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    1. Herr: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 133. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1964 Inhalt: Glückwünsche zum ,Geburtstag des Abg Hoogen 6511 A Erweiterung .der Tagesordnung 6511 A Wahl des Abg. Dr. Rutschke zum stellvertretenden Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 6511 B Wahl des Abg. Leicht zum ordentlichen Mitglied des Verwaltungsrats der Deutschen Bundespost 6511 B Fragestunde (Drucksachen IV/2386, IV/2399) Frage des Abg. Hussong: Autobahn Saarbrücken — Landesgrenze Dr.-Ing. Seebohm, 6511 C, D, 6512 A Hussong (SPD) 65.11 D ,Frage des Abg. Hussong: Autobahn in Richtung Metz Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6512 A Frage des Abg. Hussong: Umgehungsstraße der Stadt Saarbrücken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6512 B Hussong (SPD) 6512 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Einstellung des Personenverkehrs zwischen Lüchow und Dannenberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6512 C, D, 6513 A, B, C, D, 6514 A, B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 6512 C, D Wehner (SPD) 6512D, 6513 B Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . 6513 B, C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6513 D Büttner (SPD) . . . . . . . . . 6514 A Frage des Abg. Reichmann: Moselkanal Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6514 C Fragen .des Abg. Falle: Einstellung von Straßenbaumaßnahmen im Gebiet Lörrach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6514 D, 6515 B, C Cramer (SPD) 6515 B, C Fragen des Abg. Eschmann: Verkehr auf der Strecke OsberghausenWaldbröl Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6515 C, D Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 6515 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 Frage des Abg. Dr. Huys: Eisenbahnverbindung in Lüchow-Dannenberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6515 A, B Dr. Huys (CDU/CSU) 6516 B Fragen des Abg. Dr. Huys: Verkehrsverhältnisse im Kreis LüchowDannenberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6516 C, 6517A, B, C, 6548 A, B, C, D, 6519 A Kreitmeyer (FDP) 6517 A Wehner (SPD) 6517 B, D Dr. Huys (CDU/CSU) 6518 B Sänger (SPD) 6518 C, D Fragen des Abg. Dr. Schwörer: Sicherung unbeschrankter Bahnübergänge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6519 B, D Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . . 6519 C Frage der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Überschreiten der mit Zebrastreifen gekennzeichneten Fußgängerüberwege Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6520 A, B, C, D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . • . 6520 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . 6520 C, D Frage ;des Abg. Felder: Flugverbindung Nürnberg-München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6521 A, B, C, D Felder (SPD) . . . . . . . . 6521 A, B Folger (SPD) . . . . . . . , . 6521 C, D Fragen des Abg. Peiter: Kreuzung der Bundesstraßen 54 und 414 bei Salzburg und Stein-Neukirch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6522 A, B, C, Peiter (SPD) 6522 B, C, Frage des Abg. Peiter: Lahntalstraße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6522 C Frage des Abg. Hübner: Regelung des Zugangs zu Flugzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6522 D, 6523 A Hübner (CDU/CSU) 6523 A Frage des Abg. Lang (Manchen): Lärmbelästigung durch den Flughafen München-Riem Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6523 B, C Lang (München) (CDU/CSU) . . . . 6523 C Frage des Abg. Kulawig Ausnahmetarife im Binnenverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6523 D Frage des Abg. Dröscher: Einhaltung des Rechtsfahrgebots Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6523 D, 6524 A, B, C Dröscher (SPD) 6524 A, B Schwabe (SPD) 6524 C Entwurf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen außerhalb des Bundesgebietes) (SPD) (Drucksache IV/2355) Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6524 D Bericht der Bundesregierung über die Wirtschaftsentwicklung im Jahre 1963 und die Aussichten für 1964 (Drucksache IV/1752, zu IV/1752); in Verbindung mit Entwurf eines Sechzehnten ;Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/2332) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache IV/2345) — Erste Beratung —; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/2313, IV/2362) Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweiundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/2314, IV/2360); ;und Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, .des SparPrämiengesetzes, :des WohnungsbauPrämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler . 6525 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 6529 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 6532 A Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 6539 B Schmücker, Bundesminister . . . 6556 A Kurlbaum (SPD) 6565 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 6569 B Dr. Aschoff (FDP) . . . . . . 6572 C .Stein (CDU/CSU) . . . . . . 6574 C Dr. Luda (CDU/CSU) 6577 A Vizepräsident Dr. Jaeger . . 6579 C, 6586 A Vereidigung des Bundesministers für besondere Aufgaben Dr. Westrick . . . . 6531 D Erklärung des Bundestagspräsidenten Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6547 C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler . 6550 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 6552 B Erler (SPD) 6553 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 6554 C Antrag betr. Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (SPD) (Drucksache IV/2403) . . . . . . . . 6555 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (4. ÄndG KgfEG) (Drucksache IV/997); Berichte des Haushaltsund des Kriegsopferausschusses (Drucksachen IV/2416, IV/2384) — Zweite und dritte Beratung — Merten (SPD) 6580 A Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 6581 B Arndgen (CDU/CSU) . . . . . 6581 C Dr. Imle (FDP) 6581D Seidel (Fürth) (SPD) 6582 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Maß- und Gewichtsgesetzes (Abg. Unertl, Dr. Kempfler, Dr. Huys, Wieninger und Fraktion !der CDU/CSU) (Drucksache IV/1862); Schriftlicher 'Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2234, zu IV/2234) — Zweite und dritte Beratung Weinzierl (CDU/CSU) 6585 A Porzner (SPD) 6585 C Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Abg. Dr. Mommer und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2338) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Antrag der 'Fraktion der FDP betr. parlamentarische Kontrolle der europäischen Organe (Drucksache IV/2091) ; Antrag betr. Demokratisierung der europäischen Gemeinschaften (Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt [Wattenscheid], Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2211); und Antrag betr. Haushaltskontrolle der europäischen Organe (Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt [Wattenscheid], Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der .SPD) (Drucksache IV/2212) Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6586 B Margulies (FDP) . . . . 6588 B, 6579 A Frau Strobel (SPD) . . . . . . . 6590 A Dr. Furler (CDU/CSU) . . . . . . 6593 A Dr. Dichgans (CDU/CSU) . . . . 6596 C Nächste Sitzung 6598 D Anlagen 6599 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6511 133. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6599 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 26.6. Arendt (Wattenscheid) 26.6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Dr. Dr. h. c. Baade 26. 6. Bading ** 26. 6. Bauer (Würzburg) * 26. 6. Berkhan * 26. 6. Fürst von Bismarck * 26. 6. Blachstein * 26. 6. Dr. Bleiß 25. 6. Dr. h. c. Brauer * 26. 6. Dr. Brenck 26. 6. Dr. von Brentano 4. 7. Burckardt 25. 6. Corterier * 26. 6. Eisenmann 27. 6. Even (Köln) 4. 7. Faller * 26. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 26. 6. 'Dr. Dr. h. c. Friedensburg 26. 6. Dr. Furler * 26. 6. Haase (Kassel) 28.6. Haase (Kellinghusen) 27.6. Dr. Hahn (Heidelberg) 26. 6. Hammersen 26. 6. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Dr. Hellige 2. 7. Frau Dr. Heuser 25. 6. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27. 6. Frau Dr. Hubert * 26. 6. Kahn-Ackermann * 26. 6. Kemmer 26. 6. Dr. Kliesing (Honnef) * 26. 6. Klinker * 26. 6. Dr. Kopf * 26. 6. Kriedemann ** 26. 6. Frau Dr. Kuchtner 4.7. Lenz (Bremerhaven) 27. 6. Lenze (Attendorn) * 26. 6. Lermer * 26.6. Liehr 26. 6. Dr. Löhr 26.6. Lücker (München) ** 25. 6. Mauk ** 26. 6. Frau Dr. Maxsein * 26. 6. Memmel * 26. 6. Menke 4.7. Dr. von Merkatz * 26. 6. Metzger 26. 6. Dr. Meyer (Frankfurt) * 26. 6. Müller (Aachen-Land) 28. 6. Dr.-Ing. Philipp Rademacher 26. 6. 26. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union. ** Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Renger * 26. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) * 26. 6. Schmidt (Würgendorf) 26. 6. Seidl (München) 26. 6. Dr. Serres * 26. 6. Storch ** 26. 6. Striebeck 27. 6. Dr. Süsterhenn * 26. 6. Wienand * 26. 6. Wischnewski ** 25. 6. Dr. Zimmer * 26. 6. b) Urlaubsanträge Kraus 4. 7. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Meis zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache IV/2342). *) Mit dem Antrag auf Umdruck IV/2342 wollen die Antragsteller erreichen, daß die Besteuerung der von den Arbeitgebern unmittelbar an ihre früheren Arbeitnehmer gezahlten Pensionen an die Besteuerung der Renten angenähert wird. Bekanntlich unterliegt seit dem 1. 1. 1955 bei sämtlichen Renten nur der Ertragsanteil der Einkommensteuer. Dieser Ertragsanteil bestimmt sich gemäß § 22 EStG nach dem Lebensalter des Rentenempfängers bei Beginn der Rente. Das sind nach der im Gesetz enthaltenen Tabelle 65 verschiedene Sätze für die einzelnen Altersstufen von 0 bis 99 Jahren. So beläuft sich beispielsweise der Ertragsanteil bei einem maßgeblichen Alter, wenn die Rente vom 65. Lebensjahr an gezahlt wird, auf 20% wenn die Rente vom 55. Lebensjahr an gezahlt wird, auf 29 % wenn die Rente vom 50. Lebensjahr an gezahlt wird, auf 34 % der Rente. Die Auswirkung dieser Regelung sieht so aus, daß ein verheirateter Rentenbezieher, der keine anderen Einkünfte hat und seit seinem 65. Lebensjahr eine Rente bezieht, steuerfrei bleibt bis zu einer Rentenhöhe von rd. 21 000 DM jährlich oder rd. 1750 DM monatlich. Wird die Rente vom 50. Lebensjahr ab bezogen, so bleibt sie ohne andere Einkünfte auch einkommensteuerfrei bis zu einem Betrag von ca. 1000 DM monatlich. Demgegenüber werden die vom Arbeitgeber an seine früheren Arbeitnehmer gezahlten Versorgungsbezüge nach § 19 EStG wie normaler Arbeitslohn voll der Lohnsteuer bzw. der Einkommensteuer *) Siehe 132. Sitzung Seite 6499 B. 6600 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 unterworfen. Zahlt somit ein Rentner im Normalfall, d. h. im Alter von 65 Jahren von einer Rente von monatlich 1500 DM keine Steuern, so ist von den sonstigen Versorgungsbezügen, die jemand von seinem früheren Arbeitgeber erhält, bei gleichen Voraussetzungen in Steuerklasse III/0 eine Steuer von 2746 DM jährlich oder 228,80 DM monatlich zu zahlen. Ein sogenannter kleiner Beamter mit einer Pension von monatlich 450 DM — das ist der Postschaffner in der Besoldungsgruppe A 2 — zahlt von dieser Pension bereits als Junggeselle 336 DM jährlich oder 28,— DM monatlich und als Verheirateter auch noch 168,— DM jährlich oder 14,— DM monatlich an Lohnsteuer. Ich möchte in diesem Zusammenhang gleich erwähnen, daß die angestrebte Annäherung der Besteuerung der Pensionen an die Rentenbesteuerung nicht nur für die pensionierten Beamten in Frage kommen soll, sondern auch, wie aus dem Ihnen vorliegenden Vorschlag zur Änderung des § 19 des EStG hervorgeht, für alle diejenigen, die auf Grund eines Gesetzes, eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelvertrages Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstverhältnissen beziehen. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung ist aus verschiedenen Gründen eine genaue Anpassung an die Rentenbesteuerung nicht möglich, sondern nur eine Annäherung. Der Hauptgrund dürfte wohl darin zu erblicken sein, daß die Bezieher eines Ruhegehaltes im Gegensatz zu den Rentenbeziehern unmittelbar keine eigenen Beiträge zur Ansammlung des Versorgungskapitals leisten. Die Bezieher von Renten sollen etwa 50 % des Rentenkapitals selbst aufbringen. Die Beiträge zum Rentenkapital werden aber im Normalfall aus dem unversteuerten Einkommensteil geleistet. Außerdem werden die Arbeitgeberanteile in der Regel weder vom Arbeitnehmer als Teil des Lohnes noch vom Arbeitgeber versteuert. Es wird nun häufig der Einwand gebracht, daß auch die Arbeitgeberanteile an den Beiträgen zur Rentenversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Teile des Lohnes seien. Das ist ohne Zweifel richtig und von den Wirtschaftswissenschaftlern bereits in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts vertreten worden. Das spricht jedoch keineswegs gegen die von uns begehrte Reform der Ruhegehaltsbesteuerung; denn dann muß• man auch für die Besteuerung der Pensionen von der jahrhundertealten Auffassung ausgehen, daß es sich z. B. bei der Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Beamten um „erdiente" Pensionen handelt und sie steuerlich so behandeln wie die Rententeile, die, auf den Arbeitgeberbeiträgen basieren, d. h. sie nur mit dem Ertragsanteil von der gesamten Pension der Steuer unterwerfen. Diese Auffassung ist noch in jüngster Zeit vom Bundesverwaltungsgericht in der Begründung des Urteils vom 29. 6. 1961 (Zeitschrift für Beamtenrecht von Oktober 1961, Seite 319) bestätigt worden. Darin wird ausdrücklich festgestellt, daß auch die Beamten zu ihrer späteren Versorgung indirekt dadurch geleistet haben, daß ihre Gehaltsbezüge während der aktiven Dienstzeit entsprechend niedriger festgesetzt wurden. Geht man dagegen von den Fakten aus, so dürfte man m. E. bei einer Angleichung der Besteuerung der Pensionen an die Rentenbesteuerung höchstens 50 % der Pensionen voll versteuern, weil der rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer im Normalfall an sich die Hälfte des Rentenkapitals selbst aufbringen soll, dagegen derjenige, der Pension von seinem Arbeitgeber bezieht, nicht. Wenn wir nun in unserem Antrag vorschlagen, für die Besteuerung der restlichen 50 % der Pensionen nicht die in § 22 des EStG aufgeführte Rententabelle anzuwenden, sondern in jedem Falle als Ertragsanteil 20 % abzuziehen und ohne Rücksicht auf das Alter 40 % der Pensionen steuerfrei zu lassen, so hat uns dazu folgendes bewogen: Einmal haben wir die Absicht, weitere Komplizierungen des Steuerrechts zu vermeiden, und zweitens wollen wir diese Einkünfte nicht unter § 22 EStG subsumieren, weil wir vermeiden möchten, daß die ganze Rentenbesteuerung wieder überprüft und neu geordnet werden müßte. Dabei darf man noch anmerken, daß sicher alle Parteien schon aus politischen Gründen nicht bereit sein würden, die jetzige Besteuerung der Renten zu Lasten der Rentenempfänger zu ändern, insbesondere auch deshalb nicht, weil die jetzige Regelung nach Auffassung des Bundesfinanzhofes nicht verfassungswidrig ist. Trotzdem erscheint es mir richtig, die Unterschiede innerhalb der Besteuerung der Renten kurz aufzuzeigen, um zu beweisen, daß eine gerechte Besteuerung nicht gegeben und in vielen Fällen auch nicht zu erreichen ist. 1. Die Rentenversicherungsbeiträge betrugen a) vor 1948 = 5,60/o b) von 1948-1958 = 11,0 0/o und c) ab 1958 = 14,0 0/0. Unterschiede in den Renten, die auf die zeitlich verschieden hohen Beitragssätze zurückzuführen sind, gibt es nicht. 2. Die freiwillig Versicherten haben die Beiträge für die Zeit der Weiterversicherung nicht wie die übrigen Normalversicherten nur zur Hälfte aufbringen, sondern zu 100 % zahlen müssen, wenn auch hierbei wieder mit unterschiedlicher steuerlicher Wirkung, wie bei Steuerfreiheit im Rahmen der Sonderausgabenhöchstbeträge oder teilweiser Steuerpflicht bei Überschreitung dieser Höchstbeträge, weiter bei Erstattung eines Teils der Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung durch den Arbeitgeber im Rahmen der Freigrenze von 312,— DM und darüber hinausgehende Zahlungen. 3. Die Aufteilung der Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist unterschiedlich; so trägt z. B. von den Beiträgen zu den Zusatzversorgungskassen für den öffentlichen Dienst der Arbeitgeber 2/3, der Arbeitnehmer 1/3. 4. Unentgeltlich erworbene Leibrenten werden ebenfalls nach § 22 EStG besteuert; das gilt z. B. auch dann, wenn der Rentenempfänger sie aus An- laß des unentgeltlichen Überganges eines gewerblichen Betriebes erworben hat. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6601 5. Laufende Leistungen aus betrieblichen Unterstützungskassen beruhen nicht von vornherein auf einem Anspruch und haben evtl. nicht den Charakter einer Leibrente. Die Verwaltung hat aber Anweisung gegeben, solche Zahlungen aus Billigkeitsgründen von Anfang an als Renten im Sinne des § 22 EStG anzusehen, obwohl eigene Leistungen des Arbeitnehmers nicht vorliegen. 6. Die Zuschüsse des Bundes zu den einzelnen Arten der Rentenversicherung sind sehr unterschiedlich und betragen z. Z. bei der Angestelltenversicherung ca. 14 % der Versicherungsleistungen, bei der Arbeiterversicherung ca. 26 % der Versicherungsleistungen, bei der Knappschaftsversicherung ca. 60 % der Versicherungsleistungen. Man darf allerdings dann auch nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß diese Zuschüsse in einer Reihe von Umständen begründet liegen, die zumindest dem größten Teil der Beamtenschaft nicht vollständig bekannt sind. Es sind dies in der Hauptsache folgende Tatsachen: a) Vermögensverluste der Rentenversicherungen durch Inflation, Währungsreform und Kriegsschäden, b) Übernahme von Leistungen für die Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, die im Normalfall vielleicht noch Beitragszahler und nicht Rentenempfänger gewesen wären, c) Zahlungen von Fremd- und Auslandsrenten, d) Minderung der Fürsorgeleistungen bzw. Sozialhilfe, e) Leistungen für Ersatzzeiten wie Wehr- und Kriegsdienstzeiten und für Zeiten des Schulbesuchs, f) Rentenleistungen für Flüchtlinge und Heimatvertriebene und höhere Renten für politisch Verfolgte, g) die hohen Zuschüsse an die Knappschaft als Beitrag des Bundes an den Bergbau für die notwendige Umstrukturierung in diesem Industriezweig. Alle diese Tatbestände mit ihren Unterschieden in der Aufbringung der Mittel und deren Besteuerung zeigen einwandfrei erhebliche Unterschiede bei der Rentenbesteuerung. Wenn man aber, wie bereits aufgeführt, solche Ungleichbehandlung nicht beseitigen kann, aber den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung noch in etwa wahren will, kann man diejenigen, die ihre Alters- und Hinterbliebenenversorgung von ihren Arbeitgebern beziehen, nicht einem Sonderrecht — in diesen Fall einem Sonderunrecht — unterstellen, sondern muß wenigstens einen Teil der Versorgungsbezüge steuerfrei lassen. Ein Vergleich der Besteuerung von Pensionen und Renten wäre unvollständig, wenn dabei nicht auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eingegangen würde. Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 29. 1. 1960 (BStBl. 1960, Teil III, S. 105) ausführlich mit diesem Fragenkomplex befaßt. Er hält die unterschiedliche Besteuerung dieser beiden Einkunftsarten für richtig. Erstaunlich ist allerdings die Begründung hierfür. U. a. heißt es in der Begründung: „Die Beiträge der Arbeitgeber (Arbeitgeberanteile an den Versicherungsbeiträgen) sind in diesen Fällen grundsätzlich Arbeitslohn, der im Zeit punkt der Beitragsleistung den Arbeitnehmern zufließt und deshalb alsbald bei ihnen der Einkommensteuer unterworfen wird." Es ist unerfindlich, warum eine solche wahrheitswidrige Behauptung als wichtigster Grund für die getroffene Entscheidung angeführt wird. Jedenfalls ist es bis heute noch nicht vorgekommen, daß ein Arbeiter den von seinem Arbeitgeber gezahlten Beitragsanteil zur Invalidenversicherung als Arbeitslohn versteuert hat. Bei den Angestellten könnte es ausnahmsweise vorkommen, daß die Arbeitgeberanteile lohnsteuerpflichtig werden, wenn bei freiwilliger Weiterversicherung oder Zusatzversicherung der Arbeitgeber Beitragsteile zahlt. Aber auch dabei gelten noch gewisse Einschränkungen. Weiter ist in der Urteilsbegründung ausgeführt: „Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer während der aktiven Dienstzeit für die Zeit der späteren Pensionierung eine Altersversorgung nur zusagt, ihm also eine Anwartschaft auf eine spätere Versorgung einräumt, ohne in der Gegenwart schon Aufwendungen dafür zu machen, die entweder alsbald dem Arbeitnehmer zufließen oder ihm gegenüber einer Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf spätere Versorgungsleistungen verschaffen, so fließt dem Arbeitnehmer noch kein geldwerter Vorteil zu. Arbeitslohn bezieht ein solcher Arbeitnehmer erst, wenn er tatsächlich Versorgungsleistungen von seinem Arbeitgeber erhält." Es ist m. E. nicht erkennbar, wie man mit solchen Gründen die unterschiedliche Besteuerung rechtfertigen kann. Wenn man z. B. Beamte und Sozialversicherte gegenüberstellt, so muß man doch zunächst darauf hinweisen, daß die Beamten zwar in der größeren Zahl von ihrem Arbeitgeber unmittelbar ihre Pension beziehen, daß aber andererseits die Zahl der Arbeitgeber (nur Bund, Länder, große Städte und vielleicht einige wenige andere), die die Pensionen selbst zahlen, sehr gering ist, während mehr als 10 000 Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts die Beamtenpensionen auf dem Wege über besondere selbständige Versorgungseinrichtungen zahlen, wie ja auch die Renten aus den besonderen Versorgungseinrichtungen, den Landesversicherungsanstalten und der Bundesanstalt für Angestelltenversicherung fließen. Daß die Mittel, die die Versorgungseinrichtungen für die Zahlungen der Beamtenpensionen benötigen, als Beiträge in der Art von Umlagen von den Gemeinden usw. erhoben werden, bedeutet zum mindesten steuerlich keinen Unterschied gegenüber den Rentenversicherungsbeiträgen. In der Rentenversicherung haben wir, wenn auch in anderer Form, ebenfalls ein Umlagesystem, was schon für jeden Laien daran erkennbar ist, daß wir in einem Jahrzehnt drei verschieden hohe Beitrags- 6602 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 sätze gehabt haben. Daß die Beamtenpensionen, gezahlt aus besonderen Versorgungseinrichtungen, zumindest steuerlich sich nicht von den Renten unterscheiden, zeigt auch folgendes Beispiel: Eine kleine Gemeinde, die einen oder zwei Beamte beschäftigt, zahlt jahrzehntelang Beiträge an die Versorgungskasse, ohne daß ein Beamter dieser Gemeinde irgendeinen Vorteil davon hat, weil zufällig der beschäftigte Beamte vor der Pensionierung stirbt und keine versorgungsberechtigten Angehörigen hinterläßt. Die Versorgungskasse ist eben die Einrichtung einer echten Solidargemeinschaft wie bei der Rentenversicherung. Es bleibt weiter zu sagen, daß man allein aus der Tatsache, daß Beiträge gezahlt werden, steuerlich auch keine Schlußfolgerungen ziehen kann. So zahlen z. B. große Gemeinden mit einer Eigenunfallversicherung laufend Unfallrenten, ohne daß sie jemals an sich selbst Unfallversicherungsbeiträge gezahlt haben. Solche Renten müßten, wenn man von der Urteilsbegründung des BFH ausginge, beim Empfänger voll steuerpflichtig sein, obwohl sämtliche Unfallrenten steuerfrei sind. Der einzige Unterschied zwischen Renten und Pensionen, der steuerlich in etwa berücksichtigt werden müßte, ist, abgesehen von den Unfallrenten, den laufenden Zahlungen aus Unterstützungskassen und den unentgeltlich erworbenen Leibrenten darin zu sehen, daß für die Renten im Normalfall die Hälfte der Mittel durch die Arbeitnehmerbeiträge aufgebracht werden sollen, — im Durchschnitt sind es allerdings zur Zeit nur 25 %. Aus diesem Grunde müßte dann aber mindestens eine Hälfte der vom Arbeitgeber gezahlten Pension steuerlich mit den Renten gleichgestellt werden. Dadurch würde in jedem Fall auch dem Versicherungscharakter Rechnung getragen. Das gilt nicht nur für die Beamtenpensionen, sondern auch für die sonstigen auf Grund von Arbeitsverträgen usw. vom Arbeitgeber gezahlten Pensionen. Auch hierbei ist im Grunde auf beiden Seiten ein Versicherungsrisiko gegeben. Bei Vertragsabschluß wird von beiden Seiten der Wert der Arbeitskraft nach Gehalt und wahrscheinlicher Pension bemessen. Der Arbeitnehmer stellt seine volle Arbeitskraft nur unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Vergünstigung zur Verfügung und kommt vielleicht niemals in den Genuß dieses erdienten und mit seiner Arbeitskraft bezahlten Vorteils (Tod usw.). Umgekehrt ist selbstverständlich auch das dem Versicherungsverhältnis ähnliche Risiko des Arbeitgebers durch die vertraglich vereinbarte Pensionszusage beachtlich groß. Soweit das erwähnte Urteil des BFH in Frage kommt, möchte ich der Urteilsschelte doch ein Lob anfügen. Am Schluß der Urteilsbegründung ist folgendes ausgeführt: „Der Senat hat allerdings schon mehrfach darauf hingewiesen, daß die verschiedenen Formen der Alterssicherung von Arbeitnehmern zu einer verschieden hohen steuerlichen Belastung führen können. Es ist auch bereits dem Gesetzgeber nahegelegt worden, zum Zwecke der Anpassung das EStG zu ändern (z. B. Troeger, „Denkschrift zur Verbesserung der Einkommensbesteuerung 1957", S. 9). Aber es geht dabei um eine Frage der Steuerpolitik und der zweckmäßigen Gesetzesgestaltung." Aus dieser Bemerkung des Bundesfinanzhofs geht eindeutig hervor, daß er die verschieden hohen steuerlichen Belastungen nicht für glücklich hält. Diese Auffassung wird auch in der vom BdF herausgegebenen Schrift „Untersuchungen zum Einkommensteuerrecht" auf Seite 217 vertreten. Wir haben aber für den Kampf um die Verwirklichung unserer Absicht noch weitere Bundesgenossen gefunden. So hat der Herr Bundesinnenminister am 9. 1. 1964 auf einer beamtenpolitischen Tagung auf der Bühler Höhe folgendes ausgeführt: „Weil ich Ihr Interesse an diesem Fragenbereich (Pensionsbesteuerung) kenne, freue ich mich, daß im vergangenen Jahr die Reform der Besteuerung der Versorgungsbezüge in Angriff genommen werden konnte. Zwar ist für diese Frage der Bundesminister der Finanzen federführend, der Bundesminister des Innern kann aber für sich in Anspruch nehmen, daß er sich um eine befriedigende Lösung dieser Frage bemüht hat und dies auch weiter tun wird. Ich hoffe, daß wir in dieser Frage bald zu greifbaren Ergebnissen kommen werden". Herr Minister Höcherl hat auch in der Fragestunde am 26. 5. 