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    Deutscher Bundestag 128. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1964 Inhalt: Nachruf auf Ministerpräsident Nehru Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6169 A Nachruf auf Abg. Frau Dr. Rehling Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6169 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 6170 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (Druck- sache IV/2296) Dr. Lauritzen, Minister des Landes Hessen . . . . . . 6170 A Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Duvieusart . . . . 6179 D Fragestunde (Drucksachen IV/2280, IV/2293) Frage des Abg. Dr. Kempfler: Ausbau der B 20 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6171 B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 6171 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Senkung der Frachttarife der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6171 D, 6172 A, B Schmidt (Kempten) (FDP) 6172 A Ramms (FDP) 6172 B Fragen des Abg. Faller: Verkehrsstauungen auf der RheintalGotthard-Strecke 6172 C Fragen des Abg. Bazille: Raststätte an der Autobahn WeinsbergWalldorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6172 C, D, 6173 A, B, C Dr. Mommer (SPD) . . 6172 D, 6173 A, C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 6173 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Eisenbahnunglück vom April 1964 in Ludwigsburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6173 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6173 D Fragen des Abg. Müller (Worms) : Baumanpflanzungen an Straßen in Rheinhessen und Rheinland-Pfalz . . 6173 D, 6174 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Verkehrsvorrecht für Kranken- und Unfallhilfswagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6174 B, D, 6175 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . 6174 D, 6175 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 Frage des Abg. Seibert: Belastung der Straßen durch schwere Fahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6175 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6175 D Frage des Abg. Seibert: Folgeschäden von Straßenverkehrsunfällen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6175 D Frage des Abg. Seibert: Aufwendungen für die Verkehrsüberwachung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6176 D Frage des Abg. Schwabe: Deutsche Ferienstraße Alpen—Ostsee Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6176 B, D Schwabe (SPD) . . . . . . . 6136 C, D Fragen des Abg. Felder: Autobahnausfahrt nördlich Schnaittach 6176 D, 6177 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Weinsorten auf der Speisekarte der Deutschen Schlafwagengesellschaft Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6177 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 6177 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 6177 C Frage des Abg. Wendelborn: Linksabbieger Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6177 D, 6178 A Wendelborn (CDU/CSU) . 6177 D, 6178 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Kennzeichnung von Wanderparkplätzen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6178 B, C Dürr (FDP) 6178 C Frage des Abg. Fritsch: Zeitschriftaufsatz über „Mangelhafte Flugsicherung" Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6178 D, 6179A, B, C, D Fritsch (SPD) 6178D, 6179 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 6179 B Börner (SPD) . . . . . . . . 6179 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 6179 D Frage des Abg. Weigl: Verbeamtung des Flugsicherungspersonals Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6180 A, B Dröscher (SPD) 6180 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6180 C Fragen des Abg. Büttner: Auspuffgasentgifter Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6180 C, 6181 A, B Büttner (SPD) . . . . . . . . . 6181.A Frage des Abg. Felder: Fußwegunterführung beim Bahnhof Bubenreuth 6181 B Frage des Abg. Lemmrich: Verleihung des Karlspreises an den italienischen Staatspräsidenten Dr. Mende, Bundesminister . . . 6181 C, D, 6182 A Lemmrich (CDU/CSU) . . 6181 C, 6182 A Ertl (FDP) 6181 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Deutsch-rumänische Familienzusammenführung Carstens, Staatssekretär . . . . 6182 B, C Dr. Mommer (SPD) 6182 B, C Frage des Abg. Haase (Kassel) : Schließung des Goethe-Instituts in Daressalam 6182 C Frage des Abg. Dröscher: Sprechhilfgeräte für Kehlkopfoperierte Höcherl, Bundesminister 6182 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Material über das Bundesamt für Verfassungsschutz für das Magazin „Zeitung" Höcherl, Bundesminister 6182 D, 6183 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6183 A Börner (SPD) . . . . . . . . 6183 A, B Frage des Abg. Kubitza: Dankurkunde an Soldaten für 25jährige Dienstzeit Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6183 B, 6184 D Hopf, Staatssekretär . . 6184 D, 6185 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 III Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Mietausfallwagnis bei Bundesdarlehnswohnungen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 6183 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6183 C, D Frage des Abg. Ritzel: Zuwendungen an das Deutsche Kulturwerk europäischen Geistes Dr. Mende, Stellvertreter des Bundeskanzlers 6184 A, B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 6184 A, B, 6186 B, C Dr. Mommer (SPD) (zur GO) . . . 6184 A Dr. Dollinger, Bundesminister . 6186 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . 6186 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Verstärkung der Sender der Deutschen Welle Bornemann, Staatssekretär . . . 6185 C, D, 6186 A, B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6185 D Börner (SPD) . . . . . . . . . 6186 A Neumann (Berlin) (SPD) . . . . . 6186 A Nachwahl von Mitgliedern für das Europäische Parlament . . . . . . . . . 6186 D Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/2275) . . . . . . . . . . 6187 A Entwurf eines Schlußgesetzes zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache IV/1840) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Abg. Dorn, Hammersen, Dr. Miessner, Kreitmeyer, Dr. Danz, Schultz, Opitz, Ollesch und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1863) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungs rechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/2174) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) (Abg. Schmitt-Vockenhausen, Seibert, Gscheidle und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2214) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . 6187 B, 6197 C, 6201 B Dorn (FDP) . . . . . . 6188 B, 6196 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 6192 A Brück (CDU/CSU) . . . 6193 D, 6202 B Matzner (SPD) . . . . 6194 D, 6204 D Dr. Miessner (FDP) 6197 A, 6206 A, 6208 A Seibert (SPD) 6200 D Biechele (CDU/CSU) 6206 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6207 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen .IV/806, IV/2195, zu IV/2195) ; Beschlüsse in zweiter Lesung (Drucksache IV/2229) — Dritte Beratung — Dr. Hauser (CDU/CSU) . . 6208 B, 6209 A, 6216 D Jahn (SPD) . . . 6208 D, 6209 C, 6248 D Busse (FDP) . . 6209 B, 6210 A, 6220 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 6209 B, 6213 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6215 A Lücke, Bundesminister 6215 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 6222 D Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621) Berichte des Haushaltsund des Lastenausgleichsausschusses (Drucksachen IV/2232, IV/2157) — Zweite und dritte Beratung — Kuntscher (CDU/CSU) . 6223 D, 6234 A Zühlke (SPD) 6224 A, 6226 D Lemper (SPD) . . . . . . . 6224 B Rehs (SPD) 6226 B, 6233 B Frau Korspeter (SPD) 6227 B Leukert (CDU/CSU) 6228 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . 6230 A, 6235 B Eichelbaum (CDU/CSU) 6230 C Entwurf eines Vereinsgesetzes (Drucksache IV/430) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/2145 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kempfler (CDU/CSU) . 6236 B, 6240 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 6237 B Dr. Kanka (CDU/CSU) 6238 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6239 A, 6239 D Hansing (SPD) 6239 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Drucksache IV/2222) — Erste Beratung — . . 6241 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/2122); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2269) — Zweite und dritte Beratung — 6241 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Abg. Struve, Bauknecht, Bauer [Wasserburg], Dr. Schmidt [Gellersen], Ertl u. Gen.) (Drucksache IV/2245); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2284) — Zweite und dritte Beratung — 6241 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Logemann, Sander, Wächter, Murr, Mauk u. Gen. betr. EWG-Regelung für Kartoffeln (Drucksachen IV/2153, IV/2271) . . . . 6242 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entwurf einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Grüner Plan 1964) (Drucksachen IV/2128, IV/2219) . . 6242 A Antrag betr. Schutz der bäuerlichen Veredelungswirtschaft (Abg. Ehnes, Sühler, Krug, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Dr. Gleissner, Unertl, Drachsler, Lermer u. Gen.) (Drucksache IV/2224) 6242 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Drucksache IV/2252) — Erste Beratung — Dr. Müller-Emmert (SPD) 6242 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6243 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (Drucksache IV/2253) — Erste Beratung — . . . . 