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ID0414521600

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    Vokabeln: 6
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    4. Frau: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Welter.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Inhalt: Begrüßung des peruanischen Abgeordneten Dr. Oscar Guzman Marquina, Lima . . . 7155 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr Knorr 7155 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7155 B Fragestunde (Drucksachen IV/ 2715, IV/ 2709) Frage des Abg. Dr. Stoltenberg: Augsburger Rede des stellv. SPD-Vorsitzenden Wehner Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 7156 A Dr. Mommer (SPD), zur GO . . . . 7156 B Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . . 7156 C Frage des Abg. Bühler: Deutsche Schule in Washington Dr. Schröder, Bundesminister . . 7157 A Bühler (CDU/CSU) 7157 B Frage des Abg. Bühler: Ausstellung in den Vereinigten Staaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7157.0 Begrüßung einer Arbeitsgruppe der Westeuropäischen Union . . . . . . . . 7157 D Frage des Abg. Dr. Schäfer: Staatssekretär von Eckardt — parteipoltische Neutralität Dr. Schäfer, Staatssekretär 7157 D, 7158 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7158 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7158 B Mattick (SPD) . . . . . . . . . 7158 C Frage des Abg. Fritsch: Zuschuß an Bundesbedienstete zur Gemeinschaftsverpflegung Dr. Schäfer, Staatssekretär . . 7158 D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 7159 A Frage des Abg. Reichmann: Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7159 B Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7159 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . . 7159 C Frage des Abg. Reichmann: Alkoholempfindlichkeit Dr. Bucher, Bundesminister . 7160 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7160 A Frage des Abg. Weigl: Schutz vor dem Verkauf ungenießbarer Fleisch- und Wurstwaren Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7160 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 Frage des Abg. Unertl: Spirituosenindustrie Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7160 D, 7161 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 7161 A Frage des Abg. Unertl: Maßnahmen gegen Verzerrung des Wettbewerbs Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Zollfreikontingent für deutsche Touristen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Fragen des Abg. Drachsler: Wild- und Jagdstörung durch den Zolldienst Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7161 D Drachsler (CDU/CSU) 7162 A Fritsch (SPD) 7162 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Sperrung der Westberliner Autobahn für Rennen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7162 D Neumann (Berlin) (SPD) 7162 D Frage des Abg. Hammersen: Schäden an der Mainschleuse in Kostheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7163 A Hammersen (FDP) 7163 B Ramms (FDP) 7163 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Standgelder für Waggons Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7163 D, 7164 A Schmidt (Kempten) (FDP) . 7163 D, 7164 A Fragen der Abg. Dr. Hellige und Dr. Frede: Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7164 A, 7165 A Dr. Hellige (FDP) 7164 C Dr. Frede (SPD) . . . . . . . 7164 D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 7165 A Brück (CDU/CSU) 7165 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen Sehleistung von Busfahrern Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7165 C, 7166 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7165 D, 7166 A Fragen der Abg. Dr. Althammer und Strohmayr: Bundesbahndirektion Augsburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7166 A, 7167 A, 7168 A Dr. Althammer (CDU/CSU) 7166 D, 7167 A Strohmayr (SPD) 7167 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7167 D Roß (Oldenburg) (SPD) 7168 A Fragen des Abg. Strohmayr: Fachschule für Fahrlehrer Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7168 B, 7169 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7168 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 7169 A Frage des Abg. Josten: Rheinbrücke zwischen Andernach und Neuwied Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7169 A Josten (CDU/CSU) 7169 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 7169 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 7169 D Frage des Abg. Weigl: Ausbau eines Teilabschnitts der Staatsstraße 2166 zur Bundesstraße 470 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7170 A Weigl (CDU/CSU) 7170 A Fragen des Abg. Sander: Bundesstraße 83 7170 B Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/ 2681) 7170 C Nachwahl zur Beratenden Versammlung des Europarates 7170 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 III Entwurf eines Krankenpflegegesetzes (Drucksache IV/ 2550) — Erste Beratung — Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7170 D, 7179 C, 7180 B Frau Engländer (CDU/CSU) . . . . 