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ID0414523100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Inhalt: Begrüßung des peruanischen Abgeordneten Dr. Oscar Guzman Marquina, Lima . . . 7155 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr Knorr 7155 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7155 B Fragestunde (Drucksachen IV/ 2715, IV/ 2709) Frage des Abg. Dr. Stoltenberg: Augsburger Rede des stellv. SPD-Vorsitzenden Wehner Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 7156 A Dr. Mommer (SPD), zur GO . . . . 7156 B Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . . 7156 C Frage des Abg. Bühler: Deutsche Schule in Washington Dr. Schröder, Bundesminister . . 7157 A Bühler (CDU/CSU) 7157 B Frage des Abg. Bühler: Ausstellung in den Vereinigten Staaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7157.0 Begrüßung einer Arbeitsgruppe der Westeuropäischen Union . . . . . . . . 7157 D Frage des Abg. Dr. Schäfer: Staatssekretär von Eckardt — parteipoltische Neutralität Dr. Schäfer, Staatssekretär 7157 D, 7158 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7158 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7158 B Mattick (SPD) . . . . . . . . . 7158 C Frage des Abg. Fritsch: Zuschuß an Bundesbedienstete zur Gemeinschaftsverpflegung Dr. Schäfer, Staatssekretär . . 7158 D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 7159 A Frage des Abg. Reichmann: Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7159 B Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7159 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . . 7159 C Frage des Abg. Reichmann: Alkoholempfindlichkeit Dr. Bucher, Bundesminister . 7160 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7160 A Frage des Abg. Weigl: Schutz vor dem Verkauf ungenießbarer Fleisch- und Wurstwaren Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7160 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 Frage des Abg. Unertl: Spirituosenindustrie Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7160 D, 7161 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 7161 A Frage des Abg. Unertl: Maßnahmen gegen Verzerrung des Wettbewerbs Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Zollfreikontingent für deutsche Touristen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Fragen des Abg. Drachsler: Wild- und Jagdstörung durch den Zolldienst Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7161 D Drachsler (CDU/CSU) 7162 A Fritsch (SPD) 7162 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Sperrung der Westberliner Autobahn für Rennen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7162 D Neumann (Berlin) (SPD) 7162 D Frage des Abg. Hammersen: Schäden an der Mainschleuse in Kostheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7163 A Hammersen (FDP) 7163 B Ramms (FDP) 7163 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Standgelder für Waggons Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7163 D, 7164 A Schmidt (Kempten) (FDP) . 7163 D, 7164 A Fragen der Abg. Dr. Hellige und Dr. Frede: Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7164 A, 7165 A Dr. Hellige (FDP) 7164 C Dr. Frede (SPD) . . . . . . . 7164 D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 7165 A Brück (CDU/CSU) 7165 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen Sehleistung von Busfahrern Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7165 C, 7166 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7165 D, 7166 A Fragen der Abg. Dr. Althammer und Strohmayr: Bundesbahndirektion Augsburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7166 A, 7167 A, 7168 A Dr. Althammer (CDU/CSU) 7166 D, 7167 A Strohmayr (SPD) 7167 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7167 D Roß (Oldenburg) (SPD) 7168 A Fragen des Abg. Strohmayr: Fachschule für Fahrlehrer Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7168 B, 7169 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7168 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 7169 A Frage des Abg. Josten: Rheinbrücke zwischen Andernach und Neuwied Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7169 A Josten (CDU/CSU) 7169 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 7169 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 7169 D Frage des Abg. Weigl: Ausbau eines Teilabschnitts der Staatsstraße 2166 zur Bundesstraße 470 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7170 A Weigl (CDU/CSU) 7170 A Fragen des Abg. Sander: Bundesstraße 83 7170 B Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/ 2681) 7170 C Nachwahl zur Beratenden Versammlung des Europarates 7170 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 III Entwurf eines Krankenpflegegesetzes (Drucksache IV/ 2550) — Erste Beratung — Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7170 D, 7179 C, 7180 B Frau Engländer (CDU/CSU) . . . . 7173 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 7174 B, 7179 D, 7180 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . 7176 A 7180 D Frau Haas (CDU/CSU) 7177 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 7178 D Antrag betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (SPD) (Drucksache IV/ 2723) 7181 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (SPD) (Drucksache IV/ 2646) ; in Verbindung mit: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Obergrenzen für Wohnbeihilfen (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2717) ; mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2718) ; und mit Antrag betr. Erfahrungen mit dem Gesetz über Wohnbeihilfen (FDP) (Drucksache IV/ 2720) — Erste Beratung — Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 7181 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 7183 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 7185 C Lücke, Bundesminister 7187 C, 7198 A Mick (CDU/CSU) 7191 C Jacobi (Köln) (SPD) 7192 D Hammersen (FDP) . . . . . . 