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ID0414022500

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    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7005 A Fragestunde (Drucksachen IV/2621, IV/2635 [neu], IV/2652) Frage des Abg. Erler: Frankreich — EWG Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7005 C, 7006 A, B, C Erler (SPD) . . . . . .. . . . . 7006 A Dr. Schäfer (SPD) 7006 B Dr. Mommer (SPD) 7006 B Fragen der Abg. Ertl und Riedel (Frankfurt) : Zahlung an italienische Partisanen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7006 C, 7007 A, B, C Ertl (FDP) . . . . . . 7006 D, 7007 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 7007 B Fragen des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in Südamerika 7007 C Frage des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französisches Verhältnis zu den osteuropäischen Ländern . . . . 7007 D Fragen des Abg. Bühler: Verpflichtungen ausländischer diplomatischer Vertretungen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7007 D, 3008 B, C, D, 3009 A, B Bühler (CDU/CSU) 7008 A Jahn (SPD) 7008 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 7009 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7009 B Frage des Abg. Biechele: Status der deutschen Exklave Büsingen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7009 C, D, 7010 A Biechele (CDU/CSU) 7009 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Bundesverdienstkreuz für Rettung von Menschenleben und Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat Höcherl, Bundesminister . . . 7010 A, B, C, 7011 A, B, C, D Dr. Rutschke (FDP) . 7010 B, C, D, 7011 C Büttner (SPD) 7010 D, 7011 A Moersch (FDP) ........7011 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7011 B Jahn (SPD) 7011 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7011 D Neumann (Allensbach) (CDU/CSU) 7011 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 Fragen der Abg. Dorn, Anders und Peiter: Gehälter für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst — Mieten für Bundeswehrangehörige Höcherl, Bundesminister . 7012 A, B, C, D, 7013 A, B, C, D, 7014 A Dorn (FDP) 7012 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 7012 D, 7013 A Gscheidle (SPD) . . . . . . 7013 A, B Peiter (SPD) 7013 B, C Dr. Supf (FDP) . . . . . . . 7013 C Brück (CDU/CSU) . . . . . . 7013 D Büttner (SPD) . . . . . 7013 D, 7014 A Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : ,,Antibaby-Pille" Höcherl, Bundesminister . . . 7014 A, B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7014 B Frage des Abg. Jahn: Neuordnung des Besoldungsrechts Höcherl, Bundesminister . . . . 7014 C, D, 7015 A, B Jahn (SPD) 7014 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7015 A Dr. Schäfer (SPD) 7015 B Frage des Abg. Cramer: Nicht ausgezahlte Lohn- und Gehaltsanteile Höcherl, Bundesminister . . . . 7015 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . . 3015 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kalenderreform Höcherl, Bundesminister 7016 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Weihnachtsgeld an Wehrpflichtige Höcherl, Bundesminister 7016 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 7016 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Deutsche Nationalhymne Höcherl, Bundesminister . . . . 7016 C, D Dr. Kohut (FDP) 7016 C, D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Studentenförderung nach dem Honnefer Modell Höcherl, Bundesminister 7016 D, 7017 A, B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7017 A, B Frage des Abg. Dr. Mommer: Einreisevisum an Staatsangehörige der osteuropäischen Staaten Höcherl, Bundesminister 7017 B Dr. Mommer (SPD) 7017 D Frage des Abg. Strohmayr: Zusammenfassung der Eheschließungsgesetze Höcherl, Bundesminister 7017 D, 7018 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7018 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7018 B Frage des Abg. Strohmayr: Reisebeihilfen für Trennungsgeldempfänger Höcherl, Bundesminister . . . 7018 C, D Strohmayr (SPD) 7018 C, D Erklärung nach § 36 GO Dr. Schellenberg (SPD) 7019 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksachen IV/2578, IV/2654) . . . . 