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    Deutscher Bundestag 135. Sitzung Bonn, den 29. Juli 1964 Inhalt: Zur Tagesordnung Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6663 A Dr. Schäfer (SPD) 6663 B Dürr (FDP) 6663 B Nachruf auf den Abg. Lermer Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6663 C Glückwünsche zu ,den Geburtstagen der Abg. Dr. Gossel und Dr. Dr. Heinemann . 6665 B Antrag betr. Postgebührenerhöhúng (SPD) (Drucksache IV/2479) ; in Verbindung mit Antrag betr. Deutsche Bundespost (CDU/ CSU) (Drucksache IV/2491 [neu]); Antrag betr. Deutsche Bundespost (Abg. Gscheidle, Cramer und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2420) und Antrag betr. Gebührenerhöhung bei der Deutschen Bundespost (FDP) (IV/2492) Erler (SPD) 6665 C Stücklen, Bundesminister 6671 D Dr Dahlgrün, Bundesminister . . . 6678 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6682 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 6688 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 6690 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 6696 A Eisenmann (FDP) 6699 D Dr. Besold (CDU/CSU) 6702 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 6704 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 6709 C Anlagen 6713 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 6663 135. Sitzung Bonn, den 29. Juli 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 132. Sitzung Seite 6458 A Zeile 7 statt „Auftrag" : Antrag; 133. Sitzung Seite I rechte Spalte statt „Falle" : Faller; Seite III rechte Spalte Zeile 6 von unten statt „6579 A" : 6597 A; Seite 6589 D Zeile 18 statt „vor": von. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Althammer 29. 7. Dr. Arndt (Berlin) 29.7. Bading 29.7. Dr.-Ing. Balke 29. 7. Balkenhol 29. 7. Bals 29. 7. Bauer (Würzburg) 29. 7. Bäumer 29. 7. Fürst von Bismarck 29. 7. Dr. Böhm (Frankfurt) 29. 7. Brand 29. 7. Dr. von Brentano 29. 7. Burckardt 29.7. Dr. Burgbacher 29. 7. Burgemeister 29. 7. Büttner 29. 7. Dr. Czaja 29.7. Dr. Dehler 29. 7. Deringer 29. 7. Dr. Eckhardt 29. 7. Dr. Even (Düsseldorf) 29. 7. Franke 29. 7. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 29. 7. Dr. Furler 29. 7. Gehring 29. 7. Dr. Gerlich 29. 7. Gewandt 29. 7. Glüsing (Dithmarschen) 29. 7. Dr. Gossel 29.7. Dr. Götz 29. 7. Freiherr zu Guttenberg 29. 7. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 29. 7. Hammersen 29. 7. Hansing 29. 7. Dr. Hellige 29. 7. Höhne 29. 7. Hufnagel 29.7. Dr. Imle 29. 7. Jacobi (Köln) 29. 7. Frau Jacobi (Marl) 29. 7. Jahn 29.7. Dr. h. c. Jaksch 29. 7. Kahn-Ackermann 29. 7. Frau Klee 29. 7. Klinker 29. 7. Dr. Koch 29. 7. Dr. Kopf 29. 7. Frau Krappe 29. 7. Kraus 29.7. Krug 29. 7. Dr. Krümmer 29. 7. Frau Dr. Kuchtner 29. 7. Kulawig 29. 7. Leicht 29. 7. Dr. Löhr 29. 7. Menke 29. 7. Dr. Meyer (Frankfurt) 29.7. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Freiherr von Mühlen 29. 7. Müller (Erbendorf) 29. 7. Müller (Worms) 29. 7. Dr. Müller-Emmert 29. 7. Dr. Müller-Hermann 29. 7. Müser 29. 7. Neumann (Allensbach) 29. 7. Nieberg 29. 7. Dr. Nissen 29. 7. Dr. Dr. Oberländer 29. 7. Oetzel 29. 7. Opitz 29. 7. Frau Pitz-Savelsberg 29. 7. Dr. Ramminger 29. 7. Riegel (Göppingen) 29. 7. Ritzel 29. 7. Saxowski 29. 7. Dr. Schellenberg 29. 7. Schlee 29.7. Schlick 29.7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 7. Schoettle 29. 7. Dr. Starke 29. 7. Steinhoff 29. 7. Stingl 29. 7. Frau Strobel 29. 7. Struve 29. 7. Theis 29.7. Unertl 29. 7. Urban 29.7. Wegener 29. 7. Wehner 29. 7. Welke 29. 7. Werner 29. 7. Dr. Wilhelmi 29. 7. Dr. Wuermeling 29. 7. Ziegler 29. 7. b) Urlaubsanträge Dr. Harm (Hamburg) 31. 10. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 26. Juni 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 271. Sitzung am 26. Juni 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 4. Juni 1964 verabschiedeten Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) 6714 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 gemäß Artikel 84 Abs. 1, 85 Abs. 1, 105 Abs. 3 und 120 a Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Im übrigen hat der Bundesrat die anliegende Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Diederichs Bonn, den 26. Juni 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 12. Juni 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Diederichs Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 26. Juni 1964 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) Entgegen den ursprünglichen Erwartungen des Gesetzgebers, die in § 323 Abs. 1 LAG in seiner bisherigen Fassung ihren Niederschlag gefunden haben, ist die wohnungsmäßige Eingliederung der Geschädigten ebenso wie ihre berufliche Eingliederung in die Landwirtschaft sowie in die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe bisher noch nicht abgeschlossen. Es besteht noch ein erheblicher Bedarf an Mitteln für Aufbaudarlehen, insbesondere für den Wohnungsbau und für die Landwirtschaft. Dieser Entwicklung wird die in § 323 Abs. 1 LAG in der bisherigen Fassung als Auslaufregelung angelegte scharfe Degression der Mittel nicht gerecht. Die vorgesehene zusätzliche Bereitstellung von 200 Mio DM für Aufbaudarlehen im Rechnungsjahr 1965 wird daher begrüßt. Sie entspricht einem dringenden Bedürfnis. Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 10. Juli 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 272. Sitzung am 10. Juli 1964 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 1964 verabschiedeten Ersten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat weiterhin folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat ist der Auffassung, daß die geltenden Vorschriften über die Abfindungs- und Ergänzungsansprüche der weichenden Erben dringend einer Neuregelung bedürfen, da sie zu immer unbefriedigenderen Ergebnissen führen. Eine alsbaldige Verabschiedung auch dieses Teils des Gesetzentwurfs erscheint deshalb notwendig." Dr. Diederichs Bonn, den 10. Juli 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. Juni 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Diederichs Anlage 4 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 10. Juli 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 272. Sitzung am 10. Juli 1964 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 26. Juni 1964 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1964 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1964) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Ferner hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung erneut, den Rationalisierungsbedürfnissen in bedrohten Wirtschaftsbereichen gesteigerte Aufmerksamkeit zu schenken, insbesondere im Hinblick auf den ERP-Wirtschaftsplan 1965 Maßnahmen zur Förderung dieses Anliegens zu treffen. Bei der in Aussicht stehenden Überarbeitung der Richtlinien über die Anwendung der Maßnahmen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 6715 zur Anpassung und Umstellung sollten die Länder beteiligt werden." Dr. Diederichs Bonn, den 10. Juli 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. Juni 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Diederichs Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 26 .Juni 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Schwabe zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Biegler *). Tetanusantitoxin, das zur Serumbehandlung eines Krankheitsverdächtigen oder Erkrankten verwendet wird, ist bereits optimal gestreut. In den meisten Apotheken und Krankenhäusern und auch bei vielen Ärzten wird es auf Vorrat gehalten. Nötigenfalls kann es in kürzester Zeit über den Arzneimittelgroßhandel bezogen werden. Abgesehen hiervon läßt sich die Zahl der Erkrankungen und damit auch die der Todesfälle, wie bereits mündlich ausgeführt, dagegen weitgehend durch die Tetanusschutzimpfung verringern. Tetanusschutzimpfungen können sowohl in öffentlichen Impfterminen der Gesundheitsämter als auch in den Praxen der Ärzteschaft durchgeführt werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Lenz vom 2. Juli 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache IV/2386 Fragen Ill und I/2): Hält der Herr Bundesinnenminister das Gesetz über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 (RGBl. I S. 985), das keinerlei Voraussetzungen statuiert, unter denen die Genehmigung zur Führung eines akademischen Grades einer ausländischen Hochschule erteilt werden muß, noch