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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 151. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1964 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Republik Korea 7445 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Kempfler, Dr. Frey (Bonn) und Dr. Willeke 7417 A Abg. Frau Stommel tritt in den Bundestag ein 7417 B Fragestunde (Drucksachen IV/2810, IV/2817) Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt) : Schweinefleischpreise Schwarz, Bundesminister . 7418 D, 7419 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7419 B Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Forderungen der SPD für die Wohnungsbaupolitik Lücke, Bundesminister 7419 C, 3420 A, B, C, D, 7421 A, B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 7420 A Frau Berger-Heise (SPD) . . . 7420 B, C Frau Meermann (SPD) 7420 C, D Hauffe (SPD) 7421 A Strohmayr (SPD) 7421 B Fragen des Abg. Baier (Mosbach): Richtlinien für Kleinsiedlungen — Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart Lücke, Bundesminister 7421 C, D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Anteil der Kleinsiedlungen am Gesamtbauvolumen 1960 bis 1964 Lücke, Bundesminister 7422 A Fragen des Abg. Strohmayr: Beiträge zum Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG Dr. Dahlgrün, Bundesminister 7422 B, C, D, 7423 A Strohmayr (SPD) . . . 7422 B, C, 7423 A Fragen des Abg. Sanger: Sicherung der deutschen Staatsangehörigkeit von Angehörigen einer Botschaft im Ausland — Wiedergutmachungsgesetze 7423 A Frage des Abg. Josten: Soldatenheim in Koblenz Gumbel, Staatssekretär . . . 7423 B, C Josten (CDU/CSU) 7423 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Belastung des Telefonnetzes Stücklen, Bundesminister . . . . . 7423 D Dr. Mommer (SPD) 7423 D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Vereinheitlichung der Notruf-Fernsprechnummern Stücklen, Bundesminister . 7424 A, B, C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 7424 B, C Neumann (Berlin) (SPD) . . . . 7424 C, D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 Fragen des Abg. Flämig: Radioaktive Stoffe in der oberbayerischen Pechkohle Lenz, Bundesminister 7425 A, B Flämig (SPD) . . . . . . . 7425 A, B Frage des Abg. Kaffka: Roman Henry Millers „Wendekreis des Steinbacks" Dr. Carstens, Staatssekretär . 7425 C, D Kaffka (SPD) 7425 C, D Frage des Abg. Spies: Ratifizierung des Kriegsgräberabkommens durch Griechenland 7425 D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Entschädigung im „Brandaris"-Komplex Dr. Carstens, Staatssekretär 7426 A, B, C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) 7426 A, B Dröscher (SPD) 7426 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 7426 C Frage des Abg. Börner: Ratifizierung des deutsch-französischen Abkommens über die Wehrpflicht von Doppelstaatlern Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7426 D, 7427 A, B, C Börner (SPD) 7427 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7427 B Dr. Mommer (SPD) 7427 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Versorgung von Angestellten vorge- rückten Alters im öffentlichen Dienst Höcherl, Bundesminister . 7427 D, 7428 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7427 D Brück (CDU/CSU) 7428 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes Höcherl, Bundesminister . . . . 7428 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7428 A Bühler (CDU/CSU) 7428 B Frage des Abg. Strohmayr: Überwachung gewerblicher Altersheime, Pflegeheime und Altenpensionen Höcherl, Bundesminister . . . . 7428 C, D Strohmayr (SPD) 7428 C Frage der Abg. Frau Funcke (Hagen) : Eheschließung von Frauen mit einem über 65jährigen Ruhestandsbeamten Höcherl, Bundesminister 7428 D, 7429 A, B, C, D Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 7429 A Wehner (SPD) 7429 B Jahn (SPD) 7429 B, C Moersch (FDP) 7429 C Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) : Versicherung und Altersversorgung von Verfolgten, Kriegsversehrten und Spätheimkehrern Höcherl, Bundesminister . 7429 D, 7430 A Bauer (Würzburg) (SPD) . 7429 D, 7430 A Frage des Abg. Iven (Düren) : Erbrecht im Selfkant-Gebiet Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7430 B Fragen des Abg. Stingl: Durchsuchungen des Echo-Verlages, Berlin, und weiterer Stellen durch die Berliner Polizei Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7430 C, D, 7431 A, B Stingl (CDU/CSU) 7430 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7431 A, B Dr. Kohut (FDP) 7431 B Sammelübersicht 38 des Ausschusses für Petitionen (Drucksachen IV/2774, zu IV/2774) 7431 B Entwurf eines Vierten Umstellungsergänzungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2808) — Erste Beratung — 7431 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Überwindung des Bildungsnotstandes (Drucksache IV/2611) in Verbindung mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Errichtung eines Bildungsrates (Drucksache IV/2601) und mit dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik über die Anträge (SPD, CDU/CSU, Abg. Dr. Dichgans u. Gen. und FDP) zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 III und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksachen IV/2773, IV/1829, Umdrucke 396, 399, 402, 403) Erler (SPD) 7431 D Dr. Martin (CDU/CSU) 7438 B Höcherl, Bundesminister . 7441 B, 7467 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 7450 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 7453 D Dr. Lohmar (SPD) 7462 B Dr. Mende, Stellvertreter des Bundeskanzlers . . . . . . . . . . 