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ID0414523500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Inhalt: Begrüßung des peruanischen Abgeordneten Dr. Oscar Guzman Marquina, Lima . . . 7155 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr Knorr 7155 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7155 B Fragestunde (Drucksachen IV/ 2715, IV/ 2709) Frage des Abg. Dr. Stoltenberg: Augsburger Rede des stellv. SPD-Vorsitzenden Wehner Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 7156 A Dr. Mommer (SPD), zur GO . . . . 7156 B Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . . 7156 C Frage des Abg. Bühler: Deutsche Schule in Washington Dr. Schröder, Bundesminister . . 7157 A Bühler (CDU/CSU) 7157 B Frage des Abg. Bühler: Ausstellung in den Vereinigten Staaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7157.0 Begrüßung einer Arbeitsgruppe der Westeuropäischen Union . . . . . . . . 7157 D Frage des Abg. Dr. Schäfer: Staatssekretär von Eckardt — parteipoltische Neutralität Dr. Schäfer, Staatssekretär 7157 D, 7158 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7158 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7158 B Mattick (SPD) . . . . . . . . . 7158 C Frage des Abg. Fritsch: Zuschuß an Bundesbedienstete zur Gemeinschaftsverpflegung Dr. Schäfer, Staatssekretär . . 7158 D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 7159 A Frage des Abg. Reichmann: Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7159 B Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7159 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . . 7159 C Frage des Abg. Reichmann: Alkoholempfindlichkeit Dr. Bucher, Bundesminister . 7160 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7160 A Frage des Abg. Weigl: Schutz vor dem Verkauf ungenießbarer Fleisch- und Wurstwaren Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7160 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 Frage des Abg. Unertl: Spirituosenindustrie Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7160 D, 7161 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 7161 A Frage des Abg. Unertl: Maßnahmen gegen Verzerrung des Wettbewerbs Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Zollfreikontingent für deutsche Touristen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Fragen des Abg. Drachsler: Wild- und Jagdstörung durch den Zolldienst Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7161 D Drachsler (CDU/CSU) 7162 A Fritsch (SPD) 7162 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Sperrung der Westberliner Autobahn für Rennen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7162 D Neumann (Berlin) (SPD) 7162 D Frage des Abg. Hammersen: Schäden an der Mainschleuse in Kostheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7163 A Hammersen (FDP) 7163 B Ramms (FDP) 7163 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Standgelder für Waggons Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7163 D, 7164 A Schmidt (Kempten) (FDP) . 7163 D, 7164 A Fragen der Abg. Dr. Hellige und Dr. Frede: Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7164 A, 7165 A Dr. Hellige (FDP) 7164 C Dr. Frede (SPD) . . . . . . . 7164 D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 7165 A Brück (CDU/CSU) 7165 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen Sehleistung von Busfahrern Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7165 C, 7166 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7165 D, 7166 A Fragen der Abg. Dr. Althammer und Strohmayr: Bundesbahndirektion Augsburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7166 A, 7167 A, 7168 A Dr. Althammer (CDU/CSU) 7166 D, 7167 A Strohmayr (SPD) 7167 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7167 D Roß (Oldenburg) (SPD) 7168 A Fragen des Abg. Strohmayr: Fachschule für Fahrlehrer Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7168 B, 7169 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7168 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 7169 A Frage des Abg. Josten: Rheinbrücke zwischen Andernach und Neuwied Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7169 A Josten (CDU/CSU) 7169 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 7169 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 7169 D Frage des Abg. Weigl: Ausbau eines Teilabschnitts der Staatsstraße 2166 zur Bundesstraße 470 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7170 A Weigl (CDU/CSU) 7170 A Fragen des Abg. Sander: Bundesstraße 83 7170 B Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/ 2681) 7170 C Nachwahl zur Beratenden Versammlung des Europarates 7170 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 III Entwurf eines Krankenpflegegesetzes (Drucksache IV/ 2550) — Erste Beratung — Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7170 D, 7179 C, 7180 B Frau Engländer (CDU/CSU) . . . . 7173 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 7174 B, 7179 D, 7180 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . 7176 A 7180 D Frau Haas (CDU/CSU) 7177 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 7178 D Antrag betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (SPD) (Drucksache IV/ 2723) 7181 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (SPD) (Drucksache IV/ 2646) ; in Verbindung mit: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Obergrenzen für Wohnbeihilfen (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2717) ; mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2718) ; und mit Antrag betr. Erfahrungen mit dem Gesetz über Wohnbeihilfen (FDP) (Drucksache IV/ 2720) — Erste Beratung — Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 7181 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 7183 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 7185 C Lücke, Bundesminister 7187 C, 7198 A Mick (CDU/CSU) 7191 C Jacobi (Köln) (SPD) 7192 D Hammersen (FDP) . . . . . . 7200 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 7201 D Hauffe (SPD) 7202 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Italienischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache IV/ 1925); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2685) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7204 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 11. Dezember 1963 zu dem Abkommen vom 8. April 1958 zwischen der Bundesrepublik und Spanien über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache IV/ 2265) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2684) — Zweite und dritte Beratung — 7205 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Fündundachtzigste Verordnung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2490, IV/ 2512, IV/ 2692) 7205 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung beschlossene Dreiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Neunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2438, IV/ 2530, IV/ 2556, IV/ 2694) 7205 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz— (Drucksachen IV/ 2594, IV/ 2693) 7205 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung gemeinsamer Qualitätsnormen für Spargel und Gurken (Drucksachen IV/ 2526, IV/ 2703) . . . . 7205 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung von Erhebungen über die Schweinebestände in den Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/ 2574, IV/ 2704) 7205 D Nächste Sitzung 7206 A Anlagen 7207 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 7155 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Dr. Atzenroth 13. 11. Dr.-Ing. Balke 11. 11. Bazille 15. 12. Dr. Birrenbach 11. 11. Fürst von Bismarck 14. 11. Frau Brauksiepe 11. 11. Dr. von Brentano 15. 11. van Delden 11. 11. Deringer * 12. 11. Dr. Dittrich 13. 11. Dr. Effertz 13. 11. Ehren 31. 12. Eisenmann 13. 11. Gedat 15. 12. Geiger 13. 11. Frau Geisendörfer 19. 11. Hahn (Bielefeld) 30. 11. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 11. Herberts 13. 11. Hilbert 13. 11. Kahn-Ackermann 20. 11. Klinker * 11. 11. Dr. Kohut 13. 11. Kriedemann * 11. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 11. Leber 13. 11. Lenz (Bremerhaven) 13. 11. Dr. Löbe 13. 11. Dr. Mälzig 13. 11. Mauk * 11. 11. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 14. 11. Peters (Norden) 14. 11. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 11. Dr. Starke 13. 11. Stein 11. 11. Weber (Georgenau) 11. 11. b) Urlaubsanträge Gaßmann 30. 11. Giencke 1. 12. Strauß 28. 11. Wagner 28. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 6. Nov. 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 274. Sitzung ,am 6. November 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 22. Oktober 1964 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hält an den verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Bedenken fest, die er bereits im ersten Durchgang gegen die im § 6 b Abs. 1 Ziff. 5 vorgesehene Zuständigkeitsregelung vorgebracht hat (vergl. Ziff. 2 der Anlage zu Drucksache 193/64 - Beschluß ). Um das Inkrafttreten des Gesetzes und seinen Vollzug vom 1. Januar 1965 an nicht zu gefährden, sieht der Bundesrat davon ab, wegen dieser Frage den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er behält sich jedoch vor, die Angelegenheit zu gegebener Zeit wieder aufzugreifen. Dr. Zinn Bonn, 6. November 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 23. Oktober 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. h. c. Dr. e. h. Georg August Zinn
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    Rede von Dr. Emilie Kiep-Altenloh


