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    Deutscher Bundestag 128. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1964 Inhalt: Nachruf auf Ministerpräsident Nehru Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6169 A Nachruf auf Abg. Frau Dr. Rehling Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6169 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 6170 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (Druck- sache IV/2296) Dr. Lauritzen, Minister des Landes Hessen . . . . . . 6170 A Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Duvieusart . . . . 6179 D Fragestunde (Drucksachen IV/2280, IV/2293) Frage des Abg. Dr. Kempfler: Ausbau der B 20 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6171 B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 6171 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Senkung der Frachttarife der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6171 D, 6172 A, B Schmidt (Kempten) (FDP) 6172 A Ramms (FDP) 6172 B Fragen des Abg. Faller: Verkehrsstauungen auf der RheintalGotthard-Strecke 6172 C Fragen des Abg. Bazille: Raststätte an der Autobahn WeinsbergWalldorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6172 C, D, 6173 A, B, C Dr. Mommer (SPD) . . 6172 D, 6173 A, C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 6173 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Eisenbahnunglück vom April 1964 in Ludwigsburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6173 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6173 D Fragen des Abg. Müller (Worms) : Baumanpflanzungen an Straßen in Rheinhessen und Rheinland-Pfalz . . 6173 D, 6174 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Verkehrsvorrecht für Kranken- und Unfallhilfswagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6174 B, D, 6175 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . 6174 D, 6175 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 Frage des Abg. Seibert: Belastung der Straßen durch schwere Fahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6175 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6175 D Frage des Abg. Seibert: Folgeschäden von Straßenverkehrsunfällen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6175 D Frage des Abg. Seibert: Aufwendungen für die Verkehrsüberwachung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6176 D Frage des Abg. Schwabe: Deutsche Ferienstraße Alpen—Ostsee Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6176 B, D Schwabe (SPD) . . . . . . . 6136 C, D Fragen des Abg. Felder: Autobahnausfahrt nördlich Schnaittach 6176 D, 6177 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Weinsorten auf der Speisekarte der Deutschen Schlafwagengesellschaft Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6177 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 6177 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 6177 C Frage des Abg. Wendelborn: Linksabbieger Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6177 D, 6178 A Wendelborn (CDU/CSU) . 6177 D, 6178 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Kennzeichnung von Wanderparkplätzen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6178 B, C Dürr (FDP) 6178 C Frage des Abg. Fritsch: Zeitschriftaufsatz über „Mangelhafte Flugsicherung" Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6178 D, 6179A, B, C, D Fritsch (SPD) 6178D, 6179 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 6179 B Börner (SPD) . . . . . . . . 6179 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 6179 D Frage des Abg. Weigl: Verbeamtung des Flugsicherungspersonals Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6180 A, B Dröscher (SPD) 6180 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6180 C Fragen des Abg. Büttner: Auspuffgasentgifter Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6180 C, 6181 A, B Büttner (SPD) . . . . . . . . . 6181.A Frage des Abg. Felder: Fußwegunterführung beim Bahnhof Bubenreuth 6181 B Frage des Abg. Lemmrich: Verleihung des Karlspreises an den italienischen Staatspräsidenten Dr. Mende, Bundesminister . . . 6181 C, D, 6182 A Lemmrich (CDU/CSU) . . 6181 C, 6182 A Ertl (FDP) 6181 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Deutsch-rumänische Familienzusammenführung Carstens, Staatssekretär . . . . 6182 B, C Dr. Mommer (SPD) 6182 B, C Frage des Abg. Haase (Kassel) : Schließung des Goethe-Instituts in Daressalam 6182 C Frage des Abg. Dröscher: Sprechhilfgeräte für Kehlkopfoperierte Höcherl, Bundesminister 6182 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Material über das Bundesamt für Verfassungsschutz für das Magazin „Zeitung" Höcherl, Bundesminister 6182 D, 6183 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6183 A Börner (SPD) . . . . . . . . 6183 A, B Frage des Abg. Kubitza: Dankurkunde an Soldaten für 25jährige Dienstzeit Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6183 B, 6184 D Hopf, Staatssekretär . . 