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    Deutscher Bundestag 133. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1964 Inhalt: Glückwünsche zum ,Geburtstag des Abg Hoogen 6511 A Erweiterung .der Tagesordnung 6511 A Wahl des Abg. Dr. Rutschke zum stellvertretenden Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 6511 B Wahl des Abg. Leicht zum ordentlichen Mitglied des Verwaltungsrats der Deutschen Bundespost 6511 B Fragestunde (Drucksachen IV/2386, IV/2399) Frage des Abg. Hussong: Autobahn Saarbrücken — Landesgrenze Dr.-Ing. Seebohm, 6511 C, D, 6512 A Hussong (SPD) 65.11 D ,Frage des Abg. Hussong: Autobahn in Richtung Metz Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6512 A Frage des Abg. Hussong: Umgehungsstraße der Stadt Saarbrücken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6512 B Hussong (SPD) 6512 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Einstellung des Personenverkehrs zwischen Lüchow und Dannenberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6512 C, D, 6513 A, B, C, D, 6514 A, B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 6512 C, D Wehner (SPD) 6512D, 6513 B Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . 6513 B, C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6513 D Büttner (SPD) . . . . . . . . . 6514 A Frage des Abg. Reichmann: Moselkanal Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6514 C Fragen .des Abg. Falle: Einstellung von Straßenbaumaßnahmen im Gebiet Lörrach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6514 D, 6515 B, C Cramer (SPD) 6515 B, C Fragen des Abg. Eschmann: Verkehr auf der Strecke OsberghausenWaldbröl Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6515 C, D Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 6515 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 Frage des Abg. Dr. Huys: Eisenbahnverbindung in Lüchow-Dannenberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6515 A, B Dr. Huys (CDU/CSU) 6516 B Fragen des Abg. Dr. Huys: Verkehrsverhältnisse im Kreis LüchowDannenberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6516 C, 6517A, B, C, 6548 A, B, C, D, 6519 A Kreitmeyer (FDP) 6517 A Wehner (SPD) 6517 B, D Dr. Huys (CDU/CSU) 6518 B Sänger (SPD) 6518 C, D Fragen des Abg. Dr. Schwörer: Sicherung unbeschrankter Bahnübergänge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6519 B, D Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . . 6519 C Frage der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Überschreiten der mit Zebrastreifen gekennzeichneten Fußgängerüberwege Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6520 A, B, C, D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . • . 6520 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . 6520 C, D Frage ;des Abg. Felder: Flugverbindung Nürnberg-München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6521 A, B, C, D Felder (SPD) . . . . . . . . 6521 A, B Folger (SPD) . . . . . . . , . 6521 C, D Fragen des Abg. Peiter: Kreuzung der Bundesstraßen 54 und 414 bei Salzburg und Stein-Neukirch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6522 A, B, C, Peiter (SPD) 6522 B, C, Frage des Abg. Peiter: Lahntalstraße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6522 C Frage des Abg. Hübner: Regelung des Zugangs zu Flugzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6522 D, 6523 A Hübner (CDU/CSU) 6523 A Frage des Abg. Lang (Manchen): Lärmbelästigung durch den Flughafen München-Riem Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6523 B, C Lang (München) (CDU/CSU) . . . . 6523 C Frage des Abg. Kulawig Ausnahmetarife im Binnenverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6523 D Frage des Abg. Dröscher: Einhaltung des Rechtsfahrgebots Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6523 D, 6524 A, B, C Dröscher (SPD) 6524 A, B Schwabe (SPD) 6524 C Entwurf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen außerhalb des Bundesgebietes) (SPD) (Drucksache IV/2355) Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6524 D Bericht der Bundesregierung über die Wirtschaftsentwicklung im Jahre 1963 und die Aussichten für 1964 (Drucksache IV/1752, zu IV/1752); in Verbindung mit Entwurf eines Sechzehnten ;Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/2332) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache IV/2345) — Erste Beratung —; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/2313, IV/2362) Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweiundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/2314, IV/2360); ;und Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, .des SparPrämiengesetzes, :des WohnungsbauPrämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler . 6525 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 6529 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 6532 A Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 6539 B Schmücker, Bundesminister . . . 6556 A Kurlbaum (SPD) 6565 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 6569 B Dr. Aschoff (FDP) . . . . . . 6572 C .Stein (CDU/CSU) . . . . . . 6574 C Dr. Luda (CDU/CSU) 6577 A Vizepräsident Dr. Jaeger . . 6579 C, 6586 A Vereidigung des Bundesministers für besondere Aufgaben Dr. Westrick . . . . 6531 D Erklärung des Bundestagspräsidenten Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6547 C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler . 6550 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 6552 B Erler (SPD) 6553 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 6554 C Antrag betr. Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (SPD) (Drucksache IV/2403) . . . . . . . . 6555 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (4. ÄndG KgfEG) (Drucksache IV/997); Berichte des Haushaltsund des Kriegsopferausschusses (Drucksachen IV/2416, IV/2384) — Zweite und dritte Beratung — Merten (SPD) 6580 A Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 6581 B Arndgen (CDU/CSU) . . . . . 6581 C Dr. Imle (FDP) 6581D Seidel (Fürth) (SPD) 6582 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Maß- und Gewichtsgesetzes (Abg. Unertl, Dr. Kempfler, Dr. Huys, Wieninger und Fraktion !der CDU/CSU) (Drucksache IV/1862); Schriftlicher 'Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2234, zu IV/2234) — Zweite und dritte Beratung Weinzierl (CDU/CSU) 6585 A Porzner (SPD) 6585 C Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Abg. Dr. Mommer und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2338) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Antrag der 'Fraktion der FDP betr. parlamentarische Kontrolle der europäischen Organe (Drucksache IV/2091) ; Antrag betr. Demokratisierung der europäischen Gemeinschaften (Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt [Wattenscheid], Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2211); und Antrag betr. Haushaltskontrolle der europäischen Organe (Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt [Wattenscheid], Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der .SPD) (Drucksache IV/2212) Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6586 B Margulies (FDP) . . . . 6588 B, 6579 A Frau Strobel (SPD) . . . . . . . 6590 A Dr. Furler (CDU/CSU) . . . . . . 6593 A Dr. Dichgans (CDU/CSU) . . . . 6596 C Nächste Sitzung 6598 D Anlagen 6599 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6511 133. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6599 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 26.6. Arendt (Wattenscheid) 26.6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Dr. Dr. h. c. Baade 26. 6. Bading ** 26. 6. Bauer (Würzburg) * 26. 6. Berkhan * 26. 6. Fürst von Bismarck * 26. 6. Blachstein * 26. 6. Dr. Bleiß 25. 6. Dr. h. c. Brauer * 26. 6. Dr. Brenck 26. 6. Dr. von Brentano 4. 7. Burckardt 25. 6. Corterier * 26. 6. Eisenmann 27. 6. Even (Köln) 4. 7. Faller * 26. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 26. 6. 'Dr. Dr. h. c. Friedensburg 26. 6. Dr. Furler * 26. 6. Haase (Kassel) 28.6. Haase (Kellinghusen) 27.6. Dr. Hahn (Heidelberg) 26. 6. Hammersen 26. 6. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Dr. Hellige 2. 7. Frau Dr. Heuser 25. 6. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27. 6. Frau Dr. Hubert * 26. 6. Kahn-Ackermann * 26. 6. Kemmer 26. 6. Dr. Kliesing (Honnef) * 26. 6. Klinker * 26. 6. Dr. Kopf * 26. 6. Kriedemann ** 26. 6. Frau Dr. Kuchtner 4.7. Lenz (Bremerhaven) 27. 6. Lenze (Attendorn) * 26. 6. Lermer * 26.6. Liehr 26. 6. Dr. Löhr 26.6. Lücker (München) ** 25. 6. Mauk ** 26. 6. Frau Dr. Maxsein * 26. 6. Memmel * 26. 6. Menke 4.7. Dr. von Merkatz * 26. 6. Metzger 26. 6. Dr. Meyer (Frankfurt) * 26. 6. Müller (Aachen-Land) 28. 6. Dr.-Ing. Philipp Rademacher 26. 6. 26. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union. ** Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Renger * 26. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) * 26. 6. Schmidt (Würgendorf) 26. 6. Seidl (München) 26. 6. Dr. Serres * 26. 6. Storch ** 26. 6. Striebeck 27. 6. Dr. Süsterhenn * 26. 6. Wienand * 26. 6. Wischnewski ** 25. 6. Dr. Zimmer * 26. 6. b) Urlaubsanträge Kraus 4. 7. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Meis zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache IV/2342). *) Mit dem Antrag auf Umdruck IV/2342 wollen die Antragsteller erreichen, daß die Besteuerung der von den Arbeitgebern unmittelbar an ihre früheren Arbeitnehmer gezahlten Pensionen an die Besteuerung der Renten angenähert wird. Bekanntlich unterliegt seit dem 1. 1. 1955 bei sämtlichen Renten nur der Ertragsanteil der Einkommensteuer. Dieser Ertragsanteil bestimmt sich gemäß § 22 EStG nach dem Lebensalter des Rentenempfängers bei Beginn der Rente. Das sind nach der im Gesetz enthaltenen Tabelle 65 verschiedene Sätze für die einzelnen Altersstufen von 0 bis 99 Jahren. So beläuft sich beispielsweise der Ertragsanteil bei einem maßgeblichen Alter, wenn die Rente vom 65. Lebensjahr an gezahlt wird, auf 20% wenn die Rente vom 55. Lebensjahr an gezahlt wird, auf 29 % wenn die Rente vom 50. Lebensjahr an gezahlt wird, auf 34 % der Rente. Die Auswirkung dieser Regelung sieht so aus, daß ein verheirateter Rentenbezieher, der keine anderen Einkünfte hat und seit seinem 65. Lebensjahr eine Rente bezieht, steuerfrei bleibt bis zu einer Rentenhöhe von rd. 21 000 DM jährlich oder rd. 1750 DM monatlich. Wird die Rente vom 50. Lebensjahr ab bezogen, so bleibt sie ohne andere Einkünfte auch einkommensteuerfrei bis zu einem Betrag von ca. 1000 DM monatlich. Demgegenüber werden die vom Arbeitgeber an seine früheren Arbeitnehmer gezahlten Versorgungsbezüge nach § 19 EStG wie normaler Arbeitslohn voll der Lohnsteuer bzw. der Einkommensteuer *) Siehe 132. Sitzung Seite 6499 B. 6600 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 unterworfen. Zahlt somit ein Rentner im Normalfall, d. h. im Alter von 65 Jahren von einer Rente von monatlich 1500 DM keine Steuern, so ist von den sonstigen Versorgungsbezügen, die jemand von seinem früheren Arbeitgeber erhält, bei gleichen Voraussetzungen in Steuerklasse III/0 eine Steuer von 2746 DM jährlich oder 228,80 DM monatlich zu zahlen. Ein sogenannter kleiner Beamter mit einer Pension von monatlich 450 DM — das ist der Postschaffner in der Besoldungsgruppe A 2 — zahlt von dieser Pension bereits als Junggeselle 336 DM jährlich oder 28,— DM monatlich und als Verheirateter auch noch 168,— DM jährlich oder 14,— DM monatlich an Lohnsteuer. Ich möchte in diesem Zusammenhang gleich erwähnen, daß die angestrebte Annäherung der Besteuerung der Pensionen an die Rentenbesteuerung nicht nur für die pensionierten Beamten in Frage kommen soll, sondern auch, wie aus dem Ihnen vorliegenden Vorschlag zur Änderung des § 19 des EStG hervorgeht, für alle diejenigen, die auf Grund eines Gesetzes, eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelvertrages Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstverhältnissen beziehen. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung ist aus verschiedenen Gründen eine genaue Anpassung an die Rentenbesteuerung nicht möglich, sondern nur eine Annäherung. Der Hauptgrund dürfte wohl darin zu erblicken sein, daß die Bezieher eines Ruhegehaltes im Gegensatz zu den Rentenbeziehern unmittelbar keine eigenen Beiträge zur Ansammlung des Versorgungskapitals leisten. Die Bezieher von Renten sollen etwa 50 % des Rentenkapitals selbst aufbringen. Die Beiträge zum Rentenkapital werden aber im Normalfall aus dem unversteuerten Einkommensteil geleistet. Außerdem werden die Arbeitgeberanteile in der Regel weder vom Arbeitnehmer als Teil des Lohnes noch vom Arbeitgeber versteuert. Es wird nun häufig der Einwand gebracht, daß auch die Arbeitgeberanteile an den Beiträgen zur Rentenversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Teile des Lohnes seien. Das ist ohne Zweifel richtig und von den Wirtschaftswissenschaftlern bereits in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts vertreten worden. Das spricht jedoch keineswegs gegen die von uns begehrte Reform der Ruhegehaltsbesteuerung; denn dann muß• man auch für die Besteuerung der Pensionen von der jahrhundertealten Auffassung ausgehen, daß es sich z. B. bei der Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Beamten um „erdiente" Pensionen handelt und sie steuerlich so behandeln wie die Rententeile, die, auf den Arbeitgeberbeiträgen basieren, d. h. sie nur mit dem Ertragsanteil von der gesamten Pension der Steuer unterwerfen. Diese Auffassung ist noch in jüngster Zeit vom Bundesverwaltungsgericht in der Begründung des Urteils vom 29. 6. 1961 (Zeitschrift für Beamtenrecht von Oktober 1961, Seite 319) bestätigt worden. Darin wird ausdrücklich festgestellt, daß auch die Beamten zu ihrer späteren Versorgung indirekt dadurch geleistet haben, daß ihre Gehaltsbezüge während der aktiven Dienstzeit entsprechend niedriger festgesetzt wurden. Geht man dagegen von den Fakten aus, so dürfte man m. E. bei einer Angleichung der Besteuerung der Pensionen an die Rentenbesteuerung höchstens 50 % der Pensionen voll versteuern, weil der rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer im Normalfall an sich die Hälfte des Rentenkapitals selbst aufbringen soll, dagegen derjenige, der Pension von seinem Arbeitgeber bezieht, nicht. Wenn wir nun in unserem Antrag vorschlagen, für die Besteuerung der restlichen 50 % der Pensionen nicht die in § 22 des EStG aufgeführte Rententabelle anzuwenden, sondern in jedem Falle als Ertragsanteil 20 % abzuziehen und ohne Rücksicht auf das Alter 40 % der Pensionen steuerfrei zu lassen, so hat uns dazu folgendes bewogen: Einmal haben wir die Absicht, weitere Komplizierungen des Steuerrechts zu vermeiden, und zweitens wollen wir diese Einkünfte nicht unter § 22 EStG subsumieren, weil wir vermeiden möchten, daß die ganze Rentenbesteuerung wieder überprüft und neu geordnet werden müßte. Dabei darf man noch anmerken, daß sicher alle Parteien schon aus politischen Gründen nicht bereit sein würden, die jetzige Besteuerung der Renten zu Lasten der Rentenempfänger zu ändern, insbesondere auch deshalb nicht, weil die jetzige Regelung nach Auffassung des Bundesfinanzhofes nicht verfassungswidrig ist. Trotzdem erscheint es mir richtig, die Unterschiede innerhalb der Besteuerung der Renten kurz aufzuzeigen, um zu beweisen, daß eine gerechte Besteuerung nicht gegeben und in vielen Fällen auch nicht zu erreichen ist. 1. Die Rentenversicherungsbeiträge betrugen a) vor 1948 = 5,60/o b) von 1948-1958 = 11,0 0/o und c) ab 1958 = 14,0 0/0. Unterschiede in den Renten, die auf die zeitlich verschieden hohen Beitragssätze zurückzuführen sind, gibt es nicht. 2. Die freiwillig Versicherten haben die Beiträge für die Zeit der Weiterversicherung nicht wie die übrigen Normalversicherten nur zur Hälfte aufbringen, sondern zu 100 % zahlen müssen, wenn auch hierbei wieder mit unterschiedlicher steuerlicher Wirkung, wie bei Steuerfreiheit im Rahmen der Sonderausgabenhöchstbeträge oder teilweiser Steuerpflicht bei Überschreitung dieser Höchstbeträge, weiter bei Erstattung eines Teils der Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung durch den Arbeitgeber im Rahmen der Freigrenze von 312,— DM und darüber hinausgehende Zahlungen. 3. Die Aufteilung der Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist unterschiedlich; so trägt z. B. von den Beiträgen zu den Zusatzversorgungskassen für den öffentlichen Dienst der Arbeitgeber 2/3, der Arbeitnehmer 1/3. 4. Unentgeltlich erworbene Leibrenten werden ebenfalls nach § 22 EStG besteuert; das gilt z. B. auch dann, wenn der Rentenempfänger sie aus An- laß des unentgeltlichen Überganges eines gewerblichen Betriebes erworben hat. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6601 5. Laufende Leistungen aus betrieblichen Unterstützungskassen beruhen nicht von vornherein auf einem Anspruch und haben evtl. nicht den Charakter einer Leibrente. Die Verwaltung hat aber Anweisung gegeben, solche Zahlungen aus Billigkeitsgründen von Anfang an als Renten im Sinne des § 22 EStG anzusehen, obwohl eigene Leistungen des Arbeitnehmers nicht vorliegen. 6. Die Zuschüsse des Bundes zu den einzelnen Arten der Rentenversicherung sind sehr unterschiedlich und betragen z. Z. bei der Angestelltenversicherung ca. 14 % der Versicherungsleistungen, bei der Arbeiterversicherung ca. 26 % der Versicherungsleistungen, bei der Knappschaftsversicherung ca. 60 % der Versicherungsleistungen. Man darf allerdings dann auch nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß diese Zuschüsse in einer Reihe von Umständen begründet liegen, die zumindest dem größten Teil der Beamtenschaft nicht vollständig bekannt sind. Es sind dies in der Hauptsache folgende Tatsachen: a) Vermögensverluste der Rentenversicherungen durch Inflation, Währungsreform und Kriegsschäden, b) Übernahme von Leistungen für die Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, die im Normalfall vielleicht noch Beitragszahler und nicht Rentenempfänger gewesen wären, c) Zahlungen von Fremd- und Auslandsrenten, d) Minderung der Fürsorgeleistungen bzw. Sozialhilfe, e) Leistungen für Ersatzzeiten wie Wehr- und Kriegsdienstzeiten und für Zeiten des Schulbesuchs, f) Rentenleistungen für Flüchtlinge und Heimatvertriebene und höhere Renten für politisch Verfolgte, g) die hohen Zuschüsse an die Knappschaft als Beitrag des Bundes an den Bergbau für die notwendige Umstrukturierung in diesem Industriezweig. Alle diese Tatbestände mit ihren Unterschieden in der Aufbringung der Mittel und deren Besteuerung zeigen einwandfrei erhebliche Unterschiede bei der Rentenbesteuerung. Wenn man aber, wie bereits aufgeführt, solche Ungleichbehandlung nicht beseitigen kann, aber den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung noch in etwa wahren will, kann man diejenigen, die ihre Alters- und Hinterbliebenenversorgung von ihren Arbeitgebern beziehen, nicht einem Sonderrecht — in diesen Fall einem Sonderunrecht — unterstellen, sondern muß wenigstens einen Teil der Versorgungsbezüge steuerfrei lassen. Ein Vergleich der Besteuerung von Pensionen und Renten wäre unvollständig, wenn dabei nicht auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eingegangen würde. Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 29. 1. 1960 (BStBl. 1960, Teil III, S. 105) ausführlich mit diesem Fragenkomplex befaßt. Er hält die unterschiedliche Besteuerung dieser beiden Einkunftsarten für richtig. Erstaunlich ist allerdings die Begründung hierfür. U. a. heißt es in der Begründung: „Die Beiträge der Arbeitgeber (Arbeitgeberanteile an den Versicherungsbeiträgen) sind in diesen Fällen grundsätzlich Arbeitslohn, der im Zeit punkt der Beitragsleistung den Arbeitnehmern zufließt und deshalb alsbald bei ihnen der Einkommensteuer unterworfen wird." Es ist unerfindlich, warum eine solche wahrheitswidrige Behauptung als wichtigster Grund für die getroffene Entscheidung angeführt wird. Jedenfalls ist es bis heute noch nicht vorgekommen, daß ein Arbeiter den von seinem Arbeitgeber gezahlten Beitragsanteil zur Invalidenversicherung als Arbeitslohn versteuert hat. Bei den Angestellten könnte es ausnahmsweise vorkommen, daß die Arbeitgeberanteile lohnsteuerpflichtig werden, wenn bei freiwilliger Weiterversicherung oder Zusatzversicherung der Arbeitgeber Beitragsteile zahlt. Aber auch dabei gelten noch gewisse Einschränkungen. Weiter ist in der Urteilsbegründung ausgeführt: „Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer während der aktiven Dienstzeit für die Zeit der späteren Pensionierung eine Altersversorgung nur zusagt, ihm also eine Anwartschaft auf eine spätere Versorgung einräumt, ohne in der Gegenwart schon Aufwendungen dafür zu machen, die entweder alsbald dem Arbeitnehmer zufließen oder ihm gegenüber einer Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf spätere Versorgungsleistungen verschaffen, so fließt dem Arbeitnehmer noch kein geldwerter Vorteil zu. Arbeitslohn bezieht ein solcher Arbeitnehmer erst, wenn er tatsächlich Versorgungsleistungen von seinem Arbeitgeber erhält." Es ist m. E. nicht erkennbar, wie man mit solchen Gründen die unterschiedliche Besteuerung rechtfertigen kann. Wenn man z. B. Beamte und Sozialversicherte gegenüberstellt, so muß man doch zunächst darauf hinweisen, daß die Beamten zwar in der größeren Zahl von ihrem Arbeitgeber unmittelbar ihre Pension beziehen, daß aber andererseits die Zahl der Arbeitgeber (nur Bund, Länder, große Städte und vielleicht einige wenige andere), die die Pensionen selbst zahlen, sehr gering ist, während mehr als 10 000 Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts die Beamtenpensionen auf dem Wege über besondere selbständige Versorgungseinrichtungen zahlen, wie ja auch die Renten aus den besonderen Versorgungseinrichtungen, den Landesversicherungsanstalten und der Bundesanstalt für Angestelltenversicherung fließen. Daß die Mittel, die die Versorgungseinrichtungen für die Zahlungen der Beamtenpensionen benötigen, als Beiträge in der Art von Umlagen von den Gemeinden usw. erhoben werden, bedeutet zum mindesten steuerlich keinen Unterschied gegenüber den Rentenversicherungsbeiträgen. In der Rentenversicherung haben wir, wenn auch in anderer Form, ebenfalls ein Umlagesystem, was schon für jeden Laien daran erkennbar ist, daß wir in einem Jahrzehnt drei verschieden hohe Beitrags- 6602 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 sätze gehabt haben. Daß die Beamtenpensionen, gezahlt aus besonderen Versorgungseinrichtungen, zumindest steuerlich sich nicht von den Renten unterscheiden, zeigt auch folgendes Beispiel: Eine kleine Gemeinde, die einen oder zwei Beamte beschäftigt, zahlt jahrzehntelang Beiträge an die Versorgungskasse, ohne daß ein Beamter dieser Gemeinde irgendeinen Vorteil davon hat, weil zufällig der beschäftigte Beamte vor der Pensionierung stirbt und keine versorgungsberechtigten Angehörigen hinterläßt. Die Versorgungskasse ist eben die Einrichtung einer echten Solidargemeinschaft wie bei der Rentenversicherung. Es bleibt weiter zu sagen, daß man allein aus der Tatsache, daß Beiträge gezahlt werden, steuerlich auch keine Schlußfolgerungen ziehen kann. So zahlen z. B. große Gemeinden mit einer Eigenunfallversicherung laufend Unfallrenten, ohne daß sie jemals an sich selbst Unfallversicherungsbeiträge gezahlt haben. Solche Renten müßten, wenn man von der Urteilsbegründung des BFH ausginge, beim Empfänger voll steuerpflichtig sein, obwohl sämtliche Unfallrenten steuerfrei sind. Der einzige Unterschied zwischen Renten und Pensionen, der steuerlich in etwa berücksichtigt werden müßte, ist, abgesehen von den Unfallrenten, den laufenden Zahlungen aus Unterstützungskassen und den unentgeltlich erworbenen Leibrenten darin zu sehen, daß für die Renten im Normalfall die Hälfte der Mittel durch die Arbeitnehmerbeiträge aufgebracht werden sollen, — im Durchschnitt sind es allerdings zur Zeit nur 25 %. Aus diesem Grunde müßte dann aber mindestens eine Hälfte der vom Arbeitgeber gezahlten Pension steuerlich mit den Renten gleichgestellt werden. Dadurch würde in jedem Fall auch dem Versicherungscharakter Rechnung getragen. Das gilt nicht nur für die Beamtenpensionen, sondern auch für die sonstigen auf Grund von Arbeitsverträgen usw. vom Arbeitgeber gezahlten Pensionen. Auch hierbei ist im Grunde auf beiden Seiten ein Versicherungsrisiko gegeben. Bei Vertragsabschluß wird von beiden Seiten der Wert der Arbeitskraft nach Gehalt und wahrscheinlicher Pension bemessen. Der Arbeitnehmer stellt seine volle Arbeitskraft nur unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Vergünstigung zur Verfügung und kommt vielleicht niemals in den Genuß dieses erdienten und mit seiner Arbeitskraft bezahlten Vorteils (Tod usw.). Umgekehrt ist selbstverständlich auch das dem Versicherungsverhältnis ähnliche Risiko des Arbeitgebers durch die vertraglich vereinbarte Pensionszusage beachtlich groß. Soweit das erwähnte Urteil des BFH in Frage kommt, möchte ich der Urteilsschelte doch ein Lob anfügen. Am Schluß der Urteilsbegründung ist folgendes ausgeführt: „Der Senat hat allerdings schon mehrfach darauf hingewiesen, daß die verschiedenen Formen der Alterssicherung von Arbeitnehmern zu einer verschieden hohen steuerlichen Belastung führen können. Es ist auch bereits dem Gesetzgeber nahegelegt worden, zum Zwecke der Anpassung das EStG zu ändern (z. B. Troeger, „Denkschrift zur Verbesserung der Einkommensbesteuerung 1957", S. 9). Aber es geht dabei um eine Frage der Steuerpolitik und der zweckmäßigen Gesetzesgestaltung." Aus dieser Bemerkung des Bundesfinanzhofs geht eindeutig hervor, daß er die verschieden hohen steuerlichen Belastungen nicht für glücklich hält. Diese Auffassung wird auch in der vom BdF herausgegebenen Schrift „Untersuchungen zum Einkommensteuerrecht" auf Seite 217 vertreten. Wir haben aber für den Kampf um die Verwirklichung unserer Absicht noch weitere Bundesgenossen gefunden. So hat der Herr Bundesinnenminister am 9. 1. 1964 auf einer beamtenpolitischen Tagung auf der Bühler Höhe folgendes ausgeführt: „Weil ich Ihr Interesse an diesem Fragenbereich (Pensionsbesteuerung) kenne, freue ich mich, daß im vergangenen Jahr die Reform der Besteuerung der Versorgungsbezüge in Angriff genommen werden konnte. Zwar ist für diese Frage der Bundesminister der Finanzen federführend, der Bundesminister des Innern kann aber für sich in Anspruch nehmen, daß er sich um eine befriedigende Lösung dieser Frage bemüht hat und dies auch weiter tun wird. Ich hoffe, daß wir in dieser Frage bald zu greifbaren Ergebnissen kommen werden". Herr Minister Höcherl hat auch in der Fragestunde am 26. 5. 1964 auf eine Frage des FDP-Kollegen Hammersen in gleichem Sinne geantwortet. Wenn man der Fama Glauben schenken darf, dann vertreten der Bundesverkehrsminister, der Verteidigungsminister und der Bundespostminister, d. h. die Minister, die in ihrem Bereich eine große Zahl von Beamten beschäftigen, denselben Standpunkt. Auch die Länder stehen unserem Begehren aufgeschlossen gegenüber. Herr Staatssekretär Dr. Freienstein vom Landesfinanzministerium in Düsseldorf hat in einem Schreiben vom 2. 1. 1963 an den Deutschen Beamtenbund bereits mitgeteilt, daß das Bundesfinanzministerium z. Z. — d: h. also bereits Anfang 1963 — den gesamten Komplex der steuerlichen Behandlung der Versorgungsbezüge überprüfe; Herr Staatssekretär Dr. Freienstein führt dann fort: „Ich teile Ihre Auffassung, daß die unterschiedliche Behandlung der Versorgungsbezüge — Sozialrenten und Beamtenpensionen — sachlich in dem derzeitigen Umfang nicht ohne weiteres gierechtfertigt erscheint." Selbst von dem zuständigen Ministerium, dem Bundesfinanzministerium, ist bereits geäußert worden, daß wohl grundsätzlich anerkannt werden müsse, daß ein Mißverhältnis zwischen der Besteuerung der Pensionen und der Sozialrenten bestehe. Jedoch müsse der Umfang dieses Mißverhältnisses und insbesondere auch eine mögliche Auswirkung der Änderung der Pensionsbesteuerung auf die Besteuerung anderer Einkünfte noch genauer untersucht werden. Gedacht ist hierbei in erster Linie daran, daß Berufungsfälle vermieden werden sollen, soweit es sich um Fälle der Altersversorgung etwa in der Form von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus Gewerbebetrieb ohne eigene Mitarbeit handelt. Man rechnet mit der Möglichkeit, daß bei einer Steuerbegünstigung der Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6603 Pensionen ein Berufungsfall für die vorgenannten Formen der Altersversorgung geschaffen wird. Eine solche Annahme ist aber durchaus unbegründet. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen verschiedenen Formen der Altersversorgung besteht darin, daß bei den Pensionen wie auch bei allen Renten die Altersversorgung an die Person gebunden ist, während bei den anderen Formen, wie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung usw., die Einkünfte nicht von der zu versorgenden Person abhängig ist. Die Basis, aus der die Einkünfte fließen, bleibt auch nach dem Tode desjenigen, der damit seine Altersversorgung gesichert hat, erhalten. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung usw. können auch noch von den Kindern und Kindeskindern bezogen werden. Es bleiben im Normalfall sowohl die Einkünfte als auch das Vermögen über den Tod desjenigen hinaus erhalten, der sich diese Art der Altersversorgung geschaffen hat. Irgendeine Form von Versicherung oder eine den Pensionen ähnliche Form ist nicht gegeben. Es ist vielmehr gerade der Versicherungscharakter ausgeschaltet, weil Krankheit, Tod usw. die Einkunftsquelle nicht versiegen lassen und außerdem das Vermögen erhalten bleibt. Auch ist die Einnahme aus irgendwelchen Vermögen nicht wie bei den Renten- oder Pensionsansprüchen vom Alter oder der Erwerbsunfähigkeit abhängig. Von den Äußerungen des Bundesfinanzministeriums wirkt eine allerdings nicht überzeugend, nämlich, daß es bisher noch nicht möglich gewesen sein soll, den Fragenkomplex abschließend zu überprüfen. Ich möchte dazu folgendes feststellen: Die „Troeger-Denkschrift", in der die Anpassung der Pensionsbesteuerung an die Rentenbesteuerung empfohlen wird, stammt aus dem Jahre 1957. Bei den Beratungen des letzten Jahressteuergesetzes 1961 habe ich selbst im Finanzausschuß den Antrag auf Verbesserung der Pensionsbesteuerung gestellt. Ein entsprechender Beschluß wurde mit dem Hinweis verhindert, daß der gesamte Fragenkomplex erst überprüft werden müßte. Ich erinnere weiter an die erwähnte schriftliche Äußerung des Herrn Staatssekretärs Dr. Freienstein. Danach war das Bundesfinanzministerium Anfang 1963 mit der Überprüfung des gesamten Komplexes der steuerlichen Behandlung der Versorgungsbezüge befaßt. Ich bin der Meinung, daß die Überprüfung inzwischen sicher wohl ein solches Ausmaß angenommen hat, daß eine Beratung unseres Antrages im Zusammenhang mit den Beratungen des Steueränderungsgesetzes im Finanzausschuß möglich sein wird, zumal da diese Beratung erst im Herbst beginnen soll und deswegen noch mehrere Monate zur weiteren Überprüfung des ganzen Fragenkomplexes verbleiben. Wie ich inzwischen erfahren habe, hat eine besondere Kommission, die aus Fachreferenten der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder besteht, bereits Übereinstimmung über die erforderliche Reform der Ruhegehaltsbesteuerung erzielt. Die Angelegenheit ist somit entscheidungsreif. Eine weitere Verzögerung einer gerechten Lösung sollte verhindert werden. Schließlich 'hat man den Betroffenen seit mehr als 7 Jahren eine gerechte Lösung versprochen. Wenn man bedenkt, daß es sich dabei meist um ältere Personen handelt, so ist es nach meiner Ansicht nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, ,sondern auch ein solches der Fairneß, nunmehr 'die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Mit unserem Antrag wollen wir den entscheidenden Anstoß dazu geben und erwarten Ihre Unterstützung. Auf weitere Einzelheiten der von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderung brauche ich jetzt nicht einzugehen; das wird bei der Beratung im Finanzausschuß geschehen. Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Jahn zum Antrag der Fraktion der SPD für ein Zweites Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen außerhalb des Bundesgebietes) (Drucksache IV/2355) *). Die Fraktion der SPD legte den Entwurf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes vor, um nachmehr als einem Jahr dem Willen des Bundestages auf Regelung eines längst fälligen Auftrages Ides Grundgesetzes Ausdruck zu verleihen und das Hohe Haus in den Stand zu versetzen, an Hand dieses Entwurfs in die Beratungen einzutreten. Sie sah sich dazu veranlaßt, nachdem die Bundesregierung sich bis zum heutigen Tage außerstande gesehen hat, den vor genau einem Jahr ,am 28. Juni 1963 gefaßten Beschluß des Bundestages auf Vorlage eines Gesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes zu erfüllen. Im März des Jahres 1963 wurde der Öffentlichkeit zum ersten Male bekannt, 'daß deutsche Staatsbürger als Wissenschaftler im Ausland an der Entwicklung und Herstellung von Kriegswaffen ,arbeiten. Die Tatsache, daß diese Tätigkeit in einem Spannungsgebiet der Weltpolitik erfolgte, führte alsbald zu der Frage, ob eine derartige Tätigkeit mit den Vorstellungen des Grundgesetzes über die Stellung der Bundesrepublik Deutschland in der .Gemeinschaft der Völker und mit ihren Interessen überhaupt vereinbart werden kann. Am 21. März 1963 kündigte die Bundesregierung eine Prüfung der Frage an, ob und wann sie in dieser Angelegenheit tätig werden könnte. Am 22. März 1963 erklärte die Bundesregierung durch Staatssekretär von Hase, wenn sich deutsche Staatsangehörige in Ägypten ;an der Herstellung von Angriffswaffen beteiligten, .so .geschehe dieses ohne Wissen und ohne Billigung ,der Bundesregierung. Die Bundesregierung habe jedoch keine rechtliche Handhabe, die Ausreise 'deutscher Wissenschaftler nach Ägypten und deren Tätigkeit dort zu unterbinden. *) Siehe Seite 6524 C 6604 Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 Am 26. März 1963 beschäftigte sich der Vorstand der Fraktion der SPD mit dieser Frage und erklärte folgendes: „Der Vorstand der .Sozialdemokratischen Bundestagsfraktion hat mit Beunruhigung von den Nachrichten über die Tätigkeit deutscher Wissenschaftler bei der Entwicklung und Herstellung von Raketen und Düsentriebswerken Kenntnis genommen. Er ist der Auffassung, daß diese Tätigkeit den deutschen Interessen nicht dient und erwartet, ,daß die Bundesregierung alle zur Wahrung des deutschen Ansehens und des friedlichen Zusammenlebens der Völker erforderlichen Schritte unternimmt. Die Sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird prüfen, welche parlamentarischen Schritte in Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen des Bundestages ergriffen werden können." Am 27. März 1963 erklärte die Bundesregierung u. a., sie verurteile die Mitwirkung deutscher Staatsangehöriger bei der Entwicklung und Herstellung von Waffen in Spannungsgebieten. Wörtlich heißt es dann: „Die Bundesregierung hat von jeher darauf hingewirkt, daß deutsche Staatsangehörige, deren Tätigkeit ian Ausland zur Erhöhung politischer Spannungen beitragen könnte, in die Bundesrepublik zurückkehren. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen in dieser Richtung fortsetzen. Es wird geprüft, ob sich solche Vorgänge durch weitere gesetzliche oder Verwaltungsmaßnahmen wirksam verhindern lassen." Offen blieb dabei, an welche gesetzlichen oder Verwaltungsmaßnahmen die Bundesregierung dachte. Am 2. April 1963 forderte der Vizepräsident des Bundestages, Professor Carlo Schmid, ein Gesetz zur Ausführung des Artikels 26 Absatz 1 ides Grundgesetzes, wonach Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig sind und unter Strafe gestellt werden müßten. Am selben Tage trat eine Arbeitsgruppe von Abgeordneten aller Fraktionen, zu der die Abgeordneten Professor Böhm, Dr. Güde, Bausch, Dr. Dehler und Jahn gehörten, mit Vertretern der Bundesregierung, darunter mehreren Staatssekretären, zusammen und erörterte die Möglichkeiten gesetzlicher Maßnahmen. Die Abgeordneten, die in dieser Besprechung mitgewirkt haben, erklärten: „Abgeordnete der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP haben heute mit Vertretern der Bundesregierung die Mitarbeit deutscher Wissenschaftler bei der Herstellung von Kriegswaffen in Ägypten erörtert. Sie verurteilen diese Tätigkeit deutscher Staatsbürger, durch die sie die Gefahr eines Krieges in jenem Teil der Welt heraufbeschwören, schärfstens. Sie halten es für dringend erforderlich, daß diese Mitwirkung unverzüglich eingestellt wird. Sie werden alles tun, daß umgehend die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden." Am 3. April 1963 befaßte sich das Bundeskabinett erneut mit den Möglichkeiten, gesetzliche Maßnahmen gegen die Beteiligung deutscher Forscher und Techniker an der Herstellung von Kriegswaffen im Ausland zu treffen. Wiederum wurde anschließend zwar auf die Schwierigkeiten hingewiesen, eine Lösung deutete sich aber nicht einmal an. Am 17. April 1963 lehnte es das Bundeskabinett ab, Staatssekretär Westrick die Genehmigung zu erteilen, an weiteren Beratungen der interfraktionellen Abeitsgruppe des Bundestages, die sich mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs beschäftigte, mitzuwirken. Am 3. Mai 1963 teilte der Bundesjustizminister mit, das Bundeskabinett habe beschlossen, hinsichtlich der Tätigkeit deutscher Wissenschaftler im Ausland selbst keine Initiative zu ergreifen. Es habe den Bundesminister der Justiz jedoch beauftragt, der interfraktionellen Arbeitsgruppe bei ihren Bemühungen um eine Gesetzesinitiative Formulierungshilfe zu leisten. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe schloß ihre Beratungen am 9. Mai 1963 ab und leitete den Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung von Waffen außerhalb des Bundesgebietes den Fraktionen zur Entscheidung zu. Der Entwurf sah vor, daß die Mitwirkung Deutscher an der Herstellung von ABC-Waffen und Raketen im Ausland der Genehmigung bedarf. Wer diese Tätigkeit ohne Genehmigung ausübt, macht sich strafbar. Die SPD-Fraktion billigte den Entwurf im Juni 1963 und beschloß, sich an seiner interfraktionellen Einbringung zu beteiligen. Ende Juni beschloß jedoch die CDU-Fraktion, den Gesetzentwurf nicht zu unterstützen und im Bundestag einen Antrag einzubringen, durch den die Regierung aufgefordert werden sollte, ein Zweites Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes einzubringen. Bei dieser Sachlage hielt es die Fraktion der SPD für zweckmäßig, sich diesem Vorhaben anzuschließen, um so zu einer möglichst breiten Grundlage für die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen zu gelangen. Am 28. Juni 1963 beschloß der Bundestag einstimmig aufgrund eines interfraktionellen Antrages auf Drucksache IV/1388 (neu): „Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag ein weiteres Gesetz zur Ausführung des Artikels 26 Abs. 2 GG vorzulegen. In diesem Gesetz soll insbesondere § 4 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (BGB1. I S. 444) dahin gehend erweitert werden, daß die Bundesregierung in die Lage versetzt wird, die Beteiligung Deutscher an der Herstellung von Massenvernichtungswaffen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6605 und zugehörigen Trägern im Ausland verhindern zu können." In der Debatte erklärte der Abgeordnete Erler für die SPD-Fraktion u. a.: „ ... Wir hätten es begrüßt, wenn es möglich gewesen wäre, noch einen Schritt weiterzugehen und heute bereits eine Gesetzesvorlage den Ausschüssen des Bundestages zur weiteren Beratung — an der dann auch die Regierung beteiligt gewesen wäre — zu überweisen. Immerhin liegt jetzt eine Willenskundgebung des Bundestages vor, die klarmacht, daß wir — bei allem Respekt vor der Notwendigkeit der Verteidigung eines jeden einzelnen Landes und Volkes gegen Angriffe von außen — wünschen, daß sich deutsche Staatsbürger und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland nach unserem. Grundgesetz und dem Geiste dieses Grundgesetzes richten, auch wenn sie eine Tätigkeit im Ausland ausübe handelt sich bei diesem Problem — das sei offen ausgesprochen — nicht nur um die unmittelbare außenpolitische Interessenwahrung der Bundesrepublik Deutschland; nach allem, was in der deutschen Geschichte geschehen ist, handelt es sich für den Deutschen Bundestag hierbei auch um ein moralisches Problem." Am 2. August 1963 meldete demgegenüber die Zeitung „Der Tagesspiegel", die Bundesregierung bemühe sich, auf eine unauffällige Weise das Problem zu lösen. Der Plan, deutschen Staatsangehörigen 'die Mitarbeit an ausländischen Rüstungsprojekten durch ein besonderes Gesetz zu verbieten, werde kaum noch weiter verfolgt werden, weil die Schwierigkeiten fast unüberwindlich seien. Statt dessen versuche der zuständige Wissenschaftsminister Lenz, die deutschen Raketenforscher nach Deutschland zurückzuholen. Wiederum nach Pressemeldungen, nämlich in den „Stuttgarter Nachrichten" vom 12. September 1963 erklärte der der CDU-Fraktion angehörige Abgeordnete Dr. Martin laut einer dpa-Meldung aus Kairo, es stehe den deutschen Wissenschaftlern völlig frei, in Ägypten zu arbeiten; das vorgeschlagene Gesetz werde nicht von den deutschen Parlamentsmitgliedern unterstützt. Nach seiner Rückkehr interpretierte Dr. Martin seine Auffassung damit, das vorgesehene Gesetz sei auf Grund der Verfassung nicht praktikabel. Am 3. Dezember 1963 erklärte der Bundeskanzler vor der Bundespressekonferenz, die Bundesregierung sehe in der Tätigkeit deutscher Wissenschaftler in Ägypten zwar einen in höchstem Maße unerwünschten Vorgang; andererseits sei aber die deutsche Beteiligung nicht so groß, daß man daraus eine politische Aktion machen sollte. In der Fragestunde des Bundestages in der 98. Sitzung am 4. Dezember 1963 stellte ich 51/2 Monate nach der Verabschiedung des einstimmigen Beschlusses des Bundestages die Frage: „Wann wird die Bundesregierung dem einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 1963 entsprechen und ein weiteres Gesetz zur Ausführung des Artikels 26 Abs. 2 GG (Herstellung und Vertrieb von Waffen) vorlegen?" Die Antwort lautete: Schmücker, Bundesminister für Wirtschaft: „Die beteiligten Bundesministerien haben geprüft, ob ein weiteres Ausführungsgesetz zu Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes vorgelegt werden kann oder andere Maßnahmen vorzuschlagen sind. Das Ergebnis ist in einer Kabinettsvorlage dargestellt. Die Bundesregierung wird darüber am 11. Dezember beraten." Am 11. Dezember 1963 beschloß das Bundeskabinett, den Bundesinnenminister zu beauftragen, eine Änderung des Paßgesetzes zu erarbeiten. Seitens der SPD-Fraktion wurde dazu am 12. Dezember 1963 erklärt, daß die vorgesehene Änderung des Paßgesetzes nicht ausreiche und die Regierung offenbar einer eindeutigen Entscheidung ausweichen wolle. Am 16. Januar 1964 fand auf Einladung des Bundesministers des Innern eine Besprechung mit Vertretern der Fraktionen über die Ausführung des Beschlusses des Bundestages vom 28. Juni 1963 statt. Der Bundesinnenminister erklärte, daß nach seiner Auffassung ein Ausführungsgesetz zur Artikel 26 Grundgesetz nicht möglich sei und er eine Änderung des Paßgesetzes vorschlage. Dazu nahm die Fraktion der SPD verabredungsgemäß mit Schreiben vom 23. Januar 1964 Stellung und erklärte: „Die Fraktion der SPD hat Kenntnis genommen von den Plänen der Bundesregierung, wonach beabsichtigt ist, einzelne Bestimmungen des Paßgesetzes zu ändern und gewisse Strafbestimmungen im Zusammenhang damit einzuführen. Meine Fraktion ist der Auffassung, daß mit derartigen Vorschlägen allein weder dem Beschluß des Bundestages vom 28. Juni 1963 noch überhaupt dem sachlichen Bedürfnis hinreichend Rechnung getragen wird. Sie ist insbesondere der Auffassung, daß es geboten ist, in Anlehnung an Artikel 26 Abs. 1 und 2 GG und die Bestimmungen des Kriegswaffengesetzes ein Verfahren vorzusehen, das auch die persönliche Tätigkeit bei der Herstellung von Kriegswaffen von einer Genehmigung abhängig macht insbesondere dann, wenn diese Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird. Die hierzu vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken vermögen nicht zu überzeugen. Es kann nicht darauf ankommen, ob der aus Artikel 26 Abs. 2 herzuleitende Auftrag bereits erfüllt, diese Bestimmung also "verbraucht" ist oder nicht. In jedem Falle bietet Artikel 26 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 eine hinreichende verfassungsrechtliche Grundlage und auch Sicherheit für Überlegungen in dem angeregten Sinne. Meine Fraktion hat deshalb den Wunsch, daß noch einmal geprüft werde, ob die Bundesregierung sich nicht entschließen kann, entsprechende gesetzgeberische Vorschläge zu machen. 6606 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 Allerdings sollte bei aller Notwendigkeit, derartige weitere Schritte zu prüfen, das bisher geplante Gesetzesvorhaben nicht verzögert werden. Meine Fraktion wäre deshalb gegebenenfalls bereit, eine Vorlage der Bundesregierung im bisher geplanten Rahmen grundsätzlich zu unterstützen, wenn zugesichert würde, daß im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch von ihrer Seite die von uns für notwendig gehaltenen Ergänzungen und Erweiterungen weiter verfolgt und unterstützt würden." Trotzdem erklärte der Bundesminister am 27. Februar 1964, daß eine Änderung des Paßgesetzes die einzige in Frage kommende Maßnahme sei. In der Fragestunde des Bundestages vom 5. März 1964 in seiner 119. Sitzung habe ich die Bundesregierung gefragt: „Wann wird die Bundesregierung in Ausführung des einstimmigen Beschlusses des Bundestages vom 28. Juni 1963 den Entwurf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes vorlegen?" Der Bundesminister antwortete, in den nächsten 14 Tagen dürfte die von ihm erarbeitete Vorlage im Kabinett verabschiedet werden. Am 27. März 1964 verlautete, die Vorlage des Innenministers sei auf Widerstand innerhalb der Bundesregierung gestoßen. In der Fragestunde des Bundestages vom 15. April 1964 in seiner 122. Sitzung erklärte der Bundesverteidigungsminister auf die Frage des SPD-Abgeordneten Cramer, ob die Bundesregierung und ihr früherer Verteidigungsminister die Tätigkeit deutscher Flugzeugingenieure beim Bau der für Ägypten bestimmten Düsenträger gebilligt und unterstützt habe, daß weder die Bundesregierung noch ihr früherer Verteidigungsminister diese Tätigkeit gebilligt noch unterstützt habe. Das Bundesministerium für Verteidigung habe schon frühzeitig gegen die Tätigkeit deutscher Experten für militärische Zwecke in Ländern, die nicht Mitglieder der NATO sind, Vorstellungen erhoben. Am 20. April 1964 verlautete, daß die Bedenken innerhalb der Bundesregierung gegen den Entwurf des Innenministeriums zurückgestellt worden seien. Am 21. April 1964 erklärte der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, der SPD-Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen, daß die zu erwartende Vorlage der Bundesregierung weder den Beschluß des Bundestages vom 28. Juni 1963 ausführe noch frei von verfassungsrechtlichen Bedenken sei. Am 22. April 1964 erklärte das Bundeskabinett, es bestünden nach wie vor gegen den Entwurf des Innenministers rechtliche und politische Bedenken und verschob die Verabschiedung des Gesetzentwurfs erneut. Am gleichen Tage forderte der Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen erneut die Vorlage eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 des Grundgesetzes. In der Fragestunde des Bundestages in seiner 124. Sitzung am 29. April 1964 habe ich zum dritten Male die Frage gestellt, wann die Bundesregierung in Ausführung des einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 1963 den Entwurf ,eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes vorlegen werde. Der Herr Bundesinnenminister hat zwar ausführlich zu den von ihm behaupteten Schwierigkeiten Stellung genommen, jedoch weder erklärt noch erkennen lassen, wann mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung zu rechnen sei. Am selben Tage hat die Fraktion der SPD angekündigt, sie werde sich erneut um eine Initiative aus der Mitte des Bundestages bemühen. In ihrer Sitzung vom 25. Mai 1964 forderte die SPD-Bundestagsfraktion auf Grund eines Berichts des Vizepräsidenten des Bundestages Professor Carlo Schmid die alsbaldige Vorlage eines Gesetzes zu Artikel 26 des Grundgesetzes. Am 29. Mai 1964 forderte der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands die Bundestagsfraktion auf, die Arbeiten beschleunigt fortzusetzen, um gesetzliche Grundlagen zu schaffen, wonach deutsche Staatsbürger nicht durch waffentechnische Entwicklung an der Vorbereitung von Angriffskriegen beteiligt sein dürfen. Am 3. Juni 1964 billigte die SPD-Bundestagsfraktion den jetzt vorgelegten Entwurf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes und leitete ihn den beiden anderen Fraktionen des Bundestages mit dem Angebot zu, sich der Einbringung dieses Entwurfs anzuschließen. Nachdem beide Fraktionen auf dieses Angebot nicht eingegangen sind, hat die Fraktion der SPD allein die Initiative ergreifen müssen und den Gesetzentwurf nunmehr vorgelegt. Vor nunmehr 5/4 Jahren ist das Problem der Tätigkeit deutscher Wissenschaftler und Techniker bei der Entwicklung und Herstellung von Kriegswaffen im Ausland akut geworden. Seit 5/4 Jahren hat sich die Bundesregierung als außerstande erwiesen, dieses Problem in einer den Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerechtwerdenden Weise zu lösen. Nach einem Jahr ist noch immer nicht abzusehen, ob, wann und wie der einstimmige Auftrag des Bundestages ausgeführt werden wird. Deshalb muß das Parlament die Ausführung seines Auftrages nunmehr selbst in die Hand nehmen.. Der vorgelegte Entwurf läßt sich von folgenden grundsätzlichen Erwägungen leiten: In den Artikeln 24 bis 26 des Grundgesetzes sind für die Stellung der Bundesrepublik Deutschland in der Gemeinschaft der Völker verbindliche Grundsätze und Richtlinien festgelegt. Die Bereitschaft zum Verzicht auf eigene Hoheitsrechte zugunsten eines Systems zur Sicherung des Friedens, die Anerkennung der Verbindlichkeit der allgemeinen Regeln des Völkerrechts und schließlich das eindeutige Verbot aller Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, lassen sich in der Feststellung zusammenfassen: Das Grundgesetz gebietet der Bundesrepublik Deutschland und den Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6607 deutschen Staatsbürgern eine unbedingte Pflicht zum Frieden. Diese Pflicht zum Frieden ist nicht beschränkt auf deutsches Gebiet, sondern gilt für das Verhalten deutschen Staatsbürger überall in der Welt. Der richtig verstandene Sinn der Vorschriften ist und kann nur sein, nicht den geringsten Zweifel am Friedenswillen der Bundesrepublik Deutschland und des deutschen Volkes aufkommen zu lassen, ganz gleich, wo und unter welchen Umständen diese Frage auftauchen könnte. Es ist eine ebenso notwendige wie selbstverständliche Folgerung daraus, daß deshalb Deutsche nirgendwo in der Welt daran mitwirken dürfen, zur Kriegführung bestimmte Waffen zu entwickeln, herzustellen, an ihrer Herstellung mitzuwirken oder in den Verkehr zu bringen. Der vorgelegte Gesetzentwurf geht von diesem Grundsatz aus. Es ist nicht leicht, im einzelnen zu bestimmen, welche Waffen als zur Kriegführung bestimmt angesehen werden müssen. Diese Frage ist aber schon an anderer Stelle, nämlich in dem - ich sage hier zur Erklärung - „Ersten" Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 geklärt. Diesem Gesetz ist eine Anlage beigefügt, die im einzelnen die Kriegswaffen bestimmt. Diese bereits vorhandene gesetzliche Grundlage soll auch den Maßstab für die Anwendung des Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes setzen. Der Einwand, Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes sei bereits verbraucht, ist falsch. Ein Auftrag des Grundgesetzes wird nicht dadurch verbraucht, daß in einem Ausführungsgesetz eine Teilfrage dieses Auftrages gelöst wird. Die Tatsachen haben ergeben, daß der Auftrag, der sich aus Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes auch in seinem Zusammenhang mit Artikel 26 Abs. 1 ergibt, umfassender verstanden werden muß. Nicht nur durch die Kontrolle von Kriegswaffen ist die Friedenspflicht gewährleistet. Vollständig wird sie erst gesichert durch das gesetzliche Verbot gegenüber deutschen Staatsbürgern, auch im Ausland zur Kriegsführung bestimmte Waffen zu entwickeln oder herzustellen. Um der Sorge zu begegnen, daß dieser Grundsatz unter Umständen in Kollosion geraten könnte mit den Verteidigungs- und Bündnispflichten der Bundesrepublik Deutschland, ist vorgesehen, daß die Bundesregierung im Einzelfall auf Antrag und auf Grund besonderer sorgfältiger Prüfung Ausnahmegenehmigungen erteilen kann, allerdings nur für solche Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland sich in einem gemeinsamen Verteidigungsbündnis befindet. Der Entwurf sieht weiter vor, daß derjenige, der das gesetzliche Verbot mißachtet, bestraft wird. Es wird noch im einzelnen zu prüfen sein, ob nicht auf diesem Wege endlich auch die Möglichkeit gefunden werden kann, Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes zu erfüllen, wonach Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig sind und unter Strafe gestellt werden müssen. Die Fraktion der SPD gibt der Erwartung Ausdruck, daß in Anerkennung des seit 15 Jahren ungelösten Verfassungsauftrages nunmehr alsbald die Beratung dieses Entwurfs in den Ausschüssen aufgenommen und abgeschlossen werden wird. Es kann nur den Interessen und dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Gemeinschaft der Völker dienen, wenn sie ihren Willen unmißverständlich bekundet. Der vorgelegte Entwurf bietet hierzu eine Diskussionsgrundlage. Schon allzulange ist gezögert worden. Die Bundesrepublik Deutschland war und ist deshalb den unterschiedlichsten Vorwürfen und Anfeindungen ausgesetzt worden. Es wäre besser gewesen, man hätte sich rechtzeitig darum bemüht, eine solche Situation zu vermeiden. Der Gedanke, daß an uns die Frage gestellt wird, ob Deutsche erneut in Handlungen verwickelt werden können, die zur Gewaltanwendung gegen andere Völker beitragen könnten, muß für jeden Deutschen unerträglich sein. Es wäre besser gewesen, wenn wir es niemals zu einer Situation hätten kommen lassen, in der diese Frage auch nur gestellt werden könnte. Das, was in diesem Teil der Welt gerade für Deutschland besonders bedrückend sein muß, kann sich in anderer Form in jedem anderen Teil der Welt jederzeit wiederholen. Dem können wir nur dadurch begegnen, daß endlich eindeutige gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Anlage 4 Schriftliche Ergänzungen des Bundesministers Schmücker zu seinen mündlichen Ausführungen zu dem Bericht der Bundesregierung über die Wirtschaftsentwicklung im Jahre 1963 und die Aussichten für 1964 (Drucksachen 1V/1352, zu 1752) t). Veränderungen gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres 1964 1963 1962 Lebenshaltungskosten Januar 2,6 3,6 3,5 Februar 1,5 4,7 3,5 März 1,3 4,4 3,8 April 1,6 3,6 4,6 Einzelhandelspreise Januar 1,9 2,7 3,7 Februar 1,3 3,3 3,7 März 1,1 3,1 4,0 April 1,2 2,5 4,7 Industrielle Erzeugerpreise Januar 0,8 1,0 0,9 Februar 0,8 1,0 0,8 März 0,9 0,8 1,0 April 1,2 0,5 1,3 *) Siehe Seite 6559 B 6608 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 Landwirtschaftliche Erzeugerpreise Januar 4,8 3,0 5,0 Februar 1,8 4,5 5,3 März —1,6 2,5 9,7 April —2,6 —0,3 11,4 Bauleistungen am Gebäude Februar 4,6 7,5 8,6 Baunebenleistungen Februar 4,0 6,4 9,5 Anlage 5 Schriftliche Begründung des Bundesministers Dr. Dahlgrün zu .dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400). Mit dem Entwurf eines Steueränderungsgesetzes (B) 1964, den ich heute einzubringen ,die Ehre habe, setzt die Bundesregierung ihre umfassend angelegten Bemühungen zur Verbesserung des Steuerrechts fort. Im Gegensatz zu den dem Hohen Hause bereits vorliegenden Entwürfen eines neuen Umsatzsteuergesetzes und eines Änderungsgesetzes zum Bewertungsgesetz, deren wesentliches Ziel auf lange Sicht die Schaffung wettbewerbsneutralerer Besteuenungsgrundlagen darstellt, sieht der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1964 erstmals wieder seit 1958 eine kräftige Entlastung der Steuerpflichtigen vor. Der Gesamtbetrag dieser Entlastung beläuft sich auf rd. 2,75 Mrd. DM. Die Änderungsmaßnahmen des Gesetzentwurfs sind seit einigen Monaten Gegenstand der steuerpolitischen Diskussion. Diese Diskussion hat sich zunächst an der Frage entzündet, ob die vorgeschlagenen Steuersenkungsmaßnahmen den gesellschaftspollitischen Zielsetzungen einer gerechteren Verteilung der wachsenden Steuerlast entsprechen. Darüber hinaus aber ist der Gesetzentwurf auch wegen seiner haushaltsmäßigen Rückwirkungen und in letzter Zeit insbesondere wegen seiner möglichen Einflußnahne auf die in 1965 zu erwartende konjunkturelle Situation erörtert und kritisiert worden. Ich möchte deshalb die Gelegenheit benutzen, mich mit diesen Problemen ,auseinanderzusetzen. Zunächst gestatten Sie mir jedoch, daß ich Ihnen einen kurzen Überblick über den wesentlichen Inhalt des Steueränderungsgesetzes 1964 selbst gebe. Dieses Gesetz soll in dem zur Zeit möglichen Umfang insbesondere as Einkommensteuerrecht an die veränderten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse anpassen sowie die staatliche Sparförderung harmonisieren. Der Gesetzentwurf enthält vier Schwerpunkte: — die Korrektur des Einkommensteuertarifs und die damit zusammenhängenden außertariflichen Maßnahmen, — die Änderung der steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften durch Einfügung eines neuen § 6 b in ,das Einkommensteuergesetz, — neue und verbesserte Sonderabschreibungen und — die Neuregelung der Sparförderung. Neben diesen Schwerpunkten enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Maßnahmen, die zwar im Einzelfall entscheidende Bedeutung haben können, die aber im Verhältnis zu den Schwerpunkten insgesamt auch haushaltsmäßig — nicht ins Gewicht fallen. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise zu erwähnen, daß die Bundesregierung die Verlängerung der §§ 7 e und 10 a des Einkommensteuergesetzes vorschlägt, die bestimmte steuerliche Vergünstigungen für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Verfolgte enthalten. Kernstück ides Gesetzentwurfs sind die Korrektur des Einkommensteuertarifs und die damit zusammenhängenden außertariflichen Maßnahmen. Durch die Korrektur des Einkommensteuertarifs soll das überproportionale Wachstum der Einkommensteuer im Verhältnis zum Wachstum der Einkommen selber tendenziell gedämpft werden. Deshalb sollen der Steuersatz in der Proportionalzone, d. h. für Einkommen bis 8000 DM für Ledige und 16 000 DM für Verheiratete, um 5 v. H., nämlich von 20 v. H. auf 19 v. H. gesenkt und die Unebenheiten im Tarifverlauf innerhalb der Progressionszone dergestalt beseitigt werden, daß im Anschluß an den Proportionalsteuersatz der Progressionstarif mit einem Spitzensteuersatz von 19 v. H. anstelle von bisher 27,2 v. H. beginnt. Diese Beseitigung von Unebenheiten führt zu einer Progressionsabschwächung bis zu Einkommen von 75 000 DM bzw. 150 000 DM. Oberhalb dieser Einkommen wird die Durchschnittsbelastung des gegenwärtigen Tarifs wieder erreicht. Mit der Tarifkorrektur zusammen gesehen werden müssen die Einführung eines Ausbildungsfreibetrages für Kinder, die sich nach Vollendung des 15. Lebensjahres in der Ausbildung befinden, die Einführung eines Arbeitnehmerfreibetrags und die Erhöhung des Sonderausgabenpauschbetrags für Arbeitnehmer. Mit der Einführung eines Ausbildungsfreibetrags will die Bundesregierung ein spezielles bildungspolitisches Anliegen konkretisieren. Sie hofft, ,damit auch dazu beizutragen, durch eine steuerliche Entlastung die Eltern zu veranlassen, ihre Kinder über (die Volksschulzeit hinaus ausbilden zu lassen. Neu ist auch ein Arbeitnehmerfreibetrag der vorgesehenen Art, wodurch den Arbeitnehmern ein gewisser Ausgleich, u. a. auch dafür gewährt werden soll, daß sie im Lohnsteuerabzugsverfahren ihre Steuer zeitnäher als die veranlagten Steuerpflichtigen .entrichten müssen. Insgesamt führen allein die Tarifkorrektur und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zu einer durchschnitt- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6609 lichen Steuerentlastung der Einkommensteuer- und Lohnsteuerpflichtigen von 9 v. H. Den zweiten Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bildet der neue § 6 b des Einkommensteuergesetzes, wodurch die bisherigen Gewinnermittlungsgrundsätze in der Weise geändert werden sollen, daß die bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aufgedeckten stillen Reserven auf bestimmte Neuinvestitionen übertragen werden können. Die neue Vorschrift wird die Rationalisierung der Unternehmen erleichtern und nicht zuletzt auch die steuerlichen Probleme lösen, die sich bei der Verlagerung von Betrieben aus Ballungszentren ergeben. Als dritten Schwerpunkt darf ich die Einführung neuer und die Verbesserung bereits bestehender Sonderabschreibungen nennen. Insbesondere die neuen Sonderabschreibungen für Einrichtungen, die der Forschung und Entwicklung dienen, sind wegen der zunehmenden volkswirtschaftlichen Bedeutung und unserer aller Abhängigkeit von der Forschung und Entwicklung unabweisbar geworden. Ebenfalls unabweisbar sind die neuen Sonderabschreibungen für Einrichtungen, die der Lärmbekämpfung dienen, sowie die verbesserten Sonderabschreibungen für Wirtschaftsgüter, die der Luftreinigung, der Abwässerbeseitigung sowie der Modernisierung des Althausbesitzes dienen. Ein weiteres Kernstück des Gesetzentwurfs ist ein Vorschlag zur Neuregelung der Sparförderung im Sinn der vom Bundestag geforderten Harmonisierung der zur Zeit geltenden verschiedenen Förderungsmaßnahmen. Ausgangspunkt für die Konzeption der Bundesregierung ist die Überlegung, daß — unbeschadet des weiterhin geltenden Grundsatzes, daß die private Alterssicherung nicht zuletzt im Interesse individueller Gestaltungsmöglichkeiten allgemein eine steuerliche Begünstigung verdient — auf die Dauer gesehen die staatliche Förderung der Eigentumsbildung nur bei den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen berechtigt ist. Sie muß deshalb so gestaltet sein, daß sie den finanziellen Möglichkeiten dieser Bevölkerungskreise entspricht und die einkommensstärkeren Schichten keinen größeren Nutzen daraus ziehen als die einkommensschwächeren. Aus diesem Grunde sieht der Gesetzentwurf vor, die kumulative Inanspruchnahme der verschiedenen für das Bausparen und das Konten-und Wertpapiersparen vorgesehenen Begünstigungen für nach dem 31. Dezember 1964 abgeschlossene Verträge auszuschließen und nach Ablauf einer Übergangszeit, die am 31. Dezember 1972 enden soll, die genannten Sparformen nur noch mit nach einheitlichen Maßstäben zu errechnenden Geldprämien zu begünstigen. Lassen Sie mich nun kurz auf einige Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf eingehen, denen nach Auffassung der Bundesregierung nicht gefolgt werden kann. a) Zum Einkommensteuertarif hat der Bundesrat vorgeschlagen, .die Tarifkorrektur nicht erst, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, bei rd. 75 000 DM für Ledige und bei rd. 150 000 DM für Verheiratete in den bisherigen Tarif einlaufen zu lassen, sondern bereits bei 60 000 DM bzw. 120 000 DM. Eine derartige Tarifgestaltung, die nur zu Mehreinnahmen von schätzungsweise 50 Mio DM führen würde, begegnet nicht zuletzt vom Tarifverlauf 'her starken Bedenken. Ohne Frage könnte der Tarif weitaus harmonischer gestaltet werden, wenn die Steuersenkung bis zu einem Einkommen von 110 000 DM bzw. 220 000 DM durchgeführt werden würde. Da jedoch .die Tarifkorrektur auch aus haushaltsmäßigen und konjunkturpolitischen Gründen in ihrer Wirkung beschränkt bleiben muß, hat die Bundesregierung mit der Begrenzung auf 75 000 bzw. 150 000 DM bereits einen Kompromißweg beschritten. Wollte man aber die Tarifkorrektur schon bei einem Einkommen von 60 000 DM bzw. 120 000 DM in den bisherigen Tarif einmünden lassen, so müßte der Tarif zu Beginn der Progressionszone einen sehr steilen Verlauf nehmen. Das hätte zur Folge, daß die Spitzensteuersätze, die für die Besteuerung des Einkommenzuwachses maßgebend und somit für das Erwerbsstreben von besonderer Bedeutung sind, stärker angehoben werden müßten. Sie lägen dann bereits bei Einkommen von 17 000 DM für Ledige und 34 000 DM für Verheiratete 'über denen des geltenden Rechts. Eine solche Verschlechterung des Tarifs würde insbesondere ,den mittelständischen Einkommensgruppen zum Nachteil gereichen, ein Nachteil, der .aus keinem Grunde zu rechtfertigen wäre. b) Die Bundesregierung vermag auch der von der Opposition (BT-Drucksache IV/1568) geforderten Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 53 v. H. auf 58 v. H. nicht zu folgen. Ich habe bereits von dieser Stelle aus, und zwar in der 96. Sitzung des Bundestages am 14. November 1963, darauf hingewiesen, daß eine 'derartige Tarifänderung nur Mehreinnahmen von 150 Mio DM erbringen würde. Auf diesem Weg ist also eine offensichtlich damit angestrebte Gewichtsverlagerung indem Sinn, daß die Steuerbelastung wirksam von den unteren und mittleren Einkommen auf die höheren Einkommen umgeschichtet wird, überhaupt unmöglich. Wesentlicher aber scheint mir zu sein, daß den geringfügigen fiskalischen Vorteilen unverhältnismäßig große Nachteile gegenüberstehen. So müßte eine noch stärkere Anspannung der Spitzenbelastung bei der Einkommensteuer, die ja im Zusammenhang mit der Steuerbelastung insgesamt zu sehen ist, die Investitionsneigung nachteilig beeinflussen. Auch wären Preissteigerungen, eine verstärkte Neigung 'zu wirtschaftlich unvernünftigen Betriebsausgaben sowie ein Anwachsen der Steuerflucht zu befürchten. Schließlich aber würde damit das bisher bestehende ausgewogene Verhältnis zwischen der Einkommensteuerbelastung und der Körperschaftsteuerbelastung, auf das die Bundesregierung aus volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Gründen Wert legen muß, wieder ,empfindlich gestört. c) Die Bundesregierung kann sich auch nicht dazu entschließen, jetzt schon die Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer bei der Ermittlung des Einkommens einzuschränken, wie es die Opposition gefordert hat. (BT-Drucksache IV/1567). Es handelt sich hier ohnehin um eine höchst problematische Frage, 6610 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 Die Bundesregierung ist der Meinung, daß diese Frage überhaupt erst aufgegriffen werden sollte, wenn die Unebenheiten, die auf dem Gebiet der Vermögensbesteuerung heute noch bestehen, beseitigt sind. Ich denke dabei vor allem daran, daß die Bewertung des Grundbesitzes heute noch den Ansätzen für 1935 folgt, während die übrigen Vermögensgegenstände mit zeitnahen Werten steuerlich zu erfassen sind. Abgesehen davon bin ich der Meinung, daß bei einer Neuregelung dieses ganzen Komplexes — einschließlich der Frage des Vermögensteuerabzugs bei der Einkommensteuer — auf keinen Fall, wie ich bereits früher betont habe, die mittelständischen Einkommen und Vermögen einer höheren Belastung ausgesetzt werden dürfen, als das derzeitig der Fall ist. Die Folge der von der Opposition gemachten Vorschläge, die Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer bei der Einkommensteuer etwa auf einen Betrag von 200 DM zu beschränken, würde aber sein, daß trotz der Senkung der Einkommensteuer eine höhere Gesamtbelastung durch Einkommensteuer und Vermögensteuer einträte. Schon aus diesen Gründen muß sich die Bundesregierung gegen diese Vorschläge aussprechen. d) Es ist ferner vorgeschlagen worden, nicht einen Arbeitnehmerfreibetrag von 120 DM, sondern einen Arbeitnehmerfreibetrag von 360 DM einzuführen. Hierzu vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß der von ihr vorgesehene Freibetrag etwaige steuerliche Nachteile der Arbeitnehmer durchaus ausgleicht, zumal nicht verkannt werden darf, daß Arbeitnehmern bereits ein Weihnachtsfreibetrag in Höhe von weiteren 100 DM zugute kommt. Eine Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrags von 120 DM auf 360 DM würde außerdem einen zusätzlichen Steuerausfall von 800 bis 850 Mio DM zur Folge haben, der nach Auffassung der Bundesregierung nicht tragbar ist. e) Zur Neuregelung der Sparförderung hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Regierungsvorlage Änderungsvorschläge gemacht, die der von mir bereits dargelegten Konzeption der Bundesregierung für eine allmähliche Harmonisierung der staatlichen Sparförderungsmaßnahmen, um die übrigens dieses Hohe Haus in einer Entschließung selbst ersucht hatte, widersprechen. Die Vorschläge des Bundesrats zielen darauf ab, den Vorrang des Bausparens vor dem Konten- und Wertpapiersparen steuerrechtlich durch Beibehaltung des Sonderausgabenabzugs der Bausparkassenbeiträge und prämienrechtlich durch ein erhöhtes begünstigungsfähiges Sparvolumen bei gleichzeitig höheren Prämiensätzen für die Dauer beizubehalten. Damit würde aber auf die Harmonisierung der beiden Sparformen weitgehend verzichtet. Die Bundesregierung verkennt keineswegs, daß sich für die Bausparkassen aus der Änderung der Sparförderung Probleme ergeben können. Sie ist aber der Meinung, daß die von ihr vorgesehene Übergangszeit bis 1. Januar 1973 ausreichen sollte, um sich auf diese Probleme einzustellen und. damit fertig zu werden. Deshalb vermag die Bundesregierung den Vorschlägen des Bundesrats nicht zu folgen. Das Problem der Harmonisierung der Sparförderung ist jedoch so vielschichtig, daß es im Finanzausschuß des Bundestages sorgfältig geprüft werden sollte. Wenn ich mich nun den hauswirtschaftlichen Fragen zuwende, so kann ich feststellen, daß die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Steuermindereinnahmen und Haushaltsmehrausgaben dank der Wirtschaftsentwicklung tragbar sind. Die stärkste Haushaltsbelastung tritt mit einem Ausfall von etwa 1900 Mill. DM im Rechnungsjahr 1965 ein; davon entfallen rd. 740 Mill. DM auf den Bund und 1160 Mill. DM auf die Länder. Trotz dieser sicherlich nicht unbeträchtlichen Einbußen kann jedoch nach den neuesten Schätzungen für 1965 — im Vergleich zu 1964 — mit folgenden Steuermehreinnahmen gerechnet werden: Beim Bund (bei einem Gesamtaufkommen in 1965 von 57,057 Mrd. DM) 3,8 Mrd. DM Bei den Ländern (bei einem Gesamtaufkommen in 1965 von 32,853 Mrd. DM) 1,8 Mrd. DM Bei den Gemeinden (bei einem Gesamtaufkommen in 1965 von 13,2 Mrd. DM) 0,8 Mrd. DM Zusammen (bei einem Gesamtaufkommen in 1965 von 103,1 Mrd. DM) = 6,4 Mrd. DM Ich bin der Ansicht, daß für die Gesamtheit der öffentlichen Haushalte bei einer — auch konjunkturpolitisch gebotenen — sparsamen Haushaltsführung diese Steuermehreinahmen, wenn auch mit einiger Anstrengung, ausreichen, die zwangsläufigen Mehrausgaben der öffentlichen Hand im Jahre 1965 zu decken, ohne daß der Kapitalmarkt zusätzlich beansprucht werden müßte. In den folgenden Rechnungsjahren sind die neu hinzukommenden Steuerausfälle (mit 850 Mill. DM in 1966 und 50 Mill. DM in 1967) ohnehin geringer. Diese Feststellungen gelten aber nur unter der Voraussetzung, daß keine Maßnahmen beschlossen werden, durch die das Volumen der Steuermindereinnahmen ausgeweitet wird. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stehen in engem Zusammenhang mit der in der Öffentlichkeit besonders heftig diskutierten Frage, wie die vorgeschlagenen Steuersenkungen unter konjunkturellen Gesichtspunkten zu beurteilen sind. Zur derzeitigen konjunkturellen Situation hat bereits heute in diesem Hohen Hause eine lebhafte Diskussion stattgefunden, so daß ich mich hier kurz fassen kann. Sie wissen, daß die Bundesregierung Maßnahmen eingeleitet hat, die einen konjunkturdämpfenden Einfluß ausüben sollen. Wenn es aber gelingt, die konjunkturelle Entwicklung im Zaume zu halten, und wenn massivere Maßnahmen konjunkturpolitischer Art mithin unterbleiben können, dann stellt sich nur die Frage, ob die für die Steuersenkung veranschlagten Beträge zweckmäßiger in der Hand der Steuerpflichtigen oder in der Hand des Staates aufgehoben sind. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6611 Wie ich bereits erwähnt habe, werden trotz der vorgesehenen Steuersenkung die Steuermehreinnahmen für das kritische Jahr 1965 im Vergleich zu 1964 auf 6-7 v. H. veranschlagt. Auf annähernd den gleichen Prozentsatz, nämlich auf 5-6 v. H., soll nach Auffassung der Bundesregierung und entsprechend den Empfehlungen des EWG-Ministerrates der Ausgabenzuwachs der öffentlichen Haushalte begrenzt werden. Eine solche Begrenzung wird am ehesten sichergestellt durch eine Beschneidung der Einnahmen. Bei einem Verzicht auf die beabsichtigte Steuersenkung würden den öffentlichen Haushalten etwa 1,9 Mrd. DM für 1965 mehr zur Verfügung stehen, die — wie es bei der Verwendung zusätzlicher Einnahmen in der Regel der Fall ist — gerade für solche Vorhaben, insbesondere Baumaßnahmen eingesetzt werden würden, die in einen konjunkturell besonders überhitzten Bereich fallen. Demgegenüber ist die Multiplikatorwirkung einer Steuersenkung als sehr viel ungefährlicher anzusehen. Von dem in 1965 entstehenden Gesamtausfall von etwa 1,9 Mrd. DM entfallen schätzungsweise rd. 1,8 Mrd. DM auf die Ermäßigung der Einkommensteuer. Dieser Betrag verteilt sich auf über 20 Millionen Steuerpflichtige, welche die Steuerersparnis für die verschiedensten Zwecke verwenden werden. Ein großer Teil der Steuersenkung dürfte dem privaten Verbrauch zufließen, dessen Entwicklung bisher in verhältnismäßig ruhigen Bahnen verlaufen ist. Die Angebotselastizität dürfte in diesem Bereich noch relativ groß sein. Eine konjunkturpolitisch unerwünschte Ausweitung der Konsumgüternachfrage durch die Steuersenkung ist kaum zu erwarten, weil angesichts der hohen Sparneigung (die Sparquote betrug 1962: 8,5 v. H. und 1963: 9,6 v. H.) ein nicht unbeträchtlicher Teil der Steuerersparnis auf die „hohe Kante" gelegt werden und weil die Steuerentlastung der Arbeitseinkommen vermutlich auch einen mäßigenden Einfluß auf künftige Lohnverhandlungen ausüben dürfte. Von besonderer konjunkturpolitischer Bedeutung ist, daß höhere Einkommen (über 75 000 DM bzw. für Verheiratete über 150 000 DM) nach dem Regierungsentwurf durch die Korrektur des Einkommensteuertarifs keine Entlastung erfahren sollen. Etwas schwieriger abzuwägen sind die konjunkturellen Wirkungen, die sich aus der Einführung eines neuen § 6 b EStG (Übertragung der bei der Veräußerung von bestimmten Anlagegütern aufgedeckten stillen Reserven auf Neuinvestitionen im Anlagevermögen) und durch die Einführung neuer Sonderabschreibungen ergeben. Wenn auch wegen der „nachhinkenden" Veranlagung der für das kritische Jahr 1965 zu erwartende Steuerausfall durch diese Maßnahmen nur bei etwa 50 Mill. DM liegt, so sind doch die Impulse auf die Investitionsneigung nicht zu verkennen, die von diesen neuen Bestimmungen ausgehen. Immerhin glaubt die Bundesregierung auch angesichts des noch jetzt erkennbar werdenden Nachfragedrucks nach Investitionsgütern diese Vorschläge noch befürworten zu können. In diesem Zusammenhang prüft die Bundesregierung zur Zeit den Gedanken einer Ermächtigung, die es ihr gestatten soll, bei einer Konjunkturerhitzung steuerliche Vorschriften einzuschränken, die einen besonderen Investitionsanreiz ausüben. Eine solche Ermächtigung sollte oder könnte noch im Laufe der Beratungen des Gesetzentwurfs im Finanzausschuß erörtert und gegebenenfalls eingebaut werden. Meine Ausführungen möchte ich mit der Bemerkung abschließen, daß nach Auffassung der Bundesregierung der vorliegende Gesetzentwurf ein wohl abgewogenes Bündel von Maßnahmen enthält, das als einheitliches Ganzes sowohl verteilungspolitischen als auch haushalts- und konjunkturpolitischen Erfordernissen Rechnung trägt. Ich möchte die Hoffnung aussprechen, daß der Gesetzentwurf rechtzeitig verabschiedet werden wird, damit die neuen Bestimmungen, wie vorgesehen, am 1. Januar 1965 in Kraft treten können. Anlage 6 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Seuffert für die Fraktion der SPD zur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache IV/2345) und zur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400). Zu Drucksache IV/2345: Der vorgesehene Wegfall der Wertpapiersteuer wird allseits und auch von uns bejaht. Der übrige Inhalt dieses Gesetzentwurfs hat jedoch ziemlich allgemein Unbehagen hervorgerufen, das auch im Bundesrat deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Es sind mehr deutsche Renten von Ausländern gekauft worden, als uns lieb ist; deswegen sollen die Zinsen daraus für Gebietsfremde steuerpflichtig gemacht werden. Das wird als Maßnahme zur Konjunkturdämpfung begründet; aber man muß sich doch fragen, ob Konjunkturmaßnahmen wirklich am Rentenmarkt angebracht sind, ob eine Kreditinflation wirklich von diesem Markt ausgehen kann, und andererseits, warum die Maßnahme dann nicht auch auf Schuldscheindarlehen ausgedehnt wird, die doch jedenfalls konjunkturell bedeutend heftiger virulent werden könnten. Die tatsächliche Auswirkung ist fraglich: wo Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung finden, wird die neu vorgesehene Steuer, wenn auch mit Umständlichkeiten, zu erstatten sein, und es ist auch bereits klar, daß mindestens den EWG-Ländern, auch wo kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, dieselbe Handhabung zugebilligt werden muß. Die marktkonforme Maßnahme wäre eine Sen, kung des deutschen Kapitalzinsfußes gewesen; das 6612 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 I ist einstweilen mißlungen, die Bemühungen darum war auch sehr schwächlich. Eingetreten ist eine Marktbeunruhigung, von der man nur hoffen kann, daß sie sich nicht dauernd auswirkt. Ob juristisch bei der Anwendung auf Altemissionen ein rückwirkendes Steuergesetz vorliegt, ist dabei nicht entscheidend. Die Vertrauensfaktoren des internationalen Kapitalmarkts sind sehr empfindlich und reagieren auch, wenn die juristische Frage zu verneinen ist. Die Folge, die vorauszusehen war, ist starker Abgabedruck auf dem Rentenmarkt und fallende Kurse. Was das für die Baufinanzierung und den Sparwillen bedeutet, braucht nicht ausgeführt zu werden. Es besteht der Eindruck, daß das Augenmaß dafür fehlte, ob dem Abgabedruck mit ausreichenden Mitteln entgegengetreten werden konnte, zumal dieser Druck zweifellos noch nicht in voller Stärke aufgetreten ist. Wir haben uns noch nicht überzeugen können, daß die Bundesregierung in dieser Sache von der Bundesbank gut beraten war. Jetzt ist festzustellen, daß infolge des Zeitverlustes, der durch die zeitweise unentschlossene Behandlung seitens der Bundesregierung eingetreten ist, das Gesetz frühestens mit Wirkung für den Januarzinstermin in Kraft treten könnte. Diese Feststellung kann für den Rentenmarkt einstweilen nur beruhigend wirken. Vielleicht fällt der Regierung oder uns bis dahin etwas Besseres ein, um mit der entstandenen Situation fertig zu werden. Noch zu einer Spezialfrage: Es erreichen uns die Klagen, insbesondere von Wiedergutmachungsberechtigten, die in erfreulichem Vertrauen auf die Bundesrepublik ihre Entschädigung hier angelegt haben, aber auch von Auslandslehrern und Auslandsexperten, die ihre Ersparnisse in Deutschland halten und die von der neuen Steuer betroffen würden. Es sollte selbstverständlich sein, daß ebenso, wie von jeher individuelle Pauschalregelungen in § 31 EStG für diejenigen vorgesehen sind, die durch Zuzug ins Inland steuerpflichtig werden, dasselbe auch für den nunmehr eintretenden Fall zugelassen wird, daß man durch Wegzug steuerpflichtig werden kann. Denjenigen, die bed Inkrafttreten des Gesetzes im Ausland sind, sollte ein solcher Antrag zugestanden werden, wenn sie innerhalb der letzten Jahre ihren inländischen Wohnsitz aufgegeben haben, und das gleiche müßte für diejenigen gelten, die seinerzeit aus Verfolgungsgründen von hier vertrieben wurden. Zu Drucksache IV/2400: Dieses Haus ist sich mit der Bundesregierung darin einig, daß eine Tarifreform mit Steuersenkung vor allem bei kleinen und mittleren Einkommen notwendig ist. Unsere eigene Auffassung darüber haben wir bereits vor Monaten in einer Reihe von Anträgen dem Hause vorgelegt. Wir haben damit bereits deutlich gemacht, daß wir die Begründung dafür nicht aus der Konjunkturpolitik, sondern einfach aus der Steuergerechtigkeit als gegeben ansehen. Es ist auch wirklich zu paradox, wenn neuerdings versucht wird, eine Steuersenkung, deren Zeitpunkt eindeutig aus wahlpolitischen Gesichtspunkten gewählt wird, als Mittel der Konjunkturbremsung anbieten zu wollen. Wir sind aber nachdrücklich der Ansicht, daß diese erforderliche Steuersenkung auch in der sich abzeichnenden Konjunkturlage vertretbar ist und notwendig bleibt. Wir verweisen dazu auf unsere vorgelegten Anträge, welche für den zu erwartenden Steuerausfall Kompensationen vorsehen, die etwaige konjunkturpolitische Einwände weitgehend ausräumen würden. Übrigens haben wir mit einer gewissen Genugtuung vernommen, daß einigen Kollegen im Hause — der Kollege Katzer ist dabei hervorgetreten — der Bericht des Bundesfinanzministeriums über Wettbewerbsverfälschungen aus Sitzverlagerungen in das Ausland und aus dem zwischenstaatlichen Steuergefälle (der bekanntgeworden ist, obwohl er dem Hause noch nicht vorliegt) Anlaß zu Überlegungen geben wird. Wir dürfen die Aufmerksamkeit 'darauf lenken, daß unser Antrag, die Schere beim gespaltenen Körperschaftsteuersatz etwas zuzumachen, ein wirksames Mittel zur Milderung der Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen gegenüber solchen, die durch ausländische Holdinggesellschaften geführt werden, darstellt — was auch dieser Bericht unter IV/7 feststellt. Wir hoffen also, daß wir hier Unterstützung finden. Da, wie gesagt, unsere Anträge zur Sache dem Hause vorliegen und begründet wurden, kann ich mich auf diese beziehen und nur noch einige Punkte aus den Fragen der Tarifreform hervorheben. Wir konnten uns noch nicht überzeugen, daß die Senkung des Proportionalsteuersatzes auf 19% unserem Vorschlag, die allgemeinen Freibeträge zu erhöhen, vorzuziehen sei. Das Letztere kostet nicht wesentlich mehr, entlastet die untersten Einkommenschichten wesentlich stärker und entlastet vor allem auch die Verwaltung, die das nach wie vor dringend nötig hat. In dem vorgesehenen Rahmen sollte dann auch die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Proportionalsatzes — für Ledige bis zu 10 000, für Verheiratete bis zu 20 000 DM jährlich — möglich sein. Das gäbe auch eine bessere Grundlage für den Tarif der daran anschließenden Mittelschichteneinkommen. Wir freuen uns, daß unser Antrag, die Sonderausgabenpauschale der Lohneinkommen zu erhöhen, endlich als Regierungsvorlage erscheint. Allerdings müssen wir leider feststellen, daß nunmehr wahrscheinlich die vorgesehene Erhöhung gar nicht mehr ausreicht, um die notwendige Erleichterung der Lohnsteuerverwaltung und der Lohnsteuerpflichtigen wirklich herbeizuführen. Auch sonst müssen wir auf unsere Anträge zur Entlastung der Arbeitnehmereinkommen verweisen, für die uns die Regierungsvorlage nicht zureichend erscheint. Auf Einzelfragen soll weiter nicht eingegangen werden, auch nicht auf den neuen § 6 EStG, der sich mit der Auflösung oder vielmehr Nichtauflösung stiller Reserven befaßt; er wird sehr eingehend überprüft werden müssen. Ich begrüße dagegen ausdrücklich, daß § 17 EStG (Veräußerungsgewinne bei Kapitalbeteiligungen) nunmehr in eine grundgesetzmäßig vertretbare Form gebracht werden soll. Zur Neuordnung der Sparförderung: Wir stimmen dem Grundgedanken der Harmonisierung zu, leh- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6613 nen aber wie der Bundesrat die Kürzung der Prämien für Bausparleistungen ab und halten an unserer bekannten Forderung fest, die Sparförderung für kleine Einkommen zu verstärken. In diesem Sinne werden wir unsere Mitarbeit bei der Beratung dieser Vorlage geltend machen, in der Erwartung, daß das Gesetz nach der guten Gewohnheit dieses Hauses nicht ohne wesentliche Veränderungen des Regierungsentwurfs verabschiedet werden wird. Anlage 7 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Funke zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964 (Drucksache IV/2400). Die FDP bedauert, daß durch die zeitliche Planung die Einbringung des Steueränderungsgesetzes allzusehr in eine sachliche Nähe zu den konjunkturpolitischen Beratungen des heutigen Tages gebracht worden ist. Sicherlich haben Steuern eine Steuerungsfunktion, und es gibt 'bestimmte Bereiche — etwa das der Sonderabschreibung —, die sich für konjunkturpolitische Regulierung besonders eignen; aber in ihren Grundzügen und in ihrer wesentlichen Zielsetzung sollte die Steuerpolitik nicht der Augenblickslage schwankender Konjunktur folgen, sondern den Grundüberlegungen zur Gesellschaftspolitik und zur Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik. Gerade unter diesem Gesichtspunkt langfristiger Überlegungen begrüßt die FDP das vorgelegte Steueränderungsgesetz mit den Tarifänderungen. Sie hat bereits seit Jahren die allgemeine Steuersenkung und eine fühlbare Milderung der hohen Steuerprogression oberhalb der Proportional-Zone gefordert und begrüßt es daher, daß unsere Finanzminister Dr. Starke und Dr. Dahlgrün unabhängig von der jeweiligen Konjunkturlage eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes vorbereitet, mit den Ländern abgestimmt und parlamentsreif gemacht haben. Es geht darum, die ständig überproportional steigenden Steuereinnahmen — die „heimliche Steuererhöhung" — zurückzuschrauben. Wir verkennen nicht, daß dem Staat für die Allgemeinheit zunehmend Aufgaben und damit steigende Ausgaben zuwachsen, aber wir sind der Meinung, daß diese steigenden Ausgaben keinesfalls über das allgemeine Einkommens- und Wirtschaftswachstum gehen, besser darunter bleiben sollten. Wenn man weiß, daß seit der letzten Tarifreform 1958 das Volkseinkommen um 60%, die Bruttoeinnahmen der Arbeitnehmer um 71 %, die Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer hingegen um fast 100% gestiegen sind, kann man leicht erkennen, welche 'Entwicklung zu Lasten der Steuerzahler die Ausgaben der öffentlichen Hand nehmen können, wenn der Tarif nicht in gewissen Zeitabständen gesenkt wird. Es könnte überdies geschehen, daß die öffentliche Hand in Erwartung höherer Einnahmen nicht mit ,der äußersten Energie einer schleichenden Geldentwertung entgegentritt. Zudem zwingen hohe Steuersätze immer wieder zu Sonder- und Ausnahme-Regelungen, und diese machen das Steuerrecht nicht nur immer unübersichtlicher, sondern auch ungerecht gegenüber denen, für die die Ausnahmen nicht gelten. Es ist nun einmal nach unserer Auffassung so, wie unser Sprecher bereits bei der Beratung der Einkommensteuernovelle 1957 sagte: Tarifsenkung für alle ist besser als Steuervergünstigung für einzelne. Daß dennoch die Sondervergünstigungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf kaum zurückgegangen, sondern teilweise ausgeweitet sind, gehört sicher nicht zu seinen besten Seiten. Mit Recht klagen die Finanzbeamten über die wachsende Komplizierung des Steuerrechts, und es wäre aus dieser Sicht aber auch im Interesse der Gerechtigkeit besser, man könnte den Tarif generell noch weiter senken und damit das Interesse an weiteren Sonderregelungen abschwächen. Zu dem vorliegenden Steueränderungsgesetz wurden und werden in der Öffentlichkeit zwei wesentliche Vorwürfe erhoben: einmal fürchtet man, daß durch die Befassung der nicht erhobenen Steuer beim Steuerzahler die Nachfrage und damit die Preise steigen würden, und zum anderen weist man darauf hin, daß der Ausfall in den öffentlichen Kassen dazu führen könnte, daß wichtige Einrichtungen für die Allgemeinheit nicht im erforderlichen Umfang oder nicht rechtzeitig geschaffen werden. Den konjunkturpolitischen Überlegungen muß man jedoch entgegenhalten, daß Steuereinnahmen in der Vergangenheit voll durch die öffentliche Hand ausgegeben, cl. h. in die .Nachfrage .gegangen sind. Es wird kaum möglich sein, auf allen Ebenen des Bundes, der Länder und der Gemeinden eine Stilllegung von Steuereinnahmen zu erreichen. Dagegen sind wir der Überzeugung, daß, wenn wir dem Steuerzahler einen größeren Anteil als bisher von seinem Einkommen belassen, ein nicht unbeträchtlicher Teil tatsächlich gespart, also zur Eigentumsbildung verwendet wird. Gerade um diese Eigentumsbildung breiter Bevölkerungskreise geht es uns. Gegenüber anderen vergleichbaren Ländern ist das Eigentum an Sparkapital pro Kopf der Bevölkerung in Deutschland sehr gering. Die Gründe brauchen hier nicht untersucht zu werden. Man weist in diesem Zusammenhang auf mangelnde Sparwilligkeit und mangelnde Sparfähigkeit hin. Es hat sich jedoch gerade in der Entwicklung des letzten Jahres gezeigt, daß die Spar willigkeit durchaus vorhanden ist. 1963 wurden von den privaten Haushalten allein 3,8 Mill. DM, d. h. rund 10 % des verfügbaren Einkommens gespart. Das deutet durchaus auf ein wachsendes Vertrauen zur Spartätigkeit hin. Um so mehr muß es uns daran liegen, auch die Spar-fähigkeit zu erhöhen, und dazu soll die Steuersenkung ein Weg sein. Es darf nicht bleiben, wie es in der Vergangenheit war, daß die Vermögensbildung der öffentlichen Hand größer ist als die der 6614 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 privaten Haushalte. Wenn, wie ich schon sagte, die Spartätigkeit der privaten Haushalte 1963 um 9,6 % stieg, während das verfügbare Einkommen nur um 6,7% anstieg, gibt uns das die Zuversicht, daß auch von den durch die Steuersenkung dem Steuerzahler belassenen Beträge ein nicht unbedeutender Teil wirklich gespart oder zur Rückzahlung von Darlehen verwendet und damit der Nachfrage entzogen werden wird. Zu dem anderen Bedenken, daß nach einer Steuerreform wichtige Aufgaben der öffentlichen Hand nicht erfüllt werden könnten, ist bereits Stellung genommen worden. Die Steuersenkung wird für 1965 nach den Berechnungen nur etwa ein Viertel der zu erwartenden Mehreinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden ausmachen. Wir halten es deswegen keinesfalls für notwendig, Steuererhöhungen an anderer Stelle vorzusehen, zumal auch die bereits vorliegenden Steueränderungsanträge der Opposition per Saldo, d. h. Steuersenkung gegen Steuererhöhungen, ebenfalLs einen Umfang von mindestens 2,4 Milliarden Steuerausfall enthalten. Es ist, unabhängig von der Höhe der Einnahmen, Aufgabe der Parlamente, innerhalb der verfügbaren Einnahmen eine Dringlichkeit aufzustellen und die Mittel so zu verteilen, daß die wichtigen Aufgaben vorrangig erfüllt werden. Wir sind, wie bereits Herr Kollege Dr. Starke sagte, der Auffassung, daß bei einer richtigen Haushaltspolitik für die notwendigen Ausgaben insbesondere auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, Forschung und Bildung genügend Mittel zur Verfügung stehen werden. Auf die einzelnen Vorschläge des Steueränderungsgesetzes möchte ich in der ersten Lesung nur kurz eingehen. Wir begrüßen die vorgeschlagenen Sonderabschreibungen wegen ihrer volkswirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Bedeutung. Ebenso erscheint uns aus kulturpolitischen Gründen der Sonderfreibetrag für Kinder in der Ausbildung in Höhe von 720 DM besonders wichtig. Doch sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls geprüft werden, ob nicht die Ausgaben für die Aus- und Fortbildung, die der Steuerpflichtige selbst trägt, in erweitertem Maße berücksichtigt werden können. Auf diesem Gebiete gibt es im derzeitigen Steuerrecht Abgrenzungen und Begrenzungen, die durchaus überholungsbedürftig erscheinen. Die Anhebung der Wertgrenzen bei Veräußerungsgewinnen ist zweifellos zu begrüßen, weil die Geldwertentwicklung fortgeschritten ist. Aber aus dem gleichen Grunde sollten auch andere Wertgrenzen überprüft werden. Ich denke hier einmal an die untere Freigrenze im Einkommensteuertarif, die mit 1680 DM unverändert geblieben ist. Zwar ist für die Arbeitnehmer ein zusätzlicher Freibetrag von 120 DM jährlich eingeführt worden, der praktisch diese Untergrenze nach oben verschiebt und daher in dieser Wirkung durchaus zu begrüßen ist, aber trotzdem und besonders für die übrigen Einkommensbezieher bleibt die Freigrenze unseres Erachtens unzureichend und sollte daher überprüft werden. Auch die Begrenzung der kurzlebigen Wirtschaftsgüter auf DM 600,— entspricht längst nicht mehr den heutigen Verhältnissen und sollte nicht zuletzt zur Vermeidung unnötiger Kleinarbeit erhöht werden. Bedenken haben wir, ob die Begrenzung der Sparförderungsmaßnahmen in dem durch die Regierung vorgeschlagenen Umfange richtig ist. Wir sollten hier im Ausschuß über den ganzen Komplex der Sparförderung und ihrer Koordinierung eingehend sprechen, um nicht das Ziel, die Eigentumsbildung zu fördern, gerade in den Kreisen zu behindern, die in den Jahren ihrer Berufstätigkeit für das Alter vorsorgen können und müssen. Abschließend möchte ich namens der FDP sagen: wir begrüßen den Gesetzentwurf der Regierung in seiner Zielrichtung und in seinen Schwerpunkten und stimmen der Überweisung an den Finanzausschuß —federführend —, den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, den Ausschuß für Mittelstandsfragen und den Haushaltsausschuß zu. Anlage 8 Umdruck 486 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (3. ÄndG KgfEG) (Drucksachen IV/997, IV/2384). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 2 erhält Buchstabe a ,folgende Fassung: ,a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Für jeden Kalendermonat des Festhaltens in ausländischem Gewahrsam — frühestens vom 1. Januar 1947 an — wird als Entschädigung ein Betrag von 30 Deutsche Markgewährt, der sich nach weiteren zwei Jahren ausländischen Gewahrsams auf 60 Deutsche Mark erhöht. Vom dritten Gewahrsamsjahr an — frühestens vom 1. Januar 1949 an — wird für jeden Gewahrsmonat eine zusätzliche Entschädigung von 50 Deutsche Mark gewährt; jedoch erhalten diejenigen Berechtigten, die erst im ausländischen Gewahrsam geboren worden sind, diese zusätzliche Entschädigung nicht. Die Gesamtentschädigung wird auf einen Höchstbetrag von 12 000 Deutsche Mark begrenzt. Mit der Entschädigung sind etwa bestehende Ansprüche des Berechtigten wegen Freiheitsentziehung und Arbeitsleistung im ausländischen Gewahrsam gegen die Bundesrepublik abgegolten." Bonn, den 23. Juni 1964 Bazille Merten Riegel Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6615 Anlage 9 Umdruck 489 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (3. ÄndG KgfEG) (Drucksachen IV/997, IV/2384). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 3 wird § 4 erster Halbsatz wie folgt geändert und ergänzt: a) Hinter der Jahreszahl 1965 wird das Wort „und"gestrichen und durch ein Komma ersetzt. b) Hinter der Jahreszahl 1966 werden die Worte „und 1967" eingefügt. Bonn, den 23. Juni 1964 Arndgen und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 10 Umdruck 481 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Weinkamm, Weinzierl, Dr. Siemer und Genossen zur zweiten Beratung 'des von den Abgeordneten Unertl, Dr. Kempfler, Dr. Huys, Wieninger und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Maß- und Gewichtsgesetzes (Drucksachen IV/1862, IV/2234). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: Artikel 1 § 56 des Maß- und Gewichtsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1499) erhält folgenden Satz 2: „Unter die §§ 52 bis 55 fallen auch die vom Ausland eingeführten, gefüllten Flaschen, sowie ungefüllte Flaschen, die im Reichsgebiet gefüllt und in den Verkehr gebracht werden." Bonn, den 25. Juni 1964 Wieninger Hesemann Weinkamm Kühn (Hildesheim) Weinzierl Nieberg Dr. Siemer Dr. Dr. Oberländer Balkenhol Schulhoff Bauer (Wasserburg) Tobaben von Bodelschwingh Unertl Dr. Elbrächter Anlage 11 Umdruck 505 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Unertl, Dr. Kempfler, Dr. Huys, Wieninger und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Maß- und Gewichtsgesetzes (Drucksachen IV/1862, IV/2234). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in der geplanten Änderung 'des Maß- und Gewichtsgesetzes eine Bestimmung vorzusehen, die auch für aus diem Ausband eingeführte Flaschen mit Getränken gemäß § 54 MuGG ,die Kennzeichnung des genauen Rauminhalts zwingend vorschreibt. Bonn, den 23. Juni 1964 Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 508 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Neunundsechzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Konjunkturpolitische Zollsenkung) (Drucksachen IV/2313, IV/2419); zur Zweiundsiebzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Konjunkturpolitische Zollsenkung — II. Teil) (Drucksachen IV/2314, IV/2360). Der Bundestag wolle beschließen: Angesichts der Risiken, die für einzelne Wirtschaftszweige mit der konjunkturpolitischen Zollsenkung verbunden sind, sollte die Bundesregierung von den angebotenen Möglichkeiten einer Wiederheraufsetzung einzelner Zölle,die das Zollgesetz im Artikel 77 Abs. 1 Nr. 2 vorsieht, in Fällen drohenden oder eingetretenen ernsthaften Schadens Gebrauch machen und entsprechende Rechtsverordnungen vorlegen. Bonn, den 24. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Dr. Emde und Fraktion Anlage 13 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400). Mit Rücksicht auf die Kürze der Zeit, die uns in dieser gedrängten Debatte zur Verfügung steht, lassen Sie mich nur wenige Bemerkungen zu zwei Punkten machen: Zunächst zu der Frage, ob im Rahmen konjunkturpolitischer Maßnahmen die Umsatzausgleichsteuer und Ausfuhrvergütung manipuliert werden 6616 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 sollte und zum anderen zu der konjunkturpolitischen Bedeutung des von der Bundesregierung vorgelegten Steueränderungsgesetzes. Herr Kollege Kurlbaum hat durchaus recht, daß vor der DM-Aufwertung auch dieses Problem der Manipulation der Umsatzausgleichsteuer und Ausfuhrvergütung zur Diskussion stand und daß es auch in unseren Reihen dafür Befürworter gab. Aber inzwischen hat sich ja nun einiges ereignet. Wir betreiben die Reform der Umsatzsteuer wesentlich auch unter dem Gesichtspunkt, einen exakten umsatzsteuerlichen Ausgleich im grenzüberschreitenden Warenverkehr herbeizuführen. Außerdem haben wir im vergangenen Jahr in ernsten Auseinandersetzungen, insbesondere mit Brüssel, die notwendigen Korrekturen auf diesem Gebiet herbeigeführt. Wir würden m. E. unglaubwürdig werden, wenn wir die leitenden Motive dieser Politik aus konjunkturpolitischen Erwägungen, die ja immer nur vorübergehenden Charakter haben können, über Bord werfen würden. Wer im Sinne der Ermächtigungsvorlage der Opposition derartige Manipulationen ermöglichen will, sollte sich lieber direkt einer neuen Aufwertung der DM zuwenden, denn eine solche Manipulation ist eine partielle Aufwertung nur verzerrter Art, weil die Senkung oder Suspendierung der Umsatzausgleichsteuer infolge der unterschiedlichen Sätze im allgemeinen die Fertigwaren weit stärker trifft als Halbwaren und Rohstoffe. Die Ermächtigung würde der Regierung auch relativ wenig nützen. Die Regierung ist auf Grund des still-stand-Abkommens auf die Konsultationen der EWG-Kommission angewiesen. Die Kommission betreibt die Mehrwertsteuerreform auf der Grundlage des Bestimmungslandprinzips und könnte, ohne die Harmonisierung der Umsatzsteuer zu gefährden, den hier vorgeschlagenen Manipulationen den Weg nicht ebnen. Nun noch einige Worte zu dem Entwurf eines Steueränderungsgesetzes. Auch hier möchte ich mich auf einige konjunkturpolitische Überlegungen beschränken, obwohl das Gesetz eine Fülle von Grundsatzfragen neu ordnet, die in ihrem Für und Wider auszubreiten einer ersten Lesung ;sehr wohl anstünde. Ich gelbe durchaus zu, daß, konjunkturpolitisch gesehen, das Nächstliegende wäre, den überproportionalen Zuwachs des Steueraufkommens in verfassungsrechtlicher Bindung stillzulegen, um überschüssige Nachfrage zu eliminieren. Ich weiß, was dagegen eingewandt wird, und lasse das einmal im Augenblick dahin stehen. Jedenfalls ist das zweitbeste Mittel: Steuersenkung. Der Bürger hat sich, aufs ganze gesehen, in den letzten Jahren konjunkturgerechter verhalten als die Gebietskörperschaften. Wir können auf Grund der Entwicklung der letzten Jahre durchaus das Vertrauen haben, daß ein nicht unwesentlicher Teil der Steuerentlastungen sogar ohne Sparprämien gespart wird, immer unter der Voraussetzung, daß es gelingt, eine relative Preisstabilität zu gewährleisten. Aber selbst wenn ein Teil der 3 Milliarden DM in den Konsum fließt, ist dieser Weg ungefährlicher als der über die öffentlichen Haushalte, der im Bausektor endet. Es gibt viele Konsumgüterbranchen, die weit von einer Erhitzung oder sogar Überhitzung entfernt sind. Die Zahl der Bürger und ihrer verschiedenartigen Konsuminteressen ist so groß und mannigfaltig, die Objekte öffentlicher Ausgaben aber so begrenzt, daß im ersteren Falle die Konjunkturwirkungen verebben, im letzteren Falle diese aber oft eine Springflut darstellen. Die 3 Milliarden in den Händen von etwa 8 'Millionen Steuerpflichtigen wirken wie einige Waggon Sand, die in den Bodensee fallen; die gleiche Summe in der Verfügungsgewalt der öffentlichen Hand wirkt dagegen wie ein Bergsturz in einen Stausee. Darum sagen wir ein unbedingtes Ja zur Beschneidung öffentlicher Einnahmen als dem derzeit wirksamsten Mittel zum Stoppen öffentlicher Ausgaben. Über die 3 Milliarden verfügen die Steuerzahler ja nicht in der Weise wie die Genossen einer Genossenschaft, wenn sie ihre Rückvergütungen empfangen, also plötzlich und einmalig. Die Steuerminderungen erstrecken sich über Jahre und wirken sich nur sukzessiv aus. Um zu meinem Bodensee-Beispiel zurückzukehren: der Sand fließt nicht schubartig, sondern gleichsam wie durch ... zig Sanduhren aus den Waggons in den See. Die Opposition hat wiederholt versucht, den Gesetzentwurf als Wahlgeschenk zu deklassieren. Diese Qualifizierung ist schlicht gesagt falsch und unsachlich. Das Gesetzgebungswerk wertet vielmehr unser Steuerrecht auf. Das ist eine gute Tat, denn das Steuerrecht bestimmt die Zukunft unserer Bundesrepublik, wie der Bundesfinanzminister am 16. 4. 1964 in diesem Hause zu Recht festgestellt hat — eine Feststellung, die sich diejenigen Persönlichkeiten zu eigen machen sollten, die in unserem Steuerrecht immer noch eine niederrangige Rechtstechnik sehen oder ein probates Mittel für momentane Routinepolitik. Der Gesetzentwurf ist weithin ein Akt der Wiedergutmachung an der Legion der Tarifgeschädigten, um es einmal undogmatisch zu formulieren. Verzerrungen im EStTarif werden .glattgestellt. Der steuerungerechte Tarif hat immerhin sieben Jahre lang mit hart zufassender progressiver Faust regiert. Das ist genug, womit ich aber nicht gesagt haben will, daß nunmehr für die betroffenen glücklichen Arbeitnehmer und Mittelständler die sieben fetten Steuerjahre angebrochen sind. Die tarifliche Steuerentlastung ist immer noch ein Kompromiß, aber unter Berücksichtigung der durch den Haushalt gesetzten Grenzen ein optimaler, bringt er doch Entlastungen bis zu 14 %. Sodann noch ein weiteres! Die Bundesregierung hat sich nicht nur von den Forderungen der Steuergerechtigkeit leiten lassen, sondern hat ein Stück sozialer Steuerpolitik geleistet, eine Arbeit, die viel nachhaltigere Würdigung verdient. Das Schwergewicht der Steuerentlastungen liegt doch offenbar in Bereichen, in denen das unselbständige Element vorherrscht. Es überrascht daher nicht, daß der DGB im Grundsatz den Gesetzentwurf gutgeheißen hat. Über ein Drittel des Steuerverzichts entfällt auf Pflichtige mit Monatseinkommen unter 1000 DM. Die optimale Begünstigung erhalten Steuerpflichtige mit Jahreseinkommen von 15 000 DM. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1964 6617 Aus der Palette der Einzelmaßnahmen greife ich nur zwei heraus. Endlich hat die Bundesregierung in ganz nüchterner Weise ein Problem einer Lösung entgegengeführt, das in mehrfacher Hinsicht ein Stein des Anstoßes war. Nach der bisherigen Regelung führte der Verkauf der meisten betrieblichen Anlagegüter zu einer Versteuerung unechter stiller Reserven mit der Folge einer an sich nicht gewollten Substanzbesteuerung. Diese unerwünschte Steuerfolge blockierte betriebswirtschaftlich sinnvolle Dispositionen, u. a. auch auf dem Gebiete der Rationalisierung. Was namentlich die Veräußerungen von Betriebsgrundstücken anbelangt, so beschränkt die steuerlich verursachte Nichtveräußerung unnötig das Angebot am Grundstücksmarkt, behindert im weiteren Sinne eine vernünftige Raumordnung, die ja so dringend notwendig ist. Diese neue Vorschrift kann daher als echte Strukturmaßnahme angesprochen werden. Sodann dürfen die Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Forschung nicht unerwähnt bleiben. Stipendien von Forschern uund Forschungsinvestitionen erfahren nunmehr einer steuerlichen Sonderbehandlung, die ihnen zusteht, wenn man den Wert der Forschung für die Wirtschaft und damit für das ganze Volk richtig einschätzt. Die SPD bleibt offenbar auf der Linie der Forderung nach Steuererhöhungen. Diese Forderung ist nachdrücklichst abzulehnen. Einmal haben die bekannten Vorschläge keine beträchtliche Haushaltswirksamkeit, dafür aber um so verheerendere volkswirtschaftliche Folgen. So würde die Heraufsetzung des ESt-Spitzensatzes nur 4% des projektierten Steuerverzichtes wieder hereinbringen. Wenn die Gesamtsteuerbelastung höherer Vermögen und Einnahmen die 70er Marke überschreitet, wird das Unternehmerdenken in ein Spesendenken umdirigiert. Die Übernahme von Risiken interessiert nicht mehr. Die Investitionsfaulheit greift dann um sich mit all ihren mittelbaren schädlichen Folgen. Höhere Steuern übernehmen damit die Funktion des Vorarbeiters für die Sozialisierung. Hinzu kommt noch, daß fühlbare Steuererhöhungen die Preissteigerung ebenso anreizen wie die Steuerflucht, übrigens zwei Ergebnisse, die die Argumentationen der SPD als sehr widersprüchlich erscheinen lassen. Das Schreckgespenst der Steueroasen wird oft beschworen, manchmal sicherlich mit Recht. Das viel schrecklichere Schreckgespenst der Steuerwüsten wird aber totgeschwiegen. Zu hoch besteuerte Staaten sind aber Steuerwüsten, die wirtschaftlich unfruchtbar sind und zur Unternehmerflucht führen. Hohe Steuern haben zweifellos Erosionswirkung, sie verwüsten das Land. Das können wir uns wahrlich nicht leisten. Ein federgewandter Journalist seufzte, als er vor Monaten über die Behandlung des Steueränderungsgesetzes 1964 durch den Bundesrat berichtete, das Schicksal des Entwurfs sei ungewiß, da er noch durch die rauhe Luft des Bundestages müsse. Möge diese rauhe Luft wesentliche Glieder des Gesetzes nicht erfrieren lassen, aber hier auch keine Eispanzer hinzufügen, denn auch diese wirken erstarrend. Ich mahne daher, an dem Entwurf nicht allzuviel herumlaborieren zu wollen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Starke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser Konjunkturdebatte, die wir heute führen, habe ich die Ehre, für die Freien Demokraten zu erklären, daß wir die Stabilitätssicherungsbemühungen der Bundesregierung mit allen uns zu Gebote stehenden Kräften unterstützen werden.
    Eine Politik der Geldwerterhaltung ist nach un- serer Auffassung nicht nur vereinbar mit einer Politik der Vollbeschäftigung, sondern sie ist deren Voraussetzung und zugleich auch die Voraussetzung für ein stetiges Wachstum der Wirtschaft, für reale Einkommenssteigerungen, für eine Eigentumsbildung in breiten Schichten und für eine echte soziale Sicherung. Für uns ist deshalb die Erhaltung des Geldwertes und des Wertes der Ersparnisse ein Ziel, das in der Situation unseres Volkes nach zwei Inflationen allen anderen Zielen vorangestellt werden muß. Wir begrüßen und unterstützen jede konjunkturpolitische Maßnahme der Bundesregierung, die der Erreichung dieses Zieles dient. Wir werden auf dem Gebiete der Währungs- und Notenbankpolitik, der Wirtschaftspolitik, der Haushaltsund Finanzpolitik jede solche Maßnahme unterstützen.
    Wir begrüßen die heutige Debatte vor allem auch deshalb, weil unser Haus nicht sehr viele solcher Konjunkturdebatten führt. Es ist vielleicht am Platze, darauf hinzuweisen, daß das Thema, über das wir uns heute hier unterhalten, die Konjunkturpolitik, ein außerordentlich wichtiges Thema ist und daß von dem, was aus dieser Debatte nun an Maßnahmen und Wirkungen hervorgeht, in den nächsten Monaten sehr viel für unser Volk abhängen wird. Es wird insbesondere darauf ankommen, daß wir uns selbst in diesem Hohen Hause und der Bevölkerung vor Augen führen, daß Konjunkturpolitik nicht etwas ist, was um der Wirtschaft willen oder um ihrer selbst willen betrieben wird. Konjunkturpolitik dient eben der Stabilität in allen wirtschafts- und sozialpolitischen Bereichen. Sie dient schlechthin der Stabilität des Geldwertes. Es geht vor allem — und das ist unser Anliegen — bei unserer Debatte heute um die Grundlage unserer freiheitlichen Wirtschafts-und Gesellschaftsordnung, zu der sich ja alle drei Parteien in diesem Hohen Hause bekennen. Wir sollten beim Durchdenken dieser Probleme bei allen Kontroversen über die anzuwendenden Mittel und dergleichen nicht übersehen, daß diese gemeinsame Grundlage für alle drei Parteien des Hauses gegeben ist.
    Wenn wir uns nun der Lage, die wir vorfinden, zuwenden, so möchte ich das Wort des Herrn Kollegen Möller von der „Sackgasse" noch einmal aufgreifen. Ich lese die „Neue Zürcher Zeitung" sehr aufmerksam. Es ist natürlich nicht ganz so, Herr Kollege Möller, daß diese Sackgasse nach der Ansicht dieser Zeitung nur darin besteht, daß die Bundesregierung etwas falsch macht. Sie haben sicherlich sehr genau gelesen, daß auch einer ganzen Reihe von anderen Institutionen, Parteien, Bevölkerungsteilen usw. dabei recht deutlich vor Augen geführt wird, daß gerade auch durch ihr Verhalten diese Sackgasse entstanden ist.
    Zur konjunkturpolitischen Situation stelle ich zunächst einmal in Übereinstimmung mit Ihnen, Herr Kollege Möller, fest, daß der Wirtschaftsbericht der Bundesregierung überholt ist und wir deshalb einen Nachtrag haben, zu dem ich jetzt nicht Stellung nehmen will, weil das der Kollege Dr. Aschoff heute nachmittag tun wird. Aber lassen Sie mich kurz zu-