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Als ich vor über einem Jahr — im Juni vorigen Jahres — zu den neuen Wohnungsgesetzen Stellung nahm, habe ich gesagt, daß wir aller Voraussicht nach bei dieser neuen Materie nicht auf der ursprünglichen Form würden beharren können, sondern daß wir nach den Erfahrungen, die wir sammeln würden, Änderungen vornehmen müßten. So weit ist es heute. Ein Jahr ist vergangen, und wir haben sowohl mit den Wohnbeihilfen wie mit dem geänderten Wohnungsbaugesetz unsere Erfahrungen sammeln können. Es genügt aber nicht, daß wir zur Vorbereitung solcher Änderungen Einzelerfahrungen zugrunde legen, die doch mehr zufälliger Natur sind.
    Im allgemeinen haben diese Gesetze, insbesondere das Gesetz zum Abbau der Wohnungszwangswirtschaft, viel Aufruhr und Unruhe hervorgebracht. Die Bedenken, die Anlaß zu der Aufregung gaben, haben sich aber vielfach als nicht begründet erwiesen. Die Schwierigkeiten konnten ausgeglichen werden. Ich bin jedem Fall, der mir vorgetragen wurde, Hand in Hand mit der zuständigen Behörde nachgegangen und habe feststellen können, daß fast alle Fälle auf irrtümlichen Auffassungen in bezug auf diese Gesetze beruhten oder daß die Angelegenheiten in den weißen Kreisen zur Zufriedenheit geregelt werden konnten.
    Wie ich schon sagte, lag vielfach eine irrtümliche Auffassung vor, aber es bestand auch bei einem großen Teil die Scheu — und jetzt komme ich zur Begründung unseres Antrages —, die Wohnbeihilfen, die als notwendige soziale Ergänzung zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften gedacht waren, zu beantragen. Wenn wir uns den Bogen besehen, der ausgefüllt werden muß, dann können wir uns vorstellen, daß alte Rentner und Rentnerinnen mit diesen vier Seiten nichts anzufangen wissen, daß sie



    Frau Dr. Kiep-Altenloh
    erschrocken davorstehen und schon von vornherein darauf verzichten, einen Antrag zu stellen. So erklärt es sich auch, daß die vorgesehenen Mittel nicht in vollem Umfang verbraucht worden sind. Das bedeutet nicht, daß kein Bedarf vorhanden wäre. Aber die Anträge wurden aus Angst vor diesem großen Bogen nicht gestellt.
    Außer den bereits angesprochenen Schwierigkeiten — auch ich beziehe mich hierzu auf Einzelmitteilungen und beobachtungen — sind noch andere Komplikationen aufgetreten. Ich kann einer Änderung der Prozensätze der Eigenleistung, die grundsätzlich gefordert wird, in diesem Umfang nicht zustimmen. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie wollen ungefähr alle Stufen ändern. Ich möchte hier sagen: wer vieles bringt, wird jedem etwas bringen. Wir leben ja in einer Zeit, in der man gern jedem etwas bringen möchte.

    (Abg. Frau Berger-Heise: Das ist unser alter Antrag!)

    — Sie haben damals dm Ausschuß Einzelanträge gestellt, aber, soweit ich mich erinnere, nicht für die gesamte Staffel.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Da erinnern Sie sich falsch!)