6184 D, 6185 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 III Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Mietausfallwagnis bei Bundesdarlehnswohnungen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 6183 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6183 C, D Frage des Abg. Ritzel: Zuwendungen an das Deutsche Kulturwerk europäischen Geistes Dr. Mende, Stellvertreter des Bundeskanzlers 6184 A, B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 6184 A, B, 6186 B, C Dr. Mommer (SPD) (zur GO) . . . 6184 A Dr. Dollinger, Bundesminister . 6186 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . 6186 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Verstärkung der Sender der Deutschen Welle Bornemann, Staatssekretär . . . 6185 C, D, 6186 A, B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6185 D Börner (SPD) . . . . . . . . . 6186 A Neumann (Berlin) (SPD) . . . . . 6186 A Nachwahl von Mitgliedern für das Europäische Parlament . . . . . . . . . 6186 D Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/2275) . . . . . . . . . . 6187 A Entwurf eines Schlußgesetzes zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache IV/1840) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Abg. Dorn, Hammersen, Dr. Miessner, Kreitmeyer, Dr. Danz, Schultz, Opitz, Ollesch und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1863) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungs rechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/2174) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) (Abg. Schmitt-Vockenhausen, Seibert, Gscheidle und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2214) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . 6187 B, 6197 C, 6201 B Dorn (FDP) . . . . . . 6188 B, 6196 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 6192 A Brück (CDU/CSU) . . . 6193 D, 6202 B Matzner (SPD) . . . . 6194 D, 6204 D Dr. Miessner (FDP) 6197 A, 6206 A, 6208 A Seibert (SPD) 6200 D Biechele (CDU/CSU) 6206 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6207 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen .IV/806, IV/2195, zu IV/2195) ; Beschlüsse in zweiter Lesung (Drucksache IV/2229) — Dritte Beratung — Dr. Hauser (CDU/CSU) . . 6208 B, 6209 A, 6216 D Jahn (SPD) . . . 6208 D, 6209 C, 6248 D Busse (FDP) . . 6209 B, 6210 A, 6220 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 6209 B, 6213 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6215 A Lücke, Bundesminister 6215 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 6222 D Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621) Berichte des Haushaltsund des Lastenausgleichsausschusses (Drucksachen IV/2232, IV/2157) — Zweite und dritte Beratung — Kuntscher (CDU/CSU) . 6223 D, 6234 A Zühlke (SPD) 6224 A, 6226 D Lemper (SPD) . . . . . . . 6224 B Rehs (SPD) 6226 B, 6233 B Frau Korspeter (SPD) 6227 B Leukert (CDU/CSU) 6228 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . 6230 A, 6235 B Eichelbaum (CDU/CSU) 6230 C Entwurf eines Vereinsgesetzes (Drucksache IV/430) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/2145 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kempfler (CDU/CSU) . 6236 B, 6240 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 6237 B Dr. Kanka (CDU/CSU) 6238 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6239 A, 6239 D Hansing (SPD) 6239 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Drucksache IV/2222) — Erste Beratung — . . 6241 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/2122); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2269) — Zweite und dritte Beratung — 6241 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Abg. Struve, Bauknecht, Bauer [Wasserburg], Dr. Schmidt [Gellersen], Ertl u. Gen.) (Drucksache IV/2245); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2284) — Zweite und dritte Beratung — 6241 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Logemann, Sander, Wächter, Murr, Mauk u. Gen. betr. EWG-Regelung für Kartoffeln (Drucksachen IV/2153, IV/2271) . . . . 6242 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entwurf einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Grüner Plan 1964) (Drucksachen IV/2128, IV/2219) . . 6242 A Antrag betr. Schutz der bäuerlichen Veredelungswirtschaft (Abg. Ehnes, Sühler, Krug, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Dr. Gleissner, Unertl, Drachsler, Lermer u. Gen.) (Drucksache IV/2224) 6242 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Drucksache IV/2252) — Erste Beratung — Dr. Müller-Emmert (SPD) 6242 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6243 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (Drucksache IV/2253) — Erste Beratung — . . . . 