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ID0413924200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 139. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1964 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Ehren und Schoettle 6913 A Der Abg. Kurtz tritt in den Bundestag ein 6913 B Wahl des Abg. Dürr als stellvertretendes Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . 6913 B Fragestunde (Drucksachen IV/2621, IV/2635 [neu]) Fragen des Abg. Ertl: Behandlung deutscher Urlauber durch italienische Polizeikräfte in Südtirol . 6913 C Frage der Abg. Frau Rudoll: Umsetzer im Ortsteil Essen-Werden für Zweites Fernsehen Stücklen, Bundesminister 6914 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Pauschale für Ummeldung bzw. Neuanschluß von Fernsprechanschlüssen Stücklen, Bundesminister . . 6914 B, C, D Schmidt (Kempten) (FDP) 6914 C Gscheidle (SPD) 6914 D Fragen des Abg. Wagner: Überprüfung der regionalen Einteilung der Oberpostdirektionsbezirke Stücklen, Bundesminister 6915 A, B, C, D, 6916 A, B, C, D Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 6915 B Dr. Schäfer (SPD) . 6915 C, D, 6916A, B Cramer (SPD) . . . . . . . . . 6916 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 6916 C Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 6916 D Fragen der Abg. Frau Döhring: Fernsehsender Stuttgart-Frauenkopf — Empfang des Zweiten Programms im UHF-Bereich Stücklen, Bundesminister . . . . . 6916 D, 6917 B, C, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6917 C, D Frage des Abg. Biechele: Bau eines Fernsehsenders auf dem Bodanrück Stücklen, Bundesminister . 6918 A, B, C, D Biechele (CDU/CSU) 6918 B Brück (CDU/CSU) . . . . . . 6918 C Ertl (FDP) 6918 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Oktober 1964 Frage des Abg. Strohmayr: Gebühren für Vertrieb und Zustellung von Zweimonatszeitschriften Stücklen, Bundesminister . 6918 D, 6919 B Strohmayr (SPD) 6919 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Einnahmen der Deutschen Bundespost aus dem Telefonverkehr im September 1964 Stücklen, Bundesminister . . . . 6919 C, D, 6920 A, B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 6919 D Cramer (SPD) 6920 A Frehsee (SPD) 6920 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 6920 C Fragen des Abg. Dr. Martin: Bildungsmöglichkeiten für die Bewohner der Zonenrandgebiete Dr. Mende, Bundesminister . . . 6920 C, D, 6921 A, B, C, D, 6922 A, B, C, D, 6923 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) . 6921 A, 6922 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 6921 B Junghans (SPD) . . . . . . . 6921 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 6921 D Dr. Frede (SPD) . . . . . . . 6921 D Fritsch (SPD) 6922 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 6922 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 6922 C Dr. Supf (FDP) 6922 D Bühler (CDU/CSU) . . . 6922 D, 6923 A Frau Eilers (SPD) . . . . . . . 6923 A Frage des Abg. Jahn: Urteil des Amtsgerichts Herford vom 10. April 1964 Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6923 B Jahn (SPD) 6923 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 6923 D Dr. Ernst, Staatssekretär 6924 A Fragen des Abg. Fritsch: Wirkungen des Bundesbaugesetzes Dr. Ernst, Staatssekretär 6924 A Fritsch (SPD) 6924 B Ertl (FDP) 6925 C Strohmayr (SPD) 6925 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 6925 A Dröscher (SPD) 6925 D Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 6926 B Dr. Kohut (FDP) 6926 C Frage des Abg. Fritsch: 4. Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz Lemmer, Bundesminister . . . . . 6926 D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 6926 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache IV/2605) Jahn (SPD) 6927 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung von Wertgrenzen und Kostenvorschriften in der Zivilgerichtsbarkeit (Drucksache IV/2606) Hoogen (CDU/CSU) 6928 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) ; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1965) (Drucksache IV/2622) — Erste Beratung — Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 6928 C Schoettle (SPD) 6935 C Dr. Emde (FDP) 6946 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6953 C Dr. Dollinger, Bundesminister . . 6961 A von Hassel, Bundesminister . . . 6962 B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 6965 C Dr. Bleiß (SPD) 6972 C Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 6975 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 6976 A Dr. Starke (FDP) 6980 B Heiland (SPD) . . . . . . . . 6984 B Hermsdorf (SPD) 6986 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 6987 D Blank, Bundesminister . . . . 6991 C Frau Dr. Hubert (SPD) 6996 C Spitzmüller (FDP) 6998 A Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 7000 C Dr. Krümmer (FDP) 7001 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Oktober 1964 III Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Drucksache IV/2549) — Erste Beratung — 7001 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Bundesrat) (Drucksache IV/2600) — Erste Beratung — . . . . 7001 D Antrag betr. zentrale Auszahlung der Qualitätsprämie für Milch durch den Bund (Abg. Logemann, Wächter, Sander, Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache IV/2614) 7001 D Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksache IV/2578) 7001 D Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Festsetzung der Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für Presseberufe (Drucksachen IV/2468, IV/2615) . . . . . . . . . 7002 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine vom Rat der EWG zu erlassende Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Umsatzsteuern (Drucksachen IV/2454, IV/2580) 7002 C Nächste Sitzung 7002 C Anlage 7003 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Oktober 1964 6913 139. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 23. 10. Dr. Aigner * 23. 10. Arendt (Wattenscheid) * 23. 10. Dr. Arnold 23. 10. Dr. Dr. h. c. Baade 24. 10. Bading * 23. 10. Dr.-Ing. Balke 23. 10. Bergmann * 23. 10. Berkhan 23. 10. Börner 23. 10. Dr. h. c. Brauer 21. 10. Dr. von Brentano 15. 11. Dr. Burgbacher * 23. 10. Deringer * 23. 10. Dr. Dichgans * 23. 10. Ehren 14. 11. Frau Dr. Elsner * 23. 10. Faller * 23. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 23. 10. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 23. 10. Dr. Furler* 23. 10. Gehring 23. 10. Frau Geisendörfer 23. 10. Dr. h. c. Güde 23. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Hahn (Bielefeld) 24. 10. Hamacher 21. 10. Heix 23. 10. Frau Dr. Heuser 21. 10. Holkenbrink 23. 10. Illerhaus * 23. 10. Dr. Jungmann 23. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Klinker * 23. 10. Koenen (Lippstadt) 24. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig * 23. 10. Kriedemann * 23. 10. * Für die Teilnahme an (einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kubitza 31. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Kulawig * 23. 10. Leber 23. 10. Lenz (Brühl) * 23. 10. Liehr 31. 10. Dr. Lohmar 23. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Dr. Mälzig 21. 10. Mauk * 23. 10. Memmel 31. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 21. 10. Dr. von Merkatz 23. 10. Metzger * 23. 10. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 23. 10. Dr. Müller-Hermann * 23. 10. Peters (Norden) 31. 10. Dr.-Ing. Philipp * 23. 10. Frau Dr. Probst * 23. 10. Rademacher * 23. 10. Rauhaus 23. 10. Reichhardt 31. 10. Richarts * 23. 10. Ritzel 21. 10. Rohde * 23. 10. Rollmann 31. 10. Schlee 23. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 23. 10. Schultz 21. 10. Schwabe 21. 10. Seidel (Fürth) 24. 10. Dr. Starke * 23. 10. Steinhoff 23. 10. Storch* 23. 10. Frau Strobel * 23. 10. Wehking 23. 10. Weinkamm * 23. 10. Wienand 23. 10. Dr. Willeke 23. 10. Wischnewski 23. 10. Wullenhaupt 23. 10. b) Urlaubsanträge Peters (Poppenbüll) 30. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich weiß nicht, ob das jetzt einen Sinn hat, Herr Stoltenberg. Wir sind ja in einer Diskussion, und Sie können jederzeit etwas sagen, wenn Sie das wollen.