6243 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2210) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2233, zu IV/2233) — Zweite und dritte Beratung — 6243 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (5. ÄndG BVFG) (Abg. Rehs, Kuntscher, Mischnick u. Gen.) (Drucksache IV/2093 [neu]); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache IV/2244) — Zweite und dritte Beratung — 6243 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache IV/382); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2281) — Zweite und dritte Beratung — 6243 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (Drucksache IV/1586); Schriftlicher Bericht des Auswärtig. Ausschusses (Drucksache IV/2285) — Zweite und dritte Beratung — . . . 6244 A, 6247 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 11. Dezember 1963 zu dem Abkommen vom 8. April 1958 mit Spanien über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache IV/2265) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 6244 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. März 1962 mit dem Königreich Thailand über den Luftverkehr (Drucksache IV/2207) — Erste Beratung — . . 6244 C Entwurfeines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache TV/2273) — Erste Beratung — 6244 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksache IV/2267) — Erste Beratung — 6244 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Imle, Mertes, Dr. Supf, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1161); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1713) — Rückverweisung an den Finanzausschuß — 6244 D Entwurf eines Vierten ■Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache IV/ 2223) — Erste Beratung — 6245 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 V Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/2110); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/2238) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6245 A Entwurf ,eines Gesetzes zu der Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens vom 16. Juni 1960 zur Änderung des Artikels XVI des Abkommens über das Zolltarifschema (Drucksache IV/2115); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/2239) — Zweite und dritte Beratung — 6245 B Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über die Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Fische und Krebstiere — 1964); Sechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente für EGKS-Waren) (Drucksachen IV/2034, IV/2151, IV/2241); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Wein zum Herstellen von Weindestillat) (Drucksachen 1V/2152, IV/2242) 6245 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für weibliche Nutzrinder — 1964); Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zucker — 1964) (Drucksachen IV/ 2150, 1V/2171, IV/2240); in Verbindung mit dem Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente für GriechenlandWeine); Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Melasse — 1964) (Drucksachen IV/ 2225, 1V/2226, IV/2243) 6245 D Antrag des Bundesministers für Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Heereszeugamtes Glinde (Drucksache IV/2228) 6246 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Hacketäuer-Kaserne in Köln-Mülheim (Drucksachen 1V/1890, IV/2287) 6246 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz Ides Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen IV/2046, IV/ 2288) 6246 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Infanteriekaserne in Lübeck (Drucksachen 1V/2103, IV/2289) . 6246 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Deutsche Pfandbriefanstalt — Erhöhung des Grundkapitals usw. (Drucksachen IV/2146, IV/2290) . . . . 6246 C Übersicht 22 und Ubersicht 23 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksachen IV/2209, IV/2246) . . . . . . . . 6246 D Nächste Sitzung 6247 D Anlagen 6249 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 6169 128. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 10.31 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 6249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30.6. Bading 5. 6. Dr.-Ing. Balke 4. 6. Bäuerle 5. 6. Dr. Bleiß 4. 6. Dr. von Brentano 4. 7. Brünen 5. 6. Diebäcker 5. 6. Dr. Dörinkel 4. 6. Faller * 4. 6. Figgen 5. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 5. 6. Frau Geisendörfer 5. 6. Dr. h. c. Güde 5. 6. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Herberts 8. 6. Frau Dr. Heuser 4. 6. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27.6. Horn 5. 6. Illerhaus * 4. 6. Dr. h. c. Jaksch 6. 6. Dr. Jungmann 4. 6. Kemmer 5. 6. Kriedemann * 4. 6. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Lücker (München) * 5. 6. Mauk * 5. 6. Menke 30. 6. Dr. von Merkatz 5. 6. Freiherr von Mühlen 5. 6. Müller (Worms) 4. 6. Neumann (Allensbach) 5. 6. Dr.-Ing. Philipp 5. 6. Pöhler 6. 6. Richarts* 5. 6. Riegel (Göppingen) 4. 6. Dr. Rinderspacher 5. 6. Sander 5. 6. Dr. Schmidt (Offenbach) 4. 6. Dr. Serres 5. 6. Dr. Starke 4. 6. Stiller 5. 6. Storch* 4. 6. Frau Strobel* 5. 6. Wehner 4. 6. Wieninger 5. 6. Windelen 5. 6. Wischnewski 13. 6. Frau Zimmermann (Brackwede) 5. 6. b) Urlaubsanträge Bazille 12. 6. Felder 10. 6. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 16. 6. Wegener 13. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 455 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195, IV/2229). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 14 a wird in § 556 c das Wort „Widerspruch" durch das Wort „Verlangen" ersetzt. 2. In Artikel III Nr. 8 wird in dem neugefaßten § 1 das Datum „30. Juni 1964" ersetzt durch das Datum „31. Juli 1964". :3. In Artikel IV wird in § 1 Abs. 2 das Datum „30. Juni 1964" durch das Datum „31. Juli 1964" sowie das Datum „1. Juli 1964" durch das Datum „1. August 1964" ersetzt. 4. In Artikel IV wird in § 2 Abs. 2 das Datum „30. Juni 1964" durch das Datum „31. Juli 1964" sowie das Datum „1. Juli 1964" durch das Datum „1. August 1964" ersetzt. 5. In Artikel IV § 3 a Abs. 1 werden die Worte „die §§ 565 b und 565 c" ersetzt durch die Worte „die §§ 565 b bis 565 e". 6. In Artikel IV werden in § 6 a) in Absatz 1 das Datum „1. Juli 1964" ersetzt durch das Datum „1. August 1964", b) in Absatz 2 Buchstabe a des Datum „30. Juni 1964" durch das Datum „31. Juli 1964" sowie das Datum „1. Juli 1964" durch das Datum „1. August 1964" ersetzt. Bonn, den 3. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 3 Umdruck 465 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195, IV/2229). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 — Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches — wird Nr. 14 a gestrichen. Bonn, den 3. Juni 1964 Erler und Fraktion 6250 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 Anlage 4 Umdruck 469 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195, IV/2229). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 14 wird Buchstabe a (§ 556 a Abs. 4 Nr. 3) gestrichen. 2. In Artikel I wird Nummer 14 a (§ 556 c) gestrichen. Bonn, den 4. Juni 1964 Schultz und Fraktion Anlage 5 Umdruck 454 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195). Der Bundestag wolle beschließen: Der Artikel II — Änderung der Zivilprozeßordnung — erhält a) in Nr. 2, § 308 a, die Fassung entsprechend den Beschlüssen des 12. Ausschusses, b) in Nr. 4, § 721 Abs. 1, die Fassung entsprechend den Beschlüssen des 12. Ausschusses. Bonn, den 30. April 1964 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Schmidt (Kempten) Walter Wächter Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Danz Logemann Kreitmeyer Dr. Rutschke Dr. Krümmer Busse Dr. Aschoff Hammersen Mertes Margulies Anlage 6 Umdruck 464 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der 'Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 erhält Nummer 1 folgende Fassung: ,1. In § 6 Abs. 4 wird in Satz 1 die Zahl „500" ersetzt durch die Zahl „650".' 2. In Artikel I § 1 Nr. 5 erhält § 47 b Abs. 5 (neu) folgende Fassung: „ (5) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 4 gelten nur für Abgabepflichtige, deren der Abgabe unterliegendes Vermögen 35 000 Deutsche Mark nicht übersteigt. Bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten (§ 38) tritt an die Stelle des Betrages von 35 000 Deutsche Mark ein Betrag von 70 000 Deutsche Mark." 3. Artikel I § 4 erhält folgende Fassung: „§ 4 Änderung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland Das Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland vom 30. Juni 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 637), zuletzt geändert durch das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 23. Mai 1963 (Bundesgesetzbl. S. 360) wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Abs. 2 werden im drittletzten Satz nach den Worten ,Abs. 6 die Worte ,Nr. 1 eingefügt. 2. In § 12 erhält Absatz 1 folgende Fassung: ,(1) Auf den Anspruch auf Hauptentschädigung (§ 251 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes) sind die Vorauszahlungen anzurechnen, die auf Grund saarländischer Rechts-und Verwaltungsvorschriften für Schäden im Sinne des Feststellungsgesetzes gewährt worden sind oder werden. Das gilt nicht für Vorauszahlungen für Hausratverluste. " 4. In Artikel II § 10 Abs. 3 wird das Wort „gilt" durch die Worte „gelten § 249 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung des § 1 Nr. 8 dieses Gesetzes und" ersetzt. Bonn, den 3. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 468 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 Nr. 16 (§ 267) erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird die Zahl „155" durch die Zahl „190", die Zahl „85" durch die Zahl „115", die Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 6251 Zahl „49" durch die Zahl „85" und die Zahl „50" durch die Zahl „75" ersetzt.' Bonn, den 4. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Lemper Riegel (Göppingen) Erler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 457 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 Nr. 18 (§ 269 LAG) erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird die Zahl „155" durch die Zahl „190", in Absatz 2 die Zahl „85" durch die Zahl „155", die Zahl „49" durch die Zahl „85" und die Zahl „50" durch die Zahl „75" ersetzt.' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 458 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 Nr. 19 (§ 270 LAG) wird folgender Buchstabe c angefügt: ,c) Absatz 3 erhält folgende Fassung: ,, (3) Die nach dem 31. Dezember 1962 vorgenommenen Erhöhungen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung anläßlich der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage werden auf die Unterhaltshilfe nicht angerechnet." Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 10 Umdruck 459 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 Nr. 20 Buchstabe a (§ 273 LAG) erhält Doppel-Buchstabe aa folgende Fassung: aa) In Satz I werden die Worte „vor dem 1. Januar 1900 (eine Frau vor dem 1. Januar 1905)" durch die Worte „vor dem 1. Januar 1906 (eine Frau vor dem 1. Januar 1911)" und die Worte „am 31. Dezember 1962" durch die Worte „am 31. Dezember 1970" ersetzt.' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 460 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, 1V/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 erhält Nr. 23 folgende Fassung: ,23. § 276 wird wie folgt geändert: a) An Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Wird das Ruhen der Unterhaltshilfe gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 angeordnet, so kann vorbehaltlich des Absatzes 2 der Berechtigte die Weitergewährung der Krankenversorgung gegen Entrichtung eines monatlichen Betrages von 12 Deutsche Mark beantragen." b) In Absatz 4 Satz 5 wird die Zahl „60" ersetzt durch die Zahl „69".' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 461 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgeset- 6252 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 zes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 erhält Nr. 25 folgende Fassung: 25. § 278 a wird wie folgt geändert: a) An Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Eine Anrechnung der für die Zeit vom 1. Januar 1964 an geleisteten Zahlungen (Unterhaltshilfe nach diesem Gesetz und nach dem Soforthilfegesetz) findet nicht statt; dies gilt nicht, soweit der anzurechnende Betrag 50 vom Hundert der Grundbeträge der Hauptentschädigung, auf die gemäß Absatz 2 anzurechnen ist, nicht erreicht." b) In Absatz 3 wird das Zitat „§ 251 Abs. 1" ersetzt durch das Zitat „§ 250 Abs. 3 und 4". c) In Absatz 4 Satz 1 erhält der erste Halbsatz folgende Fassung: „Ohne Rücksicht darauf, ob die Unterhaltshilfe gezahlt wird, ruht oder eingestellt ist, werden Ansprüche auf Hauptentschädigung auf die nach den Absätzen 1 bis 3 anzurechnen ist, bei Grundbeträgen bis 4800 Deutsche Mark in Höhe des Endgrundbetrages, von 4801 bis 9600 Deutsche Mark in Höhe von 4800 Deutsche Mark, von mehr als 9600 Deutsche Mark in Höhe von 50 vom Hundert des Endgrundbetrages erfüllt (Mindesterfüllungsbetrag)." d) Im letzten Satz des Absatzes 6 wird das Datum „30. Juni 1963" ersetzt durch das Datum „31. Dezember 1964". Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Lemper Riegel (Göppingen) Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 462 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/ 1621, IIV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird folgende Nr. 30 a eingefügt: ,30 a. § 301 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „Zur Milderung von Härten kann für Gruppen" durch die Worte „Unbeschadet eines durch § 301 a begründeten Rechtsanspruchs auf Leistungen kann für Gruppen" ersetzt. b) An Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Aus dem Härtefonds ist ferner zu berücksichtigen, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger den Wohnsitz oder ständigen 'Aufenthalt in 'der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat und diese Gebiete nach der Besetzung nicht nur vorübergehend verlassen hat, oder wer im Zeitpunkt der Besetzung ;den Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hatte, sich aber außerhalb dieser Gebiete befand und wegen der dort herrschenden politischen Verhältnisse dorthin nicht zurückgekehrt ist, es sei denn, daß 'er 1. dem in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder !dem in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin herrschenden System erheblich Vorschub 'geleistet hat, 2. während der Herrschaft des Nationalsozialismus oder in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, 3. die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin bekämpft hat, 4. ein auch nach rechtsstaatlicher Auffassung strafbares Verbrechen oder Vergehen begangen und im Zusammenhang mit diesem die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands oder den sowjetisch besetzten Sektor von Berlin verlassen hat, 5. die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands oder den sowjetisch besetzten Sektor von Berlin verlassen hat, um sich auf diese Weise zivilrechtlichen Schuldverpflichtungen zu entziehen." c) In ,Absatz 2 wird ,das Wort „Leistungen" durch das Wort „Beihilfen" ersetzt. d) In Absatz 3 werden die Worte „werden als Beihilfen zum Lebensunterhalt, zur Beschaflung von Hausrat 'und Wohnraum sowie zum Existenzaufbau gewährt. Die Leistun- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 6253 gen an den einzelnen Geschädigten aus dem Härtefonds dürfen, unbeschadet des § 301 a Abs. 3, die in diesem Gesetz" durch die Worte „werden, unbeschadet ides § 301 a, als Beihilfen zum Lebensunterhalt, zur Beschaffung von Hausrat und Wohnraum sowie zum Existenzaufbau gewährt. Die Leistungen an den einzelnen Geschädigten dürfen die in diesem Gesetz" ersetzt. e) In Absatz 4 wird das Wort „Leistungen" durch das Wort „Beihilfen" ersetzt. f) In Absatz 5 werden nach dem Wort „bestimmten" die Worte „oder in Absatz 1 Satz 3 angeführten" leingefügt.' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Riegel (Göppingen) Zühlke Frau Korspeter Erler und 'Fraktion Anlage 14 Umdruck 463 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 erhält Nr. 31 folgende Fassung: ,31. § 301 a erhält folgende Fassung: „§ 301 a Ausgleichsleistungen auf Grund von Zonenschäden (1) An die in § 301 Abs. 1 Satz 3 angeführten Personen werden wegen der in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin entstandenen Schäden aus dem Härtefonds (§ 301) vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 Eingliederungsdarlehen, Kriegsschadenrente und Hausratentschädigung entsprechend den Voraussetzungen, die für Leistungen auf Grund von Ostschäden im Sinne dieses Gesetzes gelten, gewährt. (2) Schäden an Wirtschaftsgütern der in § 12 Abs. 1 genannten Art gelten nur dann als Schäden im Sinne des Absatzes 1, wenn sie als Kriegssachschaden oder im Zusammenhang mit den nach der Besetzung bestehenden besonderen politischen Verhältnissen durch Vermögensentziehung entstanden sind. Zur Abgeltung dieser Schäden kann Entschädigungsrente nur gewährt werden, wenn der Geschädigte die Voraussetzungen des § 273 Abs. 5 Nr. 1 erfüllt. (3) Der Schaden gilt im Zeitpunkt des Beginns der Schädigung, frühestens jedoch am 8. Mai 1945, als eingetreten." ' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 15 Umdruck 470 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rutschke, Zoglmann, Kubitza, Margulies, Mertes und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, durch großzügige Handhabung des § 131 Abgabeordnung einen angemessenen Erlaß der Vermögensabgabe in den Härtefällen einzuräumen, in denen trotz Änderung des § 13 Feststellungsgesetz durch das 17. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz weder eine Hauptentschädigung noch eine Ermäßigung der Vermögensabgabe gewährt werden kann, obwohl Kriegssachschäden am Betriebsvermögen im Sinne des § 13 Abs. 3 Feststellungsgesetz in erheblichem Umfange vorliegen. Bonn, den 4. Juni 1964 Dr. Rutschke Busse Zoglmann Mischnik Kubitza Dr. Miessner Margulies Weber (Georgenau) Mertes Reichmann Dr. Supf Dr. Imle Kreitmeyer Frau Dr. Flitz Deneke (Wilhelmshaven) Dr. Danz Burckhardt Frau Funcke (Hagen) Dr. Aschoff Anlage 16 Umdruck 456 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vereinsgesetzes (Drucksachen IV/430, IV/2145 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 22 a erhält Nr. 4 die folgende Fassung: ,4. § 128 Abs. 2 wird gestrichen; an seine Stelle treten die folgenden Absätze 2 und 3: „ (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Verbindung eine politische Partei ist, die das 6254 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat. (3) In den Fällen des Absatzes 1 gilt § 90 a Abs. 5 und 6 entsprechend." Bonn, den 4. Juni 1964 Arndgen und Fraktion Anlage 17 Umdruck 466 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vereinsgesetzes (Drucksachen IV/430, IV/2145 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: § 22 a Nr. 4 wird gestrichen. Bonn, den 3. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage 18 Umdruck 467 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vereinsgesetzes (Drucksachen IV/430, IV/2145 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, a) dem Deutschen Bundestag bis zum 15. Oktober 1964 zu berichten, ob § 128 StGB nach ihrer Auffassung gestrichen werden kann, b) falls nach ihrer Auffassung eine Streichung nicht zweckmäßig ist, eine Neufassung des § 128 StGB vorzulegen. Bonn, den 3. Juni 1964 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen rund Herren! Meine Freunde begrüßen mit mir, daß nunmehr die letzte Mietrechtsnovelle zum Abschluß kommt und damit dieses Gesetzeswerk krönt, an dem der Bundestag, wie Herr Minister Lücke soeben sehr richtig gesagt hat, mehr als ein halbes Jahrzehnt nachdrücklichst gearbeitet hat.
    Es ist wirklich ein Werk aus einem einheitlichen Geist geworden und damit aus einem Guß, auch
    wenn es in drei Etappen ausgestaltet worden ist. In einer ausgewogenen Weise ist die Sicherung von Freiheit, Unabhängigkeit und Eigenständigkeit für Mieter wie Vermieter mit ihren oft entgegengesetzten Interessensphären erreicht.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Ihr Wort in Gottes Ohr!)

