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    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7005 A Fragestunde (Drucksachen IV/2621, IV/2635 [neu], IV/2652) Frage des Abg. Erler: Frankreich — EWG Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7005 C, 7006 A, B, C Erler (SPD) . . . . . .. . . . . 7006 A Dr. Schäfer (SPD) 7006 B Dr. Mommer (SPD) 7006 B Fragen der Abg. Ertl und Riedel (Frankfurt) : Zahlung an italienische Partisanen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7006 C, 7007 A, B, C Ertl (FDP) . . . . . . 7006 D, 7007 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 7007 B Fragen des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in Südamerika 7007 C Frage des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französisches Verhältnis zu den osteuropäischen Ländern . . . . 7007 D Fragen des Abg. Bühler: Verpflichtungen ausländischer diplomatischer Vertretungen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7007 D, 3008 B, C, D, 3009 A, B Bühler (CDU/CSU) 7008 A Jahn (SPD) 7008 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 7009 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7009 B Frage des Abg. Biechele: Status der deutschen Exklave Büsingen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7009 C, D, 7010 A Biechele (CDU/CSU) 7009 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Bundesverdienstkreuz für Rettung von Menschenleben und Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat Höcherl, Bundesminister . . . 7010 A, B, C, 7011 A, B, C, D Dr. Rutschke (FDP) . 7010 B, C, D, 7011 C Büttner (SPD) 7010 D, 7011 A Moersch (FDP) ........7011 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7011 B Jahn (SPD) 7011 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7011 D Neumann (Allensbach) (CDU/CSU) 7011 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 Fragen der Abg. Dorn, Anders und Peiter: Gehälter für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst — Mieten für Bundeswehrangehörige Höcherl, Bundesminister . 7012 A, B, C, D, 7013 A, B, C, D, 7014 A Dorn (FDP) 7012 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 7012 D, 7013 A Gscheidle (SPD) . . . . . . 7013 A, B Peiter (SPD) 7013 B, C Dr. Supf (FDP) . . . . . . . 7013 C Brück (CDU/CSU) . . . . . . 7013 D Büttner (SPD) . . . . . 7013 D, 7014 A Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : ,,Antibaby-Pille" Höcherl, Bundesminister . . . 7014 A, B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7014 B Frage des Abg. Jahn: Neuordnung des Besoldungsrechts Höcherl, Bundesminister . . . . 7014 C, D, 7015 A, B Jahn (SPD) 7014 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7015 A Dr. Schäfer (SPD) 7015 B Frage des Abg. Cramer: Nicht ausgezahlte Lohn- und Gehaltsanteile Höcherl, Bundesminister . . . . 7015 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . . 3015 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kalenderreform Höcherl, Bundesminister 7016 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Weihnachtsgeld an Wehrpflichtige Höcherl, Bundesminister 7016 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 7016 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Deutsche Nationalhymne Höcherl, Bundesminister . . . . 7016 C, D Dr. Kohut (FDP) 7016 C, D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Studentenförderung nach dem Honnefer Modell Höcherl, Bundesminister 7016 D, 7017 A, B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7017 A, B Frage des Abg. Dr. Mommer: Einreisevisum an Staatsangehörige der osteuropäischen Staaten Höcherl, Bundesminister 7017 B Dr. Mommer (SPD) 7017 D Frage des Abg. Strohmayr: Zusammenfassung der Eheschließungsgesetze Höcherl, Bundesminister 7017 D, 7018 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7018 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7018 B Frage des Abg. Strohmayr: Reisebeihilfen für Trennungsgeldempfänger Höcherl, Bundesminister . . . 7018 C, D Strohmayr (SPD) 7018 C, D Erklärung nach § 36 GO Dr. Schellenberg (SPD) 7019 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksachen IV/2578, IV/2654) . . . . 7019 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2617) — Zweite und dritte Beratung — Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 7019 D Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7022 A Dr. Imle (FDP) 7023 A Dr. Eckardt (CDU/CSU) 7023 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7024 C Beuster (SPD) 7025 A Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 7026 A Meis (CDU/CSU) 7026 B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7027 A Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 7031 D. Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7034 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7036 D Nächste Sitzung 7044 C Anlagen 7045 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 7005 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 139. Sitzung Seite 6975 D Zeile 6 statt „20." : 25.; Zeile 21 statt „dem. Enquete-Ausschuß nicht gestellt" : dem Enquete-Ausschuß auch nicht gestellt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Dr. Adenauer 22. 10. Dr. Aigner * 23. 10. Arendt (Wattenscheid) * 23. 10. Dr. Arnold 23. 10. Dr. Dr. h. c. Baade 23. 10. Bading * 23. 10. Dr.-Ing. Balke 23. 10. Bergmann * 23. 10. Berkhan 23. 10. Dr. Bieringer 23. 10. Fürst von Bismarck 23. 10. Blumenfeld 23. 10. Börner 23. 10. Dr. von Brentano 15. 11. Dr. Burgbacher * 23. 