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    Deutscher Bundestag 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Inhalt: Begrüßung des peruanischen Abgeordneten Dr. Oscar Guzman Marquina, Lima . . . 7155 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr Knorr 7155 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7155 B Fragestunde (Drucksachen IV/ 2715, IV/ 2709) Frage des Abg. Dr. Stoltenberg: Augsburger Rede des stellv. SPD-Vorsitzenden Wehner Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 7156 A Dr. Mommer (SPD), zur GO . . . . 7156 B Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . . 7156 C Frage des Abg. Bühler: Deutsche Schule in Washington Dr. Schröder, Bundesminister . . 7157 A Bühler (CDU/CSU) 7157 B Frage des Abg. Bühler: Ausstellung in den Vereinigten Staaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7157.0 Begrüßung einer Arbeitsgruppe der Westeuropäischen Union . . . . . . . . 7157 D Frage des Abg. Dr. Schäfer: Staatssekretär von Eckardt — parteipoltische Neutralität Dr. Schäfer, Staatssekretär 7157 D, 7158 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7158 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7158 B Mattick (SPD) . . . . . . . . . 7158 C Frage des Abg. Fritsch: Zuschuß an Bundesbedienstete zur Gemeinschaftsverpflegung Dr. Schäfer, Staatssekretär . . 7158 D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 7159 A Frage des Abg. Reichmann: Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7159 B Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7159 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . . 7159 C Frage des Abg. Reichmann: Alkoholempfindlichkeit Dr. Bucher, Bundesminister . 7160 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7160 A Frage des Abg. Weigl: Schutz vor dem Verkauf ungenießbarer Fleisch- und Wurstwaren Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7160 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 Frage des Abg. Unertl: Spirituosenindustrie Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7160 D, 7161 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 7161 A Frage des Abg. Unertl: Maßnahmen gegen Verzerrung des Wettbewerbs Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Zollfreikontingent für deutsche Touristen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Fragen des Abg. Drachsler: Wild- und Jagdstörung durch den Zolldienst Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7161 D Drachsler (CDU/CSU) 7162 A Fritsch (SPD) 7162 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Sperrung der Westberliner Autobahn für Rennen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7162 D Neumann (Berlin) (SPD) 7162 D Frage des Abg. Hammersen: Schäden an der Mainschleuse in Kostheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7163 A Hammersen (FDP) 7163 B Ramms (FDP) 7163 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Standgelder für Waggons Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7163 D, 7164 A Schmidt (Kempten) (FDP) . 7163 D, 7164 A Fragen der Abg. Dr. Hellige und Dr. Frede: Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7164 A, 7165 A Dr. Hellige (FDP) 7164 C Dr. Frede (SPD) . . . . . . . 7164 D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 7165 A Brück (CDU/CSU) 7165 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen Sehleistung von Busfahrern Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7165 C, 7166 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7165 D, 7166 A Fragen der Abg. Dr. Althammer und Strohmayr: Bundesbahndirektion Augsburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7166 A, 7167 A, 7168 A Dr. Althammer (CDU/CSU) 7166 D, 7167 A Strohmayr (SPD) 7167 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7167 D Roß (Oldenburg) (SPD) 7168 A Fragen des Abg. Strohmayr: Fachschule für Fahrlehrer Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7168 B, 7169 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7168 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 7169 A Frage des Abg. Josten: Rheinbrücke zwischen Andernach und Neuwied Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7169 A Josten (CDU/CSU) 7169 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 7169 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 7169 D Frage des Abg. Weigl: Ausbau eines Teilabschnitts der Staatsstraße 2166 zur Bundesstraße 470 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7170 A Weigl (CDU/CSU) 7170 A Fragen des Abg. Sander: Bundesstraße 83 7170 B Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/ 2681) 7170 C Nachwahl zur Beratenden Versammlung des Europarates 7170 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 III Entwurf eines Krankenpflegegesetzes (Drucksache IV/ 2550) — Erste Beratung — Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7170 D, 7179 C, 7180 B Frau Engländer (CDU/CSU) . . . . 