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    Vokabeln: 2
    1. Zweite: 1
    2. Zusatzfrage.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 138. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1964 Inhalt: Vorlage von Übersichten über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bei den Bundesdienststellen . . . . . . . . . 6859 A Fragestunde (Drucksachen IV/2586, IV/2599) Frage des Abg. Wächter: Rückgang der Rinderbestände Schwarz, Bundesminister . . . . 6859 B, D, 6860 B, A Wächter (FDP) . . . . 6859 D, 6860 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 6860 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Illegale Einfuhren von französischem Mais-Saatgut Schwarz, Bundesminister . . . . 6860 C, D, 6861 A, B Dr. Rinderspacher (SPD) . 6860 D, 6861 A Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . 6861 B Frage des Abg. Dürr: Ausschank von Getränken in Lebens- mittelgeschäften 6861 B Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Geldscheine mit Berlin-Motiven . . . 6861 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Entwicklung des Personenkraftverkehrs bis 1971 Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 6861 D Fragen des Abg. Unertl: Maß- und Gewichtsgesetz Dr. Langer, Staatssekretär . . . 6862 A, B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 6862 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Textilindustrie Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 6862 C, 6863 A, B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 6863 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Kfz-Versicherung von Angehörigen der US-Armee Dr. Langer, Staatssekretär . . . 6863 B, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 6863 C Frage des Abg. Dr. Emde: Poststadion in Bonn . . . . . . . 6863 D Frage des Abg. Dr. Hoven: Ortstarif zwischen Bad Godesberg und Bonn 6864 A Frage des Abg. Ritzel: Zahl der Fernsprechteilnehmer im Selbstwählferndienst Stücklen, Bundesminister . . 6864 B, C Cramer (SPD) 6864 B, C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1964 Frage des Abg. Ritzel: 3-Minuten-Gespräch im Selbstwählferndienst und bei Handvermittlung Stücklen, Bundesminister . . . . 6864 D, 6865 B, C Ritzel (SPD) 6864 D, 6865 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . 6865 B, C Dr. Dittrich (CDU/CSU) 6865 C Frage des Abg. Dr. Imle: Einnahmen aus Telefongebühren im August und September Stücklen, Bundesminister 6865 D, 6866 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 6866 A, B Frage des Abg. Dröscher: Aufschrift auf genormten Briefen an Rentenempfänger Stücklen, Bundesminister . . . . 6866 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Vernichtung von Unterlagen im Postscheckdienst Stücklen, Bundesminister . . . . 6866 C Frage des Abg. Dr. Eppler: Fernsprech-Ortsnetz Neuenbürg Kr. Calw Stücklen, Bundesminister . . . . 6867 A Frage des Abg. Cramer: Gedenkmarken zum 20. Juli 1944 Stücklen, Bundesminister . . 6867 A, C, D, 6868 A Cramer (SPD) 6867 C Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 6867 D, 6868 A Frage des Abg. Neumann (Berlin) : § 13 der Postordnung vom 30. 1. 1929 Stücklen, Bundesminister . . . . 6868 A Fragen des Abg. Neumann (Berlin) : Steuergesetzliche Möglichkeiten bei Liebesgaben in die Sowjetzone Stücklen, Bundesminister . . . 6868 C, D, 6869 A, B, C Neumann (Berlin) (SPD) . . . . 6868 C, D, 6869 A, B, C Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: § 2 der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung — Angabe der Herstellungszeit — 6869 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Reinhaltung der Gewässer . . . . 6870 B, C Fragen des Abg. Dr. Bechert: Krebsforschungsinstitute 6870 D Frage des Abg. Dr. Bechert: Förderung der psychiatrischen Forschung und Ausbildung 6870 D Frage der Frau Abg. Dr. Diemer-Nicolaus: Änderung des Hebammengesetzes Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 6871 A Fragen des Abg. Dr. Pohlens: Begnadigung bei lebenslänglichen Zuchthausstrafen Dr. Bucher, Bundesminister . . 6871 B, C, D Dr. Pohlens (SPD) . . . . . . 6871 C, D Frage des Abg. Dr. Pohlens: Begnadigung von verurteilten kaltblütigen Mördern Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6871 D, 6872 A, B, C Dr. Pohlens (SPD) . . . . . . 6872 A Büttner (SPD) 6872 B Felder (SPD) . . . . . . . . 6872 C Fortsetzung der Aussprache über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) ; in Verbindung mit Fortsetzung der Aussprache über die Entgegennahme einer Erklärung des Bundeskanzlers Dr. h. c. Jaksch (SPD) 6872 D Majonica (CDU/CSU) 6876 C Dr. Achenbach (FDP) 6879 A Wehner (SPD) 6880 D Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 6889 A Zoglmann (FDP) 6894 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6895 B Dr. Kohut (FDP) 6895 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 6895 D Erler (SPD) 6897 D Dr. h. c. Strauß (CDU/CSU) . . . 6903 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1964 11I Antrag betr. Förderung des Besuchsreiseverkehrs aus dem Sowjetsektor von Berlin und der Sowjetzone (SPD) (Drucksache IV/2570) . . . . . . . . . . . . 6903 D Sechsundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Handelsabkommen EWG : Israel — II. Teil) (Drucksache IV/2432); Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente für Rohaluminium und für Bearbeitungsabfälle aus Aluminium —2. Halbjahr 1964) (Drucksache IV/2438) ; Achtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente für EGKS-Waren — II. Teil) (Drucksache IV/2489) ; Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzungen 1964 — II. Teil) (Drucksache IV/2490) ; Dreiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente für Rohblei und Rohzink —2. Halbjahr 1964) (Drucksache IV/2530); Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Schellfisch usw.) (Drucksache 1V/2512); Neunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente für EGKS-Waren — III. Teil) (Drucksache IV/2556) ; Einundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente für Weine aus Griechenland) (Drucksache IV/2579); Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente für EGKS-Waren — IV. Teil) (Drucksache IV/2584) 6903 D Antrag betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Forschungsanstalt Graf Zeppelin in Ruit über Eßlingen (Neckar) an den Württembergischen Landessportfunk e. V. und den Württembergischen Fußballverband e. V. (Drucksache IV/2401) ; Antrag betr. Veräußerung des landwirtschaftlichen Gutes Siferling bei Söchtenau (Landkreis Rosenheim) an Frau Antoine Eutermoser in Rosenheim (Drucksache IV/2563) ; Antrag betr. Bestellung eines Nießbrauches an den dem Bund gehörenden Aktien der Volkswagenwerk AG zugunsten der Stiftung Volkswagenwerk (Drucksache IV/2515) 6904 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Abg. Drachsler, Dr. Sinn, Dr. Höchst, Adorno, Lemmrich, Wagner u. Gen. und CDU/CSU und Abg. Ramms u. Gen.) (Drucksache IV/2417) — Erste Beratung — . . . . 6904 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Abg. Wendelborn und CDU/CSU und Abg. Ramms u. Gen.) (Drucksache IV/2418) — Erste Beratung — 6904 C Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten im Nahverkehr (Drucksache IV/2433) — Erste Beratung — 6904 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Drucksache IV/2442) — Erste Beratung — 6904 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache IV/2470) — Erste Beratung — . . . . 6904 D Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1965, 1966 und 1967 (Drucksache IV/2471) — Erste Beratung — Brand (CDU/CSU) . . . . . . . 6905 A Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 6905 B Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . . 6905 B Bäumer (SPD) . . . . . . . . . 6905 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/2441) — Erste Beratung — . . . . 