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ID0414521000

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    Deutscher Bundestag 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Inhalt: Begrüßung des peruanischen Abgeordneten Dr. Oscar Guzman Marquina, Lima . . . 7155 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr Knorr 7155 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7155 B Fragestunde (Drucksachen IV/ 2715, IV/ 2709) Frage des Abg. Dr. Stoltenberg: Augsburger Rede des stellv. SPD-Vorsitzenden Wehner Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 7156 A Dr. Mommer (SPD), zur GO . . . . 7156 B Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . . 7156 C Frage des Abg. Bühler: Deutsche Schule in Washington Dr. Schröder, Bundesminister . . 7157 A Bühler (CDU/CSU) 7157 B Frage des Abg. Bühler: Ausstellung in den Vereinigten Staaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7157.0 Begrüßung einer Arbeitsgruppe der Westeuropäischen Union . . . . . . . . 7157 D Frage des Abg. Dr. Schäfer: Staatssekretär von Eckardt — parteipoltische Neutralität Dr. Schäfer, Staatssekretär 7157 D, 7158 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7158 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7158 B Mattick (SPD) . . . . . . . . . 7158 C Frage des Abg. Fritsch: Zuschuß an Bundesbedienstete zur Gemeinschaftsverpflegung Dr. Schäfer, Staatssekretär . . 7158 D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 7159 A Frage des Abg. Reichmann: Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7159 B Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7159 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . . 7159 C Frage des Abg. Reichmann: Alkoholempfindlichkeit Dr. Bucher, Bundesminister . 7160 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7160 A Frage des Abg. Weigl: Schutz vor dem Verkauf ungenießbarer Fleisch- und Wurstwaren Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7160 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 Frage des Abg. Unertl: Spirituosenindustrie Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7160 D, 7161 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 7161 A Frage des Abg. Unertl: Maßnahmen gegen Verzerrung des Wettbewerbs Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Zollfreikontingent für deutsche Touristen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 7161 B Fragen des Abg. Drachsler: Wild- und Jagdstörung durch den Zolldienst Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7161 D Drachsler (CDU/CSU) 7162 A Fritsch (SPD) 7162 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Sperrung der Westberliner Autobahn für Rennen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7162 D Neumann (Berlin) (SPD) 7162 D Frage des Abg. Hammersen: Schäden an der Mainschleuse in Kostheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7163 A Hammersen (FDP) 7163 B Ramms (FDP) 7163 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Standgelder für Waggons Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7163 D, 7164 A Schmidt (Kempten) (FDP) . 7163 D, 7164 A Fragen der Abg. Dr. Hellige und Dr. Frede: Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7164 A, 7165 A Dr. Hellige (FDP) 7164 C Dr. Frede (SPD) . . . . . . . 7164 D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 7165 A Brück (CDU/CSU) 7165 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen Sehleistung von Busfahrern Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7165 C, 7166 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7165 D, 7166 A Fragen der Abg. Dr. Althammer und Strohmayr: Bundesbahndirektion Augsburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7166 A, 7167 A, 7168 A Dr. Althammer (CDU/CSU) 7166 D, 7167 A Strohmayr (SPD) 7167 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7167 D Roß (Oldenburg) (SPD) 7168 A Fragen des Abg. Strohmayr: Fachschule für Fahrlehrer Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7168 B, 7169 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7168 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 7169 A Frage des Abg. Josten: Rheinbrücke zwischen Andernach und Neuwied Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7169 A Josten (CDU/CSU) 7169 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 7169 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 7169 D Frage des Abg. Weigl: Ausbau eines Teilabschnitts der Staatsstraße 2166 zur Bundesstraße 470 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7170 A Weigl (CDU/CSU) 7170 A Fragen des Abg. Sander: Bundesstraße 83 7170 B Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/ 2681) 7170 C Nachwahl zur Beratenden Versammlung des Europarates 7170 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 III Entwurf eines Krankenpflegegesetzes (Drucksache IV/ 2550) — Erste Beratung — Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7170 D, 7179 C, 7180 B Frau Engländer (CDU/CSU) . . . . 7173 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 7174 B, 7179 D, 7180 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . 7176 A 7180 D Frau Haas (CDU/CSU) 7177 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 7178 D Antrag betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (SPD) (Drucksache IV/ 2723) 7181 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (SPD) (Drucksache IV/ 2646) ; in Verbindung mit: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Obergrenzen für Wohnbeihilfen (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2717) ; mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache IV/ 2718) ; und mit Antrag betr. Erfahrungen mit dem Gesetz über Wohnbeihilfen (FDP) (Drucksache IV/ 2720) — Erste Beratung — Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 7181 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 7183 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 7185 C Lücke, Bundesminister 7187 C, 7198 A Mick (CDU/CSU) 7191 C Jacobi (Köln) (SPD) 7192 D Hammersen (FDP) . . . . . . 7200 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 7201 D Hauffe (SPD) 7202 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Italienischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache IV/ 1925); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2685) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7204 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 11. Dezember 1963 zu dem Abkommen vom 8. April 1958 zwischen der Bundesrepublik und Spanien über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache IV/ 2265) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2684) — Zweite und dritte Beratung — 7205 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Fündundachtzigste Verordnung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2490, IV/ 2512, IV/ 2692) 7205 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung beschlossene Dreiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. und über die von der Bundesregierung beschlossene Neunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/ 2438, IV/ 2530, IV/ 2556, IV/ 2694) 7205 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz— (Drucksachen IV/ 2594, IV/ 2693) 7205 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung gemeinsamer Qualitätsnormen für Spargel und Gurken (Drucksachen IV/ 2526, IV/ 2703) . . . . 7205 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung von Erhebungen über die Schweinebestände in den Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/ 2574, IV/ 2704) 7205 D Nächste Sitzung 7206 A Anlagen 7207 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1964 7155 145. Sitzung Bonn, den 11. November 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 11. 11. Dr. Atzenroth 13. 11. Dr.-Ing. Balke 11. 11. Bazille 15. 12. Dr. Birrenbach 11. 11. Fürst von Bismarck 14. 11. Frau Brauksiepe 11. 11. Dr. von Brentano 15. 11. van Delden 11. 11. Deringer * 12. 11. Dr. Dittrich 13. 11. Dr. Effertz 13. 11. Ehren 31. 12. Eisenmann 13. 11. Gedat 15. 12. Geiger 13. 11. Frau Geisendörfer 19. 11. Hahn (Bielefeld) 30. 11. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 11. Herberts 13. 11. Hilbert 13. 11. Kahn-Ackermann 20. 11. Klinker * 11. 11. Dr. Kohut 13. 11. Kriedemann * 11. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 11. Leber 13. 11. Lenz (Bremerhaven) 13. 11. Dr. Löbe 13. 11. Dr. Mälzig 13. 11. Mauk * 11. 11. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 14. 11. Peters (Norden) 14. 11. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 11. Dr. Starke 13. 11. Stein 11. 11. Weber (Georgenau) 11. 11. b) Urlaubsanträge Gaßmann 30. 11. Giencke 1. 12. Strauß 28. 11. Wagner 28. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 6. Nov. 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 274. Sitzung ,am 6. November 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 22. Oktober 1964 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hält an den verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Bedenken fest, die er bereits im ersten Durchgang gegen die im § 6 b Abs. 1 Ziff. 5 vorgesehene Zuständigkeitsregelung vorgebracht hat (vergl. Ziff. 2 der Anlage zu Drucksache 193/64 - Beschluß ). Um das Inkrafttreten des Gesetzes und seinen Vollzug vom 1. Januar 1965 an nicht zu gefährden, sieht der Bundesrat davon ab, wegen dieser Frage den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er behält sich jedoch vor, die Angelegenheit zu gegebener Zeit wieder aufzugreifen. Dr. Zinn Bonn, 6. November 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 23. Oktober 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. h. c. Dr. e. h. Georg August Zinn
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    Rede von Margarete Engländer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Minister Schwarzhaupt hat soeben den Entwurf eines Krankenpflegegesetzes begründet und hinzugefügt, wie sie eine Rechtsverordnung zu gestalten beabsichtigt. Dafür bin ich ihr sehr dankbar; denn die Rechtsverordnung gehört ja praktisch mit dem Gesetz zusammen.
    Der Gesetzentwurf ist ja nur ein Rahmengesetzentwurf. Nach dem vorliegenden Krankenpflegegesetzentwurf wird Frau Minister für das Gesundheitswesen ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats das Nähere über die Ausbildung und die Prüfungen in der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe sowie die Prüfungsgebühren zu regeln. Es ist zu hoffen, daß bis zur Beratung des Entwurfs im Ausschuß die zu erlassende Rechtsverordnung vorliegen wird. Ohne genaue Kenntnis ihres Inhalts, der die heute notwendigen Voraussetzungen für die Einschulung in die Krankenpflegeberufe und die Ausbildung und Prüfungsordnung festlegt, würden die Ausschußberatungen auf unsicherem Boden stehen.

