Deutscher Bundestag
148. Sitzung
Bonn, den 2. Dezember 1964
Inhalt:
Nachrufe auf die Abg. Dr. von Brentano,
Even und Ehren 7263 A
Die Abg. Frau Griesinger, Frau Kleinert und Dr. Preiß treten in den Bundestag ein 7276 A
Glückwunsch zum Geburtstag des Abg
Dr. Dr. h. c. Friedensburg . . . . 7276 A
Erweiterung der Tagesordnung 7300 C
Fragestunde (Drucksache IV/2776)
Frage des Abg. Dr. Wuermeling:
Urteil des Schöffengerichts Bonn vom 19. 11. 1964
Dr. Bülow, Staatssekretär . . . 7264 C
Bausch (CDU/CSU) 7264 C
Frage des Abg. Dr. Wuermeling:
Schutz der Fußgänger gegen verantwortungslose Autoraserei
Dr. Bülow, Staatssekretär 7264 D, 7265 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 7265 A Frage des Abg. Dr. Dröscher:
Auswertung der Berichte der Bundesstelle für Außenhandelsinformation
Schmücker, Bundesminister 7265 B, 7266 A
Dröscher (SPD) . . . . 7265 D, 7266 A
Frage des Abg. Schmidt (Kempten) :
Pauschalabgeltungen für Leistungen eines Unternehmens
Schmücker, Bundesminister . . . . 7266 A Schmidt (Kempten) (FDP) . .. . 7266 C
Frage des Abg. Cramer:
Unterhaltung der ehemaligen 3. Hafeneinfahrt in Wilhelmshaven
Kattenstroth, Staatssekretär 7266 D, 7267 A Cramer (SPD) . . . . . . . . . 7267 A Fragen des Abg. Benda:
Drohungen der Arabischen Liga gegen deutsche Firmen und Personen
Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7267 B, 7268 A, 7269 A, 7270 A, 7271 A
Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 7267 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 7268 B Ritzel (SPD) . . . . . . .7268 C Metzger (SPD) . . . . 7268 D, 7269 A
Börner (SPD) 7269 A
Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7269 B
Wehner (SPD) . . . . . . . 7269 C
Sänger (SPD) 7270 B
Dröscher (SPD) . . . . 7270 D, 7271 A
Schlüter (SPD) 7271 A
Gscheidle (SPD) 7271 B
Josten (CDU/CSU) . . . . . . 7271 C
II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964
Frage des Abg. Rollmann:
Deutsche Schule in Tokio
Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7271 D Fragen der Abg. Frau Geisendörfer:
Laufbahn für Wissenschaftsattachés — Zuständigkeit
Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7272 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 7272 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7272 D
Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) :
Lehrer-Ehepaare im Auslandsschuldienst
Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7272 D,
7273 B, 7274 A
Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7273 A
Matthöfer (SPD) 7273 C
Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 7273 D
Könen (Düsseldorf) (SPD) 7273 D, 7274 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7274 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7274 D
Fragen des Abg. Biechele:
Deutsche Opfer im Kongo
Dr. Schröder, Bundesminister . . 7275 A
Biechele (CDU/CSU) 7275 A
Frage des Abg. Dr. Imle:
Errichtung einer Technischen Hochschule in Flensburg
Lenz, Bundesminister 7275 D
Sammelübersicht 37 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/2762) 7276 D
Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1965, 1966 und 1967 (Drucksache IV/2471); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/2752) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit
Fortsetzung der Aussprache über die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Situation des Energiemarktes, insbesondere Lage des Steinkohlenbergbaus und über die Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Energiepolitik und Lage des Steinkohlenbergbaus (Drucksachen IV/2695, IV/2721)
Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 7277 A Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 7282 D Dr. Aschoff (FDP) . . . . . . . 7287 C Weinzierl (CDU/CSU) . . . . . . 7291 B Schmücker, Bundesminister 7293 D, 7318 B
Dr. Meyers, Ministerpräsident des
Landes Nordrhein-Westfalen . . 7306 B .
Dr. Schedl, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr . 7307 B
Dr. Röder, Ministerpräsident
des Saarlandes 7308 C
Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . 7309 A
Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . 7309 D
Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 7312 D
Ollesch (FDP) 7314 B
Heiland (SPD) 7315 B
Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 7321 B
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung
Dr. Dr. h. c. Erhard,
Bundeskanzler 7300 D
Dr. Barzel (CDU/CSU) 7303 A
Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 7304 A
Dr. Starke (FDP) 7304 C
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Mai 1962 zwischen der Bundes-
republik Deutschland und dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung
und zu dem Notenwechsel vom 16. Mai 1963 (Drucksachen IV/718, IV/1433); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/2719) — Zweite und dritte Beratung —
Höhmann (Hessisch-Lichtenau)
(SPD) 7323 A
Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7324 A
Majonica (CDU/CSU) 7324 C
Dr. Krümmer (FDP) 7325 A
Dr. Mommer (SPD) 7325 C
Dr. Kohut (FDP) 7326 D
Rasner (CDU/CSU) 7327 A
Entwurf eines Siebenten Rentenanpassungsgesetzes (Drucksache IV/2666) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem
Sozialbericht 1964 (Drucksache IV/2566) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Druck-
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 III
sache IV/2790) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/2753)
Büttner (SPD) . . . . . . . . 7327 D
Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 7328 A
Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 7329 A
Kohlberger (SPD) 7329 C
Maucher (CDU/CSU) 7330 B
Ollesch (FDP) . . . . 7331 B, 7335 C
Stingl (CDU/CSU) 7331 D
Geiger (SPD) . . . . . . . . 7332 D
Blank, Bundesminister 7336 A
Dr. Schellenberg (SPD) 7336 D
Entwurf eines Rentenversicherungs-Finanzausgleichsgesetzes (Drucksache IV/2354) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/2745) — Zweite und dritte Beratung —
Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 7338 A,
7340 A
Deneke (FDP) 7338 B
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1964 (Nachtragshaushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/2755) — Erste Beratung — . . 7340 C
Entwurf eines Gesetzes zur Kürzung von juristischen Ausbildungszeiten für Beamte und Richter (Abg. Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka, Dr. Hauser, Dr. Böhm [Frankfurt], Dr. Weber [Koblenz], Dr. Dichgans und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache IV/2725) — Erste Beratung —; in Verbindung mit
Entwurf eines Gesetzes zur Kürzung von juristischen Ausbildungszeiten für Beamte und Richter (Abg. Busse, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/2726) — Erste Beratung —
Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7340 D,
7341 B
Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7341 A
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen (SPD) (Drucksache IV/2770) — Erste Beratung —; in Verbindung mit
Antrag der Fraktion der SPD betr. Gewährung von Weihnachtszuwendungen (Drucksache IV/2754)
Gscheidle (SPD) . . . . . . . 7341 C
Höcherl, Bundesminister 7342 C
Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule (Drucksache IV/2733) — Erste Beratung — 7344 A
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte sowie der hierzu ergangenen Verordnungen (Abg. Dr. Siemer, Burgemeister, Riedel [Frankfurt], u. Gen.) (Drucksache IV/2737) —Erste Beratung— 7344 B
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Abg. Varelmann, Meis, Drachsler, Dr. Aschoff, Dr. Imle, Arendt [Wattenscheid], Hörmann [Freiburg] u. Gen.) (Drucksache IV/2697) — Erste Beratung — 7344 B
Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/2728, Umdruck 72) 7344 C
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Einundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/2579, IV/2729) 7344 C
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Straßenpersonenverkehr (Drucksachen IV/2178, IV/2738) ; für eine Verordnung des Rats über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr (Drucksachen IV/2423, IV/2739) ; an den Rat für Richtlinien, Entscheidungen von Verordnung betr Verkehrswesen (Drucksachen IV/1313, IV/2740) 7344 D
IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen IV/2672, IV/2768) . . . . . . 7345 B
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen und für eine Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Antioxydantien, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen IV/2528, IV/2769) 7345 C
Antrag betr. Qualitätssteigerung und Rationalisierung in der Molkereiwirtschaft (Abg. Wächter, Logemann, Sander, Walter, Ertl u. Gen.) (Drucksache IV/2727) 7345 D
Ubersicht 25 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2714) 7345 D
Nächste Sitzung 7346
Anlagen 7347
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7263
148. Sitzung
Bonn, den 2. Dezember 1964
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.01 Uhr
Berichtigung
Es ist zu lesen:
147. Sitzung Seite 7231 C Zeile 3 von unten statt „nachher den" : nachher nicht den.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Bading ** 3. 12.