7200 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 7201 D Hauffe (SPD) 7202 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Italienischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache IV/ 1925); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2685) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7204 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 11. Dezember 1963 zu dem Abkommen vom 8. April 1958 zwischen der Bundesrepublik und Spanien über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache IV/ 2265) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2684) — Zweite und dritte Beratung — 7205 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Fündundachtzigste Verordnung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2490, IV/ 2512, IV/ 2692) 7205 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung beschlossene Dreiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Neunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2438, IV/ 2530, IV/ 2556, IV/ 2694) 7205 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz— (Drucksachen IV/ 2594, IV/ 2693) 7205 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung gemeinsamer Qualitätsnormen für Spargel und Gurken (Drucksachen IV/ 2526, IV/ 2703) . . . . 7205 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung von Erhebungen über die Schweinebestände in den Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/ 2574, IV/ 2704) 7205 D Nächste Sitzung 7206 A Anlagen 7207 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 7155 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Dr. Atzenroth 13. 11. Dr.-Ing. Balke 11. 11. Bazille 15. 12. Dr. Birrenbach 11. 11. Fürst von Bismarck 14. 11. Frau Brauksiepe 11. 11. Dr. von Brentano 15. 11. van Delden 11. 11. Deringer * 12. 11. Dr. Dittrich 13. 11. Dr. Effertz 13. 11. Ehren 31. 12. Eisenmann 13. 11. Gedat 15. 12. Geiger 13. 11. Frau Geisendörfer 19. 11. Hahn (Bielefeld) 30. 11. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 11. Herberts 13. 11. Hilbert 13. 11. Kahn-Ackermann 20. 11. Klinker * 11. 11. Dr. Kohut 13. 11. Kriedemann * 11. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 11. Leber 13. 11. Lenz (Bremerhaven) 13. 11. Dr. Löbe 13. 11. Dr. Mälzig 13. 11. Mauk * 11. 11. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 14. 11. Peters (Norden) 14. 11. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 11. Dr. Starke 13. 11. Stein 11. 11. Weber (Georgenau) 11. 11. b) Urlaubsanträge Gaßmann 30. 11. Giencke 1. 12. Strauß 28. 11. Wagner 28. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 6. Nov. 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 274. Sitzung ,am 6. November 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 22. Oktober 1964 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hält an den verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Bedenken fest, die er bereits im ersten Durchgang gegen die im § 6 b Abs. 1 Ziff. 5 vorgesehene Zuständigkeitsregelung vorgebracht hat (vergl. Ziff. 2 der Anlage zu Drucksache 193/64 - Beschluß ). Um das Inkrafttreten des Gesetzes und seinen Vollzug vom 1. Januar 1965 an nicht zu gefährden, sieht der Bundesrat davon ab, wegen dieser Frage den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er behält sich jedoch vor, die Angelegenheit zu gegebener Zeit wieder aufzugreifen. Dr. Zinn Bonn, 6. November 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 23. Oktober 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. h. c. Dr. e. h. Georg August Zinn
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    Rede von Margarete Heise


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Herren und Damen! Ich habe die Aufgabe, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache IV/ 2646 zu begründen.
    Vorher darf ich Sie jedoch bitten, einen redaktionellen Irrtum zu korrigieren: Unter Artikel I Nr. 3 — Neufassung des § 43 Abs. 3 — bitte ich den zweiten Satz zu streichen.
    Das Gesetz über Wohnbeihilfen wurde am 29. Juli .vorigen Jahres verkündet und ist am 1. November 1963 in Kraft getreten. Es war also ein Jahr Zeit, es auf seine Brauchbarkeit hin zu prüfen. Da dieses Wohnbeihilfengesetz nur in den sogenannten weißen Kreisen Geltung hat, gewinnt es mit der zunehmenden Zahl der Mieter und Eigenheimbesitzer, deren Wohnort in den weißen Kreisen liegt, an Bedeutung. Von den 565 Kreisen in der Bundesrepublik wurden am 1. November 1963 die ersten 397 zu weißen Kreisen erklärt. Damit hörten für 2,2 Millionen Altbauwohnungsmieter die Mietpreisbindung und der Mieterschutz auf. Der Anteil der Wohnungen, die nach der Währungsreform errichtet wurden, sowie die Wohnungen in Bauernhäusern und Eigenheimen betrugen in diesen Kreisen ungefähr 2,8 Millionen. Dann kam am 1. August eine weitere Gruppe hinzu, und trotz der Absicht der Bundesregierung, die endgültige Mietpreisfreigabe und Aufhebung des Mieterschutzes um zwei Jahre hinauszuschieben, werden am 1. Juli 1965 weitere schwarze Kreise zu weißen erklärt werden. Zur Zeit liegen im Geltungsbereich des Wohnbeihilfegesetzes allein etwa 6 1/2
    Millionen Mietwohnungen. Hinzu kommen die lastenbeihilfenberechtigten Eigenheimer.
