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    Deutscher Bundestag 14 2. Sitzung Bonn, den 4. November 1964 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Winterstein . . . . 7085 A Der Abg. Wittmann tritt in den Bundestag ein 7085 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Varelmann und Dr. Conring . . . 7085 C Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7085 C, D Fragestunde (Drucksache IV/2678) Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Erhaltung des deutschen Erzbergbaus Schmücker, Bundesminister . . . . 7086 D, 7087 A, B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7087 A Fragen des Abg. Haase (Kassel) : Auswirkungen der britischen Zollerhöhungen Schmücker, Bundesminister . 7087 B, C, D, 7088 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 7087 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 7088 A Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7088 A Frage des Abg. Fritsch: Beförderung von Beamten Dr. Hölzl, Staatssekretär . . 7088 B, C, D, 7089 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 7088 C Brück (CDU/CSU) . . . 7088 D, 7089 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 7089 A, B Frage des Abg. Krug: Dorfhelferinnen Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 7089 C Frage des Abg. Lemmrich: Deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Rüstung Gumbel, Staatssekretär . . 7090 A, C, D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7090 B Börner (SPD) . . . . . . . . . 7090 C Fragen des Abg. Dr. Besold: Bauaufträge des Bundes für Werke der bildenden Künstler Kattenstroth, Staatssekretär . . . 7090 D, 7091 A, B Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 7091 B Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Deutsche Entwicklungshilfe für Indonesien Scheel, Bundesminister . . . 7091 C, D, 7092 A, B, C, D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . . 7091 D, 7092 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 7092 B Sänger (SPD) 7092 B Vogt (CDU/CSU) 7092 C Biechele (CDU/CSU) 7092 D Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Steuerfreibeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz im eigenen Kraftfahrzeug Grund, Staatssekretär 7092 D Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Geöffnete Privatbriefe und irrtümlich geöffnete private Sendungen Grund, Staatssekretär . . 7093 A, B, C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7093 C Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): Grenzfragen im pfälzisch-elsässischen Bereich Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7093 D, 7094 A, B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 7094 A, B Frage des Abg. Dr. Dörinkel: : Seehundjagd Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7094 B, C Dr. Dörinkel (FDP) 7094 C Fragen des Abg. Ertl: Verhaftung und Ausweisung des cand. phil. Hecker aus Südtirol Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7094 C, D, 7095 A Ertl (FDP) 7094 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Diplomatische Beziehungen zu Israel Dr. Carstens, Staatssekretär 7095 A, B, C, D, 7096 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7095 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 7095 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7095 D Jahn (SPD) 7095 D, 7096 A Fragen der Abg. Frau Strobel: Französische Alternativ-Pläne zur EWG — Eventueller Austritt Frankreichs aus der EWG Dr. Carstens, Staatssekretär 7096 A, B, C, D, 7097 A, B, C, D, 7088 A Frau Strobel (SPD) . 7096 B, C, D, 7097 A Bading (SPD) 7097 A, B Dr. Kreyssig (SPD) 7097 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 7097 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7098 A Hüttebräuker, Staatssekretär . . 7098 B Frage des Abg. Jahn: Europäisches Strafregister Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7098 C Jahn (SPD) 7098 C Fragen der Abg. Dr. Mommer und Dr. Schäfer: Ermittlungen des Generalbundesanwalts betr. geheimhaltungsbedürftige Fernschreiben — Epstein-Artikel Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7098 D, 7099 A, B, C, D, 7100 A Dr. Mommer (SPD) 7099 A, B Dr. Schäfer (SPD) 7099 B, C Erler (SPD) . . . . . . . . 7099 C, D Sänger (SPD) 7100 A Fragen des Abg Josten: Naturschutzparke Hüttebräuker, Staatssekretär 7100 B, C, D 7101 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . . . 7100 B, C, D Schwabe (SPD) . . . . . . . . 7101 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7101 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (SPD) (Drucksache IV/2337) ; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache IV/2564) — Erste Beratung — Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 7101 C Schmücker, Bundesminister . . . . 7105 D Dr. Dörinkel (FDP) 7110 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 7113 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 III Entwurf eines Siebenten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassungen der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Siebentes Rentenanpassungsgesetz (Drucksache IV/2666) — Erste Beratung — 7115 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (SPD) (Drucksache IV/2608) — Erste Beratung — . . 7115 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2649) — Erste Beratung — 7115 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. März 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über den Luftverkehr (Drucksache IV/2207) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2663) — Zweite und dritte Beratung .....7115 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/2301); Schriftlicher Bericht des Auschusses für Arbeit (Drucksache IV/2655) — Zweite und dritte Beratung — 7116 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderung des Besuchsreiseverkehrs aus dem Sowjetsektor von Berlin und der Sowjetzone (Drucksachen IV/2570), IV/2667) Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . . 7116 C Wehner (SPD) . . . . . . . . 7117 B Dr. Krümmer (FDP) . . . . . . . 7118 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Fünfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, über die von der Bundesregierung erlassene Sechste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste usw., über die von der Bundesregierung erlassene Siebente Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste usw. (Drucksachen IV/2510, IV/2540, IV/2551, IV/2623) ; in Verbindung mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Assoziierung zwischen der EWG und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar) (Drucksachen IV/2473, IV/2624) ; mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Siebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zoltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Fünfundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Achtundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2497, IV/2474, IV/2498, IV/2625) ; mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Neunundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Einundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Vierundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Sechsundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2499, IV/2507, IV/2509, IV/2553, IV/2626) ; mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Achtundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung erlassene Neunundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2543, IV/2544, IV/2545, IV/2627) . . . . . . 7119 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Dreiundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung vorgelegte Vierundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw., über die von der Bundesregierung vorgelegte Sechsundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2402, IV/2398, IV/2432, IV/2644) 7119 D Siebenundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksache IV/2675) 7119 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten usw. (Drucksachen IV/2504, IV/2616) 7120 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963 hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache IV/2665, Umdruck 267) . . . . . . . 7120 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Abg. Dröscher, Dr. Süsterhenn, Dr. Danz, Kulawig, Holkenbrink, Dr. Schneider (Saarbrücken) u. Gen. betr. Errichtung einer D-Zug-Station im Raum Bingen—Bingerbrück (Drucksachen IV/1914, IV/2664) .. . . . . . . . 7120 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Marine-Prüfstandes in Frankenthal (Pfalz) (Drucksachen IV/2160, IV/2657) . 7120 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des landwirtschaftlichen Gutes Siferling bei Söchtenau (Landkreis Rosenheim) (Drucksachen IV/2563, IV/2658) 7120 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Forschungsanstalt Graf Zeppelin in Ruit über Eßlingen (Neckar) (Drucksachen IV/2401, IV/2659) 7120 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über die Vorlage des Bundesschatzministers betr. Bestellung eines Nießbrauches an den dem Bund gehörenden Aktien der Volkswagenwerk AG zugunsten der Stiftung Volkswagenwerk (Drucksachen IV/2515, IV/2660) 7120 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Bonn (Drucksache IV/2669) 7121 A Entschließungen der 53. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache IV/2630) 7121 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Republik Madagaskar über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/2636) — Erste Beratung — . . . . 7121 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Republik Chile über den Luftverkehr (Drucksache IV/2641) — Erste Beratung — 7121 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Senderunternehmen (Drucksache IV/2642) — Erste Beratung — 7121 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Königreich Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache IV/2643) — Erste Beratung — . . . . . 