für vereinbar mit dem Grundgesetz oder hält er eine .baldige Novellierung für angebracht? Das Gesetz über die Führung akademischer Grade gilt nach Ansicht der Länder und nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1960 als Landesrecht fort. Für den hier interessierenden § 2 des Gesetzes ist dies auch die Auffassung der Bundesregierung. Soweit ich übersehen kann, ist bisher die Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 des Gesetzes nicht angezweifelt worden. Ihre Bedenken 1 Siehe 130. Sitzung Seite 6285 B nehme ich zum Anlaß, die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung mit den beteiligten Bundesressorts und den Kultusministern der Länder zu prüfen. Vom Ergebnis dieser Prüfung wird es abhängen, ob eine Novellierung des Gesetzes erforderlich ist. Ich werde Sie vom Ergebnis der Untersuchungen unterrichten. Hält es der Herr Bundesinnenminister angesichts der zunehmenden internationalen .Verflechtung auf kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet nicht ,für zweckmäßig, in Anwendung von § 2 Abs. 2 des in Frage I/1 genannten Gesetzes wenigstens für bestimmte ausländische Hochschulen (beispielsweise für solche europäischer Staaten oder der USA) eine Genehmigung hinsichtlich der akademischen Grade allgemein zu erteilen? Für die Erteilung einer allgemeinen Genehmigung sind die Kultusminister der Länder zuständig. Soweit ich informiert bin, haben diese bisher noch keine allgemeine Genehmigung zur Führung eines akademischen Grades erteilt. Ich teile Ihre Auffassung, daß angesichts der zunehmenden internationalen Verflechtung der Wissenschaft die Beantwortung der Frage, ob solche allgemeine Genehmigungen für bestimmte Hochschulen ausgesprochen werden sollten, einer sehr sorgfältigen Prüfung bedarf. Ich werde mich auch in dieser Angelegenheit mit den Kultusministern der Länder in Verbindung setzen, insbesondere auch wegen der Frage, inwieweit § 2 Abs. 2 des Gesetzes bei der Durchführung des Europäischen Abkommens über die Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen, dem die Länder noch nicht zugestimmt haben, eine Rolle spielt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Scheel vom 29. Juni 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühler (Drucksache IV/2386 Frage II) : Hat der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit den Versuch unternommen, im Kabinett eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, daß begründete Forderungen von deutschen Bundesbürgern gegenüber ausländischen diplomatischen Vertretungen bei Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit berücksichtigt werden, nachdem er vor einem Jahr an Hand des Falles Kolbach/Korea die Notwendigkeit einer derartigen Regelung erkannt und bejaht hatte? Vorweg darf ich bemerken, daß es sich bei der Fragenstellung offensichtlich um ein Mißverständnis handeln dürfte. Bei unserer persönlichen Unterredung am 3. 7. 1963 über den Fall der Eheleute Kollbach habe ich eingehend meine Bedenken gegen eine Verquickung privatrechtlicher Ansprüche einzelner deutscher Staatsbürger mit den Entwicklungshilfeleistungen der BRD dargelegt. Ich habe insbesondere die Möglichkeit einer Aufrechnung der Ansprüche des Ehepaares Kollbach gegen die von der BRD an Korea zugesagte Kapitalhilfe bereits aus rechtlichen Gründen verneinen müssen. Ich habe aber zugesagt, mich wegen einer gütlichen Bereinigung des Falles bei dem für diese Angelegenheit zuständigen Bundesminister des Auswärtigen zu verwenden. In diesem Zusammenhang hatten sie um Prüfung gebeten, ob nicht in derartigen Fällen die Entwicklungshilfe an das betreffende Entwicklungsland eingestellt werden sollte. 6716 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 Vereinbarungsgemäß habe ich mich mit Schreiben vom 9. 7. 1963, das ich Ihnen abschriftlich übersandt habe, bei dieser Prüfung auch an den Herrn Bundesminister des Auswärtigen gewandt. Die Stellungnahme des Herrn Bundesministers des Auswärtigen hat der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit Ihnen mit Schreiben vom 9. 8. 1963 mitgeteilt. In einem Schreiben vom 16. 10. 1963 an Sie hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen auch nochmals zu der Frage einer Berücksichtigung privatrechtlicher Ansprüche einzelner deutscher Staatsbürger bei den Entwicklungshilfeleistungen der BRD Stellung genommen. Diese Stellungnahme deckt sich mit meiner Auffassung. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 16. Juli 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Frankfurt) (Drucksache IV/2386 Frage IV/8 und IV/9) : Welche Stellung nimmt die 'Bundesregierung zu Zeitungsmeldungen ein, nach denen die Zahl der Kindesmißhandlungen ansteigt? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Kindesmißhandlungen zu begegnen, indem sie beispielsweise die Bevölkerung darauf hinweist, in solchen Fällen Anzeige zu erstatten? Nachdem sich inzwischen auch die Länder Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf meine Anfragegeäußert 'haben, ob die Zahl der Kindesmißhandlungen in ihrem Bereich angestiegen ist, (Frage IV/8) darf ich Ihnen nachstehend die Antworten mitteilen. Berlin: Die Zahl der Fälle von Kindesmißhandlungen zeigt eine steigende Tendenz. Das Land Berlin führt die zahlenmäßige Zunahme jedoch nicht auf eine Steigerung dieser Kriminalität, sondern auf die verstärkte Einschaltung ,der Kriminalpolizei durch die Fürsorgebehörden und auf die dadurch bewirkte Verminderung der Dunkelziffer bei diesen Straftaten zurück (unter Dunkelziffer versteht man 'diejenigen Fälle, die Iden Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt werden). Nordrhein-Westfalen: Exakte oder annähernde statistische Werte über Fälle von Kindesmißhandlung liegen bei den Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vor. Die „polizeiliche Kriminalstatistik" erfaßt diese Kriminalität nicht besonders. Örtliche spezielle Statistiken hierüber werden in Nordrhein-Westfalen nicht geführt. Die .einzelnen Ermittlungsverfahren bei den Polizeibehörden vermitteln kein vollständiges Bild über die zahlenmäßigen Bewegungen der Kindesmißhandlung der letzten Jahre in den einzelnen nordrhein-westfälischen Großstädten. Dementsprechend sind auch Zeitungsmeldungen über einzelne Ermittlungs- oder durchgeführte Strafverfahren kaum eine geeignete Grundlage für eine •entsprechende Beurteilung. Niedersachsen: Laut Mitteilung ides Niedersächsischen Kultusministers ist nach den in den letzten drei Jahren den Polizeidienststellen in Niedersachsen bekannt gewordenen Fällen von Kindesmißhandlungen ein Ansteigen nicht festzustellen. Zu beobachten Ist allerdings, daß die Tageszeitungen häufiger über diese Delikte berichten. In Verwirklichung meiner Absicht, den Ländern und dem Deutschen Kinderschutzbund zu empfehlen, die Bevölkerung in geeigneter Weise auf die Notwendigkeit der Anzeigeerstattung bei Kindesmißhandlungen hinzuweisen (Frage IV/9), habe ich folgendes Schreiben an die Herren Innenminister (-senatoren) der Länder gerichtet und den Deutschen Kinderschutzbund in gleichem Sinne informiert: „Frau Bundestagsabgeordnete Brigitte Freyh hat im Zusammenhang mit einer Anfrage über das Ansteigen der Zahl der Kindesmißhandlungen in einer Fragestunde um Auskunft gebeten, ob die Bundesregierung Möglichkeiten sehe, Kindesmißhandlungen zu begegnen, indem sie beispielsweise die Bevölkerung darauf hinweist, in solchen Fällen Anzeige zu erstatten. Ich habe die Anfrage wie 'folgt beantwortet: „Die Bundesregierung sieht solche Möglichkeiten vor allem darin, den Ländern und dem Deutschen Kinderschutzbund zu empfehlen, die Bevölkerung in geeigneter Weise auf die Notwendigkeit der Anzeigeerstattung bei Kindesmißhandlungen hinzuweisen. Das ist das einzige Mittel, über das der Bund verfügt." Ich wäre dankbar, wenn Sie dieser Empfehlung in geeigneter Weise entsprechen würden." Ich darf annehmen, daß damit Ihrem Anliegen entsprochen worden ist. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 25. Juni 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Hubert (Drucksache IV/2386 Fragen IV/13 und IV/14) : Welche Erkenntnisse hat der 6tägige Bunkertest mit einer ausgewählten Personengruppe gegenüber den im letzten Weltkrieg gemachten Erfahrungen an Gesunden und Kranken, die zum Teil weit länger in Bunkern zugebracht haben, ergeben? Das Ergebnis der Erkenntnisse aus dem sechstägigen Bunkertest in Dortmund kann nach Mitteilung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz erst nach 2-3 Monaten vorgelegt werden. Diese Frist ist notwendig, um alle Ergebnisse der Beobachtungen und Untersuchungen, die vom Personal des Bun- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 6717 desamtes für zivilen Bevölkerungsschutz und von besonderen für diesen Test geworbenen freien Wissenschaftlern gesammelt und gewonnen wurden, wissenschaftlich und statistisch zu verarbeiten und auszuwerten. Die Bundesregierung ist bereit, Mitgliedern des Bundestages ein Exemplar des Abschlußberichtes zur Verfügung zu stellen. In welcher Weise hat die Bundesregierung sich bisher die im letzten Weltkrieg gemachten Erfahrungen über die Verhaltensweise und die körperlichen Reaktionen der Menschen auf den langen Bunker-Aufenthalt zunutze gemacht? In dem vorbezeichneten Abschlußbericht werden auch Erfahrungen über Verhaltensweise und körperliche Reaktion von Menschen während langer Bunkeraufenthalte aus dem Zweiten Weltkrieg berücksichtigt werden, soweit wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Bemerkt sei, daß die vorliegenden amerikanischen Erkenntnisse zu dieser Frage bei der Aufstellung des Programms für den Bunkertest in Dortmund berücksichtigt worden sind. Anlage 10 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 6. Juli 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache IV/2386 Frage XIV/4) : In welcher Form wird die Bundesregierung im Entwurf der Bestallungsordnung für Ärzte die Bedeutung der Arbeitsmedizin für die Ausbildung der Medizinstudenten berücksichtigen? Der Referentenentwurf der Bestallungsordnung für Ärzte sieht vor, daß der Kandidat der Medizin bei der Meldung zur ärztlichen Prüfung nachzuweisen hat, daß er eine Pflichtvorlesung über Arbeitsmedizin gehört hat. Diese Regelung entspricht der Vorschrift in der schon jetzt geltenden Bestallungsordnung. Im Rahmen der Prüfung des Faches Hygiene soll die Arbeitsmedizin jedoch nicht nur mündlich — wie bisher —, sondern auch schriftlich geprüft werden. Die Prüfung in Arbeitsmedizin soll sich auf das gesamte Gebiet der Arbeitsmedizin unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitshygiene und der Berufskrankheiten erstrecken. Anlage 11 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 6. Juli 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/2386 Fragen XIV/5, XIV/6 und XIV/7) : Welche Gründe haben die Bundesregierung bisher davon abgehalten, die nach dem bereits im Jahre 1952 verkündeten Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde zu erlassende Gebührenordnung für Zahnärzte vorzulegen? Hält die Bundesregierung es für vertretbar, den durch die einstimmige Verabschiedung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde zum Ausdruck gebrachten Willen des Parlaments, die völlig veraltete durch eine den Erfordernissen der modernen Zahnheilkunde entsprechende neue Gebührenordnung zu ersetzen, fast 12 Jahre zu ignorieren? Wann gedenkt die Bundesregierung die in Frage XIV/5 genannte Gebührenordnung nunmehr vorzulegen? Eine völlig neue Gebührenordnung für Zahnärzte mit Hunderten von Positionen, die dem wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde entsprechen und zugleich den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung Verpflichteten Rechnung tragen soll, bedarf umfangreicher Erhebungen und gründlicher Beratungen mit allen Beteiligten. Der von der Zahnärzteschaft erarbeitete Vorschlag für eine neue zahnärztliche Gebührenordnung ist im Jahre 1958 dem Bundesminister des Innern vorgelegt worden. Nach Verhandlungen mit den beteiligten Ressorts und den Stellungnahmen von Krankenkassenverbänden ergab sich die Notwendigkeit, genauere statistische Unterlagen zu gewinnen. In den Jahren 1961 und 1962 wurde der inzwischen überarbeitete Entwurf von einem durch das Bundesministerium für Gesundheitswesen einberufenen Sachverständigenausschuß aus den Kreisen der Zahnärzte, der Sozialversicherung und der Sozialhilfe in allen Einzelheiten beraten. Das Ergebnis dieser Beratungen machte weitere Verhandlungen mit der Zahnärzteschaft erforderlich, die erst im April 1964 vorläufig abgeschlossen werden konnten. Der Referentenentwurf ist nunmehr fertiggestellt. Er wird in Kürze mit den beteiligten Stellen abschließend beraten werden, und ich habe die Hoffnung, daß ich ihn nach der Sommerpause dem Bundesrat zuleiten kann. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Schröder vom 26. Juni 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lang (München) (Drucksache IV/2399 Frage I) : Ist es richtig, daß die Dokumentation über die jugoslawischen Kriegsverbrechen an deutschen Kriegsgefangenen nur in den Fachbibliotheken eingesehen werden kann und nicht in Buchhandlungen käuflich ist? Das Dokumentationswerk zur Geschichte der deutschen Kriegsgefangenen in Jugoslawien 1941-1949 wird in Kürze auch in Buchhandlungen erhältlich sein. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 26. Juni 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2399 Frage III) : Welche Stellen der Bundesregierung beobachten den Fortschritt der Automation in der Industrie und die mit ihr zusammenhängende, unvermeidliche drastische Veränderung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur unserer Volkswirtschaft mit dem Ziel, ein Frühwarnsystem für drohende Wandlungen in der Gesellschaft zu schaffen, die eine Vielzahl von berufstätigen Menschen um ihren Arbeitsplatz bringen können? Die bisherige Entwicklung in der Bundesrepublik erlaubt es nach Auffassung der Bundesregierung 6718 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 nicht, von einer „drastischen Veränderung" der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der Volkswirtschaft als Folge der Automation zu sprechen. Die vermehrte Automatisierung von Produktions-, Verteilungs- und Verwaltungsabläufen ist nur eine der zahlreichen Formen des technischen Fortschritts, die zur Rationalisierung des Arbeitsprozesses nutzbar gemacht werden. Angesichts des kräftigen wirtschaftlichen Wachstums ergeben sich hieraus z. Z. keine besonderen wirtschaftspolitischen Probleme. Wegen der Knappheit an Arbeitskräften ist eine verstärkte Automation sogar erwünscht. Gleichwohl hält es die Bundesregierung für nützlich, die sich aus der Automation ergebenden tatsächlichen und möglichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu klären. Ein im Bundeswirtschaftsministerium bestehender Arbeitskreis beschäftigt sich mit den möglichen Auswirkungen der Automation auf die wirtschaftliche und soziale Struktur, den Konjunkturverlauf, die Beschäftigungslage und die sich daraus ergebenden neuen Erfordernisse beruflicher Aus- und Fortbildung. Dabei wird auch geprüft, wie der Stand und die weitere Entwicklung der Automation besser festgestellt werden können. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank vom 14. Juli 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache IV/2399 Fragen V/1, V/2 und V/3) : Welchen Beschränkungen unterliegen türkische Arbeiter nach den geltenden Verträgen und Vorschriften, wenn sie in Nordrhein-Westfalen ihren Arbeitsplatz wechseln? Türkische Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland eine unselbständige Beschäftigung ausüben wollen, benötigen — wie alle nichtdeutschen Arbeitnehmer — eine Arbeitserlaubnis des zuständigen Arbeitsamtes. Sie wird zur Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb längstens für die Dauer eines Jahres erteilt. Ausländische Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, bedürfen einer neuen Arbeitserlaubnis für einen neuen Arbeitgeber. Diese wird ihnen bei der derzeitigen Lage des Arbeitsmarktes in der Regel erteilt, wenn sie ihr Arbeitsverhältnis im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber gelöst oder unter Einhaltung der nach ihrem Arbeitsvertrag vorgesehenen Frist gekündigt haben oder wenn ein von vornherein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Ausländische Arbeitnehmer, die unter Bruch ihres Arbeitsvertrages ihren Arbeitsplatz aufgeben, erhalten keine Arbeitserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung in einem anderen Betrieb. Zur fristlosen Auflösung seines Arbeitsverhältnisses ist der ausländische Arbeitnehmer nur berechtigt, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheiden im Streitfall die Arbeitsgerichte. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer zwei Jahre in derselben Berufsgruppe erlaubt beschäftigt gewesen ist, erhält er eine Arbeitserlaubnis ohne Beschränkung auf einen bestimmten Betrieb. Ein Ausländer, dem eine solche Arbeitserlaubnis erteilt worden ist, kann innerhalb ihrer Geltungsdauer ohne Zustimmung des Arbeitsamtes eine gleichartige Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen. Nach 5jähriger ununterbrochener Beschäftigung im Bundesgebiet erwirbt ein Ausländer einen Rechtsanspruch auf eine Arbeitserlaubnis mit einer 3jährigen Geltungsdauer für eine Tätigkeit nach seiner Wahl. Das gleiche gilt, wenn sich ein ausländischer Arbeitnehmer mindestens acht Jahre ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. Aus der deutsch-türkischen Artwerbevereinbarung und dem dieser Vereinbarung beigefügten Musterarbeitsvertrag ergibt sich keine abweichende Regelung. Wie hoch sind die zusätzlichen finanziellen Belastungen eines Arbeitgebers in Nordrhein-Westfalen, der statt deutschen Arbeitern türkische beschäftigt (für Anfahrt, Dolmetscher, Unterbringung, Anlernzeit usw.) ? Bei der Anwerbung türkischer Arbeitnehmer durch die Verbindungsstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der Türkei entstehen dem Arbeitgeber Kosten in Höhe von 150 DM je Arbeitskraft, die er bei Einreichung des Vermittlungsauftrages an das zuständige Arbeitsamt entrichten muß. Dieser Betrag dient hauptsächlich zur Deckung der Reisekosten und der Reiseverpflegung. Türkischen Arbeitnehmern, die ohne Inanspruchnahme der Verbindungsstelle der Bundesanstalt ins Bundesgebiet einreisen, um eine Arbeit aufzunehmen, erstatten ihre Arbeitgeber die Reisekosten vielfach freiwillig oder auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei der Anwerbung türkischer Arbeitnehmer entstehen den Arbeitgebern vielfach Aufwendungen durch Reisen von Firmenbeauftragten in die Türkei. Nach der Arbeitsaufnahme der türkischen Arbeitnehmer verursacht ihre Betreuung und Beratung (z. B. im Verkehr mit den Behörden) laufende Kosten, deren Höhe sich kaum beziffern läßt. Hierzu gehören auch die Aufwendungen für die Bereitstellung von Dolmetschern, die etwa 10 DM monatlich je Arbeitnehmer betragen, wenn man auf 100 türkische Arbeitnehmer einen Dolmetscher rechnet. Allgemeingültige Unterlagen über die Kosten der Einarbeitung am Arbeitsplatz liegen nicht vor. Nach Angaben eines in Nordrhein-Westfalen ansässigen Betriebes, der eine große Zahl türkischer Arbeitnehmer beschäftigt, betragen sie je nach Art der Arbeit 200-1000 DM für jeden Arbeitnehmer. Ferner entstehen den Betrieben zusätzliche Belastungen bei der Unterbringung der türkischen Arbeitnehmer in Werksheimen. Sie betragen nach den Erfahrungen des erwähnten Betriebes etwa 30 DM monatlich mehr als bei deutschen Betriebsangehörigen. Wie oft wechseln türkische Arbeiter den Arbeitsplatz? Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat über den Arbeitsplatzwechsel ausländischer Arbeitnehmer in der Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 6719 Bundesrepublik eine besondere Erhebung angestellt. Danach haben in der Zeit vom 1. Februar 1963 bis 31. Januar 1964 von rd. 48 800 .beschäftigten türkischen Arbeitern etwas mehr als 20 % ihren Arbeitsplatz gewechselt, und zwar 67 % hiervon einmal, 22 % zweimal und 11 % dreimal und häufiger. Mit diesen rd. 20 % Arbeitsplatzwechslern liegen die türkischen Arbeitnehmer um etwa 4,5 % unter dem durchschnittlichen Fluktuationsgrad der Ausländer, die aus den Anwerbeländern Italien, Griechenland und Spanien stammen. Anlage 15 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 6. Juli 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Pohlenz (Drucksache IV/2399 Fragen VII/1, VII/2 und VII/3): War die Aufstellung von zwei neuen Kupolöfen bei der Fa. WESMAG, Eisengießerei, Wesel, im Herbst vergangenen Jahres genehmigungspflichtig und ist diese .Genehmigung erteilt worden? Nach einer Auskunft des Arbeits- und Sozialministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen sind bei der Firma WESMAG, Eisengießerei in Wesel, im Herbst vergangenen Jahres keine neuen Kupolöfen aufgestellt worden. Ein genehmigungspflichtiger Tatbestand hat deshalb nicht vorgelegen. Ist es nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlaubt, daß gesundheitsschädliche Abgase aus Kaminen abgeleitet werden, die nur die Höhe normaler Wohnhäuser haben? Nach der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft", der vom Bundesrat am 26. Juni 1964 mit einigen Änderungen zugestimmt wurde, werden für Anlagen, bei denen ein Schornstein zur Verteilung der Emission erforderlich ist, Schornsteinmindesthöhen festgelegt. Die Höhe der Schornsteine richtet sich nach den Immissionsverhältnissen im einzelnen Fall. Welche wirksamen Maßnahmen sind von dem ,Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Duisburg seit Oktober 1963 getroffen worden, um die Anwohnerschaft der Fa. WESMAG gesundheitlich vor den giftigen Abgasen zu schützen? Das Gewerbeaufsichtsamt in Duisburg hat im Rahmen eines vom Land Nordrhein-Westfalen für Eisengießereien aufgestellten Verbesserungsprogramms der Firma WESMAG zur Auflage gemacht, die vorhandenen Entstaubungseinrichtungen zu verbessern, bzw. durch Einbau von Filtern die Emission zu verringern. Das hierfür erforderliche Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 16 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 6. Juli 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2399 Frage VII/4) : Was tut die Bundesregierung, um den Unfallrettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes auf den öffentlichen Straßen in einen den heutigen technischen Möglichkeiten entsprechenden Stand zu versetzen? Ich darf Bezug nehmen auf die 100. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 6. Dezember 1963, in der mein Kollege, Herr Dr. Seebohm, zur Aufgabe und Organisation der Unfallhilfsstellen Stellung genommen hat. Die Bundesregierung fördert zahlreiche Maßnahmen des DRK. Unter anderem wird aus diesen Mitteln die Einrichtung und Unterhaltung von stationären Unfallhilfsstellen ermöglicht. Neben der Aufgabe, Unfallmeldungen anzunehmen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten, müssen diese zu einer wirksamen Leistung Erster Hilfe befähigt sein. Um die heutigen technischen Möglichkeiten zu berücksichtigen, wird die Ergänzung durch Beatmungs-, Absaugegeräte und Blutersatzmittel, den jeweiligen finanziellen Mitteln entsprechend, angestrebt. Außer diesen sogenannten stationären Unfallhilfsstellen bemühen sich die Organisationen (neben dem DRK auch der Johanniter-, Malteser- und Arbeitssamariterdienst sowie die Feuerwehr und der Luftschutzhilfsdienst) den Krankentransport-Unfallrettungsdienst auf den neuesten Stand zu bringen. Dazu gehört die Verwirklichung der Mindestanforderungen in bezug auf die Größe und Ausstattung der Kraftwagen und auf die medizinischen Einrichtungen der Transportwagen, sowie deren Ausstattung mit Funkgeräten. Seit mehreren Jahren sind Arzteinsatzwagen in der Erprobung, so im Raum Heidelberg unter Leitung von Prof. K. H. Bauer; dieser Wagen konnte aus Mitteln der Berufsgenossenschaft zur Verfügung gestellt werden. In Köln wurde ein Arzteinsatzwagen aus Mitteln eines Autowerkes beschafft und unter der Leitung von Prof. Hofmann erprobt. In Zusammenarbeit zwischen dem Bundesverkehrsministerium, dem Deutschen Roten Kreuz und dem HUK-Verband sollen weitere Wagen in Murnau, Essen, Freiburg und Göttingen eingesetzt werden. Eine besondere Initiative hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gezeigt. Dort laufen zur Zeit 6 Arzteinsatzwagen zur Erprobung. Außerdem stehen zwei große Arzteinsatzwagen abrufbereit; einer beim DRK in Bonn, und einer beim DRK Landesverband in Düsseldorf. Die Aufgabe der Arzteinsatzwagen ist, den Verletzten erste Hilfe zu geben, sie transportfähig zu machen und für die Operation im Krankenhaus vorzubereiten. Die bisher gewonnenen Erfahrungen sind gut. Viele Todesfälle konnten durch den Einsatz dieser Wagen vermieden werden. Nach dem Grundgesetz sind die Länder für den Rettungsdienst zuständig. Der Bund muß sich darauf beschränken, neben der Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes und der karitativen Verbände auf Grund der gewonnenen Erfahrungen Empfehlungen über die Mindestausstattungen auszusprechen. Die Antwort ergeht im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Verkehr.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Verzeihen Sie, selbstverständlich haben wir auf allen Gebieten die Bundesregierung zu kontrollieren.