7173 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 7174 B, 7179 D, 7180 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . 7176 A 7180 D Frau Haas (CDU/CSU) 7177 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 7178 D Antrag betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (SPD) (Drucksache IV/ 2723) 7181 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (SPD) (Drucksache IV/ 2646) ; in Verbindung mit: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Obergrenzen für Wohnbeihilfen (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2717) ; mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2718) ; und mit Antrag betr. Erfahrungen mit dem Gesetz über Wohnbeihilfen (FDP) (Drucksache IV/ 2720) — Erste Beratung — Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 7181 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 7183 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 7185 C Lücke, Bundesminister 7187 C, 7198 A Mick (CDU/CSU) 7191 C Jacobi (Köln) (SPD) 7192 D Hammersen (FDP) . . . . . . 7200 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 7201 D Hauffe (SPD) 7202 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Italienischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache IV/ 1925); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2685) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7204 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 11. Dezember 1963 zu dem Abkommen vom 8. April 1958 zwischen der Bundesrepublik und Spanien über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache IV/ 2265) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2684) — Zweite und dritte Beratung — 7205 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Fündundachtzigste Verordnung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2490, IV/ 2512, IV/ 2692) 7205 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung beschlossene Dreiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Neunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2438, IV/ 2530, IV/ 2556, IV/ 2694) 7205 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz— (Drucksachen IV/ 2594, IV/ 2693) 7205 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung gemeinsamer Qualitätsnormen für Spargel und Gurken (Drucksachen IV/ 2526, IV/ 2703) . . . . 7205 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung von Erhebungen über die Schweinebestände in den Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/ 2574, IV/ 2704) 7205 D Nächste Sitzung 7206 A Anlagen 7207 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 7155 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Dr. Atzenroth 13. 11. Dr.-Ing. Balke 11. 11. Bazille 15. 12. Dr. Birrenbach 11. 11. Fürst von Bismarck 14. 11. Frau Brauksiepe 11. 11. Dr. von Brentano 15. 11. van Delden 11. 11. Deringer * 12. 11. Dr. Dittrich 13. 11. Dr. Effertz 13. 11. Ehren 31. 12. Eisenmann 13. 11. Gedat 15. 12. Geiger 13. 11. Frau Geisendörfer 19. 11. Hahn (Bielefeld) 30. 11. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 11. Herberts 13. 11. Hilbert 13. 11. Kahn-Ackermann 20. 11. Klinker * 11. 11. Dr. Kohut 13. 11. Kriedemann * 11. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 11. Leber 13. 11. Lenz (Bremerhaven) 13. 11. Dr. Löbe 13. 11. Dr. Mälzig 13. 11. Mauk * 11. 11. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 14. 11. Peters (Norden) 14. 11. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 11. Dr. Starke 13. 11. Stein 11. 11. Weber (Georgenau) 11. 11. b) Urlaubsanträge Gaßmann 30. 11. Giencke 1. 12. Strauß 28. 11. Wagner 28. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 6. Nov. 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 274. Sitzung ,am 6. November 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 22. Oktober 1964 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hält an den verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Bedenken fest, die er bereits im ersten Durchgang gegen die im § 6 b Abs. 1 Ziff. 5 vorgesehene Zuständigkeitsregelung vorgebracht hat (vergl. Ziff. 2 der Anlage zu Drucksache 193/64 - Beschluß ). Um das Inkrafttreten des Gesetzes und seinen Vollzug vom 1. Januar 1965 an nicht zu gefährden, sieht der Bundesrat davon ab, wegen dieser Frage den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er behält sich jedoch vor, die Angelegenheit zu gegebener Zeit wieder aufzugreifen. Dr. Zinn Bonn, 6. November 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 23. Oktober 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. h. c. Dr. e. h. Georg August Zinn
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    Rede von Centa Haas


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der CSU-Landesgruppe begrüße ich den Regierungsentwurf eines Krankenpflegegesetzes, da er .auf die Verbesserung der Ausbildung der Krankenschwestern und damit auch auf eine Verbesserung der Krankenpflege abzielt. Bei dem raschen Fortschritt von Wissenschaft und Technik genügen fürwahr ein warmes Herz und eine linde Hand für den Pflegeberuf heute nicht mehr.
