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    Deutscher Bundestag 14 2. Sitzung Bonn, den 4. November 1964 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Winterstein . . . . 7085 A Der Abg. Wittmann tritt in den Bundestag ein 7085 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Varelmann und Dr. Conring . . . 7085 C Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7085 C, D Fragestunde (Drucksache IV/2678) Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Erhaltung des deutschen Erzbergbaus Schmücker, Bundesminister . . . . 7086 D, 7087 A, B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7087 A Fragen des Abg. Haase (Kassel) : Auswirkungen der britischen Zollerhöhungen Schmücker, Bundesminister . 7087 B, C, D, 7088 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 7087 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 7088 A Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7088 A Frage des Abg. Fritsch: Beförderung von Beamten Dr. Hölzl, Staatssekretär . . 7088 B, C, D, 7089 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 7088 C Brück (CDU/CSU) . . . 7088 D, 7089 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 7089 A, B Frage des Abg. Krug: Dorfhelferinnen Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 7089 C Frage des Abg. Lemmrich: Deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Rüstung Gumbel, Staatssekretär . . 7090 A, C, D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7090 B Börner (SPD) . . . . . . . . . 7090 C Fragen des Abg. Dr. Besold: Bauaufträge des Bundes für Werke der bildenden Künstler Kattenstroth, Staatssekretär . . . 7090 D, 7091 A, B Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 7091 B Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Deutsche Entwicklungshilfe für Indonesien Scheel, Bundesminister . . . 7091 C, D, 7092 A, B, C, D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . . 7091 D, 7092 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 7092 B Sänger (SPD) 7092 B Vogt (CDU/CSU) 7092 C Biechele (CDU/CSU) 7092 D Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Steuerfreibeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz im eigenen Kraftfahrzeug Grund, Staatssekretär 7092 D Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Geöffnete Privatbriefe und irrtümlich geöffnete private Sendungen Grund, Staatssekretär . . 7093 A, B, C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7093 C Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): Grenzfragen im pfälzisch-elsässischen Bereich Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7093 D, 7094 A, B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 7094 A, B Frage des Abg. Dr. Dörinkel: : Seehundjagd Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7094 B, C Dr. Dörinkel (FDP) 7094 C Fragen des Abg. Ertl: Verhaftung und Ausweisung des cand. phil. Hecker aus Südtirol Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7094 C, D, 7095 A Ertl (FDP) 7094 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Diplomatische Beziehungen zu Israel Dr. Carstens, Staatssekretär 7095 A, B, C, D, 7096 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7095 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 7095 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7095 D Jahn (SPD) 7095 D, 7096 A Fragen der Abg. Frau Strobel: Französische Alternativ-Pläne zur EWG — Eventueller Austritt Frankreichs aus der EWG Dr. Carstens, Staatssekretär 7096 A, B, C, D, 7097 A, B, C, D, 7088 A Frau Strobel (SPD) . 7096 B, C, D, 7097 A Bading (SPD) 7097 A, B Dr. Kreyssig (SPD) 7097 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 7097 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7098 A Hüttebräuker, Staatssekretär . . 7098 B Frage des Abg. Jahn: Europäisches Strafregister Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7098 C Jahn (SPD) 7098 C Fragen der Abg. Dr. Mommer und Dr. Schäfer: Ermittlungen des Generalbundesanwalts betr. geheimhaltungsbedürftige Fernschreiben — Epstein-Artikel Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7098 D, 7099 A, B, C, D, 7100 A Dr. Mommer (SPD) 7099 A, B Dr. Schäfer (SPD) 7099 B, C Erler (SPD) . . . . . . . . 7099 C, D Sänger (SPD) 7100 A Fragen des Abg Josten: Naturschutzparke Hüttebräuker, Staatssekretär 7100 B, C, D 7101 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . . . 7100 B, C, D Schwabe (SPD) . . . . . . . . 7101 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7101 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (SPD) (Drucksache IV/2337) ; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache IV/2564) — Erste Beratung — Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 7101 C Schmücker, Bundesminister . . . . 7105 D Dr. Dörinkel (FDP) 7110 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 7113 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 III Entwurf eines Siebenten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassungen der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Siebentes Rentenanpassungsgesetz (Drucksache IV/2666) — Erste Beratung — 7115 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (SPD) (Drucksache IV/2608) — Erste Beratung — . . 7115 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2649) — Erste Beratung — 7115 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. März 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über den Luftverkehr (Drucksache IV/2207) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2663) — Zweite und dritte Beratung .....7115 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/2301); Schriftlicher Bericht des Auschusses für Arbeit (Drucksache IV/2655) — Zweite und dritte Beratung — 7116 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderung des Besuchsreiseverkehrs aus dem Sowjetsektor von Berlin und der Sowjetzone (Drucksachen IV/2570), IV/2667) Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . . 7116 C Wehner (SPD) . . . . . . . . 7117 B Dr. Krümmer (FDP) . . . . . . . 7118 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Fünfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, über die von der Bundesregierung erlassene Sechste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste usw., über die von der Bundesregierung erlassene Siebente Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste usw. (Drucksachen IV/2510, IV/2540, IV/2551, IV/2623) ; in Verbindung mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Assoziierung zwischen der EWG und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar) (Drucksachen IV/2473, IV/2624) ; mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Siebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zoltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Fünfundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Achtundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2497, IV/2474, IV/2498, IV/2625) ; mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Neunundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Einundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Vierundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Sechsundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2499, IV/2507, IV/2509, IV/2553, IV/2626) ; mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Achtundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Neunundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2543, IV/2544, IV/2545, IV/2627) . . . . . . 7119 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Dreiundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung vorgelegte Vierundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung vorgelegte Sechsundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2402, IV/2398, IV/2432, IV/2644) 7119 D Siebenundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksache IV/2675) 7119 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten usw. (Drucksachen IV/2504, IV/2616) 7120 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963 hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache IV/2665, Umdruck 267) . . . . . . . 7120 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Abg. Dröscher, Dr. Süsterhenn, Dr. Danz, Kulawig, Holkenbrink, Dr. Schneider (Saarbrücken) u. Gen. betr. Errichtung einer D-Zug-Station im Raum Bingen—Bingerbrück (Drucksachen IV/1914, IV/2664) .. . . . . . . . 7120 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Marine-Prüfstandes in Frankenthal (Pfalz) (Drucksachen IV/2160, IV/2657) . 7120 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des landwirtschaftlichen Gutes Siferling bei Söchtenau (Landkreis Rosenheim) (Drucksachen IV/2563, IV/2658) 7120 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Forschungsanstalt Graf Zeppelin in Ruit über Eßlingen (Neckar) (Drucksachen IV/2401, IV/2659) 7120 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über die Vorlage des Bundesschatzministers betr. Bestellung eines Nießbrauches an den dem Bund gehörenden Aktien der Volkswagenwerk AG zugunsten der Stiftung Volkswagenwerk (Drucksachen IV/2515, IV/2660) 7120 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Bonn (Drucksache IV/2669) 7121 A Entschließungen der 53. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache IV/2630) 7121 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Republik Madagaskar über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/2636) — Erste Beratung — . . . . 7121 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Republik Chile über den Luftverkehr (Drucksache IV/2641) — Erste Beratung — 7121 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Senderunternehmen (Drucksache IV/2642) — Erste Beratung — 7121 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Königreich Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache IV/2643) — Erste Beratung — . . . . . 