    So sind in diesem Raum unserer Gesellschafts- und Rechtsordnung .die gegenseitigen Rechte respektiert und geschützt, wenn nun eine allzu weit verbreitete Meinung, Herr Jacobi, endlich revidiert wird, daß Wohnen ohne weiteres als Teil staatlicher Sozialleistung gelten müßte.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    In der Auseinandersetzung um das soziale Mietrecht hat die Opposition Ende April die allerletzte Notbremse gezogen, die ihr noch verblieben war. Sie hat Fristeinrede geltend gemacht. Deshalb mußte



    Dr. Hauser
    die abschließende dritte Lesung dieser Gesetzesvorlage bis zum heutigen Tage aufgeschoben werden. Sie mögen dies als taktischen Erfolg buchen; ob die SPD aber auch auf weite Sicht gesehen als Sieger das Schlachtfeld verlassen wird, muß bezweifelt werden, so schrieb die „Welt" unmittelbar danach. Dadurch fällt ihr allein die Verantwortung zu — Herr Kollege Dr. Weber hat es am 30. April sehr deutlich ausgesprochen —, .daß Sie eine rechtzeitige Verabschiedung des Gesetzes verhindert haben. Wir sind durch Ihr taktisches Manövrieren heute genötigt, die Termine für das Inkrafttreten um einen Monat hinauszuschieben, und so wird die Überleitung der Wohnungswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft zu unserem Bedauern verzögert. Aber es war wirklich nicht mehr als nur eine Notbremse, die die Opposition gezogen hat. Nun, wenn man schon Notbremsen gebraucht, so ist dies das deutlichste Zeichen dafür, daß man müde und flügellahm geworden ist und daß man der eigenen Fechtkunst nicht mehr vertraut. Das ist auch verständlich; sind doch alle Ihre Prognosen, die Sie nicht düster genug im letzten Herbst in die Welt hinausposaunten, überhaupt nicht eingetroffen.
    Einer Ihrer Kollegen meinte damals gar im Zusammenhang mit dem Abbau der Wohnungszwangswirtschaft im nordrhein-westfälischen Landtag — ich zitiere aus dem Dezember-Heft der „Deutschen Wohnungswirtschaft" —, der innere Schweinehund sei jetzt von der Kette gelassen und trabe fröhlich durch die Lande, man wundere sich, wenn die Leute gebissen würden. Nun, meine Damen und Herren der Opposition, genauso schief wie dieses mehr als plastische Sprachbild Ihres Herrn Kollegen in Nordrhein-Westfalen mit einer neuen, dem Gehege der SPD entsprungenen Tiergattung — bis dahin wußte ich nämlich nur, daß man den inneren Schweinehund überwinden kann, nicht aber, daß er nun herumtrabt und gar noch beißt — lagen Ihre gesamten Prophezeihungen des vergangenen Jahres.
    Die Strategen sahen dies bald ein. Nur die Hilfstruppen begriffen das nicht ebenso prompt. Herr Kollege Jacobi hat etwa im Januar-Heft der DAG-Hefte schon einräumen müssen, daß die von manchen Pessimisten — ich nehme an, er meinte dabei sich selbst — erwartete allgemeine Kündigungswelle nicht eingetreten sei, während etwa der Direktor der Landesverbandes hessischer Mietervereine zur gleichen Zeit erklärte, die zweite Kündigungswelle rolle, obwohl eine erste ausgeblieben war.
    So können wir in der Tat nur feststellen: Weg und Zeitpunkt der Überführung der Wohnungswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft waren richtig gewählt. Wir werden alles daran setzen, daß der Weg gradlinig weiterführt. Auch in diesem Jahr werden wieder 550 000 Wohnungen gebaut, und nicht weniger werden es im kommenden Jahr sein. Herr Minister Lücke wird Ihnen das jederzeit bestätigen. Seitdem wir die ersten neuen Mietvertragsbestimmungen des BGB verabschiedet und damit klar und eindeutig die Sozialgebundenheit auch bei den Wohnungen gesetzlich verankert haben, sind in der Bundesrepublik bis heute insgesamt
    2,2 Millionen Wohnungen neu erstellt worden. So läßt sich der Zeitpunkt absehen, wo auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, das Ende der Wohnungsnot konstatieren müssen, ob Sie wollen oder nicht.

