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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 128. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1964 Inhalt: Nachruf auf Ministerpräsident Nehru Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6169 A Nachruf auf Abg. Frau Dr. Rehling Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6169 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 6170 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (Druck- sache IV/2296) Dr. Lauritzen, Minister des Landes Hessen . . . . . . 6170 A Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Duvieusart . . . . 6179 D Fragestunde (Drucksachen IV/2280, IV/2293) Frage des Abg. Dr. Kempfler: Ausbau der B 20 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6171 B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 6171 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Senkung der Frachttarife der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6171 D, 6172 A, B Schmidt (Kempten) (FDP) 6172 A Ramms (FDP) 6172 B Fragen des Abg. Faller: Verkehrsstauungen auf der RheintalGotthard-Strecke 6172 C Fragen des Abg. Bazille: Raststätte an der Autobahn WeinsbergWalldorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6172 C, D, 6173 A, B, C Dr. Mommer (SPD) . . 6172 D, 6173 A, C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 6173 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Eisenbahnunglück vom April 1964 in Ludwigsburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6173 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6173 D Fragen des Abg. Müller (Worms) : Baumanpflanzungen an Straßen in Rheinhessen und Rheinland-Pfalz . . 6173 D, 6174 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Verkehrsvorrecht für Kranken- und Unfallhilfswagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6174 B, D, 6175 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . 6174 D, 6175 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 Frage des Abg. Seibert: Belastung der Straßen durch schwere Fahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6175 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6175 D Frage des Abg. Seibert: Folgeschäden von Straßenverkehrsunfällen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6175 D Frage des Abg. Seibert: Aufwendungen für die Verkehrsüberwachung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6176 D Frage des Abg. Schwabe: Deutsche Ferienstraße Alpen—Ostsee Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6176 B, D Schwabe (SPD) . . . . . . . 6136 C, D Fragen des Abg. Felder: Autobahnausfahrt nördlich Schnaittach 6176 D, 6177 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Weinsorten auf der Speisekarte der Deutschen Schlafwagengesellschaft Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6177 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 6177 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 6177 C Frage des Abg. Wendelborn: Linksabbieger Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6177 D, 6178 A Wendelborn (CDU/CSU) . 6177 D, 6178 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Kennzeichnung von Wanderparkplätzen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6178 B, C Dürr (FDP) 6178 C Frage des Abg. Fritsch: Zeitschriftaufsatz über „Mangelhafte Flugsicherung" Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6178 D, 6179A, B, C, D Fritsch (SPD) 6178D, 6179 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 6179 B Börner (SPD) . . . . . . . . 6179 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 6179 D Frage des Abg. Weigl: Verbeamtung des Flugsicherungspersonals Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6180 A, B Dröscher (SPD) 6180 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6180 C Fragen des Abg. Büttner: Auspuffgasentgifter Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 6180 C, 6181 A, B Büttner (SPD) . . . . . . . . . 6181.A Frage des Abg. Felder: Fußwegunterführung beim Bahnhof Bubenreuth 6181 B Frage des Abg. Lemmrich: Verleihung des Karlspreises an den italienischen Staatspräsidenten Dr. Mende, Bundesminister . . . 6181 C, D, 6182 A Lemmrich (CDU/CSU) . . 6181 C, 6182 A Ertl (FDP) 6181 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Deutsch-rumänische Familienzusammenführung Carstens, Staatssekretär . . . . 6182 B, C Dr. Mommer (SPD) 6182 B, C Frage des Abg. Haase (Kassel) : Schließung des Goethe-Instituts in Daressalam 6182 C Frage des Abg. Dröscher: Sprechhilfgeräte für Kehlkopfoperierte Höcherl, Bundesminister 6182 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Material über das Bundesamt für Verfassungsschutz für das Magazin „Zeitung" Höcherl, Bundesminister 6182 D, 6183 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6183 A Börner (SPD) . . . . . . . . 6183 A, B Frage des Abg. Kubitza: Dankurkunde an Soldaten für 25jährige Dienstzeit Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6183 B, 6184 D Hopf, Staatssekretär . . 6184 D, 6185 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 III Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Mietausfallwagnis bei Bundesdarlehnswohnungen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 6183 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6183 C, D Frage des Abg. Ritzel: Zuwendungen an das Deutsche Kulturwerk europäischen Geistes Dr. Mende, Stellvertreter des Bundeskanzlers 6184 A, B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 6184 A, B, 6186 B, C Dr. Mommer (SPD) (zur GO) . . . 6184 A Dr. Dollinger, Bundesminister . 6186 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . 6186 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Verstärkung der Sender der Deutschen Welle Bornemann, Staatssekretär . . . 6185 C, D, 6186 A, B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6185 D Börner (SPD) . . . . . . . . . 6186 A Neumann (Berlin) (SPD) . . . . . 6186 A Nachwahl von Mitgliedern für das Europäische Parlament . . . . . . . . . 6186 D Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/2275) . . . . . . . . . . 6187 A Entwurf eines Schlußgesetzes zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache IV/1840) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Abg. Dorn, Hammersen, Dr. Miessner, Kreitmeyer, Dr. Danz, Schultz, Opitz, Ollesch und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1863) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungs rechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/2174) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) (Abg. Schmitt-Vockenhausen, Seibert, Gscheidle und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2214) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . 6187 B, 6197 C, 6201 B Dorn (FDP) . . . . . . 6188 B, 6196 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 6192 A Brück (CDU/CSU) . . . 6193 D, 6202 B Matzner (SPD) . . . . 6194 D, 6204 D Dr. Miessner (FDP) 6197 A, 6206 A, 6208 A Seibert (SPD) 6200 D Biechele (CDU/CSU) 6206 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6207 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen .IV/806, IV/2195, zu IV/2195) ; Beschlüsse in zweiter Lesung (Drucksache IV/2229) — Dritte Beratung — Dr. Hauser (CDU/CSU) . . 6208 B, 6209 A, 6216 D Jahn (SPD) . . . 6208 D, 6209 C, 6248 D Busse (FDP) . . 6209 B, 6210 A, 6220 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 6209 B, 6213 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6215 A Lücke, Bundesminister 6215 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 6222 D Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621) Berichte des Haushaltsund des Lastenausgleichsausschusses (Drucksachen IV/2232, IV/2157) — Zweite und dritte Beratung — Kuntscher (CDU/CSU) . 6223 D, 6234 A Zühlke (SPD) 6224 A, 6226 D Lemper (SPD) . . . . . . . 6224 B Rehs (SPD) 6226 B, 6233 B Frau Korspeter (SPD) 6227 B Leukert (CDU/CSU) 6228 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . 6230 A, 6235 B Eichelbaum (CDU/CSU) 6230 C Entwurf eines Vereinsgesetzes (Drucksache IV/430) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/2145 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kempfler (CDU/CSU) . 6236 B, 6240 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 6237 B Dr. Kanka (CDU/CSU) 6238 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6239 A, 6239 D Hansing (SPD) 6239 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Drucksache IV/2222) — Erste Beratung — . . 6241 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/2122); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2269) — Zweite und dritte Beratung — 6241 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Abg. Struve, Bauknecht, Bauer [Wasserburg], Dr. Schmidt [Gellersen], Ertl u. Gen.) (Drucksache IV/2245); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2284) — Zweite und dritte Beratung — 6241 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Logemann, Sander, Wächter, Murr, Mauk u. Gen. betr. EWG-Regelung für Kartoffeln (Drucksachen IV/2153, IV/2271) . . . . 6242 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entwurf einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Grüner Plan 1964) (Drucksachen IV/2128, IV/2219) . . 6242 A Antrag betr. Schutz der bäuerlichen Veredelungswirtschaft (Abg. Ehnes, Sühler, Krug, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Dr. Gleissner, Unertl, Drachsler, Lermer u. Gen.) (Drucksache IV/2224) 6242 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Drucksache IV/2252) — Erste Beratung — Dr. Müller-Emmert (SPD) 6242 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6243 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (Drucksache IV/2253) — Erste Beratung — . . . . 6243 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2210) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2233, zu IV/2233) — Zweite und dritte Beratung — 6243 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (5. ÄndG BVFG) (Abg. Rehs, Kuntscher, Mischnick u. Gen.) (Drucksache IV/2093 [neu]); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache IV/2244) — Zweite und dritte Beratung — 6243 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache IV/382); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/ 2281) — Zweite und dritte Beratung — 6243 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (Drucksache IV/1586); Schriftlicher Bericht des Auswärtig. Ausschusses (Drucksache IV/2285) — Zweite und dritte Beratung — . . . 6244 A, 6247 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 11. Dezember 1963 zu dem Abkommen vom 8. April 1958 mit Spanien über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache IV/2265) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 6244 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. März 1962 mit dem Königreich Thailand über den Luftverkehr (Drucksache IV/2207) — Erste Beratung — . . 