hier ausgeführt hat, ist es selbstverständlich, daß meine Begründung in ständigem Bezug auf das, was hier gesagt worden ist, erfolgt; denn es ist ja der Sinn einer parlamentarischen Aussprache, daß man miteinander und nicht aneinander vorbeiredet.
    Ich muß allerdings eine Vorbemerkung machen. Es ist unsere Aufgabe hier in diesem Hause zu überlegen, was wir, der Deutsche Bundestag, zusammen mit der Bundesregierung tun können; es hat wenig Sinn, sich darüber zu unterhalten, was nur die Landtage tun können. Wir sind daran interessiert, die Kulturpolitik durch die heutige Debatte einen Schritt vorwärtszubringen und uns nicht nur über Dinge zu unterhalten, über die wir uns eigentlich längst klar sind.
    Wir wissen selbstverständlich, daß es einen Zusammenhang zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gibt; wir wissen, daß wir uns in einer Leistungsgesellschaft befinden und daß für jeden einzelnen alles daran hängt, welche Ausbildung er bekommt, weil dadurch sein Ort in der Gesellschaft bestimmt wird. Alles das ist geläufig, alles das ist klar, alles das muß nicht noch einmal gesagt werden.
    Der Antrag, die Bundesregierung möge ein Verwaltungsabkommen über die Errichtung eines Bildungsrates schließen, steht selbstverständlich im Zusammenhang mit einer geschlossenen kulturpolitischen Aktion, wie sie die CDU/CSU in diesem Jahr vorgenommen hat.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Zu spät!)