Bauer (Würzburg) * 5. 12.
Bazille 15. 12.
Frau Berger-Heise 3. 12.
Berkhan * 5. 12.
Fürst von Bismarck * 5. 12.
Dr. h. c. Brauer* 5. 12.
Corterier * 5. 12.
Eisenmann 4. 12.
Erler * 5. 12.
Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 5. 12.
Dr. Dr. h. c. Friedensburg 2. 12.
Dr. Furler * 5. 12.
Gedat 15. 12.
Dr. Gradl 4. 12.
Dr. von Haniel-Niethammer 4. 12.
Dr. Hellige 4. 12.
Herold 4. 12.
Frau Dr. Hubert * 5. 12.
Jacobs * 5. 12.
Dr. Jaeger * 5. 12.
Kahn-Ackermann * 5. 12.
Dr. Kliesing (Honnef) * 5. 12.
Dr. Kopf * 5. 12.
Kriedemann ** 4. 12.
Leber 2. 12.
Lenze (Attendorn) * 5. 12.
Maier (Mannheim) 4. 12.
Frau Dr. Maxsein * 5. 12.
Memmel * 5. 12.
Dr. von Merkatz * 5. 12.
Dr. Meyer (Frankfurt) * 5. 12.
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 2. 12.
Freiherr von Mühlen * 5. 12.
Paul * 5. 12.
Frau Dr. Probst ** 2. 12.
Rademacher 2. 12.
Frau Renger * 5. 12.
Richarts ** 4. 12.
Rohde ** 2. 12.
Dr. Rutschke * 5. 12.
Dr. Schmid (Frankfurt) * 5. 12.
Dr. Schneider (Saarbrücken) 4. 12.
Dr. Seffrin * 5. 12.
Seidl (München) * 5. 12.
Dr. Serres * 5. 12.
Dr. Starke 2. 12.
Storch ** 3. 12.
Dr. Süsterhenn * 5. 12.
Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 3. 12.
Dr. Wahl * 5. 12.
Weinkamm ** 2. 12.
Welke 5. 12.
Wienand * 5. 12.
Wischnewski ** 2. 12.
Dr. Zimmer * 5. 12.
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
b) Urlaubsanträge
Dr. Atzenroth 31. 12.
Blachstein 31. 12.
Dr. Dittrich 19. 12.
Gaßmann 31. 12.
Dr. Gossel 19. 12.
Hahn (Bielefeld) 31. 12.
Hammersen 30. 1.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1.
Peters (Poppenbüll) 19. 12.
Dr. Preiß 31. 12.
Frau Strobel ** 13. 12.
* Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union
** Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
Anlage 2 Umdruck 511
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP - Drucksache IV/2695 - betr. Situation des Energiemarktes, insbesondere Lage des Steinkohlenbergbaus
Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag
- teilt die Auffassung der Bundesregierung, daß die Unsicherheit im Steinkohlenbergbau umgehend beseitigt und den Bergleuten und Unternehmen das notwendige Vertrauen in die Zukunft eines leistungsfähigen Bergbaus und die dazu erforderliche Sicherheit erhalten werden muß;
- begrüßt die Erklärung der Bundesregierung, die wirtschaftspolitischen Maßnahmen so auszurichten, daß im Zusammenwirken mit den Bemühungen des Bergbaus Absatzverhältnisse geschaffen werden, die einer Steinkohlenförderung von 140 Millionen Jahrestonnen entsprechen;
- ist beeindruckt von dem Ausmaß der beim Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus angemeldeten Stillegungen und bittet die Bundesregierung, alles zu tun, daß allein der mit dem Gesetz über den Rationalisierungsverband verfolgte Rationalisierungszweck erreicht wird. Er hält es für dringend erforderlich, dabei die Leistungsfähigkeit der zur Stillegung angemeldeten Zechen im Vergleich zu den Zechen des Gemeinsamen Marktes sowie die langfristige Versorgung mit den notwendigen Kohlearten zu berücksichtigen;
- begrüßt die Maßnahmen, die die Bundesregierung und die Hohe Behörde zur Milderung sozialer Härten vorgesehen haben. Im Interesse der betroffenen Bergleute, der mit ihnen wirtschaftlich und sozial verbundenen Bevölkerung, der Bergbaugemeinden und des
7348 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964
Bergbaus selbst fordert er die Bundesregierung auf, alles zu tun, damit die Bergleute aus ihrer betrieblichen, fachlichen, familiären und persönlichen Umwelt nur in den unvermeidbaren Fällen herausgerissen werden;
— teilt die Auffassung der Bundesregierung, daß die neuen großen Anstrengungen des Bergbaus sowie die in letzter Zeit erneut eingetretene Verschärfung der Situation zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen. Er erwartet daher die von der Regierung angekündigten Maßnahmen, insbesondere die Vorlage der vorgesehenen Gesetze über die Förderung der Kohlenverwendung zur Stromerzeugung mit steuerlichen Mitteln und die Anmeldepflicht für Raffinerien und Rohrleitungen;
— nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, daß sich Vertreter der Mineralölindustrie bereit erklärt haben, einen wirksamen Beitrag zur Erleichterung der schwierigen Lage des Steinkohlenbergbaus zu leisten. Er sieht mit der Bundesregierung die hierzu zugesagten Maßnahmen hinsichtlich des künftigen Heizölangebots, insbesondere auch im Bereich der öffentlichen Stromversorgung, als einen geeigneten Weg an unter der Voraussetzung, daß das Heizöl und die übrigen Energieträger nicht mehr als den jeweiligen Zuwachs des Energieverbrauchs in Anspruch nehmen und alles geschieht, um diese Maßnahmen nachhaltig und umfassend wirksam zu machen.