    (Zuruf von der SPD: Wir wollen ja! Unsinn!)

    Darum ist es auch an der Zeit, daß wir ein soziales Mietrecht konzipieren und im BGB verankern. Wir fügen damit in ein ehrwürdiges Gesetzbuch, das über alle Stürme dieses Jahrhunderts hinweg als gültiges Werk anerkannt und geachtet geblieben ist, eine sehr entscheidende Neufassung ein. Mit dieser Novelle weisen wir den weiten Weg auf, den das deutsche Volk in der Wandlung der gesellschaftlichen Verhältnisse in den rückliegenden Jahrzehnten genommen hat. So ist auch diese Novelle, mit der sich der Bundestag, und zwar alle Seiten, sehr redlich bemüht hat, ein zukunftsweisendes Werk zu schaffen, tatsächlich ein Spiegelbild unserer gewandelten Lebensauffassungen und Anschauungen.
    Es ging uns allen darum, ein soziales Mietrecht zu konzipieren, das beide Partner eines Mietvertrages mit der gleichen Elle mißt. Mieter und Vermieter sollen künftig beide einen gegeneinander abgewogenen Schutz genießen. Die Wohnungsbewirtschaftung, zu der auch das alte Mieterschutzgesetz zählt, soll als ein überholtes Relikt kriegsbedingter Zwangswirtschaft verschwinden. Es galt aber, seinen echten, sozialrechtlichen Inhalt neu zu fassen.
    Hier gehen nun unsere Meinungen auseinander, Herr Kollege Jahn, wie die sozialstaatliche Verpflichtung des Grundgesetzes verwirklicht werden muß. Sozialstaatliche Aufgaben können im Rechtsstaat, in dem jedermann Anspruch auf Gleichbehandlung hat, nicht auf Kosten einzelner erfüllt werden.

    (Abg. Jahn: Sehr richtig! — Abg. Jacobi [Köln] : Eben!)