6905 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache IV/2472) — Erste Beratung — . . . . 6905 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung sowie zur Änderung der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Drucksache IV/2476) — Erste Beratung — 6906 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1964 Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung des auf die Bundesrepublik Deutschland entfallenden Anteils an der von Israel für das deutsche weltliche Vermögen in Israel nach dem Abkommen vom i. Juni 1962 gezahlten Entschädigung (Drucksache IV/2516) — Erste Beratung — . . 6906 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache IV/2531) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 6906 A Entwurf eines Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) (Drucksache IV/2529) — Erste Beratung — . . 6906 B Entwurf eines Gesetzes über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Drucksache IV/2533) — Erste Beratung — 6906 B Entwurf eines Blindenwarenvertriebsgesetzes (Drucksache IV/2534) — Erste Beratung — 6906 B Entwurf eines Gesetzes zum Schiffssicherheitsvertrag vom 17. Juni 1960 (Drucksache IV/2542) — Erste Beratung — . . 6906 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Drucksache IV/2548) — Erste Beratung — 6906 C Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den Gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache IV/2572) — Erste Beratung — 6906 C Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/2577) — Erste Beratung — 6906 D Antrag betr. Förderung von Qualität und Absatz im Tabakbau (Abg. Ehnes, Sühler, Lemmrich, Hösl, Dr. Supf, Murr u. Gen.) (Drucksache IV/2421) . . . . . 6906 D Antrag betr. Festsetzung des Orientierungspreises für Rindfleisch (Abg. Wächter, Frhr. von Kühlmann-Stumm, Dr. Effertz, Sander, Ertl, Peters [Poppenbüll], Logemann, Struve, Bauknecht, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache IV/2427) . . 6906 D Antrag betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1962 (Drucksache IV/2487) 6907 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EAG zur Änderung und Ergänzung des Art. 95 des mit Verordnung Nr. 31 (EWG)/Nr. 11 (EAG) in Kraft gesetzten Statuts der Beamten der EWG und der EAG (Drucksachen IV/2485, IV/2593) . . 6907 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsaus- schusses über den Vorschlag der Kommision der EWG für eine Verordnung des Rats zur Regelung des Handels mit einzelnen landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, usw. (Drucksachen IV/2482, IV/2596) 6907 A Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achtundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Rohtabak und Tabakabfälle) und über die Einundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für getrocknete Weintrauben) (Drucksachen IV/2403, IV/2439, IV/2597) 6907 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommisison der EWG für eine Verordnung des Rats über die Abschöpfung, usw. (Drucksachen IV/2494, IV/2598) . . . . 6907 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen IV/2445, IV/2595) 6907 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2445) — Erste Beratung — 6907 D Antrag betr. Schiffbarmachung der Saar (Abg. Kulawig, Hussong, Wilhelm, SPD) (Drucksache IV/2575) 6907 D Nächste Sitzung 6908 Anlagen 6909 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1964 6859 138. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich DT. Aigner* 16. 10. Frau Albertz 16. 10. Arendt (Wattenscheid)* 16. 10. Dr. Aschoff 16. 10. Dr. Atzenroth 16. 10. Dr.-Ing. Balke 16. 10. Dr. Bechert 16. 10. Frau Berger-Heise 16. 10. Börner 23. 10. Frau Brauksiepe 16. 10. Dr. von Brentano 15. 11. Burckardt 16. 10. Dr. Danz 16. 10. Dopatka 17. 10. Dr. Eckhardt 16. 10. Dr. Effertz 16. 10. Ehren 14. 11. Frau Dr. Elsner* 16. 10. Faller* 16. 10. Fläming 16. 10. Dr. Franz 16. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 16. 10. Frau Funcke (Hagen) 16. 10. Dr. Furler* 16. 10. Gehring 23. 10. Glombig 16. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Hahn (Bielefeld)* 16. 10. Dr. Hahn (Heidelberg) 16. 10. Hammersen 16. 10. Hansing 16. 10. Heiland 18. 10. Dr. Dr. Heinemann 16. 10. Heix 23. 10. Hellenbrock 16. 10. Frau Dr. Heuser 20. 10. Holkenbrink 16. 10. Illerhaus* 16. 10. Jacobi (Köln) 16. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Kalbitzer 16. 10. Dr. Kempfler 16. 10. Kliniker* 16. 10. Könen (Düsseldorf) 16. 10. Koenen (Lippstadt) 16. 10. Kraus 31. 10. Kubitza 31. 10. Freiherr von Kühlmann. Stumm 4. 11. Kurlbaum 16. 10. Leber 16. 10. Lenz (Brühl)* 16. 10. Lenze (Attendorn) 16. 10. Liehr 31. 10. Dr. Löbe 16. 10. Dr. Lähr* 16. 10. Lücke (Bensberg) 16. 10. Lücker (München)* 16. 10. Dr. Mälzig 16. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) ,beurlaubt bis einschließlich Dr. Martin 16. 10. Mauk 16. 10. Frau Meermann 16. 10. Memmel 31. 10. Mick 16. 10. (Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Murr 16. 10. Peters (Norden) 31. 10. Peters (Poppenbüll) 16. 10. Dr.-Ing. Phillipp* 16. 10. Pöhler 16. 10. Frau Dr. Probst* 16. 10. Rademacher 16. 10. Rauhaus 23. 10. Reichhardt 31. 10. Richarts* 16. 10. Rohde 16. 10. Rollmann 31. 10. Ruf 16. 10. Schultz 16. 10. Schwabe 16. 10. Seidel (Fürth) 24. 10. Seidl (München) 16. 10. Dr. Serres 16. 10. Spies 16. 10. Dr. Starke 16. 10. Stein 16. 10. Storch* 16. 10. Weber (Georgenau) 16. 10. Weigl 16. 10. Weinkamm* 16. 10. Werner 16. 10. Dr. Willeke 23. 10. Wischnewski 16. 10. Dr. Zimmer 16. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Kulawig zu der Beratung des Antrags der Abgeordneten Kulawig, Hussong, Wilhelm und Fraktion der SPD betreffend Schiffbarmachung der Saar (Drucksache IV/2575) Aus Anlaß der ersten Beratung des Vertragswerks, das die Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik einleitete, in der Bundestagssitzung vom 29. November 1956, stimmten die Sprecher der Bundesregierung und aller Fraktionen darin überein, daß dem Saarland geholfen werden müsse, so schnell wie möglich den Anschluß an die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik zu finden. Zu jenem Zeitpunkt waren sich also alle maßgebenden politischen Kräfte darüber im klaren, daß der saarländische Wirtschaftsraum, der durch die stürmische Industrialisierung im vergangenen Jahrhundert eines der großen und bedeutenden Industrie- 6910 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1964 reviere Europas geworden war, durch das wechselvolle Grenzlandschicksal seine hervorragende Ausgangsbasis wieder verloren hat. Wenn man in Bundestagsprotokollen aus jener, nun schon acht Jahre zurückliegenden Zeit blättert, findet man vielfältige Formulierungen, durch die die Probleme der Wirtschaft, der Sozialpolitik und des Verkehrswesens des Saarlandes hervorgehoben und Maßnahmen zu ihrer Lösung gefordert und versprochen wurden. Man wußte schon damals, daß unter die Hilfen, die zur Erhaltung der Saarwirtschaft notwendig sein würden, eine umfassende Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Saarland, insbesondere aber der Anschluß der saarländischen Verkehrswege an die der Bundesrepublik, gehören. So wurde denn auch in der Folgezeit die Autobahn aus dem rheinland-pfälzischen Raum bis nach Saarbrücken weitergeführt und wichtige Strecken der Bundesbahn elektrifiziert. Eine sehr wesentliche Aufgabe wurde jedoch nicht angepackt: der Anschluß des saarländischen Industriereviers an das Binnenwasserstraßennetz der Bundesrepublik. Dieses Versäumnis muß um so mehr überraschen, als sich die Saarwirtschaft seit Jahrzehnten um einen Kanalanschluß bemüht. Während zeitweise die Forderung nach einer Direktverbindung von Saar und Rhein durch die Pfalz im Vordergrund stand, wurden andererseits immer wieder Erwägungen