    Dr. Starke
    rückblicken, damit wir ganz klar sehen, wo wir heute stehen. In der Situation 1961/62 hatten wir nach gewaltigen Kostensteigerungen, und zwar gegenüber der europäischen Umwelt und den Vereinigten Staaten, eine bedrohliche Lage, weil die Lohnentwicklung weit über die Produktivität hinausgegangen war und die Preise sowohl beim Erzeuger wie für den Verbraucher stiegen. Es ging damals um die Erhaltung des Geldwertes im Innern und um die Erhaltung unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Damals haben wir die Haushaltsund Finanzpolitik in den Dienst der Preisstabilisierung gestellt. Wir sollten dafür dankbar sein, daß diese Konjunkturpolitik damals eingeleitet und bis heute durchgehalten worden ist. Die Konjunkturpolitik, die wir betrieben haben, ist auch nicht ohne Erfolg geblieben; denn Löhne und Preise haben sich im Laufe des Jahres 1963 beruhigt. Wir sollten das nicht übersehen, wenn man für heute die richtigen Maßnahmen sucht.
    Ganz besonders wichtig — und das wird eine Rolle spielen bei den Ausführungen, die Fraktionskollegen von mir heute nachmittag machen werden — ist aber, daß im Jahre 1963 der Anteil der privaten Haushalte an der laufenden Ersparnis — also die Vermögensbildung — 37% betrug; das ist mehr denn je vorher. 1960 bis 1962 lag er bei 27 bis 32 %. Der absolute Betrag dieser Vermögensbildung lag mit 22,9 Milliarden DM um 20% höher als im Vorjahr. Vor allem muß man beachten, daß die Sparquote der privaten Haushalte, d. h. der Anteil der Ersparnis am verfügbaren Einkommen, mit 9,6% den bisher höchsten Stand erreicht hat. Dieser Vertrauensbeweis des deutschen Sparers darf uns nicht Anlaß geben, auf erworbenen Lorbeeren auszuruhen. Wir müssen uns vielmehr doppelt bemühen, das Vertrauen des Sparers in die D-Mark nicht zu enttäuschen. Auf diesem Vertrauen beruht unsere bisherige Stabilität. Das sollten wir nicht vergessen. In einem Teil unserer Nachbarländer ist mit dem Vertrauen auch die Stabilität zunehmend geschwunden. Mir lag daran, das ganz eindeutig herauszustellen.
    Heute stehen wir vor einer neuen Situation. Unsere Sorgen sind gegenüber 1961/62 andere geworden, aber sie sind nicht kleiner.
    Denken wir an die europäischen Verhältnisse. Wir sollten uns dabei den Satz vor Augen führen, den der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Marjolin, mit aller Deutlichkeit geprägt hat. Er hat gesagt:
    Die Inflationstendenzen in einigen Mitgliedstaaten der EWG beginnen auf die anderen Mitgliedstaaten überzugreifen. Die Stabilität in der EWG,
    — so drückte er sich im Europäischen Parlament aus —
    deren Zahlungsbilanz und derren Wettbewerbsfähigkeit sind bedroht.
    Ich glaube, daß man diese Sätze hier gar nicht deutlich genug zum Ausdruck bringen kann. Der Bundesregierung, dem Bundestag, den Ländern und dem
    Bundesrat, ja uns überhaupt in Deutschland erwächst aus dieser neuen Situation eine doppelte Aufgabe, vor der wir nicht kapitulieren dürfen. Wenn wir 1960/61 die Stabilität unserer Wirtschaft und unserer Währung im Innern und gegenüber weltweit gegebenen Tendenzen verteidigt haben, so erwächst die Gefahr heute besonders aus dem engeren Bereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Ich möchte hier noch einmal das festlegen, was ich schon am 10. April in einer Rede vor den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten erklärt habe: man muß sich klar vor Augen halten, daß die Geldentwertung kein Ordnungselement für das innere Gefüge eines Staates ist. Ich schließe mich da einem Satz des Herrn Bundeskanzlers an. Sie ist aber auch keineswegs ein Integrationselement in einer werdenden Gemeinschaft, wie es die EWG darstellt. Ihre Wirkungen sind unausweichlich desintegrierend. Der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — und das müssen wir vor allem sehen — werden jetzt echte politische Entscheidungen abverlangt. Unsere Hinweise, daß diese echten politischen Entscheidungen eine Notwendigkeit für die weiteren Fortschritte in der Bildung der Gemeinschaft sind, erweisen sich damit als richtig.
    In dieser ernsten Bewährungsprobe, vor der die Gemeinschaft steht, können — und das ist sehr wichtig — Gedanken über eine spätere Währungseinheit und über ein späteres föderales Notenbanksystem zur Lösung der aktuellen Aufgabe ebensowenig unmittelbar beitragen wie ein überspitzter Institutionalismus, dem man in Brüssel allzugern huldigt. All das kann eine einheitliche politische Willensbildung, auf die es jetzt in der Gemeinschaft ankommt, nicht ersetzen. Diese ist vielmehr umgekehrt auf dem Gebiet der Finanz- und Haushaltspolitik, auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Konjunkturpolitik und auf dem Gebiet der Lohn- und Sozialpolitik Voraussetzung für engere Integrationsformen auf dem Währungsgebiet. Bisher — das möchte ich mit aller Deutlichkeit feststellen — haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft trotz international fixierter Wechselkurse eine Wirtschafts-und Finanzpolitik betrieben, die fast ausschließlich nationalen Zielsetzungen diente und wenig oder gar keine Rücksicht auf die gemeinsame Aufgabe nahm, die Gemeinschaft zu gestalten.
    Das Problem der „importierten Inflation", entstanden durch ein forciertes Wachstum und damit zusammenhängende Nachfrageaufblähung in anderen Ländern, mag weltüber oder wie auch immer gelöst werden. Man bemüht sich zur Zeit darum. In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit ihren offenen Grenzen — offen für Menschen, Waren, Leistungen, Geld und Kapital — muß diese Gefahr mitsamt der sich daraus ergebenden Geldentwertung überwunden werden, wenn wir die Gemeinschaft nicht in Frage stellen, sondern sie sogar zur Wirtschaftsunion ausbauen wollen.
    Für uns kann es ausschließlich eine gemeinschaftliche Rückkehr zur Stabilität geben. Jeder andere Weg wäre für uns ungangbar nach dem politischen Zusammenbruch, in unserer Lage am Eisernen Vorhang und nach der unerträglichen Depossedierung