7121 C Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik an den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache IV/2650) — Erste Beratung — 7121 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Königreich Griechenland über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr (Drucksache IV/2651) — Erste Beratung — 7121 D Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder sowie für gleichgestellte Betriebe (Drucksache IV/2480) — Erste Beratung — 7121 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache IV/2524) ; — Erste Beratung — . . . . . . . . . 77122 A Entwurf eines Gesetzes über die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksache IV/2524) — Erste Beratung — . . . . . 7122 A Antrag der Fraktion der FDP betr. Einkommensvergleich im Grünen Bericht (Drucksache IV/2653) 7122 B Antrag der Abg. Herold, Hirsch, Hauffe, Zühlke, Dr. Starke, Murr, Dr. Knorr, Dr. Kempfler u. Gen. betr. Bundesanstalt für Fleischforschung (Drucksache IV/2656) 7122 C Nächste Sitzung 7122 D Berichtigung 7122 Anlagen 7123 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7085 14 2. Sitzung Bonn, den 4. November 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 141. Sitzung, Seite I, rechte Spalte, Zeile 16, statt „Bauer (Würzburg)" : Bauer (Wasserburg). Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7123 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 4. 11. Bauer (Wasserburg) 4. 11. Bauer (Würzburg) * 6. 11. Benda 6. 11. Berkhan* 6. 11. Fürst von Bismarck* 6. 11. Blachstein* 6. 11. Dr. h. c. Brauer* 6. 11. Dr. von Brentano 15. 11. Dr. Conring 4. 11. Corterier* 6. 11. van Delden 6. 11. Dr. Dichgans 4. 11. Dr. Dittrich 6. 11. Dröscher 6. 11. Eisenmann 6. 11. Even (Köln) 4. 11. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven)* 6. 11. Frau Funcke (Hagen) 4. 11. Dr. Furler 6. 11. Gewandt 6. 11. Dr. Gleissner 6. 11. Dr. Hahn (Heidelberg) 5. 11. Hilbert 6.11. Frau Dr. Hubert* 6. 11. Illerhaus 4. 11. Jacobs* 6. 11. Kaffka 6. 11. Kahn-Ackermann 20. 11. Frau Klee 4. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 6. 11. Dr. Koch 6. 11. Dr. Kohut 6. 11. Dr. Kopf* 6. 11. Frau Korspeter 4. 11.° Kühn 6. 11. Leber 6. 11. Lenze (Attendorn) * 6. 11. Leukert 6. 11. Dr. Mälzig 6. 11. Frau Dr. Maxsein* 6. 11. Dr. von Merkatz* 6. 11. Metzger 6. 11. Dr. Meyer (Frankfurt)* 6. 11. Michels 6. 11. Mischnick 4. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Freiherr von Mühlen* 6. 11. Müller (Erbendorf) 6. 11. Paul* 6. 11. Peters (Poppenbüll) 14. 11. Rademacher 6. 11. Frau Renger* 6. 11. Dr. Rutschke* 6. 11. * Für die Teilnahme an einer Sitzung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmid (Frankfurt)* 6. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 4. 11. Seibert 4. 11. Seidl (München) * 6. 11. Dr. Serres* 6. 11. Dr. Starke 4. 11. Strauß 6. 11. Dr. Süsterhenn 6. 11. Dr. Wahl* 6. 11. Werner 6. 11. Wienand* 6. 11. Dr. Zimmer* 6. 11. b) Urlaubsanträge Bazille 15. 12. Ehren 31. 12. Gedat 15. 12. Frau Geisendörfer 19. 11. Hahn (Bielefeld) 30. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 26. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Althammer (Drucksache IV/2621, Fragen VI/3 und VI/4) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die vom Herrn Bundeskanzler in seinem Telegramm an General de Gaulle ausgedrückte Bereitschaft zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in Südamerika in die Tat umzusetzen? Hat die Bundesregierung auf das französische Angebot, eine gemeinsame Linie gegenüber den osteuropäischen Ländern zu entwickeln, geantwortet? Zu 1. Die Möglichkeiten einer deutsch-französischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in Lateinamerika sind bereits vor der SüdamerikaReise des französischen Staatspräsidenten im Rahmen der deutsch-französischen Konsultationen von uns zur Sprache gebracht worden. Wir haben der französischen Regierung mehrere Möglichkeiten einer Zusammenarbeit gezeigt und ihr konkrete Projekte vorgeschlagen. Diese Projekte betreffen sowohl die Kapitalhilfe wie auch die Technische Hilfe. Sie werden zur Zeit von der französischen Regierung geprüft. Zu 2. Über die Haltung der Bundesregierung und der französischen Regierung zu den osteuropäischen Ländern finden im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf Grund des Vertrages vom 22. Januar 1963 laufend Erörterungen statt, bei denen in wesentlichen Bereichen eine Übereinstimmung hinsichtlich der zu verfolgenden Linie festgestellt werden kann. 7124 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 In dem genannten Vertrag ist, wie Sie wissen, vorgesehen, daß die Regierungen beider Länder sich vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in den Fragen von gemeinsamem Interesse konsultieren, um soweit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen; es ist ausdrücklich bestimmt, daß die Konsultation unter anderen Gegenständen auch die Ost-West-Beziehungen sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Bereich betrifft. Hierzu gehört selbstverständlich die Haltung der Bundesregierung und der französischen Regierung gegenüber den osteuropäischen Ländern. Anlage 3 . Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 29. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2621, Fragen VII/17 und VII/18) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in Aussicht genommene Erhöhung der Mieten für Bundeswehrangehörige in bundeseigenen und mit Bundesmitteln geförderten Wohnungen die zum 1. Oktober eingetretene Besoldungserhöhung wieder aufzehrt? Ist die Bundesregierung bereit, den Wohnungs- und Heizungszuschuß für Bundeswehrangehörige entsprechend der in Frage VII/17 erwähnten Mietsteigerung zu erhöhen? Zu Frage 17: Hinsichtlich dieser Frage darf ich mich auf die in der Fragestunde am 22. Oktober d. J. von dem Herrn Bundesminister des Innern erteilte Antwort auf die Fragen der Herren Abgeordneten Dorn und Anders beziehen sowie auf die von ihm gegebenen Antworten auf die damit im Zusammenhang stehenden Zusatzfragen. 5) Zu Frage 18: Wohnungszuschüsse zu den Mieten von dienstlich zugewiesenen Wohnungen werden denjenigen Bundeswehrangehörigen gewährt, die Dienstbezüge nach den Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 oder nach vergleichbaren Vergütungsgruppen erhalten. Der Zuschuß wird monatlich in Höhe des Betrages gewährt, um den die Miete 15 v. H. des Einkommens des Bediensteten aus Grundgehalt und Ortszuschlag oder aus vergleichbaren Bezügen übersteigt. Durch diese Regelung ist somit auch bei einer Anhebung der Mieten gewährleistet, daß Bedienstete dieser Besoldungsgruppen nicht mit einer Miete belastet werden, die 15 v. H. ihrer Dienstbezüge übersteigt. Bundesbedienstete können im übrigen auch Mietbeihilfen nach dem Gesetz über Wohnbeihilfen vom 29. Juli 1963 (in den weißen Kreisen) oder nach Richtlinien des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (in schwarzen Kreisen) erhalten, die auf die Bestimmungen des Wohnbeihilfegesetzes abgestellt sind. *) Siehe 140. Sitzung Seite 7012 A Bei dieser Sachlage ist eine Änderung der Wohnungszuschußregelung nicht beabsichtigt. Heizkostenzuschüsse werden Mietern bundeseigener Wohnungen gewährt, die an eine Sammelheizungsanlage angeschlossen sind. Die Bundeswehr hat in mehreren Standorten Wohnungen der ehemaligen Besatzungsmächte übernommen, die übernormal große Wohnflächen haben und an aufwendige Sammelheizungsanlagen angeschlossen sind. Um die sich hieraus ergebenden hohen Heizkosten für Angehörige der Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 tragbar zu gestalten, werden diesen Mietern Zuschüsse zu den Heizkosten gezahlt. Als Zuschuß wird der Betrag gezahlt, um den die tatsächlichen Heizkosten die Kosten für 40 kg Koks je qm Wohnfläche übersteigen, die nach den Mietwohnungsvorschriften als Normalverbrauch zugrunde zu legen sind; als Wohnfläche wird dabei nur diejenige angerechnet, die nach den Richtlinien für den darlehnsgeförderten Bundeswehrwohnungsbau angemessen ist. Eine Erhöhung dieser Zuschußsätze wird nicht für erforderlich gehalten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 30. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten I Frau Dr. Elsner (Drucksache IV/2621, Fragen VIII/5 und VIII/6) : Hat die Bundesregierung Einfluß darauf genommen, daß die EWG-Kommission sich an einer Untersuchung über die Entwicklung des Eifel-Hunsrück-Gebietes beteiligt? Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß eine Untersuchung des Zonenrandgebietes Vorrang verdient hätte vor jedem anderen Projekt, zumal sich damit eine ausgezeichnete Gelegenheit geboten hätte, die Aufmerksamkeit der Gemeinschaft auf die schlimmen Auswirkungen der deutschen Teilung zu richten? Die für die regionale Wirtschaftspolitik verantwortlichen Vertreter der Mitgliedstaaten haben seit 1959 in verschiedenen Besprechungen mit Vertretern der EWG-Kommission über regionalwirtschaftliche Fragen von gemeinsamem Interesse beraten. In einer Sitzung am 18. Juni 1962 wurden sie durch Vizepräsident Marjolin davon unterrichtet, daß sich die Kommission an der Finanzierung von drei Regionalstudien — darunter der Eifel-Hunsrück-Studie — beteiligen wolle. Sie nahmen zustimmend zur Kenntnis, daß die Kommission ihre begrenzten Mittel in erster Linie solchen regionalwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zuwenden wolle, deren Ergebnisse für die Regionalpolitik möglichst vieler Mitgliedstaaten von Nutzen sind. So werde die Region Eifel-Hunsrück stellvertretend für alle europäischen Grenzregionen untersucht, die bisher unter einer nationalen Randlage zu leiden hatten und die in Zukunft die Vorteile ihrer Lage im Inneren des vergrößerten Wirtschaftsraumes voll ausnutzen sollen. Das Zonenrandgebiet gehört andererseits zu den Randgebieten an den Außengrenzen der Gemein- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7125 schaft, die unter den Nachteilen ihrer peripheren Lage zu leiden haben. Für eine repräsentative Untersuchung solcher Randprobleme eignet sich das Zonenrandgebiet aber nicht, weil es durch die Lage am Eisernen Vorhang außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt ist und demgemäß innerhalb der Gemeinschaft eine Sonderstellung einnimmt. Es erscheint nicht zweckmäßig, das Zonenrandproblem auf eine Stufe mit den Schwierigkeiten anderer europäischer Regionen zu stellen. Die Bundesregierung ergreift selbstverständlich jede sich bietende Gelegenheit, die Sonderstellung des Zonenrandgebietes zu unterstreichen und die Aufmerksamkeit der Gemeinschaft auf die Auswirkungen der deutschen Teilung zu richten. Die Vertreter der anderen Mitgliedstaaten und der EWG-Kommission zeigen bei solchen Anlässen regelmäßig viel Verständnis für diese typisch deutschen Probleme. Auch hat die EWG-Kommission inzwischen ihre Bereitschaft erklärt, eine vom Land Bayern in Auftrag gegebene Regionalstudie mitzufinanzieren, die sich mit den besonderen. Entwicklungsaufgaben in einem Teil des Zonenrandgebietes befassen wird. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 29. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhmann (Hessisch Lichtenau) (Drucksache IV/2621, Frage XI/2) : Ist die Bundesregierung bereit, den § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes auch auf diejenigen Wehrpflichtigen auszudehnen, deren Mütter die sogenannte Brautversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten? Das geltende Recht verleiht dem unehelichen Kind nicht die gleiche familienrechtliche Stellung wie dem ehelichen. Aus diesem Grund können Vorschriften wie die Befreiungsvorschriften des § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes, die das besondere, einer Familie durch Kriegsverluste oder Verfolgungsmaßnahmen auferlegte Opfer berücksichtigen, nicht auf uneheliche Kinder für den Fall des Todes des außerehelichen Vaters ausgedehnt werden. Zudem ist es, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes unvereinbar, daß u. U. der einzige lebende eheliche Sohn des Vaters durch seinen unehelichen Sohn von der Befreiung vom Wehrdienst ausgeschlossen würde. Trotzdem ist es unbestreitbar, daß sich bei dieser Rechtslage Härtefälle ergeben können. In diesen Fällen sieht das Bundesversorgungsgesetz vor, daß bei nachgewiesener Bedürftigkeit ein Ausgleich, die sogenannte „Brautversorgung" gewährt werden kann. Nach dem Wehrpflichtgesetz ist ein Ausgleich auch ohne besondere Vorschrift möglich. Gemäß § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes kann nämlich ein Wehrpflichtiger auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Diese Härtebestimmung ist auf uneheliche Kinder anwendbar und in der Vergangenheit bereits angewendet worden. Eine Hilfe durch Zurückstellung ist also im Einzelfall durchaus möglich. Eine generelle Befreiung verbietet jedoch die bereits geschilderte Rechtslage. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 29. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2621, Fragen XI/4, XI/5 und XI/6) : Hält die Bundesregierung die Mieten der neuen Bundeswehrwohnungen in den Standorten Birkenfeld, Sobernheim und Idar-Oberstein angesichts der Einkommensverhältnisse der Unteroffiziere und jüngeren Offiziere und angesichts der sich aus dem familiengerechten Bedarf ergebenden Wohnfläche für tragbar? Ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß sich gerade in neuen Garnisonen in kleineren Gemeinden eine anderweitige Unterbringung, also unter Verzicht auf die angebotenen teueren Bundeswehrwohnungen, nicht ermöglichen läßt, und daraus Folgerungen zu ziehen? Welchen Unterschied gibt es zwischen Dienstwohnungen, die gerade in kleineren Gemeinden den öffentlich Bediensteten zur Verfügung gestellt werden, weil sie aus beruflichen Gründen zwingend dort wohnen müssen, und den Bundeswehrwohnungen? Zu Frage 4: Die Bundesregierung hat auf Drängen von Bundesrat und Haushaltsausschuß des Bundestages eine Angleichung der Bundesbedienstetenmieten an die Mieten des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues angeordnet. Diese Mieten sind deshalb grundsätzlich auch von Unteroffizieren und jüngeren Offizieren zu entrichten. Sie betragen in den von Ihnen angeführten Standorten Birkenfeld, Sobernheim und Idar-Oberstein, die sämtlich der Ortsklasse A angehören, für die nach dem 31. Dezember 1962 bezogenen Geschoßwohnungen in Ausstattungsstufe I DM 2,50, in Stufe II DM 2,10 und in Stufe III DM 1,75 je qm Wohnfläche. Bekanntlich sieht der mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungsbau für Bundesbedienstete 3 Ausstattungsstufen vor. Für Angehörige der Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 (einschl. Oberleutnant) kommen im allgemeinen Mieten von 1,75 DM je qm Wohnfläche in Betracht. Soweit Angehörige dieser Besoldungsgruppen für familiengerechte, Wohnungen mit Mieten belastet werden, die 15 v. H. ihrer Bezüge aus Grundgehalt und Ortszuschlag übersteigen, erhalten sie nach den Richtlinien des Bundesministers der Verteidigung einen Zuschuß zur Miete (Wohnungszuschuß). Dieser Zuschuß wird also gerade dem von Ihnen angesprochenen Personenkreis gewährt; die Mieten sind damit tragbar. Zu Frage 5: Für besonders abgelegene Standorte, — meist in kleineren Gemeinden — ist die Festsetzung niedrigerer Bundesbedienstetenmieten in Aussicht genommen. Im übrigen ist durch die Richtlinien für die Gewährung von Wohnungszuschüssen auch in kleineren Gemeinden — in denen kein Wohnungsangebot 7126 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 besteht — sichergestellt, daß Angehörige der Bundeswehr nicht mit Mieten belastet werden, die ihren Einkommensverhältnissen nicht entsprechen. Zu Frage 6: Dienstwohnungen sind solche Wohnungen, die Beamten oder Soldaten als Inhabern bestimmter Dienstposten ohne Abschluß eines Mietvertrages zugewiesen werden. Voraussetzung ist, daß die Wohnungsinhaber auch außerhalb der Dienstzeit im Dienstgebäude oder in allernächster Nähe erreichbar sein müssen. In der Regel befinden sich die Dienstwohnungen im Dienstgebäude. Die Voraussetzung für die Zuweisung einer Dienstwohnung trifft für verheiratete Angehörige der Bundeswehr nur in Ausnahmefällen zu (z. B. Maschinisten, Heizer usw.). Für Dienstwohnungen wird als Mietzins ebenfalls der örtliche Mietwert (Wohnwert) gefordert. Doch kann die Miete unter Umständen auf die sogenannte höchste Dienstwohnungsvergütung gesenkt werden, die nach dem Grundgehalt gestaffelt ist. Demgegenüber sind Bundeswehrwohnungen Mietwohnungen, die an Soldaten und Beamte aufgrund eines frei vereinbarten privatrechtlichen Mietvertrages vermietet werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache IV/2621 Frage XII/1) : Hält die Bundesregierung die Stillegung oder Teilstillegung von Nebenstrecken der Bundesbahn auch dann unter Gesichtspunkten der Raumplanung und der Verkehrsverteilung auf Straße und Schiene für vertretbar, wenn es sich, wie im Falle der Bottwartalbahn, um ein Gebiet mit schneller Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung am Rande eines Ballungsgebietes handelt? Die Stillegung oder die Teilstillegung von Nebenbahnen der Deutschen Bundesbahn sind Maßnahmen, die eingehende Erhebungen über die wirtschaftliche Bedeutung und die Entwicklungsmöglichkeit des betroffenen Gebietes voraussetzen, wobei selbstverständlich auch die Raumplanung und die Folgen der zu erwartende Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Straße sorgfältig zu prüfen sind. Die Rückwirkung geplanter Maßnahmen auf öffentliche Belange wird nicht zuletzt durch regelmäßiges und rechtzeitiges Einschalten der obersten Landesverkehrsbehörden gewährleistet. Nach diesen Grundsätzen wird allgemein bei Einschränkungsmaßnahmen im Schienenverkehr verfahren, die erst nach weiterer Prüfung und Genehmigung im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn dem Bundesminister für Verkehr zur Entscheidung vorgelegt werden. Vielfach hat die zunehmende Motorisierung einen Verkehrsrückgang auf der Schiene zur Folge, so daß die Betriebsabwicklung vor allem auf den Nebenbahnen oftmals unwirtschaftlich wird. Dies gilt auch für die technisch veraltete Strecke Heilbronn—Marbach der sog. Bottwar-Talbahn. Hier handelt es sich um eine Schmalspurbahn, die den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Sie ohne hohe Umbaukosten wirtschaftlich zu machen, ist nicht möglich. Diese Investitionen betreffen nicht nur den Oberbau, sondern auch das ganze rollende Material. Bezeichnend ist, daß trotz der Zunahme des Gesamtverkehrs in der Relation Heilbronn—Marbach die Zahl der Reisenden auf der Schiene stark abgenommen hat, während der Güterverkehr — zumindest auf den beiden Endabschnitten der Strecke — noch zufriedenstellend ist. Aus diesem Grunde hat die Deutsche Bundesbahn für verschiedene Betriebszustände Untersuchungen und Kostenermittlungen durchgeführt, worüber sie zur Zeit mit dem Land Baden-Württemberg verhandelt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ein Antrag liegt dem Bundesminister für Verkehr bisher nicht vor. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jahn (Drucksache IV/2621 Frage XII/5) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung über die Bevorrechtigung der Fußgänger im Straßenverkehr an gekennzeichneten Überwegen (Zebrastreifen) angesichts der erschreckend ansteigenden Zahl von tödlichen Unfällen auf solchen Überwegen zu überprüfen? Der Bundesminister für Verkehr beobachtet sorgfältig die Entwicklung. Auf seine Veranlassung hat sich der Straßenverkehrssicherheitsausschuß des Bundes und der Länder am 15. September 1964 mit der Neuregelung an Fußgängerüberwegen befaßt. Dabei kam zum Ausdruck, daß die Zebrastreifen jetzt mehr als früher benutzt und die Straßen in den Abschnitten zwischen diesen Zebrastreifen weniger als früher überquert werden. Die Fußgänger suchen also ganz offensichtlich den Schutz der Fußgängerüberwege. Das bisher vorliegende statistische Material beweist jedoch nicht, daß die Zahl der tödlichen Unfälle auf Fußgängerüberwegen erschreckend angestiegen ist, aber ein Ansteigen ist festzustellen. Leider machen die Fußgänger ihre Absicht, die Fahrbahn zu überqueren, oft nicht genügend erkennbar oder achten, wenn sie auf das Zeichen eines Kraftfahrers hin die Fahrbahn überschreiten, nicht immer, wie unbedingt erforderlich, auf die anderen Fahrzeuge. Sie überqueren sogar den Fußgängerüberweg, wenn die davorstehende Ampel für den Fahrverkehr grün zeigt. Andererseits überfahren die Kraftfahrer das Rotlicht vor den Ampeln, was heute zu wesentlich höheren Gefahren führt als vor der Rechtsänderung. Auch haben sich leider die Kraftfahrer noch nicht immer darauf eingestellt, daß das vorausfahrende Fahrzeug vor dem Fußgänger auf dem Zebrastreifen anhalten muß, so daß es zu Auffahrunfällen kommt. Bei diesen deutlichen Mängeln handelt es sich wohl hauptsächlich um Umstellungsschwierigkeiten, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7127 die durch Maßnahmen der Verkehrserziehung behoben werden müssen. Die bisherigen Erfahrungen rechtfertigen nicht die Aufhebung der neuen Regelung, die in zahlreichen Zuschriften aus der Bevölkerung begrüßt wurde und im Ausland schon seit Jahren geltendes Recht ist, aber sie lassen eine besser erkennbare Kennzeichnung der Fußgängerüberwege als bisher, z. B. durch seitliche Baken, Lichtschleusen, u. ä., als wünschenswert erscheinen. Diese Fragen werden z. Z. mit den Ländern beraten. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2621 Frage XII/6) : Entspricht es den Tatsachen, daß die Vergabe von Tankstellenkonzessionen an Autobahnen nach einem an den Umsatz der Unternehmen gekoppelten Verteiler erfolgt und somit eine Benachteiligung kleinerer Tankstellenunternehmen darstellt? Die Tankstellen an den Bundesautobahnen werden von der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen m. b. H. an Mineralölfirmen entsprechend deren Umsatz im Bundesgebiet verteilt. Die gegenwärtig vorhandenen 137 Autobahntankstellen werden von 53 Mineralölfirmen beliefert. Hiervon sind 12 sogenannte Konzerngesellschaften und 41 mittelständische Betriebe. Hierin liegt keine Benachteiligung kleinerer Tankstellenunternehmen, denn es handelt sich nicht um eine Verteilung aufgrund der vorhandenen Tankstellen, sondern um eine Verteilung aufgrund des Mineralölumsatzes im Bundesgebiet. Es wird nur die Belieferung der Bundesautobahntankstellen nach diesem gerechten Schlüssel geregelt, nicht aber die Verwaltung der Tankstellen. Diese werden von Tankstellenverwaltern geführt, die selbständige Unternehmer sind. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Opitz (Drucksache IV/2621 Frage XII/7) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbahn in die Lage zu versetzen, die mittelständischen Eisenbahnoberbaubetriebe kontinuierlich zu beschäftigen? Eine kontinuierliche Beschäftigungslage der Oberbauunternehmer liegt nicht zuletzt im ureigensten Interesse der Deutschen Bundesbahn selbst, die dafür in eigener Sache allein zuständig und nicht weisungsgebunden ist. Schon infolge der gesetzlichen Pflichten für die Betriebssicherheit und wegen einer flüssigen Betriebsabwicklung, die für die Wirtschaftlichkeit wichtig ist, müssen die Oberbauarbeiten so örtlich und zeitlich verteilt werden, daß die durch die Bauarbeiten entstehenden Langsamfahrstellen sich nicht zu sehr häufen. Infolge des günstigen Bauwetters konnten in diesem Jahr die veranschlagten Arbeiten rascher beendet werden als erwartet. Zusätzliche Mittel für weitere Aufträge über die notwendigen Arbeiten hinaus konnten bei der Liquiditätslage von der Deutschen Bundesbahn nicht gegeben werden; vielmehr mußten deshalb auch die für das nächste Jahr vorgesehenen Arbeiten in der Vergabe verzögert werden, bis der noch nicht vorliegende Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn eine Übersicht über die 1965 zur Verfügung stehenden Mittel erlaubt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walter (Drucksache IV/2621 Frage XII/8) : Wann beabsichtigt der Bund, die Bundesstraße 83 im Kreise Melsungen auszubauen und vor allem die Umgebung bei Melsungen und Altmorschen zu bauen sowie die Begradigung und Verbreiterung der Fahrbahn im Raume Altmorschen—Heinebach bis zur Kreisgrenze Rothenburg/Fulda vorzunehmen, da sich hier in den letzten Jahren zahlreiche Unfälle mit tödlichem Ausgang ereigneten und der Verkehr täglich viele Stunden am Übergang Altmorschen durch den starken Zugverkehr auf der Strecke Kassel—Bebra gesperrt ist? Die B 83 gehört zwar nicht zu den Straßen des sog. „Blauen Netzes", die während der Laufzeit des 1. Ausbauplanes bevorzugt ausgebaut werden sollen, für deren Auswahl seinerzeit nach den werkehrlichen Notwendigkeiten ein strenger Maßstab angewendet wurde. Um jedoch dringende Ausbauarbeiten durchführen zu können, wurde der Ausbau von Teilstrecken der B 83 zwischen Karlshafen und Bebra in den laufenden Vierjahresplan aufgenommen. Der Bau einer Umgehungsstraße für Melsungen sowie ein Ausbau zwischen Altmorschen—Heinebach—Kreisgrenze Rotenburg/Fulda ist noch in der Planung. Dagegen wird der gefährliche schienengleiche Bahnübergang bei Altmorschen im Zuge der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke KasselBebra bis zum Sommer 1966 beseitigt sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walter (Drucksache IV/2621 Frage XII/9) : Wann wird die Bundesregierung die neue Trassenführung der B 85 — Planungen für den Aus- und Umbau bestehen ja bereits seit Jahren — bekanntgegeben? Diese Frage dürfte sich auf die B 83 im Raum Melsungen—Rotenburg/Fulda beziehen. Ein umfassender Plan über eine Neuführung der B 83 ist von der hessischen Straßenbauverwaltung noch nicht vorgelegt worden. Es existieren nur Vorkriegs- 7128 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 unterlagen, die den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden. Für einen Teilabschnitt von rung 5 km zwischen Heinebach und Rotenburg ist 1962 ein Vorentwurf aufgestellt. Diese Planung steht mit den Elektrifizierungsabsichten der Deutschen Bundesbahn in Zusammenhang; der schienengleiche Bahnübergang im Zuge der L 3253 zwischen Baumbach und Hergershausen soll beseitigt werden. Weitere Arbeiten sind im 2. Vierjahresplan nicht vorgesehen. Dagegen steht bekanntlich der Bau der sehr aufwendigen Umgehung Bebra im Zuge der B 27 als wichtige Straßenbaumaßnahme im Zonenrandgebiet zur baldigen Ausführung an. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache IV/2621, Fragen XII/10, XII/11 und XII/12): Ist es richtig, daß in einer Schaffhausener Tageszeitung ein „Offener Brief" an die Deutsche Bundesbahn veröffentlicht wurde, in dem von einer „Vernachlässigung der Verkehrsinteressen der Kantone Schaffhausen und Zürich" gesprochen wird? Bis wann erfolgt der Ausbau der Bundesbahnstrecken Würzburg — Heilbronn — Stuttgart — Horb — Singen — Schaffhausen — Zürich in einer Weise, durch die eine leistungsfähige und schnelle internationale Verbindung nach der Schweiz geschaffen wird? Ist es richtig, daß die Kantone Zürich und Schaffhausen sowie beide Städte bereit sind, einen Beitrag für die Elektrifizierung dieser Strecken zu leisten, da ihnen an einem leistungsfähigen Zubringer für die Gotthard- Bahn sehr gelegen ist? In den „Schaffhausener Nachrichten" vom 13. Oktober 1964 ist eine Abhandlung in Form eines offenen Briefes an die Deutsche Bundesbahn erschienen, die sich im Zusammenhang mit verkehrlichen Interessen der Kantone Schaffhausen und Zürich für die Elektrifizierung der Gäubahn einsetzt. Die Bundesbahn ist z. Z. dabei, die Linienführung auf der Strecke Würzburg — Stuttgart — Schaffhausen zu verbessern und die zulässige Geschwindigkeit auf einzelnen Abschnitten anzuheben. Die Leistungsfähigkeit wird sich dadurch erhöhen, soweit dies der Mittelgebirgscharakter dieser Strecke mit ihren starken Steigungen und engen Krümmungen zuläßt. Die Deutsche Bundesbahn untersucht ferner im Einvernehmen mit der Landesregierung, unter welchen Bedingungen die Elektrifizierung dieser Strecke wirtschaftlich vertretbar ist. Dabei werden die von der Landesregierung Baden-Württemberg angeforderten Gutachten der Professoren Raab und Graßmann berücksichtigt Bekanntlich treten namhafte Vertreter der Industrie für eine Verdieselung und nicht für eine Elektrifizierung der Strecke ein. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn teilt weiter mit, daß vorbereitende Gespräche über die Möglichkeit einer Mitfinanzierung dieser Elektrifizierungsarbeiten von Schweizer Seite stattgefunden haben. Abschließende Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache IV/2621 Frage XII/13) : Wann ist mit dem Ausbau des letzten Teilstückes der B 470 zwischen Altzirkendorf und Auerbach zu rechnen? Die Bundesstraße 470, die in Ost-West-Richtung von Weiden über Auerbach, Forchheim und Neustadt bis zur Bundesstraße 25 nördlich von Rothenburg ob der Tauber führt, wurde erst mit Wirkung vom 1. 1. 1961 und vom 1. 1. 1962 in die Baulast des Bundes übernommen. Da sie für Weiden den Zubringer zur Bundesautobahn Berlin—München darstellt, setzt der Bund ihren vom Land Bayern begonnenen Ausbau mit beachtlichen finanziellen Anstrengungen fort, so mit den Umgehungsstraßen von Eschenbach (Gesamtkosten rd. 6 Mio DM) und Kirchenthumbach (Gesamtkosten rd. 11,5 Mio DM). Die Vorbereitungen für den Bau der Umgehungsstraße des Ortsteiles Pressather Wald in Weiden sind bereits weit fortgeschritten. Wegen dieser Bedeutung des Straßenzugs ist beabsichtigt, auch den Abschnitt zwischen Altzirkendorf und der Bundesstraße 85 bei Auerbach unter Ausschaltung der ungünstigen Ortsdurchfahrten neuzeitlich auszubauen. Für die in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten liegen bereits Vorprojekte vor. Die in engere Wahl zu ziehenden Trassen berühren jedoch ein ausgedehntes Eisenerz-Mutungsgebiet. Die Planungsarbeiten können I daher erst dann zu Ende geführt werden, wenn die abbautechnischen Fragen entschieden sind, zu deren Klärung entsprechende Untersuchungen laufen. Um die Zeit bis zum vorgesehenen Vollausbau unter Verlegung der Straße zu überbrücken, hat sie in der bestehenden Trasse einen soliden Zwischenausbau erhalten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache IV/2621 Frage XII/14): Wann ist mit dem von der oberpfälzischen Wirtschaft seit einiger Zeit geforderten Ausbau der Teilstrecke Weiden—Hirschau als dem wichtigsten Teil einer Verbindung Weiden—Amberg—Autobahn Nürnberg zu rechnen? Die von Ihnen genannte Straßenverbindung Weiden—Hirschau—Amberg liegt im Zuge der Staatsstraße 2238 und somit in der Baulast des Landes Bayern. Der Bundesminister für Verkehr ist daher nicht in der Lage, über ihren Ausbau zu befinden. In Anerkennung der Notwendigkeit, den Weidener Raum durch einen leistungsfähigen Zubringer mit der Autobahn Berlin—München zu verbinden, hat der Bund — wie vorhin bereits erwähnt — die wichtige Ost-West-Verbindung Weiden—Auerbach als Bundesstraße übernommen und wird ihren Ausbau nach Kräften vorantreiben. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 7129 Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten -Dr. Supf (Drucksache IV/2621, Frage XII/ 15) : Hält die Bundesregierung das deutsche Volk tatsächlich und auf die Dauer nicht für vertrauenswürdig genug, auch ohne Bahnsperren einen ordnungsgemäßen Betrieb der Bundesbahn sicherzustellen? Diese Frage betrifft nicht die Bundesregierung, denn die Deutsche Bundesbahn führt diese Maßnahmen in eigener Verantwortung durch. Sie hat bereits auf nahezu der Hälfte ihrer dem Personenverkehr dienenden Stellen die Bahnsteigsperren gänzlich beseitigt. Im übrigen werden auf den größeren Bahnhöfen die Ausgangssperren zeitweise nicht mehr besetzt. Ohne Fahrkartenkontrolle kommt keine Eisenbahn aus. Wegfall der Bahnsteigsperren bedeutet Verstärkung des Zugbegleitdienstes. Auch ist bei diesem Problem an die sonst nicht gegebenen Einsatzmöglichkeiten der Schwerbeschädigten zu denken. Geplant ist von der Bundesbahn nach entsprechender Verstärkung des Ordnungsdienstes auf den Bahnsteigen und vor allem des Auskunftdienstes, die noch bestehenden Sperren aufzuheben, ausgenommen auf einigen wenigen großen Bahnhöfen, auf denen — namentlich wegen der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung — ein Sperrendienst unerläßlich ist. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache IV/2621, Fragen XII/17, XII/18 und XII/19) : Hat die Deutsche Bundesbahn die Absicht, die Firma EUROBODEN nach dem Beispiel von München auch in weiteren Großstadtbereichen mit der Aufschließung und industriellen Besiedelung bundeseigener Grundstücke zu beauftragen? Trägt nach Ansicht des Herrn Bundeswohnungsbauministers die in Frage XII/17 genannte Maßnahme der Deutschen Bundesbahn den Zielen der Raumordnung, insbesondere den Entwicklungszielen Rechnung, wie sie im Ersten Raumordnungsbericht, und zwar in der Drucksache IV/1492, veröffentlicht sind, wo (unter C. H. 4.) gefordert wird, daß in Gebieten mit einer fiber-mäßigen Verdichtung der Bevölkerung und Arbeitsstätten (überlastete Verdichtungsräume) Maßnahmen zur Strukturverbesserung ergriffen, jedoch Maßnahmen, die zu einer Überlastung führen, vermieden werden sollen? Wurde im Falle München die Firma EUROBODEN vertraglich verpflichtet, die bundesbahneigenen Flächen ausschließlich Firmen zur Verfügung zu stellen, die insbesondere wegen Verkehrsoder sonstiger öffentlicher Planungen ihre Betriebsstätten aus dem Stadtgebiet an die Peripherie verlagern müssen, oder steht es der Firma frei, Interessenten ausschließlich nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuwählen und zur Neuansiedlung im Raum Manchen zu veranlassen? Die Deutsche Bundesbahn teilt mir mit, daß sie in eigener Zuständigkeit mit der Firma EUROBODEN einen Vertrag geschlossen hat. Auf Grund dieses Vertrages schließt die Firma EUROBODEN ein im Norden und Osten des Stadtgebietes von München gelegenes größeres Gelände der Deutschen Bundes- bahn auf und vergibt Gelände auf der Grundlage von Miet- oder Erbbaurechtsverträgen an Industriefirmen. Es wird z. Z. von der Deutschen Bundesbahn nicht beabsichtigt, die Firma EUROBODEN mit gleichen vertraglichen Aufgaben innerhalb oder außerhalb Bayerns zu betrauen. Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundeswohnungsbauminister darf .ich die Frage Nr. XII/18 wie folgt beantworten: Nach bisherigen Feststellungen widerspricht der Inhalt des Vertrages zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Firma EUROBODEN und sein laufender sachgerechter Vollzug unter Berücksichtigung der nachstehend aufgezeigten Gesichtspunkte nicht den Grundsätzen, wie sie im Ersten Raumordnungsbericht der Bundesregierung unter C.II.4 veröffentlicht sind. Die Ansiedlung von Industrieunternehmen auf dem Gelände der Deutschen Bundesbahn wird vielmehr, insbesondere auch im Hinblick auf den Bericht der Sachverständigenkommission über die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, den Raumordnungszielen insoweit gerecht, als 'dadurch eine weitere Ansiedlung von Firmen im Kern des Verdichtungsgebietes München vermieden wird und die Verkehrsverhältnisse dadurch günstig beeinflußt werden, daß sich die Firmen der von einem Stammgleis der Deutschen Bundesbahn abzweigenden Gleisanschlüsse bedienen, so daß eine wesentliche Entlastung der Straßen eintreten kann. Der Vertrag zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Firma EUROBODEN enthält keine ausdrückliche Verpflichtung, die bundesbahneigenen Flächen etwa nur solchen Firmen zur Verfügung zu stellen, die wegen öffentlicher Planungen ihre Betriebsstätten aus dem Stadtgebiet an die Peripherie verlagern müssen. Für eine solche Bindung der Deutschen Bundesbahn bestand keine Veranlassung, weil das Gelände der Deutschen Bundesbahn bereits nach früheren Planungen der Stadt München als Gewerbe- und Industriegelände vorgesehen war und heute fast ganz ,in dem Flächennutzungsplan in dieser Form ausgewiesen ist. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 26. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache IV/ 2621 Frage XIV/1): Hält das Bundesgesundheitsministerium den Beruf der Diätassistentin im gleichen Maß für förderungswürdig wie die Krankenpflegetätigkeiten und damit eine gleichartige Unterstützung in der Ausbildung auf Länderebene für wünschenswert? Der Beruf der Diätassistentin ist in der Gesundheitspflege — und ich denke hier besonders an die Krankenanstalten — ebenso unentbehrlich wie zahlreiche andere Berufe. Er ist auch in gleichem Maße förderungswürdig. Dem Bund stehen jedoch keine Haushaltsmittel zur Förderung der Ausbildung von Diätassistentinnen, Krankenpflegepersonen oder an- 7130 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1964 deren Berufen des Gesundheitswesens zur Verfügung. Zu der Frage der Förderung durch die Länder kann ich nicht Stellung nehmen. Es ist mir jedoch bekannt, daß sich die Länder eine Verbesserung der Ausbildung zum Ziel gesetzt haben. So ist z. B. ein entsprechender Erlaß des Landes Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr in Kraft getreten. Soweit ich unterrichtet bin, wollen sich die übrigen Länder dem Vorgehen des Landes Nordrhein-Westfalen anschließen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwanzhaupt vom 26. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bading (Drucksache IV/2621 Fragen XIV/2 und XIV/3.) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit von Mitteln, die das Durchrosten von im Boden eingegrabenen Heizölbehältern und damit die Grundwasserverseuchung verhindern sollen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, durch eigene Verordnung oder durch Einwirkung auf die Landesregierungen den Benutzern der in Frage XIV/2 genannten Heizolbehälter vorzuschreiben, daß rostverhindernde Mittel dem Inhalt von Heizolbehältern zugesetzt werden müssen? 1. Es gibt eine Reihe von bewährten und zugelassenen Maßnahmen, die, sofern sie ordnungsgemäß angewandt werden, das Durchrosten von im Boden eingelagerten Heizölbehältern im Interesse des Gewässerschutzes verhindern. Es sind zu unterscheiden die Mittel, die den Behälter vor Innenkorrosion, und solche, die ihn vor Außenkorrosion schützen. Diese Mittel sind in den vergangenen Jahren in Prüfinstituten des Bundes bzw. der Länder auf ihre Eignung geprüft und von Fachausschüssen bei Bund und Ländern anerkannt worden. 2. Die Bundesregierung hat, soweit es sich um Anlagen handelt, die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, oder soweit es der Arbeitschutz erfordert, durch Erlaß der ,,Technischen Verordnung über brennbare Flüssigkeiten" vom 10. September 1964 chemische Zusatzmittel zum Heizöl als Schutzmittel gegen mögliche Innenkorrosion zugelassen. Für den Erlaß entsprechender Vorschriften für die Lagerung von Heizöl in den übrigen Fällen fehlt der Bundesregierung die Zuständigkeit. Für diesen Bereich der Heizöllagerung hat eine Länderarbeitsgemeinschaft den Entwurf einer „Musterverordnung über das Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten" aufgestellt, die auch einen besonderen Hinweis auf den notwendigen Korrosionsschutz enthält. Die Musterverordnung wird den Ländern als Grundlage zum Erlaß entsprechender Sicherheitsvorschriften dienen. Ich möchte aber hinzufügen, daß sich auch die Mineralölgesellschaften bereits bemühen, Heizöle herzustellen, die frei sind von korrosionsfördernden Stoffen. Ein derartiges Heizöl wird bereits im Handel angeboten. Die Bundesregierung ist nach all dem der Ansicht, daß es sich — soweit der Bund überhaupt für die Regelung zuständig wäre — nicht empfiehlt, zum jetzigen Zeitpunkt einen Zusatz rostverhindernder Mittel für die Heizölbehälter vorzuschreiben, sondern daß es ratsam erscheint, noch für eine gewisse Zeit die weitere technische Entwicklung abzuwarten. Es gibt eben nicht nur diesen einen Weg, um Korrosionsschäden zu vermeiden, und es ist auch nicht ausgeschlossen, daß der Handel in naher Zukunft nur Heizöle vertreibt, die korrosionsfördernde Stoffe nicht mehr enthalten. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 26. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut (Drucksache IV/2621, Frage XIV/4) : Trifft es zu, daß als Folge des Bettenmangels in vielen Krankenhäusern schwerkranke Patienten nicht aufgenommen wurden und dadurch schwere Schäden erlitten haben? Der Bund besitzt auf dem Gebiete der Organisation des Krankenhauswesens keine Zuständigkeit. Er ist infolgedessen bei der Beantwortung der vorliegenden Frage auf die Informationen durch die Länder angewiesen. Nach den von den Ländern eingeholten Auskünften ist die Frage zu verneinen.