1964 auf eine Frage des FDP-Kollegen Hammersen in gleichem Sinne geantwortet. Wenn man der Fama Glauben schenken darf, dann vertreten der Bundesverkehrsminister, der Verteidigungsminister und der Bundespostminister, d. h. die Minister, die in ihrem Bereich eine große Zahl von Beamten beschäftigen, denselben Standpunkt. Auch die Länder stehen unserem Begehren aufgeschlossen gegenüber. Herr Staatssekretär Dr. Freienstein vom Landesfinanzministerium in Düsseldorf hat in einem Schreiben vom 2. 1. 1963 an den Deutschen Beamtenbund bereits mitgeteilt, daß das Bundesfinanzministerium z. Z. — d: h. also bereits Anfang 1963 — den gesamten Komplex der steuerlichen Behandlung der Versorgungsbezüge überprüfe; Herr Staatssekretär Dr. Freienstein führt dann fort: „Ich teile Ihre Auffassung, daß die unterschiedliche Behandlung der Versorgungsbezüge — Sozialrenten und Beamtenpensionen — sachlich in dem derzeitigen Umfang nicht ohne weiteres gierechtfertigt erscheint." Selbst von dem zuständigen Ministerium, dem Bundesfinanzministerium, ist bereits geäußert worden, daß wohl grundsätzlich anerkannt werden müsse, daß ein Mißverhältnis zwischen der Besteuerung der Pensionen und der Sozialrenten bestehe. Jedoch müsse der Umfang dieses Mißverhältnisses und insbesondere auch eine mögliche Auswirkung der Änderung der Pensionsbesteuerung auf die Besteuerung anderer Einkünfte noch genauer untersucht werden. Gedacht ist hierbei in erster Linie daran, daß Berufungsfälle vermieden werden sollen, soweit es sich um Fälle der Altersversorgung etwa in der Form von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus Gewerbebetrieb ohne eigene Mitarbeit handelt. Man rechnet mit der Möglichkeit, daß bei einer Steuerbegünstigung der Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6603 Pensionen ein Berufungsfall für die vorgenannten Formen der Altersversorgung geschaffen wird. Eine solche Annahme ist aber durchaus unbegründet. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen verschiedenen Formen der Altersversorgung besteht darin, daß bei den Pensionen wie auch bei allen Renten die Altersversorgung an die Person gebunden ist, während bei den anderen Formen, wie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung usw., die Einkünfte nicht von der zu versorgenden Person abhängig ist. Die Basis, aus der die Einkünfte fließen, bleibt auch nach dem Tode desjenigen, der damit seine Altersversorgung gesichert hat, erhalten. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung usw. können auch noch von den Kindern und Kindeskindern bezogen werden. Es bleiben im Normalfall sowohl die Einkünfte als auch das Vermögen über den Tod desjenigen hinaus erhalten, der sich diese Art der Altersversorgung geschaffen hat. Irgendeine Form von Versicherung oder eine den Pensionen ähnliche Form ist nicht gegeben. Es ist vielmehr gerade der Versicherungscharakter ausgeschaltet, weil Krankheit, Tod usw. die Einkunftsquelle nicht versiegen lassen und außerdem das Vermögen erhalten bleibt. Auch ist die Einnahme aus irgendwelchen Vermögen nicht wie bei den Renten- oder Pensionsansprüchen vom Alter oder der Erwerbsunfähigkeit abhängig. Von den Äußerungen des Bundesfinanzministeriums wirkt eine allerdings nicht überzeugend, nämlich, daß es bisher noch nicht möglich gewesen sein soll, den Fragenkomplex abschließend zu überprüfen. Ich möchte dazu folgendes feststellen: Die „Troeger-Denkschrift", in der die Anpassung der Pensionsbesteuerung an die Rentenbesteuerung empfohlen wird, stammt aus dem Jahre 1957. Bei den Beratungen des letzten Jahressteuergesetzes 1961 habe ich selbst im Finanzausschuß den Antrag auf Verbesserung der Pensionsbesteuerung gestellt. Ein entsprechender Beschluß wurde mit dem Hinweis verhindert, daß der gesamte Fragenkomplex erst überprüft werden müßte. Ich erinnere weiter an die erwähnte schriftliche Äußerung des Herrn Staatssekretärs Dr. Freienstein. Danach war das Bundesfinanzministerium Anfang 1963 mit der Überprüfung des gesamten Komplexes der steuerlichen Behandlung der Versorgungsbezüge befaßt. Ich bin der Meinung, daß die Überprüfung inzwischen sicher wohl ein solches Ausmaß angenommen hat, daß eine Beratung unseres Antrages im Zusammenhang mit den Beratungen des Steueränderungsgesetzes im Finanzausschuß möglich sein wird, zumal da diese Beratung erst im Herbst beginnen soll und deswegen noch mehrere Monate zur weiteren Überprüfung des ganzen Fragenkomplexes verbleiben. Wie ich inzwischen erfahren habe, hat eine besondere Kommission, die aus Fachreferenten der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder besteht, bereits Übereinstimmung über die erforderliche Reform der Ruhegehaltsbesteuerung erzielt. Die Angelegenheit ist somit entscheidungsreif. Eine weitere Verzögerung einer gerechten Lösung sollte verhindert werden. Schließlich 'hat man den Betroffenen seit mehr als 7 Jahren eine gerechte Lösung versprochen. Wenn man bedenkt, daß es sich dabei meist um ältere Personen handelt, so ist es nach meiner Ansicht nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, ,sondern auch ein solches der Fairneß, nunmehr 'die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Mit unserem Antrag wollen wir den entscheidenden Anstoß dazu geben und erwarten Ihre Unterstützung. Auf weitere Einzelheiten der von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderung brauche ich jetzt nicht einzugehen; das wird bei der Beratung im Finanzausschuß geschehen. Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Jahn zum Antrag der Fraktion der SPD für ein Zweites Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen außerhalb des Bundesgebietes) (Drucksache IV/2355) *). Die Fraktion der SPD legte den Entwurf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes vor, um nachmehr als einem Jahr dem Willen des Bundestages auf Regelung eines längst fälligen Auftrages Ides Grundgesetzes Ausdruck zu verleihen und das Hohe Haus in den Stand zu versetzen, an Hand dieses Entwurfs in die Beratungen einzutreten. Sie sah sich dazu veranlaßt, nachdem die Bundesregierung sich bis zum heutigen Tage außerstande gesehen hat, den vor genau einem Jahr ,am 28. Juni 1963 gefaßten Beschluß des Bundestages auf Vorlage eines Gesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes zu erfüllen. Im März des Jahres 1963 wurde der Öffentlichkeit zum ersten Male bekannt, 'daß deutsche Staatsbürger als Wissenschaftler im Ausland an der Entwicklung und Herstellung von Kriegswaffen ,arbeiten. Die Tatsache, daß diese Tätigkeit in einem Spannungsgebiet der Weltpolitik erfolgte, führte alsbald zu der Frage, ob eine derartige Tätigkeit mit den Vorstellungen des Grundgesetzes über die Stellung der Bundesrepublik Deutschland in der .Gemeinschaft der Völker und mit ihren Interessen überhaupt vereinbart werden kann. Am 21. März 1963 kündigte die Bundesregierung eine Prüfung der Frage an, ob und wann sie in dieser Angelegenheit tätig werden könnte. Am 22. März 1963 erklärte die Bundesregierung durch Staatssekretär von Hase, wenn sich deutsche Staatsangehörige in Ägypten ;an der Herstellung von Angriffswaffen beteiligten, .so .geschehe dieses ohne Wissen und ohne Billigung ,der Bundesregierung. Die Bundesregierung habe jedoch keine rechtliche Handhabe, die Ausreise 'deutscher Wissenschaftler nach Ägypten und deren Tätigkeit dort zu unterbinden. *) Siehe Seite 6524 C 6604 Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 Am 26. März 1963 beschäftigte sich der Vorstand der Fraktion der SPD mit dieser Frage und erklärte folgendes: „Der Vorstand der .Sozialdemokratischen Bundestagsfraktion hat mit Beunruhigung von den Nachrichten über die Tätigkeit deutscher Wissenschaftler bei der Entwicklung und Herstellung von Raketen und Düsentriebswerken Kenntnis genommen. Er ist der Auffassung, daß diese Tätigkeit den deutschen Interessen nicht dient und erwartet, ,daß die Bundesregierung alle zur Wahrung des deutschen Ansehens und des friedlichen Zusammenlebens der Völker erforderlichen Schritte unternimmt. Die Sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird prüfen, welche parlamentarischen Schritte in Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen des Bundestages ergriffen werden können." Am 27. März 1963 erklärte die Bundesregierung u. a., sie verurteile die Mitwirkung deutscher Staatsangehöriger bei der Entwicklung und Herstellung von Waffen in Spannungsgebieten. Wörtlich heißt es dann: „Die Bundesregierung hat von jeher darauf hingewirkt, daß deutsche Staatsangehörige, deren Tätigkeit ian Ausland zur Erhöhung politischer Spannungen beitragen könnte, in die Bundesrepublik zurückkehren. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen in dieser Richtung fortsetzen. Es wird geprüft, ob sich solche Vorgänge durch weitere gesetzliche oder Verwaltungsmaßnahmen wirksam verhindern lassen." Offen blieb dabei, an welche gesetzlichen oder Verwaltungsmaßnahmen die Bundesregierung dachte. Am 2. April 1963 forderte der Vizepräsident des Bundestages, Professor Carlo Schmid, ein Gesetz zur Ausführung des Artikels 26 Absatz 1 ides Grundgesetzes, wonach Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig sind und unter Strafe gestellt werden müßten. Am selben Tage trat eine Arbeitsgruppe von Abgeordneten aller Fraktionen, zu der die Abgeordneten Professor Böhm, Dr. Güde, Bausch, Dr. Dehler und Jahn gehörten, mit Vertretern der Bundesregierung, darunter mehreren Staatssekretären, zusammen und erörterte die Möglichkeiten gesetzlicher Maßnahmen. Die Abgeordneten, die in dieser Besprechung mitgewirkt haben, erklärten: „Abgeordnete der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP haben heute mit Vertretern der Bundesregierung die Mitarbeit deutscher Wissenschaftler bei der Herstellung von Kriegswaffen in Ägypten erörtert. Sie verurteilen diese Tätigkeit deutscher Staatsbürger, durch die sie die Gefahr eines Krieges in jenem Teil der Welt heraufbeschwören, schärfstens. Sie halten es für dringend erforderlich, daß diese Mitwirkung unverzüglich eingestellt wird. Sie werden alles tun, daß umgehend die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden." Am 3. April 1963 befaßte sich das Bundeskabinett erneut mit den Möglichkeiten, gesetzliche Maßnahmen gegen die Beteiligung deutscher Forscher und Techniker an der Herstellung von Kriegswaffen im Ausland zu treffen. Wiederum wurde anschließend zwar auf die Schwierigkeiten hingewiesen, eine Lösung deutete sich aber nicht einmal an. Am 17. April 1963 lehnte es das Bundeskabinett ab, Staatssekretär Westrick die Genehmigung zu erteilen, an weiteren Beratungen der interfraktionellen Abeitsgruppe des Bundestages, die sich mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs beschäftigte, mitzuwirken. Am 3. Mai 1963 teilte der Bundesjustizminister mit, das Bundeskabinett habe beschlossen, hinsichtlich der Tätigkeit deutscher Wissenschaftler im Ausland selbst keine Initiative zu ergreifen. Es habe den Bundesminister der Justiz jedoch beauftragt, der interfraktionellen Arbeitsgruppe bei ihren Bemühungen um eine Gesetzesinitiative Formulierungshilfe zu leisten. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe schloß ihre Beratungen am 9. Mai 1963 ab und leitete den Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung von Waffen außerhalb des Bundesgebietes den Fraktionen zur Entscheidung zu. Der Entwurf sah vor, daß die Mitwirkung Deutscher an der Herstellung von ABC-Waffen und Raketen im Ausland der Genehmigung bedarf. Wer diese Tätigkeit ohne Genehmigung ausübt, macht sich strafbar. Die SPD-Fraktion billigte den Entwurf im Juni 1963 und beschloß, sich an seiner interfraktionellen Einbringung zu beteiligen. Ende Juni beschloß jedoch die CDU-Fraktion, den Gesetzentwurf nicht zu unterstützen und im Bundestag einen Antrag einzubringen, durch den die Regierung aufgefordert werden sollte, ein Zweites Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes einzubringen. Bei dieser Sachlage hielt es die Fraktion der SPD für zweckmäßig, sich diesem Vorhaben anzuschließen, um so zu einer möglichst breiten Grundlage für die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen zu gelangen. Am 28. Juni 1963 beschloß der Bundestag einstimmig aufgrund eines interfraktionellen Antrages auf Drucksache IV/1388 (neu): „Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag ein weiteres Gesetz zur Ausführung des Artikels 26 Abs. 2 GG vorzulegen. In diesem Gesetz soll insbesondere § 4 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (BGB1. I S. 444) dahin gehend erweitert werden, daß die Bundesregierung in die Lage versetzt wird, die Beteiligung Deutscher an der Herstellung von Massenvernichtungswaffen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6605 und zugehörigen Trägern im Ausland verhindern zu können." In der Debatte erklärte der Abgeordnete Erler für die SPD-Fraktion u. a.: „ ... Wir hätten es begrüßt, wenn es möglich gewesen wäre, noch einen Schritt weiterzugehen und heute bereits eine Gesetzesvorlage den Ausschüssen des Bundestages zur weiteren Beratung — an der dann auch die Regierung beteiligt gewesen wäre — zu überweisen. Immerhin liegt jetzt eine Willenskundgebung des Bundestages vor, die klarmacht, daß wir — bei allem Respekt vor der Notwendigkeit der Verteidigung eines jeden einzelnen Landes und Volkes gegen Angriffe von außen — wünschen, daß sich deutsche Staatsbürger und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland nach unserem. Grundgesetz und dem Geiste dieses Grundgesetzes richten, auch wenn sie eine Tätigkeit im Ausland ausübe handelt sich bei diesem Problem — das sei offen ausgesprochen — nicht nur um die unmittelbare außenpolitische Interessenwahrung der Bundesrepublik Deutschland; nach allem, was in der deutschen Geschichte geschehen ist, handelt es sich für den Deutschen Bundestag hierbei auch um ein moralisches Problem." Am 2. August 1963 meldete demgegenüber die Zeitung „Der Tagesspiegel", die Bundesregierung bemühe sich, auf eine unauffällige Weise das Problem zu lösen. Der Plan, deutschen Staatsangehörigen 'die Mitarbeit an ausländischen Rüstungsprojekten durch ein besonderes Gesetz zu verbieten, werde kaum noch weiter verfolgt werden, weil die Schwierigkeiten fast unüberwindlich seien. Statt dessen versuche der zuständige Wissenschaftsminister Lenz, die deutschen Raketenforscher nach Deutschland zurückzuholen. Wiederum nach Pressemeldungen, nämlich in den „Stuttgarter Nachrichten" vom 12. September 1963 erklärte der der CDU-Fraktion angehörige Abgeordnete Dr. Martin laut einer dpa-Meldung aus Kairo, es stehe den deutschen Wissenschaftlern völlig frei, in Ägypten zu arbeiten; das vorgeschlagene Gesetz werde nicht von den deutschen Parlamentsmitgliedern unterstützt. Nach seiner Rückkehr interpretierte Dr. Martin seine Auffassung damit, das vorgesehene Gesetz sei auf Grund der Verfassung nicht praktikabel. Am 3. Dezember 1963 erklärte der Bundeskanzler vor der Bundespressekonferenz, die Bundesregierung sehe in der Tätigkeit deutscher Wissenschaftler in Ägypten zwar einen in höchstem Maße unerwünschten Vorgang; andererseits sei aber die deutsche Beteiligung nicht so groß, daß man daraus eine politische Aktion machen sollte. In der Fragestunde des Bundestages in der 98. Sitzung am 4. Dezember 1963 stellte ich 51/2 Monate nach der Verabschiedung des einstimmigen Beschlusses des Bundestages die Frage: „Wann wird die Bundesregierung dem einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 1963 entsprechen und ein weiteres Gesetz zur Ausführung des Artikels 26 Abs. 2 GG (Herstellung und Vertrieb von Waffen) vorlegen?" Die Antwort lautete: Schmücker, Bundesminister für Wirtschaft: „Die beteiligten Bundesministerien haben geprüft, ob ein weiteres Ausführungsgesetz zu Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes vorgelegt werden kann oder andere Maßnahmen vorzuschlagen sind. Das Ergebnis ist in einer Kabinettsvorlage dargestellt. Die Bundesregierung wird darüber am 11. Dezember beraten." Am 11. Dezember 1963 beschloß das Bundeskabinett, den Bundesinnenminister zu beauftragen, eine Änderung des Paßgesetzes zu erarbeiten. Seitens der SPD-Fraktion wurde dazu am 12. Dezember 1963 erklärt, daß die vorgesehene Änderung des Paßgesetzes nicht ausreiche und die Regierung offenbar einer eindeutigen Entscheidung ausweichen wolle. Am 16. Januar 1964 fand auf Einladung des Bundesministers des Innern eine Besprechung mit Vertretern der Fraktionen über die Ausführung des Beschlusses des Bundestages vom 28. Juni 1963 statt. Der Bundesinnenminister erklärte, daß nach seiner Auffassung ein Ausführungsgesetz zur Artikel 26 Grundgesetz nicht möglich sei und er eine Änderung des Paßgesetzes vorschlage. Dazu nahm die Fraktion der SPD verabredungsgemäß mit Schreiben vom 23. Januar 1964 Stellung und erklärte: „Die Fraktion der SPD hat Kenntnis genommen von den Plänen der Bundesregierung, wonach beabsichtigt ist, einzelne Bestimmungen des Paßgesetzes zu ändern und gewisse Strafbestimmungen im Zusammenhang damit einzuführen. Meine Fraktion ist der Auffassung, daß mit derartigen Vorschlägen allein weder dem Beschluß des Bundestages vom 28. Juni 1963 noch überhaupt dem sachlichen Bedürfnis hinreichend Rechnung getragen wird. Sie ist insbesondere der Auffassung, daß es geboten ist, in Anlehnung an Artikel 26 Abs. 1 und 2 GG und die Bestimmungen des Kriegswaffengesetzes ein Verfahren vorzusehen, das auch die persönliche Tätigkeit bei der Herstellung von Kriegswaffen von einer Genehmigung abhängig macht insbesondere dann, wenn diese Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird. Die hierzu vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken vermögen nicht zu überzeugen. Es kann nicht darauf ankommen, ob der aus Artikel 26 Abs. 2 herzuleitende Auftrag bereits erfüllt, diese Bestimmung also "verbraucht" ist oder nicht. In jedem Falle bietet Artikel 26 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 eine hinreichende verfassungsrechtliche Grundlage und auch Sicherheit für Überlegungen in dem angeregten Sinne. Meine Fraktion hat deshalb den Wunsch, daß noch einmal geprüft werde, ob die Bundesregierung sich nicht entschließen kann, entsprechende gesetzgeberische Vorschläge zu machen. 6606 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 Allerdings sollte bei aller Notwendigkeit, derartige weitere Schritte zu prüfen, das bisher geplante Gesetzesvorhaben nicht verzögert werden. Meine Fraktion wäre deshalb gegebenenfalls bereit, eine Vorlage der Bundesregierung im bisher geplanten Rahmen grundsätzlich zu unterstützen, wenn zugesichert würde, daß im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch von ihrer Seite die von uns für notwendig gehaltenen Ergänzungen und Erweiterungen weiter verfolgt und unterstützt würden." Trotzdem erklärte der Bundesminister am 27. Februar 1964, daß eine Änderung des Paßgesetzes die einzige in Frage kommende Maßnahme sei. In der Fragestunde des Bundestages vom 5. März 1964 in seiner 119. Sitzung habe ich die Bundesregierung gefragt: „Wann wird die Bundesregierung in Ausführung des einstimmigen Beschlusses des Bundestages vom 28. Juni 1963 den Entwurf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes vorlegen?" Der Bundesminister antwortete, in den nächsten 14 Tagen dürfte die von ihm erarbeitete Vorlage im Kabinett verabschiedet werden. Am 27. März 1964 verlautete, die Vorlage des Innenministers sei auf Widerstand innerhalb der Bundesregierung gestoßen. In der Fragestunde des Bundestages vom 15. April 1964 in seiner 122. Sitzung erklärte der Bundesverteidigungsminister auf die Frage des SPD-Abgeordneten Cramer, ob die Bundesregierung und ihr früherer Verteidigungsminister die Tätigkeit deutscher Flugzeugingenieure beim Bau der für Ägypten bestimmten Düsenträger gebilligt und unterstützt habe, daß weder die Bundesregierung noch ihr früherer Verteidigungsminister diese Tätigkeit gebilligt noch unterstützt habe. Das Bundesministerium für Verteidigung habe schon frühzeitig gegen die Tätigkeit deutscher Experten für militärische Zwecke in Ländern, die nicht Mitglieder der NATO sind, Vorstellungen erhoben. Am 20. April 1964 verlautete, daß die Bedenken innerhalb der Bundesregierung gegen den Entwurf des Innenministeriums zurückgestellt worden seien. Am 21. April 1964 erklärte der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, der SPD-Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen, daß die zu erwartende Vorlage der Bundesregierung weder den Beschluß des Bundestages vom 28. Juni 1963 ausführe noch frei von verfassungsrechtlichen Bedenken sei. Am 22. April 1964 erklärte das Bundeskabinett, es bestünden nach wie vor gegen den Entwurf des Innenministers rechtliche und politische Bedenken und verschob die Verabschiedung des Gesetzentwurfs erneut. Am gleichen Tage forderte der Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen erneut die Vorlage eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 des Grundgesetzes. In der Fragestunde des Bundestages in seiner 124. Sitzung am 29. April 1964 habe ich zum dritten Male die Frage gestellt, wann die Bundesregierung in Ausführung des einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 1963 den Entwurf ,eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes vorlegen werde. Der Herr Bundesinnenminister hat zwar ausführlich zu den von ihm behaupteten Schwierigkeiten Stellung genommen, jedoch weder erklärt noch erkennen lassen, wann mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung zu rechnen sei. Am selben Tage hat die Fraktion der SPD angekündigt, sie werde sich erneut um eine Initiative aus der Mitte des Bundestages bemühen. In ihrer Sitzung vom 25. Mai 1964 forderte die SPD-Bundestagsfraktion auf Grund eines Berichts des Vizepräsidenten des Bundestages Professor Carlo Schmid die alsbaldige Vorlage eines Gesetzes zu Artikel 26 des Grundgesetzes. Am 29. Mai 1964 forderte der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands die Bundestagsfraktion auf, die Arbeiten beschleunigt fortzusetzen, um gesetzliche Grundlagen zu schaffen, wonach deutsche Staatsbürger nicht durch waffentechnische Entwicklung an der Vorbereitung von Angriffskriegen beteiligt sein dürfen. Am 3. Juni 1964 billigte die SPD-Bundestagsfraktion den jetzt vorgelegten Entwurf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes und leitete ihn den beiden anderen Fraktionen des Bundestages mit dem Angebot zu, sich der Einbringung dieses Entwurfs anzuschließen. Nachdem beide Fraktionen auf dieses Angebot nicht eingegangen sind, hat die Fraktion der SPD allein die Initiative ergreifen müssen und den Gesetzentwurf nunmehr vorgelegt. Vor nunmehr 5/4 Jahren ist das Problem der Tätigkeit deutscher Wissenschaftler und Techniker bei der Entwicklung und Herstellung von Kriegswaffen im Ausland akut geworden. Seit 5/4 Jahren hat sich die Bundesregierung als außerstande erwiesen, dieses Problem in einer den Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerechtwerdenden Weise zu lösen. Nach einem Jahr ist noch immer nicht abzusehen, ob, wann und wie der einstimmige Auftrag des Bundestages ausgeführt werden wird. Deshalb muß das Parlament die Ausführung seines Auftrages nunmehr selbst in die Hand nehmen.. Der vorgelegte Entwurf läßt sich von folgenden grundsätzlichen Erwägungen leiten: In den Artikeln 24 bis 26 des Grundgesetzes sind für die Stellung der Bundesrepublik Deutschland in der Gemeinschaft der Völker verbindliche Grundsätze und Richtlinien festgelegt. Die Bereitschaft zum Verzicht auf eigene Hoheitsrechte zugunsten eines Systems zur Sicherung des Friedens, die Anerkennung der Verbindlichkeit der allgemeinen Regeln des Völkerrechts und schließlich das eindeutige Verbot aller Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, lassen sich in der Feststellung zusammenfassen: Das Grundgesetz gebietet der Bundesrepublik Deutschland und den Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6607 deutschen Staatsbürgern eine unbedingte Pflicht zum Frieden. Diese Pflicht zum Frieden ist nicht beschränkt auf deutsches Gebiet, sondern gilt für das Verhalten deutschen Staatsbürger überall in der Welt. Der richtig verstandene Sinn der Vorschriften ist und kann nur sein, nicht den geringsten Zweifel am Friedenswillen der Bundesrepublik Deutschland und des deutschen Volkes aufkommen zu lassen, ganz gleich, wo und unter welchen Umständen diese Frage auftauchen könnte. Es ist eine ebenso notwendige wie selbstverständliche Folgerung daraus, daß deshalb Deutsche nirgendwo in der Welt daran mitwirken dürfen, zur Kriegführung bestimmte Waffen zu entwickeln, herzustellen, an ihrer Herstellung mitzuwirken oder in den Verkehr zu bringen. Der vorgelegte Gesetzentwurf geht von diesem Grundsatz aus. Es ist nicht leicht, im einzelnen zu bestimmen, welche Waffen als zur Kriegführung bestimmt angesehen werden müssen. Diese Frage ist aber schon an anderer Stelle, nämlich in dem - ich sage hier zur Erklärung - „Ersten" Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 geklärt. Diesem Gesetz ist eine Anlage beigefügt, die im einzelnen die Kriegswaffen bestimmt. Diese bereits vorhandene gesetzliche Grundlage soll auch den Maßstab für die Anwendung des Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes setzen. Der Einwand, Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes sei bereits verbraucht, ist falsch. Ein Auftrag des Grundgesetzes wird nicht dadurch verbraucht, daß in einem Ausführungsgesetz eine Teilfrage dieses Auftrages gelöst wird. Die Tatsachen haben ergeben, daß der Auftrag, der sich aus Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes auch in seinem Zusammenhang mit Artikel 26 Abs. 1 ergibt, umfassender verstanden werden muß. Nicht nur durch die Kontrolle von Kriegswaffen ist die Friedenspflicht gewährleistet. Vollständig wird sie erst gesichert durch das gesetzliche Verbot gegenüber deutschen Staatsbürgern, auch im Ausland zur Kriegsführung bestimmte Waffen zu entwickeln oder herzustellen. Um der Sorge zu begegnen, daß dieser Grundsatz unter Umständen in Kollosion geraten könnte mit den Verteidigungs- und Bündnispflichten der Bundesrepublik Deutschland, ist vorgesehen, daß die Bundesregierung im Einzelfall auf Antrag und auf Grund besonderer sorgfältiger Prüfung Ausnahmegenehmigungen erteilen kann, allerdings nur für solche Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland sich in einem gemeinsamen Verteidigungsbündnis befindet. Der Entwurf sieht weiter vor, daß derjenige, der das gesetzliche Verbot mißachtet, bestraft wird. Es wird noch im einzelnen zu prüfen sein, ob nicht auf diesem Wege endlich auch die Möglichkeit gefunden werden kann, Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes zu erfüllen, wonach Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig sind und unter Strafe gestellt werden müssen. Die Fraktion der SPD gibt der Erwartung Ausdruck, daß in Anerkennung des seit 15 Jahren ungelösten Verfassungsauftrages nunmehr alsbald die Beratung dieses Entwurfs in den Ausschüssen aufgenommen und abgeschlossen werden wird. Es kann nur