2. Um diese Wirksamkeit herbeizuführen, hält es der Deutsche Bundestag für unerläßlich, daß die Bundesregierung von der Möglichkeit der Anwendung des Außenwirtschaftsgesetzes Gebrauch macht. Er fordert daher im Anschluß an seine Entschließung vom 16. Mai 1962 — Umdruck 101 (neu) — die Bundesregierung auf, unverzüglich die Einfuhr von Rohöl und Heizöl nach § 10 Außenwirtschaftsgesetz in die Liste der Genehmigungspflichtigen Wareneinfuhren einzubeziehen unter Respektierung der Grundsätze der freien Wahl des Verbrauchers. Diese Sofortmaßnahme ist Voraussetzung, um die vorgenannten von Bundestag und Bundesregierung verfolgten Ziele zu erreichen, weil die angekündigten gesetzlichen Maßnahmen nicht sofort und die entsprechende Verordnung nach dem Außenwirtschaftsgesetz frühestens nach 9 Monaten wirksam werden können.
3. Angesichts der von der Bundesregierung dargelegten Situationen auf dem deutschen Energiemarkt und der zu erwartenden Entwicklung in den nächsten Jahren fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, das Energiewirtschaftsgesetz zu auszugestalten, daß es alle Primärenergien erfaßt und den Erfordernissen einer neuzeitlichen Energiepolitik gerecht wird.
Bonn, den 1. Dezember 1964
Dr. Barzel und Fraktion
Mischnik und Fraktion
Anlage 3 Umdruck 5141
Antrag der Fraktion der SPD zu den Großen Anfragen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP — Drucksache IV/2695 — betr. Situation des Energiemarktes, insbesondere Lage des Steinkohlenbergbaus und der Fraktion der SPD — Drucksache IV/2721 — betr. Energiepolitik und Lage des Steinkohlenbergbaus.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag unverzüglich vorzulegen:
1. einen Bericht über die Ziele, die die Bundesregierung hinsichtlich
a) der Beteiligung der verschiedenen Träger der Energiewirtschaft an der Energieversorgung der Bundesrepublik und
b) der Preisrelationen auf dem deutschen Energiemarkt
verfolgt.
2. Vorschläge für Maßnahmen, die verhindern, daß die Bundesrepublik beim Zugang zu ausländischen Öl- und Gasquellen und bei der Einfuhr, Herstellung und Verteilung flüssiger und gasförmiger Brennstoffe noch weiter in die Abhängigkeit von den großen Mineralölkonzernen gerät;
3. den Entwurf eines umfassenden Energiewirtschaftsgesetzes, durch das einer Energieaufsicht die Möglichkeit gegeben wird, Maßnahmen zu treffen, die den Verbraucher vor dem Mißbrauch wirtschaftlicher Macht schützen und den heimischen Energieträgern einen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung entsprechenden Platz auf dem deutschen Energiemarkt sichern.
Bonn, den 2. Dezember 1964
Erler und Fraktion
Anlage 4 Umdruck 510
Antrag der Fraktion der SPD zu den Großen Anfragen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP — Drucksache IV/2695 — betr. Situation des Energiemarktes, insbesondere Lage des Steinkohlenbergbaus, und der Fraktion der SPD — Drucksache IV/2721 — betr. Energiepolitik und Lage des Steinkohlenbergbaus.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag unverzüglich je einen Bericht vorzulegen:
1. über die Wettbewerbsverhältnisse auf den Märkten der Bundesrepublik für Mineralölprodukte und Erdgas, der insbesondere Aufschluß über folgende Fragen enthält:
Mit welchen absoluten und prozentualen Anteilen an der Einfuhr, Herstellung und am Absatz sowie an der Raffinerie-Kapazität und an den Verteilungsanlagen von Mineralölprodukten, insbesondere von Heizöl, sowie von Erdgas sind die international verflochtenen Mine-
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7349
ralölgesellschaften, die inländischen Mineralölunternehmen, insbesondere die Bergbauunternehmen, die übrige deutsche Gruppe sowie der unabhängige Importhandel beteiligt? Welches sind die entsprechenden Ziffern für die Unternehmen, an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt ist?
Mit welcher Entwicklung der genannten Daten muß voraussichtlich in der Zukunft gerechnet werden?
Welches sind die vergleichbaren Daten für diese Märkte in den EWG-Ländern und in Großbritannien?
2. über die bisherige Tätigkeit des Rationalisierungsverbandes im Steinkohlenbergbau, der unter anderem Aufschluß geben soll aber:
1. die Höhe der bisher vom Bund und vom Rationalisierungsverband gezahlten Stilllegungsprämien und den nach den erfolgten Anmeldungen noch erwarteten Prämienaufwand,
2. die Zahl der stillgelegten Schachtanlagen, deren Rentabilität besser ist als die Rentabilität von Zechenanlagen in der Bundesrepublik oder in anderen EWG-Ländern, deren Stillegung nicht vorgesehen ist,
3. die Höhe des zur Rationalisierung in Anspruch genommenen Bürgschafts- und Rückbürgschaftsvolumens,
4. den Umfang der bereits durchgeführten, der in Angriff genommenen und der angemeldeten Rationalisierungsinvestitionen, die aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau steuerlich begünstigt werden.
Mit welchem effektiven Rationalisierungserfolg kann aufgrund dieser Maßnahmen gerechnet werden?
Bonn, den 13. November 1964
Erler und Fraktion
Anlage 5 Umdruck 513
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Siebentes Rentenanpassungsgesetz — 7. RAG) (Drucksachen IV/2666, IV/2753).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In § 5 Abs. 1 sind die Worte „den Sonderzuschuß und" zu streichen.
2. In § 5 wird Absatz 4 gestrichen.
3. Folgender neuer § 5 a wird eingefügt: „§5a
Artikel 2 § 36 Abs. 2 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes, Artikel 2 § 35 Abs. 2
des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 25 Abs. 2 des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz werden gestrichen."
Bonn, den 1. Dezember 1964
Erler und Fraktion
Anlage 6 Umdruck 512
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Siebentes Rentenanpassungsgesetz — 7. RAG) (Drucksachen IV/2666, IV/2753).
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 13 Abs. 1 tritt an die Stelle des Wortes „Mai" das Wort „Dezember".
Bonn, den 1. Dezember 1964
Erler und Fraktion
Anlage 7
Schriftliche Ergänzung
des Abgeordneten Mertes zu dem Schriftlichen Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/ 2728).
Das Für und Wider einer Warentesteinrichtung ist seit einigen Jahren und zunehmend in der letzten Zeit in der breiten Öffentlichkeit, bei Verbänden, Regierungsstellen und auch hier im Bundestag erörtert worden. Man konnte dabei fast den Eindruck gewinnen, nun sei der Stein der Weisen gefunden. Doch das ist sicher stark überbetont. Die Bildung eines Warentestinstituts löst nicht alle Probleme.