    (Abg. Cramer: Das tun wir ja!)

    — Nein, das ist ein Unterschied zu der allgemeinen Kontrolle. Darauf läuft nämlich meine ganze Argumentation hinaus, verehrter Herr Kollege Cramer. Wenn wir die Bemessung der Gebühren aus diesem Hause an die Regierung delegiert haben, dann entscheidet die. Was wir dann zu kontrollieren haben — und das ist der Grundgedanke dessen, was ich hier ausführen möchte —, ist zweierlei. Wir haben zu prüfen, ob die Regierung sich im Rahmen des Gesetzes verhalten hat, und zweitens haben wir im Rahmen der Kontrolle zu prüfen, ob der Ermessensspielraum, den das Gesetz der Regierung gibt, in sorgfältiger Weise gebraucht worden ist oder ob hier ein Mißbrauch des Ermessens vorliegt.
    Das sind die beiden Teile, Herr Kollege Cramer, mit denen ich mich beschäftigen werde. Ich bedanke mich in aller Form, daß Sie mir Gelegenheit gegeben haben, Ihnen bereits die Disposition meiner Rede darzulegen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Seuffert: Wir sind doch keine Kommunalaufsicht! Dazu muß auch die Politik etwas sagen!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir das Postverwaltungsgesetz ansehen und insbesondere die Kernbestimmung des § 15 über die Haushaltsführung, dann müssen wir uns vor Augen führen, daß diejenigen, die das Gesetz damals gemacht haben — ich habe ja damals diesem Hohen Hause noch nicht angehört; aber viele von Ihnen, auf allen Seiten, haben ihm angehört —, bestimmten, daß die Bundespost die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen notwendigen Ausgaben aus ihren Einnahmen zu bestreiten hat. Das ist die Aufgabe der Bundespost. Zuschüsse aus der Bundeskasse werden nicht geleistet. Meine Damen und Herren, ich halte das nicht für einen Zwirnsfaden, etwa im Sinne von Herrn Erler, sondern für einen der fundamentalsten Grundsätze der Poststruktur überhaupt. Wir können über alles reden, wenn von der Regierung, wenn aus der Initiative des Hauses, etwa aus meiner Fraktion im Sinne der Entschließung, die sie vorgelegt hat, oder aus Ihnen Reihen (zur SPD) etwa eine Änderung dieses Grundsatzes vorgelegt wird. Dann werden wir kämpfen müssen, dann werden wir uns die Tragweite, was das bedeutet, klarmachen müssen. Damals jedenfalls hat die Vorstellung bestanden, die auch die zwanziger Jahre beherrscht hat, daß die Post ein rentables Unternehmen, ein wachsendes Unternehmen sein müsse, das nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden müsse und für das, wie ich gleich darlegen werde, nicht Zuschüsse des Bundes, sondern im Gegenteil eine Ablieferung an den Bund vorgesehen werden müsse. Darüber, meine Damen und Herren, kann man nicht so leicht hinweggehen. Es ist sehr einfach, und ich bedauere es, daß auch aus meinen



