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ID0414521200

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    Deutscher Bundestag 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Inhalt: Begrüßung des peruanischen Abgeordneten Dr. Oscar Guzman Marquina, Lima . . . 7155 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr Knorr 7155 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7155 B Fragestunde (Drucksachen IV/ 2715, IV/ 2709) Frage des Abg. Dr. Stoltenberg: Augsburger Rede des stellv. SPD-Vorsitzenden Wehner Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 7156 A Dr. Mommer (SPD), zur GO . . . . 7156 B Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . . 7156 C Frage des Abg. Bühler: Deutsche Schule in Washington Dr. Schröder, Bundesminister . . 7157 A Bühler (CDU/CSU) 7157 B Frage des Abg. Bühler: Ausstellung in den Vereinigten Staaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7157.0 Begrüßung einer Arbeitsgruppe der Westeuropäischen Union . . . . . . . . 7157 D Frage des Abg. Dr. Schäfer: Staatssekretär von Eckardt — parteipoltische Neutralität Dr. Schäfer, Staatssekretär 7157 D, 7158 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7158 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7158 B Mattick (SPD) . . . . . . . . . 7158 C Frage des Abg. Fritsch: Zuschuß an Bundesbedienstete zur Gemeinschaftsverpflegung Dr. Schäfer, Staatssekretär . . 7158 D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 7159 A Frage des Abg. Reichmann: Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7159 B Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7159 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . . 7159 C Frage des Abg. Reichmann: Alkoholempfindlichkeit Dr. Bucher, Bundesminister . 7160 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7160 A Frage des Abg. Weigl: Schutz vor dem Verkauf ungenießbarer Fleisch- und Wurstwaren Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7160 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 Frage des Abg. Unertl: Spirituosenindustrie Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7160 D, 7161 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 7161 A Frage des Abg. Unertl: Maßnahmen gegen Verzerrung des Wettbewerbs Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Zollfreikontingent für deutsche Touristen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Fragen des Abg. Drachsler: Wild- und Jagdstörung durch den Zolldienst Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7161 D Drachsler (CDU/CSU) 7162 A Fritsch (SPD) 7162 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Sperrung der Westberliner Autobahn für Rennen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7162 D Neumann (Berlin) (SPD) 7162 D Frage des Abg. Hammersen: Schäden an der Mainschleuse in Kostheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7163 A Hammersen (FDP) 7163 B Ramms (FDP) 7163 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Standgelder für Waggons Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7163 D, 7164 A Schmidt (Kempten) (FDP) . 7163 D, 7164 A Fragen der Abg. Dr. Hellige und Dr. Frede: Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7164 A, 7165 A Dr. Hellige (FDP) 7164 C Dr. Frede (SPD) . . . . . . . 7164 D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 7165 A Brück (CDU/CSU) 7165 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen Sehleistung von Busfahrern Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7165 C, 7166 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7165 D, 7166 A Fragen der Abg. Dr. Althammer und Strohmayr: Bundesbahndirektion Augsburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7166 A, 7167 A, 7168 A Dr. Althammer (CDU/CSU) 7166 D, 7167 A Strohmayr (SPD) 7167 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7167 D Roß (Oldenburg) (SPD) 7168 A Fragen des Abg. Strohmayr: Fachschule für Fahrlehrer Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7168 B, 7169 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7168 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 7169 A Frage des Abg. Josten: Rheinbrücke zwischen Andernach und Neuwied Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7169 A Josten (CDU/CSU) 7169 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 7169 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 7169 D Frage des Abg. Weigl: Ausbau eines Teilabschnitts der Staatsstraße 2166 zur Bundesstraße 470 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7170 A Weigl (CDU/CSU) 7170 A Fragen des Abg. Sander: Bundesstraße 83 7170 B Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/ 2681) 7170 C Nachwahl zur Beratenden Versammlung des Europarates 7170 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 III Entwurf eines Krankenpflegegesetzes (Drucksache IV/ 2550) — Erste Beratung — Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7170 D, 7179 C, 7180 B Frau Engländer (CDU/CSU) . . . . 7173 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 7174 B, 7179 D, 7180 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . 7176 A 7180 D Frau Haas (CDU/CSU) 7177 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 7178 D Antrag betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (SPD) (Drucksache IV/ 2723) 7181 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (SPD) (Drucksache IV/ 2646) ; in Verbindung mit: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Obergrenzen für Wohnbeihilfen (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2717) ; mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2718) ; und mit Antrag betr. Erfahrungen mit dem Gesetz über Wohnbeihilfen (FDP) (Drucksache IV/ 2720) — Erste Beratung — Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 7181 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 7183 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 7185 C Lücke, Bundesminister 7187 C, 7198 A Mick (CDU/CSU) 7191 C Jacobi (Köln) (SPD) 7192 D Hammersen (FDP) . . . . . . 7200 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 7201 D Hauffe (SPD) 7202 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Italienischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache IV/ 1925); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2685) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7204 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 11. Dezember 1963 zu dem Abkommen vom 8. April 1958 zwischen der Bundesrepublik und Spanien über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache IV/ 2265) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2684) — Zweite und dritte Beratung — 7205 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Fündundachtzigste Verordnung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2490, IV/ 2512, IV/ 2692) 7205 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung beschlossene Dreiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Neunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2438, IV/ 2530, IV/ 2556, IV/ 2694) 7205 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz— (Drucksachen IV/ 2594, IV/ 2693) 7205 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung gemeinsamer Qualitätsnormen für Spargel und Gurken (Drucksachen IV/ 2526, IV/ 2703) . . . . 7205 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung von Erhebungen über die Schweinebestände in den Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/ 2574, IV/ 2704) 7205 D Nächste Sitzung 7206 A Anlagen 7207 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 7155 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Dr. Atzenroth 13. 11. Dr.-Ing. Balke 11. 11. Bazille 15. 12. Dr. Birrenbach 11. 11. Fürst von Bismarck 14. 11. Frau Brauksiepe 11. 11. Dr. von Brentano 15. 11. van Delden 11. 11. Deringer * 12. 11. Dr. Dittrich 13. 11. Dr. Effertz 13. 11. Ehren 31. 12. Eisenmann 13. 11. Gedat 15. 12. Geiger 13. 11. Frau Geisendörfer 19. 11. Hahn (Bielefeld) 30. 11. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 11. Herberts 13. 11. Hilbert 13. 11. Kahn-Ackermann 20. 11. Klinker * 11. 11. Dr. Kohut 13. 11. Kriedemann * 11. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 11. Leber 13. 11. Lenz (Bremerhaven) 13. 11. Dr. Löbe 13. 11. Dr. Mälzig 13. 11. Mauk * 11. 11. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 14. 11. Peters (Norden) 14. 11. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 11. Dr. Starke 13. 11. Stein 11. 11. Weber (Georgenau) 11. 11. b) Urlaubsanträge Gaßmann 30. 11. Giencke 1. 12. Strauß 28. 11. Wagner 28. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 6. Nov. 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 274. Sitzung ,am 6. November 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 22. Oktober 1964 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hält an den verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Bedenken fest, die er bereits im ersten Durchgang gegen die im § 6 b Abs. 1 Ziff. 5 vorgesehene Zuständigkeitsregelung vorgebracht hat (vergl. Ziff. 2 der Anlage zu Drucksache 193/64 - Beschluß ). Um das Inkrafttreten des Gesetzes und seinen Vollzug vom 1. Januar 1965 an nicht zu gefährden, sieht der Bundesrat davon ab, wegen dieser Frage den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er behält sich jedoch vor, die Angelegenheit zu gegebener Zeit wieder aufzugreifen. Dr. Zinn Bonn, 6. November 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 23. Oktober 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. h. c. Dr. e. h. Georg August Zinn
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    Rede von Dr. Elinor Hubert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute von Frau Ministerin Schwarzhaupt die Begründung zu dem Krankenpflegegesetz gehört, die sich eigentlich im wesentlichen darin erschöpfte, uns die Vorstellungen der Bundesregierung über eine zukünftige Rechtsverordnung darzulegen. Wir haben es aber hier mit dem Gesetzestext zu tun. Wir können uns nur an das halten, was in diesem Gesetz steht und was hier vorgelegt wird. Wir können den Entwurf nur an der Frage messen, warum wir eigentlich eine Verbesserung des bisherigen Gesetzes über die Krankenpflege brauchen. Meiner Meinung nach brauchen wir sie aus dreierlei Gründen: erstens, weil der Ausbildungsstand unserer Krankenschwestern auf Grund der Mängel des bisherigen Gesetzes in seiner Qualität sehr unterschiedlich ist und weil die Ausbildung einheitlich den Fortschritten von Medizin und Wissenschaft angepaßt werden muß, so daß die voll ausgebildete Krankenschwester um der Versorgung unserer Kranken willen eine wirkliche Mitarbeiterin des Arztes bei den heute komplizierten Erkennungs- und Behandlungsmethoden von Krankheiten sein muß. Durch die Anhebung der Ausbildung kann auch die Angleichung an das internationale Niveau bei unsereren Schwestern erreicht werden.