7173 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 7174 B, 7179 D, 7180 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . 7176 A 7180 D Frau Haas (CDU/CSU) 7177 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 7178 D Antrag betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (SPD) (Drucksache IV/ 2723) 7181 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (SPD) (Drucksache IV/ 2646) ; in Verbindung mit: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Obergrenzen für Wohnbeihilfen (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2717) ; mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2718) ; und mit Antrag betr. Erfahrungen mit dem Gesetz über Wohnbeihilfen (FDP) (Drucksache IV/ 2720) — Erste Beratung — Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 7181 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 7183 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 7185 C Lücke, Bundesminister 7187 C, 7198 A Mick (CDU/CSU) 7191 C Jacobi (Köln) (SPD) 7192 D Hammersen (FDP) . . . . . . 7200 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 7201 D Hauffe (SPD) 7202 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Italienischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache IV/ 1925); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2685) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7204 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 11. Dezember 1963 zu dem Abkommen vom 8. April 1958 zwischen der Bundesrepublik und Spanien über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache IV/ 2265) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2684) — Zweite und dritte Beratung — 7205 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Fündundachtzigste Verordnung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2490, IV/ 2512, IV/ 2692) 7205 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung beschlossene Dreiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Neunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2438, IV/ 2530, IV/ 2556, IV/ 2694) 7205 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz— (Drucksachen IV/ 2594, IV/ 2693) 7205 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung gemeinsamer Qualitätsnormen für Spargel und Gurken (Drucksachen IV/ 2526, IV/ 2703) . . . . 7205 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung von Erhebungen über die Schweinebestände in den Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/ 2574, IV/ 2704) 7205 D Nächste Sitzung 7206 A Anlagen 7207 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 7155 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Dr. Atzenroth 13. 11. Dr.-Ing. Balke 11. 11. Bazille 15. 12. Dr. Birrenbach 11. 11. Fürst von Bismarck 14. 11. Frau Brauksiepe 11. 11. Dr. von Brentano 15. 11. van Delden 11. 11. Deringer * 12. 11. Dr. Dittrich 13. 11. Dr. Effertz 13. 11. Ehren 31. 12. Eisenmann 13. 11. Gedat 15. 12. Geiger 13. 11. Frau Geisendörfer 19. 11. Hahn (Bielefeld) 30. 11. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 11. Herberts 13. 11. Hilbert 13. 11. Kahn-Ackermann 20. 11. Klinker * 11. 11. Dr. Kohut 13. 11. Kriedemann * 11. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 11. Leber 13. 11. Lenz (Bremerhaven) 13. 11. Dr. Löbe 13. 11. Dr. Mälzig 13. 11. Mauk * 11. 11. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 14. 11. Peters (Norden) 14. 11. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 11. Dr. Starke 13. 11. Stein 11. 11. Weber (Georgenau) 11. 11. b) Urlaubsanträge Gaßmann 30. 11. Giencke 1. 12. Strauß 28. 11. Wagner 28. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 6. Nov. 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 274. Sitzung ,am 6. November 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 22. Oktober 1964 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hält an den verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Bedenken fest, die er bereits im ersten Durchgang gegen die im § 6 b Abs. 1 Ziff. 5 vorgesehene Zuständigkeitsregelung vorgebracht hat (vergl. Ziff. 2 der Anlage zu Drucksache 193/64 - Beschluß ). Um das Inkrafttreten des Gesetzes und seinen Vollzug vom 1. Januar 1965 an nicht zu gefährden, sieht der Bundesrat davon ab, wegen dieser Frage den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er behält sich jedoch vor, die Angelegenheit zu gegebener Zeit wieder aufzugreifen. Dr. Zinn Bonn, 6. November 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 23. Oktober 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. h. c. Dr. e. h. Georg August Zinn
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich habe kürzlich eine Besprechung mit einer Oberin einer sehr wichtigen Schwesternschaft gehabt, bei der mir die gleiche Frage gestellt wurde.