    Ich befürworte eine bundeseinheitliche Regelung der Vorschriften über die Ausbildung der Schwestern; Männer, bitte ich zu verstehen, immer inbegriffen. Die Krankenschwester soll ohne besondere Schwierigkeiten von einem Krankenhaus zum andern, von einem Land zum anderen überwechseln können.
    Ich befürworte die Entlastung der Krankenschwester durch die Pflegehelferin, deren Ausbildung durch das Gesetz ebenfalls geordnet werden soll. Schon hier bei der ersten Lesung gebe ich für die Diskussion im Ausschuß zu bedenken, daß der Schwerpunkt aller Überlegungen bei der Krankenschwester bleiben muß. Nicht nur die Anforderungen an sie wachsen ständig, auch ihre Verantwortung wächst, gerade durch die Zusammenarbeit mit Hilfskräften.
    Wie sieht denn die Situation bei den Pflegekräften selbst nach Verabschiedung des Gesetzes aus? Wir haben die Krankenschwester mit dreijähriger Ausbildung, wir haben die Pflegehelferin mit einjähriger Ausbildung, wir haben die Schwesternhelferin mit vierwöchiger Ausbildung — Einsatz nur im Katastrophenfall —, wir haben die Jahresschwester mit einer Ausbildung von vier bis sechs Wochen, wir haben die Sonntagsschwester mit keiner Ausbildung und, nicht zu vergessen, das Stationsmädchen, das das Krankenhaus sauberzuhalten hat. Dieses bunte Bild dokumentiert den ernstlichen Mangel an Pflegekräften, besonders an ausgebildeten Schwestern. Es dokumentiert aber auch den guten Willen und die vielerlei Versuche, diesem Mangel abzuhelfen.
    Dabei dürfen wir aber nicht außer acht lassen, daß allein die Krankenschwester die kontinuierliche Kraft in der Pflege im Krankenhaus ist, während die Helferin, abgesehen vielleicht von der älteren Frau, doch ein mehr oder weniger fluktuierendes Element darstellt. Die Helferin wird in vielen Fällen ja nur
    kurz oder vorübergehend die Pflegetätigkeit ausüben. Die Schwester dagegen kommt wohl auch aus einer anderen, aus einer fundierten Einstellung zu ihrem Beruf, aus einer tiefen und ernsten Überzeugung. Es ist kein Zufall, daß mir eine konfessionelle Krankenschwesternorganisation erklärte, sie bilde für ihren eigenen Bedarf keine Helferinnnen aus, sie verlange von jedem Mitglied die volle Schwesternausbildung.
    Es ist darauf zu achten, daß nicht die Pflegehelferinnen auf Grund ihrer kürzeren Ausbildung, der leichteren Bedingungen und einer erheblich geringeren Verantwortung eines Tages die ausgebildeten Schwestern zahlenmäßig überrunden. Nach der Verabschiedung des Gesetzes wird ja vielleicht auch das Stationsmädchen, wenn es irgendwie kann, Pflegehelferin zu werden versuchen, so daß sich der eigentliche Engpaß dann bei den Kräften zeigen könnte, die für die grobe Arbeit im Krankenhaus notwendig sind. Sicherlich kommen in jedem Krankenhaus Situationen vor, wo jede Hand ganz einfach zupacken muß, auch da, wo sie schmutzig wird. Es muß wohl eine Abgrenzung der Tätigkeit nach oben geben, das ist klar, aber nach meinem Dafürhalten nicht nach unten. Die Krankenschwester darf das tun, was die Helferin tun soll; die Helferin darf nicht alles tun, was sie vielleicht zu können glaubt. Beide müssen übrigens mehr wissen und mehr gelernt haben, als sie ausführen dürfen. Die Grundpflege sollte grundsätzlich der Pflegehelferin anvertraut werden.
    Der Krankenpflegeberuf steht und fällt mit dem Berufsethos, das wir nicht durch eine allzu engmaschige Regelung und eine Überorganisation ersticken dürfen.