7121 C Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik an den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache IV/2650) — Erste Beratung — 7121 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Königreich Griechenland über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr (Drucksache IV/2651) — Erste Beratung — 7121 D Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder sowie für gleichgestellte Betriebe (Drucksache IV/2480) — Erste Beratung — 7121 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache IV/2524) ; — Erste Beratung — . . . . . . . . . 77122 A Entwurf eines Gesetzes über die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksache IV/2524) — Erste Beratung — . . . . . 7122 A Antrag der Fraktion der FDP betr. Einkommensvergleich im Grünen Bericht (Drucksache IV/2653) 7122 B Antrag der Abg. Herold, Hirsch, Hauffe, Zühlke, Dr. Starke, Murr, Dr. Knorr, Dr. Kempfler u. Gen. betr. Bundesanstalt für Fleischforschung (Drucksache IV/2656) 7122 C Nächste Sitzung 7122 D Berichtigung 7122 Anlagen 7123 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7085 14 2. Sitzung Bonn, den 4. November 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 141. Sitzung, Seite I, rechte Spalte, Zeile 16, statt „Bauer (Würzburg)" : Bauer (Wasserburg). Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7123 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 4. 11. Bauer (Wasserburg) 4. 11. Bauer (Würzburg) * 6. 11. Benda 6. 11. Berkhan* 6. 11. Fürst von Bismarck* 6. 11. Blachstein* 6. 11. Dr. h. c. Brauer* 6. 11. Dr. von Brentano 15. 11. Dr. Conring 4. 11. Corterier* 6. 11. van Delden 6. 11. Dr. Dichgans 4. 11. Dr. Dittrich 6. 11. Dröscher 6. 11. Eisenmann 6. 11. Even (Köln) 4. 11. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven)* 6. 11. Frau Funcke (Hagen) 4. 11. Dr. Furler 6. 11. Gewandt 6. 11. Dr. Gleissner 6. 11. Dr. Hahn (Heidelberg) 5. 11. Hilbert 6.11. Frau Dr. Hubert* 6. 11. Illerhaus 4. 11. Jacobs* 6. 11. Kaffka 6. 11. Kahn-Ackermann 20. 11. Frau Klee 4. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 6. 11. Dr. Koch 6. 11. Dr. Kohut 6. 11. Dr. Kopf* 6. 11. Frau Korspeter 4. 11.° Kühn 6. 11. Leber 6. 11. Lenze (Attendorn) * 6. 11. Leukert 6. 11. Dr. Mälzig 6. 11. Frau Dr. Maxsein* 6. 11. Dr. von Merkatz* 6. 11. Metzger 6. 11. Dr. Meyer (Frankfurt)* 6. 11. Michels 6. 11. Mischnick 4. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Freiherr von Mühlen* 6. 11. Müller (Erbendorf) 6. 11. Paul* 6. 11. Peters (Poppenbüll) 14. 11. Rademacher 6. 11. Frau Renger* 6. 11. Dr. Rutschke* 6. 11. * Für die Teilnahme an einer Sitzung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmid (Frankfurt)* 6. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 4. 11. Seibert 4. 11. Seidl (München) * 6. 11. Dr. Serres* 6. 11. Dr. Starke 4. 11. Strauß 6. 11. Dr. Süsterhenn 6. 11. Dr. Wahl* 6. 11. Werner 6. 11. Wienand* 6. 11. Dr. Zimmer* 6. 11. b) Urlaubsanträge Bazille 15. 12. Ehren 31. 12. Gedat 15. 12. Frau Geisendörfer 19. 11. Hahn (Bielefeld) 30. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 26. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Althammer (Drucksache IV/2621, Fragen VI/3 und VI/4) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die vom Herrn Bundeskanzler in seinem Telegramm an General de Gaulle ausgedrückte Bereitschaft zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in Südamerika in die Tat umzusetzen? Hat die Bundesregierung auf das französische Angebot, eine gemeinsame Linie gegenüber den osteuropäischen Ländern zu entwickeln, geantwortet? Zu 1. Die Möglichkeiten einer deutsch-französischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in Lateinamerika sind bereits vor der SüdamerikaReise des französischen Staatspräsidenten im Rahmen der deutsch-französischen Konsultationen von uns zur Sprache gebracht worden. Wir haben der französischen Regierung mehrere Möglichkeiten einer Zusammenarbeit gezeigt und ihr konkrete Projekte vorgeschlagen. Diese Projekte betreffen sowohl die Kapitalhilfe wie auch die Technische Hilfe. Sie werden zur Zeit von der französischen Regierung geprüft. Zu 2. Über die Haltung der Bundesregierung und der französischen Regierung zu den osteuropäischen Ländern finden im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf Grund des Vertrages vom 22. Januar 1963 laufend Erörterungen statt, bei denen in wesentlichen Bereichen eine Übereinstimmung hinsichtlich der zu verfolgenden Linie festgestellt werden kann. 7124 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 In dem genannten Vertrag ist, wie Sie wissen, vorgesehen, daß die Regierungen beider Länder sich vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in den Fragen von gemeinsamem Interesse konsultieren, um soweit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen; es ist ausdrücklich bestimmt, daß die Konsultation unter anderen Gegenständen auch die Ost-West-Beziehungen sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Bereich betrifft. Hierzu gehört selbstverständlich die Haltung der Bundesregierung und der französischen Regierung gegenüber den osteuropäischen Ländern. Anlage 3 . Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 29. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2621, Fragen VII/17 und VII/18) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in Aussicht genommene Erhöhung der Mieten für Bundeswehrangehörige in bundeseigenen und mit Bundesmitteln geförderten Wohnungen die zum 1. Oktober eingetretene Besoldungserhöhung wieder aufzehrt? Ist die Bundesregierung bereit, den Wohnungs- und Heizungszuschuß für Bundeswehrangehörige entsprechend der in Frage VII/17 erwähnten Mietsteigerung zu erhöhen? Zu Frage 17: Hinsichtlich dieser Frage darf ich mich auf die in der Fragestunde am 22. Oktober d. J. von dem Herrn Bundesminister des Innern erteilte Antwort auf die Fragen der Herren Abgeordneten Dorn und Anders beziehen sowie auf die von ihm gegebenen Antworten auf die damit im Zusammenhang stehenden Zusatzfragen. 5) Zu Frage 18: Wohnungszuschüsse zu den Mieten von dienstlich zugewiesenen Wohnungen werden denjenigen Bundeswehrangehörigen gewährt, die Dienstbezüge nach den Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 oder nach vergleichbaren Vergütungsgruppen erhalten. Der Zuschuß wird monatlich in Höhe des Betrages gewährt, um den die Miete 15 v. H. des Einkommens des Bediensteten aus Grundgehalt und Ortszuschlag oder aus vergleichbaren Bezügen übersteigt. Durch diese Regelung ist somit auch bei einer Anhebung der Mieten gewährleistet, daß Bedienstete dieser Besoldungsgruppen nicht mit einer Miete belastet werden, die 15 v. H. ihrer Dienstbezüge übersteigt. Bundesbedienstete können im übrigen auch Mietbeihilfen nach dem Gesetz über Wohnbeihilfen vom 29. Juli 1963 (in den weißen Kreisen) oder nach Richtlinien des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (in schwarzen Kreisen) erhalten, die auf die Bestimmungen des Wohnbeihilfegesetzes abgestellt sind. *) Siehe 140. Sitzung Seite 7012 A Bei dieser Sachlage ist eine Änderung der Wohnungszuschußregelung nicht beabsichtigt. Heizkostenzuschüsse werden Mietern bundeseigener Wohnungen gewährt, die an eine Sammelheizungsanlage angeschlossen sind. Die Bundeswehr hat in mehreren Standorten Wohnungen der ehemaligen Besatzungsmächte übernommen, die übernormal große Wohnflächen haben und an aufwendige Sammelheizungsanlagen angeschlossen sind. Um die sich hieraus ergebenden hohen Heizkosten für Angehörige der Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 tragbar zu gestalten, werden diesen Mietern Zuschüsse zu den Heizkosten gezahlt. Als Zuschuß wird der Betrag gezahlt, um den die tatsächlichen Heizkosten die Kosten für 40 kg Koks je qm Wohnfläche übersteigen, die nach den Mietwohnungsvorschriften als Normalverbrauch zugrunde zu legen sind; als Wohnfläche wird dabei nur diejenige angerechnet, die nach den Richtlinien für den darlehnsgeförderten Bundeswehrwohnungsbau angemessen ist. Eine Erhöhung dieser Zuschußsätze wird nicht für erforderlich gehalten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 30. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten I Frau Dr. Elsner (Drucksache IV/2621, Fragen VIII/5 und VIII/6) : Hat die Bundesregierung Einfluß darauf genommen, daß die EWG-Kommission sich an einer Untersuchung über die Entwicklung des Eifel-Hunsrück-Gebietes beteiligt? Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß eine Untersuchung des Zonenrandgebietes Vorrang verdient hätte vor jedem anderen Projekt, zumal sich damit eine ausgezeichnete Gelegenheit geboten hätte, die Aufmerksamkeit der Gemeinschaft auf die schlimmen Auswirkungen der deutschen Teilung zu richten? Die für die regionale Wirtschaftspolitik verantwortlichen Vertreter der Mitgliedstaaten haben seit 1959 in verschiedenen Besprechungen mit Vertretern der EWG-Kommission über regionalwirtschaftliche Fragen von gemeinsamem Interesse beraten. In einer Sitzung am 18. Juni 1962 wurden sie durch Vizepräsident Marjolin davon unterrichtet, daß sich die Kommission an der Finanzierung von drei Regionalstudien — darunter der Eifel-Hunsrück-Studie — beteiligen wolle. Sie nahmen zustimmend zur Kenntnis, daß die Kommission ihre begrenzten Mittel in erster Linie solchen regionalwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zuwenden wolle, deren Ergebnisse für die Regionalpolitik möglichst vieler Mitgliedstaaten von Nutzen sind. So werde die Region Eifel-Hunsrück stellvertretend für alle europäischen Grenzregionen untersucht, die bisher unter einer nationalen Randlage zu leiden hatten und die in Zukunft die Vorteile ihrer Lage im Inneren des vergrößerten Wirtschaftsraumes voll ausnutzen sollen. Das Zonenrandgebiet gehört andererseits zu den Randgebieten an den Außengrenzen der Gemein- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7125 schaft, die unter den Nachteilen ihrer peripheren Lage zu leiden haben. Für eine repräsentative Untersuchung solcher Randprobleme eignet sich das Zonenrandgebiet aber nicht, weil es durch die Lage am Eisernen Vorhang außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt ist und demgemäß innerhalb der Gemeinschaft eine Sonderstellung einnimmt. Es erscheint nicht zweckmäßig, das Zonenrandproblem auf eine Stufe mit den Schwierigkeiten anderer europäischer Regionen zu stellen. Die Bundesregierung ergreift selbstverständlich jede sich bietende Gelegenheit, die Sonderstellung des Zonenrandgebietes zu unterstreichen und die Aufmerksamkeit der Gemeinschaft auf die Auswirkungen der deutschen Teilung zu richten. Die Vertreter der anderen Mitgliedstaaten und der EWG-Kommission zeigen bei solchen Anlässen regelmäßig viel Verständnis für diese typisch deutschen Probleme. Auch hat die EWG-Kommission inzwischen ihre Bereitschaft erklärt, eine vom Land Bayern in Auftrag gegebene Regionalstudie mitzufinanzieren, die sich mit den besonderen. Entwicklungsaufgaben in einem Teil des Zonenrandgebietes befassen wird. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 29. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhmann (Hessisch Lichtenau) (Drucksache IV/2621, Frage XI/2) : Ist die Bundesregierung bereit, den § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes auch auf diejenigen Wehrpflichtigen auszudehnen, deren Mütter die sogenannte Brautversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten? Das geltende Recht verleiht dem unehelichen Kind nicht die gleiche familienrechtliche Stellung wie dem ehelichen. Aus diesem Grund können Vorschriften wie die Befreiungsvorschriften des § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes, die das besondere, einer Familie durch Kriegsverluste oder Verfolgungsmaßnahmen auferlegte Opfer berücksichtigen, nicht auf uneheliche Kinder für den Fall des Todes des außerehelichen Vaters ausgedehnt werden. Zudem ist es, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes unvereinbar, daß u. U. der einzige lebende eheliche Sohn des Vaters durch seinen unehelichen Sohn von der Befreiung vom Wehrdienst ausgeschlossen würde. Trotzdem ist es unbestreitbar, daß sich bei dieser Rechtslage Härtefälle ergeben können. In diesen Fällen sieht das Bundesversorgungsgesetz vor, daß bei nachgewiesener Bedürftigkeit ein Ausgleich, die sogenannte „Brautversorgung" gewährt werden kann. Nach dem Wehrpflichtgesetz ist ein Ausgleich auch ohne besondere Vorschrift möglich. Gemäß § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes kann nämlich ein Wehrpflichtiger auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Diese Härtebestimmung ist auf uneheliche Kinder anwendbar und in der Vergangenheit bereits angewendet worden. Eine Hilfe durch Zurückstellung ist also im Einzelfall durchaus möglich. Eine generelle Befreiung verbietet jedoch die bereits geschilderte Rechtslage. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 29. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2621, Fragen XI/4, XI/5 und XI/6) : Hält die Bundesregierung die Mieten der neuen Bundeswehrwohnungen in den Standorten Birkenfeld, Sobernheim und Idar-Oberstein angesichts der Einkommensverhältnisse der Unteroffiziere und jüngeren Offiziere und angesichts der sich aus dem familiengerechten Bedarf ergebenden Wohnfläche für tragbar? Ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß sich gerade in neuen Garnisonen in kleineren Gemeinden eine anderweitige Unterbringung, also unter Verzicht auf die angebotenen teueren Bundeswehrwohnungen, nicht ermöglichen läßt, und daraus Folgerungen zu ziehen? Welchen Unterschied gibt es zwischen Dienstwohnungen, die gerade in kleineren Gemeinden den öffentlich Bediensteten zur Verfügung gestellt werden, weil sie aus beruflichen Gründen zwingend dort wohnen müssen, und den Bundeswehrwohnungen? Zu Frage 4: Die Bundesregierung hat auf Drängen von Bundesrat und Haushaltsausschuß des Bundestages eine Angleichung der Bundesbedienstetenmieten an die Mieten des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues angeordnet. Diese Mieten sind deshalb grundsätzlich auch von Unteroffizieren und jüngeren Offizieren zu entrichten. Sie betragen in den von Ihnen angeführten Standorten Birkenfeld, Sobernheim und Idar-Oberstein, die sämtlich der Ortsklasse A angehören, für die nach dem 31. Dezember 1962 bezogenen Geschoßwohnungen in Ausstattungsstufe I DM 2,50, in Stufe II DM 2,10 und in Stufe III DM 1,75 je qm Wohnfläche. Bekanntlich sieht der mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungsbau für Bundesbedienstete 3 Ausstattungsstufen vor. Für Angehörige der Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 (einschl. Oberleutnant) kommen im allgemeinen Mieten von 1,75 DM je qm Wohnfläche in Betracht. Soweit Angehörige dieser Besoldungsgruppen für familiengerechte, Wohnungen mit Mieten belastet werden, die 15 v. H. ihrer Bezüge aus Grundgehalt und Ortszuschlag übersteigen, erhalten sie nach den Richtlinien des Bundesministers der Verteidigung einen Zuschuß zur Miete (Wohnungszuschuß). Dieser Zuschuß wird also gerade dem von Ihnen angesprochenen Personenkreis gewährt; die Mieten sind damit tragbar. Zu Frage 5: Für besonders abgelegene Standorte, — meist in kleineren Gemeinden — ist die Festsetzung niedrigerer Bundesbedienstetenmieten in Aussicht genommen. Im übrigen ist durch die Richtlinien für die Gewährung von Wohnungszuschüssen auch in kleineren Gemeinden — in denen kein Wohnungsangebot 7126 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 besteht — sichergestellt, daß Angehörige der Bundeswehr nicht mit Mieten belastet werden, die ihren Einkommensverhältnissen nicht entsprechen. Zu Frage 6: Dienstwohnungen sind solche Wohnungen, die Beamten oder Soldaten als Inhabern bestimmter Dienstposten ohne Abschluß eines Mietvertrages zugewiesen werden. Voraussetzung ist, daß die Wohnungsinhaber auch außerhalb der Dienstzeit im Dienstgebäude oder in allernächster Nähe erreichbar sein müssen. In der Regel befinden sich die Dienstwohnungen im Dienstgebäude. Die Voraussetzung für die Zuweisung einer Dienstwohnung trifft für verheiratete Angehörige der Bundeswehr nur in Ausnahmefällen zu (z. B. Maschinisten, Heizer usw.). Für Dienstwohnungen wird als Mietzins ebenfalls der örtliche Mietwert (Wohnwert) gefordert. Doch kann die Miete unter Umständen auf die sogenannte höchste Dienstwohnungsvergütung gesenkt werden, die nach dem Grundgehalt gestaffelt ist. Demgegenüber sind Bundeswehrwohnungen Mietwohnungen, die an Soldaten und Beamte aufgrund eines frei vereinbarten privatrechtlichen Mietvertrages vermietet werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache IV/2621 Frage XII/1) : Hält die Bundesregierung die Stillegung oder Teilstillegung von Nebenstrecken der Bundesbahn auch dann unter Gesichtspunkten der Raumplanung und der Verkehrsverteilung auf Straße und Schiene für vertretbar, wenn es sich, wie im Falle der Bottwartalbahn, um ein Gebiet mit schneller Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung am Rande eines Ballungsgebietes handelt? Die Stillegung oder die Teilstillegung von Nebenbahnen der Deutschen Bundesbahn sind Maßnahmen, die eingehende Erhebungen über die wirtschaftliche Bedeutung und die Entwicklungsmöglichkeit des betroffenen Gebietes voraussetzen, wobei selbstverständlich auch die Raumplanung und die Folgen der zu erwartende Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Straße sorgfältig zu prüfen sind. Die Rückwirkung geplanter Maßnahmen auf öffentliche Belange wird nicht zuletzt durch regelmäßiges und rechtzeitiges Einschalten der obersten Landesverkehrsbehörden gewährleistet. Nach diesen Grundsätzen wird allgemein bei Einschränkungsmaßnahmen im Schienenverkehr verfahren, die erst nach weiterer Prüfung und Genehmigung im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn dem Bundesminister für Verkehr zur Entscheidung vorgelegt werden. Vielfach hat die zunehmende Motorisierung einen Verkehrsrückgang auf der Schiene zur Folge, so daß die Betriebsabwicklung vor allem auf den Nebenbahnen oftmals unwirtschaftlich wird. Dies gilt auch für die technisch veraltete Strecke Heilbronn—Marbach der sog. Bottwar-Talbahn. Hier handelt es sich um eine Schmalspurbahn, die den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Sie ohne hohe Umbaukosten wirtschaftlich zu machen, ist nicht möglich. Diese Investitionen betreffen nicht nur den Oberbau, sondern auch das ganze rollende Material. Bezeichnend ist, daß trotz der Zunahme des Gesamtverkehrs in der Relation Heilbronn—Marbach die Zahl der Reisenden auf der Schiene stark abgenommen hat, während der Güterverkehr — zumindest auf den beiden Endabschnitten der Strecke — noch zufriedenstellend ist. Aus diesem Grunde hat die Deutsche Bundesbahn für verschiedene Betriebszustände Untersuchungen und Kostenermittlungen durchgeführt, worüber sie zur Zeit mit dem Land Baden-Württemberg verhandelt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ein Antrag liegt dem Bundesminister für Verkehr bisher nicht vor. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jahn (Drucksache IV/2621 Frage XII/5) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung über die Bevorrechtigung der Fußgänger im Straßenverkehr an gekennzeichneten Überwegen (Zebrastreifen) angesichts der erschreckend ansteigenden Zahl von tödlichen Unfällen auf solchen Überwegen zu überprüfen? Der Bundesminister für Verkehr beobachtet sorgfältig die Entwicklung. Auf seine Veranlassung hat sich der Straßenverkehrssicherheitsausschuß des Bundes und der Länder am 15. September 1964 mit der Neuregelung an Fußgängerüberwegen befaßt. Dabei kam zum Ausdruck, daß die Zebrastreifen jetzt mehr als früher benutzt und die Straßen in den Abschnitten zwischen diesen Zebrastreifen weniger als früher überquert werden. Die Fußgänger suchen also ganz offensichtlich den Schutz der Fußgängerüberwege. Das bisher vorliegende statistische Material beweist jedoch nicht, daß die Zahl der tödlichen Unfälle auf Fußgängerüberwegen erschreckend angestiegen ist, aber ein Ansteigen ist festzustellen. Leider machen die Fußgänger ihre Absicht, die Fahrbahn zu überqueren, oft nicht genügend erkennbar oder achten, wenn sie auf das Zeichen eines Kraftfahrers hin die Fahrbahn überschreiten, nicht immer, wie unbedingt erforderlich, auf die anderen Fahrzeuge. Sie überqueren sogar den Fußgängerüberweg, wenn die davorstehende Ampel für den Fahrverkehr grün zeigt. Andererseits überfahren die Kraftfahrer das Rotlicht vor den Ampeln, was heute zu wesentlich höheren Gefahren führt als vor der Rechtsänderung. Auch haben sich leider die Kraftfahrer noch nicht immer darauf eingestellt, daß das vorausfahrende Fahrzeug vor dem Fußgänger auf dem Zebrastreifen anhalten muß, so daß es zu Auffahrunfällen kommt. Bei diesen deutlichen Mängeln handelt es sich wohl hauptsächlich um Umstellungsschwierigkeiten, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7127 die durch Maßnahmen der Verkehrserziehung behoben werden müssen. Die bisherigen Erfahrungen rechtfertigen nicht die Aufhebung der neuen Regelung, die in zahlreichen Zuschriften aus der Bevölkerung begrüßt wurde und im Ausland schon seit Jahren geltendes Recht ist, aber sie lassen eine besser erkennbare Kennzeichnung der Fußgängerüberwege als bisher, z. B. durch seitliche Baken, Lichtschleusen, u. ä., als wünschenswert erscheinen. Diese Fragen werden z. Z. mit den Ländern beraten. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2621 Frage XII/6) : Entspricht es den Tatsachen, daß die Vergabe von Tankstellenkonzessionen an Autobahnen nach einem an den Umsatz der Unternehmen gekoppelten Verteiler erfolgt und somit eine Benachteiligung kleinerer Tankstellenunternehmen darstellt? Die Tankstellen an den Bundesautobahnen werden von der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen m. b. H. an Mineralölfirmen entsprechend deren Umsatz im Bundesgebiet verteilt. Die gegenwärtig vorhandenen 137 Autobahntankstellen werden von 53 Mineralölfirmen beliefert. Hiervon sind 12 sogenannte Konzerngesellschaften und 41 mittelständische Betriebe. Hierin liegt keine Benachteiligung kleinerer Tankstellenunternehmen, denn es handelt sich nicht um eine Verteilung aufgrund der vorhandenen Tankstellen, sondern um eine Verteilung aufgrund des Mineralölumsatzes im Bundesgebiet. Es wird nur die Belieferung der Bundesautobahntankstellen nach diesem gerechten Schlüssel geregelt, nicht aber die Verwaltung der Tankstellen. Diese werden von Tankstellenverwaltern geführt, die selbständige Unternehmer sind. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Opitz (Drucksache IV/2621 Frage XII/7) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbahn in die Lage zu versetzen, die mittelständischen Eisenbahnoberbaubetriebe kontinuierlich zu beschäftigen? Eine kontinuierliche Beschäftigungslage der Oberbauunternehmer liegt nicht zuletzt im ureigensten Interesse der Deutschen Bundesbahn selbst, die dafür in eigener Sache allein zuständig und nicht weisungsgebunden ist. Schon infolge der gesetzlichen Pflichten für die Betriebssicherheit und wegen einer flüssigen Betriebsabwicklung, die für die Wirtschaftlichkeit wichtig ist, müssen die Oberbauarbeiten so örtlich und zeitlich verteilt werden, daß die durch die Bauarbeiten entstehenden Langsamfahrstellen sich nicht zu sehr häufen. Infolge des günstigen Bauwetters konnten in diesem Jahr die veranschlagten Arbeiten rascher beendet werden als erwartet. Zusätzliche Mittel für weitere Aufträge über die notwendigen Arbeiten hinaus konnten bei der Liquiditätslage von der Deutschen Bundesbahn nicht gegeben werden; vielmehr mußten deshalb auch die für das nächste Jahr vorgesehenen Arbeiten in der Vergabe verzögert werden, bis der noch nicht vorliegende Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn eine Übersicht über die 1965 zur Verfügung stehenden Mittel erlaubt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walter (Drucksache IV/2621 Frage XII/8) : Wann beabsichtigt der Bund, die Bundesstraße 83 im Kreise Melsungen auszubauen und vor allem die Umgebung bei Melsungen und Altmorschen zu bauen sowie die Begradigung und Verbreiterung der Fahrbahn im Raume Altmorschen—Heinebach bis zur Kreisgrenze Rothenburg/Fulda vorzunehmen, da sich hier in den letzten Jahren zahlreiche Unfälle mit tödlichem Ausgang ereigneten und der Verkehr täglich viele Stunden am Übergang Altmorschen durch den starken Zugverkehr auf der Strecke Kassel—Bebra gesperrt ist? Die B 83 gehört zwar nicht zu den Straßen des sog. „Blauen Netzes", die während der Laufzeit des 1. Ausbauplanes bevorzugt ausgebaut werden sollen, für deren Auswahl seinerzeit nach den werkehrlichen Notwendigkeiten ein strenger Maßstab angewendet wurde. Um jedoch dringende Ausbauarbeiten durchführen zu können, wurde der Ausbau von Teilstrecken der B 83 zwischen Karlshafen und Bebra in den laufenden Vierjahresplan aufgenommen. Der Bau einer Umgehungsstraße für Melsungen sowie ein Ausbau zwischen Altmorschen—Heinebach—Kreisgrenze Rotenburg/Fulda ist noch in der Planung. Dagegen wird der gefährliche schienengleiche Bahnübergang bei Altmorschen im Zuge der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke KasselBebra bis zum Sommer 1966 beseitigt sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walter (Drucksache IV/2621 Frage XII/9) : Wann wird die Bundesregierung die neue Trassenführung der B 85 — Planungen für den Aus- und Umbau bestehen ja bereits seit Jahren — bekanntgegeben? Diese Frage dürfte sich auf die B 83 im Raum Melsungen—Rotenburg/Fulda beziehen. Ein umfassender Plan über eine Neuführung der B 83 ist von der hessischen Straßenbauverwaltung noch nicht vorgelegt worden. Es existieren nur Vorkriegs- 7128 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 unterlagen, die den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden. Für einen Teilabschnitt von rung 5 km zwischen Heinebach und Rotenburg ist 1962 ein Vorentwurf aufgestellt. Diese Planung steht mit den Elektrifizierungsabsichten der Deutschen Bundesbahn in Zusammenhang; der schienengleiche Bahnübergang im Zuge der L 3253 zwischen Baumbach und Hergershausen soll beseitigt werden. Weitere Arbeiten sind im 2. Vierjahresplan nicht vorgesehen. Dagegen steht bekanntlich der Bau der sehr aufwendigen Umgehung Bebra im Zuge der B 27 als wichtige Straßenbaumaßnahme im Zonenrandgebiet zur baldigen Ausführung an. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache IV/2621, Fragen XII/10, XII/11 und XII/12): Ist es richtig, daß in einer Schaffhausener Tageszeitung ein „Offener Brief" an die Deutsche Bundesbahn veröffentlicht wurde, in dem von einer „Vernachlässigung der Verkehrsinteressen der Kantone Schaffhausen und Zürich" gesprochen wird? Bis wann erfolgt der Ausbau der Bundesbahnstrecken Würzburg — Heilbronn — Stuttgart — Horb — Singen — Schaffhausen — Zürich in einer Weise, durch die eine leistungsfähige und schnelle internationale Verbindung nach der Schweiz geschaffen wird? Ist es richtig, daß die Kantone Zürich und Schaffhausen sowie beide Städte bereit sind, einen Beitrag für die Elektrifizierung dieser Strecken zu leisten, da ihnen an einem leistungsfähigen Zubringer für die Gotthard- Bahn sehr gelegen ist? In den „Schaffhausener Nachrichten" vom 13. Oktober 1964 ist eine Abhandlung in Form eines offenen Briefes an die Deutsche Bundesbahn erschienen, die sich im Zusammenhang mit verkehrlichen Interessen der Kantone Schaffhausen und Zürich für die Elektrifizierung der Gäubahn einsetzt. Die Bundesbahn ist z. Z. dabei, die Linienführung auf der Strecke Würzburg — Stuttgart — Schaffhausen zu verbessern und die zulässige Geschwindigkeit auf einzelnen Abschnitten anzuheben. Die Leistungsfähigkeit wird sich dadurch erhöhen, soweit dies der Mittelgebirgscharakter dieser Strecke mit ihren starken Steigungen und engen Krümmungen zuläßt. Die Deutsche Bundesbahn untersucht ferner im Einvernehmen mit der Landesregierung, unter welchen Bedingungen die Elektrifizierung dieser Strecke wirtschaftlich vertretbar ist. Dabei werden die von der Landesregierung Baden-Württemberg angeforderten Gutachten der Professoren Raab und Graßmann berücksichtigt Bekanntlich treten namhafte Vertreter der Industrie für eine Verdieselung und nicht für eine Elektrifizierung der Strecke ein. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn teilt weiter mit, daß vorbereitende Gespräche über die Möglichkeit einer Mitfinanzierung dieser Elektrifizierungsarbeiten von Schweizer Seite stattgefunden haben. Abschließende Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache IV/2621 Frage XII/13) : Wann ist mit dem Ausbau des letzten Teilstückes der B 470 zwischen Altzirkendorf und Auerbach zu rechnen? Die Bundesstraße 470, die in Ost-West-Richtung von Weiden über Auerbach, Forchheim und Neustadt bis zur Bundesstraße 25 nördlich von Rothenburg ob der Tauber führt, wurde erst mit Wirkung vom 1. 1. 1961 und vom 1. 1. 1962 in die Baulast des Bundes übernommen. Da sie für Weiden den Zubringer zur Bundesautobahn Berlin—München darstellt, setzt der Bund ihren vom Land Bayern begonnenen Ausbau mit beachtlichen finanziellen Anstrengungen fort, so mit den Umgehungsstraßen von Eschenbach (Gesamtkosten rd. 6 Mio DM) und Kirchenthumbach (Gesamtkosten rd. 11,5 Mio DM). Die Vorbereitungen für den Bau der Umgehungsstraße des Ortsteiles Pressather Wald in Weiden sind bereits weit fortgeschritten. Wegen dieser Bedeutung des Straßenzugs ist beabsichtigt, auch den Abschnitt zwischen Altzirkendorf und der Bundesstraße 85 bei Auerbach unter Ausschaltung der ungünstigen Ortsdurchfahrten neuzeitlich auszubauen. Für die in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten liegen bereits Vorprojekte vor. Die in engere Wahl zu ziehenden Trassen berühren jedoch ein ausgedehntes Eisenerz-Mutungsgebiet. Die Planungsarbeiten können I daher erst dann zu Ende geführt werden, wenn die abbautechnischen Fragen entschieden sind, zu deren Klärung entsprechende Untersuchungen laufen. Um die Zeit bis zum vorgesehenen Vollausbau unter Verlegung der Straße zu überbrücken, hat sie in der bestehenden Trasse einen soliden Zwischenausbau erhalten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache IV/2621 Frage XII/14): Wann ist mit dem von der oberpfälzischen Wirtschaft seit einiger Zeit geforderten Ausbau der Teilstrecke Weiden—Hirschau als dem wichtigsten Teil einer Verbindung Weiden—Amberg—Autobahn Nürnberg zu rechnen? Die von Ihnen genannte Straßenverbindung Weiden—Hirschau—Amberg liegt im Zuge der Staatsstraße 2238 und somit in der Baulast des Landes Bayern. Der Bundesminister für Verkehr ist daher nicht in der Lage, über ihren Ausbau zu befinden. In Anerkennung der Notwendigkeit, den Weidener Raum durch einen leistungsfähigen Zubringer mit der Autobahn Berlin—München zu verbinden, hat der Bund — wie vorhin bereits erwähnt — die wichtige Ost-West-Verbindung Weiden—Auerbach als Bundesstraße übernommen und wird ihren Ausbau nach Kräften vorantreiben. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7129 Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten -Dr. Supf (Drucksache IV/2621, Frage XII/ 15) : Hält die Bundesregierung das deutsche Volk tatsächlich und auf die Dauer nicht für vertrauenswürdig genug, auch ohne Bahnsperren einen ordnungsgemäßen Betrieb der Bundesbahn sicherzustellen? Diese Frage betrifft nicht die Bundesregierung, denn die Deutsche Bundesbahn führt diese Maßnahmen in eigener Verantwortung durch. Sie hat bereits auf nahezu der Hälfte ihrer dem Personenverkehr dienenden Stellen die Bahnsteigsperren gänzlich beseitigt. Im übrigen werden auf den größeren Bahnhöfen die Ausgangssperren zeitweise nicht mehr besetzt. Ohne Fahrkartenkontrolle kommt keine Eisenbahn aus. Wegfall der Bahnsteigsperren bedeutet Verstärkung des Zugbegleitdienstes. Auch ist bei diesem Problem an die sonst nicht gegebenen Einsatzmöglichkeiten der Schwerbeschädigten zu denken. Geplant ist von der Bundesbahn nach entsprechender Verstärkung des Ordnungsdienstes auf den Bahnsteigen und vor allem des Auskunftdienstes, die noch bestehenden Sperren aufzuheben, ausgenommen auf einigen wenigen großen Bahnhöfen, auf denen — namentlich wegen der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung — ein Sperrendienst unerläßlich ist. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache IV/2621, Fragen XII/17, XII/18 und XII/19) : Hat die Deutsche Bundesbahn die Absicht, die Firma EUROBODEN nach dem Beispiel von München auch in weiteren Großstadtbereichen mit der Aufschließung und industriellen Besiedelung bundeseigener Grundstücke zu beauftragen? Trägt nach Ansicht des Herrn Bundeswohnungsbauministers die in Frage XII/17 genannte Maßnahme der Deutschen Bundesbahn den Zielen der Raumordnung, insbesondere den Entwicklungszielen Rechnung, wie sie im Ersten Raumordnungsbericht, und zwar in der Drucksache IV/1492, veröffentlicht sind, wo (unter C. H. 4.) gefordert wird, daß in Gebieten mit einer fiber-mäßigen Verdichtung der Bevölkerung und Arbeitsstätten (überlastete Verdichtungsräume) Maßnahmen zur Strukturverbesserung ergriffen, jedoch Maßnahmen, die zu einer Überlastung führen, vermieden werden sollen? Wurde im Falle München die Firma EUROBODEN vertraglich verpflichtet, die bundesbahneigenen Flächen ausschließlich Firmen zur Verfügung zu stellen, die insbesondere wegen Verkehrsoder sonstiger öffentlicher Planungen ihre Betriebsstätten aus dem Stadtgebiet an die Peripherie verlagern müssen, oder steht es der Firma frei, Interessenten ausschließlich nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuwählen und zur Neuansiedlung im Raum Manchen zu veranlassen? Die Deutsche Bundesbahn teilt mir mit, daß sie in eigener Zuständigkeit mit der Firma EUROBODEN einen Vertrag geschlossen hat. Auf Grund dieses Vertrages schließt die Firma EUROBODEN ein im Norden und Osten des Stadtgebietes von München gelegenes größeres Gelände der Deutschen Bundes- bahn auf und vergibt Gelände auf der Grundlage von Miet- oder Erbbaurechtsverträgen an Industriefirmen. Es wird z. Z. von der Deutschen Bundesbahn nicht beabsichtigt, die Firma EUROBODEN mit gleichen vertraglichen Aufgaben innerhalb oder außerhalb Bayerns zu betrauen. Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundeswohnungsbauminister darf .ich die Frage Nr. XII/18 wie folgt beantworten: Nach bisherigen Feststellungen widerspricht der Inhalt des Vertrages zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Firma EUROBODEN und sein laufender sachgerechter Vollzug unter Berücksichtigung der nachstehend aufgezeigten Gesichtspunkte nicht den Grundsätzen, wie sie im Ersten Raumordnungsbericht der Bundesregierung unter C.II.4 veröffentlicht sind. Die Ansiedlung von Industrieunternehmen auf dem Gelände der Deutschen Bundesbahn wird vielmehr, insbesondere auch im Hinblick auf den Bericht der Sachverständigenkommission über die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, den Raumordnungszielen insoweit gerecht, als 'dadurch eine weitere Ansiedlung von Firmen im Kern des Verdichtungsgebietes München vermieden wird und die Verkehrsverhältnisse dadurch günstig beeinflußt werden, daß sich die Firmen der von einem Stammgleis der Deutschen Bundesbahn abzweigenden Gleisanschlüsse bedienen, so daß eine wesentliche Entlastung der Straßen eintreten kann. Der Vertrag zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Firma EUROBODEN enthält keine ausdrückliche Verpflichtung, die bundesbahneigenen Flächen etwa nur solchen Firmen zur Verfügung zu stellen, die wegen öffentlicher Planungen ihre Betriebsstätten aus dem Stadtgebiet an die Peripherie verlagern müssen. Für eine solche Bindung der Deutschen Bundesbahn bestand keine Veranlassung, weil das Gelände der Deutschen Bundesbahn bereits nach früheren Planungen der Stadt München als Gewerbe- und Industriegelände vorgesehen war und heute fast ganz ,in dem Flächennutzungsplan in dieser Form ausgewiesen ist. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 26. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache IV/ 2621 Frage XIV/1): Hält das Bundesgesundheitsministerium den Beruf der Diätassistentin im gleichen Maß für förderungswürdig wie die Krankenpflegetätigkeiten und damit eine gleichartige Unterstützung in der Ausbildung auf Länderebene für wünschenswert? Der Beruf der Diätassistentin ist in der Gesundheitspflege — und ich denke hier besonders an die Krankenanstalten — ebenso unentbehrlich wie zahlreiche andere Berufe. Er ist auch in gleichem Maße förderungswürdig. Dem Bund stehen jedoch keine Haushaltsmittel zur Förderung der Ausbildung von Diätassistentinnen, Krankenpflegepersonen oder an- 7130 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 deren Berufen des Gesundheitswesens zur Verfügung. Zu der Frage der Förderung durch die Länder kann ich nicht Stellung nehmen. Es ist mir jedoch bekannt, daß sich die Länder eine Verbesserung der Ausbildung zum Ziel gesetzt haben. So ist z. B. ein entsprechender Erlaß des Landes Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr in Kraft getreten. Soweit ich unterrichtet bin, wollen sich die übrigen Länder dem Vorgehen des Landes Nordrhein-Westfalen anschließen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwanzhaupt vom 26. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bading (Drucksache IV/2621 Fragen XIV/2 und XIV/3.) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit von Mitteln, die das Durchrosten von im Boden eingegrabenen Heizölbehältern und damit die Grundwasserverseuchung verhindern sollen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, durch eigene Verordnung oder durch Einwirkung auf die Landesregierungen den Benutzern der in Frage XIV/2 genannten Heizolbehälter vorzuschreiben, daß rostverhindernde Mittel dem Inhalt von Heizolbehältern zugesetzt werden müssen? 1. Es gibt eine Reihe von bewährten und zugelassenen Maßnahmen, die, sofern sie ordnungsgemäß angewandt werden, das Durchrosten von im Boden eingelagerten Heizölbehältern im Interesse des Gewässerschutzes verhindern. Es sind zu unterscheiden die Mittel, die den Behälter vor Innenkorrosion, und solche, die ihn vor Außenkorrosion schützen. Diese Mittel sind in den vergangenen Jahren in Prüfinstituten des Bundes bzw. der Länder auf ihre Eignung geprüft und von Fachausschüssen bei Bund und Ländern anerkannt worden. 2. Die Bundesregierung hat, soweit es sich um Anlagen handelt, die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, oder soweit es der Arbeitschutz erfordert, durch Erlaß der ,,Technischen Verordnung über brennbare Flüssigkeiten" vom 10. September 1964 chemische Zusatzmittel zum Heizöl als Schutzmittel gegen mögliche Innenkorrosion zugelassen. Für den Erlaß entsprechender Vorschriften für die Lagerung von Heizöl in den übrigen Fällen fehlt der Bundesregierung die Zuständigkeit. Für diesen Bereich der Heizöllagerung hat eine Länderarbeitsgemeinschaft den Entwurf einer „Musterverordnung über das Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten" aufgestellt, die auch einen besonderen Hinweis auf den notwendigen Korrosionsschutz enthält. Die Musterverordnung wird den Ländern als Grundlage zum Erlaß entsprechender Sicherheitsvorschriften dienen. Ich möchte aber hinzufügen, daß sich auch die Mineralölgesellschaften bereits bemühen, Heizöle herzustellen, die frei sind von korrosionsfördernden Stoffen. Ein derartiges Heizöl wird bereits im Handel angeboten. Die Bundesregierung ist nach all dem der Ansicht, daß es sich — soweit der Bund überhaupt für die Regelung zuständig wäre — nicht empfiehlt, zum jetzigen Zeitpunkt einen Zusatz rostverhindernder Mittel für die Heizölbehälter vorzuschreiben, sondern daß es ratsam erscheint, noch für eine gewisse Zeit die weitere technische Entwicklung abzuwarten. Es gibt eben nicht nur diesen einen Weg, um Korrosionsschäden zu vermeiden, und es ist auch nicht ausgeschlossen, daß der Handel in naher Zukunft nur Heizöle vertreibt, die korrosionsfördernde Stoffe nicht mehr enthalten. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 26. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut (Drucksache IV/2621, Frage XIV/4) : Trifft es zu, daß als Folge des Bettenmangels in vielen Krankenhäusern schwerkranke Patienten nicht aufgenommen wurden und dadurch schwere Schäden erlitten haben? Der Bund besitzt auf dem Gebiete der Organisation des Krankenhauswesens keine Zuständigkeit. Er ist infolgedessen bei der Beantwortung der vorliegenden Frage auf die Informationen durch die Länder angewiesen. Nach den von den Ländern eingeholten Auskünften ist die Frage zu verneinen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willy Könen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Danke.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich schließe die heutige Fragestunde.
Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache IV/2337);
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache IV/2564).
Das Wort zur Begründung des von der SPD eingebrachten Gesetzentwurfs hat Herr Abgeordneter Kurlbaum.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Kurlbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit der Verabschiedung des Kartellgesetzes im Sommer 1957 sind über sieben Jahre vergangen, — wahrlich eine Zeit, die ausreicht, um zu einer Beurteilung der Brauchbarkeit dieses Gesetzes zu kommen.
    Innerhalb dieser sieben Jahre hat die sozialdemokratische Bundestagsfraktion drei Initiativen zur Novellierung des Kartellgesetzes ergriffen. Zum erstenmal hat sie im Jahre 1959 einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert worden ist, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. In diesem Antrag hat die SPD-Fraktion schon im einzelnen auf die Gründe hingewiesen, die eine Novellierung des Kartellgesetzes notwendig erscheinen lassen.
    Wegen der Untätigkeit der Bundesregierung auf diesem Gebiet hat unsere Fraktion dann im Jahre 1960 formulierte Vorschläge zur Novellierung des Kartellgesetzes eingereicht. Die Mehrheit im Wirtschaftsausschuß hat jedoch die Beratung dieser Vorschläge abgelehnt. Kurz vor dem Wahltermin im Jahre 1961 ist es lediglich zu einem Kompromiß gekommen. Die Bundesregierung wurde gemeinsam aufgefordert, einen Erfahrungsbericht vorzulegen und gegebenenfalls diesem Bericht Vorschläge zur Novellierung des Kartellgesetzes beizufügen. Obwohl der Bericht nunmehr seit zwei Jahren vorliegt, hat die Bundesregierung erst im Laufe dieses Jahres entsprechende Vorschläge gemacht.
    Da vorauszusehen war, daß diese Vorschläge der Bundesregierung unzureichend sein würden, hat die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dann nochmals Anfang Juni dieses Jahres einen weiteren Novellierungsvorschlag gemacht, der naturgemäß



    Kurlbaum
    sehr viel umfassender war, weil inzwischen ja noch mehr Erfahrungen mit dem geltenden Gesetz hatten gesammelt werden können.
    Bei all ihren Bemühungen um eine Verbesserung des Kartellgesetzes — beginnend mit den Beratungen in den Ausschüssen des Bundestages über das erste Kartellgesetz, d. h. seit etwa 1952 — hat die sozialdemokratische Bundestagsfraktion zwölf Jahre lang in der Wettbewerbspolitik eine sehr klare, eindeutige und konsequente Haltung eingenommen, die in ihren Grundzügen niemals geändert worden ist. Ich sehe mich zu dieser Bemerkung besonders deshalb veranlaßt, weil der Herr Bundeskanzler in diesem Hause vor etwa vierzehn Tagen gelegentlich der Haushaltsdebatte eine Bemerkung über die Opposition und ihre Haltung gemacht hat, die gerade .zu dem tatsächlichen Verhalten der SPD-Fraktion in unserer heutigen Frage in krassestem Widerspruch steht. Wir haben unseren Standpunkt zwölf Jahre lang aufrechterhalten, während auf seiten der Koalitionsparteien und beim früheren Bundeswirtschaftsminister eine sehr unstabile Haltung zutage getreten ist.
    Wir haben uns bei unseren Bemühungen um ein wirksames Kartellgesetz von drei Gesichtspunkten leiten lassen, und zwar erstens von der Notwendigkeit, den Wettbewerb in möglichst vielen Bereichen der Wirtschaft wirksam durchzusetzen, insbesondere im Interesse des Verbrauchers. Zweitens sollte ein wirksames Kartellgesetz den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht der starken gegenüber den kleineren und mittleren Unternehmen verhindern, und drittens sollte es nach unserer Auffassung verhindern, daß neue marktbeherrschende Unternehmen dort entstehen, wo sie volkswirtschaftlich unerwünscht sind. Alle diese drei Voraussetzungen sind notwendig, um eine freiheitliche Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik aufrechtzuerhalten. Wir sind der Meinung, daß das geltende Kartellgesetz keine Gewähr für diese Voraussetzungen bietet.
    Lassen Sie mich nun im einzelnen darlegen, welches die entscheidenden Mängel des geltenden Gesetzes sind. Zunächst einmal bietet es gerade den kleineren und mittleren Unternehmen keinen ausreichenden Schutz gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Macht marktbeherrschender Gruppen und Großunternehmen. Eine sehr deutliche Illustration dieses Zustandes ist die Tatsache, daß das Bundeskartellamt im Hinblick auf einen Mißbrauch wirtschaftlicher Macht in diesen sieben Jahren bis jetzt 91 Verfahren eingeleitet hat, daß aber infolge der Unbrauchbarkeit der diesbezüglichen Bestimmungen des Gesetzes bisher nur eine einzige Verfügung des Bundeskartellamts gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht rechtskräftig geworden ist, nämlich im sogenannten „Melitta-Verfahren", also auf einem nicht gerade überragend bedeutsamen Gebiet.
    Im einzelnen sind es drei Gründe, die die Bestimmungen des geltenden Gesetzes bezüglich des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht unbrauchbar machen. Jeder einzelne dieser drei Gründe reicht alleine dazu aus, die geltenden Bestimmungen unbrauchbar zu machen.
    Erstens ist das marktbeherrschende Unternehmen im Gesetz so definiert worden, daß diese Definition nach der geltenden Rechtsprechung nur in ganz wenigen Fällen angewendet werden kann. Aus dem Kartellbericht ergibt sich eindeutig, daß das Gesetz bisher von den Gerichten nur angewendet worden ist für öffentliche Monopole, wie z. B. die Bundespost, ferner für gesetzliche Monopole — bitte, lachen Sie nicht! —, für Molkereien und schließlich für Energieversorgungsunternehmen. Für alle übrigen Bereiche hat man die Definition des marktbeherrschenden Unternehmens für nicht anwendbar gehalten.
    Der zweite Grund, der dazu führt, daß diese Bestimmungen unbrauchbar sind, ist, daß die Liste der Mißbrauchstatbestände viel zu klein ist. Es gibt unendlich viel mehr Formen des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht, als im geltenden Kartellgesetz als Voraussetzungen für das Tätigwerden des Bundeskartellamtes aufgeführt sind. Hier und allein in diesem Punkte ist die Bundesregierung in ihrem Entwurf bereit, Abhilfe zu schaffen, indem sie eine Generalklausel für den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht einführt, auf Grund deren das Bundeskartellamt oder die Länderkartellbehörden tätig werden können.
    Das entspricht übrigens genau einem Vorschlage, den die sozialdemokratische Bundestagsfraktion schon bei der zweiten und der dritten Lesung im Jahre 1957 gemacht und in ihren Novellierungsvorschlägen im Jahre 1960 und jetzt wieder im Jahre 1964 wiederholt hat. Hier hat sich also die Bundesregierung nachträglich unseren seit 1957 vertretenen Auffassungen angeschlossen.
    Aber wie gesagt, mit dieser einen Verbesserung ist das Problem keineswegs gelöst; denn es bleibt noch ein drittes Problem ungelöst, nämlich folgende Tatsache — und das muß einmal ganz deutlich in der Öffentlichkeit ausgesprochen werden —: Die Bestimmungen des geltenden Kartellgesetzes für marktbeherrschende Unternehmen sind so beschaffen, daß ein Mißbrauch wirtschaftlicher Macht erst dann verboten ist und nicht mehr fortgesetzt werden kann, wenn eine diesbezügliche Verfügung der Kartellbehörde rechtskräftig geworden ist. Das Unternehmen, das seine Macht mißbraucht, hat also die Chance, seine Einsprüche gegen eine solche Verfügung durch alle Instanzen über die Einspruchsabteilung des Kartellamtes, über das Kammergericht schließlich bis zum Bundesgerichtshof fortzusetzen. Das kann, wie Sie wissen, viele Jahre dauern. Während all dieser Jahre kann das Unternehmen seine Macht weiter mißbrauchen, ohne überhaupt schadensersatzpflichtig zu werden. Das ist eine Groteske, die so schnell wie möglich beseitigt werden muß. Entsprechende Bestimmungen haben wir daher auch in unsere Novelle aufgenommen. Wir bedauern es außerordentlich, daß sich die Bundesregierung nicht entschlossen hat, auch in dieser Beziehung etwas in ihrer Novellierung zu tun. Im Endeffekt führt das nämlich dazu, daß, wenn es bei der Novellierung gemäß der Vorlage der Bundesregierung bleibt, die Bestimmungen über den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht



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    genauso unwirksam bleiben werden, wie sie es bisher sind.