6244 C Entwurfeines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache TV/2273) — Erste Beratung — 6244 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksache IV/2267) — Erste Beratung — 6244 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Imle, Mertes, Dr. Supf, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1161); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1713) — Rückverweisung an den Finanzausschuß — 6244 D Entwurf eines Vierten ■Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache IV/ 2223) — Erste Beratung — 6245 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 V Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/2110); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/2238) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6245 A Entwurf ,eines Gesetzes zu der Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens vom 16. Juni 1960 zur Änderung des Artikels XVI des Abkommens über das Zolltarifschema (Drucksache IV/2115); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/2239) — Zweite und dritte Beratung — 6245 B Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über die Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Fische und Krebstiere — 1964); Sechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente für EGKS-Waren) (Drucksachen IV/2034, IV/2151, IV/2241); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Wein zum Herstellen von Weindestillat) (Drucksachen 1V/2152, IV/2242) 6245 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für weibliche Nutzrinder — 1964); Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zucker — 1964) (Drucksachen IV/ 2150, 1V/2171, IV/2240); in Verbindung mit dem Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente für GriechenlandWeine); Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Melasse — 1964) (Drucksachen IV/ 2225, 1V/2226, IV/2243) 6245 D Antrag des Bundesministers für Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Heereszeugamtes Glinde (Drucksache IV/2228) 6246 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Hacketäuer-Kaserne in Köln-Mülheim (Drucksachen 1V/1890, IV/2287) 6246 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz Ides Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen IV/2046, IV/ 2288) 6246 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Infanteriekaserne in Lübeck (Drucksachen 1V/2103, IV/2289) . 6246 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Deutsche Pfandbriefanstalt — Erhöhung des Grundkapitals usw. (Drucksachen IV/2146, IV/2290) . . . . 6246 C Übersicht 22 und Ubersicht 23 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksachen IV/2209, IV/2246) . . . . . . . . 6246 D Nächste Sitzung 6247 D Anlagen 6249 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 6169 128. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 10.31 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 6249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30.6. Bading 5. 6. Dr.-Ing. Balke 4. 6. Bäuerle 5. 6. Dr. Bleiß 4. 6. Dr. von Brentano 4. 7. Brünen 5. 6. Diebäcker 5. 6. Dr. Dörinkel 4. 6. Faller * 4. 6. Figgen 5. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 5. 6. Frau Geisendörfer 5. 6. Dr. h. c. Güde 5. 6. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Herberts 8. 6. Frau Dr. Heuser 4. 6. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27.6. Horn 5. 6. Illerhaus * 4. 6. Dr. h. c. Jaksch 6. 6. Dr. Jungmann 4. 6. Kemmer 5. 6. Kriedemann * 4. 6. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Lücker (München) * 5. 6. Mauk * 5. 6. Menke 30. 6. Dr. von Merkatz 5. 6. Freiherr von Mühlen 5. 6. Müller (Worms) 4. 6. Neumann (Allensbach) 5. 6. Dr.-Ing. Philipp 5. 6. Pöhler 6. 6. Richarts* 5. 6. Riegel (Göppingen) 4. 6. Dr. Rinderspacher 5. 6. Sander 5. 6. Dr. Schmidt (Offenbach) 4. 6. Dr. Serres 5. 6. Dr. Starke 4. 6. Stiller 5. 6. Storch* 4. 6. Frau Strobel* 5. 6. Wehner 4. 6. Wieninger 5. 6. Windelen 5. 6. Wischnewski 13. 6. Frau Zimmermann (Brackwede) 5. 6. b) Urlaubsanträge Bazille 12. 6. Felder 10. 6. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 16. 6. Wegener 13. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 455 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195, IV/2229). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 14 a wird in § 556 c das Wort „Widerspruch" durch das Wort „Verlangen" ersetzt. 2. In Artikel III Nr. 8 wird in dem neugefaßten § 1 das Datum „30. Juni 1964" ersetzt durch das Datum „31. Juli 1964". :3. In Artikel IV wird in § 1 Abs. 2 das Datum „30. Juni 1964" durch das Datum „31. Juli 1964" sowie das Datum „1. Juli 1964" durch das Datum „1. August 1964" ersetzt. 4. In Artikel IV wird in § 2 Abs. 2 das Datum „30. Juni 1964" durch das Datum „31. Juli 1964" sowie das Datum „1. Juli 1964" durch das Datum „1. August 1964" ersetzt. 5. In Artikel IV § 3 a Abs. 1 werden die Worte „die §§ 565 b und 565 c" ersetzt durch die Worte „die §§ 565 b bis 565 e". 6. In Artikel IV werden in § 6 a) in Absatz 1 das Datum „1. Juli 1964" ersetzt durch das Datum „1. August 1964", b) in Absatz 2 Buchstabe a des Datum „30. Juni 1964" durch das Datum „31. Juli 1964" sowie das Datum „1. Juli 1964" durch das Datum „1. August 1964" ersetzt. Bonn, den 3. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 3 Umdruck 465 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195, IV/2229). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 — Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches — wird Nr. 14 a gestrichen. Bonn, den 3. Juni 1964 Erler und Fraktion 6250 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 Anlage 4 Umdruck 469 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195, IV/2229). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 14 wird Buchstabe a (§ 556 a Abs. 4 Nr. 3) gestrichen. 