    Dr. Starke
    breitester Schichten unserer Bevölkerung durch zwei Inflationen wie durch Vertreibung und Flucht. Ein Denken in dynamischen Renten, ein Indexdenken für Löhne und öffentliche Dienste, eine Flucht in Grundstücke als Sachwerte, Geldwertklauseln wie in französischen Anleihebedingungen hülfen nicht. Wir könnten uns die soziale Unrast, die in einer Reihe von Nachbarländern urn uns herrscht, nicht leisten. Wir würden mit einer solchen Geldentwertung die Voraussetzungen für eine erfolgreiche weitere Politik bei uns gefährden. Es darf hier kein Kompromiß geben.
    Die Bundesregierung hat mit Recht in Brüssel gedrängt. Konjunkturpolitik steht unter Zeitdruck. Immerhin müssen wir nun abwarten, wie die Partner in der Gemeinschaft auf die Empfehlungen des Ministerrats reagieren. Den sichtlichen Bemühungen unserer Partner — ich möchte das einmal ausdrücklich hervorheben —, vor allem den Bemühungen Frankreichs, zollen wir hohe Anerkennung. Wir sollten zu jeder Unterstützung bereit sein. Konjunkturpolitik im Stadium starker Geldentwertung greift noch viel tiefer in die allgemeine Staatspolitik ein, als wir es in den letzten Jahren kennengelernt haben. Dieser Einsicht müssen wir uns beugen.
    Unterdessen, während sich diese Entwicklung in Europa vollzieht, haben wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, im eigenen Haus keine Zeit zu verlieren. Auch bei uns beginnt ein neues Kapitel der Konjunkturpolitik. Die deutsche Wirtschaftspolitik — darüber kann kein Zweifel sein — ist vor Herausforderungen gestellt, die wir bewältigen müssen. Damit kommen wir, wie gewöhnlich — mein Kollege Aschoff wird dazu heute nachmittag ausführlich Stellung nehmen —, zu dem sogenannten konkunkturpolitischen Instrumentarium. Lassen Sie mich dazu nur einen Satz sagen.
    Wenn wir die Dinge prüfen, dann werden wir feststellen, daß schon die heutige Rechtslage mehr wirksame Steuerungsmöglichkeiten im Sinne der Konjunkturpolitik enthält oder wenigstens zuläßt, als man gemeinhin glaubt und jedenfalls bisher genutzt hat. Allerdings setzt die Handhabung dieser Steuerungsmöglichkeiten schwerwiegende und häufig mindestens zeitweilig unpopulär erscheinende politische Entscheidungen voraus. Hier liegt ein Problem der Konjunkturpolitik, dem man institutionell und rechtlich nicht beikommen kann.
    Ich möchte ausdrücklich hervorheben, daß neben dem Sachverständigengremium, das wir begrüßen, dem Gedanken einer Plattform für ein dauerndes Gespräch zwischen Regierung und Verwaltung, Wissenschaft und Sozialpartnern und anderen Gruppen der Bevölkerung mehr Bedeutung beigemessen werden sollte als bisher, ohne daß deshalb dem deutschen Perfektionismus unbedingt ein Institutionalisieren bis in paritätisch besetzte Unterstufen hinein erlaubt sein sollte. Ich möchte hinzufügen, daß ein solche Gespräch gerade auch über die vorgesehenen Gutachten und Berichte des Sachverständigengremiums, insbesondere im Laufe der Zeit, durchaus dazu beitragen könnte, starre Frontstellungen der Vergangenheit aufzulockern.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es lag mir daran, darauf einmal hinzuweisen. Zu dem konjunkturpolitischen Instrumentarium im einzelnen wird ja heute nachmittag gesprochen werden. Lassen Sie mich aber noch einmal ganz kurz auf unsere Situation eingehen.
    Wir sprechen von einem Nachfrageüberhang, der die Möglichkeiten unserer Wirtschaft zu überfordern droht. Es genügt, wenn wir uns vor Augen halten, daß dieser Nachfrageüberhang aus allen Bereichen kommt, sowohl aus dem Ausland wie von der öffentlichen Hand wie auch von der Wirtschaft, am wenigsten noch — gerade im Jahre 1963 — aus den privaten Haushaltungen. Denn diese haben durch ihr Verhalten im Jahre 1963 zur Beruhigung beigetragen. Das ist besonders wichtig, wenn man an das Anliegen der Bundesregierung denkt, das Gesetz über die Steuersenkungen durchzubringen. Wir vertrauen im Hinblick auf das Verhalten des Sparers im vergangenen Jahr darauf, daß auch in den Jahren 1964 und 1965 das gleiche Verhalten an den Tag gelegt werden wird, selbst wenn es in den Nachbarländern zum Teil anders verlaufen mag.
    Ich möchte an dieser Stelle folgendes sagen. Wir sehen drei große Aufgaben vor uns, die gleich wichtig und unlösbar miteinander verknüpft sind. Hier, Herr Kollege Möller, komme ich noch einmal auf die Gemeinschaftsaufgaben und die öffentlichen Aufgaben zurück. Die drei Aufgaben sind erstens die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, zweitens die Sicherung eines gleichmäßigen Wachstums der Wirtschaft und drittens die soziale Sicherung und die Bildung privaten Eigentums in möglichst breiten Schichten der Bevölkerung. Es nützt uns gar nichts, heute über die schwierige Finanzierung öffentlicher Aufgaben und morgen über die mangelnde Eigentumsbildung zu klagen. Es kommt vielmehr darauf an, daß wir diese Aufgaben in ihrer inneren Abhängigkeit voneinander als Ganzes sehen und sie gemeinsam lösen. Nur dann werden wir Wohlstand und Freiheit auf die Dauer bewahren.
    Wenn wir diese Aufgaben gegeneinander abwägen, dann kommen wir bei sorgfältiger Berücksichtigung aller sozialen und eigentumspolitischen Gesichtspunkte zu dem Ergebnis, daß man den erfreulichen Vermögensbildungsprozeß in den privaten Haushaltungen nicht stören, sondern fördern sollte. Für uns ist deshalb die angekündigte Steuersenkung — ich sagte es schon — konjunkturpolitisch wichtig. Wir vertrauen darauf, daß auch 1964 und 1965 der größte Teil des Einkommenszuwachses gespart wird.
    Die Nachfrage der privaten Wirtschaft sollten wir nicht ohne Not beschränken. Immer noch stehen Produktion und Produktivität am Anfang allen Wirtschaftens. Sie verbürgen letzten Endes unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Wer anders als sie sollte die Grundlage unserer künftigen Lebenshaltung abgeben?
    Wir Freien Demokraten haben eine sehr hohe Achtung vor den Gemeinschaftsaufgaben der öffentlichen Hand, insbesondere auch den Aufgaben der Länder und der Gemeinden. Wir verweisen nur auf unsere Vorstellungen und Vorschläge zur Kultur-und Bildungspolitik. Aber wir wehren uns ange-



