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    Deutscher Bundestag 139. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1964 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Ehren und Schoettle 6913 A Der Abg. Kurtz tritt in den Bundestag ein 6913 B Wahl des Abg. Dürr als stellvertretendes Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . 6913 B Fragestunde (Drucksachen IV/2621, IV/2635 [neu]) Fragen des Abg. Ertl: Behandlung deutscher Urlauber durch italienische Polizeikräfte in Südtirol . 6913 C Frage der Abg. Frau Rudoll: Umsetzer im Ortsteil Essen-Werden für Zweites Fernsehen Stücklen, Bundesminister 6914 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Pauschale für Ummeldung bzw. Neuanschluß von Fernsprechanschlüssen Stücklen, Bundesminister . . 6914 B, C, D Schmidt (Kempten) (FDP) 6914 C Gscheidle (SPD) 6914 D Fragen des Abg. Wagner: Überprüfung der regionalen Einteilung der Oberpostdirektionsbezirke Stücklen, Bundesminister 6915 A, B, C, D, 6916 A, B, C, D Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 6915 B Dr. Schäfer (SPD) . 6915 C, D, 6916A, B Cramer (SPD) . . . . . . . . . 6916 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 6916 C Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 6916 D Fragen der Abg. Frau Döhring: Fernsehsender Stuttgart-Frauenkopf — Empfang des Zweiten Programms im UHF-Bereich Stücklen, Bundesminister . . . . . 6916 D, 6917 B, C, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6917 C, D Frage des Abg. Biechele: Bau eines Fernsehsenders auf dem Bodanrück Stücklen, Bundesminister . 6918 A, B, C, D Biechele (CDU/CSU) 6918 B Brück (CDU/CSU) . . . . . . 6918 C Ertl (FDP) 6918 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Oktober 1964 Frage des Abg. Strohmayr: Gebühren für Vertrieb und Zustellung von Zweimonatszeitschriften Stücklen, Bundesminister . 6918 D, 6919 B Strohmayr (SPD) 6919 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Einnahmen der Deutschen Bundespost aus dem Telefonverkehr im September 1964 Stücklen, Bundesminister . . . . 6919 C, D, 6920 A, B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 6919 D Cramer (SPD) 6920 A Frehsee (SPD) 6920 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 6920 C Fragen des Abg. Dr. Martin: Bildungsmöglichkeiten für die Bewohner der Zonenrandgebiete Dr. Mende, Bundesminister . . . 6920 C, D, 6921 A, B, C, D, 6922 A, B, C, D, 6923 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) . 6921 A, 6922 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 6921 B Junghans (SPD) . . . . . . . 6921 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 6921 D Dr. Frede (SPD) . . . . . . . 6921 D Fritsch (SPD) 6922 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 6922 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 6922 C Dr. Supf (FDP) 6922 D Bühler (CDU/CSU) . . . 6922 D, 6923 A Frau Eilers (SPD) . . . . . . . 6923 A Frage des Abg. Jahn: Urteil des Amtsgerichts Herford vom 10. April 1964 Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6923 B Jahn (SPD) 6923 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 6923 D Dr. Ernst, Staatssekretär 6924 A Fragen des Abg. Fritsch: Wirkungen des Bundesbaugesetzes Dr. Ernst, Staatssekretär 6924 A Fritsch (SPD) 6924 B Ertl (FDP) 6925 C Strohmayr (SPD) 6925 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 6925 A Dröscher (SPD) 6925 D Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 6926 B Dr. Kohut (FDP) 6926 C Frage des Abg. Fritsch: 4. Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz Lemmer, Bundesminister . . . . . 6926 D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 6926 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache IV/2605) Jahn (SPD) 6927 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung von Wertgrenzen und Kostenvorschriften in der Zivilgerichtsbarkeit (Drucksache IV/2606) Hoogen (CDU/CSU) 6928 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) ; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1965) (Drucksache IV/2622) — Erste Beratung — Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 6928 C Schoettle (SPD) 6935 C Dr. Emde (FDP) 6946 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6953 C Dr. Dollinger, Bundesminister . . 