7466 C Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 7470 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 7473 D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 7476 D Dr. Bechert (SPD) 7479 B Lenz, Bundesminister 7480 D Antrag betr. Verfolgung von NS-Mordtaten (CDU/CSU, SPD) (Drucksache IV/2823) Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 7457 A Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7458 A Jahn (SPD) 7460 A Busse (FDP) 7461 B Spies (CDU/CSU) 7462 A Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen IV/1965, IV/834, IV/846, IV/2176, zu IV/2176) — Zurückverweisung — . . 7482 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksache IV/1346) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/2696) — Zweite und dritte Beratung — Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 7482 C Scheppmann (CDU/CSU) . . . . . 7483 B Ravens (SPD) . . . . . . . . . 7483 D Dürr (FDP) 7484 B Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 7485 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlage. gesellschaften (Abg. Dr. Luda, Katzer, Winkelheide, Wullenhaupt u. Fraktion CDU/CSU) (Drucksache IV/2049) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2716, zu IV/2716) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Luda (CDU/CSU) 7485 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/2331) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/2724) — Zweite und dritte Beratung — 7485 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. August 1962 mit dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen (Drucksache IV/2351); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/2749, zu IV/2749) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 mit dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstrekkung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen (Drucksache IV/2352) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/2750, zu IV/2750) — Zweite und dritte Beratung — 7486 A Entwurf eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 14. September 1961 über die Anerkennung der Vaterschaft und vom 12. September 1962 über die Feststellung der mütterlichen Abstammung nichtehelicher Kinder (Drucksache IV/1933); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2760) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7486 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1964 mit der Republik Chile über den Luftverkehr (Drucksache IV/2641); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2766) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7486 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juni 1963 mit dem Königreich Griechenland über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr (Drucksache IV/2651); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2767) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7486 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1964 mit dem Königreich Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache IV/2643) Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2788) — Zweite und dritte Beratung — 7487 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Ubereinkommen vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte (Drucksache IV/2778) — Erste Beratung — . . . . 7487 B IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Drucksache IV/2787) — Erste Beratung — . . . . . 7487 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Drucksache IV/2813) — Erste Beratung — . . . . 7487 C Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2784) — Erste Beratung — . . . . 7487 C Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes (Drucksache IV/2746) — Erste Beratung — 7487 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der SPD und den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU hierzu betr. Enquete über die Situation der Frau im Beruf, Familie und Gesellschaft (Drucksachen IV/2771, IV/837, Umdruck 247) Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 7488 A Frau Schanzenbach (SPD) . . . . . 7489 A Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 7490 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen über den Antrag (SPD) betr. europäisches Jugendwerk (Drucksachen IV/1855, IV/2772) in Verbindung mit dem Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2798) Frau Klee (CDU/CSU) 7491 B Liehr (SPD) 7492 D Memmel (CDU/CSU) 7494 D Kubitza (FDP) 7495 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7496 A Dr. Heck, Bundesminister . . . 7497 A Vogt (CDU/CSU) 7497 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den Bericht der Bundesregierung über die EURATOM-Forschungsstätten (Drucksachen IV/1934, IV/2791) . . . . 7498 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung einer Erhebung über Struktur und Verteilung der Löhne im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe (Drucksachen IV/2674, IV/2800) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Einführung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Drucksachen IV/2706, IV/2801) und dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Ergänzung der Verordnungen Nrn 3 und 4 über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Stellung der Hilfskräfte bei den Europäischen Gemeinschaften) (Drucksachen IV/2734, IV/2807) 7499 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Siebenundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2675, IV/2805) 7499 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Dreiundneunzigste Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2700, IV/2802) in Verbindung mit dem Bericht des Außenhandelsausschuses über die von der Bundesregierung erlassene Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2763, IV/2803) und dem Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Sechsundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2683, IV/2804) . . 7499 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Fabrikgrundstücks in Mechernich (Eifel) (Drucksache IV/2806) 7499 D Antrag betr. bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung (Abg. Logemann, Dr. Siemer, Mauk, Ehnes, Reichmann u. Gen.) (Drucksache IV/2799) . . . . . .. . 