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ID0414025100

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    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7005 A Fragestunde (Drucksachen IV/2621, IV/2635 [neu], IV/2652) Frage des Abg. Erler: Frankreich — EWG Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7005 C, 7006 A, B, C Erler (SPD) . . . . . .. . . . . 7006 A Dr. Schäfer (SPD) 7006 B Dr. Mommer (SPD) 7006 B Fragen der Abg. Ertl und Riedel (Frankfurt) : Zahlung an italienische Partisanen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7006 C, 7007 A, B, C Ertl (FDP) . . . . . . 7006 D, 7007 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 7007 B Fragen des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in Südamerika 7007 C Frage des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französisches Verhältnis zu den osteuropäischen Ländern . . . . 7007 D Fragen des Abg. Bühler: Verpflichtungen ausländischer diplomatischer Vertretungen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7007 D, 3008 B, C, D, 3009 A, B Bühler (CDU/CSU) 7008 A Jahn (SPD) 7008 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 7009 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7009 B Frage des Abg. Biechele: Status der deutschen Exklave Büsingen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7009 C, D, 7010 A Biechele (CDU/CSU) 7009 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Bundesverdienstkreuz für Rettung von Menschenleben und Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat Höcherl, Bundesminister . . . 7010 A, B, C, 7011 A, B, C, D Dr. Rutschke (FDP) . 7010 B, C, D, 7011 C Büttner (SPD) 7010 D, 7011 A Moersch (FDP) ........7011 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7011 B Jahn (SPD) 7011 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7011 D Neumann (Allensbach) (CDU/CSU) 7011 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 Fragen der Abg. Dorn, Anders und Peiter: Gehälter für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst — Mieten für Bundeswehrangehörige Höcherl, Bundesminister . 7012 A, B, C, D, 7013 A, B, C, D, 7014 A Dorn (FDP) 7012 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 7012 D, 7013 A Gscheidle (SPD) . . . . . . 7013 A, B Peiter (SPD) 7013 B, C Dr. Supf (FDP) . . . . . . . 7013 C Brück (CDU/CSU) . . . . . . 7013 D Büttner (SPD) . . . . . 7013 D, 7014 A Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : ,,Antibaby-Pille" Höcherl, Bundesminister . . . 7014 A, B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7014 B Frage des Abg. Jahn: Neuordnung des Besoldungsrechts Höcherl, Bundesminister . . . . 7014 C, D, 7015 A, B Jahn (SPD) 7014 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7015 A Dr. Schäfer (SPD) 7015 B Frage des Abg. Cramer: Nicht ausgezahlte Lohn- und Gehaltsanteile Höcherl, Bundesminister . . . . 7015 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . . 3015 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kalenderreform Höcherl, Bundesminister 7016 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Weihnachtsgeld an Wehrpflichtige Höcherl, Bundesminister 7016 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 7016 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Deutsche Nationalhymne Höcherl, Bundesminister . . . . 7016 C, D Dr. Kohut (FDP) 7016 C, D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Studentenförderung nach dem Honnefer Modell Höcherl, Bundesminister 7016 D, 7017 A, B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7017 A, B Frage des Abg. Dr. Mommer: Einreisevisum an Staatsangehörige der osteuropäischen Staaten Höcherl, Bundesminister 7017 B Dr. Mommer (SPD) 7017 D Frage des Abg. Strohmayr: Zusammenfassung der Eheschließungsgesetze Höcherl, Bundesminister 7017 D, 7018 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7018 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7018 B Frage des Abg. Strohmayr: Reisebeihilfen für Trennungsgeldempfänger Höcherl, Bundesminister . . . 7018 C, D Strohmayr (SPD) 7018 C, D Erklärung nach § 36 GO Dr. Schellenberg (SPD) 7019 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksachen IV/2578, IV/2654) . . . . 7019 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2617) — Zweite und dritte Beratung — Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 7019 D Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7022 A Dr. Imle (FDP) 7023 A Dr. Eckardt (CDU/CSU) 7023 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7024 C Beuster (SPD) 7025 A Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 7026 A Meis (CDU/CSU) 7026 B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7027 A Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 7031 D. Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7034 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7036 D Nächste Sitzung 7044 C Anlagen 7045 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 7005 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 139. Sitzung Seite 6975 D Zeile 6 statt „20." : 25.; Zeile 21 statt „dem. Enquete-Ausschuß nicht gestellt" : dem Enquete-Ausschuß auch nicht gestellt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Dr. Adenauer 22. 