2. In Artikel I wird Nummer 14 a (§ 556 c) gestrichen. Bonn, den 4. Juni 1964 Schultz und Fraktion Anlage 5 Umdruck 454 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195). Der Bundestag wolle beschließen: Der Artikel II — Änderung der Zivilprozeßordnung — erhält a) in Nr. 2, § 308 a, die Fassung entsprechend den Beschlüssen des 12. Ausschusses, b) in Nr. 4, § 721 Abs. 1, die Fassung entsprechend den Beschlüssen des 12. Ausschusses. Bonn, den 30. April 1964 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Schmidt (Kempten) Walter Wächter Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Danz Logemann Kreitmeyer Dr. Rutschke Dr. Krümmer Busse Dr. Aschoff Hammersen Mertes Margulies Anlage 6 Umdruck 464 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der 'Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 erhält Nummer 1 folgende Fassung: ,1. In § 6 Abs. 4 wird in Satz 1 die Zahl „500" ersetzt durch die Zahl „650".' 2. In Artikel I § 1 Nr. 5 erhält § 47 b Abs. 5 (neu) folgende Fassung: „ (5) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 4 gelten nur für Abgabepflichtige, deren der Abgabe unterliegendes Vermögen 35 000 Deutsche Mark nicht übersteigt. Bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten (§ 38) tritt an die Stelle des Betrages von 35 000 Deutsche Mark ein Betrag von 70 000 Deutsche Mark." 3. Artikel I § 4 erhält folgende Fassung: „§ 4 Änderung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland Das Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland vom 30. Juni 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 637), zuletzt geändert durch das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 23. Mai 1963 (Bundesgesetzbl. S. 360) wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Abs. 2 werden im drittletzten Satz nach den Worten ,Abs. 6 die Worte ,Nr. 1 eingefügt. 2. In § 12 erhält Absatz 1 folgende Fassung: ,(1) Auf den Anspruch auf Hauptentschädigung (§ 251 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes) sind die Vorauszahlungen anzurechnen, die auf Grund saarländischer Rechts-und Verwaltungsvorschriften für Schäden im Sinne des Feststellungsgesetzes gewährt worden sind oder werden. Das gilt nicht für Vorauszahlungen für Hausratverluste. " 4. In Artikel II § 10 Abs. 3 wird das Wort „gilt" durch die Worte „gelten § 249 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung des § 1 Nr. 8 dieses Gesetzes und" ersetzt. Bonn, den 3. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 468 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 Nr. 16 (§ 267) erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird die Zahl „155" durch die Zahl „190", die Zahl „85" durch die Zahl „115", die Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 6251 Zahl „49" durch die Zahl „85" und die Zahl „50" durch die Zahl „75" ersetzt.' Bonn, den 4. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Lemper Riegel (Göppingen) Erler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 457 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 Nr. 18 (§ 269 LAG) erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird die Zahl „155" durch die Zahl „190", in Absatz 2 die Zahl „85" durch die Zahl „155", die Zahl „49" durch die Zahl „85" und die Zahl „50" durch die Zahl „75" ersetzt.' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 458 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 Nr. 19 (§ 270 LAG) wird folgender Buchstabe c angefügt: ,c) Absatz 3 erhält folgende Fassung: ,, (3) Die nach dem 31. Dezember 1962 vorgenommenen Erhöhungen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung anläßlich der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage werden auf die Unterhaltshilfe nicht angerechnet." Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 10 Umdruck 459 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 Nr. 20 Buchstabe a (§ 273 LAG) erhält Doppel-Buchstabe aa folgende Fassung: aa) In Satz I werden die Worte „vor dem 1. Januar 1900 (eine Frau vor dem 1. Januar 1905)" durch die Worte „vor dem 1. Januar 1906 (eine Frau vor dem 1. Januar 1911)" und die Worte „am 31. Dezember 1962" durch die Worte „am 31. Dezember 1970" ersetzt.' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 460 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, 1V/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 erhält Nr. 23 folgende Fassung: ,23. § 276 wird wie folgt geändert: a) An Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Wird das Ruhen der Unterhaltshilfe gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 angeordnet, so kann vorbehaltlich des Absatzes 2 der Berechtigte die Weitergewährung der Krankenversorgung gegen Entrichtung eines monatlichen Betrages von 12 Deutsche Mark beantragen." b) In Absatz 4 Satz 5 wird die Zahl „60" ersetzt durch die Zahl „69".' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 461 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgeset- 6252 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 zes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 erhält Nr. 25 folgende Fassung: 25. § 278 a wird wie folgt geändert: a) An Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Eine Anrechnung der für die Zeit vom 1. Januar 1964 an geleisteten Zahlungen (Unterhaltshilfe nach diesem Gesetz und nach dem Soforthilfegesetz) findet nicht statt; dies gilt nicht, soweit der anzurechnende Betrag 50 vom Hundert der Grundbeträge der Hauptentschädigung, auf die gemäß Absatz 2 anzurechnen ist, nicht erreicht." b) In Absatz 3 wird das Zitat „§ 251 Abs. 1" ersetzt durch das Zitat „§ 250 Abs. 3 und 4". c) In Absatz 4 Satz 1 erhält der erste Halbsatz folgende Fassung: „Ohne Rücksicht darauf, ob die Unterhaltshilfe gezahlt wird, ruht oder eingestellt ist, werden Ansprüche auf Hauptentschädigung auf die nach den Absätzen 1 bis 3 anzurechnen ist, bei Grundbeträgen bis 4800 Deutsche Mark in Höhe des Endgrundbetrages, von 4801 bis 9600 Deutsche Mark in Höhe von 4800 Deutsche Mark, von mehr als 9600 Deutsche Mark in Höhe von 50 vom Hundert des Endgrundbetrages erfüllt (Mindesterfüllungsbetrag)." d) Im letzten Satz des Absatzes 6 wird das Datum „30. Juni 1963" ersetzt durch das Datum „31. Dezember 1964". Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Lemper Riegel (Göppingen) Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 462 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/ 1621, IIV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird folgende Nr. 30 a eingefügt: ,30 a. § 301 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „Zur Milderung von Härten kann für Gruppen" durch die Worte „Unbeschadet eines durch § 301 a begründeten Rechtsanspruchs auf Leistungen kann für Gruppen" ersetzt. b) An Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Aus dem Härtefonds ist ferner zu berücksichtigen, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger den Wohnsitz oder ständigen 'Aufenthalt in 'der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat und diese Gebiete nach der Besetzung nicht nur vorübergehend verlassen hat, oder wer im Zeitpunkt der Besetzung ;den Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hatte, sich aber außerhalb dieser Gebiete befand und wegen der dort herrschenden politischen Verhältnisse dorthin nicht zurückgekehrt ist, es sei denn, daß 'er 1. dem in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder !dem in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin herrschenden System erheblich Vorschub 'geleistet hat, 2. während der Herrschaft des Nationalsozialismus oder in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, 3. die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin bekämpft hat, 4. ein auch nach rechtsstaatlicher Auffassung strafbares Verbrechen oder Vergehen begangen und im Zusammenhang mit diesem die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands oder den sowjetisch besetzten Sektor von Berlin verlassen hat, 5. die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands oder den sowjetisch besetzten Sektor von Berlin verlassen hat, um sich auf diese Weise zivilrechtlichen Schuldverpflichtungen zu entziehen." c) In ,Absatz 2 wird ,das Wort „Leistungen" durch das Wort „Beihilfen" ersetzt. d) In Absatz 3 werden die Worte „werden als Beihilfen zum Lebensunterhalt, zur Beschaflung von Hausrat 'und Wohnraum sowie zum Existenzaufbau gewährt. Die Leistun- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 6253 gen an den einzelnen Geschädigten aus dem Härtefonds dürfen, unbeschadet des § 301 a Abs. 3, die in diesem Gesetz" durch die Worte „werden, unbeschadet ides § 301 a, als Beihilfen zum Lebensunterhalt, zur Beschaffung von Hausrat und Wohnraum sowie zum Existenzaufbau gewährt. Die Leistungen an den einzelnen Geschädigten dürfen die in diesem Gesetz" ersetzt. e) In Absatz 4 wird das Wort „Leistungen" durch das Wort „Beihilfen" ersetzt. f) In Absatz 5 werden nach dem Wort „bestimmten" die Worte „oder in Absatz 1 Satz 3 angeführten" leingefügt.' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Riegel (Göppingen) Zühlke Frau Korspeter Erler und 'Fraktion Anlage 14 Umdruck 463 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 erhält Nr. 31 folgende Fassung: ,31. § 301 a erhält folgende Fassung: „§ 301 a Ausgleichsleistungen auf Grund von Zonenschäden (1) An die in § 301 Abs. 1 Satz 3 angeführten Personen werden wegen der in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands oder in dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin entstandenen Schäden aus dem Härtefonds (§ 301) vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 Eingliederungsdarlehen, Kriegsschadenrente und Hausratentschädigung entsprechend den Voraussetzungen, die für Leistungen auf Grund von Ostschäden im Sinne dieses Gesetzes gelten, gewährt. (2) Schäden an Wirtschaftsgütern der in § 12 Abs. 1 genannten Art gelten nur dann als Schäden im Sinne des Absatzes 1, wenn sie als Kriegssachschaden oder im Zusammenhang mit den nach der Besetzung bestehenden besonderen politischen Verhältnissen durch Vermögensentziehung entstanden sind. Zur Abgeltung dieser Schäden kann Entschädigungsrente nur gewährt werden, wenn der Geschädigte die Voraussetzungen des § 273 Abs. 5 Nr. 1 erfüllt. (3) Der Schaden gilt im Zeitpunkt des Beginns der Schädigung, frühestens jedoch am 8. Mai 1945, als eingetreten." ' Bonn, den 3. Juni 1964 Rehs Zühlke Frau Korspeter Riegel (Göppingen) Lemper Erler und Fraktion Anlage 15 Umdruck 470 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rutschke, Zoglmann, Kubitza, Margulies, Mertes und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/404, IV/1383, IV/1621, IV/2157). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, durch großzügige Handhabung des § 131 Abgabeordnung einen angemessenen Erlaß der Vermögensabgabe in den Härtefällen einzuräumen, in denen trotz Änderung des § 13 Feststellungsgesetz durch das 17. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz weder eine Hauptentschädigung noch eine Ermäßigung der Vermögensabgabe gewährt werden kann, obwohl Kriegssachschäden am Betriebsvermögen im Sinne des § 13 Abs. 3 Feststellungsgesetz in erheblichem Umfange vorliegen. Bonn, den 4. Juni 1964 Dr. Rutschke Busse Zoglmann Mischnik Kubitza Dr. Miessner Margulies Weber (Georgenau) Mertes Reichmann Dr. Supf Dr. Imle Kreitmeyer Frau Dr. Flitz Deneke (Wilhelmshaven) Dr. Danz Burckhardt Frau Funcke (Hagen) Dr. Aschoff Anlage 16 Umdruck 456 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vereinsgesetzes (Drucksachen IV/430, IV/2145 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 22 a erhält Nr. 4 die folgende Fassung: ,4. § 128 Abs. 2 wird gestrichen; an seine Stelle treten die folgenden Absätze 2 und 3: „ (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Verbindung eine politische Partei ist, die das 6254 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1964 Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat. (3) In den Fällen des Absatzes 1 gilt § 90 a Abs. 5 und 6 entsprechend." Bonn, den 4. Juni 1964 Arndgen und Fraktion Anlage 17 Umdruck 466 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vereinsgesetzes (Drucksachen IV/430, IV/2145 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: § 22 a Nr. 4 wird gestrichen. Bonn, den 3. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage 18 Umdruck 467 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vereinsgesetzes (Drucksachen IV/430, IV/2145 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, a) dem Deutschen Bundestag bis zum 15. Oktober 1964 zu berichten, ob § 128 StGB nach ihrer Auffassung gestrichen werden kann, b) falls nach ihrer Auffassung eine Streichung nicht zweckmäßig ist, eine Neufassung des § 128 StGB vorzulegen. Bonn, den 3. Juni 1964 Erler und Fraktion
Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung gedenken wir zweier Toten.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Am 27. Mai verstarb im Alter von 74 Jahren Ministerpräsident Nehru, der erste Regierungschef des freien Indien. Mit Nehru ist der bedeutendste Gefolgsmann, Gehilfe und geistige Nachfolger des Mahatma Gandhi aus dieser Welt geschieden. Nehru geht in die Geschichte als Vollstrecker des nationalen und des sozialen Vermächtnisses Gandhis ein. Er ist der eigentliche Gestalter des großen Staates Indien. In seiner Person und in seinem politischen Wirken vereinten sich staatsmännische Kunst mit pädagogischer Kraft und Liebe in der Fähigkeit, die einzelne politische Notwendigkeit im Zusammenhang der weltpolitischen Entwicklung zu begreifen. Seine Integrität als ein Wortführer der friedlichen Verständigung und des praktizierten Freiheitswillens wird auch von denen nicht bestritten, die mit dieser oder jener seiner politischen Entscheidungen nicht einverstanden waren.
Der Deutsche Bundestag gedenkt in Ehrerbietung dieses hervorragenden Staatsmannes und fühlt sich dem indischen Volk in der Trauer um seinen Ministerpräsidenten verbunden. Ich habe dieser Verbundenheit von Tokio aus in einem Telegramm an den Speaker der Lok Sabha für den Deutschen Bundestag Ausdruck gegeben. Sie haben sich hier zum Gedenken des ersten großen Ministerpräsidenten Indiens von Ihren Plätzen erhoben.
Nach kurzer schwerer Krankheit starb am 29. Mai unsere Kollegin Frau Dr. Luise Rehling. Luise Rehling wurde am 30. November 1896 in Bochum-Harpen geboren. Sie wurde zunächst Lehrerin, studierte danach Philologie und heiratete im Jahre 1925 den Pfarrer Kurt Rehling. Ihm ist sie in guten und bösen Jahren im Haus und in der Gemeinde treu zur Seite gestanden. Sie wurde ihrem Mann besonders in den Jahren des Kirchenkampfes eine unentbehrliche Gehilfin auch in seinem kirchlichen Amt.
Nach dem Zusammenbruch von 1945 legte Frau Dr. Rehling tatkräftig mit Hand an beim Wiederaufbau ihrer Stadt Hagen. Sie trat der Christlich Demokratischen Union bei und wurde für sie Stadtverordnete in Hagen, ein Amt, das ihr so sehr ans Herz wuchs, daß sie es trotz aller anderen Belastungen bis zuletzt beibehalten hat. 1947 wurde Frau Dr. Rehling Mitglied des Zonenausschusses und des Kulturpolitischen Ausschusses der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, danach Vorsitzende des Landesfrauenausschusses sowie stellvertretende Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU.
Mit Frau Dr. Rehling verlieren wir eine verehrte Kollegin, die diesem Haus seit seinem Anbeginn im Jahre 1949 angehört hat. Von der ersten bis zur dritten Legislaturperiode vertrat sie den Wahlkreis Hagen; dem 4. Bundestag gehörte sie über die Landesliste von Nordrhein-Westfalen an. Frau Dr. Rehling war Mitglied der Bundestagsausschüsse für auswärtige Angelegenheiten und für Gesundheitswesen. Seit Gründung des Europarates gehörte sie dessen Beratender Versammlung an; in ihrem Rahmen hat sie sich im besonderen um die kulturellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates verdient gemacht. Die hohe Wertschätzung, die diese Kollegin im ganzen Haus, insbesondere aber in ihrer Fraktion genoß, drückte sich auch in ihrer vor sechs Wochen erfolgten Wahl zur stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU aus.
Ich spreche den Angehörigen, besonders ihrem Mann und ihren Kindern sowie der Fraktion der Christlich Demokratischen und der Christlich Sozialen Union die herzliche Anteilnahme des Hauses aus. — Sie haben sich zu Ehren unserer verstorbenen Kollegin von Ihren Plätzen erhoben; ich danke Ihnen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Herr Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 26. Mai 1964 mitgeteilt, daß der Ausschuß beschlossen hat, zu dem Vorschlag der Kommission der EWG tür eine Verordnung des Rats über die Änderung der für die Erzeugung von einem Kilogramm geschlachteten Perlhühnern festgesetzten Futtergetreidemenge sowie über die Änderung des Einschleusungspreises für geschlachtete Perlhühner (Drucksache IV/2251) nicht mehr Stellung zu nehmen, da der Ministerrat zwischenzeitlich die Verordnung bereits verabschiedet hat.