    Wir haben damit begonnen, in der Regierungserklärung den Rang der Kulturpolitik klarzustellen. Wir haben damit begonnen, zu sagen, daß Kulturpolitik gleichrangig ist mit Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik und Verteidigungspolitik. Wir haben in dieser Legislaturperiode die Ausgaben für die Wissenschaft verdoppelt. Wir haben die Titel für die Wissenschaft aus den Bestimmungen des § 8 des Haushaltsgesetzes herausgenommen und die Beschränkungen fallengelassen. Wir haben im Gegensatz zu anderen Titeln Vermehrungen um mehr als 15 % vorgenommen. Schließlich hat der Herr Bundeskanzler in Hamburg gesagt, daß das alles nur ein Anfang sei angesichts der Aufgaben, die uns bevorstünden, und daß wir in der nächsten Legislaturperiode wiederum mit einer Verdoppelung der Ausgaben würden rechnen müssen.
    Meine Damen und Herren, man wird sich bei allem Zweckpessimismus, der politisch ausgemünzt werden soll, einmal klarmachen müssen, daß der Wiederaufbau des deutschen Bildungswesens feste Formen angenommen hat; das kann keiner bezweifeln. Es ist zuwenig bekannt, daß von den Investitionen der Gebietskörperschaften in der Bundesrepublik 13 % allein für Bildung und Wissenschaft getätigt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist zuwenig bekannt, daß die Investitionen für das Bildungswesen von 1957 bis 1963 um 170 O/o gestiegen sind, während die Investitionen für die anderen Bereiche nur verdoppelt worden sind. Es kann also gar keine Rede davon sein, daß es nur Negatives zu berichten gäbe, und der Versuch, diese Dinge gar noch parteipolitisch umzusetzen, wird fehlschlagen müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir haben in Deutschland einen zügigen Wiederaufbau gehabt. Damit wird nicht gesagt, daß alles geschehen sei; es wird damit nicht gesagt, daß wir ideale Verhältnisse hätten. Aber das wird ausgesagt: daß es genauso wie in der Wirtschafts- und Sozialpolitik auch in der Kulturpolitik in Bund und Ländern eine Anstrengung gegeben hat, die sich sehen lassen kann.
    Wir sind aber der Meinung, daß die Phase des Wiederaufbaus zu Ende geht und daß wir uns auf dem Gebiet der Kulturpolitik jetzt in der Situation befinden, daß wir darüber nachdenken müssen, wie unser Bildungswesen, wie unsere Wissenschaft aussehen müssen, wenn sie die Anforderungen, oder — heute sagt man wahrscheinlich lieber % die Herausforderung der Jahre 1970 und 1980 bestehen wollen. Mit anderen Worten: die Überlegungen, die
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7439
    Dr. Martin
    wir heute anstellen, müssen an der Zukunft orientiert sein, weil die Phase des Wiederaufbaus zu Ende geht und eine neue Phase beginnt.
    Auf dieser Erwägung beruht unser Antrag auf Errichtung eines Bildungsrates. Wenn man verantwortlich für die nächsten zehn und zwanzig Jahre denken will, ist Bildungsplanung unvermeidlich. Sie ist deshalb unvermeidlich, weil es eine ständige Wechselwirkung zwischen allen Bereichen der Politik gibt. Wer heute kulturpolitische Entscheidungen treffen will, muß sich ein Bild davon machen, wie die demographischen Verhältnisse des Jahres 1980 aussehen, welche vermuteten wirtschaftlichen Entwicklungen es geben wird welche sozialen Verhältnisse wir haben werden, wie die Bildungswilligkeit sein wird, wie die Stellung der Bundesrepublik im internationalen Geflecht der Kräfte und Mächte sein wird. Wer darüber nicht Bescheid weiß, kann nicht verantwortlich kulturpolitisch handeln. Denn — um es einmal ganz einfach zu sagen — der Junge, der in diesem Jahr eingeschult wird, wird nach zehn oder fünfzehn Jahren Ausbildung in der Welt von 1975/ 1980 leben und dann eine völlig veränderte soziale, politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Welt vor sich haben, die er auf Grund der Ausbildung von heute wird bestehen müssen. Deshalb ist die Errichtung eines Bildungsrates ein dringendes Gebot dieser Stunde.
    Was soll ein Bildungsrat tun? Er soll aus der Fülle der Meinungen, Statistiken, Zahlen, Empfehlungen die Alternativen entwickeln, die es uns, den Politikern, erlauben, die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Er muß das Bildungswesen durchsichtig machen. Er soll — sehr wichtig — eine Sachautorität entwickeln, die per se koordinierend auf die Maßnahmen von Bund und Ländern wirkt und damit ein Auseinderleben der Kulturpolitik in Deutschland verhindert.
    In diesem Sinne hat die CDU im vergangenen Sommer einen Vorschlag gemacht, der folgende Elemente enthält — sie müssen noch einmal herausgestellt werden —:
    Erstens. Es ist unmöglich, Wissenschaft und Bildung zu trennen. Beide sind eng miteinander verzahnt. Beide sind voneinander abhängig. Beide müssen zusammen gesehen werden.
    Zweitens. In der Kulturpolitik kommt man nach aller Erfahrung nur dann zu realisierbaren Vorschlägen, wenn in dem Bildungsrat nicht nur der Sachverstand der Pädagogen und Professoren, sondern zugleich auch der politische Bereich vertreten ist. Vorschläge des Bildungsrates müssen den Stempel des Sachverstandes und der Realisierbarkeit tragen, wenn sie nicht in die Irre führen sollen.
    Schließlich braucht der Bildungsrat eine ausreichende Vertretung durch den Bund. Denn wie liegen die Verhältnisse? Wir können Bildung nur planen im Blick auf Wirtschaft, Soziales und Außenpolitik. Das sind die Gebiete, auf denen die Erfahrungen nur dem Bund zur Verfügung stehen. Deshalb ist es im Interesse der Länder, ausreichend den Bund vertreten sein zu lassen, um hier zu wirklichen Resultaten zu kommen.
    Das führt dazu, vorzuschlagen, dem Wissenschaftsrat eine Bildungskommission anzugliedern, so daß wir eine Wissenschaftskommission, eine Verwaltungskommission und eine Bildungskommission hätten. In dieser Konstruktion wären alle diese Elemente auf das glücklichste vereint.
    Meine Damen und Herren, es war interessant, daß sich die SPD in den Verhandlungen des vergangenen Sommers der Idee eines Bildungsrates geradezu widersetzt hat. Das ist auch heute hier noch mit der Forderung nach einem Sofortprogramm angeklungen. Die Senatoren Evers und Drexelius haben in Trier offenen Widerstand geleistet und gesagt: Ein Bildungsrat ist nicht aktuell, wir brauchen ihn im Augenblick nicht; was man wissen muß, ist längst bekannt, es kommt darauf an, ein Sofortprogramm durchzuführen, während uns hier im Bundestag unser Kollege Lohmar ständig das Gegenteil gesagt hat.
    Es ist notwendig, hier einmal auf die Zwiespältigkeit des Verhaltens der SPD hinzuweisen, die wir ja nicht nur in diesem Punkte erleben. Hier werden wir nach dem Nationalen Bildungsplan und nach dem Bildungsrat gefragt, —

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Gestatten Sie eine Zwischenfrage?)

    — Bitte sehr!