    Die Staffeln wurden seinerzeit mit Hilfe der Experten aus den verschiedenen. Ländern aufgestellt. Soweit mir bekannt ist, lagen schon Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen und in Hamburg mit ähnlichen Sätzen vor. Nach den Erkundigungen, die ich eingezogen habe, haben diese Sätze nicht zu entscheidenden Beanstandungen geführt.
    Die Beanstandungen liegen auf einem anderen Gebiet. Die beiden Redner, die hier zu Wort gekommen sind, haben schon davon gesprochen. Die Obergrenzen der Mieten sind tatsächlich zu knapp bemessen. Gerade die Wohnungen, die steuerbegünstigt sind, können selten bezogen werden, weil sie eben oberhalb der Grenzen liegen und nicht mehr unter die Bestimmungen für die Wohnbeihilfen fallen. Das ist nicht die Absicht gewesen. Man sollte aber die Begrenzung nicht ganz aufheben. Wir haben seinerzeit im Ausschuß darüber gesprochen. Ich teile immer noch die Bedenken, die damals gegen die völlige Aufhebung vorgebracht worden sind.
    Außer den schon angeführten haben sich noch einige andere Schwierigkeiten gezeigt. Es hat sich z. B. als nicht zweckmäßig erwiesen, daß wir die zu berücksichtigende Quadratmetergröße für Wohnbeihilfen nach Alt- und Neubauwohnungen verschieden gestaffelt haben. An die Wohnungen werden immer höhere Ansprüche gestellt. Wir wollen ja auch größere Wohnungen bauen. Deshalb sollte man die Größen, die bei den Alt- und Neubauwohnungen zur Berechnung der Mietbeihilfen zugrunde gelegt werden, im Interesse einer leichteren Bearbeitung dieser Wohnbeihilfen vereinheitlichen.
    Schwierigkeiten entstehen auch bei der Bewilligung von Lastenbeihilfen. Dabei werden bestimmte Einkommensverhältnisse zugrunde gelegt, und dann kommen diese etwas komplizierten Ausführungen, die wir damals für zweckmäßig hielten, die sich jedoch als zu kompliziert erwiesen haben, nachdem Änderungen in den Einkommensverhältnissen, die hätten vorausgesehen werden können, zu berücksichtigen sind. Das betrifft den § 73 Nr. 4. Ich sehe hier, wie sich der unglückliche Sachbearbeiter und der noch unglücklichere Antragsteller gegenüberstehen und festzustellen versuchen, was hätte vorausgesehen werden können. Das ist eine Überforderung sowohl der Antragsteller als auch derjenigen, die diese Anträge zu bearbeiten haben.
    Mir sind aber noch andere Klagen sehr drastisch vorgetragen worden. Es ist tatsächlich ein Stau eingetreten. Selbst versierte Bearbeiter von Wohnungsfragen sitzen etwas 'hilflos vor diesen Bogen.
    Ich glaube deshalb, daß es nicht genügt, die von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD 'beantragten Änderungen zu berücksichtigen. Wir empfehlen, mit den Ländern grundsätzlich in neue Beratungen einzutreten. Wir möchten, daß dem Ausschuß über die in § 45 vorgesehenen statistischen Angaben berichtet wird, daß die Erfahrungen dargelegt und die Engpässe aufgezeigt werden. Es gibt noch mehrere Punkte, die der Änderung bedürfen; ich will sie hier nicht aufzählen. Auf Grund dieser Erfahrungen sollte dann ein Gesetz vorgelegt werden, das den Notwendigkeiten Rechnung trägt.
    Die Frage, ob die Obergrenzen um 30 oder 50% erhöht werden sollten, bedarf ebenfalls noch der Erörterung. Nach den Auskünften, die ich eingeholt habe, würde eine Erhöhung hinsichtlich der Mieten des sozialen Wohnungsbaus um 30 % genügen, um im allgemeinen die schwierigen Fälle aufzufangen. In größeren, teuereren Wohnungen wohnen in der Regel nicht Leute, die noch in den Genuß einer Wohnungsbeihilfe gelangen können. Deswegen scheint mir der Satz von 50 % reichlich überhöht.
    Lassen Sie mich jetzt auf den zweiten Antrag der CDU/CSU eingehen. Ich darf dem Erstaunen sowohl meiner selbst wie meiner Fraktion Ausdruck geben, daß hier ein Antrag vorgelegt wird, der den Haushalt immerhin mit 70 Millionen DM zusätzlich belastet. Meine Herren und Damen, ich glaube, dieser Antrag bedarf sehr eingehender Erörterung. Nach den Grundsätzen, die wir bei der Behandlung der Haushaltspläne hier im ganzen beachtet haben, sollte man auch diese Frage sehr eingehend prüfen. Ich glaube, man kann nicht, so wünschenswert es vielleicht wäre, so plötzlich mit einem Antrag eine solche zusätzliche Belastung des Haushalts fordern.
    Erwünscht wären Mittel, die die Erschließung von Baugrundstücken ermöglichen; denn da ist ein Engpaß besonders bei kleineren Gemeinden, die die Mittel für die Erschließung von neuen Straßen nicht aufbringen können. Daran scheitert in der Tat oft der Neubau von Wohnungen. Einzelne Bauwillige, die auch die Mittel haben, sind vorhanden, aber es fehlt an der Erschließung. Da es sich hier nur um Darlehen handelt, sollten wir diesen Teil des Antrags und die Möglichkeit der Durchführung besonders prüfen.
    Bedenklich erscheint mir in dem Antrag aber die Staffelung der Obergrenzen in den Gemeinden nach



    Frau Dr. Kiep-Altenloh
    der Einwohnerzahl, über 100 000 Einwohner und unter 100 000 Einwohner. Wir finden heute gerade in den Nachbargemeinden von Großstädten Wohn- und Preisverhältnisse, die sich nicht nennenswert von denen in größeren Gemeinden unterscheiden. Sie merken das ja auch immer wieder an den Klagen über die Staffelung der Beamtengehälter. Ähnliches gilt hier, wenn wir die Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern und diejenigen mit weniger als 100 000 Einwohnern nach verschiedenen Gesichtspunkten behandeln. Wir sollten uns das sehr genau überlegen. Ich glaube, das ist heute in dieser Form nicht mehr gerechtfertigt. Wenn plötzlich in einem kleinen Ort eine Fabrik gebaut wird — wir sind ja alle daran interessiert, daß z. B. in den Zonenrandgemeinden neue Industrien angesiedelt werden —, entsteht ein großer zusätzlicher Wohnungsbedarf. Die Gemeinde ist aber in einer niedrigeren Stufe, und schon werden die Mittel nach anderen Gesichtspunkten berechnet. Das ist eine Frage, die sehr ernster Erwägung bedarf und auf die ich an dieser Stelle schon hinweisen möchte.
    Meine Fraktion bittet, als Vorbereitung für die Vorschläge, die die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU/CSU gemacht haben, unseren Antrag, der die Regierung auffordert, sogleich einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen zu verschaffen, sofort anzunehmen. Der zweite Teil resultiert lediglich aus Voraussetzungen, die die Regierung zu schaffen hätte. Ich glaube, es ist auch im Hinblick auf Ihre Anträge sinnvoll, daß unser Antrag sofort angenommen wird, der ja nur eine Berichterstattung von der Regierung fordert, und daß wir die beiden anderen Anträge — das beantragt meine Fraktion — zur Beratung an den Wohnungsausschuß und, wie immer, an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung überweisen. Ich bitte Sie also dringend, unseren Antrag als weitere Voraussetzung für die Durchführung Ihrer Anträge sofort zu erledigen

