Deutscher Bundestag
14 2. Sitzung
Bonn, den 4. November 1964
Inhalt:
Nachruf auf den Abg. Winterstein . . . . 7085 A
Der Abg. Wittmann tritt in den Bundestag
ein 7085 B
Glückwünsche zu den Geburtstagen der
Abg. Varelmann und Dr. Conring . . . 7085 C
Überweisung von Vorlagen an
Ausschüsse 7085 C, D
Fragestunde (Drucksache IV/2678)
Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Erhaltung des deutschen Erzbergbaus
Schmücker, Bundesminister . . . . 7086 D,
7087 A, B
Dr. Dr. h. c. Friedensburg
(CDU/CSU) . . . . . . . . . 7087 A
Fragen des Abg. Haase (Kassel) :
Auswirkungen der britischen Zollerhöhungen
Schmücker, Bundesminister . 7087 B, C, D,
7088 A
Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 7087 D
Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 7088 A
Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7088 A
Frage des Abg. Fritsch: Beförderung von Beamten
Dr. Hölzl, Staatssekretär . . 7088 B, C, D,
7089 A, B
Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 7088 C
Brück (CDU/CSU) . . . 7088 D, 7089 A
Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 7089 A, B
Frage des Abg. Krug:
Dorfhelferinnen
Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 7089 C
Frage des Abg. Lemmrich:
Deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Rüstung
Gumbel, Staatssekretär . . 7090 A, C, D
Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7090 B Börner (SPD) . . . . . . . . . 7090 C Fragen des Abg. Dr. Besold:
Bauaufträge des Bundes für Werke der bildenden Künstler
Kattenstroth, Staatssekretär . . . 7090 D,
7091 A, B
Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 7091 B
Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Deutsche Entwicklungshilfe für Indonesien
Scheel, Bundesminister . . . 7091 C, D,
7092 A, B, C, D
Dr. Dr. h. c. Friedensburg
(CDU/CSU) . . . . . 7091 D, 7092 A
Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 7092 B
Sänger (SPD) 7092 B
Vogt (CDU/CSU) 7092 C
Biechele (CDU/CSU) 7092 D
Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Steuerfreibeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz im eigenen Kraftfahrzeug
Grund, Staatssekretär 7092 D
Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Geöffnete Privatbriefe und irrtümlich geöffnete private Sendungen
Grund, Staatssekretär . . 7093 A, B, C, D
Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7093 C Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern):
Grenzfragen im pfälzisch-elsässischen Bereich
Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7093 D,
7094 A, B
Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 7094 A, B
Frage des Abg. Dr. Dörinkel: :
Seehundjagd
Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7094 B, C Dr. Dörinkel (FDP) 7094 C
Fragen des Abg. Ertl:
Verhaftung und Ausweisung des cand.
phil. Hecker aus Südtirol
Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7094 C, D,
7095 A
Ertl (FDP) 7094 D
Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg:
Diplomatische Beziehungen zu Israel
Dr. Carstens, Staatssekretär 7095 A, B, C, D,
7096 A
Dr. Dr. h. c. Friedensburg
(CDU/CSU) . . . . . . . . . 7095 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 7095 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7095 D Jahn (SPD) 7095 D, 7096 A
Fragen der Abg. Frau Strobel:
Französische Alternativ-Pläne zur EWG — Eventueller Austritt Frankreichs aus der EWG
Dr. Carstens, Staatssekretär 7096 A, B, C, D,
7097 A, B, C, D, 7088 A
Frau Strobel (SPD) . 7096 B, C, D, 7097 A
Bading (SPD) 7097 A, B
Dr. Kreyssig (SPD) 7097 C, D
Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 7097 D
Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7098 A
Hüttebräuker, Staatssekretär . . 7098 B
Frage des Abg. Jahn:
Europäisches Strafregister
Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7098 C
Jahn (SPD) 7098 C
Fragen der Abg. Dr. Mommer und Dr. Schäfer:
Ermittlungen des Generalbundesanwalts betr. geheimhaltungsbedürftige Fernschreiben — Epstein-Artikel
Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7098 D,
7099 A, B, C, D, 7100 A
Dr. Mommer (SPD) 7099 A, B
Dr. Schäfer (SPD) 7099 B, C
Erler (SPD) . . . . . . . . 7099 C, D
Sänger (SPD) 7100 A
Fragen des Abg Josten:
Naturschutzparke
Hüttebräuker, Staatssekretär 7100 B, C, D
7101 A, B, C
Josten (CDU/CSU) . . . . 7100 B, C, D
Schwabe (SPD) . . . . . . . . 7101 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7101 B
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (SPD) (Drucksache IV/2337) ; in Verbindung mit
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache IV/2564) — Erste Beratung —
Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 7101 C Schmücker, Bundesminister . . . . 7105 D Dr. Dörinkel (FDP) 7110 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 7113 A
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 III
Entwurf eines Siebenten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassungen der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Siebentes Rentenanpassungsgesetz (Drucksache IV/2666) — Erste Beratung — 7115 C
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (SPD) (Drucksache IV/2608) — Erste Beratung — . . 7115 C
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2649) — Erste Beratung — 7115 D
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. März 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über den Luftverkehr (Drucksache IV/2207) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2663) — Zweite und dritte Beratung .....7115 D
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/2301); Schriftlicher Bericht des Auschusses für Arbeit (Drucksache IV/2655) — Zweite und dritte Beratung — 7116 A
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderung des Besuchsreiseverkehrs aus dem Sowjetsektor von Berlin und der Sowjetzone (Drucksachen IV/2570), IV/2667)
Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . . 7116 C
Wehner (SPD) . . . . . . . . 7117 B
Dr. Krümmer (FDP) . . . . . . . 7118 C
Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Fünfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, über die von der Bundesregierung erlassene Sechste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste usw., über die von der Bundesregierung erlassene Siebente Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste usw. (Drucksachen IV/2510, IV/2540, IV/2551, IV/2623) ; in Verbindung mit
Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Assoziierung zwischen der EWG und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar) (Drucksachen IV/2473, IV/2624) ; mit
Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Siebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zoltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Fünfundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Achtundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2497, IV/2474, IV/2498, IV/2625) ; mit
Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Neunundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Einundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Vierundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Sechsundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2499, IV/2507, IV/2509, IV/2553, IV/2626) ; mit
Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Achtundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Neunundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2543, IV/2544, IV/2545, IV/2627) . . . . . . 7119 A
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Dreiundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung vorgelegte Vierundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung vorgelegte Sechsundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2402, IV/2398, IV/2432, IV/2644) 7119 D
Siebenundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksache IV/2675) 7119 D
IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964
Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten usw. (Drucksachen IV/2504, IV/2616) 7120 A
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963 hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache IV/2665, Umdruck 267) . . . . . . . 7120 A
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Abg. Dröscher, Dr. Süsterhenn, Dr. Danz, Kulawig, Holkenbrink, Dr. Schneider (Saarbrücken) u. Gen. betr. Errichtung einer D-Zug-Station im Raum Bingen—Bingerbrück (Drucksachen IV/1914, IV/2664) .. . . . . . . . 7120 B
Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Marine-Prüfstandes in Frankenthal (Pfalz) (Drucksachen IV/2160, IV/2657) . 7120 C
Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des landwirtschaftlichen Gutes Siferling bei Söchtenau (Landkreis Rosenheim) (Drucksachen IV/2563, IV/2658) 7120 C
Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Forschungsanstalt Graf Zeppelin in Ruit über Eßlingen (Neckar) (Drucksachen IV/2401, IV/2659) 7120 D
Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über die Vorlage des Bundesschatzministers betr. Bestellung eines Nießbrauches an den dem Bund gehörenden Aktien der Volkswagenwerk AG zugunsten der Stiftung Volkswagenwerk (Drucksachen IV/2515, IV/2660) 7120 D
Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Bonn (Drucksache IV/2669) 7121 A
Entschließungen der 53. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache IV/2630) 7121 A
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Republik Madagaskar über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/2636) — Erste Beratung — . . . . 7121 A
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Republik Chile über den Luftverkehr (Drucksache IV/2641) — Erste Beratung — 7121 B
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Senderunternehmen (Drucksache IV/2642) — Erste Beratung — 7121 B
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Königreich Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache IV/2643) — Erste Beratung — . . . . . 7121 C
Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik an den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache IV/2650) — Erste Beratung — 7121 D
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Königreich Griechenland über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr (Drucksache IV/2651) — Erste Beratung — 7121 D
Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder sowie für gleichgestellte Betriebe (Drucksache IV/2480) — Erste Beratung — 7121 D
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache IV/2524) ; — Erste Beratung — . . . . . . . . . 77122 A
Entwurf eines Gesetzes über die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksache IV/2524) — Erste Beratung — . . . . . 7122 A
Antrag der Fraktion der FDP betr. Einkommensvergleich im Grünen Bericht (Drucksache IV/2653) 7122 B
Antrag der Abg. Herold, Hirsch, Hauffe, Zühlke, Dr. Starke, Murr, Dr. Knorr, Dr. Kempfler u. Gen. betr. Bundesanstalt für Fleischforschung (Drucksache IV/2656) 7122 C
Nächste Sitzung 7122 D
Berichtigung 7122
Anlagen 7123
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7085
14 2. Sitzung
Bonn, den 4. November 1964
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.02 Uhr
Berichtigung
Es ist zu lesen:
141. Sitzung, Seite I, rechte Spalte, Zeile 16, statt „Bauer (Würzburg)" : Bauer (Wasserburg).
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7123
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Dr. Atzenroth 4. 11.
Bauer (Wasserburg) 4. 11.
Bauer (Würzburg) * 6. 11.
Benda 6. 11.
Berkhan* 6. 11.
Fürst von Bismarck* 6. 11.
Blachstein* 6. 11.
Dr. h. c. Brauer* 6. 11.
Dr. von Brentano 15. 11.
Dr. Conring 4. 11.
Corterier* 6. 11.
van Delden 6. 11.
Dr. Dichgans 4. 11.
Dr. Dittrich 6. 11.
Dröscher 6. 11.
Eisenmann 6. 11.
Even (Köln) 4. 11.
Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven)* 6. 11.
Frau Funcke (Hagen) 4. 11.
Dr. Furler 6. 11.
Gewandt 6. 11.
Dr. Gleissner 6. 11.
Dr. Hahn (Heidelberg) 5. 11.
Hilbert 6.11.
Frau Dr. Hubert* 6. 11.
Illerhaus 4. 11.
Jacobs* 6. 11.
Kaffka 6. 11.
Kahn-Ackermann 20. 11.
Frau Klee 4. 11.
Dr. Kliesing (Honnef) 6. 11.
Dr. Koch 6. 11.
Dr. Kohut 6. 11.
Dr. Kopf* 6. 11.
Frau Korspeter 4. 11.°
Kühn 6. 11.
Leber 6. 11.
Lenze (Attendorn) * 6. 11.
Leukert 6. 11.
Dr. Mälzig 6. 11.
Frau Dr. Maxsein* 6. 11.
Dr. von Merkatz* 6. 11.
Metzger 6. 11.
Dr. Meyer (Frankfurt)* 6. 11.
Michels 6. 11.
Mischnick 4. 11.
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11.
Freiherr von Mühlen* 6. 11.
Müller (Erbendorf) 6. 11.
Paul* 6. 11.
Peters (Poppenbüll) 14. 11.
Rademacher 6. 11.
Frau Renger* 6. 11.
Dr. Rutschke* 6. 11.
* Für die Teilnahme an einer Sitzung der Beratenden Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich
Dr. Schmid (Frankfurt)* 6. 11.
Dr. Schneider (Saarbrücken) 4. 11.
Seibert 4. 11.
Seidl (München) * 6. 11.
Dr. Serres* 6. 11.
Dr. Starke 4. 11.
Strauß 6. 11.
Dr. Süsterhenn 6. 11.
Dr. Wahl* 6. 11.
Werner 6. 11.
Wienand* 6. 11.
Dr. Zimmer* 6. 11.
b) Urlaubsanträge
Bazille 15. 12.
Ehren 31. 12.
Gedat 15. 12.
Frau Geisendörfer 19. 11.
Hahn (Bielefeld) 30. 11.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 11.
Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 26. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Althammer (Drucksache IV/2621, Fragen VI/3 und VI/4) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die vom Herrn Bundeskanzler in seinem Telegramm an General de Gaulle ausgedrückte Bereitschaft zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in Südamerika in die Tat umzusetzen?
Hat die Bundesregierung auf das französische Angebot, eine gemeinsame Linie gegenüber den osteuropäischen Ländern zu entwickeln, geantwortet?
Zu 1.
Die Möglichkeiten einer deutsch-französischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in Lateinamerika sind bereits vor der SüdamerikaReise des französischen Staatspräsidenten im Rahmen der deutsch-französischen Konsultationen von uns zur Sprache gebracht worden.
Wir haben der französischen Regierung mehrere Möglichkeiten einer Zusammenarbeit gezeigt und ihr konkrete Projekte vorgeschlagen. Diese Projekte betreffen sowohl die Kapitalhilfe wie auch die Technische Hilfe. Sie werden zur Zeit von der französischen Regierung geprüft.