den Interessen und dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Gemeinschaft der Völker dienen, wenn sie ihren Willen unmißverständlich bekundet. Der vorgelegte Entwurf bietet hierzu eine Diskussionsgrundlage. Schon allzulange ist gezögert worden. Die Bundesrepublik Deutschland war und ist deshalb den unterschiedlichsten Vorwürfen und Anfeindungen ausgesetzt worden. Es wäre besser gewesen, man hätte sich rechtzeitig darum bemüht, eine solche Situation zu vermeiden. Der Gedanke, daß an uns die Frage gestellt wird, ob Deutsche erneut in Handlungen verwickelt werden können, die zur Gewaltanwendung gegen andere Völker beitragen könnten, muß für jeden Deutschen unerträglich sein. Es wäre besser gewesen, wenn wir es niemals zu einer Situation hätten kommen lassen, in der diese Frage auch nur gestellt werden könnte. Das, was in diesem Teil der Welt gerade für Deutschland besonders bedrückend sein muß, kann sich in anderer Form in jedem anderen Teil der Welt jederzeit wiederholen. Dem können wir nur dadurch begegnen, daß endlich eindeutige gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Anlage 4 Schriftliche Ergänzungen des Bundesministers Schmücker zu seinen mündlichen Ausführungen zu dem Bericht der Bundesregierung über die Wirtschaftsentwicklung im Jahre 1963 und die Aussichten für 1964 (Drucksachen 1V/1352, zu 1752) t). Veränderungen gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres 1964 1963 1962 Lebenshaltungskosten Januar 2,6 3,6 3,5 Februar 1,5 4,7 3,5 März 1,3 4,4 3,8 April 1,6 3,6 4,6 Einzelhandelspreise Januar 1,9 2,7 3,7 Februar 1,3 3,3 3,7 März 1,1 3,1 4,0 April 1,2 2,5 4,7 Industrielle Erzeugerpreise Januar 0,8 1,0 0,9 Februar 0,8 1,0 0,8 März 0,9 0,8 1,0 April 1,2 0,5 1,3 *) Siehe Seite 6559 B 6608 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 Landwirtschaftliche Erzeugerpreise Januar 4,8 3,0 5,0 Februar 1,8 4,5 5,3 März —1,6 2,5 9,7 April —2,6 —0,3 11,4 Bauleistungen am Gebäude Februar 4,6 7,5 8,6 Baunebenleistungen Februar 4,0 6,4 9,5 Anlage 5 Schriftliche Begründung des Bundesministers Dr. Dahlgrün zu .dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400). Mit dem Entwurf eines Steueränderungsgesetzes (B) 1964, den ich heute einzubringen ,die Ehre habe, setzt die Bundesregierung ihre umfassend angelegten Bemühungen zur Verbesserung des Steuerrechts fort. Im Gegensatz zu den dem Hohen Hause bereits vorliegenden Entwürfen eines neuen Umsatzsteuergesetzes und eines Änderungsgesetzes zum Bewertungsgesetz, deren wesentliches Ziel auf lange Sicht die Schaffung wettbewerbsneutralerer Besteuenungsgrundlagen darstellt, sieht der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1964 erstmals wieder seit 1958 eine kräftige Entlastung der Steuerpflichtigen vor. Der Gesamtbetrag dieser Entlastung beläuft sich auf rd. 2,75 Mrd. DM. Die Änderungsmaßnahmen des Gesetzentwurfs sind seit einigen Monaten Gegenstand der steuerpolitischen Diskussion. Diese Diskussion hat sich zunächst an der Frage entzündet, ob die vorgeschlagenen Steuersenkungsmaßnahmen den gesellschaftspollitischen Zielsetzungen einer gerechteren Verteilung der wachsenden Steuerlast entsprechen. Darüber hinaus aber ist der Gesetzentwurf auch wegen seiner haushaltsmäßigen Rückwirkungen und in letzter Zeit insbesondere wegen seiner möglichen Einflußnahne auf die in 1965 zu erwartende konjunkturelle Situation erörtert und kritisiert worden. Ich möchte deshalb die Gelegenheit benutzen, mich mit diesen Problemen ,auseinanderzusetzen. Zunächst gestatten Sie mir jedoch, daß ich Ihnen einen kurzen Überblick über den wesentlichen Inhalt des Steueränderungsgesetzes 1964 selbst gebe. Dieses Gesetz soll in dem zur Zeit möglichen Umfang insbesondere as Einkommensteuerrecht an die veränderten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse anpassen sowie die staatliche Sparförderung harmonisieren. Der Gesetzentwurf enthält vier Schwerpunkte: — die Korrektur des Einkommensteuertarifs und die damit zusammenhängenden außertariflichen Maßnahmen, — die Änderung der steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften durch Einfügung eines neuen § 6 b in ,das Einkommensteuergesetz, — neue und verbesserte Sonderabschreibungen und — die Neuregelung der Sparförderung. Neben diesen Schwerpunkten enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Maßnahmen, die zwar im Einzelfall entscheidende Bedeutung haben können, die aber im Verhältnis zu den Schwerpunkten insgesamt auch haushaltsmäßig — nicht ins Gewicht fallen. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise zu erwähnen, daß die Bundesregierung die Verlängerung der §§ 7 e und 10 a des Einkommensteuergesetzes vorschlägt, die bestimmte steuerliche Vergünstigungen für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Verfolgte enthalten. Kernstück ides Gesetzentwurfs sind die Korrektur des Einkommensteuertarifs und die damit zusammenhängenden außertariflichen Maßnahmen. Durch die Korrektur des Einkommensteuertarifs soll das überproportionale Wachstum der Einkommensteuer im Verhältnis zum Wachstum der Einkommen selber tendenziell gedämpft werden. Deshalb sollen der Steuersatz in der Proportionalzone, d. h. für Einkommen bis 8000 DM für Ledige und 16 000 DM für Verheiratete, um 5 v. H., nämlich von 20 v. H. auf 19 v. H. gesenkt und die Unebenheiten im Tarifverlauf innerhalb der Progressionszone dergestalt beseitigt werden, daß im Anschluß an den Proportionalsteuersatz der Progressionstarif mit einem Spitzensteuersatz von 19 v. H. anstelle von bisher 27,2 v. H. beginnt. Diese Beseitigung von Unebenheiten führt zu einer Progressionsabschwächung bis zu Einkommen von 75 000 DM bzw. 150 000 DM. Oberhalb dieser Einkommen wird die Durchschnittsbelastung des gegenwärtigen Tarifs wieder erreicht. Mit der Tarifkorrektur zusammen gesehen werden müssen die Einführung eines Ausbildungsfreibetrages für Kinder, die sich nach Vollendung des 15. Lebensjahres in der Ausbildung befinden, die Einführung eines Arbeitnehmerfreibetrags und die Erhöhung des Sonderausgabenpauschbetrags für Arbeitnehmer. Mit der Einführung eines Ausbildungsfreibetrags will die Bundesregierung ein spezielles bildungspolitisches Anliegen konkretisieren. Sie hofft, ,damit auch dazu beizutragen, durch eine steuerliche Entlastung die Eltern zu veranlassen, ihre Kinder über (die Volksschulzeit hinaus ausbilden zu lassen. Neu ist auch ein Arbeitnehmerfreibetrag der vorgesehenen Art, wodurch den Arbeitnehmern ein gewisser Ausgleich, u. a. auch dafür gewährt werden soll, daß sie im Lohnsteuerabzugsverfahren ihre Steuer zeitnäher als die veranlagten Steuerpflichtigen .entrichten müssen. Insgesamt führen allein die Tarifkorrektur und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zu einer durchschnitt- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6609 lichen Steuerentlastung der Einkommensteuer- und Lohnsteuerpflichtigen von 9 v. H. Den zweiten Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bildet der neue § 6 b des Einkommensteuergesetzes, wodurch die bisherigen Gewinnermittlungsgrundsätze in der Weise geändert werden sollen, daß die bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aufgedeckten stillen Reserven auf bestimmte Neuinvestitionen übertragen werden können. Die neue Vorschrift wird die Rationalisierung der Unternehmen erleichtern und nicht zuletzt auch die steuerlichen Probleme lösen, die sich bei der Verlagerung von Betrieben aus Ballungszentren ergeben. Als dritten Schwerpunkt darf ich die Einführung neuer und die Verbesserung bereits bestehender Sonderabschreibungen nennen. Insbesondere die neuen Sonderabschreibungen für Einrichtungen, die der Forschung und Entwicklung dienen, sind wegen der zunehmenden volkswirtschaftlichen Bedeutung und unserer aller Abhängigkeit von der Forschung und Entwicklung unabweisbar geworden. Ebenfalls unabweisbar sind die neuen Sonderabschreibungen für Einrichtungen, die der Lärmbekämpfung dienen, sowie die verbesserten Sonderabschreibungen für Wirtschaftsgüter, die der Luftreinigung, der Abwässerbeseitigung sowie der Modernisierung des Althausbesitzes dienen. Ein weiteres Kernstück des Gesetzentwurfs ist ein Vorschlag zur Neuregelung der Sparförderung im Sinn der vom Bundestag geforderten Harmonisierung der zur Zeit geltenden verschiedenen Förderungsmaßnahmen. Ausgangspunkt für die Konzeption der Bundesregierung ist die Überlegung, daß — unbeschadet des weiterhin geltenden Grundsatzes, daß die private Alterssicherung nicht zuletzt im Interesse individueller Gestaltungsmöglichkeiten allgemein eine steuerliche Begünstigung verdient — auf die Dauer gesehen die staatliche Förderung der Eigentumsbildung nur bei den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen berechtigt ist. Sie muß deshalb so gestaltet sein, daß sie den finanziellen Möglichkeiten dieser Bevölkerungskreise entspricht und die einkommensstärkeren Schichten keinen größeren Nutzen daraus ziehen als die einkommensschwächeren. Aus diesem Grunde sieht der Gesetzentwurf vor, die kumulative Inanspruchnahme der verschiedenen für das Bausparen und das Konten-und Wertpapiersparen vorgesehenen Begünstigungen für nach dem 31. Dezember 1964 abgeschlossene Verträge auszuschließen und nach Ablauf einer Übergangszeit, die am 31. Dezember 1972 enden soll, die genannten Sparformen nur noch mit nach einheitlichen Maßstäben zu errechnenden Geldprämien zu begünstigen. Lassen Sie mich nun kurz auf einige Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf eingehen, denen nach Auffassung der Bundesregierung nicht gefolgt werden kann. a) Zum Einkommensteuertarif hat der Bundesrat vorgeschlagen, .die Tarifkorrektur nicht erst, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, bei rd. 75 000 DM für Ledige und bei rd. 150 000 DM für Verheiratete in den bisherigen Tarif einlaufen zu lassen, sondern bereits bei 60 000 DM bzw. 120 000 DM. Eine derartige Tarifgestaltung, die nur zu Mehreinnahmen von schätzungsweise 50 Mio DM führen würde, begegnet nicht zuletzt vom Tarifverlauf 'her starken Bedenken. Ohne Frage könnte der Tarif weitaus harmonischer gestaltet werden, wenn die Steuersenkung bis zu einem Einkommen von 110 000 DM bzw. 220 000 DM durchgeführt werden würde. Da jedoch .die Tarifkorrektur auch aus haushaltsmäßigen und konjunkturpolitischen Gründen in ihrer Wirkung beschränkt bleiben muß, hat die Bundesregierung mit der Begrenzung auf 75 000 bzw. 150 000 DM bereits einen Kompromißweg beschritten. Wollte man aber die Tarifkorrektur schon bei einem Einkommen von 60 000 DM bzw. 120 000 DM in den bisherigen Tarif einmünden lassen, so müßte der Tarif zu Beginn der Progressionszone einen sehr steilen Verlauf nehmen. Das hätte zur Folge, daß die Spitzensteuersätze, die für die Besteuerung des Einkommenzuwachses maßgebend und somit für das Erwerbsstreben von besonderer Bedeutung sind, stärker angehoben werden müßten. Sie lägen dann bereits bei Einkommen von 17 000 DM für Ledige und 34 000 DM für Verheiratete 'über denen des geltenden Rechts. Eine solche Verschlechterung des Tarifs würde insbesondere ,den mittelständischen Einkommensgruppen zum Nachteil gereichen, ein Nachteil, der .aus keinem Grunde zu rechtfertigen wäre. b) Die Bundesregierung vermag auch der von der Opposition (BT-Drucksache IV/1568) geforderten Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 53 v. H. auf 58 v. H. nicht zu folgen. Ich habe bereits von dieser Stelle aus, und zwar in der 96. Sitzung des Bundestages am 14. November 1963, darauf hingewiesen, daß eine 'derartige Tarifänderung nur Mehreinnahmen von 150 Mio DM erbringen würde. Auf diesem Weg ist also eine offensichtlich damit angestrebte Gewichtsverlagerung indem Sinn, daß die Steuerbelastung wirksam von den unteren und mittleren Einkommen auf die höheren Einkommen umgeschichtet wird, überhaupt unmöglich. Wesentlicher aber scheint mir zu sein, daß den geringfügigen fiskalischen Vorteilen unverhältnismäßig große Nachteile gegenüberstehen. So müßte eine noch stärkere Anspannung der Spitzenbelastung bei der Einkommensteuer, die ja im Zusammenhang mit der Steuerbelastung insgesamt zu sehen ist, die Investitionsneigung nachteilig beeinflussen. Auch wären Preissteigerungen, eine verstärkte Neigung 'zu wirtschaftlich unvernünftigen Betriebsausgaben sowie ein Anwachsen der Steuerflucht zu befürchten. Schließlich aber würde damit das bisher bestehende ausgewogene Verhältnis zwischen der Einkommensteuerbelastung und der Körperschaftsteuerbelastung, auf das die Bundesregierung aus volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Gründen Wert legen muß, wieder ,empfindlich gestört. c) Die Bundesregierung kann sich auch nicht dazu entschließen, jetzt schon die Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer bei der Ermittlung des Einkommens einzuschränken, wie es die Opposition gefordert hat. (BT-Drucksache IV/1567). Es handelt sich hier ohnehin um eine höchst problematische Frage, 6610 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 Die Bundesregierung ist der Meinung, daß diese Frage überhaupt erst aufgegriffen werden sollte, wenn die Unebenheiten, die auf dem Gebiet der Vermögensbesteuerung heute noch bestehen, beseitigt sind. Ich denke dabei vor allem daran, daß die Bewertung des Grundbesitzes heute noch den Ansätzen für 1935 folgt, während die übrigen Vermögensgegenstände mit zeitnahen Werten steuerlich zu erfassen sind. Abgesehen davon bin ich der Meinung, daß bei einer Neuregelung dieses ganzen Komplexes — einschließlich der Frage des Vermögensteuerabzugs bei der Einkommensteuer — auf keinen Fall, wie ich bereits früher betont habe, die mittelständischen Einkommen und Vermögen einer höheren Belastung ausgesetzt werden dürfen, als das derzeitig der Fall ist. Die Folge der von der Opposition gemachten Vorschläge, die Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer bei der Einkommensteuer etwa auf einen Betrag von 200 DM zu beschränken, würde aber sein, daß trotz der Senkung der Einkommensteuer eine höhere Gesamtbelastung durch Einkommensteuer und Vermögensteuer einträte. Schon aus diesen Gründen muß sich die Bundesregierung gegen diese Vorschläge aussprechen. d) Es ist ferner vorgeschlagen worden, nicht einen Arbeitnehmerfreibetrag von 120 DM, sondern einen Arbeitnehmerfreibetrag von 360 DM einzuführen. Hierzu vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß der von ihr vorgesehene Freibetrag etwaige steuerliche Nachteile der Arbeitnehmer durchaus ausgleicht, zumal nicht verkannt werden darf, daß Arbeitnehmern bereits ein Weihnachtsfreibetrag in Höhe von weiteren 100 DM zugute kommt. Eine Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrags von 120 DM auf 360 DM würde außerdem einen zusätzlichen Steuerausfall von 800 bis 850 Mio DM zur Folge haben, der nach Auffassung der Bundesregierung nicht tragbar ist. e) Zur Neuregelung der Sparförderung hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Regierungsvorlage Änderungsvorschläge gemacht, die der von mir bereits dargelegten Konzeption der Bundesregierung für eine allmähliche Harmonisierung der staatlichen Sparförderungsmaßnahmen, um die übrigens dieses Hohe Haus in einer Entschließung selbst ersucht hatte, widersprechen. Die Vorschläge des Bundesrats zielen darauf ab, den Vorrang des Bausparens vor dem Konten- und Wertpapiersparen steuerrechtlich durch Beibehaltung des Sonderausgabenabzugs der Bausparkassenbeiträge und prämienrechtlich durch ein erhöhtes begünstigungsfähiges Sparvolumen bei gleichzeitig höheren Prämiensätzen für die Dauer beizubehalten. Damit würde aber auf die Harmonisierung der beiden Sparformen weitgehend verzichtet. Die Bundesregierung verkennt keineswegs, daß sich für die Bausparkassen aus der Änderung der Sparförderung Probleme ergeben können. Sie ist aber der Meinung, daß die von ihr vorgesehene Übergangszeit bis 1. Januar 1973 ausreichen sollte, um sich auf diese Probleme einzustellen und. damit fertig zu werden. Deshalb vermag die Bundesregierung den Vorschlägen des Bundesrats nicht zu folgen. Das Problem der Harmonisierung der Sparförderung ist jedoch so vielschichtig, daß es im Finanzausschuß des Bundestages sorgfältig geprüft werden sollte. Wenn ich mich nun den hauswirtschaftlichen Fragen zuwende, so kann ich feststellen, daß die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Steuermindereinnahmen und Haushaltsmehrausgaben dank der Wirtschaftsentwicklung tragbar sind. Die stärkste Haushaltsbelastung tritt mit einem Ausfall von etwa 1900 Mill. DM im Rechnungsjahr 1965 ein; davon entfallen rd. 740 Mill. DM auf den Bund und 1160 Mill. DM auf die Länder. Trotz dieser sicherlich nicht unbeträchtlichen Einbußen kann jedoch nach den neuesten Schätzungen für 1965 — im Vergleich zu 1964 — mit folgenden Steuermehreinnahmen gerechnet werden: Beim Bund (bei einem Gesamtaufkommen in 1965 von 57,057 Mrd. DM) 3,8 Mrd. DM Bei den Ländern (bei einem Gesamtaufkommen in 1965 von 32,853 Mrd. DM) 1,8 Mrd. DM Bei den Gemeinden (bei einem Gesamtaufkommen in 1965 von 13,2 Mrd. DM) 0,8 Mrd. DM Zusammen (bei einem Gesamtaufkommen in 1965 von 103,1 Mrd. DM) = 6,4 Mrd. DM Ich bin der Ansicht, daß für die Gesamtheit der öffentlichen Haushalte bei einer — auch konjunkturpolitisch gebotenen — sparsamen Haushaltsführung diese Steuermehreinahmen, wenn auch mit einiger Anstrengung, ausreichen, die zwangsläufigen Mehrausgaben der öffentlichen Hand im Jahre 1965 zu decken, ohne daß der Kapitalmarkt zusätzlich beansprucht werden müßte. In den folgenden Rechnungsjahren sind die neu hinzukommenden Steuerausfälle (mit 850 Mill. DM in 1966 und 50 Mill. DM in 1967) ohnehin geringer. Diese Feststellungen gelten aber nur unter der Voraussetzung, daß keine Maßnahmen beschlossen werden, durch die das Volumen der Steuermindereinnahmen ausgeweitet wird. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stehen in engem Zusammenhang mit der in der Öffentlichkeit besonders heftig diskutierten Frage, wie die vorgeschlagenen Steuersenkungen unter konjunkturellen Gesichtspunkten zu beurteilen sind. Zur derzeitigen konjunkturellen Situation hat bereits heute in diesem Hohen Hause eine lebhafte Diskussion stattgefunden, so daß ich mich hier kurz fassen kann. Sie wissen, daß die Bundesregierung Maßnahmen eingeleitet hat, die einen konjunkturdämpfenden Einfluß ausüben sollen. Wenn es aber gelingt, die konjunkturelle Entwicklung im Zaume zu halten, und wenn massivere Maßnahmen konjunkturpolitischer Art mithin unterbleiben können, dann stellt sich nur die Frage, ob die für die Steuersenkung veranschlagten Beträge zweckmäßiger in der Hand der Steuerpflichtigen oder in der Hand des Staates aufgehoben sind. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6611 Wie ich bereits erwähnt habe, werden trotz der vorgesehenen Steuersenkung die Steuermehreinnahmen für das kritische Jahr 1965 im Vergleich zu 1964 auf 6-7 v. H. veranschlagt. Auf annähernd den gleichen Prozentsatz, nämlich auf 5-6 v. H., soll nach Auffassung der Bundesregierung und entsprechend den Empfehlungen des EWG-Ministerrates der Ausgabenzuwachs der öffentlichen Haushalte begrenzt werden. Eine solche Begrenzung wird am ehesten sichergestellt durch eine Beschneidung der Einnahmen. Bei einem Verzicht auf die beabsichtigte Steuersenkung würden den öffentlichen Haushalten etwa 1,9 Mrd. DM für 1965 mehr zur Verfügung stehen, die — wie es bei der Verwendung zusätzlicher Einnahmen in der Regel der Fall ist — gerade für solche Vorhaben, insbesondere Baumaßnahmen eingesetzt werden würden, die in einen konjunkturell besonders überhitzten Bereich fallen. Demgegenüber ist die Multiplikatorwirkung einer Steuersenkung als sehr viel ungefährlicher anzusehen. Von dem in 1965 entstehenden Gesamtausfall von etwa 1,9 Mrd. DM entfallen schätzungsweise rd. 1,8 Mrd. DM auf die Ermäßigung der Einkommensteuer. Dieser Betrag verteilt sich auf über 20 Millionen Steuerpflichtige, welche die Steuerersparnis für die verschiedensten Zwecke verwenden werden. Ein großer Teil der Steuersenkung dürfte dem privaten Verbrauch zufließen, dessen Entwicklung bisher in verhältnismäßig ruhigen Bahnen verlaufen ist. Die Angebotselastizität dürfte in diesem Bereich noch relativ groß sein. Eine konjunkturpolitisch unerwünschte Ausweitung der Konsumgüternachfrage durch die Steuersenkung ist kaum zu erwarten, weil angesichts der hohen Sparneigung (die Sparquote betrug 1962: 8,5 v. H. und 1963: 9,6 v. H.) ein nicht unbeträchtlicher Teil der Steuerersparnis auf die „hohe Kante" gelegt werden und weil die Steuerentlastung der Arbeitseinkommen vermutlich auch einen mäßigenden Einfluß auf künftige Lohnverhandlungen ausüben dürfte. Von besonderer konjunkturpolitischer Bedeutung ist, daß höhere Einkommen (über 75 000 DM bzw. für Verheiratete über 150 000 DM) nach dem Regierungsentwurf durch die Korrektur des Einkommensteuertarifs keine Entlastung erfahren sollen. Etwas schwieriger abzuwägen sind die konjunkturellen Wirkungen, die sich aus der Einführung eines neuen § 6 b EStG (Übertragung der bei der Veräußerung von bestimmten Anlagegütern aufgedeckten stillen Reserven auf Neuinvestitionen im Anlagevermögen) und durch die Einführung neuer Sonderabschreibungen ergeben. Wenn auch wegen der „nachhinkenden" Veranlagung der für das kritische Jahr 1965 zu erwartende Steuerausfall durch diese Maßnahmen nur bei etwa 50 Mill. DM liegt, so sind doch die Impulse auf die Investitionsneigung nicht zu verkennen, die von diesen neuen Bestimmungen ausgehen. Immerhin glaubt die Bundesregierung auch angesichts des noch jetzt erkennbar werdenden Nachfragedrucks nach Investitionsgütern diese Vorschläge noch befürworten zu können. In diesem Zusammenhang prüft die Bundesregierung zur Zeit den Gedanken einer Ermächtigung, die es ihr gestatten soll, bei einer Konjunkturerhitzung steuerliche Vorschriften einzuschränken, die einen besonderen Investitionsanreiz ausüben. Eine solche Ermächtigung sollte oder könnte noch im Laufe der Beratungen des Gesetzentwurfs im Finanzausschuß erörtert und gegebenenfalls eingebaut werden. Meine Ausführungen möchte ich mit der Bemerkung abschließen, daß nach Auffassung der Bundesregierung der vorliegende Gesetzentwurf ein wohl abgewogenes Bündel von Maßnahmen enthält, das als einheitliches Ganzes sowohl verteilungspolitischen als auch haushalts- und konjunkturpolitischen Erfordernissen Rechnung trägt. Ich möchte die Hoffnung aussprechen, daß der Gesetzentwurf rechtzeitig verabschiedet werden wird, damit die neuen Bestimmungen, wie vorgesehen, am 1. Januar 1965 in Kraft treten können. Anlage 6 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Seuffert für die Fraktion der SPD zur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache IV/2345) und zur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400). Zu Drucksache IV/2345: Der vorgesehene Wegfall der Wertpapiersteuer wird allseits und auch von uns bejaht. Der übrige Inhalt dieses Gesetzentwurfs hat jedoch ziemlich allgemein Unbehagen hervorgerufen, das auch im Bundesrat deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Es sind mehr deutsche Renten von Ausländern gekauft worden, als uns lieb ist; deswegen sollen die Zinsen daraus für Gebietsfremde steuerpflichtig gemacht werden. Das wird als Maßnahme zur Konjunkturdämpfung begründet; aber man muß sich doch fragen, ob Konjunkturmaßnahmen wirklich am Rentenmarkt angebracht sind, ob eine Kreditinflation wirklich von diesem Markt ausgehen kann, und andererseits, warum die Maßnahme dann nicht auch auf Schuldscheindarlehen ausgedehnt wird, die doch jedenfalls konjunkturell bedeutend heftiger virulent werden könnten. Die tatsächliche Auswirkung ist fraglich: wo Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung finden, wird die neu vorgesehene Steuer, wenn auch mit Umständlichkeiten, zu erstatten sein, und es ist auch bereits klar, daß mindestens den EWG-Ländern, auch wo kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, dieselbe Handhabung zugebilligt werden muß. Die marktkonforme Maßnahme wäre eine Sen, kung des deutschen Kapitalzinsfußes gewesen; das 6612 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 I ist einstweilen mißlungen, die Bemühungen darum war auch sehr schwächlich. Eingetreten ist eine Marktbeunruhigung, von der man nur hoffen kann, daß sie sich nicht dauernd auswirkt. Ob juristisch bei der Anwendung auf Altemissionen ein rückwirkendes Steuergesetz vorliegt, ist dabei nicht entscheidend. Die Vertrauensfaktoren des internationalen Kapitalmarkts sind sehr empfindlich und reagieren auch, wenn die juristische Frage zu verneinen ist. Die Folge, die vorauszusehen war, ist starker Abgabedruck auf dem Rentenmarkt und fallende Kurse. Was das für die Baufinanzierung und den Sparwillen bedeutet, braucht nicht ausgeführt zu werden. Es besteht der Eindruck, daß das Augenmaß dafür fehlte, ob dem Abgabedruck mit ausreichenden Mitteln entgegengetreten werden konnte, zumal dieser Druck zweifellos noch nicht in voller Stärke aufgetreten ist. Wir haben uns noch nicht überzeugen können, daß die Bundesregierung in dieser Sache von der Bundesbank gut beraten war. Jetzt ist festzustellen, daß infolge des Zeitverlustes, der durch die zeitweise unentschlossene Behandlung seitens der Bundesregierung eingetreten ist, das Gesetz frühestens mit Wirkung für den Januarzinstermin in Kraft treten könnte. Diese Feststellung kann für den Rentenmarkt einstweilen nur beruhigend wirken. Vielleicht fällt der Regierung oder uns bis dahin etwas Besseres ein, um mit der entstandenen Situation fertig zu werden. Noch zu einer Spezialfrage: Es erreichen uns die Klagen, insbesondere von Wiedergutmachungsberechtigten, die in erfreulichem Vertrauen auf die Bundesrepublik ihre Entschädigung hier angelegt haben, aber auch von Auslandslehrern und Auslandsexperten, die ihre Ersparnisse in Deutschland halten und die von der neuen Steuer betroffen würden. Es sollte selbstverständlich sein, daß ebenso, wie von jeher individuelle Pauschalregelungen in § 31 EStG für diejenigen vorgesehen sind, die durch Zuzug ins Inland steuerpflichtig werden, dasselbe auch für den nunmehr eintretenden Fall zugelassen wird, daß man durch Wegzug steuerpflichtig werden kann. Denjenigen, die bed Inkrafttreten des Gesetzes im Ausland sind, sollte ein solcher Antrag zugestanden werden, wenn sie innerhalb der letzten Jahre ihren inländischen Wohnsitz aufgegeben haben, und das gleiche müßte für diejenigen gelten, die seinerzeit aus Verfolgungsgründen von hier vertrieben wurden. Zu Drucksache IV/2400: Dieses Haus ist sich mit der Bundesregierung darin einig, daß eine Tarifreform mit Steuersenkung vor allem bei kleinen und mittleren Einkommen notwendig ist. Unsere eigene Auffassung darüber haben wir bereits vor Monaten in einer Reihe von Anträgen dem Hause vorgelegt. Wir haben damit bereits deutlich gemacht, daß wir die Begründung dafür nicht aus der Konjunkturpolitik, sondern einfach aus der Steuergerechtigkeit als gegeben