Rede:
ID0414024100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 78
    1. —: 7
    2. die: 6
    3. um: 5
    4. der: 4
    5. bitte: 4
    6. das: 3
    7. ist: 3
    8. keine: 2
    9. des: 2
    10. auf: 2
    11. Wer: 2
    12. Antrag: 2
    13. zuzustimmen: 2
    14. wünscht,: 2
    15. den: 2
    16. ich: 2
    17. Handzeichen.: 2
    18. Ich: 2
    19. Gegenprobe.: 2
    20. Das: 2
    21. Mehrheit;: 2
    22. Nr.: 2
    23. 3: 2
    24. zu: 2
    25. Jetzt: 1
    26. liegen: 1
    27. wohl: 1
    28. wirklich: 1
    29. Wortmeldungen: 1
    30. mehr: 1
    31. vor?: 1
    32. Damit: 1
    33. kommen: 1
    34. wir: 1
    35. zur: 1
    36. Abstimmung.: 1
    37. Es: 1
    38. geht: 1
    39. Ziffer: 1
    40. 1: 1
    41. Änderungsantrags: 1
    42. Fraktion: 1
    43. SPD: 1
    44. Umdruck: 1
    45. 509.: 1
    46. diesem: 1
    47. zweite: 1
    48. abgelehnt.Ich: 1
    49. lasse: 1
    50. abstimmen: 1
    51. über: 1
    52. Entwurfs: 1
    53. in: 1
    54. Ausschußfassung.: 1
    55. Enthaltungen?: 1
    56. erste: 1
    57. war: 1
    58. angenommen.Ich: 1
    59. rufe: 1
    60. nunmehr: 1
    61. Nrn.: 1
    62. 4: 1
    63. bis: 1
    64. 20,: 1
    65. denen: 1
    66. Änderungsanträge: 1
    67. vorliegen.: 1
    68. Wird: 1
    69. einer: 1
    70. dieser: 1
    71. Nummern: 1
    72. Wort: 1
    73. gewünscht?: 1
    74. Bitte: 1
    75. sehr,: 1
    76. Herr: 1
    77. Abgeordneter: 1
    78. Beuster!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7005 A Fragestunde (Drucksachen IV/2621, IV/2635 [neu], IV/2652) Frage des Abg. Erler: Frankreich — EWG Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7005 C, 7006 A, B, C Erler (SPD) . . . . . .. . . . . 7006 A Dr. Schäfer (SPD) 7006 B Dr. Mommer (SPD) 7006 B Fragen der Abg. Ertl und Riedel (Frankfurt) : Zahlung an italienische Partisanen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7006 C, 7007 A, B, C Ertl (FDP) . . . . . . 7006 D, 7007 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 7007 B Fragen des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in Südamerika 7007 C Frage des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französisches Verhältnis zu den osteuropäischen Ländern . . . . 7007 D Fragen des Abg. Bühler: Verpflichtungen ausländischer diplomatischer Vertretungen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7007 D, 3008 B, C, D, 3009 A, B Bühler (CDU/CSU) 7008 A Jahn (SPD) 7008 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 7009 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7009 B Frage des Abg. Biechele: Status der deutschen Exklave Büsingen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7009 C, D, 7010 A Biechele (CDU/CSU) 7009 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Bundesverdienstkreuz für Rettung von Menschenleben und Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat Höcherl, Bundesminister . . . 7010 A, B, C, 7011 A, B, C, D Dr. Rutschke (FDP) . 7010 B, C, D, 7011 C Büttner (SPD) 7010 D, 7011 A Moersch (FDP) ........7011 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7011 B Jahn (SPD) 7011 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7011 D Neumann (Allensbach) (CDU/CSU) 7011 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 Fragen der Abg. Dorn, Anders und Peiter: Gehälter für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst — Mieten für Bundeswehrangehörige Höcherl, Bundesminister . 7012 A, B, C, D, 7013 A, B, C, D, 7014 A Dorn (FDP) 7012 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 7012 D, 7013 A Gscheidle (SPD) . . . . . . 7013 A, B Peiter (SPD) 7013 B, C Dr. Supf (FDP) . . . . . . . 7013 C Brück (CDU/CSU) . . . . . . 7013 D Büttner (SPD) . . . . . 7013 D, 7014 A Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : ,,Antibaby-Pille" Höcherl, Bundesminister . . . 7014 A, B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7014 B Frage des Abg. Jahn: Neuordnung des Besoldungsrechts Höcherl, Bundesminister . . . . 