    Immer entspricht in einer Sozialordnung jedem Recht auch ein Maß an Pflicht. Ihre Konzeption aber, meine Damen und Herren von der Opposition, verschob diese Gewichte.
    Ich konzediere Ihnen, was etwa Herr Kollege Jacobi vor noch nicht langer Zeit einmal geschrieben hat, daß Sie nicht grundsätzlich gegen die Liberalisierung der Wohnungswirtschaft seien. Was Sie aber als Lösung anboten — auch heute noch in der dritten Lesung mit Ihrem Antrag —, ist nichts anderes, als die soziale Hypothek, die bis dahin die Hausbesitzer als Folge des Krieges lange genug aufgebürdet bekamen, noch lange nicht abtragen zu lassen, wenn Sie sie nicht gar verewigen. Wer aber auf seinem Eigentum eine Hypothek hat, wird darum bemüht sein, sein Eigentum freizumachen. Eine Hypothek ist kein Zubehör zum Eigentum, sondern eine Belastung, die als notwendiges Übel solange getragen werden muß, bis man durch angestrengtes Sparen sich ihrer entledigen kann und sich schuldenfrei gemacht hat. An diesem Punkte sind wir mit unserer Wohnungsbaupolitik in der Bundesrepublik heute angelangt.



    Dr. Hauser
    Wir mit unseren Vorstellungen von einem sozialen Mietrecht haben nicht das Bestreben, soziale Hypotheken weiter aufzulasten, die die Rechtsstellung des Eigentümers schmälern. Uns geht es darum, die Sozialverpflichtung herauszustellen, die dem Eigentum innerlich nichts Fremdes ist und sein wird. Wir wollen mit der Sozialverpflichtung, mit der Sozialgebundenheit auch hier im Mietrecht wirklich etwas dem Eigentum Wesensgemäßes deutlich machen. Dies bedeutet, daß man die Grenzen sehr klar erkennt und zieht zwischen sozialer Hypothek und der echten sozialen Funktion, die das Eigentum nicht beeinträchtigt, sondern seine soziale Wesensanlage umreißt. Diese Unterscheidung ist aber Ihnen in dieser Form wahrhaftig noch nicht deutlich geworden.
    Mit dem, was nun mit der Gesetzesvorlage geworden ist, revidieren wir auch, was schon kurz nach der Jahrhundertwende an Kritik gegen die Mietrechtsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs laut geworden war. Es waren Sozialkritiker, die bemängelten, daß das BGB, geboren aus einem spätbürgerlichen Individualismus, alle Mietverhältnisse über einen Leisten geschlagen habe. Es hat in der Tat die Miete über bewegliche Sachen nicht anders behandelt als die Wohnungsmiete und so außer acht gelassen, daß die Mietwohnung nicht rein als Wirtschaftsobjekt zu werten ist, sondern Heimstatt und Mittelpunkt des Lebens der Familie sein muß. Die Mietrechtsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches alter Form sind in der Tat praktisch nicht mehr als gesetzliche Mustervorschläge, die jederzeit durch einen Mietvertrag abgeändert werden konnten und so den Mietern den notwendigen Schutz nicht boten. Dies ist heute bereinigt.
    Andererseits ist die allzu strenge Enge des Mieterschutzgesetzes nicht verewigt. Denn danach war das Recht des Eigentümers nicht viel mehr als bloß Obereigentum, dem das Nutzungsrecht des Mieters als eine Art Untereigentum gegenüberstand. So haben wir nun neue Wege beschritten, die die Signatur unserer Zeit tragen, daß Rechte und Pflichten gegeneinander abgewogen werden, damit die Selbstverantwortung auf beiden Seiten gestärkt werde. Es galt, eine Neuordnung zu schaffen, die eine gegebene wirtschaftliche und gesellschaftliche Benachteiligung zu mildern, ja, zu beseitigen bestrebt ist.
    Nun haben wir nachgeholt, was die Rechtsprechung bei den anderen Dauerschuldverhältnissen schon längst mit den allgemeinen Normen von Treu und Glauben als besondere Rechte und Pflichten beiderseits herausgestellt und anerkannt hat, was sie eben auf dem Gebiet des Mietrechts nicht zu entwickeln vermochte, weil die bestehenden gesetzlichen Vorschriften dies nicht erlaubt haben. Mit der Verwirklichung der neuen Bestimmungen haben wir das Mietverhältnis aber auch über das rein schuldrechtliche Austauschverhältnis des Alltags herausgehoben. Wir haben deutlich gemacht, daß die Wohnung Heimstatt der Familie ist und daß eine gewisse Fürsorgepflicht zwischen den Vertragsparteien besteht. Mit dem Gedanken der Partnerschaft — Herr Minister Lücke hat es schon deutlich gemacht —,
    der besonders in den Kostenbestimmungen zu erkennen ist, haben wir wirklich völlig neue Wege gefunden.
    Wir sind mit diesem Gesetzeswerk, das nun zum Abschluß kommt, auch dem großen Rechtslehrer Otto von Gierke gerecht geworden, der verlangte, daß der Gesetzgeber nur in Notfällen gehalten ist, die Pflicht des richtigen Gebrauchs in dem sozial gebotenen Umfang zur Rechtspflicht zu stempeln. Wir haben das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit aller Schichten unserer Bevölkerung auf diesem Gebiet herausgestellt und so deutlich gemacht, daß der Staat nur subsidiär Hilfe zu leisten hat, daß im übrigen aber der freien Initiative der Partner Raum gelassen wird; sie sollen sich am runden Tisch und nicht am eckigen zum Gespräch zusammensetzen.

    (Lachen bei der SPD.)

    So soll gegenseitig Verständnis für die Situation des Partners, gegenseitige Rücksichtnahme geweckt werden.
    Als Benjamin Franklin einst als 81jähriger im Konvent seinen Gegnern die Zustimmung zum Verfassungsentwurf abrang, mahnte er sie, zu bedenken, daß es darauf ankomme, ein Feld für die politische Aktion zu gewinnen. Sein Anliegen war es, für eine Aktionssphäre des guten Willens Raum zu lassen. Wenn wir heute den Weg zur Partnerschaft freigeben, dann bewegt uns in der Tat der gleiche Gedanke, wissend, wieviel politische, wieviel soziale Wirklichkeit in dieser Idee der Partnerschaft gegenwärtig ist. Gehen Sie diesen Weg mit und geben Sie damit auch Ihrerseits ein weites Feld zur Aktion des guten Willens.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Jacobi [Köln] : Das ist pathetische Lyrik!)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Jahn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man den Versuch einer Weiherede des Herrn Bundeswohnungsbauministers und den Nicht-nur-Versuch einer Weiherede des Kollegen Hauser soeben hören konnte oder teilweise hören mußte, konnte für den unbefangenen und nicht ganz kundigen Zuhörer sicherlich .der Eindruck entstehen, hier vollziehe sich ein außerordentliches Ereignis.
    Aber, meine Damen und Herren, bringen wir die Dinge auf .einen Nenner! Was geschieht heute? Herr Minister Lücke, wenn nicht Sie, wir können bis 3 zählen: das ist nicht das zweite, sondern das ist das dritte Mietrechtsgesetz, 'das 'hier im Laufe von viereinhalb Jahren verabschiedet wird, und zwar nicht etwa das dritte Gesetz, das ein neues Thema regelt, sondern es ist glücklich ,der dritte Anlauf, mit dem die eine und dieselbe Materie nach einem sehr langen und unerfreulichen Leidensweg bewältigt wird.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : „Was lange währt, wird endlich gut!")