Zu 2.
Über die Haltung der Bundesregierung und der französischen Regierung zu den osteuropäischen Ländern finden im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf Grund des Vertrages vom 22. Januar 1963 laufend Erörterungen statt, bei denen in wesentlichen Bereichen eine Übereinstimmung hinsichtlich der zu verfolgenden Linie festgestellt werden kann.
7124 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964
In dem genannten Vertrag ist, wie Sie wissen, vorgesehen, daß die Regierungen beider Länder sich vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in den Fragen von gemeinsamem Interesse konsultieren, um soweit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen; es ist ausdrücklich bestimmt, daß die Konsultation unter anderen Gegenständen auch die Ost-West-Beziehungen sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Bereich betrifft. Hierzu gehört selbstverständlich die Haltung der Bundesregierung und der französischen Regierung gegenüber den osteuropäischen Ländern.
Anlage 3
. Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Gumbel vom 29. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2621, Fragen VII/17 und VII/18) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in Aussicht genommene Erhöhung der Mieten für Bundeswehrangehörige in bundeseigenen und mit Bundesmitteln geförderten Wohnungen die zum 1. Oktober eingetretene Besoldungserhöhung wieder aufzehrt?
Ist die Bundesregierung bereit, den Wohnungs- und Heizungszuschuß für Bundeswehrangehörige entsprechend der in Frage VII/17 erwähnten Mietsteigerung zu erhöhen?
Zu Frage 17:
Hinsichtlich dieser Frage darf ich mich auf die in der Fragestunde am 22. Oktober d. J. von dem Herrn Bundesminister des Innern erteilte Antwort auf die Fragen der Herren Abgeordneten Dorn und Anders beziehen sowie auf die von ihm gegebenen Antworten auf die damit im Zusammenhang stehenden Zusatzfragen. 5)
Zu Frage 18:
Wohnungszuschüsse zu den Mieten von dienstlich zugewiesenen Wohnungen werden denjenigen Bundeswehrangehörigen gewährt, die Dienstbezüge nach den Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 oder nach vergleichbaren Vergütungsgruppen erhalten. Der Zuschuß wird monatlich in Höhe des Betrages gewährt, um den die Miete 15 v. H. des Einkommens des Bediensteten aus Grundgehalt und Ortszuschlag oder aus vergleichbaren Bezügen übersteigt.
Durch diese Regelung ist somit auch bei einer Anhebung der Mieten gewährleistet, daß Bedienstete dieser Besoldungsgruppen nicht mit einer Miete belastet werden, die 15 v. H. ihrer Dienstbezüge übersteigt.
Bundesbedienstete können im übrigen auch Mietbeihilfen nach dem Gesetz über Wohnbeihilfen vom 29. Juli 1963 (in den weißen Kreisen) oder nach Richtlinien des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (in schwarzen Kreisen) erhalten, die auf die Bestimmungen des Wohnbeihilfegesetzes abgestellt sind.
*) Siehe 140. Sitzung Seite 7012 A
Bei dieser Sachlage ist eine Änderung der Wohnungszuschußregelung nicht beabsichtigt.
Heizkostenzuschüsse werden Mietern bundeseigener Wohnungen gewährt, die an eine Sammelheizungsanlage angeschlossen sind.
Die Bundeswehr hat in mehreren Standorten Wohnungen der ehemaligen Besatzungsmächte übernommen, die übernormal große Wohnflächen haben und an aufwendige Sammelheizungsanlagen angeschlossen sind. Um die sich hieraus ergebenden hohen Heizkosten für Angehörige der Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 tragbar zu gestalten, werden diesen Mietern Zuschüsse zu den Heizkosten gezahlt. Als Zuschuß wird der Betrag gezahlt, um den die tatsächlichen Heizkosten die Kosten für 40 kg Koks je qm Wohnfläche übersteigen, die nach den Mietwohnungsvorschriften als Normalverbrauch zugrunde zu legen sind; als Wohnfläche wird dabei nur diejenige angerechnet, die nach den Richtlinien für den darlehnsgeförderten Bundeswehrwohnungsbau angemessen ist.
Eine Erhöhung dieser Zuschußsätze wird nicht für erforderlich gehalten.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Langer vom 30. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten I Frau Dr. Elsner (Drucksache IV/2621, Fragen VIII/5 und VIII/6) :
Hat die Bundesregierung Einfluß darauf genommen, daß die EWG-Kommission sich an einer Untersuchung über die Entwicklung des Eifel-Hunsrück-Gebietes beteiligt?
Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß eine Untersuchung des Zonenrandgebietes Vorrang verdient hätte vor jedem anderen Projekt, zumal sich damit eine ausgezeichnete Gelegenheit geboten hätte, die Aufmerksamkeit der Gemeinschaft auf die schlimmen Auswirkungen der deutschen Teilung zu richten?
Die für die regionale Wirtschaftspolitik verantwortlichen Vertreter der Mitgliedstaaten haben seit 1959 in verschiedenen Besprechungen mit Vertretern der EWG-Kommission über regionalwirtschaftliche Fragen von gemeinsamem Interesse beraten. In einer Sitzung am 18. Juni 1962 wurden sie durch Vizepräsident Marjolin davon unterrichtet, daß sich die Kommission an der Finanzierung von drei Regionalstudien — darunter der Eifel-Hunsrück-Studie — beteiligen wolle. Sie nahmen zustimmend zur Kenntnis, daß die Kommission ihre begrenzten Mittel in erster Linie solchen regionalwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zuwenden wolle, deren Ergebnisse für die Regionalpolitik möglichst vieler Mitgliedstaaten von Nutzen sind. So werde die Region Eifel-Hunsrück stellvertretend für alle europäischen Grenzregionen untersucht, die bisher unter einer nationalen Randlage zu leiden hatten und die in Zukunft die Vorteile ihrer Lage im Inneren des vergrößerten Wirtschaftsraumes voll ausnutzen sollen.
Das Zonenrandgebiet gehört andererseits zu den Randgebieten an den Außengrenzen der Gemein-
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7125
schaft, die unter den Nachteilen ihrer peripheren Lage zu leiden haben. Für eine repräsentative Untersuchung solcher Randprobleme eignet sich das Zonenrandgebiet aber nicht, weil es durch die Lage am Eisernen Vorhang außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt ist und demgemäß innerhalb der Gemeinschaft eine Sonderstellung einnimmt. Es erscheint nicht zweckmäßig, das Zonenrandproblem auf eine Stufe mit den Schwierigkeiten anderer europäischer Regionen zu stellen.