    Wir glauben, daß dieses Gesetz in seiner jetzigen Fassung sowohl seinem Gehalt nach als auch wegen seiner Kompliziertheit nicht ausreicht, um das erstrebte Ziel zu erreichen. Darum haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf, der eine Änderung des Wohnbeihilfengesetzes vorsieht, eingebracht.
    Es war vorauszusehen, daß nach Aufhebung der Mietpreisbindung und des Mieterschutzes bei einem statistischen Wohnungsfehlbestand von 3 % und einem tatsächlichen Wohnungsfehlbestand, der weit darüber liegt, noch kein Wohnungsmarkt vorhanden sein konnte, ein Ausweichen der Mieter also gegenüber zu hohen Mietpreisen nicht möglich sein würde, so daß sich auf Teilgebieten Knappheitsmieten bilden würden.
    Der Kreis, der für Wohnbeihilfen in Frage käme, ist bei steigenden Mieten natürlich immer größer, als es die bisherige Inanspruchnahme der Wohnbeihilfen vermuten läßt. Denn viele Mieter kapitulieren schon, wenn sie allein die Fragebogen sehen. 70 o/o der Bevölkerung, sagt der Bundeswohnungsbauminister in der Begründung zu dem dem Bundesrat überwiesenen Wohnungsbauänderungsgesetz 1955, seien heute noch ihrem Einkommen nach zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt. Bei 750 DM monatlich — das ist die Einkommensbegrenzung — plus 150 DM je Familienmitglied ist das also ein sehr wesentlicher Kreis unserer Bevölkerung. Angesichts der ansteigenden Mieten in den weißen Kreisen und vor allem auch wegen der hohen Mieten beim frei finanzierten Wohnungsbau, für die dieses Gesetz ja auch gilt, müßte also die Zahl der bewilligten Anträge sehr viel größer sein. Sachbearbeiter bestätigen, daß viele Anträge abgelehnt werden müssen, weil die Begrenzungen in diesem Gesetz — es gibt ja verschiedene — viel zu eng sind.
    Ein Beispiel: In dem noch „schwarzen" Münster —„schwarz" jetzt im Hinblick auf die Freigabe der Wohnungsmieten —

    (Zuruf von der FDP)

    mußten nach dem geltenden Miet- und Lastenbeihilfegesetz 15,3 % der Anträge abgelehnt werden. Im Gesetz ist ein § 45 vorgesehen, nach dem Anträge, wenn sie bewilligt sind, gleich an das Statistische Landesamt gehen. Dr. Kelm, der für das Dezernat „Wohnungswesen" in Münster verantwortliche Stadtrat, klagt in einem bemerkenswerten Artikel über den riesigen Verwaltungsaufwand, den dieses Gesetz verursacht. Ich darf daraus, Herr Präsident, einen Abschnitt zitieren. Er sagt:
    Welche Kleinarbeit zur Bearbeitung jedes Antrages zur Gewährung einer Miet- und Lastenbeihilfe gehört, ergibt sich schon aus der Betrachtung des Bearbeitungsbogens. Er enthält insgesamt 72 auswertbare Angaben, von denen mehr als die Hälfte erfragt, ermittelt, nachgewiesen und errechnet werden müssen. So sind z. B. wegen der verschiedenen Möglichkeiten bezüglich der Anrechnung oder Freistellung des Einkommens genaue Angaben über das Einkommen aus selbständiger und unselbständiger



    Frau Berger-Heise
    Tätigkeit, über die Höhe des Kindergeldes, Höhe der Renten — diese wieder unterschieden nach Versicherungs- und Versorgungsrenten — zu fordern. Die Versorgungsrenten sind wiederum nach der Höhe der Grund- und Ausgleichsrenten und des Kinderzuschlags aufzuteilen usw. Zur Feststellung der Größe der Familie ist eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes beizubringen. Die Größe der Wohnung nach Quadratmetern und Anzahl der Räume und eventuelle Untermietverhältnisse müssen vom Vermieter bestätigt werden. Das gilt auch für die Höhe des Mietpreises.
    Er sagt dann weiter:
    Die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers ist in diesen Fällen mit einem Arbeitsaufwand verbunden, der sich in mancher Hinsicht mit dem Ermittlungsverfahren bei Stellung eines Antrags auf Zahlung einer Sozialhilfe vergleichen läßt.