    — Das wäre schön, Herr Kollege Schmidt, wenn es
    auch gut wäre; aber davon kann ja wohl kaum die



    Jahn
    Rede sein. Denn, meine Damen und Herren, das schlechte Verfahren war nur ein !Symptom für die Materie, die so schlecht geregelt worden ist. Das Ergebnis ist entscheidend, und das Ergebnis — ich muß hier den Herrn Minister wieder berichtigen — ist keineswegs ein soziales Mietrecht, sondern ein Mietrecht, das, wenn es überhaupt einen Beinamen verdient, dann !den eines nichtsozialen Mietrechts verdient.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was verstehen Sie unter „sozial"?)

    Das zeigt sich auch daran, daß Sie dem Zweiten und Dritten Gesetz eine neue Überschrift gegeben haben, in .der Sie in aller Bescheidenheit 'das schmückende Beiwort „sozial" schon von sich aus gestrichen haben. Meine Damen und Herren, in den ganzen früheren Debatten, in denen wir gefragt haben, wo denn nun das schmückende Beiwort „sozial" geblieben sei, sind Sie uns .die Antwort wohlweislich schuldig geblieben. Es ist eben kein Zufall, daß Sie nicht mehr vom sozialen Mietrecht im !Gesetzestext selber reden, sondern es ist sicherlich die notwendige Erkenntnis, daß in Ihren Reihen der Standpunkt, den Herr Kollege Busse vorhin in so schöner Offenheit hier vertreten hat, nämlich der Herr-im-Hause-Standpunkt, sich als Leitlinie für dieses Gesetz durchgesetzt hat.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Denn Sie leugnen mit diesem Gesetz die Sozialbindung des Eigentums und Sie leugnen die Verpflichtung zum Sozialstaat, auch wenn der Herr Minister meint gerade an dieser Stelle der dritten Lesung noch einmal die entsprechenden Bestimmungen des Grundgesetzes zitieren zu sollen.
    Ich würde gerne einmal statt der schönen und blumigen Bemerkungen von Partnerschaft, und was da sonst alles über Heimstatt usw. gesagt worden ist, aufgeklärt haben, wie Sie den Widerspruch lösen wollen, der darin steckt, daß Sie auf der einen Seite davon reden, hier müsse nun der Herr-imHause-Standpunkt sein Recht bekommen und im Gesetz sein Echo finden, und auf der anderen Seite davon sprechen, daß dem einzelnen Mieter die Heimstatt der Familie erhalten bleiben muß. Sie können das eine oder das andere vertreten, aber Sie können nicht eine Lösung finden, in der Sie beide Auffassungen gleichermaßen zur Geltung kommen lassen. Und Sie haben ja in der Tat von der Sicherung der Heimstatt der Familie in diesem Gesetz auch nichts spüren lassen.
    Aber es gibt nicht nur diesen Widerspruch in Ihren Reden, es gibt noch ganz andere Widersprüche, so den, den auch der Kollege Busse in erfrischender Offenheit hier heute hat offenbar werden lassen: daß Sie ein Gesetz vorlegen, das von der Vorstellung ausgeht, es könne die Verhältnisse auf einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt befriedigend regeln, im gleichen Atemzug aber einräumen, daß es diesen ausgeglichenen Wohnungsmarkt heute nicht gibt.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Dasselbe haben Sie auch auf dem Gebiet der Sozialen Marktwirtschaft vor 15 Jahren behauptet!)

    Wenn wir keinen ausgeglichenen Wohnungsmarkt haben, machen Sie dennoch ein Gesetz, das so tut, als ob wir einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt hätten, und dann wollen Sie uns erzählen, dieses Gesetz sei ein soziales Gesetz?!
    Ich wäre vielleicht etwas zurückhaltender in meiner Kritik dessen, was Sie hier dazu sagen, aber aus Ihren eigenen Reihen gibt es doch recht eindrucksvolle Kritik. Es gibt beispielsweise das, was das Vorstandsmitglied des CDU-Bundesausschusses für Wirtschaftspolitik, das CDU-Mitglied Dr. Hans Ilau, vor kurzer Zeit zum Thema des neuen Mietrechts sagte. Sie können es in der „Frankfurter Neuen Presse" vom 26. Mai 1964 nachlesen, aus der ich folgendes zitieren möchte. Herr Dr. Ilau — wie gesagt, Mitglied der Christlich-Demokratischen Union — schreibt:
    Auf dem Wohnungsmarkt vieler „weißer" Kreise stehen sich heute jedoch Vermieter und Mieter noch mit so unterschiedlicher Marktmacht gegenüber, daß ein auf einen ausgeglichenen Markt zugeschnittenes Mietrecht Zerstörung unserer ausgewogenen Rechtsordnung auf diesem wichtigen Lebensgebiet bedeutet.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    In diesem Artikel von Herrn Dr. Hans Ilau, Mitglied der CDU, heißt es an anderer Stelle weiter:
    Das Wohnungsbauministerium nimmt offenbar selbst nicht an, daß Angebot und Nachfrage in den „weißen" Kreisen bereits ausgeglichen seien, also der Wettbewerb zwischen den Vermietern und zwischen den Mietern sich ungefähr die Waage hält. Frau Dr. Orthaus aus diesem Ministerium hat vor der Frauenvereinigung der hessischen CDU in schöner Offenheit erklärt, mit der „Aufhebung der Zwangswirtschaft"
    — ich zitiere immer noch —

    (ein höchst unpräziser Globalbegriff!) könne man nicht warten, bis das Angebot an Wohnungen die Nachfrage übersteigt; sonst wären im Zeitpunkt der Freigabe Tausende von Altwohnungen praktisch nicht mehr vermietbar, was einen untragbaren Verlust an Volksvermögen bedeuten würde.