Vergleichende Warentests können zwar die Marktübersicht der Verbraucher verbessern, aber natürlich nur in begrenztem Umfang. Es Ist klar, daß bei einem Angebot von etwa 500 000 verschiedenen Konsumerzeugnissen jeweils nur ein ganz kleiner Sektor vergleichenden Warentests unterzogen werden kann. Allerdings dürfte es sich hierbei gerade um den interessantesten Bereich handeln, in dem ein besonders dringendes Bedürfnis nach Information besteht, etwa um komplizierte technische Güter, Kunststofferzeugnisse u. ä.
Daneben bleibt die Notwendigkeit einer breiten Verbraucherunterrichtung durch Schaffung von weiteren Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bestehen. Hinzuweisen ist z. B. auf die Vorschriften über die Preisauszeichnung, Handelsklassen, Größenvorschriften (im Rahmen des Maß- und Gewichtsgesetzes) sowie auf die Einrichtung von Beratungsstellen und die Herausgabe von aufklärenden Schriften. Das Ziel, nämlich richtiges Verbraucherverhalten zu fördern, eine zweckmäßige Einkommensverwendung zu unterstützen und den Wettbewerb anzuregen, kann nur durch eine Vielzahl
7350 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964
ineinandergreifender Maßnahmen erreicht werden, wobei diese Maßnahmen sowohl staatlicher als auch freiwilliger Art — wie beispielsweise Gütezeichen und kontrollierte Warenkennzeichnungen — sein können. Die Information der Verbraucher durch vergleichende Warentests ist nicht mehr als ein Mittel neben einer ganzen Reihe von anderen Mitteln zur Verbraucheraufklärung. Ein Preiswettbewerb kann nur funktionieren, wenn der Verbraucher die Warenkenntnisse besitzt, die notwendig sind, um die Preiswürdigkeit des Warenangebots beurteilen zu können.
So gesehen verliert die Errichtung einer „Stiftung Warentest" ihre vermeintlichen Schrecken für die Wirtschaft. Sind Besorgnisse auch begreiflich, so scheinen die möglichen Gefahren doch erst mit Hilfe von Euckens „pointierend hervorhebender Methode" sichtbar gemacht worden zu sein, oder wie man auch sagen könnte: „übertreiben macht anschaulich". Es ist nicht so, daß durch vergleichende Warentests, wie sie vorgesehen sind, die Wirtschaft in irgendein Zwangskorsett geschnürt werden könnte. Vernünftige Tests einer unabhängigen Einrichtung — die gerade auch vom Staat unabhängig ist — werden sicherlich eine gewisse Wirkung haben. Sie werden beispielsweise für die Sortimentsgestaltung des Handels und die Produktionsplanung des Herstellers von großer Bedeutung sein. Daß die Wirkung aber nicht über eine sinnvolle Typenbereinigung oder Produktanpassung hinausgeht, zeigen die vielfältigen Erfahrungen im Ausland. Eine solche Wirkung liegt im Interesse aller, auch des einzelnen Betroffenen.
In den Beratungen des Wirtschaftsausschusses bestand grundsätzliche Übereinstimmung über die Notwendigkeit, ein Warentestinstitut zu schaffen. In bezug auf die Gestaltung einer solchen Institution gab es verschiedene Vorstellungen. Doch das Ziel war stets dasselbe: Errichtung einer neutralen, objektiven, von Interessenten und vom Staat unabhängigen, leistungsfähigen Einrichtung. Aus dieser prinzipiellen Übereinstimmung heraus kam der Wirtschaftsausschuß zu dem Entschluß, den Vorschlag der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung Warentest" zu befürworten und auf seine möglichst baldige Verwirklichung zu drängen.
Dazu noch einen allgemeineren Gedanken zur Verbraucherpolitik: Wir beschäftigen uns hier im Bundestag in Zusammenhang mit Gesetzen immer wieder mit dem Schutz des Verbrauchers. So wie ich werden auch sie immer wieder mit Forderungen auf eine Erweiterung dieses Schutzes konfrontiert. Dabei wird häufig gerade auch ein gesetzlicher Schutz des Verbrauchers vor unreellen Angeboten verlangt. Handelt es sich, wie meistens, um Tatbestände, die mit den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht vereinbar sind, so kann einem Begehren auf eine Regelung nicht entsprochen werden. Sofern es sich um Fragen der Gesundheit oder der Sicherheit handelt — ich erinnere an das Arzneimittelgesetz und den dem Bundestag vorliegenden Entwurf über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens —, ist die Regelung durch Gesetz selbstverständlich geboten. Wenn
es sich aber darum handelt, zu verhindern, daß Verbrauchern minderwertige Waren aufgeschwätzt werden, dann kann hier nach meiner Meinung keine gesetzliche Regelung helfen. Hier ist vielmehr der typische Fall gegeben, daß der einzelne in seiner Entscheidung frei bleiben muß, ihm aber bei Wahrung seiner freien Entscheidung ausreichende Möglichkeiten zur Information gegeben werden sollten. Einen wesentlichen Fortschrtit in dieser Richtung bedeutet die Errichtung der „Stiftung Warentest" durch die Bundesregierung.
Der Beratung des Wirtschaftsausschusses lagen der Vorschlag der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung Warentest" und der Antrag der SPD zu einem Gesetz zur Errichtung eines Warentestinstituts zugrunde. Bei der Erörterung wurden die Probleme besonders untersucht, die für Objektivität und Neutralität der Warentesteinrichtung von Bedeutung sind, die Frage der Unabhängigkeit vom Staat und des Umfangs der Haftung, die Auswirkung der vorgeschlagenen Organisationsformen auf die praktische Arbeit und schließlich die dabei entstehenden Kosten. Außerdem wurde die Möglichkeit der Mitwirkung der bisher schon an der Bildung eines Warentestinstituts interessierten Gruppen bzw. Verbände gründlich geprüft.
Der Wirtschaftsausschuß hat sich nach eingehender Beratung entschlossen, dem Vorschlag der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung Warentest" zuzustimmen und damit den Antrag der SPD als erledigt anzusehen.
Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich in seiner Sitzung vom 12. 11. 1964 1 dieser Entscheidung des federführenden Wirtschaftsausschusses angeschlossen.
Der Wirtschaftsausschuß bittet nunmehr den Deutschen Bundestag, auf der Grundlage und im Sinne des vorliegenden Berichts seiner Entscheidung zuzustimmen.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Höcherl für den Bundesminister — der Vorsitzende des Bundesverteidigungsrates vom 13. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hammersen (Drucksache IV/2709 Frage V) :
Teilt die Bundesregierung die kürzlich von einem bekannten Militärtheoretiker vertretene Auffassung, daß alle Energien, die für die Militärpolitik aufgewandt werden, „so zu lenken" seien, daß sie dem militärischen Instrument zugute kommen", da im Atomzeitalter „jede Hoffnung auf Schutz der Zivilbevölkerung zu einer Illusion zusammenschrumpfen" müsse und daher „eine Militärpolitik, welche auf starken Divisionen beharrt, besser ist als eine Sicherheitspolitik, bei der außerordentliche Summen für einen fiktiven Bevölkerungsschutz ausgegeben" würden (Adelbert Weinstein in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 3. November 1964) ?
