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    532. Gesundheitswesen: 1
    533. Bading,: 1
    534. Junghans,: 1
    535. Junker,: 1
    536. Kurlbaum,: 1
    537. Lange: 1
    538. Memmel: 1
    539. Reiseerleichterungen: 1
    540. Kriegsversehrte: 1
    541. IV/2444: 1
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    545. Pensionen: 1
    546. Renten: 1
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    550. .als: 1
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    617. Erler.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 135. Sitzung Bonn, den 29. Juli 1964 Inhalt: Zur Tagesordnung Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6663 A Dr. Schäfer (SPD) 6663 B Dürr (FDP) 6663 B Nachruf auf den Abg. Lermer Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6663 C Glückwünsche zu ,den Geburtstagen der Abg. Dr. Gossel und Dr. Dr. Heinemann . 6665 B Antrag betr. Postgebührenerhöhúng (SPD) (Drucksache IV/2479) ; in Verbindung mit Antrag betr. Deutsche Bundespost (CDU/ CSU) (Drucksache IV/2491 [neu]); Antrag betr. Deutsche Bundespost (Abg. Gscheidle, Cramer und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2420) und Antrag betr. Gebührenerhöhung bei der Deutschen Bundespost (FDP) (IV/2492) Erler (SPD) 6665 C Stücklen, Bundesminister 6671 D Dr Dahlgrün, Bundesminister . . . 6678 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6682 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 6688 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 6690 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 6696 A Eisenmann (FDP) 6699 D Dr. Besold (CDU/CSU) 6702 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 6704 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 6709 C Anlagen 6713 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 6663 135. Sitzung Bonn, den 29. Juli 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 132. Sitzung Seite 6458 A Zeile 7 statt „Auftrag" : Antrag; 133. Sitzung Seite I rechte Spalte statt „Falle" : Faller; Seite III rechte Spalte Zeile 6 von unten statt „6579 A" : 6597 A; Seite 6589 D Zeile 18 statt „vor": von. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Althammer 29. 7. Dr. Arndt (Berlin) 29.7. Bading 29.7. Dr.-Ing. Balke 29. 7. Balkenhol 29. 7. Bals 29. 7. Bauer (Würzburg) 29. 7. Bäumer 29. 7. Fürst von Bismarck 29. 7. Dr. Böhm (Frankfurt) 29. 7. Brand 29. 7. Dr. von Brentano 29. 7. Burckardt 29.7. Dr. Burgbacher 29. 7. Burgemeister 29. 7. Büttner 29. 7. Dr. Czaja 29.7. Dr. Dehler 29. 7. Deringer 29. 7. Dr. Eckhardt 29. 7. Dr. Even (Düsseldorf) 29. 7. Franke 29. 7. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 29. 7. Dr. Furler 29. 7. Gehring 29. 7. Dr. Gerlich 29. 7. Gewandt 29. 7. Glüsing (Dithmarschen) 29. 7. Dr. Gossel 29.7. Dr. Götz 29. 7. Freiherr zu Guttenberg 29. 7. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 29. 7. Hammersen 29. 7. Hansing 29. 7. Dr. Hellige 29. 7. Höhne 29. 7. Hufnagel 29.7. Dr. Imle 29. 7. Jacobi (Köln) 29. 7. Frau Jacobi (Marl) 29. 7. Jahn 29.7. Dr. h. c. Jaksch 29. 7. Kahn-Ackermann 29. 7. Frau Klee 29. 7. Klinker 29. 7. Dr. Koch 29. 7. Dr. Kopf 29. 7. Frau Krappe 29. 7. Kraus 29.7. Krug 29. 7. Dr. Krümmer 29. 7. Frau Dr. Kuchtner 29. 7. Kulawig 29. 7. Leicht 29. 7. Dr. Löhr 29. 7. Menke 29. 7. Dr. Meyer (Frankfurt) 29.7. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Freiherr von Mühlen 29. 7. Müller (Erbendorf) 29. 7. Müller (Worms) 29. 7. Dr. Müller-Emmert 29. 7. Dr. Müller-Hermann 29. 7. Müser 29. 7. Neumann (Allensbach) 29. 7. Nieberg 29. 7. Dr. Nissen 29. 7. Dr. Dr. Oberländer 29. 7. Oetzel 29. 7. Opitz 29. 7. Frau Pitz-Savelsberg 29. 7. Dr. Ramminger 29. 7. Riegel (Göppingen) 29. 7. Ritzel 29. 7. Saxowski 29. 7. Dr. Schellenberg 29. 7. Schlee 29.7. Schlick 29.7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 7. Schoettle 29. 7. Dr. Starke 29. 7. Steinhoff 29. 7. Stingl 29. 7. Frau Strobel 29. 7. Struve 29. 7. Theis 29.7. Unertl 29. 7. Urban 29.7. Wegener 29. 7. Wehner 29. 7. Welke 29. 7. Werner 29. 7. Dr. Wilhelmi 29. 7. Dr. Wuermeling 29. 7. Ziegler 29. 7. b) Urlaubsanträge Dr. Harm (Hamburg) 31. 10. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 26. Juni 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 271. Sitzung am 26. Juni 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 4. Juni 1964 verabschiedeten Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) 6714 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 gemäß Artikel 84 Abs. 1, 85 Abs. 1, 105 Abs. 3 und 120 a Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Im übrigen hat der Bundesrat die anliegende Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Diederichs Bonn, den 26. Juni 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 12. Juni 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Diederichs Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 26. Juni 1964 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) Entgegen den ursprünglichen Erwartungen des Gesetzgebers, die in § 323 Abs. 1 LAG in seiner bisherigen Fassung ihren Niederschlag gefunden haben, ist die wohnungsmäßige Eingliederung der Geschädigten ebenso wie ihre berufliche Eingliederung in die Landwirtschaft sowie in die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe bisher noch nicht abgeschlossen. Es besteht noch ein erheblicher Bedarf an Mitteln für Aufbaudarlehen, insbesondere für den Wohnungsbau und für die Landwirtschaft. Dieser Entwicklung wird die in § 323 Abs. 1 LAG in der bisherigen Fassung als Auslaufregelung angelegte scharfe Degression der Mittel nicht gerecht. Die vorgesehene zusätzliche Bereitstellung von 200 Mio DM für Aufbaudarlehen im Rechnungsjahr 1965 wird daher begrüßt. Sie entspricht einem dringenden Bedürfnis. Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 10. Juli 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 272. Sitzung am 10. Juli 1964 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 1964 verabschiedeten Ersten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat weiterhin folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat ist der Auffassung, daß die geltenden Vorschriften über die Abfindungs- und Ergänzungsansprüche der weichenden Erben dringend einer Neuregelung bedürfen, da sie zu immer unbefriedigenderen Ergebnissen führen. Eine alsbaldige Verabschiedung auch dieses Teils des Gesetzentwurfs erscheint deshalb notwendig." Dr. Diederichs Bonn, den 10. Juli 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. Juni 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Diederichs Anlage 4 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 10. Juli 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 272. Sitzung am 10. Juli 1964 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 26. Juni 1964 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1964 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1964) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Ferner hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung erneut, den Rationalisierungsbedürfnissen in bedrohten Wirtschaftsbereichen gesteigerte Aufmerksamkeit zu schenken, insbesondere im Hinblick auf den ERP-Wirtschaftsplan 1965 Maßnahmen zur Förderung dieses Anliegens zu treffen. Bei der in Aussicht stehenden Überarbeitung der Richtlinien über die Anwendung der Maßnahmen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 6715 zur Anpassung und Umstellung sollten die Länder beteiligt werden." Dr. Diederichs Bonn, den 10. Juli 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. Juni 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Diederichs Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 26 .Juni 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Schwabe zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Biegler *). Tetanusantitoxin, das zur Serumbehandlung eines Krankheitsverdächtigen oder Erkrankten verwendet wird, ist bereits optimal gestreut. In den meisten Apotheken und Krankenhäusern und auch bei vielen Ärzten wird es auf Vorrat gehalten. Nötigenfalls kann es in kürzester Zeit über den Arzneimittelgroßhandel bezogen werden. Abgesehen hiervon läßt sich die Zahl der Erkrankungen und damit auch die der Todesfälle, wie bereits mündlich ausgeführt, dagegen weitgehend durch die Tetanusschutzimpfung verringern. Tetanusschutzimpfungen können sowohl in öffentlichen Impfterminen der Gesundheitsämter als auch in den Praxen der Ärzteschaft durchgeführt werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Lenz vom 2. Juli 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache IV/2386 Fragen Ill und I/2): Hält der Herr Bundesinnenminister das Gesetz über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 (RGBl. I S. 985), das keinerlei Voraussetzungen statuiert, unter denen die Genehmigung zur Führung eines akademischen Grades einer ausländischen Hochschule erteilt werden muß, noch für vereinbar mit dem Grundgesetz oder hält er eine .baldige Novellierung für angebracht? Das Gesetz über die Führung akademischer Grade gilt nach Ansicht der Länder und nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1960 als Landesrecht fort. Für den hier interessierenden § 2 des Gesetzes ist dies auch die Auffassung der Bundesregierung. Soweit ich übersehen kann, ist bisher die Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 des Gesetzes nicht angezweifelt worden. Ihre Bedenken 1 Siehe 130. Sitzung Seite 6285 B nehme ich zum Anlaß, die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung mit den beteiligten Bundesressorts und den Kultusministern der Länder zu prüfen. Vom Ergebnis dieser Prüfung wird es abhängen, ob eine Novellierung des Gesetzes erforderlich ist. Ich werde Sie vom Ergebnis der Untersuchungen unterrichten. Hält es der Herr Bundesinnenminister angesichts der zunehmenden internationalen .Verflechtung auf kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet nicht ,für zweckmäßig, in Anwendung von § 2 Abs. 2 des in Frage I/1 genannten Gesetzes wenigstens für bestimmte ausländische Hochschulen (beispielsweise für solche europäischer Staaten oder der USA) eine Genehmigung hinsichtlich der akademischen Grade allgemein zu erteilen? Für die Erteilung einer allgemeinen Genehmigung sind die Kultusminister der Länder zuständig. Soweit ich informiert bin, haben diese bisher noch keine allgemeine Genehmigung zur Führung eines akademischen Grades erteilt. Ich teile Ihre Auffassung, daß angesichts der zunehmenden internationalen Verflechtung der Wissenschaft die Beantwortung der Frage, ob solche allgemeine Genehmigungen für bestimmte Hochschulen ausgesprochen werden sollten, einer sehr sorgfältigen Prüfung bedarf. Ich werde mich auch in dieser Angelegenheit mit den Kultusministern der Länder in Verbindung setzen, insbesondere auch wegen der Frage, inwieweit § 2 Abs. 2 des Gesetzes bei der Durchführung des Europäischen Abkommens über die Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen, dem die Länder noch nicht zugestimmt haben, eine Rolle spielt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Scheel vom 29. Juni 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühler (Drucksache IV/2386 Frage II) : Hat der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit den Versuch unternommen, im Kabinett eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, daß begründete Forderungen von deutschen Bundesbürgern gegenüber ausländischen diplomatischen Vertretungen bei Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit berücksichtigt werden, nachdem er vor einem Jahr an Hand des Falles Kolbach/Korea die Notwendigkeit einer derartigen Regelung erkannt und bejaht hatte? Vorweg darf ich bemerken, daß es sich bei der Fragenstellung offensichtlich um ein Mißverständnis handeln dürfte. Bei unserer persönlichen Unterredung am 3. 