    Dafür, daß Sie für die männlichen Krankenpfleger die feinmechanische Lehre als Vorbildung für die Ausbildung zum Krankenpfleger genannt haben, bin ich Ihnen auch sehr dankbar. Ich sprach vorhin von dem Rundschreiben, das wir an die Länder gerichtet haben, in dem bereits im April unsere Vorstellungen von der Rechtsverordnung dargelegt worden sind. Auch darin ist gesagt, daß u. a. eine abgeschlossene feinmechanische Lehre eine Voraussetzung gerade für den Eintritt in die Krankenpflegerausbildung sein kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich schließe die Aussprache, die, Frau Kollegin Welter, wieder einmal gezeigt hat, wie wertvoll die Mitarbeit unserer Kolleginnen in diesem Hause ist.
Die Vorlage soll an den Ausschuß für Gesundheitswesen überwiesen werden. — Es ist so beschlossen.



Vizepräsident Dr. Dehler
Auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung rufe ich folgenden zusätzlichen Tagesordnungspunkt auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/ 2723).
Der Antrag soll dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten überwiesen werden. Kein Wiederspruch? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksache IV/ 2646) ;
b) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Obergrenzen für Wohnbeihilfen (Drucksache IV/ 2717) ;
. c) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache IV/ 2718) ;
d) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Erfahrungen mit dem Gesetz über Wohnbeihilfen (Drucksache IV/ 2720).
Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs der SPD hat Frau Kollegin Berger-Heise.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margarete Heise


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Herren und Damen! Ich habe die Aufgabe, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache IV/ 2646 zu begründen.
    Vorher darf ich Sie jedoch bitten, einen redaktionellen Irrtum zu korrigieren: Unter Artikel I Nr. 3 — Neufassung des § 43 Abs. 3 — bitte ich den zweiten Satz zu streichen.
    Das Gesetz über Wohnbeihilfen wurde am 29. Juli .vorigen Jahres verkündet und ist am 1. November 1963 in Kraft getreten. Es war also ein Jahr Zeit, es auf seine Brauchbarkeit hin zu prüfen. Da dieses Wohnbeihilfengesetz nur in den sogenannten weißen Kreisen Geltung hat, gewinnt es mit der zunehmenden Zahl der Mieter und Eigenheimbesitzer, deren Wohnort in den weißen Kreisen liegt, an Bedeutung. Von den 565 Kreisen in der Bundesrepublik wurden am 1. November 1963 die ersten 397 zu weißen Kreisen erklärt. Damit hörten für 2,2 Millionen Altbauwohnungsmieter die Mietpreisbindung und der Mieterschutz auf. Der Anteil der Wohnungen, die nach der Währungsreform errichtet wurden, sowie die Wohnungen in Bauernhäusern und Eigenheimen betrugen in diesen Kreisen ungefähr 2,8 Millionen. Dann kam am 1. August eine weitere Gruppe hinzu, und trotz der Absicht der Bundesregierung, die endgültige Mietpreisfreigabe und Aufhebung des Mieterschutzes um zwei Jahre hinauszuschieben, werden am 1. Juli 1965 weitere schwarze Kreise zu weißen erklärt werden. Zur Zeit liegen im Geltungsbereich des Wohnbeihilfegesetzes allein etwa 6 1/2
    Millionen Mietwohnungen. Hinzu kommen die lastenbeihilfenberechtigten Eigenheimer.
    Wir glauben, daß dieses Gesetz in seiner jetzigen Fassung sowohl seinem Gehalt nach als auch wegen seiner Kompliziertheit nicht ausreicht, um das erstrebte Ziel zu erreichen. Darum haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf, der eine Änderung des Wohnbeihilfengesetzes vorsieht, eingebracht.