Die Bundesregierung teilt die von Ihnen zitierte Auffassung eines Militärtheoretikers nicht, wonach jeder Bevölkerungsschutz fiktiv sei.
Die Gefährdung der Zivilbevölkerung in einem Verteidigungsfall ist gerade im Atomzeitalter so vielfältig, daß jede verantwortungsbewußte Vertei-
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digungspolitik den höchstmöglichen Schutz anstreben muß. Sie muß Vorkehrung gegen die dem Gegner zur Verfügung stehenden Aggressionsmittel treffen. Hierzu bedarf es eines ausgewogenen Verteidigungssystems, in dem die zivile Verteidigung gleichrangig neben der militärischen Verteidigung steht.
Die Auffassung der Bundesregierung, daß militärische und zivile Verteidigung eine Einheit bilden, ist auch die unveränderte Meinung der NATO. Diese empfiehlt sogar den Mitgliedsstaaten verstärkte Bemühungen auf dem Gebiet des Zivilschutzes, insbesondere des Schutzraumbaues.
Bundesregierung und NATO stimmen auch darin überein, daß der Kampfwert gerade der deutschen Verbände wegen der besonderen Gegebenheiten weitgehend von den Vorsorgemaßnahmen für die zivile Bevölkerung abhängt. Die von dein. zitierten Militärtheoretiker geforderten starken Divisionen sind nur dann stark, wenn ihre Operationsfreiheit gesichert ist. Das setzt aber wiederum einen ausreichenden Schutz der Zivilbevölkerung voraus.
Die Bundesregierung weiß sich in der Einschätzung der zivilen Verteidigung, ihrer Rückwirkung auf Kampfwert und Operationsfreiheit der Streitkräfte sowie der Notwendigkeit praktischer Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung einig mit der breiten Mehrheit des Deutschen Bundestages, den Länderregierungen und der NATO.
Hingegen glaubt die Bundesregierung nicht, daß die von dem zitierten Militärtheoretiker vertretene Auffassung von einem größeren Teil der Bevölkerung geteilt wird. Vielmehr glaubt sie, daß die Bevölkerung von ihr aktive Maßnahmen erwartet. Deshalb will die Bundesregierung den Gedanken des Zivilschutzes in der Bevölkerung noch mehr als bisher verankern. Sie will abwegigen Theorien praktische Maßnahmen gegenüberstellen.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Schmücker vom 25. November
1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten
Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2709 Frage VII/1) :
Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der durch die 15%ige Erhöhung der Einfuhrzölle seitens Großbritanniens auch für die Textilindustrie in der Bundesregierung entstandenen neuen Lage Überlegungen bezüglich eines verstärkten Schutzes der gefährdeten Bereiche der Textilindustrie im Rahmen der im EWG-Vertrag vorgesehenen Möglichkeiten anzustellen, die über die Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums in der Fragestunde vom 16. Oktober d. J. hinausgehen?
Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die 15%ige Importabgabe in Großbritannien sich auch auf den Export von Erzeugnissen der Textil- und Bekleidungsindustrie auswirken wird. Sie beobachtet diese Entwicklung mit Aufmerksamkeit. In der Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Haase am 4. November 1964 hat die Bundesregierung bereits darauf hingewiesen, daß sie gemeinsam mit ihren EWG-Partnern in der GATT-Ratstagung vom 30. Oktober 1964 gegen das britische Vorgehen protestiert hat und sich an der Prüfung der britischen
Maßnahmen im GATT beteiligt. Von dem Ergebnis dieser Untersuchung wird es abhängen, ob und welche Möglichkeiten sich für einen verstärkten Schutz der gefährdeten Bereiche der Textilindustrie ergeben. In der gegenwärtigen Lage sieht die Bundesregierung dazu noch keinen Anlaß. Die durch den EWG-Vertrag vorgesehenen Schutzklauseln können gegenüber Großbritannien, das nicht EWG-Mitglied ist, keine Anwendung finden.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Schmücker vom 25. November 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache IV/2709 Fragen VII/2, VII/3 und VII/4) :
Teilt die Bundesregierung nach den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit die Auffassung, daß eine Beseitigung der Preisbindung der zweiten Hand oder zumindest die branchenweise Festsetzung maximaler Handelsspannen zu einer Verbilligung der Lebenshaltung der Verbraucher führen wird?
Ist die Bundesregierung ebenfalls der Meinung, daß die nach einer Entscheidung des Bundeskartellamtes mit Wirkung vom 16. August 1964 aufgehobene Waschmittelpreisbindung, deren Einführung zu Beginn dieses Jahres Preiserhöhungen bis zu 30 % je Kilogramm Waschpulver bedingte, eine mißbräuchliche Preisfestsetzung darstellte?
Wird die Bundesregierung angesichts des Fehlens einer Preisbindung in Frankreich, der beabsichtigten Beschränkung der Preisbindung in Belgien und des Verbots kollektiver Preisbindungen in den Niederlanden im Interesse der wirtschaftlichen Integration Schritte unternehmen, um auch in der Bundesrepublik eine Regelung vorzubereiten, welche eine spätere Angleichung der wirtschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Preisbindung erleichtern würde?
Zu Frage 1
Die Bundesregierung ist auch nach den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit der Ansicht, daß eine Beseitigung der Preisbindung der zweiten Hand in vielen Fällen zu einer Verbilligung der Lebenshaltung der Verbraucher führen kann. Preissenkungen können insbesondere dort erwartet werden, wo sich die Angebots-/Nachfragesituation, nachdem der Hersteller den gebundenen Preis zuletzt festgesetzt hat, in der Richtung eines Angebotsüberhanges verändert hat oder wo der Hersteller von vornherein zu wenig Rücksicht auf die tatsächlichen Marktverhältnisse genommen hat. Solange das Preisbindungsprivileg fortbesteht, ist das Bundeskartellamt bemüht, solche überhöhten gebundenen Preise im Wege der Mißbrauchsaufsicht zu beseitigen.
Die branchenweise Festsetzung maximaler Handelsspannen für preisgebundene Markenwaren ist nach Auffassung der Bundesregierung kein geeignetes Mittel, um überhöhte gebundene Preise zu bekämpfen. Ein derartiges Vorgehen würde voraussetzen, daß neben die kartellrechtlichen Mißbrauchsvorschriften neue öffentlich-rechtliche Preisvorschriften treten. Die Bundesregierung lehnt dies aus wohlerwogenen wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten ab.