7019 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2617) — Zweite und dritte Beratung — Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 7019 D Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7022 A Dr. Imle (FDP) 7023 A Dr. Eckardt (CDU/CSU) 7023 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7024 C Beuster (SPD) 7025 A Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 7026 A Meis (CDU/CSU) 7026 B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7027 A Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 7031 D. Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7034 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7036 D Nächste Sitzung 7044 C Anlagen 7045 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 7005 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 139. Sitzung Seite 6975 D Zeile 6 statt „20." : 25.; Zeile 21 statt „dem. Enquete-Ausschuß nicht gestellt" : dem Enquete-Ausschuß auch nicht gestellt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Dr. Adenauer 22. 10. Dr. Aigner * 23. 10. Arendt (Wattenscheid) * 23. 10. Dr. Arnold 23. 10. Dr. Dr. h. c. Baade 23. 10. Bading * 23. 10. Dr.-Ing. Balke 23. 10. Bergmann * 23. 10. Berkhan 23. 10. Dr. Bieringer 23. 10. Fürst von Bismarck 23. 10. Blumenfeld 23. 10. Börner 23. 10. Dr. von Brentano 15. 11. Dr. Burgbacher * 23. 10. Deringer * 23. 10. Dr. Dichgans * 23. 10. Ehren 14. 11. Frau Dr. Elsner * 23. 10. Etzel 23. 10. Faller * 23. 10. Figgen 23. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 23. 10. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 23. 10. Dr. Furler * 23. 10. Gedat 23. 10. Gehring 23. 10. Frau Geisendörfer 23. 10. Dr. h. c. Güde 23. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Hahn (Bielefeld) 23. 10. Dr. Hahn (Heidelberg) 23. 10. Häussler 23. 10. Heix 23. 10. Hellenbrock 22. 10. Holkenbrink 23. 10. Hörmann (Freiburg) 23. 10. Illerhaus * 23. 10. Dr. Jungmann 23. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Frau Dr. Kiep-Altenloh 22. 10. Klinker * 23. 10. _ Könen (Lippstadt) 23. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig * 23. 10. Kriedemann * 23. 10. Kubitza 31. 10. Frau Dr. Kuchtner 22. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Kulawig * 23. 10. Leber 23. 10. Lenz (Brühl) * 23. 10. Liehr 31. 10. Dr. Lohmar 23. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Mauk * 23. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Memmel 31. 10. Dr. von Merkatz 23. 10. Metzger * 23. 10. Michels 23. 10. Dr. h. c. Dr.Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 23. 10. Dr. Müller-Hermann * 23. 10. Peters (Norden) 31. 10. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr.-Ing. Philipp * 23. 10. Priebe 22. 10. Frau Dr. Probst * 23. 10. Rademacher * 23. 10. Reichhardt 31. 10. Richarts * 23. 10. Rohde* 23. 10. Rollmann 31. 10. Schlee 23. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 23. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 23. 10. Schultz 23. 10. Seidel (Fürth) 23. 10. Dr. Starke * 23. 10. Stein 22. 10. Steinhoff 23. 10. Storch * 23. 10. Strauß 22. 10. Frau Strobel * 23. 10. Weber (Georgenau) 23. 10. Wehking 23. 10. Weinkamm * 23. 10. Werner 23. 10. Wienand 23. 10. Dr. Willeke 23. 10. Wischnewski 23. 10. Wullenhaupt 23. 10. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 509 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Steueränderungsgesetzes 1964 Drucksachen IV/2400, IV/2617). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuer) 1. In Nr. 3 werden in § 6 b Abs. 1 hinter den Worten „Steuerpflichtige, die" die Worte „bis zum 31. Dezember 1969" eingefügt. 2. Nr. 21 erhält folgende Fassung: '2.1. Die Anlage zu § 32 a wird durch die folgende Anlage ersetzt: „ (1) Die Einkommensteuer beträgt unter Berücksichtigung eines allgemeinen Freibetrages von 1920 Deutsche Mark 7046 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 1. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 1950 Deutsche Mark bis 8009 Deutsche Mark 0,20 (y — 1920) „y" ist der abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag 2. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 8010 Deutsche Mark bis 29 999 Deutsche Mark 1216 +200 y + 6,751 y2 — 0,062 y3 „y" ist Tausendstel des 8000 Deutsche Mark übersteigenden Teiles des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 3. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 30 000 Deutsche Mark bis 77 999 Deutsche Mark 8223 + 407 y + 1,82 y2 —0,012 y3 „y" ist ein Tausendstel des 30000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 4. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 78 000 Deutsche Mark bis 110 039 Deutsche Mark 6358 + 382 y + 1,572 y2 — 0,006 y3 y" ist ein Tausendstel des 24 000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 5. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 110 040 Deutsche Mark an 0,53 y — 11 281 „y" ist der .abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag. (2) Der zu versteuernde Einkommensbetrag ist wie folgt nach unten abzurunden: Auf Aden nächsten durch 30 ohne Rest teilbaren Betrag, wenn er nicht mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 30 ohne Rest teilbar ist, auf den nächsten durch 60 ohne Reist teilbaren Betrag, wenn er mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 60 ohne Reist teilbar ist. (3) Bei der Berechnung der Einkommensteuer nach den Absätzen 1 und 2 sich ergebende Pfennigbetrage bleiben unberücksichtigt. (4) Für zu versteuernde Einkommensbeträge bis 110 039 Deutsche Mark ergibt sich die nach den Absätzen 1 bis 3 errechnete Einkommensteuer aus der nachstehenden Tabelle:" Zu Artikel 3 (Spar-Prämiengesetz) 3. Nr. 1 wind gestrichen. 4. In Nr. 2 wird § 8 wie folgt neugefaßt: „§ 8 Anwendungsbereich Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes gilt für Sparbeiträge, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die vor dem 1. Januar 1966 abgeschlossen worden sind." Bonn, ,den 20. Oktober 1964 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Vorwurf des Herrn Bundesarbeitsministers in der gestrigen Sitzung, daß der Vorsitzende des Ausschusses für. Sozialpolitik den Auftrag des Plenums, den Entwurf des Krankenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Ausschuß beraten zu lassen, nicht durchgeführt habe, erkläre ich folgendes.
    Erstens. Die Tagesordnungen des Ausschusses für Sozialpolitik werden nicht vom Vorsitzenden, sondern vom Ausschuß festgesetzt.
    Zweitens. Der Ausschuß hat unverzüglich nach der Ausschußüberweisung mit den Beratungen der Regierungsvorlage begonnen. Nachdem in elf Ausschußsitzungen keine Klärung der wichtigsten Probleme der Krankenversicherungsreform erreicht werden konnte, hielten meine politischen Freunde und ich es für sinnvoll, erst einmal andere dringende Vorlagen zu beraten; inzwischen sollten die Regierungsparteien ihre Vorstellungen zu den Grundfragen des Entwurfs klären. Da ein entsprechender Antrag der SPD am 1. Oktober 1963 abgelehnt wurde, sahen wir uns nicht mehr in der Lage, am weiteren ersten Durchgang der Regierungsvorlage im Ausschuß teilzunehmen. Unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden, des Herrn Kollegen Horn, wurden die Ausschußberatungen im ersten I Durchgang fortgesetzt und am 12. Dezember 1963 abgeschlossen.
    Drittens. In der folgenden Sitzung am 16. Januar 1964 hat der Ausschuß für Sozialpolitik eingehend die weitere Gestaltung der Ausschußarbeit beraten. Die Mehrheit beschloß, mit der zweiten Lesung des Krankenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Ausschuß erst zu beginnen, wenn Änderungsanträge der Fraktionen vorliegen. Bis dahin sollten andere Vorlagen beraten werden. Das ist geschehen.
    Viertens. Seit dem 16. Januar 1964 hat keine Fraktion mehr einen Antrag gestellt, die Ausschußberatung des Krankenversicherungs-Neuregelungsgesetzes wieder aufzunehmen; auch sind dem Ausschuß keine Änderungsanträge der Fraktionen zugegangen. Heute habe ich an den Ausschuß für Sozialpolitik ausdrücklich die Frage gerichtet, ob ein Antrag gestellt werde, die Beratungen des Regierungsentwurfs zur Neuregelung der Krankenversicherung fortzusetzen. Kein Mitglied des Ausschusses hat dies beantragt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Vielmehr beschloß der Ausschuß einmütig, andere ihm überwiesene Gesetzesvorlagen zu behandeln.