7014 C, D, 7015 A, B Jahn (SPD) 7014 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7015 A Dr. Schäfer (SPD) 7015 B Frage des Abg. Cramer: Nicht ausgezahlte Lohn- und Gehaltsanteile Höcherl, Bundesminister . . . . 7015 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . . 3015 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kalenderreform Höcherl, Bundesminister 7016 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Weihnachtsgeld an Wehrpflichtige Höcherl, Bundesminister 7016 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 7016 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Deutsche Nationalhymne Höcherl, Bundesminister . . . . 7016 C, D Dr. Kohut (FDP) 7016 C, D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Studentenförderung nach dem Honnefer Modell Höcherl, Bundesminister 7016 D, 7017 A, B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7017 A, B Frage des Abg. Dr. Mommer: Einreisevisum an Staatsangehörige der osteuropäischen Staaten Höcherl, Bundesminister 7017 B Dr. Mommer (SPD) 7017 D Frage des Abg. Strohmayr: Zusammenfassung der Eheschließungsgesetze Höcherl, Bundesminister 7017 D, 7018 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7018 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7018 B Frage des Abg. Strohmayr: Reisebeihilfen für Trennungsgeldempfänger Höcherl, Bundesminister . . . 7018 C, D Strohmayr (SPD) 7018 C, D Erklärung nach § 36 GO Dr. Schellenberg (SPD) 7019 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksachen IV/2578, IV/2654) . . . . 7019 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2617) — Zweite und dritte Beratung — Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 7019 D Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7022 A Dr. Imle (FDP) 7023 A Dr. Eckardt (CDU/CSU) 7023 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7024 C Beuster (SPD) 7025 A Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 7026 A Meis (CDU/CSU) 7026 B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7027 A Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 7031 D. Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7034 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7036 D Nächste Sitzung 7044 C Anlagen 7045 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 7005 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 139. Sitzung Seite 6975 D Zeile 6 statt „20." : 25.; Zeile 21 statt „dem. Enquete-Ausschuß nicht gestellt" : dem Enquete-Ausschuß auch nicht gestellt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Dr. Adenauer 22. 10. Dr. Aigner * 23. 10. Arendt (Wattenscheid) * 23. 10. Dr. Arnold 23. 10. Dr. Dr. h. c. Baade 23. 10. Bading * 23. 10. Dr.-Ing. Balke 23. 10. Bergmann * 23. 10. Berkhan 23. 10. Dr. Bieringer 23. 10. Fürst von Bismarck 23. 10. Blumenfeld 23. 10. Börner 23. 10. Dr. von Brentano 15. 11. Dr. Burgbacher * 23. 10. Deringer * 23. 10. Dr. Dichgans * 23. 10. Ehren 14. 11. Frau Dr. Elsner * 23. 10. Etzel 23. 10. Faller * 23. 10. Figgen 23. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 23. 10. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 23. 10. Dr. Furler * 23. 10. Gedat 23. 10. Gehring 23. 10. Frau Geisendörfer 23. 10. Dr. h. c. Güde 23. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Hahn (Bielefeld) 23. 10. Dr. Hahn (Heidelberg) 23. 10. Häussler 23. 10. Heix 23. 10. Hellenbrock 22. 10. Holkenbrink 23. 10. Hörmann (Freiburg) 23. 10. Illerhaus * 23. 10. Dr. Jungmann 23. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Frau Dr. Kiep-Altenloh 22. 10. Klinker * 23. 10. _ Könen (Lippstadt) 23. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig * 23. 10. Kriedemann * 23. 10. Kubitza 31. 10. Frau Dr. Kuchtner 22. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Kulawig * 23. 10. Leber 23. 10. Lenz (Brühl) * 23. 10. Liehr 31. 10. Dr. Lohmar 23. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Mauk * 23. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Memmel 31. 10. Dr. von Merkatz 23. 10. Metzger * 23. 10. Michels 23. 10. Dr. h. c. Dr.Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 23. 10. Dr. Müller-Hermann * 23. 10. Peters (Norden) 31. 10. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr.-Ing. Philipp * 23. 10. Priebe 22. 10. Frau Dr. Probst * 23. 10. Rademacher * 23. 10. Reichhardt 31. 10. Richarts * 23. 10. Rohde* 23. 10. Rollmann 31. 10. Schlee 23. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 23. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 23. 10. Schultz 23. 10. Seidel (Fürth) 23. 10. Dr. Starke * 23. 10. Stein 22. 10. Steinhoff 23. 10. Storch * 23. 10. Strauß 22. 10. Frau Strobel * 23. 10. Weber (Georgenau) 23. 10. Wehking 23. 10. Weinkamm * 23. 10. Werner 23. 10. Wienand 23. 10. Dr. Willeke 23. 10. Wischnewski 23. 10. Wullenhaupt 23. 10. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 509 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Steueränderungsgesetzes 1964 Drucksachen IV/2400, IV/2617). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuer) 1. In Nr. 3 werden in § 6 b Abs. 1 hinter den Worten „Steuerpflichtige, die" die Worte „bis zum 31. Dezember 1969" eingefügt. 2. Nr. 21 erhält folgende Fassung: '2.1. Die Anlage zu § 32 a wird durch die folgende Anlage ersetzt: „ (1) Die Einkommensteuer beträgt unter Berücksichtigung eines allgemeinen Freibetrages von 1920 Deutsche Mark 7046 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 1. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 1950 Deutsche Mark bis 8009 Deutsche Mark 0,20 (y — 1920) „y" ist der abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag 2. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 8010 Deutsche Mark bis 29 999 Deutsche Mark 1216 +200 y + 6,751 y2 — 0,062 y3 „y" ist Tausendstel des 8000 Deutsche Mark übersteigenden Teiles des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 3. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 30 000 Deutsche Mark bis 77 999 Deutsche Mark 8223 + 407 y + 1,82 y2 —0,012 y3 „y" ist ein Tausendstel des 30000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 4. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 78 000 Deutsche Mark bis 110 039 Deutsche Mark 6358 + 382 y + 1,572 y2 — 0,006 y3 y" ist ein Tausendstel des 24 000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 5. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 110 040 Deutsche Mark an 0,53 y — 11 281 „y" ist der .abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag. (2) Der zu versteuernde Einkommensbetrag ist wie folgt nach unten abzurunden: Auf Aden nächsten durch 30 ohne Rest teilbaren Betrag, wenn er nicht mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 30 ohne Rest teilbar ist, auf den nächsten durch 60 ohne Reist teilbaren Betrag, wenn er mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 60 ohne Reist teilbar ist. (3) Bei der Berechnung der Einkommensteuer nach den Absätzen 1 und 2 sich ergebende Pfennigbetrage bleiben unberücksichtigt. (4) Für zu versteuernde Einkommensbeträge bis 110 039 Deutsche Mark ergibt sich die nach den Absätzen 1 bis 3 errechnete Einkommensteuer aus der nachstehenden Tabelle:" Zu Artikel 3 (Spar-Prämiengesetz) 3. Nr. 1 wind gestrichen. 4. In Nr. 2 wird § 8 wie folgt neugefaßt: „§ 8 Anwendungsbereich Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes gilt für Sparbeiträge, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die vor dem 1. Januar 1966 abgeschlossen worden sind." Bonn, ,den 20. Oktober 1964 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Beyer, die Ministerien nahmen durchaus eine verschiedene Haltung ein. Herr Ministerialdirigent Thiel vom nordrhein-westfälischen Finanzministerium hat uns



    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    ausführlich dargelegt, wie groß die Zahl von Fällen ist, die hier möglicherweise in Zukunft angesprochen werden könnten.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Jetzt liegen wohl wirklich keine Wortmeldungen mehr vor? — Damit kommen wir zur Abstimmung. Es geht um die Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD auf Umdruck 509. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Nr. 3 des Entwurfs in der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; Nr. 3 ist angenommen.
