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    Deutscher Bundestag 150. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1964 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Maxsein 7373 A Fragestunde (Drucksache IV/2776) Frage des Abg. Dr. Schäfer: Informationsfunkdienst des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung von Hase, Staatssekretär . . 7373 B, C, D, 7374 A, B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 7373 B, C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 7373 D Schwabe (SPD) . . . . . . 7374 A, B Fragen des Abg. Schultz: Korporationen für evangelische und katholische Bundeswehrangehörige von Hassel, Bundesminister . . . . 7374 C, 7375 A, B, C, D, 7376 A Schultz (FDP) 7375 A, B, C Dr. Schäfer (SPD) 7375 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 7375 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7375 D Frage des Abg. Schwabe: Freitod von Angehörigen der Bundeswehr von Hassel, Bundesminister 7376 A, B, C, D Schwabe (SPD) . . . . . . . 7376 B Killat (SPD) 7376 C Frage des Abg. Kaffka: Tapezieren von Kasernenstuben durch Soldaten mit eigenen Mitteln von Hassel, Bundesminister . . . 7376 D, 3333 B, C, D, 3338 A, B, C, D, 7379 A Kaffka (SPD) .. . . . . . . . 7377 B, C Dr. Schäfer (SPD) 7377 D Sänger (SPD) . . . . . 7377 D, 7378 A Wellmann (SPD) 7378 B, C Dr. Kübler (SPD) 7378 C Dr. Reinhard (CDU/CSU) 7378 D Schlüter (SPD) 7379 A Fragen des Abg. Kaffka: Sanitätsoffiziere von Hassel, Bundesminister . . . 7379 B, D, 7380 A, B, C, D, 7381 A, B Kaffka (SPD) . . . . 7379 D, 7380 A, B Dr. Tamblé (SPD) 7380 B, C Dr. Hamm (FDP) . . . . 7380 D, 7381 A Kreitmeyer (FDP) 7381 A Frage des Abg. Dr. Huys: Rückerstattung von Beiträgen von Berufssoldaten zur Rentenversicherung von Hassel, Bundesminister . . 7381 B, C Dr. Huys (CDU/CSU) 7381 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 Frage des Abg. Flämig: Sicherung und Bewachung von Waffen- und Munitionslagern sowie Manöverplätzen von Hassel, Bundesminister 7381 D, 7382 D, 7383 A Flämig (SPD) . . . . . . . . . 7382 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7383 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Mitwirkung der Bundeswehr bei einem Experimentier-Theater „Happening" von Hassel; Bundesminister . . . 7383 B, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7383 Ç, D Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der selbständigen Berufstätigkeiten der Zweige Elektrizität, Gas, Wasser und sanitäre Dienste usw. (Drucksachen IV/2590, IV/2759) 7384 A Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Februar 1961 über den EisenbahnFrachtverkehr und über den EisenbahnPersonen- und -Gepäckverkehr (Drucksache (IV/2650); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2796) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7384 B Große Anfrage (SPD) betr. Wiederaussetzung der Gebührenerhöhungen bei der Deutschen Bundespost (Drucksache IV/2519) ; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Abg. Dr. Besold, Strauß, Wagner, Dr. Elbrächter u. Gen.) (Drucksache IV/2707) — Erste Beratung —; und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Abg. Gscheidle, Cramer, Seibert und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2782) — Erste Beratung —; und Schriftlicher Bericht des Auschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Gebührenerhöhung bei der Deutschen Bundespost (Drucksachen IV/2492, IV/2731) Börner (SPD) 7384 D Stücklen, Bundesminister 7388 B, 7408 D Dr. Besold (CDU/CSU) 7391 A Gscheidle (SPD) 7395 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7400 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 7403 C Dr. Aschoff (FDP) 7405 A Cramer (SPD) 7406 B Nächste Sitzung 7411 D Berichtigung 7411 Anlagen 7413 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 7373 150. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 148. Sitzung Seite 7342 C Zeile 13 statt „Vollweisen": Vollwaisen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 4. 12. Dr. Atzenroth 31. 12. Bauer (Wasserburg) 4. 12. Bauer (Würzburg) * 5. 12. Bazille 15. 12. Berkhan * 5. 12. Biegler 4. 12. Dr. Bieringer 4. 12. Dr. Birrenbach 4. 12. Fürst von Bismarck * 5. 12. Blachstein 31. 12. Blöcker 4. 12. Dr. h. c. Brauer * 5. 12. Corterier * 5. 12. Dr. Dehler 4. 12. Deringer ** 4. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Dopatka 5. 12. Dr. Dörinkel 4. 12. Dr. Dr. h. c. Dresbach 4. 12. Dr. Eckhardt 4. 12. Dr. Effertz 4. 12. Eisenmann 4. 12. Dr. Eppler 4. 12. Erler * 5. 12. Etzel 4. 12. Figgen 4. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 5. 12. Dr. Franz 4. 12. Dr. Fritz 4. 12. Dr. Furler * 5. 12. Gaßmann 31. 12. Gedat 15. 12. Dr. Gossel 19. 12. Dr. Gradl 4. 12. Frau Griesinger 4. 12. Haage (München) 4. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 4. 12. Dr. Dr. Heinemann 4. 12. Dr. Hellige 4. 12. Herold 4. 12. Dr. Hesberg 4. 12. Höhne 4. 12. Frau Dr. Hubert * 5. 12. Dr. Imle 4. 12. Iven (Düren) 4. 12. Jacobi (Köln) 4. 12. Frau Jacobi (Marl) 4. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Jacobs * 5. 12. Dr. Jaeger * 5. 12. Dr. h. c. Jaksch 4. 12. Kahn-Ackermann * 5. 12. Frau Kalinke 4. 12. Klein (Saarbrücken) 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 5. 12. Klinker ** 4. 12. Dr. Kopf * 5. 12. Kriedemann ** 4. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1. Kurtz 4. 12. Leber 4. 12. Lenze (Attendorn) * 5. 12. Dr. Lohmar 4. 12. Dr. Löhr 4. 12. Logemann 4. 12. Maier (Mannheim) 4. 12. Majonica 4. 12. Dr. Mälzig 4. 12. Mattick 4. 12. Mauk ** 4. 12. Frau Dr. Maxsein * 5. 12. Memmel * 5. 12. Dr. von Merkatz * 5. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 5. 12. Freiherr von Mühlen * 5. 12. Murr 4. 12. Paul * 5. 12. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Pöhler 4. 12. Dr. Preiß 31. 12. Priebe 4. 12. Frau Dr. Probst 4. 12. Reichhardt 11. 12. Frau Renger * 5. 12. Richarts ** 4. 12. Ritzel 4. 12. Dr. Rutschke * 5. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) * 5. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 4. 12. Frau Schroeder (Detmold) 4. 12. Dr. Seffrin * 5. 12. Seidl (München) * 5. 12. Dr. Serres * 5. 12. Seuffert 4. 12. Dr. Starke 4. 12. Dr. Stoltenberg 4. 12. Stooß 4. 12. Frau Strobel ** 13. 12. Dr. Süsterhenn * 5. 12. Dr. Wahl * 5. 12. Welke 5. 12. Frau Welter (Aachen) 4. 12. Wienand* 5. 12. Werner 4. 12. Dr. Zimmer * 5. 