7499 D Nächste Sitzung 7500 A Anlagen 7501 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7417 151. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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      Berichtigung: Es ist zu lesen: 148. Sitzung, Seite 7276 C Zeile 12 von unten statt „an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten" : an den Außenhandelsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 11. 12. Arendt (Wattenscheid) 10. 12. Dr. Atzenroth 31. 12. Bading * 11. 12. Dr.-Ing. Balke 9. 12. Bazille 15. 12. Dr. Besold 31. 12. Blachstein 31. 12. Blumenfeld 11. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Dopatka 11. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 9. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 11. 12. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 9. 12. Dr. Furler * 12. 12. Gaßmann 31. 12. Gedat 15. 12. Dr. Gossel 19. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30. 1. Dr. Hellige 11. 12. Hesemann 11. 12. Hilbert 9. 12. Kahn-Ackermann 9. 12. Dr. Knorr 9. 12. Dr. Kreyssig * 18. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1. Leber 11. 12. Lenz (Bremerhaven) 11. 12. Frau Lösche 11. 12. Maier (Mannheim) 11. 12. Mauk * 15. 12. Metzger * 11. 12. Freiherr von Mühlen 11. 12. Dr. Müller-Hermann * 12. 12. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Rademacher 11. 12. Reichhardt 17. 12. Richarts * 12. 12. Seuffert 9. 12. Dr. Sinn 11. 12. Storch * 11. 12. Strauß 9. 12. Frau Strobel * 13. 12. Unertl 11. 12. b) Urlaubsanträge Kriedemann 18. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 516 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dichgans und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik - Drucksache IV/2773 -- über den Antrag der Fraktion der SPD - Umdruck 396 -, den Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Umdruck 399 -, den Antrag der Abgeordneten Dr. Dichgans und Genossen - Umdruck 402 - und den Antrag der Fraktion der FDP - Umdruck 403 -- zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD - Drucksache IV/1829 - betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung. Der Bundestag wolle beschließen: Der Antrag des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik - Drucksache IV/2773 - wird unter III. wie folgt ergänzt: „Der Bundestag hält es für wünschenswert, Stoff und Ausbildungsleistung der Schulen, Hochschulen und des Vorbereitungsdienstes so zu gestalten, daß bei normalem Studiengang das letzte Examen, das zur vollen Berufsreife führt, auch bei Ableistung des Wehrdienstes spätestens mit 26 Jahren abgelegt werden kann." Bonn, den 3. Dezember 1964 Dr. Dichgans Katzer Frau Dr. Bleyler Frau Klee Brand Kühn (Hildesheim) Diebäcker Lenz (Brühl) Dr. Elbrächter Meis Gottesleben Mick Hoogen Scheppmann Illerhaus Verhoeven Frau Jacobi (Marl) Frau Welter (Aachen) Anlage 3 Umdruck 527 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD - Drucksache IV/2611 - betreffend Überwindung des Bildungsnotstandes. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. im Zusammenwirken mit den Bundesländern einen langfristigen nationalen Bildungsplan zu erarbeiten, der sich an einer Bedarfsschätzung bis 1980 orientiert, den Zusammenhang der Bildungs-und Wissenschaftspolitik mit der Wirtschafts-und Sozialpolitik berücksichtigt und das bestehende Bildungsgefälle zwischen den Bundesländern beseitigen kann; 7502 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 2. darauf hinzuwirken, daß der Anteil der öffentlichen Ausgaben in Bund, Ländern und Gemeinden für Aufgaben in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik bis 1970 auf mindestens 5,5 % des Bruttosozialprodukts gesteigert werden kann. Der Vorrang der Bildungs- und Wissenschaftspolitik muß in der 'Gestaltung der öffentlichen Haushalte sichtbar werden; 19. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern eine Bedarfsplanung und eine Koordinierung der Maßnahmen in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik einerseits und der Wirtschafts- und Sozialpolitik andererseits sicherzustellen und die Gründung eines Bildungsrates zu fördern. Die Mitglieder des Bildungsrates sollen aus den Bereichen der Wissenschaft, der Erziehung und 'des Bildungswesens, 'der Wirtschaft und der Politik kommen. Der Bildungsrat soll die Entwicklung des deutschen Erziehungs- und Bildungswesens in seinen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen verfolgen und die Ergebnisse der Forschung für die Politik nutzbar machen. Seine Gutachten stehen den Parlamenten und Regierungen des Bundes und der Länder zur Verfügung und sollen die wesentliche Grundlage einer Planung in der Bildungspolitik sein; 20. gemeinsam mit den Regierungen der Bundesländer jährlich über den Stand von Bildung und Wissenschaft in der Bundesrepublik zu berichten; 21. alle Aufgaben des Bundes in der Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Ausbildungsförderung und der Bedarfsplanung dem Bundesminister für wissenschaftliche Forschung zu übertragen und dieses Ministerium entsprechend auszustatten; 22. sich stärker an der Finanzierung des Ausbaues der bestehenden und des Baues neuer Universitäten und Hochschulen zu beteiligen. Über die Gründung weiterer neuer Universitäten und Hochschulen soll spätestens 1966 im Zusammenwirken mit den Ländern und dein. Wissenschaftsrat 'entschieden werden; 23. den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung wissenschaftlicher Forschung vorzulegen, das die Zusammenarbeit mit den Ländern in der Wissenschaftsförderung sichert und Schwerpunkte für die Wissenschaftspolitik des Bundes im nationalen und internationalen Rahmen zu setzen erlaubt; 8. darauf hinzuwirken, daß die Ausbildungsförderung einheitlich und in einer Weise gestaltet wird, daß sie jedem Bürger