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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 150. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1964 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Maxsein 7373 A Fragestunde (Drucksache IV/2776) Frage des Abg. Dr. Schäfer: Informationsfunkdienst des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung von Hase, Staatssekretär . . 7373 B, C, D, 7374 A, B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 7373 B, C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 7373 D Schwabe (SPD) . . . . . . 7374 A, B Fragen des Abg. Schultz: Korporationen für evangelische und katholische Bundeswehrangehörige von Hassel, Bundesminister . . . . 7374 C, 7375 A, B, C, D, 7376 A Schultz (FDP) 7375 A, B, C Dr. Schäfer (SPD) 7375 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 7375 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7375 D Frage des Abg. Schwabe: Freitod von Angehörigen der Bundeswehr von Hassel, Bundesminister 7376 A, B, C, D Schwabe (SPD) . . . . . . . 7376 B Killat (SPD) 7376 C Frage des Abg. Kaffka: Tapezieren von Kasernenstuben durch Soldaten mit eigenen Mitteln von Hassel, Bundesminister . . . 7376 D, 3333 B, C, D, 3338 A, B, C, D, 7379 A Kaffka (SPD) .. . . . . . . . 7377 B, C Dr. Schäfer (SPD) 7377 D Sänger (SPD) . . . . . 7377 D, 7378 A Wellmann (SPD) 7378 B, C Dr. Kübler (SPD) 7378 C Dr. Reinhard (CDU/CSU) 7378 D Schlüter (SPD) 7379 A Fragen des Abg. Kaffka: Sanitätsoffiziere von Hassel, Bundesminister . . . 7379 B, D, 7380 A, B, C, D, 7381 A, B Kaffka (SPD) . . . . 7379 D, 7380 A, B Dr. Tamblé (SPD) 7380 B, C Dr. Hamm (FDP) . . . . 7380 D, 7381 A Kreitmeyer (FDP) 7381 A Frage des Abg. Dr. Huys: Rückerstattung von Beiträgen von Berufssoldaten zur Rentenversicherung von Hassel, Bundesminister . . 7381 B, C Dr. Huys (CDU/CSU) 7381 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 Frage des Abg. Flämig: Sicherung und Bewachung von Waffen- und Munitionslagern sowie Manöverplätzen von Hassel, Bundesminister 7381 D, 7382 D, 7383 A Flämig (SPD) . . . . . . . . . 7382 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7383 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Mitwirkung der Bundeswehr bei einem Experimentier-Theater „Happening" von Hassel; Bundesminister . . . 7383 B, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7383 Ç, D Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der selbständigen Berufstätigkeiten der Zweige Elektrizität, Gas, Wasser und sanitäre Dienste usw. (Drucksachen IV/2590, IV/2759) 7384 A Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Februar 1961 über den EisenbahnFrachtverkehr und über den EisenbahnPersonen- und -Gepäckverkehr (Drucksache (IV/2650); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2796) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7384 B Große Anfrage (SPD) betr. Wiederaussetzung der Gebührenerhöhungen bei der Deutschen Bundespost (Drucksache IV/2519) ; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Abg. Dr. Besold, Strauß, Wagner, Dr. Elbrächter u. Gen.) (Drucksache IV/2707) — Erste Beratung —; und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Abg. Gscheidle, Cramer, Seibert und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2782) — Erste Beratung —; und Schriftlicher Bericht des Auschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Gebührenerhöhung bei der Deutschen Bundespost (Drucksachen IV/2492, IV/2731) Börner (SPD) 7384 D Stücklen, Bundesminister 7388 B, 7408 D Dr. Besold (CDU/CSU) 7391 A Gscheidle (SPD) 7395 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7400 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 7403 C Dr. Aschoff (FDP) 7405 A Cramer (SPD) 7406 B Nächste Sitzung 7411 D Berichtigung 7411 Anlagen 7413 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 7373 150. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