6243 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2210) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2233, zu IV/2233) — Zweite und dritte Beratung — 6243 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (5. ÄndG BVFG) (Abg. Rehs, Kuntscher, Mischnick u. Gen.) (Drucksache IV/2093 [neu]); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache IV/2244) — Zweite und dritte Beratung — 6243 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache IV/382); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2281) — Zweite und dritte Beratung — 6243 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (Drucksache IV/1586); Schriftlicher Bericht des Auswärtig. Ausschusses (Drucksache IV/2285) — Zweite und dritte Beratung — . . . 6244 A, 6247 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 11. Dezember 1963 zu dem Abkommen vom 8. April 1958 mit Spanien über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache IV/2265) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 6244 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. März 1962 mit dem Königreich Thailand über den Luftverkehr (Drucksache IV/2207) — Erste Beratung — . . 6244 C Entwurfeines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache TV/2273) — Erste Beratung — 6244 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksache IV/2267) — Erste Beratung — 6244 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Imle, Mertes, Dr. Supf, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1161); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1713) — Rückverweisung an den Finanzausschuß — 6244 D Entwurf eines Vierten ■Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache IV/ 2223) — Erste Beratung — 6245 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 V Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/2110); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/2238) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6245 A Entwurf ,eines Gesetzes zu der Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens vom 16. Juni 1960 zur Änderung des Artikels XVI des Abkommens über das Zolltarifschema (Drucksache IV/2115); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/2239) — Zweite und dritte Beratung — 6245 B Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über die Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Fische und Krebstiere — 1964); Sechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente für EGKS-Waren) (Drucksachen IV/2034, IV/2151, IV/2241); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Wein zum Herstellen von Weindestillat) (Drucksachen 1V/2152, IV/2242) 6245 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für weibliche Nutzrinder — 1964); Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zucker — 1964) (Drucksachen IV/ 2150, 1V/2171, IV/2240); in Verbindung mit dem Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente für GriechenlandWeine); Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Melasse — 1964) (Drucksachen IV/ 2225, 1V/2226, IV/2243) 6245 D Antrag des Bundesministers für Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Heereszeugamtes Glinde (Drucksache IV/2228) 6246 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Hacketäuer-Kaserne in Köln-Mülheim (Drucksachen 1V/1890, IV/2287) 6246 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz Ides Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen IV/2046, IV/ 2288) 6246 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Infanteriekaserne in Lübeck (Drucksachen 1V/2103, IV/2289) . 6246 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Deutsche Pfandbriefanstalt — Erhöhung des Grundkapitals usw. (Drucksachen IV/2146, IV/2290) . . . . 6246 C Übersicht 22 und Ubersicht 23 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksachen IV/2209, IV/2246) . . . . . . . . 6246 D Nächste Sitzung 6247 D Anlagen 6249 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 6169 128. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 10.31 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 6249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30.6. Bading 5. 6. Dr.-Ing. Balke 4. 6. Bäuerle 5. 6. Dr. Bleiß 4. 6. Dr. von Brentano 4. 7. Brünen 5. 6. Diebäcker 5. 6. Dr. Dörinkel 4. 6. Faller * 4. 6. Figgen 5. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 5. 6. Frau Geisendörfer 5. 6. Dr. h. c. Güde 5. 6. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Herberts 8. 6. Frau Dr. Heuser 4. 6. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27.6. Horn 5. 6. Illerhaus * 4. 6. Dr. h. c. Jaksch 6. 6. Dr. Jungmann 4. 6. Kemmer 5. 6. Kriedemann * 4. 6. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Lücker (München) * 5. 6. Mauk * 5. 6. Menke 30. 6. Dr. von Merkatz 5. 6. Freiherr von Mühlen 5. 6. Müller (Worms) 4. 6. Neumann (Allensbach) 5. 6. Dr.-Ing. Philipp 5. 6. Pöhler 6. 6. Richarts* 5. 6. Riegel (Göppingen) 4. 6. Dr. Rinderspacher 5. 6. Sander 5. 