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ID0413111200

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    Deutscher Bundestag 131. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1964 Inhalt: Begrüßung von Parlamentariern Kanadas . 6395 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Kanka 6375 A Erweiterung der Tagesordnung 6375 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/ 2231) — Erste Beratung — 6375 B Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel (Drucksache IV/ 2341) — Erste Beratung -- 6375 B Wahl der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) als ordentliches Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 6375 D Fragestunde (Drucksachen IV/ 2319, IV/ 2322) Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Bau der 2. Filstalstraße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6376 A, B Riegel (Göppingen) (SPD) . . 6376 A, B Frage des Abg. Dr. Riegel (Göppingen) : Umgehungsstraße Göppingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 6376 B, C, D Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 6376 C, D Frage des Abg. Peiter: Zebrastreifen an Fußgängerüberwegen Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 6376 D Frage des Abg. Peiter: Aufklärung der Öffentlichkeit über die neuen Verkehrsregeln durch das Fernsehen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6377 A, B Peiter (SPD) 6377 A Frage des Abg. Ertl: Brenner-Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6377 B, C Ertl (FDP) 6377 C Fragen des Abg. Peters (Norden) : Baggerungen auf der unteren Ems Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister 6377 D, 6378 B Peters (Norden) (SPD) 6378 B Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Russische Sprachkurse Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . 6378 C, D, 6379 A Hörmann (Freiburg) (SPD) 6378 D, 6379 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1964 Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Förderungswürdige Sprachen Dr. Cartellieri, Staatssekretär 6379 A, B, C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 6379 B, C Frage des Abg. Vogt: Brandt/ Main -Echo Dr. Mende, Bundesminister . . . . 6379 D, 6380 A, C, D, 6381 A, B Vogt (CDU/CSU) . . . 6379 D, 6380 A, D Wehner (SPD) . . . . . . . . . 6380 A Mattick (SPD) . . . . . . . . . 6380 D Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 6381 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6381 B Frage des Abg. Josten: Postamt Mayen Bornemann, Staatssekretär . . . 6381 B Josten (CDU/CSU) 6381 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Drucksache IV/ 2227) — Fortsetzung der Beratung — Blumenfeld (CDU/CSU) 6381 D Gewandt (CDU/CSU) 6385 D Dr. Löbe (FDP) 6387 D Müller (Nordenham) (SPD) . . . 6391 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6392 B Seifriz (SPD) 6395 A Schriftlicher Bericht ,des Haushaltsausschusses über den Antrag der CDU/CSU, SPD, FDP betr. finanzielle Verluste der Binnenschiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/1963, in Verbindung mit Antrag SPD, FDP und Abg. Dr. Müller-Hermann u. Gen. betr. finanzielle Verluste der Küstenschiffahrt und der NordOstsee-Schiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/1963 (Drucksachen IV/ 1076, IV/ 1390, IV/ 2237) Müller (Nordenham) (SPD) . . . 6396 A Gewandt (CDU/CSU) 6396 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache IV/ 651); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/ 2161, zu IV/ 2161) — Zweite und dritte Beratung — Dürr (FDP) . . . . . . 6396 D, 6398 D Bauer (Würzburg) (SPD) . 6398 A, 6399 B Dr. Kanka (CDU/CSU) 6398 C Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) . . . . . . . . 6401 D Busse (FDP) 6402 D Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6403 D Entwurf eines Gesetzes über die Anordnung allgemeiner Zwischenfestsetzungen durchschnittlicher Jahresarbeitsverdienste in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 2304) — Zweite und dritte Beratung — 6405 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Krankenpflege (Drucksachen IV/ 1405, IV/ 2155) Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 6405 C Frau Blohm (CDU/CSU) 6406 C Frau Dr. Heuser (FDP) 6406 C Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für getrocknete Pflaumen) (Drucksache IV/ 2311) . . . . . . . . 6407 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Mittelstandsfragen über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr stärkere Berücksichtigung freier Berufe bei staatlichen Aufträgen (Drucksachen IV/ 384, IV/ 2302) 6407 A Nächste Sitzung 6407 C Anlagen 6409 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1964 6375 131. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 13. 