    Ich wollte mit diesem Beispiel eigentlich nur den Antrag der FDP, der heute vorgelegt wurde, unterstützen, in dem ja auch über den riesigen Verwaltungsaufwand geklagt und in dem gefordert wird, dem Ausschuß eine Vorlage der Regierung zuzuleiten, aus der sich ergibt, wie das geändert werden kann. Ich glaube, daran sind wir alle interessiert. Ich begrüße diese Vorlage sehr.
    Ich darf nun vielleicht doch erwähnen — da ich ihn ja schließlich begründen muß —, warum wir diesen Antrag noch zum Schluß der Legislaturperiode einbringen. Man sagt, das jetzige Gesetz erfordere einen Verwaltungsaufwand, der 1962 rund 16,6 Vo und 1963 rund 13,9 % des jeweiligen Bewilligungsrahmens ausgemacht habe. Wenn z. B. in Münster für 400 000 DM Wohngelder bewilligt worden sind, dann hat das 66 000 DM an Sach- und Personalausgaben gekostet, und das ist eben ungewöhnlich hoch. Da nun dieser unser Antrag zur Beratung ansteht, möchte ich hoffen, daß wir auch einmal einen der Sachbearbeiter hören, die in der Praxis mit dem Gesetz zu arbeiten haben. Vielleicht finden wir dann Formulierungen, mit denen wir unsere Arbeit verbessern können.
    Die sparsame Bereitstellung von Mitteln für Wohnbeihilfen im Etat 1965 zeigt übrigens deutlich, daß mit einer großen Wirksamkeit dieses Gesetzes nicht gerechnet wird.
    Ich darf daran erinnern: Der Herr Minister hatte damals bei der Einbringung gesagt, er glaube, daß dieses Wohnbeihilfengesetz zu den wichtigsten Sozialgesetzen gehört, die wir in der Nachkriegszeit verabschieden durften. Nun, dem Volumen nach ist es das bisher nicht geworden. Es ist natürlich nicht zu beklagen, wenn recht wenig Leute Wohnbeihilfen haben wollen. Andererseits zeigt aber die Einkommensseite, die ich vorhin darzustellen versuchte, daß etwa 70 % unserer Bevölkerung eigentlich immer noch Anwärter auf eine Sozialwohnung sein könnten, und man kann sich ausrechnen, daß dementsprechend auch der Anteil der Bevölkerung, der
    Wohnbeihilfen beanspruchen könnte, viel höher ist, als hier aus dem Etat ersichtlich wird.
    Bei der Verabschiedung dieses Wohnbeihilfengesetzes rechnete der Bundesfinanzminister ab 1965, wenn also die Mietpreisbindung aufgehoben werden sollte, mit jährlich 295 Millionen DM Wohnbeihilfen. Im Etat 1964 waren dann 35 Millionen DM angesetzt. Der Bundeswohnungsbauminister rechnete mit 60 bis 100 Millionen DM für 1964. Davon sind, wie wir neulich bei einer Etatbesprechung erfuhren, 25 Millionen DM übriggeblieben. Es sind also im vorigen Jahr nach diesem Gesetz im ganzen 10 Millionen DM verteilt worden. Dieses Gesetz sollte aber ein neues Instrument der Wohnungspolitik sein.
    Sie entsinnen sich unserer Kämpfe hier um die Degression der Wohnungsbaumittel nach § 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Wir waren der Meinung, es sollte zweigleisig gefahren werden: weiterhin verstärkter sozialer Wohnungsbau und dazu ein Wohnbeihilfengesetz. Wenn Sie jetzt umschalten und die Degression stoppen, so ist das natürlich erfreulich. Aber es zeigt sich, daß dieses Umschalten von der objektbezogenen auf die personbezogene Subventionierung doch eines ganz anderen Gesetzes bedarf, als es das vorliegende ist. Erst jetzt, nach verlorener Kommunalwahlschlacht, stoppen Sie die Degression, verlängern die Fristen des Abbaugesetzes und schlagen auch neue Obergrenzen für das Wohnbeihilfengesetz vor. Es wäre also e i n Aufwaschen, wenn wir gemeinsam aus diesem Wohnbeihilfengesetz etwas Brauchbareres machten, als es ist.
    Ich darf nun die vier Punkte begründen, die in unserem Entwurf enthalten sind.
    Da ist zunächst eine Änderung des § 10. Die Prozentsätze der zumutbaren Mietbelastung sind zu hoch gegriffen. Sie gehen bis zu 24 % des „bereinigten" Einkommens, aber man muß immer bedenken, daß das eine Kaltmiete ist, daß also dazu die Heizungs-, Warmwasserkosten, aber auch alle Nebenkosten kommen, die ja vom Mieter allein zu tragen sind. Wir wollen also eine Begrenzung auf 20 % der „Kaltmiete" und meinen, das ist reichlich.