    Schoettle
    Die Bundesregierung selbst sollte, anstatt in bedenkliche Ausweichlösungen abzugleiten, in stärkerem Maße zu dem korrekten Mittel der Nachtragshaushalte zurückkehren. Das Parlament andererseits sollte in Durchführung seiner Kontrollaufgabe gegenüber der Exekutive auf eine schnellere, der Wirklichkeit nähere Behandlung des Etatabschlusses, d. h. der Haushaltsrechnung Wert legen. Hier ist noch einiges zu tun. Wir wissen alle um die Schwierigkeiten, die wir im Laufe der vergangenen Jahre immer zu bewältigen hatten, um die Prüfung der Haushaltsrechnung näher an die Gegenwart heranzubringen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich doch eine Bemerkung zum Bundesrechnungshof machen oder, besser gesagt, eine Überlegung anstellen; denn das ist vielleicht des Nachdenkens wert. Der Bundesrechnungshof ist eine unabhängige, in der Verfassung wurzelnde Institution. Seine Mitglieder genießen richterliche Unabhängigkeit. Aber seine leitenden Männer werden von der Regierung ernannt. Ich will damit nicht sagen, daß dann schon kraft der Institution eine Abhängigkeit von der Regierung entstehe. Trotzdem scheint es mir der Mühe wert zu sein, die Frage zu prüfen, ob es nicht der Kontrollaufgabe gemäßer wäre, die Parlament und Rechnungshof gemeinsam haben, wenn Präsident und Vizepräsident des Bundesrechnungshofs vom Parlament gewählt würden,

    (Zustimmung bei der SPD)

    so wie es z. B. für den Wehrbeauftragten geschieht, ohne daß ich damit nun eine Parallele zwischen beiden Institutionen ziehen wollte; denn beide stehen auf verschiedenen verfassungsrechtlichen Ebenen. Das möchte ich ausdrücklich sagen, damit ich nicht mißverstanden werde.
    Bei dieser Gelegenheit übrigens eine Frage: Wie steht es mit der Position des Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung? Diese Position ist vor Jahren nach langen, wenig fruchtbaren Diskussionen über die Verwaltungsreform — wenig fruchtbar, weil dabei fast nichts oder überhaupt nichts herauskam — geschaffen worden und bisher vom Präsidenten des Bundesrechnungshofs in Personalunion und gestützt auf die Apparatur des Rechnungshofs verwaltet worden. Das Ergebnis kann positiv bewertet werden, ist aber noch völlig ungenügend. Die Aufgabe ist also noch immer gestellt. Wer die Verwaltung einigermaßen kennt, wird das zugeben. Die Trennung der Funktion vom Präsidenten des Bundesrechnungshofs ist „ins Auge gefaßt", wie man so schön sagt. Der Bundesfinanzminister hat zu diesem Thema in seiner Haushaltsrede allerdings merkwürdig gewundene Ausführungen gemacht.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Herr Kollege Schoettle, das Schwergewicht der Verwaltung liegt bei den Ländern!)