Die Bundesregierung ergreift selbstverständlich jede sich bietende Gelegenheit, die Sonderstellung des Zonenrandgebietes zu unterstreichen und die Aufmerksamkeit der Gemeinschaft auf die Auswirkungen der deutschen Teilung zu richten. Die Vertreter der anderen Mitgliedstaaten und der EWG-Kommission zeigen bei solchen Anlässen regelmäßig viel Verständnis für diese typisch deutschen Probleme. Auch hat die EWG-Kommission inzwischen ihre Bereitschaft erklärt, eine vom Land Bayern in Auftrag gegebene Regionalstudie mitzufinanzieren, die sich mit den besonderen. Entwicklungsaufgaben in einem Teil des Zonenrandgebietes befassen wird.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Gumbel vom 29. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhmann (Hessisch Lichtenau) (Drucksache IV/2621, Frage XI/2) :
Ist die Bundesregierung bereit, den § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes auch auf diejenigen Wehrpflichtigen auszudehnen, deren Mütter die sogenannte Brautversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten?
Das geltende Recht verleiht dem unehelichen Kind nicht die gleiche familienrechtliche Stellung wie dem ehelichen. Aus diesem Grund können Vorschriften wie die Befreiungsvorschriften des § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes, die das besondere, einer Familie durch Kriegsverluste oder Verfolgungsmaßnahmen auferlegte Opfer berücksichtigen, nicht auf uneheliche Kinder für den Fall des Todes des außerehelichen Vaters ausgedehnt werden. Zudem ist es, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes unvereinbar, daß u. U. der einzige lebende eheliche Sohn des Vaters durch seinen unehelichen Sohn von der Befreiung vom Wehrdienst ausgeschlossen würde.
Trotzdem ist es unbestreitbar, daß sich bei dieser Rechtslage Härtefälle ergeben können. In diesen Fällen sieht das Bundesversorgungsgesetz vor, daß bei nachgewiesener Bedürftigkeit ein Ausgleich, die sogenannte „Brautversorgung" gewährt werden kann. Nach dem Wehrpflichtgesetz ist ein Ausgleich auch ohne besondere Vorschrift möglich. Gemäß § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes kann nämlich ein Wehrpflichtiger auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Diese Härtebestimmung ist auf uneheliche
Kinder anwendbar und in der Vergangenheit bereits angewendet worden. Eine Hilfe durch Zurückstellung ist also im Einzelfall durchaus möglich. Eine generelle Befreiung verbietet jedoch die bereits geschilderte Rechtslage.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Gumbel vom 29. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2621, Fragen XI/4, XI/5 und XI/6) :
Hält die Bundesregierung die Mieten der neuen Bundeswehrwohnungen in den Standorten Birkenfeld, Sobernheim und Idar-Oberstein angesichts der Einkommensverhältnisse der Unteroffiziere und jüngeren Offiziere und angesichts der sich aus dem familiengerechten Bedarf ergebenden Wohnfläche für tragbar?
Ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß sich gerade in neuen Garnisonen in kleineren Gemeinden eine anderweitige Unterbringung, also unter Verzicht auf die angebotenen teueren Bundeswehrwohnungen, nicht ermöglichen läßt, und daraus Folgerungen zu ziehen?
Welchen Unterschied gibt es zwischen Dienstwohnungen, die gerade in kleineren Gemeinden den öffentlich Bediensteten zur Verfügung gestellt werden, weil sie aus beruflichen Gründen zwingend dort wohnen müssen, und den Bundeswehrwohnungen?
Zu Frage 4:
Die Bundesregierung hat auf Drängen von Bundesrat und Haushaltsausschuß des Bundestages eine Angleichung der Bundesbedienstetenmieten an die Mieten des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues angeordnet. Diese Mieten sind deshalb grundsätzlich auch von Unteroffizieren und jüngeren Offizieren zu entrichten. Sie betragen in den von Ihnen angeführten Standorten Birkenfeld, Sobernheim und Idar-Oberstein, die sämtlich der Ortsklasse A angehören, für die nach dem 31. Dezember 1962 bezogenen Geschoßwohnungen in Ausstattungsstufe I DM 2,50, in Stufe II DM 2,10 und in Stufe III DM 1,75 je qm Wohnfläche. Bekanntlich sieht der mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungsbau für Bundesbedienstete 3 Ausstattungsstufen vor. Für Angehörige der Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 (einschl. Oberleutnant) kommen im allgemeinen Mieten von 1,75 DM je qm Wohnfläche in Betracht. Soweit Angehörige dieser Besoldungsgruppen für familiengerechte, Wohnungen mit Mieten belastet werden, die 15 v. H. ihrer Bezüge aus Grundgehalt und Ortszuschlag übersteigen, erhalten sie nach den Richtlinien des Bundesministers der Verteidigung einen Zuschuß zur Miete (Wohnungszuschuß). Dieser Zuschuß wird also gerade dem von Ihnen angesprochenen Personenkreis gewährt; die Mieten sind damit tragbar.
Zu Frage 5:
Für besonders abgelegene Standorte, — meist in kleineren Gemeinden — ist die Festsetzung niedrigerer Bundesbedienstetenmieten in Aussicht genommen. Im übrigen ist durch die Richtlinien für die Gewährung von Wohnungszuschüssen auch in kleineren Gemeinden — in denen kein Wohnungsangebot
7126 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964
besteht — sichergestellt, daß Angehörige der Bundeswehr nicht mit Mieten belastet werden, die ihren Einkommensverhältnissen nicht entsprechen.
Zu Frage 6:
Dienstwohnungen sind solche Wohnungen, die Beamten oder Soldaten als Inhabern bestimmter Dienstposten ohne Abschluß eines Mietvertrages zugewiesen werden. Voraussetzung ist, daß die Wohnungsinhaber auch außerhalb der Dienstzeit im Dienstgebäude oder in allernächster Nähe erreichbar sein müssen. In der Regel befinden sich die Dienstwohnungen im Dienstgebäude.
Die Voraussetzung für die Zuweisung einer Dienstwohnung trifft für verheiratete Angehörige der Bundeswehr nur in Ausnahmefällen zu (z. B. Maschinisten, Heizer usw.).
Für Dienstwohnungen wird als Mietzins ebenfalls der örtliche Mietwert (Wohnwert) gefordert. Doch kann die Miete unter Umständen auf die sogenannte höchste Dienstwohnungsvergütung gesenkt werden, die nach dem Grundgehalt gestaffelt ist.