    Es war vorauszusehen, daß nach Aufhebung der Mietpreisbindung und des Mieterschutzes bei einem statistischen Wohnungsfehlbestand von 3 % und einem tatsächlichen Wohnungsfehlbestand, der weit darüber liegt, noch kein Wohnungsmarkt vorhanden sein konnte, ein Ausweichen der Mieter also gegenüber zu hohen Mietpreisen nicht möglich sein würde, so daß sich auf Teilgebieten Knappheitsmieten bilden würden.
    Der Kreis, der für Wohnbeihilfen in Frage käme, ist bei steigenden Mieten natürlich immer größer, als es die bisherige Inanspruchnahme der Wohnbeihilfen vermuten läßt. Denn viele Mieter kapitulieren schon, wenn sie allein die Fragebogen sehen. 70 o/o der Bevölkerung, sagt der Bundeswohnungsbauminister in der Begründung zu dem dem Bundesrat überwiesenen Wohnungsbauänderungsgesetz 1955, seien heute noch ihrem Einkommen nach zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt. Bei 750 DM monatlich — das ist die Einkommensbegrenzung — plus 150 DM je Familienmitglied ist das also ein sehr wesentlicher Kreis unserer Bevölkerung. Angesichts der ansteigenden Mieten in den weißen Kreisen und vor allem auch wegen der hohen Mieten beim frei finanzierten Wohnungsbau, für die dieses Gesetz ja auch gilt, müßte also die Zahl der bewilligten Anträge sehr viel größer sein. Sachbearbeiter bestätigen, daß viele Anträge abgelehnt werden müssen, weil die Begrenzungen in diesem Gesetz — es gibt ja verschiedene — viel zu eng sind.
    Ein Beispiel: In dem noch „schwarzen" Münster —„schwarz" jetzt im Hinblick auf die Freigabe der Wohnungsmieten —

    (Zuruf von der FDP)

    mußten nach dem geltenden Miet- und Lastenbeihilfegesetz 15,3 % der Anträge abgelehnt werden. Im Gesetz ist ein § 45 vorgesehen, nach dem Anträge, wenn sie bewilligt sind, gleich an das Statistische Landesamt gehen. Dr. Kelm, der für das Dezernat „Wohnungswesen" in Münster verantwortliche Stadtrat, klagt in einem bemerkenswerten Artikel über den riesigen Verwaltungsaufwand, den dieses Gesetz verursacht. Ich darf daraus, Herr Präsident, einen Abschnitt zitieren. Er sagt:
    Welche Kleinarbeit zur Bearbeitung jedes Antrages zur Gewährung einer Miet- und Lastenbeihilfe gehört, ergibt sich schon aus der Betrachtung des Bearbeitungsbogens. Er enthält insgesamt 72 auswertbare Angaben, von denen mehr als die Hälfte erfragt, ermittelt, nachgewiesen und errechnet werden müssen. So sind z. B. wegen der verschiedenen Möglichkeiten bezüglich der Anrechnung oder Freistellung des Einkommens genaue Angaben über das Einkommen aus selbständiger und unselbständiger



    Frau Berger-Heise
    Tätigkeit, über die Höhe des Kindergeldes, Höhe der Renten — diese wieder unterschieden nach Versicherungs- und Versorgungsrenten — zu fordern. Die Versorgungsrenten sind wiederum nach der Höhe der Grund- und Ausgleichsrenten und des Kinderzuschlags aufzuteilen usw. Zur Feststellung der Größe der Familie ist eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes beizubringen. Die Größe der Wohnung nach Quadratmetern und Anzahl der Räume und eventuelle Untermietverhältnisse müssen vom Vermieter bestätigt werden. Das gilt auch für die Höhe des Mietpreises.
    Er sagt dann weiter:
    Die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers ist in diesen Fällen mit einem Arbeitsaufwand verbunden, der sich in mancher Hinsicht mit dem Ermittlungsverfahren bei Stellung eines Antrags auf Zahlung einer Sozialhilfe vergleichen läßt.