10. Deringer * 23. 10. Dr. Dichgans * 23. 10. Ehren 14. 11. Frau Dr. Elsner * 23. 10. Etzel 23. 10. Faller * 23. 10. Figgen 23. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 23. 10. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 23. 10. Dr. Furler * 23. 10. Gedat 23. 10. Gehring 23. 10. Frau Geisendörfer 23. 10. Dr. h. c. Güde 23. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Hahn (Bielefeld) 23. 10. Dr. Hahn (Heidelberg) 23. 10. Häussler 23. 10. Heix 23. 10. Hellenbrock 22. 10. Holkenbrink 23. 10. Hörmann (Freiburg) 23. 10. Illerhaus * 23. 10. Dr. Jungmann 23. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Frau Dr. Kiep-Altenloh 22. 10. Klinker * 23. 10. _ Könen (Lippstadt) 23. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig * 23. 10. Kriedemann * 23. 10. Kubitza 31. 10. Frau Dr. Kuchtner 22. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Kulawig * 23. 10. Leber 23. 10. Lenz (Brühl) * 23. 10. Liehr 31. 10. Dr. Lohmar 23. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Mauk * 23. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Memmel 31. 10. Dr. von Merkatz 23. 10. Metzger * 23. 10. Michels 23. 10. Dr. h. c. Dr.Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 23. 10. Dr. Müller-Hermann * 23. 10. Peters (Norden) 31. 10. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr.-Ing. Philipp * 23. 10. Priebe 22. 10. Frau Dr. Probst * 23. 10. Rademacher * 23. 10. Reichhardt 31. 10. Richarts * 23. 10. Rohde* 23. 10. Rollmann 31. 10. Schlee 23. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 23. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 23. 10. Schultz 23. 10. Seidel (Fürth) 23. 10. Dr. Starke * 23. 10. Stein 22. 10. Steinhoff 23. 10. Storch * 23. 10. Strauß 22. 10. Frau Strobel * 23. 10. Weber (Georgenau) 23. 10. Wehking 23. 10. Weinkamm * 23. 10. Werner 23. 10. Wienand 23. 10. Dr. Willeke 23. 10. Wischnewski 23. 10. Wullenhaupt 23. 10. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 509 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Steueränderungsgesetzes 1964 Drucksachen IV/2400, IV/2617). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuer) 1. In Nr. 3 werden in § 6 b Abs. 1 hinter den Worten „Steuerpflichtige, die" die Worte „bis zum 31. Dezember 1969" eingefügt. 2. Nr. 21 erhält folgende Fassung: '2.1. Die Anlage zu § 32 a wird durch die folgende Anlage ersetzt: „ (1) Die Einkommensteuer beträgt unter Berücksichtigung eines allgemeinen Freibetrages von 1920 Deutsche Mark 7046 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 1. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 1950 Deutsche Mark bis 8009 Deutsche Mark 0,20 (y — 1920) „y" ist der abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag 2. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 8010 Deutsche Mark bis 29 999 Deutsche Mark 1216 +200 y + 6,751 y2 — 0,062 y3 „y" ist Tausendstel des 8000 Deutsche Mark übersteigenden Teiles des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 3. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 30 000 Deutsche Mark bis 77 999 Deutsche Mark 8223 + 407 y + 1,82 y2 —0,012 y3 „y" ist ein Tausendstel des 30000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 4. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 78 000 Deutsche Mark bis 110 039 Deutsche Mark 6358 + 382 y + 1,572 y2 — 0,006 y3 y" ist ein Tausendstel des 24 000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 5. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 110 040 Deutsche Mark an 0,53 y — 11 281 „y" ist der .abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag. (2) Der zu versteuernde Einkommensbetrag ist wie folgt nach unten abzurunden: Auf Aden nächsten durch 30 ohne Rest teilbaren Betrag, wenn er nicht mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 30 ohne Rest teilbar ist, auf den nächsten durch 60 ohne Reist teilbaren Betrag, wenn er mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 60 ohne Reist teilbar ist. (3) Bei der Berechnung der Einkommensteuer nach den Absätzen 1 und 2 sich ergebende Pfennigbetrage bleiben unberücksichtigt. (4) Für zu versteuernde Einkommensbeträge bis 110 039 Deutsche Mark ergibt sich die nach den Absätzen 1 bis 3 errechnete Einkommensteuer aus der nachstehenden Tabelle:" Zu Artikel 3 (Spar-Prämiengesetz) 3. Nr. 1 wind gestrichen. 4. In Nr. 2 wird § 8 wie folgt neugefaßt: „§ 8 Anwendungsbereich Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes gilt für Sparbeiträge, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die vor dem 1. Januar 1966 abgeschlossen worden sind." Bonn, ,den 20. Oktober 1964 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Imle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Eppler, ich bin so frei, Ihnen zunächst hinsichtlich der Verlängerung des Sparprämiengesetzes zu antworten. Ich darf zunächst einmal sagen, daß für uns der Vorschlag der Bundesregierung für die Beratung des zweiten Teiles ein integrierender Bestandteil dieses Gesetzes ist. Nun könnten Sie natürlich sagen: Warum haben Sie dann nicht der Verlängerung der Frist um ein Jahr zugestimmt? Wir hatten zunächst durchaus diese Absicht. Ich darf Ihnen aber folgendes sagen. Nachdem das bekannt wurde, wurde gegen die Freien Demokraten draußen operiert, als ob sie damit das Gesetz auslaufen lassen wollten. Das hätte nicht den Tatsachen entsprochen. Damit dieses Odium von uns genommen wunde, haben wir uns entschlossen, der unbefristeten Verlängerung zuzustimmen.