    (Zurufe von der CDU/CSU: Gemeinsam!)

    — er ist ja eine Voraussetzung für Ihre Anträge — und Ihre Anträge dann zu beraten. Unser Antrag fordert ja lediglich zu einem Bericht über die gegenwärtige Situation auf. Konkrete Angaben über das, was zu geschehen hat, enthält er nicht. Ich möchte Sie daher bitten, diesen Antrag meiner Fraktion anzunehmen.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Abgeordnete, ich möchte dazu ein Wort sagen. Der Ältestenrat hat die Überweisung auch des Antrages der Fraktion der FDP an den Ausschuß für Wohnungswesen und die anderen Ausschüsse vorgesehen. Sie sind wohl einverstanden, daß ich in erster Linie über diese im Ältestenrat vereinbarte Überweisung abstimmen lasse und erst in zweiter Linie über eine Abstimmung heute. Denn die Ausschußüberweisung hat ja immer Vorrang. Ich werde dann so verfahren.
Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit gerne benutzen, einige allgemeine Bemerkungen zur Wohnungsbaupolitik der Bundesregierung zu machen. Denn in letzter Zeit mehren sich die Versuche, durch tendenziöse Meldungen über angebliche Auswüchse auf dem Wohnungsmarkt Unruhe und Unsicherheit in die deutsche Bevölkerung zu tragen.

    (Zurufe von der SPD.)

    Die Bundesregierung verschließt keineswegs die Augen vor den Schwierigkeiten, die im Einzelfall bei der Überleitung der Wohnungswirtschaft auftreten können und aufgetreten sind. Es ist aber unverantwortlich, derartige Einzelfälle in der Offentlichkeit zu verallgemeinern und als d a s Ergebnis des Abbaugesetzes herauszustellen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Besser wäre es, wenn mit der gleichen Energie und dem gleichen Geldaufwand durch Unterrichtung die Bevölkerung aufgeklärt würde, um den Menschen die unbegründete Sorge und Angst zu nehmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der SPD.)

    Gleichzeitig wird so getan, als lasse die Bundesregierung in ihren Anstrengungen um den Wohnungsbau nach oder als beabsichtige sie, sich aus ihrer Verantwortung für die Fortführung des sozialen Wohnungsbaues zurückzuziehen. Dabei wird mir persönlich in jüngsten Meldungen unterstellt, daß ich durch Gesetzesvorlagen, deren Inhalt einfach vermutet wird, in der Zukunft z. B. den Mietwohnungsbau vernachlässigen und im wesentlichen nur noch den Eigenheimbau fördern wolle. Es ist an der Zeit, solchen Ungereimtheiten den Boden zu entziehen. Fast genau seit einem Jahr beweist sich Tag für Tag mehr, daß der Abbau der Wohnungszwangswirtschaft im wesentlichen reibungslos verläuft und daß die so lauthals prophezeite Katastrophe nicht eingetreten ist. Ich bin der verehrten Frau Kollegin Kiep-Altenloh deshalb besonders dankbar dafür, daß sie diese Tatsache aus einem Gebiete betont herausgestellt hat, nämlich aus dem Hamburger Raum, in dem die Probleme besonders brennend sind.
    Was ist nun wirklich eingetreten? Es ist Zeit, daß die deutsche Öffentlichkeit es einmal erfährt. Die Altbaumieten sind in den sogenannten weißen Kreisen ab November 1963 bis Mitte Oktober 1964 im Durchschnitt um 12 v. H. gestiegen. Bei etwa 40 % der erfaßten Wohnungen ist trotz rechtlicher Möglichkeiten keine Mieterhöhung erfolgt. Dem Hausbesitz gebührt daher Dank für sein verantwortungsbewußtes Verhalten. Die größten Optimisten hätten nicht mit einem derartigen positiven Ergebnis gerechnet.
    Über die Entwicklung der Kündigungen, die uns besondere Sorge machten, sind genaue Angaben bis zur Stunde nicht möglich.

    (Zurufe von der SPD.)