ansehen. Es ist auch wirklich zu paradox, wenn neuerdings versucht wird, eine Steuersenkung, deren Zeitpunkt eindeutig aus wahlpolitischen Gesichtspunkten gewählt wird, als Mittel der Konjunkturbremsung anbieten zu wollen. Wir sind aber nachdrücklich der Ansicht, daß diese erforderliche Steuersenkung auch in der sich abzeichnenden Konjunkturlage vertretbar ist und notwendig bleibt. Wir verweisen dazu auf unsere vorgelegten Anträge, welche für den zu erwartenden Steuerausfall Kompensationen vorsehen, die etwaige konjunkturpolitische Einwände weitgehend ausräumen würden. Übrigens haben wir mit einer gewissen Genugtuung vernommen, daß einigen Kollegen im Hause — der Kollege Katzer ist dabei hervorgetreten — der Bericht des Bundesfinanzministeriums über Wettbewerbsverfälschungen aus Sitzverlagerungen in das Ausland und aus dem zwischenstaatlichen Steuergefälle (der bekanntgeworden ist, obwohl er dem Hause noch nicht vorliegt) Anlaß zu Überlegungen geben wird. Wir dürfen die Aufmerksamkeit 'darauf lenken, daß unser Antrag, die Schere beim gespaltenen Körperschaftsteuersatz etwas zuzumachen, ein wirksames Mittel zur Milderung der Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen gegenüber solchen, die durch ausländische Holdinggesellschaften geführt werden, darstellt — was auch dieser Bericht unter IV/7 feststellt. Wir hoffen also, daß wir hier Unterstützung finden. Da, wie gesagt, unsere Anträge zur Sache dem Hause vorliegen und begründet wurden, kann ich mich auf diese beziehen und nur noch einige Punkte aus den Fragen der Tarifreform hervorheben. Wir konnten uns noch nicht überzeugen, daß die Senkung des Proportionalsteuersatzes auf 19% unserem Vorschlag, die allgemeinen Freibeträge zu erhöhen, vorzuziehen sei. Das Letztere kostet nicht wesentlich mehr, entlastet die untersten Einkommenschichten wesentlich stärker und entlastet vor allem auch die Verwaltung, die das nach wie vor dringend nötig hat. In dem vorgesehenen Rahmen sollte dann auch die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Proportionalsatzes — für Ledige bis zu 10 000, für Verheiratete bis zu 20 000 DM jährlich — möglich sein. Das gäbe auch eine bessere Grundlage für den Tarif der daran anschließenden Mittelschichteneinkommen. Wir freuen uns, daß unser Antrag, die Sonderausgabenpauschale der Lohneinkommen zu erhöhen, endlich als Regierungsvorlage erscheint. Allerdings müssen wir leider feststellen, daß nunmehr wahrscheinlich die vorgesehene Erhöhung gar nicht mehr ausreicht, um die notwendige Erleichterung der Lohnsteuerverwaltung und der Lohnsteuerpflichtigen wirklich herbeizuführen. Auch sonst müssen wir auf unsere Anträge zur Entlastung der Arbeitnehmereinkommen verweisen, für die uns die Regierungsvorlage nicht zureichend erscheint. Auf Einzelfragen soll weiter nicht eingegangen werden, auch nicht auf den neuen § 6 EStG, der sich mit der Auflösung oder vielmehr Nichtauflösung stiller Reserven befaßt; er wird sehr eingehend überprüft werden müssen. Ich begrüße dagegen ausdrücklich, daß § 17 EStG (Veräußerungsgewinne bei Kapitalbeteiligungen) nunmehr in eine grundgesetzmäßig vertretbare Form gebracht werden soll. Zur Neuordnung der Sparförderung: Wir stimmen dem Grundgedanken der Harmonisierung zu, leh- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6613 nen aber wie der Bundesrat die Kürzung der Prämien für Bausparleistungen ab und halten an unserer bekannten Forderung fest, die Sparförderung für kleine Einkommen zu verstärken. In diesem Sinne werden wir unsere Mitarbeit bei der Beratung dieser Vorlage geltend machen, in der Erwartung, daß das Gesetz nach der guten Gewohnheit dieses Hauses nicht ohne wesentliche Veränderungen des Regierungsentwurfs verabschiedet werden wird. Anlage 7 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Funke zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964 (Drucksache IV/2400). Die FDP bedauert, daß durch die zeitliche Planung die Einbringung des Steueränderungsgesetzes allzusehr in eine sachliche Nähe zu den konjunkturpolitischen Beratungen des heutigen Tages gebracht worden ist. Sicherlich haben Steuern eine Steuerungsfunktion, und es gibt 'bestimmte Bereiche — etwa das der Sonderabschreibung —, die sich für konjunkturpolitische Regulierung besonders eignen; aber in ihren Grundzügen und in ihrer wesentlichen Zielsetzung sollte die Steuerpolitik nicht der Augenblickslage schwankender Konjunktur folgen, sondern den Grundüberlegungen zur Gesellschaftspolitik und zur Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik. Gerade unter diesem Gesichtspunkt langfristiger Überlegungen begrüßt die FDP das vorgelegte Steueränderungsgesetz mit den Tarifänderungen. Sie hat bereits seit Jahren die allgemeine Steuersenkung und eine fühlbare Milderung der hohen Steuerprogression oberhalb der Proportional-Zone gefordert und begrüßt es daher, daß unsere Finanzminister Dr. Starke und Dr. Dahlgrün unabhängig von der jeweiligen Konjunkturlage eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes vorbereitet, mit den Ländern abgestimmt und parlamentsreif gemacht haben. Es geht darum, die ständig überproportional steigenden Steuereinnahmen — die „heimliche Steuererhöhung" — zurückzuschrauben. Wir verkennen nicht, daß dem Staat für die Allgemeinheit zunehmend Aufgaben und damit steigende Ausgaben zuwachsen, aber wir sind der Meinung, daß diese steigenden Ausgaben keinesfalls über das allgemeine Einkommens- und Wirtschaftswachstum gehen, besser darunter bleiben sollten. Wenn man weiß, daß seit der letzten Tarifreform 1958 das Volkseinkommen um 60%, die Bruttoeinnahmen der Arbeitnehmer um 71 %, die Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer hingegen um fast 100% gestiegen sind, kann man leicht erkennen, welche 'Entwicklung zu Lasten der Steuerzahler die Ausgaben der öffentlichen Hand nehmen können, wenn der Tarif nicht in gewissen Zeitabständen gesenkt wird. Es könnte überdies geschehen, daß die öffentliche Hand in Erwartung höherer Einnahmen nicht mit ,der äußersten Energie einer schleichenden Geldentwertung entgegentritt. Zudem zwingen hohe Steuersätze immer wieder zu Sonder- und Ausnahme-Regelungen, und diese machen das Steuerrecht nicht nur immer unübersichtlicher, sondern auch ungerecht gegenüber denen, für die die Ausnahmen nicht gelten. Es ist nun einmal nach unserer Auffassung so, wie unser Sprecher bereits bei der Beratung der Einkommensteuernovelle 1957 sagte: Tarifsenkung für alle ist besser als Steuervergünstigung für einzelne. Daß dennoch die Sondervergünstigungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf kaum zurückgegangen, sondern teilweise ausgeweitet sind, gehört sicher nicht zu seinen besten Seiten. Mit Recht klagen die Finanzbeamten über die wachsende Komplizierung des Steuerrechts, und es wäre aus dieser Sicht aber auch im Interesse der Gerechtigkeit besser, man könnte den Tarif generell noch weiter senken und damit das Interesse an weiteren Sonderregelungen abschwächen. Zu dem vorliegenden Steueränderungsgesetz wurden und werden in der Öffentlichkeit zwei wesentliche Vorwürfe erhoben: einmal fürchtet man, daß durch die Befassung der nicht erhobenen Steuer beim Steuerzahler die Nachfrage und damit die Preise steigen würden, und zum anderen weist man darauf hin, daß der Ausfall in den öffentlichen Kassen dazu führen könnte, daß wichtige Einrichtungen für die Allgemeinheit nicht im erforderlichen Umfang oder nicht rechtzeitig geschaffen werden. Den konjunkturpolitischen Überlegungen muß man jedoch entgegenhalten, daß Steuereinnahmen in der Vergangenheit voll durch die öffentliche Hand ausgegeben, cl. h. in die .Nachfrage .gegangen sind. Es wird kaum möglich sein, auf allen Ebenen des Bundes, der Länder und der Gemeinden eine Stilllegung von Steuereinnahmen zu erreichen. Dagegen sind wir der Überzeugung, daß, wenn wir dem Steuerzahler einen größeren Anteil als bisher von seinem Einkommen belassen, ein nicht unbeträchtlicher Teil tatsächlich gespart, also zur Eigentumsbildung verwendet wird. Gerade um diese Eigentumsbildung breiter Bevölkerungskreise geht es uns. Gegenüber anderen vergleichbaren Ländern ist das Eigentum an Sparkapital pro Kopf der Bevölkerung in Deutschland sehr gering. Die Gründe brauchen hier nicht untersucht zu werden. Man weist in diesem Zusammenhang auf mangelnde Sparwilligkeit und mangelnde Sparfähigkeit hin. Es hat sich jedoch gerade in der Entwicklung des letzten Jahres gezeigt, daß die Spar willigkeit durchaus vorhanden ist. 1963 wurden von den privaten Haushalten allein 3,8 Mill. DM, d. h. rund 10 % des verfügbaren Einkommens gespart. Das deutet durchaus auf ein wachsendes Vertrauen zur Spartätigkeit hin. Um so mehr muß es uns daran liegen, auch die Spar-fähigkeit zu erhöhen, und dazu soll die Steuersenkung ein Weg sein. Es darf nicht bleiben, wie es in der Vergangenheit war, daß die Vermögensbildung der öffentlichen Hand größer ist als die der 6614 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 privaten Haushalte. Wenn, wie ich schon sagte, die Spartätigkeit der privaten Haushalte 1963 um 9,6 % stieg, während das verfügbare Einkommen nur um 6,7% anstieg, gibt uns das die Zuversicht, daß auch von den durch die Steuersenkung dem Steuerzahler belassenen Beträge ein nicht unbedeutender Teil wirklich gespart oder zur Rückzahlung von Darlehen verwendet und damit der Nachfrage entzogen werden wird. Zu dem anderen Bedenken, daß nach einer Steuerreform wichtige Aufgaben der öffentlichen Hand nicht erfüllt werden könnten, ist bereits Stellung genommen worden. Die Steuersenkung wird für 1965 nach den Berechnungen nur etwa ein Viertel der zu erwartenden Mehreinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden ausmachen. Wir halten es deswegen keinesfalls für notwendig, Steuererhöhungen an anderer Stelle vorzusehen, zumal auch die bereits vorliegenden Steueränderungsanträge der Opposition per Saldo, d. h. Steuersenkung gegen Steuererhöhungen, ebenfalLs einen Umfang von mindestens 2,4 Milliarden Steuerausfall enthalten. Es ist, unabhängig von der Höhe der Einnahmen, Aufgabe der Parlamente, innerhalb der verfügbaren Einnahmen eine Dringlichkeit aufzustellen und die Mittel so zu verteilen, daß die wichtigen Aufgaben vorrangig erfüllt werden. Wir sind, wie bereits Herr Kollege Dr. Starke sagte, der Auffassung, daß bei einer richtigen Haushaltspolitik für die notwendigen Ausgaben insbesondere auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, Forschung und Bildung genügend Mittel zur Verfügung stehen werden. Auf die einzelnen Vorschläge des Steueränderungsgesetzes möchte ich in der ersten Lesung nur kurz eingehen. Wir begrüßen die vorgeschlagenen Sonderabschreibungen wegen ihrer volkswirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Bedeutung. Ebenso erscheint uns aus kulturpolitischen Gründen der Sonderfreibetrag für Kinder in der Ausbildung in Höhe von 720 DM besonders wichtig. Doch sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls geprüft werden, ob nicht die Ausgaben für die Aus- und Fortbildung, die der Steuerpflichtige selbst trägt, in erweitertem Maße berücksichtigt werden können. Auf diesem Gebiete gibt es im derzeitigen Steuerrecht Abgrenzungen und Begrenzungen, die durchaus überholungsbedürftig erscheinen. Die Anhebung der Wertgrenzen bei Veräußerungsgewinnen ist zweifellos zu begrüßen, weil die Geldwertentwicklung fortgeschritten ist. Aber aus dem gleichen Grunde sollten auch andere Wertgrenzen überprüft werden. Ich denke hier einmal an die untere Freigrenze im Einkommensteuertarif, die mit 1680 DM unverändert geblieben ist. Zwar ist für die Arbeitnehmer ein zusätzlicher Freibetrag von 120 DM jährlich eingeführt worden, der praktisch diese Untergrenze nach oben verschiebt und daher in dieser Wirkung durchaus zu begrüßen ist, aber trotzdem und besonders für die übrigen Einkommensbezieher bleibt die Freigrenze unseres Erachtens unzureichend und sollte daher überprüft werden. Auch die Begrenzung der kurzlebigen Wirtschaftsgüter auf DM 600,— entspricht längst nicht mehr den heutigen Verhältnissen und sollte nicht zuletzt zur Vermeidung unnötiger Kleinarbeit erhöht werden. Bedenken haben wir, ob die Begrenzung der Sparförderungsmaßnahmen in dem durch die Regierung vorgeschlagenen Umfange richtig ist. Wir sollten hier im Ausschuß über den ganzen Komplex der Sparförderung und ihrer Koordinierung eingehend sprechen, um nicht das Ziel, die Eigentumsbildung zu fördern, gerade in den Kreisen zu behindern, die in den Jahren ihrer Berufstätigkeit für das Alter vorsorgen können und müssen. Abschließend möchte ich namens der FDP sagen: wir begrüßen den Gesetzentwurf der Regierung in seiner Zielrichtung und in seinen Schwerpunkten und stimmen der Überweisung an den Finanzausschuß —federführend —, den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, den Ausschuß für Mittelstandsfragen und den Haushaltsausschuß zu. Anlage 8 Umdruck 486 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (3. ÄndG KgfEG) (Drucksachen IV/997, IV/2384). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 2 erhält Buchstabe a ,folgende Fassung: ,a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Für jeden Kalendermonat des Festhaltens in ausländischem Gewahrsam — frühestens vom 1. Januar 1947 an — wird als Entschädigung ein Betrag von 30 Deutsche Markgewährt, der sich nach weiteren zwei Jahren ausländischen Gewahrsams auf 60 Deutsche Mark erhöht. Vom dritten Gewahrsamsjahr an — frühestens vom 1. Januar 1949 an — wird für jeden Gewahrsmonat eine zusätzliche Entschädigung von 50 Deutsche Mark gewährt; jedoch erhalten diejenigen Berechtigten, die erst im ausländischen Gewahrsam geboren worden sind, diese zusätzliche Entschädigung nicht. Die Gesamtentschädigung wird auf einen Höchstbetrag von 12 000 Deutsche Mark begrenzt. Mit der Entschädigung sind etwa bestehende Ansprüche des Berechtigten wegen Freiheitsentziehung und Arbeitsleistung im ausländischen Gewahrsam gegen die Bundesrepublik abgegolten." Bonn, den 23. Juni 1964 Bazille Merten Riegel Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6615 Anlage 9 Umdruck 489 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (3. ÄndG KgfEG) (Drucksachen IV/997, IV/2384). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 3 wird § 4 erster Halbsatz wie folgt geändert und ergänzt: a) Hinter der Jahreszahl 1965 wird das Wort „und"gestrichen und durch ein Komma ersetzt. b) Hinter der Jahreszahl 1966 werden die Worte „und 1967" eingefügt. Bonn, den 23. Juni 1964 Arndgen und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 10 Umdruck 481 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Weinkamm, Weinzierl, Dr. Siemer und Genossen zur zweiten Beratung 'des von den Abgeordneten Unertl, Dr. Kempfler, Dr. Huys, Wieninger und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Maß- und Gewichtsgesetzes (Drucksachen IV/1862, IV/2234). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: Artikel 1 § 56 des Maß- und Gewichtsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1499) erhält folgenden Satz 2: „Unter die §§ 52 bis 55 fallen auch die vom Ausland eingeführten, gefüllten Flaschen, sowie ungefüllte Flaschen, die im Reichsgebiet gefüllt und in den Verkehr gebracht werden." Bonn, den 25. Juni 1964 Wieninger Hesemann Weinkamm Kühn (Hildesheim) Weinzierl Nieberg Dr. Siemer Dr. Dr. Oberländer Balkenhol Schulhoff Bauer (Wasserburg) Tobaben von Bodelschwingh Unertl Dr. Elbrächter Anlage 11 Umdruck 505 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Unertl, Dr. Kempfler, Dr. Huys, Wieninger und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Maß- und Gewichtsgesetzes (Drucksachen IV/1862, IV/2234). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in der geplanten Änderung 'des Maß- und Gewichtsgesetzes eine Bestimmung vorzusehen, die auch für aus diem Ausband eingeführte Flaschen mit Getränken gemäß § 54 MuGG ,die Kennzeichnung des genauen Rauminhalts zwingend vorschreibt. Bonn, den 23. Juni 1964 Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 508 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Neunundsechzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Konjunkturpolitische Zollsenkung) (Drucksachen IV/2313, IV/2419); zur Zweiundsiebzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Konjunkturpolitische Zollsenkung — II. Teil) (Drucksachen IV/2314, IV/2360). Der Bundestag wolle beschließen: Angesichts der Risiken, die für einzelne Wirtschaftszweige mit der konjunkturpolitischen Zollsenkung verbunden sind, sollte die Bundesregierung von den angebotenen Möglichkeiten einer Wiederheraufsetzung einzelner Zölle,die das Zollgesetz im Artikel 77 Abs. 1 Nr. 2 vorsieht, in Fällen drohenden oder eingetretenen ernsthaften Schadens Gebrauch machen und entsprechende Rechtsverordnungen vorlegen. Bonn, den 24. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Dr. Emde und Fraktion Anlage 13 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400). Mit Rücksicht auf die Kürze der Zeit, die uns in dieser gedrängten Debatte zur Verfügung steht, lassen Sie mich nur wenige Bemerkungen zu zwei Punkten machen: Zunächst zu der Frage, ob im Rahmen konjunkturpolitischer Maßnahmen die Umsatzausgleichsteuer und Ausfuhrvergütung manipuliert werden 6616 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 sollte und zum anderen zu der konjunkturpolitischen Bedeutung des von der Bundesregierung vorgelegten Steueränderungsgesetzes. Herr Kollege Kurlbaum hat durchaus recht, daß vor der DM-Aufwertung auch dieses Problem der Manipulation der Umsatzausgleichsteuer und Ausfuhrvergütung zur Diskussion stand und daß es auch in unseren Reihen dafür Befürworter gab. Aber inzwischen hat sich ja nun einiges ereignet. Wir betreiben die Reform der Umsatzsteuer wesentlich auch unter dem Gesichtspunkt, einen exakten umsatzsteuerlichen Ausgleich im grenzüberschreitenden Warenverkehr herbeizuführen. Außerdem haben wir im vergangenen Jahr in ernsten Auseinandersetzungen, insbesondere mit Brüssel, die notwendigen Korrekturen auf diesem Gebiet herbeigeführt. Wir würden m. E. unglaubwürdig werden, wenn wir die leitenden Motive dieser Politik aus konjunkturpolitischen Erwägungen, die ja immer nur vorübergehenden Charakter haben können, über Bord werfen würden. Wer im Sinne der Ermächtigungsvorlage der Opposition derartige Manipulationen ermöglichen will, sollte sich lieber direkt einer neuen Aufwertung der DM zuwenden, denn eine solche Manipulation ist eine partielle Aufwertung nur verzerrter Art, weil die Senkung oder Suspendierung der Umsatzausgleichsteuer infolge der unterschiedlichen Sätze im allgemeinen die Fertigwaren weit stärker trifft als Halbwaren und Rohstoffe. Die Ermächtigung würde der Regierung auch relativ wenig nützen. Die Regierung ist auf Grund des still-stand-Abkommens auf die Konsultationen der EWG-Kommission angewiesen. Die Kommission betreibt die Mehrwertsteuerreform auf der Grundlage des Bestimmungslandprinzips und könnte, ohne die Harmonisierung der Umsatzsteuer zu gefährden, den hier vorgeschlagenen Manipulationen den Weg nicht ebnen. Nun noch einige Worte zu dem Entwurf eines Steueränderungsgesetzes. Auch hier möchte ich mich auf einige konjunkturpolitische Überlegungen beschränken, obwohl das Gesetz eine Fülle von Grundsatzfragen neu ordnet, die in ihrem Für und Wider auszubreiten einer ersten Lesung ;sehr wohl anstünde. Ich gelbe durchaus zu, daß, konjunkturpolitisch gesehen, das Nächstliegende wäre, den überproportionalen Zuwachs des Steueraufkommens in verfassungsrechtlicher Bindung stillzulegen, um überschüssige Nachfrage zu eliminieren. Ich weiß, was dagegen eingewandt wird, und lasse das einmal im Augenblick dahin stehen. Jedenfalls ist das zweitbeste Mittel: Steuersenkung. Der Bürger hat sich, aufs ganze gesehen, in den letzten Jahren konjunkturgerechter verhalten als die Gebietskörperschaften. Wir können auf Grund der Entwicklung der letzten Jahre durchaus das Vertrauen haben, daß ein nicht unwesentlicher Teil der Steuerentlastungen sogar ohne Sparprämien gespart wird, immer unter der Voraussetzung, daß es gelingt, eine relative Preisstabilität zu gewährleisten. Aber selbst wenn ein Teil der 3 Milliarden DM in den Konsum fließt, ist dieser Weg ungefährlicher als der über die öffentlichen Haushalte, der im Bausektor endet. Es gibt viele Konsumgüterbranchen, die weit von einer Erhitzung oder sogar Überhitzung entfernt sind. Die Zahl der Bürger und ihrer verschiedenartigen Konsuminteressen ist so groß und mannigfaltig, die Objekte öffentlicher Ausgaben aber so begrenzt, daß im ersteren Falle die Konjunkturwirkungen verebben, im letzteren Falle diese aber oft eine Springflut darstellen. Die 3 Milliarden in den Händen von etwa 8 'Millionen Steuerpflichtigen wirken wie einige Waggon Sand, die in den Bodensee fallen; die gleiche Summe in der Verfügungsgewalt der öffentlichen Hand wirkt dagegen wie ein Bergsturz in einen Stausee. Darum sagen wir ein unbedingtes Ja zur Beschneidung öffentlicher Einnahmen als dem derzeit wirksamsten Mittel zum Stoppen öffentlicher Ausgaben. Über die 3 Milliarden verfügen die Steuerzahler ja nicht in der Weise wie die Genossen einer Genossenschaft, wenn sie ihre Rückvergütungen empfangen, also plötzlich und einmalig. Die Steuerminderungen erstrecken sich über Jahre und wirken sich nur sukzessiv aus. Um zu meinem Bodensee-Beispiel zurückzukehren: der Sand fließt nicht schubartig, sondern gleichsam wie durch ... zig Sanduhren aus den Waggons in den See. Die Opposition hat wiederholt versucht, den Gesetzentwurf als Wahlgeschenk zu deklassieren. Diese Qualifizierung ist schlicht gesagt falsch und unsachlich. Das Gesetzgebungswerk wertet vielmehr unser Steuerrecht auf. Das ist eine gute Tat, denn das Steuerrecht bestimmt die Zukunft unserer Bundesrepublik, wie der Bundesfinanzminister am 16. 4. 1964 in diesem Hause zu Recht festgestellt hat — eine Feststellung, die sich diejenigen Persönlichkeiten zu eigen machen sollten, die in unserem Steuerrecht immer noch eine niederrangige Rechtstechnik sehen oder ein probates Mittel für momentane Routinepolitik. Der Gesetzentwurf ist weithin ein Akt der Wiedergutmachung an der Legion der Tarifgeschädigten, um es einmal undogmatisch zu formulieren. Verzerrungen im EStTarif werden .glattgestellt. Der steuerungerechte Tarif hat immerhin sieben Jahre lang mit hart zufassender progressiver Faust regiert. Das ist genug, womit ich aber nicht gesagt haben will, daß nunmehr für die betroffenen glücklichen Arbeitnehmer und Mittelständler die sieben fetten Steuerjahre angebrochen sind. Die tarifliche Steuerentlastung ist immer noch ein Kompromiß, aber unter Berücksichtigung der durch den Haushalt gesetzten Grenzen ein optimaler, bringt er doch Entlastungen bis zu 14 %. Sodann noch ein weiteres! Die Bundesregierung hat sich nicht nur von den Forderungen der Steuergerechtigkeit leiten lassen, sondern hat ein Stück sozialer Steuerpolitik geleistet, eine Arbeit, die viel nachhaltigere Würdigung verdient. Das Schwergewicht der Steuerentlastungen liegt doch offenbar in Bereichen, in denen das unselbständige Element vorherrscht. Es überrascht daher nicht, daß der DGB im Grundsatz den Gesetzentwurf gutgeheißen hat. Über ein Drittel des Steuerverzichts entfällt auf Pflichtige mit Monatseinkommen unter 1000 DM. Die optimale Begünstigung erhalten Steuerpflichtige mit Jahreseinkommen von 15 000 DM. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6617 Aus der Palette der Einzelmaßnahmen greife ich nur zwei heraus. Endlich hat die Bundesregierung in ganz nüchterner Weise ein Problem einer Lösung entgegengeführt, das in mehrfacher Hinsicht ein Stein des Anstoßes war. Nach der bisherigen Regelung führte der Verkauf der meisten betrieblichen Anlagegüter zu einer Versteuerung unechter stiller Reserven mit der Folge einer an sich nicht gewollten Substanzbesteuerung. Diese unerwünschte Steuerfolge blockierte betriebswirtschaftlich sinnvolle Dispositionen, u. a. auch auf dem Gebiete der Rationalisierung. Was namentlich die Veräußerungen von Betriebsgrundstücken anbelangt, so beschränkt die steuerlich verursachte Nichtveräußerung unnötig das Angebot am Grundstücksmarkt, behindert im weiteren Sinne eine vernünftige Raumordnung, die ja so dringend notwendig ist. Diese neue Vorschrift kann daher als echte Strukturmaßnahme angesprochen werden. Sodann dürfen die Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Forschung nicht unerwähnt bleiben. Stipendien von Forschern uund Forschungsinvestitionen erfahren nunmehr einer steuerlichen Sonderbehandlung, die ihnen zusteht, wenn man den Wert der Forschung für die Wirtschaft und damit für das ganze Volk richtig einschätzt. Die SPD bleibt offenbar auf der Linie der Forderung nach Steuererhöhungen. Diese Forderung ist nachdrücklichst abzulehnen. Einmal haben die bekannten Vorschläge keine beträchtliche Haushaltswirksamkeit, dafür aber um so verheerendere volkswirtschaftliche Folgen. So würde die Heraufsetzung des ESt-Spitzensatzes nur 4% des projektierten Steuerverzichtes wieder hereinbringen. Wenn die Gesamtsteuerbelastung höherer Vermögen und Einnahmen die 70er Marke überschreitet, wird das Unternehmerdenken in ein Spesendenken umdirigiert. Die Übernahme von Risiken interessiert nicht mehr. Die Investitionsfaulheit greift dann um sich mit all ihren mittelbaren schädlichen Folgen. Höhere Steuern übernehmen damit die Funktion des Vorarbeiters für die Sozialisierung. Hinzu kommt noch, daß fühlbare Steuererhöhungen die Preissteigerung ebenso anreizen wie die Steuerflucht, übrigens zwei Ergebnisse, die die Argumentationen der SPD als sehr widersprüchlich erscheinen lassen. Das Schreckgespenst der Steueroasen wird oft beschworen, manchmal sicherlich mit Recht. Das viel schrecklichere Schreckgespenst der Steuerwüsten wird aber totgeschwiegen. Zu hoch besteuerte Staaten sind aber Steuerwüsten, die wirtschaftlich unfruchtbar sind und zur Unternehmerflucht führen. Hohe Steuern haben zweifellos Erosionswirkung, sie verwüsten das Land. Das können wir uns wahrlich nicht leisten. Ein federgewandter Journalist seufzte, als er vor Monaten über die Behandlung des Steueränderungsgesetzes 1964 durch den Bundesrat berichtete, das Schicksal des Entwurfs sei ungewiß, da er noch durch die rauhe Luft des Bundestages müsse. Möge diese rauhe Luft wesentliche Glieder des Gesetzes nicht erfrieren lassen, aber hier auch keine Eispanzer hinzufügen, denn auch diese wirken erstarrend. Ich mahne daher, an dem Entwurf nicht allzuviel herumlaborieren zu wollen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege, ich warne ja davor, daß man die Dinge durch übertreibende Parolen gefährdet. Ich bin dafür, daß man sich maßvoll ausdrückt. Angesichts der gegenwärtigen Lage ist das sicherlich eine maßlose Übertreibung. Ich möchte aber mit der Darstellung der gegenwärtigen Situation die Gefahren keineswegs bagatellisieren, vor denen wir stehen.