6961 A von Hassel, Bundesminister . . . 6962 B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 6965 C Dr. Bleiß (SPD) 6972 C Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 6975 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 6976 A Dr. Starke (FDP) 6980 B Heiland (SPD) . . . . . . . . 6984 B Hermsdorf (SPD) 6986 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 6987 D Blank, Bundesminister . . . . 6991 C Frau Dr. Hubert (SPD) 6996 C Spitzmüller (FDP) 6998 A Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 7000 C Dr. Krümmer (FDP) 7001 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Oktober 1964 III Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Drucksache IV/2549) — Erste Beratung — 7001 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Bundesrat) (Drucksache IV/2600) — Erste Beratung — . . . . 7001 D Antrag betr. zentrale Auszahlung der Qualitätsprämie für Milch durch den Bund (Abg. Logemann, Wächter, Sander, Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache IV/2614) 7001 D Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksache IV/2578) 7001 D Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Festsetzung der Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für Presseberufe (Drucksachen IV/2468, IV/2615) . . . . . . . . . 7002 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine vom Rat der EWG zu erlassende Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Umsatzsteuern (Drucksachen IV/2454, IV/2580) 7002 C Nächste Sitzung 7002 C Anlage 7003 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Oktober 1964 6913 139. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 23. 10. Dr. Aigner * 23. 10. Arendt (Wattenscheid) * 23. 10. Dr. Arnold 23. 10. Dr. Dr. h. c. Baade 24. 10. Bading * 23. 10. Dr.-Ing. Balke 23. 10. Bergmann * 23. 10. Berkhan 23. 10. Börner 23. 10. Dr. h. c. Brauer 21. 10. Dr. von Brentano 15. 11. Dr. Burgbacher * 23. 10. Deringer * 23. 10. Dr. Dichgans * 23. 10. Ehren 14. 11. Frau Dr. Elsner * 23. 10. Faller * 23. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 23. 10. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 23. 10. Dr. Furler* 23. 10. Gehring 23. 10. Frau Geisendörfer 23. 10. Dr. h. c. Güde 23. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Hahn (Bielefeld) 24. 10. Hamacher 21. 10. Heix 23. 10. Frau Dr. Heuser 21. 10. Holkenbrink 23. 10. Illerhaus * 23. 10. Dr. Jungmann 23. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Klinker * 23. 10. Koenen (Lippstadt) 24. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig * 23. 10. Kriedemann * 23. 10. * Für die Teilnahme an (einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kubitza 31. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Kulawig * 23. 10. Leber 23. 10. Lenz (Brühl) * 23. 10. Liehr 31. 10. Dr. Lohmar 23. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Dr. Mälzig 21. 10. Mauk * 23. 10. Memmel 31. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 21. 10. Dr. von Merkatz 23. 10. Metzger * 23. 10. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 23. 10. Dr. Müller-Hermann * 23. 10. Peters (Norden) 31. 10. Dr.-Ing. Philipp * 23. 10. Frau Dr. Probst * 23. 10. Rademacher * 23. 10. Rauhaus 23. 10. Reichhardt 31. 10. Richarts * 23. 10. Ritzel 21. 10. Rohde * 23. 10. Rollmann 31. 10. Schlee 23. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 23. 10. Schultz 21. 10. Schwabe 21. 10. Seidel (Fürth) 24. 10. Dr. Starke * 23. 10. Steinhoff 23. 10. Storch* 23. 10. Frau Strobel * 23. 10. Wehking 23. 10. Weinkamm * 23. 10. Wienand 23. 10. Dr. Willeke 23. 10. Wischnewski 23. 10. Wullenhaupt 23. 10. b) Urlaubsanträge Peters (Poppenbüll) 30. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich glaube nicht, daß er faktisch aufgehoben ist. Er ist einfach eine verfassungsrechtliche Grundlage in den Beziehungen der einzelnen Träger unseres Staatslebens zueinander. Ich glaube nicht, daß man darauf verzichten kann, wenn man nicht eine grundsätzliche Revision des Grundgesetzes herbeiführen will. Schließlich ist der föderative Aufbau des Bundes ja nicht irgendeine sozusagen bloß in die Luft gestellte Behauptung, sondern