Demgegenüber sind Bundeswehrwohnungen Mietwohnungen, die an Soldaten und Beamte aufgrund eines frei vereinbarten privatrechtlichen Mietvertrages vermietet werden.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache IV/2621 Frage XII/1) :
Hält die Bundesregierung die Stillegung oder Teilstillegung von Nebenstrecken der Bundesbahn auch dann unter Gesichtspunkten der Raumplanung und der Verkehrsverteilung auf Straße und Schiene für vertretbar, wenn es sich, wie im Falle der Bottwartalbahn, um ein Gebiet mit schneller Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung am Rande eines Ballungsgebietes handelt?
Die Stillegung oder die Teilstillegung von Nebenbahnen der Deutschen Bundesbahn sind Maßnahmen, die eingehende Erhebungen über die wirtschaftliche Bedeutung und die Entwicklungsmöglichkeit des betroffenen Gebietes voraussetzen, wobei selbstverständlich auch die Raumplanung und die Folgen der zu erwartende Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Straße sorgfältig zu prüfen sind. Die Rückwirkung geplanter Maßnahmen auf öffentliche Belange wird nicht zuletzt durch regelmäßiges und rechtzeitiges Einschalten der obersten Landesverkehrsbehörden gewährleistet. Nach diesen Grundsätzen wird allgemein bei Einschränkungsmaßnahmen im Schienenverkehr verfahren, die erst nach weiterer Prüfung und Genehmigung im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn dem Bundesminister für Verkehr zur Entscheidung vorgelegt werden.
Vielfach hat die zunehmende Motorisierung einen Verkehrsrückgang auf der Schiene zur Folge, so daß die Betriebsabwicklung vor allem auf den Nebenbahnen oftmals unwirtschaftlich wird. Dies gilt auch für die technisch veraltete Strecke Heilbronn—Marbach der sog. Bottwar-Talbahn. Hier handelt es sich um eine Schmalspurbahn, die den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Sie ohne hohe Umbaukosten wirtschaftlich zu machen, ist nicht möglich. Diese Investitionen betreffen nicht nur den Oberbau, sondern auch das ganze rollende Material. Bezeichnend ist, daß trotz der Zunahme des Gesamtverkehrs in der Relation Heilbronn—Marbach die Zahl der Reisenden auf der Schiene stark abgenommen hat, während der Güterverkehr — zumindest auf den beiden Endabschnitten der Strecke — noch zufriedenstellend ist. Aus diesem Grunde hat die Deutsche Bundesbahn für verschiedene Betriebszustände Untersuchungen und Kostenermittlungen durchgeführt, worüber sie zur Zeit mit dem Land Baden-Württemberg verhandelt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ein Antrag liegt dem Bundesminister für Verkehr bisher nicht vor.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jahn (Drucksache IV/2621 Frage XII/5) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung über die Bevorrechtigung der Fußgänger im Straßenverkehr an gekennzeichneten Überwegen (Zebrastreifen) angesichts der erschreckend ansteigenden Zahl von tödlichen Unfällen auf solchen Überwegen zu überprüfen?
Der Bundesminister für Verkehr beobachtet sorgfältig die Entwicklung. Auf seine Veranlassung hat sich der Straßenverkehrssicherheitsausschuß des Bundes und der Länder am 15. September 1964 mit der Neuregelung an Fußgängerüberwegen befaßt. Dabei kam zum Ausdruck, daß die Zebrastreifen jetzt mehr als früher benutzt und die Straßen in den Abschnitten zwischen diesen Zebrastreifen weniger als früher überquert werden. Die Fußgänger suchen also ganz offensichtlich den Schutz der Fußgängerüberwege. Das bisher vorliegende statistische Material beweist jedoch nicht, daß die Zahl der tödlichen Unfälle auf Fußgängerüberwegen erschreckend angestiegen ist, aber ein Ansteigen ist festzustellen. Leider machen die Fußgänger ihre Absicht, die Fahrbahn zu überqueren, oft nicht genügend erkennbar oder achten, wenn sie auf das Zeichen eines Kraftfahrers hin die Fahrbahn überschreiten, nicht immer, wie unbedingt erforderlich, auf die anderen Fahrzeuge. Sie überqueren sogar den Fußgängerüberweg, wenn die davorstehende Ampel für den Fahrverkehr grün zeigt. Andererseits überfahren die Kraftfahrer das Rotlicht vor den Ampeln, was heute zu wesentlich höheren Gefahren führt als vor der Rechtsänderung. Auch haben sich leider die Kraftfahrer noch nicht immer darauf eingestellt, daß das vorausfahrende Fahrzeug vor dem Fußgänger auf dem Zebrastreifen anhalten muß, so daß es zu Auffahrunfällen kommt.
Bei diesen deutlichen Mängeln handelt es sich wohl hauptsächlich um Umstellungsschwierigkeiten,
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7127
die durch Maßnahmen der Verkehrserziehung behoben werden müssen. Die bisherigen Erfahrungen rechtfertigen nicht die Aufhebung der neuen Regelung, die in zahlreichen Zuschriften aus der Bevölkerung begrüßt wurde und im Ausland schon seit Jahren geltendes Recht ist, aber sie lassen eine besser erkennbare Kennzeichnung der Fußgängerüberwege als bisher, z. B. durch seitliche Baken, Lichtschleusen, u. ä., als wünschenswert erscheinen. Diese Fragen werden z. Z. mit den Ländern beraten.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2621 Frage XII/6) :
Entspricht es den Tatsachen, daß die Vergabe von Tankstellenkonzessionen an Autobahnen nach einem an den Umsatz der Unternehmen gekoppelten Verteiler erfolgt und somit eine Benachteiligung kleinerer Tankstellenunternehmen darstellt?
Die Tankstellen an den Bundesautobahnen werden von der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen m. b. H. an Mineralölfirmen entsprechend deren Umsatz im Bundesgebiet verteilt. Die gegenwärtig vorhandenen 137 Autobahntankstellen werden von 53 Mineralölfirmen beliefert. Hiervon sind 12 sogenannte Konzerngesellschaften und 41 mittelständische Betriebe.
Hierin liegt keine Benachteiligung kleinerer Tankstellenunternehmen, denn es handelt sich nicht um eine Verteilung aufgrund der vorhandenen Tankstellen, sondern um eine Verteilung aufgrund des Mineralölumsatzes im Bundesgebiet. Es wird nur die Belieferung der Bundesautobahntankstellen nach diesem gerechten Schlüssel geregelt, nicht aber die Verwaltung der Tankstellen. Diese werden von Tankstellenverwaltern geführt, die selbständige Unternehmer sind.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Opitz (Drucksache IV/2621 Frage XII/7) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbahn in die Lage zu versetzen, die mittelständischen Eisenbahnoberbaubetriebe kontinuierlich zu beschäftigen?