    (Abg. Illerhaus: Einverstanden!)

    Die Gefahr der kommenden Monate besteht in der Tat darin, daß der Exportboom durch eine starke Inlandsnachfrage nach Investitionsgütern noch überlagert wird. Das wird unsere Kapazitäten sehr bald völlig auslasten, und bei dem Engpaß am Arbeitsmarkt — Sie wissen, daß hier keine großen Chancen bestehen; ich will über das Problem der Gastarbeiter gar nicht sprechen — ist doch zu befürch-



    Bundesminister Schmücker
    ten, daß alle die Unartigkeiten, die wir kennen, wieder aufleben. Außerdem ist es so, daß über die Tariflöhne für 8 Millionen Arbeitnehmer neu verhandelt werden muß. Die Folge dieser Entwicklung können, wenn sie übertrieben ausgenützt wird, natürlich Preiserhöhungen sein. Es ist mein Bemühen und das Bemühen der Bundesregierung — und ich bitte dabei um Ihre Unterstützung —, diesen Gefahren zu begegnen.
    Meine Damen und Herren, ich habe von den künftigen Gefahren gesprochen. Selbstverständlich ist es die Aufgabe der Konjunkturpolitik, vorbeugend tätig zu werden. Wir müssen jetzt handeln, damit spätere Eingriffe nicht zu brutal und nicht zu ungezielt ausfallen. Je rechtzeitiger man handelt, um so einfacher können die Maßnahmen sein. Wir haben in der Bundesrepublik ein leidlich gutes Instrumentarium, das sicherlich noch ausgeweitet werden muß, und von diesem leidlich guten Instrumentarium haben wir Gebrauch gemacht und werden wir weiterhin Gebrauch machen. Wir möchten klare Maßnahmen durchführen und uns nicht verzetteln.
    Wenn nun aber immer wieder Maßnahmen gefordert werden, dann hört man die Meinung heraus, die Regierung sei in der Lage, mit dirigistischen, zwangswirtschaftlichen Maßnahmen und Gesetzen etwas durchzusetzen. Einige tun so, als hätten wir keine freiheitliche, marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung.