    Schoettle
    eine verfassungsrechtliche Tatsache, der man Rechnung tragen muß.

    (Beifall bei der SPD.)

    Im übrigen aber scheint mir die Bemerkung, die ich vorhin gemacht habe, gar kein Anlaß gewesen zu sein, um eine solche Kontroverse heraufzubeschwören. Ich ging ja von dem bestehenden Zustand aus und suchte nach Antworten auf die Frage, wie denn die Haushaltspolitik von Bund und Ländern ohne Vergewaltigung des Verfassungsrechtes aufeinander abgestimmt werden kann. Das ist schließlich etwas, was Sie doch auch akzeptieren müssen, Herr Kollege.
    Ich war dabei, den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium zu zitieren. Er sagte, daß ein voller Erfolg fiskalischer Maßnahmen nur zu erreichen sei, wenn sämtliche öffentlichen Haushalte einschließlich der Sozialversicherungsträger eine gleichgerichtete Politik verfolgten. Wenn auch eine finanzpolitische Diktatur des Bundes, so heißt es dann, nicht wünschenswert und aus verfassungsrechtlichen Gründen gar nicht möglich sei, Herr Kollege Dresbach, ließen sich doch Formen der Kooperation denken, die unter Wahrung der wesentlichen Grundsätze des Föderalismus eine wirksame antizyklische Finanzpolitik gestatten.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hatte bei der Beratung des Bundeshaushalts 1963 die Regierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, einen ersten Schritt in Richtung auf eine längerfristige Etatvorausschau zu machen. Im Rahmen des Finanzberichts, so war gefordert, sollte ein Überblick über die voraussichtliche Entwicklung des Bundeshaushalts für einen Dreijahreshaushalt vorgelegt werden. Was nicht alle Tage in diesem Hause vorkommt, meine Damen und Herren: Der SPD-Antrag wurde am 15. Mai 1963 einstimmig angenommen — einstimmig angenommen!
    Die Bundesregierung allerdings hat diesen Parlamentsauftrag bisher nicht erfüllt. Der Finanzbericht 1964 enthielt im wahrsten Sinne des Wortes eine Fehlanzeige. Denn es hieß im Inhaltsverzeichnis und im Text bei den Seiten 107 bis 116 lakonisch „freibleibend".

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Eine Kleine Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion nach dem Grund der amtlichen Unterlassung erbrachte eine Antwort, die alle diejenigen skeptisch stimmen muß, die auf die Führungskraft und auf den Führungsanspruch des Bundes im Bereich der Konjunkturpolitik vertrauen. Obwohl es keine Regierungserklärung gibt, die nicht unmittelbar bevorstehende konjunkturpolitische Maßnahmen und Rahmengesetze in Aussicht gestellt hätte, obwohl die Bundesregierung in ihrem Wirtschaftsbericht es für erforderlich hält, „für alle geeigneten öffentlichen Investitionen und Förderungsmaßnahmen Mehrjahresprogramme vorzubereiten" — das ist ein Zitat —, mußte die Bundesregierung auf die Frage der sozialdemokratischen Fraktion eingestehen, daß — auch das ist ein Zitat aus der Antwort —
    im Zeitpunkt der endgültigen Drucklegung des Finanzberichtes
    — das war Ende Dezember 1963 —
    ein derartiger Überblick so viele und große Unsicherheiten aufgewiesen hätte, daß er als Vorausschau nicht brauchbar gewesen wäre.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Im Juni 1964, als die Antwort auf die Kleine Anfrage gegeben wurde, war die Bundesregierung noch nicht weitergekommen. Begründung:
    Die im einzelnen noch ungewisse konjunkturelle Entwicklung und die noch nicht übersehbaren Auswirkungen der von der Bundesregierung bereits beschlossenen und noch vorgesehenen konjunkturpolitischen Maßnahmen, die Unsicherkeit im Agrarhaushalt, im Verteidigungshaushalt und bei der Entwicklungshilfe.
    Eine Begründung, die nach allen Erfahrungen jedem ernsthaften Schritt zu einer wirklichen Vorausschau entgegengehalten werden kann und wahrscheinlich auch entgegengehalten wird.
    Im Finanzbericht 1965 findet man auf ganzen vier Druckseiten einen „Überblick über die finanziellen Möglichkeiten und die Ausgabeverpflichtungen des Bundes in den Jahren 1965 bis 1967" nach dem Stand vom 15. August 1964. Meine Damen und Herren, der Aussagewert dieses Dreijahresüberblicks steht im umgekehrten Verhältnis zur Länge der Überschrift.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Man kann ihn als einen ersten sehr bescheidenen Schritt betrachten, aber mehr nicht. Doch schon die paar Globalzahlen, die der Überblick nennt, dokumentieren, wenn man dazu noch die Anmerkungen des Haushaltsdirektors Korff über den Bundeshaushalt und seine Schatten im Bulletin der Bundesregierung berücksichtigt, die Notwendigkeit vorausschauender Etatüberlegungen, wenn das Ziel einer vernünftigen Haushalts- und Finanzpolitik erreicht werden soll. Das ist die ausreichende Finanzierung der Staatsaufgaben und vor allem der unsere Zukunft entscheidenden Gemeinschaftsaufgaben einerseits sowie auf der anderen Seite ihre Durchführung unter ökonomisch sinnvollen Gesichtspunkten. Man kann ja schließlich nicht nur von der Opposition die Parole von den Gemeinschaftsaufgaben übernehmen, man muß sie auch in ihrem Wesen und ihrem Umfang genauer definieren