10. Dr. Aigner * 23. 10. Arendt (Wattenscheid) * 23. 10. Dr. Arnold 23. 10. Dr. Dr. h. c. Baade 23. 10. Bading * 23. 10. Dr.-Ing. Balke 23. 10. Bergmann * 23. 10. Berkhan 23. 10. Dr. Bieringer 23. 10. Fürst von Bismarck 23. 10. Blumenfeld 23. 10. Börner 23. 10. Dr. von Brentano 15. 11. Dr. Burgbacher * 23. 10. Deringer * 23. 10. Dr. Dichgans * 23. 10. Ehren 14. 11. Frau Dr. Elsner * 23. 10. Etzel 23. 10. Faller * 23. 10. Figgen 23. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 23. 10. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 23. 10. Dr. Furler * 23. 10. Gedat 23. 10. Gehring 23. 10. Frau Geisendörfer 23. 10. Dr. h. c. Güde 23. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Hahn (Bielefeld) 23. 10. Dr. Hahn (Heidelberg) 23. 10. Häussler 23. 10. Heix 23. 10. Hellenbrock 22. 10. Holkenbrink 23. 10. Hörmann (Freiburg) 23. 10. Illerhaus * 23. 10. Dr. Jungmann 23. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Frau Dr. Kiep-Altenloh 22. 10. Klinker * 23. 10. _ Könen (Lippstadt) 23. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig * 23. 10. Kriedemann * 23. 10. Kubitza 31. 10. Frau Dr. Kuchtner 22. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Kulawig * 23. 10. Leber 23. 10. Lenz (Brühl) * 23. 10. Liehr 31. 10. Dr. Lohmar 23. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Mauk * 23. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Memmel 31. 10. Dr. von Merkatz 23. 10. Metzger * 23. 10. Michels 23. 10. Dr. h. c. Dr.Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 23. 10. Dr. Müller-Hermann * 23. 10. Peters (Norden) 31. 10. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr.-Ing. Philipp * 23. 10. Priebe 22. 10. Frau Dr. Probst * 23. 10. Rademacher * 23. 10. Reichhardt 31. 10. Richarts * 23. 10. Rohde* 23. 10. Rollmann 31. 10. Schlee 23. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 23. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 23. 10. Schultz 23. 10. Seidel (Fürth) 23. 10. Dr. Starke * 23. 10. Stein 22. 10. Steinhoff 23. 10. Storch * 23. 10. Strauß 22. 10. Frau Strobel * 23. 10. Weber (Georgenau) 23. 10. Wehking 23. 10. Weinkamm * 23. 10. Werner 23. 10. Wienand 23. 10. Dr. Willeke 23. 10. Wischnewski 23. 10. Wullenhaupt 23. 10. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 509 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Steueränderungsgesetzes 1964 Drucksachen IV/2400, IV/2617). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuer) 1. In Nr. 3 werden in § 6 b Abs. 1 hinter den Worten „Steuerpflichtige, die" die Worte „bis zum 31. Dezember 1969" eingefügt. 2. Nr. 21 erhält folgende Fassung: '2.1. Die Anlage zu § 32 a wird durch die folgende Anlage ersetzt: „ (1) Die Einkommensteuer beträgt unter Berücksichtigung eines allgemeinen Freibetrages von 1920 Deutsche Mark 7046 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 1. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 1950 Deutsche Mark bis 8009 Deutsche Mark 0,20 (y — 1920) „y" ist der abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag 2. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 8010 Deutsche Mark bis 29 999 Deutsche Mark 1216 +200 y + 6,751 y2 — 0,062 y3 „y" ist Tausendstel des 8000 Deutsche Mark übersteigenden Teiles des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 3. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 30 000 Deutsche Mark bis 77 999 Deutsche Mark 8223 + 407 y + 1,82 y2 —0,012 y3 „y" ist ein Tausendstel des 30000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 4. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 78 000 Deutsche Mark bis 110 039 Deutsche Mark 6358 + 382 y + 1,572 y2 — 0,006 y3 y" ist ein Tausendstel des 24 000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 5. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 110 040 Deutsche Mark an 0,53 y — 11 281 „y" ist der .abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag. (2) Der zu versteuernde Einkommensbetrag ist wie folgt nach unten abzurunden: Auf Aden nächsten durch 30 ohne Rest teilbaren Betrag, wenn er nicht mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 30 ohne Rest teilbar ist, auf den nächsten durch 60 ohne Reist teilbaren Betrag, wenn er mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 60 ohne Reist teilbar ist. (3) Bei der Berechnung der Einkommensteuer nach den Absätzen 1 und 2 sich ergebende Pfennigbetrage bleiben unberücksichtigt. (4) Für zu versteuernde Einkommensbeträge bis 110 039 Deutsche Mark ergibt sich die nach den Absätzen 1 bis 3 errechnete Einkommensteuer aus der nachstehenden Tabelle:" Zu Artikel 3 (Spar-Prämiengesetz) 3. Nr. 1 wind gestrichen. 4. In Nr. 2 wird § 8 wie folgt neugefaßt: „§ 8 Anwendungsbereich Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes gilt für Sparbeiträge, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die vor dem 1. Januar 1966 abgeschlossen worden sind." Bonn, ,den 20. Oktober 1964 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