Der Herr Vorsitzende des Außenhandelsausschusses hat am 27. Mai 1964 mitgeteilt, daß der federführende Außenhandelsausschuß und der mitbeteiligte Ausschuß für Ernährung, Landwirstchaft und Forsten gegen die Verordnung Nr. 51/64/EWG des Rats über die Vorausfestsetzung des auf die Einfuhr von Reis und Bruchreis erhobenen Abschöpfungsbetrages (Amtsbl. S. 1148/64) keine Bedenken erhoben haben.



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Meine Damen und Herren, ehe ich in die Tagesordnung eintrete, mache ich Sie mit einer Interfraktionellen Vereinbarung bekannt, derzufolge die heutige Tagesordnung erweitert werden soll um die
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (Drucksache IV/2296);
Berichterstatter: Minister Dr. Lauritzen.
Ich frage das Haus, ob es mit der Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung einverstanden ist. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen. Ich schlage vor, daß dieser Tagesordnungspunkt sofort erledigt wird, da der Berichterstatter um 11 Uhr eine ,andere Verpflichtung wahrzunehmen hat. — Ich rufe diesen Punkt auf und frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Bitte sehr, das Wort hat als Berichterstatter des Vermittlungsausschusses Herr Minister Dr. Lauritzen.
Dr. Lauritzen, Minister des Landes Hessen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen . sozialen Jahres ist aus der Mitte des Hohen Hauses hervorgegangen und wurde vom Bundestag in dritter Lesung am 29. April einstimmig verabschiedet. Es sollte damit im wesentlichen eine Gleichstellung der im sozialen Jahr Tätigen mit den Jugendlichen erreicht werden, die noch in der Berufsausbildung .stehen. Deshalb wurde bestimmt, daß die gesetzt lichen Vorschriften über das Kindergeld und die Vorschriften des Sozialversicherungsrechts, des Bundesversorgungsgesetzes, des Lastenausgleichsgesetzes, des Beamten- und Besoldungsrechts und des Einkommen- und Vermögensteuerrechts Anwendung finden sollen.
Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner Sitzung vom 15. Mai beraten und beschlossen, den Vermittungsausschuß mit dem Antrage anzurufen, einen neuen § 14 a mit folgendem Inhalt in das Gesetz einzufügen:
Die Tätigkeit im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres gilt als Arbeitsverhältnis.
Der Bundesrat ging bei seinem Antrag davon aus, daß bei der enumerativen Aufzählung der einzelnen Gesetze, die für Helferinnen und Helfer im sozialen Jahr Anwendung finden sollen, eine Reihe von Arbeitsschutzbestimmungen und das Bundesurlaubsgesetz nicht berücksichtigt worden sei. Da jede enumerative Aufzählung solche Lücken nicht ausschließe und vor allem auch zukünftige Gesetze nicht erfasse, schlug der Bundesrat die in seinem Antrag formulierte Fassung vor.
Der Antrag des Bundesrates ist in der gestrigen Sitzung des Vermittlungsausschuses beraten worden. Es bestand allseitiges Einverständnis darüber, dem Verlangen des Bundesrates in der Sache Rechnung zu tragen. Da aber nach allgemeiner Auffassung zwischen den Trägern des freiwilligen sozialen Jahres und den Helferinnen und Helfern weder ein Ausbildungs- noch ein Arbeitsverhältnis begründet
werden soll, war der Vermittlungsausschuß der Auffassung, es sollte, um Mißverständnisse auszuschließen, auch keine derartige Fiktion in das Gesetz aufgenommen werden. Der Vermittlungsausschuß schlägt daher vor, folgenden § 14 a in das Gesetz aufzunehmen:
Auf eine Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres finden die Arbeitsschutzbestimmungen und das Bundesurlaubsgesetz Anwendung.
Dieser Vorschlag liegt Ihnen auf Bundestagsdrucksache IV/2296 vor. Er entspricht auch ,der Auffassung der Initiatoren dieses Gesetzes.
Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich das Hohe Haus, dem Einigungsvorschlag des Ausschusses zu folgen und das Gesetz entsprechend zu ergänzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Werden Erklärungen abgegeben? — Das ist nicht der Fall.
    Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen!
    Zu den in der Fragestunde der 127. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. Mai 1964 gestellten Fragen des Abgeordneten Geiger Nrn. XI/5, XI16 und XI/7 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 27. Mai 1964 eingegangen. Sie lautet:
    Zu Frage XI/5:
    Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Bundesfinanzhof die Stellung des Vorsitzenden eines Vorstands einer Landesversicherungsanstalt und seines Stellvertreters mit der Stellung der gesetzlichen Vertreter einer handelsrechtlichen Kapitalgesellschaft verglichen und in beiden Fällen Arbeitnehmereigenschaft angenommen hat.