    — Ich rede vom Bund, Herr Kollege, und wenn eine wirkliche Reform der Verwaltung im Bundesbereich durchgeführt wäre, so würde das nicht ohne Auswirkungen auf die Verwaltung in den Ländern sein können.

    (Beifall bei der SPD.)

    Auch was man sonst aus dem Schoße der Regierung hört, läßt darauf schließen, daß man nur sehr schwer mit einer Entscheidung zu Stuhle kommt. Angesichts der Bedeutung der Aufgäbe wäre dringend zu wünschen, daß hier nun baldigst etwas geschieht.
    Nun lassen Sie mich einige Bemerkungen zum Haushalt selbst machen. Sie beziehen sich sowohl auf die Struktur als auch auf das Volumen einzelner Positionen. Da ist zunächst einmal die Einnahmeseite. Dabei werden die Steuerschätzungen, wie immer, eine wesentliche Rolle spielen, weil durch sie die beiden Seiten des Haushalts, Einnahmen und Ausgaben einschließlich des Anleihebedarfs, ausschlaggebend beeinflußt werden. Wir haben in den vergangenen Jahren, ohne über die Informationsquellen der Bundesregierung zu verfügen, das Steueraufkommen im ganzen doch wohl etwas wirklichkeitsnäher geschätzt als das Bundesfinanzministerium, wie die Erfahrungen beweisen. Dazu zwei Zahlen: Die Sozialdemokratische Partei hat in ihrem Regierungsprogramm vom Mai 1961 von einem geschätzten Steueraufkommen für 1962 von 85,4 Milliarden DM gesprochen. Das tatsächliche Aufkommen betrug 86,4 Milliarden DM. Für 1963 hatten wir geschätzt 90,3 Milliarden DM. Tatsächlich sind aufgekommen: 91,1 Milliarden DM. Gewiß, diese beiden Zahlen stehen für sich allein da. Aber ich glaube, sie beweisen, daß wir in unserer Abschätzung der Möglichkeiten doch etwas näher bei der Wirklichkeit waren als die Bundesregierung, die beträchtlich unter unseren Voraussagen lag, vom Ist ganz zu schweigen.

    (Beifall bei der SPD.)

    1964, also im laufenden Haushaltsjahr, dürfte es kaum anders sein, wie man aus 'allen Anzeichen schließen kann.
    Nun, meine Damen und Herren, zu 1965! Der Ausgangspunkt des Haushaltsentwurfs 1965 scheint, was die Einnahmeseite betrifft, nicht solider zu sein als der seiner Vorgänger. Während Herr Dr. Dahlgrün hier im Hause am 13. Oktober erklärte, im Haushalt sei nun wirklich gar keine Luft mehr und die Steuerschätzungen seien keinesfalls zu hoch, sagte sein Staatssekretär Grund zwei Tage später im Finanzausschuß dieses selben Hauses: Die Steuerschätzungen, die dem Haushaltsplan zugrunde liegen, sind, wie jedermann inzwischen weiß, zu niedrig.

    (Beifall bei der SPD.)

    Größenordnung, wie man hört: 1 Milliarde DM. Von Koordination, was die Aussagen aus dem Hause des Finanzministers angeht, kann da wohl nicht die Rede sein.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Mehrheit des Finanzausschusses hat, wie berichtet worden ist, sich freilich gleich daran gemacht, diese Milliarde geschätzter Mehreinnahmen, um die das Steueraufkommen nach Meinung des Staatssekretärs höher liegt, beim Steueränderungsgesetz zu verfrühstücken. Das Mindeste, was man



    Schoettle
    dazu sagen kann, ist, daß es sich um ein merkwürdiges antizyklisches Verhalten handelt.

    (Beifall bei der SPD.)

    In diesem Zusammenhang wäre einiges zu den Ausführungen des Herrn Ministers über die steuerliche Belastung in der Bundesrepublik auch im Vergleich mit anderen Ländern zu sagen. Ich will da nicht ins einzelne gehen, sondern nur feststellen, daß sich die Angaben des Bundesfinanzministers nicht in Übereinstimmung mit dem befinden, was der Finanzbericht 1965 sagt. Das können Sie alles nachlesen: vergleiche die Haushaltsrede des Herrn Bundesfinanzministers und vergleiche den Finanzbericht. Vergleiche sind immer problematisch, wenn sie nicht, wie das hier offenkundig der Fall ist, den Unterschied in der Struktur der Systeme der verschiedenen Länder berücksichtigen.
    Ein gewisser Widerspruch zwischen den Ausführungen des Herrn Finanzministers und der Haushaltswirklichkeit scheint auch dort zu bestehen, wo der Minister in seiner Rede vom 13. Oktober über die wachsende Unbeweglichkeit des Haushalts klagt. Sicher ist und nicht zu bestreiten, daß ein hoher Anteil der Ansätze durch rechtliche und gesetzliche Verpflichtungen unbeweglich geworden ist. Ich habe das bei früheren Gelegenheiten ebenfalls festgestellt und mich dabei auf Mitteilungen gestützt, die aus dem Hause des Herrn Bundesfinanzministers kommen. Der Herr Minister hat aber die Situation so rabenschwarz dargestellt, daß Zweifel doch wohl erlaubt sind. In seinem Ministerium jedenfalls scheint man nicht ganz so pessimistisch zu sein wie der Herr Minister selbst; denn dort hält man einen 15 %gen Anteil der beweglichen Ausgaben für einen durchschnittlichen Höchstsatz. Außerdem scheint man sich nicht ganz im klaren darüber zu sein, welche Positionen denn noch als beweglich anzusehen sind.
    Betrachtet man den Haushalt als konjunkturpolitisches Instrument, dann muß man feststellen, daß auch die beweglichen Ausgabepositionen nur sehr bedingt für konjunkturpolitische Maßnahmen zur Verfügung stehen. In diesem Bereich bleibt im Grunde genommen nur das eigentliche Investitionsvolumen, das konjunkturpolitisch wirklich eingesetzt werden könnte.