    (Zuruf von der SPD: Sehr wahr!)

    — Nein, ich spreche hier vom Tarif.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Wie können Sie den denn weglassen!)

    — Gerade Sie, Herr Kollege Schmidt wissen, daß unabhängig vom Arbeitnehmerfreibetrag die beiden Konzeptionen, die sich hier gegenüberstehen, im Rahmen der für die Tarifverbesserung selbst gegebenen Möglichkeiten durchaus zu verwirklichen sind. Das wissen Sie doch ganz genau.
    Die Regierungsvorlage bietet einem Verheirateten mit 4000 DM Jahreseinkommen eine Verbesserung von 6 DM im Jahre, von 50 Pf im Monat an; das geht ja schon bei der Abrundung verloren. Sie bietet den Einkommen, insbesondere den Einkommen der Verheirateten, bis zu 5000 oder 6000 DM jährlich praktisch überhaupt nichts an. Sie bringt durch diesen Tarif keinen einzigen aus der Steuerpflicht heraus. Die Behandlung der Verheirateten und der Ledigen in dieser Konstruktion ist nun wirklich das Gegenteil einer vertretbaren Familienpolitik in diesem wichtigsten Teil der Besteuerung, in diesem außerdem vollständig überbesteuerten Bereich. Ich gebe Ihnen die Zahlen: 4000 DM Jahreseinkommen, Unverheirateter: 24 DM Entlastung im Jahre, Verheirateter: 6 DM Entlastung im Jahre. 6000 DM Jahreseinkommen, Unverheirateter: 44 DM weniger Steuern im Jahr, Verheirateter: 28 DM weniger Steuern im Jahr; 8000 DM Jahreseinkommen, Unverheirateter: 64 DM weniger Steuern im Jahr, Verheirateter: 48 DM weniger Steuern im Jahr. Ich gebe Ihnen noch eine Zahl für das Einkommen von 10 000 DM. Das ist allerdings etwas komplizierter, weil der Unverheiratete in diesem Falle bereits in der Progressionszone ist und der Verheiratete noch in der Proportionalzone. Für ein Einkommen von 10 000 DM werden nach dem Regierungsvorschlag dem Unverheirateten 207 DM weniger Steuern im Jahre angeboten, dem Verheirateten 66 DM. Meine Damen und Herren, halten Sie das für eine irgendwie vertretbare Entlastungspolitik in diesem Bereich? Halten Sie das irgendwie für vertretbar mit irgendeinem Grundsatz der Familienpolitik?
    Das Bundesfinanzministerium wußte und weiß ganz genau, daß die Erhöhung der Freibeträge ein ganz unverzichtbares, notwendiges Mittel in dieser Situation ist. Es hat deswegen ja auch in seinem ursprünglichen Entwurf eine, wenn auch geringere Erhöhung dieser Freibeträge vorgesehen. Dieser Entwurf ist im Ausschuß bekannt, ist aber unter dem Zeitdruck des Verfahrens, wie vieles andere, nicht weiter durchdiskutiert worden. Es ist weiter bekannt, daß Sie diese — das kann das Bundesfinanzministerium jederzeit beweisen — unbedingt notwendige Maßnahme, also die Erhöhung der Freibeträge, zum Kaufpreis dafür hingegeben haben, daß der Arbeitnehmerfreibetrag eingeführt worden ist. Damit haben Sie doch den Arbeitnehmerfreibetrag in Ihren Entwurf hineingekauft. Das ist doch der Zusammenhang. Aber trotzdem kann man nicht darauf verzichten, die Freibeträge zu erhöhen.