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    Beschluß des Bundestages vom 27. Juni 1962 - (Drucksachen IV/2552, IV/649)

    an den Ausschuß für Verteidigung,
    Vorlage des Präsidenten der Versammlung der Westeuropäischen Union betr. Zwei Empfehlungen der Versammlung während des ersten Teils ihrer Zehnten Ordentlichen Sitzungsperiode in Rom am 22., 23. und 24. Juni 1964 (Drucksache IV/2532)

    an den Ausschuß für Inneres (federführend), an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Verteidigung,
    Vorlage des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen betr. Geschäftsbericht der Deutschen Bundespost über das Rechnungsjahr 1963 - Bezug: § 19 Abs. 6 des Postverwaltungsgesetzes - (Drucksachen IV/2523, zu IV/2523)

    an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Frenmeldewesen,
    Vorlage dse Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betr. 3. Bericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit von Juli 1963 bis Juni 1964 - Bezug: Beschluß des Bundestages vom 5. Februar 1964 - (Drucksache IV/2640)


    (federführend, an den Wirtschaftsausschuß und an den Außenhandelsausschuß. Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in das Protokoll aufgenommen: Der Bundesminister für Verkehr hat unter dem 29. Oktober 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Gscheidle, Seibert und Fraktion der SPD betr. Abbau des Stellenpuffers bei der Deutschen Bundesbahn und bei der Deutschen Bundespost Drucksache IV/2620 beantwortet. Sein Schreiben liegt als Drucksache IV/2662 vor. Der Bundesminister des Innern hat unter dem 21. Oktober 1964 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Gutachten zur Beamtenbesoldung Drucksache IV/2587 beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2668 verteilt. Der Staatssekretär im Bundesministerium des Auswärtigen hat unter dem 23. Oktober 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diebäcker, Lenz Der Bundesminister des Innern hat unter dem 23. Oktober 1964 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Mietpreiserhöhungen Drucksache IV/2588 beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2671 verteilt. Der Bundesminister des Innern hat unter dem 30. Oktober 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Gscheidle und Fraktion der SPD betr. Besoldungsdienstalter von Personalratsmitgliedern Drucksache IV/2631 beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2677 verteilt. Der Vertreter des Staatssekretärs im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 30. Oktober 1964 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Schwellenpreise für Getreide Drucksache IV/2610 beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2679 verteilt. Der Staatssekretär im Bundesministerium des Auswärtigen hat unter dem 27. Oktober 1964 die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert und Fraktion der SPD betr. Kontrolle von Kernkraftwerken und Reaktorstationen Drucksache IV/2618 -beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2680 verteilt. Der Bundesminister für Verkehr hat am 29. Oktober 1964 den Bericht der Sachverständigenkommission über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie den Bericht des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn über Vorschläge zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn übersandt. Sie sind als Drucksache IV/2661 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 27. Oktober 1964 mitgeteilt, daß seitens des Ausschusses gegen den Vorschlag der EWG-Kommission für eine Verordnung des Rats zur Änderung des für die Bundesrepublik Deutschland festgesetzten Referenzpreises für das Leiterzeugnis der Gruppe „Laktose und Laktosesirup" Drucksache IV/2613 keine Bedenken bestehen. Von einer Berichterstattung an das Plenum wurde abgesehen, da der Ministerrat der EWG über die oben angeführte Verordnung bereits Beschluß gefaßt hat. Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Richtlinie des Rats zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen an den Ausschuß für Gesundheitswesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 9. Dezember 1964 Verordnung des Rats über die Regelung für verschiedene Mischfutterarten an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts 'rechtzeitig vor dem Plenum am 6. November 1964 Verordnung des Rats zur Durchführung einer Erhebung über Struktur und Verteilung der Löhne im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe an den Ausschuß für Arbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 9. Dezember 1964. Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen: Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 10. Februar 1965. Zu der in der Fragestunde der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Oktober 1964 gestellten Frage des Abgeordneten Hammersen Nr. VI/6 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 20. Oktober 1964 eingegangen. Sie lautet: Ihre Anfrage bezieht sich wohl auf den Artikel „Bundeswehr wurde getäuscht!" in der Bild-Zeitung vom 2. September 1964. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft in Koblenz hat Staatsanwalt Rath die in der Bild-Zeitung veröffentlichten Äußerungen nicht getan. Er hat im Gegenteil darauf hingewiesen, daß man im Zusammenhang mit den Korruptionsverfahren, die von seiner Behörde untersucht werden, nicht von „der deutschen Industrie" sprechen könne, sondern daß es sich hier nur um einzelne Firmen handele, die den Staat zu betrügen versuchten; solche Fälle dürfe man nicht verallgemeinern. Dies ist auch die Ansicht der Bundesregierung. Ich rufe den ersten Punkt der Tagesordnung auf: Fragestunde Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Ich rufe die Frage VIII/1 des Herrn Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg auf: Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Reste des deutschen Erzbergbaus zu retten, etwa durch rechtzeitigen steuerlichen Ausgleich der günstigen und ungünstigen Betriebsperioden? Bitte, Herr Minister. Erfahrungsgemäß sind die Preise für Nichteisenmetalle periodisch großen Schwankungen unterworfen. Im Jahre 1963, als ein Tiefstand der Preise für Blei und Zink erreicht war, hat die Bundesregierung zur Abwendung einer Stillegung besonders gefährdeter Gruben diesen eine Überbrückungsbeihilfe in Höhe von etwa 6,8 Millionen DM gewährt. Diese Maßnahme hat in Verbindung mit dem Wiederanstieg der Metallnotierungen bewirkt, daß die deutschen Metallerzgruben in ihrem jetzigen Bestand erhalten wurden. Damit konnte bei der derzeitigen Anspannung auf dem internationalen Metallmarkt ein wichtiger Teil der Versorgung der deutschen Wirtschaft mit Blei und Zink sichergestellt werden. Der besonderen wirtschaftlichen Lage des Nichteisenmetallbergbaues kann nach Aufassung der BundesregieBundesminister Schmücker rung aber am besten dadurch Rechnung getragen werden, daß den Unternehmen in Würdigung ihrer besonderen Verhältnisse im Rahmen des geltenden Steuerrechts die Bildung von Reserven zur Überwindung von Krisenzeiten durch Zulassung steuerfreier Sicherungsrücklagen erleichtert wird. Mit der Fachvereinigung Metallerzbergbau und den beteiligten Landesfinanzministerien besteht hierüber bereits grundsätzliche Übereinstimmung. Die Einzelheiten der zu treffenden Regelung werden schon in der nächsten Zeit in einer gemeinsamen Besprechung mit der Fachvereinigung der beteiligten Dienststellen des Bundes und der Länder festgelegt werden. Eine Zusatzfrage. Bis wann, glaubt der Herr Bundesminister, wird die Maßnahme — die ich für sehr zweckmäßig halte — in Kraft treten? Ich sagte: ich hoffe, daß wir in der nächsten Zeit zum Abschluß kommen. Wenn ich es näher konkretisieren darf: bis zum Ende des Jahres. Eine zweite Zusatzfrage. Ist dem Herrn Bundesminister bekannt, daß bis zu der sehr dankenswerten Gewährung der Unterstützung rund zwei Drittel der deutschen Metallerzgruben unter dem Druck einer vorübergehenden Preiskrise stillgelegt worden sind? Die schwierige Lage des Metallerzbergbaues hat uns veranlaßt, diese Besprechungen wiederaufzunehmen, Herr Friedensburg. Frage VIII/2 — des Abgeordneten Haase Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der von der britischen Regierung beschlossenen Zollerhöhungen auf den deutschen Export nach Großbritannien? Bitte, Herr Minister. Infolge der britischen Maßnahmen ist mit einer Dämpfung der Entwicklung des deutschen Exports nach Großbritannien zu rechnen, die in den ersten neun Monaten dieses Jahres zu einem Zuwachs von über 25 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres geführt hat. Der Anteil des deutschen Exports nach Großbritannien am deutschen Gesamtexport macht rund 4% aus. 84% davon werden durch die britischen Einfuhrabgaben betroffen, wobei sich die Maßnahmen auf die einzelnen Exporteure je nach der Wettbewerbslage unterschiedlich auswirken werden. Die Entwicklung wird ferner auch davon abhängen, inwieweit ein in Rede stehender Zollabbau Großbritanniens gegenüber den EFTA-Staaten die Wettbewerbslage der EFTA-Staaten zum Nachteil von Drittländern einseitig verbessern wird. Frage VIII/3 — des Abgeordneten Haase Welche Zweige der deutschen Ausfuhrwirtschaft werden in erster Linie von den zollpolitischen Maßnahmen der britischen Regierung betroffen? Betroffen sind vor allem folgende Waren: Maschinen mit einem Anteil von fast 30% der Gesamtexporte nach Großbritannien, chemische Erzeugnisse mit 15 %, elektrotechnische Erzeugnisse mit zirka 7% sowie Kraftund Luftfahrzeuge mit zirka 6%. Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage VIII/4 — des Herrn Abgeordneten Haase Welche handelspolitischen Vergeltungsnahmen beabsichtigt die Bundesregierung im Zusammenwirken mit dem Ministerrat der EWG zu ergreifen, falls die als provisorische Maßnahme angekündigten Zollzuschläge auf gewerbliche Einfuhren nach Großbritannien über einen längeren Zeitraum hinaus in Geltung bleiben? Die Bundesregierung hat gemeinsam mit ihren EWG-Partnern auf der GATT-Ratstagung vom 30. Oktober 1964 gegen das britische Vorgehen protestiert. Die britischen Vertreter versprachen, eine Sonderregelung für schwebende Verträge wohlwollend zu prüfen. Das GATT hat eine Arbeitsgruppe zur umfassenden Prüfung der durch das britische Vorgehen aufgeworfenen Fragen eingesetzt, an der die Bundesregierung beteiligt ist. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß die Maßnahmen wie angekündigt nur vorübergehender Natur sind. Deshalb sind Überlegungen für den Fall, daß die Maßnahmen für einen längeren Zeitraum in Geltung bleiben, noch nicht angestellt worden. Eine Zusatzfrage! Herr Minister, wie beurteilen Sie die Auswirkungen der britischen Maßnahmen auf den Fortgang der Kennedy-Runde? Herr Abgeordneter, ich habe schon gesagt, daß die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den anderen GATT-Partnern, insbesondere mit den EWG-Partnern, diese Maßnahmen bedauert. Ich kann nur hoffen, daß bis zum Beginn der effektiven Verhandlungen der Kennedy-Runde die Maßnahmen aufgehoben werden oder zumindest ein naheliegender Zeitraum angegeben wird, zu dem die Maßnahmen aufgehoben werden. Danke. Herr Abgeordneter Dr. Martin zu einer Zusatzfrage. Herr Bundesminister, stellt die Bundesregierung Erwägungen an, in das Projekt Concorde einzutreten, falls die britische Regierung im Zuge ihrer restriktiven Maßnahmen dieses Projekt aufgibt, und gibt es in Deutschland die Möglichkeit, an einem solchen großen Strahltriebwerk zu arbeiten? Ich glaube nicht, daß der Bundesminister für Wirtschaft befugt ist, hierauf im Namen der Bundesregierung eine Antwort zu geben. Vielleicht ist der Vertreter des Auswärtigen Amts geneigt, dazu etwas zu sagen. Ich glaube, es ist zu früh, auf diese Frage eine Antwort zu geben. Sie bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Ich danke dem Herr Bundesminister für Wirtschaft. Wir kommen zu der Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — der Frage des Herrn Abgeordneten Fritsch —: Welche Erfahrung hat die Bundesregierung mit der in § 9 Abs. 3 Nr. 3 der Bundeslaufbahnverordnung festgelegten Unzulässigkeit der Beförderung von Beamten innerhalb von 3 Jahren vor der Altersgrenze gemacht? Bitte, Herr Staatssekretär. Es ist normalerweise anzunehmen, daß ein Beamter drei Jahre vor Erreichung der Altersgrenze das ihm mögliche Ziel seiner Laufbahn erreicht hat, wenn er dazu die Qualifikation besitzt. Infolgedessen ist in der Laufbahnverordnung bestimmt, daß drei Jahre vor der Altersgrenze eine Beförderung normalerweise ausgeschlossen sein soll. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein absolutes Verbot. Der Bundespersonalausschuß kann vielmehr bei Vorliegen außergewöhnlicher dienstlicher Gründe nach § 42 Abs. 2 der Laufbahnverordnung Ausnahmen zulassen. Mit dieser Regelung, die im Grundsatz mit entsprechenden Vorschriften in den Ländern übereinstimmt, hat die Bundesregierung bisher im allgemeinen gute Erfahrungen gemacht. Vor allem hat der Bundespersonalausschuß bei seinen Entscheidungen eine Praxis entwickelt, die den Bedürfnissen der Verwaltung gerecht wird. Um der Entwicklung Rechnung zu tragen und die Beförderung von leistungsfähigen Beamten nicht unnötig zu erschweren, ist beabsichtigt, die Vorschrift günstiger zu gestalten. Die Beförderung soll erst innerhalb von 2 statt bisher 3 Jahren vor der Altersgrenze nicht mehr zulässig sein. Natürlich sollen die Ausnahmemöglichkeiten im Wege des Bundespersonalausschusses auch dann bestehenbleiben. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fritsch. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß sich bei der bisherigen Anwendung der Laufbahnvorschriften besondere Härten ergeben haben, insbesondere für die Beamten des einfachen, des mittleren und des gehobenen Dienstes, vor allem dann, wenn diese Beamten lange Zeit in Kriegsgefangenschaft waren und insoweit in ihrer Laufbahn gehemmt worden sind, zumal der Bundespersonalausschuß bisher von seiner Ermächtigung nach § 42 Abs. 2 der Bundeslaufbahnverordnung keinen ausreichenden Gebrauch gemacht hat? Herr Abgeordneter, wir glauben, daß durch die Verkürzung der Frist von drei auf zwei Jahre schon eine wesentliche Besserung in den von Ihnen beklagten Verhältnissen eintreten wird. Im übrigen hat nach unseren Erfahrungen der Bundespersonalausschuß immer nach seinem Ermessen eine Entscheidung getroffen, die im einzelnen Fall nicht weiter beanstandet werden konnte. Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Fritsch. Herr Staatssekretär, wäre es möglich, bei der Neufassung des § 42 Abs. 2 der Bundeslaufbahnverordnung nicht nur „außergewöhnliche dienstliche Gründe" als Ausnahmefall zu kennzeichnen, sondern gleichzeitig „außergewöhnliche dienstliche und persönliche Gründe" hineinzunehmen, nachdem bisher persönliche Verhältnisse bei der Frage der Ausnahmegenehmigung überhaupt nicht berücksichtigt worden sind? Insoweit wäre dann zu der Abkürzung der Frist auf zwei Jahre noch die Möglichkeit gegeben, den Personenkreis derer, die unter die Ausnahmebestimmung fallen, zu erweitern, und zwar um die Fälle, bei denen besondere persönliche Härten nach den Vorschriften zutage treten, auch wenn diese nunmehr geändert werden. Diese Anregung, Herr Abgeordneter, wird bei der Neufassung überprüft und — wenn möglich — berücksichtigt werden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Brück. Herr Staatssekretär, ich wollte Sie in diesem Zusammenhang fragen, ob Sie nicht grundsätzlich bereit sind, diese Bestimmung fallen zu lassen bzw. sie im Zusammenhang zu sehen mit dem § 109 des Bundesbeamtengesetzes, in dem bekanntlich festgelegt ist, daß ein Beamter einen Posten ein Jahr innehaben muß. Ich darf weiter fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß gerade im Zusammenhang mit den Rationalisierungsmaßnahmen auf der einen Seite Posten verschwinden, während auf der anderen Seite Posten angehoben werden, und daß dauernd neue Schwierigkeiten für uns alle auftreten? Herr Abgeordneter, diese Bestimmung ist nicht etwa neuen Datums, sie besteht schon seit etwa 40 Jahren. Außerdem stimmt sie mit den Bestimmungen der Länder überein. Es ist unser Bestreben, mit den Ländern tunlichst zu einem einheitlichen Beamtenrecht zu kommen, und wir können ohne Abstimmung mit den Ländern kaum in Erwägung ziehen, diese Vorschrift aufzuheben, die im übrigen auch dazu dient zu verhindern, daß reine Gefälligkeitsbeförderungen noch kurz vor Abschluß der Beamtenlaufbahn ausgesprochen werden. Herr Abgeordneter Brück zu einer weiteren Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, darf ich dann die Bitte an Sie richten, daß Sie in Zusammenarbeit mit den Ländern diese Frage auch einmal grundsätzlich überprüfen und auf die von mir aufgezeigten Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang hinweisen? Die Frage wird geprüft werden. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, welche gesetzgeberischen Maßnahmen sind eingeleitet worden, um die von Ihnen vorgesehene Frist von drei Jahren auf zwei Jahre zu verkürzen? Es handelt sich um eine Rechtsverordnung. Die Verhandlungen hierüber sind zur Zeit im Gange. Eine weitere Frage! Herr Staatssekretär, können Sie uns in etwa eine Frist angeben, in der damit zu rechnen ist, daß diese Maßnahme in Kraft treten kann? Es sind noch Verhandlungen mit den Gewerkschaften und mit dem Bundespersonalausschuß erforderlich, die etwa zu Beginn des nächsten Jahres abgeschlossen sein werden. Wir kommen zu Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Die Frage X/1 — des Abgeordneten Krug — ist zurückgezogen. Die Frage X/2 — des Abgeordneten Krug — Kann erwartet werden, daß die Bundesregierung dem Beruf der Dorfhelferinnen eine besondere Förderung angedeihen läßt mit dem Ziel, mehr Kräfte zur Arbeitsentlastung der werdenden und kinderreichen Mütter in der Landwirtschaft zu bekommen, damit auch für diese Mütter ein wirksamer Schutz im Sinne des geplanten Mutterschutzgesetzes systematisch ausgebaut werden kann? wird von Herrn Staatssekretär Dr. Hölz1 beantwortet. Ist Herr Abgeordneter Krug im Saal? — Seine Frage wird übernommen. Im Einvernehmen mit den Herren Bundesministern für Arbeit und Sozialordnung, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Familie und Jugend beantworte ich die Frage wie folgt: Bereits am 26. Januar 1961 hat der Herr Amtsvorgänger unseres derzeitigen Herrn Ministers eine Kleine Anfrage in der Drucksache 2448 beantwortet. In der Antwort wurde darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung die Notwendigkeit der Ausbildung und des Einsatzes von Hauspflegerinnen und Dorfhelferinnen voll anerkennt. Die Ausund Fortbildung für diese Berufe ist — wie ebenfalls schon damals gesagt wurde — Sache der Länder. Es gibt bereits eine Anzahl von Dorfhelferinnenschulen, deren Träger überwiegend die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, aber auch eine Reihe von Frauenorganisationen sind. Die Ausbildung ist noch nicht einheitlich geregelt. Der Vereinheitlichung steht weitgehend die Tatsache entgegen, daß sich neben jungen Anfängerinnen auch ältere Frauen mit Erfahrungen und Kenntnissen im Haushalt diesem Beruf zuwenden. Die finanzielle Förderung der Trägerorganisationen durch die Länder ist, insgesamt gesehen, in den letzten Jahren nicht unerheblich verbessert worden. Auch eine große Anzahl von Kommunalverwaltungen gewährt Unterstützungen. Trotzdem verbleiben den Organisationen, die die Ausbildung und den Einsatz der Hauspflegerinnen und Dorfhelferinnen tragen, noch erhebliche Aufwendungen, die weder durch die Versicherungen und die Sozialhilfe noch durch Beihilfen der Länder und Kommunen gedeckt werden. Eine Unterstützung der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege aus Bundesmitteln für zentrale Maßnahmen konnte bisher nicht gewährt werden, da die Mittel, die für zentrale Maßnahmen zur Verfügung stehen, in vollem Umfang anderweitig in Anspruch genommen sind. Ausbildungsbeihilfen für Hauspflegerinnen und Dorfhelferinnen können in gewissen Fällen von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und aus Mitteln der öffentlichen Fürsorge bewilligt werden. Auch aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden Ausbildungsbeihilfen für Dorfhelferinnen bereitgestellt. Abschließend kann gesagt werden, daß mit Hilfe der neu geschaffenen Förderungsmöglichkeiten die Zahl der Berufsangehörigen in den letzten Jahren nicht unerheblich angewachsen ist. Bei der Weiterentwicklung des Berufs arbeiten die Bundesregierung, die Landesregierungen, die freien Wohfahrtsverbände und die Spitzenverbände eng zusammen.. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? — Nein, die Frage ist erschöpfend beantwortet. Man hat gemerkt, daß zwei MiniVizepräsident Dr. Dehler sterien an der Antwort beteiligt waren. Wir wollen in der Fragestunde auf kurze Fragen auch kurze Antworten haben. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Frage des Herrn Abgeordneten Lemmrich aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung: Was hat die Bundesregierung getan und was gedenkt sie ferner zu tun, um auf dem Gebiet der gemeinsamen Entwicklung von Rüstungsvorhaben die besondere Situation zu berücksichtigen, in welcher sich die Bundesrepublik gegenüber Frankreich auf Grund des bestehenden Vertrages befindet? Bitte, Herr Staatssekretär! Der Vertrag über die deutschfranzösische Zusammenarbeit sieht eine Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiete der Rüstung vor. Insbesondere wird darin die Zusammenarbeit bei Forschungsvorhaben erwähnt. Es ist jedoch nicht so, daß damit ein neuer Anfang gesetzt würde; denn die deutsch-französische Zusammenarbeit bei rüstungstechnischen Forschungsarbeiten reicht in die zurückliegenden Jahre zurück. Es sind schon eine ganze Reihe von Gemeinschaftsprojekten entwickelt worden. Das wohl bekannteste ist die Entwicklung des Transportflugzeuges Transall. Zur Zeit werden neben vielen kleineren 15 größere Forschungsund Entwicklungsprojekte bearbeitet. Der Herr Bundesverteidigungsminister hat bei seinem Besuch in Paris im Oktober dieses Jahres mit dem französischen Armeeminister Messmer vereinbart, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der militärischen Forschung und Entwicklung zu verstärken. Als Ergebnis dieser letzten Besprechungen wurden ein Abkommen über die gemeinsame Entwicklung eines Waffensystems zur Tieffliegerbekämpfung unterzeichnet und Vereinbarungen über eine engere Zusammenarbeit insbesondere auf dem elektronischen Gebiet getroffen. Ich darf in diesem Zusammenhang noch erwähnen, Herr Abgeordneter, daß es eine ständige deutschfranzösische Zusammenarbeit in dem deutsch-französischen Forschungsinstitut Saint Louis gibt, das seit 1959 gemeinsam betrieben wird. Der besondere Nachdruck, den die Bundesregierung auf die rüstungstechnische Zusammenarbeit legt, wird auch dadurch bekundet, daß es in Paris im Rahmen des Militärattachéstabes einen besonderen technischwissenschaftlichen Attaché gibt. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich auf weitere Einzelheiten nicht eingehen kann. Ich bin jedoch bereit, im Verteidigungsausschuß nähere Angaben zu machen. Herr Abgeordneter Josten zu einer Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, wo Sie eben davon berichtet haben, daß Sie dem Ausschuß für Verteidigung dieses Hauses Einzelheiten angeben wollen, diesen Termin zu Beginn des kommenden Jahres wahrzunehmen? Ich bin gern dazu bereit. Herr Abgeordneter Börner zu einer Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, treffen die von einer Illustrierten kürzlich gemachten Angaben über das Projekt Transall, über die Kosten dieses Projekts zu? Herr Abgeordneter, diese Angaben der Illustrierten sind mir nicht bekannt. Der Herr Staatssekretär hat keine Zeit, um Illustrierte zu lesen. Bitte, Herr Kollege Börner! Herr Staatssekretär, wären Sie, da ein früheres Mitglied der Bundesregierung, das auch Ihnen aus langjähriger Zusammenarbeit gut bekannt ist, in dieser Illustrierten ab und zu Artikel schreibt, bereit, den Artikel nachträglich noch zu lesen? Ich werde Ihrer Empfehlung gerne folgen, Herr Abgeordneter. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers. Ich rufe auf die Frage III/1 — des Herrn Abgeordneten Dr. Besold —: Ist es richtig, daß der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 25. Januar 1950, wonach bei allen Bauaufträgen des Bundes, soweit Charakter und Rahmen des Einzelbauvorhabens dies rechtfertigen, ein angemessener Betrag der Bauauftragssumme für Werke der bildenden Künstler vorzusehen ist, seit längerer Zeit nicht mehr durchgeführt wird? Bitte, Herr Staatssekretär! Die beiden Anfragen des Herrn Abgeordneten Dr. Besold behandeln die gleiche Materie und hängen miteinander zusammen. Ich bitte deshalb, sie gleichzeitig beantworten zu dürfen. Einverstanden? — Dann rufe ich dazu noch auf die Frage III/2 — des Herrn Abgeordneten Dr. Besold —: Wird der Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 2. Januar 1957 Da sich die beiden Fragen mit allen Bauaufträgen des Bundes befassen, beantworte ich sie zugleich für die Herren Bundesminister der Verteidigung, für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen. Der von Ihnen, Herr Abgeordneter, zitierte Beschluß des Deutschen Bundestages vom 25. Januar 1950 und der von Ihnen ebenfalls zitierte Erlaß des Herrn Bundesministers der Finanzen vom 2. Januar 1957 werden nach wie vor beachtet. So sind im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltung nach den Richtlinien für die Bauaufgaben des Bundes 1 bis 2 % der Gebäudekosten für Aufgaben der bildenden Künstler vorgesehen, soweit Charakter und Rahmen der Baumaßnahmen dies rechtfertigen. Hieraus ergeben sich für die Verteidigungsbauten naturgemäß Einschränkungen. Ähnliches gilt auch für die im Geschäftsbereich des Herrn Bundesministers für Verkehr überwiegend durchzuführenden Zweckbauten. Die Deutsche Bundespost berücksichtigt den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 25. Januar 1950. Da das Thema über die Zuziehung von bildenden Künstlern bei Baumaßnahmen des Bundes im Rahmen der Fragestunde nur kurz behandelt werden kann, rege ich an, es eingehender in den zuständigen Ausschüssen zu erörtern. Ich betone ausdrücklich, daß die Zuziehung bildender Künstler bei geeigneten Bauaufgaben des Bundes ein ganz besonderes Anliegen des Bundesschatzministers und damit der Finanzbauverwaltung ist. Herr Dr. Besold! Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß die Einschränkung gerade im Verteidigungsbereich nicht gut ist? Da so viele junge Menschen in den Kasernen einund ausgehen, wäre es doch angebracht, diese Bestimmung gerade hier in vollem Ausmaß durchzuführen. Im Bereich des Bundesministers für Verteidigung ist insofern eine Einschränkung erkennbar, als dort die Mannschaftshäuser der Kasernen in ihrem Charakter nicht mehr als geeignete Grundlage für Werke der bildenden Künstler angesehen werden. Der künstlerische Schmuck wird auf das Wirtschaftsgebäude mit seinen Gemeinschafts-und Heimräumen konzentriert, und zwar mit 1% der Bausumme. Diese Lösung entspricht etwa der Übung im sozialen Wohnungsbau. Künstlerischer Schmuck ist ferner vorgesehen für Schulen der Bundeswehr, für Lazarette, für Kommandound Dienstgebäude sowie für Soldatenund. Offiziersheime. Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter? Dann kommen wir zu der Frage des Herrn Dr. Friedensburg aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit: Hält die Bundesregierung es noch immer für richtig, dem Staate Indonesien Entwicklungshilfe zu gewähren, obwohl die Politik dieses Staates weiterhin den Weltfrieden gefährdet und obwohl dieser Staat in der Behandlung von fremdem Eigentum, insbesondere auch deutschen Eigentums, die im internationalen Verkehr üblichen und unerläßlichen Rechtsgedanken außer acht läßt? Bitte, Herr Minister! Herr Kollege Dr. Friedensburg, Sie hatten diese Frage in ähnlicher Form bereits einmal Anfang dieses Jahres gestellt. Damals hat Ihnen Herr Staatssekretär Carstens für die Bundesregierung eine schriftliche Antwort gegeben. Ich darf mich auf diese Antwort beziehen, weil sich die Einstellung der Bundesregierung zum Problem nicht geändert hat, soweit sie in dieser Antwort zum Ausdruck gekommen ist. Einige Dinge darf ich vielleicht hinzufügen oder noch einmal erwähnen. Wir müssen bei unserer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Indonesien die engen wirtschaftlichen Beziehungen berücksichtigen, die in dem gemeinsamen Tabakmarkt und in dem im Aufbau befindlichen Holzmarkt in Deutschland und anderen Gemeinschaftsunternehmen zum Ausdruck kommen. Natürlich ist auch die Haltung Indonesiens in der Deutschlandund Berlin-Frage eine Grundlage bei der Gestaltung unserer Beziehungen auf dem entwicklungspolitischen Gebiete. Darüber hinaus stimmen wir unsere entwicklungspolitischen Maßnahmen in vollem Umfang mit unseren Verbündeten und mit anderen westlichen Geberländern in den internationalen Organisationen ab; wir haben das auch in allen Fällen getan. Vielleicht darf ich abschließend sagen, daß die Politik der Bundesregierung in jedem Fall darauf ausgerichtet ist — vor allem in Spannungsgebieten —, einer Entspannung und der Erhaltung des Friedens zu dienen. Das gilt auch für die Entwicklungspolitik. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Friedensburg! Hat die Bundesregierung den Eindruck, daß ihre mit gutem Recht auf Entspannung gerichtete Politik gerade im Falle Indonesien Erfolg gehabt hat, nachdem Indonesien seit meiner letzten Anfrage gegenüber dem Staate Malaysia kriegerische Maßnahmen ergriffen hat? Herr Kollege, unsere eigenen Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, daß in diesem geographischen Bereich der Frieden erhalten wird. Hat die Bundesregierung nicht den Eindruck, daß gerade auch unsere Unterstützung den Staat Indonesien ermutigt und es ihm erleichtert, den Weltfrieden durch derartige kriegerische Maßnahmen zu stören und zu gefährden? In Übereinstimmung mit den Geberländern des Westens haben wir diesen Eindruck nicht. Eine dritte Frage noch! Sie haben nur zwei Fragen, aber es ist so interessant, daß ich meine, Sie sollten noch eine Frage stellen. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die indonesische Regierung deutsches Eigentum enteignet hat und sich weigert, Entschädigung dafür zu zahlen? Herr Kollege, Sie beziehen sich sicherlich auf Vorkriegseigentum. (Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Nein, auch auf neues!)


Rede von Dr. Kurt Schmücker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)