    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, wir wollen uns gar nicht darüber streiten, ob diese Betrachtungen über das Volksvermögen an dieser Stelle angemessen sind oder nicht. Nur sagen Sie eines doch ganz eindeutig: von der Heimstatt der Familie, von ,der sozialen Sicherung der Wohnung als Lebens-Mittelpunkt der Familie kann doch bei solchen Überlegungen weiß Gott nicht mehr die Rede sein.

    (Zustimmung bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Und Ihre Spekulation auf dem ausgeglichenen Markt
    erweist sich hier denn doch ganz eindeutig aus dem
    Munde eines Ihrer Parteifreunde als ein Phantom.
    Meine Damen und Herren, wenn dieses sogenannte soziale Mietrecht überhaupt an der einen



    Jahn
    oder anderen Stelle das schmückende Beiwort „sozial" verdient, dann möchte ich doch einmal in aller Deutlichkeit eines feststellen: daß das nämlich nicht das Verdienst der Mehrheitsfraktion dieses Hauses ist, sondern das Verdienst derjenigen, die sich in recht mühseliger Arbeit in den Ausschüssen darum bemüht haben, ein wenig an Schutz für den Mieter offenzuhalten, an ,Schutz für den Mieter, der in manchen Vorstellungen sogar ursprünglich in der Regierungsvorlage vorgesehen war und für den sich der Minister da, wo es zum Schwure kam, nämlich in den Beratungen des Ausschusses, weder selbst — da ließ er sich besser nicht blicken —, noch durch seine Beamten einzusetzen für notwendig befand.
    Meine Damen und Herren, dieses Mietrecht, das Sie jetzt beschließen wollen, ist in gar keiner Hinsicht ein hinreichender Ersatz für das, was wir mit seiner Einführung endgültig verlieren werden, nämlich ein wirklich soziales Mieterschutzrecht. Sie geben dem Mieter schon während des Bestehens des Mietverhältnisses keinen ausreichenden Schutz gegenüber dem Vermieter, und wenn der Herr Minister vorhin mit großen Worten die „mißbilligten Klauseln" als Schutzbestimmungen gerühmt hat, so ist das einfach falsch; denn diese „mißbilligten Klauseln" werden im Ernstfall, nämlich dann, wenn es zur Kraftprobe kommt, ohne jede Bedeutung sein, weil jedes Mietverhältnis praktisch jederzeit frei kündbar ist und demjenigen, der unbequem wird, weil er sich auf die „mißbilligten Klauseln" beruft, einfach gekündigt wird.
    Hier ist die Rede gewesen von dem Partnerschaftsverhältnis. Nun, ich würde gern einmal wissen, was denn eigentlich gelten soll: Partnerschaft zwischen Vermieter und Mieter oder der Standpunkt des Herrn im Hause, daß nämlich der Vermieter frei über sein Eigentum müsse verfügen können. Dieser Widerspruch, meine Damen und Herren — ich zitiere ja hier nur — unter den Befürwortern des Gesetzes selber ist bis zur Stunde nicht geklärt und scheint mir offenbar auch gar nicht klärbar zu sein. Aber wenn Sie so großen Wert darauf legen, daß Mietverhältnisse künftig als Partnerschaftsverhältnisse gewertet werden, so frage ich Sie, warum Sie dann unseren Versuch, dieses Partnerschaftsverhältnis durch die Einführung eines Güteverfahrens wirksam werden zu lassen, abgelehnt haben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ist es also doch so, wie man auch aus anderen Gründen annehmen muß, daß hier zwar manches mit großen Worten beschworen wird, daß man aber dann, wenn es darum geht, sich in den Entscheidungen zu den richtigen und konsequenten Lösungen zu bekennen, nicht mehr dazu steht?
    Von der lebensfremden, von der allzu engen und der gegenwärtigen Wohnungsmarktsituation gar nicht gerecht werdenden Einschränkung des Vollstreckungsschutzes möchte ich in diesem Zusammenhang gar nicht sprechen. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß eben auch das zu der Einschränkung und dem Abbau sozialer Schutzrechte gehört, auf die nach unserer Auffassung nicht verzichtet werden darf.
    Es ist hier so häufig davon gesprochen worden — ich weiß im Moment nicht, ob wörtlich —, daß dieses soziale Mietrecht ja schließlich über ein Herzstück, nämlich über die sogenannte Sozialklausel, verfüge, und der Herr Minister hat — wenigstens dem Sinne nach — heute noch einmal davon gesprochen. Ja, meine Damen und Herren, ist Ihnen völlig entgangen, daß in der — bisher nur recht spärlichen — Rechtsprechung zu dem Thema ganz eindeutig gesagt wird, daß die Gerichte nicht daran denken, diese Bestimmung der Sozialklausel als das Herzstück des sozialen Mietrechts anzusehen, sondern als eine Ausnahmevorschrift, die nach ihrem Wortlaut nur in begründeten Ausnahmefällen zum Zuge kommt und keineswegs in der Regel die Hilfe und die Schutzbestimmung darstellen soll und kann, als die sie hier immer angepriesen wird.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Was soll denn geschehen, Herr Kollege Weber, mit den Kranken, mit den Kinderreichen, wenn sie von ihrem Widerspruchsrecht einmal Gebrauch gemacht haben und keine neuen Gründe haben als die Tatsache des Fortbestands der Erkrankung eines oder mehrerer Familienangehöriger, als die Tatsache des Fortbestands einer großen, kinderreichen Familie? Was soll denn geschehen mit den alten Menschen, die in ihrem Alter keinen Weg mehr finden, eine neue Wohnung zu bekommen? Auf all diese Fragen gibt die Sozialklausel, wie Sie sie konstruiert haben, nicht nur keine befriedigende, sondern überhaupt keine Antwort. Sie haben es ja im Grunde selber gespürt und zugegeben, als Sie in der zweiten Lesung des Gesetzes einen — wenn auch nur schüchternen und bescheidenen — Versuch machten, mit einem halben Schritt wenigstens die schlimmsten Härten zu mildern. Es ist ein halber Schritt geblieben, und die ganze Lösung bleibt als Fehlkonstruktion bestehen.
    Nun, der Herr Kollege Hauser hat hier mit Pathos an uns appelliert, wir möchten doch diesem „fortschrittlichen, sozialen" Mietrecht unsere Zustimmung nicht versagen. Nach dem, was ich hier habe vortragen müssen, kann mit keinem Wort die Rede davon sein, daß wir solche Überlegungen im Ernst zu den unseren machen. Mit schönen Worten lösen Sie die Probleme nicht, und wir sind unter keinen Umständen bereit, die Verantwortung für diese eindeutige Verschlechterung des Mietrechts mit zu tragen.

    (Beifall bei der SPD.)