    (Abg. Illerhaus: Sehr richtig!)

    Man sollte keine Forderungen stellen, die diese Wirtschaftsordnung in Gefahr bringen. Dann sollten wir lieber von dem viel verlachten Mittel der „Seelenmassage" Gebrauch machen. Dieser Ausdruck ist ja in sich schon eine Satire, eine Ironie; ich weiß das wohl. Aber was wird denn damit angesprochen? In der Demokratie müssen wir doch miteinander reden. Wir müssen mit den Verbänden sprechen, mit den Tarifpartnern, mit den Unternehmern. Wir müssen doch versuchen, den anderen durch unsere Argumente zu überzeugen, nicht durch Befehle, zu denen wir nach den gesetzlichen Möglichkeiten nicht berechtigt sind und darüber hinaus nach unseren politischen Vorstellungen auch keine Berechtigung haben wollen. Wir möchten doch unsere freiheitliche Ordnung bewahren. Wir möchten nicht, daß Löhne und Preise — wie das in einigen Ländern, die sich auch freiheitlich nennen, der Fall ist — durch Befehle festgelegt werden, ganz davon abgesehen, daß das gar nicht geht; denn der Staat, der Löhne und Preise festlegt, kann sich nur dann durchsetzen, wenn er zufällig die Marktlage trifft. Trifft er zufällig die Marktlage, brauchte er auch keinen Befehl zu erlassen, dann erledigt sich alles von selber. Trifft er sie nicht, so tun die Menschen auch das, was Sie wollen. Das haben wir doch alles hinter uns, das haben wir doch alles gehabt. Es bleibt also nichts anderes übrig, als fortgesetzt das Gespräch zu suchen und sich zu bemühen, den anderen zu überzeugen, und sich selbst zu bemühen, zuzuhören, um aus Anregungen zu lernen.
    Sicherlich ist es richtig, daß der Staat mit gutem Beispiel vorangehen muß. Er muß bei all dem, was er seinen Bürgern zumutet, darauf verweisen können, daß er das in seiner unmittelbaren Macht Stehende getan hat. Ich spreche mit diesem Satz Sie, meine Damen und Herren, das Parlament, und die Regierung an. Wir können mit unseren Forderungen nicht alles verlangen und gleichzeitig sagen, wir dürfen die Verteidigung nicht einschränken, nicht die Sozialleistungen, nicht die Subventionen, nicht den Straßenbau, den Wohnungsbau usw., um zum Schluß zu sagen: Die anderen müssen es tun! So geht es nicht. Die Methode „Heiliger St. Florian" hat sich noch niemals bewährt. Es kommt darauf an, daß wir selber handeln, auch wenn wir erkennen, daß die heutigen Gefahren im wesentlichen aus den Nachbarländern zu uns herüberspielen. Wir müssen die europäischen und die Gemeinschaftseinrichtungen ausnutzen, um dort für eine gemeinsame Konjunkturpolitik zu werben, so, wie wir es in den letzten Monaten mit Erfolg getan haben.
    Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ist die wichtigste Stätte dieser wirtschaftspolitischen Aussprache. Am 24. Februar 1964 hat die Bundesregierung einen Vorschlag zur Stärkung der konjunkturpolitischen Zusammenarbeit gemacht. Dieser Vorschlag ist für meine Begriffe sehr schnell akzeptiert und realisiert worden; denn bereits am 14. April 1964 ist dieses Stabilisierungsprogramm, das auf deutsche Anregung entstanden ist, einstimmig angenommen und mit einer allgemeinen Empfehlung für alle und einer besonderen Empfehlung für einzelne Länder, speziell Italien, aber auch für die Bundesrepublik weitergeleitet worden. Der Kernsatz der Empfehlung an die Bundesrepublik heißt, sie möge die bisherige Politik fortsetzen; sie möge darüber hinaus dafür sorgen, daß eine Erleichterung der Einfuhr eintritt. Es wurde ihr empfohlen, so, wie sie begonnen hat, die Begrenzung der Haushaltsausgaben in diesem Jahr ebenfalls durchzuführen und keine Änderung der Kreditpolitik anzustreben.
    Die Bundesregierung hat entsprechend der Aufforderung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einen Bericht verfaßt. Er wird in den entsprechenden Gremien in der nächsten Zeit zur Debatte stehen. Ich möchte aber an dieser Stelle noch einmal auf die Bemerkung des Herrn Kollegen Möller zurückkommen und sagen, daß wir alles tun müssen — ich sage das in Übereinstimmung mit Ihnen —, um den Wirtschaftsraum zu vergrößern, um in einem größeren Wirtschaftsraum zu arbeiten; denn die Enge der nationalen Wirtschaftsräume ist eine der Hauptursachen für die Schwierigkeiten, mit denen es die einzelnen Länder zu tun haben. Darum sagte ich vorhin schon, daß die Wirtschaftspolitik den Amerikanern leichter fällt als uns in den zersplitterten Staaten. Sie verfügen über einen größeren Wirtschaftsraum, der leichter in der Lage ist, Spannungen auszugleichen. Es ist darum eine auch wirtschaftspolitisch wichtige Aufgabe, dafür zu sorgen, daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vollendet wird. Die Wirtschaft ist der staatsrechtlichen Entwicklung etwas davongelaufen, und vieles, was wirtschaftlich notwendig ist, kann man erst durchführen, wenn die staatsrechtliche Entwicklung nachgekommen ist.
    Aber nicht nur die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ist wichtig. Sie werden vielleicht erstaunt



    Bundesminister Schmücker
    sein, wenn ich in diesem Zusammenhang auf die OECD hinweise. Die OECD stellt eine Verbindung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit den EFTA-Ländern und darüber hinaus mit den Vereinigten Staaten dar. Hier in diesem Kreise sind wirtschaftspolitische Debatten und Abstimmungen möglich, zu denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft nicht in der Lage ist. Herr Kollege Möller, Sie beklagen sich darüber, daß zuwenig Material aus den anderen Ländern vorgelegt wird. Ich war ein wenig enttäuscht über einen solchen Vorwurf; denn nach der Tagung der OECD habe ich sofort den Wirtschaftsbericht der OECD, der eine Darstellung der Lage der Mitgliedsländer in hervorragender Form bringt, allen Fraktionen und auch den Mitgliedern der wirtschaftspolitisch interessierten Ausschüsse zugestellt. Andere Berichte liegen zur Zeit nicht vor. Ich werde mich bemühen, diese Methode fortzusetzen und das internationale Material den Kollegen, die wirtschaftspolitisch interessiert sind, zur Verfügung zu stellen.
    Über die Bemühungen in der OECD hinaus haben wir eine Reihe von bilateralen Gesprächen im Rahmen des deutsch-französischen Vertrages geführt. Wir hatten mit den Italienern, mit den Engländern Gespräche gehabt. Ich war in Dänemark, wir haben mit den Schweden und den Norwegern Verhandlungen, und vor der Tür steht nun ein Gespräch mit den wirtschaftspolitisch verantwortlichen Herren aus Benelux.
    Meine Damen und Herren, ich möchte schon jetzt, obwohl es an dieser Stelle etwas verfrüht ist, auf die Arbeit hinweisen, die in der sogenannten Zehnergruppe geleistet wird, wo die Währungsprobleme weltweit zur Debatte stehen: Wie sollen Defizite finanziert werden? Wieviel internationale Liquidität soll und darf es ohne Inflation geben? Wir Deutschen haben Vorschläge gemacht, und ich verspreche mir, daß auf der Konferenz in Tokio, die im Herbst stattfindet, grundlegende Beschlüsse gefaßt werden.
    Nun darf ich zu den Maßnahmen +im eigenen Lande kommen. Das Kernstück unserer Maßnahmen ist die Haushaltspolitik. Der Herr Bundesfinanzminister wird nachher das Wort ergreifen. Ich brauche mich nur auf die Erwähnung zu beschränken und darauf hinzuweisen, daß es in der Tat eine große Leistung ist, den Haushalt hart zu begrenzen. Wir haben uns vor drei Jahren erstmalig bemüht. Sie wissen, aus welchen Gründen — ich nenne das Stichwort „Nassau" — wir nicht zum Zuge gekommen sind. Im letzten Jahr sind wir ein gutes Stück weitergekommen, und in diesem Jahr haben wir Ihnen einen Vorschlag gemacht — er ist auf dem Wege zu den gesetzgebenden Körperschaften — über 64,3 Milliarden DM.
    Es bleibt das große Problem, wenn ich diese Fragen in Brüssel bespreche, inwieweit die deutsche Vertretung für alle öffentlichen Hände sprechen kann. Wir können ja immer nur für den Bund als oberstes Organ, wenn ich so sagen darf, sprechen, nicht aber für die Länder und Gemeinden. In der letzten Besprechung, die 'der Herr Bundeskanzler mit den Ministerpräsidenten hatte, hat er von den
    Ländern die Zusage bekommen, daß auch sie sich im Rahmen der Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft etatpolitisch verhalten wollen. Sie haben weiterhin zugesagt, daß sie mit ihren Großgemeinden 'sprechen wollen, um Entsprechendes zu erreichen.
    Herr Kollege Starke hat einen Vorschlag aufgenommen, der in der Länderwirtschaftsministerkonferenz in Berlin — vor zwei Monaten war es, glaube ich — diskutiert worden ist. Es ist doch irgendwie ein Witz, daß wir innerhalb der EWG zwischen den sechs beteiligten Ländern einen Konjukturausschuß haben und uns freiwillig beschränken, aber innerhalb der Bundesrepublik eine solche Einrichtung nicht haben. Sicherlich, verfassungsmäßig haben wir keine Grundlagen. Aber dann sollten wir den Weg eines freiwilligen Ausschusses gehen. Es scheint ein Widerspruch zu sein, daß man so etwas auf internationaler Ebene durchsetzen kann, aber nicht auf nationaler Ebene.
    Das Zweite in der Aufzählung der Maßnahmen ist 'unter dem Stichwort der antizyklischen Fiskalpolitik zu nennen. Ich darf auf die Anlage zum Nachtrag verweisen und sagen, daß nach den Grundsätzen, die der Bundesfinanzminister und der Wirtschaftsminister erarbeitet haben, eine Vorlage entsteht. Aber schon jetzt ist der § 7 des Haushaltsgesetzes neu gefaßt worden. Die Regierung kann aus konjunkturpolitischen Gründen bestimmte Ausgaben verweigern. Es wird notwendig sein, die hier oft diskutierten mehrjährigen Investitionspläne für Bahn, Post, Straßenbau, Deichbau und Küstenschutz durchzuführen, wie man ja auch den Grünen Plan als mehrjährigen Investitionsplan !ansehen muß. An ihm kann man erkennen, 'daß auch mehrjährige Pläne nicht .schon deswegen gut sind, weil sie mehrjährig sind. Auch bei mehrjährigen Plänen muß man sich immer wieder anpassen.
    In dieser antizyklischen Fiskalpolitik wird es natürlich notwendig sein, Sperrmöglichkeiten gegen eine Überkonjunktur und Vorratsprojekte gegen eine Depression zu haben. Ich erinnere an die konjunkturellen Möglichkeiten bei der Abschreibung und darf die Steuersenkung, zu der der Herr Bundesfinanzminister das Wort ergreifen wind, auch nur der Aufzählung wegen erwähnen. Ich erinnere daran, daß es nicht leicht war, die Richtigkeit dieser Pläne in der EWG anerkannt zu erhalten. Aber man hat uns die Anerkennung nicht versagt, als man unsere Begründung hörte und sie für richtig befand.
    Im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs sind, wie Sie wissen, 'schon die Maßnahmen der Bundesbank in Kraft. Ich brauche sie nicht im einzelnen aufzuzählen. Der Erfolg ist da. Wir 'haben vom Januar bis Mitte Juni 1964 fast 2 Milliarden .ins Ausland exportiert. Dann kam die Ankündigung der Bundesregierung am 23. März: Abschaffung der Wertpapiersteuer, Ausdehnung der Kapitalertragsteuer auf Anleihezinsen. Auch darüber ist sehr viel 'diskutiert worden. Es ist die Behauptung aufgestellt worden, dieses Gesetz sei nach internationaler Rechtsauffassung diskriminierend. Ich bin nicht dieser Auffasung. Denn man kann Steuern jederzeit ändern. Eine Steuerfreiheit ist nie versprochen wor-



    Bundesminister Schmücker
    den. Im übrigen trifft diese Maßnahme nur Steuerhinterzieher, und ich glaube, auf die Dauer ist es unzweckmäßig, es in einem durch Handelsverkehr verbundenen Kreis zuzulassen, daß aus steuerlichen Gründen die Gelder von einem in ein anderes Land gehen. Ich erinnere nur daran, welche Debatten wir hier über die Flucht deutschen Kapitals in das Tessin oder in andere Gegenden geführt haben.
    Auf jeden Fall ist der Erfolg dieser Ankündigung eingetreten. Wir haben starke Kapitalabflüsse zu verzeichnen gehabt. Allein im April wurden 387 Millionen langfristiges Kapital exportiert, und die Devisenbilanz schließt im April mit einem Verlust von 607 Millionen DM ab. Auch im Mai sind die Ziffern noch defizitär. Wenn Sie das bei dem hohen Aktivsaldo in der Handelsbilanz berücksichtigen, kann man doch nicht bestreiten, daß, fast über die Erwartung hinaus, zumindest aber in großem Umfange, das eingetreten ist, was mit den Maßnahmen erzielt werden sollte. Ich muß aber darauf hinweisen, daß wir nicht damit rechnen können, daß die Devisenbilanz weiterhin passiv bleibt. Die letzten Meldungen weisen darauf hin, daß wir im Juni mit einem beträchtlichen Zufluß zu rechnen haben. Wir können also annehmen — und das ist wichtig für die Erkennung des Trends —, daß im Juni das Devisendefizit abgebaut wird und wir wieder in ein Plus kommen.
    Sehr stark ist, vor allen Dingen von Herrn Kollegen Starke, die Kapitalmarktseite betont worden. Ich will das in keiner Weise schmälern; aber ich habe immer wieder den Eindruck, daß diejenigen, die
    etwas mit dem Kapitalmarkt zu tun haben, bevorzugt auf die güterwirtschaftliche Seite hinweisen, und diejenigen, die in der Güterwirtschaft stehen, sagen: Ihr müßt über den Kapitalmarkt eingreifen. In allen Bereichen muß richtig reagiert, richtig gehandelt werden.
    Ich darf nun zur güterwirtschaftlichen Seite etwas sagen. Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt daran gedacht, eine Exportdrosselung vorzunehmen. Das ist uns auch im Gutachten oder in der Empfehlung des Deutschen Gewerkschaftsbundes vorgeworfen worden. Ich möchte aber ausdrücklich betonen, daß wir es ablehnen, eine Exportsteigerung und eine Exportförderung durchzuführen. Es scheint uns jedoch im gegenwärtigen Augenblick nicht richtig zu sein, schon oder überhaupt eine Exportdämpfung vorzunehmen; denn der deutsche Export in die anderen europäischen Länder mit seinen stabilen Preisen hilft doch, den inflationären Trend in den Nachbarstaaten zu bremsen. Die Waren werden in verstärktem Umfange bei uns gekauft, weil sie billiger sind als dort. Würden wir sie nicht aus unseren Grenzen herauslassen, dann würde die Bremswirkung nicht eintreten. Ich brauche nur darauf hinzuweisen, daß wir uns umgekehrt bemühen, das inländische Angebot anzureichern.
    Ich möchte betonen, daß der deutsche Export gegenüber Drittländern noch ausbaufähig ist und daß die Notwendigkeit besteht, hier sehr sorgsam die Entwicklung zu beachten. Unser Exportüberschuß, der zwar gegenüber Drittländern zunimmt, muß zu der Außenhandelsbilanz der Europäischen
    Wirtschaftsgemeinschaft in Beziehung gesetzt werden. Diese Außenhandelsbilanz ist sehr schlecht. Würden wir unseren Export bremsen, würde diese Außenhandelsbilanz, die ja in wenigen Jahren unsere gemeinsame Außenhandelsbilanz sein wird, also noch weiter verschlechtert werden. Aus diesen Überlegungen heraus glaubte die Regierung, Ihnen eine Exportdrosselung nicht vorschlagen zu sollen.
    Dagegen sind wir der Meinung, daß man erhebliche Anstrengungen machen sollte, die Importe zu steigern. Zu diesem Vorhaben gibt es in der öffentlichen Diskussion im wesentlichen drei Vorschläge. Der erste Vorschlag ist die Aufwertung oder die Einführung eines flexiblen Wechselkurses. Der zweite Vorschlag ist die Änderung der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Verkehr. Der dritte Vorschlag betrifft die Zollsenkungen.
    Lassen Sie mich zu der Frage des Wechselkurses ein klärendes Wort sagen! Jede Spekulation auf eine Aufwertung, in welcher Form auch immer, geht an den Realitäten und an dem erklärten politischen Willen der Bundesregierung vorbei. Ich brauche insoweit lediglich auf die erneuten, ganz eindeutigen Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers zu verweis en.
    Allerdings gibt es in der internationalen Währungsordnung Probleme, die außerordentlich wichtig sind und über die man jetzt erfreulicherweise ernsthaft diskutiert. Die Bundesregierung 'beteiligt sich intensiv an den Beratungen über eine Verbesserung der internationalen Währungsordnung. Sie drängt hierbei insbesondere darauf,daß die Verpflichtungen der nationalen Regierungen, währungspolitisch Disziplin zu üben, d. h. Preisstabilität zu wahren, verstärkt werden. Diese Erörterungen finden seit der letzten Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds in der sogenannten Zehnergruppe statt.
    Es ist aber einfach unverständlich, daß man jedes Wort oder jede Äußerung über diesen Fragenkreis sofort als eine mögliche Änderung in der Haltung der Bundesregierung zur konkreten Frage des deutschen Wechselkurses mißdeutet und hiervon ausgehend aufgeregte Spekulationen anstellt. Es ist an der Zeit, mit diesen Spekulationen Schluß zu machen. Ich meine, es ist an der Zeit, das langfristige Währungsproblem, ohne daß Menschen dadurch allergisch werden, offen und freimütig zu diskutieren.
    Ich möchte den zweiten Weg ganz kurz behandeln. Es ist ja ein Weg, der sehr viel Sympathie bei der Sozialdemokratie findet. Es ist der Vorschlag, die Umsatzsteuer im 'grenzüberschreitenden Verkehr konjunkturpolitisch einzusetzen. Meine Damen und Herren, ich habe vorhin ausdrücklich !gesagt, daß man alles das, was man zu diesen einzelnen Möglichkeiten ausführen kann, immer wieder mit den gegenwärtigen Verhältnissen konfrontieren muß. Ich will durchaus zugeben, daß es einen Zeitpunkt geben kann, zu dem es notwendig ist, über diese Frage zu sprechen. Gegenwärtig, meinen wir, besteht aber nicht das Bedürfnis, besteht vor allen Dingen nicht das Bedürfnis zu einer solchen Ermäch-