    2. folderAnlagen
      Berichtigung Es ist zu lesen: 148. Sitzung Seite 7342 C Zeile 13 statt „Vollweisen": Vollwaisen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 4. 12. Dr. Atzenroth 31. 12. Bauer (Wasserburg) 4. 12. Bauer (Würzburg) * 5. 12. Bazille 15. 12. Berkhan * 5. 12. Biegler 4. 12. Dr. Bieringer 4. 12. Dr. Birrenbach 4. 12. Fürst von Bismarck * 5. 12. Blachstein 31. 12. Blöcker 4. 12. Dr. h. c. Brauer * 5. 12. Corterier * 5. 12. Dr. Dehler 4. 12. Deringer ** 4. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Dopatka 5. 12. Dr. Dörinkel 4. 12. Dr. Dr. h. c. Dresbach 4. 12. Dr. Eckhardt 4. 12. Dr. Effertz 4. 12. Eisenmann 4. 12. Dr. Eppler 4. 12. Erler * 5. 12. Etzel 4. 12. Figgen 4. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 5. 12. Dr. Franz 4. 12. Dr. Fritz 4. 12. Dr. Furler * 5. 12. Gaßmann 31. 12. Gedat 15. 12. Dr. Gossel 19. 12. Dr. Gradl 4. 12. Frau Griesinger 4. 12. Haage (München) 4. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 4. 12. Dr. Dr. Heinemann 4. 12. Dr. Hellige 4. 12. Herold 4. 12. Dr. Hesberg 4. 12. Höhne 4. 12. Frau Dr. Hubert * 5. 12. Dr. Imle 4. 12. Iven (Düren) 4. 12. Jacobi (Köln) 4. 12. Frau Jacobi (Marl) 4. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Jacobs * 5. 12. Dr. Jaeger * 5. 12. Dr. h. c. Jaksch 4. 12. Kahn-Ackermann * 5. 12. Frau Kalinke 4. 12. Klein (Saarbrücken) 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 5. 12. Klinker ** 4. 12. Dr. Kopf * 5. 12. Kriedemann ** 4. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1. Kurtz 4. 12. Leber 4. 12. Lenze (Attendorn) * 5. 12. Dr. Lohmar 4. 12. Dr. Löhr 4. 12. Logemann 4. 12. Maier (Mannheim) 4. 12. Majonica 4. 12. Dr. Mälzig 4. 12. Mattick 4. 12. Mauk ** 4. 12. Frau Dr. Maxsein * 5. 12. Memmel * 5. 12. Dr. von Merkatz * 5. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 5. 12. Freiherr von Mühlen * 5. 12. Murr 4. 12. Paul * 5. 12. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Pöhler 4. 12. Dr. Preiß 31. 12. Priebe 4. 12. Frau Dr. Probst 4. 12. Reichhardt 11. 12. Frau Renger * 5. 12. Richarts ** 4. 12. Ritzel 4. 12. Dr. Rutschke * 5. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) * 5. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 4. 12. Frau Schroeder (Detmold) 4. 12. Dr. Seffrin * 5. 12. Seidl (München) * 5. 12. Dr. Serres * 5. 12. Seuffert 4. 12. Dr. Starke 4. 12. Dr. Stoltenberg 4. 12. Stooß 4. 12. Frau Strobel ** 13. 12. Dr. Süsterhenn * 5. 12. Dr. Wahl * 5. 12. Welke 5. 12. Frau Welter (Aachen) 4. 12. Wienand* 5. 12. Werner 4. 12. Dr. Zimmer * 5. 12. b) Urlaubsanträge Metzger 11. 12. 7414 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 Anlage 2 Schriftliche Antwort des 'Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 4. Dezember 1964 .auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Sinn (Drucksache IV/2776, Fragen VIII/8, VIII/9 und VIII/10) : Welche Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, die in erheblichem Maße Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, gewähren ihren Mitarbeitern eine Zulage analog der Zulage oberster Bundesbehörden? Warum begünstigt die Bundesregierung eine sozial ungerechtfertigte Differenzierung der Zuwendungsempfänger im Hinblick auf die Zulagengewährung? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um den in Frage VIII/9 gekennzeichneten, dem Grundsatz einer gleichen Behandlung zuwiderlaufenden Zustand zu ändern? In dem großen Bereich von Zuwendungsempfängern gibt es sechs Zuwendungsempfänger, die ihren Beschäftigten eine Zulage ähnlich der Ministerialzulage gewähren, wie sie die Bediensteten der obersten Bundesbehörden erhalten. Es sind das folgende Organisationen: 1. Inter Nationes e. V., Bonn 2. Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V., Bad Godesberg 3. Deutsches Studentenwerk e. V., Bonn 4. Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates, Köln 5. Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V., Bad Godesberg 6. Max-Planck-Gesellschaft e. V., Göttingen. Die Zulagen werden teils aus eigenen Mitteln der B) Zuwendungsempfänger, teils aus Zuwendungsmitteln des Bundes gedeckt. Darüber hinaus werden in 13 weiteren Fällen von Zuwendungsempfängern gewisse Zulagen gezahlt, die allerdings mit den Ministerialzulagen nicht ganz ,vergleichbar sind. Von der Gewährung der Zulagen erhält der Haushaltsausschuß durch Vorlage der Wirtschaftspläne gelegentlich der Beratung des Bundeshaushalts Kenntnis. Bei diesem Sachverhalt kann von der Begünstigung einer „sozial ungerechtfertigten Differenzierung der Zuwendungsempfänger im Hinblick auf die Zulagengewährung" durch die Bundesregierung nicht die Rede sein. Die Bundesregierung ist jedoch der Ansicht, daß eine der Ministerialzulage ähnliche Zulage für die Beschäftigten der Zuwendungsempfänger in der Riegel nicht gerechtfertigt ist. In diesem Sinne hat sich auch der Vertreter meines Hauses gegenüber dem Haushaltsausschuß in der 150. Sitzung am 12. Januar 1961 (vgl. Protokoll Seite 31) geäußert. Desgleichen hat der Bundesminister der Finanzen in der Vorlage an den Haushaltsausschuß Nr. 4/63 vom 22. Januar 1963 — II A/3 — Bu 4314 —1/63 — Bedenken hinsichtlich der Zubilligung von Zulagen an Beschäftigte von Zuwendungsempfängern geltend gemacht. Die 'Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß sie bisher Maßnahmen eingeleitet oder zugelassen hat, die dem Grundsatz .der Gleichbehandlung der Zuwendungsempfänger zuwiderlaufen. Entsprechend der Anregung .des Haushaltsausschusses bei der Beratung 'des Wirtschaftsplanes von Inter Nationes in der 54. Sitzung des Haushaltsausschusses am 6. Februar 1963 (vgl. Protokoll Seite 28) wird die 'Bundesregierung die Frage der Zulagen an die Beschäftigten von Zuwendungsempfängern allgemein überprüfen und .darüber berichten. Die notwendigen Ermittlungen konnten noch nicht zum Abschluß gebracht werden. Der Bericht wird dem Haushaltsausschuß in Kürze zugehen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 4. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache IV/2776, Fragen VIII/11 und VIII/12) : Besteht angesichts der immer wiederkehrenden Belästigungen und Gefahren für die Bewohner der an drei Seiten unmittelbar an den Exerzierplatz Groflauheim-Wolfgang des US-Standortes Hanau angrenzenden Wohngebiete die Möglichkeit, diesen Panzer- und Pionierübungsplatz an eine besser geeignete Stelle zu verlegen? Was wurde bisher unternommen, um die Verlegung des in Frage VIII/11 genannten Exerzierplatzes in die Wege zu leiten? Zu Frage VIII/11: Die Verlegung des Panzerübungsplatzes Großauheim-Wolfgang ist in den Jahren 1962/63 seitens der Hessischen Landesregierung im Zusammenhang mit Planungen für eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Raume südöstlich von Hanau erwogen worden. Nachdem der Vorentwurf für die Südostumgehung von Hanau fertiggestellt ist und die amerikanischen Streitkräfte sich mit der Trassenführung durch den Übungsplatz grundsätzlich einverstanden erklärt haben, ist die angestrebte Verlegung entfallen. Zu Frage VIII/12: Die militärischen Anlagen im Raume Hanau, Wolfgang und Großauheim mit dem Panzerübungsgelände sind standortbedingt. Sofern die Hessischen Landesbehörden unter Berücksichtigung der Verteidigungsaufgabe der amerikanischen Streitkräfte keine eindeutig überwiegenden deutschen Interessen darlegen, sehe ich keine Möglichkeit, die gänzliche Verlegung des Übungsgeländes zu erwirken. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 4. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2776, Frage VIII/13) : Welche Ergebnisse haben die im Februar 1963 seitens des Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium angekündigten Verhandlungen über eine Revision der mit zahlreichen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf eine Eindämmung der durch diese bisher möglichen Steuerflucht erbracht? Wie Staatssekretär Grund am 6. Februar 1963 in seiner Antwort auf Ihre Frage, Herr Abgeordneter, ankündigte, hat die Bundesregierung die sachdienlichen Schritte unternommen, um zu verhindern, daß die von dem teilweise bestehenden internationalen Steuergefälle ausgehenden Anreize zur Steuerflucht durch Doppelbesteuerungsabkommen noch verstärkt werden. Die Bundesregierung hat ihre Entschlossenheit, die in Frage kommenden Abkommen zu revidieren, in ihrem Bericht über die Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 7415 Wettbewerbsverzerrungen aus Sitzverlagerungen in das Ausland und aus dem internationalen Steuergefälle bekräftigt. Dabei ist allerdings zu betonen, daß die Abkommensrevisionen das Steuergefälle selbst nicht beseitigen können. Es kann lediglich erreicht werden, daß keine Verstärkung der Auswirkungen des Steuergefälles durch die Abkommensregelungen eintritt. Für eine Revision kommt nur das Abkommen mit der Schweiz in Betracht, nachdem die Abkommen mit den anderen hier in Betracht kommenden Staaten — wie Luxemburg — bereits die notwendigen Ausschlußregelungen enthalten. Im Rahmen von Verständigungsgesprächen wurden die schweizerischen Behörden eingehend von den aufgetretenen Problemen und den deutscherseits vorzutragenden Bedenken unterrichtet. Nachdem die Untersuchungen durch den Bericht der Bundesregierung über die Wettbewerbsverzerrungen aus dem internationalen Steuergefälle zu einem gewissen Abschluß gebracht worden sind, ist nunmehr eine formelle Einladung an die Schweizer Regierung zur Aufnahme von Verhandlungen über die Revision des deutschschweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens unterwegs. Es steht zu hoffen, daß die Revisionsverhandlungen in Kürze durchgeführt werden können. Die Bundesregierung hat auch mit Erfolg ihre Bemühungen fortgesetzt, für die wesentlichen Auslandsbeteiligungen die deutsche Kapitalertragsteuer, die in den Abkommen regelmäßig auf 15 v. H. gesenkt wird, zum Normalsatz von 25 v. H. voll aufrechtzuerhalten, soweit dies notwendig ist, um möglichen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Auswirkungen des gespaltenen Körperschaftsteuersatzes entgegenzuwirken. So wurde vor wenigen Tagen ein Revisionsabkommen mit Großbritannien unterzeichnet, das dem deutschen Anliegen voll Rechnung trägt. Außerdem ist es nach überaus langwierigen und schwierigen Verhandlungen gelungen, auch mit den USA zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen. Dieser Verhandlungserfolg ist um so mehr zu begrüßen, weil es trotz mehrfacher Verhandlungen, die sich auf Jahre hin erstrecken, bis dahin nicht gelungen war, die deutschen Vorstellungen gegenüber. dem Land, das die weitaus größten Investitionen in der Bundesrepublik hat, durchzusetzen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/2776, Frage XII/1): An wie vielen Verkehrsunfällen waren im Jahre 1963 in der Bundesrepublik Deutschland Lastkraftwagen beteiligt? Im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) waren rim Jahre 1963 beteiligt an Unfällen mit nur Sachschaden 227 332 Lkw, an Unfällen mit Personenschaden 48 845 Lkw, davon bei Unfällen mit Getöteten 2 775 Lkw, bei Unfällen mit Schwerverletzten 14 784 Lkw, bei Unfällen mit Leichtverletzten 31 286 Lkw. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/2776 Frage XII/2) : Wie viele Verkehrstote waren im Jahre 1963 in USA, Frankreich, England, Italien, Belgien, Holland und in der Bundesrepublik Deutschland im prozentualen Verhältnis zu den zugelassenen Kraftfahrzeugen zu verzeichnen? Es entfielen von den bei Verkehrsunfällen getöteten Verkehrsteilnehmern auf je 1000 Kraftfahrzeuge 1,5 in der Bundesrepublik Deutschland, 0,9 in Frankreich, 1,4 in Italien, 0,5 in den USA, 0,9 in Belgien, 1,9 in den Niederlanden, 0,7 in Großbritannien. Bei den Ländern Belgien, Niederlande, Großbritannien handelt es sich dabei um Zahlen aus dem Jahre 1962, im übrigen um Zahlen aus dem Jahre 1963. Diese Zahlen für die Beurteilung der Unfallsituation sind nur bedingt geeignet, und zwar deshalb, weil die Voraussetzungen, nach denen die Statistiken aufgestellt werden, verschieden sind. In unserer Statistik wird als „getötet" geführt, wer beim Unfall selbst oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall verstirbt, während die Statistiken in Belgien und Italien nur die an der Unfallstelle Verstorbenen als „getötet" ausweisen und die Statistik in Frankreich nur diejenigen, die bis zum 3. Tage nach dem Unfall sterben. Ferner ist zu bedenken, daß die richtige Bezugsgröße für die Beurteilung der Unfallsituation nicht die Zahl der Kraftfahrzeuge, sondern die Verkehrsdichte, d. h. das Produkt aus Kraftfahrzeugzahl und Kilometerleistung ist. Geht man davon aus, so ergibt sich folgendes Bild: Es entfielen z. B. auf 100 Millionen Pkw-Kilometer in der Bundesrepublik Deutschland 12,08 getötete Verkehrsteilnehmer, in Frankreich 14,6 getötete Verkehrsteilnehmer, in Großbritannien 7,35 getötete Verkehrsteilnehmer. Für die übrigen Länder liegen Angaben über die Kilometerleistung leider nicht vor. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Renger (Drucksache IV/2776, Fragen XII/3, XII/4 und XII/5) : Hat die Bundesregierung die Absicht, den Vorschlägen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zu folgen und die Zugverbindungen drastisch zu kürzen, so daß z. B. in Schleswig-Holstein nur noch der Personenverkehr zwischen Städten von über 20 000 Einwohnern bestehen bliebe, was bedeuten würde, daß nur noch in 14 Städten Schleswig-Holsteins Zugverbindungen vorhanden wären, wodurch praktisch der Berufsverkehr zum Erliegen kommen würde? Ist die Bundesregierung bereit zu erklären, daß sie keinen Maßnahmen zustimmen wird, die die Wirtschaft und Landwirtschaft Schleswig-Holsteins, die durch die Randlage in der EWG schon besonders ungünstigen Bedingungen unterworfen sind, durch die Einschränkung des Schienen-Güterverkehrs noch weiter benachteiligen? 7416 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 Ist die Bundesregierung bereit, erneut zu erklären, daß sie den Ausbau der Schienenwege und ihre Elektrifizierung vorantreiben und besonders in den Randbezirken Hamburgs wegen des starken Berufsverkehrs den beschleunigten Ausbau der S-Bahn vornehmen wird? Globale Einschränkungen des Bundesbahnbetriebes, wie sie nach dem Bericht des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn vielfach befürchtet werden, werden von der Bundesregierung nach den gegebenen gesetzlichen Vorschriften abgelehnt. Das gilt für den Personen- wie für den Güterverkehr und gilt für alle Teile der Bundesrepublik. Einschränkungen durch Stillegung von Strecken oder von einzelnen Dienststellen erfolgen nur nach sorgfältiger Prüfung der Auswirkungen auf die Wirtschaft einschließlich der Landwirtschaft des betroffenen Gebietes. Dazu werden vorher in den einzelnen Fällen die Landesverkehrsbehörden und die örtlichen Stellen gehört. Es ist damit sichergestellt, daß die Deutsche Bundesbahn bei ihren Entscheidungen oder Vorschlägen die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Die Elektrifizierung und die Verdieselung wichtiger Eisenbahnstrecken wird fortgesetzt. Die Reihenfolge für die Elektrifizierung hängt allein von dem Verkehrsbedürfnis und der Wirtschaftlichkeit dieser Investition ab. Die Frage des weiteren Ausbaues von Eisenbahnstrecken für den Nahverkehr in den Ballungsräumen ist von besonderer Bedeutung; sie steht in engem Zusammenhang mit dem Bericht der Sachverständigenkommission zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und wird mit dessen Auswertung behandelt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 2. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache IV/2776, Fragen XIII/7 und XIII/8) : Aus welchen Gründen hat die Deutsche Bundespost bisher die Fernsprechteilnehmer der Stadt Mühlheim (Main) nicht wieder an den Ortsnetzbereich Frankfurt/Offenbach angeschlossen, wie dies früher der Fall war? Ist die Deutsche Bundespost bereit, die Fernsprechteilnehmer der Stadt Mühlheim (Main) wieder an den Ortsnetzberefdi Frankfurt/Offenbach anzuschließen und damit die für die Fernsprechteilnehmer entstandenen Benachteiligungen zu beseitigen? Zu Frage XIII/7: Die Stadt Mühlheim und ihr östlich gelegener, etwa 3 km von Mühlheim entfernter Ortsteil Dietesheim waren bis 1960 dem Fernsprechortsnetz Frankfurt am Main/Offenbach zugeordnet. Diese Zuordnung widersprach, da Mühlheim/Dietesheim weit außerhalb des 5-km-Kreises um die Vermittlungsstelle Offenbach liegt, den Bestimmungen der Fernsprechordnung. Eine Änderungsmöglichkeit ergab sich erst, als in Mühlheim eine neue Vermittlungsstelle eingerichtet wurde, die aus technischen Gründen notwendig geworden war und durch deren Einrichtung die zahlreichen Anträge auf neue Anschlüsse in Mühlheim erledigt werden konnten. Mit der Inbetriebnahme dieser Vermittlungsstelle am 28. Mai 1960 wurde ein neues Ortsnetz Mühlheim errichtet, dem Mühlheim/Dietesheim und der Ort Lämmerspiel angehören. Die Vermittlungsstelle Mühlheim ist eine Endvermittlungsstelle zu Frankfurt am Main. Die Teilnehmer in Mühlheim können daher die Teilnehmer in Frankfurt am Main und Offenbach zwar nicht mehr zur Ortsgesprächsgebühr, aber im Selbstwählferndienst zu der ebenfalls sehr günstigen Gebühr des Knotenamtsbereichs (eine Ortsgesprächsgebühreneinheit für je eineinhalb Minuten Sprechdauer) erreichen. Zu der Frage, aus welchen Gründen die Deutsche Bundespost die Teilnehmer von Mühlheim nicht wieder an das Ortsnetz Frankfurt am Main/Offenbach angeschlossen hat, ist festzustellen, daß es sich bei der Errichtung des Ortsnetzes Mühlheim nicht um eine vorübergehende Maßnahme, sondern um die endgültige Bereinigung der Netzeinteilung im Raum östlich von Frankfurt am Main/Offenbach handelte. Da die jetzige Einteilung den für das gesamte Bundesgebiet geltenden Richtlinien für die Abgrenzung der Ortsnetze entspricht, bestand bisher und besteht auch weiterhin keine Veranlassung, das Ortsnetz Mühlheim wieder aufzuheben und die Teilnehmer wieder an Frankfurt am Main/Offenbach anzuschließen. Zu Frage XIII/8: Die Frage, ob die Deutsche Bundespost bereit ist, die Teilnehmer der Stadt Mühlheim wieder an das Ortsnetz Frankfurt am Main/Offenbach anzuschließen, ist zu verneinen. Abgesehen davon, daß diese Maßnahme — wie zu XIII/7 schon erwähnt — mit den allgemein gültigen Vorschriften der Fernsprechordnung nicht zu vereinbaren wäre, würde eine Ausnahme zugunsten der Stadt Mühlheim eine Vielzahl berechtigter Berufungen nach sich ziehen. Im übrigen können die zu XIII/7 erwähnten Gebührenfolgen, die sich aus der Bildung des Ortsnetzes Mühlheim für die Teilnehmer ergeben haben, nicht als Benachteiligung bezeichnet werden. Es handelt sich vielmehr um die Beseitigung eines lange gewährten Gebührenvorteils, der den Teilnehmern in Anbetracht der Entfernungsverhältnisse und der von der Deutschen Bundespost zu erbringenden Leistungen nicht zustand und der daher schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Fernsprechteilnehmer nicht länger zu vertreten war. Der Fall, daß eine Gemeinde, obwohl sie im Einzugsbereich einer Großstadt liegt und zu dieser sehr enge wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bindungen hat, dennoch nicht dem Großstadtortsnetz, sondern einem Nachbarortsnetz zugeordnet ist oder ein eigenes Ortsnetz bildet, steht keineswegs vereinzelt da.

    Rede von Dr. Lambert Huys
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)