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ID0414523300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Inhalt: Begrüßung des peruanischen Abgeordneten Dr. Oscar Guzman Marquina, Lima . . . 7155 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr Knorr 7155 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7155 B Fragestunde (Drucksachen IV/ 2715, IV/ 2709) Frage des Abg. Dr. Stoltenberg: Augsburger Rede des stellv. SPD-Vorsitzenden Wehner Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 7156 A Dr. Mommer (SPD), zur GO . . . . 7156 B Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . . 7156 C Frage des Abg. Bühler: Deutsche Schule in Washington Dr. Schröder, Bundesminister . . 7157 A Bühler (CDU/CSU) 7157 B Frage des Abg. Bühler: Ausstellung in den Vereinigten Staaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7157.0 Begrüßung einer Arbeitsgruppe der Westeuropäischen Union . . . . . . . . 7157 D Frage des Abg. Dr. Schäfer: Staatssekretär von Eckardt — parteipoltische Neutralität Dr. Schäfer, Staatssekretär 7157 D, 7158 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7158 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7158 B Mattick (SPD) . . . . . . . . . 7158 C Frage des Abg. Fritsch: Zuschuß an Bundesbedienstete zur Gemeinschaftsverpflegung Dr. Schäfer, Staatssekretär . . 7158 D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 7159 A Frage des Abg. Reichmann: Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7159 B Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7159 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . . 7159 C Frage des Abg. Reichmann: Alkoholempfindlichkeit Dr. Bucher, Bundesminister . 7160 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7160 A Frage des Abg. Weigl: Schutz vor dem Verkauf ungenießbarer Fleisch- und Wurstwaren Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7160 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 Frage des Abg. Unertl: Spirituosenindustrie Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7160 D, 7161 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 7161 A Frage des Abg. Unertl: Maßnahmen gegen Verzerrung des Wettbewerbs Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Zollfreikontingent für deutsche Touristen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Fragen des Abg. Drachsler: Wild- und Jagdstörung durch den Zolldienst Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7161 D Drachsler (CDU/CSU) 7162 A Fritsch (SPD) 7162 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Sperrung der Westberliner Autobahn für Rennen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7162 D Neumann (Berlin) (SPD) 7162 D Frage des Abg. Hammersen: Schäden an der Mainschleuse in Kostheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7163 A Hammersen (FDP) 7163 B Ramms (FDP) 7163 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Standgelder für Waggons Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7163 D, 7164 A Schmidt (Kempten) (FDP) . 7163 D, 7164 A Fragen der Abg. Dr. Hellige und Dr. Frede: Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7164 A, 7165 A Dr. Hellige (FDP) 7164 C Dr. Frede (SPD) . . . . . . . 7164 D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 7165 A Brück (CDU/CSU) 7165 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen Sehleistung von Busfahrern Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7165 C, 7166 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7165 D, 7166 A Fragen der Abg. Dr. Althammer und Strohmayr: Bundesbahndirektion Augsburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7166 A, 7167 A, 7168 A Dr. Althammer (CDU/CSU) 7166 D, 7167 A Strohmayr (SPD) 7167 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7167 D Roß (Oldenburg) (SPD) 7168 A Fragen des Abg. Strohmayr: Fachschule für Fahrlehrer Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7168 B, 7169 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7168 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 7169 A Frage des Abg. Josten: Rheinbrücke zwischen Andernach und Neuwied Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7169 A Josten (CDU/CSU) 7169 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 7169 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 7169 D Frage des Abg. Weigl: Ausbau eines Teilabschnitts der Staatsstraße 2166 zur Bundesstraße 470 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7170 A Weigl (CDU/CSU) 7170 A Fragen des Abg. Sander: Bundesstraße 83 7170 B Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/ 2681) 7170 C Nachwahl zur Beratenden Versammlung des Europarates 7170 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 III Entwurf eines Krankenpflegegesetzes (Drucksache IV/ 2550) — Erste Beratung — Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7170 D, 7179 C, 7180 B Frau Engländer (CDU/CSU) . . . . 7173 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 7174 B, 7179 D, 7180 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . 7176 A 7180 D Frau Haas (CDU/CSU) 7177 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 7178 D Antrag betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (SPD) (Drucksache IV/ 2723) 7181 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (SPD) (Drucksache IV/ 2646) ; in Verbindung mit: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Obergrenzen für Wohnbeihilfen (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2717) ; mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2718) ; und mit Antrag betr. Erfahrungen mit dem Gesetz über Wohnbeihilfen (FDP) (Drucksache IV/ 2720) — Erste Beratung — Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 7181 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 7183 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 7185 C Lücke, Bundesminister 7187 C, 7198 A Mick (CDU/CSU) 7191 C Jacobi (Köln) (SPD) 7192 D Hammersen (FDP) . . . . . . 7200 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 7201 D Hauffe (SPD) 7202 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Italienischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache IV/ 1925); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2685) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7204 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 11. Dezember 1963 zu dem Abkommen vom 8. April 1958 zwischen der Bundesrepublik und Spanien über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache IV/ 2265) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2684) — Zweite und dritte Beratung — 7205 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Fündundachtzigste Verordnung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2490, IV/ 2512, IV/ 2692) 7205 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung beschlossene Dreiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Neunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2438, IV/ 2530, IV/ 2556, IV/ 2694) 7205 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz— (Drucksachen IV/ 2594, IV/ 2693) 7205 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung gemeinsamer Qualitätsnormen für Spargel und Gurken (Drucksachen IV/ 2526, IV/ 2703) . . . . 7205 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung von Erhebungen über die Schweinebestände in den Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/ 2574, IV/ 2704) 7205 D Nächste Sitzung 7206 A Anlagen 7207 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 7155 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Dr. Atzenroth 13. 11. Dr.-Ing. Balke 11. 11. Bazille 15. 12. Dr. Birrenbach 11. 11. Fürst von Bismarck 14. 11. Frau Brauksiepe 11. 11. Dr. von Brentano 15. 11. van Delden 11. 11. Deringer * 12. 11. Dr. Dittrich 13. 11. Dr. Effertz 13. 11. Ehren 31. 12. Eisenmann 13. 11. Gedat 15. 12. Geiger 13. 11. Frau Geisendörfer 19. 11. Hahn (Bielefeld) 30. 11. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 11. Herberts 13. 11. Hilbert 13. 11. Kahn-Ackermann 20. 11. Klinker * 11. 11. Dr. Kohut 13. 11. Kriedemann * 11. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 11. Leber 13. 11. Lenz (Bremerhaven) 13. 11. Dr. Löbe 13. 11. Dr. Mälzig 13. 11. Mauk * 11. 11. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 14. 11. Peters (Norden) 14. 11. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 11. Dr. Starke 13. 11. Stein 11. 11. Weber (Georgenau) 11. 11. b) Urlaubsanträge Gaßmann 30. 11. Giencke 1. 12. Strauß 28. 11. Wagner 28. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 6. Nov. 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 274. Sitzung ,am 6. November 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 22. Oktober 1964 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hält an den verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Bedenken fest, die er bereits im ersten Durchgang gegen die im § 6 b Abs. 1 Ziff. 5 vorgesehene Zuständigkeitsregelung vorgebracht hat (vergl. Ziff. 2 der Anlage zu Drucksache 193/64 - Beschluß ). Um das Inkrafttreten des Gesetzes und seinen Vollzug vom 1. Januar 1965 an nicht zu gefährden, sieht der Bundesrat davon ab, wegen dieser Frage den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er behält sich jedoch vor, die Angelegenheit zu gegebener Zeit wieder aufzugreifen. Dr. Zinn Bonn, 6. November 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 23. Oktober 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. h. c. Dr. e. h. Georg August Zinn
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    Rede von Dr. Carl Hesberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die CDU/CSU-Fraktion habe ich die Ehre, den Antrag auf Drucksache IV/ 2717 und dann anschließend auch unseren Antrag auf Drucksache IV/ 2718 zum Wohnungsbaugesetz zu begründen.
    Das Wohnbeihilfengesetz ist am 1. November 1963 in Kraft getreten. Es ist also gerade ein Jahr wirksam, so daß eine abschließende Beurteilung des Für und Wider dieser oder jener Bestimmung noch nicht möglich ist. Vom Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ist uns bestätigt worden, daß auch bei den Ländern zur Zeit noch nicht genügend Erfahrungen darüber vorliegen, ob die eine oder andere Vorschrift änderungsbedürftig ist.