    (Abg. Frau Dr. Hubert: Sehr richtig!)

    Wir alle haben eine große Menge von Zuschriften erhalten. Wir werden uns sehr ernst mit den darin anklingenden Wünschen und Bedenken von Personengruppen, die unmittelbar mit der Ausführung des Gesetzes befaßt sein werden, auseinandersetzen müssen.
    Wir wissen, daß die Entwicklung der medizinischen Wissenschaft immer qualifiziertere Kenntnisse von den Krankenschwestern fordert. Darum muß ihre Ausbildung intensiviert werden, die Unterrichtsstunden müssen vermehrt und an die bildungsmäßigen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Krankenpflegeschulen höhere Anforderungen gestellt werden. Dabei muß aber beachtet werden, daß den von den Volksschulen kommenden, oft besonders geeigneten jungen Menschen die Möglichkeit zur entsprechenden Vorbildung gegeben werden muß. Ich denke dabei z. B. an die schon heute übliche Ausbildung in den Schwesternvorschulen. Frau Minister hat soeben bereits mehrere andere Möglichkeiten aufgezählt. Ich glaube, das wird ein Hauptpunkt in unseren Ausschußberatungen werden.
    Daß der Schwesternschullehrgang an einer staatlich anerkannten Schule in Zukunft einheitlich drei Jahre dauern soll, entspricht der Forderung nach einer den fortschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechenden Ausbildung und der Übung im internationalen Bereich. Sehr möchte ich den Auszubildenden wünschen, daß sie ein Zwischenexamen machen könnten oder daß neben der Beurteilung der Prüfungsleistungen im Schlußexamen die Beurteilung seitens der Krankenschwesternschule berücksichtigt wird.
    Das Verhältnis der theoretischen zu den praktischen Unterrichtsstunden sollte nach den Erfahrungen der Schwesternschulen festgelegt werden. Wohl jedem, der sich mit Schwesternausbildungsfragen beschäftigt, erscheint es selbstverständlich, daß die praktische Tätigkeit und die Beobachtung am Krankenbett die Grundlage der Ausbildung sein müssen. Am Krankenbett vereinigen sich ja Theorie und Praxis.
    Es sind Wünsche laut geworden, die Krankenschwester und die Krankenpflegehelferin in getrennten Gesetzen zu behandeln. Es wird vorgeschlagen, die Krankenpflegehelferin und die Alterspflegerin in ein Gesetz zu bringen. Dazu ist folgendes zu sagen: Es handelt sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Krankenpflegegesetz, das alle in der Krankenpflege tätigen Personen erfassen sollte. Es erscheint daher nicht zweckmäßig, für die verschiedenen Gruppen der Pflegekräfte gesonderte Gesetze zu erlassen. Abgesehen davon wird ja nach den jüngsten Erfahrungen eine Bundeskompetenz für eine Regelung auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge bestritten. Ein Gesetz, das sich mit der Altenpflege befaßt, könnte daher auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen und damit die in ein solches Gesetz aufgenommene Regelung für die Krankenpflegehelferin in Frage stellen.
    Manche warnen vor der Zweiteilung des Berufs. Aber ist es nicht längst eine notwendige Tatsache geworden, daß der Schwester die Helferin zur Seite steht? Arbeiten nicht über 25 000 mehr oder weniger vorgebildete Helferinnen in der Krankenpflege mit? Seien wir darum froh, daß der vorliegende Gesetzentwurf im ganzen Bundesgebiet die Ausbildung dieser helfenden Kräfte in der Zukunft in gleichgeordnete Bahnen lenken wird.
    Im Pflegebereich sind alle Verrichtungen mit gleich großer Verantwortung verbunden. Darum werden durchaus Menschen mit unterschiedlicher Ausbildung gebraucht. Soviel mir bekannt ist, hat sich die Zusammenarbeit der in Modellschulen als Pflegehelfer oder Pflegehelferinnen Ausgebildeten mit den Krankenschwestern oder Pflegern gut bewährt. Mir scheint, daß wir in den einzelnen Stationen unserer Krankenhäuser weit mehr als bisher zu einer Teamarbeit kommen müssen. Im Ausland finden wir sie ja fast überall. In dieses Team gehört eine Krankenpflegehilfskraft.