    § 10 Abs. 2 wirkt sich besonders auf die Bezieher niedriger Einkommen aus, auch in der später noch vom Ausschuß geänderten Form. Es ist nicht einzusehen, warum eine soeben als tragbar bezeichnete Miete nach § 10 trotzdem noch aufgestockt wird. Ich erinnere daran, daß der Bundesrat immer wieder gefordert hat, diese Begrenzung, die unsinnig und überflüssig ist, zu streichen.
    Drittens. Die Wohnflächenbegrenzungen sind von der Bauentwicklung überholt. Sie stimmen nicht mehr mit den Durchschnittsgrößen unserer heutigen Neubauten überein und besonders nicht mit den Durchschnittsgrößen unserer kleineren Wohnungen. Auch hier ist eine Anpassung nötig.
    Viertens. Die Obergrenzen müssen neu festgesetzt werden. Die CDU/CSU hat zu unserem Antrag einen Änderungsantrag auf die Tagesordnung setzen lassen, nach dem auch die Obergrenzen nach § 43 neu geregelt werden sollen. Wir wollen zwischen den Höchstsätzen für die Mieten des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus und einer Über-



    Frau Berger-Heise
    schreitung bis zu 50 % Spielraum lassen. Die CDU will bis zu einem Drittel über die Höchstmieten gehen. Was vernünftiger ist, werden wir dann wahrscheinlich gemeinsam im Ausschuß feststellen. Sie bauen dann allerdings noch die Ortsklassenstaffelung ein, wir nicht.
    Einkommen und Miete sind die beiden Posten in der Lebenshaltung, die jeder Mensch für seinen Bereich genau kennt. Unmöglich ist es aber für einen Antragsteller, sich auf Grund dieser Fakten etwa seine Aussichten auf eine Wohnbeihilfe nach dem vorliegenden Gesetz auszurechnen. Gemessen an dem erklärten Ziel dieses Gesetzes, zur Vermeidung sozialer Härten jedem Inhaber von Wohnraum ein Mindestmaß an Wohnraum wirtschaftlich zu sichern, ist es unizulänglich ausgestattet. Gerade ein Wohnbeihilfengesetz müßte nun einmal lesbar und für den Betroffenen begreiflich sein, so daß es nicht erst mit Kommentaren und Mieterfibeln verständlich gemacht werden muß.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wo gibt es die?)

    Es bedarf auch einer Vereinfachung in bezug auf die Durchführungsvorschriften. Es wäre wünschenswert — ich darf das noch einmal sagen —, wenn uns auch Fachleute aus der Praxis zur Verfügung stünden, die mit diesem Gesetz zu arbeiten haben. Ich meine, es wäre auch wünschenswert, wenn wir das nach § 45 vorgesehene bei den Statistischen Landesämtern gesammelte Material vor der Beratung zugestellt bekämen. Im Gesetz ist ja festgelegt, daß dieses Material halbjährlich auszuwerten
    ist. Wir würden uns sicher sehr viel Arbeit sparen,
    wenn wir diese Ergebnisse zeitig genug hätten.
    Wir bitten um Überweisung unseres Antrages an den Ausschuß für Wohnungswesen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort zur Begründung der beiden Anträge der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Dr. Hesberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Hesberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die CDU/CSU-Fraktion habe ich die Ehre, den Antrag auf Drucksache IV/ 2717 und dann anschließend auch unseren Antrag auf Drucksache IV/ 2718 zum Wohnungsbaugesetz zu begründen.
    Das Wohnbeihilfengesetz ist am 1. November 1963 in Kraft getreten. Es ist also gerade ein Jahr wirksam, so daß eine abschließende Beurteilung des Für und Wider dieser oder jener Bestimmung noch nicht möglich ist. Vom Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ist uns bestätigt worden, daß auch bei den Ländern zur Zeit noch nicht genügend Erfahrungen darüber vorliegen, ob die eine oder andere Vorschrift änderungsbedürftig ist.
    In einem Punkt sind allerdings meine Parteifreunde und ich der Auffassung, daß man eine Revision nicht zurückstellen sollte. Hierin stimme ich dem Antrag der SPD im Grundsatz — ich sage: im Grundsatz — zu. Das betrifft die Bestimmungen über Mietobergrenzen. Die Mietobergrenzen wurden seinerzeit in das Gesetz aus der Sorge aufgenommen, daß die Wohnbeihilfen unter Umständen einem nicht vertretbaren Auftrieb der Mieten Vorschub leisten könnten. Da nun die Wohnbeihilfen einem Personenkreis zugedacht sind, dessen Einkommen dem der Berechtigten im sozialen Wohnungsbau entspricht, lag es nahe, die Obergrenzen mit den Höchstbeträgen für die Mieten im sozialen Wohnungsbau in Zusammenhang zu bringen. Die derzeitige gesetzliche Regelung sieht daher vor, daß im sozialen Wohnungsbau die behördlich genehmigten Mieten in vollem Umfang beihilfefähig sind.