    In einem Punkt sind allerdings meine Parteifreunde und ich der Auffassung, daß man eine Revision nicht zurückstellen sollte. Hierin stimme ich dem Antrag der SPD im Grundsatz — ich sage: im Grundsatz — zu. Das betrifft die Bestimmungen über Mietobergrenzen. Die Mietobergrenzen wurden seinerzeit in das Gesetz aus der Sorge aufgenommen, daß die Wohnbeihilfen unter Umständen einem nicht vertretbaren Auftrieb der Mieten Vorschub leisten könnten. Da nun die Wohnbeihilfen einem Personenkreis zugedacht sind, dessen Einkommen dem der Berechtigten im sozialen Wohnungsbau entspricht, lag es nahe, die Obergrenzen mit den Höchstbeträgen für die Mieten im sozialen Wohnungsbau in Zusammenhang zu bringen. Die derzeitige gesetzliche Regelung sieht daher vor, daß im sozialen Wohnungsbau die behördlich genehmigten Mieten in vollem Umfang beihilfefähig sind.
    Da die Mieten des sozialen Wohnungsbaus in den Ländern aber uneinheitlich sind, haben sich bei den Obergrenzen nicht unerhebliche Unterschiede ergeben. So liegen die Obergrenzen für die Großstädte in der besten Ausstattungsstufe der Wohnungen zur Zeit zwischen 2,40 DM und 3 DM pro Quadratmeter Wohnfläche. Diese Unterschiede innerhalb des Bundesgebiets sind dem Staatsbürger schwer verständlich. Sie erscheinen ihm ungerecht, vor allem weil I ein weiterer Fehler der geltenden Regelung darin liegt, daß die reinen Mieten des sozialen Wohnungsbaus zugrunde gelegt werden, dagegen nicht die Mieten, die sich bei der sogenannten Mischsubvention nach Fortfall von Aufwendungsbeihilfen und Zinszuschüssen ergeben.
    Zur Beseitigung der Härten, die sich aus den erörterten Vorschriften ergeben, sieht unser Antrag vor, daß künftig die Festlegung der Obergrenzen durch den Bund erfolgen soll. Diese sollen dem Durchschnitt der in den Ländern geltenden Miethöchstsätze für den sozialen Wohnungsbau entsprechen und durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden. Dabei ist wie bisher eine Abstufung nach der Ausstattung, nach dem Alter und nach Ortsklassen vorgesehen, vor allem aber auch die Einbeziehung der befristeten Zuschüsse. Die Obergrenzen dürfen auch nach unserem Antrag wie bisher überschritten werden, und zwar bei nach dem 20. Juni 1948 bezugsfertig gewordenen Wohnungen um ein Drittel. Damit würde einerseits den Verhältnissen im sozialen Wohnungsbau der Länder Rechnung getragen, deren Mietsätze über dem Bundesdurchschnitt liegen, andererseits aber auch den Bedürfnissen im steuerbegünstigten und frei finanzierten Wohnungsbau.
    Beihilfefähig sind bekanntlich auch die steuerbegünstigten und frei finanzierten Wohnungen, deren Niveau über dem der Mieten des sozialen Wohnungsbaus liegt. Hinsichtlich dieses Wohnungsbestandes gab es besonders die eingangs erwähnte Sorge, daß Mietbeihilfen unter Umständen einen nicht vertretbaren Preisauftrieb begünstigen könnten. Deshalb sind die Mieten dieses Sektors der Neubauwohnungen zur Zeit nur bis zu einem Betrag von 20 % über den Obergrenzen des sozialen Wohnungsbaus beihilfefähig. Diese Obergrenze ist, wie sich gezeigt hat, zu gering. Denn die Kostenmieten für steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen liegen im Durchschnitt um ein Drittel über den Kostenmieten des sozialen Wohnungsbaus. Demzufolge ist es angemessen, die Obergrenze entspre-



    Dr. Hesberg
    chend anzuheben, was mit der behandelten Heraufsetzung von 20 auf 30 vom Hundert geschieht. Der Vorschlag der SPD, an Stelle der 20%igen Überschreitung eine 50%ige Überschreitung zuzulassen, erscheint nicht begründet.
    Wohl aber können wir der Fraktion der SPD darin zustimmen, daß auch die Obergrenzen für die Altbauwohnungen neu geregelt werden müssen, weil die derzeitige Regelung bis zum 1. Januar 1966 befristet ist. Meine Freunde und ich sind aber der Auffassung, daß es mit einer bloßen Verlängerung um zwei Jahre, wie es der SPD-Entwurf vorsieht, nicht getan ist.