    Bei dieser Sachlage muß ich den Vorwurf des Bundesarbeitsministers, Aufträge des Bundestages nicht erfüllt zu haben, entschieden zurückweisen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich rufe den zusätzlich auf die Tageordnung gesetzten Punkt auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksachen IV/2578, IV/2654).
Es liegt der Schriftliche Bericht des Herrn Abgeordneten Menke vor. Es ist beantragt: der Bundestag wolle beschließen, der Verordnung zuzustimmen. — Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400) ;
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache IV/2617).
Sie, Frau Funcke, haben das Wort zur Ergänzung Ihres Berichtes.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Nur sehr ungern hat der Finanzausschuß die Beratung des Steueränderungsgesetzes, Drucksache IV/2400, und der zu der gleichen Materie dem Bundestag bereits vorliegenden Gesetzentwürfe und Anträge unterteilt. Nur sehr ungern legt er dem Hohen Hause heute nur einen Teilbericht vor. Er hätte lieber die Vorlage in ihrer Gesamtheit beraten und dem Hause einen zusammenhängenden Bericht unterbreitet; aber er befand sich bei Beginn der Beratungen in einem Dilemma. Einerseits mußten nicht nur aus verwaltungstechnischen Gründen, sondern sollten auch im Interesse der Steuerpflichtigen der Steuertarif und die Freibeträge in der Lohnsteuer sowie wichtige Bestimmungen für die Disposition, soweit sie von der Einkommensteuer berührt sind, frühzeitig genug vor dem Inkrafttreten des Steuergesetzes festliegen. Die Steuerpflichtigen, die Finanzämter und nicht zuletzt die Arbeitgeber, die die Lohnsteuer für die Finanzämter einbehalten, müssen sich ja rechtzeitig auf die Änderungen einstellen können.
    Andererseits waren außer dem Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 1964 noch zahlreiche Gesetzentwürfe und Fraktions- oder Abgeordnetenanträge zu beraten, die zum Teil seit zwei Jahren dem Hause vorlagen und bis zur Beratung des Steueränderungsgesetzes zurückgestellt worden waren. Nicht zuletzt fühlte sich der Finanzausschuß auch verpflichtet, die zahlreichen Anregungen und Änderungsanträge aus der Öffentlichkeit, die ihm zugegangen waren, in die Beratung einzuschließen.
    In dieser Lage beschloß der Finanzausschuß, die gesamte Materie zu unterteilen und zunächst alle



    Frau Funcke (Hagen)

    Bestimmungen zur Lohnsteuer und zum Einkommensteuertarif vorzuziehen, weil sie für das Lohnabzugsverfahren vom 1. Januar an und für die Einkommensteuervorauszahlung im ersten Vierteljahr 1965 rechtzeitig bekannt sein müssen. Außerdem sollten noch alle die Paragraphen in den ersten Teil einbezogen werden, die entweder wegen allgemeiner Übereinstimmung oder wegen leichter Klärung der Probleme verhältnismäßig schnell zu entscheiden waren oder wo aus volkswirtschaftlichen oder gesundheitspolitischen Gründen eine schnelle Verabschiedung geboten erschien.
    Dem Finanzausschuß und den mitbeteiligten Ausschüssen — es waren der Wirtschaftsausschuß, der Mittelstandsausschuß, der Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung und der Haushaltsausschuß — stand insgesamt nur eine sehr kurze Zeitspanne zur Verfügung. Zu erreichen, daß trotzdem ein recht großer Teil der Vorschläge des Einkommensteuergesetzes im vorliegenden Bericht enthalten ist, war nur möglich, weil einmal der Finanzausschuß seine Beratungen bereits vor Abschluß der Parlamentsferien begann, weil alle Mitglieder des Ausschusses gemeinsam die Eilbedürftigkeit anerkannten, weil sich die mitbeteiligten Ausschüsse dem Zeitplan verständnisvoll anpaßten, weil der Vorsitzende ,des Ausschusses, Herr Dr. Schmidt, unablässig und hartnäckig mahnte und weil uns nicht zuletzt die Vertreter der Ministerien, besonders des Finanzministeriums, laufend mit viel Material versorgten und uns bei Änderungswünschen Zahlenangaben und Formulierungshilfen in oft sehr I kurzer Zeit zur Verfügung stellten. Allen, die uns bei der Arbeit halfen, sei an dieser Stelle herzlich Dank gesagt.