    Da die Mieten des sozialen Wohnungsbaus in den Ländern aber uneinheitlich sind, haben sich bei den Obergrenzen nicht unerhebliche Unterschiede ergeben. So liegen die Obergrenzen für die Großstädte in der besten Ausstattungsstufe der Wohnungen zur Zeit zwischen 2,40 DM und 3 DM pro Quadratmeter Wohnfläche. Diese Unterschiede innerhalb des Bundesgebiets sind dem Staatsbürger schwer verständlich. Sie erscheinen ihm ungerecht, vor allem weil I ein weiterer Fehler der geltenden Regelung darin liegt, daß die reinen Mieten des sozialen Wohnungsbaus zugrunde gelegt werden, dagegen nicht die Mieten, die sich bei der sogenannten Mischsubvention nach Fortfall von Aufwendungsbeihilfen und Zinszuschüssen ergeben.
    Zur Beseitigung der Härten, die sich aus den erörterten Vorschriften ergeben, sieht unser Antrag vor, daß künftig die Festlegung der Obergrenzen durch den Bund erfolgen soll. Diese sollen dem Durchschnitt der in den Ländern geltenden Miethöchstsätze für den sozialen Wohnungsbau entsprechen und durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden. Dabei ist wie bisher eine Abstufung nach der Ausstattung, nach dem Alter und nach Ortsklassen vorgesehen, vor allem aber auch die Einbeziehung der befristeten Zuschüsse. Die Obergrenzen dürfen auch nach unserem Antrag wie bisher überschritten werden, und zwar bei nach dem 20. Juni 1948 bezugsfertig gewordenen Wohnungen um ein Drittel. Damit würde einerseits den Verhältnissen im sozialen Wohnungsbau der Länder Rechnung getragen, deren Mietsätze über dem Bundesdurchschnitt liegen, andererseits aber auch den Bedürfnissen im steuerbegünstigten und frei finanzierten Wohnungsbau.
    Beihilfefähig sind bekanntlich auch die steuerbegünstigten und frei finanzierten Wohnungen, deren Niveau über dem der Mieten des sozialen Wohnungsbaus liegt. Hinsichtlich dieses Wohnungsbestandes gab es besonders die eingangs erwähnte Sorge, daß Mietbeihilfen unter Umständen einen nicht vertretbaren Preisauftrieb begünstigen könnten. Deshalb sind die Mieten dieses Sektors der Neubauwohnungen zur Zeit nur bis zu einem Betrag von 20 % über den Obergrenzen des sozialen Wohnungsbaus beihilfefähig. Diese Obergrenze ist, wie sich gezeigt hat, zu gering. Denn die Kostenmieten für steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen liegen im Durchschnitt um ein Drittel über den Kostenmieten des sozialen Wohnungsbaus. Demzufolge ist es angemessen, die Obergrenze entspre-



    Dr. Hesberg
    chend anzuheben, was mit der behandelten Heraufsetzung von 20 auf 30 vom Hundert geschieht. Der Vorschlag der SPD, an Stelle der 20%igen Überschreitung eine 50%ige Überschreitung zuzulassen, erscheint nicht begründet.
    Wohl aber können wir der Fraktion der SPD darin zustimmen, daß auch die Obergrenzen für die Altbauwohnungen neu geregelt werden müssen, weil die derzeitige Regelung bis zum 1. Januar 1966 befristet ist. Meine Freunde und ich sind aber der Auffassung, daß es mit einer bloßen Verlängerung um zwei Jahre, wie es der SPD-Entwurf vorsieht, nicht getan ist.

    (Abg. Frau Berger-Heise: Das ist gestrichen!)

    — Ich danke Ihnen. — Zur Zeit ist bei den Altbauwohnungen die Angemessenheitsverordnung die Grundlage für die Obergrenzen. Es muß aber berücksichtigt werden, daß die Angemessenheitsverordnung in den weißen Kreisen nur im ersten Jahr nach der Mietpreisfreigabe gilt und auch nur in den Fällen, in denen der Vermieter die Miete einseitig erhöht. Die Angemessenheitsverordnung paßt nicht für neue Mietzinsvereinbarungen im Falle eines Mieterwechsels. Deshalb erscheint es uns tunlich, in diesem Bereich von den Mietsätzen des sozialen Wohnungsbaus auszugehen. Wir schlagen deshalb vor, daß die Mieten für Altbauwohnungen insoweit als beihilfefähig anerkannt werden, als sie die Kostenmiete des sozialen Wohnungsbaus nicht überschreiten.