der Bundesrepublik gestattet, eine Ausbildung zu wählen, die seinen Neigungen, Fähigkeiten und Leistungen entspricht. Bonn, den 8. Dezember 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 515 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Dr. Schmidt (Gellersen), Logemann und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache IV/2773 — über den Antrag der Fraktion der SPD — Umdruck 396 —, den Antrag der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 399 —, den Antrag der Abgeordneten Dr. Dichgans und Genossen — Umdruck 402 — und den Antrag der Fraktion der FDP — Umdruck 403 — zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/1829 — betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung. Der Bundestag wolle beschließen: Im Antrag des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache IV/2773 — werden in I. Nr. 1 hinter den Worten „der Wirtschaft" die Worte „für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten" eingefügt. Bonn, den 3. Dezember 1964 Bauknecht Berberich Bewerunge Ehnes Dr. Frey (Bonn) Gehring Gibbert Dr. Pflaumbaum Dr. Siemer Sühler Dr. Schmidt (Gellersen) Dröscher Frehsee Müller (Worms) Dr. Roesch Saxowski Seither Logemann Walter Anlage 5 Umdruck 530 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksachen IV/1364, IV/2696). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird § 10 Abs. 4 wie folgt geändert und ergänzt: 1. Satz 3 erhält folgende Fassung: „Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Ausbildung von Jugendlichen in Lehrwerkstätten, im Werkstattunterricht sowie im Rahmen der überbetrieblichen Fachausbildung." 2. 'In Satz 4 wird „bis 3" durch „und 2" ersetzt. Bonn, den 9. Dezember 1964 Schmidt (Kempten) Busse Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dürr Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Löbe Logemann Moersch Opitz Reichmann Schultz Spitzmüller Dr. Supf Walter Weber (Georgenau) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7503 Anlage 6 Umdruck 528 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Klee, Frau Welter (Aachen), Vogt, Frau Pitz-Savelsberg und Genossen und Fraktion der CDU/CSU, Kubitzka und Fraktion der FDP zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend europäisches Jugendwerk (Drucksachen IV/1855, IV/2772). Der Bundestag wolle beschließen: Die Eingangsworte des Ausschußantrags — Drucksache IV/2772 — sind wie folgt zu fassen: „Die Bundesregierung wird ersucht, den Austausch und die Zusammenarbeit der jungen Generation in Europa in einer Weise zu fördern, die im Interesse des europäischen Zusammenschlusses liegt." Bonn, den 8. Dezember 1964 Frau Klee Frau Welter (Aachen) Vogt Frau Pitz-Savelsberg Dr. Artzinger Baier (Mosbach) von Bodelschwingh Dr. Dichgans Frau Engländer Frau Haas Dr. Hauser Dr. Hesberg Dr. Dr. Oberländer Stein Dr. Wilhelmi Dr. Wuermeling Dr. Barzel und Fraktion Kubitza Mischnick und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 8. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Killat (Drucksache IV/2776, Fragen X/1, X/2 und X/3) : Wieviel umgestellte Renten nach Artikel 2 § 34 der Übergangsvorschriften zum ArVNG bzw. AnVNG sind seit 1957 aufgrund der angezogenen Bestimmungen gekürzt worden, weil sie die Höchstgrenze überschritten? Wieviel neu festgestellte Renten sind seit 1957 aufgrund des § 1255 ArVNG Abs. 1 letzter Halbsatz und § 32 AnVNG gekürzt worden? Wie hoch beläuft sich der Kürzungsbetrag im Durchschnitt für jeden der gemäß Frage X/1 umgestellten und gemäß Frage X/2 neu festgestellten und von der Kürzung betroffenen Rentenfälle? Die Fragen beantworte ich wie folgt: Frage X/1: Abzüglich der inzwischen wieder weggefallenen Renten sind von diesen Renten in der Rentenversicherung der Angestellten rund 52 500 Normalrenten begrenzt, das sind 5,4 v. H. aller umgestellten Versicherten- und Witwenrenten. Dazu kommen nach einer Untersuchung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte noch rund 500 begrenzte Renten an Handwerker. Die Angaben für die Rentenversicherung der Arbeiter können nicht gegeben werden. Es dürfte jedoch nur eine geringe Zahl sein. Frage X/2: Abzüglich der inzwischen wieder wegegefallenen Renten sind in der Rentenversicherung der Angestellten rund 108 600 Normalrenten begrenzt, das sind 18,6 v. H. aller neu festgesetzten Versicherten- und Witwenrenten. Nach der Untersuchung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gibt es außerdem rund 3 000 begrenzte Renten an Handwerker. Auch hier können die Angaben für die Rentenversicherung der Arbeiter nicht gegeben werden. Frage X/3: Die durchschnittliche Höhe des begrenzten Betrages war 1964 (unter Berücksichtigung des 6. Rentenanpassungsgesetzes) bei den umgestellten Renten 80,40 DM pro Monat, bei den neu festgesetzten Renten 139,80 DM pro Monat. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 8. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Huys (Drucksache IV/2776, Frage X/4) : Hält die Bundesregierung es für angebracht, während der Ableistung der 11/2 jährigen Wehrpflicht nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Waisenrente auf Antrag weiterzuzahlen? Die Waisenrente wird u. a. nach Vollendung des 18. Lebensjahres an ein unverheiratetes Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn sich dieses in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder gebrechlich ist. Die Waisenrente wird im Falle einer Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehroder Ersatzdienstpflicht für einen entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt. Damit soll sichergestellt werden, daß durch die Wehrdienstleistung der Waise kein Nachteil entsteht. Es ist nicht beabsichtigt und scheint auch nicht gerechtfertigt, die Waisenrente während der Dauer der Wehrdienstleistung selbst zu zahlen. Die Waisenrente hat eine Unterhaltsersatzfunktion, das heißt, sie soll den durch den Tod des Versicherten für das Kind weggefallenen Unterhalt ersetzen. Für den Wehrdienstleistenden ist aber für diese Zeit der Unterhalt sichergestellt. Für die Gewährung einer Waisenrente in dieser Zeit ist deshalb kein Raum. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 8. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeord- 7504 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 neten Frau Dr. Heuser (Drucksache IV/2776, Fragen X/5, X/6 und X/7) : Sind der Bundesregierung die von der Ärztekammer Nordrhein veröffentlichten Daten über den Gesundheitszustand der Jugendlichen auf Grund der Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bekannt, wonach jeder zehnte Jugendliche an Haltungsfehlern bis zur schweren Rückgratverkrümmung leidet? Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich Untersuchungen darüber anzustellen, ob die in Frage X/5 genannten Ergebnisse für die gesamte Bundesrepublik repräsentativ sind? Wäre die Bundesregierung im Falle eines positiven Ergebnisses der in Frage X/6 angeregten Untersuchungen zu einer Überprüfung der Bestimmungen über die Nachuntersuchungen im Jugendarbeitsschutzgesetz bereit? Die Veröffentlichung der Ärztekammer Nordrhein ist der Bundesregierung bekannt. Soweit ich weiß, liegen ihr jedoch nicht eigene Feststellungen der Ärztekammer Nordrhein, sondern Arbeiten einer Ärztin aus dem Lande Niedersachsen zugrunde. Die Ergebnisse dieser privaten Erhebung halte ich nicht für repräsentativ, weil sie — wie auch ähnliche Arbeiten — eine zu kleine Zahl von Jugendlichen erfaßt und sich nur auf bestimmte Gegenden erstreckt. Es erscheint daher zweckmäßig, das geltende Gesetz nicht abzuändern, ehe nicht mehr Erfahrungen gesammelt sind, denn die Bestimmungen über die ärztliche Betreuung der Jugendlichen gelten in vollem Umfange erst seit dem 1. Oktober vorigen Jahres. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 8. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Glombig (Drucksache IV/2776, Fragen X/8, X/9 und X/10) : Trifft es zu, daß Personen, die im Jahre 1964 für einen der ersten drei Monate Kindergeld für ein drittes Kind oder für einen der ersten sechs Monate Kindergeld für ein viertes Kind oder weitere Kinder bezogen haben, auf Antrag von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung den Betrag rückwirkend ab 1. Januar 1964 nachgezahlt erhalten, um den das tatsächlich bezogene Kindergeld niedriger gewesen ist als das nach dem Bundeskindergeldgesetz zustehende Kindergeld? Trifft es dem in Frage X/8 bezeichneten Sachverhalt gegenüber zu, daß eine derartige Nachzahlung für Personen, die Kinderzulage zur Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, nicht rückwirkend ab 1. Januar 1964, sondern nur rückwirkend ab 1. April 1964 durch die zuständigen Unfallversicherungsträger gezahlt wird? Wenn Fragen X/8 und X/9 zutreffen: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Diskrepanz bei der Gewährung der Leistungen auf Grund des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. April 1964 zu beseitigen? Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Frage X/8: Ja. Frage X/9: Ja. Frage X/10: Die aufgezeigte Diskrepanz beruht auf Beschlüssen, die das Plenum des Deutschen Bundestages auf Grund von Abänderungsanträgen bei der 2. und 3. Lesung des Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes gefaßt hat. Die Bundesregierung ist an diese gesetzliche Regelung gebunden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bading (Drucksache IV/2776, Fragen XII/6 und XII/7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesbahnverwaltung im Jahre 1965 den Ankauf von Buchenschwellen um 35 bis 40 % gegenüber der im Jahre 1964 gekauften Menge kürzen will? Gedenkt die Bundesregierung zur Vermeidung einer weiteren Verschärfung der Lage der Buchenholzwirtschaft ihren Einfluß auf die Bundesbahnverwaltung geltend zu machen, Buchenholzschwellen im bisherigen Umfang weiterzubeziehen? Auf Grund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Gesamtlage, aber auch zwecks Vermeidung einer konjunkturellen Überhitzung in diesem Frühjahr war die Deutsche Bundesbahn gezwungen, ihre Investitionen einzuschränken. Diese Verhältnisse bestimmen auch die Planungen für 1965. Da die Deutsche Bundesbahn der größte Auftraggeber der Bundesrepublik ist, wirken sich diese Kürzungen auf den gesamten Bauhaushalt der Deutschen Bundesbahn, also auf Hochbau, Tiefbau, aber auch Maschinenbau aus. Auch der Oberbau und damit die Schwellenbeschaffung sind dabei betroffen. Der Bundesregierung ist diese Entwicklung bekannt. Sie beobachtet zwar sorgsam, daß die Deutsche Bundesbahn den ihr gesetzlich auferlegten Pflichten der Unterhaltung der Betriebseinrichtungen nachkommt, aber sie sieht sich zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, gesonderte Schritte für ein Teilgebietder Deutschen Bundesbahn zu unternehmen, zumal das Bundesbahngesetz die Erteilung von Einzelweisungen an die Deutsche Bundesbahn ausdrücklich untersagt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/2776, Fragen XII/8, XII/9 und XII/ 10) : Bis wann ist mit dem Baubeginn der Westumgehungsstraße Augsburg zu rechnen? Ist die Neutrassierung der B 13 im Bereich von Augsburg und Umgebung bis an die Anschlußstelle an die B 12 bereits vorgenommen worden? Bis wann ist mit dem Baubeginn der Umgehungsstraße der B 2 in Gersthofen bei Augsburg zu rechnen? Nach den ursprünglichen Überlegungen der zuständigen Planungsbehörden, nämlich Bayern und Stadt Augsburg, sollte die vorgesehene Westumgehung im Zuge der Bundesstraße 17 bekanntlich ab Siedlung Bärenkeller der Staatsstraße 2036 folgen, um bei Hirblingen Anschluß an die Bundesautobahn zu finden. Verkehrliche Voraussetzung für diese Lösung wäre es gewesen, daß die für später geplante Umgehung Gersthofens im Zuge der Bundesstraße 