    (Abg. Dr. Conring: Das ist aber ziemlich groß!)

    — Es ist ziemlich groß. Ich habe von 45 Milliarden DM für den gesamten öffentlichen Haushalt gesprochen, und das ist ein Stück, es ist nicht zu bestreiten.
    In der Rede des Herrn Bundesfinanzministers war mehrfach davon die Rede, daß man im Entwurf des Haushaltsplans Schwerpunkte geschaffen habe. Damit muß doch wohl gemeint sein, daß bestimmte Aufgaben besonders betont und deshalb auch besonders oder im Unterschied zu früheren Haushalten besser ausgestattet wurden. Bei genauer Betrachtung muß man allerdings feststellen, daß es sich mehr um verbale als um tatsächliche Schwerpunktbildungen handelt.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sehr richtig!)

    Vor allem sind eine Reihe von Aufgaben, die dringend auch einer haushaltsmäßigen Befriedigung bedürfen, entweder gar nicht oder unzulänglich berücksichtigt.
    In der heutigen Aussprache werden einige meiner Kollegen zu bestimmten Gebieten sprechen. Ich möchte mich deshalb auf diese allgemeinen Feststellungen beschränken und mich nur mit einigen Teilen des Haushalts besonders befassen.
    Da sind zunächst einige Bemerkungen zum Verteidigungshaushalt zu machen. Die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers zu den Fragen der Verteidigung waren im Grunde genommen etwas dürftig. Obwohl die Verteidigungslasten mit 20,3 Milliarden DM — wenn man auch die sonstigen Verteidigungslasten einbezieht —, also fast einem Drittel des gesamten Haushaltsvolumens, vorgesehen sind, hat der Herr Bundesfinanzminister nur einige allgemeine Bemerkungen dazu gemacht. Gleich vorweg: Wir anerkennen das Bemühen, die Ausgabenhöhe nicht weiter steigen zu lassen. Ich erinnere daran, daß noch vor zwei Jahren von der Bundesregierung in Aussicht gestellt war, daß im Jahre 1965 ein Bedarf von 22,5 Milliarden DM vorliegen würde. Unser Bemühen — wir standen nicht allein —, die Kosten zu senken und dabei die Bundeswehr mit den erforderlichen Waffen und Geräten auszustatten, scheint also doch etwas Erfolg gehabt zu haben. Wir vermissen aber in den Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers einige Angaben darüber, wie sich in Zukunft die mittelfristige Planung für die Bundeswehr gestalten und wie sich dies auf den Haushalt auswirken soll. Ich möchte hier nicht in die Kontroverse eintreten, die Herr Kollege Kreitmeyer durch seine Äußerungen in der Öffentlichkeit und die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag entfesselt hat. Das mag unter anderen ausgemacht werden.

    (Abg. Kreitmeyer: Die waren auch langfristig gemeint!)

    — Ach so, die waren langfristig gemeint. Ich danke für den Hinweis.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Herr Kollege, wie weit haben Sie es denn beim Militär gebracht?)

    — Zum außerplanmäßigen Gefreiten, Herr Kollege!

    (Heiterkeit.)

    So weit haben es andere auch gebracht, aber mit schlimmeren Folgen.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Meine Damen und Herren, ich erinnere daran, daß mein Fraktionskollege Dr. Möller am 9. Januar d. J. bei der ersten Lesung des Haushaltsplanes 1964 von dieser Stelle aus auf die in Amerika entwickelten Methoden der Verteidigungsplanung und der Sicherung der Effizienz des Mitteleinsatzes in der Politik hingewiesen hat. In der Zwischenzeit hat sich der Verteidigungsausschuß dieses Hauses in Amerika selbst umgesehen und sich mit diesen Fragen befaßt. Dabei ist festgestellt worden, daß das Verteidigungsministerium seit langem Kenntnis von den in Amerika entwickelten Methoden hat,



    Schoettle
    daß aber offensichtlich kein ernsthafter Wille besteht, diese Erkenntnisse bei uns zu verwerten.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Obwohl man im Jahre 1963 über 900 Millionen DM umschichten mußte — wie man es damals nannte —, versucht man jetzt offenbar, diese Methode zu legalisieren. Siehe den § 11 Abis. 10 des vorgelegten Gesetzentwurfs. Daraus ergibt sich, daß das Verteidigungsministerium nach wie vor seine Planungen so unsicher aufbaut, daß es selbst davon nicht zuverlässig ,ausgehen kann. Und wenn man so unplanmäßig. vorgeht, dann muß man allerdings Variationsmöglichkeiten in der vorgesehenen Weiseschaffen.
    Die Amerikaner haben jedenfalls mit ihrer mittelfristigen Planung im Jahre 1963 4,5 Milliarden DM bei der Beschaffung von Waffen und Geräten eingespart: mehr ,als 10 % ihres gesamten Beschaffungshaushalts. Die Erfahrungen in den letzten Jahren zeigen, ,daß bei uns der gleiche Spareffekt erreicht werden könnte, wenn sich die Exekutive ernsthaft der Lösung dieses Problems stellen würde.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Bundestag müßte notfalls die Bundesregierung zwingen, eine mittelfristige Planung der Ausstattung der Bundeswehr mit Waffen und Geräten vorzuschlagen.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Herr Kollege Schoettle, ich möchte eine Frage stellen!)