    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    Reihen ,allzu viele allzu schnell auf eine durchaus verständliche, auf eine populäre Kritik eingegangen sind und gesagt haben: Nun ja, wenn es nicht über die Gebühren geht — irgendwo muß es ja herkommen, dann mag der Steuerzahler herhalten, also der Bundeshaushalt. Meine Damen und Herren, das ist zu einfach. Zunächst lassen Sie uns versuchen, dem Gesetz, dem wir verpflichtet sind, solange es besteht, Rechnung zu tragen.
    Nun kommt der entscheidende Satz im § 21, nämlich daß die Deutsche Bundespost von ihren jährlichen Betriebseinnahmen Ablieferungen an den Bund zu leisten hat, und zwar bei 2 Milliarden DM und mehr 62/3 v. H. Meine sehr verehrten Kollegen, ich bin selbst kein Postmann, ich beschäftige mich praktisch mit der Post seit gestern mittag.

    (Heiterkeit bei der SPD — Zuruf von der SPD: Das merkt man!)

    Im übrigen bin ich genauso wie Sie allein informiert aus der Presse und aus den Veröffentlichungen, die uns sonst allgemein zugänglich gemacht worden sind. Aber seit gestern mittag beschäftige ich mich nun sehr eingehend mit dieser Frage.

    (Zuruf von der SPD: Das reicht noch nicht!)

    — Verzeihen Sie, natürlich reicht das nicht. Die Hintergründe dieser Problematik sind so, daß ich wohl weiß, daß ich mich Wochen und Monate damit beschäftigen müßte. Aber ich meine, da die meisten von uns, vielleicht außer den Mitgliedern des Postverwaltungsrats, hier total überfordert sind, weil sie ja andere Probleme in diesem Hause zu bearbeiten haben, müßte es immerhin im Sinne der überforderten Kollegen liegen, zu wissen, daß hier jemand steht und für die Sache der Post redet, der sich zumindest darum bemüht hat, den notwendigen Gesichtspunkten sorgfältig und sachlich Rechnung zu tragen.
    Meine Damen und Herren, in diesem Rahmen habe ich mich mit der Frage der Ablieferungspflicht beschäftigt. Ich hatte geglaubt, sie sei erst 1953 eingeführt worden. Meine Damen und Herren, diese Ablieferungspflicht wurde schon im Jahre 1924 eingeführt, und damals auf der Gewinngrundlage. Jetzt werden Sie sagen: was waren das damals für vernünftige Leute, die Gewinngrundlage zu nehmen! Ich weiß, daß auch aus meinen Reihen viele denken: ja, besser als der Umsatz ist doch der Gewinn. Meine Damen und Herren, damals war die Post ein gewinnbringendes Unternehmen, und zwar nicht in einem Wohlstandszeitalter, sondern in einer Zeit der schwersten sozialen und wirtschaftlichen Krisen. Da warf die Post Gewinn ab, da wurde sie so geführt, daß sie wirtschaftlich war.

    (Anhaltende große Heiterkeit bei der SPD.)

    — Wenn Sie fertig sind mit Ihrem Lachen, werde ich meine Ausführungen fortsetzen. — Lachen Sie ruhig weiter; ich kann noch eine ganze Weile warten.
    Es ist aber hochinteressant, daß es über die Ablieferungspflicht auf der Grundlage des Gewinnes so viel Streitigkeiten gab, daß die Post, damit ihr nicht zuviel abgenommen wurde, anregte, die Abgabe auf 62/3 % des Umsatzes zu pauschalieren; selbstverständlich bei anderen Umsatzgrößen, als sie jetzt im Gesetz enthalten sind.
    So kam es im Jahre 1930, in einem der kritischsten Jahre der Weimarer Republik, zu einer Regelung, wie sie heute im Gesetz steht, nämlich einer 62/3-%-Ablieferung auf der Grundlage des Umsatzes. Damals auch insofern im Interesse des Reichshaushalts, als der Reichshaushalt in seiner kritischen Lage wissen wollte, was er denn überhaupt bei abfallender Konjunktur möglicherweise aus dem Reichsposthaushalt erhalten könnte.
    So, meine Damen und Herren, kam es damals zur Ablieferung; und ich meine, eine Institution, die so alt ist und die durch so viele kritische und wirtschafts- und sozialpolitisch unterschiedliche Entwicklungen ihre Position gewahrt hat, können wir nicht so einfach beseitigen.
    Ich habe soeben im Zusammenhang mit den kommunalen Versorgungsbetrieben auf die Konzessionsabgabe verwiesen. Warum eigentlich sollte die Post nicht im Hinblick auf ihre Monopolsituation — zu etwa 70 bis 80 % hat die Post ein De-jure und Defacto-Monopol — eine Konzessionsabgabe zahlen?
    Meine Damen und Herren, es wird so viel von Eigenkapital gesprochen; in den Entschließungen meiner Fraktion, in Ihren Anträgen kommt das zum Ausdruck. Das ist alles durchaus verständlich. Aber der Begriff „Eigenkapital" kommt im Postverwaltungsgesetz gar nicht vor. Dieser Begriff „Eigenkapital" stammt aus der Betriebswirtschaft. In einem privatwirtschaftlichen Unternehmen hat das Eigenkapital den Sinn, die Risiken des Unternehmens aufzufangen. Das ist der eigentliche Sinn. Aber wenn man nun etwa meint, die Post als ein Unternehmen, das — als Sondervermögen — gar nicht in Konkurs geraten kann, müsse im Sinne eines privatwirtschaftlichen Unternehmens ein Eigenkapital haben, dann möchte ich auch gebührend darauf hinweisen, daß dieses Eigenkapital betriebswirtschaftlich gesehen in gleicher Weise verzinst werden muß wie Fremdkapital auch und daß zum mindesten der Geber des Eigenkapitals, nämlich der Eigentümer Bund, einen Anspruch darauf hat, diese Zinsen zu erhalten. Insofern können Sie natürlich sagen: Diese Ablieferungspflicht hat etwa den Charakter einer Konzessionsabgabe, hat etwa den Charakter einer Abfindung der Eigenkapitalverzinsung; er hat möglicherweise auch den Charakter etwa des Ersatzes der gewährten Steuerfreiheit.
    Ich würde jedenfalls angesichts der Situation, daß wir den Entwurf eines Mehrwertsteuergesetzes vorliegen haben, nicht meinen, daß wir, bevor wir die Mehrwertsteuer-Reform geklärt haben, dieses Problem etwa vorab entscheiden sollten. Oder glauben Sie im Ernst, man könnte der Post die Ablieferungspflicht abnehmen und sie außerdem noch von der Mehrwertsteuer befreien — mit den Folgen, die uns soeben der Herr Kollege Eppler in einer Zwischenfrage schon deutlich gemacht hat,