    (Lebhafter Beifall bei der SPD)

    und schließlich finanzieren. Da wird sich herausstellen, daß die Sozialinvestitionen, von denen der Herr Bundeskanzler in seiner Rede oder Regierungserklärung in der vergangenen Woche beinahe pathetisch gesprochen hat, in der Durchführung — wenn
    sie ehrlich gemeint sind und wirklich durchgeführt werden — genauso viel kosten wie die Vorschläge, die die sozialdemokratische Opposition gemacht hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Zusammenfassend möchte ich zu diesem Teil meiner Ausführungen feststellen: Wenn die öffentliche Finanzwirtschaft den künftigen Anforderungen einer
    6940 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, .den 21. Oktober 1964
    Schoettle
    expandierenden Volkswirtschaft gerecht werden soll, so müssen für die Neugestaltung des Haushaltswesens unter rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten Konsequenzen gezogen werden. Das Haushaltsrecht, von dessen Reform wir schon so lange reden, das im wesentlichen auf der Reichshaushaltsordnung vom Dezember 1922 beruht, muß endlich wirklich modernisiert und der Haushaltswirklichkeit angepaßt werden. Es ist nicht zu verkennen, daß der Bundeshaushalt sich mehr und mehr vom Bewilligungs- zum Kassenhaushalt hin wandelt.
    Daraus ergeben sich Probleme für die Durchschaubarkeit des Gesamtetats. Die neben dem Kassenvoranschlag bestehenden Gesamtverpflichtungen müssen sichtbar gemacht werden. Der Etat und die von ihm ausgehenden Einkommens-Umverteilungseffekte und die Anstoßwirkungen auf die Wirtschaft müssen so dargestellt werden, daß nicht nur der Haushaltsfachmann sie zu lesen versteht und Nutzen daraus ziehen kann. Es wäre zu überlegen, ob statt der Zweiteilung des Etats im traditionellen Stil nicht eine Aufgliederung in einen laufenden Verwaltungs- oder Betriebsetat und in einen Investitionsoder Kapitaletat erfolgen sollte. Die derzeitige Zweiteilung, die sich an der Finanzierungsart ausrichtet, ist fragwürdig geworden, zumal wenn man bedenkt, daß jährlich rund 7 Milliarden DM vermögenswirksame Ausgaben nicht im außerordentlichen Haushalt veranschlagt und durch Kredite finanziert werden, wie das die Reichshaushaltsordnung eigentlich vorsieht, sondern im Ordinarium stehen.
    Um mehr Zeit zur parlamentarischen Beratung der politisch wichtigen Etatausgaben zu gewinnen, sollte außerdem 'der Übergang zu einem Zweijahresetat für die Verwaltungsausgaben ernsthaft geprüft werden.
    Man könnte ferner durch Zusammenfassung von Einzeltiteln zu größeren Ausgabepositionen bei den Sachausgaben der Verwaltung kommen. Dadurch würde der Exekutive beim Vollzug des Planes und bei der Bewirtschaftung der Mittel ein größerer Spielraum eingeräumt werden.
    Dagegen sind ernsthafte Konflikte zwischen dem Parlament als dem Träger des Budgetrechts und der Exekutive nicht ausgeschlossen, wenn daran gedacht sein sollte, bei der Reform des Haushaltsrechts die schon erkennbare Tendenz zu kodifizieren, der Exekutive eine noch größere Beweglichkeit bei der Ausführung des Haushaltsplans im ganzen zu verschaffen. Schon in den Haushaltsgesetzen der vergangenen Jahre—der vorliegende Entwurf setzt das nur fort — sind in wachsendem Umfang ,Bestimmungen enthalten, die das Haushaltsgesetz zu einer Art von Ermächtigungsgesetz machen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es ändert an dieser Tatsache nichts, daß in die Ermächtigung gelegentlich der Haushaltsausschuß dieses Hauses mit eingeschlossen wird; denn das Parlament kann sein Haushaltsrecht und seine Kontrollverpflichtungen nicht auf irgend jemand delegieren. Die Regierung kann nicht durch die Inanspruchnahme eines Ausschusses dieses Hauses
    ihrerseits das Haushaltsrecht des Bundes und die Kontrollfunktion des Bundestages sozusagen neutralisieren. Eben das geschieht in Wirklichkeit. Der Haushaltsausschuß ist nolens volens in die Lage versetzt worden, zum Teil aus Notsituationen heraus, sich in diese Rolle drängen zu lassen. Aber ich glaube, es ist keine gute Entwicklung, die sich hier angebahnt hat, und man sollte ihr rechtzeitig wehren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wie gesagt, solche Bestimmungen im Haushaltsgesetz, die vom Standpunkt des Budgetrechts des Parlaments bedenklich sind, sollten nicht verewigt werden. Hier müssen für beide Seiten, für den Gesetzgeber und für die Exekutive, tragbare Lösungen gefunden werden.
    Das Budgetrecht des Parlaments wird, um einige Beispiele zu nennen, in unerträglicher Weise ausgehöhlt, wenn die Erfindung der sogenannten Umschichtungen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der gleichen Weise wie 'bisher oder gar verstärkt strapaziert werden. Zum Beispiel wurden im Rechnungsjahr 1963 im Verteidigungs- und im Agrarhaushalt ohne gesetzliche Ermächtigung Umschichtungen in Milliardenhöhe 'durchgeführt.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Mit Zustimmung des Haushaltsausschusses! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Mit lauter bewilligten Programmen! — Gegenrufe von der SPD.)