    Der Angelpunkt des Gesetzes ist, wie heute schon mehrfach gesagt wurde, in § 7 Abs. 2 zu sehen. Hier wird der Bundesminister für das Gesundheitswesen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Ausbildung und die Prüfungen in der Krankenpflege, in der Kinderkrankenpflege und in der Krankenpflegehilfe zu regeln. Ich verstehe die Gründe, warum all das einer Rechtsverordnung vorbehalten bleiben soll. Dennoch bin ich der Ansicht, daß das Gesetz wenigstens bezüglich der Zulassungsbedingungen eine Mindestaussage bringen sollte, die zugleich mit der Gesetzesvorlage diskutiert und behandelt werden sollten.

    (Abg. Frau Dr. Hubert: Sehr richtig!)

    Bei der Vorbildung der Krankenschwester ist eine zehnjährige abgeschlossene Schulbildung vorgesehen. In diesem Zusammenhang möchte ich besonders die dreijährige Schwesternvorschule hervorheben, die innerhalb mancher Organisationen bereits besteht. Neben der Allgemeinbildung, die sie vermittelt, liegt ihr besonderer Wert darin, daß sie die Zeit zwischen der Entlassung aus der Volksschule und dem Eintritt in die Schwesternschule überbrückt und damit die pflegewilligen jungen Mädchen davor bewahren hilft, in andere Berufe abzuwandern. Diese neue Schulart verdient breitestes Interesse und eine spezielle Förderung, weil sich in ihr die Schulentlassenen beruflich noch nicht endgültig fest-



    Frau Haas
    legen müssen und weil andererseits diese Schule ein Auffangbecken für alle Sparten sozialer Berufe werden kann. Es ist vor allen Dingen Sache der Länder, diese Schwesternvorschule auf breiter Basis in eine soziale Mittelschule zu entwickeln, die gleichwertig neben den hauswirtschaftlich und kaufmännisch ausgerichteten Mittelschulen steht und wie diese die Berechtigung zur Mittleren Reife hat.
    Daneben möchte auch ich schon jetzt ein gutes Wort für unsere Volksschülerinnen einlegen, zumal für die vom Lande. Erfahrungsgemäß ist die gute VoIksschülerin trotz anfänglicher Schwierigkeiten oft in der Lage, die Oberschülerin einzuholen, ja vielleicht sogar zu überflügeln. Bei den diesbezüglichen Beratungen sollten wir uns nicht von dem Gedanken leiten lassen, den Schwesternberuf vom Odium eines Volksschulberufes zu befreien. Ca. 80 % der deutschen Kinder besuchen nur die Volksschule und natürlich die anschließende Berufsschule. Die Krankenpflege kann auf Nachwuchs auch aus diesen 80 % nicht verzichten. Der Begriff der zehnjährigen abgeschlossenen Schulbildung darf meiner Meinung nach nicht allzu eng ausgelegt werden. Bedenken wir zudem, daß eine Verbesserung und Aufwertung der Volksschule wie eine Hebung der Berufsschule durch Vermehrung des theoretischen Unterrichts auf 12 Wochenstunden in den Ländern angestrebt wird.
    Die Schulen für die Pflegehelferinnen sollten nicht mit den Schwesternschulen verbunden werden, schon aus praktischen Erwägungen nicht. Neben den großen und führenden Kliniken gibt es ja die große Zahl der kleineren Krankenhäuser, die diese Aufgabe übernehmen könnten und sicher auch dazu bereit wären.
    Ein Wort zur Fortbildung der Krankenschwester! Die leitende Schwester und vor allem auch die Lehrschwester sollten einen zweiten Ausbildungsgang aufweisen, wie das in anderen Ländern, etwa in Osterreich oder in den USA, der Fall ist. Meiner Meinung nach mag für die Operationsschwester ein Fortbildungskursus genügen, für die leitende Schwester und vor allem für die Lehrschwester aber nicht. Diese Fragen und Forderungen sollten übrigens durch die Organisationen selbst gelöst werden, die ja schon seit langem eigene, sehr wertvolle Initiativen entwickelt haben, um die Ausbildung und die Fortbildung der Krankenschwester dem technischen und medizinischen Fortschritt anzupassen.
    Wie der Frau Ministerin so erscheint auch mir die Möglichkeit für die Pflegehelferin sehr bedeutsam, daß sie bei gegebenen Voraussetzungen, nämlich einer 'abgeschlossenen Ausbildung als Helferin und einer dreijährigen Bewährung im Beruf, einen Schwesternlehrgang antritt. Jedenfalls sollten wir der Pflegehelferin den Anreiz zu einem Aufstieg keinesfalls nehmen.