Ich rufe nunmehr auf die Nrn. 4 bis 20, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wird zu einer dieser Nummern das Wort gewünscht? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter Beuster!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Beuster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    (Steueränderungsgesetzes ist Bei den Beratungen im Finanzausschuß ist an Stelle eines vorgesehenen Arbeitnehmerfreibetrags in Höhe von 120 DM nach der Regierungsvorlage ein solcher von 240 DM .festgelegt worden. Dadurch wird praktisch der Antrag meiner Fraktion auf Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages erfüllt. Durch diese neu getroffene Regelung wird die unterschiedliche Belastung von Lohnund von Einkommensteuerzahlern in etwagemildert, nach meiner Meinung .aber noch nicht endgültig beseitigt. Andieser Stellemöchte ich deshalb noch festhalten, daß sowohl der DGB als auch die christlichen Gewerkschaften einen Arbeitnehmerfreibetrag in Höhe von 600 DM zum Ausgleich der Belastungsunterschiede für dringend notwendig halten. Wenn wir als Sozialdemokraten trotzdem keine Erhöhungsanträge gestellt haben, so deshalb, um die Verabschiedung des Vorschaltgesetzes zur Neuregelung der Einkommensteuer im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu komplizieren. Wir behalten uns aber vor, diese Frage bei der Beratung des zweiten Teils des Steueränderungsgesetzes erneut anzusprechen. Durch .die Erhöhung der Sonderausgabenpauschale auf 936 DM ist der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion — die Kollegin Frau Funke sprach schon davon, das Anträge zum Teil ,seit über zwei Jahren vorliegen— praktisch erledigt. In diesen zwei Jahren haben sich die Verhältnisse aber weiterhin in dem von angesprochenen Sinne geändert. Es ist deshalb die Frage .aufzuwerfen, ob durch die Erhöhung der Sonderausgabenpauschale auf 936 DM der mit dem Antrag meiner Fraktion beabsichtigte Zweck noch erreicht wird. Die Bundesverbände und Bundeskammern der Angehörigen der steuerberatenden Berufe haben eine Erhöhung dieses Pauschbetrages für Arbeitnehmer auf 1236 DM vorgeschlagen. Der Bund deutscher Steuerbeamter im Deutschen Beamtenbund hält gleichfalls eine Erhöhung auf 1236 DM für notwendig. Der Bund der Steuerzahler ist grundsätzlich derselben Meinung und hält eine Sonderausgabenpauschale von 1152 DM für gerechtfertigt. Ich meine, wenn diese Fachorganisationen zu einer solch grundlegenden Aussage kommen, muß dafür eine besondere Begründung gegeben sein. Die Sonderausgabenpauschale hat ihren Hauptsinn doch wohl in der Vereinfachung der Steuerveranlagung. Finanzämter, Arbeitgeber und nicht zuletzt die Lohnsteuerpflichtigen sollen von einem Teil der mit der Lohnund Gehaltsbesteuerung verbundenen Arbeiten entlastet werden. Ob diese Zielsetzung mit einer Pauschale von 936 DM erreicht wird, bezweifeln wir. Denn man muß doch bedenken, daß diese Pauschale bereits bei einem Bruttoeinkommen von 607 DM monatlich allein von den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenund Krankenversicherung aufgezehrt wird. Nach dem Statistischen Jahrbuch 1964 lagen aber bereits im November 1963 die durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienste der Industriearbeiter, der im Handwerk beschäftigten Arbeiter und der männlichen und weiblichen Angestellten in Industrie und Handel etwa zwischen 750 und 780 DM monatlich. Inzwischen dürften sich diese Verdienste