    Ich rede von dem Faktum, nicht von der Prozedur, Herr Kollege Dr. Stoltenberg. Es handelt sich um Umschichtungen in Milliardenhöhe in den Haushaltsplänen 10 und 14. Das theoretische Volumen der nach § 11 Abs. 10 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 möglichen Umschichtungen beträgt ca. 9,5 Milliarden DM, das sind rund 15 % des gesamten Haushaltsvolumens. Die tatsächlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben betrugen z. B. im Rechnungsjahr 1963 insgesamt 2,177 Milliarden DM oder rund 4 % des Etatvolumens. Auf den Verteidigungshaushalt entfielen davon allein 1,234 Milliarden DM an sogenannten Umschichtungen. Und damals gab es noch keine Ermächtigung im Haushaltsgesetz.
    Wenn wir angesichts solcher Größenordnungen und solcher weitreichenden Abweichungen von dem durch das Parlament festgestellten Haushaltsplan die Forderung nach einer grundlegenden Reform des Haushaltsrechts immer wieder stellen, sollte das verstanden werden als Ausfluß des Willens, das Parlament in vollem Umfang in seine Aufgabe als Herr des Haushaltsrechts zu setzen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Stoltenberg meldet sich zu einer Zwischenfrage.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
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  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich weiß nicht, ob das jetzt einen Sinn hat, Herr Stoltenberg. Wir sind ja in einer Diskussion, und Sie können jederzeit etwas sagen, wenn Sie das wollen.



    Schoettle
    Die Bundesregierung selbst sollte, anstatt in bedenkliche Ausweichlösungen abzugleiten, in stärkerem Maße zu dem korrekten Mittel der Nachtragshaushalte zurückkehren. Das Parlament andererseits sollte in Durchführung seiner Kontrollaufgabe gegenüber der Exekutive auf eine schnellere, der Wirklichkeit nähere Behandlung des Etatabschlusses, d. h. der Haushaltsrechnung Wert legen. Hier ist noch einiges zu tun. Wir wissen alle um die Schwierigkeiten, die wir im Laufe der vergangenen Jahre immer zu bewältigen hatten, um die Prüfung der Haushaltsrechnung näher an die Gegenwart heranzubringen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich doch eine Bemerkung zum Bundesrechnungshof machen oder, besser gesagt, eine Überlegung anstellen; denn das ist vielleicht des Nachdenkens wert. Der Bundesrechnungshof ist eine unabhängige, in der Verfassung wurzelnde Institution. Seine Mitglieder genießen richterliche Unabhängigkeit. Aber seine leitenden Männer werden von der Regierung ernannt. Ich will damit nicht sagen, daß dann schon kraft der Institution eine Abhängigkeit von der Regierung entstehe. Trotzdem scheint es mir der Mühe wert zu sein, die Frage zu prüfen, ob es nicht der Kontrollaufgabe gemäßer wäre, die Parlament und Rechnungshof gemeinsam haben, wenn Präsident und Vizepräsident des Bundesrechnungshofs vom Parlament gewählt würden,