7. 1963 über den Fall der Eheleute Kollbach habe ich eingehend meine Bedenken gegen eine Verquickung privatrechtlicher Ansprüche einzelner deutscher Staatsbürger mit den Entwicklungshilfeleistungen der BRD dargelegt. Ich habe insbesondere die Möglichkeit einer Aufrechnung der Ansprüche des Ehepaares Kollbach gegen die von der BRD an Korea zugesagte Kapitalhilfe bereits aus rechtlichen Gründen verneinen müssen. Ich habe aber zugesagt, mich wegen einer gütlichen Bereinigung des Falles bei dem für diese Angelegenheit zuständigen Bundesminister des Auswärtigen zu verwenden. In diesem Zusammenhang hatten sie um Prüfung gebeten, ob nicht in derartigen Fällen die Entwicklungshilfe an das betreffende Entwicklungsland eingestellt werden sollte. 6716 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 Vereinbarungsgemäß habe ich mich mit Schreiben vom 9. 7. 1963, das ich Ihnen abschriftlich übersandt habe, bei dieser Prüfung auch an den Herrn Bundesminister des Auswärtigen gewandt. Die Stellungnahme des Herrn Bundesministers des Auswärtigen hat der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit Ihnen mit Schreiben vom 9. 8. 1963 mitgeteilt. In einem Schreiben vom 16. 10. 1963 an Sie hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen auch nochmals zu der Frage einer Berücksichtigung privatrechtlicher Ansprüche einzelner deutscher Staatsbürger bei den Entwicklungshilfeleistungen der BRD Stellung genommen. Diese Stellungnahme deckt sich mit meiner Auffassung. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 16. Juli 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Frankfurt) (Drucksache IV/2386 Frage IV/8 und IV/9) : Welche Stellung nimmt die 'Bundesregierung zu Zeitungsmeldungen ein, nach denen die Zahl der Kindesmißhandlungen ansteigt? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Kindesmißhandlungen zu begegnen, indem sie beispielsweise die Bevölkerung darauf hinweist, in solchen Fällen Anzeige zu erstatten? Nachdem sich inzwischen auch die Länder Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf meine Anfragegeäußert 'haben, ob die Zahl der Kindesmißhandlungen in ihrem Bereich angestiegen ist, (Frage IV/8) darf ich Ihnen nachstehend die Antworten mitteilen. Berlin: Die Zahl der Fälle von Kindesmißhandlungen zeigt eine steigende Tendenz. Das Land Berlin führt die zahlenmäßige Zunahme jedoch nicht auf eine Steigerung dieser Kriminalität, sondern auf die verstärkte Einschaltung ,der Kriminalpolizei durch die Fürsorgebehörden und auf die dadurch bewirkte Verminderung der Dunkelziffer bei diesen Straftaten zurück (unter Dunkelziffer versteht man 'diejenigen Fälle, die Iden Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt werden). Nordrhein-Westfalen: Exakte oder annähernde statistische Werte über Fälle von Kindesmißhandlung liegen bei den Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vor. Die „polizeiliche Kriminalstatistik" erfaßt diese Kriminalität nicht besonders. Örtliche spezielle Statistiken hierüber werden in Nordrhein-Westfalen nicht geführt. Die .einzelnen Ermittlungsverfahren bei den Polizeibehörden vermitteln kein vollständiges Bild über die zahlenmäßigen Bewegungen der Kindesmißhandlung der letzten Jahre in den einzelnen nordrhein-westfälischen Großstädten. Dementsprechend sind auch Zeitungsmeldungen über einzelne Ermittlungs- oder durchgeführte Strafverfahren kaum eine geeignete Grundlage für eine •entsprechende Beurteilung. Niedersachsen: Laut Mitteilung ides Niedersächsischen Kultusministers ist nach den in den letzten drei Jahren den Polizeidienststellen in Niedersachsen bekannt gewordenen Fällen von Kindesmißhandlungen ein Ansteigen nicht festzustellen. Zu beobachten Ist allerdings, daß die Tageszeitungen häufiger über diese Delikte berichten. In Verwirklichung meiner Absicht, den Ländern und dem Deutschen Kinderschutzbund zu empfehlen, die Bevölkerung in geeigneter Weise auf die Notwendigkeit der Anzeigeerstattung bei Kindesmißhandlungen hinzuweisen (Frage IV/9), habe ich folgendes Schreiben an die Herren Innenminister (-senatoren) der Länder gerichtet und den Deutschen Kinderschutzbund in gleichem Sinne informiert: „Frau Bundestagsabgeordnete Brigitte Freyh hat im Zusammenhang mit einer Anfrage über das Ansteigen der Zahl der Kindesmißhandlungen in einer Fragestunde um Auskunft gebeten, ob die Bundesregierung Möglichkeiten sehe, Kindesmißhandlungen zu begegnen, indem sie beispielsweise die Bevölkerung darauf hinweist, in solchen Fällen Anzeige zu erstatten. Ich habe die Anfrage wie 'folgt beantwortet: „Die Bundesregierung sieht solche Möglichkeiten vor allem darin, den Ländern und dem Deutschen Kinderschutzbund zu empfehlen, die Bevölkerung in geeigneter Weise auf die Notwendigkeit der Anzeigeerstattung bei Kindesmißhandlungen hinzuweisen. Das ist das einzige Mittel, über das der Bund verfügt." Ich wäre dankbar, wenn Sie dieser Empfehlung in geeigneter Weise entsprechen würden." Ich darf annehmen, daß damit Ihrem Anliegen entsprochen worden ist. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 25. Juni 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Hubert (Drucksache IV/2386 Fragen IV/13 und IV/14) : Welche Erkenntnisse hat der 6tägige Bunkertest mit einer ausgewählten Personengruppe gegenüber den im letzten Weltkrieg gemachten Erfahrungen an Gesunden und Kranken, die zum Teil weit länger in Bunkern zugebracht haben, ergeben? Das Ergebnis der Erkenntnisse aus dem sechstägigen Bunkertest in Dortmund kann nach Mitteilung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz erst nach 2-3 Monaten vorgelegt werden. Diese Frist ist notwendig, um alle Ergebnisse der Beobachtungen und Untersuchungen, die vom Personal des Bun- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 6717 desamtes für zivilen Bevölkerungsschutz und von besonderen für diesen Test geworbenen freien Wissenschaftlern gesammelt und gewonnen wurden, wissenschaftlich und statistisch zu verarbeiten und auszuwerten. Die Bundesregierung ist bereit, Mitgliedern des Bundestages ein Exemplar des Abschlußberichtes zur Verfügung zu stellen. In welcher Weise hat die Bundesregierung sich bisher die im letzten Weltkrieg gemachten Erfahrungen über die Verhaltensweise und die körperlichen Reaktionen der Menschen auf den langen Bunker-Aufenthalt zunutze gemacht? In dem vorbezeichneten Abschlußbericht werden auch Erfahrungen über Verhaltensweise und körperliche Reaktion von Menschen während langer Bunkeraufenthalte aus dem Zweiten Weltkrieg berücksichtigt werden, soweit wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Bemerkt sei, daß die vorliegenden amerikanischen Erkenntnisse zu dieser Frage bei der Aufstellung des Programms für den Bunkertest in Dortmund berücksichtigt worden sind. Anlage 10 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 6. Juli 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache IV/2386 Frage XIV/4) : In welcher Form wird die Bundesregierung im Entwurf der Bestallungsordnung für Ärzte die Bedeutung der Arbeitsmedizin für die Ausbildung der Medizinstudenten berücksichtigen? Der Referentenentwurf der Bestallungsordnung für Ärzte sieht vor, daß der Kandidat der Medizin bei der Meldung zur ärztlichen Prüfung nachzuweisen hat, daß er eine Pflichtvorlesung über Arbeitsmedizin gehört hat. Diese Regelung entspricht der Vorschrift in der schon jetzt geltenden Bestallungsordnung. Im Rahmen der Prüfung des Faches Hygiene soll die Arbeitsmedizin jedoch nicht nur mündlich — wie bisher —, sondern auch schriftlich geprüft werden. Die Prüfung in Arbeitsmedizin soll sich auf das gesamte Gebiet der Arbeitsmedizin unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitshygiene und der Berufskrankheiten erstrecken. Anlage 11 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 6. Juli 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/2386 Fragen XIV/5, XIV/6 und XIV/7) : Welche Gründe haben die Bundesregierung bisher davon abgehalten, die nach dem bereits im Jahre 1952 verkündeten Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde zu erlassende Gebührenordnung für Zahnärzte vorzulegen? Hält die Bundesregierung es für vertretbar, den durch die einstimmige Verabschiedung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde zum Ausdruck gebrachten Willen des Parlaments, die völlig veraltete durch eine den Erfordernissen der modernen Zahnheilkunde entsprechende neue Gebührenordnung zu ersetzen, fast 12 Jahre zu ignorieren? Wann gedenkt die Bundesregierung die in Frage XIV/5 genannte Gebührenordnung nunmehr vorzulegen? Eine völlig neue Gebührenordnung für Zahnärzte mit Hunderten von Positionen, die dem wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde entsprechen und zugleich den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung Verpflichteten Rechnung tragen soll, bedarf umfangreicher Erhebungen und gründlicher Beratungen mit allen Beteiligten. Der von der Zahnärzteschaft erarbeitete Vorschlag für eine neue zahnärztliche Gebührenordnung ist im Jahre 1958 dem Bundesminister des Innern vorgelegt worden. Nach Verhandlungen mit den beteiligten Ressorts und den Stellungnahmen von Krankenkassenverbänden ergab sich die Notwendigkeit, genauere statistische Unterlagen zu gewinnen. In den Jahren 1961 und 1962 wurde der inzwischen überarbeitete Entwurf von einem durch das Bundesministerium für Gesundheitswesen einberufenen Sachverständigenausschuß aus den Kreisen der Zahnärzte, der Sozialversicherung und der Sozialhilfe in allen Einzelheiten beraten. Das Ergebnis dieser Beratungen machte weitere Verhandlungen mit der Zahnärzteschaft erforderlich, die erst im April 1964 vorläufig abgeschlossen werden konnten. Der Referentenentwurf ist nunmehr fertiggestellt. Er wird in Kürze mit den beteiligten Stellen abschließend beraten werden, und ich habe die Hoffnung, daß ich ihn nach der Sommerpause dem Bundesrat zuleiten kann. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Schröder vom 26. Juni 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lang (München) (Drucksache IV/2399 Frage I) : Ist es richtig, daß die Dokumentation über die jugoslawischen Kriegsverbrechen an deutschen Kriegsgefangenen nur in den Fachbibliotheken eingesehen werden kann und nicht in Buchhandlungen käuflich ist? Das Dokumentationswerk zur Geschichte der deutschen Kriegsgefangenen in Jugoslawien 1941-1949 wird in Kürze auch in Buchhandlungen erhältlich sein. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 26. Juni 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2399 Frage III) : Welche Stellen der Bundesregierung beobachten den Fortschritt der Automation in der Industrie und die mit ihr zusammenhängende, unvermeidliche drastische Veränderung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur unserer Volkswirtschaft mit dem Ziel, ein Frühwarnsystem für drohende Wandlungen in der Gesellschaft zu schaffen, die eine Vielzahl von berufstätigen Menschen um ihren Arbeitsplatz bringen können? Die bisherige Entwicklung in der Bundesrepublik erlaubt es nach Auffassung der Bundesregierung 6718 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 nicht, von einer „drastischen Veränderung" der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der Volkswirtschaft als Folge der Automation zu sprechen. Die vermehrte Automatisierung von Produktions-, Verteilungs- und Verwaltungsabläufen ist nur eine der zahlreichen Formen des technischen Fortschritts, die zur Rationalisierung des Arbeitsprozesses nutzbar gemacht werden. Angesichts des kräftigen wirtschaftlichen Wachstums ergeben sich hieraus z. Z. keine besonderen wirtschaftspolitischen Probleme. Wegen der Knappheit an Arbeitskräften ist eine verstärkte Automation sogar erwünscht. Gleichwohl hält es die Bundesregierung für nützlich, die sich aus der Automation ergebenden tatsächlichen und möglichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu klären. Ein im Bundeswirtschaftsministerium bestehender Arbeitskreis beschäftigt sich mit den möglichen Auswirkungen der Automation auf die wirtschaftliche und soziale Struktur, den Konjunkturverlauf, die Beschäftigungslage und die sich daraus ergebenden neuen Erfordernisse beruflicher Aus- und Fortbildung. Dabei wird auch geprüft, wie der Stand und die weitere Entwicklung der Automation besser festgestellt werden können. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank vom 14. Juli 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache IV/2399 Fragen V/1, V/2 und V/3) : Welchen Beschränkungen unterliegen türkische Arbeiter nach den geltenden Verträgen und Vorschriften, wenn sie in Nordrhein-Westfalen ihren Arbeitsplatz wechseln? Türkische Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland eine unselbständige Beschäftigung ausüben wollen, benötigen — wie alle nichtdeutschen Arbeitnehmer — eine Arbeitserlaubnis des zuständigen Arbeitsamtes. Sie wird zur Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb längstens für die Dauer eines Jahres erteilt. Ausländische Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, bedürfen einer neuen Arbeitserlaubnis für einen neuen Arbeitgeber. Diese wird ihnen bei der derzeitigen Lage des Arbeitsmarktes in der Regel erteilt, wenn sie ihr Arbeitsverhältnis im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber gelöst oder unter Einhaltung der nach ihrem Arbeitsvertrag vorgesehenen Frist gekündigt haben oder wenn ein von vornherein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Ausländische Arbeitnehmer, die unter Bruch ihres Arbeitsvertrages ihren Arbeitsplatz aufgeben, erhalten keine Arbeitserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung in einem anderen Betrieb. Zur fristlosen Auflösung seines Arbeitsverhältnisses ist der ausländische Arbeitnehmer nur berechtigt, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheiden im Streitfall die Arbeitsgerichte. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer zwei Jahre in derselben Berufsgruppe erlaubt beschäftigt gewesen ist, erhält er eine Arbeitserlaubnis ohne Beschränkung auf einen bestimmten Betrieb. Ein Ausländer, dem eine solche Arbeitserlaubnis erteilt worden ist, kann innerhalb ihrer Geltungsdauer ohne Zustimmung des Arbeitsamtes eine gleichartige Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen. Nach 5jähriger ununterbrochener Beschäftigung im Bundesgebiet erwirbt ein Ausländer einen Rechtsanspruch auf eine Arbeitserlaubnis mit einer 3jährigen Geltungsdauer für eine Tätigkeit nach seiner Wahl. Das gleiche gilt, wenn sich ein ausländischer Arbeitnehmer mindestens acht Jahre ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. Aus der deutsch-türkischen Artwerbevereinbarung und dem dieser Vereinbarung beigefügten Musterarbeitsvertrag ergibt sich keine abweichende Regelung. Wie hoch sind die zusätzlichen finanziellen Belastungen eines Arbeitgebers in Nordrhein-Westfalen, der statt deutschen Arbeitern türkische beschäftigt (für Anfahrt, Dolmetscher, Unterbringung, Anlernzeit usw.) ? Bei der Anwerbung türkischer Arbeitnehmer durch die Verbindungsstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der Türkei entstehen dem Arbeitgeber Kosten in Höhe von 150 DM je Arbeitskraft, die er bei Einreichung des Vermittlungsauftrages an das zuständige Arbeitsamt entrichten muß. Dieser Betrag dient hauptsächlich zur Deckung der Reisekosten und der Reiseverpflegung. Türkischen Arbeitnehmern, die ohne Inanspruchnahme der Verbindungsstelle der Bundesanstalt ins Bundesgebiet einreisen, um eine Arbeit aufzunehmen, erstatten ihre Arbeitgeber die Reisekosten vielfach freiwillig oder auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei der Anwerbung türkischer Arbeitnehmer entstehen den Arbeitgebern vielfach Aufwendungen durch Reisen von Firmenbeauftragten in die Türkei. Nach der Arbeitsaufnahme der türkischen Arbeitnehmer verursacht ihre Betreuung und Beratung (z. B. im Verkehr mit den Behörden) laufende Kosten, deren Höhe sich kaum beziffern läßt. Hierzu gehören auch die Aufwendungen für die Bereitstellung von Dolmetschern, die etwa 10 DM monatlich je Arbeitnehmer betragen, wenn man auf 100 türkische Arbeitnehmer einen Dolmetscher rechnet. Allgemeingültige Unterlagen über die Kosten der Einarbeitung am Arbeitsplatz liegen nicht vor. Nach Angaben eines in Nordrhein-Westfalen ansässigen Betriebes, der eine große Zahl türkischer Arbeitnehmer beschäftigt, betragen sie je nach Art der Arbeit 200-1000 DM für jeden Arbeitnehmer. Ferner entstehen den Betrieben zusätzliche Belastungen bei der Unterbringung der türkischen Arbeitnehmer in Werksheimen. Sie betragen nach den Erfahrungen des erwähnten Betriebes etwa 30 DM monatlich mehr als bei deutschen Betriebsangehörigen. Wie oft wechseln türkische Arbeiter den Arbeitsplatz? Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat über den Arbeitsplatzwechsel ausländischer Arbeitnehmer in der Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juli 1964 6719 Bundesrepublik eine besondere Erhebung angestellt. Danach haben in der Zeit vom 1. Februar 1963 bis 31. Januar 1964 von rd. 48 800 .beschäftigten türkischen Arbeitern etwas mehr als 20 % ihren Arbeitsplatz gewechselt, und zwar 67 % hiervon einmal, 22 % zweimal und 11 % dreimal und häufiger. Mit diesen rd. 20 % Arbeitsplatzwechslern liegen die türkischen Arbeitnehmer um etwa 4,5 % unter dem durchschnittlichen Fluktuationsgrad der Ausländer, die aus den Anwerbeländern Italien, Griechenland und Spanien stammen. Anlage 15 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 6. Juli 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Pohlenz (Drucksache IV/2399 Fragen VII/1, VII/2 und VII/3): War die Aufstellung von zwei neuen Kupolöfen bei der Fa. WESMAG, Eisengießerei, Wesel, im Herbst vergangenen Jahres genehmigungspflichtig und ist diese .Genehmigung erteilt worden? Nach einer Auskunft des Arbeits- und Sozialministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen sind bei der Firma WESMAG, Eisengießerei in Wesel, im Herbst vergangenen Jahres keine neuen Kupolöfen aufgestellt worden. Ein genehmigungspflichtiger Tatbestand hat deshalb nicht vorgelegen. Ist es nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlaubt, daß gesundheitsschädliche Abgase aus Kaminen abgeleitet werden, die nur die Höhe normaler Wohnhäuser haben? Nach der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft", der vom Bundesrat am 26. Juni 1964 mit einigen Änderungen zugestimmt wurde, werden für Anlagen, bei denen ein Schornstein zur Verteilung der Emission erforderlich ist, Schornsteinmindesthöhen festgelegt. Die Höhe der Schornsteine richtet sich nach den Immissionsverhältnissen im einzelnen Fall. Welche wirksamen Maßnahmen sind von dem ,Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Duisburg seit Oktober 1963 getroffen worden, um die Anwohnerschaft der Fa. WESMAG gesundheitlich vor den giftigen Abgasen zu schützen? Das Gewerbeaufsichtsamt in Duisburg hat im Rahmen eines vom Land Nordrhein-Westfalen für Eisengießereien aufgestellten Verbesserungsprogramms der Firma WESMAG zur Auflage gemacht, die vorhandenen Entstaubungseinrichtungen zu verbessern, bzw. durch Einbau von Filtern die Emission zu verringern. Das hierfür erforderliche Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 16 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 6. Juli 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2399 Frage VII/4) : Was tut die Bundesregierung, um den Unfallrettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes auf den öffentlichen Straßen in einen den heutigen technischen Möglichkeiten entsprechenden Stand zu versetzen? Ich darf Bezug nehmen auf die 100. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 6. Dezember 1963, in der mein Kollege, Herr Dr. Seebohm, zur Aufgabe und Organisation der Unfallhilfsstellen Stellung genommen hat. Die Bundesregierung fördert zahlreiche Maßnahmen des DRK. Unter anderem wird aus diesen Mitteln die Einrichtung und Unterhaltung von stationären Unfallhilfsstellen ermöglicht. Neben der Aufgabe, Unfallmeldungen anzunehmen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten, müssen diese zu einer wirksamen Leistung Erster Hilfe befähigt sein. Um die heutigen technischen Möglichkeiten zu berücksichtigen, wird die Ergänzung durch Beatmungs-, Absaugegeräte und Blutersatzmittel, den jeweiligen finanziellen Mitteln entsprechend, angestrebt. Außer diesen sogenannten stationären Unfallhilfsstellen bemühen sich die Organisationen (neben dem DRK auch der Johanniter-, Malteser- und Arbeitssamariterdienst sowie die Feuerwehr und der Luftschutzhilfsdienst) den Krankentransport-Unfallrettungsdienst auf den neuesten Stand zu bringen. Dazu gehört die Verwirklichung der Mindestanforderungen in bezug auf die Größe und Ausstattung der Kraftwagen und auf die medizinischen Einrichtungen der Transportwagen, sowie deren Ausstattung mit Funkgeräten. Seit mehreren Jahren sind Arzteinsatzwagen in der Erprobung, so im Raum Heidelberg unter Leitung von Prof. K. H. Bauer; dieser Wagen konnte aus Mitteln der Berufsgenossenschaft zur Verfügung gestellt werden. In Köln wurde ein Arzteinsatzwagen aus Mitteln eines Autowerkes beschafft und unter der Leitung von Prof. Hofmann erprobt. In Zusammenarbeit zwischen dem Bundesverkehrsministerium, dem Deutschen Roten Kreuz und dem HUK-Verband sollen weitere Wagen in Murnau, Essen, Freiburg und Göttingen eingesetzt werden. Eine besondere Initiative hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gezeigt. Dort laufen zur Zeit 6 Arzteinsatzwagen zur Erprobung. Außerdem stehen zwei große Arzteinsatzwagen abrufbereit; einer beim DRK in Bonn, und einer beim DRK Landesverband in Düsseldorf. Die Aufgabe der Arzteinsatzwagen ist, den Verletzten erste Hilfe zu geben, sie transportfähig zu machen und für die Operation im Krankenhaus vorzubereiten. Die bisher gewonnenen Erfahrungen sind gut. Viele Todesfälle konnten durch den Einsatz dieser Wagen vermieden werden. Nach dem Grundgesetz sind die Länder für den Rettungsdienst zuständig. Der Bund muß sich darauf beschränken, neben der Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes und der karitativen Verbände auf Grund der gewonnenen Erfahrungen Empfehlungen über die Mindestausstattungen auszusprechen. Die Antwort ergeht im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Verkehr.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Dürr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion hat soeben die Vorlage eines Antrages beschlossen. Leider liegt er dem Hohen Hause noch nicht schriftlich vor. Ich bitte, damit einverstanden zu sein, daß auch dieser Antrag auf die Tagesordnung gesetzt wird. Ich habe von dien Vertretern der einzelnen Fraktionen bereits mündlich die Zusage bekommen, daß der Aufsetzung auf die Tagesordnung zugestimmt wird.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich unterstelle, das Haus ist einverstanden. Aber, Herr Abgeordneter Dürr, wir sollten den Antrag natürlich noch im Laufe oder Verhandlungen bekommen.