    Dr. Starke
    sichts unserer hohen Steuerbelastung, mit der wir an der Spitze der westlichen Welt stehen, gegen jede weitere Steuererhöhung. 1963 standen einem Bruttosozialprodukt von 376 Milliarden DM Ausgaben der öffentlichen Hand in Höhe von 151 Milliarden DM gegenüber. Diese Ausgaben waren gegenüber 1962 um 9%, das Bruttosozialprodukt nur um 6 % gestiegen, in konstanten Preisen, also real, überhaupt nur um 3,2%. Diese Beträge und ihr Verhältnis zum Bruttosozialprodukt reichen nach unserer Auffassung aus, um alle Ausgaben der öffentlichen Hand Schritt für Schritt und Jahr für Jahr zu erfüllen. Grundsätzlich soll sich die Erhöhung der öffentlichen Ausgaben mindestens im Rahmen der Steigerung des Sozialprodukts halten. Wir wissen, wie sehr sich der Finanzminister gerade dieser Frage annimmt.
    Dabei müssen wir natürlich feststellen — dieses Wort sei mir erlaubt, und zwar von Europa her gesehen, weil ich nun einmal dem Europäischen Parlament angehöre —, daß das Ausmaß 'der Koordinierung der Haushalts- und Finanzpolitik innerhalb der Bundesrepublik in genau umgekehrtem Verhältnis zu den Forderungen steht, die wir selbst bezüglich der gleichen Koordinierung innerhalb der EWG in Brüssel stellen. Sollten in Zukunft statt einer Empfehlung in Brüssel einmal verbindliche konjunkturpolitische Richtlinien beschlossen wenden, wie wir es sogar 'gefordert hatten und was der Vertrag vorsieht, so stünden wir vor einem großen Dilemma. Sollte hier nicht von der Bundesregierung ein neuer Versuch unternommen werden, eine Art konjunkturpolitischer Notstandsklausel zu schaffen, die im Wege eines Einigungsverfahrens angerufen werden könnte, wie wir es auf finanzpolitischem Gebiet kennen? Sollte sich unser föderalistischer Staatsaufbau nicht auch gegenüber dieser lebenswichtigen Frage besser bewähren, wenn man sich gerade im Interesse der Millionenschicht der Staatsbürger und des Wertes ihrer Ersparnisse 'einigte? Wer wollte glauben, daß bei einem solchen Einigungsverfahren etwa die Aufgaben der Länder und der Gemeinden zurücktreten müßten? Für die Freien Demokraten habe ich zur Genüge gerade auf die kulturpolitischen Forderungen hingewiesen.
    Es wäre am Platze, an dieser Stelle nun auf eine Fülle von Fragen einzugehen. Ich versage es mir, weil das ja heute nachmittag behandelt wenden soll.
    Ich möchte auch zu der Zollverordnung nicht Stellung nehmen, sondern nur kurz folgendes sagen: Diese Zollverordnung, mit der auf die EWG beschränkt Zollsenkungen vorgenommen werden sollen oder, besser gesagt, vorgezogen werden sollen, müssen 'wir natürlich heute — und das erklärt vieles — anders ansehen als etwa in den 50er Jahren, als wir mit Zollsenkungen gearbeitet haben. Und zwar deshalb, weil sich die Kostenlage der Wirtschaft in der Bundesrepublik seit dieser Zeit gegenüber den anderen Ländern doch beinahe umgekehrt 'hat. Lagen wir damals noch recht weit unten in unseren Kosten gegenüber vergleichbaren Ländern, so stehen wir heute recht weit oben und, wie Sie wissen, zu einem erheblichen Teil an der Spitze. Die Schwierigkeit besteht bei dieser Zollsenkung darin, daß man einem
    kleinen Teil der Wirtschaft die echten Lasten auflädt, während bei einem anderen, dem erheblich größeren Teil der Wirtschaft diese Zollsenkung kaum zur Wirkung kommt. Daraus ergeben sich natürlich nicht unerhebliche Gefahren für diesen kleinen Teil der Wirtschaft, von dem ich sprach, der dabei besonders belastet wird. Das wird sicherlich heute nachmittag alles im einzelnen besprochen werden. Ich bin glücklich darüber, daß es 'gelungen ist, eine Einigung bezüglich einer Ausnahmeliste zu finden, auf die es uns ganz besonders ankommt.
    Ich möchte auch keine Ausführungen machen über das Verhalten der Sozialpartner und über eine maßvolle Lohnpolitik, die von besonderer Bedeutung gerade für den Herbst ist. Auch das wird heute nachmittag 'besprochen werden. Man sollte dabei auch, wie es der Herr Bundeskanzler schon getan hat, auf die Preise eingehen, die sich aus Wirtschaftsbereichen ergeben, in denen eine so starke Rationalisierung nicht möglich ist und wo die Lohnerhöhungen häufig in die Preise durchschlagen. Denn das ist ein großes, u. a. auch ein politisches Problem, und ich hoffe, 'daß man darauf heute nachmittag eingeht. Wir haben ja eine Denkschrift des Gewerkschaftsbundes gerade zu diesen Preisen erhalten, und ich stehe nicht an, hier zu sagen, daß ich mit den Schlußfolgerungen dieser Denkschrift nicht übereinstimme. Natürlich sind diese politischen Preise im Jahre 1963 gestiegen; aber sie sind gestiegen — ohne daß ich das hier im einzelnen 'behandeln will —, weil sie eben steigen mußten, wen man nicht in vermehrtem Maße Subventionen zahlen wollte. Das wird sicherlich ein wichtiger Punkt sein, über den man sich unterhalten muß.
    Wenn ich das alles einmal im Zusammenhang betrachte, möchte ich sagen, daß es letztlich und vor allem — und darauf sollten wir in unserer heutigen Debatte eingehen — darauf ankommt, daß man der Übernachfrage, von der ich sprach, ein größeres Angebot gegenüberzustellen versucht. Wir sprachen darüber. Man kann diese Nachfrage auch künstlich zurückdrängen, mindestens eine Weile; aber echt kann man ihr nur zu Leibe rücken, wenn man an die Quellen der überstarken Geldversorgung geht und sie, soweit nötig, verstopft. Von der güterwirtschaftlichen Seite allein werden wir die Probleme, vor denen wir jetzt stehen, nicht lösen können. Ich möchte das mit aller Deutlichkeit sagen.
    Wenn wir uns mit diesen Fragen näher befassen, können wir einmal auf die Empfehlungen des Ministerrats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Bezug nehmen, die über die Geld- und Kreditpolitik etwas aussagen. Wir können uns aber auch auf eine Äußerung des Nationalen Kreditrates in Frankreich, die ich wiederum der „Neuen Zürcher Zeitung" entnommen habe, beziehen, wo man, wie ich sagte, mit außerordentlichem Ernst um die Probleme der 'dortigen Preisentwicklung, der inflationären Entwicklung ringt. Es heißt dort mit Recht, daß die Entwicklung der Kredite und des Geldumlaufs ständig streng überwacht werden muß und daß neben der strengen Politik im Bereich der öffentlichen Finanzen vor allem die Mäßigung der Kreditausweitung die unerläßliche Voraussetzung für die Stabilisie-