angestellt, die die Schiffbarmachung der Saar auf ihrem natürlichen Weg zur Mosel zum Gegenstand hatten. Bereits 1903 entstand ein Entwurf für die Kanalisierung der Saar von Saarbrücken bis Konz. Im Jahre 1921 folgte ein weiterer Plan, der bereits den Ausbau der Saar für 1200-t-Schiffe vorsah. Im Hintergrund aller die Saarkanalisierung betreffenden Überlegungen stand das von Zeit zu Zeit auftauchende Projekt der Moselkanalisierung. Bis in die Gegenwart sind alle Kanalisierungsbestrebungen an dem wechselvollen politischen Schicksal der Saar gescheitert. Der zu Beginn des Jahrhunderts entwickelte Plan wurde durch den Ausbruch des ersten Weltkrieges vereitelt. Nach dem ersten Weltkrieg wurde das Saargebiet unter Völkerbundsverwaltung gestellt und in eine Wirtschaftsunion mit Frankreich eingegliedert. Bis zum Zeitpunkt der Rückgliederung im Jahre 1935 konnte auf Grund der andersartigen Interessenlage Frankreichs eine Kanalverbindung nach Deutschland keine Aussicht auf Realisierung haben. Nach 1935 wiederaufgenommene Bemühungen zielten auf den Bau des Saar-Pfalz-Kanals, scheiterten aber, falls sie ernsthaft erwogen worden sein sollten, am. Ausbruch des zweiten Weltkriegs. Die erneute Abtrennung des Saarlandes nach dem zweiten Weltkrieg hatte die gleiche, alle Initiativen zum Bau einer Binnenwasserstraße nach Deutschland hin lähmende Wirkung. In der französischsaarländischen Wirtschaftsunion war kein Platz für eine derartige Konzeption. Durch die Rückgliederung des Saarlandes nach dem Volksentscheid im Jahre 1955 entstand eine Situation, die die alten Kanalisierungspläne der Saarwirtschaft schlagartig hätte neu beleben müssen: Frankreichs alter Wunsch nach Schiffbarmachung der Mosel wurde durch den Saarvertrag erfüllt. Wenn bisher schon die Standortlage des Saarreviers infolge weiter Entfernung von seinen Märkten problematisch war, so wurde sie auf Grund der im Laufe der Zeit zugunsten anderer Industriegebiete durchgeführten Maßnahmen, insbesondere durch andere Kanalbauten, immer bedrohlicher. Durch die Kanalisierung der Mosel mußten die Standortnachteile des Saarlandes eine weitere Verschlechterung erfahren. Bundesaußenminister von Brentano bezeichnete bei der Einbringung des Vertragswerks zur Regelung der Saarfrage die Zustimmung zur Schiffbarmachung der Mosel als eine Konzession der Bundesregierung, weil es sich letztlich um eine politische Frage handele, die im Zusammenhang mit dem ganzen Fragenkomplex der Rückgliederung des Saarlandes gesehen werden müsse. Das heutige Mitglied der Hohen Behörde, Dr. Hellwig, wies damals darauf hin, daß die Konsequenzen aus der Moselkanalisierung hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der Saar im Zugang zum deutschen Markt und zu den Seehäfen sehr erheblich sein würden. In der Tatsache, daß mit der Schiffbarmachung der Mosel nicht gleichzeitig die Kanalisierung der Saar in Angriff genommen wurde, ist ein großes Versäumnis der Verantwortlichen zu sehen, das nunmehr, wenn auch mit beträchtlicher Verspätung, nachgeholt werden muß. Das Jahr 1963 hat sehr deutlich werden lassen, daß die Integration der Saarwirtschaft in die der übrigen Bundesrepublik noch lange nicht vollzogen ist. Diese alarmierende Tatsache ist mit einigen wenigen Zahlen nachdrücklicher zu belegen als mit vielen Worten. Während 1963 im Saarland lediglich der Produktionsstand des Vorjahres gehalten werden konnte, betrug die Zuwachsrate der Industrieproduktion im Durchschnitt der Bundesrepublik rund 3,5 v. H. Während sich die Industrieproduktion im übrigen Bundesgebiet seit 1958 um 36,2- v. H. erhöhte, dehnte sich die Produktionsleistung der saarländischen Industrie in der gleichen Zeit nur um 8,4 v. H. aus. Diese enorme Differenz zeigt, daß die Saarwirtschaft das Bild einer Stagnation bietet. Die Finanzlage des Saarlandes ist nicht minder prekär. Mit einem Aufkommen an Einkommen- und Körperschaftssteuer von 358 DM je Einwohner im Jahre 1963 liegt das Saarland an letzter Stelle unter den Bundesländern und bei nur 57,0 v. H. des Bundesdurchschnitts. Das geringe Aufkommen an Einkommensteuer der Selbständigen führt auch dazu, daß das Saarland das einzige Bundesland ist, in dem die Lohnsteuer mehr als die Hälfte der Gesamtsteuern vom Einkommen ausmacht. Das Pro-KopfAufkommen an Gemeindesteuern lag im Jahre 1963 bei 55 v. H. des Bundesdurchschnitts. Mit 112 DM je Einwohner erhielten die saarländischen Gemeinden bei weitem die geringsten Steuereinnahmen im gesamten Bundesgebiet. Aus dieser kurzen Übersicht ergibt sich eindeutig, daß weitere Hilfen für die Saarwirtschaft notwendig sind. Der Anschluß des saarländischen Industrie- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1964 6911 reviers an das internationale Binnenwasserstraßennetz durch Kanalisierung der Saar wäre nach übereinstimmender Auffassung der Saarwirtschaft und aller politischen Parteien des Saarlandes eine sehr wesentliche Hilfe. Durch den Bau des Saar-Mosel-Kanals würde der durch die Schiffbarmachung der Mosel gegenüber dem lothringischen Industrierevier entstandene Standortnachteil wieder ausgeglichen. Der saarländischen Montanindustrie würden günstigere Absatzmöglichkeiten in den Moselraum und in das benachbarte französische Industrierevier geboten. Während im Raume Trier, wo mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz neue Industrien angesiedelt werden sollen, ein neuer Markt für die Saarwirtschaft entstehen könnte, nimmt der Absatz an Saarkohle nach Frankreich einen wesentlichen Anteil an der Gesamtfördermenge der Saarbergwerke ein. Durch die Erweiterung des Produktionsprogramms der Saarbergwerke werden außerhalb der industriellen Ballungszonen des Saarlandes neue Betriebe entstehen, für die ein Kanalanschluß an die Mosel von besonderer Bedeutung wäre, und zwar sowohl für den Bezug von Rohstoffen als auch für den Absatz der Fertigerzeugnisse. Mit dem Zugang zu den Nordseehäfen würden der Saarindustrie günstigere Absatzmöglichkeiten, der eisenschaffenden Industrie aber durch den Bezug von ÜberseeErzen überhaupt erst weitere Zukunftschancen eingeräumt. Laut Bericht eines Informationsdienstes der Saarwirtschaft bezogen die saarländischen Hütten im Monat Juli 1964 mit rund 123 000 Tonnen Erz über die Nordseehäfen fast die doppelte Menge wie vor einem Jahr. Mit einem weiteren Ansteigen kann gewiß gerechnet werden, obwohl der entscheidende Anreiz zum Bezug von Übersee-Erzen naturgemäß erst durch die Schiffbarmachung der Saar geschaffen würde. Da die Saarwirtschaft auf Grund ihrer einseitigen Struktur auf die kleinsten Konjunkturverschlechterungen empfindlich reagiert, müssen Anreize für Unternehmen der weiterverarbeitenden Industrie geschaffen werden, damit sie das Saarland als Industriestandort wählen. Erfahrungsgemäß vermag ein Wasserweg einen solchen Anreiz zu bieten. Interessante Gesichtspunkte ergeben sich außerdem für einen Kanalanschluß der Saar an die Mosel durch den Ausbau des französischen Kanalsystems von der Nordsee zum Mittelmeer, der im Entwurf zum 5. Plan der französischen Wirtschaftsplanung fixiert ist und dessen Verwirklichung von Ministerpräsident Pompidou auf der Metzer Messe am 1. Oktober dieses Jahres angekündigt worden ist. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion betreffend Schiffbarmachung der Saar beruft sich die Bundesregierung auf ein vom Bundesminister für Verkehr in Auftrag gegebenes Gutachten der Verkehrsberater GmbH & Co., Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in dem die Ausbauwürdigkeit der Saar im gegenwärtigen Zeitpunkt verneint wird, obwohl der Gutachter einräumt, daß „der Ausbau der Saar eine wesentliche Entlastung bringen würde, wenn die eisenschaffende Industrie der Saarwirtschaft in größerem Umfang zum Erzbezug über die Nordseehäfen übergehen würde". Die Bundesregierung verneint die Saarkanalisierung, weil sie, wie es in ihrer Antwort heißt, „danach für die Saarkanalisierung im gegenwärtigen Zeitpunkt keine ausreichende verkehrswirtschaftliche Begründung" sieht. Diese Antwort, die nicht geeignet ist, den Interessen der Saarwirtschaft Rechnung zu tragen, ist jedoch durch die Erklärung des Herrn Bundesverkehrsministers, die er, wie ich annehmen muß, unter dem Eindruck des Antrages der SPD-Fraktion, am 13. Oktober in der Stadt Merzig vor der saarländischen Presse abgegeben hat, überholt. Der Herr Bundesverkehrsminister widersprach dort Behauptungen, wonach er gegen die Kanalisierung der Saar sei, und erklärte laut „Saarbrücker Zeitung" vom 14. Oktober 1964: Im Hinblick darauf, daß die Franzosen das große Projekt der Wasserstraße Rotterdam-Marseille verwirklichen wollten und daß die Saarindustrie auf lange Sicht auf die Zufuhr ausländischer Erze angewiesen sei, müsse die Saar an das internationale Wasserstraßennetz angeschlossen werden. Obwohl im Haushalt 1965 noch kein Titel für die Saarkanalisierung vorgesehen sei, sollte seiner Meinung nach nicht mehr lange mit der Verwirklichung gewartet werden, zumal die Bauzeit für die Kanalisierung bis Saarbrücken 8 bis 10 Jahre und bis Dillingen 6 bis 8 Jahre dauere. Er teilte ferner mit, daß alle technischen Voraussetzungen geklärt seien und es nur um die Finanzierung gehe. Diese, nach der negativen Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion vom 31. Juli 1964 nunmehr uneingeschränkt positive Einstellung zur Schiffbarmachung der Saar läßt uns hoffen, daß es ihm auch im Kabinett gelingt, den Herrn Bundeskanzler und seine Ministerkollegen, insbesondere den Herrn Finanzminister, für dieses für die Zukunft des Saarlandes lebenswichtige Projekt zu gewinnen. Im Namen der SPD-Fraktion bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Anlage 3 gem. GO Anl. 1 Nrn. 12 und 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kübler (Drucksache IV/2599, Fragen IV/1 und IV/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neue Handhabung der Zurückstellungsbestimmungen für Absolventen der 33 Abendgymnasien in der Bundesrepublik zu einor Einengung des Zweiten Bildungsweges führt? Wie viele Schüler werden durch die in Frage IV/1 bezeichnete neue Handhabung ihre Ausbildung vor dem Abitur unterbrechen müssen? Zu Frage 1: Die Wehrersatzbehörden sind wegen der zur Zeit zur Einberufung heranstehenden geburtsschwachen Jahrgänge darauf angewiesen, auch Wehrpflichtige älterer, bereits aufgerufener Jahrgänge, die noch nicht gedient haben, zum Grundwehrdienst heran- 6912 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1964 zuziehen. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, in denen die Jahrgänge stärker, der Personalbedarf der Bundeswehr jedoch geringer waren, müssen die Wehrersatzbehörden nunmehr auch bei Zurückstellungsanträgen einen strengeren Maßstab anlegen. Für wehrpflichtige Besucher von Abendgymnasien sind keine besonderen neuen Richtlinien ergangen. Für sie gelten vielmehr die allgemeinen Bestimmungen, wonach auf Antrag eine Zurückstellung vom Wehrdienst dann ausgesprochen werden kann, wenn mehr als ein Drittel der für die Ausbildung notwendigen Zeit zurückgelegt ist. Vor Beginn des Schulbesuches oder während des ersten Drittels können sie nur dann zurückgestellt werden, wenn ihre Heranziehung zum Wehrdienst für sie im Zusammenhang mit anderen Gründen eine besondere Härte bedeuten würde. Im übrigen liegt es in der Hand der betroffenen Wehrpflichtigen, sich vor Schulbeginn zur Ableistung des Grundwehrdienstes zu melden. Von einer Einengung des zweiten Bildungsweges kann jedenfalls nicht gesprochen werden. Zu Frage 2: Nach der mir vorliegenden Aufstellung des Statistischen Bundesamtes haben im Jahre 1963 insgesamt 6850 Schüler und Schülerinnen die bestehenden 34 Abendgymnasien besucht. Mir ist nicht bekannt, wieviele Wehrpflichtige, die jetzt zur Einberufung heranstehen, dazu gehören. Da die Entscheidung über eventuelle Zurückstellungsanträge in jedem Einzelfall getroffen werden muß, läßt sich auch nicht annähernd übersehen, wieviele Absolventen der Abendgymnasien Zurückstellungsanträge stellen werden und in welchen Fällen diesen Anträgen entsprochen werden kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wenn wir mit so hohem Investitionsaufwand die Automatisierung des Selbstwählferndienstes durchführen, dann sind wir nicht mehr auf die Handvermittlung eingerichtet. Wir können es uns finanziell und personell nicht leisten, neben dem automatischen Selbstwählferndienst auch noch den handvermittelten Dienst zu haben. Deshalb müssen wir hier prohibitiv Gebühren festsetzen, die es verhindern, daß man, wenn die Selbstwahl besetzt ist, dann auf handvermittelte Gespräche übergeht, um das Zustandekommen der Verbindung zu erreichen; denn wir sind darauf technisch nicht mehr eingerichtet.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Zweite Zusatzfrage.

( Das kann die Vermittlungskraft im Fernmeldeamt in den seltensten Fällen feststellen. Dann kommen wir zur Frage XII/4 — des Abgeordneten Ritzel —: Was kostet ein Ferngespräch von drei Minuten Dauer im Selbstwählferndienst von Dortmund nach Erbach im Odenwald, und was kostet ein Ferngespräch von drei Minuten Dauer im handvermittelten Fernsprechdienst von Erbach im Odenwald nach Dortmund? Ein 3-Minuten-Gespräch im Selbstwählferndienst von Dortmund nach Erbach im Odenwald kostet tagsüber, zwischen 7 und 18 Uhr, 3 DM, nachts, zwischen 18 Uhr und 7 Uhr, 1,60 DM. Ein 3-Minuten-Gespräch im handvermittelten Ferndienst von Erbach im Odenwald nach Dortmund kostet tagsüber und nachts 2,61 DM. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel. Halten Sie, Herr Minister, eine derartig unterschiedliche Belastung der Fernsprechteilnehmer für gerechtfertigt? Herr Abgeordneter Ritzel, haben Sie die beiden Zahlen verglichen? 3 DM im Selbstwählferndienst und 2,61 DM im handvermittelten Dienst! Das bedeutet, daß das tagsüber geführte handvermittelte 3-Minuten-Gespräch billiger ist als das Selbstwahlgespräch. Wir haben ja auch am 1. August die Gebühr für handvermittelte Gespräche nicht angehoben, sondern im Gegenteil um 10 % gesenkt. Wenn Sie nun den Bundesminister Stücklen Nachttarif im Selbstwählferndienst mit dem Tarif im handvermittelten Ferndienst vergleichen, dann finden Sie ohne Zweifel eine Verschlechterung dieses Tarifs. Ich darf aber erklären, daß die Tagesgespräche im handvermittelten Ferndienst 90 % ausmachen und die nachts geführten handvermittelten Gespräche nur 10 %, so daß der finanzielle Nachteil in dem von Ihnen genannten Beispiel nicht offensichtlich wird. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel! Da nach Ihren eigenen Angaben, Herr Minister, das Gespräch von Erbach nach Dortmund, das ja nur als Beispiel genommen ist, in der Nachtzeit, die nach den Vorschriften der Post bereits um 18 Uhr beginnt, 2,61 DM kostet, während dasselbe Gespräch umgekehrt 1,60 DM kostet, so daß das erste Gespräch im handvermittelten Ferndienst 1,01 DM teurer ist, frage ich noch einmal: Halten Sie — auch unter Berücksichtigung des Art. 3 des Grundgesetzes, Gleichheitsgrundsatz — bei einem Bundesbetrieb eine derart unterschiedliche Belastung der Fernsprechteilnehmer für korrekt und richtig, oder meinen Sie nicht, daß es zweckmäßiger gewesen wäre, die Tarife einander anzugleichen? Erstens, Herr Abgeordneter Ritzel, kann von einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes in diesem Fall überhaupt nicht die Rede sein. Zweitens darf ich fragen: Warum nehmen Sie das Beispiel der 10%, wo eine Verteuerung eingetreten ist, und nicht das Beispiel der 90%, wo pro Gespräch eine Verbilligung um 39 Pf gegeben ist? Wenn Sie die Verbilligung um 39 Pf für 90% des Volumens der Verteuerung für 10 % des Volumens gegenüberstellen, so ergibt sich per Saldo eine Besserstellung des handvermittelten Dienstes. Ich möchte Sie aber auf keinen Fall so verstanden haben, daß Sie meinen, der Gleichheitsgrundsatz sei zugunsten der Benutzer des handvermittelten Dienstes verletzt. Die Fragen sind nur an den Minister zu stellen. Wenn der Minister Fragen stellt, müssen sie als rhetorische Fragen gelten. Zu einer Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Unertl. Herr Bundesminister, warum geben Sie nicht dem Herrn Fragesteller die Antwort, daß erst vor ganz kurzer Zeit die Gebühren für handvermittelte Gespräche über gewisse Entfernungen wesentlich gesenkt worden sind? ,Herr Kollege Unertl, ich habe das in meiner Antwort expressis verbis gesagt, und weil ich ein ganz höflicher Minister sein will, habe ich selbstverständlich die wiederholt gestellte Frage auch heute beantwortet. Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Unertl. Herr Bundesminister, ist es dann auch Ihrer Höflichkeit zuzuschreiben, daß Sie die gesamte Frage so ausführlich beantwortet haben? Trifft es nicht zu, daß der ganze Fragenkomplex auf jedem Postamt zu erfahren wäre? Ich bin der Auffassung, daß der eine Abgeordnete nicht das Fragerecht des anderen Abgeordneten kritisieren sollte. Herr Abgeordneter Dr. Dittrich! Herr Minister, trifft es jetzt noch in gleichem Maße wie früher zu, daß die Gebiete, in denen eine automatische Vermittlung noch nicht möglich ist, also noch die Handvermittlung geübt werden muß, hinsichtlich der Gebühren in der gleichen Weise benachteiligt sind wie früher? Herr Kollege Dittrich, am 1. August sind die Fernsprechgebühren nur für Gespräche im Ortsbereich und im Selbstwählferndienst angehoben worden. Die Gebühren für handvermittelte Gespräche sind zum gleichen Zeitpunkt generell um 10 % gesenkt worden. Ich rufe die von dem Abgeordneten. Dr. Imle gestellte Frage XII/5 auf: In welchem Umfange sind in den Monaten August und September die Einnahmen aus den Telefongebühren — und zwar nach Tagesund Nachttarif — gestiegen? Herr Bundesminister, bitte. Die Höhe der Fernsprechgebühreneinnahmen für die Monate August, September und auch Oktober 1964 bietet keinen echten Vergleichsmaßstab, weil infolge betrieblich-organisatorischer Sondermaßnahmen Zusammenhang mit der Gebührenerhöhung zum i. August 1964 ,die bisherige kontinuierliche Abrechnungsweise geändert werden mußte. So wurden zwischen dem 1. und 3. August 1964 die Gesprächszähler aller 4,4 Millionen Fernsprechanschlüsse besonders abgelesen, weil nur bis durch diese Sonderablesung die Gebühren für Ortsund Selbstwählferngespräche zu den alten Gebührensätzen angerechnet werden konnten. Die Einnahmen im August waren folglich geringer als normal. Andererseits sind die September-Gebühreneinnahmen aber höher als normal, weil sich infolge der vorangegangenen Sonderablesung die Abrechnungszeiträume entsprechend verlängert haben und hierfür die neuen Gebührensätze erhoben wurden. Erst im November 1964 wird der normale Abrechnungsrhythmus wiederhergestellt sein, und erst dann wird Bundesminister Stücklen eine brauchbare Vergleichsmöglichkeit hinsichtlich der Einnahmenhöhe an Fernsprechgebühren bestehen. Was die gewünschte Aufteilung der Fernsprechgebühreneinnahmen nach Tarifzeiten anbelangt, so erfordert die entsprechende Ermittlung von Gesprächszahlen außerordentlich hohe zusätzliche personelle und materielle Aufwendungen. Sie bestehen in der täglich mindestens zweimaligen Ablesung ,aller Statistikzähler und aller Gesprächsblätter des handvermittelten Ferndienstes. Diese Erhebungen. werden deshalb nur zweimal jährlich gemacht. Die erste Eilhebung dieses Jahres ist im Sommer vorgenommen worden, die zweite ist für November vorgesehen. Die Frage nach der möglicherweise veränderten Höhe der Gebühreneinnahmen für Gespräche nach Tagesund Nachttarif kann deshalb erst nach Vorliegen der Ergebnisse aus der Novembererhebung beantwortet werden. Zu teiner Zusatzfrage Abgeordneter Imle. Herr Bundesminister, ist Ihnen unabhängig von den Zählungen aus Berichten schon bekannt, wie sich die Fernsprechbenutzung entwickelt hat, wobei ich nicht die Zahl, sondern die Dauer der Gespräche meine? Denn von der Dauer der Gespräche hängen ja die Einnahmen alb. Die Dauer der Gespräche schlägt sich im Selbstwählferndienst in der Feststellung der Zeittakteinheiten nieder. Wir sind nicht in der Lage, zu messen, ob das Einzelgespräch nun länger oder kürzer geworden ist. Wir haben hierfür also keine aussagefähigen statistischen Unterlagen. Zweite Zusatzfrage. Wann werden wir Ihre ersten Zählungen erhalten, Herr Bundesminister? Ich hoffe, im November. Ich komme damit zur Frage XII/6 — des Herrn Abgeordneten Dröscher —: Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß auf den Umschlägen der vom Posttechnischen Zentralamt genormten Briefe an Rentenempfänger die Aufschrift „Wenn verstorben, zurück!" wegen der damit verbundenen Verletzung der Empfindungen der älteren Adressaten sobald als möglich wieder entfällt? Herr Bundesminister, bitte. In Anlehnung an die jahrzehntelange Übung vieler Behörden bei der Auszahlung von Bezügen aus öffentlichen Kassen war in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Übersendung der Rentenjahresbescheinigungen der beanstandete Vermerk eingeführt worden, um ein gegebenenfalls unnötiges und aufwendiges sogenanntes Erinnerungsverfahren zu vermeiden. Obwohl insoweit gewichtige Gründe für die Beibehaltung des fraglichen Vermerks „Wenn verstorben, zurück!" auf den Fensterbriefumschlägen an die Rentenempfänger sprechen, ist die Bundesregierung bereit, den geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen und auf den Vermerk zu verzichten, um jede mögliche Verletzung der Empfindungen der Rentenempfänger auszuschließen. Ich komme zur Frage XIII? — des Abgeordneten Dr. Kohut —: Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Bestimmungen des Postverwaltungsgesetzes, die — entgegen den der Wirtschaft auferlegten Verwahrungszeiten — eine Vernichtung von Unterlagen im Postscheckdienst nach einem Jahr, von Postanweisungen nach einem halben Jahr vorsehen, im Hinblick auf die hierauf ruhenden Ablehnungen von Schadenersatz bei Fehlüberweisungen nicht reformbedürftig sind? Herr Bundesminister, bitte. Die Frage geht von falschen Voraussetzungen aus. Es trifft nämlich entgegen Ihrer Annahme, Herr Kollege Kohut, nicht zu, daß die Belege des Postscheckdienstes — Überweisungen und Schecke — schon nach einem Jahr und Postanweisungen bereits nach einem halben Jahr vernichtet werden. Ferner handelt es sich hier auch nicht um Bestimmungen des Postverwaltungsgesetzes, sondern um Vorschriften des Postscheckgesetzes und des Postgesetzes. Nach den Verjährungsbestimmungen des Postscheckgesetzes werden die Überweisungen und Schecke und die Kopien der Kontoauszüge zwei Jahre lang bei der Deutschen Bundespost aufbewahrt, und zwar sogar erst beginnend mit Ablauf desjenigen Jahres, in dem die Aufträge beim Postscheckamt gebucht worden sind. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Postanweisungen und Zahlkarten ist durch das Postgesetz begrenzt. Die Belege werden ein Jahr aufbewahrt. Hier beginnt die Aufbewahrungsfrist mit Ablauf des Monats, in dem die abschließende Prüfung der Belege und Listen beendet worden ist. Ersatz wird sonach bei nicht gutgeschriebenen oder nicht ausgezahlten Überweisungen und Schecken noch in den beiden auf das Lastschriftjahr folgenden Jahren, unter Umständen bis zu fast 3 Jahren, und für Postanweisungen und Zahlkarten noch rund ein Jahr nach Einzahlung geleistet. Darüber hinaus kann auch noch Ersatz geleistet werden, wenn sich später bei Nachforschungen auf Grund eines Vergleichs von Listen ergibt, daß der Beleg möglicherweise vor der Auszahlung oder Gutschrift in Verlust geraten ist. Ich rufe Frage XII/8 des Abgeordneten Dr. Eppler — auf: Wann ist mit der Erweiterung des Fernsprech-Ortsnetzes Neuenburg Kr. Calw zu rechnen? Herr Bundesminister, bitte. Für das Ortsnetz Neuenbürg Kreis Calw liegen gegenwärtig 153 unerledigte Anträge auf Einrichtung eines Hauptanschlusses vor. Die Vermittlungsstelle Neuenburg ist zur Zeit nahezu voll belegt. Für das Rechnungsjahr 1965 ist eine Erweiterung um 300 Anrufeinheiten vorgesehen. Ich komme zur Frage XII/9 — des Abgeordneten Cramer —: Warum verlangt die Deutsche Bundespost bei der Verwendung der Gedenkmarken zum 20. Juli 1944 die Entfernung der Randinschrift „Dem Deutschen Widerstand zum Jahrestag des 20. Juli 1944/1964"? Herr Bundesminister, bitte. Die acht Gedenkbriefmarken zum 20. Jahrestag des 20. Juli 1944 sind in der äußeren Form eines Gedenkblattes zusammengefaßt worden. Das Gedenkblatt selbst ist keine Briefmarke. Briefmarken sind nur die in dem Gedenkblatt enthaltenen acht Postwertzeichen. Bei der Verwendung ist deshalb zwangsläufig zweierlei zu unterscheiden. Für die Freimachung von Postsendungen sollen Postwertzeichen in die rechte obere Ecke geklebt werden, damit sie mit den Stempelmaschinen vom Stempel auch erfaßt werden können. Die Stellung der Postwertzeichen in der rechten oberen Ecke wird aber auch von Briefaufstellund Stempelmaschinen als Kennzeichen für die elektronische Abtastung für die stempelgerechte Aufstellung der Sendungen verwendet. Das ganze Gedenkblatt würde eine so große Fläche mit erkennbarem Postwertzeichenpapier bedekken, daß die maschinelle Aufstellung und Behandlung nicht einwandfrei möglich wäre. Die Bestimmung über das Anbringen der Postwertzeichen der bis 31. Juli 1964 gültigen Postordnung vom 30. Januar 1929 ist durch die am 1. August 1964 in Kraft getretene Postordnung im Hinblick auf die Automatisierung und maschinelle Bearbeitung neu geregelt worden. Das Gedenkblatt als ganzes, das als Postwertzeichen mit einem anhängenden aufklebbaren bedruckten Zettel besteht, ist aus den angeführten Gründen nach der Postordnung für Briefsendungen nicht zulässig. Andere Voraussetzungen gelten, wenn das Gedenkblatt nicht zur Freimachung von Postsendungen verwendet wird. Zur sogenannten Gefälligkeitsstempelung ist es ohne Einschränkung möglich. Zur Vermeidung unliebsamer Weiterungen mit dem Postkunden habe ich ferner vor der Ausgabe des Gedenkblattes meine Dienststellen angewiesen, Postsendungen nicht zu beanstanden, für deren Freimachung die Gedenkblätter aus Unkenntnis der Bestimmungen verwendet worden sind. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Cramer. Herr Minister, haben Sie die Tatwache, die Sie zuletzt bekanntgegeben haben, auch öffentlich bekanntigemacht, so daß die Philatelisten und andere Interessenten diese Bestimmung kennen? Nein, Herr Abgeordneter Cramer, das habe ich nicht getan. Das wäre geradezu eine Aufforderung gewesen, die Gedenkblätter im. gesamten Rahmen auf den Briefsendungen usw. anzubringen, und sie hätten dann unseren betrieblichen Ablauf ohne weiteres gestört. Die Philatelisten aber sind so versierte Kenner der Materie, daß sie wußten, ,daß, wenn sie dieses Gedenkblatt auf den Briefumschlag anbringen, wir jederzeit bereit sind, Gefälligkeitsstempelungen vorzunehmen. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Cramer. Trifft es zu, daß Sie die Bestimmungen der neuen Postordnung, die am 1. August in Kraft getreten ist, schon vor diesem Termin in bezug auf die Gedenkmarken angewendet haben? Nein, die Postordnung galt erst ab 1. August. Darum halben wir auch die Weisung an die Postämter herausgegeben. Wer in Unkenntnis zum Überschneidungstermin trotzdem dieses Gedenkblatt aufgeklebt hat, dem sollte daraus kein Nachteil entstehen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schneider Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß alle Blocks — Gedenkblätter in Blockform —, die bisher in der Welt herausgekommen sind, dazu dienen, auf echt gelaufenen Briefen verwendet und für die Millionen von Sammlern auf diese Weise zu einem echten pastalischen Dokument zu werden? Beabsichtigt die 'Bundespost, von dieser Übung der ganzen Welt in Zukunft arbzuweichen? Herr Kollege Schneider, ob die anderen Postverwaltungen diese Bestimmungen in der gleichen Form wie wir haben, weiß ich nicht. Ich weiß nur eines : wenn wir rin unserem stark in Anspruch genommenen Mechanisierungsprozeß Ausnahmen zulassen, stört das ganz entscheidend den Betriebsablauf. Bei der Personalknappheit, die wir haben, und bei dem Anspruch unserer Kunden auf eine rasche Bedienung müssen wir Wert darauf legen, daß wir einen möglichst reibungslosen Betriebsablauf haben. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Minister, ist esdann nicht zweckmäßiger — wenn die Bundespost aus Ihren Gründen von allen Ländern eine Ausnahme machen will —, auf die Herausgabe von Gedenkblättern zu vernichten? Sie wissen ganz genau, Herr Kollege Schneider, wie sparsam ich mit irgendwelchen Zusagen für Gedenkblätter bin. Solange ich Minister bin, kann ich mich nur an zwei Gedenkblätter erinnern: das ist der Beethoven-Block, und das ist 'der Block zum 20. Juli. Keine weiteren Fragen mehr? — Dann kommen wir zur Frage XII/10 — des Abgeordneten Neumann Aus welchen Gründen ist bei der neuen Postordnung, die am 1. August 1964 in Kraft getreten ist, die alte Regelung des § 13 der Postordnung vom 30. Januar 1929, nach der die Einlieferung gewöhnlicher Päckchen bescheinigt werden konnte, fallengelassen worden? Bitte, Herr Minister. Die Deutsche Bundespost befördert zur Zeit mehr als 200 Millionen Päckchen im Jahr. Dieser Massenverkehr kann nur dann reibungslos abgewickelt werden, wenn die Sendungen von der Annahme bis zur Aushändigung möglichst einfach behandelt werden und auf Einlieferungs-, Aushändigungsund sonstige Nachweise verzichtet wird. Die Postordnung von 1929 sah für die Erteilung einer Einlieferungsbescheinigung für Päckchen eine Gebühr von 20 Pf vor. Diese Gebühr sollte nicht nur ein Ausgleich für die Mehrleistung bei der Annahme sein. Sie sollte außerdem sicherstellen, daß die Zahl der Einlieferungsbescheingungen auf ein erträgliches Maß beschränkt blieb und die Annahmestellen durch solche Nebenleistungen nicht überlastet wurden. Die angespannte Personallage zwingt die Deutsche Bundespost dazu, den Postdienst noch einfacher zu gestalten und auf alle vermeidbaren Nebenleistungen zu verzichten. Die neue Postordnung sieht deshalb für gewöhnliche Päckchen keine Einlieferungsbescheinigung mehr vor, auch nicht gegen Bezahlung einer Gebühr. Wenn Sie, Herr Präsident, einverstanden sind, möchte ich gleich die nächsten Fragen beantworten, da sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der soeben beantworteten Frage stehen. Dann rufe ich die Fragen XII/11 und XII/12 — des Abgeordneten Neumann Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß die in Frage XII/10 genannte neue Regelung für alle Steuerpflichtigen, die Liebesgaben in die Sowjetzone an engere Angehörige schicken, zur Nichtausnutzung steuergesetzlicher Möglichkeiten und damit zu erheblichen Nachteilen geführt hat? Ist der Herr Bundespostminister bereit, aus dem Rundschreiben vom 18. September 1964 an die Oberpostdirektionen den Passus „bis auf weiteres" zu streichen, so daß die neue Regelung lautet: „Den Versendern von gewöhnlichen Päckchen in die Sowjetzone ist auf Wunsch eine Bestätigung des Versands in einfacher Form gebührenfrei zu erteilen."