6. Frau Albertz 12. 6. Arendt (Wattenscheid) * 13. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Dr. Aschoff 12. 6. Dr. Atzenroth 12. 6. Bading * 13.6. Dr.-Ing. Balke 12. 6. Bauer (Würzburg) * 13. 6. Bausch 12.6. Bazille 12.6. Bergmann * 13. 6. Berkhan * 13.6. Birkelbach 12. 6. Fürst von Bismarck * 13. 6. Blachstein * 13.6. Dr. Bleiß 12.6. Dr. h. c. Brauer 12.6. Frau Brauksiepe 12.6. Dr. Brenck 12.6. Dr. von Brentano 4. 7. Dr. Burgbacher * 13.6. Corterier * 13. 6. Cramer 12.6. Deringer * 13. 6. Dr. Dichgans * 13.6. Dr. Dittrich 12.6. Eisenmann 12.6. Frau Dr. Elsner * 13.6. Erler 12. 6. Etzel 12.6. Even (Köln) 12.6. Faller * 13. 6. Figgen 12. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 13. 6. Dr. Franz 12. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 13.6. Dr. Furler * 13. 6. Geiger 12.6. Glombig 12. 6. Dr. h. c. Güde 20.6. Günther 12. 6. Haage (München) 12. 6. Hahn (Bielefeld) * 13. 6. Dr. Hamm (Kaiserlautern) 16.6. Hammersen 12.6. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Heiland 12.6. Dr. Dr. Heinemann 12.6. Dr. Hellige 2. 7. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27. 6. Frau Dr. Hubert * 13.6. Hübner 12. 6. Illerhaus * 13. 6. Jacobi (Köln) 12. 6. Jacobs * 13. 6. Dr. h. c. Jaksch 12. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Kahn-Ackermann * 13. 6. Klinker * 13. 6. Könen (Düsseldorf) 12. 6. Dr. Kopf * 13.6. Kraus 12.6. Dr. Kreyssig * 13. 6. Kriedemann * 13. 6. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Freiherr von Kühlmann-Stumm 12.6. Kulawig * 13. 6. Leber 12. 6. Lenz (Brühl) * 13: 6. Lenze (Attendorn) 12.6. Lermer * 13.6. Dr. Lohmar 12.6. Dr. Löhr 12. 6. Frau Lösche 12. 6. Lücker (München) * 13. 6. Margulies * 13. 6. Dr. Martin 12. 6. Maucher 12. 6. Mauk * 13.6. Frau Dr. Maxsein * 13.6. Frau Meermann 12.6. Memmel * 13.6. Menke 30.6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 12.6. Dr. von Merkatz * 13.6. Metzger 26. 6. Dr. Meyer (Frankfurt) * 13. 6. Michels 12. 6. Dr. Miessner 12.6. Neumann (Allensbach) 12.6. Nieberg 12. 6. Paul * 13. 6. Dr.-Ing. Philipp 12. 6. Frau Pitz-Savelsberg 12. 6. Frau Dr. Probst * 13.6. Rademacher 13.6. Ramms 12. 6. Reitz 12. 6. Frau Renger * 13. 6. Richarts * 13.6. Rohde * 13.6. Dr. Schmid (Frankfurt) * 13. 6. Schoettle 12. 6. Frau Schroeder (Detmold) 12. 6. Dr. Seffrin * 13.6. Seidl (München) * 13.6. Dr. Serres * 13.6. Seuffert * 13.6. Spitzmüller 12.6. Dr. Starke * 13. 6. Dr. Stoltenberg 12. 6. Storch * 13.6. Storm 12.6. Strauß 18.6. Striebeck 12.6. Frau Strobel * 13.6. Dr. Süsterhenn * 13.6. Unertl 13. 6. Dr. Wahl* 13.6. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Wegener 13. 6. Weinkamm* 13. 6. Welslau 13. 6. Werner 12. 6. Wienand * 13. 6. Dr. Willeke 13. 6. Wischnewski 13. 6. Dr. Zimmer * 13. 6. Dr. Zimermann (München) 12. 6. Zoglmann 12. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Hahn (Heidelberg) 16. 6. Lenz (Bremerhaven) 27. 6. Leukert 16. 6. Dr. Müller-Hermann * 20. 6. Seidel (Fürth) 20. 6. Anlage 2 Umdruck 473 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Drucksache IV/ 2227). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. dem Bundestag so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. Oktober 1964 den Entwurf eines Gesetzes über die Förderung der deutschen Seeschiffahrt („Blauer Plan") vorzulegen, der die Voraussetzung a) zur Konsolidierung und Rationalisierung der leistungsfähigen Reedereien einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, b) zum Bau von 1,5 Mio BRT (jährlich ca. 300 000 BRT) auf deutschen Werften schafft; 2. den „Blauen Plan" mit den norddeutschen Küstenländern unter Berücksichtigung der im 3. Memorandum der Küstenländer über die Lage der Seeschiffahrt in der Bundesrepublik gemachten Vorschläge abzustimmen; 3. in den Bundeshaushaltsplan ab 1965 ausreichende Mittel einzusetzen, die es gestatten, ab 1. Januar 1965 die Wettbewerbslage der deutschen Seeschiffahrt über ein fünfjähriges Förderungsprogramm („Blauer Plan") nachhaltig zu verbessern. Bonn, den 9. Juni 1964 Erler und Fraktion * Für die Teilnahme an einer Gemeinsamen Sitzung des Europäischen Parlaments und der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 3 Umdruck 476 Antrag der Abgeordneten Blumenfeld, Dr. Müller-Hermann, Gewandt, Dr. Artzinger, Dr. Stecker, Stein und Fraktion der CDU/CSU, Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms, Peters (Poppenbüll) und Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Drucksache IV/ 2227). Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, daß die Lage der deutschen Seeschiffahrt und des deutschen Schiffbaus zu ernsten Besorgnissen Anlaß gibt. Trotz weitreichender Hilfen des Bundes und der Länder, die der deutschen Handelsflotte bei ihrem Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg zuteil geworden sind, stellen Kapitalstruktur und Kostenlage der deutschen Reedereien immer noch schwere Wettbewerbsnachteile dar. Vielfältige Maßnahmen des Auslands zur Förderung der eigenen Handelsflotten wie z. B. steuerliche Begünstigungen, direkte staatliche Subventionen, Ladungslenkung, Flaggenprotektion u. a. verschärfen seit Jahren die Lage. Wettbewerbsverfälschende Maßnahmen des Auslands beeinträchtigen auch die Ertragslage des deutschen Schiffbaus immer nachhaltiger. Seeschiffahrt wie Schiffbau unterliegen gleichzeitig dem Zwang, ihre Betriebe wegen des schnell voranschreitenden Strukturwandels in Welthandel, Seeverkehr und Schiffbau umgehend und durchgreifend zu modernisieren und rationalisieren. IL Die Bundesregierung wird daher ersucht, 1. dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seeschiffahrt so rechtzeitig vorzulegen, daß er bereits für das Haushaltsjahr 1965 voll wirksam werden kann, und in diesem Entwurf im Rahmen eines mehrjährigen Strukturprogramms vorzusehen a) Maßnahmen zu einer allgemeinen Verbesserung der Kapitalstruktur der deutschen Seeschiffahrt, b) Maßnahmen zu einer Verbesserung der Kostenlage der deutschen Reedereien; 2. darauf hinzuwirken, daß der Weg der Sonderabschreibungen auf Seeschiffe, wie sie die Bundesregierung im Steuer-ÄnderungsGesetzentwurf vorgesehen hat, zu einem nachhaltigen Beitrag zur Kapitalstrukturverbesserung der deutschen Handelsflotte ausgestaltet wird; 3. dem Deutschen Bundestag gleichfalls rechtzeitig zum Haushaltsjahr 1965 einen Gesetzentwurf zur Beseitigung der Wettbewerbsnachteile des deutschen Schiffbaus vorzulegen und darin vorzusehen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1964 6411 a) Maßnahmen zur Unterstützung der Rationalisierungsbestrebungen deutscher Werften, b) Maßnahmen, die es dem deutschen Schiffbau gestatten, inländischen wie ausländischen Auftraggebern Finanzierungsbedingungen zu bieten, die der gegenwärtigen Situation im Weltschiffbau entsprechen; 4. in diesen Gesetzentwürfen der Tatsache Rechnung zu tragen, daß die deutsche Seeschiffahrt ihre Bedeutung als „geborener" Auftraggeber der deutschen Werftindustrie auch in Zukunft behalten kann. III. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag baldmöglichst und eingehend über die Lage der deutschen Binnenschiffahrt zu berichten. Bonn, den 9. Juni 1964 Blumenfeld Eisenmann Dr. Müller-Hermann Dr. Löbe Gewandt Rademacher Dr. Artzinger Ramms Dr. Stecker Peters (Poppenbüll) Stein Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 478 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betreffend finanzielle Verluste der Binnenschiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/63 (Drucksachen IV/ 1076, IV/ 2237). Der Bundestag wolle beschließen: Die im Außerordentlichen Haushalt des Rechnungsjahres 1964 bei Kap. A 1202 Tit. 530 ausgebrachten 3 Mio DM werden um 12 Mio DM auf 15 Mio .DM erhöht. Die Deckung soll in Ausgabeersparnissen des Verkehrshaushalts 1964 — ordentlicher Teil — gesucht werden. Bonn, den 9. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 475 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen IV/ 651, IV/ 2161). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 4 a wird gestrichen. Bonn, den 10. Juni 1964 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 474 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Bauer (Würzburg), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen IV/ 651, IV/ 2161). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: „5. In § 94 Abs. 1 werden die Worte „gemeingefährliche Handlungen (§§ 308, 315, 315 a Abs. 1 Nr. 1, §§ 316b, 317, 321, 324)" ersetzt durch die Worte „gemeingefährliche Handlungen (§§ 308, 315 Abs. 1 bis 3, 315 b Abs. 1 bis 3, §§ 316 b, 317, 321, 324)". 2. Die Eingangsworte des Artikels 6 erhalten folgende Fassung: „§ 59 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung vom 10. Januar 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 9), zuletzt geändert durch das Gesetz vom ... 1964 (Bundesgesetzbl. 