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    Deutscher Bundestag 151. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1964 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Republik Korea 7445 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Kempfler, Dr. Frey (Bonn) und Dr. Willeke 7417 A Abg. Frau Stommel tritt in den Bundestag ein 7417 B Fragestunde (Drucksachen IV/2810, IV/2817) Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt) : Schweinefleischpreise Schwarz, Bundesminister . 7418 D, 7419 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7419 B Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Forderungen der SPD für die Wohnungsbaupolitik Lücke, Bundesminister 7419 C, 3420 A, B, C, D, 7421 A, B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 7420 A Frau Berger-Heise (SPD) . . . 7420 B, C Frau Meermann (SPD) 7420 C, D Hauffe (SPD) 7421 A Strohmayr (SPD) 7421 B Fragen des Abg. Baier (Mosbach): Richtlinien für Kleinsiedlungen — Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart Lücke, Bundesminister 7421 C, D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Anteil der Kleinsiedlungen am Gesamtbauvolumen 1960 bis 1964 Lücke, Bundesminister 7422 A Fragen des Abg. Strohmayr: Beiträge zum Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG Dr. Dahlgrün, Bundesminister 7422 B, C, D, 7423 A Strohmayr (SPD) . . . 7422 B, C, 7423 A Fragen des Abg. Sanger: Sicherung der deutschen Staatsangehörigkeit von Angehörigen einer Botschaft im Ausland — Wiedergutmachungsgesetze 7423 A Frage des Abg. Josten: Soldatenheim in Koblenz Gumbel, Staatssekretär . . . 7423 B, C Josten (CDU/CSU) 7423 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Belastung des Telefonnetzes Stücklen, Bundesminister . . . . . 7423 D Dr. Mommer (SPD) 7423 D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Vereinheitlichung der Notruf-Fernsprechnummern Stücklen, Bundesminister . 7424 A, B, C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 7424 B, C Neumann (Berlin) (SPD) . . . . 7424 C, D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 Fragen des Abg. Flämig: Radioaktive Stoffe in der oberbayerischen Pechkohle Lenz, Bundesminister 7425 A, B Flämig (SPD) . . . . . . . 7425 A, B Frage des Abg. Kaffka: Roman Henry Millers „Wendekreis des Steinbacks" Dr. Carstens, Staatssekretär . 7425 C, D Kaffka (SPD) 7425 C, D Frage des Abg. Spies: Ratifizierung des Kriegsgräberabkommens durch Griechenland 7425 D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Entschädigung im „Brandaris"-Komplex Dr. Carstens, Staatssekretär 7426 A, B, C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) 7426 A, B Dröscher (SPD) 7426 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 7426 C Frage des Abg. Börner: Ratifizierung des deutsch-französischen Abkommens über die Wehrpflicht von Doppelstaatlern Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7426 D, 7427 A, B, C Börner (SPD) 7427 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7427 B Dr. Mommer (SPD) 7427 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Versorgung von Angestellten vorge- rückten Alters im öffentlichen Dienst Höcherl, Bundesminister . 7427 D, 7428 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7427 D Brück (CDU/CSU) 7428 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes Höcherl, Bundesminister . . . . 7428 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7428 A Bühler (CDU/CSU) 7428 B Frage des Abg. Strohmayr: Überwachung gewerblicher Altersheime, Pflegeheime und Altenpensionen Höcherl, Bundesminister . . . . 7428 C, D Strohmayr (SPD) 7428 C Frage der Abg. Frau Funcke (Hagen) : Eheschließung von Frauen mit einem über 65jährigen Ruhestandsbeamten Höcherl, Bundesminister 7428 D, 7429 A, B, C, D Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 7429 A Wehner (SPD) 7429 B Jahn (SPD) 7429 B, C Moersch (FDP) 7429 C Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) : Versicherung und Altersversorgung von Verfolgten, Kriegsversehrten und Spätheimkehrern Höcherl, Bundesminister . 7429 D, 7430 A Bauer (Würzburg) (SPD) . 7429 D, 7430 A Frage des Abg. Iven (Düren) : Erbrecht im Selfkant-Gebiet Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7430 B Fragen des Abg. Stingl: Durchsuchungen des Echo-Verlages, Berlin, und weiterer Stellen durch die Berliner Polizei Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7430 C, D, 7431 A, B Stingl (CDU/CSU) 7430 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7431 A, B Dr. Kohut (FDP) 7431 B Sammelübersicht 38 des Ausschusses für Petitionen (Drucksachen IV/2774, zu IV/2774) 7431 B Entwurf eines Vierten Umstellungsergänzungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2808) — Erste Beratung — 7431 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Überwindung des Bildungsnotstandes (Drucksache IV/2611) in Verbindung mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Errichtung eines Bildungsrates (Drucksache IV/2601) und mit dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik über die Anträge (SPD, CDU/CSU, Abg. Dr. Dichgans u. Gen. und FDP) zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 III und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksachen IV/2773, IV/1829, Umdrucke 396, 399, 402, 403) Erler (SPD) 7431 D Dr. Martin (CDU/CSU) 7438 B Höcherl, Bundesminister . 7441 B, 7467 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 7450 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 7453 D Dr. Lohmar (SPD) 7462 B Dr. Mende, Stellvertreter des Bundeskanzlers . . . . . . . . . . 7466 C Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 7470 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 7473 D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 7476 D Dr. Bechert (SPD) 7479 B Lenz, Bundesminister 7480 D Antrag betr. Verfolgung von NS-Mordtaten (CDU/CSU, SPD) (Drucksache IV/2823) Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 7457 A Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7458 A Jahn (SPD) 7460 A Busse (FDP) 7461 B Spies (CDU/CSU) 7462 A Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen IV/1965, IV/834, IV/846, IV/2176, zu IV/2176) — Zurückverweisung — . . 7482 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksache IV/1346) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/2696) — Zweite und dritte Beratung — Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 7482 C Scheppmann (CDU/CSU) . . . . . 7483 B Ravens (SPD) . . . . . . . . . 7483 D Dürr (FDP) 7484 B Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 7485 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlage. gesellschaften (Abg. Dr. Luda, Katzer, Winkelheide, Wullenhaupt u. Fraktion CDU/CSU) (Drucksache IV/2049) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2716, zu IV/2716) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Luda (CDU/CSU) 7485 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/2331) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/2724) — Zweite und dritte Beratung — 7485 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. August 1962 mit dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen (Drucksache IV/2351); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/2749, zu IV/2749) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 mit dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstrekkung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen (Drucksache IV/2352) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/2750, zu IV/2750) — Zweite und dritte Beratung — 7486 A Entwurf eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 14. September 1961 über die Anerkennung der Vaterschaft und vom 12. September 1962 über die Feststellung der mütterlichen Abstammung nichtehelicher Kinder (Drucksache IV/1933); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2760) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7486 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1964 mit der Republik Chile über den Luftverkehr (Drucksache IV/2641); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2766) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7486 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juni 1963 mit dem Königreich Griechenland über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr (Drucksache IV/2651); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2767) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7486 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1964 mit dem Königreich Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache IV/2643) Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2788) — Zweite und dritte Beratung — 7487 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Ubereinkommen vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte (Drucksache IV/2778) — Erste Beratung — . . . . 7487 B IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Drucksache IV/2787) — Erste Beratung — . . . . . 7487 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Drucksache IV/2813) — Erste Beratung — . . . . 7487 C Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2784) — Erste Beratung — . . . . 7487 C Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes (Drucksache IV/2746) — Erste Beratung — 7487 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der SPD und den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU hierzu betr. Enquete über die Situation der Frau im Beruf, Familie und Gesellschaft (Drucksachen IV/2771, IV/837, Umdruck 247) Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 7488 A Frau Schanzenbach (SPD) . . . . . 7489 A Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 7490 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen über den Antrag (SPD) betr. europäisches Jugendwerk (Drucksachen IV/1855, IV/2772) in Verbindung mit dem Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2798) Frau Klee (CDU/CSU) 7491 B Liehr (SPD) 7492 D Memmel (CDU/CSU) 7494 D Kubitza (FDP) 7495 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7496 A Dr. Heck, Bundesminister . . . 7497 A Vogt (CDU/CSU) 7497 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den Bericht der Bundesregierung über die EURATOM-Forschungsstätten (Drucksachen IV/1934, IV/2791) . . . . 