    Wir, meine Damen und Herren, schlagen vor, daß in der Proportionalzone jedem Ledigen 48 DM, jedem Verheirateten 96 DM Steuer im Jahr nachgelassen werden. Damit kommt eine Million Steuerpflichtiger — Zahlen des Bundesfinanzministeriums —, von denen jeder nicht mehr als 96 DM im Jahr zahlt, also lauter Steuerfälle, die zu bearbeiten sich einfach gar nicht lohnt, aus der Steuer heraus. Das hat man 1958 gewollt. Das schien man durchgeführt zu haben. Man war sehr, sehr stolz auf derartige Effekte. Das ist alles wieder rückgängig gemacht worden. Sie wissen ganz genau, Sie sollten es jedenfalls wissen, was die Steuerbeamten zu der Situation sagen, so wie sie besteht. Ich meine, das wäre dann denn doch der Mühe wert: Eine Million Steuerpflichtige aus der Verwaltung heraus, von denen jeder nicht mehr als 96 DM im Jahr zahlt und dafür von der Verwaltung bearbeitet werden muß.
    Wir sind uns vollständig bewußt, daß wir, wenn wir auf die Ermäßigung des Proportionalsteuersatzes auf 19 % verzichten, obwohl auf diese überbesteuerte Proportionalzone dann 1030 Millionen statt 820 Millionen DM, also 210 Millionen DM Steuermehrentlastung entfallen, wobei ein größerer Teil, aber durchaus nicht der größte, auf die kleinsten Einkommen, von denen ein Teil aus der Steuerpflicht herausfällt, entfällt, und obwohl, was uns sehr wichtig erscheint, dann ein unverhältnismäßig größerer Anteil dieser Entlastung den Verheirateten zugute kommt anstatt, wie bei dem System der Re-



    Seuffert
    gierung, den Unverheirateten — wir sind uns bewußt, daß wir trotzdem mit einer solchen Konzeption bestimmten Einkommen am oberen Ende der Proportionalzone und wegen der Tücken, wegen der Zwangsläufigkeit der Kurvenformeln auch darüber hinaus etwas weniger anbieten als die Regierungsvorlage. Das sind Einkommen von 6400 DM bis 10 000 DM bei den Ledigen und von 12 800 DM bis 20 000 DM bei den Verheirateten. Die werden natürlich auch entlastet, aber sie werden etwas weniger entlastet als nach der Regierungskonzeption. Zum Beispiel würden Ledige bei einem Einkommen von 8000 DM nach unserer Vorstellung 48 DM Entlastung bekommen statt 64 DM, also 16 DM weniger. Allerdings würde das Einkommen von 8000 DM eines Verheirateten nach unserer Vorstellung eine Entlastung von 96 DM im Jahr bekommen anstatt 48 DM nach der Regierungskonzeption. Das halten wir nämlich für richtiger und wichtiger, das halten wir für wesentlich sinnvoller. Wir sprechen diese Zwangsläufigkeit ganz offen aus, ohne danach zu schielen, ob das irgendwo wegen der Jagd auf Wählerstimmen mal unbequem sein könnte,