(Heiterkeit.)

Also dieser Antrag — Drucksache IV/2492 — wird noch verteilt.
Der Antrag ,der Fraktion der CDU/CSU wird gegenwärtig vervielfältigt und dann verteilt.
Ehe ich :die Tagesordnungspunkte aufrufe, gedenken wir unseres am 15. Juli an einem Herzinfarkt verstorbenen Kollegen Josef Lermer.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Josef Lermer wurde am 3. November 1894 in Oberwalting im Kreise Straubing geboren. Als junger Landwirt entwickelte er den ererbten Hof zum Saatbaubetrieb und anerkannten Lehrbetrieb. Als 30jähriger wurde er — noch in den Jahren der Weimarer Republik — Kreisvorsitzender der Bayerischen Volkspartei. Von 1927 bis 1933 war er außerdem Vorstandsmitglied des Christlichen Bauernvereins Niederbayern.
Nach dem Zusammenbruch von 1945 nahm Josef Lermer sogleich wieder am politischen Leben unseres Landes und seiner bayerischen Heimat teil. Im Jahre 1945 war er unter den Gründungsmitgliedern der Christlich-Sozialen Union im Kreise Straubing. Er gehörte für seine Partei ,dein Kreistag Straubing an, und zu gleicher Zeit übernahm 'er das damals schwierige Amt eines ehrenamtlichen Leiters des Ernährungsamts in Straubing.
In vielfältiger Weise arbeitete Josef Lermer in der bäuerlichen Selbstverwaltung mit. Als Vorstandsmitglied und Kreisobmann des Niederbayerischen Bauernverbandes, als Mitglied des Bezirksverbandes im Regierungsbezirk Niederbayern und als Aufsichtsratvorsitzender mehrerer landwirtschaftlicher Genossenschaften nahm er in seiner Weise am politischen und am wirtschaftlichen Wiederaufbau teil.
Er war außerdem Beisitzer des Arbeitsgerichts und des Verwaltungsgerichts in Regensburg. Josef Lermer war weiter Präsident der Katholischen Aktion für das Landvolk der Diözese Regensburg.
Dem Deutschen Bundestag gehörte unser verstorbener Kollege für den Wahlkreis Straubing seit 1953