    Bundesminister Lücke
    Von Einfluß auf die Wohnraumversorgung — das ist wichtig, das sollte draußen auch die Bevölkerung erfahren — sind aber nur solche Kündigungen, bei denen nach Ablauf der Kündigungsfrist ein Räumungsprozeß geführt wird. Nach einem Bericht der zuständigen Landesminister ist eine Häufung der Räumungsklagen in den rund 460 weißen Kreisen bisher nicht festzustellen. Das, meine Damen und Herren, ist eine außerordentlich bemerkenswerte Feststellung, ein außerordentlich bemerkenswertes Ergebnis. Dennoch werden hierüber auf meinen Wunsch zur Zeit Erhebungen von den Landesjustizverwaltungen angestellt. Außerdem ist ein Wohnungsstichprobengesetz in Vorbereitung, das Feststellungen über Kündigungen und deren Gründe ermöglichen wird.
    Von den Kritikern wird vor allem übersehen, daß sich die Wohnungsversorgung auch in den weißen Kreisen laufend verbessert. Ich habe, wenn ich so in den Blätterwald hineinschaue, manchmal den Eindruck, als stünden wir immer noch bei den Beratungen des Abbaugesetzes und hätten nicht inzwischen — seither sind fünf Baujahre verflossen — rund 3 Millionen Wohnungen neu gebaut. Die einzige Fehleinschätzung in meiner damaligen Prophezeiung betraf das zu erwartende Bauergebnis. Ich hatte damals den Bau von 2 1/2 Millionen, also jährlich rund 500 000 Wohnungen vorausgesagt. Wir haben uns hier verschätzt; in den fünf Jahren sind nämlich 3 Millionen, also 500 000 Wohnungen mehr, gebaut worden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, allein in diesem Jahr, einem sehr erfolgreichen Baujahr — ich freue mich, das hier feststellen zu können —, werden voraussichtlich 600 000 Wohnungen bezugsfertig sein. Dieses Ergebnis wurde bisher noch in keinem Jahr erreicht. Gleichzeitig dürften 1964, also in diesem Jahr, ebenso viele Wohnungen neu zum Bau genehmigt worden sein. Die Weiterführung des Wohnungsbaus im nächsten Jahr, 1965, hängt von der Höhe der Baugenehmigungen in diesem Jahr ab. Meine Damen und Herren, der Bauwille der Bevölkerung ist trotz aller Schwierigkeiten ungebrochen. Auch 1966 wird weitergebaut.
    Der Wohnungsbau wird mit einem sehr hohen Überhang — entschuldigen Sie, wenn ich hier auch fachtechnische Begriffe verwenden muß — an Genehmigungen und im Bau begriffenen Wohnungen in das Jahr 1965 hineingehen. Ich rechne mit 750 000 bis 800 000 Wohnungen, die — finanziert, genehmigt und mit Bauland versehen — als Überhang in das neue Baujahr hineingehen. Das ist etwa der gleiche Überhang wie im letzten Jahr.
    Bei Pfandbriefinstituten, Sparkassen und Bausparkassen stehen zur Zeit 12 Milliarden DM Finanzierungsmittel bereit, die bereits für konkrete Bauvorhaben zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt worden sind. Die Mehrzahl der Bundesländer, an der Spitze Nordrhein-Westfalen, hat im sozialen Wohnungsbau erhöhte Anstrengungen gemacht. Ich danke ihnen hierfür ausdrücklich. So sind in den ersten neun Monaten dieses Jahres 18 % mehr Wohnungen im sozialen Wohnungsbau gefördert worden als im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres. Die hohen Wohnungsbauleistungen der nächsten Jahre, 1965 und 1966, werden nicht viel niedriger sein. Die bisherigen Leistungen haben das Wohnungsdefizit fühlbar vermindert und gleichzeitig ermöglicht, daß die Wohnungsversorgung durch die Auflockerung der Zwangswirtschaft verbessert wurde.
    Meine Damen und Herren, dabei haben sich die Wohnverhältnisse nicht nur der Familien verbessert, die in neue Wohnungen einziehen konnten, sondern auch die Versorgungslage derer, die im Altbau eine freie Wohnung bekommen, also im Wechsel der Kündigungen nachrücken konnten.
    Hier eine Zahl! In den Zeitungen wurde Lärm gemacht: 100 Kündigungen! 1000 Kündigungen! — Kündigungen sind für die Familien eine schreckliche Sache. Leider hat man in einer großen Stadt noch nicht bekanntgegeben, daß dort jährlich z. B. rund 10 % Kündigungen nicht von den Vermietern, sondern von den Mietern ausgesprochen werden. Das ist der normale Umsetzungsprozeß, der auch ohne dieses Gesetz im Gange ist. Dabei bewegen sich alle anderen bislang bekanntgegebenen Kündigungen nach dem Abbaugesetz zwischen 1 und 5 %.
    Neulich hat ein führender Vertreter der Hausund Grundbesitzer scherzhaft die Frage gestellt, ob ich ihm nicht einen Schutz gegen Kündigungen der Mieter geben könnte.

    (Lachen bei der SPD.)

    — Meine Damen und Herren, so ist die Realität. Das sind Fakten, und es ist notwendig, darauf zu verweisen.
    Dabei haben sich, wie ich bereits sagte, nicht nur die Wohnverhältnisse derer verbessert, die neue Wohnungen bekommen, sondern auch derjenigen, die von dieser Umsetzung profitieren. Sie wissen weiter, daß sich die Größe, aber auch die Ausstattung der neuen Wohnungen im sozialen Wohnungsbau ständig verbessert. Die Durchschnittsgröße der genehmigten Wohnungen lag 1964 in der Bundesrepublik bereits bei etwa 80 qm Wohnfläche. Selbst im sozialen Wohnungsbau hat schon jede zweite Wohnung, die in diesem Jahre bezugsfertig wird, eine Zentralheizung.
    Für den Fortgang des Wohnungsbaus bin ich weiterhin durchaus optimistisch. Die erheblichen Spannungen am Baumarkt, die uns in den vergangenen Jahren große Sorge gemacht haben, haben 1964 merklich nachgelassen. Die Produktivität in der Bauwirtschaft ist durch den Einsatz von mehr und besseren Maschinen, neuen Methoden und Rationalisierungsmaßnahmen sowie durch Steigerung des Fertigbaus fühlbar gestiegen. Der Kräftemangel am Baumarkt ist weniger ausgeprägt als in den verflossenen Jahren. Vor allem aber hat sich die Steigerung der Baupreise 1964 wesentlich abgeschwächt. Während in den Jahren 1960 bis 1962 die Baupreise im Wohnungsbau jährlich um 71/2 bis 81/2 % stiegen, haben sie sich_ 1963 nur noch um rund 6 % und 1964 um rund 5 % erhöht. Das ist noch sehr viel; aber mir liegt daran, deutlich zu machen, daß der Trend nicht aufwärts, sondern nach unten geht. Es