    Zweitens. Weil der Bedarf an Krankenpflegekräften ständig steigt, müssen wir mehr junge Menschen für diesen schönen, aber sicher nicht leichten Beruf gewinnen, wobei ich der Meinung bin, daß dieser Beruf zu einem normalen Beruf, zu einem Beruf wie jeder andere werden muß, nicht beschwert durch irgendwelche traditionelle Vorstellungen von Dienen-Müssen. Das Dienen gehört dazu. Aber wir müssen diesen Beruf zu einem normalen Frauenberuf machen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dazu brauchen wir den geeigneten Nachwuchs aus unseren Volksschulen, dem durch Schaffung einer genügenden Anzahl von Vorschulen die Möglichkeit gegeben sein muß, nicht nur die Zeit von der Schulentlassung bis zum Beginn der Krankenpflegeausbildung zu überbrücken, sondern in dieser Zeit so vorgebildet zu werden, daß auch diese jungen Mädchen und jungen Männer aus den Volksschulen den Anforderungen einer hochqualifizierten Ausbildung gewachsen sind; denn das ist ja die Ausbildung, die wir für diese jungen Mädchen und jungen Männer aus den Volksschulen haben wollen.
    Drittens müssen zusätzlich jüngere und auch ältere Menschen gewonnen werden, die sich, bei einer kürzeren Ausbildung, der Pflege der Kranken widmen wollen, und zwar der rein persönlichen Pflege, damit endlich der untragbare Zustand aufhört, daß die Kranken in unseren Krankenhäusern in zunehmender Zahl von völlig unausgebildeten Kräften versorgt und gepflegt werden.
    Fragen wir uns nun: Bietet der vorliegende Entwurf über die Ausbildung, die ja verbessert werden soll — ich glaube, darüber sind wir uns alle einig —, dazu die Ansätze? Es steht hier nur der lapidare Satz: die Ausbildung dauert drei Jahre und umfaßt theoretischen und praktischen Unterricht sowie eine praktische Ausbildung. Nichts über die Anforderungen an die Ausbildungsstätten, nichts über die erforderliche Vorbildung, nichts über die Mindestanforderungen, ja, überhaupt nichts über den Inhalt der Ausbildung, darüber, wie sie gestaltet sein soll, oder über das Eintrittsalter, das doch beim Schwesterberuf nicht ohne Bedeutung ist, besonders im Hinblick auf den Kranken! Die Frau Ministerin hat sich darauf bezogen, daß wir im Jahre 1958 bei dem Gesetz über die Masseure und Heilgymnasten sehr viel, meiner Meinung nach zuviel, der Rechtsverordnung überlassen haben. Aber, Frau Ministerin, das war der Wunsch der Beamten, dem sich dann die Mehrheit des Ausschusses angeschlossen hat. Die Beamten haben uns immer wieder — sehr gegen



    Frau Dr. Hubert
    den Widerstand von uns Sozialdemokraten — erklärt, Einzelheiten sollen möglichst der Rechtsverordnung überlassen werden. Nun darf man aber auch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Hier ist doch im Gesetz überhaupt nichts mehr darüber gesagt worden, wie die Ausbildung aussehen soll. Auch im alten Gesetz war in § 14 dem Bundesministerium, damals noch dem des Innern, die Ermächtigung gegeben, die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu erlassen. Was die Einzelheiten angeht, so muß ein solches Gesetz so beweglich sein, daß man sich jederzeit den neuen Anforderungen, die sich durch Wissenschaft und Forschung ergeben, schnell anpassen kann.