Präsident D. Dr. Gerstenmaier
an. Er war Mitglied des Ausschusses für Verkehr, Post und Fernmeldewesen und des Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung nach Art. 45 des Grundgesetzes. Außerdem war er Mitglied der beratenden Versammlung des Europarates und der Versammlung der Westeuropäischen Union.
Meine Damen und Herren, wir beklagen den plötzlichen Tod dieses geschätzten Kollegen. Ich spreche den Angehörigen sowie der Fraktion der Christlich-Demokratischen und der Christlich-Sozialen Union !die Anteilnahme des Hauses aus. Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen erhoben. Ichdanke Ihnen. -
Folgende amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. Juni 1964 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Drittes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft
Gesetz zu der Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens vom 16. Juni 1960 zur Änderung des Artikels XVI des Abkommens über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife
Gesetz zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes
Gesetz zu den Verträgen vom 21. Mai 1962 über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Monaco
Fünftes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (5. ÄndG BVFG)

Gesetz zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
Zweites Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften
Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)

Gesetz über die Anordnung allgemeiner Zwischenfestsetzungen durchschnittlicher Jahresarbeitsverdienste in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen
Gesetz zu dem Vertrag vom 5. August 1963 über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser
Gesetz zu der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
Gesetz zum Ratsbeschluß der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 18. Dezember 1962 Fiber die Annahme von Grundnormen für den Strahlenschutz
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG).
Zum Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) hat der Bundesrat eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist.
In der Sitzung am 26. Juni 1964 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich des Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2431 verteilt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juli 1964 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Viertes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Viertes Besoldungserhöhungsgesetz)

Zweites Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1956 über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten
Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Drittes Gesetz zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (3. ÄndG KgfEG)

Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 16/64/EWG (Reis) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Reis)
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse
Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West)
Gesetz zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung der Höfeordnung
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1964 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1964)

Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Mai 1964 zur Änderung des Abkommens vom 29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit
Gesetz zur Europäischen Sozialcharta vom 18. Oktober 1961
Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes
Viertes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes Zum
Ersten Gesetz zur Änderung der Höfeordnung
Gesetz über .die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1964 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1964)

hat der Bundesrat ferner Entschließungen gefaßt, die als Anlagen 3 und 4 diesem Protokoll beigefügt sind.
Dem Gesetz zur Änderung des Maß- und Gewichtsgesetzes hat der Bundesrat in seiner 272. Sitzung am 10. Juli 1964 nicht zugestimmt. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2456 verteilt.
In der Sitzung am 10. Juli 1964 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich des
Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 13/64/EWG (Milch und Milcherzeugnisse) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse)
Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 14/64/EWG (Rindfleisch) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Rindfleisch)
Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG)

Gesetzes zur Änderung von Wertgrenzen und Kostenvorschriften in der Zivilgerichtsbarkeit
zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Seine Schreiben sind als Drucksachen IV/2457, IV/2458, IV/2459 und IV/2460 verteilt.
Der Herr Präsident des Bundesrates hat unter dem 26. Juni 1964 mitgeteilt, daß der Bundesrat .in seiner 271. Sitzung am 26. Juni 1964 gemäß § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes beschlossen hat, gegen folgende Verordnungen keine Bedenken zu erheben:
Dreiundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Angleichungszoll für Brot - 2. Neufassung)

Zweiundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung - Balsamterpentinöl usw.)

Fünfundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Aufhebung der Angleichungszölle für Waffeln und Kekse)

Vierundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Angleichungszoll für Dextrine und Stärke -2. Neufestsetzung).
Seine Schreiben sind als Drucksachen IV/2430, IV/2435, IV/2436 und IV/2437 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 24. Juni 1964 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Entlassung von Arbeitskräften bei den Stationierungsstreitkräften - Drucksache IV/2334 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2428 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter ,dem 24. Juni 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Corterier, Dr. Serres und Genossen betr. europäische Zivilluftfahrt - Drucksache IV/2358 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2434 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 25. Juni 1964 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung - Drucksache 1V/2333 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2443 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 30. Juni 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Zimmer, Dr. Meyer (Frankfurt) und Genossen betr. Politische Union Europas - Drucksache IV/2359 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV12446 verteilt.



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Der Herr Staatssekretär im Bundesministerium des Innern hat unter dem 8. Juli 1964 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Gutachten zur Beamtenbesoldung — Drucksache IV/2406 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2449 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 10. Juli 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Arendt (Wattenscheid), Dr. Schmidt (Offenbach), Bergmann, Hor-mann (Freiburg), Heiland, Wolf, Büttner und Genossen betr. Chron. Ephysem-Bronchitis bei älteren Arbeitnehmern insbesondere bei Bergleuten — Drucksache IV/2343 — beantwortet. Sen Schreiben ist als Drucksache IV/2451 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 8. Juli 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bauer (Würzburg), Dr. Müller-Emmert und Genossen betr. Wahrnehmung der Rechte der durch den Konkurs der „BRANDARIS"- und „AMILA"-Versicherungen geschädigten deutschen Staatsangehörigen — Drucksache IV/2278 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2462 verteilt.
Der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtehau und Raumordnung hat unter dem 9. Juli 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten von Bodelschwingh, Glüsing (Dithmarschen), Wittmer-Eigenbrodt und Genossen betr. Wohnungsbau in ländlichen Gemeinden — Drucksache IV/2422 — beantwortet. Sein Schreiben ,ist als Drucksache IV/2464 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 8. Juli 1964 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. steuerliche Behandlung der Im öffentlichen Dienst gezahlten Kinderzuschläge — Drucksache IV/2405 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2465 verteilt.
Der Herr Bundesminister .für Gesundheitswesen hat unter dem 9. Juli 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange (Essen) und Fraktion der SPD betr. Luftverunreinigung durch Heizen — Drucksache IV/2330 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2469 verteilt.
Der Herr Staatssekretär im Bundesministerium des Innern hat unter dem 21. Juli 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hubert, Memmel und Genossen betr. Reiseerleichterungen für Kriegsversehrte — Drucksache IV/2444 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2481 verteilt.
Der Herr Staatssekretär im Bundesministerium des Innern hat unter dem 13. Juli 1964 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Zusammentreffen von Pensionen und Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen — Drucksache IV/2461 — beantwortet. Sein Schreiben wird .als Drucksache IV/2486 verteilt.
Der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 27. Juli 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Seither, Knobloch, Dr. Hamm (Kaiserslautern), Leicht und Genossen betr. zollfreie Einfuhr von Wein und Traubensaft aus Frankreich — Drucksache IV/2424 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache IV/2488 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat am 22. Juni 1964 unter Bezug auf den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Mai 1963 einen Überblick über die voraussichtliche Entwicklung des Bundeshaushalts für den Drei-Jahreszeitraum 1964 bis 1966 gegeben, ,der als Drucksache IV/2410 verteilt ist.
Der Herr Bundesminister des Innern hat am 24. Juni 1964 unter Bezug auf die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 1963 über den Ausbau Berlins als Stätte der Bildung, der Wissenschaft und der Kunst berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2429 verteilt.
Der Herr Staatssekretär im Bundesministerium des Innern hat am 10. Juli 1964 unter Bezug auf den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1964 über die Erhöhung des Tage- und Übernachtungsgeldes und des Beschäftigungstagegeldes der Beamten berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2466 verteilt.
Der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung hat am 10. Juli 1964 unter Bezug auf den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1963 über die Umschichtungsmaßnahmen der Länder und Kommunen im sozialen Wohnungsbau berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2467 verteilt.
Der Abgeordnete Fritsch hat seine Fragen XI/1 und 2 aus Drucksache IV/2202 zurückgezogen.
Die Glückwünsche des Hauses spreche ich dem Herrn Kollegen Dr. Gossel zum 72. Geburtstag aus.