    Zu Frage XI/6:
    Aufwandsentschädigungen der Ortskrankenkassen, der Landkrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen, der Kassen der Berufsgenossenschaften, Gemeindeunfallversicherungsverbände, der Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen und der Knappschaften können, wie in Abschnitt 17 Abs. 4 der Lohnsteuer-Richtlinien klargestellt ist, steuerfrei bleiben, sofern die Voraussetzungen des § 3 Ziff. 12 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (§ 4 Ziff. 1 Satz 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung) erfüllt sind. Eine steuerfreie Aufwandsentschädigung liegt nach diesen Vorschriften insoweit nicht vor, als die Entschädigungen für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder idem Empfänger ein Aufwand nicht oder offenbar nicht in Höhe der gewährten Entschädigung erwächst. Die Finanzämter haben das Recht und die Pflicht zu prüfen, ob die Beträge, die als Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, tatsächlich zur Bestreitung von Aufwand, der durch die dienstliche Tätigkeit veranlaßt isst, erforderlich sind.
    Aus Vereinfachungsgründen ist durch gleichlautende Ländererlasse angeordnet worden, daß von den an die Vorstandsvorsitzenden und deren Stellvertreter bei den Landesversicherungsanstalten gezahlten Vergütungen grundsätzlich ein Betrag von monatlich 50 DM steuerfrei zu lassen ist. Ein höherer Betrag kann nur beim Nachweis höherer Aufwendungen steuerfrei ,gelassen werden.
    Wegen der unterschiedlich gelagerten Verhältnisse (insbesondere hinsichtlich der Größe der Kassen) ist davon abgesehen worden, eine einheitliche Regelung auch für Aufwandsentschädigungen, die an die Vorsitzenden der Vorstände anderergesetzlicher Kassen und ihrer Verbände sowie an die Stellvertreter dieser Vorsitzenden gezahlt wenden, zu treffen. Die Finanzämter lassen nach einer Prüfung im Einzelfall einen jeweils angemessenen Betrag der an diese Personen gezahlten Aufwandsentschädigungen steuerfrei.
    Es besteht keine Veranlassung, die bezeichneten Aufwandsentschädigungen durch eine besondere gesetzliche Regelung generell steuerfrei zu stellen und das Prüfungsrecht der Finanzämter 'auszuschließen. Es kann nicht zweifelhaft sein, daß ein Teilbetrag der Entschädigungen als Entschädigung für Verdienstausfall und Zeitverlust gewährt wird. Solche Beträge sind aber nach allgemeinen Grundsätzen als steuerpflichtig anzusehen.



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Für die .Aufwandsentschädigungen der bei Kreis- und Gemeindeverwaltungen ehrenamtlich tätigen Personen gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ist in Abschnitt 17 Abs. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien vorgesehen, daß von den Aufwandsentschädigungen ohne Nachprüfung im Einzelfall jeweils ein Drittel, mindestens ein Betrag von 50 DM monatlich steuerfrei gelassen werden kann. Für bestimmte Personenkreise, z. B. Bürgermeister, Landräte, Gemeindedirektoren, Oberstadtdirektoren, Oberkreisdirektoren bestehen in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen, nach denen auch höhere Beträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben können. Auf diese Regelungen können sich die Kassen der Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung nicht berufen, weil die jeweiligen Tätigkeitsbereiche nicht vergleichbar sind. Es kann z. B. keinem Zweifel unterliegen, daß etwa ein Bürgermeister oder ein Oberstadtdirektor auf Grund seiner Stellung einen höheren Repräsentationsaufwand als der Vorsitzende des Vorstandes einer Ortskrankenkasse hat.
    Zu Frage XI/7:
    Die Tätigkeit der in Frage 3 angesprochenen Personen erfüllt nicht die Voraussetzungen der nichtselbständigen Arbeit im steuerrechtlichen Sinn. Entschädigungen, die diesen Personen für ihre Tätigkeit als Vorsitzende der Vertreterversammlung usw. gezahlt werden, werden insoweit, als sie über reinen Auslagenersatz hinausgehen, als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen aus der Haupttätigkeit oder als Entgelt für die in dem jeweiligen Gremium geleistete Arbeit gewährt und sind als solche zu versteuern. Eine generelle Steuerbefreiung derartiger Entschädigungen kann nicht in Betracht gezogen werden, weil das eine ungerechtfertigte Bevorzugung eines bestimmten Personenkreises vor anderen Steuerpflichtigen, die ebenfalls aus Nebentätigkeiten steuerpflichtige Einkünfte beziehen, bedeuten würde. Selbstverständlich sind die durch die ehrenamtliche Tätigkeit verursachten Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.
    Ich rufe auf Punkt 1 der gedruckt vorliegenden Tagesordnung:
    Fragestunde (Drucksachen IV/2280, IV/2293).
    Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Ich rufe die von dem Abgeordneten Dr. Kempfler gestellte Frage I/1 auf:
    Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, angesichts der
    Öffnung der Grenze bei Furth im Wald und der großzügigen straßenbaulichen Ausgestaltung des Grenzüberganges seitens der Tschechoslowakei den Ausbau der B 20, die damit zu einer wichtigen Verbindungsstraße zwischen den Alpen, dem Industriegebiet an Alz und Inn und dem böhmischen Raum wird, vordringlich zu betreiben?
    Das Wort hat der Bundesminister für Verkehr.