2 unter Auflassung der vorhandenen Anschlußstelle Augsburg/West einen neuen Vollanschluß an die Bundesautobahn erhält; dieser Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7505 Anschlußknoten hätte jedoch nur zwischen der bestehenden Bundesstraße 2 und dem geplanten Anschluß der Westumgehung liegen können. Für die Planung jenes Anschlusses der Westumgehung bei Hirblingen und die anschließende Teilstrecke des Nordabschnitts war bereits das Feststellungsverfahren eingeleitet. Angesichts der deutlich gewordenen örtlichen Entwicklungstendenzen, insbesondere aber auch aus verkehrstechnischen und verkehrsstrukturellen Gründen mußte diese Lösung zugunsten einer für die Zukunft besseren werkehrlichen Ordnung des Raumes nördlich Augsburgs aufgegeben werden: Vom Süden her wird die Westumgehung Augsburgs nunmehr mittig zwischen Hirblingen und der Bundesbahn — also östlich der ursprünglich vorgesehenen Stelle — an die Bundesautobahn angeschlossen werden. Diese Lösung macht es möglich, die Westumgehung in späterer Zeit nach Norden zu verlängern. Aufgabe des sodann entstehenden und rd. 20 km langen Straßenzuges, der entlang der Schmutter führen würde, ist vor allem die Entlastung der in einigem Abstand parallel dazu verlaufenden Bundesstraße 2. Im Vordergrund steht zunächst der Bau des Südabschnitts der Westumgehung, der gleichzeitig den ersten Neubauabschnit der Bundesstraße 17 in Richtung Landsberg einschließt und der für sich allein einen hohen Verkehrswert erbringt, da er eine harfenförmige Aufspaltung des überaus starken Südverkehrs und dessen verteilte Einführung in das Stadtgebiet Augsburgs ermöglicht: Er wird sich von der Gabelsbergerstraße in Göggingen bis zum Südende Königsbrunns erstrecken. Wir hoffen sehr, daß es uns gelingen wird, hier noch gegen Ende dieses Vierjahresplanes mit den Bauarbeiten beginnen zu können. Für die Weiterführung der neuen Bundesstraße 17 bis Landsberg sind Voruntersuchungen durchgeführt worden. Die Durchführung der Bauarbeiten kann in diesem südlichen Streckenabschnitt jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Da die vielschichtige expandierende Entwicklung rasch voranschreitet und damit immer wieder zu Überprüfungen und oftmals zu Anpassungen der Planung zwingen wird, muß erfahrungsgemäß im einzelnen noch mit Änderungen gerechnet werden. Da die Ortsdurchfahrt Gersthofen ausgebaut ist und darum eine dem Verkehrserfordernis noch entsprechende Leistungsfähigkeit aufweist, muß der Bau der Umgehungsstraße gegenüber vordringlicheren Bauaufgaben im engeren Raum Augsburg zurückstehen. Vorsorglich ist jedoch die künftige Trasse, die schon einmal wegen der sich ausbreitenden Bebauung geändert werden mußte, ermittelt und in den Flächennutzungsplan der Gemeinde zur Freihaltung aufgenommen worden. Die im Vorfeld Augsburgs durchzuführenden Maßnahmen, der Bau der Westumgehung und der von der Stadt geplante Ausbau von Tangenten lassen sich nur abschnittsweise verwirklichen. Ein Ingenieurbüro ist beauftragt, durch eine umfassende verkehrswirtschaftliche Untersuchung festzustellen, in welcher Weise und durch welche zeitliche Reihenfolge durch jeden einzelnen Bauabschnitt der höchste Verkehrswert erzielt werden kann. Die Vorrangigkeit der Südeinführung der neuen Bundesstraße 17 und der bereits begonnene Ausbau der städtischen Nordtangente bleiben von den zu erwartenden Ergebnissen unberührt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2776, Frage XIV/1) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in vielen Stadt- und Landkreisen die Bearbeitung von Anträgen auf Wohnbeihilfen von den Sozialämtern durchgeführt wird? Dieser Sachverhalt ist der Bundesregierung bekannt. Sie hält die Bearbeitung dieser Anträge durch die Sozialämter nicht für tunlich. Die Bundesregierung hat jedoch keine Möglichkeit, dies zu verhindern. Da die Durchführung der einschlägigen Vorschriften Aufgabe der Länder ist, kann sie den Ländern nur empfehlen, die Bearbeitung der Wohnbeihilfen von der Sozialhilfe zu trennen. Dies ist mehrfach durch Rundschreiben und auf andere Weise geschehen. Die meisten Länder haben diesem Wunsche auch entsprochen. In einigen Ländern sind aber, namentlich in kleineren Gemeinden und Landkreisen mit überwiegend ländlichem Charakter, personelle Schwierigkeiten aufgetreten. Soweit aus diesem Grunde für Angelegenheiten der Wohnbeihilfe und der Sozialhilfe ein- und derselbe Sachbearbeiter zuständig ist, habe ich gebeten, nach außen hin erkennbar zu machen, daß es sich um verschiedenartige Leistungen handelt. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2776, Frage XIV/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in vielen Stadt- und Landkreisen noch keine einzige Wohnbeihilfe ausgezahlt wurde, obwohl das Gesetz über Wohnbeihilfen bereits seit einem Jahr in Kraft ist? Dieser Sachverhalt ist der Bundesregierung nicht bekannt. Einzelheiten werden zuverlässig erst festgestellt werden können, wenn die ersten statistischen Ergebnisse über die Durchführung der Vorschriften über Miet- und Lastenbeihilfen vorliegen. Dieses Material ist jedoch vor Ende dieses Jahres nicht zu erwarten. 