(Beifall.)

Dem Herrn Kollegen Dr. Dr. Heinemann gratulieren wir zum 65. Geburtstag.

(Beifall.)

Damit, meine Damen und Herren, sind wir bei der Arbeit dieses Nachmittags. Ich rufe zunächst auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
betr. Postgebührenerhöhung

(Drucksache IV/2479).

Das Wort zur Einbringung und Begründung dieses Antrags hat Herr Abgeordneter Erler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Auftrage der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion habe ich, wie der Herr Bundestagspräsident vorhin bekannt gegeben hat, beantragt, den Bundestag zu seiner heutigen Sitzung zusammenzurufen. Wir beraten heute deshalb, weil die Bundesregierung die wesentliche Erhöhung der Gebühren für den Fernsprech-
    und Fernschreibverkehr der Deutschen Bundespost beschlossen hat, nachdem das Parlament in die Ferien gegangen war.
    Die Sondersitzung, zu der wir uns heute hier versammelt haben, findet statt, nachdem klar wurde, daß keine Abwürgung der Sachdebatte durch eine folgsame Mehrheit möglich und zu erwarten sein würde. Dafür sind die Maßnahmen im Regierungslager selber zu umstritten. Das bleibt auch dann richtig, wenn einige markante Stimmen aus Bayern jetzt nicht mehr ganz so deutlich wahrnehmbar sind.

    (Beifall und Lachen bei der SPD.)

    Sie scheinen sich mit der einseitig — ohne Anhörung des Parlaments — beschlossenen Maßnahme abgefunden zu haben und vertrösten auf die Zukunft.
    Für alle, die durch diese Maßnahme aber jetzt belastet werden, und für die deutsche Volkswirtschaft ist das ein mehr denn magerer Trost. Die Entscheidung des Bundeskabinetts widerspricht den vom Kabinett und vom Bundeskanzler verkündeten Grundsätzen der Preisstabilität.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es geht nicht an, auf diesem Gebiet Appelle immer nur an andere zu richten.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Der Bundeskanzler hat durch seine Mitwirkung an diesem Beschluß und durch sein Festhalten daran die Glaubwürdigkeit in den Fragen der Preispolitik verloren.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Außerdem kommen wir aber heute auch zusammen, um der Regierung klarzumachen, daß sie nicht in der Weise, wie geschehen, mit der Volksvertretung umspringen kann,

    (Beifall bei der SPD)

    und zwar sogar mit den eigenen Fraktionen. Am 15. April 1964 haben die Regierungsfraktionen einen Antrag gestellt, der ähnlich dem heute eingebrachten aussieht. Der heutige ist lediglich etwas ausführlicher; aber er hat in der Sache das gleiche Begehren. Geschehen ist daraufhin nichts — oder doch, mit einer Ausnahme: statt dem Antrage der Koalitionsfraktionen zu entsprechen, der damals im Bundestage angenommen worden ist, hat man das Gegenteil getan, nämlich ohne Durchführung der dort angeregten Maßnahmen und Prüfungen die Gebührenerhöhung beschlossen. Man hat vorsichtshalber zu diesem Zweck die Parlamentsferien abgewartet.

    (Zustimmung und Hört! Hört! bei der SPD.)




    Erler
    Das ist hinter diem Rücken der Volksvertretung geschehen, hinter Ihrem zu den Regierungsparteien)
    eigenen Rücken, denn Sie haben das nicht gewollt.

    (Unruhe bei dien Regierungsparteien. — Zuruf: Postverwaltungsgesetz!)

    Sie haben ausdrücklich seinerzeit in der Debatte hier klargemacht, daß eine Gebührenerhöhung nur in Frage kommt, nachdem alles das geprüft worden ist, was in Ihrem Antrag gefordert wurde.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das sind also ausreichende Gründe, um eine Debatte am heutigen Tage zu erzwingen.
    Um gleich einige Legenden zu zerstören: in den Haushaltsberatungen ist am 16. April 1964 über dieses Problem ausführlich gesprochen worden. Mein Kollege Cramer hat z. B. unter anderem dazu folgendes ausgeführt:
    Müssen die Verkehrszahlen noch weiter zurückgehen, bevor im Kabinett entsprechende Konsequenzen gezogen werden? Auf diese Überlegung ist es wohl auch zurückzuführen, daß das Gespräch über die mögliche Gebührenerhöhung inzwischen wieder ein wenig verstummt ist, nachdem vor einigen Wochen schon angekündigt worden war, daß die Briefgebühr von 20 Pf auf 30 Pf erhöht werden sollte.
    Alles in allem
    — so damals Herr Cramer —
    wird es höchste Zeit, daß die Bundesregierung
    diesem Hohen Hause und damit der Öffentlichkeit mit aller Deutlichkeit erklärt, wie sie sich die Sanierung der Deutschen Bundespost überhaupt vorstellt. Wir wünschen Klarheit über folgende Punkte:
    — ich bin froh, daß Sie inzwischen das auch alles in Ihren Antrag aufgenommen haben; wir haben das alles ausdrücklich gewünscht —
    a) die Neuregelung der Ablieferung an den Bund, eventuell durch Änderung des Postverwaltungsgesetzes, so daß die Ablieferung nicht mehr vom Umsatz, sondern vom Gewinn erfolgt,
    b) die Kapitalaufstockung, d. h. die Herstellung eines gesunden Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdkapital,
    c) die Möglichkeiten der Vermeidung einer Gebührenerhöhung.
    Nicht also, wenn ich das hier einflechten darf, die Möglichkeit einer Erhöhung der Gebühren.
    Herr Cramer sagte weiter:
    Zu diesem Fragenkomplex gehört auch das Problem der Investitionen. Investitionen sind notwendig a) zur Rationalisierung aller Postzweige und b) zum Ausbau des Fernsprechwesens.
    Auch der Kollege Eisenmann von den Bänken der Regierungskoalition hat damals einige bemerkenswerte Ausführungen zu diesem Thema gemacht, aus denen sich ganz klar ergibt, daß der Bundestag bei den Haushaltsberatungen nicht davon ausgehen konnte, man würde hinter seinem Rücken und vor Durchführung der ins Auge gefaßten Maßnahmen
    die Gebührenerhöhung beschließen. Damals hat Herr Eisenmann hier dargelegt:
    Es erhebt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, um eine Gebührenerhöhung bei der Post zu vermeiden. Wir haben uns im Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen in Anwesenheit des Herrn Ministers und seiner zuständigen Referenten sehr eingehend über die Problematik und über die Möglichkeiten unterhalten. Ich möchte auch hier im Hohen Hause wiederholen, was ich dm Ausschuß gesagt habe: Man möge prüfen, ob nicht das Investitionsprogramm der Post irgendwie gestreckt werden kann.
    Das war ein sehr umstrittener Punkt. Ich glaube, daß gerade die Investitionen auf dem Gebiete des Fernsprechwesens nicht gestreckt werden können, sondern eher verstärkt werden müssen. Aber immerhin, der Kollege Eisenmann hat weiter hinzugefügt:
    Es wäre aber auch anzumerken, daß Gebührenerhöhungen, die man in der Erwartung durchführt, daß sich das Betriebsergebnis verbessern werde, die entgegengesetzte Wirkung haben können.
    Er hat also ausdrücklich davor gewarnt, anzunehmen, die Gebührenerhöhung schlechthin verbessere das Betriebsergebnis; „ich glaube" — so damals Herr Kollege Eisenmann — „das könnte sich als Trugschluß erweisen".

    (Zuruf von der Mitte: Könnte!)

    Ja, könnte, es hat sich z. B. bei den Postwurfsendungen als ein eindeutiger Trugschluß erwiesen, denn die Postwurfsendungen sind um rund zwei Drittel seit der Gebührenerhöhung zurückgegangen. Aber immerhin kann das ,auch auf Gebieten eintreten, bei denen es für die Post betrüblich wäre. — Ich erinnere also lediglich an diese damaligen Bemerkungen.
    Am 6. Mai hat mein Kollege Cramer noch einmal zusammengefaßt:
    Die vom Bundestag geforderte Kommission, zu deren Einsetzung die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert wurde, wird die Aufgabe haben, diese Punkte zu prüfen: Neuregelung der Ablieferung, angemessene Wiederaufstockung des Eigenkapitals, Übernahme betriebsfremder Lasten auf den Bund, Sicherung der Finanzierung notwendiger Investitionen für die Rationalisierung und den Ausbau der Einrichtungen der Bundespost.
    Damals wurde die Bundesregierung aufgefordert, die vom Bundestag beschlossene Kommission unverzüglich einzusetzen — es ist nicht geschehen — und dem Deutschen Bundestag den geforderten Bericht der Kommission so schnell wie möglich vorzulegen — das ist natürlich auch nicht geschehen, denn die Kommission gibt es gar nicht — und den Betrag der Postabgabe an den Bundeshaushalt, der durch die Einnahmen der Bundespost nach dem gegenwärtigen Stand nicht gedeckt ist, bis zur endgültigen Neuregelung zu stunden.