    (Oho!-Ruf bei der CDU/CSU)

    eben zum Beweis dafür, daß wir im Gegensatz zu der Behauptung des Herrn Bundeskanzlers unsere Aufgabe nicht darin sehen, für möglichst viele immer möglichst viel zu fordern, sondern daß wir im Gegensatz zur Bundesregierung nicht auf eine bequeme, sondern auf eine richtige Lösung Wert legen. Wir beanspruchen, wir erwarten und wir vertrauen darauf, daß wir für diese Haltung auch Verständnis finden werden. Das ist also der Unterschied, das sind also die Auswirkungen von dem, was Sie für die Proportionalzone beschließen wollen: das ist die Gegenlösung, die genauso möglich wäre. Nun, meine Damen und Herren, zu den Angleichungen in der Progressionszone; das ist die Ziffer 2 unseres Tarifvorschlags. Hier handelt es sich um die Abtragung des Mittelstandsbauchs. Wir akzeptieren den Tarif der Regierung. Wir akzeptieren damit auch, daß die Entlastungsbeträge in diesem Bereich in die Hunderte von Mark gehen, während in der Proportionalzone die Entlastungsbeträge nur in die Zehner gehen. Das ist zwangsläufig, weil es sich hier um die Berichtigung eines an sich falsch angelegten Tarifteils handelt. Wir haben das bereits mit unserem Antrag auf Drucksache 1568 akzeptiert, obwohl das in den Versammlungen angesichts der in der Proportionalzone tatsächlich bestehenden Überbesteuerung manchmal gar nicht so leicht zu erklären ist. Wir haben das akzeptiert, und wir akzeptieren in der Ziffer 2 unseres Vorschlags den Regierungstarif in dieser Zone mit der zwangsläufigen Maßgabe, daß von unserer Konzeption für die Proportionalzone aus ein anderer Übergang in den Progressionstarif gesucht werden muß, woraus sich eine andere Formel ergibt.
    Die Regierungskurve wird bei dieser Formel bei der Einkommensstufe von 30 000 DM in der Grundtabelle und 60 000 DM in der Splittingtabelle endgültig erreicht. Wir verschweigen auch hier nicht, daß diese Abweichungen im Übergang dazu führen, daß den Steuerpflichtigen dieses Bereichs die zugedachten Entlastungsbeträge, bei denen es sich ja immer um einige hundert Mark im Jahr handelt, teilweise um etwa 20 oder 30 DM herum — bis etwa 50 Mark, vielleicht sogar in einigen Fällen ein weniges darüber — gekürzt werden. Wir halten das für verantwortbar und für vertretbar. Wir halten es für vertretbar, daß Steuerpflichtigen, die bei dieser Tarifkorrektur einige hundert Mark an Steuerentlastung erhalten und erhalten sollen — das ist auch unsere Ansicht —, zugemutet wird, daß sie nun um kleinere Zehnerbeträge weniger Entlastung bekommen, wenn dadurch so wesentliche Verbesserungen in der überbesteuerten Proportionalzone, dem größten und wichtigsten Bereich unseres ganzen Tarifs, ermöglicht und diese geradezu widersinnigen, diese familienpolitisch untragbaren Ergebnisse ver- mieden werden.
    Im übrigen könnte man diese Auswirkungen, die zwangsläufig mit der Rolle des Spitzensteuersatzes im Tarif zusammenhängen — wobei die Lage dadurch verwirrt ist, daß in der Grundsteuertabelle für dasselbe Einkommen ein ganz anderer Spitzensteuersatz gilt als in der Splittingtabelle —, wenn man sie wirklich für entscheidend hält, auch abmildern. Man könnte die Proportionalzone ausdehnen, etwa durch Festsetzung auf 10 000 DM für Ledige und 20 000 DM für Verheiratete, was früher oder später ohnehin geschehen muß. Man bekäme dann einen Tarif, von dem ein Fachmann wirklich sagen könnte: das ist ein vernünftiger Tarif. Wir haben nur deshalb davon abgesehen, diesen Antrag jetzt zu stellen, weil das Bundesfinanzministerium uns einen weiteren Steuerausfall von 150 Millionen DM ausgerechnet hat und weil wir diesen weiteren Betrag den Ländern jetzt nicht mehr zumuten möchten. Man könnte sich auch durch Tarifformeln näherkommen, die die Regierungskurve nicht erst bei Stufe 30 000 der Grundtabelle, sondern, wenn nicht bei 10 000 DM, so doch bei 15 000 DM erreichen. Das müßte möglich sein. Solche Korrekturen — darüber bin ich mit dem Bundesfinanzministerium einig — würden irgendeine Summe zwischen 50 Millionen und 100 Millionen DM — wahrscheinlich aber kaum mehr als 50 Millionen DM — erfordern. Das wäre doch noch drin. Hier stecken also noch Verhandlungsmöglichkeiten, die bei dem bedauerlichen Verfahren, zu dem wir bei der Beratung dieses Gesetzes gezwungen gewesen sind, natürlich nicht ausgeschöpft worden sind.
    Nachdem ich die Auswirkungen der Regierungsvorlage und unserer Konzeption auf die Steuerpflichtigen dargestellt habe, noch ein Wort zu den Auswirkungen auf den Haushalt. Der Unterschied zwischen der einen und der anderen Konzeption ist — Zahlen des Bundesfinanzministeriums —, daß unsere Konzeption insgesamt 100 Millionen DM — geschätzt — mehr erfordern würde. Meine Damen und Herren, das ist drin. Da kann man sogar noch etwas für einige Korrekturen des Mittelstandsbauches drauflegen. Das ist wirklich im Rahmen. Wenn das Bundesfinanzministerium dem Finanzausschuß erklärt hat, daß der Mehrausfall, den die einstimmigen Ausschußbeschlüsse gegenüber der Regierungsvorlage erfordern, per Saldo — Streichung des Ausbildungsfreibetrages, Arbeitnehmerfreibetrag dazu — etwa 400 Millionen DM,