7498 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung einer Erhebung über Struktur und Verteilung der Löhne im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe (Drucksachen IV/2674, IV/2800) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Einführung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Drucksachen IV/2706, IV/2801) und dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Ergänzung der Verordnungen Nrn 3 und 4 über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Stellung der Hilfskräfte bei den Europäischen Gemeinschaften) (Drucksachen IV/2734, IV/2807) 7499 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Siebenundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2675, IV/2805) 7499 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Dreiundneunzigste Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2700, IV/2802) in Verbindung mit dem Bericht des Außenhandelsausschuses über die von der Bundesregierung erlassene Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2763, IV/2803) und dem Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Sechsundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2683, IV/2804) . . 7499 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Fabrikgrundstücks in Mechernich (Eifel) (Drucksache IV/2806) 7499 D Antrag betr. bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung (Abg. Logemann, Dr. Siemer, Mauk, Ehnes, Reichmann u. Gen.) (Drucksache IV/2799) . . . . . .. . 7499 D Nächste Sitzung 7500 A Anlagen 7501 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7417 151. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung: Es ist zu lesen: 148. Sitzung, Seite 7276 C Zeile 12 von unten statt „an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten" : an den Außenhandelsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 11. 12. Arendt (Wattenscheid) 10. 12. Dr. Atzenroth 31. 12. Bading * 11. 12. Dr.-Ing. Balke 9. 12. Bazille 15. 12. Dr. Besold 31. 12. Blachstein 31. 12. Blumenfeld 11. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Dopatka 11. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 9. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 11. 12. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 9. 12. Dr. Furler * 12. 12. Gaßmann 31. 12. Gedat 15. 12. Dr. Gossel 19. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30. 1. Dr. Hellige 11. 12. Hesemann 11. 12. Hilbert 9. 12. Kahn-Ackermann 9. 12. Dr. Knorr 9. 12. Dr. Kreyssig * 18. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1. Leber 11. 12. Lenz (Bremerhaven) 11. 12. Frau Lösche 11. 12. Maier (Mannheim) 11. 12. Mauk * 15. 12. Metzger * 11. 12. Freiherr von Mühlen 11. 12. Dr. Müller-Hermann * 12. 12. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Rademacher 11. 12. Reichhardt 17. 12. Richarts * 12. 12. Seuffert 9. 12. Dr. Sinn 11. 12. Storch * 11. 12. Strauß 9. 12. Frau Strobel * 13. 12. Unertl 11. 12. b) Urlaubsanträge Kriedemann 18. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 516 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dichgans und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik - Drucksache IV/2773 -- über den Antrag der Fraktion der SPD - Umdruck 396 -, den Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Umdruck 399 -, den Antrag der Abgeordneten Dr. Dichgans und Genossen - Umdruck 402 - und den Antrag der Fraktion der FDP - Umdruck 403 -- zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD - Drucksache IV/1829 - betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung. Der Bundestag wolle beschließen: Der Antrag des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik - Drucksache IV/2773 - wird unter III. wie folgt ergänzt: „Der Bundestag hält es für wünschenswert, Stoff und Ausbildungsleistung der Schulen, Hochschulen und des Vorbereitungsdienstes so zu gestalten, daß bei normalem Studiengang das letzte Examen, das zur vollen Berufsreife führt, auch bei Ableistung des Wehrdienstes spätestens mit 26 Jahren abgelegt werden kann." Bonn, den 3. Dezember 1964 Dr. Dichgans Katzer Frau Dr. Bleyler Frau Klee Brand Kühn (Hildesheim) Diebäcker Lenz (Brühl) Dr. Elbrächter Meis Gottesleben Mick Hoogen Scheppmann Illerhaus Verhoeven Frau Jacobi (Marl) Frau Welter (Aachen) Anlage 3 Umdruck 527 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD - Drucksache IV/2611 - betreffend Überwindung des Bildungsnotstandes. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. im Zusammenwirken mit den Bundesländern einen langfristigen nationalen Bildungsplan zu erarbeiten, der sich an einer Bedarfsschätzung bis 1980 orientiert, den Zusammenhang der Bildungs-und Wissenschaftspolitik mit der Wirtschafts-und Sozialpolitik berücksichtigt und das bestehende Bildungsgefälle zwischen den Bundesländern beseitigen kann; 7502 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 2. darauf hinzuwirken, daß der Anteil der öffentlichen Ausgaben in Bund, Ländern und Gemeinden für Aufgaben in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik bis 1970 auf mindestens 5,5 % des Bruttosozialprodukts gesteigert werden kann. Der Vorrang der Bildungs- und Wissenschaftspolitik muß in der 'Gestaltung der öffentlichen Haushalte sichtbar werden; 19. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern eine Bedarfsplanung und eine Koordinierung der Maßnahmen in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik einerseits und der Wirtschafts- und Sozialpolitik andererseits sicherzustellen und die Gründung eines Bildungsrates zu fördern. Die Mitglieder des Bildungsrates sollen aus den Bereichen der Wissenschaft, der Erziehung und 'des Bildungswesens, 'der Wirtschaft und der Politik kommen. Der Bildungsrat soll die Entwicklung des deutschen Erziehungs- und Bildungswesens in seinen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen verfolgen und die Ergebnisse der Forschung für die Politik nutzbar machen. Seine Gutachten stehen den Parlamenten und Regierungen des Bundes und der Länder zur Verfügung und sollen die wesentliche Grundlage einer Planung in der Bildungspolitik sein; 20. gemeinsam mit den Regierungen der Bundesländer jährlich über den Stand von Bildung und Wissenschaft in der Bundesrepublik zu berichten; 21. alle Aufgaben des Bundes in der Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Ausbildungsförderung und der Bedarfsplanung dem Bundesminister für wissenschaftliche Forschung zu übertragen und dieses Ministerium entsprechend auszustatten; 22. sich stärker an der Finanzierung des Ausbaues der bestehenden und des Baues neuer Universitäten und Hochschulen zu beteiligen. Über die Gründung weiterer neuer Universitäten und Hochschulen soll spätestens 1966 im Zusammenwirken mit den Ländern und dein. Wissenschaftsrat 'entschieden werden; 23. den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung wissenschaftlicher Forschung vorzulegen, das die Zusammenarbeit mit den Ländern in der Wissenschaftsförderung sichert und Schwerpunkte für die Wissenschaftspolitik des Bundes im nationalen und internationalen Rahmen zu setzen erlaubt; 8. darauf hinzuwirken, daß die Ausbildungsförderung einheitlich und in einer Weise gestaltet wird, daß sie jedem Bürger der Bundesrepublik gestattet, eine Ausbildung zu wählen, die seinen Neigungen, Fähigkeiten und Leistungen entspricht. Bonn, den 8. Dezember 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 515 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Dr. Schmidt (Gellersen), Logemann und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache IV/2773 — über den Antrag der Fraktion der SPD — Umdruck 396 —, den Antrag der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 399 —, den Antrag der Abgeordneten Dr. Dichgans und Genossen — Umdruck 402 — und den Antrag der Fraktion der FDP — Umdruck 403 — zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/1829 — betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung. Der Bundestag wolle beschließen: Im Antrag des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache IV/2773 — werden in I. Nr. 1 hinter den Worten „der Wirtschaft" die Worte „für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten" eingefügt. Bonn, den 3. Dezember 1964 Bauknecht Berberich Bewerunge Ehnes Dr. Frey (Bonn) Gehring Gibbert Dr. Pflaumbaum Dr. Siemer Sühler Dr. Schmidt (Gellersen) Dröscher Frehsee Müller (Worms) Dr. Roesch Saxowski Seither Logemann Walter Anlage 5 Umdruck 530 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksachen IV/1364, IV/2696). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird § 10 Abs. 4 wie folgt geändert und ergänzt: 1. Satz 3 erhält folgende Fassung: „Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Ausbildung von Jugendlichen in Lehrwerkstätten, im Werkstattunterricht sowie im Rahmen der überbetrieblichen Fachausbildung." 2. 'In Satz 4 wird „bis 3" durch „und 2" ersetzt. Bonn, den 9. Dezember 1964 Schmidt (Kempten) Busse Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dürr Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Löbe Logemann Moersch Opitz Reichmann Schultz Spitzmüller Dr. Supf Walter Weber (Georgenau) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7503 Anlage 6 Umdruck 528 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Klee, Frau Welter (Aachen), Vogt, Frau Pitz-Savelsberg und Genossen und Fraktion der CDU/CSU, Kubitzka und Fraktion der FDP zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend europäisches Jugendwerk (Drucksachen IV/1855, IV/2772). Der Bundestag wolle beschließen: Die Eingangsworte des Ausschußantrags — Drucksache IV/2772 — sind wie folgt zu fassen: „Die Bundesregierung wird ersucht, den Austausch und die Zusammenarbeit der jungen Generation in Europa in einer Weise zu fördern, die im Interesse des europäischen Zusammenschlusses liegt." Bonn, den 8. Dezember 1964 Frau Klee Frau Welter (Aachen) Vogt Frau Pitz-Savelsberg Dr. Artzinger Baier (Mosbach) von Bodelschwingh Dr. Dichgans Frau Engländer Frau Haas Dr. Hauser Dr. Hesberg Dr. Dr. Oberländer Stein Dr. Wilhelmi Dr. Wuermeling Dr. Barzel und Fraktion Kubitza Mischnick und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 8. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Killat (Drucksache IV/2776, Fragen X/1, X/2 und X/3) : Wieviel umgestellte Renten nach Artikel 2 § 34 der Übergangsvorschriften zum ArVNG bzw. AnVNG sind seit 1957 aufgrund der angezogenen Bestimmungen gekürzt worden, weil sie die Höchstgrenze überschritten? Wieviel neu festgestellte Renten sind seit 1957 aufgrund des § 1255 ArVNG Abs. 1 letzter Halbsatz und § 32 AnVNG gekürzt worden? Wie hoch beläuft sich der Kürzungsbetrag im Durchschnitt für jeden der gemäß Frage X/1 umgestellten und gemäß Frage X/2 neu festgestellten und von der Kürzung betroffenen Rentenfälle? Die Fragen beantworte ich wie folgt: Frage X/1: Abzüglich der inzwischen wieder weggefallenen Renten sind von diesen Renten in der Rentenversicherung der Angestellten rund 52 500 Normalrenten begrenzt, das sind 5,4 v. H. aller umgestellten Versicherten- und Witwenrenten. Dazu kommen nach einer Untersuchung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte noch rund 500 begrenzte Renten an Handwerker. Die Angaben für die Rentenversicherung der Arbeiter können nicht gegeben werden. Es dürfte jedoch nur eine geringe Zahl sein. Frage X/2: Abzüglich der inzwischen wieder wegegefallenen Renten sind in der Rentenversicherung der Angestellten rund 108 600 Normalrenten begrenzt, das sind 18,6 v. H. aller neu festgesetzten Versicherten- und Witwenrenten. Nach der Untersuchung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gibt es außerdem rund 3 000 begrenzte Renten an Handwerker. Auch hier können die Angaben für die Rentenversicherung der Arbeiter nicht gegeben werden. Frage X/3: Die durchschnittliche Höhe des begrenzten Betrages war 1964 (unter Berücksichtigung des 6. Rentenanpassungsgesetzes) bei den umgestellten Renten 80,40 DM pro Monat, bei den neu festgesetzten Renten 139,80 DM pro Monat. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 8. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Huys (Drucksache IV/2776, Frage X/4) : Hält die Bundesregierung es für angebracht, während der Ableistung der 11/2 jährigen Wehrpflicht nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Waisenrente auf Antrag weiterzuzahlen? Die Waisenrente wird u. a. nach Vollendung des 18. Lebensjahres an ein unverheiratetes Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn sich dieses in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder gebrechlich ist. Die Waisenrente wird im Falle einer Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehroder Ersatzdienstpflicht für einen entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt. Damit soll sichergestellt werden, daß durch die Wehrdienstleistung der Waise kein Nachteil entsteht. Es ist nicht beabsichtigt und scheint auch nicht gerechtfertigt, die Waisenrente während der Dauer der Wehrdienstleistung selbst zu zahlen. Die Waisenrente hat eine Unterhaltsersatzfunktion, das heißt, sie soll den durch den Tod des Versicherten für das Kind weggefallenen Unterhalt ersetzen. Für den Wehrdienstleistenden ist aber für diese Zeit der Unterhalt sichergestellt. Für die Gewährung einer Waisenrente in dieser Zeit ist deshalb kein Raum. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 8. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeord- 7504 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 neten Frau Dr. Heuser (Drucksache IV/2776, Fragen X/5, X/6 und X/7) : Sind der Bundesregierung die von der Ärztekammer Nordrhein veröffentlichten Daten über den Gesundheitszustand der Jugendlichen auf Grund der Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bekannt, wonach jeder zehnte Jugendliche an Haltungsfehlern bis zur schweren Rückgratverkrümmung leidet? Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich Untersuchungen darüber anzustellen, ob die in Frage X/5 genannten Ergebnisse für die gesamte Bundesrepublik repräsentativ sind? Wäre die Bundesregierung im Falle eines positiven Ergebnisses der in Frage X/6 angeregten Untersuchungen zu einer Überprüfung der Bestimmungen über die Nachuntersuchungen im Jugendarbeitsschutzgesetz bereit? Die Veröffentlichung der Ärztekammer Nordrhein ist der Bundesregierung bekannt. Soweit ich weiß, liegen ihr jedoch nicht eigene Feststellungen der Ärztekammer Nordrhein, sondern Arbeiten einer Ärztin aus dem Lande Niedersachsen zugrunde. Die Ergebnisse dieser privaten Erhebung halte ich nicht für repräsentativ, weil sie — wie auch ähnliche Arbeiten — eine zu kleine Zahl von Jugendlichen erfaßt und sich nur auf bestimmte Gegenden erstreckt. Es erscheint daher zweckmäßig, das geltende Gesetz nicht abzuändern, ehe nicht mehr Erfahrungen gesammelt sind, denn die Bestimmungen über die ärztliche Betreuung der Jugendlichen gelten in vollem Umfange erst seit dem 1. Oktober vorigen Jahres. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 8. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Glombig (Drucksache IV/2776, Fragen X/8, X/9 und X/10) : Trifft es zu, daß Personen, die im Jahre 1964 für einen der ersten drei Monate Kindergeld für ein drittes Kind oder für einen der ersten sechs Monate Kindergeld für ein viertes Kind oder weitere Kinder bezogen haben, auf Antrag von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung den Betrag rückwirkend ab 1. Januar 1964 nachgezahlt erhalten, um den das tatsächlich bezogene Kindergeld niedriger gewesen ist als das nach dem Bundeskindergeldgesetz zustehende Kindergeld? Trifft es dem in Frage X/8 bezeichneten Sachverhalt gegenüber zu, daß eine derartige Nachzahlung für Personen, die Kinderzulage zur Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, nicht rückwirkend ab 1. Januar 1964, sondern nur rückwirkend ab 1. April 1964 durch die zuständigen Unfallversicherungsträger gezahlt wird? Wenn Fragen X/8 und X/9 zutreffen: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Diskrepanz bei der Gewährung der Leistungen auf Grund des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. April 1964 zu beseitigen? Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Frage X/8: Ja. Frage X/9: Ja. Frage X/10: Die aufgezeigte Diskrepanz beruht auf Beschlüssen, die das Plenum des Deutschen Bundestages auf Grund von Abänderungsanträgen bei der 2. und 3. Lesung des Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes gefaßt hat. Die Bundesregierung ist an diese gesetzliche Regelung gebunden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bading (Drucksache IV/2776, Fragen XII/6 und XII/7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesbahnverwaltung im Jahre 1965 den Ankauf von Buchenschwellen um 35 bis 40 % gegenüber der im Jahre 1964 gekauften Menge kürzen will? Gedenkt die Bundesregierung zur Vermeidung einer weiteren Verschärfung der Lage der Buchenholzwirtschaft ihren Einfluß auf die Bundesbahnverwaltung geltend zu machen, Buchenholzschwellen im bisherigen Umfang weiterzubeziehen? Auf Grund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Gesamtlage, aber auch zwecks Vermeidung einer konjunkturellen Überhitzung in diesem Frühjahr war die Deutsche Bundesbahn gezwungen, ihre Investitionen einzuschränken. Diese Verhältnisse bestimmen auch die Planungen für 1965. Da die Deutsche Bundesbahn der größte Auftraggeber der Bundesrepublik ist, wirken sich diese Kürzungen auf den gesamten Bauhaushalt der Deutschen Bundesbahn, also auf Hochbau, Tiefbau, aber auch Maschinenbau aus. Auch der Oberbau und damit die Schwellenbeschaffung sind dabei betroffen. Der Bundesregierung ist diese Entwicklung bekannt. Sie beobachtet zwar sorgsam, daß die Deutsche Bundesbahn den ihr gesetzlich auferlegten Pflichten der Unterhaltung der Betriebseinrichtungen nachkommt, aber sie sieht sich zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, gesonderte Schritte für ein Teilgebietder Deutschen Bundesbahn zu unternehmen, zumal das Bundesbahngesetz die Erteilung von Einzelweisungen an die Deutsche Bundesbahn ausdrücklich untersagt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/2776, Fragen XII/8, XII/9 und XII/ 10) : Bis wann ist mit dem Baubeginn der Westumgehungsstraße Augsburg zu rechnen? Ist die Neutrassierung der B 13 im Bereich von Augsburg und Umgebung bis an die Anschlußstelle an die B 12 bereits vorgenommen worden? Bis wann ist mit dem Baubeginn der Umgehungsstraße der B 2 in Gersthofen bei Augsburg zu rechnen? Nach den ursprünglichen Überlegungen der zuständigen Planungsbehörden, nämlich Bayern und Stadt Augsburg, sollte die vorgesehene Westumgehung im Zuge der Bundesstraße 17 bekanntlich ab Siedlung Bärenkeller der Staatsstraße 2036 folgen, um bei Hirblingen Anschluß an die Bundesautobahn zu finden. Verkehrliche Voraussetzung für diese Lösung wäre es gewesen, daß die für später geplante Umgehung Gersthofens im Zuge der Bundesstraße 2 unter Auflassung der vorhandenen Anschlußstelle Augsburg/West einen neuen Vollanschluß an die Bundesautobahn erhält; dieser Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7505 Anschlußknoten hätte jedoch nur zwischen der bestehenden Bundesstraße 2 und dem geplanten Anschluß der Westumgehung liegen können. Für die Planung jenes Anschlusses der Westumgehung bei Hirblingen und die anschließende Teilstrecke des Nordabschnitts war bereits das Feststellungsverfahren eingeleitet. Angesichts der deutlich gewordenen örtlichen Entwicklungstendenzen, insbesondere aber auch aus verkehrstechnischen und verkehrsstrukturellen Gründen mußte diese Lösung zugunsten einer für die Zukunft besseren werkehrlichen Ordnung des Raumes nördlich Augsburgs aufgegeben werden: Vom Süden her wird die Westumgehung Augsburgs nunmehr mittig zwischen Hirblingen und der Bundesbahn — also östlich der ursprünglich vorgesehenen Stelle — an die Bundesautobahn angeschlossen werden. Diese Lösung macht es möglich, die Westumgehung in späterer Zeit nach Norden zu verlängern. Aufgabe des sodann entstehenden und rd. 20 km langen Straßenzuges, der entlang der Schmutter führen würde, ist vor allem die Entlastung der in einigem Abstand parallel dazu verlaufenden Bundesstraße 2. Im Vordergrund steht zunächst der Bau des Südabschnitts der Westumgehung, der gleichzeitig den ersten Neubauabschnit der Bundesstraße 17 in Richtung Landsberg einschließt und der für sich allein einen hohen Verkehrswert erbringt, da er eine harfenförmige Aufspaltung des überaus starken Südverkehrs und dessen