    Bundesminister Schmücker
    tigung. Ich möchte zu dem Problem als solchem sagen: wir meinen, daß es unzweckmäßig ist, mit der Umsatzsteuer zu hantieren, weil damit das höhere Ziel der Harmonisierung gefährdet werden könnte, ganz abgesehen davon — ich ,glaube, der Kollege Schmidt sagte es —, daß das eine getarnte Aufwertung werden könnte.
    Ich meine, wir sollten uns bemühen, das, was wir zur Zeit konzunkturpolitisch tun müssen, mit den übrigen, weiterreichenden Plänen in Übereinstimmung zu bringen. Das wäre bei der Umsatzsteuer nicht möglich; denn hier ist der weiterreichende Plan die Harmonisierung. Ich glaube nicht, daß eine Harmonisierung Sinn hat, wenn die Länder die Umsatzsteuer nachher konjunkturpolitisch unterschiedlich handhaben.
    Anders ist es mit den Zollmaßnahmen. Die Zölle, mindestens in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, aber hoffentlich bald darüber hinaus, sollen ohnehin auf Null reduziert werden. Da ist ,es doch besser, wenn man den gleichen oder ähnlichen güterwirtschaftlichen Effekt erzielen kann, man geht diesen Weg. So hat die Bundesregierung im Wege der Suspendierung die Zollsenkung vorgezogen: eine Zollsenkung, die den Termin vom 1. Januar 1965 ohne Ausnahmeliste vorzieht, und den Termin vom 1. Januar 19,66 mit Ausnahmeliste. Ich möchte ausdrücklich auch hier erklären, daß wir, wenn sich herausstellen sollte, daß in einzelnen Bereichen Gefahren auftreten, von den durch die Suspendierung gegebenen Möglichkeiten Gebrauch machen und die Zollermäßigung in der betroffenen Position zurücknehmen werden.
    Weiter möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung willens ist, das bereits vorbesprochene Struktur- und Sanierungsprogramm Baumwolle und Wolle durchzuführen und auch in anderen Bereichen — ich nenne nur das Stichwort Leder — ähnliche Programme ins Leben zu rufen. Mit Zollrücksichten ist den Bereichen, die in Schwierigkeiten gekommen sind, nicht zu helfen.
    Ich darf aber an dieser Stelle, da einige polemische Bemerkungen gefallen sind, den Außenhandelsausschuß ausdrücklich für den heißen und fairen Kampf in dieser Sache danken. Ich bedanke mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie, die mich in dieser Frage unterstützt haben. Diese Zollsenkungen sollen Preissteigerungen auffangen, die im Ausland aufgetreten sind. Schon von dieser Begründung her, meine ich, läßt sich eine erhebliche Bedrohung für einzelne Industriezweige überhaupt nicht konstruieren. Ich gebe eher denen Gehör, die fragen, ob diese Maßnahme ausreicht. Immerhin wird durch sie ein Preisdruck von etwa 3,5% bis 4 % bei den betroffenen Waren erzeugt. Darüber hinaus haben wir die Absicht, in der Kennedy-Runde noch einiges mehr zu tun.
    Ich möchte darauf hinweisen, daß die Ausnahmeliste, die so erhebliche Kritik gefunden hat, von mir von Anfang an gewollt gewesen ist. Es war unmöglich, die Ausnahmeliste sofort vorzulegen; denn dann hätte sie sich ausgeweitet, wie Sie wissen, und es hätte kein Halten mehr gegeben.
    Natürlich wäre es einfacher gewesen, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und uns nicht um die Situation in den einzelnen Bereichen zu kümmern. Aber, meine Damen und Herren, das wäre keine Politik mehr. Es kommt doch darauf an, auf die differenzierten Verhältnisse der Wirtschaft Rücksicht zu nehmen.
    Das ist geschehen. Das ist in einem Ausmaß geschehen, daß ich der jetzt gefundenen Lösung gern zustimme und mich freuen würde, wenn das Hohe Haus dieser Lösung ebenfalls die Zustimmung gäbe. Diese Maßnahme soll übrigens ein Auftakt sein für den Versuch, in der Kennedy-Runde schneller voranzukommen. Meine Damen und Herren, die Kennedy-Runde ist sicherlich aus anderen Motiven entstanden. Es sollte das wirtschaftliche Verhältnis zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aufgebessert werden. Inzwischen aber hat die Kennedy-Runde eine neue Bedeutung bekommen; denn über die Zollsenkungen wird es möglich sein, in allen Ländern eine bessere Stabilisierungspolitik zu betreiben.
    Als wir den Vorschlag machten, die EWG-Binnenzölle zu senken, haben die Vertreter anderer Länder gesagt, wir seien gute und nette Europäer, weil sie glaubten, 'ihre Waren nun leichter loswerden zu können. Ich habe sofort geantwortet: Auf dieses Konto geht das nicht, denn wir wollen unser inländisches Angebot anreichern; ihr solltet euch jetzt fragen, ob ihr die Exporte überhaupt verkraften könnt. Es ist zu bezweifeln, daß das in allen Bereichen möglich ist. Wenn es nicht möglich ist, dann müssen wir zur Anreicherung des güterwirtschaftlichen Angebots eben gegenüber den Drittländern die Schleusen weiter öffnen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Ich hoffe, meine Damen und Herren, daß sich diese Argumentation in Brüssel — wenn auch der Herr Bundeskanzler einige Skepsis geäußert hat —, wenn nicht von heute auf morgen, so dach langsam und sicher durchsetzt.
    Wenn man nämlich — ich habe das in Genf ausgeführt — Zölle ermäßigt, so ist das nicht etwa eine Vorleistung oder ein Zugeständnis. Vielmehr sind Zollermäßigungen einfach eine Maßnahme, um das eigene Warenangebot anzureichern. Man sollte also hier nicht mit alten Begriffen arbeiten, die der Wirklichkeit nicht mehr entsprechen.
    Im übrigen aber, meine Damen und Herren, könnte man fast sagen: Wenn es nur Zölle gäbe auf der Welt, wie schön wäre das! Die eigentlichen Wettbewerbsverfälschungen liegen ganz woanders. Sie hegen bei den Subventionen, sie liegen bei den Steuerbestimmungen, bei Anti-Dumpinggesetzen, bei Kontingenten, bei Zollberechnungsverfahren, und sie liegen in der Administration, die ,die einzelnen Gesetze in den einzelnen Ländern unterschiedlich anwendet.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Wenn es möglich wäre, die Zölle als einziges Mittel der internationalen Handelspolitik zu haben und all das andere vom Tisch zu wischen, wäre das eine herrliche Sache,



    Bundesminister Schmücker
    Wir freuen uns, daß es uns immerhin gelungen ist, in der Kennedy-Runde die übrigen Wettbewerbsverzerrungen auf die Tagesordnung zu bringen. Wir wollen die diskriminierenden Bestimmungen, die die einzelnen Länder erfunden haben und die sie mit einer erstaunlichen Weisheit und Akribie handhaben, zur Debatte stellen. Wir hoffen, daß es auf dem Wege über die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen möglich sein wird, den Welthandel im Sinne der Verbesserung der weltweiten Arbeitsteilung zu beflügeln. Es wird notwendig sein, noch sehr viele Gespräche zu führen. Wie ich vorhin an dem Beispiel der Binnenzollsenkung zeigte, steht jeder dem Problem je nach seiner Interessenlage anders gegenüber.
    Meine Damen und Herren! Bevor ich zur Bewertung der Maßnahmen komme, möchte ich noch ein paar Bemerkungen über die Notwendigkeit einer Strukturpolitik machen. Ich erwähnte sie bereits im Zusammenhang mit Baumwolle, Wolle und Leder. Ich meine, wir sollten die Strukturpolitik auch als regionale Strukturpolitik verstärken. Das können wir nur in Zusammenarbeit mit den Ländern.
    Heute morgen war ich Zeuge eines Zwiegesprächs zwischen Herrn Wehner und Herrn Seebohm, und ich hatte mir vorgenommen, jetzt darauf zurückzukommen. Herr Wehner, wir müssen nicht nur in den Zonenrandgebieten — aber besonders dort —, sondern in allen strukturschwachen Gebieten die Reserven erschließen, die uns fehlen und die wir .anderweitig nicht finden können. Aber nicht nur von der herben Frage des Arbeitsmarktes her, sondern, wie ich meine, auch von dem Problem ,der gleichen Lebensmöglichkeiten in der Bundesrepublik her, die zu schaffen wir nach dem Grundgesetz gehalten sind! Wir müssen die Wirtschaftsstruktur verbessern. Die Bundesregierung hat daher auch bei aller Notwendigkeit, etatpolitisch kurz zu treten, die Mittel für diese Aufgabe nicht gekürzt, sondern sie wird sich bemühen, zusammen mit den Ländern die regionale Strukturpolitik voranzutreiben; denn je besser die Wirtschaftsstruktur ist, um so geringer ist die Notwendigkeit, mit konjunkturpolitischen Maßnahmen einzugreifen. Der größere Markt kann uns dabei helfen, aber auch die gesunde Struktur, die wir in Deutschland anstreben müssen.
    Meine Damen und Herren! Nun kann man sagen, daß diese Maßnahmen, die ich Ihnen eben noch einmal aufgezählt habe und allen bekannt sind, nicht ausreichen. Ich bin davon überzeugt — und die Zahlen geben uns recht —, daß wir bis zum jetzigen Zeitpunkt das Notwendige getan haben, und ich darf Ihnen versichern, daß, wenn die Verhältnisse sich zuspitzen sollten, auch die entsprechenden Maßnahmen ergriffen und dem Hohen Hause vorgeschlagen werden. Aber man soll auch hier maßhalten und nicht alles auf einmal tun; denn dann entsteht doch die Gefahr, daß sich die Folgen überschlagen.
    Wir sind dankbar für jede Kritik, besonders für eine Kritik, die Vorschläge enthält. Wir meinen aber, dieser Kritik gegenüber sagen zu können, daß sich — an den Früchten soll man es erkennen — die Politik der Bundesregierung sehen lassen kann.
    Die Bundesregierung wird die Maßnahmen, die von ihr vorgeschlagen sind, durchführen, und sie wird auch nicht davon ablassen, mit den Gewerkschaften, mit den Unternehmern, mit den Ländern, mit den Gemeinden, mit jedermann zu diskutieren und sich zu bemühen, jeden von der Notwendigkeit zu überzeugen, sich hier einzufügen; denn, meine Damen und Herren, keiner kann das Problem alleine lösen. Die Bundesregierung, die Bundesrepublik, Regierung und Parlament, müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn wir das tun, haben wir das Recht, an die übrigen Kreise zu appellieren.
    Ich bitte die Unternehmer, dazu beizutragen, daß wir stabile Verhältnisse behalten. Das Gebot der Stunde heißt konsolidieren und nur dort expandieren, wo es der Markt erlaubt. Man sollte aus dem brancheengen Denken herauskommen und eine maßvolle Preispolitik betreiben; denn jede maßlose Politik, jede Politik der aus den Tagesereignissen möglichen Übergewinne kommt doch doppelt hart zurück — wie ein Bumerang.
    Wir haben die Chancen der Kooperation verbessert. Im Sinne der Stabilisierung der Verhältnisse möchten die Unternehmer davon Gebrauch machen. Wir appellieren an die sogenannten Verbraucher, die wir ja alle sind, von den Möglichkeiten, die jeder als Verbraucher hat, Gebrauch zu machen. Man sage mir nicht, diese Möglichkeiten seien gering. Nun, sie sind nicht umfassend, das weiß ich auch, aber unsere Parole lautet, daß jeder an seinem Platz mitwirken soll. Der Verbraucher hat eine große Macht. Er soll sie nutzen.
    Der Appell geht an die öffentlichen Hände, der Allgemeinheit ein Beispiel für die Disziplin zu geben. Das gilt nicht nur für uns selber hier in diesem Hohen Hause, das gilt für die Länder, für die Gemeinden und alle öffentlichen Körperschaften.
    Der Appell geht auch an die Tarifpartner. Sie entscheiden nicht allein, aber sie sind ein sehr wichtiger Bestandteil, und sie sollten dafür sorgen, daß durch eine vernünftige Tarifpolitik die Tariffreiheit erhalten bleibt, weil sie Bestandteil einer freien Marktwirtschaft ist. Ich kann nur die Hoffnung ausdrücken, daß man sich bei den Lohnverhandlungen sowohl bezüglich des Lohns als auch der Arbeitszeit maßvoll verhält.
    In der letzten Zeit mehren sich die Äußerungen, ich möchte fast sagen, krankhafter Schwarzseher, die meinen, daß man heute schon eine technologische Arbeitslosigkeit befürchten müsse. Meine Damen und Herren; wenn solch eine Gefahr auftreten wird, dann ist es doch selbstverständlich, daß Bundesregierung und Parlament rasch reagieren werden. Es wäre doch geradezu närrisch, eine solche Entwicklung nicht aufzufangen. Auch die Frage der Arbeitszeitverkürzung steht im Zusammenhang mit den heutigen wirtschaftlichen Bindungen. Wenn die Bedingungen sich ändern, wird man darüber sprechen können — hoffentlich ist dieser Tag bald da.
    Ebenso verhält es sich mit den Löhnen. Natürlich sollen die Löhne steigen, aber doch nur dann, wenn ein realer Vorteil für alle dabei herauskommt, und nicht, weil irgendwie ein Tarifspiel durchgezogen



    Bundesminister Schmücker
    werden muß. Es kommt darauf an, daß alle real mehr von der Wohlstandsmehrung haben und daß nicht der eine dem anderen den Schluck aus der Pulle wegnimmt. Gesundes Wachstum heißt eine Wohlstandsmehrung bei stabilen Verhältnissen, und das ist das wirtschaftspolitische Ziel der Bundesregierung.
    Wir können dieses Ziel nicht allein als Bundesregierung, sondern nur mit dem ganzen Volk gemeinsam erreichen und auch nur dann, wenn wir im Verein mit den befreundeten Nationen handeln. Die staatsrechtliche Entwicklung — das sagte ich vorhin schon — ist hinter der Internationalisierung der Wirtschaft zurückgeblieben. Es wird auch aus wirtschaftspolitischen Gründen Zeit, daß wir die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vollenden, damit sie dann weltoffen mit allen, die die Gleichheit und Gegenseitigkeit achten, zusammenarbeiten kann. Stabilität ist eine Sache der Gerechtigkeit, und ihre Verwirklichung, die nur in gemeinsamer Anstrengung von Parlament, Regierung und Bevölkerung gelingen kann, ist zugleich die Verwirklichung des Grundsatzes des gleichen Rechts aller vor dem Gesetz.
    Ich bitte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, um eine offene Aussprache und um eine Kritik, die uns in der Sache weiterbringt. Zu den konkreten Vorlagen der Bundesregierung erbitte ich Ihre Zustimmung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter Kurlbaum!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Kurlbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Anfang möchte ich zum Ausdruck bringen, daß die Art der Aussprache, die der Herr Bundeswirtschaftsminister heute mit uns gepflegt hat, wohl eine geeignete Grundlage für eine sachliche und faire Diskussion ist. Ich begrüße das vor allem deshalb, weil wir in der Vergangenheit teilweise etwas anderes erlebt haben.
    Bevor ich auf die eigentlichen Sachprobleme eingehe, möchte ich aber kurz noch etwas zu der Frage der Aktualität des Wirtschaftsberichts der Bundesregierung sagen. Als wir nach den Weihnachtsferien den Wirtschaftsbericht der Bundesregierung in unseren Fächern vorfanden, war das, was darin gesagt wurde, zweifellos teilweise schon wieder durch das überholt, was gleichzeitig von den wirtschaftswissenschaftlichen Instituten veröffentlicht wurde. In diesem Zusammenhang möchte ich den Herrn Bundeswirtschaftsminister daran erinnern, daß wir uns seinerzeit bei der Beratung des Gesetzes über das Sachverständigengremium sehr darum bemüht haben, zu erreichen, daß der Wirtschaftsbericht so schnell wie möglich in die Hand der Abgeordneten gelangt und nicht erst durch das Sieb der Bundesregierung geht und dort einen längeren Zeitverlust erleidet. Vielleicht wäre ein Teil der Kritik, die heute mit Recht an diesem Bericht geübt worden ist, vermieden worden, wenn wir den Bericht mit seinen Daten frühzeitiger erhalten hätten,
    nämlich so frühzeitig, wie er tatsächlich vom Ministerium fertiggestellt worden war.
    Nun zu der konjunkturpolitischen Lage und insbesondere zu unserem Antrag Drucksache IV/2332! Ich glaube, daß der Gang und vor allem auch der Ausgang der heutigen Wirtschafts- und finanzpolitischen Diskussion entscheidend dafür sein wird, ob der Staatsbürger in der Bundesrepublik in Zukunft weiter befürchten muß, daß die schnelle Steigerung der Lebenshaltungskosten, wie wir sie insbesondere in den Jahren 1961 bis 1963 erlebt haben, sich wiederholt. Herr Illerhaus, das mag man nennen, wie man will. Es gefällt Ihnen sicherlich nicht, wenn wir hier in diseem Zusammenhang von einer schleichenden Inflation sprechen. Aber überlegen Sie sich einmal selbst, wie das für einen kleinen Sparer aussieht, wenn er erleben muß, daß die Lebenshaltungskosten, wie in den genannten Jahren, um bis zu 3,5% pro Jahr steigen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Übertragen Sie das einmal auf ein jahrzehntelanges Leben; dann werden Sie, wenn Sie sich in die Lage eines solchen kleinen Sparers versetzen, Verständnis dafür haben, daß er es Inflation nennt, wenn sich eine solche Entwicklung zwanzig oder dreißig Jahre fortsetzt.
    Ich glaube nicht, daß es sehr viel Sinn hat, sich hier über Worte zu streiten. Ich bin der Meinung, daß wir in der Diskussion nur dann wirklich weiterkommen, wenn wir versuchen, uns an quantitative Vorstellungen, an Zahlen zu halten. Da ist nun folgendes zu sagen: Im Augenblick ist zwar das Preisklima etwas beruhigter als in den vergangenen Jahren. Das hat ja auch der Herr Bundeswirtschaftsminister hier dargestellt. Aber ich glaube, dabei allein sollten wir uns nicht beruhigen. Es gibt zwei Tatsachen, die wir bei unseren Überlegungen berücksichtigen müssen.
    Das eine ist der schnell gestiegene Überschuß in unserer Waren- und Dienstleistungsbilanz. Die Zahlen dafür sind schon genannt worden. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat selbst zugegeben, daß sich der Überschuß dieser Waren- und Dienstleistungsbilanz in den ersten vier Monaten dieses Jahres gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt hat. Wir wissen nun, daß von einem solchen Außenhandelsüberschuß eine inflationierende Wirkung ausgeht. Das mögen gewisse Leute nicht gern hören; aber die Wissenschaft und die Sachverständigen sind sich hierin völlig einig.
    Dazu kommt noch ein anderes. Es kommt dazu — und das ist an sich vom Standpunkt des Wachstums unserer Wirtschaft durchaus erfreulich —, daß wir die Stagnation der Jahre 1962 und 1963 überwunden haben und daß sich nunmehr auch die Konjunktur nicht nur auf die Exportaufträge, sondern auch auf die Inlandsnachfrage, auf die steigende Investitionsneigung der Unternehmen in der Bundesrepublik stützen kann. Wir wissen aber, daß wir in bezug auf die Elastizität des Produktionsapparats anders dastehen als vor fünf oder gar vor zehn Jahren. Die Enge des Arbeitsmarktes führt zwangsläufig dazu, daß, wenn im Aufstieg die Nachfrage an die Grenzen