Zu Frage 2
Das Bundeskartellamt als für die Entscheidung zunächst zuständige Behörde hat die Preisbindungen als mißbräuchlich angesehen. Die Bundesregierung
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teilt die Ansicht des Bundeskartellamtes. Allerdings sind die Mißbrauchsverfahren noch nicht abgeschlossen, so daß die zuständigen Gerichte noch abweichend entscheiden können.
Zu Frage 3
Die sich gegen den Fortbestand der Preisbindung richtende Entwicklung in mehreren- europäischen und außereuropäischen Ländern wird von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt. Darüber, daß die zunehmende Integration der EWG-Staaten dazu zwingen wird, die Aufrechterhaltung des Preisbindungsprivilegs von Zeit 2u Zeit wieder neu zur Diskussion zu stellen, waren sich die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses schon bei der Beratung des Kartellberichts am Anfang dieses Jahres einig. Die Bundesregierung wird nicht zögern, Vorschläge zur Angleichung des deutschen Kartellrechts zu machen, falls die vertikale Preisbindung in anderen EWG-Ländern durch Gesetze oder behördliche Verfügungen überwiegend für unzulässig erklärt werden sollte.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Gumbel vom 19. November 1964
auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten
Felder (Drucksache IV/2709 Fragen IX/7 und IX/8) :
Haben nunmehr alle Truppenärzte, die zugleich Standortärzte sind, eine geeignete Schreibkraft zur Verfügung?
Teilt das Bundesverteidigungsministerium die Meinung der Truppenärzte, daß jeder über 600 Mann umfassende Sanitätsbereich über eine Schreibkraft verfügen müßte, die neben einer entsprechenden Allgemeinbildung ausreichende Kenntnisse in Stenografie und Maschinenschrift aufweist?
Zu Frage 7:
Die Frage nach den Schreibkräften für die Truppenärzte, die zugleich Standortärzte sind, kann ich nicht uneingeschränkt mit ja beantworten. Wenn im Einzelfall eine geeignete Schreibkraft nicht vorhanden ist, so liegt das ausschließlich an der Arbeitsmarktsituation. Die erforderlichen Stellen stehen im Organisations- und Stellenplan jedenfalls zur Verfügung.
Zu Frage 8: Ja.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Gumbel vom 19. November 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Drucksache IV/2709 Fragen IX/9 und 1X/10):
Ist die Darstellung, welche die Zeitschrift „Pardon" in der September-Nummer 1964, S. 30 bis 33, über die Verfahren bei gewissen Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer gegeben hat, im wesentlichen richtig?
Hält die Bundesregierung die in „Pardon" geschilderten Prüfungsmethoden fur vertretbar und mit dem Sinn der Grundgesetzbestimmung vereinbar, welche das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gewährleistet?
Zu Frage 9:
Die Bundesregierung hat von der Darstellung in der Zeitschrift „PARDON" erst zu einem so späten Zeitpunkt Kenntnis erhalten, daß die sofort eingeleiteten Untersuchungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen baldmöglichst mitteilen.
Zu Frage 10:
Die Bundesregierung hält die Behauptungen der Zeitschrift — vorbehaltlich des Untersuchungsergebnisses — für unglaubhaft.
Allgemein bemerke ich:
Der sachgerechten Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wird von der Bundesregierung größte Aufmerksamkeit gewidmet. Die Vorsitzenden der Prüfungsgremien sind in ihre Aufgaben eingewiesen und über ihre Pflichten und Rechte belehrt. Bei ,der Entscheidung ist die gesamte Persönlichkeit des Antragstellers und sein sittliches Verhalten zu würdigen. Vom Kriegsdienstverweigerer wird erwartet, daß er sich den Behörden der Bundeswehrverwaltung gegenüber erklärt, damit diese seine wahre innere Einstellung ergründen können. In der mündlichen Verhandlung müssen deshalb an den Antragsteller sachdienliche Fragen gerichtet werden. Die Vorsitzenden der Prüfungsgremien — Beamte der Bundeswehrverwaltung —, die lediglich die Verhandlung führen, aber kein Stimmrecht haben, sind gehalten, bei der Befragung Alter, Intelligenz und Bildungsgrad des Antragstellers zu berücksichtigen. Es ist unzulässig, die in der Regel noch jugendlichen Wehrpflichtigen vor schwierige geistige und seelische Probleme zu stellen. Die Rechtsstaatlichkeit des geübten Verfahrens hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Stücklen vom 20. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2709, Frage XI/9) :
Ist der Herr Bundespostminister bereit, auf die Oberpostdirektion Koblenz einzuwirken mit dem Ziel, daß die seit 1926 von der Stadt Bad Kreuznach und von der dortigen Kurverwaltung geforderte Postnebenstelle im Kurbezirk, die angesichts der wachsenden Ausdehnung der Stadt und der überregionalen Bedeutung des Bades immer dringlicher benötigt wird, eingerichtet wird?
Ich bedaure, die Anfrage grundsätzlich mit „Nein" beantworten zu müssen, und darf im einzelnen dazu ausführen:
Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach hatte die Einrichtung eines Postamtes im Kurbezirk der Stadt beantragt. Die Oberpostdirektion Koblenz hat den Antrag aus folgenden Gründen abgelehnt.
In Bad Kreuznach, das 37 000 Einwohner zählt, bestehen 2 Postämter. Die Einrichtung eines dritten Postamtes ist vorgesehen. Der Mittelpunkt des Kurbetriebs, das Kurhaus, ist von den bestehenden Postämtern 1,2 bzw 0,9 km entfernt. Diese Entfernungen müssen nach den allgemein geltenden Richt-
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linien für die Einrichtung von Ämtern und Amtsstellen des Postwesens als durchaus tragbar und auch für Kurgäste zumutbar angesehen werden. Im Kurbezirk sind außerdem 2 Amtliche Abgabestellen für Postwertzeichen, 3 Münzfernsprecher und 2 Wertzeichengeber vorhanden. Damit ist dem Verkehrsbedürfnis der Stadt und ihrer Kurgäste in vollem Umfang Rechnung getragen. Die Kurgäste — mit deren Interesse die Stadtverwaltung ihren Antrag vor allem begründet — sind nur verhältnismäßig selten, etwa bei der Abhebung von Postspareinlagen, auf die beiden Postämter angewiesen. Ältere oder gehbehinderte Kurgäste finden dafür sicher Unterstützung in ihren Hotels oder bei ihren Quartiergebern.