    Schwer und wohl auch nur von Fall zu Fall möglich wird es sein, die Tätigkeitsbereiche abzugrenzn. Was z. B. bei Schwerkranken nur durch die geübte Hand der Krankenschwester oder des Pfle-



    Frau Engländer
    gers getan werden kann, kann bei Leichtkranken oder Rekonvaleszenten oft Krankenpflegehelferinnen oder -helfern überlassen werden, z. B. das Betten. Hier wird auch weiterhin die erfahrene leitende Stationsschwester verantwortlich einsetzen müssen.
    Den Schutz der Berufsausübung müssen wir, wie eben Frau Minister schon sagte, aus denselben Gründen wie 1957 und im vorigen Jahr ablehnen. Ich wiederhole diese Gründe noch einmal. Es sind der Mangel an Krankenpflegepersonal, die Schwierigkeiten einer klaren Abgrenzung gegenüber anderen Berufen, deren Tätigkeit sich mit den Tätigkeiten dieser beiden Berufe überschneidet, und die Erfahrung, daß ohnehin überall voll ausgebildetes Krankenpflegepersonal da verwendet wird, wo es ausreichend vorhanden ist.
    Ehe ich diesen Platz heute verlasse, möchte ich den vielen opferbereiten Schwestern und Pflegern sehr herzlich für ihre unermüdlichen Bemühungen um den kranken Menschen und für den Aufbau der ganzen Pflegeorganisationen danken.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ihr Erfahrungen sind ja die Grundlage für unseren Gesetzentwurf. Wir hoffen sehr, daß nach gemeinsamen Ausschußberatungen aus dem Entwurf ein Gesetz besteht, das ihnen eine Hilfe sein wird. Wir sind davon überzeugt, daß einerseits die Hebung des Berufs der Krankenschwester und des Pflegers vielen jungen Menschen diesen Beruf erstrebenswert erscheinen lassen wird. Andererseits hoffen wir, daß viele Eltern auf das frühe Mitverdienen ihrer Kinder verzichten werden, wenn sie ihnen dadurch in verhältnismäßig kurzer Zeit eine abgeschlossene Berufsausbildung geben können. Diese würde eine Grundlage für ihr ganzes Leben bleiben, auch wenn sie etwa aus diesem Beruf in den Beruf der Hausfrau und Mutter abspringen sollten, auch wenn sie sich noch — auf dieser Basis aufbauend — zur voll ausgebildeten Krankenschwester oder zum Pfleger hocharbeiten.
    Wir bitten, den Entwurf dem Gesundheitsausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Hubert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elinor Hubert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute von Frau Ministerin Schwarzhaupt die Begründung zu dem Krankenpflegegesetz gehört, die sich eigentlich im wesentlichen darin erschöpfte, uns die Vorstellungen der Bundesregierung über eine zukünftige Rechtsverordnung darzulegen. Wir haben es aber hier mit dem Gesetzestext zu tun. Wir können uns nur an das halten, was in diesem Gesetz steht und was hier vorgelegt wird. Wir können den Entwurf nur an der Frage messen, warum wir eigentlich eine Verbesserung des bisherigen Gesetzes über die Krankenpflege brauchen. Meiner Meinung nach brauchen wir sie aus dreierlei Gründen: erstens, weil der Ausbildungsstand unserer Krankenschwestern auf Grund der Mängel des bisherigen Gesetzes in seiner Qualität sehr unterschiedlich ist und weil die Ausbildung einheitlich den Fortschritten von Medizin und Wissenschaft angepaßt werden muß, so daß die voll ausgebildete Krankenschwester um der Versorgung unserer Kranken willen eine wirkliche Mitarbeiterin des Arztes bei den heute komplizierten Erkennungs- und Behandlungsmethoden von Krankheiten sein muß. Durch die Anhebung der Ausbildung kann auch die Angleichung an das internationale Niveau bei unsereren Schwestern erreicht werden.
    Zweitens. Weil der Bedarf an Krankenpflegekräften ständig steigt, müssen wir mehr junge Menschen für diesen schönen, aber sicher nicht leichten Beruf gewinnen, wobei ich der Meinung bin, daß dieser Beruf zu einem normalen Beruf, zu einem Beruf wie jeder andere werden muß, nicht beschwert durch irgendwelche traditionelle Vorstellungen von Dienen-Müssen. Das Dienen gehört dazu. Aber wir müssen diesen Beruf zu einem normalen Frauenberuf machen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dazu brauchen wir den geeigneten Nachwuchs aus unseren Volksschulen, dem durch Schaffung einer genügenden Anzahl von Vorschulen die Möglichkeit gegeben sein muß, nicht nur die Zeit von der Schulentlassung bis zum Beginn der Krankenpflegeausbildung zu überbrücken, sondern in dieser Zeit so vorgebildet zu werden, daß auch diese jungen Mädchen und jungen Männer aus den Volksschulen den Anforderungen einer hochqualifizierten Ausbildung gewachsen sind; denn das ist ja die Ausbildung, die wir für diese jungen Mädchen und jungen Männer aus den Volksschulen haben wollen.