    Dr. Starke
    rung der Preise und die Erhöhung der Realeinkommen ist.
    Ich habe hier mit allem Bedacht einmal diese französische Stimme des Nationalen Kreditrates erwähnt, um zu zeigen, daß diese Probleme in den Nachbarländern im Vordergrund stehen. Wenn bei uns die Probleme der Notenbank und die Probleme der Anwendung der Instrumente der Notenbank behandelt werden, so hören wir — das wissen wir alle — immer wieder das gleiche.
    Es heißt dann, daß eine im Innern geübte Disziplan wirkungslos bleibe, wenn eine inflationistische Politik im Ausland geführt werde. Sie werden es mir nicht übelnehmen, wenn ich an dieser Stelle einmal sage: ich wehre mich gegen das Wort „wirkungslos". Ich gebe zu, daß die ausländischen Einflüsse da sind; wer wollte sie leugnen? Aber man darf nicht von der Wirkungslosigkeit innerer Disziplin sprechen.
    Man spricht weiter darüber, daß über die steigende Nachfrage aus dem Ausland und über die Geld- und Kapitalbewegungen nun die Inflation ins Inland importiert wird. Weiterhin haben Sie dann in der Gegenüberstellung: Konvertibilität der Währung, Freiheit des Geld- und Kapitalverkehrs und feste Wechselkurse, immer wieder die Überlegungen zu hören: es gibt keine autonome Geld- und Kreditpolitik mehr; die Instrumente der Notenbank greifen nicht, weder die Mindestreserven noch die Zins- und Diskontpolitik. Je mehr Disziplin durch Mittel im Inland erreicht wird, um so größer wird —I so heißt es dann — das fundamentale Ungleichgewicht der Zahlungsbilanz. Nur — so sagt man — eine internationale Koordinierung, eine Harmonisierung der staatlichen Wirtschafts- und Finanzpolitiken könne zum Ziele führen.
    Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, man darf sich nicht der Tatsache verschließen, daß wir hier am Kernpunkt der ganzen Erörterungen stehen. Ich möchte bewußt einmal die Frage stellen: Sollen wir vor dieser Entwicklung kapitulieren? Ich beantworte diese Frage mit einem klaren Nein; wir dürfen es nicht tun. Eine Marktwirtschaft mit ihrem freien Spiel braucht einen Rahmen in einer Wettbewerbsordnung, und sie braucht ebenso einen Rahmen in einer straffen Finanzpolitik.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Sehr richtig!)