Die Einrichtung zusätzlicher Postanstalten wird häufig von Stadt- und Landgemeinden gefordert unter Hinweis auf die ganz besonders gelagerten Eigenheiten dieser Gemeinden. Sie würde jedoch in jedem Einzelfall einen erheblichen Aufwand an Mitteln und an Personalkosten erfordern, der bei der bekannten schwierigen Finanzlage der Post nicht zu vertreten wäre. (Ein zusätzliches Annahmepostamt im Kurbezirk in der Stadt Bad Kreuznach würde die Post selbst bei einfachsten Betriebsverhältnissen mit Mehrausgaben in Höhe von 12 500 DM jährlich belasten.) Es kann daher nicht erwartet werden, daß die Post auf alle an sie herangetragenen Wünsche auf die Bereitstellung zusätzlicher Betriebseinrichtungen eingeht, wenn die Verkehrsverhältnisse und das Verkehrsaufkommen solche Einrichtungen nicht unbedingt rechtfertigen. Ich darf bemerken, daß die Bundesrepublik mit 27 700 Ämtern und Amtsstellen des Postwesens, auf die Bevölkerungszahl und die Gebietsgröße 'bezogen, in der ersten Reihe aller europäischen Postverwaltungen steht.
Sollte die Stadtverwaltung Bad Kreuznach jedoch bereit sein, wie sie in den letzten Tagen angedeutet hat, die gesamten Kosten für die Einrichtung der von ihr geforderten Postanstalt zu übernehmen, so könnte ihrem Antrag nähergetreten werden. Die Oberpostdirektion Koblenz •steht deswegen noch mit der Stadtverwaltung in Verhandlungen.
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Stücklen vom 20. November 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache IV/2709 Fragen XI/10 und XI/11):
Ist die Bundesregierung bereit, bei den Fernsprechbuchverlagen darauf hinzuwirken, daß sie zu allen Ortsangaben auf dem Kopf der Seiten der Fernsprechbücher und bei den Ortsüberschriften des laufenden Verzeichnisses die Postleitzahlen mit eindrucken?
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß in den Fernsprechbüchern die Vorwählnummern in einem grauen Überdruck quer über den Seiten der Ortsverzeichnisse erscheinen?
Aus Gründen der besseren Verständlichkeit zunächst zu Frage 2.:
Der Überdruck der Ortsnetzkennzahl ist aus wirtschaftlichen, drucktechnischen und betrieblichen Gründen nicht angezeigt.
a) Wirtschaftliche Gründe:
Der Druck mit Zweifarben-Rotationsmaschinen, also mit einer zweiten Farbe und einem zweiten Druckzylinder, würde die Druckkosten etwa verdoppeln. Die Herstellungskosten der amtlichen Fernsprechbücher würden dadurch um mehrere Millionen ansteigen.
b) Drucktechnische Gründe:
Der Überdruck müßte so kräftig in der Farbe gehalten werden, daß er gut lesbar ist. Dadurch wäre nicht zu vermeiden, daß zumindest die feine Schrift teilweise schlecht oder ganz unleserlich wird. Müßten mehrere Ortsnetzkennzahlen auf derselben Seite 'abgedruckt werden, erhöht sich die Gefahr der Verstümmelung der Einträge entsprechend.
c) Betriebliche Gründe:
Die Wiedergabe einer einheitlichen Ortsnetzkennzahl der Landesfernwahl ist bei dem derzeitigen Ausbau des Selbstwählferndienstes nur sehr bedingt möglich. Wegen der begrenzten Aufnahmefähigkeiten der technischen Einrichtungen müssen zahlreiche Verkehrsbeziehungen über den vereinfachten Selbstwählferndienst abgewickelt werden. Alle Verkehrsbeziehungen zu und von einem Ortsnetz wiederzugeben, würde vor allem bei größeren Ortsnetzen sehr aufwendig und als Überdruck nicht mehr möglich sein. Nur die einheitliche Ortsnetzkennzahl abzudrucken, ist aus den oben angegebenen Gründen allein dann möglich, wenn das Ortsnetz unter einer einheitlichen Ortsnetzkennzahl der Landesfernwahl erreichbar ist. Die Möglichkeit, die Ortsnetzkennzahl in diesen Fällen neben dem Ortsnetznamen wiederzugeben, wird z. Z. geprüft. Bei Ortsnetzen, die unter mehreren Ortsnetzkennzahlen zu erreichen sind, kann daher auf das Nachschlagen im Verzeichnis der FernsprechOrtsnetze (AVON) nicht verzichtet werden.
Zu Frage 1.:
Die Möglichkeit, die Postleitzahlen in den Fernsprechbüchern neben den Ortsnamen wiederzugeben, ist bei der Einführung der Postleitzahlen mehrfach geprüft worden. Aus den soeben dargelegten betrieblichen Gründen ist die Wiedergabe der Ortsnetzkennzahl in den amtlichen, sowie in den nach amtlichen Unterlagen hergestellten Fernsprechbüchern nicht oder nur sehr begrenzt möglich.
Wenn nur die Postleitzahl neben dem Ortsnetznamen abgedruckt werden würde, würde sie mit Sicherheit als Ortsnetzkennzahl verwendet werden. Ein weiterer Grund, die Postleitzahl nicht neben dem Ortsnetznamen abzudrucken, ist folgender: Der betriebliche Aufbau des Post- und Fernmeldedienstes deckt sich vielfach nicht, d. h., daß für die unter einem Ortsnetz aufgeführten Teilnehmer für die postalische Anschrift nicht dieselbe, sondern verschiedene Postleitzahlen zutreffen. Die Wiedergabe der Postleitzahl neben dem Ortsnetznamen würde somit auch postalische Fehlleitungen und damit Betriebserschwernisse statt -erleichterungen hervorrufen. Aus diesem Grunde wurde dem amtlichen
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Fernsprechbuch ein besonderes Postleitzahlenverzeichnis für die jeweiligen Orte .des AFeB-Geltungsbereichs beigebunden.
Die von der Deutschen Bundespost angestrebte vielseitige Verwendbarkeit ihrer Verzeichnisse konnte bisher nur beim Verzeichnis der FernsprechOrtsnetze (AVON) verwirklicht werden, weil sich hier Postleitzahl und Ortsnetzkennzahl eindeutig auf den Namen des Ortsnetzes beziehen. Trotz der übersichtlichen Spaltenbezeichnungen in diesem Verzeichnis konnte nicht verhindert werden, daß Teilnehmer die Postleitzahl als Ortsnetzkennzahl anwenden.
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 23. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/2713 Frage I) :
Weiß die Bundesregierung, daß arabische Staaten deutschen Privat- oder Geschäftsreisenden die Einreiseerlaubnis versagen, wenn die Pässe dieser Deutschen ein Einreisevisum für Israel enthalten?
Der Bundesregierung ist die Praxis der arabischen Staaten bekannt. Von ihr werden im übrigen nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch Staatsangehörige anderer Länder betroffen.
Die arabischen Staaten begründen diese Haltung mit dem Hinweis, daß sie bisher mit Israel noch keinen Frieden, sondern lediglich Waffenstillstandsabkommen geschlossen haben. Irak befindet sich völkerrechtlich noch heute im Kriegszustand mit Israel. Zu ihrem Bedauern sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, eine Sonderregelung für deutsche Staatsangehörige bei den arabischen Staaten herbeizuführen.
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Schwarz vom 23. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reichmann (Drucksache IV/2713 Frage III) :
Ist es zutreffend, daß französische Weizenlieferungen nach China durch den EWG-Garantiefonds subventioniert werden sollen?