    — Ja, bitte!


Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ist Ihnen bei dieser Kritik nicht entgangen, daß wir bereits vor einem halben Jahr die ,erforderlichen Stellen gegen Ihre Stimmen im Haushaltsausschuß bewilligt haben?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich kann im Augenblick darauf keine Antwort geben. Aber mit der Stellenbewilligung ist es ja nicht getan; daß muß sich auch irgendwo im Haushalt niederschlagen.

    (Abg. Dr. Schäfer: Das ist wirklich billig! — Abg. Dr. Stoltenberg: Das ,stimmt doch, das ist .nicht zu bestreiten!)

    Wenn das Verteidigungsministerium von sich aus in dieser Richtung nichts tut, dann müßte jedenfalls der Bundesfinanzminister darauf drängen, daß das geschieht. Der vorgelegte Haushaltsentwurf und die Riede des Herrn Ministers lassen den Schluß zu, daß man sich dieser Problematik nicht stellen will.
    In diesen Bereich gehört auch die Frage der Zivilverteidigung und der Notstandsgesetze. Mein Kollege Schmitt-Vockenhausen hat in der letzten Woche bereits die Frage an den Herrn Bundesfinanzminister gestellt, wie hoch die Kosten sein werden, die entstehen, wenn die von der Bundesregierung vorgelegten ,Gesetzentwürfe verabschiedet sein werden. Der Herr Bundesfinanzminister hat ausweichend geantwortet. Er wisse nicht, wieviel benötigt werde, da die Gesetze ja noch nicht vorlägen. Das sei auch nicht schlimm, denn sie seien noch nicht etatreif. Mit einer solchen Erklärung können wir uns nicht zufriedengeben. Die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetze sind nur dann sinnvoll, wenn lihre Durchführung auch 'finanziell gewährleistet ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    In diesem Hause ist von allen Seiten immer der Standpunkt vertreten worden, daß bei jeder Gesetzesvorlage von der Regierung gleichzeitig dargelegt werden muß, wie hoch die Gesamtkosten der Durchführung sein werden. Gerade bei den Gesetzen der Notstandsgesetzgebung, die mit Sicherheit hohe Milliardenbeträge erfordern, kann auf die Darstellung der Gesamtkosten nicht verzichtet werden.

    (Abg. Dr. Conring: Die sind ja veröffentlicht!)

    — Die sind eben nicht so veröffentlicht, daß man sich daraus einen Vers machen könnte, Herr Kollege Conring.

    (Abg. Dr. Conring: Man kann es im Bulletin nachlesen!)

    Unsere Fraktion — damit komme ich zu dem Punkt, auf den es uns ankommt — hat stets betont, daß sie bereit ist, im Rahmen der von ihr aufgestellten Grundsätze und Voraussetzungen die Notstandsgesetze mit zu beraten und zu verabschieden. Man wird von uns aber nicht erwarten können, daß wir ohne zuverlässige Kenntnis der finanziellen Auswirkungen handeln. Wir erwarten von dem Herrn Bundesfinanzminister, daß er in dieser Haushaltsdebatte die Zahlen auf den Tisch legt.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Im Bereich des Verkehrs hat die Bundesregierung nach der Meinung des Bundesfinanzministers im Haushalt 1965 einen Schwerpunkt gebildet. Ich möchte diese Behauptung mit einer Einschränkung versehen. Es ist wohl richtiger zu sagen, die Bundesregierung habe den Schwerpunkt Verkehrspolitik, der ja einen sehr komplexen Bereich umfaßt, erkannt, aber sie habe ihn nicht seiner Gewichtigkeit entsprechend honoriert, und das bedeutet, daß die Unzulänglichkeit der Verkehrsinvestitionen auch für 1965 zementiert wird. Das gilt für den Straßenbau genauso wie für die Bundesbahn mit ihrer besonderen Problematik.
    Um bei der Bundesbahn zu bleiben: Wir warten seit geraumer Zeit auf die Vorschläge der Bundesregierung zur Sanierung der Bundesbahn. Die These des Bundesministers der Finanzen, daß Wege gefunden werden müssen, die es der Bundesbahn ermöglichen, ihre wirtschaftliche Lage zu meistern, haben wir in verschiedenen Ausfertigungen schon seit Jahren gehört, ohne daß Entscheidendes geschehen wäre.
    Das gleiche gilt für die Bundespost, deren defizitäre Lage durch die kürzlich erfolgte Erhöhung der Telefongebühren keineswegs verbessert worden ist. Inzwischen sind ja, wie wir heute früh aus der Presse erfahren haben, von dem Herrn Bundeskanzler dem Bundespostminister Anweisungen gegeben worden, durch die eine Senkung der erhöhten Ge-