    (Zuruf von der SPD: Genau daran denken wir!)

    daß nämlich dann die Steuerbelastungen innerhalb
    der Post untergehen könnten, und zwar als Kosten



    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    untergehen mit der Maßgabe, daß sie preissteigernd wirken und nicht abgewälzt werden würden.
    Meine Damen und Herren, soviel zur Ablieferungspflicht, soviel zum Eigenkapital.
    Im Zusammenhang damit wird immer wieder von den betriebsfremden Lasten oder den politischen Lasten gesprochen. Gut; wir haben eine ganze Liste von solchen betriebsfremden Lasten. Wogegen ich mich aber wehre, ist, daß Sie die Post so ohne weiteres mit der Bundesbahn gleichsetzen, und das tun Sie auch in Ihrem Sachantrag. Meine Damen und Herren, die Lage der Bundesbahn und die Lage der Bundespost sind völlig unterschiedlich, und zwar zunächst einmal im Ausgangspunkt.

    (Abg. Seuffert: In Ihrem Antrag, Herr Schmidt, kommen die politischen Belastungen vor!)

    — Davon reden wir nicht; in Ihrem Antrag steht etwas von der Bundesbahn.

    (Abg. Seuffert: In Ihrem steht etwas von der politischen Belastung!)

    — Verzeihen Sie, ich rede ja im Augenblick von der politischen Belastung im Hinblick auf die Bundesbahn. Aber den Vergleich zwischen Bundesbahn und Bundespost hat unser Antrag nicht aufgenommen, weil wir uns klar darüber geworden sind, daß das zwei nicht ohne weiteres vergleichbare Größen sind, wie uns auch der Bundesfinanzminister heute morgen in seiner Rede bereits dargelegt hat. Die Bundesbahn ist ein schrumpfendes Unternehmen, das in seiner ganzen Breite einem Wettbewerb ausgesetzt ist, und zwar einem harten Wettbewerb, nicht nur mit der Binnenschiffahrt, nicht nur mit dem Kraftverkehr, sondern auch im Hinblick auf wesentliche strukturelle Änderungen, die sich hier vollziehen. Ich darf nur darauf hinweisen, daß z. B. Pipelines zur Beförderung von Öl gebaut werden und in großem Umfange der Bahn die Transporte wegnehmen. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß die Kohle am Ort der Produktion verstromt wird und dies die Wirkung hat, daß Kohle nicht mehr über die Bahn transportiert wird. Man könnte noch eine ganze Reihe von anderen Beispielen wählen. Jedenfalls ist hier eine spezifische Situation gegeben, die nicht so ohne weiteres auf die Bundespost übertragen werden kann, die in einem vollen Maße am wirtschaftlichen Wachstum, an der Steigerung des Sozialprodukts teilgenommen hat.
    Meine Damen und Herren, es gibt selbstverständlich betriebsfremde Lasten. Wir werden uns darüber Gedanken machen müssen, wenn uns die Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes vorlegt, welcher Art diese betriebsfremden Lasten sind und inwieweit sie möglicherweise auf den Bund übernommen werden können. Aber 1953 gab es den Begriff der betriebsfremden Lasten auch; den gab es sogar schon in den zwanziger Jahren. Denken Sie z. B. an den Begriff der Sozialtarife. Es ist eben die Frage, ob wir als Politiker eigentlich immer berufen sind, politische Preise, z. B. auch politische Gebühren, zu machen. Wenn wir das machen, entstehen nämlich zusätzliche politische Lasten, und wir torpedieren gerade das, was wir mit dem Gesetz von 1953 gewollt haben;
    wir wollten in die Post möglichst wirtschaftliche Gesichtspunkte und keine politischen Gesichtspunkte einschleusen.

    (Beifall der Abgeordneten in der Mitte.)

    Ich persönlich bin der Meinung — das haben Sie aus der Darstellung, die ich hier gegeben habe, ersehen —, daß sich die Bundesregierung jedenfalls formell und materiell im Rahmen des geltenden Rechts gehalten hat.
    Nun habe ich eigentlich zum Schluß nur noch die Frage aufzuwerfen: Hat die Bundesregierung von dem Ermessensspielraum, der ihr auf Grund des Postverwaltungsgesetzes gegeben ist, einen angemessenen Gebrauch gemacht? Meine Damen und Herren, im Postverwaltungsgesetz steht kein Wort davon, daß die einzelnen Dienstzweige etwa in sich in Einnahme und Ausgabe gedeckt sein müssen, sondern im Postverwaltungsgesetz steht als Generalgrundsatz, daß Einnahme und Ausgabe miteinander zur Deckung zu bringen sind, aber nicht einzelne Dienstzweige. Insofern hatte die Bundesregierung die Freiheit, den einen Dienstzweig auszulassen und den anderen Dienstzweig stärker zu belasten, diese Freiheit hatte sie. Ob uns das paßt, ob mir das paßt, ob das nun in dem Sinne vertretbar ist, daß es populär ist, diese Frage, meine Damen und Herren, sollten wir, glaube ich, erst gar nicht an uns ziehen, jedenfalls nicht innerhalb der Regierungskoalition, sondern wir sollten nur fragen, ob mit dieser Maßnahme, die die Regierung dem Gesetz gemäß getroffen hat — ganz unabhängig davon, ob sie uns in ihren Einzelheiten paßt — einen vernünftigen Gebrauch von ihrem Ermessen gemacht hat. Da meine ich, die wirtschaftliche Begründung, die sie gibt, verdient Beachtung. Nämlich Angebot und Nachfrage sind gerade auf dem Fernsprechsektor weit auseinandergeraten. Wir haben Hunderttausende von Gesuchen um Neuanschlüsse, und dies angesichts der Tatsache, daß wir mit dem Ausbau unseres Fernsprechnetzes — im Umfang von etwa 90 % — an der Spitze aller westlichen Nationen stehen. Niemand kann hier mit uns konkurrieren.
    Auf der anderen Seite möchten wir aber gern, daß im Interesse unserer Wirtschaft bei den Investitionen auch modernste Entwicklungen Rechnung getragen werden kann. Wir möchten, daß das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage wiederhergestellt wird, daß die Nachfrage nach Neuanschlüssen befriedigt werden kann und daß in den Spitzenzeiten, in denen, wie wir gehört haben, nicht einmal mehr dringende Staatsgespräche — etwa zwischen 21 und 22.30 Uhr — geführt werden können, diese Friktionen der Übernachfrage durch Tarifgestaltung — und zwar im Hinblick auf die Kosten selbstverständlich durch eine saftige Tarifgestaltung — gelöst werden. Das halte ich für eine in sich vernünftige Begründung.
    Ich persönlich bin selbstverständlich einer der vielen Besserwisser dieses Hauses. Ich hätte es natürlich anders gemacht. Aber, meine Damen und Herren, wir sind nicht mehr gefragt, ob wir es besser wußten. Wir haben das delegiert. Die Regierung hatte ihre Entscheidung zu treffen, und sie hat sie