1. S. ...), erhält folgende Fassung:". Bonn, den 9. Juni 1964 Hoogen Hirsch Bewerunge Dr. Müller-Emmert Brück Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Freiherr Busse von Vittinghoff-Schell Dorn Dr. Weber (Koblenz) Eisenmann Dr. Winter Dr. Krümmer Bauer (Würzburg) Rademacher Brünen Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 10. Juni 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seuffert (Drucksache IV/ 2280 Fragen X/3, X/4 und X/5 *) : Die Fragen beantworte ich wie folgt: Frage X/3: Die Bundesregierung beabsichtigt, demnächst zur Klarstellung durch eine Verordnung nach § 77 Abs. 2 des Zollgesetzes die Begriffsabgrenzung *) Siehe 129 Sitzung Seite 6257 A 6412 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1964 für Bitumen im Zolltarif zu beseitigen. Sie wendet schon jetzt die Begriffsabgrenzung nach dem TarifAvis des Brüsseler Zollrats von Juli 1962 an und beabsichtigt, sie auch in die nationalen Rechtsvorschriften zu übernehmen. Sie erfüllt damit eine Verpflichtung, die sie durch den Beitritt zum Abkommen über das Zolltanifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife übernommen hat. Frage X/4: Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht, daß die Übernnahme des Brüsseler Tarifierungs- Hinweises die Rechtslage für die Mineralölsteuerbelastung der etwa betroffenen Waren, hier mancher Mengen von Heizbitumen, unberührt lassen würde. Sie ist vielmehr der Ansicht, daß diese Waren, soweit sie infolge einer gewandelten Anschauung über den Inhalt der Warenbegriffe heute als Schweröle anzusehen sind, auch der Mineralölsteuer unterliegen. Die gewandelte Anschauung kommt in dem Tarif-Avis zum Ausdruck. Frage X/5: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die geltende Fassung des Zolltarifs der Anwendung des Brüsseler Tarif-Avis nicht entgegensteht. Im Zolltarif sind nicht die Waren mit einem bestimmten Merkmal positiv zu Bitumen erklärt; die Fassung besagt vielmehr, daß andere als solche Waren nicht Bitumen sein können. Es wird also auch dann, wenn der Brüsseler Tarif-Avis angewandt wird, „nach dem Zolltarif in der geltenden Fassung verfahren". Die vorgesehene Änderung der Tariffassung dient nur der Klarstellung.
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    Rede von Hannsheinz Bauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist notwendig, zu diesem Gesetzentwurf, der so lange im Schoß des Bundestages geruht hat und der nun endlich in das Stadium der Wirksamkeit hineinkommt, ein Wort zu sagen,
    *) Siehe Anlage 6 und zwar insbesondere deshalb, weil er Auswirkungen für uns alle haben wird. Ich möchte erinnern an die Situation des Jahres 1960, als der erste Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs vorgelegt worden ist. Damals ist ein kleiner Entrüstungssturm losgegangen. Ein Verkehrspsychologe hat sich in dem Sinne geäußert, es werde hier ein Bombenteppich gelegt. Ein anderer hat von einem Stück Terror gesprochen, das sich in den beabsichtigten Maßnahmen dokumentiere, und ein Verkehrssoziologe, sogar Lehrstuhlinhaber, hat gemeint, Maßnahmen dieser Art erzeugten allenfalls eine vorübergehende Abschreckung, und hier zeige sich der letzte Verzweiflungsakt eines Bankrotteurs, der nach dem sprichwörtlichen Strohhalm greife. Nun, ich möchte meinen, solch schrille Töne sind ebenso fehl am Platz wie der in jüngster Zeit erhobene Unkenruf, daß man sich mit diesem Entwurf in Richtung auf ein Volk von Vorbestraften bewege.
    Zunächst ist zu sagen, daß dieser dem Bundestag vorgelegte Entwurf gegenüber dem ersten von 1960 in einigen Punkten gemildert worden ist und daß darüber hinaus in den Beratungen des Ausschusses weitere Giftzähne gezogen werden konnten. Man sollte auch nicht unterschätzen, daß die Verabschiedung im Ausschuß einhellig gewesen ist 'und in der Substanz ja auch bis jetzt keine Änderungsanträge gestellt worden sind. Sicherlich bringt die Vorlage einige entscheidende Änderungen; sie sind jedoch keineswegs so revolutionär, daß unser Volk von Verkehrsteilnehmern auch nur in etwa in Unruhe geraten müßte. Ich möchte in Anbetracht der knappen Zeit einige wenige Punkte stichwortartig herausgreifen.
    Da ist zunächst das eingeführte Fahrverbot, eine kurzfristige Ausschaltung eines Delinquenten aus dem Verkehr, wenn er zu Gefängnis oder Geldstrafe verurteilt worden ist. Es hat die Bedeutung einer Nebenstrafe etwa im Sinne einer Mahnung, eines Denkzettels für die Zukunft und hat nur eine Dauer zwischen einem und drei Monaten. Demgegenüber ist die Entziehung der Fahrerlaubnis durch eine Schere, eine Lücke von drei Monaten abgegrenzt. Dadurch ist schon einmal dem Richter ein Ausweichen auf die leichtere Nebenstrafe des Fahrverbots genommen. Es handelt sich hier um eine Maßregel der Sicherung und Besserung und um eine längerfristige Ausschaltung von einem halben Jahr bis zu fünf Jahren Dauer aus dem Verkehr. Diese Entziehung der Fahrerlaubnis ist an recht strenge Voraussetzungen geknüpft. Es muß schon ein gravierenderer Verstoß vorliegen, wenn es soweit kommt, im einzelnen entweder eine Straßenverkehrsgefährdung — im großen und ganzen identisch mit dem, was man gerne als die sieben Todsünden im Verkehr bezeichnet hat, im einzelnen nachzulesen 'im § 315 c unserer Vorlage — oder die Verkehrsflucht oder die Volltrunkenheit in Beziehung auf eine Straßenverkehrsgefährdung oder Unfallflucht.