    Aber Art. 80 des Grundgesetzes sagt sehr klar, wie die gesetzliche Grundlage einer Rechtsverordnung beschaffen sein muß. Wir haben das in manchen Gesetzen nicht immer ganz erfüllt. Da heißt es nämlich: Das Gesetz soll Inhalt, Zweck und Ausmaß der Rechtsverordnung genau bestimmen. Hier bleibt alles im dunkeln. Nichts ist ersichtlich, wie die Ausbildung in der Zukunft gestaltet werden soll. Als ich mich bei einem unserer großen Verbände erkundigte, wie er sich nun eigentlich zu diesem Gesetzentwurf stelle, da hat man mir geantwortet: Wir wissen überhaupt nicht, wie wir Stellung beziehen sollen; denn wir wissen ja gar nicht, was mit diesem Gesetz auf uns zukommt durch die Rechtsverordnung, die man nicht kennt. — Wir haben in diesem Hohen Hause auch genügend Erfahrungen mit Rechtsverordnungen, die nachher oft sehr viel anders aussehen, als wir es uns vorgestellt haben. Ich glaube, so geht es nicht, daß man hier einfach alles und jedes der Rechtsverordnung überläßt.
    Nun zu den Möglichkeiten für die Volksschülerinnen, in diesen Beruf hineinzukommen. Sie haben sich auch da auf eine Rechtsverordnung bezogen. Wissen wir, ob diese Rechtsverordnung dann so aussehen wird, wie dieses Hohe Haus es noch in diesem Jahr an Hand der Vorschläge des Gesundheitsausschusses, die Sie auch schon erwähnten, vorgesehen hat, nämlich daß eine zehnjährige Schulbildung die Voraussetzung sein soll, daß sie aber durch den Besuch von Schwesternvorschulen und Berufsfachschulen — sie können meinetwegen auch anders heißen — ebenfalls erfüllt werden kann? Wenn wir nicht die Forderung nach solchen Schulen irgendwie im Gesetz verankern, dann werden wir noch nach fünf und sechs Jahren genauso wenig solcher Vorschulen haben wie heute. Wir haben sie aus eigener Initiative einiger Verbände. Das ist gut und schön, und sie haben sich bewährt. Aber das ist doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir brauchen doch so viele solcher Schulen, daß jeder junge Mensch, der die Krankenpflege erlernen will, auch einen Platz in einer solchen Schule findet. Das geht nur, wenn hier durch ein Gesetz ein gewisser Druck ausgeübt wird.
    Nun zu dem neuen Beruf der Krankenpflegehelferin und des Krankenpflegehelfers mit einjähriger Ausbildung! Was sollen sie tun? Wie ist ihr Aufgabenbereich? Wie weit arbeiten sie selbständig, wie weit unter Aufsicht einer Krankenschwester? Das muß doch, wenn ein solches neues Berufsbild geschaffen wird, klargestellt sein. Warum soll es nicht gehen, wenn es in anderen Ländern möglich ist? Diese beiden Berufsgruppen sind nicht nur in den angelsächsischen Ländern sehr klar voneinander abgegrenzt. Auch das Schweizer Gesetz über diese Pflegehelferinnen sagt sehr deutlich, was ihre Aufgaben sind, wieweit sie selbständig sein können. Ich gebe Ihnen völlig recht, Frau Kollegin Engländer, daß man durchaus sagen kann und sagen muß, daß die Pflegehelferin bei bestimmten Erkrankungen, etwa bei der Pflege chronisch Kranker oder alter oder gebrechlicher Menschen, selbständig tätig sein kann, daß man sie aber z. B. in der akuten Krankenpflege naturgemäß nur unter Aufsicht einer voll ausgebildeten Schwester wird arbeiten lassen können. Das müssen wir aber doch im Gesetz festlegen. So einfach, finde ich, kann man es sich mit der Einführung eines neuen Berufsbildes nicht machen.
    Der Bundesrat meint — nach meiner Meinung wirklich sehr milde —, daß es doch wohl angezeigt sei, zum Schutze der Kranken im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen — Frau Ministerin hat es auch erwähnt —, ob nicht in einer besonderen Vorschrift bestimmte Aufgaben der Vollschwester vorbehalten werden sollten. Ich bin der Meinung — und ich hoffe, daß ich mich mit den meisten Ausschußmitgliedern darin treffe —, daß wir das sehr eingehend prüfen sollten. Ich bin überzeugt, wir werden angesichts der Anregungen des Bundesrates zu einem positiven Ergebnis kommen.