    (Zustimmung bei der SPD)

    so wie es z. B. für den Wehrbeauftragten geschieht, ohne daß ich damit nun eine Parallele zwischen beiden Institutionen ziehen wollte; denn beide stehen auf verschiedenen verfassungsrechtlichen Ebenen. Das möchte ich ausdrücklich sagen, damit ich nicht mißverstanden werde.
    Bei dieser Gelegenheit übrigens eine Frage: Wie steht es mit der Position des Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung? Diese Position ist vor Jahren nach langen, wenig fruchtbaren Diskussionen über die Verwaltungsreform — wenig fruchtbar, weil dabei fast nichts oder überhaupt nichts herauskam — geschaffen worden und bisher vom Präsidenten des Bundesrechnungshofs in Personalunion und gestützt auf die Apparatur des Rechnungshofs verwaltet worden. Das Ergebnis kann positiv bewertet werden, ist aber noch völlig ungenügend. Die Aufgabe ist also noch immer gestellt. Wer die Verwaltung einigermaßen kennt, wird das zugeben. Die Trennung der Funktion vom Präsidenten des Bundesrechnungshofs ist „ins Auge gefaßt", wie man so schön sagt. Der Bundesfinanzminister hat zu diesem Thema in seiner Haushaltsrede allerdings merkwürdig gewundene Ausführungen gemacht.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Herr Kollege Schoettle, das Schwergewicht der Verwaltung liegt bei den Ländern!)

    — Ich rede vom Bund, Herr Kollege, und wenn eine wirkliche Reform der Verwaltung im Bundesbereich durchgeführt wäre, so würde das nicht ohne Auswirkungen auf die Verwaltung in den Ländern sein können.

    (Beifall bei der SPD.)

    Auch was man sonst aus dem Schoße der Regierung hört, läßt darauf schließen, daß man nur sehr schwer mit einer Entscheidung zu Stuhle kommt. Angesichts der Bedeutung der Aufgäbe wäre dringend zu wünschen, daß hier nun baldigst etwas geschieht.
    Nun lassen Sie mich einige Bemerkungen zum Haushalt selbst machen. Sie beziehen sich sowohl auf die Struktur als auch auf das Volumen einzelner Positionen. Da ist zunächst einmal die Einnahmeseite. Dabei werden die Steuerschätzungen, wie immer, eine wesentliche Rolle spielen, weil durch sie die beiden Seiten des Haushalts, Einnahmen und Ausgaben einschließlich des Anleihebedarfs, ausschlaggebend beeinflußt werden. Wir haben in den vergangenen Jahren, ohne über die Informationsquellen der Bundesregierung zu verfügen, das Steueraufkommen im ganzen doch wohl etwas wirklichkeitsnäher geschätzt als das Bundesfinanzministerium, wie die Erfahrungen beweisen. Dazu zwei Zahlen: Die Sozialdemokratische Partei hat in ihrem Regierungsprogramm vom Mai 1961 von einem geschätzten Steueraufkommen für 1962 von 85,4 Milliarden DM gesprochen. Das tatsächliche Aufkommen betrug 86,4 Milliarden DM. Für 1963 hatten wir geschätzt 90,3 Milliarden DM. Tatsächlich sind aufgekommen: 91,1 Milliarden DM. Gewiß, diese beiden Zahlen stehen für sich allein da. Aber ich glaube, sie beweisen, daß wir in unserer Abschätzung der Möglichkeiten doch etwas näher bei der Wirklichkeit waren als die Bundesregierung, die beträchtlich unter unseren Voraussagen lag, vom Ist ganz zu schweigen.

    (Beifall bei der SPD.)

    1964, also im laufenden Haushaltsjahr, dürfte es kaum anders sein, wie man aus 'allen Anzeichen schließen kann.
    Nun, meine Damen und Herren, zu 1965! Der Ausgangspunkt des Haushaltsentwurfs 1965 scheint, was die Einnahmeseite betrifft, nicht solider zu sein als der seiner Vorgänger. Während Herr Dr. Dahlgrün hier im Hause am 13. Oktober erklärte, im Haushalt sei nun wirklich gar keine Luft mehr und die Steuerschätzungen seien keinesfalls zu hoch, sagte sein Staatssekretär Grund zwei Tage später im Finanzausschuß dieses selben Hauses: Die Steuerschätzungen, die dem Haushaltsplan zugrunde liegen, sind, wie jedermann inzwischen weiß, zu niedrig.