? Das Verfahren über die Anerkennung von Aufwendungen für Päckchen nach der sowjetischen Besatzungszone als außergewöhnliche Belastung wird zur Zeit mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen erörtert. Um zwischenzeitlich steuerliche Nachteile auszuschließen, sind die Postämter angewiesen worden, bis auf weiteres den Versendern von gewöhnlichen Päckchen in die SBZ auf Wunsch eine Bestätigung des Versandes in einfacher Form gebührenfrei zu erteilen. Der Wortlaut „bis auf weiteres" besagt nicht, daß künftig keine Bescheinigungen mehr ausgestellt werden sollen. Es ist vielmehr vorgesehen, für diese Bescheingungen besondere Formblätter einzuführen, die das gesamte Verfahren erleichtern sollen. Die Gestaltung dieser Formblätter wird im Augenblick mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen besprochen. Bine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Neumann. Herr Bundespostminister, ist meine Annahme richtig, daß Sie selber in Ihrer Erklärung zugestehen, daß die Regelung durch die neue Postordnung unzulänglich ist und für alle, die Liebesgabensendungen in die Zone schicken, zu schweren Nachteilen geführt hat? Herr Abgeordneter Neumann, diese Regelung ist nicht unzulänglich. Sie ist — bezogen auf die vom Bundesfinanzminister gewährte Steuerfreiheit — ungenügend. Im Hinblick darauf hatten wir mit dem Bundesfinanzminister das vorläufige Abkommen getroffen, wonach für Päckchen in die Zone solche Bescheinigungen zum steuerlichen Abzug ausgegeben werden. Ich bin davon überzeugt, daß diese vorläufige Regelung eine endgültige Regelung werden wird, so daß Ihrem Anliegen in vollem Umfang entsprochen ist. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Minister, ist es nicht so, daß sich der Herr Bundesfinanzminister vor dem Erlaß der neuen Postordnung viel Mühe gegeben haben soll, Ihr Haus davon zu überzeugen, daß die Beibehaltung des bisherigen Zustandes notwendig sei, weil — ich zitiere — „für jede Sendung, deren Absetzung der Steuerpflichtige nachweist oder glaubhaft macht, Aufwendungen bis" — ich lasse die Summen aus — „anerkannt werden können"? Herr Abgeordneter Neumann, ich habe diese Verhandlungen nicht selber geführt. Ich kann daher nicht sagen, ob die „Bemühungen des Finanzministers" zutreffen oder nicht. Eine weitere Zusatzfrage. Eine Regelung, die 35 Jahre bestanden hat, wird durch einen einfachen Akt zum Schaden der Postbenutzer abgeschafft. Wäre es in einem kaufmännischen Betrieb nicht richtig, vor dem Erlaß einer neuen Postordnung über die in Frage kommenden Notwendigkeiten mit anderen Behörden zu diskutieren, damit Nachteile, die sich aus Gesetzen für die Postbenutzer ergeben, vermieden werden? Herr Kollege Neumann, wir können heute den Postbetrieb nicht mehr nach den Methoden und mit den Mitteln aus der Zeit vor 1935 abwickeln. Wir müssen auch die Betriebsvorschriften der Deutschen Bundespost der modernen Betriebsabwicklung anpassen. Zweitens haben wir, sobald uns bekannt wurde, daß hier Härten im Hinblick auf die steuerliche Abzugsfähigkeit der Liebesgabensendungen in die SBZ auftreten, sofort einen Weg gefunden, damit diese Härten beseitigt werden. Mehr können Sie von der Beweglichkeit einer Verwaltung gar nicht verlangen. Herr Minister, glauben Sie wirklich nicht, daß man vorher über die Dinge sprechen sollte? Können Sie mir vielleicht jetzt sagen, wie die Postbenutzer für die in Frage kommenden Sendungen in der Zeit vom 1. August 1964 bis zum 25. September 1964 einen Nachweis zur Ausnutzung steuerlicher Möglichkeiten bekommen können? Es hat selbstverständlich andere postalische Möglichkeiten gegeben, einen Einlieferungsnachweis zu erbringen. Darf ich fragen, wie diese Möglichkeiten zu nutzen waren? Zum Beispiel Einschreibsendung. Darf ich fragen, ob Sie wissen, daß das für die 200 Millionen Päckchenversendungen, von denen Sie sprachen, eine Mehrausgabe von ungefähr 100 Millionen DM ausmacht, da ein Einschreibpäckchen 50 Pf mehr kostet? Herr Kollege Neumann, die 200 Millionen Päckchen gehen doch nicht in die Zone. Das sind die 200 Millionen Sendungen, die im ganzen Bundesgebiet für Zielorte innerhalb des Bundesgebietes, innerhalb der SBZ und im Ausland aufgegeben werden. Das ist das gesamte Volumen. Davon geht nur ein Teil als Päckchen in die Zone. Ein anderer Teil geht als Paket in die Zone oder ins Bundesgebiet. Darf ich Sie fragen, ob ich Sie richtig verstanden habe, daß die Nachteile für Absender von Sendungen in die Zone durch einen endgültigen Beschluß Ihres Hauses sehr bald verhütet werden und daß sichergestellt wird, daß in Zukunft eine Bescheinigung gegeben wird? Herr Kollege Neumann, ich habe eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß die vorläufige Regelung eine Bestätigung für das Finanzamt ermöglicht. Ich habe zum Ausdruck gebracht, daß diese vorläufige Regelung in eine endgültige umgewandelt wird, wenn unsere Abmachungen mit dem Bundesfinanzminister abgeschlossen sind. Es wird also keinerlei Nachteil für die Versender in die Zone eintreten. Nur für die Zeit vom 1. August bis 25. September haben Sie keine Auskunft gegeben, wie der Nachweis erbracht werden soll. Herr Kollege, ich habe immer Auskunft gegeben, wenn Sie mich gefragt haben. Weitere Zusatzfragen zu diesem Punkt sind nicht vorhanden. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen. Ich rufe auf die Fragen XIII/1 und XIII/2 — der Abgeordneten Frau Dr. Kiep-Altenloh —: Wann wird die Bundesregierung die Rechtsverordnung zur Ergänzung des § 2 der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung wegen Angabe der Herstellungszeit, zu deren Vorlage sie durch Beschluß des Bundestages vom 6. Dezember 1963 aufgefordert wurde, dem Bundesrat zuleiten? Werden durch die vorgesehene Änderung des § 2 der Lebensmittelkennzeichnunqsverordnunq auch Tiefkühlnahrungsmittel mit einem Datum versehen werden? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 10. August 1964 lautet: In dem Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen war seinerzeit u. a. bemerkt worden, daß für die Deklaration der Herstellungszeit nur die auf Grund ihrer Eigenschaften dazu geeigneten verpackten Lebensmittel in Frage kommen können und der Verordnungsgeber in diesem Rahmen die Lebensmittel im einzelnen in der Verordnung bestimmen soll. Ausgehend von der in § 1 der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung gebrachten Aufzählung von Lebensmitteln oder Lebensmittelgruppen, die ohne die nach dieser Verordnung ieweils vorgeschriebenen Kennzeichnungen in Packungen oder Behältnissen nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, stellt sich der Sachstand der von mir in die Wege geleiteten Vorarbeiten zur Ergänzung des § 2 dieser Verordnung wie folgt dar: In § 2 der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist die Art und Weise der jeweils bei den in § 1 der Verordnung genannten Lebensmitteln anzubringenden Kennzeichnungen nicht schematisch, sondern unter Berücksichtigung der bei den jeweiligen Lebensmitteln anzutreffenden Verhältnisse geregelt. Bei vorwiegend mikrobiologisch gefährdeten, rasch verderblichen Lebensmitteln wie Fischmarinaden in Form von Präserven ist bereits jetzt eine besondere Kennzeichnung vorgeschrieben, die jedoch nach Auffassung der hierzu gehörten Sachkenner nicht befriedigt. Es ist deshalb vorgesehen, die für Fischmarinaden vorgeschrieVizepräsident Dr. Jaeger bene Kennzeichnung hinsichtlich der Angabe des Zeitpunktes ihrer Herstellung und ggfs. auch hinsichtlich der Angabe der Haltbarkeitsdauer so zu gestalten, daß der Schutz des Verbrauchers wirksamer als bisher gewährleistet wird. Im Benehmen mit den beteiligten Bundesressorts wird geprüft werden, ob es nicht zweckmäßig erscheint, diese auf das Inverkehrbringen von Fischmarinaden und ihre Kennzeichnung beschränkte Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vorwegzunehmen. In diesem Falle würde eine Verordnung zur Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung etwa Mitte Oktober dem Bundesrat zugeleitet werden können. Nach Auffassung meines Hauses wird jedoch auch zu prüfen sein, ob es im Hinblick auf die in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung aufgeführten Lebensmittel oder Lebensmittelgruppen