    Ich wollte mit diesem Beispiel eigentlich nur den Antrag der FDP, der heute vorgelegt wurde, unterstützen, in dem ja auch über den riesigen Verwaltungsaufwand geklagt und in dem gefordert wird, dem Ausschuß eine Vorlage der Regierung zuzuleiten, aus der sich ergibt, wie das geändert werden kann. Ich glaube, daran sind wir alle interessiert. Ich begrüße diese Vorlage sehr.
    Ich darf nun vielleicht doch erwähnen — da ich ihn ja schließlich begründen muß —, warum wir diesen Antrag noch zum Schluß der Legislaturperiode einbringen. Man sagt, das jetzige Gesetz erfordere einen Verwaltungsaufwand, der 1962 rund 16,6 Vo und 1963 rund 13,9 % des jeweiligen Bewilligungsrahmens ausgemacht habe. Wenn z. B. in Münster für 400 000 DM Wohngelder bewilligt worden sind, dann hat das 66 000 DM an Sach- und Personalausgaben gekostet, und das ist eben ungewöhnlich hoch. Da nun dieser unser Antrag zur Beratung ansteht, möchte ich hoffen, daß wir auch einmal einen der Sachbearbeiter hören, die in der Praxis mit dem Gesetz zu arbeiten haben. Vielleicht finden wir dann Formulierungen, mit denen wir unsere Arbeit verbessern können.
    Die sparsame Bereitstellung von Mitteln für Wohnbeihilfen im Etat 1965 zeigt übrigens deutlich, daß mit einer großen Wirksamkeit dieses Gesetzes nicht gerechnet wird.
    Ich darf daran erinnern: Der Herr Minister hatte damals bei der Einbringung gesagt, er glaube, daß dieses Wohnbeihilfengesetz zu den wichtigsten Sozialgesetzen gehört, die wir in der Nachkriegszeit verabschieden durften. Nun, dem Volumen nach ist es das bisher nicht geworden. Es ist natürlich nicht zu beklagen, wenn recht wenig Leute Wohnbeihilfen haben wollen. Andererseits zeigt aber die Einkommensseite, die ich vorhin darzustellen versuchte, daß etwa 70 % unserer Bevölkerung eigentlich immer noch Anwärter auf eine Sozialwohnung sein könnten, und man kann sich ausrechnen, daß dementsprechend auch der Anteil der Bevölkerung, der
    Wohnbeihilfen beanspruchen könnte, viel höher ist, als hier aus dem Etat ersichtlich wird.
    Bei der Verabschiedung dieses Wohnbeihilfengesetzes rechnete der Bundesfinanzminister ab 1965, wenn also die Mietpreisbindung aufgehoben werden sollte, mit jährlich 295 Millionen DM Wohnbeihilfen. Im Etat 1964 waren dann 35 Millionen DM angesetzt. Der Bundeswohnungsbauminister rechnete mit 60 bis 100 Millionen DM für 1964. Davon sind, wie wir neulich bei einer Etatbesprechung erfuhren, 25 Millionen DM übriggeblieben. Es sind also im vorigen Jahr nach diesem Gesetz im ganzen 10 Millionen DM verteilt worden. Dieses Gesetz sollte aber ein neues Instrument der Wohnungspolitik sein.
    Sie entsinnen sich unserer Kämpfe hier um die Degression der Wohnungsbaumittel nach § 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Wir waren der Meinung, es sollte zweigleisig gefahren werden: weiterhin verstärkter sozialer Wohnungsbau und dazu ein Wohnbeihilfengesetz. Wenn Sie jetzt umschalten und die Degression stoppen, so ist das natürlich erfreulich. Aber es zeigt sich, daß dieses Umschalten von der objektbezogenen auf die personbezogene Subventionierung doch eines ganz anderen Gesetzes bedarf, als es das vorliegende ist. Erst jetzt, nach verlorener Kommunalwahlschlacht, stoppen Sie die Degression, verlängern die Fristen des Abbaugesetzes und schlagen auch neue Obergrenzen für das Wohnbeihilfengesetz vor. Es wäre also e i n Aufwaschen, wenn wir gemeinsam aus diesem Wohnbeihilfengesetz etwas Brauchbareres machten, als es ist.