    Drittens müssen zusätzlich jüngere und auch ältere Menschen gewonnen werden, die sich, bei einer kürzeren Ausbildung, der Pflege der Kranken widmen wollen, und zwar der rein persönlichen Pflege, damit endlich der untragbare Zustand aufhört, daß die Kranken in unseren Krankenhäusern in zunehmender Zahl von völlig unausgebildeten Kräften versorgt und gepflegt werden.
    Fragen wir uns nun: Bietet der vorliegende Entwurf über die Ausbildung, die ja verbessert werden soll — ich glaube, darüber sind wir uns alle einig —, dazu die Ansätze? Es steht hier nur der lapidare Satz: die Ausbildung dauert drei Jahre und umfaßt theoretischen und praktischen Unterricht sowie eine praktische Ausbildung. Nichts über die Anforderungen an die Ausbildungsstätten, nichts über die erforderliche Vorbildung, nichts über die Mindestanforderungen, ja, überhaupt nichts über den Inhalt der Ausbildung, darüber, wie sie gestaltet sein soll, oder über das Eintrittsalter, das doch beim Schwesterberuf nicht ohne Bedeutung ist, besonders im Hinblick auf den Kranken! Die Frau Ministerin hat sich darauf bezogen, daß wir im Jahre 1958 bei dem Gesetz über die Masseure und Heilgymnasten sehr viel, meiner Meinung nach zuviel, der Rechtsverordnung überlassen haben. Aber, Frau Ministerin, das war der Wunsch der Beamten, dem sich dann die Mehrheit des Ausschusses angeschlossen hat. Die Beamten haben uns immer wieder — sehr gegen



    Frau Dr. Hubert
    den Widerstand von uns Sozialdemokraten — erklärt, Einzelheiten sollen möglichst der Rechtsverordnung überlassen werden. Nun darf man aber auch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Hier ist doch im Gesetz überhaupt nichts mehr darüber gesagt worden, wie die Ausbildung aussehen soll. Auch im alten Gesetz war in § 14 dem Bundesministerium, damals noch dem des Innern, die Ermächtigung gegeben, die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu erlassen. Was die Einzelheiten angeht, so muß ein solches Gesetz so beweglich sein, daß man sich jederzeit den neuen Anforderungen, die sich durch Wissenschaft und Forschung ergeben, schnell anpassen kann.
    Aber Art. 80 des Grundgesetzes sagt sehr klar, wie die gesetzliche Grundlage einer Rechtsverordnung beschaffen sein muß. Wir haben das in manchen Gesetzen nicht immer ganz erfüllt. Da heißt es nämlich: Das Gesetz soll Inhalt, Zweck und Ausmaß der Rechtsverordnung genau bestimmen. Hier bleibt alles im dunkeln. Nichts ist ersichtlich, wie die Ausbildung in der Zukunft gestaltet werden soll. Als ich mich bei einem unserer großen Verbände erkundigte, wie er sich nun eigentlich zu diesem Gesetzentwurf stelle, da hat man mir geantwortet: Wir wissen überhaupt nicht, wie wir Stellung beziehen sollen; denn wir wissen ja gar nicht, was mit diesem Gesetz auf uns zukommt durch die Rechtsverordnung, die man nicht kennt. — Wir haben in diesem Hohen Hause auch genügend Erfahrungen mit Rechtsverordnungen, die nachher oft sehr viel anders aussehen, als wir es uns vorgestellt haben. Ich glaube, so geht es nicht, daß man hier einfach alles und jedes der Rechtsverordnung überläßt.