Nach Art. 20 Abs. 2 der EWG-Getreidemarktordnung (Verordnung Nr. 19 EWG) sind die Mitgliedsländer ermächtigt, bei der Ausfuhr von Getreide nach dritten Ländern Erstattungen zu gewähren, um den Unterschied zwischen den Preisen des Mitgliedslandes und den Weltmarktpreisen auszugleichen. Sofern es sich um die Ausfuhr von Überschüssen handelt, kann nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 25 EWG dem Mitgliedsland die gezahlte Erstattung aus dem europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft vergütet werden, und zwar bei Ausfuhren im Getreidewirtschaftsjahr 1964/65 in Höhe von drei Sechstel des Erstattungssatzes des Mitgliedslandes mit dem niedrigsten durchschnittlichen Erstattungsbetrag.
Diese Bestimmungen gelten auch für die Lieferung französischen Weizens nach China.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Blank vom 16. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache IV/2713, Frage IV):
Sind Konsequenzen aus dem Forschungsbericht „Probleme der Arbeitsbereitschaft" von Prof. Dr. Dr. Erich Fechner, Tübingen, für die Gesetzgebung des Bundes vorgesehen?
Der Forschungsbericht soll bei einer Neuregelung der Arbeitszeitordnung als Material verwertet werden. Er stellt die bisher umfassendste Studie auf dem Gebiet der Arbeitsbereitschaft dar. Ob dem Ergebnis des Forschungsberichts gefolgt werden kann, läßt sich allerdings zur Zeit nicht sagen, da sich die Diskussion über die Probleme der Arbeitsbereitschaft noch in vollem Fluß befindet.
Fechner vertritt die Auffassung, die Arbeitsbereitschaft lasse sich begrifflich nicht so erfassen, daß eine vollauf befriedigende arbeitsschutzrechtliche Regelung möglich wäre. Es gebe nur folgende zwei Möglichkeiten zur Lösung des Problems:
„man überläßt die Regelung den mit dem Sachgebiet am nächsten befaßten Sozialpartnern, die von Fall zu Fall eine tragbare Lösung finden mögen und begnügt sich mit einer Generalklausel, die das dabei anzustrebende Ziel allgemein umschreibt; oder man versucht einen neuen Weg der exakten Feststellung des Intensitätsgrades der Inanspruchnahme, indem man diesen Intensitätsgrad abstrakt zahlenmäßig festzustellen versucht".
Andere Wissenschaftler halten dagegen eine Definition des Begriffs der Arbeitsbereitschaft für möglich. So kommen die im Auftrag der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands erstatteten Gutachten und auch das im Auftrag der Deutschen Bundesbahn erstattete Gutachten zu einer Bestimmung des Begriffs der Arbeitsbereitschaft. Die Begriffsbestimmungen dieser Gutachten sind allerdings nicht einheitlich.
Das Problem der Arbeitsbereitschaft ist ferner, wie bereits der Herr Bundesminister des Innern in der 128. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Juni 1964 ausgeführt hat, Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Auch nach meiner Auffassung sollten zumindest die Entscheidungen der Revisionsinstanzen in diesen Rechtsstreitigkeiten abgewartet werden.
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 14. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Mosbach) (Drucksache IV/2713, Frage V) :
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7355
Mit welchem Ergebnis hat das Bundesverkehrsministerium in den verflossenen Jahren neue Entwicklungen für Leitplanken zur Sicherung der von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeuge geprüft?
Die bisher im Auftrag des Bundesministers für Verkehr durch das Innenministerium BadenWürttemberg durchgeführten Anfahrversuche an Leitplanken haben ergeben, daß die an den Bundesautobahnen aufgestellten Leitplanken in der Regel das Überqueren des Mittelstreifens ohne erhebliche Schadenwirkung an den mit der Leitplanke in Berührung gekommenen Fahrzeugen verhindern. Es wird angestrebt, auch in den ungünstigen Fällen, bei denen besonders schwere Lastkraftwagen von der Fahrbahn abkommen oder Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit unter stumpfen Winkel gegen die Leitplanke anfahren, den Schutz gegen ein Überqueren des Mittelstreifens zu erhöhen und die Schadenwirkung an den betroffenen Fahrzeugen zu verringern. Zu diesem Zwecke sind bisher einzelne neu entwickelte und verbesserte Leiteinrichtungen durch Anfahrversuche geprüft worden. Der Bericht über diese Untersuchungen liegt noch nicht vor. Der Bundesminister für Verkehr ist jedoch darüber unterrichtet, daß sich durch nachträgliche konstruktive Änderungen an den bereits aufgestellten Stahlleitplanken eine Verbesserung ihrer Wirkungsweise in den genannten ungünstigen Fällen erzielen läßt.
Bei den Anfahrversuchen wurden auch Drahtseilabschrankungen und Aluminiumleitplanken geprüft. Die Anzahl der durchgeführten Anfahrten reicht jedoch nach Mitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg für eine abschließende Beurteilung noch nicht aus.
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Höcherl vom 13. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller (Berlin) (Drucksache IV/2722) :
In der Erwägung, daß die Bundesregierung für die Einhaltung des Grundgesetzes, also auch der Pressefreiheit, im gesamten Bundesgebiet, damit auch in Berlin, Sorge zu tragen hat, frage ich die Bundesregierung: Sind die merkwürdigen Vorgänge in Berlin, bei denen das Presseamt des Senats Nachforschungen und Recherchen bei Einsendern von Leserbriefen ohne Wissen der betreffenden Zeitung durchführen ließ, nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar
Um bei den sich widersprechenden Pressemeldungen ein klares Bild von dem Sachverhalt zu bekommen, habe ich versucht, mir das Protokoll der Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses vom 5. November 1964 zu beschaffen, in der die in Ihrer Anfrage erwähnten Vorgänge erörtert worden sind. Leider ist das Protokoll noch nicht gedruckt, so daß ich zu Ihrer Frage nur in abstrakter Form Stellung nehmen kann.
In Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes wird die Meinungsfreiheit ebenso wie die Pressefreiheit gewährleistet. Im staatlichen Bereich tragen der Bund und die Länder einschl. der Gemeinden die ungeteilte Verantwortung dafür, daß die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit beachtet werden. Die Vorgänge, auf die sich Ihre Frage bezieht, fallen primär in die Verantwortung des Landes Berlin,
Die Meinungsfreiheit gilt auch für Meinungsäußerungen in Form von Leserbriefen an eine Zeitung.
Sofern der Verfasser eines Leserbriefes nicht gegen strafrechtliche Vorschriften verstößt, ist jede Behörde gehalten, bei Untersuchungshandlungen sich immer der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit bewußt zu bleiben.
Soweit Leserbriefe durch besondere tatsächliche Umstände in das von Art. 5 GG geschützte Rechtsgut der Pressefreiheit fallen, ist die gleiche Zurückhaltung geboten.