    (Abg. Frau Berger-Heise: Das ist gestrichen!)

    — Ich danke Ihnen. — Zur Zeit ist bei den Altbauwohnungen die Angemessenheitsverordnung die Grundlage für die Obergrenzen. Es muß aber berücksichtigt werden, daß die Angemessenheitsverordnung in den weißen Kreisen nur im ersten Jahr nach der Mietpreisfreigabe gilt und auch nur in den Fällen, in denen der Vermieter die Miete einseitig erhöht. Die Angemessenheitsverordnung paßt nicht für neue Mietzinsvereinbarungen im Falle eines Mieterwechsels. Deshalb erscheint es uns tunlich, in diesem Bereich von den Mietsätzen des sozialen Wohnungsbaus auszugehen. Wir schlagen deshalb vor, daß die Mieten für Altbauwohnungen insoweit als beihilfefähig anerkannt werden, als sie die Kostenmiete des sozialen Wohnungsbaus nicht überschreiten.
    Wenn auch hinsichtlich der Reformbedürftigkeit der Obergrenzen grundsätzlich Übereinstimmung besteht, können wir jedoch dem Antrag der Fraktion der SPD nicht folgen, in dem gewünscht wird, daß in diesem Augenblick auch schon weitere Vorschriften des Wohnbeihilfengesetzes geändert werden. Wie ich eingangs betonte, können wir uns hierüber erst unterhalten, wenn genügend Erfahrungen vorliegen, und Sie haben ja auch gesagt, Frau Kollegin Heise, daß wir hier die Erfahrungen der Sachbearbeiter dieser Materie in den Ländern bei den Ausschußberatungen heranziehen sollten. Meine Fraktion ist aus diesem Grunde, weil eben noch nicht genügend Erfahrungen vorliegen, dagegen, daß schon jetzt die Vomhundertsätze der zumutbaren Eigenbelastung und die Wohnflächengrenzen geändert werden, wenn wir auch einer etwas elastischeren Regelung, die im Ausschuß zu erörtern wäre, zustimmen würden.
    Besonders möchte ich aber davor warnen, den Selbstbeteiligungsbetrag zu beseitigen; denn wir sind nach wie vor der Meinung, daß es eine hundertprozentige Erstattung der Miete durch den Staat nicht geben sollte. Einen gewissen Anteil muß jeder Mieter selbst tragen. Dies erscheint uns um so richtiger, als es durch die zahlreichen Vorschriften über die absetzbaren Beträge und Freibeträge durchaus vorkommen kann, daß sich rechnerisch ein ganz geringes oder sogar kein Einkommen ergibt, obwohl tatsächlich ein nicht unerhebliches Einkommen vorliegt. Wenn die Vorschriften über den Selbstbeteiligungsbetrag nicht im Gesetz stünden, müßten in diesen Fällen die Mieten ganz oder nahezu ganz als Mietbeihilfe vom Staat übernommen werden. Es entspricht nicht unserer Auffassung, daß der einzelne Bürger in erster Linie für seinen Wohnbedarf selbst verantwortlich ist und daß die Gemeinschaft ihm erst in zweiter Linie nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse beizustehen hat.
    Wir sind — das darf ich abschließend feststellen — nicht nur der Überzeugung, daß die von uns angestrebte Neuregelung einem besonderen Bedürfnis der Praxis entspricht, sondern vor allem auch der Meinung, daß die Korrekturen der Obergrenzen die weitere Überleitung des Wohnungsaltbestandes in die soziale Marktwirtschaft erleichtern werden. Daher würden wir eine schnelle Verabschiedung begrüßen, zumal wir der Überzeugung sind, daß der Aufwand, den die Verbesserungen erfordern, mit der Größenordnung im Einklang steht, von der wir bei der Beratung des Gesetzes vor anderthalb Jahren ausgegangen sind.
    Ich beantrage daher die Überweisung unseres Antrages Drucksache IV/ 2717 an den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung als federführenden Ausschuß und die Mitberatung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Sozialhilfe. Die Mitberatung des Haushaltsausschusses ist ohnehin durch die Geschäftsordnung gegeben.
    Ich darf mich nunmehr der Begründung des von uns eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, Drucksache IV/ 2718, zuwenden.