    Der Entwurf schützt wieder nur die Berufsbezeichnung, nicht die Berufsausübung. Das habe ich nicht anders erwartet. Aber ich muß sagen, im Jahre 1957, als wir über genau dasselbe diskutierten, wurde uns geantwortet, es bestehe ein Mangel an Krankenschwestern und deshalb könne man nur die Berufsbezeichnung schützen. Nun, dieser Mangel ist nicht abgestellt worden. Natürlich — Frau Ministerin, Sie haben das vor einem Jahr bei der Diskussion über unseren Antrag erwähnt — tendieren die Krankenhäuser dahin, ausgebildete Schwestern zu nehmen. Wenn aber die Möglichkeit besteht, das dieselbe Tätigkeit auch ohne Ausbildung ausgeübt wird, dann werden den Krankenhäusern immer wieder Menschen angeboten, die keine Ausbildung haben, und sie sind gezwungen, mit ihnen vorlieb zu nehmen. Ich bin der Meinung, daß dieses Gesetz noch weit schlechter ist als das Gesetz von 1957; denn es läßt ganze Partien überhaupt weg. Es ist völlig nichtssagend. Ich empfinde es fast als eine Provokation, daß wir uns damit beschäftigen sollen; denn es steht so gut wie nichts darin. Das müssen wir jetzt alles erst im Ausschuß erarbeiten. Man hätte uns nicht bloß ein solches Gerippe, sondern auch etwas mehr Inhalt bieten sollen. Ich hoffe, daß wir im Ausschuß den Inhalt bringen werden. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es bei diesen geringfügigen Ansätzen möglich sein wird, das noch in dieser Legislaturperiode fertigzubekommen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Heuser.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hedda Heuser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Wenn ich eines in diesen anderthalb Jahren, die ich dem Hohen Hause angehören durfte, gelernt habe, dann sicher, daß es un-tunlich ist, sich bei solchen speziellen Fragen in der ersten Lesung zu differenziert zu äußern, wenn man die Aufmerksamkeit der geduldigen Kollegen nicht zu sehr strapazieren will, um so mehr, als diese differenzierten Ausführungen meiner Ansicht nach im Ausschuß sehr viel angebrachter sind. Wir sollten vielmehr über die Grundsätzlichkeit auch eines solchen Gesetzentwurfs, der so sehr speziell ist, diskutieren und durchaus nicht vergessen, daß auch er sein politisches Gewicht hat.
    Dieser Gesetzentwurf hat nämlich nicht nur einen gesundheitspolitischen, sondern auch einen hohen bildungspolitischen Aspekt. Es ist zur Zeit eine dankbarere Aufgabe, über die Bildungsmisere zu diskutieren als „nur" über gesundheitspolitische Fragen. Leider ist das so. Aber hier sind wir in der Situation, daß diese beiden Aspekte sich begegnen, und wir können das nicht genug betonen.
    Wenn hier darüber Klage geführt wird, daß dieses Gesetz in seinem Gehalt gegenüber dem bereits vorliegenden zu wenig biete, dann sollten wir uns darüber klar sein, daß es unser aller Wunsch gewesen ist, auch bei den Vorschlägen, die der Ausschuß der Bundesregierung für dieses neue Gesetz gemacht hat, einen besonderen Trend zu verfolgen, nämlich das Ausbildungsniveau unserer Krankenschwestern zu heben. Dieser Trend wird durchaus spürbar, wenngleich auch ich der Meinung bin, daß man hier
    3) etwas deutlicher hätte werden können.
    Wenn Sie sich die Ergebnisse der Forschung über Krankenpflegewesen der Weltgesundheitsorganisation ansehen, stellen Sie fest — und das bestärkt uns in unserem Vorhaben —, daß überall da, wo sowohl an die bildungsmäßigen Voraussetzungen zum Eintritt in den Krankenpflegeberuf als auch an die Ausbildung selber besonders hohe Anforderungen gestellt werden, der Zustrom zu diesem Beruf außerordentlich angewachsen ist, ja am höchsten in der Welt ist. Wir brauchen also nicht die weitverbreitete Angst zu haben, daß wir, wenn wir unsere Anforderungen zu hoch schrauben, das Gegenteil von dem erreichen, was wir erreichen wollen, nämlich mehr junge Menschen für diesen Beruf zu gewinnen. Wenn wir das beachten, dann brauchen wir auch die Befürchtungen nicht zu teilen, daß dem zweiten Berufsweg, der hier ins Auge gefaßt worden ist, dem der Krankenpflegehelferin und des Krankenpflegehelfers, im Vergleich mit dem Beruf der Krankenschwester zu viel Gewicht beigemessen werden könnte. Sie haben beide ihre Berechtigung und ihre Notwendigkeit.