6. Dr. Schmidt (Offenbach) 4. 6. Dr. Serres 5. 6. Dr. Starke 4. 6. Stiller 5. 6. Storch* 4. 6. Frau Strobel* 5. 6. Wehner 4. 6. Wieninger 5. 6. Windelen 5. 6. Wischnewski 13. 6. Frau Zimmermann (Brackwede) 5. 6. b) Urlaubsanträge Bazille 12. 6. Felder 10. 6. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 16. 6. Wegener 13. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 455 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195, IV/2229). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 14 a wird in § 556 c das Wort „Widerspruch" durch das Wort „Verlangen" ersetzt. 2. In Artikel III Nr. 8 wird in dem neugefaßten § 1 das Datum „30. Juni 1964" ersetzt durch das Datum „31. Juli 1964". :3. In Artikel IV wird in § 1 Abs. 2 das Datum „30. Juni 1964" durch das Datum „31. Juli 1964" sowie das Datum „1. Juli 1964" durch das Datum „1. August 1964" ersetzt. 4. In Artikel IV wird in § 2 Abs. 2 das Datum „30. Juni 1964" durch das Datum „31. Juli 1964" sowie das Datum „1. Juli 1964" durch das Datum „1. August 1964" ersetzt. 5. In Artikel IV § 3 a Abs. 1 werden die Worte „die §§ 565 b und 565 c" ersetzt durch die Worte „die §§ 565 b bis 565 e". 6. In Artikel IV werden in § 6 a) in Absatz 1 das Datum „1. Juli 1964" ersetzt durch das Datum „1. August 1964", b) in Absatz 2 Buchstabe a des Datum „30. Juni 1964" durch das Datum „31. Juli 1964" sowie das Datum „1. Juli 1964" durch das Datum „1. August 1964" ersetzt. Bonn, den 3. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 3 Umdruck 465 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195, IV/2229). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 — Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches — wird Nr. 14 a gestrichen. Bonn, den 3. Juni 1964 Erler und Fraktion 6250 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 Anlage 4 Umdruck 469 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195, IV/2229). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 14 wird Buchstabe a (§ 556 a Abs. 4 Nr. 3) gestrichen. 2. In Artikel I wird Nummer 14 a (§ 556 c) gestrichen. Bonn, den 4. Juni 1964 Schultz und Fraktion Anlage 5 Umdruck 454 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195). Der Bundestag wolle beschließen: Der Artikel II — Änderung der Zivilprozeßordnung — erhält a) in Nr. 2, § 308 a, die Fassung entsprechend den Beschlüssen des 12. Ausschusses, b) in Nr. 4, § 721 Abs. 1, die Fassung entsprechend den Beschlüssen des 12. Ausschusses. Bonn, den 30. April 1964 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Schmidt (Kempten) Walter Wächter Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Danz Logemann Kreitmeyer Dr. Rutschke Dr. Krümmer Busse Dr. Aschoff Hammersen Mertes Margulies Anlage 6 Umdruck 464 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der 'Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 erhält Nummer 1 folgende Fassung: ,1. In § 6 Abs. 4 wird in Satz 1 die Zahl „500" ersetzt durch die Zahl „650".' 2. In Artikel I § 1 Nr. 5 erhält § 47 b Abs. 5 (neu) folgende Fassung: „ (5) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 4 gelten nur für Abgabepflichtige, deren der Abgabe unterliegendes Vermögen 35 000 Deutsche Mark nicht übersteigt. Bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten (§ 38) tritt an die Stelle des Betrages von 35 000 Deutsche Mark ein Betrag von 70 000 Deutsche Mark." 3. Artikel I § 4 erhält folgende Fassung: „§ 4 Änderung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland Das Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland vom 30. Juni 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 637), zuletzt geändert durch das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 23. Mai 1963 (Bundesgesetzbl. S. 360) wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Abs. 2 werden im drittletzten Satz nach den Worten ,Abs. 6 die Worte ,Nr. 1 eingefügt. 2. In § 12 erhält Absatz 1 folgende Fassung: ,(1) Auf den Anspruch auf Hauptentschädigung (§ 251 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes) sind die Vorauszahlungen anzurechnen, die auf Grund saarländischer Rechts-und Verwaltungsvorschriften für Schäden im Sinne des Feststellungsgesetzes gewährt worden sind oder werden. Das gilt nicht für Vorauszahlungen für Hausratverluste. " 4. In Artikel II § 10 Abs. 3 wird das Wort „gilt" durch die Worte „gelten § 249 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung des § 1 Nr. 8 dieses Gesetzes und" ersetzt. Bonn, den 3. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 468 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 Nr. 16 (§ 267) erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird die Zahl „155" durch die Zahl „190", die Zahl „85" durch die Zahl „115", die Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 6251 Zahl „49" durch die Zahl „85" und die Zahl „50" durch die Zahl „75" ersetzt.' Bonn, den 4. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Lemper Riegel (Göppingen) Erler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 457 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 Nr. 18 (§ 269 LAG) erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird die Zahl „155" durch die Zahl „190", in Absatz 2 die Zahl „85" durch die Zahl „155", die Zahl „49" durch die Zahl „85" und die Zahl „50" durch die Zahl „75" ersetzt.' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 458 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 Nr. 19 (§ 270 LAG) wird folgender Buchstabe c angefügt: ,c) Absatz 3 erhält folgende Fassung: ,, (3) Die nach dem 31. Dezember 1962 vorgenommenen Erhöhungen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung anläßlich der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage werden auf die Unterhaltshilfe nicht angerechnet." Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 10 Umdruck 459 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 Nr. 20 Buchstabe a (§ 273 LAG) erhält Doppel-Buchstabe aa folgende Fassung: aa) In Satz I werden die Worte „vor dem 1. Januar 1900 (eine Frau vor dem 1. Januar 1905)" durch die Worte „vor dem 1. Januar 1906 (eine Frau vor dem 1. Januar 1911)" und die Worte „am 31. Dezember 1962" durch die Worte „am 31. Dezember 1970" ersetzt.' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 460 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, 1V/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 erhält Nr. 23 folgende Fassung: ,23. § 276 wird wie folgt geändert: a) An Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Wird das Ruhen der Unterhaltshilfe gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 angeordnet, so kann vorbehaltlich des Absatzes 2 der Berechtigte die Weitergewährung der Krankenversorgung gegen Entrichtung eines monatlichen Betrages von 12 Deutsche Mark beantragen." b) In Absatz 4 Satz 5 wird die Zahl „60" ersetzt durch die Zahl „69".' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 461 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgeset- 6252 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 zes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 erhält Nr. 25 folgende Fassung: 25. § 278 a wird wie folgt geändert: a) An Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Eine Anrechnung der für die Zeit vom 1. Januar 1964 an geleisteten Zahlungen (Unterhaltshilfe nach diesem Gesetz und nach dem Soforthilfegesetz) findet nicht statt; dies gilt nicht, soweit der anzurechnende Betrag 50 vom Hundert der Grundbeträge der Hauptentschädigung, auf die gemäß Absatz 2 anzurechnen ist, nicht erreicht." b) In Absatz 3 wird das Zitat „§ 251 Abs. 1" ersetzt durch das Zitat „§ 250 Abs. 3 und 4". c) In Absatz 4 Satz 1 erhält der erste Halbsatz folgende Fassung: „Ohne Rücksicht darauf, ob die Unterhaltshilfe gezahlt wird, ruht oder eingestellt ist, werden Ansprüche auf Hauptentschädigung auf die nach den Absätzen 1 bis 3 anzurechnen ist, bei Grundbeträgen bis 4800 Deutsche Mark in Höhe des Endgrundbetrages, von 4801 bis 9600 Deutsche Mark in Höhe von 4800 Deutsche Mark, von mehr als 9600 Deutsche Mark in Höhe von 50 vom Hundert des Endgrundbetrages erfüllt (Mindesterfüllungsbetrag)." d) Im letzten Satz des Absatzes 6 wird das Datum „30. Juni 1963" ersetzt durch das Datum „31. Dezember 1964". Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Lemper Riegel (Göppingen) Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 462 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/ 1621, IIV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird folgende Nr. 30 a eingefügt: ,30 a. § 301 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „Zur Milderung von Härten kann für Gruppen" durch die Worte „Unbeschadet eines durch § 301 a begründeten Rechtsanspruchs auf Leistungen kann für Gruppen" ersetzt. b) An Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Aus dem Härtefonds ist ferner zu berücksichtigen, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger den Wohnsitz oder ständigen 'Aufenthalt in 'der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat und diese Gebiete nach der Besetzung nicht nur vorübergehend verlassen hat, oder wer im Zeitpunkt der Besetzung ;den Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hatte, sich aber außerhalb dieser Gebiete befand und wegen der dort herrschenden politischen Verhältnisse dorthin nicht zurückgekehrt ist, es sei denn, daß 'er 1. dem in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder !dem in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin herrschenden System erheblich Vorschub 'geleistet hat, 2. während der Herrschaft des Nationalsozialismus oder in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, 3. die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin bekämpft hat, 4. ein auch nach rechtsstaatlicher Auffassung strafbares Verbrechen