    Diese Entwicklung ist deshalb so erstaunlich, weil der frühere Bundeswirtschaftsminister und jetzige Bundeskanzler, Herr Professor Erhard, noch im Jahre 1961, als er vor diesem Hause als Vizekanzler eine Regierungserklärung abgegeben hat, zugesagt hat, daß die Bundesregierung Vorkehrungen treffen werde, um dem Mißbrauch wirtschaftlicher Macht wirksam entgegenzutreten. Dieses Versprechen ist bis heute nicht eingelöst worden. Es ist auch nicht sichtbar geworden, daß die derzeitige Bundesregierung willens ist, dieses in der Regierungserklärung gegebene Versprechen einzulösen.
    Der zweite entscheidende Mangel des geltenden Kartellgesetzes besteht darin, daß es keinerlei Handhabe bietet, um das Entstehen neuer marktbeherrschender Unternehmen und Gruppen, wenn nötig zu verhindern. Wir von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sind durchaus nicht der Meinung, daß es grundsätzlich immer verhindert werden muß. Wir wissen, daß sich im modernen Industriestaat auf gewissen Märkten aus rein technologischen Gründen so große Unternehmen bilden müssen, daß sie zu einer gewissen Marktbeherrschung kommen müssen. Aber hier muß eine Handhabe geschaffen , werden, so daß die verantwortlichen Instanzen entscheiden können, ob eine solche Zusammenballung wirtschaftlicher Macht vom allgemeinen Interesse her zu vertreten ist, d. h., ob diese Konzentration in der Wirtschaft geeignet ist, die Befriedigung des allgemeinen Bedarfs wirklich entscheidend zu verbessern und damit dem allgemeinen Interesse zu dienen, oder ob eine solche Zusammenballung wirtschaftlicher Macht in erster Linie geeignet ist, Wettbewerber auszuschalten und damit zu höheren Gewinnen zu kommen, und zwar zu Lasten insbesondere des Verbrauchers.
    Wir sind der Meinung, daß alle Bemühungen das Ergebnis der Konzentrationsenquete zu bagatellisieren, den Dingen nicht gerecht werden. Erstens ist auf Grund dieser Enquete durchaus eine Tendenz zur Konzentration zu erkennen, und zweitens waren bedauerlicherweise die Möglichkeiten des Amtes, die Dinge zu durchleuchten, sehr begrenzt. Schließlich enden die Untersuchungen der Konzentrationsenquete im Jahre der Hochkonjunktur 1960, also zu einem Zeitpunkt, als die Zusammenschlußbewegungen bei weitem noch nicht die Schnelligkeit und den Umfang erreicht hatten, den. sie dann in der Stagnationsperiode um 1962 und in den folgenden Jahren zu erreichen begannen. Diese schnellere Konzentration — das wissen wir alle — hängt damit zusammen, daß natürlich insbesondere kleinere Unternehmen während der Stagnation und im vergrößerten europäischen Markt unter stärkeren Wettbewerbsdruck gesetzt worden sind. Aber gerade weil das so ist, brauchen wir, braucht die verantwortliche Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik eine Handhabe, um unterscheiden zu können, welche Zusammenschlüsse volkswirtschaftlich erwünscht sind und welche nicht. Auch eine solche Möglichkeit, volkswirtschaftliche Gesichtspunkte durchzusetzen, gibt es weiter nicht, wenn das Kartellgesetz- nur entsprechend der Vorlage der Bundesregierung novelliert werden sollte.
    Ich muß in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam machen, daß in der Regierungserklärung, die der derzeitige Herr Bundeskanzler, Herr Professor Erhard, im Jahre 1961 als Vizekanzler abgegeben hat, außerdem noch die Zusage gemacht worden ist — ich bitte, das wörtlich zu beachten —, die Bundesregierung sei bereit, das weitere Entstehen marktbeherrschender Unternehmen, insoweit sie volkswirtschaftlich unerwünscht sind, zu verhindern. Ich möchte den Herrn Bundeswirtschaftsminister fragen, auf Grund welcher Bestimmung der Novelle sich die Bundesregierung oder das Bundeswirtschaftsministerium in der Lage sieht, irgend etwas gegen eine weitere Konzentration zu tun, ganz gleich, ob sie volkswirtschaftlich erwünscht oder unerwünscht ist. Eine solche Bestimmung ist in der Novelle überhaupt nicht enthalten.
    Nun zum dritten Hauptmangel des geltenden Kartellgesetzes. Das geltende Kartellgesetz sanktioniert die Preisbindung der zweiten Hand und nimmt damit gleichzeitig — auch sehr wichtig — das Rabattkartell vom Kartellverbot aus. Ich möchte in diesem Zusammenhang der Zeit wegen, und weil wir uns in der ersten Lesung befinden, darauf verzichten, im einzelnen nochmals die große Zahl der Argumente aufzuführen, die im Kartellbericht der Bundesregierung mit wirklicher Sorgfalt und Gründlichkeit vom Bundeskartellamt gegen die Beibehaltung der Preisbindung der zweiten Hand zusammengetragen worden sind. Wer sich im einzelnen für dieses sehr erschöpfende Material interessiert, kann es im Kartellbericht der Bundesregierung nachlesen.
    Es ist aber interessant, daß sich Herr Professor Erhard — damals noch als Bundeswirtschaftsminister — im Februar 1963 in einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses in Berlin ausdrücklich auf diesen Kartellbericht und seine eindeutige Argumentation gegen die Aufrechterhaltung der Preisbindung der zweiten Hand bezogen hat. Er hat sogar einen wesentlichen Teil seiner Ausführungen vor dem Wirtschaftsausschuß der Frage gewidmet: Kann man den Mißbrauch der Preisbindung der zweiten Hand abstellen, oder kann man das nicht? In der damaligen Sitzung des Wirtschaftsausschusses hat Herr Professor Erhard die Frage, ob man den Mißbrauch durch zusätzliche Vorschriften bzw. durch Verschärfung der Mißbrauchsvorschriften abstellen kann, eindeutig mit Nein beantwortet. Wir können nur sagen, daß der frühere Bundeswirtschaftsminister hier, nunmehr als Bundeskanzler, seine Meinung zur Preisbindung der zweiten Hand wenn nicht geändert, so doch zumindest in keiner Weise durchgesetzt hat; denn von dem, was er selbst noch vor anderthalb Jahren in Berlin vertreten hat, ist in dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kartellgesetzes praktisch nichts mehr übriggeblieben.

    (Abg. Matthöfer: Hört! Hört!)

    Für uns von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sind zwei Gesichtspunkte aus den zahlreichen Argumenten des Kartellberichts für die Abschaffung der Preisbindung der zweiten Hand ausschlaggebend. Sie ist — und das ist durch die zahl-



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    reichen, sich periodisch wiederholenden Zusammenbrüche deutlich geworden — ein Hindernis für die notwendige Rationalisierung auch des Einzelhandels, und sie hat es zweitens ermöglicht — das ist bei jedem dieser periodisch auftretenden Zusammenbrüche deutlich geworden —, erhöhte Gewinnspannen für die Hersteller oder erhöhte Handelsspannen für den Einzelhandel entgegen der tatsächlichen Marktlage aufrechtzuerhalten.
    Das bezieht sich nicht nur auf relativ kostspielige Artikel wie Radios, Fernsehgeräte, Waschmaschinen usw., sondern in den letzten Monaten haben sich dieselben Erscheinungen auch bei geringerwertigen Erzeugnissen — Schokolade, Getränken, Waschmitteln usw. — in ganz eindeutiger Form gezeigt. Ich wage hier die Prophezeiung, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien: Wenn einmal der Markt für Personenkraftwagen stärker gesättigt sein wird, als er es jetzt ist, dann werden Sie genau dieselben Erscheinungen des „Grauen Marktes" nachher auch bei Automobilen erleben, die wir jetzt bei Schokolade, Radios und Fernsehgeräten erlebt haben, wenn hier nicht rechtzeitig Einhalt geboten wird.
    Welche Maßnahmen — oder sagen wir: welche Scheinmaßnahmen — schlägt nun die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf vor? Sie schlägt ein öffentliches Register für die Preise und die Spannen bei preisgebundenen Artikeln vor. Wir sind der Überzeugung, daß auch dieses öffentliche Register die Hersteller solcher Markenwaren nicht daran hindern wird, ihren Abnehmern zusätzliche Zuwendungen zu gewähren, die sie nicht in dem öffentlichen Register für die Öffentlichkeit offengelegt haben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an einen sehr bemerkenswerten Vorgang, der sich vor einiger Zeit abgespielt hat. Ein bekannter Hersteller eines Markenartikels hatte Zuwendungen auf das Schweizer Konto eines Abnehmers gemacht und in aller Öffentlichkeit erklärt, daß solche zusätzlichen Zuwendungen an Abnehmer preisgebundener Markenartikel etwas durchaus Branchenübliches seien. Sie werden vergeblich darauf warten, daß — selbst beim Vorhandensein eines solchen öffentlichen Registers — die Empfänger derartiger getarnter Zuwendungen dem Bundeskartellamt mitteilen werden: Der Verkäufer dieser Waren hat die Handelsspannen und die Nettopreise zu unseren Gunsten nicht eingehalten.