12. b) Urlaubsanträge Metzger 11. 12. 7414 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 Anlage 2 Schriftliche Antwort des 'Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 4. Dezember 1964 .auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Sinn (Drucksache IV/2776, Fragen VIII/8, VIII/9 und VIII/10) : Welche Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, die in erheblichem Maße Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, gewähren ihren Mitarbeitern eine Zulage analog der Zulage oberster Bundesbehörden? Warum begünstigt die Bundesregierung eine sozial ungerechtfertigte Differenzierung der Zuwendungsempfänger im Hinblick auf die Zulagengewährung? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um den in Frage VIII/9 gekennzeichneten, dem Grundsatz einer gleichen Behandlung zuwiderlaufenden Zustand zu ändern? In dem großen Bereich von Zuwendungsempfängern gibt es sechs Zuwendungsempfänger, die ihren Beschäftigten eine Zulage ähnlich der Ministerialzulage gewähren, wie sie die Bediensteten der obersten Bundesbehörden erhalten. Es sind das folgende Organisationen: 1. Inter Nationes e. V., Bonn 2. Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V., Bad Godesberg 3. Deutsches Studentenwerk e. V., Bonn 4. Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates, Köln 5. Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V., Bad Godesberg 6. Max-Planck-Gesellschaft e. V., Göttingen. Die Zulagen werden teils aus eigenen Mitteln der B) Zuwendungsempfänger, teils aus Zuwendungsmitteln des Bundes gedeckt. Darüber hinaus werden in 13 weiteren Fällen von Zuwendungsempfängern gewisse Zulagen gezahlt, die allerdings mit den Ministerialzulagen nicht ganz ,vergleichbar sind. Von der Gewährung der Zulagen erhält der Haushaltsausschuß durch Vorlage der Wirtschaftspläne gelegentlich der Beratung des Bundeshaushalts Kenntnis. Bei diesem Sachverhalt kann von der Begünstigung einer „sozial ungerechtfertigten Differenzierung der Zuwendungsempfänger im Hinblick auf die Zulagengewährung" durch die Bundesregierung nicht die Rede sein. Die Bundesregierung ist jedoch der Ansicht, daß eine der Ministerialzulage ähnliche Zulage für die Beschäftigten der Zuwendungsempfänger in der Riegel nicht gerechtfertigt ist. In diesem Sinne hat sich auch der Vertreter meines Hauses gegenüber dem Haushaltsausschuß in der 150. Sitzung am 12. Januar 1961 (vgl. Protokoll Seite 31) geäußert. Desgleichen hat der Bundesminister der Finanzen in der Vorlage an den Haushaltsausschuß Nr. 4/63 vom 22. Januar 1963 — II A/3 — Bu 4314 —1/63 — Bedenken hinsichtlich der Zubilligung von Zulagen an Beschäftigte von Zuwendungsempfängern geltend gemacht. Die 'Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß sie bisher Maßnahmen eingeleitet oder zugelassen hat, die dem Grundsatz .der Gleichbehandlung der Zuwendungsempfänger zuwiderlaufen. Entsprechend der Anregung .des Haushaltsausschusses bei der Beratung 'des Wirtschaftsplanes von Inter Nationes in der 54. Sitzung des Haushaltsausschusses am 6. Februar 1963 (vgl. Protokoll Seite 28) wird die 'Bundesregierung die Frage der Zulagen an die Beschäftigten von Zuwendungsempfängern allgemein überprüfen und .darüber berichten. Die notwendigen Ermittlungen konnten noch nicht zum Abschluß gebracht werden. Der Bericht wird dem Haushaltsausschuß in Kürze zugehen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 4. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache IV/2776, Fragen VIII/11 und VIII/12) : Besteht angesichts der immer wiederkehrenden Belästigungen und Gefahren für die Bewohner der an drei Seiten unmittelbar an den Exerzierplatz Groflauheim-Wolfgang des US-Standortes Hanau angrenzenden Wohngebiete die Möglichkeit, diesen Panzer- und Pionierübungsplatz an eine besser geeignete Stelle zu verlegen? Was wurde bisher unternommen, um die Verlegung des in Frage VIII/11 genannten Exerzierplatzes in die Wege zu leiten? Zu Frage VIII/11: Die Verlegung des Panzerübungsplatzes Großauheim-Wolfgang ist in den Jahren 1962/63 seitens der Hessischen Landesregierung im Zusammenhang mit Planungen für eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Raume südöstlich von Hanau erwogen worden. Nachdem der Vorentwurf für die Südostumgehung von Hanau fertiggestellt ist und die amerikanischen Streitkräfte sich mit der Trassenführung durch den Übungsplatz grundsätzlich einverstanden erklärt haben, ist die angestrebte Verlegung entfallen. Zu Frage VIII/12: Die militärischen Anlagen im Raume Hanau, Wolfgang und Großauheim mit dem Panzerübungsgelände sind standortbedingt. Sofern die Hessischen Landesbehörden unter Berücksichtigung der Verteidigungsaufgabe der amerikanischen Streitkräfte keine eindeutig überwiegenden deutschen Interessen darlegen, sehe ich keine Möglichkeit, die gänzliche Verlegung des Übungsgeländes zu erwirken. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 4. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2776, Frage VIII/13) : Welche Ergebnisse haben die im Februar 1963 seitens des Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium angekündigten Verhandlungen über eine Revision der mit zahlreichen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf eine Eindämmung der durch diese bisher möglichen Steuerflucht erbracht? Wie Staatssekretär Grund am 6. Februar 1963 in seiner Antwort auf Ihre Frage, Herr Abgeordneter, ankündigte, hat die Bundesregierung die sachdienlichen Schritte unternommen, um zu verhindern, daß die von dem teilweise bestehenden internationalen Steuergefälle ausgehenden Anreize zur Steuerflucht durch Doppelbesteuerungsabkommen noch verstärkt werden. Die Bundesregierung hat ihre Entschlossenheit, die in Frage kommenden Abkommen zu revidieren, in ihrem Bericht über die Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 7415 Wettbewerbsverzerrungen aus Sitzverlagerungen in das Ausland und aus dem internationalen Steuergefälle bekräftigt. Dabei ist allerdings zu betonen, daß die Abkommensrevisionen das Steuergefälle selbst nicht beseitigen können. Es kann lediglich erreicht werden, daß keine Verstärkung der Auswirkungen des Steuergefälles durch die Abkommensregelungen eintritt. Für eine Revision kommt nur das Abkommen mit der Schweiz in Betracht, nachdem die Abkommen mit den anderen hier in Betracht kommenden Staaten — wie Luxemburg — bereits die notwendigen Ausschlußregelungen enthalten. Im