    Aber dies alles bedeutet nur dann Führerscheinentzug, wenn sich aus der Tat ergibt, daß der Täter zur Führung von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Die erwähnten sieben Todsünden im Verkehr, also



    Bauer (Würzburg)

    praktisch die gängigsten und unfallhäufigsten Tatbestände, führen wiederum nur dann in die Gefahrenzone einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit, wenn der Täter grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt hat und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet hat. Sie sehen also: ein ganzes Bündel von Voraussetzungen. Dabei ist sehr wesentlich, daß der Ausschuß noch eine Entschärfung beschlossen hat. Es soll nicht ein sozusagen automatischer Entzug erfolgen, wenn sich diese genannten Umstände aus dem Tathergang objektiv nachweisen lassen, wie es der Entwurf ursprünglich vorgesehen hatte, sondern es soll eine Berücksichtigung auch nach der subjektiven Seite des Täters möglich sein, wenn dieser z. B. jahrelang unfallfrei und ohne Verstöße gefahren ist.
    Nun erweist es sich als notwendig, ein Wort auch zu den schwierigsten .oder umstrittensten Fragen zu sagen, zu den Alkoholdelikten. Es muß erwähnt werden, daß alle Wünsche der Kollegen des Verkehrsausschusses, der ja mitberatend war, berücksichtigt worden sind. Nur in einem Punkt hat der Rechtsausschuß nicht folgen können, und zwar in der Frage der Alkoholtatbestände.
    BE muß zunächst einmal zugegeben werden, daß diese Alkoholtatbestände noch schwerwiegender sind als die erwähnten sieben Todsünden im Straßenverkehr, diese typischen Verstöße an sich, weil unter dem Vorzeichen Alkohol ja alles andere in der Regel :subsumiert wird. Auf das Konto „Alkohol kommen schließlich für das Jahr 1963, bezogen auf Fahrzeuginsassen und Fußgänger, über 3000 Tote. Im ersten Halbjaher 1963 mußte in .32 464 Fällen, im Bristen Halbjahr 1962 in 27 392 Fällen der Führerschein auf Grund des Alkoholtatbestandes entzogen werden. Man kann also davon ausgehen, daß die Unfälle aus Trunkenheit am Steuer nicht zurückgehen, sondern weiter ,ansteigen.
    Außerdem sei angemerkt, daß der Ausschuß schließlich an der Tatsache nicht vorbeigehen konnte, daß die gefählichsten Verkehrsdelinquenten, insbesondere die mit Dauerneigung zu Unfällen, sich noch am ehesten durch 'eine kürzere oder längere Wegnahme des .Führerscheins und eine individuell abgestufte Geldstrafe einigermaßen beeindrucken lassen.
    Die Abstufung des Verkehrsdelikts unter Alkoholeinwirkung von der Übertretung zum. Vergehen hat sich aus weiteren zwei Gründen angeboten. Einmal steht die Umwandlung der Übertretungen in Ordnungswidrigkeiten im Zuge der Strafrechtsreform so gut wie bevor, und man kann das Alkoholverkehrsdelikt schlechthin zukünftig wohl kaum mehr als Übertretung oder Ordnungswidrigkeit passieren lassen. Zum anderen muß auch die Tendenz der Rechtsprechung gesehen werden, die in den letzten Jahren ganz überwiegend in die Richtung einer Verschärfung gegangen ist. Gewisse regionale Unterschiedlichkeiten, wie z. B. eine in manchen Gebieten zu beobachtende raschere Wiederaushändigung ides Führerscheins, sollen und müssen im Sinne der überwiegenden Zahl der Urteile einreguliert werden. Wir kommen auch nicht daran vorbei, daß das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten von diesem Bundestag so gut wie sicher nicht mehrverabschiedet wird und daß man auf diesem Sektor kaum ibis weit in die nächste Legislaturperiode hinein warten kann. Außerdem hat die Sache noch eine bedauerliche Kehrseite insofern, als die Entkriminalisierung der Unzahl kleinerer Verstöße dadurch aufgehalten wird. Deshalb ist die Forderung zu 'erheben, daß der Entwurf Ides Ordnungswidrigkeitengesetzes so bald wie möglich vorgelegt unid seine Beratung in Angriff genommen wird. Eine Vorwegnahme der Alkoholtatbestände im Verkehr im Sinne einer Klassifizierung als Vergehen erweist sich also in der Tat als notwendig, und zwar nicht etwa nur für Straßenverkehrsfahrzeuge im rein technischen Sinn, sondern ebenso für .Schienenfahrzeuge, Schwebebahnen, Wasser und Luftfahrzeuge. Dabei möchte ich ausdrücklich sagen, daß die berüchtigte Pro-Mille-Grenze ausgeklammert worden ist, daß also die bisherige Praxis hinsichtlich der Feststellung der Fahruntüchtigkeit erhalten bleibt.