oder Vergehen begangen und im Zusammenhang mit diesem die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands oder den sowjetisch besetzten Sektor von Berlin verlassen hat, 5. die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands oder den sowjetisch besetzten Sektor von Berlin verlassen hat, um sich auf diese Weise zivilrechtlichen Schuldverpflichtungen zu entziehen." c) In ,Absatz 2 wird ,das Wort „Leistungen" durch das Wort „Beihilfen" ersetzt. d) In Absatz 3 werden die Worte „werden als Beihilfen zum Lebensunterhalt, zur Beschaflung von Hausrat 'und Wohnraum sowie zum Existenzaufbau gewährt. Die Leistun- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 6253 gen an den einzelnen Geschädigten aus dem Härtefonds dürfen, unbeschadet des § 301 a Abs. 3, die in diesem Gesetz" durch die Worte „werden, unbeschadet ides § 301 a, als Beihilfen zum Lebensunterhalt, zur Beschaffung von Hausrat und Wohnraum sowie zum Existenzaufbau gewährt. Die Leistungen an den einzelnen Geschädigten dürfen die in diesem Gesetz" ersetzt. e) In Absatz 4 wird das Wort „Leistungen" durch das Wort „Beihilfen" ersetzt. f) In Absatz 5 werden nach dem Wort „bestimmten" die Worte „oder in Absatz 1 Satz 3 angeführten" leingefügt.' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Riegel (Göppingen) Zühlke Frau Korspeter Erler und 'Fraktion Anlage 14 Umdruck 463 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 erhält Nr. 31 folgende Fassung: ,31. § 301 a erhält folgende Fassung: „§ 301 a Ausgleichsleistungen auf Grund von Zonenschäden (1) An die in § 301 Abs. 1 Satz 3 angeführten Personen werden wegen der in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin entstandenen Schäden aus dem Härtefonds (§ 301) vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 Eingliederungsdarlehen, Kriegsschadenrente und Hausratentschädigung entsprechend den Voraussetzungen, die für Leistungen auf Grund von Ostschäden im Sinne dieses Gesetzes gelten, gewährt. (2) Schäden an Wirtschaftsgütern der in § 12 Abs. 1 genannten Art gelten nur dann als Schäden im Sinne des Absatzes 1, wenn sie als Kriegssachschaden oder im Zusammenhang mit den nach der Besetzung bestehenden besonderen politischen Verhältnissen durch Vermögensentziehung entstanden sind. Zur Abgeltung dieser Schäden kann Entschädigungsrente nur gewährt werden, wenn der Geschädigte die Voraussetzungen des § 273 Abs. 5 Nr. 1 erfüllt. (3) Der Schaden gilt im Zeitpunkt des Beginns der Schädigung, frühestens jedoch am 8. Mai 1945, als eingetreten." ' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 15 Umdruck 470 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rutschke, Zoglmann, Kubitza, Margulies, Mertes und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, durch großzügige Handhabung des § 131 Abgabeordnung einen angemessenen Erlaß der Vermögensabgabe in den Härtefällen einzuräumen, in denen trotz Änderung des § 13 Feststellungsgesetz durch das 17. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz weder eine Hauptentschädigung noch eine Ermäßigung der Vermögensabgabe gewährt werden kann, obwohl Kriegssachschäden am Betriebsvermögen im Sinne des § 13 Abs. 3 Feststellungsgesetz in erheblichem Umfange vorliegen. Bonn, den 4. Juni 1964 Dr. Rutschke Busse Zoglmann Mischnik Kubitza Dr. Miessner Margulies Weber (Georgenau) Mertes Reichmann Dr. Supf Dr. Imle Kreitmeyer Frau Dr. Flitz Deneke (Wilhelmshaven) Dr. Danz Burckhardt Frau Funcke (Hagen) Dr. Aschoff Anlage 16 Umdruck 456 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vereinsgesetzes (Drucksachen IV/430, IV/2145 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 22 a erhält Nr. 4 die folgende Fassung: ,4. § 128 Abs. 2 wird gestrichen; an seine Stelle treten die folgenden Absätze 2 und 3: „ (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Verbindung eine politische Partei ist, die das 6254 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat. (3) In den Fällen des Absatzes 1 gilt § 90 a Abs. 5 und 6 entsprechend." Bonn, den 4. Juni 1964 Arndgen und Fraktion Anlage 17 Umdruck 466 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vereinsgesetzes (Drucksachen IV/430, IV/2145 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: § 22 a Nr. 4 wird gestrichen. Bonn, den 3. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage 18 Umdruck 467 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vereinsgesetzes (Drucksachen IV/430, IV/2145 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, a) dem Deutschen Bundestag bis zum 15. Oktober 1964 zu berichten, ob § 128 StGB nach ihrer Auffassung gestrichen werden kann, b) falls nach ihrer Auffassung eine Streichung nicht zweckmäßig ist, eine Neufassung des § 128 StGB vorzulegen. Bonn, den 3. Juni 1964 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Soll der Antrag Umdruck 462 begründet werden? — Das Wort hat Frau Abgeordnete Korspeter.