    Der gesetzliche Schutz der Berufsbezeichnung der Krankenschwester ist nicht nur interessant für den Personalausweis. Er soliden Kranken davor bewahren, einer schlecht oder nicht ausgebildeten Schwester zur Pflege anvertraut zu werden. Ein gesetzlicher Schutz der Berufsausübung kann — Frau Dr. Hubert! — meiner Meinung nach bei dem augenblicklichen Mangel an Pflegepersonal nicht verteidigt werden.

    (Abg. Frau Dr. Hubert: Das hieß es 1957 auch!)

    Ich bin mir der Tatsache bewußt, daß der Name Pflegehelferin so gut wie festgelegt ist. Trotz ernsten Bemühens konnte ich persönlich mich aber davon nicht ganz überzeugen, daß der Name Hilfsschwester eine Abwertung der ausgebildeten Schwester bedeutet. Aus der Sicht des Kranken, aus psychologischen Gründen, vor allem aber, wenn ich den Begriffsgehalt „Schwester" auslote, möchte ich noch einmal zu überlegen geben, ob die Bezeichnung „Hilfsschwester" nun wirklich abgelehnt werden muß. Soll nicht auch die Helferin den Anruf zu schwesterlicher Hilfe, den Appell an ihre schwesterliche Geduld, an ihre Zuverlässigkeit und Opferbereitschaft aus der Anrede „Schwester" heraushören, ebenso wie die vollausgebildete? Ich kann nicht glauben, daß der Kranke oder daß irgend jemand sonst die ausgebildete Schwester, die in der Verantwortung steht, darum minder einschätzen würde. Können wir wünschen, daß die Pflegehelferin zu einem Fräulein X oder zu einer Frau Y objektiviert oder säkularisiert wird? Meine Fraktion wünscht das nicht.
    Noch etwas ist zu bedenken. Nicht nur das Häubchen, weit mehr die Anrede „Schwester" bedeutet für die Frau, die pflegt, einen wesentlichen Schutz. Schließlich werden die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses bei ihren Beratungen trotz alledem in ihrer Entscheidung vornehmlich auf die Schwestern hören.
    Zum Schluß darf ich mir noch folgende Bemerkung erlauben: Trotz aller Reformvorschläge sollte der Gesetzgeber in allen Beratungen das eine festhalten: Der Beruf der Krankenschwester und auch der Beruf der Pflegehelferin und der anderen Pflegehilfskräfte darf und kann nicht mit den üblichen Maßstäben von Ausbildung, gesellschaftlicher Anerkennung und tariflicher Einstufung gemessen werden. Dieser Beruf muß auch heute noch im wesentlichen getragen werden vom Geist der Nächstenliebe.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Welter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Emmi Welter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsisident! Meine Damen und Herren! Es sind schon so viele gute Worte gesagt worden, daß ich mich auf weniges beschränken kann. Ich möchte in unsere Erinnerung zurückrufen, daß der Anlaß zu diesem Gesetz ein ganz besonderer Notstand ist, ein Notstand, auf den die Deutsche Krankenhausgesellschaft in einer sehr beachtenswerten Denkschrift hingewiesen hat. Aus dieser Denkschrift entnehmen wir, daß nur 87,8 % der notwendigen Pflegekräfte für die Krankenhäuser vorhanden sind, und zwar nach einer Repräsentativumfrage, die im Jahre 1962 stattgefunden hat und die natürlich schon auf ältere Ergebnisse zurückgreift. Wenn wir nun bedenken, daß in den letzten Jahren in vielen Krankenhäusern die.



    Frau Welter (Aachen)

    Arbeitszeit Gott sei Dank von 51 auf 48 Stunden verkürzt worden ist, so kann man sich vorstellen, daß der Fehlbestand heute sehr viel größer ist als im Jahre 1962.