7506 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (Drucksache IV/2776, Frage XIV/6) : Hält die Bundesregierung Selbsthilfeleistungen bei einem privaten Bauvorhaben, die ein Dritter gegen Entgelt erbringt, deshalb für gesetzlich legitimiert, weil das vom Bauherrn gewährte Entgelt "unter den Kosten einer entsprechenden Unternehmerleistung liegt"? Der Begriff der „Selbsthilfe" bei Bauvorhaben ist in § 36 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes festgelegt. Danach gehören zur Selbsthilfe die Arbeitsleistungen, die vom Bauherrn selbst oder von seinen Angehörigen zur Durchführung des Bauvorhabens erbracht werden. Arbeitsleistungen Dritter rechnen nur dann als Selbsthilfeleistungen, wenn sie unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit erbracht werden. Danach fallen Leistungen gegen Entgelt, auch wenn dieses unter den Kosten einer entsprechenden Unternehmerleistung liegen würde, nicht unter den gesetzlichen Selbsthilfebegriff. Die Frage ist danach zu verneinen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2777, Frage II) : Warum wurde dem Antrag der Stadt Marienberg (Westerwald) um Aufnahme in die Vorwegweiser der Autobahnabfahrten bei Montabaur sowie in Wegweiser bzw. Vorwegweiser an bestimmten Stellen der B 255, B 8 und B 54 nicht stattgegeben? Auf den Vorwegweisern und Wegweisern der Bundesstraßen sowie auf den Wegweisern an den Anschlußstellen der Bundesautobahnen werden als Nahziele Ortschaften angegeben, die für den weiteren Fahrtverlauf in Richtung der Wegweiser charakteristisch sind. Diese Ziele sind von den zuständigen Behörden der Länder festgelegt worden. Es ist nicht möglich, alle bemerkenswerten Ortschaften auf den Vorwegweisern und Wegweisern der Bundesstraßen und Bundesautobahnen anzugeben. Ich bin jedoch bereit, mit den zuständigen Länderbehörden zu prüfen, ob dem Wunsche der Stadt Marienberg nachgekommen werden kann. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 7. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Dichgans (Drucksache IV/2777, Fragen III/1 und 111/2): Sind der Bundesregierung konkrete Einzelfälle bekannt, aus denen sich ergibt, daß die geltende Begrenzung des pharmazeutischen Studiums auf 6 Semester zu Fehlern bei der Ausgabe von Arzneimitteln geführt hat? Ist die Bundesregierung — bei Bejahung der Frage III/1 — bereit, solche Einzelfälle dem Bundestag vorzulegen? 1. Der Bundesregierung sind einige seltene Fälle von Fehlern bei der Abgabe von Arzneimitteln bekannt. Ein Teil dieser Fälle dürfte auf mangelnde Sorgfaltspflicht zurückzuführen sein. Auch bei der Herstellung von Arzneimitteln sind in sehr geringem Umfang Fehler unterlaufen, die wohl auf einer veralteten Unterweisung im Rahmen der jetzigen Praktikantenzeit beruhen. Es läßt sich aber nicht mit hinreichender Genauigkeit nachweisen, daß die Begrenzung pharmazeutischen Studiums auf 6 Semester für diese Fehler ursächlich ist. 2. Ich bin bereit, die mir zur Verfügung stehenden Unterlagen dem Ausschuß für Gesundheitswesen vorzulegen. Anlage 18 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Gscheidle zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Drucksache IV/2782) *) Zu 1. a) In § 12 Absatz 1 des Postverwaltungsgesetzes sind die dem Verwaltungsrat übertragenen Beschlußfunktionen aufgeführt. Sie sollten um die Punkte 7 und 8 erweitert werden. Die zur Erhaltung der Anlagen und zur Sicherung der Betriebsbereitschaft notwendigen Investitionen für das Post- und Fernmeldewesen haben nach ihrem Umfang eine derart große Bedeutung, daß die Entscheidung hierüber nicht im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Exekutive liegen kann. Auch organisatorische Maßnahmen über Errichtung, Verlegung, Aufhebung oder wesentliche organisatorische Veränderungen einer Oberpostdirektion, zentraler Ämter oder sonstiger zentraler Dienststellen haben eine weitreichende Bedeutung. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost bietet die Gewähr für eine alle Interessen berücksichtigende Entscheidung. Zu 1. b) Nach der bisherigen Fassung des Postverwaltungsgesetzes in § 12,2 beschließt der Postverwaltungsrat nur, wenn der Bundespostminister eine Vorlage einbringt. Diese Beschränkung verhinderte in der Vergangenheit Beratungen von Anregungen aus dem Verwaltungsrat, die einer gesunden Entwicklung der Deutschen Bundespost durchaus dienlich gewesen wären. Das nunmehr durch die Ergän- *) Siehe 150. Sitzung, Seite 7399 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7507 zung des Absatzes 2 vorgesehene Initiativrecht wurde auf folgende Aufgaben beschränkt: die Bedingungen für die Benutzung der Einrichtungen des Post- und Fernmeldewesens einschließlich der Gebührenbemessung, die Übernahme neuer, die Änderung oder die Aufgabe bestehender Dienstzweige, die Durchführung grundlegender Neuerungen oder Änderungen technischer Anlagen sowie die Beschlußfassung über die in unserem Entwurf vorgesehenen neuen Absätze 7 und 8. Zur Vorlage des Verwaltungsrates hätte der Bundespostminister nach etwa notwendiger Rücksprache mit dem Bundesminister der Finanzen seine Stellungnahme dem Verwaltungsrat vor der Beratung zuzuleiten. Zu 2. Nach § 13 des Postverwaltungsgesetzes hat der Bundesminister für Post- und Fernmeldewesen das Recht, einen Beschluß des Verwaltungsrates, der nach seiner Auffassung im Interesse des Bundes nicht verantwortet werden kann, der Bundesregierung zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidung hierüber obliegt seiner alleinigen Zuständigkeit. Die Bundesregierung entscheidet binnen einer bestimmten Frist. Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des Postverwaltungsgesetzes dem Verwaltungsrat eine Reihe von Beschlußfunktionen sowie das Recht zu Stellungnahmen zugewiesen. Durch das Einspruchsrecht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen und die endgültige Entscheidung der Bundesregierung können diese Funktionen unwirksam gemacht werden. Bei voller Beachtung der Verantwortlichkeit des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen erscheint es notwendig, die Stellung des Verwaltungsrates zu stärken. Nach dem Vorschlag ist der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen gehalten, die Ausübung seines Einspruchsrechts daran zu orientieren, ob wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Bundespost gefährdet sind. Will er eine Entscheidung der Bundesregierung herbeiführen, muß er neben dem schriftlich begründeten Beschluß des Verwaltungsrates auch seinen abweichenden Antrag begründen, sofern dieser von der Vorlage abweicht, die bereits vor Einbringung