    Schoettle
    bühren, allerdings nicht auf den alten Stand, herbeigeführt werden soll. Ob das eine sehr späte Einsicht ist, daß man der Wirtschaft die Belastung aus der Gebührenerhöhung hätte ersparen können, wenn man die erhöhten Steuereinnahmen zur Deckung des Haushaltslochs verwendet hätte, das sich aus einem Verzicht auf den Postbeitrag an den Haushalt ergeben würde, oder ob die unmittelbare Wirkung der Gebührenerhöhung, nämlich ein beträchtlicher Rückgang des Aufkommens aus den Telefongebühren, Anlaß für die sensationelle Wendung waren, darüber kann man nur spekulieren. Jedenfalls lösen die Erklärungen des Bundesfinanzministers in seiner Etatrede nicht — ganz abgesehen von den Bedenken, die gegen das Verfahren angemeldet werden müssen — das Problem, das die Post und ihre Lage darstellen.
    Nach unserer Ansicht ist eine Novellierung des Postgesetzes notwendig, damit klare Rechtsverhältnisse geschaffen werden. Wir werden Vorschläge in dieser Richtung machen.
    In seiner Rede hat der Herr Bundesfinanzminister auch das Thema Seeschiffahrt berührt. Dazu ist von uns aus folgendes zu sagen. Der Deutsche Bundestag hat im Juni dieses Jahres bei der Beratung einer Großen Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion den Vorstellungen unserer Fraktion über ein 1965 in Kraft tretendes und bis 1970 geltendes Schifffahrtsförderungsgesetz einem „Blauen Plan" einhellig zugestimmt. Der Bundesfinanzminister hat in seiner Rede ausdrücklich erklärt, daß trotz der begrenzten Möglichkeiten des Haushalts durch Bundeshilfen der bedrohlichen und existenzgefährdenden Entwicklung der deutschen Seeschiffahrt im internationalen Wettbewerb vorgebeugt werden müsse. Unserer Forderung nach genereller Hilfe durch Verbesserung der Kapitalstruktur, durch Konsolidierung und Rationalisierung und durch Hilfen zum Neubau von 1,5 Millionen BRT haben alle Fraktionen dieses Hauses zugestimmt. Für 1965 bewegt sich der notwendige Aufwand in einer Größenordnung von rund 150 Millionen DM. Aber der Haushaltsentwurf sieht statt dessen eine Reduzierung der bisherigen Ansätze um rund 20 Millionen DM vor. Nach 1970 sind bekanntlich EWG-unabhängige nationale Hilfsmaßnahmen zur Beseitigung der eigenen Unterlegenheit gegenüber ausländischen Wettbewerbern unmöglich. Der „Blaue Plan" muß also 1965 voll anlaufen. Wir müssen den Bundesfinanzminister fragen, ob das Förderungsprogramm erst 1966 anlaufen und dann in vier Jahren erledigt werden soll oder ob er verbindlich zusagen kann, daß der „Blaue Plan" nach Verabschiedung des betreffenden Gesetzes durch einen Nachtragshaushalt bedient werden soll. Tm übrigen wird mein Kollege Bleiß im Rahmen dieser Debatte zur Verkehrspolitik im Bundeshaushalt noch besonders Stellung nehmen.
    Zur Wissenschaftsförderung, die es verdient hätte, im Bundeshaushalt in ganz anderer Weise, als es geschehen ist, zu einem Schwerpunkt gemacht zu werden, wird in der nächsten Zeit Gelegenheit sein eingehend Stellung zu nehmen. Für heute nur soviel: Die Planung gerade auf diesem Gebiet sollte sich künftig über mehrere Jahre erstrecken, mindestens auf fünf Jahre, damit wirklich ernsthaft und in die Zukunft hinein etwas geschehen kann. Der Bund muß sich im Zusammenhang mit Vereinbarungen mit den Ländern weit stärker engagieren als bisher. Wir stimmen allerdings — das muß ich hinzufügen — dem Herrn Bundesfinanzminister unbedingt zu, wenn er in seiner Haushaltsrede sagt, daß die Bundesmittel in diesem Bereich zusätzlich zu den Ländermitteln gegeben werden sollen, daß also die Länder Bundeszuschüsse nicht zur Reduzierung ihrer eigenen Leistungen und Anstrengungen benutzen dürfen.

    (Sehr wahr! in der Mitte.)

    Am stärksten von den Kürzungen betroffen ist der Haushalt des Bundesernährungsministers. Im Umfang von 250 Millionen sollen Einsparungen vorgenommen werden. Von den in zwölf Einzelplänen veranschlagten ,Minderausgaben stellt der Einzelplan 10 allein 40 %. Die besagten 250 Millionen werden in erster Linie beim Grünen Plan eingespart werden müssen, so daß eine fast 10 %ige, also doppelt so hohe Kürzung wie bei den anderen Ressorts vorgenommen werden soll.

    (Zuruf rechts: Unmöglich!)

    Übrigens zum Grünen Plan — meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein Anliegen, das uns alle angeht — folgendes. Der Grüne Plan, der ja erst im Februar des nächsten Jahres eingebracht werden soll, ist mit seiner Zahlenseite ein Element des Bundeshaushalts. Es ist nahezu unmöglich, einen Haushalt vollständig zu verabschieden, wenn ein solches Element fehlt. Wir müssen deshalb ,die Frage stellen, ob die Bundesregierung nicht ernsthaft darangehen will, die Einbringungszeiten des Grünen Plans zu verlegen. Wie das geschehen 'kann, das wäre zu überlegen. Aber solange die jetzige Lösung weiterbesteht, daß man erst am 12. oder 15. Februar den Grünen Plan vor sich hat, bleibt der Gedanke unerträglich, daß der Haushalt eigentlich nicht vollständig ist.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Leider kann man die Ernte nicht verlegen, Herr Schoettle!)