    Eine straffe Finanzordnung muß vor allem die Quellen der Geldschöpfung kontrollieren. Bei uns sind diese Quellen — wie wir alle wissen — gegeben durch den Liquiditätszufluß aus dem Ausland, über die Devisenerlöse aus den Außenhandelsüberschüssen und aus dem Kapitalimport.
    Wir haben im Jahre 1960 in einer Situation gestanden — ich greife heute bewußt diese Fragen als Kern meiner Ausführungen auf —, die vielleicht in diesem Punkt noch ernster war als heute. Im Jahre 1960 hat die Notenbank mit allem Ernst ihre konjunkturpolitischen Instrumente angesetzt, und sie hat — wir sollten das nie übersehen — nachgegeben. Es ist nicht unsere Aufgabe, zu untersuchen,
    wie es im einzelnen damals gelaufen ist. Wir müssen nur feststellen, daß die damaligen kreditpolitischen Maßnahmen der Notenbank, mit denen sie versuchte, der Lage Herr zu werden, daran gescheitert sind, daß aus dem Ausland Geld ins Inland floß, und zwar aus den verschiedensten Quellen, und daß Geld zurückgerufen wurde. Diese Zuflüsse und Rückströme waren die Grundlage für eine damals enorme Kreditausweitung.
    Die Notenbank hat dann das Steuer herumgeworfen und, meine sehr verehrten Damen und Herren — das darf ich Ihnen allen noch einmal ins Gedächtnis rufen —, wir landeten bei der Aufwertung. Das war die Folge dieser Schwenkung der Notenbank. Sie wissen, daß dieses Kapitel in einem neu aufgelegten Buch von einem namhaften Professor aus Erlangen, der sich mit diesen Fragen sehr befaßt hat, die Überschrift trägt: „Das große Versagen der Notenbank-Politik" ; nicht der Notenbank, sondern „Das große Versagen der Notenbank-Politik". Wir müssen das deutlich sehen, um zu wissen, worum es jetzt geht. Es kommt jetzt für uns nämlich darauf an, daß wir diesen Schock von 1960 überwinden, daß wir loskommen von dem Glauben, wonach solche autonomen kreditpolitischen Maßnahmen unmöglich und wirkungslos seien.
    Noch viel mehr sollten wir uns von dem Gedanken frei machen, daß wir hier weltanschauliche Grundsatzdebatten führen müßten, die um das Wort „Dirigismus" und dergleichen kreisen. Für uns kommt es darauf an, daß wir pragmatisch vorgehen und daß wir eine gute Politik machen, die für die nächsten Monate entscheidend sein wird.
    Wenn wir untersuchen, wie die Dinge denn nun stehen, so müssen wir verhindern, daß ein unerwünschter Liquiditätszuschuß aus dem Ausland kommt. Auf der anderen Seite ist uns allen gemeinsam, daß wir den mühsam aufgebauten und unseren Lebensstandard tragenden Export nicht gefährden. Eine Anpassung auf der anderen Seite an die Preisentwicklung in den Inflationsländern lehnen wir ab; sie kommt nicht in Frage.
    Dann stehen wir — und bewußt fasse ich dieses heiße Eisen an — vor der Frage der Aufwertung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat ja dazu noch einmal eine Erklärung abgegeben. Ich möchte Ihnen sagen, wir sind heute in einer sehr glücklichen Lage für eine Diskussion, weil wir uns nicht mehr darüber zu unterhalten brauchen, ob die Aufwertung 1961 richtig oder falsch war. Und zwar deshalb, weil die Situation heute eine andere ist. Auch die, die damals für eine Aufwertung waren und sie für richtig hielten, sprechen sich heute gegen die Aufwertung aus. Wir wissen alle, daß das vor allem daran liegt, daß wir heute nicht mehr ein Ungleichgewicht über den Atlantik hinweg haben, sondern daß wir seit 1959 eine Entwicklung in den Vereinigten Staaten haben, die schon in Europa und der EWG Sorgen bereitet, nämlich eine Stabilität, wie wir sie nicht mehr zu verzeichnen haben. Das ist die Veränderung der Situation.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, das heißt nun folgendes: Unsere Kostensituation ist