    Seuffert
    jedenfalls aus dem Betrag gedeckt werden kann, um den die Steuereinnahmen, so wie sie bei der Verabschiedung des Haushalts 1965 zu berechnen sein werden, höher sein werden als die jetzt im Entwurf angeführten Steuereinnahmen, die aus den Steuerschätzungen Anfang 1964 stammen — sie werden aus einsichtigen und zwingenden Gründen höher sein —, dann bleiben die 100 Millionen DM — zusammen für Bund und Länder — für Maßnahmen, die unbestreitbare Verbesserungen mit sich bringen, noch im Rahmen. Dazu brauche ich wohl nichts weiter zu sagen.
    Der Herr Bundeskanzler hat sich hier in der letzten Woche dahin zu äußern beliebt, daß der Opposition nichts anderes einfalle, als immer für alle noch etwas mehr zu fordern, und daß sie seit Jahr und Tag dem Staat und der Gesellschaft ihren Beitrag schuldig bleibe. Diese Anwürfe sind offensichtlich unrichtig und haltlos. Sie erinnern an die übelsten Zeiten hemmungsloser Parteipolitik.

    (Oh!-Rufe in der Mitte.)

    Sie mußten für uns sehr verletzend wirken und sind dazu geeignet, das Tischtuch für politische Gespräche zu zerschneiden. Jedenfalls haben sie schon sehr tiefe Risse in dieses Tischtuch gebracht. Wir sind uns bewußt, daß das, was auch immer wir in diesem Bundestag und auch sonst vorbringen und darlegen werden, den Herrn Bundeskanzler nicht hindern wird, solche Anwürfe zu wiederholen. Aber wir können das Gegenteil beweisen, und der Herr Bundeskanzler wird es zu spüren bekommen.
    Wir bitten um Annahme unseres Antrags.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Artzinger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Artzinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, Herr Kollege Seuffert, ob Sie Ihre letzten Sätze noch aufrechterhielten, wenn wir jetzt über die Anträge der SPD Drucksachen IV/1567 ff. zu sprechen hätten. Der Finanzausschuß hat diese Anträge in den zweiten Teil verwiesen. Wir wollen sie deshalb nicht zum Thema dieser Debatte machen. Bei der Lesung des zweiten Teils wird aber auf Ihre Apostrophe zurückzukommen sein.