    Im Verlaufe der Beratungen über den sozialen Wohnungsbau ist nicht nur seitens des Herrn Bundesministers für Wohnungswesen, sondern auch unsererseits stets das Erfordernis herausgestellt worden, die der Baukapazität entsprechenden Höchstleistungen im Wohnungsbau zu realisieren, um die Wohnungsnotstände so bald als nur irgend möglich zu überwinden. Es wurde weiter dafür plädiert, die Wohnungsbauförderung gleichermaßen in den sogenannten schwarzen Kreisen und in den weißen Kreisen fortzuführen. Durch diese Einstellung und vor allem durch das verständnisvolle Zusammenwirken des Bundes, der Länder und der Gemeinden haben wir Ende dieses Jahres für die Zeit von 1948 bis einschließlich 1964 ein Gesamtergebnis aufzuweisen, zu dem es unter Zugrundelegung der Höchstleistungen im Wohnungsbau nach dem ersten Weltkrieg einer Zeit von 40 Jahren bedurft hätte. Diese Leistungen, meine Damen und Herren, verdienen sowohl hinsichtlich der Quantität als auch hinsichtlich der Qualität gewürdigt zu werden, — die hohen Quoten des sozialen Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung sowie die Verbesserung der Ausstattung und die Zunahme der Wohnflächen.
    Ich erlaube mir diese Vorbemerkungen, meine Damen und Herren, weil unvermeidliche Schönheitsfehler oft maßlos übertrieben werden und vor allem Tendenzen unserer Wohnungsbaupolitik manchmal disqualifiziert werden. Es reimt sich aber nicht zusammen, wenn kritisiert wird, wir hätten einerseits für den Eigenheimbau zu viel getan und andererseits für die Vermögensbildung der breiten Schichten der Bevölkerung zu wenig.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)




    Dr. Hesberg
    Denn, meine Damen und Herren, in dem Bereich des Wohnungswesens ist — ich glaube nicht Zu übertreiben — äußerst Beachtliches gerade für diejenigen getan, für die wir alle in diesem Hohen Hause größere wirtschaftliche Unabhängigkeit und eine entsprechende Wohnungsversorgung anstreben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Daher begrüßen meine Freunde und ich auch den Entwurf der Novelle, den die Bundesregierung zum Zweiten Wohnungsbaugesetz beschlossen hat, weil sie eine verstärkte Eigentumsbildung im Familienheim und Mehrfamilienhaus anstrebt, denn damit trägt sie den auf Wohnungseigentum ausgerichteten Sparerwünschen Rechnung, Wünschen, die in der Entwicklung des Bausparens der Arbeiter, Angestellten und Beamten einen so eindeutigen Ausdruck finden.
    Nicht minder begrüßen wir aber auch die Absicht der Bundesregierung, bestimmten Personenkreisen, denen eine angemessene Wohnungsversorgung erfahrungsgemäß besondere Schwierigkeiten bereitet, im Rahmen der allgemeinen Rangfolge des Zweiten Wohnungsbaugesetzes eine bevorzugte Förderung zuteil werden zu lassen, nämlich den kinderreichen Familien, den älteren Menschen und auch jungen Ehepaaren. Daß in einigen Haushaltsansätzen des Etats für 1965 schon gewisse Konsequenzen gezogen sind, so z. B. in dem Titel „Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues für alte Menschen", sei besonders anerkannt.
    Schließlich stimmen wir ebenfalls der Absicht der Bundesregierung zu, auch in räumlicher Beziehung Schwerpunkte zu setzen mit dem Ziel, das Wohnungsdefizit in besonderen Brennpunkten des Wohnungsbedarfs so rasch wie möglich abzudecken.
    Wir können uns aber der Tatsache nicht verschließen, daß die Verwirklichung der Vorhaben in Frage gestellt wird, wenn keine entsprechenden finanziellen Dispositionen für die Programme getroffen werden. Meine Freunde und ich sind der Meinung, daß die Mittel, die der Bund den Ländern für eine so ausgerichtete Wohnungsbaupolitik zur Verfügung stellen muß, nicht ausreichen, wenn es bei der Degression verbleibt, die im § 18 des Wohnungsbaugesetzes vorgesehen ist. Soll sich die Gemeinschaftsarbeit von Bund und Ländern so bewähren wie in der Vergangenheit, halten wir es im Interesse der noch auf eine angemessene Wohnungsversorgung wartenden Bevölkerungskreise für notwendig, die Wohnungsbauleistungen auf der derzeitigen Höhe zu halten; daher ist es nach der Auffassung der CDU/CSU geboten, die Degression abzustoppen und für die nächsten Jahre neben den sonstigen beträchtlichen Verpflichtungen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau die gleiche Summe vorzusehen, die für das zu Ende gehende Jahr 1964 angesetzt worden ist.