    Dr. Starke
    wohl gegenüber einigen im Augenblick im Inflationsstadium befindlichen Nachbarländern vielleicht eine günstige, bestimmt aber nicht anderen großen Welthandelsnationen gegenüber. Eine Aufwertung muß generell wirken. Herr Kollege Möller, übrigens auch die Veränderung der Umsatzausgleichsteuer und der Exportrückvergütung wirkt immer generell, man kann sie nicht nach Ländern abstufen. Insofern ist dieses Bedenken — und es liegt mir sehr viel daran, das zu betonen — gegen die Vorschläge sowohl der Veränderung der Umsatzsteuer an der Grenze wie der Veränderung der Aufwertung gegeben.
    Ich möchte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, darauf hinweisen, daß man von einer Aufwertung bei einem fundamentalen Ungleichgewicht spricht, und das ist bei uns nicht gegeben. Wenn ich einmal die Kapitalseite weglasse, so bleibe ich bei der Außenhandelsbilanz. Die Außenhandelsbilanz weist 1963 einen sehr hohen Überschuß auf. Aber wir sehen doch immer mehr, in welch großem Ausmaß sowohl die unentgeltlichen Leistungen wie die Dienstleistungen in ein Minus gerutscht sind, so daß ein erheblicher Teil des Überschusses der Handelsbilanz dadurch schon aufgezehrt wird. Das ist bedeutungsvoll, weil wir uns nunmehr sehr stark der Situation der Schweiz nähern, bei der ja bekanntlich infolge einer passiven Handelsbilanz — also noch weitergehend als bei uns — die ganze innere Schwierigkeit überhaupt nur noch aus den Kapitalbewegungen stammt. Ich bitte das zu beachten, weil es ein außerordentlich wichtiger Punkt ist für die Vergleichbarkeit mit den Schweizer Maßnahmen.
    Wir haben unterdessen vor allem aber gelernt, daß eine Aufwertung, ob sie nun nach der Auffassung jemandes geglückt ist oder nicht geglückt ist, auf alle Fälle sowohl vorher, wenn man darüber spricht — wir haben es in den letzten Tagen erlebt —, wie auch nachher die Spekulation anreizt. Weiter haben wir gelernt, daß wir weiten Bereichen der Wirtschaft schaden; ich erwähne nur einmal die Werften, um es ganz deutlich zu machen. Wir wissen aber auch darüber hinaus, daß die Aufwertung das Ringen um die innere Disziplin nicht überflüssig macht. Ich habe mir 1961 einmal in einer Rede unmittelbar nach der Aufwertung zu sagen erlaubt, man solle nicht glauben, daß die Aufwertung die Disziplin im Innern ersetze, sie könnten nur gemeinsam Hand in Hand gehen.
    Nun kommt aber das Entscheidende. Was uns alle bedrückt, und ich glaube, auch diejenigen, die der Aufwertung damals zugestimmt haben, ist doch, daß die internationale Gesamtsituation durch die Aufwertung, nicht erleichtert wird, es sei denn, daß die anderen Staaten in Zukunft die gleiche Disziplin üben. Und das haben sie eben nicht getan, weshalb ich hier zunächst einmal mit dieser kurzen Begründung den Satz deutlich aussprechen möchte: Aufwertung und ähnliche Maßnahmen gehören an das Ende von Harmonisierungsbestrebungen und nicht an den Anfang! Das ist ein wichtiger Punkt, den wir besonders im Auge behalten sollten. Es ist eine besondere Vorsicht am Platze, wenn man über die Aufwertung
    spricht oder sie andeutet oder anklingen läßt. Es gibt dafür einen modernen Ausdruck, den ich gar nicht so gerne höre: Es gebe auch Maßnahmen, die man ohne das Parlament durchführen könne. Dazu möchte ich doch sagen: Wem ist es denn ein Geheimnis geblieben, daß die Wirtschaft sich vor einer Aufwertung und den damit verbundenen Verlusten schützen muß? Das tut sie, indem sie sich im Ausland verschuldet. Sie müssen sich darüber klar sein, daß das in den letzten 14 Tagen reichlich der Fall gewesen ist. Diese Verschuldung im Ausland führt uns gerade das zu, was wir nicht wollen, nämlich Devisen und Liquidität. Ich habe das bewußt auch hier einmal gesagt, weil es ja sehr, sehr schwierig ist, in diesen Debatten um unsere Konjunkturpolitik etwas zu sagen, ohne daß man damit gleich Folgen heraufbeschwört, die uns allen nicht angenehm sind.
    Hatten wir bisher die Diskussion um die Aufwertung, so ist in den letzten Wochen — der Herr Bundeskanzler hat es gleichfalls erwähnt — vor allen Dingen die Diskussion um Begriffe wie „schleichende Aufwertung" aufgekommen. „Schleichende Aufwertung" ist gewissermaßen eine Aufwertung in kleinen Dosen. Andere Begriffe sind „Bandbreite der Wechselkurse" und schließlich „flexible Wechselkurse". Ich glaube, man sollte das nicht im einzelnen untersuchen; denn wenn Sie es auf den Kern untersuchen — was uns hier zu weit führen würde —, landen Sie immer wieder bei den Problemen, die ich auch zur Aufwertung genannt habe.
    Nur dem Problem der flexiblen Wechselkurse möchte ich einige Worte widmen, weil es so sehr im Vordergrund steht. Man sollte jetzt nicht sagen, so etwas sei abzulehnen. Das hat auch der Herr Bundeskanzler nicht getan. Ich wiederhole hier meinen Satz: Flexible Wechselkurse können sinnvoll wie eine Aufwertung oder Abwertung in anderen Ländern immer nur am Ende von Bemühungen um eine gemeinsame Stabilisierung stehen. Damit ist für uns die Frage schon dahin beantwortet, daß flexible Wechselkurse und die Bemühungen darum uns rein zeitlich aus unseren Nöten, die uns auf den Nägeln brennen, nicht helfen können. Wir müssen zunächst einmal mit dem Internationalen Währungsfonds verhandeln, wir müssen in der EWG verhandeln.
    Das weitere Problem, das damit zusammenhängt und uns bekannt ist, ist die Frage des Exports. Wir exportieren nicht nur Dinge, die morgen bezahlt sind, sondern wir exportieren auch Güter und Ausrüstungen, die in Jahren erst bezahlt werden. Dann ist die große Frage der Sicherung der Firmen gegen solche flexiblen Wechselkurse gegeben.
    Aber ich glaube, das ist noch nicht einmal alles; denn das wesentliche Moment, das mir — nur für mich persönlich sage ich es hier einmal — die flexiblen Wechselkurse als nicht geeignet erscheinen läßt, ist ein anderes. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wechselkurse wurden dann, wenn sie flexibel sind, nicht nur durch die Leistungsbilanz, sondern auch durch die Kapitalbewegungen bewegt. Sie müssen dann nämlich, wenn Sie die Wechselkurse flexibel gemacht haben, genau das suchen, was wir jetzt gemeinsam suchen: eine Abwehr gegen die Schwierigkeiten aus Kapital- und Geld-



    Dr. Starke
    strömen. Damit ist uns überhaupt nicht geholfen. Ich habe mich bemüht, einmal den Kern der Fragen herauszuschälen, weil es gerade angesichts der vielen, vielen Aufsätze und Worte, die man darüber liest und hört, immer nur auf diesen Kern ankommt.
    Nun noch ein letztes, das ich in Gesprächen mit sehr maßgeblichen Leuten auf diesem Gebiet herauszukristallisieren versucht habe. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer wollte denn übersehen, daß flexible Wechselkurse ein handelspolitisches Instrument werden könnten und wahrscheinlich würden, welches weit mehr den freien internationalen Handel stören könnte als Zölle und alle anderen Maßnahmen? Durch die Beeinflussung der Wechselkurse über die Notenbanken, die ja nicht überall so unabhängig vom Staat sind wie bei uns, könnte man nämlich handelspolitische Situationen schaffen, die für den einen Staat sehr günstig, für den anderen Staat extrem ungünstig sind. Ich sage Ihnen offen — um einmal das Wort zu benutzen, das jemand vor kurzem öffentlich geschrieben hat —: Mir erscheint es höchst zweifelhaft, ob das Kursprestige der eigenen Währung pädagogisch genügend wirksam sein würde, um die Staaten zu der Disziplin zu bringen, zu der sie bisher nicht gebracht worden sind.
    Ich bin tatsächlich der Meinung, daß mit der Lösung der Wechselkurse, beinahe möchte ich sagen, das Letzte an Bindung genommen wind, was noch für eine disziplinierte Haltung —über die Welt hin — in den Staaten gegeben ist. So möchte ich denn sagen: aus institutionellen wie aus Gründen der Praktikablität können solche Maßnahmen nicht am Anfang, sondern nur am Ende von internationalen Bemühungen stehen.
    Ich belege das mit einem Satz, den ich ebenfalls in .der öffentlichen Diskussion gelesen habe — der eine oder andere wird ihn kennen —: es wird nämlich von Anhängern flexibler Wechselkurse selber gesagt, daß ,diese freien Wechselkurse um so weniger schwanken werden, je mehr national und international Disziplin geübt wird. Das ist gerade das, was ich meinte.
    Ich möchte mich auf einen Mann stützen, der eine international bekannte Auffassung zu diesen Dingen vertritt. Das ist der Präsident der Notenbank von Österreich, Herr Kauritz. Herr Kamitz bringt die Frage flexibler Wechselkurse nach der „Zürcher Zeitung " — Herr Möller, wir beziehen unsere Weisheit sehr viel daraus — wie folgt:
    Durch eine solche intensive internationale Kooperation wird es möglich sein, das Entstehen hoher Zahlungsbilanzüberschüsse oder -defizite auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.
    Und dann heißt es:
    Die Beseitigung des verbleibenden Ungleichgewichts könnte durch eine gewisse Elastizität der Wechselkurse, wenn auch nur in abgegrenztem Rahmen, erfolgen.
    Sie sehen also, daß auch hier diese Frage so 'angesehen wird, wie ich es tue.
    Ich möchte hervorheben, daß wir die Maßnahmen der Notenbank zur Abwehr zeitweilig unerwünschter Liquidität aus dem Ausland begrüßen. Aber ungeachtet dessen, daß man diese Maßnahmen treffen muß, müssen wir das Vertrauen, das das Ausland uns entgegenbringt, mit ,allem Nachdruck schützen und schonen. Die Schweiz kann ,uns darin ein Vorbild sein, wie bei 'gewichtigen Maßnahmen, die sie getroffen hat, trotzdem das Vertrauen des Auslandes nicht aus idem Auge verloren wurde.
    Die Forcierung des Geldexports, über die wir so viel lesen, !beinhaltet nichts für die Lösung unseres Problems. Es ist ein Window-dressing, wie man es nennt; ,es ist nur ein besseres Ausgestalten der Bilanz.
    Die Frage des Kapitalexports ist ebenfalls heute angeschnitten worden. Der Kapitalexport sollte sicherlich gefördert werden. Aber ich möchte an dieser Stelle nur einen Satz sagen: Devisenvorräte sind nicht mit Kapitalreichtum gleichzusetzen. Das sollten wir nicht übersehen. Was glauben Sie denn, in welchem Ausmaß wir langfristig Kapitalexport betreiben können? Das wird zu diesem Problem immer nur ein wenig beitragen können. Es ist sicher nicht der Weisheit letzter Schluß — das ist kein Vorwurf, das ist nur eine Feststellung der Situation —, wenn wir in Deutschland, in der Bundesrepublik am laufenden Band Geld exportieren zu 2 oder 3 %, wenn wir Kapital exportieren zu 3 oder 4 %, und wenn wir wiederum in so großem Umfang aus dem Ausland Kapital .zu ,6 % aufnehmen. Man muß auch das einmal deutlich sehen und erneut überprüfen.
    Ich komme damit 'zu der Kapitalertragsteuer, die angekündigt worden ist und die unser Parlament heute 'kurz behandeln, im übrigen dann im Oktober beraten wird. Hier spielt die Schonung des Vertrauens des Auslandes eine sehr erhebliche Rolle. Es wird bei der Beratung, wie wir wissen, sehr viel technische und Abgrenzungsschwierigkeiten geben. Aber über all dem möchte ich deutlich zum Ausdruck 'bringen, daß man die wirkungsvolle Entlastung, die unser Land allein durch die Ankündigung der Steuer erfahren hat, nicht 'übersehen darf. Das zu sagen, ist man, glaube ich, denjenigen, die diese Ankündigung ausgesprochen haben, schuldig, wenn man auch sicherlich bescheiden hinzufügen kann: eine gewisse, größere Geschicklichkeit bei der Bekanntgarbe der Maßnahmen hätte uns vielleicht alles ein wenig erleichtert. Aber wir bewegen uns sozusagen in Neuland.
    Lassen Sie mich hier einschalten, was ich vorhin schon einmal gesagt habe; es ist für den Schluß meiner Ausführungen von Bedeutung. Die Situation bei uns wird bei aller Unterschiedlichkeit in den entscheidenden Problemen, mit denen wir zu ringen haben, immer ähnlicher derjenigen der Schweiz. Das ist für uns natürlich nicht ohne Belang. Auch dort ist eine Aufwertung nicht am Platz, weil die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung des Exports gegeben wäre, der in der Schweiz eine vielleicht noch größere Rolle als bei uns spielt. Aber auch bei uns kommt beinahe schon wie in der Schweiz — ich erwähnte es vorhin schon einmal — die Auslandsliquidität über die Geld- und Kapitalimporte ins Land, denn wir verbrauchen die Überschüsse der



    Dr. Starke
    Handelsbilanz weitgehend für die Defizite in der Dienstleistung und in der Bilanz der unentgeltlichen Leistungen. In beiden Ländern kommt es also darauf an, daß die aus dem Ausland zugeführte Liquidität nicht zur Grundlage einer übermäßigen Kreditexpansion wird. Das ist das Problem, vor dem wir gemeinsam stehen. Sie wissen, daß die Schweiz in den letzten Monaten zur Bewältigung dieser Probleme eine Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, die wir gar nicht intensiv genug studieren können. In beiden Ländern ist eine enge, wirkungsvolle und intensive Zusammenarbeit zwischen Notenbank und Geschäftsbanken erforderlich. Ich darf hier die Erwartung aussprechen, daß unsere Notenbank diesen Weg gehen wird.

    (Abg. Etzel: Kleineres Land!)

    — Die Schweiz ist sicherlich kleiner. Aber Frankfurt ist auch ein großer Bankenplatz; dort ist ja alles vereint.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nicht nur in Frankfurt!)

    — Ich stimme Ihnen ganz zu. — In der Schweiz hat man nun durch ein besonderes Gesetz eine Möglichkeit geschaffen, die wir genau betrachten müssen. Man hat dort die Möglichkeit geschaffen, daß freiwillige Vereinbarungen zwischen Notenbank und Banken durch den Bundesrat — das ist, was bei uns die Bundesregierung ist — für allgemein verbindlich erklärt werden können. Die Schweiz hat diese Maßnahme als unerläßlich für die Fortsetzung einer Stabilitätspolitik angesehen.
    Ich brauche es diesem Hohen Haus nicht zu sagen: In fast allen Punkten, in denen sich die Schweiz diese Vollmachten geschaffen hat, brauchen wir sie nicht zu schaffen, weil sie in unserem Außenwirtschaftsgesetz enthalten sind. Ich darf mich damit begnügen, diesen Satz hier deutlich auszusprechen. Wir sollten diese Fragen sehr genau überprüfen, ohne daß wir heute hier auf Einzelheiten eingehen. Diese Vollmachten sind ja nicht dazu da, daß man sie anwendet, bevor es notwendig ist. Wir müssen uns nur in Erinnerung rufen, daß sie gegeben sind und daß sie ein wirkungsvoller Hintergrund für eine Geld- und Kreditpolitik sein können, wie wir sie bei uns in der Bundesrepublik zur Bewältigung der Probleme, die anstehen, unbedingt brauchen. Man sollte hier nicht von Dirigismus sprechen. Allzu oft steht hinter diesem Wort auch ein Interesse.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Wir sind der Meinung, daß eine autonome monetäre Steuerung ein wesentliches und unverzichtbares Element unserer Marktwirtschaft und unserer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ist. Diese Ordnung verteidigen wir z. B. gegenüber anderen Ordnungen im Osten durch Kontingente im Handelsverkehr, und das tun wir nicht, weil wir sie lieben, sondern um uns vor den Gefahren, die aus diesen anderen Systemen auf uns zukommen, nach Möglichkeit zu schützen. Ich bitte Sie, die von mir erwähnten Vollmachten einmal unter dem Gesichtspunkt zu sehen, daß sie uns vor Gefahren schützen sollen, die nun einmal unausweichlich im Augenblick aus ausländischen Entwicklungen auf
    uns zukommen. Die Vollmachten sollen uns einen Spielraum für eine autonome Politik geben, mit der wir der inneren Stabilität dienen wollen.
    Manchmal, so möchte ich eigentlich sagen, drehen wir uns in unseren Betrachtungen ein wenig im Kreis. Wenn ich Ihnen nun einmal zwei Gedankengänge vor Augen führe, werden Sie mir recht geben. Man sollte das alles einmal genau überdenken. Sie hören z. B.: hereinströmendes Auslandskapital bringt unerwünschte Liquidität. Auf der anderen Seite sagt man uns: ohne dieses hereinströmende Auslandskapital haben wir nicht ausreichend Kapital, um all das, einschließlich der Wünsche der öffentlichen Hand, zu bewältigen, was wir bewältigen wollen. Zur gleichen Zeit empfehlen wir einen Kapitalexport! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß alle, die sich mit diesen Fragen befassen, die Sätze, die zu verschiedenen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten gesprochen werden, einmal untereinander stellen sollten; um sie miteinander zu vergleichen.
    Wir sollten bei unserer im Augenblick überforderten Wirtschaft mit einer gewissen Ruhe ansehen, was etwa passiert, wenn es uns gelänge, zu einer gewissen Stabilität im Inneren zu kommen. Es kann ja keine Rede davon sein, daß jeder freie Raum, der hier entstünde, sofort für einen verstärkten Export benutzt werden könnte. Ich darf auf eines hinweisen. Von einem Teil unserer Wirtschaft meint man im allgemeinen — ich wage es kaum mehr zu sagen —, daß er doch recht überfordert sei, wie die Bauwirtschaft. Sie wird ganz sicherlich nicht in den Export gehen, wenn der eine oder andere große Auftrag nun eben erst im nächsten Jahr kommen sollte.
    Ich komme zum Letzten. Es gibt auch — selbst diese Stimmen melden sich schon wieder — keinen Konflikt zwischen einer solchen Konjunkturpolitik der Stabilität und einer Wachstumspolitik. Wer überlegt, was es heißt, jetzt Forderungen nach stärkerem Wachstum zu stellen, wo in den letzten Jahren der reale Anstieg unseres Sozialproduktes wiederholt nur noch halb so groß war wie der nominelle Anstieg — d. h. daß die Hälfte des glorreichen Anstieges aus Preissteigerungen bestand —, der wird sich wahrscheinlich weiteren Überforderungen aus einem noch hektischeren Wirtschaftswachstum verschließen.
    Frankreich — ich darf das zu meiner Freude noch einmal sagen, und wir sollten das alle sehr sorgfältig beobachten — kämpft im Augenblick einen heroischen Kampf, von der öffentlichen Hand bis in alle Bereiche hinein. Wir sollten gerade nach dem, was wir bisher dort sahen, das sehr sorgfältig beobachten, damit es nicht in einigen Jahren einmal heißt, Deutschland müsse sich auf einer Reihe von Gebieten der Politik einmal ansehen, wie wirkungsvoll in Frankreich die Dinge gestaltet würden. Das sollte man ruhig ins Auge fassen.