    Nun zwei kleinere Neuerungen. Eine hat sich aus der Situation ergeben: Neben Gefängnis- bzw. Geldstrafe kann der Täter mit der Einziehung des ihm gehörenden Fahrzeugs bestraft werden, der selbst ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein gefahren ist oder als Halter eines Fahrzeugs dies angeordnet oderzugelassen hat. Ebenso ist die Einziehrung dann statthaft, wenn der Täter sein Fahrzeug vorsätzlich ohne .gültigen Haftpflichtversicherungsvertrag gebraucht oder den Gebrauch zugelassen hat.
    Schließlich kann man es letztlich als 1Fortschritt bezeichnen, daß man eine neue Bestimmung eingefügt hat, nach der unter bestimmten Voraussetzungen Beschränkungen z. B. im Tanklastverkehr zum Schutze von Wassereinzugsgebieten und Heilquellen erlassen werden können.
    In zwei wichtigen Punkten — und damit spreche ich die Verfahrensprobleme an — ist der Ausschuß dem Regierungsentwurf nicht gefolgt. Einmal ist der Fortfall der Revisionsmöglichkeit im Sinne letztinstanzlicher Überprüfung im Verkehrsprozeß fallengelassen worden, und zum zweiten hat man die vorgeschlagene Einschränkung in der Beweiserhebung abgelehnt. Sie sehen also, daß die Linie des Ausschusses klar in die Richtung gegangen ist, das Rechtsschutzbedürfnis des Angeschuldigten über den Gedanken einer Straffung und Beschleunigung der Verfahren in Verkehrsstrafsachen zu stellen.
    Damit ist allerdings ein wunder Punkt angesprochen. Es ist nämlich im Gesetz so gut wie nichts mehr enthalten, was zu einer schnelleren Abwicklung der Verfahren bei den in der StraßenverkehrsGerichtsbarkeit ertrinkenden Gerichten beitragen könnte.

    (Abg. Jahn: Sehr wahr!)

    Wir meinen, daß mit der Bereinigung dieser Mißlichkeit nicht gewartet werden sollte, sondern daß schon früher etwas getan werden müßte, da ja eine Strafprozeßreform in ziemlich weiter Ferne zu liegen scheint. Ich darf dabei die Vorstellung und den Wunsch äußern, daß Bundesjustizministerium und Länderjustizverwaltungen im Zusammenwirken ge-



    Bauer (Würzburg)

    wisse Impulse geben und verstärkte Bemühungen an den Tag legen, um eine Konzentration von Verkehrsstrafsachen bei bestimmten Abteilungen der Amtsgerichte oder aber die Schaffung von Bezirksgerichten auf dem Verkehrssektor voranzutreiben. Jedenfalls ist eine Besserung im Hinblick auf Schnelligkeit und Straffung der Verfahren dringend geboten.
    Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal ausdrücklich festhalten, daß dieses Gesetz keine Veranlassung bietet, zum Kraftfahrerschreck oder gar zum Alptraum der Verkehrsteilnehmer zu werden. In ihm sind weder umstürzende Neuerungen noch revolutionierende Strafdrohungen oder -verschärfungen eingebaut. Es handelt sich im großen und ganzen um maßvolle Änderungen, und zwar mit der Zielsetzung, auf dem Justizsektor einen Beitrag in einer Situation zu leisten, die nun einmal gekennzeichnet ist durch über 14 000 Verkehrstote, 409 000 Verletzte und beinahe 5 Milliarden DM volkswirtschaftlicher Einbuße pro anno.
    Vielleicht ist am Ende einer so ausgedehnten Debatte über Verkehrsfragen und -gesetze auch noch eine Anregung erlaubt. Niemand gibt sich der Illusion hin, daß die Jurisprudenz einen entscheidenden Einfluß auf die Verkehrsmisere auf den bundesrepublikanischen Straßen haben kann.

    (Abg. Jahn: Sehr wahr!)

    Der Entwurf ist nicht mehr und nicht weniger als ein Baustein in einer Kette von Maßnahmen, einer Serie von Notwendigkeiten auf dem Verkehrssektor. Der Hebei zur Sieuerung der Schwierigkeiten im Straßenverkehr dürfte nun einmal anzusetzen sein zunächst im verstärkten und schnelleren Bau von noch mehr und noch besseren Straßen, in zweiter Linie in einer Entlastung der innerstädtischen Verkehrsnetze, vornehmlich aber — und jetzt kommt ein Punkt, der mir sehr wichtig ist — durch eine wirksame Verkehrserziehung und -aufklärung auf allen Ebenen als bestem Mittel zur Eindämmung von Verkehrsdelikten, mit dem großen Endziel einer Anhebung der Fahrmoral und der Verkehrsdisziplin unter dem Leitwort: Mehr Ritterlichkeit, Anstand und Gesittung im Straßenverkehr.