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    sollte möglich sein — und wir werden alles tun —, im kommenden Jahr die Preisentwicklung am Baumarkt noch mehr zu beruhigen. Dadurch würden sich manche Schwierigkeiten, auch bei der Durchführung der geplanten Zukunftsaufgaben im Wohnungs-
    und Städtebau, von selbst beheben.
    Ausgehend von der fortschreitenden Beseitigung der zwangswirtschaftlichen Eingriffe in die Wohnungsversorgung und einer den modernen Ansprüchen voll gerecht werdenden Neubautätigkeit gilt es nun, den Weg für die künftige Wohnungspolitik festzulegen. Es geht um die Überlegungen erstens zur Fortführung des sozialen Wohnungsbaues, zweitens zur Sicherung der Zweckbestimmung der bereits vorhandenen und aller künftig zu bauenden Sozialwohnungen und drittens zur Verbesserung der subjektiven Hilfen des Staates für das Wohnen seiner Bürger.
    Die Bundesregierung hat vor kurzem dem Bundesrat einen Gesetzentwurf für die von ihr geplanten Maßnahmen vorgelegt, und zwar eine Novelle zum Zweiten Wohnungsbaugesetz. Das Zweite Wohnungsbaugesetz hat sich in den acht Jahren seines Bestehens bewährt. Die Ziele des Gesetzes wurden erreicht. 1,8 Millionen Wohnungen wurden im sozialen Wohnungsbau gebaut. Der Wohnungsbau geht weiter. Es besteht also kein Anlaß, das Zweite Wohnungsbaugesetz zu beseitigen und durch ein anderes Gesetz mit völlig neuer Grundkonzeption zu ersetzen, wie dies die SPD mit ihrem unlängst von uns bei der Einbringung diskutierten Gesetzentwurf vorsieht. Ich habe bereits bei der ersten Beratung des Antrags im März darauf hingewiesen. Die Wohnungspolitik der Bundesregierung ist von jeher darauf eingestellt, die öffentliche Hilfe für die wohnliche Unterbringung der Staatsbürger nur in dem Umfang einzusetzen, in dem der einzelne aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, sich entsprechenden Wohnraum zu verschaffen. Darum bin ich dafür, daß die Selbstbeteiligung des einzelnen auch bei der Miete verbleibt, und kann in diesem Punkte dem SPD-Vorschlag nicht zustimmen. An diesem auch im Zweiten Wohnungsbaugesetz verankerten Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative des einzelnen muß auch künftig festgehalten werden.
    Unsere Wohnungspolitik will daher die bisherigen Grundziele des Gesetzes unverändert beibehalten, jedoch neue Akzente für die künftige Wohnungsbauförderung setzen. In Zukunft sollen die von Bund, Ländern und Gemeinden bereitgestellten Mittel vorwiegend gezielt für solche Förderungszwecke eingesetzt werden, die bisher wegen der allgemeinen Ausrichtung der Wohnungsbauförderung auf die vordringliche Beseitigung der Wohnungsnot noch nicht in dem wünschenswerten Umfang verwirklicht werden konnten. Die Förderung der Eigentumsbildung für breite Schichten des Volkes steht dabei wie bisher im Vordergrund.
    Besondere Förderungsmaßnahmen, die den kinderreichen Familien den Weg zu einem eigenen Heim oder zu einer Eigentumswohnung eröffnen, sollen künftig noch verstärkt werden. Die vorgesehene erhebliche Erhöhung der Familienzusatzdarlehen wird hier helfen, Familien mit einer großen Kinderzahl die wohnungsmäßige Unterbringung zu erleichtern.
    Auch über den Bau von öffentlich geförderten Mietwohnungen soll künftig eine Eigentumsbildung ermöglicht werden. Der Entwurf sieht daher vor, daß in Zukunft die von unternehmerischen Bauherren mit öffentlichen Mitteln errichteten Mietwohnungen grundsätzlich den Mietern zu einem angemessenen Kaufpreis zu Eigentum übertragen werden müssen, wenn die Mieter dies wünschen.
    An dieser Stelle möchte ich zu der immer und immer wieder auftauchenden Falschmeldung Stellung nehmen, daß ich nur den Eigenheimbau förderte und den Mietwohnungsbau vernachlässigte. Tatsache ist doch, daß von den 8 Millionen Wohnungen, die wir seit dem Kriege gebaut haben, nur 2 1/2 Millionen auf Eigenheime und Eigentumswohnungen entfallen.

    (Zuruf von der Mitte: Viel zuwenig!)

    Trotzdem bin ich stolz auf diese Zahl und freue mich, daß die zähen Bemühungen der Regierung und der Koalition dazu geführt haben, daß immerhin 2 1/2 Millionen Menschen — überwiegend Arbeitnehmer — zu einem Eigentum an Haus und Boden gekommen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Baier [Mosbach] : Es müssen noch mehr werden!)

    Es sind aber eben nur 2 1/2 Millionen.
    Zu diesen auf eine verstärkte Eigentumsbildung gerichteten Änderungen sollen bei der Förderung des Mietwohnungsbaus neue, gezielte Maßnahmen treten. Es geht hier besonders darum, diejenigen Bevölkerungsgruppen ausreichend zu versorgen, die erfahrungsgemäß bei dem Wohnungsbau besondere Schwierigkeiten haben, nämlich die kinderreichen Familien, die jungen Eheleute — man heiratet ja heute früher — und vor allem unsere alten Menschen. Ihnen müssen daher künftig die neu geförderten Wohnungen in .ausreichendem Umfang vorbehalten werden, und ebenso muß ihnen der Zugang zu freiwerdenden Sozialwohnungen aus dem Bestand erleichtert werden. Auch das Problem der Unterbringung der Gastarbeiter wird sich uns in Kürze stellen.
    Zu diesen kurz skizzierten wohnungspolitischen Zielen der Bundesregierung ist die von der CDU/ CSU eingebrachte Initiativvorlage eine wertvolle Ergänzung und Hilfe, aber auch die Vorlage der Sozialdemokraten und der Antrag der FDP. Mir liegt vor allem daran, daß sobald als möglich im ganzen Bundesgebiet eine einheitliche Regelung der Miet- und Lastenbeihilfen in Kraft tritt. Die Experten hier im Hause wissen, wie lange wir gegen jene Behauptung kämpfen mußten, daß hier eine Schleuse geöffnet würde und Hunderte von Millionen DM für Miet- und Lastenbeihilfen aufgewendet werden müßten. Es hat sich herausgestellt, daß die Propheten auch hierbei nicht recht hatten. Man sollte jetzt die von mir damals vertretene Konzeption wiederherstellen, aber verehrte Frau Kollegin Berger-Heise, auch wirklich so wenig formalistisch wie