    Der Entwurf der Bundesregierung bietet noch ein zweites Mittel an, das wir ebenfalls für ungeeignet halten. Es wurde übrigens auch in der Sitzung vom Februar 1963 vom damaligen Herrn Bundeswirtschaftsminister als ungeeignet bezeichnet. Eine zusätzliche Vorschrift soll es ermöglichen, bei Lückenhaftigkeit der Preisbindung diese aufzuheben. Meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, unserer Ansicht nach wird eine solche Vorschrift nur dazu führen, daß wir ein rigoroses System der Spitzelei und der Geldstrafen bekommen werden, das gegenüber dem Einzelhändler aufrechtzuerhalten lediglich Großunternehmen und Kartelle in der Lage sein werden. Das wird im wesentlichen das Resultat dieser Bestimmung sein.
    Nun noch ein vierter entscheidender Mangel des geltenden Kartellgesetzes! Es ist der Mangel, der dadurch entstanden ist, daß seinerzeit im Jahre 1957 insbesondere die Rechtspolitiker auf der Seite der Koalitionsparteien in dieses Gesetz so überreichliche Einspruchmöglichkeiten und so viele unklare Formulierungen eingebaut haben, daß es den Sündern gegen den Wettbewerb möglich ist, viele Jahre hindurch einen Prozeß zu führen, bevor eine Verfügung des Bundeskartellamtes rechtskräftig wird. Ich erwähne nur zwei Tatsachen, die beinahe humoristisch wirken können.
    Während der siebenjährigen Geltungsdauer des Kartellgesetzes ist erst eine einzige Bußgeldverfügung des Bundeskartellamts — in Höhe von 200 DM — rechtskräftig geworden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das kennzeichnet doch wohl einen Zustand, von dem man nicht weiß, ob man über ihn lachen oder ob man ihn tief bedauern soll.
    Es gibt ein zweites Faktum, auf das ich im Zusammenhang mit diesen überreichlichen Einspruchsmöglichkeiten hinweisen muß: Heute, sieben Jahre nach Inkrafttreten des Kartellgesetzes, gibt es noch vier Zementkartelle — also Kartelle, die einen außerordentlich starken Einfluß auf die Gestaltung der Baukosten ausüben; Sie wissen, welche großen Sorgen uns die ständige Steigerung der Baukosten macht — sowie ein Düngemittelsyndikat, die es durch ständige Ausnutzung der Einspruchsmöglichkeiten fertiggebracht haben, heute noch genauso weiterzuarbeiten, wie sie es vor dem Inkrafttreten des Kartellgesetzes getan haben, obwohl diesen Zementkartellen und diesem Düngemittelsyndikat bis jetzt die Genehmigung des Bundeskartellamts versagt Worden ist.

    (Abg. Matthöfer: Hört! Hört!)

    Diese Kartelle und dieses Syndikat arbeiten also bereits 7 Jahre lang in klarem Widerspruch zu den Vorschriften, die für neue Kartelle gelten, zum Schaden der Allgemeinheit weiter.
    Damit bin ich am Ende meiner Beschreibung der vier Hauptmängel des geltenden Gesetzes. Wir müssen feststellen, daß zu ihrer Beseitigung die Vorlage der Bundesregierung entweder gar nichts oder Unzureichendes enthält.
    Nun gibt es allerdings auch einige Punkte, die jedoch nicht die ganz entscheidenden sind, in denen der Entwurf der Bundesregierung einen Fortschritt bringt. Sie tut das im wesentlichen im Einklang mit dem, was auch wir fordern. Es handelt sich hier um zwei Komplexe. Hinsichtlich der Förderung der Rationalisierung und Spezialisierung in der deutschen Wirtschaft sind wir uns einig darin, daß in dieser Beziehung Fortschritte gemacht werden müssen, wenn die deutsche Wirtschaft konkurrenzfähig bleiben soll.
    Was die Normen- und Typenkartelle betrifft, so sind die Vorstellungen, die den Regelungen in dem Entwurf der Bundesregierung einerseits und in dem der SPD andererseits zugrunde liegen, praktisch die gleichen. Was die Spezialisierung unserer Industrie



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    betrifft, so gehen allerdings die Vorstellungen der Bundesregierung erheblich weiter, und zwar in einem Umfang, den wir für gefährlich halten. Denn das Spezialisierungskartell ist, wie wir gerade in jüngster Zeit gesehen haben, auch für die allergrößten Unternehmen interessant. Es kann sich dann unter Umständen auch nachteilig für den Verbraucher auswirken. Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf gewisse Grenzen eingebaut; nur bis zu einem gewissen Marktanteil wollen wir die erleichterten Bedingungen für ein Spezialisierungskartell gewähren.
    Darüber hinaus vermissen wir in der Vorlage der Bundesregierung auch Erleichterungen für kleinere Gruppen mit relativ kleinem Marktanteil. Ihnen sollte es erleichtert werden, zu einer Zusammenarbeit zu kommen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Großunternehmen auf demselben Markt in dem notwendigen Umfang steigert. Gerade das scheint uns notwendig zu sein, um im Zuge der weiteren Konzentration in der Wirtschaft auch die Gruppen kleinerer und mittlerer Unternehmen erhalten zu können. Denn ohne diese würde die Marktwirtschaft Schritt für Schritt ausgehöhlt werden.
    Ferner beziehen sich die Entwürfe der Bundesregierung und der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion auf die sogenannten Ausschließlichkeitsverträge. Ich möchte nur einen Satz zur Erläuterung dieses Fachausdrucks sagen. Das sind Verträge, durch die insbesondere kleinere selbständige Unternehmer durch große Unternehmen in ihrer unternehmerischen Verfügung eingeschränkt werden, insbesondere bezüglich des Einkaufs und des Verkaufs bestimmter konkurrierender Waren. Auch hier folgt die Bundesregierung einem Antrag, den wir bereits im Jahre 1957 gestellt haben, in unserem Entwurf von 1960 wiederholt haben und auch jetzt wiederholen. Aber sie tut unserer Ansicht nach nur einen halben Schritt. Sie schützt zwar die Gesamtwirtschaft vor Wettbewerbsbeschränkungen durch solche Verträge, aber sie schützt den einzelnen kleinen Vertragsbeteiligten nicht in ausreichender Weise. Sie verweist den kleinen Tankstelleninhaber, den kleinen Gastwirt, der Bier bezieht, wenn er das Opfer eines Knebelungsvertrags geworden ist, auf den Weg zu den ordentlichen Gerichten, einen Weg, der für diese kleinen Unternehmer wegen des hohen Prozeßrisikos und wegen der hohen Kosten überhaupt nicht gangbar ist.
    Ich komme zu einer abschließenden Beurteilung. Meine Damen und Herren, wir brauchen eine umfassende Reform des Kartellgesetzes. Sieben Jahre Praxis mit dem Gesetz sind ausreichend, um zu einer umfassenden Reform zu kommen. Es geht — das habe ich am Anfang schon gesagt — um die Durchsetzung des Wettbewerbs in möglichst großen Bereichen unserer Wirtschaft; es geht darum, die freiheitliche Wirtschaftsordnung aufrechtzuerhalten. Es geht um die Verhinderung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht, und es geht um die Verhinderung weiterer Machtkonzentration, soweit sie nicht der Volkswirtschaft im ganzen zu dienen geeignet ist. All das zu tun hat die Bundesregierung in ihrer
    Regierungserklärung von 1961 mit den vorhin von mir wiederholten Worten verbindlich versprochen. Wir stellen fest, daß dieses Versprechen mit der Novelle, die uns jetzt von der Bundesregierung vorgelegt wird, in keiner Weise eingehalten worden ist. Die Bundesregierung darf sich angesichts der Zusagen, die sie hier gegeben hat, nicht wundern, wenn sie in diesem Zusammenhang als unglaubwürdig bezeichnet wird.
    Wir sind durchaus nicht der Meinung, daß man den Wettbewerb allein mit einem Antikartell- und einem Antimonopolgesetz sichern kann. Es bedarf dazu noch weiterer umfassender Maßnahmen zum Schutze des Verbrauchers, insbesondere einer wirksamen Verbraucherpolitik. Es bedarf dazu auch einer wesentlichen Verbesserung der Publizität, die die Machtzusammenballung in der Wirtschaft mit ihren personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen sichtbar macht. Schließlich bedarf es einer Steuerpolitik, die den verschiedenen Chancen von groß und klein in der Wirtschaft besser gerecht wird als die geltende Steuergesetzgebung. All das sollte dazukommen.
    Trotzdem ist ein fortschrittliches und wirksames Antikartell- und Antimonopolgesetz mindestens eine der tragenden Säulen einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Wer den Anspruch erhebt, für eine solche freiheitliche Wirtschaftsordnung zu sein, muß auch bereit sein, endlich entsprechenden Gesetzen für unsere Wirtschaft zuzustimmen. .
    Ich bitte Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie auch bisher unseren Argumenten auf diesem Gebiet weitgehend nicht gefolgt sind, doch mindestens bereit zu sein, unseren Gesetzentwurf im Wirtschaftsausschuß eingehend zu beraten.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sie haben die Tatsachen verdreht! — Sie haben uns als Opposition angesprochen!)

    Wir haben den Wunsch, daß die vorliegende Kartellgesetzesnovelle noch in diesem Bundestag eingehend beraten wird, und wir bitten Sie, uns keine Schwierigkeiten zu machen, sondern mit uns gemeinsam an die Aufgabe einer gründlichen Reform des Kartellgesetzes heranzugehen. Wir bitten Sie, unseren Entwurf dem Wirtschaftsausschuß — federführend — und dem Rechtsausschuß sowie dem Ausschuß für Mittelstandsfragen zur Mitberatung zu überweisen.

    (Beifall bei der SPD.)