weiter nach oben verschoben haben; sie dürften es insbesondere im nächsten Jahr tun, wo sich diese Vergünstigung auswirkt. Die Pauschale erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie so ausreichend bemessen ist, daß eine ins Gewicht fallende Arbeitsentlastung bei dem betroffenen Personenkreis eintritt. Nach statistischen Erhebungen gab es für 1963 ohne die Jahresausgleichsarbeiten, die die Arbeitgeber vornehmen, rund 9 Millionen Anträge auf Lohnsteuerjahresausgleich. Der jährliche Zuwachs an Jahresausgleichsanträgen betrug im Durchschnitt der letzten Jahre 13 %. Bei der bevorstehenden Regelung werden zirka 1,35 Millionen Fälle wegfallen. Da in den nächsten Jahren dieselbe Zuwachsrate zu erwarten ist, bedeutet die jetzige Neuregelung im Grunde nichts anderes, als daß die Arbeitsbelastung für die Finanzämter und die anderen Betroffenen in der bisherigen Größenordnung bestehenbleibt. Bei einer Erhöhung auf, wie erwähnt, 1336 DM, hätte es die Hälfte der Arbeitnehmer, die jetzt gezwungen sind, einen Jahreslohnsteuerausgleichsantrag zu stellen, nicht mehr nötig, einen solchen zu stellen. Beuster Die sozialdemokratische Fraktion hat aber bewußt keine Erhöhungsanträge gestellt, weil wir genügend Zeit haben wollen, den ganzen Fragenkomplex ausgiebig und grundsätzlich bei den noch anstehenden Beratungen über den zweiten Teil des Steueränderungsgesetzes zu erörtern. Wir begrüßen deshalb auch die Entschließung des Finanzausschusses, in der er die Bundesregierung darum bittet, zu überprüfen, ob nicht durch ein Vorwegabzugsverfahren der Pflichtbeiträge des Arbeitnehmers zur Kranken-, Rentenund Arbeitslosenversicherung gerechtere Erleichterungen geschaffen werden können. Unsere Vorschläge werden wir bei den Sachberatungen im Finanzausschuß konkreter vorbringen. Im übrigen stimmen wir den beiden vorgeschagenen Gesetzesänderungen zu. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Artzinger. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir freuen uns, daß ein Wort von der Opposition dazu gekommen ist, daß dieses Steuergesetz, das wir heute verabschieden wollen, nicht arbeitnehmerfeindlich ist. Es hat eine Zeitlang von Ihrer Seite her sehr anders geklungen. Ich darf Sie auf einen Artikel Ihres Kollegen Philipp Seibert vom 17. August hinweisen, der die Regierungsvorlage ein „arbeitnehmerfeindliches Steueränderungsgesetz" genannt und mit der falschen Zahl operiert hat, den Arbeitnehmern käme nur ein Betrag von 1 Milliarde zustatten. Auch nach der damals vorliegenden Regierungsvorlage betrug der den Arbeitnehmern zukommende Betrag weit über 1,5 Milliarden. Wir wollen das jetzt nicht weiter ausspinnen. Ich hoffe, daß Sie sich in Ihrer Gesamtheit von diesem Artikel distanzieren. Aber, Herr Kollege, entschuldigen Sie die Frage: Warum noch diese Ausführungen zum Sonderausgabenpauschbetrag? Wir waren uns doch im Ausschuß in allen Fraktionen darüber einig, daß die 936 DM unzulänglich sind. Wir wissen, daß damit der Andrang zu den Lohnsteuerstellen der Finanzämter nicht in wünschenswertem Maße zurückgedrängt wird, und wir alle werden gemeinsam überlegen, ob wir die Lösung — eine Idee, die unser Dr. Schmidt bereits vor zwei Jahren hier verkündet hat —, darin suchen wollen, die Sozialversicherungspflichtbeiträge von vornherein aus der Lohnsteuerbemessungsgrundlage herauszunehmen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Meis. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Erklärungen meines Vorredners kann ich es kurz machen. Die Arbeitnehmer der CDU/CSU betrachten den Arbeitnehmerfreibetrag als eine Angelegenheit der Sozialausschüsse, die in Oberhausen auf ihrer letzten Tagung die Einführung eines Arbeitnehmerfreibetrages gefordert haben. Wir haben uns wiederholt über diese Dinge unterhalten, und ich weiß auch, daß ich von dieser Stelle aus Ihnen gesagt habe, es sei auch mein Wunsch, hier zu einer günstigen Regelung zu kommen, aber nicht mit der Begründung, die von der SPD immer gegeben worden ist, sehr verehrte Frau Beyer. Wir haben uns hier über diese Sachen gestritten, weil Sie in der Vergangenheit zur Begründung immer Beispiele über Manipulationsmöglichkeiten angeführt haben, die darauf schließen ließen, daß die Selbständigen das Finanzamt hintergehen könnten; deswegen sei der Arbeitnehmerfreibetrag berechtigt. In dem Punkt habe ich Ihnen immer widersprochen. Es kann sich hierbei nicht um den ehrlichen oder unehrlichen Steuerzahler handeln. Der Vorwurf der Unehrlichkeit bedeutet außerdem eine Kritik an der Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung ist sehr wohl in der Lage, die Steuerpflichtigen richtig zu veranlagen. Deswegen kann nur der weitere Punkt noch Bedeutung haben: Der Lohnsteuerzahler ist der pünktlichste Zahler. Dafür einen Ausgleich zu schaffen, ist meines Erachtens durchaus berechtigt. Jetzt haben wir diesen Ausgleich eingeführt, zusammen mit dem Weihnachtsfreibetrag mit 340 DM, während die SPD nur 300 DM Weihnachtsfreibetrag beantragt hat, der im Ergebnis auch ein Arbeitnehmerfreibetrag ist. Aber ich muß feststellen, Sie haben in dem Falle nicht so gehandelt, wie es unser verehrter stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Herr Kollege Strauß, immer sagt: Die Opposition muß 3,50 beantragen, wenn die Regierung nur 3 DM bewilligen kann. Wir haben mehr bewilligt, als Sie überhaupt beantragt haben. Wir sind nus nun doch wirklich darüber klar, Herr Kollege Beuster, daß wir alle den höheren Sonderausgabenpauschalbetrag wünschen. Ich darf für mich in Anspruch nehmen, daß ich auch im Finanzausschuß gefordert habe, falls der Vorwegabzug der Versicherungsbeiträge nicht in absehbarer Zeit eingeführt werden kann, einen Sonderausgabenpauschalbetrag von 1236 DM vorzusehen. Das ist nur deswegen — auch wohl, wenn ich mich recht entsinne, mit Ihrer Zustimmung — zurückgestellt worden, weil die Erklärungen der Regierung so gedeutet werden konnten, daß mit Wirkung vom 1. Januar 1966 mit diesem Vorwegabzug gerechnet werden kann. Nur das hat uns veranlaßt, unsere Zustimmung dazu zu geben. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Imle. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur einige wenige Sätze. Es muß erwähnt werden, daß die Anhebung der Sonderausgabenpauschale unbestritten eine Verringerung der bei den Finanzämtern eingehenden Anträge um 1,7 Millionen zur Folge haben wird. Das ist eine TatDr. Imle sache, durch die die Arbeit bei den Finanzämtern wirklich geringer werden wird. Wir sind der Meinung — da stimme ich Herrn Meis bei —, daß das im Grunde nicht ausreicht. Wir haben aber gerade mit Rücksicht auf die Prüfung eines Vorwegabzugsverfahrens die Frage einer Anhebung auf 1236 DM zurückgestellt. Wir halten daher diese Regelung, wie sie jetzt getroffen ist, für durchaus richtig. Wir werden ihr nur in diesem Umfang zustimmen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Änderungsanträge zu den Nummern 4 bis 20 sind nicht gestellt. Wir können über diese Nummern gemeinsam abstimmen. Wer den Nummern 4 bis 20 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen. Wir kommen zu Nr. 21. Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 509 Ziffer 2 vor. Wird der Antrag begründet? — Herr Abgeordneter Seuffert! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag Umdruck 509 Ziffer 2, den zu begründen ich die Ehre habe, ist eine Modifikation unseres ursprünglichen Antrages Drucksache IV/1568. Er ist modifiziert worden, weil sich durch die Regierungsvorlage und durch Ihre Beschlüsse im Ausschuß eine neue Sachlage ergeben hat; seit August hat sich nämlich im Gesetz einiges geändert, Herr Kollege Artzinger. Es ist nunmehr ein Arbeitnehmerfreibetrag von 340 DM — einschließlich des Weihnachtsfreibetrages — im Gesetz anerkannt; das ist ungefähr die Hälfte dessen, was eigentlich zunächst richtig wäre. Damit ist eine alte und auf die Dauer unabweisbare Forderung der Sozialdemokratie — nicht Ihrer Sozialausschüsse, Herr Kollege Meis; die kamen etwas später — im Grundsatz anerkannt; dem Betrag nach ist sie zur Hälfte anerkannt. Dieser Vorgang würde in der Terminologie, die der Abgeordnete Strauß vorige Woche zu gebrauchen beliebt hat, heißen, daß die Opposition sich zur Hälfte der Regierung angenähert hat. Auch der sozialdemokratische Antrag auf Erhöhung der Sonderausgabenpauschale ist endlich angenommen worden; darüber hat mein Freund Beuster soeben gesprochen. Es ist grundsätzlich eine endgültige bessere Regelung für 1966 vereinbart, auch wieder ein typischer Fall der Annäherung der Opposition an die Regierung. Wir haben unseren Antrag auch wegen der Tatsache modifiziert, daß die Regierung nunmehr einen Rahmen für Steuerkorrekturen angeboten hat, ohne von den Deckungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, die durch unsere noch im Ausschuß liegenden Anträge geboten werden, welche Sie allerdings grundsätzlich bereits abgelehnt haben. Deswegen haben wir unseren Antrag geändert und neu vorgebracht. So leicht es der Sache nach ist, diesen Antrag zu begründen, so schwierig könnte es deswegen erscheinen, weil Sie ja nach vorliegenden Ausschußund Fraktionsbeschlüssen entschlossen sind, den Antrag abzulehnen. Aber wir wollen wenigstens klarmachen, was Sie ablehnen; wir sind auf die Begründung gespannt, mit der Sie es ablehnen. Ich will auch gar nicht allzu sehr das politische Gewissen derjenigen strapazieren, die entgegen Ihrem Sachverstand — der ist durchaus bei Ihnen vorhanden; vom Bundesfinanzministerium gar nicht zu sprechen — nach bewährtem Muster eben nach Fraktionsbeschlüssen abstimmen werden. Ich will auf die Sachfragen des Antrages eingehen und darlegen, was hinter den mathematischen Gleichungen steht, deren wir uns hier bedienen müssen. Wir müssen uns ihrer bedienen, denn nach dem, was mir gesagt wird — ich verstehe davon genau gar nichts —, kann man die Rechenmaschinen eben nur mit solchen Formeln füttern; Tabellen fressen sie nicht, aber Rechenmaschinen brauchen wir. Wir brauchen uns nur mit der ersten und zweiten Ziffer der vorgeschlagenen Tarifgrundlage zu befassen. Die Ziffern 3 und 4 sind mit der Regierungsvorlage identisch, und auch die Ziffer 5 entspricht sowohl der Regierungsvorlage wie dem geltenden Recht. Unsere Anträge für diesen Bereich — das sind die sechsstelligen Einkommen, die Einkommen über 110 000 DM — liegen noch im Ausschuß und