Rahmen von Verständigungsgesprächen wurden die schweizerischen Behörden eingehend von den aufgetretenen Problemen und den deutscherseits vorzutragenden Bedenken unterrichtet. Nachdem die Untersuchungen durch den Bericht der Bundesregierung über die Wettbewerbsverzerrungen aus dem internationalen Steuergefälle zu einem gewissen Abschluß gebracht worden sind, ist nunmehr eine formelle Einladung an die Schweizer Regierung zur Aufnahme von Verhandlungen über die Revision des deutschschweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens unterwegs. Es steht zu hoffen, daß die Revisionsverhandlungen in Kürze durchgeführt werden können. Die Bundesregierung hat auch mit Erfolg ihre Bemühungen fortgesetzt, für die wesentlichen Auslandsbeteiligungen die deutsche Kapitalertragsteuer, die in den Abkommen regelmäßig auf 15 v. H. gesenkt wird, zum Normalsatz von 25 v. H. voll aufrechtzuerhalten, soweit dies notwendig ist, um möglichen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Auswirkungen des gespaltenen Körperschaftsteuersatzes entgegenzuwirken. So wurde vor wenigen Tagen ein Revisionsabkommen mit Großbritannien unterzeichnet, das dem deutschen Anliegen voll Rechnung trägt. Außerdem ist es nach überaus langwierigen und schwierigen Verhandlungen gelungen, auch mit den USA zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen. Dieser Verhandlungserfolg ist um so mehr zu begrüßen, weil es trotz mehrfacher Verhandlungen, die sich auf Jahre hin erstrecken, bis dahin nicht gelungen war, die deutschen Vorstellungen gegenüber. dem Land, das die weitaus größten Investitionen in der Bundesrepublik hat, durchzusetzen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/2776, Frage XII/1): An wie vielen Verkehrsunfällen waren im Jahre 1963 in der Bundesrepublik Deutschland Lastkraftwagen beteiligt? Im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) waren rim Jahre 1963 beteiligt an Unfällen mit nur Sachschaden 227 332 Lkw, an Unfällen mit Personenschaden 48 845 Lkw, davon bei Unfällen mit Getöteten 2 775 Lkw, bei Unfällen mit Schwerverletzten 14 784 Lkw, bei Unfällen mit Leichtverletzten 31 286 Lkw. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/2776 Frage XII/2) : Wie viele Verkehrstote waren im Jahre 1963 in USA, Frankreich, England, Italien, Belgien, Holland und in der Bundesrepublik Deutschland im prozentualen Verhältnis zu den zugelassenen Kraftfahrzeugen zu verzeichnen? Es entfielen von den bei Verkehrsunfällen getöteten Verkehrsteilnehmern auf je 1000 Kraftfahrzeuge 1,5 in der Bundesrepublik Deutschland, 0,9 in Frankreich, 1,4 in Italien, 0,5 in den USA, 0,9 in Belgien, 1,9 in den Niederlanden, 0,7 in Großbritannien. Bei den Ländern Belgien, Niederlande, Großbritannien handelt es sich dabei um Zahlen aus dem Jahre 1962, im übrigen um Zahlen aus dem Jahre 1963. Diese Zahlen für die Beurteilung der Unfallsituation sind nur bedingt geeignet, und zwar deshalb, weil die Voraussetzungen, nach denen die Statistiken aufgestellt werden, verschieden sind. In unserer Statistik wird als „getötet" geführt, wer beim Unfall selbst oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall verstirbt, während die Statistiken in Belgien und Italien nur die an der Unfallstelle Verstorbenen als „getötet" ausweisen und die Statistik in Frankreich nur diejenigen, die bis zum 3. Tage nach dem Unfall sterben. Ferner ist zu bedenken, daß die richtige Bezugsgröße für die Beurteilung der Unfallsituation nicht die Zahl der Kraftfahrzeuge, sondern die Verkehrsdichte, d. h. das Produkt aus Kraftfahrzeugzahl und Kilometerleistung ist. Geht man davon aus, so ergibt sich folgendes Bild: Es entfielen z. B. auf 100 Millionen Pkw-Kilometer in der Bundesrepublik Deutschland 12,08 getötete Verkehrsteilnehmer, in Frankreich 14,6 getötete Verkehrsteilnehmer, in Großbritannien 7,35 getötete Verkehrsteilnehmer. Für die übrigen Länder liegen Angaben über die Kilometerleistung leider nicht vor. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Renger (Drucksache IV/2776, Fragen XII/3, XII/4 und XII/5) : Hat die Bundesregierung die Absicht, den Vorschlägen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zu folgen und die Zugverbindungen drastisch zu kürzen, so daß z. B. in Schleswig-Holstein nur noch der Personenverkehr zwischen Städten von über 20 000 Einwohnern bestehen bliebe, was bedeuten würde, daß nur noch in 14 Städten Schleswig-Holsteins Zugverbindungen vorhanden wären, wodurch praktisch der Berufsverkehr zum Erliegen kommen würde? Ist die Bundesregierung bereit zu erklären, daß sie keinen Maßnahmen zustimmen wird, die die Wirtschaft und Landwirtschaft Schleswig-Holsteins, die durch die Randlage in der EWG schon besonders ungünstigen Bedingungen unterworfen sind, durch die Einschränkung des Schienen-Güterverkehrs noch weiter benachteiligen? 7416 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 Ist die Bundesregierung bereit, erneut zu erklären, daß sie den Ausbau der Schienenwege und ihre Elektrifizierung vorantreiben und besonders in den Randbezirken Hamburgs wegen des starken Berufsverkehrs den beschleunigten Ausbau der S-Bahn vornehmen wird? Globale Einschränkungen des Bundesbahnbetriebes, wie sie nach dem Bericht des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn vielfach befürchtet werden, werden von der Bundesregierung nach den gegebenen gesetzlichen Vorschriften abgelehnt. Das gilt für den Personen- wie für den Güterverkehr und gilt für alle Teile der Bundesrepublik. Einschränkungen durch Stillegung von Strecken oder von einzelnen Dienststellen erfolgen nur nach sorgfältiger Prüfung der Auswirkungen auf die Wirtschaft einschließlich der Landwirtschaft des betroffenen Gebietes. Dazu werden vorher in den einzelnen Fällen die Landesverkehrsbehörden und die örtlichen Stellen gehört. Es ist damit sichergestellt, daß die Deutsche Bundesbahn bei ihren Entscheidungen oder Vorschlägen die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Die Elektrifizierung und die Verdieselung wichtiger Eisenbahnstrecken wird fortgesetzt. Die Reihenfolge für die Elektrifizierung hängt allein von dem Verkehrsbedürfnis und der Wirtschaftlichkeit dieser Investition ab. Die Frage des weiteren Ausbaues von Eisenbahnstrecken für den Nahverkehr in den Ballungsräumen ist von besonderer Bedeutung; sie steht in engem Zusammenhang mit dem Bericht der Sachverständigenkommission zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und wird mit dessen Auswertung behandelt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 2. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache IV/2776, Fragen XIII/7 und XIII/8) : Aus welchen Gründen hat die Deutsche Bundespost bisher die Fernsprechteilnehmer der Stadt Mühlheim (Main) nicht wieder an den Ortsnetzbereich Frankfurt/Offenbach angeschlossen, wie dies früher der Fall war? Ist die Deutsche Bundespost bereit, die Fernsprechteilnehmer der Stadt Mühlheim (Main) wieder an den Ortsnetzberefdi Frankfurt/Offenbach anzuschließen und damit die für die Fernsprechteilnehmer entstandenen Benachteiligungen zu beseitigen? Zu Frage XIII/7: Die Stadt Mühlheim und ihr östlich gelegener, etwa 3 km von Mühlheim entfernter Ortsteil Dietesheim waren bis 1960 dem Fernsprechortsnetz Frankfurt am Main/Offenbach zugeordnet. Diese Zuordnung widersprach, da Mühlheim/Dietesheim weit außerhalb des 5-km-Kreises um die Vermittlungsstelle Offenbach liegt, den Bestimmungen der Fernsprechordnung. Eine Änderungsmöglichkeit ergab sich erst, als in Mühlheim eine neue Vermittlungsstelle eingerichtet wurde, die aus technischen Gründen notwendig geworden war und durch deren Einrichtung die zahlreichen Anträge auf neue Anschlüsse in Mühlheim erledigt werden konnten. Mit der Inbetriebnahme dieser Vermittlungsstelle am 28. Mai 1960 wurde ein neues Ortsnetz Mühlheim errichtet, dem Mühlheim/Dietesheim und der Ort Lämmerspiel angehören. Die Vermittlungsstelle Mühlheim ist eine Endvermittlungsstelle zu Frankfurt am Main. Die Teilnehmer in Mühlheim können daher die Teilnehmer in Frankfurt am Main und Offenbach zwar nicht mehr zur Ortsgesprächsgebühr, aber im Selbstwählferndienst zu der ebenfalls sehr günstigen Gebühr des Knotenamtsbereichs (eine Ortsgesprächsgebühreneinheit für je eineinhalb Minuten Sprechdauer) erreichen. Zu der Frage, aus welchen Gründen die Deutsche Bundespost die Teilnehmer von Mühlheim nicht wieder an das Ortsnetz Frankfurt am Main/Offenbach angeschlossen hat, ist festzustellen, daß es sich bei der Errichtung des Ortsnetzes Mühlheim nicht um eine vorübergehende Maßnahme, sondern um die endgültige Bereinigung der Netzeinteilung im Raum östlich von Frankfurt am Main/Offenbach handelte. Da die jetzige Einteilung den für das gesamte Bundesgebiet geltenden Richtlinien für die Abgrenzung der Ortsnetze entspricht, bestand bisher und besteht auch weiterhin keine Veranlassung, das Ortsnetz Mühlheim wieder aufzuheben und die Teilnehmer wieder an Frankfurt am Main/Offenbach anzuschließen. Zu Frage XIII/8: Die Frage, ob die Deutsche Bundespost bereit ist, die Teilnehmer der Stadt Mühlheim wieder an das Ortsnetz Frankfurt am Main/Offenbach anzuschließen, ist zu verneinen. Abgesehen davon, daß diese Maßnahme — wie zu XIII/7 schon erwähnt — mit den allgemein gültigen Vorschriften der Fernsprechordnung nicht zu vereinbaren wäre, würde eine Ausnahme zugunsten der Stadt Mühlheim eine Vielzahl berechtigter Berufungen nach sich ziehen. Im übrigen können die zu XIII/7 erwähnten Gebührenfolgen, die sich aus der Bildung des Ortsnetzes Mühlheim für die Teilnehmer ergeben haben, nicht als Benachteiligung bezeichnet werden. Es handelt sich vielmehr um die Beseitigung eines lange gewährten Gebührenvorteils, der den Teilnehmern in Anbetracht der Entfernungsverhältnisse und der von der Deutschen Bundespost zu erbringenden Leistungen nicht zustand und der daher schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Fernsprechteilnehmer nicht länger zu vertreten war. Der Fall, daß eine Gemeinde, obwohl sie im Einzugsbereich einer Großstadt liegt und zu dieser sehr enge wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bindungen hat, dennoch nicht dem Großstadtortsnetz, sondern einem Nachbarortsnetz zugeordnet ist oder ein eigenes Ortsnetz bildet, steht keineswegs vereinzelt da.
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.


Rede von Hans Wellmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(schönste Stube?" trotz der verstärkten Mittel zu einem großen Teil von den Soldaten selbst finanziert worden ist? Ich 'habe ausdrücklich dargelegt, Herr Abgeordneter, und es ist in meinem Erlaß festgehalten, daß dort, wo die Truppe, bevor eine Grundinstandsetzung vernünftig erfolgen kann, zu einer Selbsthilfe schreitet, die zuständige Standortverwaltung, nachdem sie sich das angesehen hat, die Mittel dazu bereitstellt. Ich könnte Ihnen nicht nur ein Beispiel, ich könnte Ihnen eine große Zahl von Beispielen ähnlicher Art wie in Bergzabern nennen. Herr Minister, meine Frage ist leider nicht beantwortet: Trifft es zu, daß die Soldaten zu einem großen Teil selber die Mittel zur Verfügung gestellt haben? — Daß auch von amtlicher Seite Mittel zur Verfügung gestellt worden sind, habe ich ja nicht abgestritten! Wenn die Soldaten in eigener Leistung, nach eigenen Plänen, eigenen Wünschen und eigenen Zielen ihre Stuben ausgestalten und dafür mehr Geld aufwenden, als sie ersetzt bekommen, dann ist das ihre eigene Angelegenheit. Wir sollten das allerdings auch ruhig einmal anerkennen. Eine Zusatzfrage. Herr Minister, darf ich annehmen, daß diese Mittel auch für Tapeten zur Verfügung gestellt werden, wenn die Soldaten keine andere Möglichkeit hatten — in Baracken, wie etwa in Mannheim in der Pionierkaserne —, ihre Räume herzurichten? Herr Abgeordneter, die Masse der Soldaten ist nicht in Baracken untergebracht, sondern in massiven, entweder ganz alten, alten oder neuen Kasernen. Wenn irgendwo eine Ausnahmesituation gegeben sein sollte, ist der letzte, der nicht mit einer Ausnahmesituation fertigzuwerden bereit ist, der Bundesverteidigungsminister. Ich bin aber nicht bereit, ganz generell zu sagen: „Statt Anstrich Tapeten." Denn damit würden wir das ganze Prinzip verlassen, und dann käme nachher der Streit darüber, was für Tapeten man aufhängen soll, welche Qualität und was für ein Muster sie haben oder nicht haben sollen. Eine Zusatzfrage. Herr Minister, wie beurteilen Sie die Frage der SPD im Zusammenhang mit dem früheren Schlagwort „Wohnungen statt Kasernen" ? Ich darf Ihnen die Anregung geben, diese Frage an die SPD zu stellen und nicht an den Minister. Bitte, Herr Kollege, eine Zusatzfrage. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 7379 Ist Ihnen bekannt, ob für die Wettbewerbe „Wer hat die schönste Stube?" eventuell Belohnungen ausgesetzt oder Anreize gegeben wurden? Sicher. Allerdings werden diese Belohnungen nicht vom Bundesministerium der Verteidigung ausgesetzt. Die Einheitsführer gehen in eigener Zuständigkeit mit dem Offiziersund Unteroffizierskorps zu Rate, welche Art der Belohnung sie verteilen können. Das kann eine Flasche Schnaps sein, das kann vielleicht auch ein halber Tag Sonderurlaub oder etwas Ähnliches sein. Das ist allein ihre Entscheidung. Mir scheint, man sollte nicht von oben her reglementieren, welche Art der Belohnung oder Belobigung der einzelne bekommen soll. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Minister, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß dabei die Gewähr gegeben sein müßte, daß das ansässige heimische Gewerbe nicht eventuell durch einen Wettbewerb ausgeschaltet wird? Die Frage beantworte ich mit Nein. Wir kommen zu den Fragen XI/6 und XI/7 — des Herrn Abgeordneten Kaffka —; ich nehme an, Sie werden sie gemeinsam beantworten, Herr Minister: Wie viele Sanitätsoffiziere fehlen der Bundeswehr? Was hat das Bundesverteidigungsministerium bisher unter nommen, um den Mangel an Sanitätsoffizieren zu beheben? Ja, ich werden die beiden Fragen, die eng zusammenhängen und sich mit dem Thema der Sanitätsoffiziere der Bundeswehr befassen, zusammen beantworten. Zu der ersten Frage darf ich die Zahlen nennen: Der Bundeswehr fehlen rund 750 Sanitätsoffiziere, darunter etwa 550 Ärzte; der Rest verteilt sich auf Zahnärzte, Apotheker und einige Veterinärärzte. Das bedeutet, daß 41 % der Planstellen für Sanitätsärzte im Bundeshaushalt 1964 unbesetzt sind. Die zweite Frage, was das Bundesministerium der Verteidigung unternommen hat, um den Mangel an Sanitätsoffizieren zu beheben, darf ich wie folgt beantworten: Wie die Erfahrung lehrt, ist eine schnelle Behebung des Mangels nicht möglich. Um auf weite Sicht eine Änderung herbeizuführen, hat das Bundesverteidigungsministerium bisher folgendes unternommen. Erstens. Durch das Besoldungsänderungsgesetz von 1957 wurden die Sanitätsoffiziere vom Stabsarzt bis zum Oberfeldarzt gegenüber den Offizieren der übrigen Dienstgrade um eine Besoldungsgruppe bessergestellt. So erhält der Stabsarzt, der im Range eines Hauptmannes steht, die Besoldung wie ein Major, der Oberstabsarzt, im Range einem Major vergleichbar, die Besoldung eines Oberstleutnants und der Oberfeldarzt, der den Rang eines Oberstleutnants innehat, die nächst höhere Besoldungsgruppe. Zweitens. Durch Erlaß vom 16. Dezember 1960 ist den Sanitätsoffizieren die Ausübung ärztlicher Privatpraxis allgemein gestattet worden. Drittens. Das Bundesverteidigungsministerium gewährt seit 1960 Studenten der Medizin, der Zahnmedizin und der Pharmazie Studienbeihilfen, wenn sie sich für eine achtjährige Dienstzeit in der Bundeswehr nach bestandenem Staatsexamen verpflichten. Zur Zeit stehen Haushaltsmittel für 500 Studienplätze zur Verfügung. Die Zahl der Bewerber ist größer als die Zahl der verfügbaren Plätze. Deshalb ist eine Erhöhung der Zahl der Studienbeihilfeplätze geplant. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen werden ab 1970 stärker ins Gewicht fallen. Dann wird mit einem jährlichen Zuwachs von etwa 120 Jungärzten gerechnet werden können. Viertens. Seit April 1963 werden ungediente Ärzte, Zahnärzte und Apotheker der Geburtsjahrgänge 1937, zweite Hälfte, und jünger zu einem verkürzten Grundwehrdienst von sechs Monaten einberufen. Im Benehmen mit den Standesorganisationen beabsichtige ich, die verkürzte Grundwehrdienstzeit auf zwölf Monate auszudehnen. Auf jeden Fall kann ein spürbare Entlastung auf diesem Weg ab 1966 erwartet werden. Fünftens. Ebenfalls seit April 1963 werden Abiturienten, die Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studieren wollen, vor Aufnahme des Studiums zu einem verkürzten Grundwehrdienst von zwölf Monaten einberufen. Zum Ausgleich für die im verkürzten Wehrdienst fortgefallenen sechs Monate werden sie nach ihrer Bestallung zum Arzt, Zahnarzt oder Apotheker eine sechsmonatige Wehrübung ableisten. Ich habe die personelle Lage des Sanitätsdienstes der Bundeswehr am 3. November 1964 mit den Vertretern der ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Standesorganisationen eingehend erörtert. Bei dieser Gelegenheit ist vor allem auch besprochen worden, künftig diejenigen Abiturienten, die Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie zu studieren beabsichtigen, vom Grundwehrdienst zurückzustellen, um sie erst nach ihrer Bestallung zur Ableistung des Grundwehrdienstes einzuberufen. Dazu ist jedoch eine Gesetzesänderung nötig. Zu einer Zusatzfrage der Herr Abgeordnete Kaffka! Herr Minister, wie viele der 750 Sanitätsoffiziere sind tatsächlich im Truppendienst, und wie hoch ist der Prozentsatz derjenigen, die in der reinen Verwaltung tätig sind? Die Antwort darauf kann ich Ihnen nicht geben. Die 7380 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 Bundesminister von Hassel Zahl der Offiziere in der Sanitätsinspektion hier und ,die Zahl der zuständigen Sanitätsoffiziere draußen in den einzelnen Kommandobehörden ist sehr begrenzt. Wir bemühen uns darum, die Masse der Sanitätsoffiziere dort zu haben, wohin sie gehören, nämlich bei der Truppe. Die Zahl der Sanitätsoffiziere bei der Truppe reicht aber bei weitem nicht aus, so daß als Behelf auf den praktischen zivilen Arzt zurückgegriffen wird, der dann in einem besonderen finanziellen Verhältnis mit uns die Aufgabe übernimmt. Das ist aber nur eine Übergangslösung. Die Abstellung der Mißstände erfolgt durch Maßnahmen, wie ich sie eben vorgetragen habe. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kaffka! Herr Minister, weshalb haben Sanitätsoffiziere vergleichsweise wesentlich schlechtere Beförderungs-und Aufstiegsmöglichkeiten in die höheren Dienstgrade als die Truppenoffiziere? Die Frage ist mir nicht nur bekannt, die Frage ist auch berechtigt. Seit geraumer Zeit sind deshalb Verhandlungen mit dem Finanzministerium im Gang, um eine einigermaßen gleichartige Aufstiegsmöglichkeit im Sanitätsdienst zu erreichen, wie sie im übrigen Dienst der Truppenoffiziere gegeben ist. Eine dritte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kaffka! Ist aus demselben Grund der Inspekteur des Sanitätswesens eine Rangstufe tiefer eingestuft als die übrigen Inspekteure? Über die Frage des dritten Sterns für den Inspekteur -des Sanitätswesens ist — und das wissen die Mitglieder des Haushaltsausschusses — viel diskutiert worden. Sie wissen, daß der Bundesminister der Verteidigung für eine Gleichstellung eingetreten ist, und er hofft, daß er sie bei der nächsten Stellenberatung auch erreicht. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Tamblé. Herr Minister, können Sie sagen, wieviel Prozent der Sanitätsoffiziere Privatpraxis ausüben, oder ist es nicht so, daß wegen der vielen Fehlstellen die Sanitätsoffiziere derart überbelastet sind, daß sie von diesem Angebot überhaupt keinen Gebrauch machen können? Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Aber ich lege Wert darauf, daß der Sanitätsoffizier die Möglichkeit hat, eine gewisse Privatpraxis auszuüben, weil ich glaube, daß das im Sinne des Sanitätsoffiziers und damit auch der Bundeswehr liegt, daß er nämlich nicht nur eine etwa gleichartige Altersstufe junger Männer behandelt, sondern auch sein ärztliches Wissen durch eine Privatpraxis weiterbilden und ausweiten kann. Dazu eine Zusatzfrage? — Bitte. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß die Besoldung britischer Sanitätsoffiziere im Durchschnitt etwa 50% höher ist als die der deutschen und daß außerdem den britischen Sanitätsoffizieren noch besondere Zulagen und Vergünstigungen gewährt werden und daß in England auf diese Weise dem Ärztemangel, der etwa der gleiche war wie bei uns in der Bundesrepublik, innerhalb von zwei Jahren wirksam begegnet werden konnte? Wir können nicht die deutschen Verhältnisse mit denen in anderen NATO-Staaten ohne weiteres vergleichen; dann würden wir z. B. beim Besoldungsgefüge zwischen deutschen Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren, und gleichartigen amerikanischen Rangstufen einen außerordentlichen Unterschied finden. Die englische Lösung, die Sie eben ansprachen, ist meines Wissens erst in der allerjüngsten Zeit in England eingeführt, um auf diese Weise dem Mangel an Sanitätsoffizieren beikommen zu können. Wir haben das — ich darf Sie darauf aufmerksam machen — ja auch bei uns insofern getan, als die Sanitätsoffiziere bereits um eine Gruppe höher eingestuft sind als vergleichbare Truppenoffiziere. Wir sind also auf dem Gebiet der Besoldung auf unserer Seite dem deutschen Sanitätsoffizier bereits entgegengekommen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hamm. Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, daß primär die Bemühungen auf die Förderung des aktiven Sanitätsoffiziers ausgerichtet werden müssen und daß deshalb die Maßnahmen, von denen Sie gesprochen haben — Studienbeihilfe, Zurückstellung des Grundwehrdienstes bis nach der Approbation —, an sich nicht an dem richtigen Punkt ansetzen, daß sie zwar durchaus notwendig sind, daß aber der wesentliche Punkt die aktiven Sanitätsoffiziere sind? Den ersten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit Ja; man muß beim aktiven Sanitätsoffizier ansetzen. Zur zweiten Frage darf ich Ihnen erklären, daß ich bisher keinen besseren Vorschlag selber habe ausarbeiten können bzw. mir kein besserer Vorschlag gemacht worden ist, wie ich mit der Frage besser fertig werden könnte. Noch eine Zusatzfrage, bitte sehr, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 7381 Glauben Sie, Herr Minister, daß die Ausgaben für eine Verbesserung der Besoldung — deren Begründung man daraus herleiten könnte, daß es ja nicht nur militärischer, sondern auch medizinischer Dienst ist — geringer sein könnten als die Leistungen an die Vertragsärzte? Zweiflelsohne! Aber wenn wir die Besoldung des Sanitätsdienstes wesentlich verändern, dann wird das sofort Auswirkungen auf den gesamten öffentlichen Dienst überhaupt haben. Deshalb, scheint mir, muß man bei einer solchen Betrachtung nicht nur das eine sehen, sondern das Ganze. Im übrigen habe ich Ihnen im Zusammenhang mit einer Zusatzfrage dargelegt, daß wir uns um eine Verbesserung des Stellenkegels bemühen. Ein besserer Stellenkegel mit besseren Aufstiegsmöglichkeiten kommt auch Ihrer Fragestellung entgegen. Herr Abgeordneter Kreitmeyer! Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß sämtliche Armeen, zumindest in Europa, sich dadurch helfen, daß sie über den Reservesanitätsoffizier die truppenärztliche Betreuung sicherstellen? Welche Hindernisse liegen noch vor, den gleichen Weg auch bei uns zu gehen? Das waren aber zwei Fragen! Die Frage der Reservesanitätsoffiziere wird bei uns genauso gesehen. Wir bemühen uns in großem Umfang, Sanitätsoffiziere der Reserve heranzubilden und sie in den Reservedienstgrad auch überführen zu können. Die Schwierigkeit liegt aber darin: man kann nicht den Reservesanitätsoffizier so häufig einziehen, daß damit etwa die Lücke im aktiven Sanitätsoffizierskorps geschlossen wird. Das Reservesanitätsoffizierskorps ist ja vor allen Dingen für einen etwa eintretenden Ernstfall gedacht. Wir kommen nunmehr zur Frage XI/8 — des Herrn Abgeordneten Dr. Huys —: Ist die Bundesregierung bereit, in einer zukünftigen Novelle zur Rentenversicherung den Berufssoldaten, die sich aus ihrer früheren Berufstätigkeit die Anwartschaft auf eine freiwillige Weiterversicherung erworben haben, die geleisteten Beiträge rückzuerstatten, falls sie dieses beantragen? Herr Minister, bitte. Die Rückerstattung der Arbeitnehmeranteile von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung an Berufssoldaten, die am 8. Mai 1945 Berufssoldaten der alten Wehrmacht gewesen sind und in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zur Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, wird bereits in § 78 des Soldaten-Versorgungsgesetzes geregelt. Der Antrag auf Erstattung ist innerhalb eines Jahres nach der Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten zu stellen. Für die Berufssoldaten der ehemaligen Wehrmacht, die nicht in die Bundeswehr eingetreten sind, gelten die entsprechenden Vorschriften der §§ 73 und 74 des Gesetzes zu Art. 131 GG. Eine Zusatzfrage bitte! Herr Minister, sind diese Berufssoldaten, die jetzt erst nach .der Aufstellung der Bundeswehr eingetreten sind, gegenüber anderen Bundeswehrberufssoldaten dadurch im Nachteil, daß sie jetzt zwar eine Anwartschaft auf Weiterversicherung haben, aber doch sehr hohe Beiträge aufwenden müssen, wenn sich dieser Schritt für später lohnen sollte? Diese Personen haben daher den Wunsch, wenigstens die eingezahlten Beiträge zurückerstattet zu bekommen. Herr Minister! Ich habe Ihnen dargelegt, Herr Abgeordneter, :daß auf Grund des § 78 des Soldatenversorgungsgesetzes ein ehemaliger Soldat, der in der Zwischenzeit einen anderen Beruf ausgeübt hat, bei Eintritt in die Bundeswehr innerhalb eines Jahres einen Antrag in dieser Richtung stellen kann. Eine zweite Zusatzfrage? Dann komme ich zur Frage XI/9 — des Abgeordneten Flämig —: Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um sicherzustellen, daß Waffenund Munitionslager sowie der Öffentlichkeit zugängliche Manöverplätze nicht nur der deutschen Bundeswehr und deutscher Polizeidienststellen, sondern insbesondere auch der in der Bundesrepublik stationierten alliierten Streitkräfte so gesichert und bewacht werden, daß nicht Unbefugte, vor allem Kinder und Jugendliche, sich ohne größere Schwierigkeiten Waffen, Munition und Sprengkörper aneignen und damit unter Umständen schwere Schäden an Leben und Gesundheit anrichten können? Bitte, Herr Minister! Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, in denen Waffen und Munition gelagert werden, sind ausnahmslos unter Verschluß und werden zusätzlich bewacht. Die Bundeswehr hat hierfür 1963 täglich 7200 Soldaten und 4250 zivile Wachleute eingesetzt. Die für das zivile Bewachungspersonal aufgewendeten Mittel betrugen 1963 52 Millionen DM. Hinzu kommen die baulich-technischen Sicherungen, die eine zusätzliche Absicherung bedeuten. Der Schutz dieser Lager ist in jedem Falle so gründlich, daß Unbefugte, besonders Jugendliche und Kinder, nicht an die Bestände herankönnen. Die Ausgabe von Waffen und Munition sowie der Gebrauch und der Verbrauch sind durch einschlägige Dienstvorschriften in der Truppe geregelt und unter7382 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 Bundesminister von Hassel liegen einer ständigen Kontrolle. Die hierfür geltenden Dienstvorschriften sind seit langem in der Truppe bekannt und werden zuverlässig angewendet. Bei allen Gefechtsübungen der Truppe, die außerhalb der Bundeswehrliegenschaften durchgeführt werden, befindet sich die Übungsmunition ,der Truppe unter deren vollständiger Kontrolle bis zum Verschuß. Feldjägereinheiten und die häufig zur Mitarbeit herangezogenen Polizeikräfte der Länder sperren die besonderen Gefahrenpunkte zum Schutz der Zivilbevölkerung ab. In den meisten Fällen wird die Zivilbevölkerung rechtzeitig durch die Presse über die Übungsvorhaben der Truppe informiert. Truppenübungsplätze und Standortübungsplätze lassen sich nicht hermetisch gegen den Eintritt Unbefugter abschließen. Hier sind alle Sicherheitsvorkehrungen so getroffen, daß Außenstehende durch Zäune und Tafeln die Grenzen der Plätze und damit die Gefahrenbereiche leicht erkennen können. Die besonderen Gefahrenbereiche — ,also Schießbahnen, Feuersammelräume — sind jeweils besonders gekennzeichnet und werden zusätzlich bewacht. Ähnliche Grundsätze gelten auch für die Stationierungsstreitkräfte. Nach dem Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen vom 18. August 1961 — in Kraft getreten am 1. Juni 1963 — haben die Stationierungsstreitkräfte gemäß Artikel II des NATO-Truppenstatuts grundsätzlich deutsches Recht zu beachten. Sie können eigene Vorschriften auf dem Gebiet der Sicherheit und Ordnung gemäß Artikel 53 des Zusatzabkommens des Unterzeichnungsprotokolls dazu nur anwenden, wenn diese Vorschriften gleichwertige oder höhere Anforderungen als das deutsche Recht stellen. Dabei haben sie gerade bei der Durchführung der Unfallverhütung und der Sicherheitsvorschriften bei Munitionslagern, Schießständen und sonstigen gefährlichen Anlagen eng mit den zuständigen deutschen Behörden zusammenzuarbeiten. Deutsche Behörden im Sinne des Gesetzes sind die für das Liegenschaftsverfahren zuständigen Dienststellen der Finanzverwaltung. Sie erhalten bei militärischen Teilfragen Amtshilfe durch die Wehrbereichsverwaltungen und die Wehrbereichskommandos. Noch ein Wort zur deutschen Polizei. Zu den Verhältnissen beim Bundesgrenzschutz und der Bereitschaftspolizei ist mir folgende Stellungnahme des Herrn Bundesministers des Innern zugegangen: Waffen und Munition des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder sind ständig unter Verschluß und bewacht. Übungen der Polizeiverbände im scharfen Schuß werden ausschließlich auf militärischen Übungsplätzen durchgeführt. Der Geund Verbrauch von Waffen und Munition ist auch für die Polizeiverbände durch Dienstvorschriften geregelt. Darüber hinausgehende zusätzliche Maßnahmen werden nicht für erforderlich gehalten. Die Bundeswehr, die Polizei und die Stationierungskräfte haben für die Sicherheit der Truppe und der Zivilbevölkerung die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Menschliches Versagen — und das kann sowohl auf militärischer als auch auf ziviler Seite liegen — wird sich auch in Zukunft nicht ausschließen lassen. Unglücksfälle werden hier — wie in allen Lebensbereichen — nicht ganz vermieden werden können. Zusätzlicher Regelung durch Gesetze, Verordnungen, Dienstvorschriften und den vermehrten Einsatz von Sicherungskräften bedarf es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Besondere Vorkommnisse im Gesamtbereich der Bundeswehr betreffend Sachschäden und Verluste an Waffen, Munition und Gerät sind folgendermaßen registriert worden: 1960 155 Fälle, 1961 303 Fälle, 1962 240 Fälle und 1963 235 Fälle. In diesen Zahlen ist jeweils ein erheblicher Teil von Sachschäden inbegriffen. Nur ein kleinerer Teil kann als Verlust angesehen werden, und hierbei wiederum besteht nur bei ca. 50% der Verdacht auf Diebstahl. Die Aufklärung solcher Diebstähle ist erfahrungsgemäß sehr schwierig. Insgesamt ist aus den Zahlen aber zu erkennen, daß sie trotz des Zuwachses der Bundeswehr 1962 und 1963 eine rückläufige Tendenz aufweisen und als geringfähig anzusehen sind. Es darf auch vermutet werden, daß die durch Diebstahl entwendeten Waffen und Munition nicht in die Hände von Jugendlichen und Kindern geraten sind, sondern in die zunächst unkontrollierbaren Kanäle krimineller Elemente fließen. Waffenund Munitionsdiebstähle werden, wie Nachforschungen ergaben, in den allermeisten Fällen von den Bewachungsmannschaften selbst oder den mit der Lagerung und Wartung beauftragten Personen durchgeführt. Eine Zusatzfrage! Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß nicht nur Munitionsdiebstähle, sondern auch grober Leichtsinn alliierter Soldaten — beispielsweise das Liegenlassen scharfer Munition beim Wohnungswechsel, wie dies vergangene Woche in Hanau geschah — dazu geführt haben, daß Sprengkörper in falsche Hände geraten sind? Ich halte es nicht für ausgeschlossen, daß bei 430 000 Soldaten so etwas vorkommen kann. Eine zweite Zusatzfrage! Welche vertraglichen Abmachungen bestehen, die in der Bundesrepublik stationierten alliierten Streitkräfte zu veranlassen, daß sie die Munitionsdiebstähle unverzüglich auch den zuständigen deutschen Polizeidienststellen melden, um eine rasche Fahndung nach den Dieben und der Munition zu ermöglichen, womit unter Umständen erreicht werden würde, daß sich Explosionskatastrophen wie die in Hanau gar nicht erst ereignen? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 7383 Ich habe dargestellt, welche rechtlichen Verpflichtungen für die Stationierungsstreitkräfte bestehen und daß diese Stationierungsstreitkräfte eigene Ordnungen erlassen können, die aber nicht schwächer sein dürfen als die deutschen. Ich bin gern bereit, der Frage noch einmal nachzugehen, ob auf dem Wege, den Sie soeben schilderten, noch eine besondere Fühlungnahme mit den Stationierungsstreitkräften erforderlich ist. Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen zu einer Zusatzfrage! Herr Minister, glauben Sie nicht, daß es gut wäre, die Unfälle, die im Zusammenhang mit den Verlusten der Stationierungsstreitkräfte an Munition und Waffen eingetreten sind, noch einmal zu analysieren und die Vorschriften zu überprüfen? Denn vielfach sind doch Unglücksfälle im Zusammenhang mit dem Verlust von Waffen und Munition aus alliierten Beständen eingetreten. Ich bin gern bereit, die zuständigen Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte zu bitten, uns einmal eine Analyse dieser Vorkommnisse zu geben, falls eine solche vorhanden ist. Ich rufe auf die Frage XI/10 — des Abgeordneten Dr. Schmidt Entspricht es der Aufgabe und der Würde der Bundeswehr, sich wie in Ulm für ein problematisches Experimentier-Theater Happening" Herr Präsident, ich darf die Frage wie folgt beantworten: Erstens. Das zweite Korps in Ulm hat das Aufklärungsgeschwader 53 auf dem Flugplatz in Leipheim bei Ulm veranlaßt, Künstlern des Ulmer Stadttheaters den Fliegerhorst und einige Düsenmaschinen zur Besichtigung freizugeben. Dies ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit üblich. Zweitens. Bei der Vorbesprechung baten der Chefdramaturg Bremer und der Autor Vostell den Geschwaderkommodore, einen optischen und akustischen Eindruck von hochtechnisiertem Gerät zu vermitteln. Es wurde vereinbart, einige Düsenflugzeuge mit laufendem Triebwerk vorzuführen. Am festgelegten Termin — 7. November 1964 — wurden unter Einhaltung .der Sicherheitsvorkehrungen die Triebwerke von drei Düsenjägern vor den Besuchern in Gang gesetzt. Drittens. Weder bei der Vorbesprechung noch bei der Vorführung war für den Geschwaderkommodore erkennbar, daß sein Fliegerhorst Station und Teil eines sogenannten HAPPENING sein würde; wie es sich nämlich nachher herausstellte, eine neuartige Form von „Kunst" genuß. Dieses sogenannte HAPPENING bestand aus einer siebenstündigen Rundfahrt mit einer Reihe von Stationen wie z. B. Autowaschanlage, Tiefgarage, Freibad in der Dunkelheit, Klosterhof, Sturzacker, Schlachthof und schließlich einem Kuhstall, wobei im Schlachthof die Veranstalter vor den Augen des ermüdeten und hungrigen Publikums ein Festessen mit Gänsebraten vorführten. Viertens. Auf Grund dieses Vorfalls wurde von dem Kommodore eine weitere Teilnahme an solchen Experimenten abgelehnt. Das Bemühen des Kommodore um eine breite Öffentlichkeitsarbeit wurde von dem betreffenden Künstlerkreis leider zu sehr beansprucht. Ich bedauere, .daß es auf Grund des geschilderten Hergangs zu einer ungewollten Beteiligung an dem sogenannten HAPPENING gekommen ist. Eine Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schmidt Herr Minister, ist Ihnen vielleicht berichtet worden, daß ein anderer Truppenteil in Ulm, um dieselbe Beteiligung gefragt, bereits vorher abgelehnt hat, weil er diese Möglichkeiten usw. auf Grund der Ereignisse in Aachen anläßlich des 20. Juli bereits befürchtete? Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich kann mir aber vorstellen, daß man, wenn es ein anderer Truppenteil unmittelbar in oder bei Ulm gewesen ist, aus der örtlichen Kenntnis heraus gesagt hat, daran beteiligen wir uns nicht. Leipheim liegt aber in einiger Entfernung von Ulm, so daß ich nicht unterstellen kann, daß der Kommodore das verfolgt, was etwa in Ulm vor sich geht. Ich möchte also hier erklären, daß wir uns nie wieder an einem solchen Unternehmen beteiligen. Aber bei dem Bemühen um eine gute Öffentlichkeitsarbeit sind wir darauf hereingefallen. Eine zweite Zusatzfrage. Ist Ihnen in diesem Zusammenhang berichtet worden — Sie haben eine Gesamtdarstellung dieses siebenstündigen HAPPENING gegeben —, daß dabei spontan die Twens das Lied gesungen haben: „Es zittern die morschen Knochen der Welt vor dem großen Krieg"? Nein, das ist mir nicht bekannt. Weitere Zusatzfragen? — Nein. Dann danke ich Ihnen, Herr Bundesminister. 7384 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 Vizepräsident Dr. Jaeger Meine Damen und Herren, die Fragestunde ist beendet. Die Fragen werden, soweit sie nicht neu eingebracht werden, schriftlich beantwortet. Ich rufe auf Punkt 19 der Tagesordnung: Beratung des Schriftlichen Berichts des Wirtschaftsausschusses Es liegt ein Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Müser vor, für den ich danke. Er braucht sicherlich nicht ergänzt zu werden. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Ausschußantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Februar 1961 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personenund -Gepäckverkehr Es liegt ein Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Faller vor, für den ich danke. Soll er ergänzt werden? — Das ist nicht der Fall. Ich rufe in zweiter Beratung die §§ 1, — 2, — 3, — 4 — sowie Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so 'beschlossen. Wir kommen zur dritten Beratung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig angenommen. Wir kommen zu Ziffer 2 des Ausschußantrags. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Ausschußantrag unter Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen: Ich rufe auf Punkt 25 der Tagesordnung: a)