    (Abg. Seuffert: Gern, gern!)

    Ich gebe Ihnen zu, daß der Tarifvorschlag der SPD durchaus überlegt und diskutabel ist. Seien Sie versichert — ,Sie haben uns freundlicherweise ein gewisses Sachverständnis bescheinigt daß wir in unserer Fraktion Ihren Vorschlag sehr gründlich erwogen und bedacht haben. Aber, Herr Kollege Seuffert, es ist nun einmal so, daß auch bei einer Steuersenkung — ich habe übrigens festgestellt, daß eine Steuersenkung fast genauso schwierig ist wie eine Steuererhöhung —

    (Heiterkeit in der Mitte)

    eben nicht alle Wünsche gleichzeitig befriedigt werden können.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Zum Gewicht dieser Reform! Sie sagen, das sei nur eine Korrektur. Entschuldigen Sie, Herr Kollege, 3,2 Milliarden DM sind, um mit meiner Großmutter zu reden, „manchem sein ganzes Geld".

    (Heiterkeit und Beifall in der Mitte.) Es ist weiß Gott mehr .als eine Korrektur.

    Wir haben uns entschlossen, den Arbeitnehmerfreibetrag auf 240 DM festzusetzen und die Sonderausgabenpauschale zu erhöhen. Natürlich haben Sie recht: Wenn Sie nur den Tarif vergleichen, dann sieht ,es in der Tat so aus, wie Sie sagen, nur mit dem Schönheitsfehler den Sie ja auch zugegeben haben, daß bei den Ledigeneinkommen zwischen 6500 und 9000 bis 10 000 DM Ihr Tarif ungünstiger ist. Das sollte uns auch nicht kümmern. Man muß aber, da wir 24 Millionen Lohnsteuerpflichtige haben, vernünftigerweise und billigerweise den Arbeitnehmerfreibetrag und die Erhöhung der Sonderausgaabenpauschale zu den Tarifveränderungen hinzunehmen, und dann sieht die Sache ganz anders aus.
    Ich bin Ihnen dankbar für das Wort, ,das Sie gesagt haben: in der Proportionalzone sei der Tarif bis 20 % eindeutig überhöht.

    (Abg. Seuffert: Die Besteuerung, nicht der Satz!)

    Dann erkennen Sie aber, bitte, auch an, daß man mindestens einen Anfang macht, indem man 5 % von dieser Steuer einmal ,abbaut. Das kostet immerhin 820 Millionen DM.
    Herr Seuffert, Sie haben nicht erwähnt, daß durch Ihren Tarifvorschlag das Verhältnis der Steuersenkungsmassen zwischen Proportional- und Progressionszone zuungusten der Progressionszone verändert wird. Sie haben zwar erklärt — das will ich gerne zugeben —, daß Ihr Tarif in den Progressionsstufen .etwas ungünstiger sei. Aber lassen Sie mich die Zahl nennen: 110 Millionen DM gehen zu Lasten des Volumens der Steuersenkung in der Progressionszone. Erlauben Sie mir, ,daran zu erinnern: dieses Gesetz ist ja unter dem Motto „Abflachung des Mittelltandsbogens" geboren worden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dann muß man aber auch in der Progressionszone etwas 'zur Steuersenkung tun.
    Wir sind ohnehin der Meinung — ich sage das mit einem leichten Seitenblick auf den Herrn Bundesfinanzminister —, daß nicht gerade sehr viel zum Abbau des Mittelstandsbogens geschehen ist. Ich habe mich gefreut, zu lesen, daß ein hoher Beamter des Ministeriums auf dem Steuerberatertag in Köln erklärt hat, diese Abflachung des Mittelstandsbogens könne erst ein Beginn sein. Dann aber haben Sie, bitte, Verständnis dafür, Herr Seuffert, daß wir den ohnehin schmalen Beginn von 600 Millionen DM für den gesamten Progressionsbereich nicht noch weiter einschränken lassen wollen.
    Ich bitte, den Antrag der Opposition abzulehnen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)