Rede von Lisa Korspeter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Nach dem bestehenden Flüchtlingsrecht werden die anerkannten und nichtanerkannten Flüchtlinge unterschiedlich behandelt.
Meine Fraktion ist der Meinung — diesen Grundsatz haben wir bereits in unserem Flüchtlingsgesetzentwurf festgelegt —, daß wir eine solche unterschiedliche Behandlung der Flüchtlinge aus politischen, aus menschlichen und auch aus sozialen Gründen nicht weiter aufrechterhalten sollten und daß wir alle — es sei denn, es liegen gegen einzelne Flüchtlinge bestimmte Ausschließungstatbestände vor — mit gleichen Rechten und Vergünstigungen ausstatten sollten.
Wir haben die Möglichkeit, in der 17. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz durch eine Veränderung des § 301 bzw. durch die von uns auf Umdruck 462 vorgeschlagene Einfügung in § 301 Abs. 1 die Leistungen für alle Flüchtlinge in gleicher Weise zu regeln und dadurch die bisher nicht anerkannten Flüchtlinge in den Kreis der Anspruchsberechtigten einzugliedern. Von diesen Ansprüchen sollen allein diejenigen ausgeschlossen werden, auf die die Ausschließungstatbestände der Nrn. 1 bis 5 zutreffen. Diese Tatbestände entsprechen der jetzigen Regelung.
Durch eine solche Gleichbehandlung aller Flüchtlinge würden wir bestehende Spannungen und Schwierigkeiten ausschalten. Wir würden dazu beitragen, daß in den Kreisen der Flüchtlinge das Gefühl lebendig wird, daß das Parlament sich ihres Schicksals und ihrer Situation bewußt und darum bemüht ist, grundlegende Verbesserungen zu schaffen.
Wir würden mit einer solchen Regelung gleichzeitig das Flüchtlingshilfegesetz überflüssig machen. Alle, die sich mit den Fragen des Flüchtlingsrechts beschäftigen, wissen, daß dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung, der jetzt beraten wird, durch die darin vorgesehenen fürsorgerechtlichen Voraussetzungen wie Einkommensbegrenzungen, Verwandtenhilfe und Bedürftigkeitsprüfungen nicht ausreicht, den Flüchtlingen gerecht zu werden und die Spannungen, die bestehen, zu beseitigen.
Von einigen Vertretern der Regierungsfraktionen wurde besonders in der letzten Zeit des öfteren erklärt, daß auch sie dazu neigten, diese Unterschiedlichkeiten in der Behandlung der Flüchtlinge aufzuheben, und daß sie hofften, den Entwurf eines Flüchtlingshilfegesetz von gewissen fürsorgerechtlichen Voraussetzungen befreien zu können. Meine Herren und Damen, wenn eine solche Meinung ernst genommen werden soll, könnten wir hier schon in § 301 durch die von uns vorgeschlagene Regelung die gleiche Behandlung aller Flüchtlinge erreichen. Das wäre viel einfacher und das führte uns sehr viel schneller zum Ziel.
Selbstverständlich macht die vorgeschlagene Regelung vermehrte Aufwendungen notwendig. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, daß eine Entlastung der Länder durch Übernahme von Sozialleistungen auf den Bund erfolgen würde, wobei der Bund die Handhabe hätte, mit den Ländern über Kriegsfolgelasten abzurechnen. Außerdem könnte, genauso wie es früher bei den Vertriebenen geschehen ist, durch Rechtsverordnung ein Punktsystem der Leistungen entwickelt und damit die ,Streckung der Ausgaben



Frau Korspeter
erreicht werden, so daß diese Ausgaben in mehreren Haushalten, ganz besonders bei der Hausrathilfe, in Ansatz gebracht werden könnten.