werden deswegen heute nicht diskutiert werden. Die Ziffer 1 der vorgeschlagenen Tarifformel betrifft die Proportionalzone. Das ist die Zone bis 8000 DM für Ledige, 16 000 DM für Verheiratete, die Zone, in der ein gleichmäßiger Steuersatz angewandt wird. Aus dem Fachchinesisch übersetzt heißt das: es handelt sich hier um die Besteuerung von rund 80 % aller Steuerpflichtigen, von denen wieder gut 80 % Arbeitnehmer sind. Mindestens 90 bis 95 % der Arbeitnehmer werden in dieser Zone besteuert. Das ist also der weitaus wichtigste Bereich der Besteuerung überhaupt. Und um es einmal eindeutig zu sagen: das ist auch der Bereich, in dem die deutsche Besteuerung wirklich einmalig hoch ist. Kein Land der Welt erhebt eine derartige Steuerlast in diesem Bereich der kleinen und Durchschnittseinkommen. Hier liegt die Überbesteuerung, und die Regierungsvorlage selbst erkennt ja auch durchaus mit dem, was sie selbst vorschlägt, an, daß hier ein Entlastungsbedarf dringend gegeben ist. Die Lösungen, die sich gegenüberstehen, sind: Erhöhung der Grundfreibeträge um 240 DM von 1680 DM auf 1920 DM — das schlagen wir vor — oder eine Ermäßigung des Proportionalsteuersatzes von 20 % auf 19 %. Wir sagen „oder". Wenn sich die Opposition — wie es der Herr Bundeskanzler in der vorigen Woche hier behauptet hat — gar nichts anderes einfallen ließe, als immer möglichst viel für möglichst viele ,zu fordern, dann würden wir „und" sagen. Wer wollte es uns verwehren? Aber wir sind nicht so, wie der Herr Bundeskanzler uns hinstellen und abstempeln möchte. Wir könnten 19 % akzeptieren — die Regierung hat sie angeboten — und die notwendige Erhöhung der Freibeträge dazu fordern. Wir bleiben aber in dem Rahmen, den wir uns selbst gesteckt haben. Wir sind uns vollständig bewußt, daß das, was hier vorzunehmen Seuffert ist, nicht eine wirkliche Steuersenkung, sondern eine Steuerkorrektur ist, so gern man auch jetzt vor der Wahl dem Vorgang den hübscheren Namen umhängen möchte. Wir kennen die Grenzen, die aus Konjunkturgründen durch das Deckungsbedürfnis für notwendige Ausgaben und aus dem Verhältnis Bund/Länder gezogen sind. Wir verfahren hier weder bequem-polemisch, noch lassen wir uns durch polemische Qualifikationen des Herrn Bundeskanzlers beirren. Es stehen sich zwei Konzeptionen gegenüber; der Gegensatz dieser beiden Konzeptionen besteht darin: Die Senkung des Steuersatzes — von der Regierung vorgeschlagen — kommt so gut wie ausschließlich der oberen Region der Proportionalzone zugute, schließt die kleineren Einkommen fast von den Auswirkungen aus und kommt den Unverheirateten ungefähr doppelt so hoch zugute wie den Verheirateten, während das, was wir fordern — die Erhöhung der Freibeträge — verstärkt den unteren Regionen der Proportionalzone, also den kleinen und kleinsten Einkommen, zugute kommt, verstärkt den Verheirateten zugute kommt und, während die andere Lösung keinen einzigen Steuerpflichtigen aus der Steuerpflicht und der Verwaltung herausbringt, ungefähr 1 Million Steuerpflichtiger aus der Verwaltung herausbringt. Der Regierungsvorschlag beschäftigt sich mit Verbesserungen, die in den ersten Fällen sage und schreibe 25 Pf Steuer im Monat ausmachen. Da spricht man manchmal von kleckern und klotzen. Meine Damen und Herren, das ist nicht einmal gekleckert! (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Den Arbeitnehmerfreibetrag haben Sie aber nicht berücksichtigt!)





    (Beifall bei der SPD.)