    (Zuruf von der SPD: Das ■haben Sie gut gesagt! — Abg. Könen [Düsseldorf]: Wer geht damit hausieren?)

    — Herr Kollege Könen, ich weiß nicht, ob Sie es taten!

    (Abg. Könen [Düsseldorf]: Nein!)

    — Na, dann genügt es mir zunächst.
    Nun ein zweites zur Ersterwerbsklausel! Die Beschränkung auf den Ersterwerb hatte ursprünglich allein kapitalmarktpolitische Zwecke; sie sollte dazu anreizen, dem Kapitalmarkt neue Mittel zuzuführen. Diese Zweckbestimmung ist aber nach unserer Auffassung heute in den Hintergrund getreten, nachdem mit der Sparförderung im wesentlichen eigentums-es ein besonders eigentums- und gesellschaftspolitisches Anliegen ist, den Anteil des privaten Publikums beim Wertpapiererwerb zu erhöhen. Wir möchten es eben nicht nur auf die Neuausgabe von Aktien beschränkt sehen, sondern sind der Meinung, daß auch die sonstigen Aktien, die schon früher im Verkehr waren, durchaus zu einer eigentumspolitischen Förderung verwendet werden können, wenn sie hier anerkannt werden. Wir werden daher beiden Anträgen leider nicht zustimmen können.
    und gesellschaftspolitische Ziele verfolgt werden. Damit erweist sich die Ersterwerbsklausel in der Praxis als eine einseitige Beeinträchtigung des Wertpapiersparens gegenüber dem Kontensparen. Das erscheint uns um so weniger vertretbar, als

    (Beifall bei der FDP und CDU/CSU. — Hört! Hört! bei der SPD. — Zurufe von der SPD: Leider?)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 509, zuerst zu Ziffer 3. Wer Ziffer 3, dem Streichungsantrag, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme damit zu dem Antrag unter Ziffer 4, § 8 neu zu fassen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit; abgelehnt!
Damit komme ich zu Art. 3 in der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Art. 4, — 5, — 6, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. — Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen! Enthaltungen? — Einige Enthaltungen links! Angenommen!
Damit, meine Damen und Herren, komme ich zur
dritten Lesung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache und erteile
dem Herrn Bundesminister der Finanzen das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden in der bevorstehenden Schlußabstimmung, wie ich annehmen darf, dem Steueränderungsgesetz mit großer Mehrheit zustimmen. Ich möchte diese Gelegenheit dazu benutzen, Ihnen allen für Ihre Mitarbeit bei diesem Gesetz zu danken. Mein besonderer Dank gilt jedoch dem Finanzausschuß des Deutschen Bundestages und seinem Vorsitzenden. Der Ausschuß hat seine Ferien vorzeitig beendet oder unterbrochen, um das Gesetz noch rechtzeitig in Arbeit nehmen zu können.
    Ihre Bemühungen, meine Damen und Herren, tragen dazu bei, daß die Steuerzahler pünktlich am 1. Januar 1965 in den Genuß der Entlastungen kommen werden, die ihnen nach Ihren Beschlüssen



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    zuteil werden. Diese Erwartung schließt die Überzeugung und die Hoffnung ein, daß auch der Bundesrat in aller Kürze dem Gesetz seine Zustimmung geben wird, obwohl durch die Beschlüsse dieses Hauses das Volumen der Steuersenkung noch einmal um rund 400 Millionen DM erhöht worden ist. Ich halte diese Ausdehnung gerade noch für tragbar. Angesichts der Entwicklung des Steueraufkommens in der letzten Zeit werden sich, glaube ich, für die Haushalte von Bund und Ländern keine zusätzlichen unüberwindlichen Schwierigkeiten ergeben.