    (Beifall.)

    Zu den Änderungen gehört in erster Linie die Herabsetzung des Tarifes. Hier standen dem Regierungsentwurf verschiedene Vorschläge gegenüber. Ein Entwurf der Fraktion der SPD zielte darauf ab, den Grundfreibetrag von 1680 DM auf 1920 DM zu erhöhen, dafür aber den Prozentsatz bei der Proportionalzone auf 20 % zu belassen. Andere Überlegungen gingen dahin, den Tarifentwurf der Regierung mit dem Steuersatz von 19 % in der Proportionalzone zu bestätigen, jedoch entweder den Grundfreibetrag von 1680 DM auf 1800 DM oder den Arbeitnehmerfreibetrag von 120 DM auf 240 DM zu erhöhen. Außerdem lag noch ein abweichender Beschluß des Mittelstandsausschusses vor. Der Finanzausschuß beschloß, den Arbeitnehmerfreibetrag auf 240 DM gegenüber 120 DM der Regierungsvorlage zu erhöhen, im übrigen aber dem Tarifvorschlag der Regierung zu folgen.
    Eine zweite Frage, die bereits durch einen früheren Antrag der SPD angerührt war, betraf die Erhöhung der Sonderausgabenpauschale, die der Regierungsentwurf mit 300 DM vorgesehen hat. Der Ausschuß war sich einmütig darüber klar, daß auch diese Regelung nicht erheblich dazu beitragen würde, die besonders große Zahl von Anträgen bei den Finanzämtern auf Eintragung eines erhöhten Freibetrages in die Lohnsteuerkarte herabzusetzen, und hat sich daher eingehender mit der Frage beschäftigt, ob es nicht möglich ist, die gesamten Sozialversicherungsbeträge und entsprechende Beträge überhaupt steuerfrei zu stellen und dafür den Sonderausgabenpauschbetrag entsprechend zu senken. Mit dem Antrag des Ausschusses, den ich zum Schluß verlesen will, liegt ein Entschließungsantrag vor, die Regierung zu bitten, hier noch eingehendere Prüfungen für eine Regelung ab 1966 anzustellen, da eine Fixierung in der Kürze der Zeit nicht möglich war und auch eine Umstellung für die Wirtschaft in der 'kurzen zur Verfügung stehenden Zeit bis zum 1. Januar 1965 nicht zumutbar wäre.
    Ein der Erhöhung der Sonderausgabenpauschale verwandter Antrag wurde vom Ausschuß angenommen, nämlich die Höchstbeträge für die private Altersversorge, die bisher auf zusätzlich 500 DM pro Steuerpflichtigen und 1000 DM pro Ehepaar festgelegt waren, auf das Doppelte zu erhöhen, um der privaten Altersvorsorge in vorbesagtem Maße Möglichkeiten zu eröffnen.
    In der Frage des Ausbildungsfreibetrages stellte der Ausschuß fest, daß die an sich wünschenswerte Tendenz, nämlich die weiterführende Ausbildung der Kinder über das schulpflichtige Alter hinaus in weiterführenden Schulen oder in Fachschulen, Universitäten und Hochschulen zu erleichtern, durch die Gewährung eines Steuerfreibetrages von 720 DM nur einen bedingten Effekt hätte. Denn ein nicht unbeträchtlicher Teil der somit zu Begünstigenden würde daraus keinen Vorteil ziehen, weil er sowieso nicht in der Steuerzone liegt, und außerdem würde eine ungleichmäßige Begünstigung erreicht. Der Ausschuß hat daher diese Bestimmung des Regierungsentwurfes in der Erwartung gestrichen, daß über einen anderen gesetzlichen Weg eine Direktzahlung für den betroffenen Personenkreis erreicht wird.