    (Beifall bei der SPD.)

    Größenordnung, wie man hört: 1 Milliarde DM. Von Koordination, was die Aussagen aus dem Hause des Finanzministers angeht, kann da wohl nicht die Rede sein.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Mehrheit des Finanzausschusses hat, wie berichtet worden ist, sich freilich gleich daran gemacht, diese Milliarde geschätzter Mehreinnahmen, um die das Steueraufkommen nach Meinung des Staatssekretärs höher liegt, beim Steueränderungsgesetz zu verfrühstücken. Das Mindeste, was man



    Schoettle
    dazu sagen kann, ist, daß es sich um ein merkwürdiges antizyklisches Verhalten handelt.

    (Beifall bei der SPD.)

    In diesem Zusammenhang wäre einiges zu den Ausführungen des Herrn Ministers über die steuerliche Belastung in der Bundesrepublik auch im Vergleich mit anderen Ländern zu sagen. Ich will da nicht ins einzelne gehen, sondern nur feststellen, daß sich die Angaben des Bundesfinanzministers nicht in Übereinstimmung mit dem befinden, was der Finanzbericht 1965 sagt. Das können Sie alles nachlesen: vergleiche die Haushaltsrede des Herrn Bundesfinanzministers und vergleiche den Finanzbericht. Vergleiche sind immer problematisch, wenn sie nicht, wie das hier offenkundig der Fall ist, den Unterschied in der Struktur der Systeme der verschiedenen Länder berücksichtigen.
    Ein gewisser Widerspruch zwischen den Ausführungen des Herrn Finanzministers und der Haushaltswirklichkeit scheint auch dort zu bestehen, wo der Minister in seiner Rede vom 13. Oktober über die wachsende Unbeweglichkeit des Haushalts klagt. Sicher ist und nicht zu bestreiten, daß ein hoher Anteil der Ansätze durch rechtliche und gesetzliche Verpflichtungen unbeweglich geworden ist. Ich habe das bei früheren Gelegenheiten ebenfalls festgestellt und mich dabei auf Mitteilungen gestützt, die aus dem Hause des Herrn Bundesfinanzministers kommen. Der Herr Minister hat aber die Situation so rabenschwarz dargestellt, daß Zweifel doch wohl erlaubt sind. In seinem Ministerium jedenfalls scheint man nicht ganz so pessimistisch zu sein wie der Herr Minister selbst; denn dort hält man einen 15 %gen Anteil der beweglichen Ausgaben für einen durchschnittlichen Höchstsatz. Außerdem scheint man sich nicht ganz im klaren darüber zu sein, welche Positionen denn noch als beweglich anzusehen sind.
    Betrachtet man den Haushalt als konjunkturpolitisches Instrument, dann muß man feststellen, daß auch die beweglichen Ausgabepositionen nur sehr bedingt für konjunkturpolitische Maßnahmen zur Verfügung stehen. In diesem Bereich bleibt im Grunde genommen nur das eigentliche Investitionsvolumen, das konjunkturpolitisch wirklich eingesetzt werden könnte.

    (Abg. Dr. Conring: Das ist aber ziemlich groß!)

    — Es ist ziemlich groß. Ich habe von 45 Milliarden DM für den gesamten öffentlichen Haushalt gesprochen, und das ist ein Stück, es ist nicht zu bestreiten.
    In der Rede des Herrn Bundesfinanzministers war mehrfach davon die Rede, daß man im Entwurf des Haushaltsplans Schwerpunkte geschaffen habe. Damit muß doch wohl gemeint sein, daß bestimmte Aufgaben besonders betont und deshalb auch besonders oder im Unterschied zu früheren Haushalten besser ausgestattet wurden. Bei genauer Betrachtung muß man allerdings feststellen, daß es sich mehr um verbale als um tatsächliche Schwerpunktbildungen handelt.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sehr richtig!)