    Ich glaube, daß mit dem Steueränderungsgesetz in der Fassung, wie Sie es jetzt verabschieden wollen, in der richtigen Weise maßgehalten wird, daß wir damit aber auch die Möglichkeiten zu Steuersenkungen, die im Augenblick gegeben sind, ausgeschöpft haben. Deshalb möchte ich hier ausdrücklich hervorheben, daß bei dem vorgesehenen Steueränderungsgesetz Teil zwei kaum noch Spielraum für weitere Senkungsmaßnahmen größeren Umfangs vorhanden ist.
    Meine Damen und Herren, ich betrachte dieses Gesetz als einen wichtigen Schritt in der Geschichte der deutschen Steuerpolitik. Seit sechs Jahren haben wir es erleben müssen, daß die Steuerbelastung in der Bundesrepublik ständig weiter angestiegen ist, so daß wir eine Spitzenstellung in der Welt auf diesem Gebiet erreicht haben. Diese Entwicklung ist eingetreten, obwohl wir die Steuersätze keineswegs erhöht haben; auch in den vergangenen Jahren sind sogar hier und da Erleichterungen gekommen. Diese Entwicklung ist ganz einfach die Folge der progressiven Gestaltung unserer direkten Steuern, die zu der bekannten Erscheinung der sogenannten „heimlichen Steuererhöhungen" geführt hat. Es geht aber bei diesem Gesetz nicht nur darum, wieder ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den steuerzahlenden Bürgern und dem Staat herzustellen, es geht auch um den Grundsatz der Gerechtigkeit. Ich freue mich sehr darüber, daß es jetzt gelingt, einen Mangel in der Verteilung der Steuerbelastung zu beseitigen. Der Mangel bestand darin, daß die mittelständischen Einkommen mit einer überscharfen Progression belegt waren. Das mußte den Leistungswillen und die Initiative der mittelständischen Schichten hemmen. Die Milderung der Progression gerade in diesem Bereich läßt die Erwartung zu, daß in diesen Schichten nun ein neuer Ansporn zu höheren Leistungen gegeben wird. Die erhöhte Leistungsfähigkeit wird dem Ganzen zugute kommen.
    Es ergibt sich zwar keine grundsätzliche Vereinfachung des Steuerrechts, wohl aber eine Erleichterung in der Praxis der Finanzämter, vor allem dadurch, daß über eine Million Steuerpflichtige, die zur Zeit noch belastet sind, ab 1. Januar 1965 von der Steuerzahlung befreit werden. Wir erwarten ferner, daß die Schlangen der Arbeitnehmer vor den Finanzämtern kleiner werden, weil 1,7 Millionen Lohnsteuerpflichtige keine Anträge mehr auf Eintragung von Freibeträgen auf die Lohnsteuerkarte zu stellen brauchen. Der Pauschbetrag für Sonderausgaben wurde heraufgesetzt. Ich hoffe sehr,daß es uns gelingt, gerade auf diesem Wege der Vereinfachung noch in dieser Legislaturperiode im Zusammenhang mit dem Teil zwei des Steueränderungsgesetzes weiter fortzuschreiten.
    Die Gesamtentlastung nach den heutigen Beschlüssen wird 3,2 Milliarden DM betragen. Sie wird sich allerdings in vollem Umfang erst für 1967 ergeben. Der Ausfall für 1965 dürfte aber immerhin doch schon bei 2,2 Milliarden DM liegen. Die Inanspruchnahme des Sozialprodukts durch den Staat wird sich auf diese Weise mindestens um 0,5 % verringern.
    Meine Damen und Herren, nach diesem Erfolg bei der Lohn- und Einkommensteuer darf ich Sie bitten, weiter an diesen Dingen zu arbeiten. Dem Hause liegt eine ganze Reihe weiterer wichtiger steuerpolitischer Gesetzentwürfe vor, deren Verabschiedung Meilensteine auf dem Weg unserer Finanzpolitik setzen würde. Wenn Sie an diese Aufgabe mit der gleichen Initiative und Entschlossenheit herangehen, dann werden wir sagen können, daß ganz entscheidende Fortschritte in der Steuerpolitik gemacht worden sind, daß unser Steuerrecht gerechter geworden ist und daß damit ein wesentlicher Beitrag geleistet worden ist, das Blühen unserer Wirtschaft zu fördern und den Bürgern zu wachsendem Wohlstand und Vermögen zu verhelfen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)