    Der von uns vorgelegte und hier zur Beratung in erster Lesung anstehende Antrag zur Novellierung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes trägt dieser Auffassung Rechnung. Der danach zur Verfügung zu stellende Betrag dürfte, richtig angesetzt — ich betone: richtig angesetzt —, den Erfordernissen Rechnung tragen, die wir hier vor uns sehen. Die keiner weiteren Erläuterung bedürftigen Einzelheiten unseres Antrages zur Novellierung des Wohnungsbau-und Familienheimgesetzes tragen den von uns bejahten Zielsetzungen der Bundesregierung Rechnung. Aus wohnungs- und familienpolitischen, aber auch aus gesellschaftspolitischen Gründen halten wir die zusätzlichen Beiträge des Bundes zum sozialen Wohnungsbau für erforderlich und die Einordnung in den Gesamtrahmen der Haushalte der kommenden Jahre für durchaus möglich. Um dem Bund und den Ländern eine rechtzeitige Disposition zu ermöglichen, ist es unseres Erachtens notwendig, auch diese Novelle beschleunigt zu verabschieden.
    Ich beantrage, den Entwurf Drucksache IV/ 2718 an den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung — federführend — und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort zur Begründung des Antrags der Fraktion der FDP hat Frau Dr. Kiep-Altenloh.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emilie Kiep-Altenloh


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Als ich vor über einem Jahr — im Juni vorigen Jahres — zu den neuen Wohnungsgesetzen Stellung nahm, habe ich gesagt, daß wir aller Voraussicht nach bei dieser neuen Materie nicht auf der ursprünglichen Form würden beharren können, sondern daß wir nach den Erfahrungen, die wir sammeln würden, Änderungen vornehmen müßten. So weit ist es heute. Ein Jahr ist vergangen, und wir haben sowohl mit den Wohnbeihilfen wie mit dem geänderten Wohnungsbaugesetz unsere Erfahrungen sammeln können. Es genügt aber nicht, daß wir zur Vorbereitung solcher Änderungen Einzelerfahrungen zugrunde legen, die doch mehr zufälliger Natur sind.
    Im allgemeinen haben diese Gesetze, insbesondere das Gesetz zum Abbau der Wohnungszwangswirtschaft, viel Aufruhr und Unruhe hervorgebracht. Die Bedenken, die Anlaß zu der Aufregung gaben, haben sich aber vielfach als nicht begründet erwiesen. Die Schwierigkeiten konnten ausgeglichen werden. Ich bin jedem Fall, der mir vorgetragen wurde, Hand in Hand mit der zuständigen Behörde nachgegangen und habe feststellen können, daß fast alle Fälle auf irrtümlichen Auffassungen in bezug auf diese Gesetze beruhten oder daß die Angelegenheiten in den weißen Kreisen zur Zufriedenheit geregelt werden konnten.
    Wie ich schon sagte, lag vielfach eine irrtümliche Auffassung vor, aber es bestand auch bei einem großen Teil die Scheu — und jetzt komme ich zur Begründung unseres Antrages —, die Wohnbeihilfen, die als notwendige soziale Ergänzung zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften gedacht waren, zu beantragen. Wenn wir uns den Bogen besehen, der ausgefüllt werden muß, dann können wir uns vorstellen, daß alte Rentner und Rentnerinnen mit diesen vier Seiten nichts anzufangen wissen, daß sie



    Frau Dr. Kiep-Altenloh
    erschrocken davorstehen und schon von vornherein darauf verzichten, einen Antrag zu stellen. So erklärt es sich auch, daß die vorgesehenen Mittel nicht in vollem Umfang verbraucht worden sind. Das bedeutet nicht, daß kein Bedarf vorhanden wäre. Aber die Anträge wurden aus Angst vor diesem großen Bogen nicht gestellt.