    Kurlbaum
    der Kapazitäten stößt, natürlich die Preise sehr viel schneller in Bewegung kommen können, als wir es früher erlebt haben, als wir noch aus einem großen Arbeitskräftereservoir schöpfen konnten. Auch das sind allgemein anerkannte Zusammenhänge.
    Wenn sich nun zu dieser Gefahr des Anstoßens an die Kapazitätsgrenzen durch die steigende Nachfrage die Wirkung eines Außenhandelsüberschusses hinzuaddiert, von dem manche glauben, daß er in diesem Jahre 10 Milliarden DM erreichen könnte — einen Wert, den er niemals vorher, auch nicht in dem entsprechenden Jahr vor der Aufwertung, im Jahre 1960, erreicht hat —, dann können Entwicklungen bezüglich der Preise eintreten, auf die wir vorbereitet sein müssen. Niemand von uns will hier Kassandra-Rufe ausstoßen. Aber sie werden mir doch eines zugeben: Ebensowenig wie man hundertprozentig beweisen kann, daß der Herbstaufschwung uns in diese preispolitisch schwierige Situation hineinbringt, ebensowenig können Sie beweisen, meine Damen und Herren von der CDU/ CSU, daß wir nicht in diese Situation hineinkommen. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Forderung von unserer Seite, daß die Bundesregierung und das Parlament Maßnahmen treffen, um auf einen solchen Fall vorbereitet zu sein. Das lag uns deshalb besonders am Herzen, weil das Parlament nunmehr in die Ferien geht und praktisch keine Aussicht besteht, daß sich das Parlament mit diesen Problemen vor Oktober erneut befaßt. So ist die Situation, und so muß man es betrachten. Es handelt sich also nicht darum, Maßnahmen für einen Zustand zu treffen, der mit absoluter Sicherheit erwartet werden kann, sondern es handelt sich darum, vorbereitet zu sein für. Fälle, die ein schnelles Eingreifen notwendig machen.
    In diesem Zusammenhang ist auch schon erwähnt worden, daß in dem Nachtragsbericht von wirtschaftspolitischen Entscheidungen der Bundesregierung die Rede ist. Es wäre wirklich interessant, vom Herrn Bundeswirtschaftsminister zu hören, welches denn die wirtschaftspolitischen Entscheidungen sind, von denen 'dort gesprochen wird und deren Klärung erst abgewartet werden muß, bevor man uns eine bessere Vorschau liefern kann. Ist das das konjunkturpolitische Programm, von dem der Herr Bundeskanzler am 15. Februar gesprochen hat und das er dem Parlament nicht verzettelt, sondern als geschlossenes Ganzes vorlegen wollte, oder was ist es eigentlich? Wir haben den fatalen Eindruck, daß sich hier derselbe Vorgang abgespielt hat wie im Jahre 1960 wenige Monate vor der Aufwertung. Damals war es bekanntlich so, daß der derzeitige Bundeskanzler und damalige Bundeswirtschaftsminister offensichtlich die Absicht hatte, mit der Fraktion der CDU/CSU ein konjunkturpolitisches Programm durchzuführen. Das ist, wie wir alle wissen, durch das Eingreifen des damaligen Bundeskanzleres Dr. Adenauer und des Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie verhindert worden. Wir haben dann einige Monate später die Aufwertung erlebt, die ohne Mitwirkung der Parlamentsfraktion durchgeführt werden konnte. Haben wir nun heute so etwas Ähnliches mit anders
    verteilten Rollen? Ich habe auch den Eindruck, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister lieber noch etwas mehr bezüglich der Zollsenkung und etwas weniger bezüglich der Ausnahmen getan hätte. Aber offensichtlich sind die Regierungsfraktionen diesmal von vornherein nicht bereit, für ein wirklich wirksames kanjunkturpolitisches Programm einzutreten, das die notwendige Vorsorge auch für ungünstige Entwicklungen vorsieht. Niemand von allen Sachverständigen glaubt, daß das, was In dem Nachtrag zum Wirtschaftsbericht an sogenannten Schlußfolgerungen, d. h. an Maßnahmen, steht, ausreichend sein könnte, wenn, wie von vielen Sachverständigen befürchtet wird, im Zuge des Herbstaufschwungs die Preise wieder in Bewegung kommen. Darum ist es notwendig, daß wir uns im einzelnen mit diesen Maßnahmen beschäftigen.
    Zunächst möchte ich zu der Zollsenkung ein paar Zahlen nennen, um die Diskussion auf eine sachliche Grundlage zu stellen. Im zweiten Halbjahr dieses Jahres wird, wenn am 1. Juli, wie zu erwarten, die Zollsenkung in Kraft tritt, davon ein Einfuhrvolumen von 2,7 Milliarden DM erfaßt. Das ist ungefähr ein Zehntel der Einfuhr in der gleichen Zeit. Die Zollersparnis soll 75 Millionen DM betragen. Umgerechnet ist das weniger als 3% auf den Warenwert dieses Zehntels Einfuhr. Wenn Sie sich diese Relation einmal klarmachen — ein Zehntel der Einfuhr wird um weniger als 3 % verbilligt —, wird Ihnen völlig klar, daß man mit dieser Maßnahme den Überschuß des Waren- und Dienstleistungsverkehrs, der in diesem Halbjahr etwa 5 Milliarden DM erreichen kann, keineswegs zu Leibe rücken kann.
    Das nächste Argument, das wir hier in der Liste der Schlußfolgerungen vorfinden, ist die Begrenzung des Bundeshaushalts auf eine bestimmte Ziffer. Ich glaube, es ist notwendig, dazu etwas Grundsätzliches zu sagen. Natürlich begrüßt es auch die SPD, wenn die öffentlichen Haushalte nicht ins Ungemessene wachsen. Wir begrüßen es auch, wenn an Ausgaben gespart werden kann; denn es handelt sich hier um die Verausgabung von Steuergeldern. Wenn man hier aber versucht, den Eindruck zu erwecken, mit einer Fixierung eines öffentlichen Haushalts auf eine bestimmte Ziffer würde konjunkturpolitisch irgend etwas Wesentliches erreicht, ist das eine Irreführung der öffentlichen Meinung.
    Wir haben uns sehr eingehend beschäftigt — und ich hoffe, auch ,Sie — mit den Gutachten der wissenschaftlichen Beiräte. Aus ihnen und auch aus der Meinung der Wissenschaft ergibt sich einwandfrei, daß von den öffentlichen Haushalten erst dann eine bremsende Wirkung auf einen Preisanstieg ausgeübt werden kann, wenn Überschüsse gebildet und diese stillgelegt werden. Es ist mir aber nicht bekannt, daß das hier geschehen soll. Ich zitiere in diesem Zusammenhang das Deutsche Industrie-Institut, das bestimmt nicht sozialdemokratisch beeinflußt ist. Auch diese Herren — und dazu äußern sie sich relativ sachlich — sind der Meinung, daß durch die neue Hauhaltspolitik praktisch nicht mehr erreicht wird als eine Konjunkturneutralität, keineswegs aber eine wirksame Maßnahme gegen einen



    Kurlbaum
    drohenden weiteren Preisanstieg. Das muß in diesem Zusammenhang festgehalten werden.
    Und nun zu den weiteren Maßnahmen. Es wird weiter genannt die Kapitalertragsteuer auf festverzinsliche Wertpapiere für sogenannte Gebietsfremde. Ich glaube, die Bundesregierung weiß selbst, wie stark diese Maßnahme erstens bezüglich ihrer technischen Durchführung kritisiert worden ist und daß sie auch bezüglich ihrer konjunkturpolitischen Wirksamkeit außerordentlich umstritten ist. Das hat mit Recht dazu geführt, daß die Beratungen über diesen Gesetzentwurf auf Anfang Oktober verschoben worden sind. Die Ausschüsse sahen sich nicht in der Lage, dieses schwierige Problem und die vielen Einwendungen, die dagegen erhoben werden, in der kurzen Zeit vor Beginn der Sommerferien durchzuberaten.
    In diesem Zusamemnhang möchte ich auch darauf aufmerksam machen, daß dieses Gesetz — und darauf scheint man ja auch stolz zu sein — schon durch die Ankündigung eine gewisse Wirkung erzielt hat. Aber, meine Damen und Herren, welches war denn die besondere Wirkung? Die Wirkung, die so deutlich in der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten ist, ist eine bemerkenswerte Erhöhung des Kapitalmarktzinses in der Bundesrepublik. Von einem solchen Sachkenner wie dem früheren Leiter des IfoInstituts, Herrn Dr. Hahn, ist in einem sehr interessanten Aufsatz in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" mit Recht darauf hingewiesen worden, daß es sehr fraglich ist, ob der deutschen Wirtschaft mit einer weiteren Erhöhung des langfristigen Kapitalmarktzinses wirklich gedient ist; denn es ist bekannt, daß ein hoher, langfristiger Zinssatz den Rationalisierungsprozeß verlangsamt, und es ist weiter bekannt, daß er sich natürlich sehr nachteilig auf die Mieten, d. h. auf einen wesentlichen Bestandteil der Lebenshaltungskosten, auswirken muß. Das wollte ich zu diesem Problem, zu diesr sogenannten Schlußfolgerung aus der konjunkturpolitischen Lage sagen.
    Nun noch ein Wort zur Lohnpolitik. Auch diese ist ja in den Schlußfolgerungen des Nachtrages zum Wirtschaftsbericht angesprochen. Da werden Hinweise gegeben; wir kennen das; das ist offensichtlich eine andere Form der Appelle. Und in diesem Zusammenhang wird davon gesprochen, daß die Tarifparteien sich bezüglich ihrer Lohnforderungen und Lohnerhöhungen an den Produktivitätszuwachs in dem betreffenden Zeitabschnitt halten sollten. Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob Sie sich darüber im klaren sind, was das für eine Zumutung bedeutet. Der Verweis ausschließlich auf den Produktivitätszuwachs bedeutet doch, daß der Arbeitnehmer sich damit abfinden soll, daß Geldentwertungserscheinungen, für die er in keiner Weise verantwortlich ist, von ihm mitgetragen werden müssen.
    Man wird in diesem Zusammenhang ganz deutlich sagen müssen, daß eine solche Forderung auf Beschränkung der Lohn- und Gehaltssteigerungen entsprechend dem Produktivitätszuwachs nur dann zumutbar ist, wenn die politisch verantwortlichen Instanzen für zwei Dinge sorgen; nämlich erstens da-
    für, daß alle sonstigen Quellen, die zu einer schleichenden Inflation führen — ich verweise hier wiederum auf den großen Außenhandelsüberschuß — wirklich gestopft werden. Zweitens kann eine solche These nur akzeptiert werden, wenn die politisch verantwortlichen Instanzen es unterlassen, auf anderen Gebieten Preissteigerungen durchzuführen, für die auch wiederum die Tarifpartner in keiner Weise verantwortlich gemacht werden können. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Problem der Mieten und — auch nur als Beispiel — auf die Bundespost. Gott sei Dank scheint sich ja bezüglich der Gebühren bei Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, die Einsicht durchgesetzt zu haben, daß man eine solche stoßartige Erhöhung der Gebühren nicht in diesem konjunkturpolitischen Zeitpunkt durchführen kann, insbesondere deshalb nicht, weil sie im wesentlichen deshalb nötig ist, weil das Problem der Bundespost jahrelang in einer unverantwortlichen Weise von der Mehrheit dieses Hauses und von der Bundesregierung vernachlässigt worden ist. Das also zum Problem der Lohnpolitik.
    Nun zur Frage der Verhandlungen mit der EWG. Das ist natürlich eine Angelegenheit, die wir durchaus begrüßen. Es ist sicherlich eine gute Sache, wenn die Bundesregierung versucht, Grundsätze für die Wirtschaftspolitik innerhalb der EWG durchzusetzen und hier Fortschritte gegenüber dem unerfreulichen Zustand, in dem sich die gemeinsame Wirtschafts- und Konjunkturpolitik in der EWG befindet, zu erzielen. Aber ich glaube, auch darüber besteht Einigkeit, daß niemand hier im Hause sagen kann, wann diese Empfehlungen wirklich zum Tragen kommen, wann sie sich in einem solchen Ausmaß ausgewirkt haben werden, daß man sagen könnte: es ist vom Standpunkt unserer Ansprüche an die Stabilität des Preisniveaus befriedigend. Das ist doch die entscheidende Frage.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Sehr richtig!)

    Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, daß bis zu ,dem neuralgischen Zeitpunkt im Herbst, für den die Sachverständigen unter Umständen wieder eine schnellere Preissteigerung erwarten, mit wesentlichen Wirkungen durch diese Empfehlungen in der EWG nicht gerechnet werden kann.
    Angesichts dieser Lage, meine Damen und Herren, haben wir uns die Frage vorgelegt: Gibt es einen Weg, gibt es Mittel, gibt 'es konjunkturpolitische Instrumente, die Aussicht haben, eine stärkere Wirkung zu haben als das, wars hier in diesem Nachtragsbericht als sogenannte Schlußfolgerungen aufgezählt ist? Es ist ganz klar, daß diese Maßnahme eine andere quantitative Wirkung haben muß als das, wovon bisher von der Regierung und von ,den Sprechern der Regierungskoalition gesprochen worden ist. Da sind wir zwangsläufig wieder auf die Umsatzsteuer beim grenzüberschreitenden Verkehr gekommen. Die Vorteile dieser Maßnahme — wir haben sie ja schon im Herbst 1960 empfohlen, übrigens durchaus im Einklang wie es mir schien, mit der damaligen Meinung, beim Bundeswirtschaftsministerium und auch bei Ihrer Fraktion —, die Vorteile



    Kurlbaum
    einer solchen Maßnahme über die Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Verkehr liegen vor allen Dingen in folgendem: Erstens handelt es sich hier um eine Maßnahme, die sich auf ein großes Volumen bezieht, nämlich auf nahezu den gesamten deutschen Außenhandel. Das heißt auf etwa 100 Milliarden DM und nicht auf die 2,7 Milliarden DM, auf die sich Ihre Zoll-Senkung bezieht.
    Das zweite ist, daß diese umsatzsteuerliche Manipulation differenziert werden kann nach Wirtschaftsbereichen und nach Zeit und Ausmaß. Wenn hier davon gesprochen wird, daß es im Augenblick noch nicht richtig ist, beim Export einzugreifen, und daß es richtiger wäre, nur bei der Einfuhr einzugreifen, dann, meine Damen und Herren, ist zu sagen: das liegt ja im Rahmen dieser Ermächtigung. Die Bundesregierung kann sich darauf beschränken, auf der einen Seite etwas zu tun und auf der anderen Seite nichts zu tun. Das ist alles in dieser Ermächtigung enthalten.
    Und nun zu dem, was der Herr Bundeswirtschaftsminister eben dazu gesagt hat. Er hat davon gesprochen, durch eine solche Maßnahme würde die Harmonisierung der Steuern in der EWG gestört. Meine Damen und Herren, dieses Argument verstehe ich überhaupt nicht. Erstens ist es so, daß eine solche Senkung der Umsatzausgleichsteuer und der Exportrückvergütung für die inländische Umsatzsteuerbelastung ja nur zeitweise gedacht ist zum Ausgleich anderer Disharmonien, wie sie im Verhältnis zu anderen Ländern auf Grund einer Disproportion des Wechselkurses oder des allgemeinen Preisniveaus bestehen. Hier soll also durch eine Abweichung von der normalen Regelung eben eine zeitweilige Disharmonie in der Wirtschaftsgemeinschaft beseitigt werden.

    (Abg. Etzel: Also: ausländische Waren ohne Umsatzsteuer!)

    — Zum Schutz des deutschen Sparers allerdings. Und hier muß ich eines sagen. Wenn hier von Steuersystematik in diesem Zusammenhang die Rede ist, dann, glaube ich, ist es richtig, die Dinge in die richtige Rangordnung zu bringen. Ich glaube, wenn es sich um die Frage handelt: Wie sorgen wir dafür, daß wir hier eine lupenreine Mehrwertumsatzsteuer haben?, oder um die Frage: Wie sorgen wir dafür, daß die schleichende Inflation nicht wieder in Gang kommt und die Höhe erreicht, die sie in den vergangenen Jahren hatte?, dann ist die Rangordnung, die wir diesen beiden Problemen geben müssen, wohl jedem von Ihnen klar. Es ist eindeutig, daß wir der Stabilisierung des Preisniveaus die Rangordnungsziffer 1 geben müssen und der Steuersystematik die Rangordnungsziffer 2.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich glaube, da kann es überhaupt keinen Zweifel geben.

    (Abg. Etzel: Völlig falsche Fragestellung!)

    Heute wurde auch noch der Einwand gemacht, eine solche pauschale Maßnahme bezüglich des grenzüberschreitenden Verkehrs könne nicht nach Ländern differenziert werden.
    Das ist richtig. Aber der Herr Bundeswirtschaftsminister hat schon mit Recht darauf hingewiesen, daß auch dieses Argument durch die Entwicklung überholt ist. Ich hätte dieselben Zahlen verlesen können, wie sie Ihnen der Herr Bundeswirtschaftsminister zur Kenntnis gebracht hat. Es ist heute so, daß die Steigerungsrate des Exports in den ersten Monaten des Jahres 1964 nach allen Gebieten praktisch gleich groß geworden ist im Gegensatz zu dem Zustand von 1963, so daß das Argument, das vielleicht vor einigen Monaten noch stichhaltig gewesen ist, inzwischen seine Bedeutung verloren hat.
    Es handelt sich letzten Endes nur um die Frage: Soll etwas geschehen oder nicht? Soll die Bundesregierung ein Instrument besitzen, um gegebenenfalls gegenüber gewissen, mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Entwicklungen im Herbst gewappnet zu sein? Das ist die Frage, vor der wir heute stehen.
    Die Sozialdemokratische Partei hat sich eindeutig dafür entschieden, den Standpunkt zu vertreten, daß es notwendig ist, für alle Fälle gewappnet zu sein, und daß es notwendig ist, der Bundesregierung ein Instrument zu geben, das auch in der quantitativen Wirkung als ausreichend betrachtet werden kann, eine der gefährlichsten Gefahrenquellen für unser Preisniveau, nämlich den schnell wachsenden Überschuß unserer Waren und Dienstleistungen, auf das Ausmaß zu reduzieren, das mit unseren sonstigen internationalen finanziellen Verpflichtungen vereinbar ist.
    Sollten Sie es erleben, daß ein solches Instrument der Bundesregierung nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, dann wissen Sie alle, welches die Alternative ist, die sich dann nach der übereinstimmenden Meinung aller Sachverständigen einstellen wird. Sollte die Bundesregierung nicht in den Stand gesetzt werden, auf eine solche Entwicklung schnell zu reagieren, so wird sich das inländische Preisniveau in der Bundesrepublik an das der Nachbarländer angleichen, — genau das, was wir alle zusammen nicht wollen. Daher frage ich den Herrn Bundeswirtschaftsminister, ob er es nicht doch begrüßen würde, wenn er eine solche Ermächtigung besäße, bei der er selbst entscheiden kann, je nach den Gegebenheiten der Stunde, ob und in welchem Umfange er davon Gebrauch machen will.
    Es ist ein seltsamer Zufall, daß man mir heute ein Exemplar vom „Deutschland-Union-Dienst" aus dem Oktober 1960 überreicht hat. Darin steht zu lesen, daß die CDU/CSU-Fraktion erstens begrüßt, daß die Bundesregierung ein konjunkturpolitisches Gesamtprogramm ausarbeitet, das bekanntlich dann niemals in Kraft gesetzt worden ist.

    (Abg. Dr. Barzel: Aber unseres ist doch besser als das der anderen! Es war doch wirksam!)

    Zweitens steht darin zu lesen, daß die Bundestagsfraktion besonders den Gedanken des seinerzeitigen Bundeswirtschaftsministers begrüßt, der Bundesregierung eine Ermächtigung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer für den grenzüberschreitenden Ver-



    Kurlbaum
    kehr zu geben. Zu lesen im Oktober 1960 im „Deutschland-Union-Dienst" !
    Nun noch zu den Vorschlägen, wie sie kürzlich der Herr Bundesfinanzminister Dahlgrün in der Öffentlichkeit geäußert hat. Er scheint nunmehr überzeugt zu sein — und darüber freuen wir uns auch —, daß die Schlußfolgerungen, die im Nachtrag des Wirtschaftsberichtes aufgeführt sind, nicht mehr für alle Eventualitäten ausreichen. Wir wissen, daß die Frage der Ermächtigung der Bundesregierung zur Manipulation der Abschreibungssätze hier im Haus schon einmal eine Rolle gespielt hat.
    Ich erinnere mich noch sehr genau an eine Diskussion hier im Jahre 1961, als ich den Auftrag hatte, meine Fraktion in dieser Frage zu vertreten, und als wir sehr kritisiert hatten, daß man damals entgegen den konjunkturpolitischen Erfordernissen dieser Zeit lediglich eine Erhöhung der Abschreibungssätze und nicht auch gleichzeitig eine Senkung der Abschreibungssätze vorsah, wie sie offensichtlich jetzt der Herr Bundesfinanzminister im Auge hat. Denn etwas anderes als das kommt in der augenblicklichen Konjunkturlage wohl nicht in Frage.
    Wir freuen uns also ehrlich, daß das, was wir im Zusammenhang mit der Konjunkturpolitik im Zusammenhang mit einer antizyklischen Finanzpolitik in diesem Hause vor Jahren vertreten haben, nunmehr Allgemeingut zu werden scheint. Wir haben uns bei unseren Vorstellungen, die wir in diesem Hause immer wieder vorgetragen haben, im wesentlichen auf die Gutachten der wissenschaftlichen Beiräte beim Bundesfinanzministerium und beim Bundeswirtschaftsministerium gestützt. In den Gutachten dieser beiden Beiräte vom Jahre 1956 ist praktisch all das zu lesen, was in den letzten Jahren und heute wieder in der Konjunkturpolitik zur Debatte steht. Etwas Neues gibt es hier kaum. Das weitgehend durch die damaligen Ausarbeitungen der wissenschaftlichen Beiräte vorweggenommen worden.
    Aber eines scheint mir wesentlich zu sein: daß endlich, nachdem diese Gutachten nun nahezu 10 Jahre alt sind, in der praktischen Gesetzgebungsarbeit Konsequenzen aus dem gezogen werden, was die wissenschaftlichen Beiräte dazu vor 10 Jahren unwidersprochen gesagt haben. Daher — das mögen Sie von der CDU/CSU mir bitte nicht übelnehmen — erscheint es mir besonders dumm, wenn im Juni im „Deutschland-Union-Dienst" zu lesen ist, es mangele der Opposition an einer neuen konjunkturpolitischen Konzeption. Meine Damen und Herren, alles das, was von Ihnen in den letzten Jahren vorgeschlagen worden ist, war auch schon in den Gutachten der wissenschaftlichen Beiräte zu leisen. Es handelt sich also gar nicht mehr darum, etwas Neues zu finden. Aber um eines handelt es sich: daß endlich etwas Wirksames geschieht. Das ist unsere Alternative.

    (Beifall bei der SPD.)