    Wenn auch hinsichtlich der Reformbedürftigkeit der Obergrenzen grundsätzlich Übereinstimmung besteht, können wir jedoch dem Antrag der Fraktion der SPD nicht folgen, in dem gewünscht wird, daß in diesem Augenblick auch schon weitere Vorschriften des Wohnbeihilfengesetzes geändert werden. Wie ich eingangs betonte, können wir uns hierüber erst unterhalten, wenn genügend Erfahrungen vorliegen, und Sie haben ja auch gesagt, Frau Kollegin Heise, daß wir hier die Erfahrungen der Sachbearbeiter dieser Materie in den Ländern bei den Ausschußberatungen heranziehen sollten. Meine Fraktion ist aus diesem Grunde, weil eben noch nicht genügend Erfahrungen vorliegen, dagegen, daß schon jetzt die Vomhundertsätze der zumutbaren Eigenbelastung und die Wohnflächengrenzen geändert werden, wenn wir auch einer etwas elastischeren Regelung, die im Ausschuß zu erörtern wäre, zustimmen würden.
    Besonders möchte ich aber davor warnen, den Selbstbeteiligungsbetrag zu beseitigen; denn wir sind nach wie vor der Meinung, daß es eine hundertprozentige Erstattung der Miete durch den Staat nicht geben sollte. Einen gewissen Anteil muß jeder Mieter selbst tragen. Dies erscheint uns um so richtiger, als es durch die zahlreichen Vorschriften über die absetzbaren Beträge und Freibeträge durchaus vorkommen kann, daß sich rechnerisch ein ganz geringes oder sogar kein Einkommen ergibt, obwohl tatsächlich ein nicht unerhebliches Einkommen vorliegt. Wenn die Vorschriften über den Selbstbeteiligungsbetrag nicht im Gesetz stünden, müßten in diesen Fällen die Mieten ganz oder nahezu ganz als Mietbeihilfe vom Staat übernommen werden. Es entspricht nicht unserer Auffassung, daß der einzelne Bürger in erster Linie für seinen Wohnbedarf selbst verantwortlich ist und daß die Gemeinschaft ihm erst in zweiter Linie nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse beizustehen hat.
    Wir sind — das darf ich abschließend feststellen — nicht nur der Überzeugung, daß die von uns angestrebte Neuregelung einem besonderen Bedürfnis der Praxis entspricht, sondern vor allem auch der Meinung, daß die Korrekturen der Obergrenzen die weitere Überleitung des Wohnungsaltbestandes in die soziale Marktwirtschaft erleichtern werden. Daher würden wir eine schnelle Verabschiedung begrüßen, zumal wir der Überzeugung sind, daß der Aufwand, den die Verbesserungen erfordern, mit der Größenordnung im Einklang steht, von der wir bei der Beratung des Gesetzes vor anderthalb Jahren ausgegangen sind.
    Ich beantrage daher die Überweisung unseres Antrages Drucksache IV/ 2717 an den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung als federführenden Ausschuß und die Mitberatung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Sozialhilfe. Die Mitberatung des Haushaltsausschusses ist ohnehin durch die Geschäftsordnung gegeben.
    Ich darf mich nunmehr der Begründung des von uns eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, Drucksache IV/ 2718, zuwenden.
    Im Verlaufe der Beratungen über den sozialen Wohnungsbau ist nicht nur seitens des Herrn Bundesministers für Wohnungswesen, sondern auch unsererseits stets das Erfordernis herausgestellt worden, die der Baukapazität entsprechenden Höchstleistungen im Wohnungsbau zu realisieren, um die Wohnungsnotstände so bald als nur irgend möglich zu überwinden. Es wurde weiter dafür plädiert, die Wohnungsbauförderung gleichermaßen in den sogenannten schwarzen Kreisen und in den weißen Kreisen fortzuführen. Durch diese Einstellung und vor allem durch das verständnisvolle Zusammenwirken des Bundes, der Länder und der Gemeinden haben wir Ende dieses Jahres für die Zeit von 1948 bis einschließlich 1964 ein Gesamtergebnis aufzuweisen, zu dem es unter Zugrundelegung der Höchstleistungen im Wohnungsbau nach dem ersten Weltkrieg einer Zeit von 40 Jahren bedurft hätte. Diese Leistungen, meine Damen und Herren, verdienen sowohl hinsichtlich der Quantität als auch hinsichtlich der Qualität gewürdigt zu werden, — die hohen Quoten des sozialen Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung sowie die Verbesserung der Ausstattung und die Zunahme der Wohnflächen.