Eine kontinuierliche Beschäftigungslage der Oberbauunternehmer liegt nicht zuletzt im ureigensten Interesse der Deutschen Bundesbahn selbst, die dafür in eigener Sache allein zuständig und nicht weisungsgebunden ist. Schon infolge der gesetzlichen Pflichten für die Betriebssicherheit und wegen einer flüssigen Betriebsabwicklung, die für die Wirtschaftlichkeit wichtig ist, müssen die Oberbauarbeiten so örtlich und zeitlich verteilt werden, daß die durch die
Bauarbeiten entstehenden Langsamfahrstellen sich nicht zu sehr häufen. Infolge des günstigen Bauwetters konnten in diesem Jahr die veranschlagten Arbeiten rascher beendet werden als erwartet. Zusätzliche Mittel für weitere Aufträge über die notwendigen Arbeiten hinaus konnten bei der Liquiditätslage von der Deutschen Bundesbahn nicht gegeben werden; vielmehr mußten deshalb auch die für das nächste Jahr vorgesehenen Arbeiten in der Vergabe verzögert werden, bis der noch nicht vorliegende Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn eine Übersicht über die 1965 zur Verfügung stehenden Mittel erlaubt.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walter (Drucksache IV/2621 Frage XII/8) :
Wann beabsichtigt der Bund, die Bundesstraße 83 im Kreise Melsungen auszubauen und vor allem die Umgebung bei Melsungen und Altmorschen zu bauen sowie die Begradigung und Verbreiterung der Fahrbahn im Raume Altmorschen—Heinebach bis zur Kreisgrenze Rothenburg/Fulda vorzunehmen, da sich hier in den letzten Jahren zahlreiche Unfälle mit tödlichem Ausgang ereigneten und der Verkehr täglich viele Stunden am Übergang Altmorschen durch den starken Zugverkehr auf der Strecke Kassel—Bebra gesperrt ist?
Die B 83 gehört zwar nicht zu den Straßen des sog. „Blauen Netzes", die während der Laufzeit des 1. Ausbauplanes bevorzugt ausgebaut werden sollen, für deren Auswahl seinerzeit nach den werkehrlichen Notwendigkeiten ein strenger Maßstab angewendet wurde. Um jedoch dringende Ausbauarbeiten durchführen zu können, wurde der Ausbau von Teilstrecken der B 83 zwischen Karlshafen und Bebra in den laufenden Vierjahresplan aufgenommen.
Der Bau einer Umgehungsstraße für Melsungen sowie ein Ausbau zwischen Altmorschen—Heinebach—Kreisgrenze Rotenburg/Fulda ist noch in der Planung. Dagegen wird der gefährliche schienengleiche Bahnübergang bei Altmorschen im Zuge der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke KasselBebra bis zum Sommer 1966 beseitigt sein.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walter (Drucksache IV/2621 Frage XII/9) :
Wann wird die Bundesregierung die neue Trassenführung der B 85 — Planungen für den Aus- und Umbau bestehen ja bereits seit Jahren — bekanntgegeben?
Diese Frage dürfte sich auf die B 83 im Raum Melsungen—Rotenburg/Fulda beziehen. Ein umfassender Plan über eine Neuführung der B 83 ist von der hessischen Straßenbauverwaltung noch nicht vorgelegt worden. Es existieren nur Vorkriegs-
7128 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964
unterlagen, die den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden. Für einen Teilabschnitt von rung 5 km zwischen Heinebach und Rotenburg ist 1962 ein Vorentwurf aufgestellt. Diese Planung steht mit den Elektrifizierungsabsichten der Deutschen Bundesbahn in Zusammenhang; der schienengleiche Bahnübergang im Zuge der L 3253 zwischen Baumbach und Hergershausen soll beseitigt werden. Weitere Arbeiten sind im 2. Vierjahresplan nicht vorgesehen. Dagegen steht bekanntlich der Bau der sehr aufwendigen Umgehung Bebra im Zuge der B 27 als wichtige Straßenbaumaßnahme im Zonenrandgebiet zur baldigen Ausführung an.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache IV/2621, Fragen XII/10, XII/11 und XII/12):
Ist es richtig, daß in einer Schaffhausener Tageszeitung ein „Offener Brief" an die Deutsche Bundesbahn veröffentlicht wurde, in dem von einer „Vernachlässigung der Verkehrsinteressen der Kantone Schaffhausen und Zürich" gesprochen wird?
Bis wann erfolgt der Ausbau der Bundesbahnstrecken Würzburg — Heilbronn — Stuttgart — Horb — Singen — Schaffhausen — Zürich in einer Weise, durch die eine leistungsfähige und schnelle internationale Verbindung nach der Schweiz geschaffen wird?
Ist es richtig, daß die Kantone Zürich und Schaffhausen sowie beide Städte bereit sind, einen Beitrag für die Elektrifizierung dieser Strecken zu leisten, da ihnen an einem leistungsfähigen Zubringer für die Gotthard- Bahn sehr gelegen ist?
In den „Schaffhausener Nachrichten" vom 13. Oktober 1964 ist eine Abhandlung in Form eines offenen Briefes an die Deutsche Bundesbahn erschienen, die sich im Zusammenhang mit verkehrlichen Interessen der Kantone Schaffhausen und Zürich für die Elektrifizierung der Gäubahn einsetzt.
Die Bundesbahn ist z. Z. dabei, die Linienführung auf der Strecke Würzburg — Stuttgart — Schaffhausen zu verbessern und die zulässige Geschwindigkeit auf einzelnen Abschnitten anzuheben. Die Leistungsfähigkeit wird sich dadurch erhöhen, soweit dies der Mittelgebirgscharakter dieser Strecke mit ihren starken Steigungen und engen Krümmungen zuläßt. Die Deutsche Bundesbahn untersucht ferner im Einvernehmen mit der Landesregierung, unter welchen Bedingungen die Elektrifizierung dieser Strecke wirtschaftlich vertretbar ist. Dabei werden die von der Landesregierung Baden-Württemberg angeforderten Gutachten der Professoren Raab und Graßmann berücksichtigt Bekanntlich treten namhafte Vertreter der Industrie für eine Verdieselung und nicht für eine Elektrifizierung der Strecke ein.
Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn teilt weiter mit, daß vorbereitende Gespräche über die Möglichkeit einer Mitfinanzierung dieser Elektrifizierungsarbeiten von Schweizer Seite stattgefunden haben. Abschließende Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor.