    Nun zu den Möglichkeiten für die Volksschülerinnen, in diesen Beruf hineinzukommen. Sie haben sich auch da auf eine Rechtsverordnung bezogen. Wissen wir, ob diese Rechtsverordnung dann so aussehen wird, wie dieses Hohe Haus es noch in diesem Jahr an Hand der Vorschläge des Gesundheitsausschusses, die Sie auch schon erwähnten, vorgesehen hat, nämlich daß eine zehnjährige Schulbildung die Voraussetzung sein soll, daß sie aber durch den Besuch von Schwesternvorschulen und Berufsfachschulen — sie können meinetwegen auch anders heißen — ebenfalls erfüllt werden kann? Wenn wir nicht die Forderung nach solchen Schulen irgendwie im Gesetz verankern, dann werden wir noch nach fünf und sechs Jahren genauso wenig solcher Vorschulen haben wie heute. Wir haben sie aus eigener Initiative einiger Verbände. Das ist gut und schön, und sie haben sich bewährt. Aber das ist doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir brauchen doch so viele solcher Schulen, daß jeder junge Mensch, der die Krankenpflege erlernen will, auch einen Platz in einer solchen Schule findet. Das geht nur, wenn hier durch ein Gesetz ein gewisser Druck ausgeübt wird.
    Nun zu dem neuen Beruf der Krankenpflegehelferin und des Krankenpflegehelfers mit einjähriger Ausbildung! Was sollen sie tun? Wie ist ihr Aufgabenbereich? Wie weit arbeiten sie selbständig, wie weit unter Aufsicht einer Krankenschwester? Das muß doch, wenn ein solches neues Berufsbild geschaffen wird, klargestellt sein. Warum soll es nicht gehen, wenn es in anderen Ländern möglich ist? Diese beiden Berufsgruppen sind nicht nur in den angelsächsischen Ländern sehr klar voneinander abgegrenzt. Auch das Schweizer Gesetz über diese Pflegehelferinnen sagt sehr deutlich, was ihre Aufgaben sind, wieweit sie selbständig sein können. Ich gebe Ihnen völlig recht, Frau Kollegin Engländer, daß man durchaus sagen kann und sagen muß, daß die Pflegehelferin bei bestimmten Erkrankungen, etwa bei der Pflege chronisch Kranker oder alter oder gebrechlicher Menschen, selbständig tätig sein kann, daß man sie aber z. B. in der akuten Krankenpflege naturgemäß nur unter Aufsicht einer voll ausgebildeten Schwester wird arbeiten lassen können. Das müssen wir aber doch im Gesetz festlegen. So einfach, finde ich, kann man es sich mit der Einführung eines neuen Berufsbildes nicht machen.
    Der Bundesrat meint — nach meiner Meinung wirklich sehr milde —, daß es doch wohl angezeigt sei, zum Schutze der Kranken im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen — Frau Ministerin hat es auch erwähnt —, ob nicht in einer besonderen Vorschrift bestimmte Aufgaben der Vollschwester vorbehalten werden sollten. Ich bin der Meinung — und ich hoffe, daß ich mich mit den meisten Ausschußmitgliedern darin treffe —, daß wir das sehr eingehend prüfen sollten. Ich bin überzeugt, wir werden angesichts der Anregungen des Bundesrates zu einem positiven Ergebnis kommen.
    Der Entwurf schützt wieder nur die Berufsbezeichnung, nicht die Berufsausübung. Das habe ich nicht anders erwartet. Aber ich muß sagen, im Jahre 1957, als wir über genau dasselbe diskutierten, wurde uns geantwortet, es bestehe ein Mangel an Krankenschwestern und deshalb könne man nur die Berufsbezeichnung schützen. Nun, dieser Mangel ist nicht abgestellt worden. Natürlich — Frau Ministerin, Sie haben das vor einem Jahr bei der Diskussion über unseren Antrag erwähnt — tendieren die Krankenhäuser dahin, ausgebildete Schwestern zu nehmen. Wenn aber die Möglichkeit besteht, das dieselbe Tätigkeit auch ohne Ausbildung ausgeübt wird, dann werden den Krankenhäusern immer wieder Menschen angeboten, die keine Ausbildung haben, und sie sind gezwungen, mit ihnen vorlieb zu nehmen. Ich bin der Meinung, daß dieses Gesetz noch weit schlechter ist als das Gesetz von 1957; denn es läßt ganze Partien überhaupt weg. Es ist völlig nichtssagend. Ich empfinde es fast als eine Provokation, daß wir uns damit beschäftigen sollen; denn es steht so gut wie nichts darin. Das müssen wir jetzt alles erst im Ausschuß erarbeiten. Man hätte uns nicht bloß ein solches Gerippe, sondern auch etwas mehr Inhalt bieten sollen. Ich hoffe, daß wir im Ausschuß den Inhalt bringen werden. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es bei diesen geringfügigen Ansätzen möglich sein wird, das noch in dieser Legislaturperiode fertigzubekommen.

    (Beifall bei der SPD.)