    (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP.)

    Gefährlich sind fast ausschließlich die grob verkehrswidrig und rücksichtslos Handelnden. Ihnen soll dieser längst überfällige und aus der Not geborene Entwurf begegnen. Die Masse der sorgfältig und korrekt handelnden Verkehrsteilnehmer braucht das Gesetz in der Tat nicht zu fürchten.
    Schließlich eine letzte Anmerkung. Das beste Straßenverkehrssicherungsgesetz muß in der heutigen Situation so ,gut wie ohne Wirkung bleiben, wenn man nicht gewisse Prinzipien in Richtung auf ein Mindestmaß an Gemeinsinn zum Tragen kommen läßt. Ich meine, auf deutschen Straßen täte etwas mehr an praktiziertem Gemeinschaftsgeist als Ausfluß wirklich staatsbürgerlicher Gesinnung dringend not. Das schließt zunächst das Erkennen, aber auch die Anerkennung des Grundsatzes in sich, daß die Teilnahme am Verkehr ein Stück Partnerschaft, ein Aufeinanderangewiesensein in einer Gemeinschaft bedeutet mit der Maßgabe, daß der brutale Ellbogenverkehrsteilnehmer mit dem Leitwort vom Recht des Stärkeren im Straßenverkehr außer sich selbst auch andere gefährdet und daß sein Verstoß sich ebenso auf seine Nachbarn, auf seinen Vordermann oder Hintermann im Verkehr auswirken wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Zum zweiten sollte man doch die in der deutschen Offentlichkeit gestellte Frage unterstreichen dürfen, ob es angesichts der ohnehin überlasteten Straßen, angesichts der ohnehin unaufhaltsam wachsenden Verkehrsdichte nützlich ist, Tausende neuer Lastzüge auf diese Verkehrswege zu schicken, und ob damit nicht die Gefahr einer gewissen Schmälerung der Sicherheit auftaucht oder die Sicherheit weiter eingeschränkt, vielleicht sogar illusorisch gemacht wird. Ich glaube, daß wir auch mit den besten Gesetzen Schiffbruch erleiden, wenn hier nicht eine gewisse weise Beschränkung erreicht werden kann. Insofern sind von dem zu verabschiedenden Entwurf keine Wunder zu erwarten. Man kann in ihm einen Baustein mehr im Gesamtgebäude Verkehr sehen, und in diesem Sinne stimmt ihm die SPD-Fraktion zu.

    (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Freiherr von Vittinghoff-Schell.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Freiherr Felix von Vittinghoff-Schell


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU wird dem Zweiten Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs in der vom Rechtsausschuß beschlossenen Fassung ihre Zustimmung geben.
    Es könnte Bedenken hervorrufen, daß mit diesem Gesetz einige Bestimmungen der großen Strafrechtsreform vorweggenommen werden. Wir sind aber der Meinung — die übrigens auch im Rechtsausschuß einhellig vertreten wurde —, daß diese Vorwegnahme einfach eine Notwendigkeit ist, zumal ein sehr ähnlicher Gesetzentwurf bereits in der vorigen Legislaturperiode eingebracht und nur aus Zeitgründen nicht mehr verabschiedet worden war.
    Die schon damals gültigen Gesichtspunkte für eine wenigstens teilweise Novellierung im Verkehrsstrafrecht müssen heute verstärkt gelten, da das Tempo der Motorisierung sich weiterhin beschleunigt hat und die Ziffern der Unfallstatistik sich nach wie vor in erschreckender Höhe bewegen. Die am Mittwoch 'in diesem Hohen Hause geführte Debatte über die Verkehrspolitik hat diese Tatbestände denn auch — vielleicht mit einer etwas anderen Blickrichtung — noch einmal in das volle Licht der allgemeinen Diskussion gerückt. Ich brauche darauf nicht näher einzugehen. Ebenso beabsichtige ich nicht, näher auf die Einzelbestimmungen des Gesetzes einzugehen. Das hat, glaube ich, vorhin Herr Kollege Bauer in erschöpfender Weise getan.



    Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell
    Mit zwei wichtigen Problemen befaßt sich dieser Gesetzentwurf, der ja auch nur als Teillösung gedacht ist, noch nicht. Da ist einmal die Frage der gesetzlichen Fixierung eines als Gefahrengrenzwert verstandenen Blutalkoholwertes. Es ist unbestritten, daß der Tatbestand der Trunkenheit am Steuer einer grundsätzlichen Neuordnung bedarf. Doch glaubt sich die Bundesregierung noch nicht im Besitz aller für einen Gesetzentwurf notwendigen Fakten. Sie hat einen Gesetzentwurf angekündigt, sobald die wissenschaftliche Durchleuchtung dieses Problems abgeschlossen ist, was, wie wir hoffen, in Kürze der Fall sein wird.