verteilte Einführung in das Stadtgebiet Augsburgs ermöglicht: Er wird sich von der Gabelsbergerstraße in Göggingen bis zum Südende Königsbrunns erstrecken. Wir hoffen sehr, daß es uns gelingen wird, hier noch gegen Ende dieses Vierjahresplanes mit den Bauarbeiten beginnen zu können. Für die Weiterführung der neuen Bundesstraße 17 bis Landsberg sind Voruntersuchungen durchgeführt worden. Die Durchführung der Bauarbeiten kann in diesem südlichen Streckenabschnitt jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Da die vielschichtige expandierende Entwicklung rasch voranschreitet und damit immer wieder zu Überprüfungen und oftmals zu Anpassungen der Planung zwingen wird, muß erfahrungsgemäß im einzelnen noch mit Änderungen gerechnet werden. Da die Ortsdurchfahrt Gersthofen ausgebaut ist und darum eine dem Verkehrserfordernis noch entsprechende Leistungsfähigkeit aufweist, muß der Bau der Umgehungsstraße gegenüber vordringlicheren Bauaufgaben im engeren Raum Augsburg zurückstehen. Vorsorglich ist jedoch die künftige Trasse, die schon einmal wegen der sich ausbreitenden Bebauung geändert werden mußte, ermittelt und in den Flächennutzungsplan der Gemeinde zur Freihaltung aufgenommen worden. Die im Vorfeld Augsburgs durchzuführenden Maßnahmen, der Bau der Westumgehung und der von der Stadt geplante Ausbau von Tangenten lassen sich nur abschnittsweise verwirklichen. Ein Ingenieurbüro ist beauftragt, durch eine umfassende verkehrswirtschaftliche Untersuchung festzustellen, in welcher Weise und durch welche zeitliche Reihenfolge durch jeden einzelnen Bauabschnitt der höchste Verkehrswert erzielt werden kann. Die Vorrangigkeit der Südeinführung der neuen Bundesstraße 17 und der bereits begonnene Ausbau der städtischen Nordtangente bleiben von den zu erwartenden Ergebnissen unberührt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2776, Frage XIV/1) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in vielen Stadt- und Landkreisen die Bearbeitung von Anträgen auf Wohnbeihilfen von den Sozialämtern durchgeführt wird? Dieser Sachverhalt ist der Bundesregierung bekannt. Sie hält die Bearbeitung dieser Anträge durch die Sozialämter nicht für tunlich. Die Bundesregierung hat jedoch keine Möglichkeit, dies zu verhindern. Da die Durchführung der einschlägigen Vorschriften Aufgabe der Länder ist, kann sie den Ländern nur empfehlen, die Bearbeitung der Wohnbeihilfen von der Sozialhilfe zu trennen. Dies ist mehrfach durch Rundschreiben und auf andere Weise geschehen. Die meisten Länder haben diesem Wunsche auch entsprochen. In einigen Ländern sind aber, namentlich in kleineren Gemeinden und Landkreisen mit überwiegend ländlichem Charakter, personelle Schwierigkeiten aufgetreten. Soweit aus diesem Grunde für Angelegenheiten der Wohnbeihilfe und der Sozialhilfe ein- und derselbe Sachbearbeiter zuständig ist, habe ich gebeten, nach außen hin erkennbar zu machen, daß es sich um verschiedenartige Leistungen handelt. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2776, Frage XIV/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in vielen Stadt- und Landkreisen noch keine einzige Wohnbeihilfe ausgezahlt wurde, obwohl das Gesetz über Wohnbeihilfen bereits seit einem Jahr in Kraft ist? Dieser Sachverhalt ist der Bundesregierung nicht bekannt. Einzelheiten werden zuverlässig erst festgestellt werden können, wenn die ersten statistischen Ergebnisse über die Durchführung der Vorschriften über Miet- und Lastenbeihilfen vorliegen. Dieses Material ist jedoch vor Ende dieses Jahres nicht zu erwarten. 7506 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (Drucksache IV/2776, Frage XIV/6) : Hält die Bundesregierung Selbsthilfeleistungen bei einem privaten Bauvorhaben, die ein Dritter gegen Entgelt erbringt, deshalb für gesetzlich legitimiert, weil das vom Bauherrn gewährte Entgelt "unter den Kosten einer entsprechenden Unternehmerleistung liegt"? Der Begriff der „Selbsthilfe" bei Bauvorhaben ist in § 36 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes festgelegt. Danach gehören zur Selbsthilfe die Arbeitsleistungen, die vom Bauherrn selbst oder von seinen Angehörigen zur Durchführung des Bauvorhabens erbracht werden. Arbeitsleistungen Dritter rechnen nur dann als Selbsthilfeleistungen, wenn sie unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit erbracht werden. Danach fallen Leistungen gegen Entgelt, auch wenn dieses unter den Kosten einer entsprechenden Unternehmerleistung liegen würde, nicht unter den gesetzlichen Selbsthilfebegriff. Die Frage ist danach zu verneinen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2777, Frage II) : Warum wurde dem Antrag der Stadt Marienberg (Westerwald) um Aufnahme in die Vorwegweiser der Autobahnabfahrten bei Montabaur sowie in Wegweiser bzw. Vorwegweiser an bestimmten Stellen der B 255, B 8 und B 54 nicht stattgegeben? Auf den Vorwegweisern und Wegweisern der Bundesstraßen sowie auf den Wegweisern an den Anschlußstellen der Bundesautobahnen werden als Nahziele Ortschaften angegeben, die für den weiteren Fahrtverlauf in Richtung der Wegweiser charakteristisch sind. Diese Ziele sind von den zuständigen Behörden der Länder festgelegt worden. Es ist nicht möglich, alle bemerkenswerten Ortschaften auf den Vorwegweisern und Wegweisern der Bundesstraßen und Bundesautobahnen anzugeben. Ich bin jedoch bereit, mit den zuständigen Länderbehörden zu prüfen, ob dem Wunsche der Stadt Marienberg nachgekommen werden kann. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 7. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Dichgans (Drucksache IV/2777, Fragen III/1 und 111/2): Sind der Bundesregierung konkrete Einzelfälle bekannt, aus denen sich ergibt, daß die geltende Begrenzung des pharmazeutischen Studiums auf 6 Semester zu Fehlern bei der Ausgabe von Arzneimitteln geführt hat? Ist die Bundesregierung — bei Bejahung der Frage III/1 — bereit, solche Einzelfälle dem Bundestag vorzulegen? 1. Der Bundesregierung sind einige seltene Fälle von Fehlern bei der Abgabe von Arzneimitteln bekannt. Ein Teil dieser Fälle dürfte auf mangelnde Sorgfaltspflicht zurückzuführen sein. Auch bei der Herstellung von Arzneimitteln sind in sehr geringem Umfang Fehler unterlaufen, die wohl auf einer veralteten Unterweisung im Rahmen der jetzigen Praktikantenzeit beruhen. Es läßt sich aber nicht mit hinreichender Genauigkeit nachweisen, daß die Begrenzung pharmazeutischen Studiums auf 6 Semester für diese Fehler ursächlich ist. 2. Ich bin bereit, die mir zur Verfügung stehenden Unterlagen dem Ausschuß für Gesundheitswesen vorzulegen. Anlage 18 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Gscheidle zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Drucksache IV/2782) *) Zu 1. a) In § 12 Absatz 1 des Postverwaltungsgesetzes sind die dem Verwaltungsrat übertragenen Beschlußfunktionen aufgeführt. Sie sollten um die Punkte 7 und 8 erweitert werden. Die zur Erhaltung der Anlagen und zur Sicherung der Betriebsbereitschaft notwendigen Investitionen für das Post- und Fernmeldewesen haben nach ihrem Umfang eine derart große Bedeutung, daß die Entscheidung hierüber nicht im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Exekutive liegen kann. Auch organisatorische Maßnahmen über Errichtung, Verlegung, Aufhebung oder wesentliche organisatorische Veränderungen einer Oberpostdirektion, zentraler Ämter oder sonstiger zentraler Dienststellen haben eine weitreichende Bedeutung. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost bietet die Gewähr für eine alle Interessen berücksichtigende Entscheidung. Zu 1. b) Nach der bisherigen Fassung des Postverwaltungsgesetzes in § 12,2 beschließt der Postverwaltungsrat nur, wenn der Bundespostminister eine Vorlage einbringt. Diese Beschränkung verhinderte in der Vergangenheit Beratungen von Anregungen aus dem Verwaltungsrat, die einer gesunden Entwicklung der Deutschen Bundespost durchaus dienlich gewesen wären. Das nunmehr durch die Ergän- *) Siehe 150. Sitzung, Seite 7399 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7507 zung des Absatzes 2 vorgesehene Initiativrecht wurde auf folgende Aufgaben beschränkt: die Bedingungen für die Benutzung der Einrichtungen des Post- und Fernmeldewesens einschließlich der Gebührenbemessung, die Übernahme neuer, die Änderung oder die Aufgabe bestehender Dienstzweige, die Durchführung grundlegender Neuerungen oder Änderungen technischer Anlagen sowie die Beschlußfassung über die in unserem Entwurf vorgesehenen neuen Absätze 7 und 8. Zur Vorlage des Verwaltungsrates hätte der Bundespostminister nach etwa notwendiger Rücksprache mit dem Bundesminister der Finanzen seine Stellungnahme dem Verwaltungsrat vor der Beratung zuzuleiten. Zu 2. Nach § 13 des Postverwaltungsgesetzes hat der Bundesminister für Post- und Fernmeldewesen das Recht, einen Beschluß des Verwaltungsrates, der nach seiner Auffassung im Interesse des Bundes nicht verantwortet werden kann, der Bundesregierung zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidung hierüber obliegt seiner alleinigen Zuständigkeit. Die Bundesregierung entscheidet binnen einer bestimmten Frist. Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des Postverwaltungsgesetzes dem Verwaltungsrat eine Reihe von Beschlußfunktionen sowie das Recht zu Stellungnahmen zugewiesen. Durch das Einspruchsrecht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen und die endgültige Entscheidung der Bundesregierung können diese Funktionen unwirksam gemacht werden. Bei voller Beachtung der Verantwortlichkeit des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen erscheint es notwendig, die Stellung des Verwaltungsrates zu stärken. Nach dem Vorschlag ist der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen gehalten, die Ausübung seines Einspruchsrechts daran zu orientieren, ob wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Bundespost gefährdet sind. Will er eine Entscheidung der Bundesregierung herbeiführen, muß er neben dem schriftlich begründeten Beschluß des Verwaltungsrates auch seinen abweichenden Antrag begründen, sofern dieser von der Vorlage abweicht, die bereits vor Einbringung im Postverwaltungsrat Gegenstand der Erörterung im Bundeskabinett war. Der Bundesregierung wird innerhalb einer Frist von 6 Wochen, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, auch das Recht eingeräumt, dem Verwaltungsrat einen Vermittlungsvorschlag zuzuleiten. Zu 3. Auch dieser Vorschlag begründet die grundsätzliche Verpflichtung der Deutschen Bundespost zu einer zumindest weitgehend kostenorientierten und insgesamt kostendeckenden Gebühren- und Tarifgestaltung. Zum Ausgleich der Betriebsrechnung werden jedoch Zuschüsse aus Bundesmitteln vorgesehen, wenn erforderliche Gebührenmaßnahmen aus Gründen des allgemeinen Wohles nicht durchgeführt werden oder Einnahmeausfälle oder Ausgabenvermehrungen auf Grund betriebsfremder Sonderlasten entstehen. Die wirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Entwicklung der Deutschen Bundespost zeigt, daß eine Notwendigkeit besteht, die den Rechten des Bundes als Unternehmer entsprechende Verantwortung gesetzlich festzulegen. Die Aufzehrung des Eigenkapitals bei der Deutschen Bundespost ist die Folge eines Widerspruchs im Postverwaltungsgesetz. Es hat die Deutsche Bundespost als Sondervermögen des Bundes mit eigener Haushalts- und Rechnungsführung ausgestattet und verpflichtet, so zu wirtschaften, daß sie die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen erforderlichen Ausgaben aus ihren Einnahmen bestreiten kann. Der Gesetzgeber hat sich damit an die früheren Organisationsstatuten in der Überzeugung angeschlossen, daß die Deutsche Bundespost trotz völlig veränderter Verhältnisse diesen Verpflichtungen nachkommen könne. Diese Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Die Ertragskraft der Deutschen Bundespost kann nur beschränkt den betrieblichen Aufgaben nutzbar gemacht werden, weil ihr eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt werden, die systemgerecht der Bundeshaushalt zu tragen hätte. Die Bundesregierung zeigte sich jedoch an dem eingetretenen Substanzverzehr der Deutschen Bundespost bis vor kurzem uninteressiert. Die vorgeschlagene Mindestkapitalausstattung will nunmehr eine Grenze für den Substanzverzehr festlegen, bei deren Überschreitung der Bund einzuspringen hat. Die vorgesehene teilweise Ablösung des Kapitaldienstes ermöglicht es dem Bund, durch eine für ihn langfristige, für die Deutsche Bundespost jedoch sofort voll wirksame Sanierungsmaßnahme zu helfen. Die vorgeschlagene Regelung begründet einen automatisch wirksamen Zusammenhang zwischen der Höhe der gesamten Betriebseinnahmen und dem Finanzbedarf der Deutschen Bundespost einerseits und dessen Deckung andererseits. Zu 4. Um eine Gewinn-Thesaurierung zu verhindern, ist eine obere Begrenzung des Eigenkapitalanteils in § 15 Absatz 2 vorgesehen. Durch diese Begrenzung der Selbstfinanzierungsmöglichkeiten mußte in § 20 festgelegt werden, was mit dem nach Bildung der Rücklage verbleibenden Gewinn zu geschehen hat. Die gesetzliche Rücklage von 100 Millionen DM wird im Hinblick darauf für ausreichend erachtet, daß sie zukünftig nur zur Deckung von Fehlbeträgen der Betriebsrechnung vorgesehen ist. Zu 5. Für die Tätigkeit der Deutschen Bundespost bleibt nach ihrer Aufgabenstellung in der Daseinsvorsorge grundsätzlich eine konkurrierende Beteiligung am Wirtschaftsleben ausgeschlossen. Der Aufgabenbereich der Deutschen Bundespost ist ein wichtiger Teilbereich der Infrastruktur. Es kann deshalb nicht ihre Aufgabe sein, eine Rentabilität des investierten Kapitals zu erzielen und den Kapitalbestand ständig zu erhöhen. Der obere Grenzwert der Ertragsstärke von Gemeinschaftsunternehmen muß bei der Dek- 7508 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 kung der Ausgaben durch die Einnahmen liegen und eine Verzinsung und Tilgung des investierten Kapitals ermöglichen. Bei dieser Betrachtung ist es selbstverständlich, daß die Bundespost keine betriebsfremden Sonderlasten tragen oder systemwidrig belastet werden kann. Somit kann als alleinige Bezugsgröße für eine Ablieferungspflicht der Deutschen Bundespost an den Bund nur das Eigenkapital in Frage kommen, zu dem gegebenenfalls auch der vom Bund zuzuwendende Fremdkapitalanteil gerechnet werden kann. Durch die Verzinsung des Eigenkapitals könnte auch ein über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehendes Interesse des Bundes an einer gesunden Kapitalstruktur der Deutschen Bundespost begründet werden. Andere Gesichtspunkte, wie etwa eine Monopolabgabe oder der Ausgleich von Steuerpräferenzen der Deutschen Bundespost, sollten mit einer Ablieferung an den Bund nicht verbunden werden. Zu 6. Die bisherige Regelung im Postverwaltungsgesetz über den Abschluß von Tarifverträgen ging davon aus, daß der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen in weiten Teilen der Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen nur im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister des Innern Tarifpartner sein kann. Die sich daraus entwickelnde Praxis erschwerte die Anpassung der Lohn- und Arbeitsbedingungen an die betrieblichen Erfordernisse und führte zu erheblichen Schwierigkeiten in der Personalpolitik. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Verantwortung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen nicht ausreichen soll, ohne eine ausdrückliche gesetzliche Festlegung im Postverwaltungsgesetz bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung das Einvernehmen im Bundeskabinett mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister des Innern herbeizuführen, wenn er dies für notwendig erachtet. Mit der vorgeschlagenen Regelung würden erhebliche Verzögerungen beim Abschluß von Tarifverträgen und eine unbegründete Gleichmacherei in der Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst vermieden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart ist Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt worden. Die Bundesregierung kann aus rechtsstaatlichen Gründen weder in ein schwebendes Verfahren eingreifen noch zu nicht rechtskräftigen Urteilen einzelner Gerichte kritisch Stellung nehmen. Ich bedaure, deshalb auf das Urteil nicht näher eingehen zu können.
    Ganz allgemein kann ich nur folgendes feststellen: Die Richtlinien des Reichsarbeitsministers aus dem Jahre 1937 waren zweifellos überholt. Deshalb sind sie auch durch das Zweite Wohnungsbaugesetz aufgehoben worden.
    Wenn auch der Charakter der Kleinsiedlung im Laufe der Jahrzehnte manchen Wandel erfahren hat, so ändert dies doch nichts daran, daß sich der Gesetzgeber auch im Zweiten Wohnungsbaugesetz ausdrücklich zur Kleinsiedlung und zur Notwendigkeit ihrer Förderung bekannt hat. Nach § 57 Abs. 4 Satz 1 des Zweiten Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes haben die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden in ausreichendem Maße für den Bau von Kleinsiedlungen zu sorgen. Die Länder haben in ihren Wohnungsbauförderungsbestimmungen auch entsprechende Vorschriften erlassen.
    7422 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964
    Bundesminister Lücke
    Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Kleinsiedlung vor allem auch für die kinderreiche Familie eine besonders geeignete Form des Eigentums an Haus und Boden. Im Rahmen des modernen Städtebaus und der Dorferneuerung hat die Gruppenkleinsiedlung bei der Auflockerung und der Begrünung unserer Dörfer und Städte besondere Aufgaben zu erfüllen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

(Mosbach —: Wie hoch ist der Anteil der Kleinsiedlungen am Gesamtbauvolumen der Bundesrepublik in den Jahren 1960 bis 1964? Der Anteil der Wohnungen in Kleinsiedlerstellen an sämtlichen fertiggestellten Wohnungen in der Bundesrepublik betrug in den Jahren 1960 und 1961 je 1,9 %, in den Jahren 1962 und 1963 je 1,8 %. Das Bauergebnis 1964, gegliedert nach Gebäudearten, liegt zur Zeit noch nicht vor. Auf Grund der bisherigen Entwicklung kann erwartet werden, daß der Anteil der Kleinsiedlerstellen 1964 wiederum etwa 1,8 v. H. betragen wird. Keine Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. Wir kommen damit zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe auf die Frage I/1 — des Abgeordneten Strohmayr —: Ist der Bundesregierung bekannt, welche Beiträge bisher die einzelnen Mitgliedstaaten der EWG an den Investitionsund Agrarfonds der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geleistet haben? Her Bundesminister, ich darf bitten. Ich beantworte die Frage des Herrn Kollegen Strohmayr wie folgt: Beiträge für den Europäischen Ausrichtungsund Garantiefonds für die Landwirtschaft — ich nehme an, daß Sie in Ihrer Frage diese Fonds meinen — werden erstmals im Haushaltsjahr 1965 geleistet werden. Nach dem Haushaltsentwurf der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft verteilen sich die Beiträge wie folgt: Deutschland 117,7, Frankreich 108,4, Italien 115, Niederlande 35,6, Belgien/ Luxemburg 34,1, insgesamt also 410,8 Millionen DM, erstmals im Jahre 1965. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Strohmayr. Herr Bundesminister, wie ist es, wenn die Einzahlungen sich praktisch ungefähr auf derselben Höhe bewegen, möglich, daß — wie aus der letzten Fragestunde ersichtlich gewesen ist — die Bundesrepublik Deutschland 15 Millionen DM aus diesem Ausgleichsfonds zurückerstattet erhalten hat, während man Frankreich mehr als 200 Millionen DM zurückerstattet hat? Das kann ich Ihnen erklären. Nach Art. 3 der Verordnung Nr. 25 — das ist die Finanzverordnung der EWG — erhalten während der 'Übergangszeit nur die Länder Zahlungen, deren Ausfuhrmengen die Einfuhrmengen in dem betreffenden Warenbereich übersteigen, d. h. also die Netto-Exporteure. Das ist bei Deutschland, von einer unbedeutenden Ausnahme abgesehen, nicht der Fall. Im Rahmen der Abteilung Garantie des Europäischen Ausrichtungsund Garantiefonds entfällt damit der weitaus größte Teil der Ausgaben auf Ausfuhrerstattungen, die nach den EWG-Marktordnungen gewährt werden können. Dadurch kommen die Mittel vor allem den Ländern zugute, die eine Überschußproduktion haben. Das ist vor allem bei Frankreich der Fall. Eine Zusatzfrage. Sie haben bereits erwähnt, Herr Minister, daß Frankreich den größten Teil erhält. Sind Sie nicht auch meiner Auffassung, daß Frankreich in der Hauptsache der Nutznießer dieser ganzen EWG-Bestimmungen ist? Wenn Sie von dem Gedanken eines Gemeinsamen Marktes ausgehen — wobei ich das Gewicht auf das Wort „gemeinsam" lege —, dann können Sie in der Übergangszeit, wenn eine Finanzverordnung die Regelung trifft, daß die Ausfuhrüberschußländer besondersberücksichtigt werden sollen, dies nicht als einen Fehler betrachten. Ich bin der Meinung, Herr Kollege Strohmayr, daß im Laufe der Verhandlungen, die jetzt wieder in Gang gekommen sind, nicht zuletzt diese Finanzverordnung, die sowieso im nächsten Sommer — im Sommer 1965 — überholt werden muß, sehr gründlich behandelt werden muß. Noch die -zweite Frage, oder betrachten Sie die Antwort damit als erledigt? Dem Sinne nach, wenn auch nicht zahlenmäßig, ist die Frage 2, Herr Kollege Strohmayr, durch die Antwort auf die Frage 1 schon erledigt. Aber um das, was durch Frage und Antwort deutlich geworden ist, auch noch zahlenmäßig zu belegen, kann ich folgendes sagen. Die Zahlen, die ich jetzt nenne, beziehen sich auf die Abteilung Garantie und nicht auf den Teil des Fonds, der die Ausrichtung betrifft. Von den 410,8 Millionen DM sind 308,1 Millionen DM im Haushaltsplan veranschlagt, und zwar entfallen auf Deutschland 15,8, Frankreich 263,3 — da kommt der Ausfuhrüberschuß zum Tragen —, Italien 2,5, Niederlande 24,2 und Belgien/Luxemburg 2,3. Eine Zusatzfrage. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7423 Herr Minister, glauben Sie, daß 'im Laufe der Zeit dieses krasse Mißverhältnis sich irgendwie entzerren wird, so daß sich bei der großen Differenz zwischen Beitragsleistung und dem, was die einzelnen Länder zurückbekommen, nach und nach ein Ausgleich anbahnen wird? Ich habe die Hoffnung, daß das geschieht. Dabei wird es wesentlich darauf ankommen, wie wir im zweiten Teil des Fonds, für den bisher noch keine Zahlen veranschlagt sind, abschneiden werden. Aber noch einmal sei betont: das Wichtigste scheint mir die sorgfältige Bearbeitung der Finanzverordnung Nr. 25 zu sein, die zum 30. Juni 1965 sowieso erfolgen muß. Ich rufe auf die Fragen I/3 und 1/4 — des Abgeordneten Sänger —: Kann vorausgesetzt werden, daß ein Angehöriger einer Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, der einen Diplomatenpatt hat, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, auch in dem Falle als in die Heimat zurückgekehrter Deutscher gilt, wenn ihm von dem Regime des Nationalsozialismus die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde und er ins Ausland gegangen war? Müssen in einem Falle wie dem in Frage I/3 bezeichneten nicht auch dann die Wiedergutmachungsgesetze und entsprechende Bestimmungen angewendet werden, wenn der Betreffende sich gegenwärtig tatsächlich, und zwar als Angehöriger der Botschaft, im Ausland befindet? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. Wir kommen zu der Frage des Herrn Abgeordneten Josten aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung: Welche Pläne hat die Bundesregierung, um in der großen Garnisonstadt Koblenz ein Soldatenheim zu erstellen? Bitte, Herr Staatssekretär Gumbel. Das Bundesverteidigungsministerium bemüht sich schon seit Jahren, in Koblenz ein Soldatenheim einzurichten. Bereits in der Fragestunde am 22. Januar 1964 ist darauf hingewiesen worden, daß die Verhandlungen über die Anmietung oder den Ankauf verschiedener Objekte, die in Betracht zu kommen schienen, aus Gründen, die nicht bei der Bundeswehr liegen, zu keinem befriedigendem Abschluß gebracht werden konnten. Die Absicht, das von den französischen Streitkräften als Soldatenheim benutzte linksrheinisch gelegene Gebäude „Centre d'Acceuil" der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen, konnte nicht verwirklicht werden, weil die französischen Streitkräfte das Gebäude weiterhin als Betreuungsstelle benötigen. Inzwischen ist das zentral gelegene Görreshaus über die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung dem Bund zur Anmietung angeboten worden. Die Herrichtung des Gebäudes erfordert jedoch nach den Feststellungen der Landesbauverwaltung einen Betrag von insgesamt etwa 1 Million DM. In den Verhandlungen mit der Eigentümerin war es bisher nicht möglich, einen Modus für die Verrechnung der Investitionskosten mit der Miete zu finden. Der Verkauf der Liegenschaft an die Bundeswehr ist bisher abgelehnt worden. Die Verhandlungen sind insoweit jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Projekt steht in der Dringlichkeitsstufe 1. Ich werde mich um einen schnellen Abschluß der Verhandlungen bemühen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten. Herr Staatssekretär, darf ich also Ihrer Antwort entnehmen, daß von seiten des Ministeriums die Notwendigkeit für ein Soldatenheim in Koblenz seit Jahren anerkannt wird und Sie sich nun für eine baldige Lösung einsetzen werden? Das ist durchaus richtig. Wie ich schon sagte, steht das Projekt in der Dringlichkeitsstufe 1, wird also vom Bundesministerium der Verteidigung als vordringlich anerkannt. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter. Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, mich über das Ergebnis der von Ihnen erwähnten Verhandlungen zu unterrichten? Sehr gern, Herr Abgeordneter. Ich danke sehr. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen nun zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen, zunächst zur Frage III/1 — des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer —: Wie stark ist, in Prozenten der Belastung an anderen Wochentagen ausgedrückt, die Belastung des Telefonnetzes an Samstagen zwischen 8 und 14 Uhr? Herr Bundesminister, ich darf bitten, Ich beantworte Ihre Frage mit Vorbehalt, Herr Kollege Mommer: mit 50 %, miteiner Einschränkung und einem gewissen Vorbehalt. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mommer. Herr Minister, sehen Sie danach eine Möglichkeit, auch die Gebühren für Ferngespräche am Samstagmorgen zu senken? Herr Kollege Mommer, Sie meinen in der Zeit von Samstag 8 Uhr bis Samstag 14 Uhr, also einen durchgehend begünstigten Tarif von Freitagabend 18 Uhr bis Montag früh 8 Uhr? 7424 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 Bundesminister Stücklen Zu dieser Frage kann ich heute noch keine endgültige Aussage machen. Wir müssen einmal überprüfen, wieweit dadurch die Familiengespräche begünstigt werden, denn das ist der Sinn der Begunstigung. Weiter ist zu prüfen, ob nicht die neu auf uns zukommenden Aufgaben, z. B. die Datenübertragung, in dieser Zeit von Samstag 8 bis 14 Uhr ausgeführt werden müssen. Ich würde sagen, daß ich nach Beobachtung innerhalb eines Jahres eine Aussage machen kann, ob die Begünstigung ausgeweitet werden kann oder nicht. Wir kommen zur Frage III/2 — des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert —: Wird der Bundespostminister dafür Sorge tragen, daß die Notruf-Fernsprechnummern Herr Bundesminister, bitte! Die Deutsche Bundespost hat vor mehr als 10 Jahren die Fernsprechrufnummern .110 für die Notdienste der Polizei — Überfall und Verkehrsunfälle — und 112 für die Notdienste der Feuerwehr — Feuer, Rettungsdienst rind erste Hilfe — für alle Fernsprechortsnetze des Bundesgebietes verbindlich festgelegt. Wenn diese Anordnung nach so langer Zeit noch nicht lückenlos durchgeführt ist, so liegen dafür Gründe vor, die von der Deutischen Bundespost nicht allein zu vertreten sind. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller-Emmert. Herr Minister, würden Sie uns einmal die Gründe darlegen, die die einheitliche Einführung Ihrer wohldurchdachten Maßnahme bisher verhindert haben? Gern. Die genannten Notrufnummern können in jedem Ortsnetz nur einmal vergeben werden. Umfaßt ein Ortsnetzbereich z. B. mehrere selbständige Gemeinden, so ist es Sache der Notdienstträger, der Deutschen Bundespost den Ort anzugeben, zu dem die Notrufanschlüsse geschaltet werden sollen. Soweit es sich bei den Feuerwehren um freiwillige Feuerwehren handelt, werden oftmals vorhandene private Anschlüsse für Notrufe mitbenutzt. Die betreffenden Anschlußinhaber sind aber in einem solchen Fall nicht damit einverstanden, daß ihre in der Regel in dem betreffenden Ort allgemein bekannte Rufnummer durch die Notrufnummer ersetzt wird. Ähnliche Verhältnisse sind auch bei der Polizei anzutreffen. Erschwerend wirkt sich in vielen Fällen die Tatsache aus, daß die Notrufanschlüsse nur für ankommende Rufe betrieben werden können und die Notdienstträger zum Teil die Kosten für einen weiteren nur einseitig benutzbaren Anschluß scheuen, Eine weitere Zusatzfrage. Herr Minister, wären Sie bereit, alle diese Fragen, die offenbar Kompetenzfragen sind und auch sonst sehr schwierig liegen, dadurch zu bereinigen, daß Sie die Einsetzung eines Koordinierungsausschusses vorschlagen, der zusammen mit den Ländern und allen Stellen, die damit befaßt sind, eine vernünftige Lösung durchsetzen würde, wie dies beispielsweise in anderen Ländern — ich denke insbesondere an England und Belgien — möglich gewesen ist? Selbstverständlich bin ich bereit, jede Maßnahme zu unterstützen, die zu einer Vereinheitlichung auf diesem Gebiet führt, Herr Kollege Müller-Emmert. Ich meine nur, daß die Federführung hierfür bei meinem Kollegen Innenminister Höcherl liegen müßte, der mit -den Innenministern diese Koordinierungsausschüsse beruft. Ich wirke dann gern dabei mit. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Neumann Herr Bundesminister, bis wann wird diese Regelung durchgeführt? Ich habe soeben mitgeteilt, daß für die Berufung eines solchen Koordinierungsausschusses nicht ich die Zuständigkeit habe, sondern mein Kollege, der Innenminister Höcherl. Er ist hier mit anwesend. Ich bin überzeugt, daß er sich genauso bemühen wird wie ich, in dieser Frage eine Vervollständigung zu erreichen. Bis wann könnte diese Möglichkeit realisiert sein? Vielleicht kann der Herr Bundesinnenminister diese Frage beantworten. Der Herr Bundesinnenminister wird in diesem Augenblick zum erstenmal mit dieser Frage konfrontiert. Ich glaube, ,es ist nicht üblich, daß der Innenminister eine Antwort auf eine Anfrage gibt, die ihm nicht unmittelbar zugeleitet worden ist. Ich bitte also, diese Frage in der nächsten Fragestunde zu stellen. Ich danke dem Herrn Bundesminister. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung. Zunächst die Frage IV/1 — des Abgeordneten Flämig —: Trifft es zu, daß in der oberbayerischen Pechkohle radioaktive Stoffe und deren Zerfallsprodukte enthalten sind, die beim Verfeuern dieser Pechkohle in Großkraftwerken zu einer Radioaktivität der Abgase führen müssen? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7425 Herr Abgeordneter, Ihre Frage beantworte ich mit Ja. Bei diesen radioaktiven Stoffen handelt es .sich um Uran, Radium und dessen Zerfallsprodukte, die allerdings nur in sehr geringen Aktivitätskonzentrationen im Abgas auftreten können. Ich rufe sodann auf die Frage IV/2 — des Abgeordneten Flämig —: Wie groß ist der Gehalt der oberbayerischen Pechkohle an radioaktiven Stoffen und die eventuell daraus resultierende Radioaktivität der Abgase? Die Untersuchungen des Urangehalts der Pechkohle in den Gruben von Hausham und Peiting ergaben Werte von 12 bis 125 Gramm Uran pro Tonne Kohle. Diese Werte gelten jedoch nur für bestimmte Kohlenproben und können nicht auf die gesamte oberbayerische Pechkohle übertragen werden. Nimmt man einen Urangehalt von 10 Gramm pro Tonne Kohle an, so errechnet sich unter Berücksichtigung des bei Kohlekraftwerken üblichen Ascheauswurfs in den Abgasen eine Aktivitätskonzentration von etwa 2 X 10-12 Mikrokurie Uran pro Kubikzentimeter Abgas. Unter gewissen Annahmen errechnet sich für Radium ungefähr derselbe Wert. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Flämig. Herr Minister, ist es zutreffend oder nicht, daß, wie sich ein Regierungsdirektor vom bayerischen Geologischen Landesamt kürzlich geäußert haben soll, in der oberbayerischen Pechkohle etwa in 5 % der Flözflächen zirka 400 bis 600 Gramm Uran je Tonne gemessen wurden? Und wenn der Urangehalt geringer ist, wie groß ist er dann? In einem mir vorliegenden geologischen Gutachten über die Uranvorkommen in der Bundesrepublik Deutschland sind solche hohen Werte für die oberbayerische Pechkohle nicht verzeichnet. Eine zweite Zusatzfrage. Ist es nach dem, was soeben ausgeführt wurde, unter Umständen möglich, daß ein konventionelles Kraftwerk ungehinderter als ein Kernkraftwerk radioaktive Abgase und radioaktive Asche ausscheiden kann? Sofern die Emission nur von radioaktiven Aerosolen und nicht auch die von radioaktiven Gasen betrachtet wird, besteht die Möglichkeit, daß ein Kohlekraftwerk radioaktive Stoffe mit einer Aktivitätskonzentration in der gleichen Größenordnung wie ein Kernkraftwerk abgibt. Hierbei müßte allerdings das Kohlekraftwerk dauernd Kohle mit einem Gehalt von durchschnittlich 10 Gramm Uran pro Tonne verfeuern, was jedoch im allgemeinen nicht der Fall ist. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. Wir kommen zu .den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Zuerst die Frage V/1 — des Herrn Abgeordneten Kaffka —: Entspricht es dem Sachverhalt, daß der Bundesaußenminister für den Roman Henry Millers „Wendekreis des Steinbocks" Reklame gemacht hat, wie es der Schriftsteller Kurt Ziesel auf einer Veranstaltung in Tuttlingen behauptet hat? Herr Staatssekretär Dr. Carstens, darf ich bitten. Herr Abgeordneter, die Antwort auf Ihre Frage lautet: nein. Ist Ihnen bekannt, ob der Bundesminister des Auswärtigen die Absicht trägt, strafrechtlich gegen derartige Anwürfe vorzugehen, die sein Ansehen in der Offentlichkeit in einer bedenklichen Weise gefährden? Ich würde sagen, Herr Abgeordneter, daß es Behauptungen gibt, die offensichtlich so abwegig sind, daß sie sich selber richten. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kaffka. Herr Staatssekretär, halten Sie es für tragbar, daß ein hier das Gastrecht der Bundesrepublik genießender Ausländer führende Politiker in einer Weise angreift, die dem Ansehen der Bundesrepublik erheblich nachteilig ist? Herr. Abgeordneter, mir ist nicht bekannt, daß derjenige, der diese Behauptungen aufgestellt hat, ein Ausländer ist. Daher kann ich zu Ihrer Frage nicht Stellung nehmen. Ich rufe auf die Frage V/2 — des Abgeordneten Spies —: Wann ist damit zu rechnen, daß das griechische Parlament das am 27. September 1963 paraphierte Kriegsgräberabkommen ratifiziert? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Lahr vorn 7. Dezember 1964 lautet: Die Bundesregierung bemüht sich ständig darum, die griechische Seite zu einer baldigen Ratifizierung des deutsch-griechischen Gräberabkommens zu veranlassen. Nachdem der griechische Ministerpräsident am 4. November dem deutschen Botschafter in Athen erklärt hatte, daß das Abkommen in Kürze ratifiziert werde, hat das griechische Außenministerium ebenso wie der Präsident des griechischen Parlaments am 26. November erneut versprochen, für die möglichst baldige Ratifizierung Sorge zu tragen. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen fortsetzen. Wir kommen zu Frage V/3 — des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert —: Wie ist der Stand der Abwicklung der Anträge auf Gewährung einer Entschädigung im „Brandaris"-Komplex durch die amerikanische Dienststelle US Army Claims Office Germany in Mannheim? Herr Staatssekretär, ich darf bitten. 7426 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 Herr Abgeordneter, ich darf über den Stand der Abwicklung der Anträge auf Gewährung einer Entschädigung in dem sogenannten Brandaris-Komplex folgende Antwort geben. Es liegen in Mannheim insgesamt 1905 Anträge vor. Über 108 dieser Anträge ist bereits entschieden worden, und zwar wurden in 84 Fällen insgesamt etwa 218 000 DM an die Berechtigten ausgezahlt. Für die übrigen 24 Fälle liegen Zahlungsanordnungen vor, so daß in aller Kürze mit den Zahlungen zu rechnen ist. Für weitere 500 Anträge wurde die Erfüllung vorgeschlagen, so daß hier ebenfalls mit Zahlungsentscheidungen in nächster Zeit zu rechnen ist. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller-Emmert. Herr Staatssekretär, haben sich die britische und die kanadische Regierung inzwischen bereit gefunden, ebenfalls eine Vereinbarung mit der deutschen Bundesregierung über die Fälle abzuschließen — es sind insgesamt rund 190 —, die britische und kanadische Staatsangehörige betreffen? Herr Abgeordneter, es tut mir leid; das weiß ich nicht. Darf ich Ihre Frage schriftlich beantworten? Jawohl, ich wäre Ihnen sehr verbunden, Herr Staatssekretär. Noch eine weitere Frage! Darf ich darauf hinweisen, daß in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage am 8. Juli 1964 die Zahl der Fälle mit 2529 angegeben wurde. Können Sie mir darüber Auskunft geben, wie sich die Differenz zwischen der Zahl von 2529 und der Zahl von 1905 Anträgen, die Sie heute nennen, erklärt? Das kann ich leider im Augenblick auch nicht, Herr Abgeordneter. Auch da darf ich vorschlagen, daß ich Ihnen eine schriftliche Antwort gebe. Ich wäre Ihnen sehr verbunden. Herr Abgeordneter Dröscher zu einer Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist in den laufenden Verhandlungen gewährleistet, daß die Geschädigten — nachdem sich die Fälle schon vor Jahren ereignet haben und hohe Zinsbelastungen aufgetreten sind — die zusätzliche Belastung mit abgegolten erhalten? Ich kann dazu nur ganz allgemein sagen, Herr Abgeordneter, daß die Bundesregierung sehr bemüht ist, in diesen Fällen eine Regelung zu erzielen, die den Interessen der Betroffenen gerecht wird. Noch eine Zusatzfrage? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter! Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, in den Fällen, wo eine Einigung auf der Grundlage des deutschen Rechts nicht möglich ist, eventuell weitergehende Forderungen, die nach amerikanischem Recht, dem ja diese Fälle unterliegen, nicht erfüllt werden können, einer Regulierung durch die Bundesregierung zuzuführen? Herr Abgeordneter, darauf kann ich nur sagen, daß die Bundesregierung diese Frage prüfen wird. Eine Antwort dazu kann ich ohne Fühlungnahme mit den anderen beteiligten Ressorts nicht geben. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bauer. Welche Vorstellung hat man im Bereich des Auswärtigen Amts, das ja für diese Frage federführend ist, wieviel Zeit die Abwicklung dieser Fälle, die ja bereits mindestens vier bis fünf Jahre zurückliegen, wohl noch in Anspruch nehmen wird? Herr Abgeordneter, dazu kann ich nur sagen, daß nach Auffassung des Auswärtigen Amts das Tempo der Abwicklung in Zukunft beschleunigt werden wird. Nach den Zahlen, die ich vorhin genannt habe, ist immerhin über ein Viertel, fast ein Drittel der Fälle jetzt abgewickelt. Ich komme zu Frage V/4 — des Abgeordneten Börner —: Wird die Bundesregierung sich baldmöglichst um die Ratifizierung des deutsch-französischen Abkommens über die Wehrpflicht von Doppelstaatlern bemühen? Herr Staatssekretär, bitte. Herr Abgeordneter, ein bilaterales deutschfranzösisches Abkommen über die Wehrpflicht von Doppelstaatlern gibt es nicht. Das Ihnen vorschwebende Problem wird mit dem Inkrafttreten des am 6. Mai 1963 in Straßburg im Rahmen des Europarats zustande gekommenen, sowohl von Deutschland als .auch von Frankreich unterzeichneten Übereinkommens zur Verringerung der Mehrstaatlichkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatlern gelöst sein. Das Übereinkommen tritt gemäß Art. 10 Abs. 2 einen Monat nach Hinterlegung der zweiten Ratifikationsurkunde in Kraft. Es wird daher nach der Ratifikation durch Frankreich und Deutschland alsbald angewendet werden können. Die Bundesregierung ist bemüht, die Vorbereitungen für die Einbringung des Zustimmungsgesetzes so schnell wie möglich zum Abschluß zu bringen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7427 Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Börner. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß diesem Hohen Hause eine ähnliche Antwort schon vor fast einem Jahr gegeben wurde? Und welches Ressort der Bundesregierung hat es zu vertreten, daß diese Verzögerung eingetreten ist? Es handelt sich hier um eine Verzögerung, die in der Sache selbst begründet liegt, Herr Abgeordneter. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß auch das französische Zustimmungsgesetz erst vor kurzem eingebracht worden ist. Wir werden daher anstreben, mit der Ratifizierung des Abkommens ungefähr gleichzeitig mit der französischen Seite fertig zu werden. Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Börner. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß vor kurzer Zeit eine ähnliche Regelung zwischen Belgien und Frankreich in Kraft getreten ist? Und würden Sie bitte durch die Initiative Ihres Hauses gegen die bisherige Verzögerung, für die nach meiner Auffassung das Bundesinnenministerium verantwortlich ist, so angehen, daß diese Frage hier bald geregelt werden kann. Die Bundesregierung wird insgesamt, Herr Abgeordneter, für eine beschleunigte Ratifizierung dieses Abkommens eintreten und darum bemüht sein. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen. Herr Staatssekretär, ist im Rahmen dieses Abkommens auch eine Amnestie für bereits früher von französischen Gerichten verurteilte deutsche Staatsangehörige vorgesehen? Das weiß ich nicht, Herr Abgeordneter. Ich glaube es aber nicht; nach ,der ganzen Anlage des Abkommens ist das nicht anzunehmen. Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen. Halten Sie es denn nicht für richtig, daß sich die Bundesregierung in der Richtung bemüht, mit dem Abschluß dieses Abkommens auch eine Regelung für die bereits von französischen Gerichten abgeurteilten Staatsangehörigen zu erreichen? Ich möchte darauf antworten, Herr Abgeordneter, daß die Bundesregierung stets bemüht war und auch in Zukunft bemüht sein wird, diese Fälle, die ja zum Teil tragisch sind, in einer befriedigenden Weise zu lösen. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Mommer. Herr Staatssekretär, wie ist die Rechtslage bei uns in der Bundesrepublik in bezug auf diese Doppelstaatler? Gibt es in der Bundesrepublik Fälle, in denen Wehrpflichtige, die auch französische Staatsangehörige sind, wegen der Nichtableistung des Wehrdienstes hier vor die Gerichte kamen? Mir ist kein derartiger Fall bekannt, Herr Abgeordneter. Keine Zusatzfragen mehr. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zuerst rufe ich die Frage VI/1 — des Abgeordneten SchmittVockenhausen — auf: Welches Ergebnis haben die vom Bundesinnenminister in der Fragestunde am 26. Mai 1964 erwähnten Verhandlungen gebracht, bei der Neuregelung der Altersversorgung der Angestellten im öffentlichen Dienst die Versorgung derjenigen Angestellten besonders zu verbessern, die erst in einem vorgerückten Lebensalter in den öffentlichen Dienst getreten sind? Herr Bundesminister, bitte. Ergebnisse liegen noch nicht vor, weil die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Leider konnten die beabsichtigten abschließenden Verhandlungen im November und Dezember nicht durchgeführt werden, und zwar aus Gründen, die die Arbeitgeberseite nicht zu vertreten hat. Eine Zusatzfrage! Herr Minister, ich darf aber doch damit rechnen, daß die von mir in der Frage erwähnten Probleme der älteren Angestellten, die erst nach 1945 in verhältnismäßig vorgerücktem Lebensalter in den öffentlichen Dienst gekommen sind, besonders sorgfältig geprüft werden und daß Sie sich in der am 16. Mai 1964 zugesagten Richtung bei den Beratungen verwenden werden? Das wird der Fall sein. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Brück. 7428 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 Herr Bundesminister, darf ich Sie in diesem Zusammenhang bitten, vielleicht auch noch einmal die von Ihrem Fraktionsgeschäftsführer Wagner, Herrn Dr. Dichgans und mir vorgetragenen Anregungen zu überprüfen. Jawohl. Ich rufe die Frage VI/2 — des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen — auf : Wann ist mit einer Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes zu rechnen, und zwar auf Grund der Tatsache, daß nunmehr auch eine große Zahl verheirateter Wehrpflichtiger einberufen wird? Eine kleine Novelle zur Verbesserung des Unterhaltssicherungsgesetzes, und zwar für die in der Territorialverteidigung kurz Dienenden, befindet sich in der Beratung des Hauses. Eine größere Novelle kann diesem Bundestag nicht mehr rechtzeitig vorgelegt werden, soll aber so weit vorbereitet werden, daß sie den nächsten Bundestag sofort erreicht. Eine Zusatzfrage! Herr Minister, halten Sie es dann nicht für richtig, in jedem Fall eine Anhebung der Sätze vorzunehmen? Ich kann Ihnen nämlich aus der Praxis der Landratsämter eine Reihe von Fällen nennen, in denen verheiratete Wehrpflichtige in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weil die Sätze schon acht Jahre gelten und nicht mehr den gestiegenen Lebenshaltungskosten entsprechen. Ich bin Ihrer Meinung. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bühler. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß oft, wenn kurzfristige Einberufungen erfolgen, Härten dadurch entstehen, daß die Betreffenden. kurz vorher Ratenzahlungsverträge, Lebensversicherungen usw. abgeschlossen haben, so daß die Frist von 12 Monaten in diesem Falle eigentlich fallen müßte? Jawohl. Ist die Bundesregierung bereit, das bei dieser Novellierung zu beachten? Ich möchte das annehmen. Wir kommen zur Frage VI/3 — des Abgeordneten Strohmayr —: Ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die es ermöglichen, im Interesse der Altenhilfe Es gibt bereits gesetzliche, und zwar gesundheitsrechtliche und gewerberechtliche Bestimmungen. Ob angesichts der Institution von privaten Altersheimen darüber hinaus noch besondere Bestimmungen angebracht sind, wird meines Erachtens von einem größeren Erfahrungszeitraum und einem größeren Erfahrungsmaterial abhängen. Herr Minister, soviel mir bekannt ist, haben Sie schon vor längerer Zeit der Stadt Hamburg, glaube ich, Zusagen gemacht, daß eine Überprüfung vorgenommen wird und das gesetzliche Bestimmungen hierfür geschaffen werden, damit auch privatrechtlich geführte Altersheime überprüft und in fürsorgerechtlicher Hinsicht überwacht werden können. Ich habe schon gesagt, daß es bereits gesundheitsrechtliche und gewerberechtliche Bestimmungen gibt, die ein gewisses Maß von Aufsicht möglich machen. Darüber hinaus bin ich aber der Meinung, daß der Fall Hamburg und andere Fälle zunächst einmal als Beobachtungsmaterial dienen sollten, um daraufhin eine abgewogene Gesetzgebung einzuleiten. Herr Bundesminister, Sie sind doch sicherlich mit mir der Auffassung, daß hier wirklich ernsthaft etwas getan werden müßte? Wir haben 'doch wohl eine bestimmte Verpflichtung, den alten Menschen in den gewerblich geführten Heimen eine Aufsicht angedeihen zu lassen? Es hat den Anschein, daß Ihre Meinung zutrifft. Herr Abgeordneter, Sie haben bereits zwei Zusatzfragen gestellt. Wir kommen zur Frage VI/4 — der Abgeordneten Frau Funcke Trifft es zu, daß Frauen, die einen Ruhestandsbeamten nach Vollendung seines 65. Lebensjahres geheiratet haben, beim Antrag auf einen Unterhaltsbeitrag nach dem Tod des Ehemannes Fragen wie etwa folgende beantworten müssen: „Aus welchem Grunde wurde die Ehe mit dem verstorbenen Ruhestandsbeamten geschlossen?" „Hätte der verstorbene Ruhestandsbeamte seinen Lebensabend nicht auch ohne Wiederverheiratung, vielleicht bei den Kindern oder in einem Altersheim verbringen können? Wenn ja, warum hat er es nicht getan?" Es gibt gesetzliche Bestimmungen, und zwar für den Bund in den §§ 123 Abs. 1 und 125 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes, nach denen für den Fall einer Verheiratung, die nach dem 65. Lebensjahr erfolgt, geprüft werden muß, ob dieser Verheiratung das Motiv der bloßen Versorgung zugrunde gelegen hat. Mir ist aber kein Fall aus dem Bundesbereich bekannt, in dem solche Fragen, wie sie von Ihnen zitiert werden, gestellt worden wären. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1964 7429 Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Funcke. Herr Bundesminister, ist Ihnen denn bekannt, in welcher Form nach den Motiven gefragt wird, die zu einer Eheschließung geführt haben? Ich darf wiederholen, daß mir aus dem Bundesbereich kein Fall bekannt ist, in dem in der von Ihnen zitierten Form gefragt worden wäre. Im übrigen bin ich der Meinung, daß eine Befragung der Witwe weder sinnvoll noch notwendig wäre. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Bundesminister, sind Sie nicht der Auffassung, daß es bei der gestiegenen Lebenserwartung und bei der Rüstigkeit unserer Ruhestandsbeamten vertretbar und notwendig wäre, die Richtlinien zu § 125 des Bundesbeamtengesetzes dahin gehend zu ändern, daß etwa bei Wiederverheiratung eines Witwers bis zum 70. oder — sagen wir — 72. Lebensjahr und einem Altersunterschied von 15 oder allenfalls 20 Jahren eine Unterhaltsbeihilfe dem Grunde nach automatisch, d. h. ohne „Motivforschung" gegeben wird, wobei allenfalls gewisse Abstriche oder Anrechnungen bei besonders hohen Renten gemacht werden könnten? Frau Kollegin, ich wäre Ihrer Meinung, wenn Sie meiner Meinung wären, daß nämlich Spekulationen ausgeschlossen werden sollten. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wehner. Herr Minister, Sie haben also nicht die Absicht, vorzuschreiben, daß in solchen Fällen eine Art ehelicher Leistungsbefähigungsnachweis gefordert wird? Nein, ich habe nicht diese Absicht. Sie würden sich also in dieser Hinsicht auch nicht beeinflussen lassen? Nein. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jahn. Herr Minister, wenn nach Ihren eigenen Worten solche Fragen immer gleichmäßig eantwortet werden — wie auch gar nicht anders erwartet werden kann —: Was verspricht sich die Verwaltung eigentlich davon, daß solche Fragen gestellt werden? Ich habe ja der Frau Kollegin schon gesagt, mir ist nicht bekannt, daß Fragen in dieser Form gestellt worden sind. Eine zweite Frage, Herr Abgeordneter Jahn. Halten Sie es nicht für möglich, ja, eigentlich sogar für notwendig, daß auch die Verwaltung im Umgang mit Beamten oder Beamtenwitwen die Grundregeln des Taktes etwas stärker beachtet, als es hier offensichtlich geschieht? Mir ist kein Fall bekannt, in dem der Takt verletzt worden ist. Sollte der Takt aber verletzt worden sein, wäre ich der Meinung, daß es zwingend geboten wäre, das abzustellen. Eine Zusatzfrage! Herr Minister, halten Sie eine schärfere Nachprüfung der Zustände für möglich, und müßten nicht die Richtlinien dann entsprechend geändert werden? Ja. Ich komme zu den Fragen VI/5 und VI/6 — des Abgeordneten Bauer Ist die Bundesregierung bereit, kurzfristig eine statistische Erhebung mit dem Ziel der Feststellung zu veranlassen, wie viele anerkannte politisch, rassisch bzw. religiös Verfolgte a)