    — Dann müssen wir eben den Grünen Plan im ganzen aus dem Bundeshaushalt herausnehmen und ihn in einem Nachtragshaushalt oder auf irgendeine andere Weise etatisieren. Anders kann ich mir das nicht vorstellen.
    Was die Kürzungen beim Einzelplan 10 betrifft, so ist man versucht, ,dem Bundesfinanzminister recht zu geben, wenn man an die Haushaltsmanipulationen des Bundesernährungsministers in den vergangenen Jahren denkt.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Da kann man zu der Ansicht kommen, daß der Finanzminister eigentlich zu dieser Kürzung geradezu gezwungen gewesen ist. Im Haushaltsjahr 1962 konnten z. B. 170 Millionen, 1963 330 Millionen aus dem Einzelplan 10 nicht planmäßig verausgabt werden. Haushaltsansätze sind im allgemeinen nicht unbedingt ein Zwang zu Ausgaben; sie sind Ermächtigungen, daß man in der Höhe ausgeben darf.



    Schoettle
    Aber gerade im Bereich des Agrarhaushalts sind ja die Ansätze nicht einfach festgelegt, weil man mal so ins Blaue hinein etwas sagen wollte, sondern sie haben ihre Substanz, sie haben ihre Begründung.

    (Abg. Bauknecht: Verspätete und verschärfte Richtlinien!)

    — Darauf wollte ich gerade hinweisen, Herr Kollege Bauknecht. Schuld daran, daß diese Ausgaben nicht bewältigt werden konnten, ist die verspätete Herausgabe der Richtlinien, und man kann hinzufügen: vielleicht auch die bewußte Erhöhung einzelner Ansätze, um zu Beginn des Jahres einen für die Landwirtschaft dekorativ aufgeblähten Grünen Plan vorzulegen

    (Zustimmung bei der SPD)

    und dann am Ende des Haushaltsjahres doch noch Reste zu haben, um sonstige Löcher zu stopfen oder Geschenke zu verteilen. Aber mir scheint, daß diese Methoden von jedem Gesichtspunkt aus zu bedauern und abzulehnen sind. Dabei sind — auch das muß hinzugefügt werden — wichtige agrarpolitische Maßnahmen verhindert worden, die im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zwingend waren.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Außerdem sind Beschlüsse des Parlaments vom Ernährungsminister nicht sachgerecht ausgeführt, ja zum Teil ignoriert worden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Die Kürzung des Einzelplans 10 bleibt auch unverständlich angesichts der Tatsache, daß das Bundesernährungsministerium noch in der Vorwoche behauptete, in diesem Jahr seien keine Reste zu erwarten, wobei es den Beweis jedoch schuldig blieb.
    Wenn man davon ausgeht, daß auf Grund gestiegener Kosten die meisten Maßnahmen selbst bei gleichbleibendem Haushaltsvolumen nicht im gleichen Umfang wie bisher durchgeführt werden können und Neuaufgaben insbesondere auf agrarsozialpolitischem Gebiet überhaupt nicht angegangen werden können, dann kann man ob dieses Durcheinanders in Konzeption, Durchführung und Aussagen nur den Kopf schütteln.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Zwei Fragen drängen sich bei dem Einzelplan 10 außerdem noch auf. Die Fraktionen der Regierung haben durch Anträge und angemeldete Wünsche, z. B. für die Altershilfe und die Unfallversicherung, Mehrausgaben in Höhe von über einer halben Milliarde ins Auge gefaßt. Man wird sie wohl in einem Nachtragshaushalt Mitte nächsten Jahres vor der Bundestagswahl zu finanzieren suchen, und man kann die Frage stellen, wie sich das mit der Rede des Herrn Bundesfinanzministers verträgt.
    Es nimmt auch wunder, daß der Finanzminister mit keinem Wort die finanziellen Auswirkungen der Errichtung des Ausrichtungs- und Garantiefonds in der EWG angesprochen hat. Die bisherigen Vereinbarungen laufen im Juli des nächsten Haushaltsjahres ab. Bis zum 1. Juli 1965 ist eine neue Entscheidung fällig. Die Frage ist, welche Haltung die Bundesregierung in den Verhandlungen einzunehmen 1 gedenkt. Das ist angesichts der Tatsache bedeutsam, daß einerseits nach der Grundsatzentscheidung des Ministerrates die Abschöpfungen nach den Nettoimporten in progressiver Weise diesem Fonds zufließen sollen — sie also auf der Einnahmeseite bei uns zunehmend fehlen werden —, andererseits der Fonds einen Umfang in Höhe von 3 1/2 Milliarden DM annehmen soll und zusätzliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erforderlich macht.
    Wir fordern eine folgerichtige Durchführung der in diesem Hause gefaßten politischen Beschlüsse, eine klare Darlegung der derzeitigen Finanzlage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, eine Gegenüberstellung mit den notwendigen bestehenden und neu auftretenden Aufgaben. Erst dann kann über diesen Etat, d. h. über seine eventuelle Kürzung oder Ausdehnung entschieden werden.
    Was schließlich die Ausführungen des Bundesfinanzministers zu den Problemen der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten betrifft, so waren diese auch nicht gerade besonders aufschlußreich. Irgendwelche konkreten Vorstellungen über die Weiterentwicklung dieses ganzen Fragenkomplexes sind nicht geäußert worden. Auf dem Gebiete des Lastenausgleichs hat sich der Finanzminister nur mit der Vergangenheit beschäftigt, statt klar und deutlich zu sagen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen und in welchem Rahmen sie die noch offenen Fragen angehen will. Zahlen über erfolgte Leistungen, die streitig sind und wegen ihres summarischen Charakters ein unvollständiges und zum Teil falsches Bild ergeben, können dem Parlament bei seiner Urteilsbildung nichts nützen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Hier brauchen wir endlich die von der SPD-Fraktion bei der dritten Lesung zum Siebzehnten Lastenausgleichsänderungsgesetz geforderte objektive Bestandsaufnahme.
    Die Tatsache, daß der Etat des Vertriebenenministeriums im Haushaltsvoranschlag 1965 um genau 10 v. H. niedriger ist als im vorigen Jahr, wird eine sehr sorgfältige Nachprüfung erfordern. Dazu gehören unter anderem auch die auffallenden Kürzungen ausgerechnet bei den Entschädigungsleistungen für ehemalige Kriegsgefangene und politische Häftlinge, die im Hinblick auf die Verbesserungen der Dritten Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und die notwendige Betreuung der jetzt entlassenen und noch zu entlassenden Häftlinge gesehen werden müssen. Zu bedauern ist auch, daß das Flüchtlingsproblem von dem Finanzminister nur am Rande und ganz allgemein berührt wurde. Das zeigt, daß offenbar keine weitergehenden Verbesserungen als die jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe zu erwarten sind. Auch die Siebzehnte Novelle zum Lastenausgleichsgesetz hat keine zufriedenstellende Alterssicherung der ehemals selbständigen Sowjetzonenflüchtlinge gebracht. So kann das Flüchtlingsproblem trotz des Flüchtlingshilfegesetzes und des Beweissicherungsgesetzes nicht von der Tagesordnung abgesetzt werden.