    Außer den bereits angesprochenen Schwierigkeiten — auch ich beziehe mich hierzu auf Einzelmitteilungen und beobachtungen — sind noch andere Komplikationen aufgetreten. Ich kann einer Änderung der Prozensätze der Eigenleistung, die grundsätzlich gefordert wird, in diesem Umfang nicht zustimmen. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie wollen ungefähr alle Stufen ändern. Ich möchte hier sagen: wer vieles bringt, wird jedem etwas bringen. Wir leben ja in einer Zeit, in der man gern jedem etwas bringen möchte.

    (Abg. Frau Berger-Heise: Das ist unser alter Antrag!)

    — Sie haben damals dm Ausschuß Einzelanträge gestellt, aber, soweit ich mich erinnere, nicht für die gesamte Staffel.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Da erinnern Sie sich falsch!)

    Die Staffeln wurden seinerzeit mit Hilfe der Experten aus den verschiedenen. Ländern aufgestellt. Soweit mir bekannt ist, lagen schon Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen und in Hamburg mit ähnlichen Sätzen vor. Nach den Erkundigungen, die ich eingezogen habe, haben diese Sätze nicht zu entscheidenden Beanstandungen geführt.
    Die Beanstandungen liegen auf einem anderen Gebiet. Die beiden Redner, die hier zu Wort gekommen sind, haben schon davon gesprochen. Die Obergrenzen der Mieten sind tatsächlich zu knapp bemessen. Gerade die Wohnungen, die steuerbegünstigt sind, können selten bezogen werden, weil sie eben oberhalb der Grenzen liegen und nicht mehr unter die Bestimmungen für die Wohnbeihilfen fallen. Das ist nicht die Absicht gewesen. Man sollte aber die Begrenzung nicht ganz aufheben. Wir haben seinerzeit im Ausschuß darüber gesprochen. Ich teile immer noch die Bedenken, die damals gegen die völlige Aufhebung vorgebracht worden sind.
    Außer den schon angeführten haben sich noch einige andere Schwierigkeiten gezeigt. Es hat sich z. B. als nicht zweckmäßig erwiesen, daß wir die zu berücksichtigende Quadratmetergröße für Wohnbeihilfen nach Alt- und Neubauwohnungen verschieden gestaffelt haben. An die Wohnungen werden immer höhere Ansprüche gestellt. Wir wollen ja auch größere Wohnungen bauen. Deshalb sollte man die Größen, die bei den Alt- und Neubauwohnungen zur Berechnung der Mietbeihilfen zugrunde gelegt werden, im Interesse einer leichteren Bearbeitung dieser Wohnbeihilfen vereinheitlichen.
    Schwierigkeiten entstehen auch bei der Bewilligung von Lastenbeihilfen. Dabei werden bestimmte Einkommensverhältnisse zugrunde gelegt, und dann kommen diese etwas komplizierten Ausführungen, die wir damals für zweckmäßig hielten, die sich jedoch als zu kompliziert erwiesen haben, nachdem Änderungen in den Einkommensverhältnissen, die hätten vorausgesehen werden können, zu berücksichtigen sind. Das betrifft den § 73 Nr. 4. Ich sehe hier, wie sich der unglückliche Sachbearbeiter und der noch unglücklichere Antragsteller gegenüberstehen und festzustellen versuchen, was hätte vorausgesehen werden können. Das ist eine Überforderung sowohl der Antragsteller als auch derjenigen, die diese Anträge zu bearbeiten haben.
    Mir sind aber noch andere Klagen sehr drastisch vorgetragen worden. Es ist tatsächlich ein Stau eingetreten. Selbst versierte Bearbeiter von Wohnungsfragen sitzen etwas 'hilflos vor diesen Bogen.
    Ich glaube deshalb, daß es nicht genügt, die von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD 'beantragten Änderungen zu berücksichtigen. Wir empfehlen, mit den Ländern grundsätzlich in neue Beratungen einzutreten. Wir möchten, daß dem Ausschuß über die in § 45 vorgesehenen statistischen Angaben berichtet wird, daß die Erfahrungen dargelegt und die Engpässe aufgezeigt werden. Es gibt noch mehrere Punkte, die der Änderung bedürfen; ich will sie hier nicht aufzählen. Auf Grund dieser Erfahrungen sollte dann ein Gesetz vorgelegt werden, das den Notwendigkeiten Rechnung trägt.