    (Zuruf von der SPD: Planification!)

    Ich komme nun zu einem weiteren Punkt in Ergänzung dieses Vorbringens. Ich habe vorhin einmal davon gesprochen, daß wir in den zurückliegen-



    Dr. Starke
    den Jahren weltüber mit Schwierigkeiten zu tun hatten. Ich betone, daß diese Schwierigkeiten im Augenblick nur gegenüber unseren europäischen Nachbarländern bestehen. Wir haben keinen Anlaß, davor so schnell zu kapitulieren, daß wir etwa meinen, mit einer eigenständigen Politik von unserer Seite könne man dem nicht begegnen. Ich bin der Auffassung, daß wir uns mit einer wirksamen Geld-und Kreditpolitik, die nach den Erkenntnissen der Notenbank zur richtigen Zeit und im Einvernehmen mit der Bundesregierung eingesetzt wird, eine Position schaffen können, die eine bessere Verhandlungsposition in den Bemühungen um Stabilität international und weltüber darstellt; denn dann würde deutlich erkannt, daß wir nicht gewillt sind, von uns aus wiederum Maßnahmen zu treffen, die es den anderen Ländern erlauben, ohne eigene Maßnahmen den bisherigen Weg der Instabilität weiterzugehen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man mir sagt — und auch das ist bereits gesagt worden —, daß ein solcher Weg notwendig zur Aufwertung führen müsse, dann antworte ich: Nein, das ist nicht richtig! Dieser Weg führt uns vielmehr zu einer besseren Verhandlungsposition, wie ich sagte, und am Ende des Bemühens um die Stabilisierung in der EWG, die ja kommen muß, wenn die Integration nicht Schiffbruch leiden soll, an einem solchen Ende der Verhandlungen, die eine Stabilisierung herbeigeführt haben werden, stehe ich nicht an zu sagen, daß dann eine Entzerrung verzerrter Kursrelationen möglich ist. Dabei bleibt völlig offen, ob das eine deutsche Aufwertung oder etwa eine Abwertung anderer Länder sein müßte.
    Wir sollten deutliche Erklärungen abgeben. Es kann für uns keine Anpassung an die Preisentwicklungen inflatorischer Länder geben. Es kann für uns in dieser Situaton keine Aufwertung geben, wohl aber eine sichere monetäre Steuerung der Nachfrage durch die Notenbank im Einvernehmen mit der Bundesregierung, die im notwendigen Umfang zum Nutzen des Ganzen nach außen abgeschirmt werden muß, bis die Bemühungen der Bundesregierung, die sie gemeinsam mit anderen Ländern gleicher Zielsetzung anstellen sollte — und gemeinsam liegt hier in ihren Belangen und Interessen mit uns die Schweiz —, zu einem Erfolg geführt haben, zu einer besseren internationalen Harmonisierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik. Dann, und erst dann entsteht, wie ich sagte, unter Umständen die Notwendigkeit, gewisse Kursrelationen zu entzerren.
    Ich komme zum Schluß. Wir haben eine freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Sie basiert auf einer stabilen Währung. Mit der Verteidigung des Geldwerts verteidigen wir zugleich dieses freiheitliche System. Der Preis dieser Freiheit ist die Disziplin, die Disziplin des Staates und des Bürgers. Dabei muß der Staat unzweifelhaft die Richtpunkte setzen, nach denen sich wiederum diese Disziplin ausrichten soll. Ich glaube, wenn wir so vorangehen, ohne daß wir weltanschauliche Grundsatzdebatten führen, sondern indem wir uns pragmatisch das vorstellen, was getan werden muß, können wir einen Weg gehen, auf dem wir nicht zu
    kapitulieren brauchen, auf dem wir — diese These stelle ich hier auf — mit unseren Maßnahmen nicht so wirkungslos zu bleiben brauchen, wie es heute manchmal dargestellt wird.
    Ich möchte für die Freien Demokraten noch einmal sagen: Das war für uns der Sinn, der im großen heute die ganze Debatte durchziehen sollte, auch dort, wo sie nur Einzelgesetze und -verordnungen betrifft, die alle ein Stück beitragen sollen zu dem gemeinsamen Ziel der Verteidigung unserer Freiheit durch eine Aufrechterhaltung der Stabilität unserer Verhältnisse.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir treten in die Mittagspause ein. Wir werden die Verhandlungen mit Punkt 27 der Tagesordnung fortsetzen. Anschließend wird die Konjunkturdebatte fortgesetzt; erster Redner ist dabei der Herr Bundesminister für Wirtschaft.
Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung von 12.50 Uhr bis 15.01 Uhr.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet.
    Ich rufe zunächst auf Punkt 27 der Tagesordnung:
    a) Erklärung des Bundestagspräsidenten
    b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache IV/2403).
    Meine Damen und Herren! Ich gebe dem Haus von folgendem Kenntnis:
    1. Nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages hat der Wehrbeauftragte nach Schluß des Kalenderjahres einen schriftlichen Gesamtbericht zu erstellen. Der Bericht für das Jahr 1963 wurde unter dem 4. Juni 1964 abgeschlossen, einige Tage danach mir vorgelegt und am 12. Juni 1964 als Drucksache IV/2305 an die Mitglieder des Hauses verteilt. Da ich dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten Bedeutung nicht nur für das Parlament beimesse, habe ich vor Drucklegung angeordnet, daß 6600 Exemplare des Berichts der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden. Das ist geschehen. Am 15. Juni habe ich den Bericht nach § 76 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung dem Ausschuß für Verteidigung überwiesen.
    2. Am gleichen Tage gab mir der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Kenntnis von einem an ihn gerichteten Brief der Redaktion einer Illustrierten, in dem es hieß, daß ihr der Wehrbeauftragte — ich zitiere — „einen erstaunlichen Bericht zur Verfügung gestellt habe". Der Wehrbeauftragte habe das der Illustrierten gegenüber wie folgt begründet — ich zitiere weiter —: „In diesen Tagen habe ich dem Parlament meinen Jahresbericht vorgelegt, aber ich habe nicht das Recht, zu diesem Bericht vor dem Parlament persönlich Stellung zu nehmen. Des-



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    halb wähle ich das Forum dieser Illustrierten." So weit Zitat aus jenem Schreiben.
    3. Ich habe den Wehrbeauftragten sofort von dem an mich gerichteten Schreiben des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt in Kenntnis gesetzt und ihn um unverzügliche Stellungnahme gebeten. Am Tage darauf, also am 16. Juni, fand zwischen dem Wehrbeauftragten und mir eine Besprechung statt. In dieser Besprechung legte der Wehrbeauftragte Wert auf die Feststellung, daß er
    1. in keiner Weise beabsichtigt habe, gegen das Parlament zu demonstrieren. Es sei deshalb auch eine Mißdeutung, wenn seine Veröffentlichungen als ein Protest dagegen bezeichnet würden, daß er vor dem Parlament nicht selbst das Wort ergreifen könne.
    2. Die Aufmachung seiner Gedanken, seiner Überzeugungen und Formulierungen in der Illustrierten befremde ihn selber. Sie könne auch eine Verfremdung der von ihm gemeinten Sache bedeuten, die er natürlich bedauern würde.
    3. Er würde nicht anstehen, sich in angemessener Form zu entschuldigen, wenn das für notwendig gehalten werde.
    4. Der Wehrbeauftragte ließ schließlich auch keinen Zweifel daran, daß er auch bereit sei, anderweitige persönliche Konsequenzen zu ziehen, wenn sich das als erforderlich erweisen sollte.
    5. Seine kritischen Betrachtungen seien im ganzen bereits im Satz. Sie würden in der nächsten Folge überhöht durch konstruktive Vorschläge.
    Soweit das Ergebnis der Besprechung vom 16. Juni.
    Ich erklärte in derselben Besprechung dem Wehrbeauftragten, daß sein ungewöhnliches Vorgehen nach meiner .Überzeugung zum Gegenstand einer formellen und materiellen Überprüfung gemacht werden müsse. Die formelle Seite der Sache würde ich nach Abschluß seiner Veröffentlichungen, der Übung des Hauses entsprechend, zunächst zum Gegenstand eines Gesprächs im Ältestenrat machen. Die materielle Seite müsse nach meiner Überzeugung von dem Verteidigungsausschuß geprüft werden. Dabei müsse geklärt werden, ob seine nichtamtlichen Auslassungen in Übereinstimmung gebracht werden könnten mit seinem amtlichen Bericht an das Parlament.
    Ich machte den Wehrbeauftragten weiter darauf aufmerksam, daß die Frage, ob er im Parlament zu seinem Bericht das Wort nehmen könne oder nicht, noch keineswegs entschieden sei, sondern daß nach einer Aussprache, die im Ältestenrat darüber stattgefunden habe, der rechtskundige Vizepräsident des Bundestages, Herr Dr. Dehler, ein Rechtsgutachten erstattet habe und daß nunmehr der Geschäftsordnungsausschuß des Hauses mit der Frage befaßt sei.
    Ich erklärte weiter, daß eine Entscheidung in dieser Sache mit Sicherheit zu erwarten sei, e h e sein bei dem Verteidigungsausschuß liegender Bericht
    dem Plenum des Hauses zur Diskussion vorgelegt I werde.
    Um dem Wehrbeauftragten sodann die Möglichkeit zu geben, sich selber schon vor der beginnenden Überprüfung seines Verhaltens dienstlich zu interpretieren, wurde vereinbart, daß er sich zu folgenden Fragen schriftlich äußern solle:
    1. ob die inhaltlichen Aussagen seiner „Quick"-Veröffentlichung beabsichtigt oder unbeabsichtigt über die Feststellungen des amtlichen Berichts an den Bundestag nicht nur hinausgehen, sondern diesen Feststellungen in. wichtigen Punkten auch zuwiderlaufen,
    2. warum er sich über seine amtliche Möglichkeit hinaus in Fragen seines Amtes in einer Illustrierten geäußert habe.
    Unter dem 22. Juni hat der Wehrbeauftragte in einem an mich gerichteten Brief zu den beiden Fragen wie folgt Stellung genommen:
    Ich bin der Auffassung,
    — so schreibt der Wehrbeauftragte —
    daß die Äußerungen in der Artikelserie im Sachgehalt nicht über die Feststellungen in meinem Jahresbericht hinausgehen. In meinem Bericht an den Bundestag habe ich zum Ausdruck gebracht, daß die Diskussion um die Grundsätze der Inneren Führung mit einer Heftigkeit geführt wird, wie dies bisher nicht der Fall war. Ich habe mich mit dem Bild des Soldaten, wie es den Gegnern der Inneren Führung vorschwebt, auseinandergesetzt und nachdrücklicher als bisher meine Bedenken dagegen vorgebracht. Die gleichen Einwände gegen diese überholten Vorstellungen vom Soldaten habe ich, dem Zweck der Veröffentlichung entsprechend, etwas schärfer auch in der Artikelserie erhoben.
    Wie ich festgestellt habe, ist vor allen Dingen meine Äußerung, in der Bundeswehr sei der Trend zum Staat im Staate unverkennbar, mißverstanden worden. Ich habe in meinem Gespräch mit dem Herrn Bundesminister der Verteidigung am 20. Juni 1964 ausdrücklich erklärt, daß diese Formulierung nicht dahin zu verstehen sei, daß sich in der Bundeswehr ein Trend, auf der politischen Ebene vorzudringen, bemerkbar mache. Ich wollte meine Äußerung lediglich so verstanden wissen, daß sich in der Bundeswehr eine Gefahr zur gesellschaftlichen Selbstisolierung abzeichne. Keinesfalls habe ich daran gedacht, die Bundeswehr auch nur im geringsten mit dem Odium politischer Ambitionen zu belasten. Allerdings bin ich der Auffassung, daß eine gesellschaftliche Selbstisolierung den Grundsätzen der Inneren Führung widersprechen würde.
    Auch aus meinem Jahresbericht läßt sich entnehmen — worauf ich in der Artikelserie eindringlich hingewiesen habe —, daß sich in der Bundeswehr ein Stil zu entwickeln drohe, der der Vergangenheit angehöre und daher vom Soldaten der Gegenwart strikt abgelehnt werde.



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Ich habe mich bei der Veröffentlichung von dem Gedanken leiten lassen, die Grundtendenz meines Jahresberichts in eine Sprache zu bringen, die den mit den Problemen nicht näher vertrauten Staatsbürgern ohne weiteres verständlich ist.
    Dies machte es erforderlich, daß hier und da schärfere, vielleicht auch einmal verallgemeinernde Akzente gesetzt worden sind, die aber meines Erachtens im Grundsätzlichen dem Gehalt meines Jahresberichts nicht widersprechen.
    Ich stehe nicht an, Ihnen, sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, bei dieser Gelegenheit zu sagen, daß ich nach der sehr sachlich geführten Besprechung mit dem Herrn Bundesverteidigungsminister am 20. Juni 1964 für den weiteren Verlauf der Diskussion gern auf Formulierungen verzichtet hätte, die als überspitzt angesehen werden können oder im einen oder anderen Falle gar als persönliche Angriffe gewertet werden könnten. Meine Bemühungen, die zweite und dritte Artikelserie in dieser Hinsicht zu ändern, blieben aus technischen Gründen leider erfolglos.
    Das, meine Damen und Herren, ist der Brief des Herrn Wehrbeauftragten vom 22. Juni 1964 an den Bundestagspräsidenten.
    4. Von diesem Sachverhalt und dem Brief des Wehrbeauftragten habe ich den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Bundestages sogleich in Kenntnis gesetzt und ihn gebeten, seinen Ausschuß so rasch als möglich einzuberufen, damit er sich noch in dieser Woche wenigstens über die Methode der Behandlung der Sache einigen könne. Der Verteidigungsausschuß ist heute früh zusammengetreten und hat beschlossen, mit der Beratung des Jahresberichts des Wehrbeauftragten zu beginnen, und den Wehrbeauftragten zu ersuchen, seine außeramtlichen Äußerungen zu begründen und entstandene Mißverständnisse aufzuklären.
    5. Ich habe gestern mittag den Wehrbeauftragten erneut zu einer Besprechung empfangen. Dabei hat mich der Wehrbeauftragte gebeten, ihm sogleich Krankheitsurlaub zu gewähren, damit er sich einer im übrigen schon seit längerer Zeit vorgesehenen Untersuchung unterziehen könne. Der Herr Wehrbeauftragte hat nicht verschwiegen, daß er bei dieser Gelegenheit auch hoffe, einige Distanz zu den Ereignissen zu gewinnen. Ich habe trotz der Notwendigkeit, die aufgeworfenen Fragen so rasch als möglich einer Klärung zuzuführen, der Bitte des Wehrbeauftragten entsprochen, weil sie ohne jeden Zweifel sachlich berechtigt ist. Es wird sich vielleicht nicht vermeiden lassen, daß die Lösung der Aufgabe, mit der der Verteidigungsausschuß in diesem Falle befaßt ist, dadurch verzögert wird; aber ich konnte die Ablehnung des Krankheitsurlaubs des Wehrbeauftragten dennoch nicht in Erwägung ziehen.
    6. Ich bin davon überzeugt, daß ich mich im Einvernehmen mit dem ganzen Hause, befinde, wenn ich in diesem Zusammenhang sage, daß es nicht die Aufgabe des Präsidenten dieses Hauses ,sein kann, festzustellen, ob der Wehrbeauftragte materiell richtige oder unrichtige Feststellungen, sei es in seinem amtlichen Bericht, sei es in nichtamtlichen Veröffentlichungen und Äußerungen, getroffen hat. Solche Feststellungen können sich unter Umständen als zwingend notwendig erweisen; aber dann sind sie nicht vom Präsidenten dieses Hauses, sondern vom Hause selbst zu treffen. Sache des Verteidigungsausschusses ist es, in seinem Bericht dafür die erforderlichen Unterlagen zu liefern.
    Der Präsident des Hauses kann auch im vorliegenden Fall nur insofern ;in Erscheinung treten, als es ihm der § 7 der Geschäftsordnung des Hauses zur Pflicht macht und ,soweit es seine Eigenschaft als Dienstvorgesetzter des Wehrbeauftragten erfordert. Der § 16 des Gesetzes über ;den Wehrbeauftragten bestimmt, daß der Wehrbeauftragte ,der Dienstaufsicht des Präsidenten des Bundestages untersteht. Der § 5 desselben Gesetzes 'stellt ;den Wehrbeauftragten aber auch ,ausdrücklich von Weisungen frei, unbeschadet der Bestimmungen des § 2 des Gesetzes, wonach der Wehrbeauftragte auf Weisung des Bundestages ,der des Bundestagsausschusses für Verteidigung zur Prüfung bestimmter Vorgänge tätig wird.
    In Anbetracht dieser Rechtslage und des noch nicht geklärten Tatbestandes vermag ich im Augenblick noch nicht zu entscheiden, ob ich als Dienstvorgesetzter des Wehrbeauftragten einzugreifen habe. Ich halte dafür, daß auch zur Beurteilung dieser Frage die Ergebnisse der Untersuchung, die im Verteidigungsausschuß geführt wird, unerläßlich sind. Aus dem gleichen Grunde habe 'ich es auch nicht für richtig gehalten, allgemeine Entschuldigungen entgegenzunehmen und zu veröffentlichen. Auch sie müssen samt den eventuell notwendig werdenden weiteren Konsequenzen auf das Ergebnis einer denkbar objektiven Prüfung gestellt werden. Im übrigen ist sich der Wehrbeauftragte durchaus bewußt, daß er auch für das einzustehen hat, was er in Sachen seines Amtes außerdienstlich verlautbart. Ich habe dem Wehrbeauftragten den Rechts- und den Ehrenschutz zugesagt, auf den er auch dann einen Anspruch hat, wenn sich die eine oder andere seiner Maßnahmen oder Äußerungen als unhaltbar erweisen sollte. Bei dieser Zusage bin ich auch davon ausgegangen, daß der Wehrbeauftragte kein selbständiges Verfassungsorgan ist, sondern ein Hilfsorgan ;des Deutschen Bundestages ist und bleiben sollte, ein Hilfsorgan, das gemeinsam mit dem Verteidigungsausschuß )an der Kontrolle der Bundeswehr mitzuwirken hat, so wie es Verfassung und Gesetz wollen.
    7. Meine Damen und Herren, ich bedaure, dem Hause in diesem Zusammenhang sagen zu müssen, daß eine Vielzahl von teilweise bedrückend ernsten Äußerungen mir auch in diesem Fall wieder deutlich gemacht hat, wie schwer die Bundeswehr im ganzen noch an der Last unserer Geschichte trägt. Sie hat diese Last nichtallein zu tragen; denn wir, das ganze deutsche Volk und der ganze Staat, haben dafür einzustehen. Ich habe den Eindruck, ,daß sich die Bundeswehr dabei jedoch weitgehend alleingelassen fühlt und daß sie darunter heute nicht weniger, sondern mehr noch als vor einigen Jahren leidet. Auch



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    der Herr Wehrbeauftragte hat bei seinen regelmäßigen Vorträgen und Besprechungen bei mir zu erkennen gegeben, daß die Bundeswehr im ganzen in einer höchst ehrenhaften Weise darum ringt, damit und 'mit den noch immer nicht überwundenen Schwierigkeiten eines raschen Aufbaus und eines empfindlichen Personalmangels I fertig zu werden. Dazu kommen die außerordentlichen Belastungen, die sich aus der Bewußtseinslage unserer Zeit ergeben und für die die Bundeswehr nicht verantwortlich gemacht werden kann. Der Staatsbürger in Uniform setzt eben ein hinreichend durchgebildetes staatsbürgerliches Bewußtsein mit seinen großen Rechten und seinen strengen Pflichten voraus. Die Bundeswehr ist überfordert, wenn von ihr erst verlangt wird, daß sie ein solches Bewußtsein nicht nur pflegen und weiterbilden, sondern bei Hunderttausenden erst wecken und schaffen soll.
    Es ist meine Pflicht, das Haus weiter darauf aufmerksam zu machen, daß sich die Bundeswehr offensichtlich häufig und völlig zu Unrecht dadurch verdächtigt fühlt, daß das Versagen einzelner Soldaten — das ,es auch im zivilen Bereich, id. h. bei Zivilisten, überall gibt — allzu rasch und allzu .gern als Symptom einer 'bedenklichen inneren Verfassung der Bundeswehr überhaupt gewertet wird. Das ist nicht erst der Fall, seitdem sich der Wehrbeauftragte außerdienstlich geäußert hat. Aber .es ist kein Zweifel, daß seine Äußerungen inzwischen nicht nur zu einer Art Charakterprotest in der Bundeswehr geführt haben, sondern daß sie — was mir schlimmer erscheint — eine schon zuvor vorhandene Resignation
    vieler pflichtbewußter und ehrenhafter Soldaten gefährlich vertieft haben.
    Meine Damen und Herren, eine Armee kann nicht leben, ohne daß ihr ein waches und klares Ehrbewußtsein zugebilligt wird. Was ihr verweigert werden muß, ist ein Ehrbewußtsein, das für den Uniformträger einen qualifizierteren Charakter oder höheren Rang als für den Zivilisten beansprucht. Der Eindruck, dien ich aus den Berichten und Besprechungen mit dem Wehrbeauftragten und aus zahlreichen Briefen sowie .aus Begegnungen mit Soldaten aller Dienstgrade in diesen Jahren gewonnen habe, ist jedoch nicht der, daß das Zugeständnis eines solchen qualifizierten Sonderbewußtseins verlangt oder erwartet wird. Die Bundeswehr hat jedoch, wie ich glaube, das 'berechtigte Verlangen, vor der Öffentlichkeit und den Organen des Staates nicht fortgesetzt vor die Notwendigkeit gestellt zu werden, ihre Existenz dem eigenen Volk gegenüber stillschweigend zu verteidigen oder zu rechtfertigen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Auch der Mann, der dem Vaterland mit der Waffe dient, hat einen Anspruch auf die Ehrerbietung, die jedem redlichen Dienst für Volk und Staat gebührt. Zwischen mir und dem Wehrbeauftragten Ides Deutschen Bundestages besteht darüber jedenfalls, meine Damen und Herren, unbeschadet aller anderen hin-und hergehenden Äußerungen, Deutungen und Mißdeutungen Übereinstimmung.
    Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.