im Postverwaltungsrat Gegenstand der Erörterung im Bundeskabinett war. Der Bundesregierung wird innerhalb einer Frist von 6 Wochen, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, auch das Recht eingeräumt, dem Verwaltungsrat einen Vermittlungsvorschlag zuzuleiten. Zu 3. Auch dieser Vorschlag begründet die grundsätzliche Verpflichtung der Deutschen Bundespost zu einer zumindest weitgehend kostenorientierten und insgesamt kostendeckenden Gebühren- und Tarifgestaltung. Zum Ausgleich der Betriebsrechnung werden jedoch Zuschüsse aus Bundesmitteln vorgesehen, wenn erforderliche Gebührenmaßnahmen aus Gründen des allgemeinen Wohles nicht durchgeführt werden oder Einnahmeausfälle oder Ausgabenvermehrungen auf Grund betriebsfremder Sonderlasten entstehen. Die wirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Entwicklung der Deutschen Bundespost zeigt, daß eine Notwendigkeit besteht, die den Rechten des Bundes als Unternehmer entsprechende Verantwortung gesetzlich festzulegen. Die Aufzehrung des Eigenkapitals bei der Deutschen Bundespost ist die Folge eines Widerspruchs im Postverwaltungsgesetz. Es hat die Deutsche Bundespost als Sondervermögen des Bundes mit eigener Haushalts- und Rechnungsführung ausgestattet und verpflichtet, so zu wirtschaften, daß sie die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen erforderlichen Ausgaben aus ihren Einnahmen bestreiten kann. Der Gesetzgeber hat sich damit an die früheren Organisationsstatuten in der Überzeugung angeschlossen, daß die Deutsche Bundespost trotz völlig veränderter Verhältnisse diesen Verpflichtungen nachkommen könne. Diese Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Die Ertragskraft der Deutschen Bundespost kann nur beschränkt den betrieblichen Aufgaben nutzbar gemacht werden, weil ihr eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt werden, die systemgerecht der Bundeshaushalt zu tragen hätte. Die Bundesregierung zeigte sich jedoch an dem eingetretenen Substanzverzehr der Deutschen Bundespost bis vor kurzem uninteressiert. Die vorgeschlagene Mindestkapitalausstattung will nunmehr eine Grenze für den Substanzverzehr festlegen, bei deren Überschreitung der Bund einzuspringen hat. Die vorgesehene teilweise Ablösung des Kapitaldienstes ermöglicht es dem Bund, durch eine für ihn langfristige, für die Deutsche Bundespost jedoch sofort voll wirksame Sanierungsmaßnahme zu helfen. Die vorgeschlagene Regelung begründet einen automatisch wirksamen Zusammenhang zwischen der Höhe der gesamten Betriebseinnahmen und dem Finanzbedarf der Deutschen Bundespost einerseits und dessen Deckung andererseits. Zu 4. Um eine Gewinn-Thesaurierung zu verhindern, ist eine obere Begrenzung des Eigenkapitalanteils in § 15 Absatz 2 vorgesehen. Durch diese Begrenzung der Selbstfinanzierungsmöglichkeiten mußte in § 20 festgelegt werden, was mit dem nach Bildung der Rücklage verbleibenden Gewinn zu geschehen hat. Die gesetzliche Rücklage von 100 Millionen DM wird im Hinblick darauf für ausreichend erachtet, daß sie zukünftig nur zur Deckung von Fehlbeträgen der Betriebsrechnung vorgesehen ist. Zu 5. Für die Tätigkeit der Deutschen Bundespost bleibt nach ihrer Aufgabenstellung in der Daseinsvorsorge grundsätzlich eine konkurrierende Beteiligung am Wirtschaftsleben ausgeschlossen. Der Aufgabenbereich der Deutschen Bundespost ist ein wichtiger Teilbereich der Infrastruktur. Es kann deshalb nicht ihre Aufgabe sein, eine Rentabilität des investierten Kapitals zu erzielen und den Kapitalbestand ständig zu erhöhen. Der obere Grenzwert der Ertragsstärke von Gemeinschaftsunternehmen muß bei der Dek- 7508 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 kung der Ausgaben durch die Einnahmen liegen und eine Verzinsung und Tilgung des investierten Kapitals ermöglichen. Bei dieser Betrachtung ist es selbstverständlich, daß die Bundespost keine betriebsfremden Sonderlasten tragen oder systemwidrig belastet werden kann. Somit kann als alleinige Bezugsgröße für eine Ablieferungspflicht der Deutschen Bundespost an den Bund nur das Eigenkapital in Frage kommen, zu dem gegebenenfalls auch der vom Bund zuzuwendende Fremdkapitalanteil gerechnet werden kann. Durch die Verzinsung des Eigenkapitals könnte auch ein über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehendes Interesse des Bundes an einer gesunden Kapitalstruktur der Deutschen Bundespost begründet werden. Andere Gesichtspunkte, wie etwa eine Monopolabgabe oder der Ausgleich von Steuerpräferenzen der Deutschen Bundespost, sollten mit einer Ablieferung an den Bund nicht verbunden werden. Zu 6. Die bisherige Regelung im Postverwaltungsgesetz über den Abschluß von Tarifverträgen ging davon aus, daß der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen in weiten Teilen der Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen nur im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister des Innern Tarifpartner sein kann. Die sich daraus entwickelnde Praxis erschwerte die Anpassung der Lohn- und Arbeitsbedingungen an die betrieblichen Erfordernisse und führte zu erheblichen Schwierigkeiten in der Personalpolitik. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Verantwortung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen nicht ausreichen soll, ohne eine ausdrückliche gesetzliche Festlegung im Postverwaltungsgesetz bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung das Einvernehmen im Bundeskabinett mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister des Innern herbeizuführen, wenn er dies für notwendig erachtet. Mit der vorgeschlagenen Regelung würden erhebliche Verzögerungen beim Abschluß von Tarifverträgen und eine unbegründete Gleichmacherei in der Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst vermieden.

    Rede von Dr. Richard Jaeger
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)