    Weiterhin beschloß der Ausschuß außerhalb der Regierungsvorlage eine Erhöhung der Grenzen für die geringwertigen Wirtschaftsgüter von 600 auf 800 DM.
    lm Bereich des § 6 b, der eine Übertragung stiller Reserven auf bestimmte Wirtschaftsgüter vorsieht, eine Maßnahme, die von der Regierung zur Rationalisierung und zur Stadtsanierung im Sinne der Raumordnung vorgeschlagen wurde, hat der Ausschuß verschiedene Fragen behandelt. Zunächst war zu entscheiden, ob diese Bestimmung mit in den ersten Teil des Gesetzes hineingenommen werden sollte. Der Ausschuß hat die von dem Bundesrat vorgeschlagene rückwirkende Kraft um ein Jahr und die von der Bundesregierung vorgesehene Rückübertragung auf Anlagen des Vorjahres gestrichen, damit also die Rückwirkung aufgehoben. Andererseits glaubte er aber, daß zu einer rechtzeitigen Disposition bei größeren Transaktionen eine rechtzeitige Verabschiedung wichtig sei. Er hat daher diese Bestimmungen in den ersten Teil des Gesetzes eingeschlossen.
    Verbessert wurde der Entwurf einmal im Sinne der Steuerpflichtigen in der Landwirtschaft, dadurch, daß die Veräußerung von lebendem Vieh bei Betriebsumstellungen in die Begünstigung hereingenommen wurde, obwohl der Ausschuß ansonsten



    Frau Funcke (Hagen)

    an der Bestimmung festgehalten hat, Mobilien beim Verkauf nur dann in die Begünstigung einzubeziehen, wenn ihre Lebensdauer normalerweise mindestens 25 Jahre beträgt.
    Weiterhin war im Ausschuß vorgeschlagen worden, die Bestimmung betreffend die Übertragung der stillen Reserven zeitlich zu begrenzen, um zunächst einmal eine Übersicht über die Auswirkungen zu bekommen. Die Mehrheit im Ausschuß war jedoch der Meinung, es könne ungünstige Folgen haben, wenn man einen Endtermin festsetze; denn vor Ablauf der Frist könnte es dann leicht zu Kurzschlußhandlungen oder verfrühten und nicht ganz ausgereiften Kauf- oder Verkaufsverträgen kommen.
    Ebenfalls hereingenommen in die Beratung des ersten Teils hat der Ausschuß die Ausweitung und Verbesserung der Sonderabschreibungen nach § 51. Das war möglich geworden, weil die Beratungen so zügig fortgeschritten waren, daß auch diese nicht immer ganz leichten Bestimmungen durchberaten werden konnten. Dabei hat uns der Gedanke geleitet, daß es sich hier — z. B. bei der Forschung oder der Abwässerbeseitigung, der Luftreinhaltung, der Lärmbekämpfung — um Fragen handelt, die volkswirtschaftlich oder gesundheitspolitisch wichtig sind und deren Regelung daher denjenigen, die dafür Anlagen zu erstellen haben, doch möglichst frühzeitig bekannt sein sollte. Die jetzt vorliegende Fassung dieses Paragraphen, die wiederum zusätzliche Wünsche im Bereich der Landwirtschaft dahingehend berücksichtigt, daß auch Zuschüsse zu Gemeinschaftsanlagen abschreibungsfähig gemacht werden, und die auch Verbesserungen im Wohnungsbau dadurch bringt, daß Kanalisationsanschlüsse in die Sonderabschreibungen für den Althausbesitz einbezogen werden, ist noch nicht zwingend die endgültige. Wir haben einzelne Anträge, die aus der Öffentlichkeit kamen, zurückstellen müssen, weil ihre Auswirkungen und ihre Fixierung nicht absolut klar waren; sie sollen aber trotz Verabschiedung des § 51 in der jetzigen Form nachträglich noch einmal überarbeitet und gegebenenfalls eingearbeitet werden.