    Ich darf nun die vier Punkte begründen, die in unserem Entwurf enthalten sind.
    Da ist zunächst eine Änderung des § 10. Die Prozentsätze der zumutbaren Mietbelastung sind zu hoch gegriffen. Sie gehen bis zu 24 % des „bereinigten" Einkommens, aber man muß immer bedenken, daß das eine Kaltmiete ist, daß also dazu die Heizungs-, Warmwasserkosten, aber auch alle Nebenkosten kommen, die ja vom Mieter allein zu tragen sind. Wir wollen also eine Begrenzung auf 20 % der „Kaltmiete" und meinen, das ist reichlich.
    § 10 Abs. 2 wirkt sich besonders auf die Bezieher niedriger Einkommen aus, auch in der später noch vom Ausschuß geänderten Form. Es ist nicht einzusehen, warum eine soeben als tragbar bezeichnete Miete nach § 10 trotzdem noch aufgestockt wird. Ich erinnere daran, daß der Bundesrat immer wieder gefordert hat, diese Begrenzung, die unsinnig und überflüssig ist, zu streichen.
    Drittens. Die Wohnflächenbegrenzungen sind von der Bauentwicklung überholt. Sie stimmen nicht mehr mit den Durchschnittsgrößen unserer heutigen Neubauten überein und besonders nicht mit den Durchschnittsgrößen unserer kleineren Wohnungen. Auch hier ist eine Anpassung nötig.
    Viertens. Die Obergrenzen müssen neu festgesetzt werden. Die CDU/CSU hat zu unserem Antrag einen Änderungsantrag auf die Tagesordnung setzen lassen, nach dem auch die Obergrenzen nach § 43 neu geregelt werden sollen. Wir wollen zwischen den Höchstsätzen für die Mieten des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus und einer Über-



    Frau Berger-Heise
    schreitung bis zu 50 % Spielraum lassen. Die CDU will bis zu einem Drittel über die Höchstmieten gehen. Was vernünftiger ist, werden wir dann wahrscheinlich gemeinsam im Ausschuß feststellen. Sie bauen dann allerdings noch die Ortsklassenstaffelung ein, wir nicht.
    Einkommen und Miete sind die beiden Posten in der Lebenshaltung, die jeder Mensch für seinen Bereich genau kennt. Unmöglich ist es aber für einen Antragsteller, sich auf Grund dieser Fakten etwa seine Aussichten auf eine Wohnbeihilfe nach dem vorliegenden Gesetz auszurechnen. Gemessen an dem erklärten Ziel dieses Gesetzes, zur Vermeidung sozialer Härten jedem Inhaber von Wohnraum ein Mindestmaß an Wohnraum wirtschaftlich zu sichern, ist es unizulänglich ausgestattet. Gerade ein Wohnbeihilfengesetz müßte nun einmal lesbar und für den Betroffenen begreiflich sein, so daß es nicht erst mit Kommentaren und Mieterfibeln verständlich gemacht werden muß.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wo gibt es die?)

    Es bedarf auch einer Vereinfachung in bezug auf die Durchführungsvorschriften. Es wäre wünschenswert — ich darf das noch einmal sagen —, wenn uns auch Fachleute aus der Praxis zur Verfügung stünden, die mit diesem Gesetz zu arbeiten haben. Ich meine, es wäre auch wünschenswert, wenn wir das nach § 45 vorgesehene bei den Statistischen Landesämtern gesammelte Material vor der Beratung zugestellt bekämen. Im Gesetz ist ja festgelegt, daß dieses Material halbjährlich auszuwerten
    ist. Wir würden uns sicher sehr viel Arbeit sparen,
    wenn wir diese Ergebnisse zeitig genug hätten.
    Wir bitten um Überweisung unseres Antrages an den Ausschuß für Wohnungswesen.

    (Beifall bei der SPD.)