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    möglich, damit der Bürger und die Verwaltung nicht überfordert werden.
    Meine Damen und Herren, ein Kernstück des neuen sozialen Miet- und Wohnrechts ist das Gesetz über Wohnbeihilfen; das hat die verehrte Frau Kollegin Berger-Heise bereits herausgestellt. Es hat sich im Grunde bewährt; es muß allerdings populärer werden. Sie wissen selbst, welche Einschränkungen mein Entwurf erfahren hat. Das gilt namentlich für die Miet- und Belastungsobergrenzen. Diese Obergrenzen unterscheiden sich bei Neubauwohnungen von Bundesland zu Bundesland in der Höhe stark voneinander. Sie liegen zur Zeit zwischen 1,60 DM und 3 DM je Quadratmeter. Es ist heute klar, daß diese Obergrenzen den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr genügen. Deshalb sind eine Vereinheitlichung und eine Erhöhung dieser Obergrenzen erforderlich.
    Nach den Erfahrungen der Länder liegen die Kostenmieten für nicht öffentlich geförderte Wohnungen im Durchschnitt um ein Drittel höher als die Kostenmieten für öffentlich geförderte Sozialwohnungen. Es ist deshalb ausreichend, die Obergrenzen so festzusetzen, daß sie die Kostenmiete des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus um ein Drittel übersteigen. Das ist das, was Herr Kollege Dr. Hesberg vortrug. Das halten wir für realistisch und auch für finanziell tragbar. Dieser Verbesserung trägt der Antrag der CDU/CSU Rechnung. So bedeutet dieser Antrag eine gute Ergänzung des sozialen Miet- und Wohnrechts.
    Der Antrag der SPD geht darüber hinaus. Er will die Obergrenzen um 50 % höher festsetzen als die Kostenmieten des sozialen Wohnungsbaus. Das ist meines Erachtens zuviel.. Ich begrüße es aber sehr, daß die SPD-Fraktion durch ihren Initiativ-Antrag einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnbeihilfen erbracht hat. Der Antrag sieht noch weitere Änderungen vor, denen ich im einzelnen nicht zustimmen kann, die wir aber sorgfältig prüfen werden. Ich möchte hoffen, daß dieses wichtige soziale Gesetz im Interesse der Mieter und Vermieter bald einstimmig verabschiedet wird, damit im Lande jene Diskussion aufhört, die sich um dieses Gesetz so negativ entwickelt hat.
    Trotz der unvermindert hohen Wohnungsbauleistungen wird in einigen wenigen großstädtischen Verdichtungsräumen das rechnerische Wohnungsdefizit am 31. Dezember 1965 noch nicht unter 3 % abgesunken sein. Der Gesetzgeber hatte im Jahre 1960 bei der Festlegung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft auf den 31. Dezember 1965 berechtigten Anlaß zu der Erwartung, daß zu diesem Zeitpunkt der Wohnungsfehlbestand im gesamten Bundesgebiet im wesentlichen beseitigt sein würde.

    (Abg. Frau Berger-Heise: Also doch ein Irrtum!)

    — Wenn ein Minister einen Irrtum einsieht, spricht das doch für den Minister.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Frau Berger-Heise: Sie sprachen vorhin nur von einem Irrtum!)

    — Es spricht nicht für die, die Irrtümer nie einsehen, wobei ich in meinem Falle nicht von einem Irrtum ausgehe. Ich will das näher begründen: hier liegt kein Irrtum vor. Der Wohnungsfehlbestand geht auch in den Verdichtungsräumen weiterhin spürbar zurück, doch hindern andererseits verschiedene Umstände, so z. B. der anhaltende, unkontrollierte Bevölkerungszustrom in einige Verdichtungsräume. Eine Viertelmillion Menschen ist Jahr um Jahr unterwegs in die Verdichtungsräume, und München, Köln, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart sind z. B. Zentren, in die sich diese Wanderung, der Höhe nach unterschiedlich, vollzieht. Das führt dazu, daß bis zu dem vorgesehenen Schlußtermin das Defizit von 3 % wahrscheinlich in einigen Städten noch nicht unterschritten sein wird.
    Das vom Gesetzgeber im Jahre 1960 gesteckte Ziel hätte meines Erachtens, dennoch erreicht werden können, wenn entsprechende Maßnahmen der Raumordnung frühzeitiger wirksam geworden wären. Sie wissen, wie sehr wir uns, das Hohe Haus insgesamt und die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft, seit Jahren bemühen, auf dem Gebiete der Raumordnung, in dieser großen, schwierigen Gemeinschaftsaufgabe, vorwärtszukommen. Die großstädtischen Verdichtungsräume selbst sind auf eine Raumordnungspolitik angewiesen; denn auch heute noch, meine Damen und Herren, ist es ungewöhnlich schwierig, das Bauen über die Stadtgrenzen hinaus möglich zu machen. Auch die Gewerbesteuer und ähnliche Steuersysteme sind Gründe dafür, daß manche Städte — nicht nur Großstädte, auch manche Landkreise — mit diesen Aufgaben nicht fertig werden. Ich darf in diesem Zusammenhang das Hohe Haus sehr dringend und herzlich bitten, das zur dritten Lesung anstehende Raumordnungsgesetz alsbald zu verabschieden.
    Aber auch in den fraglichen Verdichtungsräumen, meine Damen und Herren, wird innerhalb von zwei bis drei Jahren eine Beseitigung des Wohnungsfehlbestands möglich sein. Ich habe deshalb der Bundesregierung vorgeschlagen, Frau Kollegin Berger-Heise, den Schlußtermin für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft auf den 31. Dezember 1967 zu verschieben. Meine Damen und Herren, das hat mir viel Kopfschmerzen gemacht.