    Wir haben es also mit zwei Dingen zu tun, die uns als Gesetzgeber zwingen, ein neues Krankenpflegegesetz vorzulegen: einmal dieser große Fehlbestand an ausgebildeten Kräften und zum anderen die Notwendigkeit, die Ausbildung der Schwestern zu verbessern, nicht nur weil im gesamten Ausland eine zehnjährige abgeschlossene Schulausbildung für den Schwesternberuf verlangt wird, sondern weil wir uns selbst verpflichtet fühlen, um des Patienten willen unsere Schwestern so vorzüglich auszubilden, daß sie mit den modernen Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft auch dem Kranken helfen können. Damit, meine Damen und Herren, stimmen wir wohl alle überein.
    Andererseits ist es so, daß heute im ausgebildeten Pflegeberuf nur 1,14 % Abiturientinnen stehen, Schwestern, die die mittlere Reife hinter sich haben, 30,63 %, Schwestern, die eine Pflegevorschule besucht haben, 17,74 % und solche, die eine Berufslehre hinter sich gebracht haben, 13,1 %. Das sind im ganzen 62,52 %. Es blieben also 37,48 % übrig, die nur die Volksschule besucht haben.
    Nun hat Frau Hubert eben gesagt: Wir müssen sorgen, daß genügend Pflegevorschulen da sind, um auch diesen Kreis der Volksschülerinnen über die Pflegevorschulen in den Krankenpflegeberuf zu führen. Meine Damen und Herren, ich möchte ein Mißverständnis ausräumen. Die Pflegevorschule, die Vorschule für pflegerische und soziale Berufe, ist nicht identisch mit der Krankenpflegevorschule. Die dreijährige Pflegevorschule ist ein neuer Typ, der seit etwa zehn Jahren vor allen Dingen in Nordrhein-Westfalen einen großen Aufschwung genommen hat. Wir haben heute etwa 80 solcher Pflegevorschulen in Nordrhein-Westfalen. Sie sind alle überfüllt und können zu den Aufnahmeterminen nicht alle Anmeldungen berücksichtigen. Es ist also eine Utopie anzunehmen, daß in einer gewissen Zeit so viele Pflegevorschulen vorhanden sein können, daß sie diesen überhängenden Bedarf an Volksschülerinnen aufnehmen könnten.
    Deswegen ist bei diesem großen Mangel an Pflegekräften tatsächlich zu überlegen, was noch weiter geschehen kann, um den Volksschülerinnen den Anreiz zu geben, bei irgendwelcher entsprechender Vorbereitung in den Beruf hineinzugehen. Auf jeden Fall bin ich der Meinung, daß in das Gesetz die Bedingungen der Zulassung aufgenommen werden müssen. Damit würde auch der Begriff der Pflegevorschule in das Gesetz eingeführt werden. Das ist dringend notwendig, und ich glaube annehmen zu dürfen, daß Frau Schwarzhaupt durchaus bereit ist, diesem unserem Wunsch zu folgen. Natürlich hat der Gesundheitsausschuß die Arbeit, aber ich glaube, daß wir Mitglieder des Gesundheitsausschusses diese Aufgabe mit Freude erfüllen werden; denn wir haben alle den Wunsch, nun wirklich das zu tun, was für die Patienten, für die Krankenhäuser und für den Beruf notwendig ist.
    Daß der Beruf der Pflegehelferin für viele unausgebildete Hilfskräfte — man spricht von 25 000 —, die in unseren Krankenhäusern sind, eine Möglichkeit bietet, ein Diplom zu erwerben und einen wirklich eigenständigen Beruf zu haben, wenn es auch nur ein Hilfsberuf ist, halte ich für glücklich und gut. Aber, liebe Frau Haas, ich bin nicht der Meinung, daß man den Krankenpflegehelferinnen den Namen Hilfsschwester geben sollte. Wenn sie von ihrem Beruf so erfüllt sind, daß sie gern Schwester sein möchten, steht es ihnen durchaus frei, noch in die Schwesternausbildung einzutreten.
    Deswegen glaube ich, daß das Gesetz gute Ansätze hat. Darüber, wie die Ermächtigung zum Erlaß der Rechtsverordnung aussehen und was in die Rechtsverordnung aufgenommen werden soll, werden wir uns im Ausschuß unterhalten. Ich hoffe, daß wir alle mit großem Fleiß und großer Freudigkeit dieses so notwendige Gesetz sehr schnell bearbeiten, beraten und bald verabschieden können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)