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache IV/2621 Frage XII/13) :
Wann ist mit dem Ausbau des letzten Teilstückes der B 470 zwischen Altzirkendorf und Auerbach zu rechnen?
Die Bundesstraße 470, die in Ost-West-Richtung von Weiden über Auerbach, Forchheim und Neustadt bis zur Bundesstraße 25 nördlich von Rothenburg ob der Tauber führt, wurde erst mit Wirkung vom 1. 1. 1961 und vom 1. 1. 1962 in die Baulast des Bundes übernommen. Da sie für Weiden den Zubringer zur Bundesautobahn Berlin—München darstellt, setzt der Bund ihren vom Land Bayern begonnenen Ausbau mit beachtlichen finanziellen Anstrengungen fort, so mit den Umgehungsstraßen von Eschenbach (Gesamtkosten rd. 6 Mio DM) und Kirchenthumbach (Gesamtkosten rd. 11,5 Mio DM). Die Vorbereitungen für den Bau der Umgehungsstraße des Ortsteiles Pressather Wald in Weiden sind bereits weit fortgeschritten.
Wegen dieser Bedeutung des Straßenzugs ist beabsichtigt, auch den Abschnitt zwischen Altzirkendorf und der Bundesstraße 85 bei Auerbach unter Ausschaltung der ungünstigen Ortsdurchfahrten neuzeitlich auszubauen. Für die in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten liegen bereits Vorprojekte vor. Die in engere Wahl zu ziehenden Trassen berühren jedoch ein ausgedehntes Eisenerz-Mutungsgebiet. Die Planungsarbeiten können I daher erst dann zu Ende geführt werden, wenn die abbautechnischen Fragen entschieden sind, zu deren Klärung entsprechende Untersuchungen laufen.
Um die Zeit bis zum vorgesehenen Vollausbau unter Verlegung der Straße zu überbrücken, hat sie in der bestehenden Trasse einen soliden Zwischenausbau erhalten.
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache IV/2621 Frage XII/14):
Wann ist mit dem von der oberpfälzischen Wirtschaft seit einiger Zeit geforderten Ausbau der Teilstrecke Weiden—Hirschau als dem wichtigsten Teil einer Verbindung Weiden—Amberg—Autobahn Nürnberg zu rechnen?
Die von Ihnen genannte Straßenverbindung Weiden—Hirschau—Amberg liegt im Zuge der Staatsstraße 2238 und somit in der Baulast des Landes Bayern. Der Bundesminister für Verkehr ist daher nicht in der Lage, über ihren Ausbau zu befinden.
In Anerkennung der Notwendigkeit, den Weidener Raum durch einen leistungsfähigen Zubringer mit der Autobahn Berlin—München zu verbinden, hat der Bund — wie vorhin bereits erwähnt — die wichtige Ost-West-Verbindung Weiden—Auerbach als Bundesstraße übernommen und wird ihren Ausbau nach Kräften vorantreiben.
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7129
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten -Dr. Supf (Drucksache IV/2621, Frage XII/ 15) :
Hält die Bundesregierung das deutsche Volk tatsächlich und auf die Dauer nicht für vertrauenswürdig genug, auch ohne Bahnsperren einen ordnungsgemäßen Betrieb der Bundesbahn sicherzustellen?
Diese Frage betrifft nicht die Bundesregierung, denn die Deutsche Bundesbahn führt diese Maßnahmen in eigener Verantwortung durch. Sie hat bereits auf nahezu der Hälfte ihrer dem Personenverkehr dienenden Stellen die Bahnsteigsperren gänzlich beseitigt. Im übrigen werden auf den größeren Bahnhöfen die Ausgangssperren zeitweise nicht mehr besetzt. Ohne Fahrkartenkontrolle kommt keine Eisenbahn aus. Wegfall der Bahnsteigsperren bedeutet Verstärkung des Zugbegleitdienstes. Auch ist bei diesem Problem an die sonst nicht gegebenen Einsatzmöglichkeiten der Schwerbeschädigten zu denken. Geplant ist von der Bundesbahn nach entsprechender Verstärkung des Ordnungsdienstes auf den Bahnsteigen und vor allem des Auskunftdienstes, die noch bestehenden Sperren aufzuheben, ausgenommen auf einigen wenigen großen Bahnhöfen, auf denen — namentlich wegen der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung — ein Sperrendienst unerläßlich ist.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache IV/2621, Fragen XII/17, XII/18 und XII/19) :
Hat die Deutsche Bundesbahn die Absicht, die Firma EUROBODEN nach dem Beispiel von München auch in weiteren Großstadtbereichen mit der Aufschließung und industriellen Besiedelung bundeseigener Grundstücke zu beauftragen?
Trägt nach Ansicht des Herrn Bundeswohnungsbauministers die in Frage XII/17 genannte Maßnahme der Deutschen Bundesbahn den Zielen der Raumordnung, insbesondere den Entwicklungszielen Rechnung, wie sie im Ersten Raumordnungsbericht, und zwar in der Drucksache IV/1492, veröffentlicht sind, wo (unter C. H. 4.) gefordert wird, daß in Gebieten mit einer fiber-mäßigen Verdichtung der Bevölkerung und Arbeitsstätten (überlastete Verdichtungsräume) Maßnahmen zur Strukturverbesserung ergriffen, jedoch Maßnahmen, die zu einer Überlastung führen, vermieden werden sollen?
Wurde im Falle München die Firma EUROBODEN vertraglich verpflichtet, die bundesbahneigenen Flächen ausschließlich Firmen zur Verfügung zu stellen, die insbesondere wegen Verkehrsoder sonstiger öffentlicher Planungen ihre Betriebsstätten aus dem Stadtgebiet an die Peripherie verlagern müssen, oder steht es der Firma frei, Interessenten ausschließlich nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuwählen und zur Neuansiedlung im Raum Manchen zu veranlassen?
Die Deutsche Bundesbahn teilt mir mit, daß sie in eigener Zuständigkeit mit der Firma EUROBODEN einen Vertrag geschlossen hat. Auf Grund dieses Vertrages schließt die Firma EUROBODEN ein im Norden und Osten des Stadtgebietes von München gelegenes größeres Gelände der Deutschen Bundes-
bahn auf und vergibt Gelände auf der Grundlage von Miet- oder Erbbaurechtsverträgen an Industriefirmen. Es wird z. Z. von der Deutschen Bundesbahn nicht beabsichtigt, die Firma EUROBODEN mit gleichen vertraglichen Aufgaben innerhalb oder außerhalb Bayerns zu betrauen.
Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundeswohnungsbauminister darf .ich die Frage Nr. XII/18 wie folgt beantworten:
Nach bisherigen Feststellungen widerspricht der Inhalt des Vertrages zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Firma EUROBODEN und sein laufender sachgerechter Vollzug unter Berücksichtigung der nachstehend aufgezeigten Gesichtspunkte nicht den Grundsätzen, wie sie im Ersten Raumordnungsbericht der Bundesregierung unter C.II.4 veröffentlicht sind. Die Ansiedlung von Industrieunternehmen auf dem Gelände der Deutschen Bundesbahn wird vielmehr, insbesondere auch im Hinblick auf den Bericht der Sachverständigenkommission über die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, den Raumordnungszielen insoweit gerecht, als 'dadurch eine weitere Ansiedlung von Firmen im Kern des Verdichtungsgebietes München vermieden wird und die Verkehrsverhältnisse dadurch günstig beeinflußt werden, daß sich die Firmen der von einem Stammgleis der Deutschen Bundesbahn abzweigenden Gleisanschlüsse bedienen, so daß eine wesentliche Entlastung der Straßen eintreten kann.
Der Vertrag zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Firma EUROBODEN enthält keine ausdrückliche Verpflichtung, die bundesbahneigenen Flächen etwa nur solchen Firmen zur Verfügung zu stellen, die wegen öffentlicher Planungen ihre Betriebsstätten aus dem Stadtgebiet an die Peripherie verlagern müssen. Für eine solche Bindung der Deutschen Bundesbahn bestand keine Veranlassung, weil das Gelände der Deutschen Bundesbahn bereits nach früheren Planungen der Stadt München als Gewerbe- und Industriegelände vorgesehen war und heute fast ganz ,in dem Flächennutzungsplan in dieser Form ausgewiesen ist.
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 26. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache IV/ 2621 Frage XIV/1):
Hält das Bundesgesundheitsministerium den Beruf der Diätassistentin im gleichen Maß für förderungswürdig wie die Krankenpflegetätigkeiten und damit eine gleichartige Unterstützung in der Ausbildung auf Länderebene für wünschenswert?
Der Beruf der Diätassistentin ist in der Gesundheitspflege — und ich denke hier besonders an die Krankenanstalten — ebenso unentbehrlich wie zahlreiche andere Berufe. Er ist auch in gleichem Maße förderungswürdig. Dem Bund stehen jedoch keine Haushaltsmittel zur Förderung der Ausbildung von Diätassistentinnen, Krankenpflegepersonen oder an-
7130 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964
deren Berufen des Gesundheitswesens zur Verfügung. Zu der Frage der Förderung durch die Länder kann ich nicht Stellung nehmen. Es ist mir jedoch bekannt, daß sich die Länder eine Verbesserung der Ausbildung zum Ziel gesetzt haben. So ist z. B. ein entsprechender Erlaß des Landes Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr in Kraft getreten. Soweit ich unterrichtet bin, wollen sich die übrigen Länder dem Vorgehen des Landes Nordrhein-Westfalen anschließen.
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Frau Dr. Schwanzhaupt vom 26. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bading (Drucksache IV/2621 Fragen XIV/2 und XIV/3.) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit von Mitteln, die das Durchrosten von im Boden eingegrabenen Heizölbehältern und damit die Grundwasserverseuchung verhindern sollen?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, durch eigene Verordnung oder durch Einwirkung auf die Landesregierungen den Benutzern der in Frage XIV/2 genannten Heizolbehälter vorzuschreiben, daß rostverhindernde Mittel dem Inhalt von Heizolbehältern zugesetzt werden müssen?
1. Es gibt eine Reihe von bewährten und zugelassenen Maßnahmen, die, sofern sie ordnungsgemäß angewandt werden, das Durchrosten von im Boden eingelagerten Heizölbehältern im Interesse des Gewässerschutzes verhindern. Es sind zu unterscheiden die Mittel, die den Behälter vor Innenkorrosion, und solche, die ihn vor Außenkorrosion schützen. Diese Mittel sind in den vergangenen Jahren in Prüfinstituten des Bundes bzw. der Länder auf ihre Eignung geprüft und von Fachausschüssen bei Bund und Ländern anerkannt worden.
2. Die Bundesregierung hat, soweit es sich um Anlagen handelt, die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, oder soweit es der Arbeitschutz erfordert, durch Erlaß der ,,Technischen Verordnung über brennbare Flüssigkeiten" vom 10. September 1964 chemische Zusatzmittel zum Heizöl als Schutzmittel gegen mögliche Innenkorrosion zugelassen.
Für den Erlaß entsprechender Vorschriften für die Lagerung von Heizöl in den übrigen Fällen fehlt der Bundesregierung die Zuständigkeit. Für diesen Bereich der Heizöllagerung hat eine Länderarbeitsgemeinschaft den Entwurf einer „Musterverordnung über das Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten" aufgestellt, die auch einen besonderen Hinweis auf den notwendigen Korrosionsschutz enthält. Die Musterverordnung wird den Ländern als Grundlage zum Erlaß entsprechender Sicherheitsvorschriften dienen. Ich möchte aber hinzufügen, daß sich auch die Mineralölgesellschaften bereits bemühen, Heizöle herzustellen, die frei sind von korrosionsfördernden Stoffen. Ein derartiges Heizöl wird bereits im Handel angeboten.
Die Bundesregierung ist nach all dem der Ansicht, daß es sich — soweit der Bund überhaupt für die Regelung zuständig wäre — nicht empfiehlt, zum jetzigen Zeitpunkt einen Zusatz rostverhindernder Mittel für die Heizölbehälter vorzuschreiben, sondern daß es ratsam erscheint, noch für eine gewisse Zeit die weitere technische Entwicklung abzuwarten. Es gibt eben nicht nur diesen einen Weg, um Korrosionsschäden zu vermeiden, und es ist auch nicht ausgeschlossen, daß der Handel in naher Zukunft nur Heizöle vertreibt, die korrosionsfördernde Stoffe nicht mehr enthalten.
Anlage 20
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 26. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut (Drucksache IV/2621, Frage XIV/4) :
Trifft es zu, daß als Folge des Bettenmangels in vielen Krankenhäusern schwerkranke Patienten nicht aufgenommen wurden und dadurch schwere Schäden erlitten haben?
Der Bund besitzt auf dem Gebiete der Organisation des Krankenhauswesens keine Zuständigkeit. Er ist infolgedessen bei der Beantwortung der vorliegenden Frage auf die Informationen durch die Länder angewiesen. Nach den von den Ländern eingeholten Auskünften ist die Frage zu verneinen.