    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    getroffen. Lassen Sie uns doch anerkennen, daß diese Regierung gesetzmäßig und daß sie im Rahmen eines vernünftigen Ermessens gehandelt hat! Ob es nun im einzelnen in unserem Sinne ist oder nicht, jedenfalls meine ich, daß eine Regierungskoalition der Regierung insoweit ein volles Vertrauen schenken sollte. Unser ganzes Bemühen sollte darauf gerichtet sein, die Post zu einem hochleistungsfähigen Unternehmen werden zu lassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Zoglmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Siegfried Zoglmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich kurz fassen. Ich will das nicht nur ankündigen, sondern auch tatsächlich tun, und ich hoffe, daß ich der Dankbarkeit des Hauses gewiß bin; denn wir sind alle von weither geholt worden, und ich glaube, wir haben alle das Bestreben, diese sehr ernste Frage, die wir hier behandeln, heute möglichst schnell zu erledigen. Das vorweg!
    Ich möchte mich nur mit der politischen Seite des Problems befassen, und da möchte ich gleich bei Ihnen, sehr verehrter Herr Kollege Erler, beginnen. Sie haben vorhin gesagt, die Bundesregierung habe mit diesem Streich — das haben Sie zwar nicht gesagt, aber das sage ich jetzt — gewartet, bis wir in den Ferien seien, und dann sei der Streich geführt worden. Ich möchte die Regierung insofern in Schutz nehmen. Ich glaube, die Vermutung, daß das Kabinett gewissermaßen hinter dem Busch liegend abgewartet hat, bis wir alle unsere Ferienziele erreicht hatten, und dann diese Gebührenerhöhung verkündet hat, trifft nicht zu. Wir sollten der Bundesregierung anständigerweise bestätigen, daß wir sie in dieser Hinsicht nicht verdächtigen.

    (Abg. Wienand: Nur in diesem Fall? — Heiterkeit.)

    — In dieser Hinsicht nicht verdächtigen!
    Nun ein Zweites! Es wurde verschiedentlich gesagt, daß dieses Problem hochgespielt worden sei. In diesem Zusammenhang wurde auch eine bestimmte Zeitung genannt. Auch der Herr Kollege Erler hat sich mit dieser Zeitung befaßt und hat auch ihren Namen genannt. Er hat gesagt: Gut, wenn wir einen glücklichen Einfall haben, warum sollten die nicht hinterher auch einenguten Einfall halben? Nun, Herr Kollege Erler, ich will dieses Problem nicht vertiefen. Aber ich könnte mit vorstellen, daß bestimmte Telefonate zu einer bestimmten Zeit geführt wurden. Sie wurden auch mit anderen Kollegen aus ,anderen Fraktionen geführt, —

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    — „Hört! Hört!"? Was ist dabei? Ich brauche gar nicht zu hören, ich habe gehört, schon damals, als telefoniert wurde.

    (Heiterkeit. — Abg. Erler: Haben Sie etwa mitgehört?)

    Deshalb, lieber Kollege Erler, will ich dieses Problem nicht vertiefen. Ich will sogar noch einen Schritt weitergehen. Ich will ihnen attestieren — nicht nur weil ich Journalist bin, sondern ich möchte es ganz allgemein sagen —: wenn eine deutsche Zeitung eine Sache vernünftig aufgreift und behandelt, weil sie vielleicht den Puls tatsächlich spürt —weil sie die Hand am Puls der Menschen draußen hat —, dann ist das eine vernünftige Sache, unid wir sollten das gelten lassen. Ich sehe keinen Grund, weshalb nicht auch einmal eine deutsche Zeitung veranlassen sollte, daß dieses Haus zusammentritt. Warum das also schamhaft verbergen? Ich sehe keine Veranlassung dafür.
    Ich könnte mir vorstellen, daß auch mit dem Kollegen Strauß telefoniert worden ist. Mit ihm muß sogar telefoniert worden sein; denn von ihm haben wir ja etwas in dieser Zeitung gelesen.

    (Heiterkeit.)

    Nun ein Weiteres. Lieber Kollege Erler, ich bin Ihnen sehr, sehr dankbar — und meine Kollegen auch, wir sind Ihnen alle sehr dankbar — für Ihre Ehrlichkeit, mit der Sie die Hintergründe Ihrer Überlegungen aufgezeigt haben. Sie haben nämlich wörtlich erklärt, der Bundestag sollte die Bundesregierung veranlassen, das Defizit der Bundespost auf den Bundesetat zu übernehmen, was in der Folge bedeuten würde, daß einige Überlegungen der Koalitionsparteien für das Wahljahr nicht verwirklicht werden könnten. Sie haben in diesem Zusammenhang, um das ganz deutlich zu sagen, wörtlich vom „Kuchenausschuß" gesprochen. Ich darf Ihnen dazu folgendes sagen. Einen solchen „Kuchenausschuß" gibt es nicht. Ich stamme aus einer Mehlspeisegegend. Ich würde mich an einem solchen „Kuchenausschuß" sehr gern beteiligen, und ich wäre möglicherweise von meiner Fraktion in diesen Ausschuß berufen worden. Diesen Ausschuß gibt es nicht. Auch hier muß ich die Bundesregierung in Schutz nehmen.
    Aber Ihnen, Herr Kollege Erler, unid den Kollegen der SPD und der deutschen Öffentlichkeit muß ich eines offen sagen. Wenn hier versucht wird, Überlegungen, die in Richtung einer Steuererleichterung gehen, kaputt zu machen, dann, glaube ich, ist das kein verdienstvolles Unternehmen, dem sich eine Fraktion dieses Hauses hier unterzieht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.) Wir alle sollten uns — —