    Und schließlich, um, wenn auch nicht erschöpfend, so doch wenigstens über einige Punkte zu berichten, darf ich bemerken, daß der vorliegende Gesetzentwurf auch . die Frage aufgegriffen hat, wie es mit der Steuerfreigrenze bei landwirtschaftlichen Erträgnissen ist, wenn die Arbeitnehmer die Landwirtschaft im Nebenberuf betreiben. Hier lag ein Antrag der SPD vor, der umgearbeitet nunmehr dazu geführt hat, daß man die Obergrenze des Einkommens, bis zu der ein Freibetrag von 1000 DM gewährt wird, auf das landwirtschaftliche Einkommen begrenzt. Es verbleibt unter diesen Voraussetzungen bei dem Betrag von 6000 DM.
    Meine Herren und Damen, ich möchte nicht alle Einzelheiten des Gesetzes vortragen; ich verweise auf den Schriftlichen Bericht. Doch möchte ich noch einmal darauf hinweisen, daß das, was in diesem ersten Teil beraten ist, einen großen Teil — materiell fast den vollen Umfang — des Steueränderungsgesetzentwurfs umfaßt. Die Bundesregierung hat für ihren Entwurf einen Steuerausfall von rund 2,7 Milliarden DM berechnet. Diese Ausfälle sind durch die Beschlüsse des Finanzausschusses in der vorliegenden Fassung um weitere 420 Millionen DM erhöht worden.
    Um den Gesamtumfang auch der künftigen Beratungen vor Augen zu führen, darf ich sagen, was noch vor uns liegt. Zu beraten sind einmal zusätzliche Wünsche und Anregungen zu den hier bereits geregelten Materien; zu nennen sind etwa Erweiterungen des § 51 (Sonderabschreibungen) im Bereich der Wasserwirtschaft. Dann stehen völlig neue Problemkreise aus dem Regierungsentwurf 'für die zweite Regelung zur Beratung an. Das sind einmal die Frage der Sparförderung, weiterhin Verbesserungen bei der Versteuerung von Veräußerungsgegewinnen gemäß den §§ 14 bis 16 des Einkommensteuergesetzes. Zu nennen sind ferner die allerdings nicht sehr umfängliche Materie der Aufhebung der Süßstoffsteuer sowie einige andere Dinge.
    Von den Anträgen und Gesetzentwürfen aus den Reihen dieses Hohen Hauses stehen noch folgende Probleme an: die Frage der Steuervergünstigung für Ausbildungskosten des Steuerpflichtigen selbst, weiter die Teilfreistellung von der Steuer bei Beamtenpensionen sowie die Freistellung von Zahlungen an Arbeitnehmer bei Stillegungen im Bergbau, die Frage der Steuerfreiheit für Überstundenlöhne wie auch die Frage eines generellen Steuerfreibetrags für Familien mit erschwerter Haushaltsführung, wozu dem Haus ebenfalls ein Antrag vorliegt, 'und noch manche Einzelfrage, die ich aus Zeitgründen jetzt im einzelnen nicht anführen kann.
    Der Finanzausschuß legt dem Haus mit dem Bericht folgenden Antrag vor:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    1. den Gesetzentwurf — Drucksachen IV/2400, IV/721, IV/1568 und IV/2104 — in der anliegenden Fassung anzunehmen;
    2. folgendem Entschließungsantrag zuzustimmen:
    Die Bundesregierung wird ersucht,
    zu prüfen, ob vom Kalenderjahr 1966 an die Besteuerung der Arbeitnehmer dadurch vereinfacht werden kann, daß der Vorwegabzug der Sozialversicherungspflichtbeiträge durch die Arbeitgeber ohne Eintragung auf der Lohnsteuerkarte zugelassen wird;
    3. die eingegangenen Petitionen fürerledigt zu erklären.
    Ich bitte namens des Finanzausschusses, diesem Antrag .zuzustimmen.

    (Beifall rechts und in der Mitte.)