    (Zurufe von der SPD: Das glaube ich!)

    Ich hätte eigentlich erwartet, daß die sozialdemokratische Fraktion einen solchen Antrag eingebracht hätte.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD: Das haben wir ja!)

    Dieser Antrag von Ihnen fehlt nämlich. Ich bin bis
    zur Stunde der Überzeugung, daß, selbst wenn
    das Abbaugesetz ohne Verlängerung der Schlußtermine eingehalten würde, nichts passieren würde.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Nicht die Wahl! Dann hätte ich es vor den Wahlen gemacht. Soviel politische Erfahrung habe ich in 15 1/2 Jahren gewonnen. Diese Spekulation zieht also nicht.



    Bundesminister Lücke
    Wohnungsbaugesetze, die der Wohnungsbauminister machen muß, bedürfen alle der Zustimmung der Länder. In diesem Gebiet gibt es nur Zustimmungsgesetze. In den Verhandlungen und Gesprächen mit den Ländern lag bei der Ministerkonferenz vor 14 Tagen eine einstimmige Empfehlung aller Aufbauminister der Länder vor, den Schlußtermin hinauszuschieben. Ich folge dieser Empfehlung und habe der Bundesregierung gerade heute früh vorgeschlagen, so zu verfahren. Damit soll auch für diese Restgebiete — es handelt sich nur um einige wenige besonders neuralgische Gebiete — eine Anpassung an das bisherige Verfahren erfolgen, indem nämlich die Freigabe jeweils bei Unterschreitung des bekannten amtlichen statistischen Defizits von 3 % stattfindet.
    Bereits mehrfach hat die Bundesregierung in ihren Regierungserklärungen gesetzliche Grundlagen für die Raumordnung und die Erneuerung der Städte und Dörfer angekündigt. Sie dienen der Ergänzung und konsequenten Fortentwicklung unserer bisherigen Wohnungspolitik. Sie gehören in diese Betrachtung hinein; denn ohne diese Zukunftsaufgaben zu erwähnen, kann man die entscheidenden Grundfragen, von denen heute die Rede ist, nicht ernsthaft diskutieren.
    Noch vor kurzem hat der Herr Bundeskanzler persönlich an dieser Stelle Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung in den Ballungsräumen, zur Förderung der wirtschaftlich schwachen Gebiete und zur Erneuerung unserer Städte und Dörfer als die großen Aufgaben bezeichnet, die sich die Bundesregierung gestellt hat. Herr Kollege Erler hat in der Debatte am 15. Oktober 1964 hier gefordert, daß die Zonenrandgebiete nicht veröden dürften. Das liegt ganz in unserem Sinne und in unserer Absicht. Das Raumordnungsgesetz, das hierfür rechtliche Grundlagen bieten soll, liegt, wie ich bereits sagte, dem Hohen Hause vor und wird in diesen Wochen in dritter Lesung in den Ausschüssen beraten. Weiter ist ein Gesetzentwurf zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen in Stadt und Land — auch Herr Kollege Erler hat dieses Gesetz verlangt — nahezu fertiggestellt und wird von mir in Kürze der Bundesregierung zugeleitet werden. Es ist jedermann bekannt, daß der Teil, der sich mit der finanziellen Förderung dieser ungeheuren Zukunftsaufgabe befaßt, langer Diskussionen und schwieriger Untersuchungen bedurfte. Natürlich ist die Bundesregierung bei den Bestimmungen über die finanzielle Förderung im Städtebaugesetz an das Grundgesetz, an die verfassungsgemäßen Zuständigkeiten, gebunden. Das bedeutet, daß sich der Bund auch an dieser Aufgabe nur im Rahmen seiner verfassungsgemäßen Zuständigkeiten beteiligen kann. Das Raumordnungsgesetz und das Städtebauförderungsgesetz zusammen werden die Voraussetzungen schaffen, um nach der Beseitigung der Wohnungsnot die qualitative Verbesserung der Wohnverhältnisse, also den Abbruch und die Sanierung der Elendsviertel, und die Verbesserung der Umweltverhältnisse unserer Bevölkerung vorzunehmen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, der erfolgreich verlaufene Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und die großartige Gemeinschaftsleistung des deutschen Volkes auf dem Gebiete des Wohnungsbaus sind das beste Fundament für diese Zukunftsaufgaben, die Bauaufgaben von morgen: die Erneuerung der Städte und Dörfer nach fortschrittlichen, modernen städtebaulichen Gesichtspunkten, die bessere Wohnungsversorgung für unsere alten Leute, die jungen Familien, die kinderreichen Familien, den Eigenheimbau vor allem für die arbeitenden Menschen in unserem Vaterland. Daß in Dorf und Stadt alle unsere Menschen und unsere Familien menschenwürdig und familiengerecht leben können, setzt eine wirksame Raumordnungspolitik voraus. Diese Politik ist die große Gemeinschaftsaufgabe unseres Volkes. Diese Politik ist über Legislaturperioden, über Wahlkämpfe hinaus angelegt und geplant. Diese Politik bedarf deshalb, weil sie unserem Volke dient, der Unterstützung aller Politiker, aller Parteien in Gemeinde und Stadt, in Land und Bund. Sie bedarf vor allem der Unterstützung des Deutschen Bundestages. Um diese Unterstützung bitte ich Sie heute erneut und nachdrücklich.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)