    Vor allem sind eine Reihe von Aufgaben, die dringend auch einer haushaltsmäßigen Befriedigung bedürfen, entweder gar nicht oder unzulänglich berücksichtigt.
    In der heutigen Aussprache werden einige meiner Kollegen zu bestimmten Gebieten sprechen. Ich möchte mich deshalb auf diese allgemeinen Feststellungen beschränken und mich nur mit einigen Teilen des Haushalts besonders befassen.
    Da sind zunächst einige Bemerkungen zum Verteidigungshaushalt zu machen. Die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers zu den Fragen der Verteidigung waren im Grunde genommen etwas dürftig. Obwohl die Verteidigungslasten mit 20,3 Milliarden DM — wenn man auch die sonstigen Verteidigungslasten einbezieht —, also fast einem Drittel des gesamten Haushaltsvolumens, vorgesehen sind, hat der Herr Bundesfinanzminister nur einige allgemeine Bemerkungen dazu gemacht. Gleich vorweg: Wir anerkennen das Bemühen, die Ausgabenhöhe nicht weiter steigen zu lassen. Ich erinnere daran, daß noch vor zwei Jahren von der Bundesregierung in Aussicht gestellt war, daß im Jahre 1965 ein Bedarf von 22,5 Milliarden DM vorliegen würde. Unser Bemühen — wir standen nicht allein —, die Kosten zu senken und dabei die Bundeswehr mit den erforderlichen Waffen und Geräten auszustatten, scheint also doch etwas Erfolg gehabt zu haben. Wir vermissen aber in den Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers einige Angaben darüber, wie sich in Zukunft die mittelfristige Planung für die Bundeswehr gestalten und wie sich dies auf den Haushalt auswirken soll. Ich möchte hier nicht in die Kontroverse eintreten, die Herr Kollege Kreitmeyer durch seine Äußerungen in der Öffentlichkeit und die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag entfesselt hat. Das mag unter anderen ausgemacht werden.

    (Abg. Kreitmeyer: Die waren auch langfristig gemeint!)

    — Ach so, die waren langfristig gemeint. Ich danke für den Hinweis.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Herr Kollege, wie weit haben Sie es denn beim Militär gebracht?)

    — Zum außerplanmäßigen Gefreiten, Herr Kollege!

    (Heiterkeit.)

    So weit haben es andere auch gebracht, aber mit schlimmeren Folgen.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Meine Damen und Herren, ich erinnere daran, daß mein Fraktionskollege Dr. Möller am 9. Januar d. J. bei der ersten Lesung des Haushaltsplanes 1964 von dieser Stelle aus auf die in Amerika entwickelten Methoden der Verteidigungsplanung und der Sicherung der Effizienz des Mitteleinsatzes in der Politik hingewiesen hat. In der Zwischenzeit hat sich der Verteidigungsausschuß dieses Hauses in Amerika selbst umgesehen und sich mit diesen Fragen befaßt. Dabei ist festgestellt worden, daß das Verteidigungsministerium seit langem Kenntnis von den in Amerika entwickelten Methoden hat,



    Schoettle
    daß aber offensichtlich kein ernsthafter Wille besteht, diese Erkenntnisse bei uns zu verwerten.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Obwohl man im Jahre 1963 über 900 Millionen DM umschichten mußte — wie man es damals nannte —, versucht man jetzt offenbar, diese Methode zu legalisieren. Siehe den § 11 Abis. 10 des vorgelegten Gesetzentwurfs. Daraus ergibt sich, daß das Verteidigungsministerium nach wie vor seine Planungen so unsicher aufbaut, daß es selbst davon nicht zuverlässig ,ausgehen kann. Und wenn man so unplanmäßig. vorgeht, dann muß man allerdings Variationsmöglichkeiten in der vorgesehenen Weiseschaffen.
    Die Amerikaner haben jedenfalls mit ihrer mittelfristigen Planung im Jahre 1963 4,5 Milliarden DM bei der Beschaffung von Waffen und Geräten eingespart: mehr ,als 10 % ihres gesamten Beschaffungshaushalts. Die Erfahrungen in den letzten Jahren zeigen, ,daß bei uns der gleiche Spareffekt erreicht werden könnte, wenn sich die Exekutive ernsthaft der Lösung dieses Problems stellen würde.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Bundestag müßte notfalls die Bundesregierung zwingen, eine mittelfristige Planung der Ausstattung der Bundeswehr mit Waffen und Geräten vorzuschlagen.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Herr Kollege Schoettle, ich möchte eine Frage stellen!)

    — Ja, bitte!