    Eine weitere Befürchtung grundsätzlicher Art, die bei den Betroffenen lautgeworden ist, geht dahin, daß wir Gefahr liefen, eine zu strenge Trennung zwischen der Krankenpflegeschule und dem Krankenhaus durchzuführen. Wenn Sie Gelegenheit hatten, sich in Ländern umzuschauen, die in Fragen der Krankenpflege in den letzten Jahren sehr aktiv gewesen sind, dann werden Sie festgestellt haben, daß überall da, wo man diese Trennung zu scharf vollzogen hat, mittlerweile ernste Bedenken dagegen und der Wunsch laut geworden sind, die Kombination Schule/ Krankenhaus wieder mehr zu intensivieren. Aber ich glaube, wesentlich daran ist, zu erkennen, daß wir in unsere Krankenhäuser das Unterrichtsprinzip verstärkt hineintragen müssen. Ich glaube, wenn das erkannt ist und wenn das praktiziert wird, braucht die Befürchtung gegenüber einer zu großen Trennung, die den pflegerischen Berufen sicher schaden würde, nicht mehr zu bestehen.
    Es ist hier Klage darüber geführt worden, über den Inhalt und die näheren Bestimmungen zur Ausbildung sei zu wenig gesagt worden. Diese Befürchtungen gehen so weit, daß man sagt, es wäre besser gewesen, das. Gesetz von 1957 zu novellieren und nicht daran zu rühren, anstatt ein neues Gesetz zu machen, das diese Dinge vermissen läßt. Die Frau Ministerin hat zu diesem Punkt angeführt, das Parlament selber habe geäußert, diese Dinge sollten nicht mehr so dezidiert in ein Gesetz hinein; diese Äußerung sei 1958, also ein Jahr nach Erlaß des 57er Gesetzes, getan worden. Ich meine aber, wir müßten uns schon darüber unterhalten, was wir noch hineinnehmen können, weil auch wir der Meinung sind, daß die Vorlage nicht ausreichen wird. Ich glaube, wir müssen das Gesetz danach gestalten, was uns laut Verfassung an weitestmöglicher Einflußnahme zusteht; wir müssen es nach den Möglichkeiten gestalten, die uns in der Kompetenzverteilung zwischen dem Bundestag, den Ministerien und den Ländern zustehen. Wir werden die Vorschläge dieses Hohen Hauses aus dem Jahre 1958 in diesem sachlichen Zusammenhang eben überprüfen müssen, wenn wir uns nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, wir machten nicht ausreichend von unseren gesetzgeberischen Zuständigkeiten in der Gesundheitspolitik Gebrauch.
    Der Inhalt der Ausbildung sollte meiner Ansicht nach grundsätzlich auf das Wesentliche der Krankenpflege ausgerichtet sein. Wir müssen den Beruf der Krankenschwester von einer Reihe technischer Verrichtungen, die sie vom Krankenbett abziehen, entlasten. Dazu gehört mit Sicherheit der zweite Berufsweg, der hier schon mehrfach angeführt worden ist. Dazu gehört aber auch etwas, was ich in den Ausführungen der Frau Ministerin und auch der beiden Kolleginnen, die vor mir gesprochen haben, vermißt habe. Wir richten unsere Ausführungen über Krankenpflege eigentlich immer ausschließlich an die Schwestern und die Helferinnen und gedenken der Männer in diesem Beruf immer nur mit der in Klammern zugefügten Anführung der männlichen Berufsbezeichnung. Wenn ich davon spreche, daß wir eine Reihe von technischen Aufgaben aus diesen Pflegeberufen herausnehmen müssen, dann sollten wir uns im Ausschuß auch darüber unterhalten, ob wir das Berufsbild des Krankenpflegers nicht durch zusätzliche technische Ausbildung — ich denke an feinmechanische oder sonstige handwerkliche Dinge — ergänzen können, so daß wir auch wieder mehr Männer in dieses Arbeitsgebiet hineinbekommen. Wir haben sie durchaus nötig, und wir freuen uns, daß auch draußen im Lande Bestrebungen dieser Art im Gange sind.



    Frau Dr. Heuser
    Ich meine also — und es kam mir darauf an, das darzustellen —, wenn wir die grundsätzlichen Vorstellungen, die wir von dieser Aufgabe haben, verwirklichen wollen, wird es einer sorgfältigen Arbeit im Ausschuß bedürfen, um die notwendigen Details unseren Auffassungen von einer politischen Gesamtschau zuzuordnen.
    Ich bitte, die Vorlage dem Ausschuß für Gesundheitswesen zu überweisen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)