Unsere Regelung würde dazu beitragen, meine Herren und Damen — und dessen sollten wir uns bewußt sein —, eine Beruhigung in Iden Kreisen der Flüchtlinge herbeizuführen, die den Flüchtlingshilfegesetzentwurf der Bundesregierung mit seinen fürsorgerischen Voraussetzungen mit Recht als völlig unzureichend bezeichnen. Das zu dem § 301 und unseren Vorschlägen zur Änderung.
Ich darf nun mit Erlaubnis .des Herrn Präsidenten sofort auch unseren Änderungsvorschlag zu § 301 a auf Umdruck 463 begründen.
§ 301 a befaßt sich gleichfalls mit dem Flüchtlingsrecht, und zwar mit der Alterssicherung der alten, ehemals selbständigen Flüchtlinge. Es ist bekannt, und wir haben oft genug in diesem Hause über dieses Problem gesprochen, daß die Flüchtlinge aus der Zone — auch die Inhaber von C-Ausweisen, also auch die anerkannten Flüchtlinge — in der Alterssicherung gegenüber den Heimatvertriebenen schlechter gestellt :sind und daß diese Schlechterstellung zu einer ständigen und auch berechtigten Kritik und Klage über das bestehende Flüchtlingsrecht geführt hat. Auch meine Fraktion hält diese Klagen für durchaus berechtigt, und wir haben deshalb in unserem Flüchtlingsgesetzentwurf eine Regelung vorgeschlagen, nach der alle alten, ehemals selbständigen Flüchtlinge aus der Zone eine Alterssicherung erreichen, wie sie den Heimatvertriebenen nach den Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes zusteht.
Bei den Beratungen im Lastenausgleichsausschuß zu der 17. Novelle wurde von den Vertretern der CDU ein Vorschlag unterbreitet, der zwar eine Verbesserung der Alterssicherung für die alten, ehemals selbständigen Flüchtlinge vorsieht, aber diesen Personenkreis keineswegs den Heimatvertriebenen gleichstellt. Wir haben deshalb entsprechend den Vorschlägen unseres Flüchtlingsgesetzentwurfs im Ausschuß einen Antrag eingebracht, der eine völlige Gleichstellung mit den Heimatvertriebenen in der Alterssicherung herbeiführen sollte. Dieser Antrag wurde leider abgelehnt, so daß nach dem Schriftlichen Bericht in § 301 a einmal nur die Inhaber von C-Ausweisen unter ,den ehemals Selbständigen erfaßt werden und zum anderen auch die Leistungen der Alterssicherung für sie gegenüber den Heimatvertriebenen geringer sind. Es besteht mit der zu gewährenden laufenden Beihilfe, die jetzt neu eingeführt werden soll, nur die Möglichkeit, daß ein Schadensbetrag bis zu 12 000 DM berücksichtigt wird, d. h. daß im Höchstfall nur eine Beihilfe von 100 DM gewährt werden kann. Da der bisher gewährte Steigerungsbetrag, der im Höchstfall 60 DM betragen konnte, mit dieser laufenden Beihilfe wegfällt und durch diese laufende Beihilfe ersetzt wird, würde die Verbesserung der Alterssicherung der ehemals selbständigen Flüchtlinge nur 40 DM betragen.
Wir stellen deshalb erneut unseren Antrag auf Umdruck 463, den wir bereits im Ausschuß gestellt hatten, einmal alle ehemals selbständigen Flüchtlinge zu erfassen und nicht nur die Inhaber von
C-Ausweisen, wie es jetzt im Schriftlichen Bericht vorgesehen ist, und darüber hinaus diesem Personenkreis die Kriegsschadensrente in der entsprechenden Leistungshöhe zu gewähren.
Die Vertreter der Regierungsfraktionen haben sehr häufig die Meinung geäußert, daß man die älteren ehemals selbständigen Flüchtlinge nicht weiterhin schlechter gestellt sehen wolle als die Heimatvertriebenen. Mit der Annahme unseres Antrages würden wir diese Vorstellungen verwirklichen können. Ich bitte deshalb darum, unsere beiden Anträge anzunehmen. Sie würden viel dazu beitragen, in den Kreisen der Flüchtlinge eine Beruhigung herbeizuführen.

(Beifall bei der SPD.)


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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin Korspeter, das war offenbar gleich die Begründung zu dem Antrag Umdruck 463. Damit sind alle Anträge begründet, die zu Art. I vorliegen. — Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Leukert.