    Der zweite sehr bedeutende Problemkreis, den der vorliegende Entwurf noch nicht behandelt, ist die Umgestaltung der Übertretungen in — je nachdem — Ordnungswidrigkeiten oder Vergehen, wie das im Entwurf zum Strafgesetzbuch vorgesehen ist. Um hier weiterzukommen, muß zunächst das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten umgestaltet werden, da es in seiner gegenwärtigen Form nicht geeignet ist, die schlagkräftige und schnelle Ahndung der massenweise vorkommenden leichteren Verkehrsverstöße zu gewährleisten. Auch hier hat die Bundesregierung die baldige Vorlage eines Gesetzentwurfes angekündigt.
    Sehr allgemein ausgedrückt läßt sich überhaupt sagen, daß auf dem Gebiete des Verkehrsstrafrechtes die Aufgabe des Gesetzgebers — es ist gewiß eine sehr schwierige Aufgabe — die ist, das Massenproblem mit rechtsstaatlich vertretbaren Mitteln
    B) zu lösen. Zur Veranschaulichung der Größenordnungen, um die es hier geht und mit denen sich unsere Justiz konfrontiert sieht, hier einige Zahlen aus dem Jahre 1962, wobei ich vorausschicken muß, daß es sich um Schätzungen und Berechnungen handelt. Exakte Zahlen weist die Justizstatistik auf diesem Gebiet nicht aus.
    1. Gerichtliche Strafverfügungen oder jugendgerichtliche Verfügungen wegen einer Verkehrsübertretung: rund 1 150 000;
    2. Strafbefehle in Verkehrs-
    sachen: rund 350 000;
    3. Verurteilungen wegen Verkehrsübertretungen: rund 50 000;
    4. Verurteilungen auf Grund einer Hauptverhandlung wegen Verkehrsvergehen: rund 231000.
    Die letzte Berechnung ist für das Jahr 1960 erstellt worden. Doch kann man davon ausgehen, daß sich die Zahl in der Zwischenzeit nicht allzu erheblich verändert hat. Es ergibt sich also, daß die Gerichte der Bundesrepublik im Jahre 1962 ungefähr 1,8 Millionen Verurteilungen in Verkehrssachen ausgesprochen haben.
    Für jeden dieser 1,8 Millionen Fälle, meine Damen und Herren, muß der ganze Apparat unserer Strafrechtspflege in Aktion treten, ein Apparat, der primär für ganz andere Dinge zur Verfügung stehen sollte, nämlich für die Bekämpfung der echten Kriminalität, wobei natürlich keineswegs verkannt werden soll, daß auch unter den Verkehrsverstößen Straftaten sind, die durchaus kriminellen Charakter tragen.
    Aus diesen Zahlen geht meines Erachtens eindeutig hervor, ein wie vordringliches Anliegen es ist, alle Rechtsverstöße, die nach sozialethischer Bewertung keinen kriminellen Vorwurf begründen, in Ordnungswidrigkeiten umzuwandeln und damit aus der herkömmlichen kriminalrechtlichen Behandlung auszuscheiden. Die Belastung der Justiz mit Verkehrsdelikten hat ein Maß erreicht, das nicht mehr als erträglich bezeichnet werden kann.
    Natürlich besteht dieses Problem auch in anderen Ländern, und man ist hier wie dort um optimale Lösungen bemüht. Manche dieser Länder sind uns weit voraus, ganz einfach deshalb, weil sie schon viele Jahrzehnte länger als wir mit starkem Straßenverkehr, vor allem Autoverkehr, zu tun haben, wie wir es eigentlich erst seit wenigen Jahren erleben. So haben die Vereinigten Staaten von Nordamerika mit ihrem Ticket-Verfahren bei Verkehrsverstößen, dem ich im übrigen in dieser Form in keiner Weise das Wort reden will, zumindest das Massenproblem, das die Justiz in solchem Ausmaße belastet, gelöst. Wir sollten uns bei unseren Überlegungen die Erfahrung anderer Länder — mutatis mutandis, versteht sich — zunutze machen. Übrigens konnten wir bei den Ausschußberatungen feststellen, daß entsprechende rechtsvergleichende Studien im Bundesjustizministerium erfreulicherweise ständige Übung sind.
    Ein Wort noch zur künftigen Entwicklung des Verkehrsstrafrechts. Ich könnte mir vorstellen, daß eines Tages dieses Gebiet des Strafrechts — ganz einfach durch den Zwang der Verhältnisse — das erste sein wird, auf dem wir eine gesamteuropäische Regelung finden werden. Das mag reichlich optimistisch, ja heute vielleicht geradezu utopisch klingen, denn eine Vereinheitlichung der Verkehrsregeln in Europa wäre dafür natürlich die erste Voraussetzung. Aber wir haben mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß die europäischen Regierungen über diesen Punkt verhandeln, und wir möchten hoffen und wünschen, daß es da in absehbarer Zeit zu einer Übereinkunft kommt.
    Ich bitte das Hohe Haus, dem vorliegenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu geben und mit uns dafür zu wirken, daß nun auch die dringenden von mir erwähnten Probleme, die in diesem Gesetzentwurf noch nicht gelöst werden konnten, baldigst in Angriff genommen und einer guten Lösung zugeführt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)