    (Beifall bei der SPD.)




    Schoettle
    Nach wie vor steht unser Entwurf eines Flüchtlingsgesetzes, der die Gleichstellung der Flüchtlinge untereinander und die rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen vorsieht, zur Diskussion.
    Meine Damen und Herren, ich muß schließlich noch einige Bemerkungen zu dem in Zusammenhang mit dieser Haushaltsberatung gleichfalls auf der Tagesordnung stehenden ERP-Wirtschaftsplan machen, der begrüßenswerterweise in zeitlichem Zusammenhang mit der ersten Beratung dieses Bundeshaushalts zur Debatte steht. Damit wird die korrespondierende Erörterung dieser beiden Gesetze in den zuständigen Ausschüssen entsprechend einer schon vor Jahren in diesem Hause getroffenen Feststellung und ihre gleichzeitige Verabschiedung möglich. Mit dieser formalen Erfüllung einer Forderung des Hohen Hauses ist es aber nicht getan. Die Bundesregierung kommt nicht daran vorbei, sich auch zu den sachlichen Zusammenhängen zwischen Bundeshaushalt und ERP-Wirtschaftsplan zu äußern.
    Das ERP-Sondervermögen ist nach allseitig erklärtem Willen ein Instrument der Wirtschaftspolitik. Es ermöglicht mit seinen Erträgnissen, der Wirtschaft Mittel zur Verfügung zu stellen, die Betriebe und Unternehmen nicht in jedem Fall aus eigenem aufzubringen imstande sind. Das ERP-Sondervermögen ermöglicht binnenwirtschaftliche, Berlin betreffende und außenwirtschaftliche Maßnahmen einschließlich solcher der Entwicklungshilfe. Damit wird deutlich, daß die aus den verschiedenen Einzelhaushalten — auch dem Grünen Plan — wirtschaftlichen Zwecken zugeführten Mittel durch Mittel aus dem ERP-Sondervermögen ergänzt werden. Bisher haben diese beiden großen Gruppen ziemlich zusammenhanglos nebeneinandergestanden. Es kommt darauf an, klarzumachen, wie im Rahmen gesamtvolkswirtschaftlicher Erwägungen und umfassender Wirtschaftspolitik der Haushalt einerseits und das ERP-Sondervermögen andererseits den allgemeinen politischen Zielen dienen können.
    Hier wird deutlich, daß wir ohne volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, ohne volkswirtschaftlichen Gesamthaushalt, ohne Jahreswirtschaftsberichte und ohne die Feststellung der Ziele der allgemeinen Wirtschaftspolitik nicht mehr auskommen. Wenn dem so ist, müssen Bundeshaushalt und ERP-Sondervermögen den ihnen zukommenden Platz in diesem Rahmen bekommen. Wir hätten gern von der Bundesregierung ihre Vorstellungen dazu gehört, um künftighin sicher zu sein, daß öffentliche Mittel der einen oder anderen Art nicht verschwendet werden. Des weiteren muß festgestellt werden, daß das ERP-Sondervermögen als Instrument der Wirtschaftspolitik anderen Voraussetzungen und Bedingungen unterliegen muß als der Bundeshaushalt. Das heißt, das ERP-Sondervermögen muß in seiner Substanz erhalten und in seinen Erträgnissen entsprechend den wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten im Sinne von Schwerpunktmaßnahmen eingesetzt werden können.
    Meine Damen und Herren, ich habe versucht, zu einzelnen Problemen, die der Haushalt 1965 aufwirft, Stellung zu nehmen. Wir werden bei den Beratungen im Haushaltsausschuß entsprechend den von mir vorgetragenen Gesichtspunkten an der Gestaltung dieses Haushalts 1965 mitwirken.

    (Beifall bei der SPD.)