    Erler
    Es hieß dann abschließend in jener ,Erklärung:
    Nach sozialdemokratischer Auffassung kann eine Gebührenerhöhung nicht in Erwägung gezogen werden, solange der Bericht der Kommission nicht vorliegt.
    Es scheint Kollegen zu geben, die es jetzt umgekehrt machen wollen: erst einmal die Gebühren erhöhen und dann den Bericht der Kommission anfordern.

    (Lachen bei der SPD.)

    Es widerspricht aller Lebenserfahrung, daß eine einmal erhöhte Gebühr dann wieder heruntergesetzt wird.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das also lediglich zu denen, die meinen, das Problem habe bei den Haushaltsberatungen im Hohen Hause keine ausreichende Rolle gespielt. Es war damals im Hause ziemlich klar erkennbar, daß keine Rede davon sein konnte, daß die Erhöhung vor dem Abschluß der Arbeiten der Kommission vorgenommen wird. Das Haus ist also hinters Licht geführt worden,

    (Sehr richtig! bei der SPD — Zuruf von der Mitte: Das 'ist nicht wahr!)

    und zwar das ganze Haus einschließlich der Fraktionen der damaligen Antragsteller. Sie haben die Kommission nicht bekommen, aber die Gebührenerhöhung haben sie bekommen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat nun beantragt, die Bundesregierung zu ersuchen, die von ihr aim 15. Juli 1964 verkündete Erhöhung der Telefon- und Fernschreibgebühren wieder rückgängig zu machen. Das ist — um zunächst einmal beim Anlaß der heutigen Sitzung zu bleiben, denn weiterreichende Perspektiven der Gestaltung der Bundespost und ihrer Finanzen können wir auch in ordentlichen Bundestagssitzungen im Herbst noch erörtern
    — für 1964 — und darum geht es jetzt — möglich, ohne der Bundespost zu schaden. Die Bundesregierung hat selber erklärt, daß sie bereit sei, auf einen Teil der ihr nach dem Postverwaltungsgesetz zustehenden Abführungsbeträge zu verzichten

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Das kann sie nicht!)

    — einen Augenblick, sie hat es zunächst einmal erklärt —, auf den Teil nämlich, der aus der Gebührenerhöhung anfallen sollte. Entweder kann sie das gar nicht, oder sie kann es auch zu weiteren Teilen.

    (Sehr richtig bei der SPD.)

    Auf alle Fälle hat also die Regierung dann eine Erklärung abgegeben, zu der ihr die Rechtsgrundlage fehlt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das kann nur das Haus!)

    — Dann muß man die Rechtsgrundlage schaffen!

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU: Einverstanden!)

    —Einverstanden! Wir sind bereit, die Rechtsgrundlage dazu zu schaffen.
    Die Bundesregierung hat durchaus die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Beratung des Nachtragshaushaltsgesetzes in Übereinstimmung mit dem Hause zu einer Regelung dieses Problems zu kommen. Denn die Regierungsvorlage enthält ja heute auch schon eine Abweichung vom Postverwaltungsgesetz, indem es nämlich in § 19 der dem Bundesrat zugegangenen Vorlage geheißen hat, daß das Postverwaltungsgesetz nur mit der Maßgabe gilt, daß im Rechnungsjahr 1965 die Ablieferung der Deutschen Bundespost an den Bund den für das Rechnungsjahr 1964 abgeführten Betrag nicht übersteigt. Infolgedessen ist es möglich, bei der Beratung des zu erwartenden Gesetzes über den Nachtrag zum Haushaltsgesetz für das Jahr 1964 dieses Problem rechtlich einwandfrei auch für das Jahr 1964 zu lösen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wir wollen also nicht etwa über Zwirnsfäden stolpern und meinen, die Bundesregierung sei heute rechtlich gezwungen, die Gebührenerhöhung durchzusetzen, weil sie auf der Erhebung der Abgabe der Bundespost für das Jahr 1964 im vollen Umfange bestehen müsse. Wir können durchaus noch im Laufe des Jahres 1964 die Rechtslage entsprechend gestalten, so daß die Gebührenerhöhung entbehrlich wird, daß also hier eine Korrektur der Abgabepflicht für das Jahr 1964 ganz oder zum Teil erfolgt. In welchem Ausmaße, darüber können wir uns unterhalten, wenn wir über den Nachtragshaushaltsplan und das dazu gehörige Gesetz in diesem Herbst beraten werden.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Das geltende Recht ist doch kein Zwirnsfaden, Herr Erler!)

    — Das geltende Recht verpflichtet die Bundesregierung nicht, die Gebühren jetzt zu erhöhen,

    (Beifall bei der SPD)

    verpflichtet die Regierung nicht! Das steht nirgendwo. Das geltende Recht verpflichtet die Bundesregierung, dafür zu sorgen, daß zum Abschluß des Haushaltsjahrs klar ist, in welchem Umfange die Bundespost Verpflichtungen an den Bund hat und wie sie instand gesetzt wird, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Das ist alles, wozu das geltende Recht verpflichtet, mehr nicht.
    Meine Damen und Herren, die Gebührenerhöhung soll für das Jahr 1964 — die Zahlen schwanken da etwas —, die einen meinen, 265 Millionen DM, andere sagen 335 Millionen DM, bringen. Nehmen wir ruhig den höheren Betrag. Es geht also heute um diesen Betrag und nicht um die gesamte zukünftige Gestaltung der Finanzgebarung der Deutschen Bundespost. Das können wir alles gründlich im Herbst weiterberaten.
    Die Bundesregierung hat nun die Absicht, im Nachtragshaushalt für das Jahr 1964 das Defizit des Bundeshaushalts aus dem Jahr 1963 in Höhe von 512 Millionen DM abzudecken. Dazu ist die Bundesregierung im Jahre 1964 — so schön das an sich wäre — nicht verpflichtet. Verpflichtet ist sie



    Erler
    dazu erst im Jahre 1965. Wir brauchen also gar nicht erst jene sehr schwerfällige Operation vorzunehmen, zu ergründen, ob in einem Haushalt mit einem Volumen von über 63 Milliarden DM doch ein Betrag von 265 Millionen DM bis 335 Millionen DM irgendwo sichtbar gemacht werden kann. Wir brauchen auch nicht zu prüfen, ob die Informationen, über die der Herr Kollege Strauß zu verfügen scheint, zutreffen, der neulich der Presse gegenüber erklärt hat, daß er für das Rechnungsjahr 1964 mit einem ungewöhnlichen Ansteigen der Bundeseinnahmen rechne, und daraus ja auch gewisse Schlußfolgerungen für die Möglichkeit des Verzichts auf die Gebührenerhöhung hergeleitet hat. Es würde vielmehr völlig genügen, sich hier auf diese heute klar übersehbare, jeder Spekulation bare Tatsache zu stützen, daß wir im Nachtragshaushalt 1964 dann eben nicht das volle Defizit des Bundes aus dem Jahre 1963 abdecken, sondern nur einen Teil. Das ist unser Recht. Das würde aber außerordentlich wohltätige Auswirkungen auf all die Probleme haben, die jetzt durch die Gebührenerhöhung aufgeworfen worden sind, insbesondere also auf die Preisstabilität, die ja in diesem Zusammenhang wohl nicht ganz außer Betracht bleiben kann.
    Allerdings — das sei zugegeben — geraten dann einige edle Absichten der Koalitionsparteien für das Wahljahr ins Wanken.

    (Lachen bei der SPD.)

    Früher war es also üblich, daß man etwas hortete, um dann im Wahljahr aus dem Füllhorn, das man aufgespeichert hatte, noch einige Mehrausgaben gezielt verabschieden zu können. Es hat ja einmal einen besonderen „Kuchenausschuß" der Regierungsparteien zu diesem Zweck gegeben.

    (Abg. Dr. Barzel: Da hätten Sie gerne mitgegessen, Herr Erler! — Abg. Schulhoff: Das ist doch Demagogie, Herr Erler! Das paßt gar nicht zu Ihnen! — Weitere Zurufe.)

    — Entschuldigen Sie, die Feststellung von Tatsachen müssen Sie nun einmal ertragen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Den „Kuchenausschuß" hat es doch gegeben! Und wenn der „Kuchenausschuß" nicht so wohltätige Wirkungen auf das Wählervolk gehabt hätte, würde doch ein Teil von Ihnen heute gar nicht hier sitzen, meine Damen und Herren!