    Die Frage, ob die Obergrenzen um 30 oder 50% erhöht werden sollten, bedarf ebenfalls noch der Erörterung. Nach den Auskünften, die ich eingeholt habe, würde eine Erhöhung hinsichtlich der Mieten des sozialen Wohnungsbaus um 30 % genügen, um im allgemeinen die schwierigen Fälle aufzufangen. In größeren, teuereren Wohnungen wohnen in der Regel nicht Leute, die noch in den Genuß einer Wohnungsbeihilfe gelangen können. Deswegen scheint mir der Satz von 50 % reichlich überhöht.
    Lassen Sie mich jetzt auf den zweiten Antrag der CDU/CSU eingehen. Ich darf dem Erstaunen sowohl meiner selbst wie meiner Fraktion Ausdruck geben, daß hier ein Antrag vorgelegt wird, der den Haushalt immerhin mit 70 Millionen DM zusätzlich belastet. Meine Herren und Damen, ich glaube, dieser Antrag bedarf sehr eingehender Erörterung. Nach den Grundsätzen, die wir bei der Behandlung der Haushaltspläne hier im ganzen beachtet haben, sollte man auch diese Frage sehr eingehend prüfen. Ich glaube, man kann nicht, so wünschenswert es vielleicht wäre, so plötzlich mit einem Antrag eine solche zusätzliche Belastung des Haushalts fordern.
    Erwünscht wären Mittel, die die Erschließung von Baugrundstücken ermöglichen; denn da ist ein Engpaß besonders bei kleineren Gemeinden, die die Mittel für die Erschließung von neuen Straßen nicht aufbringen können. Daran scheitert in der Tat oft der Neubau von Wohnungen. Einzelne Bauwillige, die auch die Mittel haben, sind vorhanden, aber es fehlt an der Erschließung. Da es sich hier nur um Darlehen handelt, sollten wir diesen Teil des Antrags und die Möglichkeit der Durchführung besonders prüfen.
    Bedenklich erscheint mir in dem Antrag aber die Staffelung der Obergrenzen in den Gemeinden nach



    Frau Dr. Kiep-Altenloh
    der Einwohnerzahl, über 100 000 Einwohner und unter 100 000 Einwohner. Wir finden heute gerade in den Nachbargemeinden von Großstädten Wohn- und Preisverhältnisse, die sich nicht nennenswert von denen in größeren Gemeinden unterscheiden. Sie merken das ja auch immer wieder an den Klagen über die Staffelung der Beamtengehälter. Ähnliches gilt hier, wenn wir die Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern und diejenigen mit weniger als 100 000 Einwohnern nach verschiedenen Gesichtspunkten behandeln. Wir sollten uns das sehr genau überlegen. Ich glaube, das ist heute in dieser Form nicht mehr gerechtfertigt. Wenn plötzlich in einem kleinen Ort eine Fabrik gebaut wird — wir sind ja alle daran interessiert, daß z. B. in den Zonenrandgemeinden neue Industrien angesiedelt werden —, entsteht ein großer zusätzlicher Wohnungsbedarf. Die Gemeinde ist aber in einer niedrigeren Stufe, und schon werden die Mittel nach anderen Gesichtspunkten berechnet. Das ist eine Frage, die sehr ernster Erwägung bedarf und auf die ich an dieser Stelle schon hinweisen möchte.
    Meine Fraktion bittet, als Vorbereitung für die Vorschläge, die die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU/CSU gemacht haben, unseren Antrag, der die Regierung auffordert, sogleich einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen zu verschaffen, sofort anzunehmen. Der zweite Teil resultiert lediglich aus Voraussetzungen, die die Regierung zu schaffen hätte. Ich glaube, es ist auch im Hinblick auf Ihre Anträge sinnvoll, daß unser Antrag sofort angenommen wird, der ja nur eine Berichterstattung von der Regierung fordert, und daß wir die beiden anderen Anträge — das beantragt meine Fraktion — zur Beratung an den Wohnungsausschuß und, wie immer, an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung überweisen. Ich bitte Sie also dringend, unseren Antrag als weitere Voraussetzung für die Durchführung Ihrer Anträge sofort zu erledigen

    (Zurufe von der CDU/CSU: Gemeinsam!)

    — er ist ja eine Voraussetzung für Ihre Anträge — und Ihre Anträge dann zu beraten. Unser Antrag fordert ja lediglich zu einem Bericht über die gegenwärtige Situation auf. Konkrete Angaben über das, was zu geschehen hat, enthält er nicht. Ich möchte Sie daher bitten, diesen Antrag meiner Fraktion anzunehmen.