    Ich erlaube mir diese Vorbemerkungen, meine Damen und Herren, weil unvermeidliche Schönheitsfehler oft maßlos übertrieben werden und vor allem Tendenzen unserer Wohnungsbaupolitik manchmal disqualifiziert werden. Es reimt sich aber nicht zusammen, wenn kritisiert wird, wir hätten einerseits für den Eigenheimbau zu viel getan und andererseits für die Vermögensbildung der breiten Schichten der Bevölkerung zu wenig.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)




    Dr. Hesberg
    Denn, meine Damen und Herren, in dem Bereich des Wohnungswesens ist — ich glaube nicht Zu übertreiben — äußerst Beachtliches gerade für diejenigen getan, für die wir alle in diesem Hohen Hause größere wirtschaftliche Unabhängigkeit und eine entsprechende Wohnungsversorgung anstreben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Daher begrüßen meine Freunde und ich auch den Entwurf der Novelle, den die Bundesregierung zum Zweiten Wohnungsbaugesetz beschlossen hat, weil sie eine verstärkte Eigentumsbildung im Familienheim und Mehrfamilienhaus anstrebt, denn damit trägt sie den auf Wohnungseigentum ausgerichteten Sparerwünschen Rechnung, Wünschen, die in der Entwicklung des Bausparens der Arbeiter, Angestellten und Beamten einen so eindeutigen Ausdruck finden.
    Nicht minder begrüßen wir aber auch die Absicht der Bundesregierung, bestimmten Personenkreisen, denen eine angemessene Wohnungsversorgung erfahrungsgemäß besondere Schwierigkeiten bereitet, im Rahmen der allgemeinen Rangfolge des Zweiten Wohnungsbaugesetzes eine bevorzugte Förderung zuteil werden zu lassen, nämlich den kinderreichen Familien, den älteren Menschen und auch jungen Ehepaaren. Daß in einigen Haushaltsansätzen des Etats für 1965 schon gewisse Konsequenzen gezogen sind, so z. B. in dem Titel „Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues für alte Menschen", sei besonders anerkannt.
    Schließlich stimmen wir ebenfalls der Absicht der Bundesregierung zu, auch in räumlicher Beziehung Schwerpunkte zu setzen mit dem Ziel, das Wohnungsdefizit in besonderen Brennpunkten des Wohnungsbedarfs so rasch wie möglich abzudecken.
    Wir können uns aber der Tatsache nicht verschließen, daß die Verwirklichung der Vorhaben in Frage gestellt wird, wenn keine entsprechenden finanziellen Dispositionen für die Programme getroffen werden. Meine Freunde und ich sind der Meinung, daß die Mittel, die der Bund den Ländern für eine so ausgerichtete Wohnungsbaupolitik zur Verfügung stellen muß, nicht ausreichen, wenn es bei der Degression verbleibt, die im § 18 des Wohnungsbaugesetzes vorgesehen ist. Soll sich die Gemeinschaftsarbeit von Bund und Ländern so bewähren wie in der Vergangenheit, halten wir es im Interesse der noch auf eine angemessene Wohnungsversorgung wartenden Bevölkerungskreise für notwendig, die Wohnungsbauleistungen auf der derzeitigen Höhe zu halten; daher ist es nach der Auffassung der CDU/CSU geboten, die Degression abzustoppen und für die nächsten Jahre neben den sonstigen beträchtlichen Verpflichtungen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau die gleiche Summe vorzusehen, die für das zu Ende gehende Jahr 1964 angesetzt worden ist.
    Der von uns vorgelegte und hier zur Beratung in erster Lesung anstehende Antrag zur Novellierung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes trägt dieser Auffassung Rechnung. Der danach zur Verfügung zu stellende Betrag dürfte, richtig angesetzt — ich betone: richtig angesetzt —, den Erfordernissen Rechnung tragen, die wir hier vor uns sehen. Die keiner weiteren Erläuterung bedürftigen Einzelheiten unseres Antrages zur Novellierung des Wohnungsbau-und Familienheimgesetzes tragen den von uns bejahten Zielsetzungen der Bundesregierung Rechnung. Aus wohnungs- und familienpolitischen, aber auch aus gesellschaftspolitischen Gründen halten wir die zusätzlichen Beiträge des Bundes zum sozialen Wohnungsbau für erforderlich und die Einordnung in den Gesamtrahmen der Haushalte der kommenden Jahre für durchaus möglich. Um dem Bund und den Ländern eine rechtzeitige Disposition zu ermöglichen, ist es unseres Erachtens notwendig, auch diese Novelle beschleunigt zu verabschieden.
    Ich beantrage, den Entwurf Drucksache IV/ 2718 an den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung — federführend — und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)