nicht auch noch andere Fälle gibt, in denen eine Kennzeichnung oder Angabe des Herstellungszeitpunktes sinnvoll erscheint. Hierzu sind diejenigen lagerfähigen Lebensmittel zu rechnen, die bei Überlagerung qualitativ abfallen, beispielsweise Röstkaffee, Sterilkonserven, Tee, Haferflocken, Gewürze und Marmelade. In dieser Gruppe werden allerdings Lebensmittel, die nur einmal jährlich produziert werden, wie Obstund Gemüsekonserven, eine Sonderstellung einnehmen, da bei diesen Lebensmitteln allein das Herstellungsjahr interessiert. Mein Haus wird in Kürze mit den beteiligten Bundesressorts prüfen, bei welchen befriedigend lagerfähigen Lebensmitteln dennoch die Angabe des Herstellungsdatums bzw. der Aufbrauchfrist sinnvoll erscheint. Hierbei ist in erster Linie an die Krisenvorräte für den Haushalt zu denken. Verpackte Lebensmittel, bei denen rasche Totalverluste möglich sind und bei denen die Angabe des Herstellungszeitpunktes geboten erscheint, sind auch eine Reihe von Milcherzeugnissen, Fleischhalbkonserven, abgepacktes geschnittenes Gemüse sowie nicht sterilisiertes Schnittbrot. Für diese Erzeugnisse werden jedoch Vorschriften, die eine Verbesserung der Kennzeichnung im Interesse des Verbraucherschutzes zum Gegenstand haben, nicht nur im Rahmen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, sondern auch in speziellen Rechtsverordnungen entwickelt werden müssen. Die hierzu erforderlichen Vorarbeiten werden angesichts der sehr unterschiedlichen Sachverständigen-Meinungen noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Zu Ihrer weiteren Frage, ob auch Tierkühlnahrungsmittel mit einem Datum versehen werden sollten, darf ich Sie unterrichten, daß sich der Fachausschuß 5 „Tiefgefrierkost" der Kommission zur Schaffung eines Lebensmittelbuches seit Oktober 1962 um die Feststellungen von Beurteilungsmerkmalen für derartige Lebensmittel bemüht. In 6 Arbeitssitzungen sind Richtlinien für siebzehn Arten von Lebensmitteln, jedoch vorerst nur für Obst-und Gemüsearten, entwickelt worden. Das Gebiet der „Tiefgefrierkost" ist Neuland, auf dem Wissenschaft und Wirtschaft erst Erfahrungen sammeln müssen. Die hier anzutreffenden Schwierigkeiten beginnen schon damit, daß keineswegs alle Lebensmittel und selbst bei Lebensmitteln ein und derselben Art nicht alle Sorten gleichgut für diese Behandlung geeignet sind und qualitativ befriedigende Erzeugnisse entstehen. Regelungen für Tiefgefrierwaren müssen einerseits so ausgereift sein, daß sie dem Verbraucher genügend Sicherheit bieten, dürfen aber andererseits nicht den technischen Fortschritt hemmen. Zur Zeit erscheint es noch verfrüht, Vorschriften über die Kennzeichnung von Tiefgefrierkost in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung zu bringen. Ich rufe auf die Frage XIII/3 — des Abgeordneten Dr. Schmidt Reichen die Rahmenvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zur Reinhaltung der Gewässer aus, oder sieht die Bundesregierung andere Möglichkeiten, der zunehmenden Verschmutzung der Gewässer zu begegnen? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 25. August 1964 lautet: Die rechtlichen Grundlagen für die Reinhaltung der Gewässer ergeben sich nicht aus den Rahmenvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27. Juli 1957 allein, sondern erst aus ihrem Zusammenwirken mit den ausfüllenden und ergänzenden Bestimmungen der Landeswassergesetze. Die Länder haben ihre Wassergesetze in den Jahren 1960 bis 1962 — z. T. nach dem Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes — erlassen. Maßnahmen auf Grund dieser Bestimmungen zur Verringerung oder Verhütung der Gewässerverschmutzung bedürfen zu ihrer Verwirklichung Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam die Entwicklung auf dem Gebiet der Gewässerreinhaltung; sie wird, soweit sich die Notwendigkeit ergibt, auch eine Verbesserung der bestehenden Rechtslage veranlassen oder unterstützen, wie dies bereits beim 2. Gesetz zur Änderung des WHG geschehen ist. Im übrigen sieht die Bundesregierung nach wie vor in der finanziellen Förderung von Abwasserreinigungsanlagen eine Möglichkeit, der Verschmutzung der Gewässer zu begegnen. Ich rufe auf die Frage XIII/4 — des Abgeordneten Dr. Schmidt Mit welchen Maßnahmen und Mitteln ist die Bundesregierung bereit, die wissenschaftliche Forschung zu fördern, die der Messung von Verunreinigungen und deren Beseitigung dient? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 25. August 1964 lautet: Das Bundesministerium für Gesundheitswesen fördert wissenschaftliche und technische Untersuchungen auf Gebieten der Wasserwirtschaft, insbesondere zur Reinhaltung der Gewässer und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung, bei entsprechenden Instituten und Einrichtungen des Bundes, der Länder, Kommunen und der Industrie usw. im Rechnungsjahr 1964 mit 900 000,— DM. Daneben werden Mittel für die Entwicklung von Geräten und Verfahren zur Überwachung der Radioaktivität des Wassers vom Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung anteilig aus dem insgesamt für die Überwachung der allgemeinen Umweltradioaktivität und der Strahlenbetrachtung angesetzten Betrag von 1,4 Mio DM aufgewendet. Ich rufe auf die Frage XIII/5 — des Abgeordneten Dr. Schmidt Welche Anreize kann die Bundesregierung zum Bau überörtlicher und industrieller Abwasseranlagen und damit zur Reinhaltung der Gewässer geben? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 25. August 1964 lautet: Die Bundesregierung bemüht sich bereits seit geraumer Zeit, durch verschiedene, den Bau von Abwasserbehandlungsanlagen fordernde Maßnahmen den Anreiz zum Bau dieser Anlagen sowohl im kommunalen wie auch im industriellen Bereich zu geben. Seit 1950 enthält das ERP-Sondervermögen ein Programm für wasserwirtschaftliche Vorhaben, das seit 1960 ausschließlich auf den Bau von Abwasserbehandlungsanlagen abgestellt ist. Da die hier bereitgestellten Mittel Seit 1955 besteht für gewerbliche Unternehmen gemäß § 79 der Durchführungsverordnung zum Einkommensteuergesetz eine Sonderabschreibungsmöglichkeit für Investitionen, die der Gewässerreinhaltung dienen. Seit diesem Jahre gewährt der Bund gewerblichen Unternehmen Bürgschaften für langfristige Kredite, die die Realkreditinstitute für den Bau von Abwasserbehandlungsanlagen gewähren. Diese Bürgschaften sollen nicht ausreichende oder fehlende Sicherheiten, auf die die Realkreditinstitute laut gesetzlicher Bestimmungen angewiesen sind, ersetzen. Die Bundesregierung hofft, mit dieser Bürgschaftsaktion die Industrie zu größeren Investitionen als bisher für den Bau von Abwasserbehandlungsanlagen zu veranlassen. Ich rufe auf die Fragen XIII/6, XIII/7 und XIII/8 — des Abgeordneten Dr. Bechert —: Gibt es in der Bundesrepublik zentrale Forschungsinstitute, die sich ausschließlich der Krebsforschung widmen und die an Ausstattung mit Geldmitteln und Personal mit entsprechenden Instituten in England und den Vereinigten Staaten vergleichbar sind? Wie ist die Ausstattung mit Geldmitteln Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, durch Förderung der psychiatrischen Forschung und Ausbildung, um verhindern zu helfen, daß Geisteskranke, die infolge ärztlich falscher Beurteilung trotz bekannter Geisteskrankheit frei herumlaufen dürfen, Mordtaten an Kindern und Erwachsenen verüben können? Herr Abgeordneter Dr. Bechert ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Ich rufe auf die Frage XIII /9 — der Frau Abgeordneten DT. Diemer-Nicolaus —: Ist die Bundesregierung bereit, alsbald das Hebammengesetz in der Weise zu ändern, daß die Hebammen ein wirklich angemessenes Mindesteinkommen erhalten, nachdem jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 16. Januar 1964 § 14 Abs. 1 Satz 3 des Hebammengesetzes, der das MindesteinVizepräsident Dr. Jaeger L)