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Barzel: Was für eine Meinung haben Sie von unseren Wählern?! — Zuruf von der CDU/ CSU: Wer soll denn Ihren Kuchen bezahlen? — Abg. Dr. Barzel: Aber Ihr Kuchen ist angebrannt! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Sie können sich ruhig noch ein bißchen darüber belustigen. Die Leute draußen finden nämlich das Problem der Gebührenerhöhung keineswegs so lustig wie Sie.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Schulhoff: Das nutzen Sie ja aus!)

    Da diese Möglichkeit des „Kuchenverteilens" nicht mehr besteht, wollen Sie sich auf andere Weise angenehm in Erinnerung bringen, und das soll diesmal durch eine bestimmte Art der Steuersenkung geschehen. Ich gebe zu, das hat der Bürger gern. Ob er es noch so gern hat, wenn man ihm bescheinigt, daß ein großer Teil der Steuersenkungen ihm vorher mit Hilfe der Postgebühren aus der Tasche gezogen wird, das wage ich allerdings zu bezweifeln, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dann wird nämlich eine Art Poststeuer verhängt.
    Für steuerliche Gerechtigkeit und all das, was die Bundesregierung unter diesem Titel zu Recht vorhat, sind wir jederzeit zu haben. Aber dann dürfen Sie sich, meine Damen und Herren, nicht sperren gegen jene Korrekturen des Einnahmeausfalls durch Mehreinnahmen dort, wo bisher einseitig im Steuerrecht begünstigt worden ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Zu diesem Zweck haben wir eine ganze Reihe von Anträgen dem Hohen Hause vorgelegt; sie sind Ihnen bekannt, ich brauche sie nicht im einzelnen hier noch einmal zu erörtern.
    Ich erwähne das nur, damit man uns nicht etwa heute sagt, wir böten keine Deckung an. Das Problem ist nicht die mangelnde Deckung, sondern das Problem ist Ihre mangelnde Bereitschaft, an der von uns vorgeschlagenen Deckung mitzuwirken. Das ist das wirkliche Problem.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich habe völliges Verständnis dafür, daß Sie im Wahljahr einen guten Eindruck machen wollen und daß Sie hoffen, daß dann die Gebührenerhöhung längst vergessen sein wird.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Das klang ja deutlich durch in der Sendung mit dem Herrn Bundespostminister im Hessischen Rundfunk am 26. Juli, wo der Wahlkampfhintergrund ein bißchen ausgeleuchtet wurde und wo der Minister selber gesagt hat — ich bin ihm sehr dankbar dafür, daß er deutlicher, als das der kühnste Oppositionssprecher je zu sagen vermöchte, den Zusammenhang hergestellt hat —: Man hat sich für die Steuersenkung entschieden und die Post eben auf diesen Weg der Gebührenerhöhung verwiesen. Das ist ein sehr klares und die politische Landschaft eindeutig erhellendes Wort.


    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, ich meine allerdings, daß so schnell, bis 1965, dieser Gewaltstreich nicht vergessen wird, und ich meine auch, daß die sozialdemokratischen Anträge zum Steuerrecht beweisen, daß man Steuersenkungen im Interesse der Steuergerechtigkeit vornehmen und trotzdem auf die Gebührenerhöhung bei der Bundespost verzichten kann, wenn man den guten Willen dazu hat.
    Wir brauchen die Gebührenerhöhung jetzt nicht. Außerdem aber schadet sie. Aus Quellen der Bundesregierung wurde darauf hingewiesen, daß 80 %



    Erler
    dieser Belastung die Wirtschaft zu tragen habe, also nicht die öffentliche Hand und nicht die ganz privaten Anschlußinhaber, sondern 80 % die Wirtschaft, die es nach allen bisherigen Erfahrungen über den Preis weiterwälzt. Bei einem solchen Weiterwälzen muß man sich darauf gefaßt machen, daß nicht der korrekte Gebührenbetrag, sondern auch noch einiges mehr in die Preise Eingang findet. Dieser Zusammenhang zwischen Gebührenerhöhung und Preisstabilität widerspricht allen Maßhalteappellen des Bundeskanzlers.

    (Beifall bei der SPD.)

    Am 2. Januar 1958 hat der Amtsvorgänger des Bundeskanzlers an den Postminister einen interessanten Brief geschrieben. In diesem Brief heißt es:
    Wenn wir das Preisniveau stabil erhalten wollen, ist es ausgeschlossen, daß die Deutsche Bundespost in diesem Jahr eine Gebührenerhöhung vornimmt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ist eigentlich jetzt die konjunkturpolitische Lage anders? Offenkundig nicht! Denn ganz vor kurzem war auch noch der jetzige Herr Bundeskanzler dieser Meinung. Am 29. Juni d. J., vor einem Monat, hat er an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Deutschen Bundespost, Herrn Neuburger, einen Brief geschrieben. In diesem Brief heißt es:
    Wie ich höre, wird der Arbeitsausschuß des Verwaltungsrats der Deutschen Bundespost von der Gebührenvorlage des Bundespostministers abweichend vorschlagen, daß die Briefgebühr von 20 DPf. auf 30 DPf. erhöht werden soll. Ich halte diesen Vorschlag aus konjunkturpolitischen Gründen für sehr bedenklich.
    Mit anderen Worten: die konjunkturpolitischen Gründe, die im Jahre 1958 geltend gemacht wurden. treffen nach der eindeutigen Stellungnahme des Herrn Bundeskanzlers auch jetzt noch zu, und sie treffen dann nicht nur auf das Briefporto zu, sondern die konjunkturpolitischen Gründe, d. h. die preistreibende Wirkung trifft sicher mindestens in dem gleichen Ausmaße auch auf die Erhöhung der Fernsprech- und Fernschreibgebühren zu.
    Sie haben genau wie ich eine Fülle von Zuschriften erhalten. Ich will Ihnen also keineswegs eine geschlossene Dokumentation vorlegen. Dann säßen wir heute abend noch hier. Aber ein paar der Zuschriften, die sich sehr gründlich und sachlich mit dem Problem befassen, verdienen es, hier festgehalten zu werden, weil Sie den Abfassern dieser Zuschriften nicht nachsagen können, daß sie sich durch eine besonders eingeborene Sympathie für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands auszeichneten.
    Ich nehme hier einmal den Deutschen Industrie- und Handelstag. Er sagt:
    Für die Wirtschaft der Bundesrepublik bedeutet diese Gebührenerhöhung, abgesehen von der preistreibenden Tendenz einer solchen Maßnahme,

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    — schärfer kann man es wohl nicht formulieren — eine zusätzliche Erschwerung ihrer Wettbewerbsposition im europäischen Raum.

    (Zuruf von der SPD: Denen wird der Kanzler Bescheid sagen! — Abg. SchmittVockenhausen: Der Telefon-Bismarck! — Heiterkeit — Glocke des Präsidenten.)

    Und dann heißt es unter Punkt 4:
    Bevor nicht ein konkreter Sanierungsplan für die Bundespost vorliegt, sollten alle voreiligen Schritte vermieden werden. Vor allem sollte man auf Maßnahmen verzichten, die in ihrer negativen Auswirkung auf die Nachfragestruktur nach Post- und Fernmeldediensten noch gar nicht zu übersehen sind, das Ziel der Sanierung der Bundespost nicht erreichen, die Wettbewerbsposition der Wirtschaft der Bundesrepublik erschweren und schließlich gegen das von der Bundesregierung selbst aufgestellte Prinzip der Preisstabilität und des Maßhaltens verstoßen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Solder Deutsche Industrie- und Handelstag!

    (Abg. Schulhoff: Aber nur zu einem Teil der Preiserhöhungen! Den größten Teil haben sie akzeptiert! Das müssen sie auch sagen!)

    — Ich habe Ihnen soeben vorgelesen, daß man ausdrücklich erst einen konkreten Sanierungsplan für die Bundespost wünscht und dann eine Entscheidung über das andere.

    (Abg. Schulhoff: Das Schreiben ist aber längst überholt!)

    — Das Schreiben ist vom 27. Juli. Ich weiß nicht, ob Sie ein neueres haben. Vom ,27. Juli — das scheint mir ein ziemlich neuer Stand zu sein.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Aber wenn Ihnen das nicht genügt, dann gebe ich Ihnen eins vom 28. Juli,

    (Heiterkeit bei ,der SPD)

    und zwar vom Gesamtverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, auch nicht gerade einer Filialorganisation der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Dort heißt es:

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Sicherlich eine unabhängige Organisation, eindeutig völlig unabhängig von Ihnen wie von uns, aber bestimmt keine Filiale der SPD! Niemand kann dieser Organisation unterstellen, daß ,sie mit der parteipolitischen Opposition gewohnheitsmäßig, nur um die Regierung zu ärgern, zusammenspielt.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)